Die junge Juristin arbeitet vier Tage die Woche als Auditorin auf der Staatsanwaltschaft Limmattal-Albis in Dietikon Zürich.
Am 24. Oktober, an ihrem arbeitsfreien Freitag, nach 11 Uhr schickte sie einer Zürcher Immobilien-Verwalterin ein langes Mail.
Sie würde die Interessen einer Mieterin wahrnehmen und rüge Mängel in deren Wohnung.
„Da die beschriebenen Mängel bisher nicht ernst genommen und entsprechend nicht behoben wurden, setzte (sic!) ich Ihnen hiermit, namens und im Auftrag von …, im Rahmen von Art. (…) eine Frist zur Behebung der Mängel (Gestank und Feuchtigkeit) bis zum 7. November 2025 an.“
Die Drohung war unmissverständlich. Obendrauf verlangte die Juristin für ihre Klientin noch eine „Herabsetzung des Nettomietzinses von 20%“ seit Ende August.
Absender: Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis, Abteilung .., Büro …
Der Immobilien-Verwalter war geschockt. „Ich dachte zunächst, es laufe ein Strafverfahren gegen mich.“
Dann schaltete er seinen Anwalt ein. Der wollte wissen, wieso die junge Frau für ihre privaten Aktivitäten ihre Staatsanwaltschafts-Position nutze.
Deren Vorgesetzte, die Leitende Staatsanwälting am Sitz in Dietikon, erklärte daraufhin, dass dies falsch gewesen sei; die Mitarbeiterin habe ihren Fehler eingesehen und bedaure ihn.
„Wir bedauern das Verhalten unserer jungen Praktikantin/Auditorin, die in einer mietrechtlichen Angelegenheit eine private Nachricht von ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse versandte“, sagt ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich.
„Die zuständigen Vorgesetzten haben deshalb das Gespräch mit ihr gesucht und sie gerügt.“
Selber hatte die Auditorin lange nichts von sich hören lassen. Erst als der Anwalt des Immo-Verwalters den Druck erhöhte, meldete sich diese bei ihm.
„Das Versenden des E-Mails von meinem Geschäfts-Account aus war nicht durchdacht, jedoch mit keinerlei bösen Absichten verbunden“, schrieb sie per Mail. „Vorwürfe eines mutmasslichen Amtsmissbrauchs möchte ich hiermit entschieden von mir weisen.“

Die junge Praktikantin fühlte sich mit der Email-Signatur wohl ganz stark. Reaktion der Vorgesetzten gut. Eine persönliche Entschuldigung an den Immoverwalter mittels privater Email-Adresse und gut ist. Wird ihr wahrscheinlich eine Lehre für’s Leben sein.
Entlassen
@Justiz: Nein, im Gegenteil, befördern. Sie hat zwar noch einige Defizite in Rechtswissen, aber wie das System funktioniert hat sie vollends begriffen.
In China ist ein Sack Reis umgefallen. Artikel darf von der IP Plattform gelöscht werden.
Muss auf deinen Kopf gefallen sein….
Wissen und Bildung sind eben zwei verschiedene Sachen. – Bei initiativen FrischlingInnen (heieiei) kann das passieren. Sie hat ihren Fehler eingesehen und bedauert. Eigentlich keine Meldung wert.
Hoffentlich ist der Immobilienverwalter nach diesem kleinen privaten Racheakt zufrieden. Und sein Anwalt hat auch noch etwas dabei verdient.
nöd so deep
Entspricht meinen Erfahrungen mit der SA:
Kriminalisieren als Beruf, abseits der Realität.
Für Mietsachen gibt es die Schlichtungsstelle!
Diese Frau will ich kennenlernen und ihr bei der Selbständigkeit helfen.
Wir brauchen mehr solche streitbaren Personen gegen die Obrigkeit!
Streitbare Personen gegen die Obrigkeit? Was ist das denn? Sie ist die Obrigkeit!
War gestern die Götter sitzen jetzt bei der StA
Wie immer keine Sanktionen, jeder macht wie es am besten passt ob korrekt oder nicht egal (das war natürlich Absicht mit der Email und nicht unbedarf) so lange niemand was sagt, und falls doch, wird pseudomässig sorry gesagt. Und es wird sich nichts ändern an der Einstellung, hat ja keine Konsequenzen. Generell ein Problem, die sich an Vorgaben halten sind letztendlich im Nachteil, das macht das System kaputt.
Darum diese Mitarbeiterin sofort feuern. Solche Machenschaften dürfen nicht einmal in Ansätzen akzeptiert werden.
Warum sollte man sich das Leben schwerer machen, als es ist? Es spricht doch nichts dagegen, von seinen Kontakten zu profitieren. Leider habe ich keine Bekannten bei der Staatsanwaltschaft, aber wenn dem so wäre, würde ich hoffen, dass sie dasselbe für mich tun würden.
Und jetzt noch die angemahnten Mängel in der Wohnung beseitigen und sich genauso überschwänglich entschuldigen, dass das so lange gedauert hat, nachdem man sich auf diesem Nebenschauplatz ausgetobt hat.
Das wurde vor 40 Jahren aber noch anders gehandhabt. Ein Fehler und du wurdest gespickt!
Nicht so schlimm, aber doch sehr naiv. Sie hätte damit rechnen müssen, dass jeder Verwalter einen formellen Fehler ausnutzen wird. Naivität ist zudem Gift – besonders für eine Karriere als Staatsanwältin.
Ich sage es schon lange. Stawa Zürich ein Laien und Schludderi-Betrieb erster Güte.
…eine solch untragbare Mitarbeiterin einer „Staatsanwaltschaft“ subito gefeuert. Das sollte man nun dringend nachholen…
Von Einsicht kann hier keine Rede sein. Einfach nur arrogant.
Der Inhalt des Email ist vollständig korrekt.
Nicht korrekt sind:
– die Verwendung der Kantonsemail für private Zwecke
– Abmahnung per Email statt Briefverkehr
Die Schweiz ist bekanntlich frei von jeglicher Korruption.
Der Vermieter hätte besser die Mängel beseitigt, als zum Anwalt und zu IP zu rennen. Wäre für alle Beteiligten die bessere Lösung gewesen.
ja.. so fängt das an.. erst im kleine Rahmen und wer weis zu was Mademoiselle noch mit Ihrer Signatur fähig ist einmal …: ))
Uiiii. Amtsanmassung. Da hat sich „der“ Jungspund aber arg überschätzt. Weg damit. Es gibt genug Juristen, die keine Job haben ….
Der Fachkräftemangel ist auch im Justizwesen offensichtlich. Leider wird der Bürger davon besonders hart getroffen. Prozessieren wird zum teuren Hochrisikospiel.
Sicher nicht korrekt, aber ich muss schon lachen wie der Immo-Heini sich erst interessiert, sobald er meint, es könne für ihn persönlich Folgen haben.