Die SVP bekämpft das Bundesgesetz über Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen (KomPG).
Das ist gut. Aber die SVP hat das KomPG nicht verstanden. Und wer ein Gesetz nicht versteht, wird es nicht zu Fall bringen.
Mit diesem Unverständnis „überzeugt“ die SVP nur jene, die ohnehin schon dagegen sind. Wir müssen erkennen: Der Schweizer Digital Services Act (DSA, Gesetz über digitale Dienste) zensiert nur „mutmasslich rechtswidrige“ Inhalte.
Was heisst „mutmasslich rechtswidrig“? Es heisst: legal. Punkt. Mutmasslich rechtswidrige Inhalte sind legale Inhalte. Punkt.
Der Schweizer DSA hat damit ein klares Ziel: Er zensiert ausschliesslich legale Inhalte. Das KomPG kann illegale Inhalte gar nicht zensieren. Das ist logisch unmöglich.
Die durch das KomPG zensierten legalen Inhalte werden unter dem KomPG nie für illegal erklärt. Sie verschwinden, ohne je verboten worden zu sein.
Genau darin liegt der perfide Kern des Gesetzes: Es zensiert nur legale Inhalte, die rechtlich durchgehend legal bleiben.
Die SVP schreibt aber in einem Artikel auf ihrer Website:
„Um vor lediglich mutmasslich strafrechtlich relevanten Inhalten wie Hassrede zu schützen, müssen die Anbieterinnen Meldeverfahren und Prozesse zur Bearbeitung dieser Meldungen einrichten.“
Man betrachte die Worte: „lediglich mutmasslich strafrechtlich relevanten Inhalte.“
Was sind „lediglich mutmasslich strafrechtlich relevante Inhalte“? Das sind ausschliesslich legale Inhalte, per Definition.
Die SVP spricht jedoch von „mutmasslich strafrechtlich relevanten Inhalten“.
Damit verwendet sie drei Wörter, die Klarheit vermeiden: „mutmasslich“, „strafrechtlich“, „relevant“.
Diese Formulierung erzeugt Nebel statt Präzision.
Warum dieser Umweg? Warum diese Verklausulierung?
Dabei genügt ein einziges Wort, ein einziges Adjektiv. Und dieses Wort ist: legal. Es sind legale Inhalte. Punkt.
Wer drei Wörter benutzt, um ein einziges, klares Wort zu umgehen, verschleiert. Und wer verschleiert, schwächt die eigene Kritik.
Genau diese Klarheit fehlt im Artikel der SVP. Dort steht nicht offen und unmissverständlich, dass der Bundesrat hier ausschliesslich legale Inhalte zensieren will.
Das Wort „legal“ kommt im gesamten Artikel gar nicht vor. Warum vermeidet die SVP dieses Wort? Warum benennt sie nicht, was hier tatsächlich geschieht?
„Mutmasslich strafrechtlich relevante Inhalte“ ist das vernebelnde Framing der Zensoren. Es ist die Sprache jener, die das KomPG verteidigen. Wer diese Sprache übernimmt, übernimmt ihr Denkschema.
Und wer das Denkschema des Bundesrates übernimmt, hat bereits verloren.
Die SVP schreibt: „Das KomPG verschiebt die Grenze des Sagbaren durch administrative Massnahmen.“
Das stimmt nicht. Das KomPG verschiebt „die Grenze des Sagbaren“ nicht.
Es hebt diese Grenze auf. Es sorgt dafür, dass auch das Sagbare jederzeit unsagbar gemacht werden kann, obwohl es erlaubt ist. Obwohl es nicht verboten ist.
Das KomPG will das Erlaubte zensieren, ohne es im Strafgesetzbuch zu untersagen.
Indem die SVP das Framing ihrer Gegner übernimmt, übernimmt sie auch die Logik derjenigen, die das Gesetz entworfen haben.
Wer das KomPG ernsthaft bekämpfen will, braucht eine einzige klare Botschaft: Dieses Gesetz zielt prinzipiell, allein und einzig auf die Zensur ausschliesslich legaler Inhalte.
