In Zürich spitzt sich ein Mietkonflikt zu, der exemplarisch zeigt, wie schnell ein vermeintlich einfacher Wohnungsbezug zum juristischen Dauerthema werden kann.
Eine wichtige Grundlage bildet die UNO-Behindertenrechts-Konvention.
Die Schweiz hat sich damit verpflichtet, Hindernisse im Wohnbereich abzubauen, mit denen Menschen mit Behinderung konfrontiert sind.
Im Zentrum: Ein seit Jahren paraplegischer Mieter – und die Immobilienverwaltung Apleona, die für die Zurich Lebensversicherungs-Gesellschaft handelt.
Der Mieter hatte sich frühzeitig (Dezember 2021) auf klare Zusagen verlassen. Die Attika-Wohnung im Kreis 2 werde behindertengerecht und rollstuhlgängig sein.
Bad und WC könnten angepasst werden, und ein reservierter Parkplatz für Rollstuhlfahrer sei bereitgestellt.
Schriftlich bestätigt, so die Unterlagen der Mieterseite.
Nach dem Einzug (im Juni 2022) folgte die Ernüchterung. Badezimmer und WC waren nicht behindertengerecht nutzbar – und blieben es monatelang.
Erst ab Oktober 2022 war der sanitäre Bereich verwendbar. Währenddessen musste der Rollstuhlfahrer mit provisorischen Lösungen leben.
Die Verwaltung erteilte laut Mieter zur Unzeit die Freigabe für den Umbau, allerdings verbunden mit Bedingungen.
Eine Kostenbeteiligung von 10’000 Franken wurde in Aussicht gestellt, wenn gleichzeitig weitere Mängel akzeptiert würden.
Der Betroffene und seine Frau, welche die Mietpartei ausmachen, empfanden dies als problematische Kopplung und lehnte ab.
Den späten Umbau finanzierten sie und organisierten ihn vollständig selbst: rund 24’000 Franken. Die zugesagte Beteiligung sei bis heute offen.
Parallel wurden laut Mieterseite mehrfach Mietzinserhöhungen ausgesprochen, obwohl zentrale Anpassungen noch ausstanden.
Zwischen Verwaltung und Mietern kam es zu widersprüchlichen Aussagen, Dokumentationsfehlern und zunehmender Verhärtung.
Die Pressestelle der Zurich-Versicherung, der Eigentümerin der Liegenschaft, stellt den Fall anders dar.
In ihrer Stellungnahme betont sie, man habe den Umbau „umgehend bewilligt“ und die Mieterseite mehrfach darum gebeten, den dafür vorgesehenen Vertragsnachtrag zu unterzeichnen.
Zudem habe man alternative Wohnungen mit Dusche geprüft und angeboten, die jedoch laut der Pressestelle „nicht den Vorstellungen des Mieters entsprachen“.
Die Verwaltung bestreitet auch jede Form der Diskriminierung und spricht von „Missverständnissen“.
Die zugesagten 10’000 Franken würden weiterhin bereitstehen – allerdings nur nach Unterzeichnung der Vereinbarung, auf die man bis heute warte.
Die Mieterseite hält die Darstellung von Vermieterin Zurich für unvollständig, nicht korrekt und verweist darauf, dass Bad und WC für einen Paraplegiker über Monate kaum nutzbar gewesen seien.
Zudem habe der Vertragsnachtrag Bedingungen enthalten, die sie nicht akzeptieren wollte.
Die Verantwortlichen der Zurich halten dagegen, man habe korrekt, transparent und gemäss Standardprozessen gehandelt.
Der Fall zeigt, wie schnell Barrierefreiheit, behindertengerechte Wohnungen, Vertragsformalitäten und Kommunikation in einem angespannten Wohnungsmarkt kollidieren können.
In Zürich ist selbst Barrierefreiheit kein Standard – sondern oft ein Streitpunkt.

Ich weiss nicht wieviele Behinderte es in der Schweiz gibt aber das ist einer der Inbegriffe der Wohlstandsdekadenz!
Wir bauen alle Bahnhöfe um damit irgendwo im nirgendwo auch noch ein Rollatuhlfahrer selbst ein und Austeigen kann, wir bauen Attikawohnungen um etc
Es glaubt ja niemand das dies die Behinderten zahlen oder? Nein es ist die Allgemeinheit die dafür aufkommen muss.
Der Bürger ächzt unter der Kostenlast und von überall es wird laufend alles teurer und solcher wirtschaftlicher Sozialismus ist am Schluss der Grund warum bei uns einfach alles 10x teurer ist als anderswo….m
also viel lieber Einrichtungen für Behinderte als WC’s für Diverse
Zum Glück sind Sie nicht betroffen. Im Übrigen geht es beim ÖV auch noch um die vielen Kinderwagen und allgemein Gehbehinderte.
Und was ist mit den Kinderwagen, ältere Menschen mit Rollatoren und Gehstöcken?
Auch Sie werden mal alt werden oder können im Rollstuhl landen (was ich Ihnen nicht wünsche).
Die meisten Menschen mit Behinderungen wollen nicht aufs Matterhorn. Aber sie wünschen sich ein Leben, mit nicht noch mehr Behinderungen.
Der Fall zeigt etwas Grundsätzliches. Menschen sind nicht behindert, sie werden durch Strukturen behindert, die nicht mitgedacht wurden. Barrierefreiheit ist kein Luxus, sondern ein Menschenrecht. Und es endet nicht mit einer Zusage auf Papier, sondern beginnt erst, wenn Räume wirklich nutzbar sind. Wir alle tragen Verantwortung dafür, dass Wohnraum in der Schweiz so gestaltet wird, dass Menschen darin Freiheit erleben können.
