Letzte Woche kam hier ein Artikel über einen erstaunlichen Fall bei Chrono24. Ein Schweizer wollte einem Schweizer Privatverkäufer eine gebrauchte Uhr abkaufen.
Beim Abschluss über die Plattform kamen plötzlich 8,1 Prozent Mehrwertsteuer dazu.
Danach erreichten dieses Medium Zuschriften aus der ganzen Schweiz. Käufer berichteten von ähnlichen Erfahrungen und Unternehmer von Problemen mit den neuen Regeln.
Der Tenor: Das Problem ist viel grösser als angenommen. So richtig draus kommt kaum jemand.
Auslöser des Chrüsimüsis ist die seit Anfang 2025 geltende Plattformbesteuerung der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV).
Für die Mehrwertsteuer wird die Plattform so behandelt, als würde sie die Ware selbst kaufen und weiterverkaufen.
Das kann selbst bei einem Verkauf zwischen zwei Schweizer Privatpersonen gelten.
Ein Branchenkenner, der seit Monaten mit ESTV, Politik und Unternehmern im Austausch steht, spricht von einem Fiasko.
Die Plattform-Besteuerung bringe Bürokratie und Haftungsrisiken, schwäche kleine Anbieter und führe am Ende zu höheren Preisen.
Besonders schräg: Die neue Steuer-Welt bremst die Digitalisierung. Digitale Auktionsplattformen sehen sich gegenüber klassischen Auktionshäusern, Flohmärkten und reinen Inserate-Plattformen benachteiligt.
Wer den Kauf direkt über seine Plattform ermöglicht, holt sich die Steuer-Bürokratie ins Haus.
Die Folge: Anbieter machen technisch rückwärts. Statt Auktionen und Sofort-Kauf geht es zurück zum jahrhundertealten Anzeigenmodell.
Inserat aufschalten, Kontakt herstellen, fertig. „Rückschritt dank Bürokratie“, nennt es ein Betroffener.
Von Chaos will der Riese der Branche, die Swiss Marketplace Group mit ihren Plattformen Ricardo, Tutti und Anibis, nichts wissen. Man setze die gesetzlichen Vorgaben korrekt um, so eine Sprecherin.
Bei gebrauchten Waren kann die Belastung unter bestimmten Voraussetzungen über einen Vorsteuer-Mechanismus aufgefangen werden.
Bei Chrono24 landeten die 8,1 Prozent im geschilderten Fall dagegen direkt beim Käufer.
Tutti und Anibis spielen nochmals nach anderen Regeln. Reine Anzeige-Plattformen können von einer Ausnahme profitieren.
Dieselbe Ware, derselbe Verkäufer, derselbe Käufer. Aber andere Website und in der Folge andere Steuerwelt.
Pikant wird es bei Edelmetallen. Während Anlagegold steuerbefreit ist, können Silber, Platin und Palladium durch die Plattform-Besteuerung selbst beim Privatverkauf zum Mehrwertsteuerfall werden.
Selbst in Bundesbern blickt offenbar keiner richtig durch. Dass die Plattform-Besteuerung auch Privatgeschäfte in die Mehrwertsteuer-Maschinerie zieht, sei selbst Politikern aus den Wirtschafts-Kommissionen nicht klar gewesen, sagt ein Insider.
Mitglieder hätten daraufhin bei der ESTV nachgehakt.
Bern wollte mit der Gesetzesänderung den digitalen Handel modernisieren. Nun kann es sich für Schweizer Anbieter lohnen, weniger digital zu werden. Man wollte Fortschritt. Herausgekommen ist Chaos.

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Die Looser aus der Banken Szene sollten mal abklären was ihre teuren Uhren Wert haben.
Kleiner Hinweis. Es ist nicht der Preis den die Leute im Internet wollen.
Bei einem Notverkauf warm anziehen!
Frohes Erwachen 😊.
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Looser? ist das thailändisch?
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Unsere unbrauchbaren, hochbezahlten Beamten in Kombination mit geldgierigen, struzdummen Politikern schaffen es immer wieder unseren Wohlstand aktiv kaput zu machen.
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Darum wollen sie ja in die EU. Dann gehts für unsere Bürokraten nur noch darum, die Vorgaben aus Brüssel umzusetzen. So lässt sich jegliche Verantwortung einfach und elegant wegschieben.
