In Zürich spitzt sich ein Mietkonflikt zu, der exemplarisch zeigt, wie schnell ein vermeintlich einfacher Wohnungsbezug zum juristischen Dauerthema werden kann.
Eine wichtige Grundlage bildet die UNO-Behindertenrechts-Konvention.
Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, Hindernisse im Wohnbereich abzubauen, mit denen Menschen mit Behinderung konfrontiert sind.
Im Zentrum: Ein seit Jahren paraplegischer Mieter – und die Immobilienverwaltung Apleona, die für die Zurich Lebensversicherungs-Gesellschaft handelt.
Der Mieter hatte sich frühzeitig (Dezember 2021) auf klare Zusagen verlassen. Die Attika-Wohnung im Kreis 2 werde behindertengerecht und rollstuhlgängig sein.
Bad und WC könnten angepasst werden, und ein reservierter Parkplatz für Rollstuhlfahrer sei bereitgestellt.
Schriftlich bestätigt, so die Unterlagen der Mieterseite.
Nach dem Einzug (im Juni 2022) folgte die Ernüchterung. Badezimmer und WC waren nicht behindertengerecht nutzbar – und blieben es monatelang.
Erst ab Oktober 2022 war der sanitäre Bereich verwendbar. Währenddessen musste der Rollstuhlfahrer mit provisorischen Lösungen leben.
Die Verwaltung erteilte laut Mieter zur Unzeit die Freigabe für den Umbau, allerdings verbunden mit Bedingungen.
Eine Kostenbeteiligung von 10’000 Franken wurde in Aussicht gestellt, wenn gleichzeitig weitere Mängel akzeptiert würden.
Der Betroffene und seine Frau, welche die Mietpartei ausmachen, empfanden dies als problematische Kopplung und lehnte ab.
Den späten Umbau finanzierten sie und organisierten ihn vollständig selbst: rund 24’000 Franken. Die zugesagte Beteiligung sei bis heute offen.
Parallel wurden laut Mieterseite mehrfach Mietzinserhöhungen ausgesprochen, obwohl zentrale Anpassungen noch ausstanden.
Zwischen Verwaltung und Mietern kam es zu widersprüchlichen Aussagen, Dokumentationsfehlern und zunehmender Verhärtung.
Die Pressestelle der Zurich-Versicherung, der Eigentümerin der Liegenschaft, stellt den Fall anders dar.
In ihrer Stellungnahme betont sie, man habe den Umbau „umgehend bewilligt“ und die Mieterseite mehrfach darum gebeten, den dafür vorgesehenen Vertragsnachtrag zu unterzeichnen.
Zudem habe man alternative Wohnungen mit Dusche geprüft und angeboten, die jedoch laut der Pressestelle „nicht den Vorstellungen des Mieters entsprachen“.
Die Verwaltung bestreitet auch jede Form der Diskriminierung und spricht von „Missverständnissen“.
Die zugesagten 10’000 Franken würden weiterhin bereitstehen – allerdings nur nach Unterzeichnung der Vereinbarung, auf die man bis heute warte.
Die Mieterseite hält die Darstellung von Vermieterin Zurich für unvollständig, nicht korrekt und verweist darauf, dass Bad und WC für einen Paraplegiker über Monate kaum nutzbar gewesen seien.
Zudem habe der Vertragsnachtrag Bedingungen enthalten, die sie nicht akzeptieren wollte.
Die Verantwortlichen der Zurich halten dagegen, man habe korrekt, transparent und gemäss Standardprozessen gehandelt.
Der Fall zeigt, wie schnell Barrierefreiheit, behindertengerechte Wohnungen, Vertragsformalitäten und Kommunikation in einem angespannten Wohnungsmarkt kollidieren können.
In Zürich ist selbst Barrierefreiheit kein Standard – sondern oft ein Streitpunkt.

Was ursprünglich wie ein simpler Wohnungsbezug aussah, ist nun ein juristisches Dauerthema, das zeigt, wie wichtig klare Prozesse, frühzeitige Gespräche und ein respektvoller Umgang wären.
Vielleicht sollte man in gewissen Chefetagen mal ausprobieren, wie “rollstuhlgängig” ihre Prozesse wirklich sind aber vermutlich bräuchte es dazu erst einen Lift, der funktioniert.
Wenn eine Verwaltung jahrelang verspricht, eine Wohnung rollstuhlgängig zu machen, und am Ende vor allem Ausreden liefert, dann ist das kein Mietkonflikt mehr, sondern Barrierefreiheit à la Apleona: viel Papier, null Rampe.
Die UNO-Behindertenrechte hängen da wohl nur an der Wand damit man sie beim Vorbeigehen bequem ignorieren kann.
Wenn ein Unternehmen behindertengerechtes Wohnen verspricht und dann monatelang einen paraplegischen Mieter mit Provisorien abspeisen will, spricht das nicht von Professionalität sondern von kalter Profitlogik, die jede Menschlichkeit unter sich begräbt.
Dass eine Verwaltung es wagt, notwendige Anpassungen für einen Rollstuhlfahrer zu verzögern und dann auch noch 10’000 Franken als Eintrittspreis für ein funktionierendes Badezimmer in Aussicht zu stellen, zeigt eine Haltung, die man nur als zynisch bezeichnen kann.
Gerade weil die Schweiz die UNO-Behindertenrechtskonvention unterschrieben hat, wirkt dieses Verhalten wie ein Schlag ins Gesicht nicht nur des Betroffenen, sondern all jener, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind.
Der Fall zeigt etwas Grundsätzliches. Menschen sind nicht behindert, sie werden durch Strukturen behindert, die nicht mitgedacht wurden. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht. Und es endet nicht mit einer Zusage auf Papier, sondern beginnt erst, wenn Räume wirklich nutzbar sind. Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass Wohnraum in der Schweiz so gestaltet wird, dass Menschen darin Freiheit erleben können.
Ihre Ausführungen bringen einen wesentlichen Aspekt auf den Punkt: Barrierefreiheit ist eine grundlegende Voraussetzung für Teilhabe und sollte im Wohnungsbau von Beginn an verbindlich mitgedacht werden. Strukturelle Hürden entstehen nicht zufällig, sondern durch Planungs- und Entscheidungsprozesse, die bestimmte Bedürfnisse unzureichend berücksichtigen. Damit Wohnraum in der Schweiz für alle nutzbar wird, braucht es klare Standards, konsequente Umsetzung und eine frühzeitige Einbindung der betroffenen Personen.
Die Verwaltung nennt das jetzt „Missverständnis“.
Wohl alle Mieter kennen die grossen Verwaltungen mit den doch sehr überheblichen Angestellten. Weil die knappes Gut verwalten enden sie oft arrogant – das macht die leider kein wenig intelligenter.
Der Fall selbst lässt sich wohl schwer mit diesen paar Zeilen von IP beurteilen.
Ah, „Missverständnis“. Das Universalpflaster der Verwaltung, wenn sie mal wieder über die eigenen Füße gestolpert ist. Kaum geht etwas schief, zaubert man dieses Wort hervor wie ein schlecht bezahlter Zauberer sein letztes Kaninchen.
Zu Apleona Schweiz AG könnte ich auch die eint oder andere Story droppen. Echt eine absolute Lumpenbude.