Die Polizei schlug vor zwei Wochen zu. Razzia.
Der Gejagte ist kein Unbekannter. In Baselland gehörte der Rechtsanwalt lange zur Polit-Prominenz, sass im Landrat, das ist das Kantonsparlament.
Als Bürgerlicher. Als Verlässlicher. So die Annahme seiner Klienten.
Bei diesen handelte es sich nicht selten um Ältere, die beim Juristen ihren letzten Willen festhielten.
Der Anwalt wurde nach dem Ableben der Mandanten Testamentsvollstrecker.
Dabei soll er die Erben geschädigt haben.
„Bei mir hat er zunächst 80’000 Franken als Honorar abgezügelt, ohne mein Einverständnis“, sagt ein Betroffener. „Danach nahm er weitere rund 250’000 Franken, dann nochmals 100’000.“
Letztere Summe für Steuern. Es selber würde jetzt wegen nicht bezahlter Steuern gemahnt.
Jetzt hat die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft ein Strafverfahren gegen den Anwalt eröffnet. „Verdacht auf mehrfache qualifizierte Veruntreuung“ und weiteres.
Es gilt Unschuldsvermutung.
Der betroffene Erbe verzweifelt. „Ich kann die Konten bei der Bank nicht schliessen, weil mir immer noch die Vollmacht dafür fehlt.“
Die Folgen: Der Testaments-Vollstrecker habe eine neue Hypothek zu schlechten Konditionen aufgenommen.
Bei der Anwalts-Aufsicht sei ein Verfahren hängig. „Seit 2 Jahren“, sagt der Mann, der auch Zivilklage gegen den Anwalt eingereicht hat. „Es bewegt sich nichts.“
Der Beschuldigte hat auf eine Anfrage von letzter Woche statt zu antworten seinen Medienanwalt auf die Piste geschickt.
Dieser drohte umgehend mit schweren Konsequenzen, falls sein Klient namentlich in einer Story vorkomme.
Dies wäre eine „widerrechtliche Persönlichkeitsverletzung“, so der Medienanwalt. „Unser Klient ist keine öffentliche Person.“
Es folgte eine unmissverständliche Drohung. „Unser Klient wird sich eine Verletzung seiner Persönlichkeitsrechte nicht gefallen lassen.“
„Im Falle einer Veröffentlichung werden wir ohne weitere Ankündigung umgehend gerichtliche Massnahmen gegen Sie, Ihr Einzelunternehmen und Ihre GmbH beantragen, insbesondere eine superprovisorische Verfügung mit sofortigem Publikationsverbot.“
„Sämtliche Kostenfolgen würden zu Ihren Lasten gehen.“


Was ist denn gerade in Iran passiert, Lukas? Danke Trump. Aber berichte wenigstens mal d’rüber!
Die Linksextremen Z. Tagesanzeiger,Blick und SRF berichten schon genug darüber.
Lukas zieht trotz den Drohungen durch. Chapeau!
Nein, der Name wird hier ja nicht genannt. Dabei ist ein Politiker ja eine öffentliche Person.
Loomittist:
zieh deinen Hut, wenn du den Artikel gelesen und verstanden hast!:-)
Nochmals ein Anwaltsthema, danke.
Bei Willensvollstreckern ist solches Gebahren wohl häufiger als gedacht.
Oh ja, da kommt mir doch Bruno Zuppiger, der ehemalige Bundesratskandidat der SVP in den Sinn. Er wurde rechtskräftig verurteilt, weil er sich am Nachlass einer ehemaligen Mitarbeiterin bediente!
https://de.wikipedia.org/wiki/Bruno_Zuppiger
Das ist nur ein kleines Spitzchen. Unter Wasser schwimmt schweizweit ein groser Eisberg. Ein bedankenswerter Weckruf an die Branche.
Der Anwalt hat seinen Willen vollstreckt!
Haha, genau.
Déjà vu – dazumal ein Zürcher Kantonsrat. Hochangesehen.
Ja und Bundesratskandidat der SVP, Kirchenrat, Nationalrat und Direktor des kantonalen Gewerbeverbandes Zürich etc.
Da hätte ich auch seit Jahren einen Erbfall offen, wo mehr Geld an an den Anwalt geflossen ist als an die Hinterbliebenen.
