Die junge Juristin arbeitet vier Tage die Woche als Auditorin auf der Staatsanwaltschaft Limmattal-Albis in Dietikon Zürich.
Am 24. Oktober, an ihrem arbeitsfreien Freitag, nach 11 Uhr schickte sie einer Zürcher Immobilien-Verwalterin ein langes Mail.
Sie würde die Interessen einer Mieterin wahrnehmen und rüge Mängel in deren Wohnung.
„Da die beschriebenen Mängel bisher nicht ernst genommen und entsprechend nicht behoben wurden, setzte (sic!) ich Ihnen hiermit, namens und im Auftrag von …, im Rahmen von Art. (…) eine Frist zur Behebung der Mängel (Gestank und Feuchtigkeit) bis zum 7. November 2025 an.“
Die Drohung war unmissverständlich. Obendrauf verlangte die Juristin für ihre Klientin noch eine „Herabsetzung des Nettomietzinses von 20%“ seit Ende August.
Absender: Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Staatsanwaltschaft Limmattal / Albis, Abteilung .., Büro …
Der Immobilien-Verwalter war geschockt. „Ich dachte zunächst, es laufe ein Strafverfahren gegen mich.“
Dann schaltete er seinen Anwalt ein. Der wollte wissen, wieso die junge Frau für ihre privaten Aktivitäten ihre Staatsanwaltschafts-Position nutze.
Deren Vorgesetzte, die Leitende Staatsanwältin am Sitz in Dietikon, erklärte daraufhin, dass dies falsch gewesen sei; die Mitarbeiterin habe ihren Fehler eingesehen, dieser tue ihr leid.
„Wir bedauern das Verhalten unserer jungen Praktikantin/Auditorin, die in einer mietrechtlichen Angelegenheit eine private Nachricht von ihrer geschäftlichen E-Mail-Adresse versandte“, sagt ein Sprecher der Oberstaatsanwaltschaft Zürich auf Anfrage.
„Die zuständigen Vorgesetzten haben deshalb das Gespräch mit ihr gesucht und sie gerügt.“
Selber hatte die Auditorin lange nichts von sich hören lassen. Erst als der Anwalt des Immo-Verwalters den Druck erhöhte, meldete sich diese bei ihm.
„Das Versenden des E-Mails von meinem Geschäfts-Account aus war nicht durchdacht, jedoch mit keinerlei bösen Absichten verbunden“, schrieb sie per Mail.
Dann fügte sie an: „Vorwürfe eines mutmasslichen Amtsmissbrauchs möchte ich hiermit entschieden von mir weisen.“

Die junge Praktikantin fühlte sich mit der Email-Signatur wohl ganz stark. Reaktion der Vorgesetzten gut. Eine persönliche Entschuldigung an den Immoverwalter mittels privater Email-Adresse und gut ist. Wird ihr wahrscheinlich eine Lehre für’s Leben sein.
Entlassen
@Justiz: Nein, im Gegenteil, befördern. Sie hat zwar noch einige Defizite in Rechtswissen, aber wie das System funktioniert hat sie vollends begriffen.
In China ist ein Sack Reis umgefallen. Artikel darf von der IP Plattform gelöscht werden.
Muss auf deinen Kopf gefallen sein….
Man kanns ja mal probieren.
Die Frist ist damit hinfällig und die Praktikantin dürfte die Anwaltskosten für das Schreiben vom Vermieter übernehmen. Wieder was gelernt.
Ansonsten gibt es in Massen Menschen die ihre politische Position oder den Job beim Staat für private Machtspiele und Vorteile nutzen. Dann ganz frei von Rügen.
Ein altes chinesisches Sprichwort besagt: Schlimmer als Juristen? Juristinnen.
Können Sie Ihrer China-Verachtung nicht anders Ausdruck verleihen? Erzählen Sie keinen Unsinn.
Habe auch ein Stichwort: dümmer geht immer
Wissen und Bildung sind eben zwei verschiedene Sachen. – Bei initiativen FrischlingInnen (heieiei) kann das passieren. Sie hat ihren Fehler eingesehen und bedauert. Eigentlich keine Meldung wert.
