Die junge Mieterin aus dem Ausland hat beste Unis besucht, jetzt forscht sie an der ETH.
Daneben vergoldet sie ihre Mietwohnung an der Europaallee, der neuen Supermeile von Zürich.
Für die Untermiete ihrer „Luxurious 3.5 Room Flat“ verlangt sie auf Homegate 7’895 Franken im Monat.
Dafür kriegt man 137m2 Wohnfläche, alles fixfertig dekoriert „with high-end furniture to provide a luxurious living experience“.
Selber zahlt die Mieterin laut einer Quelle der Besitzerin der Immobilie unweit des Zürcher Hauptbahnhofs vielleicht 5’000 im Monat.
Der Aufschlag für die Untermiete läge demnach bei knapp 3’000 Franken, ein Plus um über 50 Prozent.
Wers noch etwas besser mag, der kann einen Parkplatz dazumieten. Kosten: 600 Franken im Monat.
Auch ziemlich rekordverdächtig.
Reinigung „upon request for CHF 50/visit“, so weiter in der Annonce auf dem Vermietungsportal.
„This flat is perfect for professionals, couples, or anyone seeking a refined living experience in one of Zurich’s most vibrant neighborhoods“, wirbt die Frau.
Es ist nicht ihre Wohnung – sie gibt sie lediglich weiter in Untermiete.
Und erzielt damit einen monatlichen Hyper-Gewinn – allein mit ihrer eigenen Wohnung.
Keinerlei Risiko.
Airbnb kämpft um Ruf und Geschäftsmodell. Im Schatten der globalen Vermietungs- und Untermiet-Plattform wuchert es wild.
Senden Sie Ihren Hinweis hier oder an +41 79 605 39 52. Lieber per Post?
Kommentare
Kommentar zu In solchen Fällen immer zum Vermieter gehen Abbrechen
Die beliebtesten Kommentare
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And today there is a CHF 7990 2.5 place in Europallee
With very trashy decoration I might add.Kommentar melden -
Die Möbel haben ja auch was gekostet, und wenn sie die wohnung vermietet muss sie ja anderswo schlafen, also muss sie laufend zwei Mieten zahlen oder mindestens jemanden haben bei dem Sie dann übernachten kann….das klingt jetzt nicht Risikolos, sonst steht das ja jedem frei
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Moment mal, gestern stand da doch über 10’000.- …hat die Dame das nun tiefer angesetzt?
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Das ist gar nicht erlaubt. Einen Aufschlag von 20% ist bei möblierter Wohnung möglich. Zudem muss der Eigentümer / Verwaltung das okay geben. Zudem wollen die meisten Verwalter keine AirBnB-Like Vermietung weil der Untermieter dann auch beim Einwohneramt gemeldet werden muss.
Wenn ich das bei meiner Wohnung machen will, muss ich dem Vermieter einen Untermietvertrag vorlegen. Eine blosse „Genehmigung“ das ich die Wohnung untervermieten darf würden die nie erlauben.Kommentar melden -
Die Dame hat verstanden, dass auch kleine Leute fette Gewinne machen können – nicht nur Banker & Gangster.
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Die Inflation ist viel höher wie vom Bund berechnet!
Falschgeldwährungen durch Bankkredit taugen nichts, denn sie sind nicht Geld.Deshalb wird es unter 10’000.- schon bald keine Wohnung zu mieten geben !!!!!!!
Die Hyperinflation ist beteits im Anmarsch. Weshalb sinkt die SNB noch die Zinsen?Geht’s eigentlich noch ??????
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Die Inflation ist viel höher wie vom Bund berechnet!
Falschgeldwährungen durch Bankkredit taugen nichts, denn sie sind nicht Geld.Deshalb wird es unter 10’000.- schon bald keine Wohnung zu mieten geben.
Die Hyperinflation ist beteits im Anmarsch. Weshalb sinkt die SNB noch die Zinsen?Geht’s eigentlich noch ??????
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Die Inflation ist viel höher wie vom Bund berechnet!
