Die Richter von Zürich haben gegen den Schreibenden eine „Verwarnung“ ausgesprochen. Dieser habe gegen seine „Pflichten als Gerichtsberichterstatter“ verstossen. Kostenanteil: 500 von total 1’000 Franken.
Grund ist die Story „Anklage enthüllt: Vincenz grenzenlos bei Privat-Fun“ von Anfang November. Darin sind die Besuche des Ex-Raiffeisen-Chefs in Striptease-Lokalen quer durch die Schweiz aufgelistet.
Pierin Vincenz nahm die Ausgaben auf Spesen, er liess sich das Vergnügen also von seiner Arbeitgeberin bezahlen.
Die Oberrichter stellen sich nicht gegen einen Bericht über diese Tatsache. Doch sie verlangen, dass dies in einem nüchternen Tonfall geschieht.
Der Beitrag sei aber „weder in einer sachlichen Weise verfasst“ worden, noch habe er „gebührend auf die schutzwürdigen Interessen“ von Vincenz und weiteren Angeklagten „Rücksicht“ genommen.
„Vielmehr war der Artikel darauf ausgerichtet, die Sensationsgier des Publikums zu stillen.“
Der Artikel habe nicht „die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als Gesamtes und deren Anträge“ ins Zentrum gesetzt, „sondern hauptsächlich die Pierin Vincenz vorgeworfenen Eskapaden zulasten der Raiffeisenbank“.
Die vielen Details und konkreten Auslagen seien „eindeutig auf eine sensationsheischende und reisserische Berichterstattung ausgerichtet“ gewesen. Die aufgeführte „Unschuldsvermutung“ erscheine „geradezu als Feigenblatt“.
Von Verwarnungen gegen andere Journalisten ist nichts bekannt.
Die NZZ hatte Mitte Januar ebenfalls detailliert über Vincenz‘ Spesen im Redlight berichtet.
„War es wirklich nicht möglich, dass ein Betrag von 7685 Fr., das ist die höchste beanstandete Rechnung im Zürcher Stripklub ‚Red Lips‘, nur mit Essen und Trinken zustande kam?“, schrieb das Blatt.
Die Zeitung der Wirtschaftselite wirft damit die Frage auf, ob Tausende von Franken in einem Cabaret nicht doch auf Spesen gehen könnten, wenn dabei Wichtiges über Bank und Business besprochen würde.
Kürzlich listete auch die SonntagsZeitung Rechnungen aus Etablissements auf, welche Vincenz dann seinem damaligen Präsidenten der Raiffeisen, Johannes Rüegg-Stürm, zum Absegnen auf Geschäftskosten vorlegte.
„Auf der Kreditkartenabrechnung vom 19. April 2014 findet sich eine Belastung durch eine Firma Nightway von 1100 Franken, mit Vermerk Übernachtung in Genf“, schrieb die Zeitung.
„Nur, übernachtet wird dort kaum, denn hinter der Firma steckt der Stripclub Crazy Paradise.“
„Die Golden Bar im Golden Club im St. Galler Linsenbühlquartier, früher der Rotlichtbezirk von St. Gallen, kannte der St. Galler Professor Rüegg-Stürm natürlich auch nicht, darum winkte er die Rechnung ohne Nachfrage durch.“
Die SonntagsZeitung publizierte zudem eine Auflistung mit Schäden im Nobelhotel Hyatt in Zürich, wo Vincenz an eine Geliebte aus dem Milieu geraten war. Dazu gab es einen Polizeirapport.
Eine Reaktion seitens der Richter gab es dafür offenbar nicht.
Umgekehrt straft das Zürcher Obergericht IP ab. Mit ihrer gelben Karte greifen die Richter tief in redaktionelle Belange ein.
Die höchsten Juristen des Wirtschaftskantons geben vor, welcher Stil in den Zeitungsstuben opportun und welcher zu ahnden ist.
Senden Sie Ihren Hinweis hier oder an +41 79 605 39 52. Lieber per Post?
Kommentare
Kommentar zu Robert Karlen Abbrechen
Die beliebtesten Kommentare
-
Absolute Frechheit – Raiffeisen wird ab jetzt boykottiert – werde es allen Bekannten sagen.
Kommentar melden -
“ It’s Money That Matters” sang schon Randy Newman. Wer Kohle hat wird in dieser Welt protegiert und hat einflussreiche Freunde. Weshalb sollte das ausgerechnet bei uns anders laufen als in anderen Ländern?
Kommentar melden -
Trotz allem gilt immer die Unschuldsvermutung, solange kein Urteil erfolgt ist.
Zwischen subjektivem Rechtsempfinden und Rechtssprechung besteht eine grosse Kluft.Meist genügen moralisch verwerfliche „Taten“ nicht, um hieraus unter Strafgesetz eine causa zu konstruieren.
Oft turnt die Verteidigung im formellen Kreis herum (Fristen, rechtliches Gehör, Verjährung, Nebenschauplätze), ohne dass es dann je zu einer materielle Beurteilung kommt.Und dies ist für stossend für das Rechtsempfinden all jener, die meinen, Gerichte würden nach objektiver Schuld ein Urteil sprechen. Ganz zu schweigen von der Sühne.
Kommentar melden -
Bitte dranbleiben, LH. Ihre Arbeit ist wichtig und wird geschätzt. Und der Tonfall ist genau richtig, diese Gestalten verdienen Häme – wir mussten ja auch jahrelang die Lobeshymnen ertragen. Karma is a bitch
Kommentar melden -
IP ist der Blick der Finanzwelt – der Verantwortliche arbeitet alleine und muss jeden Tag etwas liefern – steht unter Druck Geld zu verdienen. Ich habe Respekt für sein „sich aus dem Fenster hängen“ – wer hat diese Courage heute denn noch? Und ja – Moral ist wichtig aber wer Moral einfordert, sollte sich auch moralisch verhalten – und da ist Hr. Hässig wohl nicht der Brandstifter!
Kommentar melden -
-
Also eines wird deutlich, sowohl VP’s sowie IP’s Benehmen entspringen einer eigenen Kultur – geboren, gehegt und gepflegt am Paradeplatz. Natürlich verstehen das nur eingeweihte aber bestimmt keine Richter.
Kommentar melden -
So was von meschugge, diese Richter. Sind wir neuerdings eine Bananenrepublik oder was? Die sollen sich darauf konzentrieren, dass der Fall sauber über die Bühne geht und die Presse in Ruhe lassen.
Kommentar melden -
Ich glaube, ihr habt es alle nicht gemerkt:
Die Justiz will bewusst die Aufmerksamkeit auf diese Rotlicht-Sachen lenken. Von mir aus gesehen, aus folgendem Grund: Sie wollen von den viel gravierenderen Unterschlagungen (vielleicht viele Millionen)ablenken.
Zum Schluss wird Vincenz „verurteilt“ wegen einer relativ kleinen Nebensache…
Die richtigen Delikte werden unter den Tisch gewischt. Ja gell, so kann man es auch machen.Kommentar melden-
Vielleicht ist einfach auch zu wenig Beweislast vorhanden, um VP für angebliche Millionen – was auch immer – zu verurteilen. Ein Freispruch käme teuer, also muss die Rotlicht-Geschichte herhalten. Selbst dafür ist das bereits verbüsste Strafmass zu hoch, daher Höchststrafe: Gesellschaftliche Verachtung.
Kommentar melden
-
-
Wenn Richter angeblich falsche Urteile fällen, dann hängt das meistens nicht mit gutem oder schlechtem Willen zusammen. Vielleicht liegt der Grund für überlange Prozesse, haarsträubende Urteile und masssiv gesunkenes Vertrauen in die Rechtsprechung damit zusammen, dass manche Richter intellektuell gar nicht mehr in der Lage sind, innert nützlicher Frist gute Entscheide zu fällen. Heute kann bekanntlich jeder studieren, der auf zwei zählen kann. Das hat sich negativ auf das Niveau heutiger Akademiker ausgewirkt. Wer früher vielleicht Hundefänger wurde, darf sich heute, Sommaruga und ihren Genossen sei Dank, Herr Dokter nennen. Und diese sind immer mehr im Staatsdienst anzutreffen. Solche Richter sehen vor lauter Bäumen den Wald nicht mehr. Das schlägt sich dann in ellenlangen Urteilen in einer Petitesse, wie diese Nachtclub Sache nieder. Wie es sich bei dem Richter von Lukas Hässig verhält, lässt sich aufgrund einer kurzen, dazu von einem Betroffenen selber, zusammengefassten Urteilszusammenfassung, natürlich nicht sagen.