Und es überlässt ihre Löschung dem politischen Ermessen.
Die SVP ist hier nicht auf Zack. Wenn die Gegner des KomPG präziser und besser argumentieren, besteht eine reale Chance, das Gesetz zu verhindern.
Wenn wir jedoch im Nebel von „mutmasslich strafrechtlich relevanten Inhalten“ verharren, verlieren wir die Deutungshoheit. Und dann verlieren wir alle gegen das KomPG.
Die SVP hat recht. Und falls sie wider erwartend nicht recht haben sollte, ist das Gesetz falsch.
Boostern nicht vergessen, es gibt gratis Raclette!
Ich bin seit längerer Zeit überzeugt davon, dass Du SVP bist. Heute die Bestätigung. Hoffe, dass Du ansonsten in Ordnung bist.
Volkspartei checkt vieles nicht
Nichts neues unter dem Sünneli.
gut, habt ihr nie gewählt, gelle?
Auch die SVP sind nur Systemlinge in Bern. Jeder der sich Politiker nennt und solche Gesetzte unterstützt ist unserer direkten Demokratie unwürdieg.
SVP hat nur noch Mittelmass und Opportunismus. Die kreativen Köpfe fehlen.
Wenn es die SVP nicht gäbe, müssten sie sich nicht diese Sorgen machen. Alles würde von der EU erledigt. Was das heisst, sehen wir in Deutschland und anderswo.
Mein Dank geht an die SVP.
IP ist kein linker Blog. Bitte kein SVP Bashing hier.
Beharren ist keine Ideologie sindern Unterwerfung.
Und dieses gegenseitige Bashing ist keine Demokratie sindern Volksspaltung.
Es wird Zeit das sich das Volk wiederfindet, so gehen wir alle unter.
@Hört…
Genau, das Volch muss wieder geeint werden, so wie es einst ein einig Volk von Brüdern und Schwestern war. Früher war einfach alles besser.
Bitte einen grossen Wiederfindungs-Puurezmorge für alle organisieren.
Es heisst: „Ein eing Volk von Brüdern“.
Schwestern kommen da nicht vor. Ist leider heute anders und wohin das führt, kann man tagtäglich lesen…
Die SchweizeR Stimmbürger sind so anständig, dass sie nicht nur unanständige Meinungen verbieten sonder sich auch noch zugunsten der edlen Wilden und sonstigen Einwanderen freiwillig selbstentleiben. Wohl bekomms.
Wer hat euch eigentlich eingeflösst, dass
man sich an irdische Spacken-Gesetze halten muss?
Ich mache mir schon immer MEINE eigenen Regeln.
Das nennt sich Auto-Kratie!
Wenn „mutmasslich rechtswidrig“ dasselbe ist wie „legal“ ist dann „mutmasslich rechtskonform“ dasselbe wie „illegal“?
Es gibt nun mal Dinge, die sich in einer Grauzone befinden, nicht eindeutig legal oder illegal sind, sondern von einem Gericht in Bezug auf den Kontext zu beurteilen sind.
Beispiele (gegen keine bestimmte Person gerichtet, nur mögliche Wortwahlen):
– „Sie sind ein Trottel“
– „Sie sind der grösste Trottel“
wenn ich das im Zweiergespräch sage oder als Sprecher in einer grossen Versammlung, wirkt das unterschiedlich und kann daher unterschiedliche rechtliche Implikationen haben.
Sie haben das Unschuldsprinzip nicht verstanden.
In einem Rechtsstaat ist alles legal, solange nicht die Schuld nachgewiesen ist.
Mutmasslich Legal = Legal
Mutlnassluch illegal = Legal
Nachweislich illegal = Illegal
@Redly : In der Rechtssprechung gibt es 3 Ausprägungen:
– „Schuldig“ : Schuld kann bewiesen werden
– „Unschuldig“ : Unschuld kann zweifelsfrei bewiesen werden (eher moralisch als prozessual, weil es 100% Sicherheit nie wirklich gibt)
– „Nicht schuldig“ : Es bestehen Restzweifel, Beweislage aber zu dünn für Verurteilung
Genauso gibt es nicht nur „legal“ und „illegal“, sondern halt auch „mutmasslich illegal“. Es gibt halt nicht nur weiss und schwarz, sondern auch grau.
