„Das Bundesverwaltungsgericht erweist sich als unverzichtbare Stütze des Rechtsstaats“, kommentiert ein Anwalt.
Nach der Klatsche für die Finma in Sachen Abschreiber der AT-1-Bonds, damit die UBS die CS zum Schnäppchenpreis kaufen konnte, gabs jetzt eine Klatsche für das Bundesamt für Gesundheit (BAG).
In den hysterischen Zeiten der Corona-Pandemie hatten das BAG und die Armeeapotheke hektisch Impfstoffe gekauft. Welche Quantitäten, zu welchen Konditionen, wer wäre haftbar für Impfschäden?
Das interessiert den Steuerzahler ungemein. Schon der Maskenskandal in Deutschland, wo von cleveren Schweizer Geschäftsleuten überteuerte Masken für Multimillionen beschafft wurden, hat gezeigt, dass damals bei aller verständlichen Besorgnis sorglos Unsummen ausgegeben wurden.
Unter anderen hat SVP-Nationalrat und Anwalt Rémy Wyssmann gestützt auf das Öffentlichkeitsgesetz gefordert, dass Verträge mit den Pharmafirmen Moderna und Novavax offenzulegen seien.
Diese Vereinbarungen hatte das BAG nur bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt veröffentlicht. Auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) empfahl eine weitergehende Offenlegung.
Das BAG sträubte sich mit allen denkbaren und undenkbaren Argumenten dagegen. Offenlegung von Preisen, Lieferkonditionen, Gerichtsständen und vor allem Verantwortlichkeiten und Haftungsfragen? Ausgeschlossen.
Das betreffe Geschäftsgeheimnisse, könne Wettbewerbsvorteile vernichten und Wettbewerbsnachteile verursachen.
Es könne der Schweiz zukünftige Probleme bei der Beschaffung von Impfstoffen einbrocken, da in anderen Staaten eine solche Offenlegungspflicht nicht existiere.
Zudem könne die Offenlegung die Geschäftsstrategien, die Margen, ja alle Konditionen den Mitbewerbern verraten.
Die beiden Firmen hätten sich darauf verlassen können und müssen, dass diese Angaben vertraulich behandelt würden.
Alles, was verzweifelten Anwälten einfällt, wurde aufgefahren, um trotz der Empfehlung des EDÖB die entscheidenden Passagen der Verträge geschwärzt zu lassen.
Oder in den Worten des Bundesverwaltungsgerichts:
„Das Öffentlichkeitsgesetze enthält verschiedene Ausnahmegründe. Ist einer der Ausnahmegründe erfüllt, so wird der Zugang zu den verlangten Dokumenten eingeschränkt, aufgeschoben oder verweigert.“
„Das BAG stützte sich auf drei Ausnahmegründe: erstens die Beeinträchtigung der zielkonformen Durchführung konkreter behördlicher Massnahmen, zweitens die Beeinträchtigung aussenpolitischer Interessen oder internationaler Beziehungen der Schweiz, und drittens die Offenbarung von Berufs-, Geschäfts- oder Fabrikationsgeheimnissen.“
In einem 41 Seiten umfassenden Urteil zerriss das Bundesverwaltungsgericht alle diese Schutzbehauptungen in der Luft und wies sie aus dem Recht.
Mit der Offenlegung werde eine zukünftige Beschaffung nicht gefährdet. Eine Beeinträchtigung aussenpolitischer Beziehungen sei nicht erkennbar.
Und schliesslich tangiere eine solche Offenlegung weder Geschäftsgeheimnisse, noch führe sie zu Wettbewerbsnachteilen.
Das BAG hat ab Urteilsverkündung am 16. Februar 30 Tage Zeit, ans Bundesgericht zu gelangen.
Es ist zu vermuten, dass es das tun wird, um das eigentlich Unvermeidliche so lange wie möglich hinauszuzögern.
Denn es ist davon auszugehen, dass – ähnlich wie beim Notverkauf der CS zum Schnäppchenpreis mit schweren Folgen für den Steuerzahler – auch die hastige Beschaffung von Impfstoffen mit zu heisser Nadel genäht wurde.
Nicht nur die bezahlten Preise sind hier vor Interesse. Sondern vor allem, wie die Haftungsfrage bei Impfschädigungen geregelt und welcher Gerichtsstand dafür vereinbart wurde.
Was sich hinter den Schwärzungen verbirgt, wird sicherlich noch für rote Köpfe sorgen.
Eines ist aber klar: Die Zuständigen in den Behörden waren, sind und bleiben völlig haftungsfrei. Wie die politischen Verantwortlichen auch.
Das ist ermutigend. Berset und das BAG haben jetzt Fracksausen.
Geheim halten? Es geht hier um Steuergelder und darum ist nichts geheim zu halten. Wer zahlt, befiehlt!
Lieber René Zeyer Betreiber von http://www.zackbum.ch eine medienseite.herzlicher Dank für Ihreb,(auchvandrr) Artikel. Sie schreiben so viel wie die ganze 20min Redaktion…idervdage besser 20Millisekunden:?-)
Herr René Zeyer schreibt auch für nzz (20stunden
Ch 😀)
Das sollte doch das Normalste der Welt sein, dass hier alles Offengelegt wird.
Mir schwant Böses…
Hat Tigrillo einen Shoggi Job in Brüssel und Strasbourg.
Mehr müssen wir nicht wissen in dieser Bananenrepubik.