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Wenn also sie brauchbar sind und normalbezahlt werden möchten, dann bewerben sie sich bitte sofort in einer öffentlichen Verwaltung. Dort werden fähige Personen wie sie dringend benötigt!
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Die Plattformbesteuerung widerspricht dem Gedanken der Mehrwertsteuer. Ein Deal zwischen Privatpersonen, die nicht gewerblich handeln, muss steuerfrei bleiben. Sonst wäre auch jeder Privatverkauf über Inserat steuerpflichtig.
Ist über dieses Fiasko noch jemand erstaunt? Wohl kaum. Bern produziert seit Jahren einen unausgegorenen Pfusch nach dem anderen. Beim VBS (Sicherheit für die Schweiz…lachhaft) mit seinen Dauerpleiten scheint es am Schlimmsten zu sein…oder aber auch bei den IT-Projekten generell…Überregulierung beisst sich dann am Schluss selbst in den Hintern…aber die Unfähigkeitselite fühlt sich in diesem Sumpf der Unzulänglichkeiten offensichtlich wohl. Und jemand jat sie ja auch dorthin gewählt, wo sie den Bürgern so richtig das Leben schwermachen können….
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Immer mehr (Linke) Frauen in Politik und Verwaltung mit entsprechendem Resultat…
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Ich staune nicht.
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Gier frisst Politiker-und Beamtenhirn, sofern überhaupt vorhanden.
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Es kann ja sein, dass eine Firma einkauft und verkauft. Die Firma hat kann dann die Mehrwertsteuer abrechnen (Differenz Verkauf-Einkauf = Mehrwert). Als Privatperson kann man dies nicht. Privatpersonen müssen einfach immer draufzahlen. Das ist halt in der Schweiz so, der Staat bedient sich dort wo er kann, beim Bürger. Natürlich haben hier die Steuervögte wieder mal einen Bock geschossen. Handel zwischen Privatpersonen ist und muss Mehrwertsteuerfrei sein, egal wie dieser Handel zu Stande kommt.
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Man wollte Fortschritt. Herausgekommen ist Chaos
An was mich erinnert mich das bloss?
Könnte das mit den >70% Angestelltinnen in der Verwaltung zusammenhängen?
Fragen über Fragen…
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Eine Frage: Wollte man Fortschritt, echt jetzt?
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Das Chaos den Frauen zuzuschieben, ist jetzt sehr billig und chauvinistisch.
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Sie haben Recht, das ist voreilig.
Wie wäre es mit einer Studie, Fehlerquote vs Frauenquote in der BV?
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Verkäufer im Inland = Margenbesteuerung, Art. 24a MWStG. Neue Uhren kommen im Inland immer von mwst-pflichtigen Anbietern. Import: MWSt Abrechnung durch Zoll.
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Gesetze werden vom Parlament beschlossen, nicht von der Verwaltung. Eine Umfrage bei Mitarbeitern der entsprechenden Verwaltung hätte höchstwahrscheinlich ergeben, dass die Plattformbesteuerung abgelehnt wird (weil die Probleme im Vorfeld erkannt wurden).
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Die Verwaltung arbeitet unter der Aufsicht des Bundesrates (seinerzeit ein Herr U.M. aus Zürich) das Gesetz aus. Inoffiziell fluchen die unteren Chargen, aber die offizielle Antwort der Bundesverwaltung sieht überhaupt kein Problem bei der Gesetzgebung.
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Ich bin nicht sicher, ob jedes missratene detail eines Gesetzes dem Departementsleiter angelastet werden kann.
Schliesslich arbeiten in der Verwaltung Chefbeamte mit vertiefter Sachkenntnis für teure Entlöhnung.
Sonst können diese gerne entlassen werden, wenn sich der zuständige Departementsleiter um solche details persönlich kümmern muss.
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Bern will nicht den digitalen Handel modernisieren, sondern keine Gelegenheit auslassen die Insassen zu melken.
Doppelbesteuerung ist illegal – wird aber auch an vielen anderen Stellen angewandt.
Bern sieht seine Insassen als Financiers für den eigenen Elfenbeinturm.