Wow… die SVP checkt nicht, worum es geht, und Seaman checkt eh nix bzw. verweigert sich aktiv der Realität. Da geraten die Richtigen aneinander. Ganz grosses Kino. Eine grosse Tüte Popcorn, bitte.
Die SVP driftet derzeit ab.
Pro Trump.
Pro Epstein.
Anti Volk.
Einmal mehr, alte Menschen sollten keine Politik mehr machen dürfen!
So wie Junge erst ab 18 mitgestalten dürfen, sollte für Alte mit 65 schluss sein.
Wenn mit 65 Schluss sein soll, dann auch mit Prämien zahlen, Steuern zahlen etc.? Verstehe ich Sie so richtig?
Der nächste Artikel der SVP wird uns bestimmt vor dem KomPG warnen, weil es lediglich unter einer Vielzahl denkbarer, jedoch weder abschliessend geprüfter noch in irgendeiner rechtskräftigen Weise bestätigter, rein hypothetischer und ausdrücklich unverbindlicher Annahmen möglicherweise potenziell strafrechtlich nicht vollständig auszuschliessend relevanzbehaftete Inhalte zensieren will.
Der Gesetzesentwurf ist noch in der Vernehmlassung. Sollte das Gesetz tatsächlich in dieser From in Kraft treten, würde der Willkür Tür und Tör geöffnet. Denn nur ein Gericht kann endgültig rechtswidrige Inhalte feststellen, da die Unschuldsvermutung im Schweizer Recht gilt.
Vermutlich verstehen viele andere das Gesetz auch nicht !
@MO:
Wenn jemand auf X postet, du seist ein Pädophiler und ein paar AI-generierte „Beweise“ dazulegt, dann bist du der Meinung, der Post müsse so lange online bleiben, bis ein Gericht feststellt, dass das rechtswidrig sei, und dass bis dahin die „Unschuldsvermutung“ für den Poster gelte? Wirklich? Oder könnte es sich dabei allenfalls um einen mutmasslich illegalen Post handeln (Verleumdung oder so), der sofort durch X entfernt werden darf? Es lassen sich noch viele weitere Beispiele finden, wo man ganz sicher nicht warten kann oder darf, bis ein Gericht nach Tagen oder Wochen entscheidet.
@Heiri:
Für genau solche Fälle gibt es bereits heute einstweilige Verfügungen, mit denen Gerichte rasch handeln können, wenn jemand schwer diffamiert wird. Dafür braucht es keine Zensur auf Verdacht, die Plattformbetreiber zu privaten Richtern macht. Die Erfahrung gerade während Covid hat eindrücklich gezeigt, wohin so etwas führt: unbegründete Sperrungen, willkürliche Löschungen und ein massiver Vertrauensverlust in Staat und Medien. Rechtsstaatlich heikle Eingriffe sollten deshalb den Gerichten vorbehalten bleiben – nicht Algorithmen oder politischem Druck.
@MO:
Viel Erfolg dann beim Durchsetzen einer einstweiligen Verfügung am Freitagabend.
Private Plattformbetreiber (und das sind eigentlich praktisch alle) entscheiden selber, was auf ihren Plattformen veröffentlicht wird. Es gibt keine gesetzliche Pflicht zum Veröffentlichen von Inhalten, die den Betreibern nicht genehm sind, aus welchen „willkürlichen“ Gründen auch immer. Wem das nicht passt, kann ja selber eine Plattform betreiben, wie z.B. Trump.
@Heiri:
Natürlich können private Plattformen ihre Hausregeln haben – aber sobald der Staat sie gesetzlich verpflichtet, „mutmasslich illegale Inhalte“ zu löschen, verlieren sie ihre private Entscheidungsfreiheit und werden faktisch zu Zensurorganen im staatlichen Auftrag. Genau das ist der kritische Punkt.
