Letzte Woche kam hier ein Artikel über einen erstaunlichen Fall bei Chrono24. Ein Schweizer wollte einem Schweizer Privatverkäufer eine gebrauchte Uhr abkaufen.
Beim Abschluss über die Plattform kamen plötzlich 8,1 Prozent Mehrwertsteuer dazu.
Danach erreichten dieses Medium Zuschriften aus der ganzen Schweiz. Käufer berichteten von ähnlichen Erfahrungen und Unternehmer von Problemen mit den neuen Regeln.
Der Tenor: Das Problem ist viel grösser als angenommen. So richtig draus kommt kaum jemand.
Auslöser des Chrüsimüsis ist die seit Anfang 2025 geltende Plattformbesteuerung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Für die Mehrwertsteuer wird die Plattform so behandelt, als würde sie die Ware selbst kaufen und weiterverkaufen.
Das kann selbst bei einem Verkauf zwischen zwei Schweizer Privatpersonen gelten.
Ein Branchenkenner, der seit Monaten mit ESTV, Politik und Unternehmern im Austausch steht, spricht von einem Fiasko.
Die Plattform-Besteuerung bringe Bürokratie und Haftungsrisiken, schwäche kleine Anbieter und führe am Ende zu höheren Preisen.
Besonders schräg: Die neue Steuer-Welt bremst die Digitalisierung. Digitale Auktionsplattformen sehen sich gegenüber klassischen Auktionshäusern, Flohmärkten und reinen Inserate-Plattformen benachteiligt.
Wer den Kauf direkt über seine Plattform ermöglicht, holt sich die Steuer-Bürokratie ins Haus.
Die Folge: Anbieter machen technisch rückwärts. Statt Auktionen und Sofort-Kauf geht es zurück zum jahrhundertealten Anzeigenmodell.
Inserat aufschalten, Kontakt herstellen, fertig. „Rückschritt dank Bürokratie“, nennt es ein Betroffener.
Auch bei den Grossen herrscht ein Durcheinander. Ricardo, die Schnäppchen-Plattform der Tx- und Ringier-Tochter Swiss Marketplace Group, muss laut Experten ebenfalls Mehrwertsteuer für entsprechende Privatverkäufe abrechnen.
Bei gebrauchten Waren kann die Belastung unter bestimmten Voraussetzungen über einen Vorsteuer-Mechanismus aufgefangen werden.
Bei Chrono24 landeten die 8,1 Prozent im geschilderten Fall dagegen direkt beim Käufer.
Tutti und Anibis spielen nochmals nach anderen Regeln. Reine Anzeige-Plattformen können von einer Ausnahme profitieren.
Dieselbe Ware, derselbe Verkäufer, derselbe Käufer. Aber andere Website und in der Folge andere Steuerwelt.
Pikant wird es bei Edelmetallen. Während Anlagegold steuerbefreit ist, können Silber, Platin und Palladium durch die Plattform-Besteuerung selbst beim Privatverkauf zum Mehrwertsteuerfall werden.
Selbst in Bundesbern blickt offenbar keiner richtig durch. Dass die Plattform-Besteuerung auch Privatgeschäfte in die Mehrwertsteuer-Maschinerie zieht, sei selbst Politikern aus den Wirtschafts-Kommissionen nicht klar gewesen, sagt ein Insider.
Mitglieder hätten daraufhin bei der ESTV nachgehakt.
Bern wollte mit der Gesetzesänderung den digitalen Handel modernisieren. Nun kann es sich für Schweizer Anbieter lohnen, weniger digital zu werden. Man wollte Fortschritt. Herausgekommen ist Chaos.

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Die Looser aus der Banken Szene sollten mal abklären was ihre teuren Uhren Wert haben.
Kleiner Hinweis. Es ist nicht der Preis den die Leute im Internet wollen.
Bei einem Notverkauf warm anziehen!
Frohes Erwachen 😊.
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Unsere unbrauchbaren, hochbezahlten Beamten in Kombination mit geldgierigen, struzdummen Politikern schaffen es immer wieder unseren Wohlstand aktiv kaput zu machen.
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Darum wollen sie ja in die EU. Dann gehts für unsere Bürokraten nur noch darum, die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen. So lässt sich jegliche Verantwortung einfach und elegant wegschieben.
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Die Plattformbesteuerung widerspricht dem Gedanken der Mehrwertsteuer. Ein Deal zwischen Privatpersonen, die nicht gewerblich handeln, muss steuerfrei bleiben. Sonst wäre auch jeder Privatverkauf über Inserat steuerpflichtig.
Ist über dieses Fiasko noch jemand erstaunt? Wohl kaum. Bern produziert seit Jahren einen unausgegorenen Pfusch nach dem anderen. Beim VBS (Sicherheit für die Schweiz…lachhaft) mit seinen Dauerpleiten scheint es am Schlimmsten zu sein…oder aber auch bei den IT-Projekten generell…Überregulierung beisst sich dann am Schluss selbst in den Hintern…aber die Unfähigkeitselite fühlt sich in diesem Sumpf der Unzulänglichkeiten offensichtlich wohl. Und jemand jat sie ja auch dorthin gewählt, wo sie den Bürgern so richtig das Leben schwermachen können….
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Ich staune nicht.
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Gier frisst Politiker-und Beamtenhirn, sofern überhaupt vorhanden.
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Es kann ja sein, dass eine Firma einkauft und verkauft. Die Firma hat kann dann die Mehrwertsteuer abrechnen (Differenz Verkauf-Einkauf = Mehrwert). Als Privatperson kann man dies nicht. Privatpersonen müssen einfach immer draufzahlen. Das ist halt in der Schweiz so, der Staat bedient sich dort wo er kann, beim Bürger. Natürlich haben hier die Steuervögte wieder mal einen Bock geschossen. Handel zwischen Privatpersonen ist und muss Mehrwertsteuerfrei sein, egal wie dieser Handel zu Stande kommt.
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Man wollte Fortschritt. Herausgekommen ist Chaos
An was mich erinnert mich das bloss?
Könnte das mit den >70% Angestelltinnen in der Verwaltung zusammenhängen?
Fragen über Fragen…
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Verkäufer im Inland = Margenbesteuerung, Art. 24a MWStG. Neue Uhren kommen im Inland immer von mwst-pflichtigen Anbietern. Import: MWSt Abrechnung durch Zoll.
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Gesetze werden vom Parlament beschlossen, nicht von der Verwaltung. Eine Umfrage bei Mitarbeitern der entsprechenden Verwaltung hätte höchstwahrscheinlich ergeben, dass die Plattformbesteuerung abgelehnt wird (weil die Probleme im Vorfeld erkannt wurden).
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Bern will nicht den digitalen Handel modernisieren, sondern keine Gelegenheit auslassen die Insassen zu melken.
Doppelbesteuerung ist illegal – wird aber auch an vielen anderen Stellen angewandt.
Bern sieht seine Insassen als Financiers für den eigenen Elfenbeinturm.
Tja, wer will es Bern verübeln wenn sowieso alle mitmachen und sich gerne ausnehmen lassen.
Seit 2020 machen sowieso fast alle fast jeden Mist mit, selbst wenn es gegen die eigene Gesundheit und das eigene Portemonnaie gerichtet ist…
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Unfassbar