Falschgeldwährungen durch Bankkredit taugen nichts, denn sie sind nicht Geld.Kommentar melden -
Sie wird sicher einige Schickimickis finden, die ausser bei ihrem Salär sonst nicht einmal 1+1 zusammenzählen können und auch nie gelernt haben, eine Wohnung individuell und hübsch selber einzurichten.
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Jeder selber schuld, der in diesem linken Provinzstädtchen leben will, welches nichts, aber auch gar nichts auf die Reihe kriegt . . .
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Diese Auswüchse hat einzig und alleine die Schweizerische Nationalbank mit ihrer einseitig ausgerichteten Zinspolitik auf die Immobilienbranche und Exportindustrie zu verantworten.
Ausländische Studenten und Studentinnen welche überhaupt keinen Bezug zur Schweiz haben, kommen auf Kosten des Schweizer Steuerzahlers studieren und kassieren gratis am Immobilienmarkt ab.
Die Schweizerische Nationalbank heizt mit ihrer Geldpolitik die Zuwanderung in die Schweiz an und ist überhaupt nicht unabhängig.Kommentar melden-
Nein, das hat mit unserer link-rot-grünen Regierung zu tun, welche diese grenzenlose Zuwanderung zulässt, und die angenommene Einwanderungsinitiative der SVP nicht umsetzt !!!
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Dass ist was die links-grünen Wähler ja wollen. Unbegrenzte Zuwanderung, keinen Platz zum Wohnen, keine Parkplätze, keine Grenzen, hohe Steuern etc. Selber Schuld wenn ihr unzufrieden seid, dann aber trotzdem links-grün wählt.
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Jürg, die Initiative ist längst umgesetzt!
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Expats verstehen die Regeln, die Gebräuche und den sozialen Umgang hier in CH möglicherweise einfach zu wenig. Anders lässt sich das – ausser purer Gier – nicht erklären.
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Herr Hässig, wie stellt sich die SBB als Eigentümerin zu dem Thema?
Rechtlich ist der Fall klar: Mit Untermiete darf man keinen Gewinn machen und es braucht die Zustimmung des Vermieters.
Hat die „Forscherin“ dieses Geschäft vielleicht schon länger ohne Genehmigung betrieben? Dann kann die SBB die Herausgabe des Gewinns verlangen. Und natürlich per sofort kündigen.
Auch interessant wäre es zu wissen, ob sie den Ertrag versteuert hat. Das könnte sonst dann auch noch das Steueramt sehr interessieren.Kommentar melden-
Als würde das jemand prüfen. Aber ja ist sicherlich nicht versteuert und auch sicherlich nicht mit der SBB abgesprochen.
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Tja, wer sich erinnert… im 2024 wurde genau über das abgestimmt und die ach so soziale Linke hat sich dagegen gewehrt, dass der Vermieter hier mehr Handhabe hat…
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Wir haben 3 Jahre als Untermieter an der Europaallee gelebt mit einem Aufpreis von 25% – die SBB macht gar nichts! Wir haben den Fall gemeldet, als uns bewusst wurde, dass der Hauptmieter nur von uns profitieren wollte – gar keine Absicht hat zurückzukehren.
Die SBB hat uns da total in Stich gelassen.
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Danke Personenfreizügigkeit.
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Secondo … : Ganz genau. Sie haben den Nagel auf den Kopf getroffen. Wieso thematisieren das die Meisten nicht? SP, Grüne und Mitte und stockblööd.
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…es ist eben nicht die SP und die Grünen… es ist primär die FDP, welche die angeblich krassen high-performer von Googler, Bänkler, McKinsey-Fritzen von UK, DE und USA nach Zürich holen und die angeblich sooo gigantisch talentierte Forschenden vom Ausland hier in die ETH holt. Mit der Begründung: Fachkräftemangel und fehlende Talente.
Und wir wissen ja alle was die super talentierten Expats mit der CS gemacht haben. Alles Auswüchse der FDP.
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Können solche inoffiziellen Nebeneinnahmen steuerlich überhaupt erfasst werden?
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Da die Steuererklärung grundsätzlich eine Selbstdeklaration ist, eigentlich schon. Aber in der Praxis wird das wohl nur über den Vermögensvergleich mit der Vorperiode auffallen – wenn überhaupt!