Kommentar melden -
Bin ich etwa als Leser von IP von dieser Beurteilung des Zürcher Obergerichtes in meiner Ehre verletzt worden? Als würde ich aus reiner Sensationsgier IP lesen. Mitnichten! Ich vermag die Informationen auch aus etwas reisserisch formulierten Artikeln sehr wohl herauszufiltern und zu gewichten!
Wohlformuliertes, akademisch geprägtes Geschwurbel gibt es ja auch im Medienangebot. Übrigens mit äquivalenter Essenz unter dem Strich.
Nicht weniger, nicht mehr.
Aber die damit erfolgte pauschale Herabsetzung der Leser ist sehr bedenklich, „gewaltenvereint“ politisch angehaucht und beinhaltet wohl u.a. auch narzisstisches Gehabe vom Feinsten.
Ich wünsche mir, gerade in solchen Zeiten weiterhin tapfere, unerschrockene und in gewisser Weise selbstlose Charaktere, welche der „Fünften Gewalt im Lande“ zeigt, dass Information, Hinterfragen von angeblichen Fakten und Meinungsäusserung überlebenswichtig sind. Damit auch unsere nachfolgenden Generationen sich nicht immer mehr vor einer Zukunft eines sinnfreien Lebens fürchten müssen.Kommentar melden -
„Der Beitrag sei aber „weder in einer sachlichen Weise verfasst“ worden…“
Ja gut, also das trifft ja bei allen IP Artikeln zu…
Kommentar melden -
Dieser Typ hat es wirklich geschafft – sogar die Reparatur der kaputten Hyatt-Suite auf Spesen genommen – Chapeau !
Kommentar melden -
Go, Lucky, go on! Ich würde mich an einer Busse beteiligen.
Kommentar melden -
Super gemacht, liebes Obergericht.
Kommentar melden -
Aber Herr Vincent wollte doch auf Bankspesen nur ein paar Damen genüssen…
Kommentar melden -
Jahrelange musste ich stets lesen, was dieser Vincenz alles so erreicht hat, wie er in der Finanzwelt bejubelt worden ist. Nun habe ich auch das Recht zu erfahren, was für einen schlechten Charakter hinter diesem erfolgsverwöhnten Typen steckt.
Und ich will auch wissen, wie diese Dame an seiner Seite damit umgeht. Und dies will ich auch die nächsten Jahren lesen können.
Also bitte, wenn möglich weiter berichten.Kommentar melden -
Aha, das Obergericht verwarnt die freie Presse. Hmmm… Aber gell, wen wunder das in der Bananenrepublik Schweiz.
Kommentar melden -
Lukas, zieh diese läppische Verwarnung einfach ans BGer weiter. Kennst sicher einen guten Anwalt für die Journalistenbranche.
Wäre doch interessant, ob die Schweiz jetzt auf der Stufe von Belarus angekommen ist und man über die geliebten Banker nur noch ganz lieb und brav schreiben darf in der Schweiz.
Vor allem wenn Sie auf Kosten Dritter Spass haben.
Danke.
Kommentar melden -
Als zugelassener Gerichtsberichterstatter muss man über die erlangten
Fakten schon ausgewogen berichten und kann nicht nur die suffisanten Details herauspicken. Wie das der Blick schafft, entzieht sich meiner Kenntnis. Vielleicht kommt es auch auch vor Gericht (wie im normalen Alltag), auf die beteiligten Personen drauf an? Spielen Serviceclub Seilschaften eine Rolle, indem ein Richter gewissen Anwälten gegenüber wenn irgend möglich nichts ausschlagen wollen? Ein Minenfeld, dass es einmal verdient umfassend recherchiert zu werden. Fakt ist, dass manche der von lh so bewunderten „Topanwälte“ nicht so sehr dank ihren iuristischen Fähigkeiten erfolgreicher zu sein scheinen, sondern dank ihrem Beziehungsnetz.Kommentar melden-
Der Blick schafft es definitiv nicht. Nur schon wenn man seine Rolle als medialer Steigbügelhalter von Vincenz damals betrachtet.. Unglaublich wie da gehuldigt wurde. Den Mächtigen „ins Wohnzimmer schauen“, statt Civil Courage zeigen und sich umfassend informieren wollen.
Kommentar melden
-
-
Diejenige, die in ihrem Kommentaren danach fragten: Die Angaben zu seinem Konto stehen auf der Website (unter Spenden)
Inside Paradeplatz GmbH, Giessereistrasse 5, 8005 Zürich
UBS AG, Zürich-Löwenplatz, Talacker 24, 8001 Zürich
IBAN CH980020620614746601D, BIC UBSWCHZH80AKommentar melden -
Ich denke falls das rechtlich zunimmt, dass IP etwas Geld sammeln soll um diesen legalen BS zu stoppen. Ich gebe gerne etwas Geld und viele andere auch.
Kommentar melden -
BRAVO Obergericht!
Auch IP sollte sich an den Ohren nehmen!
Verblödende Stories wie von Vincenz und den Masken-Kids sollte IP in Zukunft besser unterlassen…..Kommentar melden-
Christian Spleiss schreib nicht solchen Scheiss….
Kommentar melden
-
-
Das „Obergericht“ Zürich, immer empathisch Mächtigen gegenüber.
Herr Hässig: lesen Sie mal den Roman „Justiz“ von Dürrenmatt. Besser – zutreffender – als er kann man die Richterauswahl in der Zwingli-Hinterwäldler-Möchtegernweltmetropole nicht beschreiben.
Kommentar melden -
Tja, wer ständig in fast schon ketzerischer Weise mit Dreck um sich wirft, darf sich nicht beschweren, wenn mal etwas zurückkomt. Denn mit seriöser Recherche und Berichterstattung hat IP schon lange nichts mehr zu tun.
Kommentar melden -
MIMIMIMIMI jetzt will Lukas doch immer besser sein als die Anderen und nun will er doch wieder gleich sein?
Wird mal Zeit, dass Lukas einen vor den Latz kriegt. Was hier Tag für Tag für Schrott geschrieben wird, entbehrt jeglichem gesunden Menschenverstand und ist Volkshetze pur.
Kommentar melden-
Musst es ja nicht lesen, gell?
Kommentar melden
-
-
fortiter in re, suaviter in modo – hart in der sache, anständig in der art, so sagten es die alten römer. der mitunter knallhärte in der sache halber wird ip rundherum geschätzt. weniger sprachliche vehemenz würde daran nichts ändern. dies hat ip nun amtlich gesiegelt erhalten. entspeechende einsicht fände i h erfreulich und könnte noch wachsen;-)
Kommentar melden -
Lieber @winkelried
Du bist mir ja einer!
Jetzt bist Du immer noch da? Etwas über 634 Jahre nach Deinem Tod?
Du hättest damals gar nicht „sofget für Weib und Kind“ gerufrn?
Sondern „Wele Trottel hät mit en Stoss gäh?“Also, ich verrate es Dir. So rein zwischen uns beiden.
Es war die Zürcher Staatsanwaltschaft!
Kommentar melden -
Seit wann ist Satire in der Schweiz verboten? Weiterziehen vor Bundesgericht!
Kommentar melden -
Gähn! Auch wenn Sie, Sir, grundsätzlich recht haben:
Shut Up!
Und falls Sie es nicht verstehen sollten – „Shut Up“ ist ja immerhin eine Fremdsprache (so ähnlich wie Züritüütsch, wänn’d weisch was i mein):
Frässi!
Kommentar melden -
Liebe Richter von Zürich
Befassen Sie sich ENDLICH (ENDLICH!, ENDLICH!!!) mit der Causa Vinzenz / Stocker / Raiffeisen / Aduno, und zwar SOFORT! UNVERZÜGLICH!!!
Wieso zahlen wir hier in der Schweiz und insbesondere im Kanton Zürich eigentlich Steuern?
Damit „unsere“ Justiz einen Journalisten schikaniert?
Statt dass ebenselbige endlich (ENDLICH!, ENDLICH!!!) mal Anklage gegen den famosen Pierin und seine Adlaten und Adabeis erhebt?!PEINLICH! SCHWEINEREI!!! Martin-Lauber-haft: Die Grossen schützt man, die kleinen hängt man. ZUM KOTZEN!!
Wieviel besser ist ein solches Gehabe denn, als das, was in Belarus gerade abgeht?
Ah, klar:
Wir werden (noch?) nicht eingebuchtet.
(Noch?) nicht geprügelt.
Auf uns schiesst man (noch?) nicht …
Wie lange noch?Zu krass?