Und ja, einstweilige Verfügungen sind auch am Wochenende möglich, gerade bei schwerwiegenden Persönlichkeitsverletzungen. Das System funktioniert. Es braucht keinen Wildwuchs an Schnelllöschpflichten auf Verdacht, die Rechtssicherheit und Meinungsfreiheit aushebeln.
@M.O.
Sie sind naiv.
„Der Staatsanwalt fällt gerade kein Urteil, sondern er
macht einen Urteilsvorschlag. Das Besondere ist, dass
der Beschuldigte diesen Vorschlag anerkennen kann. Dann ist die Sache erledigt.“ – Votum Bundesrat Blocher Christoph, AS SR 2006 1050.
Laut der Konferenz der Kantonalen Justiz- und Polizeidirektionen erledigen die Strafverfolgungsbehörden über 95% aller Fälle per Strafbefehl – die meisten ohne staatsanwaltschaftliche Einvernahme. Ergo: Die Staatsanwaltschaft führt die Untersuchung und ist gleichzeitig für den Erlass des Strafbefehls zuständig ist.
@Dreams:
Sie verwechseln Äpfel mit Birnen – und ignorieren die Rechtsstaatlichkeit. Der Strafbefehl (Art. 352 ff. StPO) ist ein gerichtliches Verfahren mit gesetzlich geregelter Anhörung des Beschuldigten, Widerspruchsrecht und gerichtlicher Kontrolle. Christoph Blocher beschreibt korrekt einen Vorschlag des Staatsanwalts, den der Betroffene ablehnen und vor Gericht bringen kann – über 95% der Fälle laufen so, aber immer mit richterlichen Garantie.
Fortsetzung folgt…
@Dreams:
Beim KomPG-Entwurf hingegen urteilen private Plattformen nach subjektiven Nutzermeldungen über ‚mutmasslich rechtswidrige‘ Inhalte – ohne Anhörung, ohne Gericht, ohne Unschuldsvermutung (Art. 10 StPO, Art. 32 BV). Das ist Vorabzensur durch Konzerne, kein Strafverfahren! Tür und Tor für Willkür, wie der Entwurf es vorsieht (Art. 4–5). Freie Meinungsäusserung (Art. 16 BV) ade. Lesen Sie den Entwurf, statt False Equivalencies zu erfinden.
@M.O.
Soso..Rechtstaatlichkeit..ich weiss worauf Sie hinaus wollen. Dies widerspricht dem im Strafprozess geltenden Grundsatz, wonach Anklage und Urteilsfindung nicht durch dasselbe Organ und dieselbe Person wahrgenommen werden dürfen (sog: Akkusationsprinzip). In allen anderen Strafverfahren gibt es eine klare personelle Trennung zwischen dem Ankläger oder der Anklägerin und dem Gericht. Begründet wird diese Ausnahme damit, dass es sich bei einem Strafbefehl lediglich um einen Vorschlag handle, welcher schliesslich im Rahmen eines ordentlichen Gerichtsverfahrens weitergezogen werden könne.
Nicht Genug Des Guten:
Strafbefehle kommen in einem schriftlichen, nichtöffentlichen Verfahren zustande und werden von einer Nichtrichterlichen Behörde verfügt. Die Gewaltentrennung wird also durchbrochen und das Strafbefehlsverfahren weitgehend der öffentlichen Kontrolle entzogen. Die Befürwörter aurgumentieren, tatsächlich; der Strafbefehl sei eher ein vereinfachtes, beschleunigtes Verfahren für Fälle, in denen die Sachlage klar ist und die beschuldigte Person typischerweise keinen Prozess will…Wenn das keine Bananenrepublik ist…..
Darüber hinaus:
Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK gibt einen Anspruch darauf von einem unabhängigen, unparteiischen und auf Gesetz beruhenden Gericht, in einer mündlichen, öffentlichen Verhandlung, beurteilt zu werden. Ergänzt wird diese Bestimmung durch Art. 14 Abs. 1 UNO-Pakt II. Strafbefehle kommen in einem schriftlichen, nichtöffentlichen Verfahren zustande und werden von einer Nichtrichterlichen Behörde verfügt. Ideologische Verblendung gepaart mit Mythen und Falschdarstellungen führen in die Katastrophe.