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Natürlich. Muss man sogar. Sonst gibt es ein Verfahren. Wird dann sehr teuer.
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Gerade solche Auswüchse führen zu immer mehr Einschränkungen, Verboten sowie rechtlichen Vorgaben und reduzieren letztlich freiheitliche Rechte.
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Das ist nicht zulässig, wenn nicht die Zustimmung des Vermieters vorliegt, und klar über dem zulässigen „Mehr“. Offenbar nicht so mit Schweizer Mietrecht vertraut.
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Wer merkt und kontrolliert solche Vorfälle?
Wir haben ja (noch) keine DDR-Verhältnisse.Kommentar melden
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Vermutlich kennen viele Vermieter den inoffiziellen Anteil der untervermieteten Wohnungen überhaupt nicht? Warum auch, solange der Mietzins monatlich rechtzeitigt eintrifft.
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Natürlich interessiert dies jeden professionellen Vermieter. Ich will wissen, wer in meiner Wohnung lebt.
Wir erlauben Untermiete maximal 6 Monate. Und zum identischen Mietpreis (keinerlei Aufschläge, auch nicht für Möbel).
Und die typischen Ausreden (Weltreise usw.) interessieren mich überhaupt nicht. Diese sind nämlich eigentlich immer vorgeschoben.
Und die Schlaumereien fliegen ja immer auf, weil die Nachbarn oder die Untermieter Petzen.
Und dann macht der Hauptmieter einen Abflug und er muss die Differenz bis zum letzten Rappen dem Untermieter zurückzahlen. Sonst geht eine Meldung raus ans Steueramt.
Aber bei den 3 entsprechenden Fällen in gut 10 Jahren gab es noch nie Probleme, die Geschädigten Untermieter haben das Geld sofort und unbürokratisch erhalten.
Untermiete bei WGs ist übrigens was ganz anderes. Da kann das oft Sinn machen (aber Geld damit verdienen geht auch dort nicht).Kommentar melden
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Unter dem link auf homegate kommt aktuell schon eine andere Wohnung für knapp 8000 Fränkli.
Möbel zw. Interior und Ikea-Couch mit Textilüberwurf . . .Wenn es doch klare Regelungen im Mietrecht gibt, warum werden die dann nicht angewandt?
Warum stellt sich ein Plattformbetreiber wie homegate auf Standpunkt „ist mir doch egal, was meine Kunden veröffentlichen, wir betreiben nur die Plattform, für Recht und Ordnung sind wir nicht zuständig“. …geh woanders hin wenn s dir nicht passt?
Das muss aufhören!
Jeder Einzelne der hier mitliest ist gefordert Zivilcourage zu zeigen und sein möglichstes zu tun solche schlechten Zustände zu beenden.
Am Ende trifft es uns alle.
Was am Wohnungsmarkt abgeht trifft alle irgendwann mal. Wenn Dienstleister wie zB Krankenhäuser kein Personal mehr bekommen, weil das geeignete Personal sich keine Wohnung mehr in der Stadt leisten kann und keine zwei Stunden einfache Anfahrtzeit täglich machen will.Kommentar melden-
Es wäre interessant eine Stellungnahme des/der Vermieter einzuholen!
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Ein Bekannter von mir (typischer Cüpli-Sozialist) hat eben seinen geerbten Wohnblock in der Innenstadt von Zürich verkauft. An einen fairen Vermieter, der bezahlbare Wohnungen erstellt? Nein, natürlich nicht, sondern an den Meistbietenden. Es ist einfach immer wieder erstaunlich, wie schamlos Linke und Mieter (in der Rolle des Untervermieters) ihre Maske fallen lassen, wenn es um IHREN Vorteil geht!
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Das ist ja genau der Grund, weshalb es sich Ihr Bekannter leisten kann, sich bei den Sozen einzureihen. Links der Mitte wird’s in den Ratssäälen überall schwierig, keine Systemgewinnler zu zählen.
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Inserieren kann man frau alles zu jedem Preis. Wer sagt, dass die Wohnung vermietet ist?
