„… drei berichtigende Worte des Gesetzgebers und ganze Bibliotheken werden zu Makulatur.“ Julius von Kirchmann, Die Werthlosigkeit der Jurisprudenz als Wissenschaft, Berlin, 1848, S. 23.
Jetzt geht es sogar nur um ein einziges, kleines Wort, nämlich das Adjektiv „besonders“. Es soll nach dem Wunsch der Rechtskommission des Ständerats gestrichen werden. Wer hinter der Streichung steckt, weiss ich nicht. Aber dass es ein Anschlag auf die Medien ist, steht fest.
Um das zu erklären, muss ich kurz ausholen: Art. 266 der Zivilprozessordnung regelt gemäss Randtitel die „Massnahmen gegen Medien“. Der Gesetzestext schränkt dann auf die „periodischen Medien“ ein.
Weil eine solche richterliche Massnahme gegenüber einem periodischen Medium letztlich ein Akt der Zensur ist, hat der Gesetzgeber dafür besondere Bedingungen aufgestellt. Die Hürden sind in Art. 266 ZPO gegenüber den in Art. 261 ZPO geregelten sonstigen richterlichen Massnahmen höher.
Uns interessiert im Augenblick nur die Bestimmung von Art. 266 Buchstabe a. ZPO, die zum 1. Januar 2011 in Kraft trat. Sie lautet derzeit: Art. 266 Massnahmen gegen Medien:
„Gegen periodisch erscheinende Medien darf das Gericht eine vorsorgliche Massnahme nur anordnen, wenn: a. die drohende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen besonders schweren Nachteil verursachen kann“.
Von seinem reinen Wortlaut her gesehen findet diese Bestimmung also nur Anwendung, wenn es um „drohende“, also zukünftige, noch nicht erfolgte Rechtsverletzungen geht, denn „drohend“ ist für einen Juristen immer etwas, das noch ansteht, aber noch nicht eingetreten ist.
Der Bundesrat schlägt im Rahmen der anstehenden ZPO-Reform eine erste Änderung vor:
„a. die bestehende oder drohende Rechtsverletzung der gesuchstellenden Partei einen besonders schweren Nachteil verursacht oder verursachen kann“.
Damit wird es also zulässig sein, auch gegen schon eingetretene („bestehende“) Verletzungen eine Massnahme zu erlassen.
Der besonders schwere Nachteil könnte nicht bloss in der Zukunft eintreten, sondern schon verursacht worden sein. Der neue Wortlaut gemäss dem bundesrätlichen Vorschlag erweitert also die richterliche Zensurkompetenz.
Das ist zu bedauern, aber aus einem einfachen Grunde nicht tragisch: Die Gerichte haben sich nämlich schon immer so verhalten, als ob das „bestehend“ respektive „verursacht“ im Gesetz wäre.
Sie beriefen sich auf die Rechtslage vor 2011, denn da stand es im damals anwendbaren Zivilgesetzbuch nämlich seit 1985 so drin. Man hat – das war die allgemeine Auffassung – mit der ZPO aus Versehen eine Änderung gegenüber dem ZGB beschlossen, die niemand so gewollt hätte.
In der Rechtswissenschaft und Praxis blieb die, offenbar von mir als einzigem vertretene, gegenteilige Meinung völlig ungehört: Sie wurde überwiegend schlicht ignoriert und in seltenen Fällen mit wenig überzeugenden Argumenten (namentlich der Behauptung eines gesetzgeberischen Versehens) zurückgewiesen.
Wenn man so will, passt also der Bundesrat mit seinem Vorschlag 10 Jahre später das Gesetz der unveränderten Praxis an – fragwürdig, aber irgendwo verständlich.
Viel schwererwiegend ist aber die Idee, welche der Rechtskommission des Ständerats bei der Beratung der laufenden Revision kam: Sie will das Wörtchen „besonders“ streichen.
Es soll also jetzt schon ein „schwerer“ Nachteil genügen und nicht erst ein „besonders schwerer“, um eine Massnahme zu erlassen.
Das ist eine klare Verschlechterung des Zustandes gegenüber dem geltenden Recht und gegenüber der Rechtslage seit 1985: Der „besonders schwere Nachteil“ stand mit der Reform des Persönlichkeitsschutzes 25 Jahre in Art. 28 c Abs. 3 ZGB.
Der qualifizierte Nachteil (eben der „besonders schwere“) ist mehr als der „schwere“ Nachteil und natürlich erst recht viel mehr als der „Nachteil“ überhaupt.
Wenn man jetzt die Anforderungen an den Nachteil herabsetzt, bevorzugt man damit einen Kläger. Denn bisher musste der nur glaubhaft machen, dass der von ihm befürchtete Nachteil besonders gross sei.
Wer aber schon einen „schweren“ Nachteil genügen lässt, muss nur noch den „gewöhnlichen“ Nachteil verneinen, und alles, was nicht mehr „gewöhnlich“, „unvermeidlich“ oder „naturgegeben“ ist, ist dann logischerweise schon ein „schwerer“ Nachteil.