Hoffentlich ist der Immobilienverwalter nach diesem kleinen privaten Racheakt zufrieden. Und sein Anwalt hat auch noch etwas dabei verdient.
Es gilt solche junge Unerfahrene in die Schranken zu weisen; wie sonst soll sie lernen, dass sie den falschen Weg und unerlaubte Mittel gewählt hat. Sie hätte bei Erfolg sicherlich nochmals den gleichen Weg eingeschlagen und schon haben wir Korruption.
@Das Übel an der Wurzel packen: Der Gang zu IP scheint mir übertrieben.
nöd so deep
Entspricht meinen Erfahrungen mit der SA:
Kriminalisieren als Beruf, abseits der Realität.
Für Mietsachen gibt es die Schlichtungsstelle!
Das weiss man doch bei einer Staatsanwaltschaft nicht. Die wissen ja nicht mal, dass der gesamte Staat, samt Justiz sich von einer Falschgeldwährung finanzieren lässt.
Im Kanton Zug heisst diese Stelle „Vermieterschutz“
Ja, gut. Das ist eben deren berufliche Kernaufgabe, das Finden und strafrechtliche Verfolgen von strafbaren Handlungen. Déformation professionnelle, sozusagen.
Täuscht es, oder wissen immer mehr Behördenmitglieder nicht mehr, was sie eigentlich dürfen, sollen und müssen und scheinen generell agnostisch gegenüber den Rechten der Bürger? Sind sie mit ihrem Job überfordert, stellt der Staat gerne inkompetente Personen ohne die nötigen Sachkenntnisse an, oder ist es vielleicht einfach Gleichgültigkeit oder gar Absicht?
Auch wundert es einem, ob viele dieser Behördenmitglieder auch noch Nebenerwerbe am Laufen haben oder das eher die Ausnahme ist?
Diese Frau will ich kennenlernen und ihr bei der Selbständigkeit helfen.
Wir brauchen mehr solche streitbaren Personen gegen die Obrigkeit!
Streitbare Personen gegen die Obrigkeit? Was ist das denn? Sie ist die Obrigkeit!
War gestern die Götter sitzen jetzt bei der StA
Das Gefühl von Macht korrumpiert Menschen. Frisch ab Uni sind Juristinnen sehr anfällig dafür. Die Machtversessenheit von Gerichtsschreiber- und jungen Richterinnen ist sehr auffällig.
Wie immer keine Sanktionen, jeder macht wie es am besten passt ob korrekt oder nicht egal (das war natürlich Absicht mit der Email und nicht unbedarf) so lange niemand was sagt, und falls doch, wird pseudomässig sorry gesagt. Und es wird sich nichts ändern an der Einstellung, hat ja keine Konsequenzen. Generell ein Problem, die sich an Vorgaben halten sind letztendlich im Nachteil, das macht das System kaputt.
Darum diese Mitarbeiterin sofort feuern. Solche Machenschaften dürfen nicht einmal in Ansätzen akzeptiert werden.
Warum sollte man sich das Leben schwerer machen, als es ist? Es spricht doch nichts dagegen, von seinen Kontakten zu profitieren. Leider habe ich keine Bekannten bei der Staatsanwaltschaft, aber wenn dem so wäre, würde ich hoffen, dass sie dasselbe für mich tun würden.
Wlodomir, ist in Ukr so üblich.
hier noch nicht immer.
Und jetzt noch die angemahnten Mängel in der Wohnung beseitigen und sich genauso überschwänglich entschuldigen, dass das so lange gedauert hat, nachdem man sich auf diesem Nebenschauplatz ausgetobt hat.
Zuerst mal überhaupt überprüfen ob ein Mangel vorliegt? WEnn ein Mieter nicht richtig lüftet dann gibt es in Altbauten immer Kondenswasser !! Ich hatte ein Mieter welcher das nicht kapiert hat. Er sagte die Fenster seien nicht dicht. Als der Richter vor der Schlichtungsbehörde fragte also wir wiederholen im Winter sind die Fenster voll mit Wasser und im Sommer. Der Mieter sagte dann nein im Sommer habe er kein Wasser. Nach kurzer Beratung sagte die Schlichtungsbehörde es liegt sehr wahrscheinlich am lüften weil im Sommer ist ja auch bei Regen kein Wasser also sind die Fenster dicht.Expertise
Das wurde vor 40 Jahren aber noch anders gehandhabt. Ein Fehler und du wurdest gespickt!