Mag sein. Nur: WEHRET DEN ANFÄNGEN! Ehe es zu spät ist …
Kommentar melden -
Wer ist über die Aktivitäten der Staatsjustiz überrascht? Nach den Auslassungen der sog. „Eliten“ ist Prostitution etwas für die Schmuddelkinder aus der Unterklasse, der „geistig Minderbemittelten“. Da reibt sich denn der „Normalbürger“ die Augen wenn er hört, dass ein Banker namens Edouard Stern im Latesxanzug nach Sado Maso Spielen erschossen aufgefunden wird, wenn Lewis in seinem Buch „Predators Ball“ beschreibt, wie Banker regelmäßig Prostituierte zum Anschieben ihrer Geschäfte anheuern und bezahlen, wie Banker sich über den LIBOR absprechen und Kunden damit um Milliarden betrügen. Es geht hier um einen reinen Mechanismus der Einschüchterung und der Androhung der finanziellen Vernichtung. Ungern sehen es diese sogenannten „Eliten“ wenn ihre kriminellen Aktivitäten ans Tageslicht kommen und wenn dem „normalen“ Mensch klar wird, dass diese Typen mit heruntergelassener wie alle aussehen, wenn man bei denen aber den Blick etwas höher richtet wird es ekelhaft, es schwabbelt; dass sind denn die Resultate üppiger Spesengerichte.
Kommentar melden -
Das sehe ich anders. Ob man Kundengespräche und Geschäftessen im Baur au Lac oder im Red Lips abhält, ist primär eine Frage des Geschmacks und macht preislich wahrscheinlich keinen Unterschied. Kleinlich die Spesenabrechnung durchzugehen bei einem CEO macht auch wenig Sinn, das sind Peanuts die nicht ins Gewicht fallen und ein Indiz dafür, dass man nicht anderes findet. Es wird ja mit dem Gewinn der RB bezahlt.
Wesentlich schlimmer finde ich den Hundegestank beim BAG und die dortigen Eskapaden, welche wir alle zwangsweise mit unseren Steuern bezahlen müssen.Kommentar melden -
Ich wäre am vollen Namen und der Parteizugehörigkeit aller Richter interessiert, wenn deren Entscheide in den Medien kommentiert werden.
Ab Obergericht, sicher ab Bundesverwaltungsgericht, -strafgericht, Bundesgericht.
Das wäre journalistische Information und würde zu Transparenz und Rechtstaatlichkeit beitragen.Kommentar melden -
„Am schlimmsten sind die Richter, die glauben, schon deshalb recht zu haben, weil sie Recht sprechen dürfen“ Zitat: Robert Muthmann,deutscher Politiker und Rechtsanwalt.Manche Richter sollten endlich anfangen ihr AMT zu richten….
Kommentar melden -
Gibt es den kritischen Medienkonsument überhaupt? Mir scheint nicht sonst hätten wir bei Wahlen und Abstimmungen viele andere Resultate!
Kommentar melden -
Diese Strafe ist absolut begrüssenswert. Schon seit geraumer Zeit fällt mir auf, dass die Art und Weise der Berichterstattung von IP immer sensationsheischender und polemischer wird.
Kommentar melden-
Nach Ihrem Massstab müsste Köppel längst hinter Gittern sein.
Kommentar melden
-
-
Gibt es noch etwas anderes als senstaionsheischende und reisserische Berichterstattung? Nein gibt es nicht, wichtig ist die Zeitung wird gelesen! Warum wird sie gelesen, weil praktisch alles sensationsheischend und reisserisch ist.
Das Schlimme daran ist, dass damit mehr Lügen als Wahrheiten verbreitet werden. Die Medien sind die grössten Verfälscher der Tatsachen was mich dazu bewogen hat, keine Zeitung mehr zu lesen und keine Nachrichten bei Radio und Fernsehen mehr zu konsumieren.Kommentar melden -
Der Richter kann sein „Urteil“ wohl nicht auf 293 StGB berufen (der seit Jahren umstritten ist): „Wer aus Akten, Verhandlungen oder Untersuchungen einer Behörde, die durch Gesetz oder durch einen gesetzmässigen Beschluss der Behörde als geheim erklärt worden sind, etwas an die Öffentlichkeit bringt, wird mit Busse bestraft.“ Der Oberrichter stellt sich nicht gegen einen Bericht; das Gesetz schreibt nicht vor wie ein Bericht zu schreiben ist.
Kommentar melden -
Seien wir doch mal ehrlich. Die Allermeisten, die sich über die Verwarnung an IP freuen und von den Berichten von LH verärgert sind, sind doch selbst auch überbezahlte Bankster o.ä. und werden teilweise auch ihre Spesenkontingente aufs Gröbste massakrieren. Nach dem Motto: Ich nicht – die Anderen auch. Gebt Euch bitte mal selbst eine ehrliche Antwort – ist nicht schwer und anonym.
Kommentar melden -
Anwalt Landmann hätte ihn betreuen sollen. Beide kennen Bordelle von innen und aussen sehr gut. Gleiche Hobbies sozusagen. Man hätte gegenseitig mehr Verständnis fürs Gegenüber gehabt.
Kommentar melden -
„Richter“:
Reine Systemknechte.
Willfährige der Kabalen.
Wertschöpfung?Kommentar melden -
Die Verjährung droht und die Gerichte beschäftigen sich mit Penatus. PV wird’s freuen.
Kommentar melden -
Gut, dass das Obergericht IP jetzt mal abgestraft hat. Die Polemik und Unwahrheiten, die durch IP verbreitet werden, haben schon manchem geschadet – Karma strikes back
Kommentar melden -
Ich würde das anfechten. Unbedingt, und bin ziemlich sicher, das es gutkommt, weil der Instanzenweg kurz ist, d.h. alsbald frei vom Zürcher Filz.
Kommentar melden -
Das Vorgehen der Richter hat Tradition. Schon im Altertum ereilte den Überbringer einer schlechten Nachricht die Strafe…
Kommentar melden -
Richter ein Amt für Scheinheiligen .
Kommentar melden-
Rote Lippen soll Mann küssen!
Kommentar melden
-
-
Dass die Mainstream-Medien SRF, Tamedia, Ringier und NZZ geschützte Werkstätte sind, wissen wir schon seit Längerem. Dieses Gerichtsurteil bestätigt nun eindrücklich und exemplarisch unsere Wahrnehmung und die Rechtsauffassung vieler Gerichte.
Es ist halt viel einfacher und bequemer, Zensur gegenüber Freelancer und investigative Journalisten auszuüben. Da müssen die Damen und Herren Oberrichter ja nicht befürchten, von einem ganzen Heer von Hausanwälten und Rechtsverdrehern an die Kandare genommen zu werden. Ein weiteres Armutszeugnis unserer „viel gelobten“ Justiz.
Kommentar melden-
Viel gelobt ist die Justiz seit einiger Zeit nicht mehr. Die Judikativen sind wohl das grösste Problem auf allen Stufen der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Die Dauer zwischen Anklage und Urteil sowie die damit verbundenen, zahlreichen Verjährungen geben, gäben Anlass zu viel Sorge. Oberrichter, die sich zu Presse-Sittenwächtern aufschwingen, trüben das Bild zusätzlich.
Kommentar melden -
Wer nimmt endlich einmal unsere Justiz unter die Lupe?
Kommentar melden -
Befangene staatliche Scheinjustiz finanziert durch Scheingeld-Kredite der Banker.
Wer den Staat und seine Justiz finanziert bekommt Freispruch.
Wer nicht finanziert bekommt Busse, sowie die Steuerrechnung um die Zinsen an die Banker (für die Staatsverschuldung) zu tilgen.Ja wir wissen schon, was kommt:“Es gibt doch Negativzinsen“.
Erstens sozusagen über ein Jahrhundert gab es diese nicht!
Zweitens sind auch Negativzinsen sind nur ein Diebstahl und Schummelei. Das angebliche “Gratisgeld“ ist immer nur Falschgeld und Betrug.Kommentar melden
-
-
Es sind halt Juristen.
Kommentar melden -
Das tut mir leid für Sie, Lukas Hässig. Das einzig Gute, Sie haben die freieren Tage schon hinter sich. Diese und Ihre Erfolge kann Ihnen keiner mehr nehmen. Mit der in Bälde brachial hereinbrechenden Zensur verbleiben uns allen ohnehin nur noch gute Erinnerungen an eine frühere Epoche:
https://ec.europa.eu/newsroom/dae/document.cfm?doc_id=59132Kommentar melden -
Wer die Macht hat hat auch das Recht (-in der Hand).