Hingegen war es bisher durchaus nicht einfach, den „besonders“ schweren Nachteil dem Gericht klarzumachen.
Nun liegt das Problem nicht allein darin, dass ein geringerer Nachteil gegenüber früher ausreichen soll: Denn gemäss Art. 265 Abs. 1 ZPO kann ja eine Massnahme (unbestritten auch eine solche nach Art. 266 ZPO) ohne Anhörung erlassen werden.
Also werden mit Art. 266 ZPO auch die Voraussetzungen für das sogenannte „Superprovisorium“ herabgesetzt. Dieses zeichnet sich dadurch aus, dass definitionsgemäss das beklagte Medienunternehmen gar nicht angehört wird, also auf einseitiges Vorbringen entschieden wird, und zudem kein Rechtsmittel gegeben ist, also das Superprovisorium auch sofort vollstreckbar ist.
Weil aber die zugunsten der Medien in Art. 266 ZPO enthaltenen Hürden zu überwinden waren, gab es auch nicht jeden Tag ein Superprovisorium gegen Medien, sondern vielleicht nur eines im Monat – in der gesamten Schweiz.
Wer also am Nachteil des Art. 266 lit. a. ZPO herumschraubt, erleichtert zugleich superprovisorische Massnahmen. Er schadet damit klarerweise den Medien und verringert den seit 1985 bewusst im Gesetz stehenden Schutz; es wird abermals das Geschäft der Kläger geführt und unter Berufung auf den Persönlichkeitsschutz die Meinungsfreiheit abgebaut.
Dabei steht doch erst am Ende eines ordentlichen Zivilprozesses und nach Anhörung und Beweisverfahren fest, ob eine Publikation rechtswidrig ist oder nicht.
Solange aber auf dem Massnahmeweg etwas verboten bleibt, ist der Fall faktisch zugunsten des Klägers und gegen das Medienunternehmen entschieden; was sonst gilt, wird durch den Massnahmeentscheid umgedreht: Ein Begehren wird gutgeheissen, bevor über seine Rechtmässigkeit entschieden worden ist.
Es gibt aber keinen Grund, die Meinungsfreiheit weiter zu schwächen und die Zensurgelüste von Klägern zu stärken.
Niemand hat in den letzten 36 Jahren, nämlich seit Inkrafttreten von Art. 28 c Abs. 3 ZGB behauptet, (superprovisorische) Massnahmen gegen Medien würden durch die Schrankenbestimmungen de facto verunmöglicht oder seien nur in Extremfällen möglich.
Im Gegenteil: Gerichtspraxis und überwiegende Lehre haben die Hürden zwar kontinuierlich gerissen und immer wieder die Eingriffsschwelle ein wenig herabgesetzt.
Dennoch erfüllen die gesetzlichen Voraussetzungen noch immer ihren Zweck und haben bis heute verhindert, dass die verfassungsmässig verbotene Zensur im privatrechtlichen Gewande einer zivilprozessualen Massnahme Einzug hält.
Aber darauf läuft der Vorschlag hinaus. Schon die Streichung eines Wortes kann ein gesetzgeberischer Fehler sein und Bibliotheken zur Bedeutung der Meinungsfreiheit und der Waffengleichheit im Prozess zu Makulatur werden lassen.
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Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Wenn Medien heute mit Meinungsfreiheit argumentieren, kann ich nur lachen. Also dieser Text „made my day“ 😉
Da ja alle Medien heute grundsätzlich immer die gleiche Meinung publizieren, kann da schon lange nicht mehr von „Meinungsfreiheit“ gesprochen werden (keine Regle ohne Ausnahme).
Nur unter modernen Journalisten werden sie 100 Fragen stellen können und x mal 100 die gleiche Antwort erhalten. (Merke; da hier „Journalist“ negativ verwendet wird muss es auch nicht genverifiziert werden. Würde sogar Abzüge geben, Oder hat schon jemals eine Zeitung von „Klimaleugnerin“ oder „Coronaleugnerin“ berichtet, nein da reicht die männliche Form vollkommen)
Eigentlich gibt es heute nur verschiedene Zeitungen um mehrmals Werbung platzieren zu können, inhaltlich wäre eine Zeitung heute genug. Dies hatte ja die Universität Zürich bei „No-Billag“ anhand einer Studie schön beweisen.
TLTR: ist halt eine Änderungen die es heute braucht, da die Medien heute regelmässig „Rufmord“ betreiben, sobald jemand einen andere Meinung vertritt als die vom Presserat (oder wem auch immer) definierte.