Nicht so schlimm, aber doch sehr naiv. Sie hätte damit rechnen müssen, dass jeder Verwalter einen formellen Fehler ausnutzen wird. Naivität ist zudem Gift – besonders für eine Karriere als Staatsanwältin.
Das hat absolut nichts mit Naivität zu tun. Es handelt sich auch nicht um eine E-Mail von einem „Geschäftsaccount“, wie behauptet wurde, sondern um den absichtlichen Missbrauch einer staatlichen Funktion für private Zwecke!
Überraschung: Das StGB und der Straftatbestand der AMTSANMASSUNG gelten auch für Staatsanwälte! Wofür bezieht die Oberstaatsanwaltschaft eigentlich Lohn vom Steuerzahler, wenn solche Straftaten nicht geahndet werden?
@Huber: Sie waren mit 24/25 Jahren sicher schon perfekt, nicht wahr? Und auch ein strenger Vater?
Ich sage es schon lange. Stawa Zürich ein Laien und Schludderi-Betrieb erster Güte.
…eine solch untragbare Mitarbeiterin einer „Staatsanwaltschaft“ subito gefeuert. Das sollte man nun dringend nachholen…
Von Einsicht kann hier keine Rede sein. Einfach nur arrogant.
….deshalb wird sie befördert werden, affaire à suivre
Der Inhalt des Email ist vollständig korrekt.
Nicht korrekt sind:
– die Verwendung der Kantonsemail für private Zwecke
– Abmahnung per Email statt Briefverkehr
Das Erste stimmt natürlich, auch wenn das dann etwas dünn ist für ein Artikeli hier. Das Zweite stimmt nicht, es gibt in der Schweiz das Rechtsinstitut der „Abmahnung“ gar nicht. Es war normale Korrespondenz, und die kann in beliebiger Form erfolgen, auch per Mail oder per Rauchzeichen.
OR 259g I
Schriftlich und keine Rauchzeichen; auch keine E-Mail, ist elektronisch
@Michael Ritter: Nun, ein eigentliches „Rechtsinstitut“ der Abmahnung (wie in D) gibt es in der CH tatsächlich nicht (hatte @Jurist auch nicht behauptet), aber den Begriff der Abmahnung kann man durchaus verwenden, wie etwa der Gesetzgeber in Art. 369 (Werkvertrag) oder das Bundesgericht im Mietrecht (es verwendet oft „Mahnung“, aber auch „Abmahnung“, siehe 4A_178/2024). Somit passt hier „Abmahnung“ ganz gut.
Die Schweiz ist bekanntlich frei von jeglicher Korruption.
Genau. Und der Mond besteht aus Amerikanischen Käse.
Der Vermieter hätte besser die Mängel beseitigt, als zum Anwalt und zu IP zu rennen. Wäre für alle Beteiligten die bessere Lösung gewesen.
Wenn eine Mieterin im Winter nicht richtig lüftet bildet sich immer Feuchtigkeit in der Wohnung (Kondenswasser) dann stinkt es und es bildet sich Schimmel. in 99% der Fälle ist der Mieter schuld weil schlechtes Lüften ist in 99% der Fällen der Grund.
Und woher wollen Sie wissen, dass dies nicht gemacht wurde. Feuchtigkeit im Keller? da gibts manchmal nicht ne 1a Lösung innerhalb 24 Stunden.
Zudem hasse ich diese Einstellung. Wenn Jemand ein Fehler machts (Amtsanmassung) dann auf den anderen zeigen. Arbeiten Sie auch für die STAWA???
@Lorenz Müller: Im Kanton Zürich heisst das STA.ZH. STAWA ist die Abkürzung für die Basler Staatsanwaltschaften.
einem Hai ans Bein pinkeln will…
ja.. so fängt das an.. erst im kleine Rahmen und wer weis zu was Mademoiselle noch mit Ihrer Signatur fähig ist einmal …: ))
Klarer unverschämter Amtsmissbrauch, Vorsatz und sicherlich keine Fahrlässigkeit. Die Dame gehört von der sensiblen Stelle entfernt.