Tja, wer will es Bern verübeln wenn sowieso alle mitmachen und sich gerne ausnehmen lassen.
Seit 2020 machen sowieso fast alle fast jeden Mist mit, selbst wenn es gegen die eigene Gesundheit und das eigene Portemonnaie gerichtet ist…
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Nicht erst seit 2020.
Seit bald 50 Jahren geht der Verstand Jahr für Jahr tiefer auf Tauchstation.
2020-23 haben nur gezeigt, wie wenig es braucht, bis die Leute bereit sind, völlig grundlos in der Massenpsychose anderen das Fell über die Ohren zu ziehen.
Psychologie der Massen
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Unfassbar
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Economiesuisse und die Junge FDP fahren eine Kampagne gegen Bürokratie und unter bürgerlichen Bundesräten (SVP/FDP) wird mit einem bürgerlichen Parlament so ein schlechtes Gesetz erschaffen…
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Oh, sind für einmal nicht die Grünen und Linken schuld?
Dabei könnte man dies ganz einfach mit Schreibmaschinen geschriebenen Formularen und achtfachem Durchschlag machen.
Ich würde aber nicht zuviel ändern, denn die MwSt steigt bald wieder und dann müssen die wieder von vorne anfangen.
Ich verstehe unsere Behörden nicht mehr.
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Ich verstehe die Ämter und Behörden sehr gut:
Von den rot-grün-kafkaesken Irren verseuchte Irren-Häuser.
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Da ein Staat kaum aus sich heraus einfach so tätig wird sondern stets Partikulare Interessen, Abstimungen und Gesetze umsetzt wäre wie immer interessant wer den das war der diese ausgearbeitet hat !! Es gibt dutzende Kommissionen die permanent etwas beschliessen und empfehlen.
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In der geschützten Werkstatt Staat sollte man die Hälfte abbauen, dann würde plötzlich alles viel besser funktionieren
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YB!YB!YB!
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@Martino
Vielleicht haben Sie Recht.
Aber ich würde nicht darauf Wetten. Und ein anderes Problem wäre dann noch das die abgeschafften es indder Privatwirtschaft versuchen würden. Dan wären wir noch mehr am Arsch.
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Mein Lösungsvorschlag: Plattformbesteuerung ist bei Verkäufern im Inland nicht anzuwenden. Folge: Privatverkäufe in der Schweiz sind nicht betroffen. Gewerbliche Verkäufe von Schweizer Unternehmen auch nicht, da kann die ESTV die MwSt ja soweiso direkt einziehen.
Es wär so einfach…
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Jeden Brunz online per Phone machen und dann sich wundern dass jeder die Infos bekommt und damit Begehrlichkeiten des Staats geweckt werden. Kauft endlich nicht mehr online und zahlt bar. Informationsbeschaffung und den Abschluss muss man eben trennen. Man Informiert sich nur online, dann geht man da vorbei, macht den deal. Fertig. Alles was online gemacht wird ist öffentlich bekannt und daher Vorsicht, früher oder später kassiert jemand für die Daten. Entweder ihr macht dem Staat das leben schwer oder er macht es Euch schwer. Naivität wird bestraft.
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Erinnert an das Trinkgeld. Durch Sinnentfremdung („wir legen alles zusammen und teilen es“) und elektronische Zahlung hat man – völlig naiv und bireweich – den Fiskus alarmiert.
An dieser Stelle noch rinmal für das Servicepersonal:
ein Trinkgeld ist eine persönliche Zuwendung für guten Service, Aufmerksamkeit und Sympathie, es ist kein Geschenk an die ganze Belegschaft.
Denn man will ja nicht die unfreundlichen und den Fiskus belohnen.
Deshalb ist das echte Trinkgeld immer bar. Alles andere ist gugus.
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Für die Provisionder Auktions-Häuser ist aber eine MWSt. zu zahlen.
Oder ich verstehe ich das falsch?
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Ja, die Auktionshäuser müssen die MwSt auf den Verkaufserlös (Geld das der Verkäufer erhält + Komission) abliefern und können einen Vorsteuerabzug auf den fiktionalen Einkaufspreis (nur das Geld das der Käufer erhält) geltend machen. Dadruch bezahlen sie defacto nur die MwSt auf die Provision.