@M.O.
„Lesen Sie den Entwurf, statt False Equivalencies zu erfinden.“
Sie benutzen juristische Kampfbegriffe, die sachlich nicht zutreffen. Was Sie nicht verstehen oder ignorieren wollen, ist, dass juristisch und politisch diese zur gleichen Entwicklung gehören. Sowohl Strafbefehle als auch das KomPG folgen demselben politischen Muster: Beschleunigung von Sanktionen bei gleichzeitiger Reduktion richterlicher Kontrolle. Diese Entwicklung können Sie nicht wegdefinieren.
@Dreams:
Du meine Güte. Da braucht jemand juristische Unterstützung.
Fakten: Strafbefehl ist gerichtlich (Art. 352 StPO), mit Widerspruchsrecht vor unabhängigem Richter – EMRK-konform, da er nur ein Vorschlag ist. KomPG hingegen lässt private Firmen zensieren, ohne jegliche Kontrolle (Art. 4–5 Entwurf). Das ist kein ‚politisches Muster‘, sondern Rechtsstaat-Aushöhlung durch Konzerne – keine Staatsanwälte, keine Gerichte. Bananenrepublik? Genau das wäre KomPG. Lesen Sie Art. 10 StPO (Unschuldsvermutung) und Art. 16 BV (Meinungsfreiheit).
@M.O.
„Da braucht jemand juristische Unterstützung.“
Ich bin offen für meine Unzulänglichkeiten. Sie haben es aber noch nicht verstanden. Angesichts Ihrer bisherigen Ausführungen nicht überraschend. Der Strafbefehl zeigt, wie weit der Staat bereits bereit ist, rechtsstaatliche Garantien zugunsten von Effizienz auszuhöhlen. Genau dort beginnt die rechtsstaatliche Diskussion. Diese Entwicklung wird in Zukunft juristisch ein ineinandergreifendes System herausbilden, wo (noch) rechtsstaatliche Instrumente nicht mehr greifen – und genau das ist der entscheidende Punkt.
@Dreams:
Nochmals für Sie kurz zusammengefasst.
Der Strafbefehl bleibt rechtsstaatlich: Anhörung, Widerspruchsrecht, Richterkontrolle (Art. 352 StPO). KomPG hingegen überlässt Privatfirmen die Zensur ohne jegliche Garantien – das ist der qualitative Sprung zur Willkür, kein ‚Effizienztrend‘. Das bedeutet das Ende des Rechtsstaates. Lesen Sie Art. 16 BV.
Illegal legal ist bekannt – aus tolerierten unbewilligten Demos.
Legal illegal ist eine etwas andere Form und zunehmend öfters auch egal.
Vielleicht hat die SVP nicht verstanden um was es bei diesem Zensurgesetz geht, aber immerhin wollen sie es verhindern. Wenn letzen Endes Gerichte mit Richtern, die den Parteien gefallen müssen oder abgewählt werden, darüber entscheiden welche legalen Inhalte zulässig sind oder nicht – dann gute Nacht Schweiz.
Mit anderen Worten bedeutet das, die Gerichte und damit die Parteien entscheiden welche eigentlich legalen Inhalte zensuriert wird – sprich alles was der selbsternannten Elite nicht passt, wird zensuriert. Z.B. Kritik an Parteien (siehe Deutschland) oder die Hinterfragung des Narratives.
Was heisst „mutmasslich rechtswidrig“? Es heisst: legal. Punkt.
STIMMT, nur leider wird Logik den Schülern
und Schülerinnen nicht beigebracht…
Das Gesetz dient dazu, dem Regime unliebsame Meinungs-Äusserungen zu zensieren.
Da Meinungs-Äusserungen immer legal sind, werden also immer legale Inhalte zensuriert.
Siehe EU-Sekte mit dem DSA.