Uiiii. Amtsanmassung. Da hat sich „der“ Jungspund aber arg überschätzt. Weg damit. Es gibt genug Juristen, die keine Job haben ….
Amtsanmassung🤣… Jawoll, Herr Tokter!
Der Fachkräftemangel ist auch im Justizwesen offensichtlich. Leider wird der Bürger davon besonders hart getroffen. Prozessieren wird zum teuren Hochrisikospiel.
nö, muss nur wissen, dass man einspruch gegen den strafbefehl innert 10 tagen vornimmt. das gericht ist dann einiges besser drauf hier im zürcher land.
Sicher nicht korrekt, aber ich muss schon lachen wie der Immo-Heini sich erst interessiert, sobald er meint, es könne für ihn persönlich Folgen haben.
tja, die damen dürfen heute alles.
ein mann wäre schon lange geflogen.
Hast du ein Potenzproblem?
Das kommt ja gut mit ihr, wenn sie mal ihren Abschluss gemacht hat, sie wird ihre Macht geniessen.
Wenn man als Praktikantin bereits solche anmassenden Texte verfasst, steht einer kriminellen Karriere nichts mehr im Wege.
Der Immo-Verwalter sollte nun aber trotzdem die Sanierung etwas flotter an die Hand nehmen.
Es ist symptomatisch für diesen Verein in Dietikon: Staatsangestellte, die sich aufspielen, als würde der Staat ihnen höchstpersönlich gehören. Und das Juristli will uns nun weismachen, das Versenden der E-Mail mit der Signatur der Staatsanwaltschaft sei mit „keinerlei bösen Absichten verbunden gewesen“? Wie bitte??
Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft ZAHLT der Immobilienverwalter Steuern und liegt nicht der Allgemeinheit auf der Tasche.
Wow, sind wir wieder fescht emphöört. Wie wenn die aauditorin keine Steuern zahlen würde.
Ein klarer Fall von Amtsmissbrauch, wie er im Buche steht. Man darf und muss davon ausgehen, dass sie mit Wissen und Willen gehandelt hat, beim Normalbürger wäre dies so. Aber beim Bürger gilt ein viel strengerer Massstab. Hier würde ich Strafanzeige machen. Zudem stellt sich die Frage der Nötigung. Aber eben: Die Bürger sind bekanntlich die Diener der Beamten, die sich zu Tarnungszwecken jetzt anders nennen
Ist es nicht schön, dass dir der Verteidiger bezahlt wird, meyerhans?
leidet man grundsätzlich an gefährlicher Selbstüberschätzung mit selbstherrlichen Fehlentscheidungen.
Für die Bevölkerung, Freiheit und Demokratie ist das höchst gefährlich.
Machtmissbrauch ist doch normal in der Schweiz!
Die Auditorin macht viele Fehler auf einmal. 1. Ihr war rechtlich klar bewusst das sie kein mail vom Geschäftsacount schreiben darf. Das weiss sogar ein Primarschüler im Vergleich das er nicht aufs Lehrerpult pinkeln darf.
2. Ihre Ausführungen und Forderungen von 20% Mietzinsreduktion entsprechen überhaupt nicht der Gerichtspraxis und sind maximalforderungen.
3. Lösungen ? Die Auditorin sollte selber mal zuerst in die Wohnung der Kollegin und die Luftfeuchtigkeit messen. Im Winter ist es zu 99% so das die Mieterin nicht lüftet und somit an den Fenstern und in den Ecken der Räume sich Konde
Möchte-gern-Diktatur: wehret den „Anfängen“? Linke Mentalität mit Tradition!
Wow, Heinz. Was bist du bloss für ein mutiger Rebell!
Hab ich was überlesen oder steht es zwischen den Zeilen, aber ich finde nichts zu Links im Text. Finde eher, die beschriebene Mentalität passt zu den erzkonservativen (rechten) Staatsbediensteten aus meiner Jugendzeit in den 60-ern.