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Stellen sich drei Fragen: Besitzt die genannte Dame die Genehmigung ihres Vermieters? Wie verhält sich das dann mit der Steuer? Oder fällt die entsprechende Erklärung aus? Die Story glaube ich persönlich nie im Leben, denn dann könnte ja jeder daher kommen und sich mal „unkompliziert“ auch auf Vermieterkosten die Taschen füllen.
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10’890 Franken Miete für eine 4.5 Zimmerwohnung in der Stadt Zürich.
Wer so einen Preis zahlt ist vom Wahnsinn umzingelt.Kommentar melden -
Bitte den Fall an SBB Immobilien weiterleiten.
Danach war es dann für die Dame.
Zurück dorthin, wo sie herkommt.Kommentar melden -
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen als Hauptmieter aus der Untervermietung keinen Gewinn erzielen. Das bedeutet, der Untermietzins sollte Ihre eigenen Kosten für die Wohnung decken und nicht überschreiten. Eine häufig genannte Obergrenze für diesen Möblierungszuschlag liegt bei maximal 20% des anteiligen Mietzinses.
Was passiert, wenn Sie zu viel Miete verlangen?
Der Vermieter kann die Zustimmung zur Untervermietung verweigern, wenn die Bedingungen missbräuchlich sind, insbesondere wenn Sie sich durch einen überhöhten Mietzins bereichern möchten.
Es besteht das Risiko, dass der Vermieter Ihnen kündigt und rückwirkend die Herausgabe des gesamten Gewinns verlangt.Kommentar melden -
Idioten sind nicht die, welche auf solche Ideen kommen, sondern diejenigen welche darauf eingehen.
Laut Duden ist ein Idiot:
Depp; Dumkopf; Ignorand; Stümper.Kommentar melden -
Bei möblierter Untermiete darf (mit Zustimmung des Vermieters) max. 20% Gewinn erzielt werden. Wenn die SBB dies sieht, ist die Dame raus…
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Kaum ist der Artikel von LH online – wird aus der 4.5- eine 3.5 Zimmerwohnung !!!!!! Komisch oder?
Kommt es die Vermieterung mit der Angst zu tun?
Auch über CHF 7’000.- für eine 3.5 Zimmer-Wohnung an dieser Lage ist einfach nur lächerlich.
Und die Ausstattung ist wirklich nicht beneidenswert.Kommentar melden-
Hab das gleiche gedacht, als ich die Wohnung kurz googelte. Die Wohnung ist sehr spartanisch aka ungemütlich eingerichtet. „Gehobener Standart“ sehe ich hier nicht.
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Diese Expats, vor allem aus der angelsächsischen Ecke, brauchen wir einfach nicht! Diese Gier, Arroganz und Integrationsunwilligkeit ist widerlich. „Forscht an der ETH“? Na dann gute Nacht, wenn das unsere zukünftige wissenschaftliche Elite sein soll. Da fehlt es offenbar allenthalben an Anstand.
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Sie haben mich auf eine tolle Geschäftsidee gebracht. Ich gründe eine AG und miete 4 Wohnungen an der Europallee, statte diese mit „los end“ IKEA Möbeln und Broki Ware aus und vermiete sie für 10‘500.— weiter. Ein paar dumme, Intellektuelle oder Expads werden sich wohl finden lassen. Notfalls mache ich noch die Putzfrau für 65.— CHF die Stunde. Wenn es nicht klappen sollte, lasse ich die AG Konkurs gehen.
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wenn jemand so blöd ist oder zu viel Geld hat und das bezahlt warum soll sie das nicht machen.
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Sehr geehrter Herr Hässig,
Man rechne: Die Wohnung wird für CHF 300‘000.— möbliert und dekoriert.
Auf wieviele Jahre muss dieser Betrag verzinst und abgeschrieben werden? 5?
Und wie hoch ist der Aufwand mit einem Mieter eines solchen Objektes, welche in der Regel nicht allzulange bleiben?
Wieviel Steuern fallen auf dem Gewinn an?
Ist es, so gerechnet, dann immer noch ein Bombengeschäft?