Das passiert doch seit Jahren ! In Covid-Zeiten und so seit 2014, hat das so richtig begonnen. Ganz schlimm war hier NZZ und die „Springer-Verwandten“.
Man muss aber fragen: Was jetzt ? Hat der Bürger irgendein Recht?
99% von ALLEN Inhalten sind reine, willkürliche Auslegungssache und würden keinem echten Gerichtsverfahren (sofern man neutrale Richter findet) statthalten und sind somit weder strafbar, noch zensierbar.
Und wenn man jetzt noch alle Regeln vergleicht und nachprüft, wird man auf zweierlei Mass treffen. Nun sollte dann auch JEDEM klar sein, warum es keine Lösch-Begründungen gibt.
@ Fred Müller
Die rot-grünen Online-Qualitäts-Lügen-Medien zensurieren seit mindestens 2010 den Rot-Grünen nicht genehme Leser-Kommentare.
Das ist meine Erfahrung.
Ein für die Zensur zuständiger Sozi-Totsch der NZZ hat mich sogar vor Gericht gezerrt, weil ich ihr ein hässiges E-Mail geschickt habe, sie soll mit der Zensur aufhören. Das war glaube ich um 2010.
Schlussendlich ist sie re-migriert.
Falsch: Nicht jede Art von Meinungsäusserung ist legal, es gibt diverse Grauzonen, die allenfalls gerichtlich zu beurteilen sind (eben mutmasslich illegale Äusserungen)
Beispiele:
– „Politiker X hat nichts im Kopf und ist eine totale Fehlbesetzung.“
– „Firma Y ist einfach nur unseriös und abzockend.“
Das kann als harte, aber zulässige Wertung durchgehen – oder als strafbare Ehrverletzung, wenn falsche Tatsachen unterstellt werden und der Ruf massiv geschädigt wird; Gerichte beurteilen das im Einzelfall.
@ Markus W
Eben nicht.
Meinungs-Äusserungen sind immer legal.
Ausser bei den Rot-Grünen: Dort sind nicht-rot-grüne Meinungen immer illegal
@ Markus W
Man muss es eben so darstellen, dass es eindeutig eine Meinung ist. Das habe ich von einem Richter 🙂
Ihre Beispiele abgeändert:
– „Politiker X hat nichts im Kopf und ist eine totale Fehlbesetzung, das ist meine Meinung.“
– „Firma Y ist einfach nur unseriös und abzockend, das ist meine Meinung.“
Ein Kommentar ist übrigens immer eine Meinung. Das sollte einem im Deutsch-Unterricht beigebracht werden. Da die Rot-Grünen bildungsfern sind, vor allem die rot-grünen Städter, wissen die das natürlich nicht 🙂
Stawa und Gerichte wissen es auch nicht, oder wollen es nicht wissen.
„Mutmaßlich rechtswidrig“ im Kontext des KomPG bezieht sich m. E. nur auf die in Art. 4 KomPG aufgelisteten, nach Meinung des Melders „möglicherweise“ strafrechtlich relevanten Tatbestände. Nebei ist „Pornografie“ (Art. 197 StGB) nicht dabei, dafür der Gummi-Artikel Art. 261bis. Es ist wohl dieser, welcher exzessiv genutzt werden und zu Zensur führen wird.
@Andrea Seaman:
Wenn schon argumentieren, dann bitte nachvollziehbar. Was Sie schreiben, scheint eher auf Sand gebaut zu sein!?
Moral, Ethik, scheissegal. Im Mittelmeer Rettungsaktionen blockieren, ist ja „legal“ – und im Winter Mumpitz auf IP veröffentlichen (wie: „mein gestörter Kollege darf keine Waffe besitzen).
„„mutmasslich rechtswidrig“? Es heisst: legal.“
Uff
Was haben wir mit Herr Seaman für einen Rechtsversteher vor uns!
Nein, „mutmasslich rechtswidrig“ heisst nicht „legal“, sondern mit „hoher Wahrscheinlichkeit illegal“ oder auch „illegal, ohne Bestätigung der Illegalität durch einen Richter“.