Sie hat einen Fehler gemacht. Sie hat den Fehler eingesehen. Fall erledigt. Braucht es dazu einen Blogbeitrag? Much ado about nothing.
Ja, einen Fehler machen tagtäglich Bürger, die unter Termindruck das Tempolimit überschreiten – sie bekommen eine Busse, manchmal sogar einen Strafbefehl.
Amtsanmassung ist ein VERGEHEN, das mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet wird. Staatsangestellte unterstehen dem Gesetz wie jeder Normalbürger auch.
@U. M. Huber
Ich habe nichts anderes behauptet.
sie hat sich nicht bei der Hausverwalterin gemeldet, erst nach Druck von dieser. Einsicht buchstabiere ich anders.
Zurückweisen kann man viel. Nach meiner Meinung steht völlig ausser Frage, dass die besagte Dame Amtsmissbrauch begangen hat und mit der offiziellen E-Mail-Adresse der Staatsanwaltschaft Limmattal/Albis einschüchtern wollte.
Mietrecht und StAwa? Ich fühle mich eingeschüchtert, wenn sich da jemand eingeschüchtert fühlen sollte…
Hanna, ich biete Rechtsbeugung.
Meine Erkenntnis aus dem Fall, der Staat zahlt zu hohe Löhne. Die meisten Beamten arbeiten nur noch 60-80%, Montag oder Freitag machen sie frei.
Möglicherweise übt sie am Freitag für die Anwaltsprüfung. Aber was weiss ich schon von deinen Vorurteilen.
Dummheit hat nichts mit Intelligenz zu tun…
Da hast du allerdings recht, Joe.
Kurz und bündig;sie hat es probiert.
Geht unter Kapitel:“Wissen Sie wer ich bin?“.
Ach nööö sie wurde in ihrem power trip exposed. Arme elite white woman, das patriarchat halt wieder.
Deine Projektion halt wieder. bist du doomed?
Juristen und Jurist*innen sind eben zu allem fähig. Passt zu unserer Schaggi Fehr!
Seufz… – „Schaggi“ Fehr (ich denke, wir meinen schon die gleiche Dame) mag ja vieles sein und sich auch zu vielem berufen fühlen, aber Juristin ist sie käumlich.
Unfassbar – insbesondere, dass eine Juristin ein solches mangelndes juristisches Feingefühl erkennen lässt.
Wie kann eine Juristin ohne Patent die Tätigkeit als Anwalt aufnehmen? Das würde andernorts zum Ausschluss vom Beruf führen.
Lesen hilft: Es handelt sich um eine Auditorin (Lateinisch Hörerin, sinngemäss besser übersetzt Praktikantin). Die Gute ist noch sehr weit entfernt von einer Tätigkeit als Anwältin. Auditor/-in auf einer STA oder beim Gericht ist im Kanton Zürich so ziemlich die erste Tätigkeit, die man nach dem Jus-Studium aufnimmt.
Ganz brutaler Anfängerfehler; deswegen einen Artikel gegen eine junge Frau zu stricken, finde ich ein bissel gemein, insbesondere in Advent…
Das arme Fraueli hat wirklich keinen Stolz. Zuerst ihre Machtposition missbrauchen und hinterher auf die Tränendrüse drücken und um Mitleid winseln. Was für ein armseliger Haufen von Clowns.
Ein unnötiger Jugendfehler, nicht mehr und nicht weniger – hoffentlich hat Sie daraus gelernt und damit ist die Sache gegessen. Wer hier ein Berufsverbot fordert hat von der Materie offensichtlich wenig Ahnung.
Sofort entlassen, anzeige wegen falscher anschuldigung erlassen.
Bist du auch Auditor?
Die Gute hat schon Recht.
Wer Gammelhäuser zu solchen Wucherpreisen vermietet, muss mal ordentlich verwarnt werden. Sicherlich nicht gerade am besten via Geschäftsmail, aber schlimm auch nicht wirklich, da man ja sieht, dass dies eine rein zivilrechtliche Aufforderng ist. Nur doofe Vollpfosten (wie eben Gammelhausvermieter oder Immobilienmakler) denken gleich vollgepisst an ein Strafverfahren.