Wenn jemand im Rollstuhl sitzt, sehen Küche und Bad/Dusche anders aus, welche den üblichen Vorstellungen gesunder Menschen nicht entsprechen. Anstatt flächendeckend Pseudobehindertenwohnungen zu bauen, würden wir besser via eine Abgabe Normal- und echte Behindertenwohnungen erstellen.
Der Sachverhalt dürfte hier doch deutlich vereinfacht und im Interesse des Mieters dargestellt sein. Eine Kostenübernahme für bauseitige Aenderungen, durch den Mieters absolut OK. Wird ja auch von der IV übernommen. Selber alles verbasteln ist nicht OK. Die Mieterhöhungen ebenfalls OK, gab in dieser Zeit steigende Referenzzinsen. Zusammengefasst hier wird mit Hilfe von Barrierefreiheit und Benachteiligung gegen den Vermieter gebasht. Der arme, bockige Behinderte und der immer böse Vermieter. Passt in den Zeitgeist.
Leider übernimmt die IV ab dem 65 Lebensjahr keine Kosten mehr!
Dies zu ihrer Information!
Gilt Rumschwurbeln auch als Handicap?
Die Verwaltung nennt das jetzt „Missverständnis“.
Wohl alle Mieter kennen die grossen Verwaltungen mit den doch sehr überheblichen Angestellten. Weil die knappes Gut verwalten enden sie oft arrogant – das macht die leider kein wenig intelligenter.
Der Fall selbst lässt sich wohl schwer mit diesen paar Zeilen von IP beurteilen.
Zu Apleona Schweiz AG könnte ich auch die eint oder andere Story droppen. Echt eine absolute Lumpenbude.
Soeben erlebt:
Neubau Siedlung
Miete nach Unterzeichnung nicht mehr kündbar obwohl Erstbesichtigung erst im Frühjahr 2026 stattfindet und der Erstbezug ab August möglich ist. Im ersten Jahr nicht kündbar.
Maximal 5 Jahres Vertrag, dann erfolgt eine neue Mietvertragsofferte.
Der Mietvertrag ist indexiert und kann jährlich an die Teuerung angepasst werden.
Schlmmer als Schäppi Grundstücke?
Ob voll die shady story in der zee-culture gedropped oder nicht, der Hebel liegt halt trotzdem bei den Anbietern. 70k+ jedes Jahr wollen nun einmal wohnen. Und viele von denen drücken als stille, aber heftige Konkurrenz bei miesen Vermietermaschen halt auch mal die Augen zu und eine total überrissene Miete ab. Weil sie’s können und vielen lokalen Pensionierten, Handicapierten und Ausgesteuerten ungleich das Erwerbseinkommen voraus haben.
Hätte auch noch einige Storys zu bieten! Alle drei Monate wechseln da die Mitarbeiter… Hmm verstehe ich gar nicht…
@So geht sozialistisches Präkariat!
Uff, zum Glück wohne ich in einem kleinen Dorf im Thurgau wo ich mir solchen Mist nicht antun muss.
… könnte ein Vermieter mit barrierefreier Infrastrutkur bei der darauf angewiesenen Klientel durchaus punkten und sich ein Alleinstellungsmerkmal schaffen. Abgesehen von körperlichen Handicaps ist so eine Mieterschaft in der Regel auch eher pflegeleichter als der Durchschnittmieter, da diese Menschen schon genug Probleme haben und nicht noch selber welche schaffen.
… ist es doch ein klarer Fall von versprochener Leistung, welche dann nicht erbracht wurde. Juristenfutter. Als Motiv sehe ich primär Gewinnmaximierung. Der Ärger war aber garantiert. Was soll das bringen?!
Der Fall zeigt vor allem exemplarisch, wie sich Apleona, Wincasa etc. tagtäglich gegenüber allen Mietern gebärden.
Bitte in diesem Zusammenhang die Privera AG, Zürich, nicht vergessen!
Und was lernt der Immobilienverwalter daraus? Vermiete nicht an Rollstuhlfahrer. Ich glaube da hat Jemand sich selber und seinen Leidensgenossen einen Bärendienst erwiesen.
Stimmt. Ich vermiete auch lieber an einen Mercedes als einen Rollstuhl (Fahrer) 🥳
In Sachen „Zurich“ wundert mich gar nichts. Eine Lämpen- und Abzockerbude der Sonderklasse. Habe alle Verträge gekündigt.
Behinderte sind nicht in jeder Hinsicht behindert
Apleona…jeder Kommentar erübrigt sich…
Alle Mietverträge der Apleona sind befristet und laufen nach fünf Jahren automatisch aus. So können sie die Miete erhöhen und das Problem eines schwierigen Mieters löst sich automatisch. Die Journis haben die Brisanz dieses Sachverhalts noch nicht begriffen.
Seitens der Bauämter der Gemeinden wurde auch schon geschaut das Wohnungen nicht Altersgerecht gebaut werden müssen, also die Gesetze nicht durchgesetzt werden. Mit dem politischen Hintergrund das man in der Gemeinde lieber Einkommensstarke Mieter haben will und Kosten von Pflegefälle zu vermeiden sind.
Behindertenrechtkonvention das neue WHO-Abkommen?
Weshalb nicht einfach die unpassenden Passagen im Vertragsnachtrag streichen und dann unterschreiben? So wie die meisten Firmen funktionieren, merken die das nicht mal.