Wichtig: den Vorsteuerabzug können sie nur auf secondhand Güter machen, die zugelassen sind. Neuware (wenn jemand einen Fehlkauf veiterverkauft) oder weisse Edelmetalle sind nicht zugelassen, da muss die Plattform die MwSt komplett abliefern.
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Ich sehe hier nur dummes Geschwafel statt einer suaberen Gesetzesanalyse mit Zitaten. Ricardo verrechnet KEINE MwsT auf Privatverkäufe, das schreiben sie sogar in ihrer AGB. Bitte der Journalist muss doch richtig recherchieren und auch Quellen angeben bei solch einem Thema. Anonyme Experten und Branchenkenner sind keine Quellen wenns ums Gesetz geht was jeder nachlesen kann.
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Es steht klar im Text, Ricardo muss abrechnen, nicht Ricardo verrechnet.
Ricardo muss gegenüber der ESTV die Mehrwersteuer abrechnen, kann diese jedoch mit Vorsteuerabzügen gegenrechnen. Das Gesetz ist ganz klar, auch das scheinen Sie jedoch nicht gelesen zu haben.
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Soweit ich weiss, stimmt die Aussage betr. Ricardo in Kombi mit Privat so nicht – Privat/Privat ohne MWST, aber sobald der Verkäufer ein Geschäft ist, ist die MWST geschuldet (macht ja eigentlich auch Sinn!).
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Ich habe Socken bei einem deutschen Händler über eBay bestellt. MwST bei eBay bezahlt. Danach kam noch ne Steuerrechnung für den Import durch DHL.
Händler
eBay
DHL
Alle bestehen drauf, dass sie alles richtig gemacht haben…
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Ich habe für ein Rollbrett bei Amazon CH-MWSt bezahlt. Danach eine Steuerrechnung von DHL. Ich habe die 20 Franken + 25 Franken für den DHL-Aufwand bezahlt. In meinem Fall lag der Fehler wahrscheinlich beim deutschen Fulfiller. Er hat nicht deklariert, dass die MWSt bereits abgeführt wurde durch AMZN. Es ist ein Geben und Nehmen mit diesem Staat. Muss halt wieder mal was nicht versteuern oder so, damit ich im Plus gegenüber denen bleibe.
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Eine Bananenrepublik ist noch professioneller.
Einfach nur noch lächerlich, was unser Beamtentum da wieder geschaffen hat! Dieses Farce-Gesetz müsste per sofort und superprovisorisch sistiert werden.
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Der Pfusch ist beim Gesetzgeber (=Politik). Die ESTV setzt ja nur die Gesetze um.
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MwSt-Abrechnung nur noch per Fax zulassen. Da es keine Faxe mehr gibt, ist damit das Problem gelöst.
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Die gleichen Bürokraten, die das Päckli-Gate in Deutschland belächeln, gebären einen solchen Humbug, Seldwyla lässt grüssen.
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Bei der Gesetzesflut, die in diesem Haus zu Bern laufend produziert wird, ist es kaum verwunderlich, dass zahlreiche praxisferne, nicht umsetzbare oder widersprüchliche Gesetze zu hunderten vorliegen.
Es ist ja keiner verantwortlich. Drucken, abordnen und vergessen.
Herumschlagen müssen sich damit die Leute ausserhalb des Bundeshauses in ihrem Alltag.
Darum ist die Antwort aus der BV stets dieselbe: „kein Problem“.
Und wenn doch, wehe! Dann gelangt das Ganze zum Gesetzgeber ins Parlament und bald schon ist das nächste Problem geboren.
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Wo unzählige Staatsangestellte faktisch Politik machen und sich durch Gesetze/Regulierungen selbst rechtfertigen, kommt es nicht gut. Nehmt ihnen die Kohle weg. Wählt einen neuen Blocher, damit der überbezahlten und unterbeschäftigten Berner Bürohengste weniger werden.
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Da gibt es tatsächlich eine Plattform, die deswegen auf Anzeigen Umgestellt hat. Die haben sogar ein Blogeintrag zum Thema verfasst. Darin begründen sie die Umstellung mit der Plattformbesteuerung: https://premesec.ch/de/plattformbesteuerung-schweiz-mwstg