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Man stelle sich vor, ein Medikamentgeschäfigter äusserte sich darüber nicht positiv und die Medien nähmen das auf. Ja, Pharmafirmen müssen geschützt werden. Es genügt nicht, wenn sie die Produktehaftpflicht auf den Staat abwälzen können. Dem sagt man für die Zukunft planen. Eine gut dotierte Rechtsabteilung um den Gegner finanziell zu bodigen haben sie ja schon auf der Lohnliste. Ein Schelm sei, wer Böses dabei denkt.
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Naja, lieber Herr Kollege, auch bei VSM, die sich gegen Medien richten, hat die betroffene Person zunächst einmal eine bereits eingetretene oder drohende Verletzung eines Anspruchs darzutun. Ist diese Hürde einmal überwunden, ist es nach wie vor ein ungeheures Privileg, dass der drohende Nachteil „schwer“ (anstatt lediglich „nicht leicht wieder gutzumachend“) sein muss, auch wenn das Gesetz keine „besondere“ Schwere mehr verlangt.
Medienfreiheit in Ehren, aber auch die Medien haben sich an die gesetzlichen Schranken zu halten. Die von groben Persönlichkeitsverletzungen betroffenen Individuen müssen mit griffigen Mitteln gegen allfällige Rufmordkampagnen Ihrer Klientinnen geschützt werden.
Ihre einseitige Meinungsäusserung blendet die berechtigen Anliegen der Personen, die von solchen Rufmordkampagnen betroffen sind, völlig aus. Anstatt hier über eine längst fällige Anpassung des Gesetzeswortlauts zu lamentieren, die in der Praxis – wenn überhaupt – nur geringe Auswirkungen haben wird, könnten Sie ja der geneigten Leserschaft einmal berichten, was Ihre Klientinnen Personen wie Willy Schnyder oder Carl Hirschmann angetan haben und wie unglaublich zäh, nervenaufreibend und teuer die Prozesse waren, bis den betreffenden Opfern endlich ein bisschen Gerechtigkeit widerfuhr.
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@PM
Staatsmacht, Willkür und Unterdrückung sind ja leider auch in der Schweiz schon Markenzeichen der Politiker/-.innen.
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Der Artikel greifft zu kurz und lässt wichtige juristische Aspekte aus. Es ist bemühend, wie oft die Meinungsfreiheit herhalten muss wenn etwas in eine Richtung geht, die einem nicht zusagt.
Die sogenanten Freiheitsrechte sind und waren nie absolute Rechte. Auch diese haben gewollte und notwendige Einschränkungen oder wie es Voltaire sehr treffend formuliert hat: „Die Freiheit des einen hört dort auf, wo die Freiheit des anderen beginnt und umgekehrt“.
Mit der Änderung des einen Wortes wird selbestvertsändlich nicht die Meinungsfreiheit torpediert sondern der heutigen Entwicklung des Netzes und Online-Foren Rechnung getragen. Eine Meinung zu haben ist sehr einfach, Fakten zu liefern jedoch nicht. Darf meine „Meinung“ jemand verletzten oder ohne objektive Begründung an den Pranger stellen? Nein, darf es nicht – und trotzdem wird es zu hauf getan. Ich darf weiterhin meine Meinung haben und behalten – aber wenn ich mich dazu berufen fühle, dies mit vielen anderen zu Teilen, dann sollen die Kriterien etwas höher gesteckt werden. Somit ist diese geplante Änderung eher positiv zu werten weil dann vielleicht die Qualität der Inhalte gesteigert werden und nicht in reine Wut- und Frustausbrüche enden.-
„Eine Meinung zu haben ist sehr einfach, Fakten zu liefern jedoch nicht.“
Ich kann zumindest den absoluten Fakt liefern wie empathielos gewalttätig der Staat ist. So Zückerchen wie Freiheitsrechte damit man die Schnauze hält sollte man nicht zu stark aufwiegen – es handelt sich beim Staat stets um ein Monster.
1980 haben die grossen Profiteure noch „Machet usem Saat Gurkesalat gerufen“, heute sitzen sie nach dem Marsch durch die Instanzen in genau diesen Sesseln welche sie damals so gehasst haben.
Monster anstelle des Monsters sind sie geworden, diese Helden.
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Herr Schwaibold…..
leider musste ich als Selbständiger mehrere male bei Gericht um meine Rechte kämpfen, insbesondere ums bezahlen meiner Leistungen.
Es ist mir absolut bewusst was so ein „Wörtchen“ verursachen kann.Besehe ich mir die Politik der letzten 40 Jahre, so haben da allerdings etliche schwere Sünden in unsere Gesetzgebung einzug gehalten.
Sie alle richten sich immer auch gegen die Meinungsfreiheit.Die Anti-Rassismus-Strafnorm ist z.B. so Kapitel.
Und all diese Dinge gingen von den Sozis hierzulande aus, die sind immer schnell mit dabei unsere Freiheiten einzuschränken.
Leider ist es, wie man auch an weiteren Kommentaren, siehe ……( Das Niveau sinkt weiter. Mai 2021 / 20:13 ) gut ersehen kann, schier unmöglich völlig Ungebildeten zu erklären warum solche Dinge heikel sind.