Das zu verstehen scheint Herr Seaman zu überfordern.
Ja, „legal“ wird nur so breit von Rechtsverdrehern ausgelegt….
Genau wegen dieser neusozialistischen Lese, ist der KomPG brandgefährlich in Händen wie den ihren.
Nach dem Rassismusgesetz legen wir uns das nächste Ei.
Dass die Partei der Bauern und Arbeitshöselern das nicht checkt ist klar
Nichts gegen Bauern und Büetzer! Akademiker sind oft die Dümmeren und Einfältigeren! Hat sich bei Corona mehr als deutlich gezeigt. All die Gschudierten konnten es kaum erwarten, sich das Gift spritzen zu lassen! Da ist mir eine grosse Portion Bauernschläue lieber.
Ich kann nicht beurteilen, was die SVP am Zensurgesetz nicht verstanden hat, aber, ich kann beurteilen, was Sie vom realen Leben verstanden haben: Die Antwort lautet nichts, absolut rein gar nichts
Träumen und hoffen Sie weiter, denn Sie werden zu den ersten gehören, denen das zukünftige Leben den Irrtum sehr deutlich vor Augen führen wird. Blabla wird niemanden retten, auch Sie nicht
Meinungsfreiheit ist ein verfassungsmässig verbrieftes, DEMOKRATISCHES Grundrecht und ich verstehe nicht, was es daran zu interpretieren gibt. Was ich meine/glaube ist neutral und bewertungsfrei meine Sache !
okay ü50
Es geht um das „KomPG“, welches u.a. die Gummihals-Formulierung: „mutmasslich rechtswidrig“ beinhaltet. Diese Formulierung lässt den Apparatschiks zuviel Spielraum. Den werden die Neusozialisten, wie es in D seit Jahren zu beobachten ist, ausnutzen und immer zu Ungunsten der Redefreiheit auslegen.
Kann es sogar sein, dass wir den Anschluss an die (moderne) Kommunikation-Welt & Wissen-Tec Bildungs ganz allg der neuen Generation, schon längst verpasst haben? 26x völlig anders ? Den alten CH Rückspiegel noch fuer ganz andere Spiegelanwendungen benutzt? Die Fronsicht fehlt JEDENFALLS in so ziemlich allem, wenn man @ SRF guckt/schlaeft. Monty P. Kreisel Shows.
49:51 !
Da steht on going, 26x anders-kompliziert, immer, sooo viel u. Viel Kleines auf Papieren und den gesetzlichen Papierformularen, dass selbst die Behörden untereinander, es nicht mehr voll in time checken & umsetzen können (Physik/Logik).
Oder heute gar im VS wegen Personalmangel nicht mehr können ?? Oder mangels Fachkompetenz einfach & sicher überhaupt mehr hinkriegen ???
Dann werden sogar „die Prozesse selbst noch zum Fiasko“. Wie soeben erlebt im VS. Ist der BR doch in der CH Konkordanz voll mit drin ? Oder nicht?
Sorry liebe Politiker. Hab den Partei Politik-Ueberblick langsam voll und ganz verloren resp. Wer hier alles, wann, wo gerade noch wie & wofür kämpft – o. wieder anpasst. Stelle lediglich fest: dass in den hintersten CH Landesecken schon Bancomaten (Wochen Menue) herumfliegen, 20Zoll-Autofreaks & PS Flachmaenner mit entspr. Anhang doof & noch lauter in der Gegend herum cruisen & rasen, FC /HC Games mit SWAT Aufgeboten, Train Surfing, Coca&Fenta.
Aber Waehlerstimmen ist auch hier wichtiger geworden, als die unbequemen polit. Fakten zu AENDERN. Wer hat endlich „Mut zur Realitaet“ vs Visionen?
Wir brauchen Politiker, die nicht immer der EU oder den Schwabingern alles nachblöken.
Bei mumasslichen Tätern gilt die Unschuldsvermutung.
Analog dazu brauchen wir für mutmasslich rechtswidrige Meinungen eine Legalitätsvermutung. In Form der Redefreiheit haben wir sie allerdings bereits.