Ich finde derartige Artikel sehr oberflächlich, billig und reisserisch.
Gruss, HOKommentar melden-
Der Preis ist ganz klar nicht „sehr oberflächlich, billig und reisserisch“.
Und es gäbe ja auch noch so ein GesetzKommentar melden -
Lieber HO
Möblierung: CHF 300’000.- für ein 4 1/2 Zimmer-Whg. Es ist keine Villa an der Goldküste. Wo leben Sie denn?
Verzinsung / Finanzierung Hypothek: ab 1 % (Saron) !!Und was ist mit der Wertsteigerung der Immobilie?
Bitte bleiben auch Sie bei den Fakten.
Es schöns TägliKommentar melden -
300‘000.— für die Möblierung und Deko dieser Wohnung??
Wie kommen Sie auf diesen phantastischen Betrag wenn Sie die Einrichtung anschauen?
Ausserdem gibt es klare Regeln wieviel der Grundmietzins bei Untermiete für die Möblierung angehoben werden darf, dieser Betrag ist hier massiv überschritten! Absolute Schweinerei ist das!Kommentar melden -
Sie haben Recht
Möblierung ist nicht nur mit Geld zu tun sondern auch mit Leistung zu tun.
Die Frau muss viele Zeit nehmen, ihr Geschäft zu kümmern, Interessenten zu beantworten, Besichtigung zu leisten.
Mietzinsausfall und Risiko ( Rauchen und Schanden müssen berücksichtigt werden.
Solche Nachrichten können nur von Anhnunslosen ohne Kopf zu nützen erfasst werdenKommentar melden
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Ein absolute Frechheit! Geldgier pur.
Die Dame verdient sicherlich sehr gut bei der ETH als Forscherin und kann den Hals nicht vollkriegen. Einfach widerlich.
Wäre nicht überrascht, wenn die Vermieter nichts davon wissen. Hoffentlich fliegt die Dame auf.Kommentar melden -
Also die Putzfrau für 50 Fränkli pro Reinigung von 150 m2 würde ich nehmen, da zahle ich hier in Prag einiges mehr…
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In Prag lebt man auch nicht…
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Ty vole…
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Maximale Abzocke. Jeder ist sich selbst der Nächste.
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Während die Wohnpreise explodieren und Kunden für fragwürdige Leistungen unverschämte Preise zahlen, wirkt selbst die Langstrasse plötzlich wie ein Ort mit ehrlicheren Verhältnissen – dort weiss man wenigstens, wofür man zahlt.
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Ein Bett, kein Service, aber Preise wie im Stundenhotel
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Wie kriegt man Gier unter Kontrolle? Mit progressiven Steuern und Abgaben auf alles was gierig gerafft wird. Hat sich über die Jahrhunderte immer bewährt den mit belehren und einsicht geht das nicht. Der gute Adam Smith mit seinen Beobachtungen vor 400 Jahren aber auch Karl Marx wussten sich keinen weiteren Rat diese spezifischen psychologischen Eigenschaften zum Wohle aller anderen zu bändigen als Zwang. Das wären in dem Fall 90% Steuern….
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Auf ein paar konkrete Beispiele, wo der Steuerexzess funktioniert haben soll („über die Jahrhunderte immer wieder bewährt“), bin ich gespannt.
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Es wäre mir komplett neu, dass „man Gier unter Komntrolle“ bekommen hätte. Sie ist so lebendig und verbreitet wie eh und je. Das werden Sie auch mit Steuern nicht ändern, ausser vielleicht mit 100% Steuersatz. Und selbst dann werden viele Leute Wege suchen und finden, um trotzdem einen Vorteil herauszuschlagen.
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Da hat die Dame sicher die Genehmigung des Vermieters eingeholt…
Ich kannte mal einen, der hat das in einer Genossenschaft gemacht.
Als es raus gekommen ist, hat man ihm fristlos gekündigt und der Untermieter hat die Wohnung gekriegt (für die Hälfte).
Als Untermieter würde ich in so einem Fall immer sofort auf den Vermieter zu gehen und das Gespräch suchen.