Ein uralter Spruch der auch in der so naiven Schweiz immer mehr an Bedeutung gewinntKommentar melden -
Alles Psychologie Herr Hässig!
Nachdem Sie den „Fall“ Vincenz als erstes Medium überhaupt ans Tageslicht förderten , ist ein Futterneid der gesamten Presse Entstanden. IP hatte damit einen ‚Penalty’versenkt.
Nachdem nunmehr über zwei Jahre ins Land gegangen sind, hat der Richter nichts besseres zu tun, als für den Allgemein bekannten Rotlicht-Rapport einseitig Voyeurismus Vorzubringen bzw. festzustellen. (???)
1:0 für IP : Schon wieder!
Busse ablehnen
Kommentar melden-
@Fake Richter, Fake Facts
Richter sollten die Pressefreiheit nicht beschneiden und nicht Zensur betreiben.
Was ist, ist!Kommentar melden
-
-
Ich werde Ihnen, Lieber Herr Hässig, kostenlos ein Care-Team zVg stellen, Anruf genügt!
Peinlich, dieses Gericht – EINFACH NUR PEINLICH!
Man merkt, diese „Kollegen“ können nicht unter Druck eine saubere Arbeit leisten! Staatsdiener vom Feinsten…. Uiii Uiiii UiiiiKommentar melden -
Unglaublich, da steht sicherlich nicht der „betroffene“ im Fokus.
Das Thema Vincent ist ein Totalversagen und eine Schande für den Standort, da es transparent macht, wie die echte Bankerkultur ist. Dabei hat Raiffeisen/Vincent sich lediglich einen Teil bei den Industrie angeschaut.Lukas Hässig’s journalistischer Stil ist entsprechend einer solchen kultur angepasst und meiner Meinung nach völlig angebracht um auf die krassen Umstände hinzuweisen.
Die Personen oder Unternehmen über die es grundsätzlich IP häufiger berichtet wird, tragen mit einer solchen Kultur sicherlich nichts bei zur Reputation des Standorts Schweiz.
Kommentar melden -
So sehr sich die Vertreter der Behörden von Stadt und Kanton Zürich darum bemühen, als aufgeschlossene Weltbürger aufzutreten, so fest sind sie in ihrem Innersten und in ihren Ansichten halt eben doch Bürger von Seldwyla geblieben, auch im 21. Jahrhundert.
Kommentar melden -
Autsch.
Da müsste die Justiz den etablierten Leitmedien,
jeden Tag Verwarnungen zustellen.
In diesen Leitmedien wurden und werden teilweise
ausgeprägte Meinungsterror— ,,Kriegs-Feldzüge“ geführt.
Das kann doch jeder, selber beobachten.
Zum Beispiel im Blick.
Sicher kommen fast alle Meinungen zum Zuge
einfach in etwa 1 zu 10,
10 x in die gewünschte Richtung, einmal dagegen.
DAS spiegelt sich denn auch gar nicht so selten
in den Abstimmungsergebnissen.
Tja der kritische Medienkonsument wird zunehmend wichtiger.Kommentar melden -
In welcher Bananenrepublick leben wir eigentlich ?
Kommentar melden-
In einer, die nicht einmal Bananen hat… *grrr*
Kommentar melden -
@Bjoern
Diesbezüglich wurden Anstrengungen unternommen.
Die höhere Fachhochschule Rapperswil hat im Limmattal ein
Versuchsplantage angelegt.
Der Versuch scheiterte bereits im letzten, milden Winter.
Bananen- Republik die wohl falsche Bezeichnung.
Anregung:
Dilletenten und Chaoten-Republik könnte passen.Kommentar melden
-
-
Statt dass diese Richter endlich ihre Arbeit speditiv erledigen würden, beschäftigen sie sich mit diesen untererirdischen Ramlerescapaden, die dieser Bergbueb durchgezogen hat und ihn trefflich charakerisieren. Und wenn LH darüber berichtet wird er, und nur er, gebüsst. Ist eigentlich als Auszeichnung aufzufassen, denn die Richter scheinen auch Angst zu haben, vor faktenbasierten Berichten, die sonst kaum mehr zu finden sind. LH bitte weiter so.
Kommentar melden -
Es ist schon etwas blauäugig, wenn man in diesen Tagen von unserer Justiz Fairness, Klar- und Weitsicht erwartet. Dazu bräuchte es ja Unabhängigkeit und Charakter, was man bei manch einer Staatsdienerin immer seltener findet, meinen immer mehr Beobachterinnen.
Kommentar melden-
Um Richter zu werden braucht es kein speziellen Qualifikationen.
Kommentar melden -
Leider haben Sie recht – unsere Justiz nähert sich immer mehr einem Bananenstaat.
Keine Kontrolle über die Staatsanwaltschaft und keine Hinterfragung der Aktionen der Staatsanwaltschaft sowie deren Arbeit.Kommentar melden
-
-
Ich teile die Sicht des Obergerichts.
Manche Artikel auf IP sind zu nah an der offenen Häme, sprachlich zu salopp formuliert, zu wenig sachlich, zu sehr auf Mann und Frau – und manche darüber.Kommentar melden-
Du hast recht Pierin!
Kommentar melden -
@Don Gäll Don, lieber auf Nebenschauplätzen Zeit vertrödeln, oder ablenken, statt richtige Arbeit zu liefern. Da kommt dem Gericht ein kleiner Journalist gerade recht. Sei nicht so empfindlich, die Häme muss man ja als Leser nicht teilen. Zugegebenermassen liegt diese dem Schweizer näher als Humor. Tatsache ist, dass PV durchaus seinen Status genoss und sich kugelsicher empfindend durch die Etablissements schmiss. Frivolerweise seine Rechnungen auf Spesen nahm. Versuchs mal mit Schmunzeln, der Tag sieht gleich besser aus.
Kommentar melden
-
-
wieso nicht mal über frau vincenz berichten?
kann ja nicht sein, dass die chefjuristin und
ehefrau von gar nichts mitbekommen hat.Kommentar melden-
Hat sie wohl, die ist ja nicht dumm ! Aber solange der Rubel auch für sie persönlich rollte … .
Dann Explodierte alles und nun geht sie – richtigerweise – eigene Wege.Kommentar melden -
Agree
Kommentar melden -
Das ist der Rücksichtsnahme von Steinbock PV zuzuschreiben. Fast Gentleman like. Varianten Schifahren kommt ja auch aus den Bergen. Da bestand voraussichtlich eine gegenseitige Vereinbarung mindesten Verständnis und Eiverständnis in der Ehe mit dem Bündnerbock.
Kommentar melden -
Sie steht unter neuer Schirmherrschaft.
Kommentar melden -
ja genau, sie waren ja unter der gleichen Decke!
Kommentar melden
-
-
Das ist erst ein Vorgeschmack auf das kommende Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen. Dann ist es vorbei mit IP!
Zum Glück kam in letzter Sekunde das Referendum zustande.Kommentar melden -
Könnte es sein, dass das Obergericht erkannt hat, wenn den einen Kleinen verwarnt, so könnten die Grossen die Angst bekommen, das gleiche Schicksal zu erleiden und werden brav und still und der Vincenz-Prozess kann nach alter Sitte durchgezogen werden ohne lästiges Gemotze und Kritik?
Gunther Kropp, BaselKommentar melden-
Der Verdacht ist naheliegend.
Kommentar melden -
ach Gott, der Gunther K. hat noch seine „gescheite“ Frage…
hab dich fast schon vermisst!Kommentar melden -
@Fragen über Fragen
Es heisst, dass es Zeitgenossen geben könnte, die überfordert sind Fragen zu formulieren und zu stellen. Es ist erfreulich, dass Sie eine Plattform gefunden haben, die Fragen zu finden, die Sie möglicherweise aus intellektuellen Gründen nicht stellen können.Kommentar melden -
@Victor Brunner
Wird wohl so sein und nach dem Urteil wird es eine gesittete Redlight-Champagner-Feier geben.Kommentar melden -
… strafe einen und schüchtere 100 ein
Kommentar melden -
@Wie sagte schon Stalin…
Möglich, dass Ihr Zitat von Stalin stammen könnte. Der jugoslawische Staatschef Tito meinte „Bei Stalin war jedes Verbrechen möglich, denn es gibt kein einziges Verbrechen, das er nicht begangen hätte…der grösste Verbrecher der Geschichte zu sein.“Kommentar melden
-
-
Könnte es sein, dass das Zürcher Obergericht jene Abstrafung von IP auf Druck {oder nennen wir es vorsichtshalber Veranlassung) der Verteidigung des Spesenritters (bzw.“im guten Glauben handelnden CEO’s“) verfügt hat?!?