Es ist der Grund warum wir die Demokratie verlieren werden.
Die alten Griechen wussten das vor 2500 Jahren bereits…… nämlich das jede Demokratie schlussendlich in die Diktatur abdriftet.Politische Korrektheit, Ideologie und Narren wie obiger, sind der Grund hierfür.
Aber sie haben gut getan, solche Dinge müssen Thematisiert werden…..
In einem Gesetzestext ist tatsächlich jedes Wort wichtig.
Und nicht nur das, der Geist einer Gesetzgebung kommt da noch dazu. -
Interessant zu wissen, aus welcher politischen Ecke dieser geplante Anschlag auf die Meinungsäusserungsfreiheit kommt. Aus der sogenannten „Mitte“ nämlich, der guten alten CVP, seit jeher bevorzugte Heimstatt von Tricksern und Mischlern hierzulande …
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Diese Aenderung im ZPO muss unter allen Umständen verhindert werden.
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Die Meinungsäusserungsfreiheit wird auch bei uns in der Schweiz schleichend zunehmend eingeschränkt!
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Danke für die Info!
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Da hat wohl jemand seinen Winterurlaub bei oder mit Viktor Orbán verbracht?
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Die Politiker wo Pressefreiheit beschränken wönd sind sog. „bürgerlich.“ In ihren Parteiprogrammen programmieren sie die Freiheit. Märssi.
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@ Albert Kohler….
Überaus dümlicher Kommentar.
Die Bürgerlichen haben auch immer mal wieder etwas versucht was nicht gut war, so wie alle Politiker das tun.
Besieht man sich aber die Geschichte, die Systeme und deren Ideologien, waren es die Linken die zu 100% immer gegen jede Freiheit vorgingen.
Rekapitulieren wir mal…..
Unter einem braunen Sozi wurden 6 Millionen Juden ermordet, bei einem anderen Linken gabs den Gulag der noch viel mehr Menschenleben kostete, bei denen wurden Kritiker in der Psychiatrie versenkt.
Ein Linker war es auch der in China mit seinem „Sprung nach vorne“, seiner Kulturrevolution und anderen Dingen ca. 60 Millionen Tote verursachte. Noch ein Linker wars auch in Vietnam, der hat ganz zu Anfang schon ca. 50ooo Bauern ermordet weil die sich nicht Kollektivieren lassen wollten. Leute wie Sie nennen den Verbrecher ganz lieb und nett…..Onkel Ho.Opferzahlen Links seit 1917….. gegen 200 Millionen.
Rechte taten das auch, auch sie sind eben Menschen, aber weit …weit weniger.
General Franco in Spanien war ein Rechter, Pinochet in Chile ebenfalls, Strössner, Videlha und noch ein paar andere.
Opferzahlen im 1 stelligen Millionenbereich.Und bei ihnen, Sie plappern einfach irgendwas nach wie…. „die Rechten wollen die Meinungsfreiheit einschränken“.
Tja, Deutschland ist Links….. und wie sieht es dort mit Meinungsfreiheit aus….. ja dort werden wie zu DDR Zeiten, Kritiker ( z:B. Querdenker, AfD-ler ) nun vom Inlandsgeheimdienst ( Verfassungsschutz ) ausgeforscht.
Die Rechten warens…. Gäll…..
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Der Autor vertritt oft Ringier und den Blick.
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Es ist bekannt, dass der Autor häufiger Ringier oder Blick vertritt. Aber gerade umso mehr kennt der Autor die Probleme, mit denen sich die Medien herumschlagen müssen. Journalisten sind unter grossem Druck, bestimmte Storys nicht zu bringen (z.B. wenn sich Manager oder Politiker mit unschönen Vorwürfen konfrontiert sehen). Wenn die Medien- und Meinungsfreiheit eingeschränkt wird, verlieren wir alle. Wie sagte schon Jean-Luc Picard in Star Trek – The Next Generation: „Mit dem ersten Glied ist die Kette geschmiedet. Wenn die erste Rede zensiert, der erste Gedanke verboten, die erste Freiheit verweigert wird, dann sind wir alle unwiderruflich gefesselt.“ (S04E21 – Das Standgericht“)
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Der Bund fordert Meinungsmacher-Medien mit hohen Millionenbeträgen, obwohl diese keine Not leiden. Der Bund will nur keine Opposition aus der Presse, die schließlich eine stake Säule zur Meinungsfreiheit bilden soll. Urs wir zahlen den Unsinn noch mit Steuergeldern. Die wird nun durch die plante Gesetzesänderung getoppt. Staatsmacht und Willkür dürfen keine Markenzeichen der Schweiz werden.