Immer noch besser als ein Abzocker-Vermieter, der seine Pflichten nicht wahrnimmt. Es ist ja völlig klar, dass es sich bei den Androhungen im Email um eine privatrechtliche Angelegenheit handelt und es nichts mit ihrem Beruf zu tun hat, ein mündlicher Verweis ist deshalb völlig ausreichend.
Dass IP dem noch einen Artikel widmet, ist bedenklich.
Früh übt sich wer vorwärts kommen will.
Möglicherweise könnte auch hier das Bonmot von Ludwig Thoma genau dazu passen welches wie folgt lautet:
„Er war Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“
Nach meiner Einschätzung war das Nötigung und Amtsanmaßung.
Hier wurde aufgrund der beruflichen Stellung der Briefschreiberin gegenüber dem Briefempfänger suggeriert, dass in der Angelegenheit bereits die Staatsanwaltschaft involviert wäre um dem Schreiben damit zusätzlichen Nachdruck zu verleihen.
Zumindest eine Rüge in der Personalakte der von den Steuerzahlern alimentierten Juristin wäre hier das Mindeste um die Person zu erden.
heul doch
Fachfrau in beruflichem Vorwärtsgang.
Kenne ich aus hamburg-slumburg. Nach schwersten vergehen bei Beamten der Polizei Verwaltung oder statsanwLtschaft oder Richtern heisst es lapidar:wir reden mit ihm oder ihr und das war es dann
Dem recht it Genüge getan und die staatshure kann bleiben. Aber wehe er oder sie ist nicht politisch korrekt…Kann dann auch ein Nobelpreisträger sein egal-weg!
Dar nichts besseres zu erwarten. Aber eben …
Titel unklar – was ist ein „Privatmail“? Privataccount oder Privatsache?
Die wusste ganz genau was sie tat und kam glimpflich mit einer Rüge davon – schlicht und einfach weil sie eine Frau ist und in der bolschewistisch-feministischen Schweiz Frauen nur mit Samthandschuhen angefasst werden dürfen wegen Misogynie und so. Siehe die Pistolenheldin Ajeti, ist dasselbe traurige Muster.
Hatte vor Jahren mal so einen Fall, damals noch mit Fax, der aus einem Amt zu Bern mit entsprechendem Absender bei mir ankam. Meine Antwort ging dann zuerst in Kopie an den Amtsleiter und 15 Minuten danach an den Absender. Habe von dem netten Herrn dann nie mehr etwas gehört.
Wenn ein „Klient“ der Staatsanwaltschaft einen Fehler macht, gibt es keine Entschuldigung. Für die Staatsanwaltschaft gilt Unfähigkeit im eigenen Laden nicht für strenge Anwendung derselben Prinzipien.
Man könnte jetzt auch denken das die junge Juristin so kein Standing hat, und mit dem Satz „Kanton Zürich, Direktion der Justiz und des Innern, Staatsanwaltschaft Limmattal“ Eindruck schinden wollte.
schlappe nummer oder da lach ich doch drüber. neueste nachricht aus hamburg slumburg: christina block tochter des steakkellners block hat angeblich ex-mossad agenten auf eine richterin angesetzt! das knallt!! tjaja so sind sie die feinen hamburger(-slumburger!).
Ich vermiete nie an Anwälte oder Juristen, die haben mich zu fest genervt mit ihrem Gehabe. Zum Glück sieht man den Beruf heutzutage innert 3 Sekunden im Linkedin, so dass die Aussortierung sehr schnell geht.
Und wom Immo-Verwalter, welcher seine Mängel nicht beseitigt, spricht jetzt niemand mehr? Die junge Dame hatte richtig agiert, leider vom falschen Mailaccount aus. Sie ist mutig und wollte ihrer Kollegin helfen. Hoffentlich hat sie in paar Jahren ihre eigene Advokatur mit Spezialgebiet Miet- und Immobilienrecht.