Kommentar melden-
Schade, dass RA Dr. Lorenz Erni für die Anfechtung des Kostenspruchs durch LH nicht zur Verfügung stehen kann!
Kommentar melden
-
-
Ja, selbst die Gerichte bestätigen, dass IP langsam zum Revolverblatt verkommt. Gerichtsberichterstattung ist halt eine andere Sportart als dieses populistische Blick-Geschreibsel hier. Über juristische Inhalte sollte man sich nur äussern, wenn man auch eine Ahnung davon hat.
Kommentar melden-
Judge, Artikel nicht verstanden, es ist keine Gerichtberichterstattung. Wenn ich sowenig Sachkenntnisse hätte würde ich Kommentare auch nur anonym schreiben!
Kommentar melden -
@ Herr Brunner: Ich habe 10 Jahre am Gericht gearbeitet und kenn mich vermutlich besser aus als Sie. Nichtsverungut!
IP hat gegen die „Pflichten als Gerichtsberichterstatter“ verstossen, steht sogar in diesem Artikel. Dass IP dies nicht kann und oder nicht sein möchte, ändert nichts daran. Auch das allgemeine populistische, unwissende Gepolter von IP-Leser-Laien ändert nichts daran.
Kommentar melden -
@judge (?alias Pierin?)
Wie oben schon treffend festgestellt, hat sich LH lediglich einer adäquaten Sprache bedient zum skandalösen Verhalten des ehemaligen Raiffeisen Chefs. Somit ist die höchstwahrscheinlich instrumentalisierte Verwarnung durch die Oberrichter ein peinliches Eigentor. Und soll allenfalls noch ablenken von deren schleppenden Anhandnahme des Dossiers.Kommentar melden
-
-
IP betont richtigerweise, dass alle anderen Blätter in gleicher Weise über die Eskapaden des Berglers Vinzenz berichtet haben. Das Ganze ist skandalös, auch dass die HSG in Form von RST dies absegnete. Der Vinzenz versucht mit einem Heer von Anwälten unter Leitung von Lorenz Erni die kritische Berichterstattung mundtot zu machen. Erinnert an Trump und Putins. Das Gute ist: Vinzenz wird sich in der näheren Umgebung von SGallen kaum mehr zeigen können. Und es geschieht im Recht. Was für ein jämmerliches Urteil eines Richters. IP bleiben Sie dran.
Kommentar melden-
Bitte lassen sie Trump und Putin da aussen vor. Nehmen sie Markwalder oder Funicello, Berset oder die Widmer-Schlumpf. Das sind ja die hier vom Mainsteam gehätschelten.
Trump hat die USA und die ganze Welt vier Jahre lang vor weiteren Kriegen bewahrt. Putin tut alles, wirklich alles, dass wir auch im nächsten Winter heizen können und nicht erfrieren.
Kehren sie zuerst vor der eigenen Türe.
Kommentar melden -
Das ist eine Ab-Mahnung, kein Urteil.
Kommentar melden
-
-
Passt doch zur allgemeinen Entwicklung in Corona-Zeiten
Kommentar melden -
«Es gibt zu viel Sensationsgier…..und Polarisierung heute in der Welt», schrieb Zuckerberg.
Zürcher Obergericht Seite an Seite mit Facebook.
Sperren & Bussen.
Pressefreiheit 2021: Kleinen (IP) hängt man, die Grossen (Tamedia/NZZ) lässt man laufen.
Keine Geiss, kein Richter schleckt weg: Vincenz war in der Zupfstube, bezahlt (steuermindernde Repräsentationspesen) von der Raiffeisen.Kommentar melden -
in einer Bananenrepublik wäre dieser Gerichtsentscheid ja nicht verwunderlich aber in der Schweiz?????? oder wo sind wir denn? Ja NZZ, Tagi und IP sind wohl vor dem Richter gleich………….. oder etwa doch nicht?
Kommentar melden-
Das ist eben der Filz!
Kommentar melden -
@Rudolf Thomas
Vor dem Gesetz sind alle gleich, aber einige doch noch gliehcre …
Rat an LH: Bis das Urteil gesprichen ist, immer –
meme contre coeur – befügen: Es gilt die Unschuldsvermutung“.Kommentar melden
-
-
Nur weiter so, Herr Hässig. Einer muss den Job ja machen. Alles muss ans Licht. Alles!
Kommentar melden -
Unfassbar, das Zürcher Obergericht sollte die beteiligten Banker untersuchen und abstrafen, die diese möglicherweise betrügerischen Deals und hochpeinlichen Puffbesuche mit letzlich Kundengeldern durchgeführt und abgesegnet haben und nicht unschuldige ehrliche Journalisten wie IP bestrafen. Langsam kommt man sich bei uns echt wie in China oder Thailand vor wo der Staat versucht Unschuldige mundtot zu machen.
Kommentar melden -
All diesen Nebochanten Staatsgehilfen,sollte der Lohn gekuerzt werden.
Denken Sie daran bei der naechsten Steuerrechnung !Kommentar melden -
Lieber LH, die Reaktion der Damen und Herren Oberrichter wundert mich überhaupt nicht
Es ist in der Schweiz eigentlich das grössere Wunder, dass Vincenz überhaupt angeklagt wurde. Die sensationsheischende Berichterstattung im Falle Vincenz steht vermutlich stellvertretend für die gesamte Berichterstattung von IP, die es ja gegenüber den Behörden immer wieder am nötigen Respekt fehlen lässt, was die Damen und Herren gar nicht schätzen. Darum bietet es sich für IP an, mittels Fundraising eine Kasse für Bussen und Verwarnungen einzurichten.
Kommentar melden-
V hat sich wahrscheinlich über die Jahre mit ein paar „falschen“ angelegt… Nur darum kams zur U-Haft und zu Berichterstattung.
Kommentar melden
-
-
Die Message der Richter ist bei IP sicherlich angekommen.
Wenn man auf einer Bergkante läuft, kann es immer auf die eine oder andere Seite runtegehen. Das ist nicht zu verhindern.
Aber grundsätzlich schätze ich Ihren Mut und ihr Engagement Herr Hässig.Kommentar melden -
Sehr geehrter Herr Häsin
Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an, damit IP-Leser sich an der nicht nachvollziehbaren Busse beteiligen können.Kommentar melden -
Das Obergericht mag dieser Auffassung sein, dass es sensationsheischend und ein reisserischer Bericht war. Ich vertrete jedoch die Meinung, dass eine unbefangener Durchschnittsleser im Sinne des Bundesgericht nicht die Auffassung des Zürcher Obergerichts vertritt. Der Durchschnittsleser hat dies als informativ und der Wahrheit entsprechend aufgefasst. Es handelt sich zudem um Tatsachen, die dargelegt wurden und deshalb ist zu vermuten, dass es versteckte Gründe gibt, welche die Bestrafung bewirkt haben. Welche das sind, weiss nur das Obergericht!
Kommentar melden -
IP wird vorgeworfen, es habe nicht „die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als Gesamtes und deren Anträge“ ins Zentrum gesetzt.
Haben das die andern Medien gemacht ? Wohl kaum. Aber bei den Medien des „Prawda Kartells“ NZZ, Blick, Tagi, etc. gelten offenbar andere Massstäbe.
Auch bei gewissen Kartellmedien kann man wohl kaum sagen, sie seien nicht „endeutig auf eine sensationsheischende und reisserische Berichterstattung ausgerichtet“Machen nun auch die Gerichte mit bei der immer stärkeren Unterdrückung von nicht genehmen Medien.
Kommentar melden-
Die Gerichte gehören schon lange zum Filz. Nur berichtet nie jemand über diese unantastbare, willkürliche Gilde.
Kommentar melden
-
-
Herr Hässig, ich hoffe, Sie fechten dieses Urteil an. Es ist nichts anderes als direkter Angriff auf die Pressefreiheit. China lässt grüssen… Diese Gerichtsbeamten fühlen sich wohl unangreifbar, und offenbar hat sich die ganze Welt nach ihrem Horizont auszurichten. Solange keine tatsachenwidrigen Behauptungen aufgestellt werden (das wäre in der Tat verwerflich), obliegt es nicht einem Gericht, sich als selbsternannte Medienpolizei zu kaprizieren. Geht’s noch?! In welchem Gesetz steht denn geschrieben, dass man nicht über Fakten berichten darf? Möglicherweise könnte man kritisieren, wenn durch Weglassen wesentlicher Informationen ein verzerrter Eindruck vermittelt würde, aber nicht einmal dies scheint hier der Fall zu sein. Muss nun jeder Artikel dem Obergericht als Zensurbehörde vorgelegt werden?