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Ach die Schweizer Juristen. Wenn man davon ausginge , dass der schweizer Rechtsstaat funktionierte, müsste man sich darüber keine Sorgen machen, weil die Pressefreiheit bei der Normenkollision jederzeit über einer Regelung in einem Gesetz oder einer Verordnung steht und geltend gemacht werden kann. Diese Regelung würde die – von einigen Großkonzernen kontrollierte – Medienlandschaft auch nicht weiter schädigen, da die Zensur schon durch diese Konzerne erfolgt, inkl. der Publikation von Fake News, gegen die nun ein Mittel bereitstünde.
Man kann also klar erkennen, dass der Autor nicht an das funktionieren des schweizer Rechtsstaat glaubt – er muss es aus beruflicher Erfahrung ja wissen…-
Es ist nicht alles FAKE was geschrieben wird. Aber das der Staat jetzt auch noch dabei hilft das die Grosskonzerne und gewisse Kreise der Politik uns einen zusätzlichen Maulkorb zu verpassen.
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Die neue Möglichkeit erscheint mir doch vielversprechend. Nachdem die angesprochenen Medien ausschliesslich links politisieren und Fake News in ihrem Sinn verbreiten, ergibt sich eine neue Möglichkeit, diese Schandtaten zu bekämpfen. Das ist begrüssenwert und könnte zu einer neutraleeren Berichterstattung führen (die Hoffnung stirbt zuletzt). Alles, was dem linken Mainstream entgegenwirkt ist nur gut.
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@ G. Doens…
Er funktioniert auch nicht wirklich.
Oder soll ich sagen, ….die meisten Menschen machen sich grosse Illusionen was ein „Rechtstaat“ vermag.
Medien zu Subventionieren ist Gift für die Wahrheit.
Zudem, bei Linken ist Gerechtigkeit immer ein äusserst dehnbarer Begriff, denn sobald diese mit ihrer Ideologie kollidiert, ist es die Ideologie die über dem Gesetz zu stehen hat.
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Übel, hoffe das kommt nicht durch.
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Ganz im Gegenteil! Hoffentlich kommt das durch!
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Ganz im Gegenteil! Hoffentlich kommt das durch
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Ach Büetzer und der Robin – Dann ist’s aber vorbei mit diesem Blog, wieso tummelst Du Dich hier, wenn Du Medien Scheisse findest?
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@ DERJurist
Erstens sind wir nicht per Du!!! Da braucht es schon Klasse. Zweitens ist Ihre Wortwahl wahrscheinlich Typentypisch (low class). Drittens ist IP hervorragend und hebt sich sympathisch von den linken Mainstreamern ab 😉
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Eine freie Meinung äussern dürfen nur noch Menschen, die keine Angst haben müssen, deswegen den Job zu verlieren, oder gar mit einem Berufsverbot belegt werden. Für alle anderen gilt Zensur. Eine freie Meinung zu haben ist nicht verboten, aber sie zu sagen (Impfgegner nein, Impfbefürworter ja) Die Demokratie und Meinungsfreiheit, werden derzeit von vielen mit Füssen getreten. (Stasi lässt grüssen)
Wer ins Programm passt, darf sich äussern, wer nicht, nicht.
Es sind jetzt drei Klassen, die, die Angst haben, die, denen alles egal ist und die, die sich laut Experten nicht dazu äussern sollten. (dürfen)
Und wir machen einfach weiter, immer weiter.-
Ich finde ihre Aussage ganz merkwürdig. Ich habe noch nie erlebt, dass ich meine freie MEinung nicht äussern durfte in diesem Land. Weder im Beruf noch in der Freizeit noch sonst wo.
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„In der Rechtswissenschaft und Praxis blieb die offenbar von mir als einzigem vertretene Meinung völlig ungehört (…).“ Und so trägt jetzt dieser so sträflich unerhörte Einzelkämpfer halt seinen Frust über dieses „Attentat“ auf IP, die (Werbe-)Plattform für juristische Fragen…
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Aehm, ich versteh den Aufschrei nicht. Die Medienwelt ist nicht erst seit ein paar Jahren total einseitig staatstreu und kann schon längst nicht mehr als vierte, ausgleichende, Gewalt bezeichnet werden. Genauso wenig kann man die Judikative noch ernst nehmen, da die Gerichtsurteile genauso gut von roten Gruenschnaebeln wie Wermuth gesprochen werden könnten.
Medien sowie alle indirekt oder direkt vom Staat abhängigen Branchen* machen nur noch die hohle Hand, forcieren die Staatsideologie umso ihre Pfruende langfristig zu sichern; ist ja bequem.
Die Dummen sind die Angestellten, die bei einem total privatem Unternehmen arbeiten oder ein KMU betreiben; sprich der klassische Mittelstand: keine jährliche zugesicherte Lohnerhöhung, keine exorbitante Pensionskasse finanziert durch die Allgemeinheit, keine Jobsicherheit, keine Wohlfühl/Spuerschmi Arbeitsatmosphäre.