Melden Sie sich bei der Staatsanwaltschaft Baselland.
Da kann ich das neue Buch von John Grisham Das Vermächnis empfehlen.
Leider ist das viel häufiger der Fall als wir alle glauben und die Gerichte sind zu langsam.
Ich kenne da auch noch so ein Fall im Tessin, der bald spruchreif wird.
Aus meinem familiären Umfeld kann ich bestätigen, dass beim Erben die vermeintlichen (moralischen) Vorbilder ihren moralischen Kompass verloren haben und sich begünstigten wo es nur möglich war. Leider ist alles verjährt und keiner von denen wurde je zur Rechenschaft gezogen. Widerlich!
Ich würde die rechtsgültigen Belege zum gravierendsten Fall gerne im Internet publizieren, doch dann hätte ich wohl eine Klage am Hals.
..ist mir auch passiert. Von einem Zürcher Steuerberater und Buchhaltungsunternehmen. Ueberhöhte Rechnungen welche sich nicht nachvollziehen liessen… leider konnten wir nichts machen…
Es handelt sich um eine verlässliche, bürgerliche Persönlichkeit. Prwo.
FDP?
Der Medienanwalt lehnt sich jetzt aber etwas weit aus dem Fenster… Die Drohung, gegen die Person (LH ?), ein Einzelunternehmen und gegen eine GmbH rechtlich vorzugehen, kommt einer Nötigung gleich. Wie so oft – wo Rauch da Feuer… 🍿🍿🍿
Daumen hoch von mir, aber in der Schweiz gibt es meines Wissens nach dagegen keine scharfen Gesetze. In NY könne man klagen (Gag-Order) und würde damit wohl den Medienanwalt arg in Bedrängnis bringen (siehe auch Michael Wolff vs. Melania Trump).
Das Anwaltsschreiben bewegt sich sehr nahe am Straftatbestand der Nötigung.
Auch verbeiständete Personen werden leider oft vom Beistand um ihr Vermögen gebracht oder erleichtert.
Da hat sich der Beschuldigte aber eine Anwaltskanzlei ausgesucht, die sich – nach dem Korrespondenzstil zu beurteilen – eher mit Milieugestalten abgibt.
wofür braucht man heute noch einen anwalt?
die sind ja schlimmer, wie die ärzte.
ein notar genügt völlig.
Es ist stets das Gleiche: jedesmal wenn eine so genannt öffentliche Person etwas auf dem Kerbholz hat und gegen sie bereits eine Razzia erfolgte sowie ermittelt wird und in diesem Fall sogar die Staatsanwaltschaft ein Strafverfahren gegen den feinen Ex-Landrat und Anwalt eröffnet und eingeleitet hat, schicken diese „Komiker“ einen Medienanwalt aufs Parkett, um den „Öffentlichmacher der guten Nachrichten“ mit Klage zu drohen, quasi gar zu nötigen, ja nichts zu veröffentlichen und Ruhe zu geben. Eine ganz abhältig-traurige Spezies diese so genannten Medienanwälte! Zudem: Der Name ist bekannt!
An die Kommentatoren „Sammelklage …“ und „Oberwil BL“: „Ist es derjenige aus Oberwil BL?“ Wenn man die Liste der ehemaligen Mitglieder des Landrats des Kantons BL durcharbeitet, findet man darauf ca. drei potentielle Kandidaten. Alle nach Kriegsende geboren, zwei der FDP und einer der SVP angehörend. Der Jüngste mit Jahrgang 1964, ein FDPler („Fülle Das Portemonnaie“), ist Jurist (RA) wohnt tatsächlich in Oberwil BL und war von 2003 bis 2014 im Landrat. Zudem schiffte er 2010 mit seiner Klage gegen die Basler Zeitung („Sein bisher brisantester Fall“) beim Presserat furchtbar und total ab.
Gemäss den ursprünglichen, noch nicht zensierten Kommentaren von „Sammelklage müsste man…“ und „Oberwil BL“ müsste es ich um den ehemaligen Baselbieter Landrat und Rechtsanwalt Werner Rufi aus Oberwil BL handeln. Stimmt doch, Herr Hässig, oder?