Diese ‚Affäre Hässig‘ ist einmal mehr ein Beispiel dafür, dass sich eine Clique von selbstgerechten, unangreifbaren Beamten in unserem Staat breit macht. Sie saugen uns nicht nur finanziell aus, sondern schreiben uns vor, was wir erfahren können, wie wir zu reden haben und was wir denken dürfen. Und das in einem Land, das so stolz darauf ist, eine Demokratie zu sein…Kommentar melden -
Artikel im November erschienen und im Februar schon eine Verwarnung mit Kostenfolge vom Obergericht. PV Netzwerk funktioniert perfekt und die Richter spuren.
Kommentar melden-
Der Spruch der alten Römer „Minima non curat Praetor“ gilt in neueren Demokratien nicht mehr.
Kommentar melden
-
-
Also ins Rotlichtmilieu auf Bankspesen ist OK. Aber darüber berichten gibt ne Strafzahlung! Und im Rotlichtmilieu wichtiges besprechen ?? Ich glaub da drehen die durch! Wie diskret ist so ein Ort für eine Besprechung? Oder wollen die uns sagen dort gibt es nur Banker der Geschäftsleitung! Sind wir schon so weit.
Kommentar melden-
Ja während die Tante Emma unter oder über den Tisch Ihre Dienste anbietet, sind solche Business Gespräche sicherlich angenehmer. Stell Dir vor die würden die Business Gespräche im Office erledigen. Wo würde der Spassfaktor bleiben bei der Arbeit. Die Arbeit sollte doch Spass machen, sonst fehlt einem noch die Motivation.
So werden wichtige Deals unter Gentlemans abarbeitetKommentar melden
-
-
Es ist ein weiteres Armutszeugnis für die befangene Schweizer Justiz, die ihre Unglaubwürdigkeit wieder mal bestätigt.
Mit unwichtigen Dingen beschäftigen sich die Richter sehr rasch, aber die wichtigen Fälle wo Banker involviert sind lassen sie verschlampen bis die Angelegenheit in der Verjährung endet.
Wie wir bereits geschrieben lassen sich der Staat, seine korrupte Regierung, Politiker und Justiz durch beliebig vermehrbares Falschgeld der Banker finanzieren. Eine Hand wäscht die andere, und und die Justiz, die somit unter Befangenheit leidet verrät sich dann gleich selbst, wenn sie die ihr unerwünschten Journalisten wegen unwichtigen, lapidaren Dingen bestraft und die mächtigeren bankentreuen Massenmedien wie Ringier/Blick, NZZ, Tamedia laufen lässt.
Die Ungleichbehandlung, wird wieder mal klar und deutlich.Kommentar melden -
Richtiger Entscheid des Obergerichts. LH geht es um die Befriedigung der Sensationsgier seiner Leser, was natürlich immer für Clicks sorgt. Information sieht anders aus.
Kommentar melden -
Es ist nur noch erbärmlich. Mehr ist dazu eigentlich nicht zu sagen. Einige dürfen sich alle Rechte auf Spesen leisten, andere werden schon verdonnert, wenn sie nur schon ein falsches Wort gebrauchen.
Kommentar melden -
Sehr geehrter Herr Hässig,
Schicken sie Ihre Rechnung doch an Herr Professor Rüegg-Stürm in St. Gallen. Dieser würde bestimmt auch Ihre Rechnung ohne Weiteres durchwinken. Alternativ könnten Sie auch eine crowdfunding-Plattform zu ihren Gunsten einrichten. Ich bin mir sicher, dass sich einige IP-Leser dazu bereit erklären würden, diese „Peanuts“-Rechnung zu begleichen, sofern weiterhin kritischer und spitzfindiger Journalismus aus ihrer Feder konsumiert werden kann.Mit freundlichen Grüßen, ein IP-Leser
Kommentar melden-
@pecunia non olet
Richtig.
Wollte ebenfalls einen Vorschlag
für ein Crowd-Funding kundtun.
Jedenfalls, mache ich gerne mit.Kommentar melden
-
-
Da kann ich dem Gericht nur zustimmen. Die Art und Weise Ihrer Berichterstattung (nicht nur in diesem Fall) erinnert mich mehr an tiefsten, abgründigen Boulevard-Journalismus denn an eine seriöse, nüchterne Ausleuchtung der Fakten. Kehren Sie in sich ein und besuchen Sie mit Ihrem ganzen Team einen Workshop zum Thema „seriöser Journalismus“. Es ist nämlich nicht nötig, dass man bei jedem Artikel Ihre Abneigung gegen das Establishment spürt.
Kommentar melden-
Ach Peter. Was stimmt nicht an die Berichterstattung von IP?
Man kann es ja nicht besser oder schöner schreiben. Der Vincenz hat seine Frau betrogen. Er hat seine Eskapaden von der Bank (Arbeitgeber) bezahlen lassen.
Bsp. Eine Ehefrau würde mit deinem Geld sich ein Callboy bestellen. Wie würdest du dies bei deinen Kollegen berichten? Ironie OFFKommentar melden -
@Peter Pfister: Dein Workshop wird von der Ringier Journalistenschule bereits angeboten.
Kommentar melden
-
-
ist doch ein Beweis dass der Bericht gut ist. Weiter so!
Kommentar melden -
Pierin Vincenz der Prasser, der Abzocker, der Bluffer.
Jetzt soll die vierte Gewalt im Staat „die interessen des Angeklagten“ nicht gar so hart in Frage stellen?
Pierin ist das Muster-Beispiel des rücksichtlosen Grosshanses, mit Grosshans-Kumpel Stocker. Sie haben das „Kleine-Leute-Bänkli“ Raiffeisen vermutlich zig Millionen gekostet. Sie haben das Image der Banken-Schweiz weiter in den Dreck gezogen.
CS, UBS, Raiffeisen: „die da oben“, schlechteste Vorbilder für unsere Demokratie.
Kommentar melden -
Auf Kosten der Firma, wäre ich sicherlich auch ins Puff gegangen.
Hand aufs Herz, wer wäre von euch Lesern mitgekommen ?
Kommentar melden-
Aber nein, ich bin ein Ehrenmann, solche Dienstleistungen betrachte ich als persönliche Schulden. Die Dienstleistende hat Anspruch auf persönliche Anerkennung.
Kommentar melden
-
-
Lieber Herr Lukas Hässig,
Neben an ist ein Forist – @H.F. der folgendes an Frau @Villalon geschrieben hat; Zitat:
„Immerhin zeigt der Beitrag von Frau Villalon, dass bei uns hier in der Schweiz Meinungsfreiheit aktiv gelebt wird. Ob dies in ihrem Herkunftsland, Spanien, auch so gelebt wird möge Frau Villalon uns – so sie Lust hat – auch so ausführlich erklären. Besten Dank.“
Die Richter wollen mit ihrem Urteil den Anschein erwecken, es würde sich im Fall Lukas Hässig vs. Pierin Vincenz – um eine tendenziöse Berichterstattung handeln – „Sensationsgier des Publikums“. Es wird also nicht unterschieden, dass „tendenziöse Berichterstattung“ an sich nicht strafbar ist, sondern nur solche, die auch strafbare Handlungen beinhaltet. Dieses journalistische Verhalten wird also kriminalisiert und in die Nähe der Strafbarkeit gerückt, wobei bewusst die Grenzen zu konkreten strafbaren Handlungen im Nebel gehalten werden, um Angst zu erzeugen und die Menschen und Journalisten zum Schweigen zu bringen. Das ist eine brandgefährliche Entwicklung, weil es eine generalpräventive Wirkung enfalten soll. Offensichtlich, geht es den Richtern u.a., den Eindruck zu vermitteln, dass Strafverfolgung oder zivilgerichtliche Verfahren bei „tendenziöser oder rufschädigende Berichterstattung“ im Netz ein realistisches Szenario ist, damit das abschreckende Wirkung hat. Die Menschen sollen in ihrer Meinung auf die gewünschte Linie gebracht und an der kurzen Leine gehalten werden.
Lassen Sie sich nicht einschüchtern Herr Hässig und recherchieren Sie weiter mit allen Ihnen zu verfügung stehenden Mitteln, insbesondere sollten Sie die 2. Säule in Verbindung mit dem Immobilenmarkt unter die Lupe nehmen.