* Gesundheit, Anwaelte, Politiker ab Kantonslevel, Sozialindustrie, Medien (ausgenommen WOZ, Weltwoche und IP), Bildung, Forschung, Banken, Treuhand usw…
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Diese geplante Schleifung der Medienfreiheit zugunsten von Zensur und Willkür hat System. Es geht um einen kontinuierlichen Abbau unserer verfassungsmässig verbrieften Bürgerrechte – namentlich auch der Meinungsäusserungsfreiheit – um einen Rundumschlag gegen die Demokratie. Ich finde das in Zeiten wie diesen, wo unser Regime sich immer ungenierter immer mehr Macht anmasst, sehr bedenklich. Wehret den Anfängen (die leider schon recht weit fortgeschritten sind). Stopp dem Demokratieabbau! Stopp dem Maulkorbgesetz!
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Sie haben da was nicht verstanden. Die linken Mainstreammedien haben nur ihre einseitige Meinung vertreten und all jene die es wagten eine andere, eine „normal“ bürgerliche Meinung zu haben, nicht zu Wort kommen lassen, angegriffen, ins lächerliche gezogen, in die rechte Ecke gestellt. Wenn sich normale Menschen für etwas Gerechtigkeit wehren können, dann ist das Demokratieaufbau!
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Offenbar bereitet man sich vor kommende Aufdeckungen zu zensieren.
Und die Zeit dazu drängte wohl. Interessant…
Mal sehen, was in den nächsten Wochen alles an die Oberfläche kommt.-
Die Frage ist aus welcher Ecke diese Angst kommt (sie muss extrem gross sein).
Endzeit für das FIAT-Kreditgeldsystem…die Profiteure zeigen noch einmal so richtig die Zähne bevor dann endgültig Bilanz gezogen wird.
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Richtig…..
Das System der Schweiz hat Angst….. denn eigentlich wissen sie das es angeschlagen ist.
Sie alle gehören dazu…. unsere Bundeszwerge, die Parteien der Linken und der Mitte, die SNB mit ihrer Billion an Schulden.
Die Mitmacher, die Charakterlosen, die Profiteure, sie alle leben gefährlich in dieser Zeit, denn seit 2008 wird gebogen und geschummelt wo es nur geht. Und dabei stört Meinungsfreiheit ganz gewaltig.Prof. Schachtschneider, ein langjähriger Kritiker des Fiat -Systems Euro, wurde um 2010 einmal gefragt….. wie lange kann das System noch so weitermachen.
Er antwortete…. „so lange sich alle Akteure darin einig sind, kann es noch 20 Jahre so weitergehen“
Und genau das sehen wir jetzt, der Totkranke Patient wird einfach Künstlich beatmet.
Und unser Volk, ja es hat Verbesserungsvorschläge an der Urne verworfen. Zum Beispiel die Goldinitiative.
Klar, sie kam ja von den rechten, und das ist in etwas so schlimm wie wenn Trump es gewollt hätte.Unsere SNB stützt den Euro, verschuldet die Schweiz dafür masslos.
Unsere Politik macht nichts was die EU verärgern könnte, denn sie will ja dort mitmachen.
Keiner hat angefangen die Probleme zu lösen….. sie alle planen nur noch für die nächsten 2-3 Jahre.
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Nein, bitte nicht schon wieder ein solcher Plauderi, IP wird verleidet langsam mit solchen Gestalten.
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@Das Niveau sinkt weiter
In der Tat! Würde mich interessieren, wie lange sie an diesem Satz gebrütet haben:-)
Nichts begriffen ! Völlig beratungsresistent.
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@Das Niveau sinkt weiter
Schauen Sie in den Spiegel, dann sehen Sie „den Plaudert“, der nichts verstanden hat. Sie haben es nicht einmal im Ansatz verstanden! -
@ohne Niveau: Eine bodenlose Frechheit und zudem eine Beleidung des Verlegers Lukas Hässig. Bedenklich ist auch, dass dieser dümmliche Kommentar die höchste Zustimmung erhält. Viel tiefer kann das Niveau kaum sinken.
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Der Text ist sehr interessant. Details aus der Juristerei, die massgebliche Veränderungen bzgl. freier Meinungsäusserungen bewirken sollen. Die dazugehörigen Triebkräfte sind nicht im Volk, sondern bei Strippenziehern, die das Volk mit Detail-Wissen hinters Licht zu führen beabsichtigen. Welcher Laie weiss schon über solche Machenschaften Bescheid? Danke für die Info!!! Hoffentlich kommt das nicht durch.
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@Das Niveau sinkt weiter:
Funktionale Analphabeten, welche etwas anspruchsvollere Texte, als in „20 Minuten“ oder dem „Blick“ zu lesen sind, nicht verstehen, sollten sich hier bitte nicht äussern. Beleidigen Sie die Intelligenz der übrigen Leser bitte nicht weiter.
