Dieser Text ist ein Advertorial, verfasst vom Kunden.
Zeit ist Geld! Im April 2022 hat der Landtag des Fürstentums Liechtenstein beschlossen, das Allgemeine bürgerliche Gesetzbuch (ABGB) abzuändern: Die Verjährungsfrist für Ansprüche gegenüber sämtlichen Finanzintermediären wurde von bisher 30 Jahren auf 10 Jahre verkürzt. Das neue Gesetz trat bereits am 1. Juni 2022 in Kraft, mit einer ebenfalls verkürzten Übergangsfrist von nur einem Jahr; danach sind solche Rechtsansprüche verfallen.
Die Zwingli Partner AG in Bad Ragaz, Namensvetter des Zürcher Reformators Huldrych Zwingli, ist spezialisiert auf die Rückforderung von Retrozessionen aus dem Fürstentum Liechtenstein, also auf die Herausgabe von Zuwendungen, die zu Unrecht von Finanzintermediären zurückbehalten wurden und die eigentlich den Kunden gehören. Zu solchen Retros zählen Prämien und Provisionen, Rückvergütungen und Vertriebsentschädigungen, sogar Bestandespflegekommissionen, kurz: Kickbacks aller Art.
Lehnen Sie sich zurück, wir machen den Rest! Unser effizientes und eingespieltes Team hilft Betroffenen rasch und unkompliziert, deren Rechtsansprüche durchzusetzen – gegenüber sämtlichen Banken, Vermögensverwaltern und Finanzdienstleistern im Fürstentum Liechtenstein. Wir arbeiten dabei auf reiner Provisionsbasis, wir ziehen also mit Ihnen an einem Strang, stets transparent und ohne jegliches finanzielle Risiko für den Kunden.
Weil es Ihnen zusteht! Für alle, die in den letzten 30 Jahren bei einem Liechtensteiner Finanzinstitut Geld angelegt hatten oder dort über einen Finanzdienstleister Vermögen verwalten liessen, ist es sehr wahrscheinlich, dass ihnen Retros zustehen. Verlieren Sie keine wertvolle Zeit und handeln Sie so rasch wie möglich, bevor es zu spät ist! Wir unterstützen Sie dabei gerne: Auf unserer Webseite können Sie direkt einen Antrag zur ersten Vorprüfung ausfüllen und online abschicken – einfach, schnell und effektiv.
Neben Privatkunden in der Schweiz und im Ausland vertreten wir insbesondere auch die Interessen von Geschäftskunden, institutionellen Anlegern und gemeinnützigen Stiftungen. Obacht: Stiftungs- und Verwaltungsräte sollten eventuelle Ansprüche sofort geltend machen, die Verantwortlichkeit über das Stiftungs- resp. Gesellschaftsvermögen obliegt den Organen und deren Sorgfaltspflicht verlangt zwingend nach Abklärung. Wird die Einforderung unterlassen, verjähren die Ansprüche und die Organe könnten persönlich für den eingetretenen Schaden haftbar gemacht werden.
Der Countdown läuft, am 30. Mai 2023 ist Schluss und Ihre Rechtsansprüche werden verjähren. Handeln Sie deshalb sofort, denn nur so können wir sicherstellen, dass zumindest die Verjährung gestoppt wird. Auf unserer Webseite finden Sie weitere detaillierte Informationen rund ums Thema Retros, dazu eine kleine Mediathek mit einschlägigen Artikeln. Selbstverständlich informieren wir Sie auch gerne per E-Mail oder persönlich am Telefon. Für welchen Weg Sie sich auch entscheiden: Kontaktieren Sie uns jederzeit, wir sind gerne da für Sie und stehen für Ihre Rechte ein.
Kontakt: Zwingli Partner AG