Beste GrüsseKommentar melden-
Ja, aber in Spanien werden Sie durch die Guardia Civil ins Gefängnis verbracht, während bei uns abgemahnt wird. Dies der feine Unterschied.
Kommentar melden -
Wer waren die Richter? Waren die vielleicht auch mal von Pierin zum Zmittag eingeladen? Welche Bank finanziert deren Häuser?
Hätten wir nur CH-Wikileaks….Kommentar melden -
@Alfonso,
Frei nach dem Motto: Behaupte einfach mal was….
Kommentar melden
-
-
„Mit seiner Verwarnung greift das Zürcher Obergericht tief in redaktionelle Belange ein. Die Richter sagen, welcher Stil opportun und welcher zu ahnden ist.“
Während alle Bürger Masken im Gesicht tragen lässt der Staat die seinige endlich fallen. Nach Jahren der freundlichen Fassade, der sanften Nudging-Töne, des himmlischen Säuselns…
Der Anfang ist gemacht.
Kommentar melden -
Please, give us all a break, Lukas! So Unrecht haben die Richter nicht – und Du stellst Dich jetzt dümmer als man vermuten würde. Hinweis: Ich habe hier die Du-Form verwendet, damit man versteht, dass ich nicht die Richter meine.
Diese ganze Platform & Berichterstattung ist reisserisch & die reinste Ansammlung von Bashing, die Hatekommentaren eine Plattform bietet. Jetzt um Mitleid zu fischen ist unangebracht & löst bei mir ein Fremdschämen aus.Kommentar melden-
An den Heuler: Als dumm würde ich vor allem ihre Aussonderung hier beurteilen.
Kommentar melden
-
-
C’est le ton qui fait la musique?
Kommentar melden -
Sie haben völlig recht mit Ihrem Unmut, Herr Hässig. Wäre die Argumentation stichhaltig:“Vielmehr war der Artikel darauf ausgerichtet, die Sensationsgier des Publikums zu stillen,“ so müssten andere Boulevard-Zeitungen, deren Artikel ja fast nur sensationslüstern und reisserisch abgefasst sind, geradezu verboten werden. Erinnert sei dabei an einen kürzlichen Artikel über ein bernisches Krematorium, wo man mir versicherte, dass man keinem Interview zugestimmt hätte, wenn man sich im voraus der Ausgestaltung des Artikels bewusst gewesen wäre. Die mediale Berichterstattung und die Vorkommnisse auch in unserem Land sind m.E. äusserst beunruhigend, denn sie zeigen eine allgemeine Verflachung und Bedeutungslosigkeit moralischer Werte. Und sie zeigt auch, wie man dabei immer weniger der Wahrheit verpflichtet ist: oder ist es etwa ein Spiegel in dem sich die Leser mit ihren vielfältigen Neigungen selbst erkennen können?
Kommentar melden -
Unsere tief verstockte Schweiz… stampfen wir doch gleich Zeitungen, Websites und Blogs ein und erhalten unsere Informationen von den Pressesprechern der Gerichte.
Gerichte der Schweiz, die sich als Revolutionswächter aufspielen hätten schon das Potential für den Gang zum Bundesgericht (nicht bezahlte Verwarnung zieht Busse nach sich, diese dann mit Rechtsmittel), aber das würde wohl ein teurer Weg.
Glaub‘ aber schon dass hier auf IP für ein crowdfunding einige offen wären… ich zum Beispiel.
Kommentar melden -
Das beste an der Verfügung ist die Tatsache, dass das Gericht selbst während eines laufenden Prozesses von „Eskapaden“ von PV spricht. Das wird die Verteidigung genüsslich verwerten. Unfähigkeit oder „unglücklicher Zufall“, um nicht zu sagen „ein kleiner Gefallen unter Kollegen“?
Kommentar melden -
Damit müssen Sie leben – Richter sind nicht die erste Liga der Juristen und zudem Beamte, die einen ausgeprägten Futterneid haben. Je weiter oben sie sich finden, desto wichtiger wird das Parteibüchlein.
Kommentar melden -
Die Eskapaden von „Schampus“-Pierin sind durchaus von öffentlichem Interesse. Dabei wurden schliesslich Gelder verschleudert, die der Raiffeisen Genossenschaft gehörten und damit auch den Genossenschaftern. Es kann also nicht sein, dass da von „Sensationsgier stillen“ gesprochen wird. Vielmehr finde ich einen Blick auf den Charakter dieses Typen durchaus wichtig. Auch mit Blick auf künftige Funktionen, die er hoffentlich nie mehr inne haben wird.
Kommentar melden-
Gut gebrüllt Löwe, möchte man sagen.
Nur hat Coach Recht, mit solchen Richtern müssen wir wohl leben.Kommentar melden
-
-
Schade, dass sich das Gericht vom System einspannen liess. Bei Raiffeisen war (ist?) manches im Argen. Das Gebaren von Vincenz war nur möglich, weil es von seinen Vorgesetzten im VR faktisch gedeckt worden ist. Ist ja auch erstaunlich, wenn sich VRP und CEO gegenseitig die Spesenrechnungen abzeichnen. Da ist es relevant, dass die Öffentlichkeit erfährt, was bei einem solchen Institut, das viele Kundengelder verwaltet, im Raume steht. Ob das nun ein Bisschen mehr oder ein Bisschen weniger blumig berichtet wird, solange man sich an Fakten hält, ist im Rahmen der journalistischen Freiheit bei so einem Verhalten von Vincenz irrelevant. Die Tagesschau des Schweizer Fernsehens könnte man bei solchen Massstäben gleich zumachen.
Kommentar melden -
Presse- und Meinungsfteiheit im Obergericht unbekannt?
Kommentar melden -
Richter stehen über dem Gesetz und besitzen damit das Recht auf Willkür. Im Fachjargon heisst das „Ermessensspielraum“. Sie sind dafür niemandem Rechenschaft schuldig.
Kommentar melden -
Wird für Vincenz immer noch schlimmer. Mit diesen versuchten, unglücklichen Maulkorb-Aktionen erreichen Vincenz & Co. genau das Gegenteil. So oder so: Der Stempel „Rotlicht“ ist untrennbar mit Pierin Vincenz verbunden…
Kommentar melden -
Das Obergericht hat eben nicht die E***, etwas gegen die NZZ zu unternehmen, die ja auch sehr deutlich formuliert hat.
Denn die NZZ könnte gegen das Obergericht schiessen. Vor IP hat das Obergericht aber keine Angst. Die darf man ruhig etwas vö..rdern.
Wir alle wissen: Herr Vincenz ist ein ehrenwerter, integrer, demütiger Herr – ein Vorbild für den Bankenplatz Schweiz.Kommentar melden-
Die darf man ruhig etwas vö..?
Den?
Meinten Sie wohl …
Kommentar melden
-
-
Mir scheint das Zürcher Obergericht befangen zu sein. So nennt man das wohl. Irgendwie scheint mir immer alles für das Establishment zu arbeiten und weniger für das Volk. Als der Blick die Machenschaften des damaligen Rieter PK Verwalters aufdecken wollte, wurde er vom Gesetzt sofort mundtot gemacht. Es durfte nicht mehr berichtet werden. Im Zuge dieser Story wäre die 2. Säule als solches wohl nicht mehr zu halten gewesen. Ich denke, das Volk wäre entsetzt gewesen, was mit der 2. Säule alles möglich ist und wie sie von einigen wenigen systematisch missbraucht wird. Jetzt soll diese nicht reformierbare, total gescheiterte 2. Säule, meiner Meinung nach ein einziger Diebstahl von sehr wenigen am Volk, ausgebaut, statt abgeschafft werden.
Ist jemandem schon aufgefallen, dass die Establishment Zeitung NZZ angefangen hat, Herr Vincenz reinzuwaschen? Das würde für mich auch dieses Gerichtsurteil hier erklären. Muss auch IP mundtot gemacht und Journalisten auf Linie gebracht werden?
Kommentar melden -
Der Artikel habe nicht „die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als Gesamtes und deren Anträge“ ins Zentrum gesetzt,.. Willkommen in der Narzistischen Welt der Obrigkeiten?
Kommentar melden -
Sehr geehrter Lukas Hässig. Keinesfalls dürfen Sie sich von solchen Richtersprüchen beirren lassen. Selbstverständlich kann man sich ausmalen, wie sich Herr Vincenz im Rotlichtmilieu benommen haben könnte. Aber genau das macht den Herrn Vincenz zum Menschen und lässt ihn nicht auf einem Sockel als Heldenbanker ohne Fehl und Tadel hocken. Auch die Berichterstattung über das Handeln und die Unterlassungen des Herrn Professors und Verwaltungsrat, lassen Herrn Rüegg-Stürm schlagartig als einen wie die meisten anderen aussehen. Jeder hat seine Fehler, keiner ist unfehlbar.