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In der Schweiz gibt es angeblich Meinungs- und Glaubensfreiheit. Mäh mäh. Aber das Problem liegt darin, dass die Wahrheit verboten ist, und das schon seit tausenden von Jahren.
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Ich denke nur ein kleiner Prozentsatz der ach so hoch gebildeten Schweizer begreift:
Es gibt per se kein Eigentum. Ausnahme: Es wird mittels Gewalt definiert, dann erscheint es plötzlich. Eigentum ist ein Derivat von Gewalt & Macht.
Eine Spirale welche mit Gewalt beginnt – lebt von Gewalt – kultiviert Gewalt und geht in Gewalt unter.
Diese Gewalt lässt sich übrigens vorfinanzieren…deshalb gibt es den Tribut & die Steuern (und Sanktionen wenn man den Trubut nicht bringen will)
Auch eine Wahrheit welche keine Sau interessiert.
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@ Bussfertiger Sünder 3. Mai 2021 / 19:58
Falsch, das ist eine sehr weit verbreitete Fehlinterpretation.
Wir Schweizer und übrigens auch Deutschland haben keine „Glaubensfreiheit“, sondern nur die „Freiheit des Bekenntnisses“.
Freiheit des Bekenntnisses heisst,….. wir dürfen glauben an was wir wollen, ohne dafür bestraft werden zu können.
Wir können Christen sein, Buddhisten, Muslime…. all das ist uns freigestellt.„Glaubensfreiheit“ hiesse aber…. das Muslime hier Schächten dürfen, denn das sagt ihnen der Koran.
Es hiesse auch das in Genf die Pfarrer mit Soutane in der Öffentlichkeit erscheinen dürfen, das wurde denen aber vor über 100 Jahren verboten.
Es hiesse auch, das Christen alles was in den beiden Testamenten steht, auch heute noch tun dürften.
Bei Muslimen hiesse das, dass ein Töten untreuer Frauen akzeptiert werden müsste, bei Christen das wir vielleicht noch steinigen, denn wie heisst es doch da……“Wer ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein….Glaubensfreiheit würde bedeuten, das alles was in einer religiösen Schrift steht, Vorrang vor dem Gesetzbuch hätte.
Dem ist aber nicht so, auch religiöse Angelegenheiten unterstehen dem Zivil und Straf-Gesetzbuch.
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@ Informatiker……..
Richtig.
Als Libertär-Konservativer weiss ich um die wahre Natur unseres Staates.
Unsere Steuererklärung ist dabei wichtigste überhaupt, denn damit erklären wir Jahr für Jahr unseren Status als Sklaven.
Steuern sind das Resultat einer Erpressung durch Gewaltandrohung.
Wir zahlen Steuern damit uns der Staat in Ruhe lässt…. Erpressung nennt sich so2was im Gesetzbuch ……und das ist es auch wenn der Staat es tut.
Mit den Steuern unterdrückt uns der Staat, verhängt z.B. seinen Corona-Wahnsinn über uns, zwingt uns da und dort.
Wir Idioten füttern unsere Erpresser auch noch……)))-:
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Willkommen in der DDR2.0…die Auferstehung der Stasi ist nicht mehr weit!
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Ich frage mich immer wieder, welche Beweggründe hinter den hinterhältigen Gesetzesformulierungen und -spitzfindigkeiten stecken.Was sind das bloss für Leute, die all den Mist aushecken? Wer profitiert davon – mal abgesehen von der Juristenzunft? Der Staat vielleicht oder irgendwelche wirtschaftlichen und politischen Interessensgruppen, aber das Volk ganz sicher nicht. Die ZPO ist ja nur ein kleiner Teilbereich – es geht durch alle Gesetzestexte. Es wird immer schlimmer. Man müsste bei den Gesetzen ganz radikal mit dem Rotstift dahinter. Aber eben nicht so, wie im vorliegenden Beispiel, wo alles noch verschlimmert wird.
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@Franz Walter:
Sie fragen sich, welche Beweggründe hinter den hinterhältigen Gesetzesfpormulierungen stecken:
Haben Sie schon einmal an Korruption gedacht?
(So z.B. „vereinzelt“ im Parlament und in der Bundesverwaltung?
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Die Menschen hier im Land wollen das so. Faust im Sack hin oder her. Obrigkeitsgläubig wie die meisten sind wird ja eh in aller Regelmässigkeit gegen die eigenen Interessen abgestimmt weil man glaubt die da oben schauen dann schon. Aber die tun das nicht blos haben das viele irgendwie nicht verstanden.
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Ich bin total dagegen, dass irgendwelche parlamentarische Kommissionen oder aus dem Ecken Bundesrat aus reinem Politinteresse Gesetzestexte geändert werden. Für jede Änderung soll es zwingend einen kausalen Zusammenhang geben müssen und dieser muss transparent dargelegt werden. Eine Änderung muss auch mind. 3 Monate öffentlich aufgelegt sein, damit sich Bürger und Bürgerinnen ein Bild von den Anpassungen machen kann. Es braucht Leute wie Hr Schwaibold, die diese heimtückischen und undemokratisch handelnden Politiker entlarven und stoppen kann.