Eine Meldung an die Vorgesetzte der jungen Auditorin reichte nicht aus, man musste sie auch noch medial an den Pranger stellen, und zwar unter expliziter Nennung der Abteilung, wo sie arbeitet, damit sie auch ja identifizierbar ist – zumindest für Kantonsangestellte. Und die Immobilienverwalterin, die offenbar ihren Job nicht richtig macht, inszeniert sich auch noch scheinheilig als Opfer: „Ich dachte zunächst, es laufe ein Strafverfahren gegen mich.“ Dabei weiss jedes Kind, dass Auditorinnen einen Praktikantenjob ohne jegliche Entscheidbefugnisse ausüben. Was sind das nur für Heuchler!
Man reiche Strafanzeige ein, und dann wollen wir Ergebnisse sehen. Eines (das wahrscheinlichste) der möglichen Ergebnisse ist eine Nicht-Anhandnahme in Befangenheit geschrieben, ein waschechter Persilschein also. In dem Fall bitte gleich ein zweites Mal mit der nächsten Anzeige nachhaken, sonst lernen die es nie.
Dann reich du mal Strafanzeige ein.
‚Tschuldigung, wenn das kein Amtsmissbrauch ist, was dann?
Eine sehr gut formulierte E-Mail. @IPP, der Vollständigkeit halber sollten Sie auch den Vermieter/die Hausverwaltung nennen und fragen, wie diese die in der E-Mail genannten Mängel beheben wollen.
Schade wurde dieser Artikel so tendenziös und unausgewogen geschrieben. Angesichts der Leserkommentare scheint der Rage Bait aber gut funktioniert zu haben.
Allgemein finde ich den Hinweis wichtig, dass auch auf Ämtern letztendlich Menschen arbeiten. Menschen begehen Fehler. Und wenn die Auditorin aus dieser Sache etwas lernt, dann hat sie das potential später zu einer besseren Staatsanwältin zu werden, als sie ohne diese Erfahrung gewesen wäre. Ich hoffe, sie erhält die Chance, dies unter Beweis zu stellen.
Ja, Menschen begehen Fehler. Trotzdem ist das Strafgesetzbuch anwendbar. Jedes Mal, wenn Mitarbeiter einer Strafverfolgungsbehörde ,Fehler‘ begehen (also Straftaten verüben) kommt der Einwand, sie seien auch ,nur Menschen‘.
Jede Person, die in der Privatwirtschaft tätig ist, die eine solche Signatur verwendet hätte, wäre sofort verurteilt worden.
Sie ist später besser qualifiziert, als Staatsanwältin zu arbeiten, wenn sie jetzt einen Strafbefehl kassiert.
@U.M. Huber
Selbstverständlich ist das Strafgesetzbuch anwendbar. Ich stimme aber nicht mit Ihnen überein, dass hier ein Delikt begangen wurde. Die Verwendung der E-Mailadresse des Arbeitgebers mag stossend sein, erfüllt aber keinen Straftatbestand.
Oft wurde hier vorgebracht, es sei ein Amtsmissbrauch i.S.v. StGB 312. Der Straftatbestand kann aber vorliegend nicht erfüllt sein, zumal mit dem E-Mail keine Amtsgewalt ausgeübt wurde. Dies wäre aber für die Erfüllung zwingend erforderlich. Auch andere Straftatbestände (wie zb Nötigung) sind aufgrund der Informationen im Artikel nicht erfüllt.
Und vielleicht noch ein Addendum:
Im Artikel wird unter dem Bild des Mails „Amtsmissbrauch?“ geschrieben. Das Fragezeichen stellt den Vorwurf in den Raum, ohne die Frage der Strafbarkeit abschliessend zu beantworten. Damit wird dem unkritischen Leser eine Strafbarkeit suggeriert, die gar nicht vorhanden ist. Dabei wird der Hinweis auf die Unschuldsvermutung, die sonst im Journalismus üblich wäre, gleich ganz weggelassen.
Daher drängt sich die Frage auf: Hat sich der Journalist mit diesem Artikel vielleicht selbst strafbar gemacht? (Es gilt auch für ihn, die Unschuldsvermutung…)
Die Tat selbst mag eher geringfügig sein. Die Mentalität aber, die zu ihr verleitete, ist haarsträubend und müsste UNBEDINGT Grund für eine fristlose Kündigung sein.
Gleiches gilt für die ebenso uneinsichtige Vorgesetzte.
Wow, Clodia, jetzt gibst du aber voll krass den Tarif durch!