Selbstverständlich gibt es hin und wieder einflussreiche Menschen, die es zu bunt treiben. Wenn sie mal in Bedrängnis geraten, setzen sie in der Regel alle Hebel in Bewegung um wieder im richtigen Licht zu erscheinen. Das ist keine Überraschung.
Die beiden sollen für den Seich den sie produzierten geradestehen, wie ganz normale Menschen. Etwas mehr Demut würde den zwei Herren aus der Ostschweiz gut anstehen.
Dass es in der Schweiz Richter gibt, die das nicht verstehen, stimmt mich sehr bedenklich.Kommentar melden -
Ein bisschen „toibele“ wollen auch Richter von Zeit zu Zeit.
Kommentar melden -
Typisch, die Schweiz verkommt immer mehr zur Beamtendiktatur. Jetzt schreiben Richter vor, was der Bürger erfahren/lesen darf und was nicht. Haben die Gerichte eigentlich nichts besseres zu tun und sind die Richter auf Kurzarbeit? Es ist ja schon eine absolute Zumutung, wie der Bundesrat die Bürgerrechte wegen Covid seit Monaten ausser Kraft setzt.
Kommentar melden -
Bald wie in der Sowjetunion: Passt dem Staat jemand nicht, sucht er sich einen passenden Gummiparagraphen und legt ihn willkürlich aus. Und ab nach Sibirien!
Kommentar melden -
Statt Vincenz endlich den Prozess zu machen, ist jetzt LH der Böse. Wir haben es weit gebracht in unserem schönen, einst anständigen Land. Grosse werden geschont oder deren Fälle absichtlich verjährt. Das ist eine absolute Zumutung für die anständigen Bürger.
Kommentar melden -
Klassiker, die Gerichte gehen gegen die Kleinen vor und vor den Anwälten der grossen wie Tamedia oder NZZ haben sie pure Angst. Das zeigt einmal mehr, wie unglaublich schwach unsere Gerichte sind. Ist übrigens dasselbe mit dem Schweizer Presserat. Die Grossen lassen sie in Ruhe und gerügt werden, wenn überhaupt, nur die Kleinen. Ein unseriöser Rat par excellence und in allerhöchstem Masse ineffizient.
Kommentar melden -
Ein wahrer Skandal, was sich da das Gericht leistet. Die Herren Richter scheinen sich jetzt auch noch dazu berufen zu fühlen dem Individuum vorzuschreiben, wie es ein grobes Verfehlen einer öffentlichen Person beschreiben muss. Die Herren Richter vergessen, dass die Öffentlichkeit ein Recht hat, im Detail über das Fehlverhalten vom ex-Banker informiert zu werden. Schlussendlich hat Vincenz auch sehr viele Kunden „seiner“ Bank für seine Attitüden missbraucht und das Image der Raiffeisen in ein sehr schiefes Licht gebracht – was auch für alle Raiffeisen-Mitarbeitende ein Desaster ist.
Es wäre interessant die Namen dieser Richter zu erfahren und welcher Partei sie angehören.
Für Sie Herr Hässig heisst es, sich nicht einschüchtern zu lassen.
Denn das Volk ist nicht nur ein skandalwitterndes Unding, sondern es ist interessiert zu erfahren, was sich die Herren und Damen vom öffentlichen Interesse so alles leisten und welche verschlungenen Wege sie nehmen, um ihre Eskapaden unter dem Deckel zu halten.Kommentar melden -
Die Richter verkehren auch ab und zu in diesen Lokalen. Auch Bundesrichter wurden schon gesichtet in Zürich. Geht man privat bum…, dann soll man das auch selbst bezahlen. Hat ja niemand was dagegen seit 1000enden von Jahren. Unterjubelt man dem Arbeitgeber diese Rechnungen, dann stiehlt und bescheisst man. Fertig und Punkt. Wie armselig ist denn das, wenn einer noch Sfr 1.90 für ein Trambillet einfordert. Unter Sfr 50.– gibt es gar keine Spesen! Persona non grata war er schon zu seinen aktiv Zeiten in Zürich, bei denen die AUGEN UND VERSTAND hatten.
Die Richter kann man auch rauchen, das gemeine Volk wird da nicht ernst genommen.Kommentar melden-
Bum…?
Hä?
Meinen Sie: sen. Also nicht sen. sondern sen .
Kommentar melden
-
-
Mimimi… die dürfen… ich nicht…!
Heul doch Luki!Kommentar melden -
Lukas Hässig: ABER MAMI DIE ANDERE CHINDER HÄND AU MIT SAND GWORFE!!!
Kommentar melden-
Der Roli gehört wahrscheinlich zu den „Prawda Medien“ NZZ, Tagi, Blick, SRG etc.
Kommentar melden
-
-
Schlicht unglaublich! Bleiben Sie dran Herr Hässig.
Kommentar melden -
Sehr gut! Das Internet ist kein rechtsfreier Raum, auch nicht für den hässigen Lukas!
Kommentar melden-
Auch der „Hans Megma“ gehört wohl zu den kontrollierten „Prawda Medien“ von NZZ, Tagi, Blick, SRG etc.
Leider wird IP vermutlich bald abgestellt. Am Horizont steigt die DDR 2 auf.
Kommentar melden -
Wenn das mal keine staatliche Zensurierung ist, um die Wahrheit zu verbergen.
Kommentar melden -
Wenn es einen rechtsfreien Raum gibt, dann sind es eindeutig die Gerichte.
Kommentar melden
-
-
Wenn dies die ’neuen‘ journalistischen Richtlinien des Obergerichtes sind, haben sie beim Blick viel Arbeit vor sich!
Kommentar melden -
Ja die lieben Juristen bzw. das in diesem Fall unsägliche Obergericht. Diese sollen sich vorallem zügig mit dem Vinzens & Co.-Fall befassen und den Mut haben, diese Typen entsprechend anzuklagen. Nur ich bin ziemlich überzeugt, dass diese allzu grossen Respekt haben vom Staranwalt Erni, welche Vinzens & Co. vertritt!
Kommentar melden-
Vielleicht könnte man diesbezüglich auch mal eine Busse anstrengen, wenn die Gerichte ziemlich profunde Vorwürfe verschleppen und verjähren lassen. Natürlich völlig ohne Vorsatz!
Kommentar melden -
Staranwalt
Wenn ich das Wort nur schon höre bzw. sehe.
Haben unsere Staatsanwälte tatsächlich nur einfach ihre Höschen gestrichen voll? Sondern Sie etwa Beamten-(Angst)-Schweiss ab?
Falls Ja: Schickt Sie zum Teufel! Dann halt keine Staatsanwälte. So sparen wir wenigstens deren Ausgaben!
Kommentar melden
-
-
Das kann gut sein. IP hat ein wenig den SVP-Stil und aufgrund der Leserreaktionen auch mehrheitlich SVP-Leser. Objektiv ist anders…
Kommentar melden-
Zu simpel Ihre Aussage, dass IP in erster Linie SVP Leser hat. Aber doch typisch für Andersdenkende …
Kommentar melden
-
-
Wie sagte Ronald Reagan so schön: Der Faschismus wird unter dem Deckmantel des Liberalismus zurückkehren. Auch in den USA werden die Medien unter dem Creepy Joe Regime auf Kurs gebracht.
Kommentar melden -
Sorry, aber das ist völlig lächerlich. Ich hoffe, sie fechten die Busse an.
Kommentar melden -
Gut so. Richtiger Entscheid.
Kommentar melden -
@Vincenz: Du oder deine Bekannten lesen hier ja mit.
Danke für die gute Unterhaltung. Den Dank meine ich von Herzen. Besser als ein guter Hollywood Film!
Kommentar melden -
Herr Hässig, lassen sie sich nicht unterkriegen. Bleiben sie an diesem Pierin V. dran. Danke für Ihre Arbeit.
Kommentar melden
Statt dass diese Richter endlich ihre Arbeit speditiv erledigen würden, beschäftigen sie sich mit diesen untererirdischen Ramlerescapaden, die dieser Bergbueb…
wieso nicht mal über frau vincenz berichten? kann ja nicht sein, dass die chefjuristin und ehefrau von gar nichts mitbekommen…
IP wird vorgeworfen, es habe nicht "die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft als Gesamtes und deren Anträge“ ins Zentrum gesetzt. Haben das…