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„Für jede Änderung soll es einem kausalen Zusammenhang geben“ selten so einen Schwachsinn gelesen…die Dummheit hier greift immer mehr um sich…es gibt schon diverse Leute, die das auch noch liken. Wahrscheinlich haben die nur die ersten vier Worte gelesen….
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Kausaler Kontext! Ich bin reicher Leistungsträger (das muss jetzt mal gesagt werden), schaffe Arbeitsplätze (saublödes Verständnis) und muss also möglichst keine Steuern zahlen (Steuern, was ist das?) und muss nur versichert sein das die parlamentarisch politischen Fraktionen in diesem meinem Sinne sich verhalten und nicht im Sinne des Volkes (das Volk?).
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dann sollten sie sich eher fragen, warum sich der/die antrag einbringenden mitglied(er) der rechtskommission des SR nicht namentlich outen. name them and shame them
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Dieser Artikel ist symptomatisch für Juristen. Das Streichen eines Wortes mit Tausend Worten erklären.
„Dieser Beitrag erschien auf Medialex.ch“ – da hätte er auch bleiben sollen…
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Schade, dass Tausend Worte, wie Sie schreiben, nicht genügt haben, damit Sie begreifen, dass mit dieser klitzekleinen Änderung die Medienfreiheit definitiv zu Grabe getragen wird.
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Sie scheinen die Brisanz nicht kapiert zu haben.
Wer in der Demokratie schläft erwacht in der Diktatur! -
Wie sonst den Recht definieren? Möglichst ungenau, schwammig, beliebig a la Vetterliwirtschaft, Korruption und Obrigkeitsgläubig? Wie?
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Die MSN werden systematisch geschützt, während nicht-regierungskonforme Meinungen niedergewalzt, resp. zensiert werden. Siehe Twitter, Facebook & Co.. Heutzutage geschieht dies einfach indem die MSN mit Staatsgeldern vollgepumpt werden, während Medien mit anderen Meinungen leer ausgehen. So hält sich der Staat seinen eigenen Medienapparat und kontrolliert somit die 4. Macht im Lande – BR Leuthard legte den Grundstein dazu. Dies scheint aber nicht genug zu sein. Unsere freiheitsfeindlichen und sozialistischen Gutmenschen wollen Andersdenkende nicht nur ausgrenzen, sondern inskünftig auch wegsperren können. Die feuchten Träume unserer neuen Balkonklatscher-Sozi-Liga werden war. Die komplett überzogenen Massnahmen wegen der Rentner-Grippe sprechen Bände und zeigen wohin die Reise geht. Mehr Etatismus, mehr Kontrolle und keine individuellen Freiheiten mehr. Noch immer glaubt die Mehrheit im Lande, dass dies gut für sie und das Allgemeinwohl ist – nur was nutzt das nette Auto, wenn fahren verboten wird? Und was nutzt der schnöde Mammon auf dem Konto, wenn der Staat dieses in Zukunft per Knopfdruck löschen kann? Von der Bewegungsfreiheit gar nicht mehr zu sprechen, die ist für immer Geschichte. Aber das Volch juchzt freudig und lässt sich gängeln und einsperren – Hauptsache unsere Politiker schwingen die Abrissbirne gegen das eigene Volk und lassen es sich dabei auf den Malediven gut gehen – gell Frau Rickli? Die Volksverdummung nimmt ungeahnte Ausmasse an. Das Kollektiv lässt sich psychisch und physisch drangsalieren und freut sich auch noch darüber. Individuelle Freiheiten waren einmal. Konformität und Staatsgläubigkeit sind im Trend, Individualisten die neuen Staatsfeinde. Aber die Geschichte lehrt uns, dass dies immer und immer wieder der Anfang vom Ende einer zivilisierten Gesellschaft war. Nach den Römern schlitterte Europa ins finstere Mittelalter – wird sind wieder auf gutem Wege dahin.
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Nicht der Staat hält sich (was auch immer) sondern die sich hinter dem Staat und seinen politischen Fraktionen und folgend den staatlichen Angestellten (Bramins, Beamte) versteckenden Eliten. Kein Staat tut etwas aus sich heraus blos weil es ein Staat ist, den immer sind es mächtige Intereseen die sich einen Staat besser nutzbar machen können als andere weniger mächtige Interessen (Ideologien)
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Eine freie Meinung äussern dürfen nur noch Menschen, die keine Angst haben müssen, deswegen den Job zu verlieren, oder gar…
Nein, bitte nicht schon wieder ein solcher Plauderi, IP wird verleidet langsam mit solchen Gestalten.
Offenbar bereitet man sich vor kommende Aufdeckungen zu zensieren. Und die Zeit dazu drängte wohl. Interessant... Mal sehen, was in…