Übrigens auch, wenn man eine Ausschreibung sieht.Kommentar melden-
Das kann ich als Vermieterin nur bestätigen.
Ich hatte auch schon so einen Fall, der Möchtegern-Miethai ist hochkannt raus geflogen.
Zuerst hat der noch versucht, sich zu wehren, ich habe ihn dann gefragt, ob er seinen Fall wirklich vor der Schlichtungsstelle (je ein Vertreter von Mieter- und Vermieterseite) vertreten will.
Der ehemalige Untermieter hat die Wohnung nahtlos und per sofort übernommen.Kommentar melden -
Es braucht keine Genehmigung des Vermieters. Der Hauptmieter muss dem Vermieter den Untermieter melden – das ist auch schon alles. Der Vermieter kann die Untermiete nur dann untersagen, wenn ihm dadurch nachweisliche Nachteile entstehen oder wenn der Hauptmieter vom Untermieter eine übersetzte Miete verlangt. Letzeres könnte im vorliegenden Fall zutreffen, allerdings ist mir unklar, wie „übersetzt“ im Streitfall ausgelegt wird.
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In dem Fall gibt es ganz viele Möglichkeiten:
– Beim Steueramt melden: Solche Schlaumeier pflegen den Nettoertrag gerne steuerlich zu vergessen. Die Nach- und Strafsteuer ist dann meist höher als der Gewinn
– Für eine gehobene Möblierung (also nicht diese Brocki-Ausstattung wie hier) und die Verwaltung akzeptieren die SChlichtugnsstellen maximal 20% Aufschlag. Man kann also auch den Vertrag unterzeichnen und dann sofort zur Schlichtungsstelle gehen
– Wie der Vorredner schon erwähnt hat, finden Vermieter solche Vorgänge gar nicht lustig (vor allem ohne Genehmigung). Meistens wird dann das Mietverhältnis gekündigt.
Und das alles ist auch richtig so.Kommentar melden -
GrumpyOld Guy@
Natürlich braucht es die Zustimmung der Vermieter resp. Besitzer Art. 262 OR.
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@Kopp: Ebenda steht geschrieben:
Der Vermieter kann die Zustimmung nur verweigern, wenn:
a. der Mieter sich weigert, dem Vermieter die Bedingungen der Untermiete bekanntzugeben;
b. die Bedingungen der Untermiete im Vergleich zu denjenigen des Hauptmietvertrags missbräuchlich sind;
c. dem Vermieter aus der Untermiete wesentliche Nachteile entstehen.
Das ist für mein Verständnis eine ziemlich eingeengte Auslegung des Begriffs „Zustimmung“. Ich sehe das eher als Kenntnisnahme. Ausserdem muss der Mieter diese „Zustimmung“ nicht zwingend vor Beginn des Untermietverhältnisses einholen.
Als Vermieter habe ich mich mit dieser Thematik ein wenig auseinandergesetzt.
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@Tina: Wie ist das mit einer möblierten Wohnung?
Habe auch schon untervermietet. In der Vorlage Untermietvertrag vom Kanton kann man u.A. Abnützung von Möbeln geltend machen.(Hab ich nie, zuviel Aufwand)
Wenn die Ausstattung jetzt wirklich high end ist? (30k Sofa, 15k Esstisch, 40k Schlafzimmer etc auf 4 Jahre amortisiert kann ça 2k im Monat sein)
Interessieren würde mich auch wie Sie die Wohnung gekriegt hat… Selbst bei 12k Brutto qualifiziert sie nämlich nicht für 5k Miete.
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Das ist verboten, nur so nebenbei. Wenn ich der Vermieter wäre, würd ich dieser super schlauen Frau auf der Stelle kündigen.
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Das teuerste Bett ohne Begleitung
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Es soll Frauen geben, welche auf Männer mit hohem Einkommen stehen. Also hypergam sind.
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Da hat die Dame sicher die Genehmigung des Vermieters eingeholt… Ich kannte mal einen, der hat das in einer Genossenschaft…
Das teuerste Bett ohne Begleitung
Ein Bett, kein Service, aber Preise wie im Stundenhotel