Finde den Fehler!
Gut erkannt und formuliert, Andrea Seaman. Es geht darum, Menschen mit der Fähigkeit selber zu denken und erkennen, Mundtot zu machen! So können diese Hampelmänner-und Frauen in Bern im Auftrag der Agenda durchregieren. Wäre ja möglich, dass der eine oder andere hochrangige Politiker bei uns auch schon in den Genuss einer „Pizzabestelllung“ gekommen ist. Es gibt da so Gerüchte die rumgeistern🤔
Einverstanden, Klarheit ist sehr wichtig und es muss unbedingt verhindert werden, dass Richter entscheiden können. Richter haben heute leider schon viel zu viel Macht. Dies ist nicht im Sinne des Schweizer Stimmbürgers.
Ach jetzt merkt es der Seemann auch noch, dass die SVP genau gleich ist wie die restlichen Parteien. Good Cop, bad Cop spielen, damit auch die Bürger,die mit den Linken unzufrieden sind etwas wählen können. Dann sitzen sie alle im Bundeshauscafe zusammen, ob links oder rechts, saufen und lachen über die dummen Bürger, die ihnen dafür noch 140K pro Jahr bezahlen.
Wann befreit Trump uns vom Unterdrückungsregime?
Kann er auch 5000 Starlink Terminals und zwei Flugzeugträger zur Befreiung schicken, bitte?
Ach wissen Sie, Herr Seaman, es ist einfach nicht die Aufgabe ungewählter Menschen (ausser den Richtern) zu zensurieren. Dies öffnet Tür und Tor für politsch motivierte Entscheide – und dies erst noch teilweise hinter geschlossenen Türen.
Sie sagen es ja selbst: Das KomPG verschiebt „die Grenze des Sagbaren“ nicht, es hebt diese Grenze auf. Es sorgt dafür, dass auch das Sagbare jederzeit unsagbar gemacht werden kann, obwohl es erlaubt ist. Dies ist keine Aufgabe, die an Beamten delegiert werden sollte.
Die SVP und die Schweiz hält auch noch immer am Schengen Vertrag fest.Aber die anderen Länder
interessiert das schon lange
nicht mehr !! Was verstehen die
schon ??!
Bündnis Redefreiheit: Wieder so ein linkes Bündnis, das mit diesem hinterhältigen „Bundesgesetz über die Kommunikationsplattformen und Suchmaschinen“, das die SVP angeblich nicht versteht, die Redefreiheit in der Schweiz aushebeln will.
Frau Andrea Seaman ist sehr fleissig. Sie ist sowohl Geschäftsführerin von „Bündnis Redefreiheit“ und als auch Redaktorin bei „Novo Argumente.“ Bravo.
Das ist schon der zweite Beitrag des Autors, der schlicht auf erfundene Inhalte des KomPG basiert. Kann man gerade von Freiheitskämpfern nicht erwarten, dass sie sich auf Fakten abstützen?
System Jans: Hinweis, dass die SVP dagegen ist, und die gehirngewaschenen Stimmbürger stimmen einer weitereb Entmündigung durch die sozialistische Internationale zu.
Wer meint, eine Meinungsäusserung sei strafbar, soll sie anzeigen. Dann urteilen hierzu legitimierte Richter darüber. Und nicht „trusted flaggers, „, sprich: von Politikern angeheuerte Denunzianten.
Andrea, was ist daran so schlimm?
Die Schweiz hat Demokratie und Menschenrechte nicht verstanden.
Das Parteien Gesetze nicht verstehen ist das kleinste problem.
Die Schweiz braucht Menschen die gegen die Verfassungsbrecher vor gehen, diese zur Rechenschaft zwingen & die Verfassungsordnung herstellen.
Es braucht Prozesse gegen die Landesverräter, Bankgeheimnis Vernichter, Enteigner der CS Aktionäre und der Russen & Steuer finanzierte Schützen die auf Demonstranten schossen.
Sonst wird die Schweiz weiterhin untergehen.
Und das verdient.