Es klingt nach der perfekten Schweizer Farce im digitalen Zeitalter: Ein Uhrenfreund findet auf Chrono24 sein Traummodell.
Der Verkäufer ist eine Privatperson aus der Schweiz, die Uhr liegt im heimischen Tresor, und man wird sich schnell handelseinig.
Der Artikel wurde beim Erstkauf in der Schweiz längst verzollt und versteuert.
Doch im Checkout folgt der Schock: Der vereinbarte Kaufpreis schnellt plötzlich nach oben. Chrono24 verlangt zusätzlich 8,1 Prozent Mehrwertsteuer.
Beide Parteien sind perplex. Schliesslich handelte kein Händler, die Ware überschritt nie eine Grenze. Woher also der saftige Aufschlag?

Die Steuerverwaltung (ESTV) bestätigt auf Anfrage den entscheidenden Punkt: Seit Anfang 2025 spielt es bei der Plattform-Besteuerung keine Rolle, ob ein Händler oder eine Privatperson verkauft.
Fällt das Geschäft unter die neue Regelung, fallen Mehrwert-Steuern an.
Auch dann, wenn eine Schweizer Privatperson ihre gebrauchte Uhr einer anderen Schweizer Privatperson verkauft.
Doch was ist mit Ricardo, Tutti und Co? Auch dort verkaufen Schweizer Private gebrauchte Waren an andere Private.
Warum vergleichbare Verkäufe über diese Plattformen anders behandelt werden, will die ESTV nicht sagen. Sie verweist auf ihre gesetzliche Schweigepflicht.
Die Folge: Der Käufer bei Chrono24 zahlt 8,1 Prozent mehr. Und aus der Privatuhr wird auf dem Weg zum neuen Besitzer ein steuerpflichtiges Geschäft.
Bei einer teuren Uhr sind das schnell hunderte oder sogar weit über 1’000 Franken – und damit wird die Preistransparenz zum Thema.
Chrono24 bestätigt den Steueraufschlag und verweist ebenfalls auf die seit Anfang 2025 geltende Plattformbesteuerung.
Beim Vergleich mit Ricardo hält sich das Unternehmen bedeckt.
Den Vorwurf mangelnder Preistransparenz weist Chrono24 hingegen zurück. Der Käufer sehe die Mehrwertsteuer „transparent ausgewiesen“, bevor er einen verbindlichen Kauf eingehe.
Sowohl bei der Anfrage als auch im verbindlichen Angebot des Verkäufers.
Für den Uhrenfreund bleibts bei Überraschung der unangenehmen Sorte: Er sieht die Uhr zum Preis des Privatverkäufers und erfährt erst im nächsten Schritt, dass der Fiskus noch mitkauft.
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Ich empfehle jeden gescheiterten Banker abzuklären was seine Uhren wert sind.
Der Wert auf Chrono24 ist der, welcher man haben möchte.
Der effektive Verkaufspreis ist jedoch deutlich tiefer.
Uhren sind keine Geldanlage. Uhren kaufen ist Geldvernichtung.
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Stimmt genau. Und die Trauben, die zu hoch hängen, sind sowieso immer sauer. Lass mich raten: Deine wertvollste Uhr läuft mit Batterie und war ein Werbegeschenk?
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Nulpe
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„Uhren kaufen ist Geldvernichtung.“
Bei Uhren ist es wie bei Autos, Kunst, Wein usw. Einzelne Modelle, Sammelstücke, können im Wert steigen. Aber rd. 99% verlieren sukzessive an Wert.
Und die Lagerung und Instandhaltung kostet laufen Geld.
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Ganz einfach: Diese Plattformen meiden.
Wer bei einem privaten Occassionsverkauf dem Fiskus noch MWSt abliefert, muss betrunken sein.
Tja, das gute alte Bargeld. Wenigstens könnten solche Geschichten die eZahler zum nachdenken bringen. Die Hoffnung stirbt ja nie.
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OK. Aber wenn in der Steuererklärung plötzlich ein anderes Auto auftaucht, könnte die Steuerverwaltung doch nachfragen, ob du das vorherige verkauft hast, und zu welchem Preis. Ist das nur Theorie?
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Besteuerung vom Offline/Analog Leben hin zum Online/Digital Leben wird eh kommen. Nur die Steueroasen von denen es immer noch um die 40 völlig legale gibt, die lässt man in Ruhe anstatt endlich Steueroasen für alle anzubieten.
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Heiri B
„wird eh kommen“
Fatalistische Unterwürfigkeit.
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Nur Bares
Autos sollten fahren, nicht auftauchen.
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Als betreffend Auto und Steuererklärung:
als ich für mein E-Auto den dannzumaligen Wert von Fr. 32’000.– einsetzte und Enter drückte, kam im Feld „zu deklarierender Wert“ Fr. 6000 irgendwas raus. Das Feld kann auch manuell überschrieben werden. Blöd hätte ich das gemacht.
Da nimmt mich Wunder, was den so eine Oldtimer-Sammlung denn wirklich für einen Steuerwert hat….. Jahrgang und Kaufpreis reicht. Je teuerer, je billiger. Man muss ja nicht mal die Marke angeben. PW reicht.
T ja, bei den Reichen lernt man Steuern sparen.
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Auf dem Asien Markt gibt es die Luxusuhr mit Echtheitszertifikat für den Gegenwert einer Weinflasche im Restaurant.
Vielen Bankern fehlt sowieso in guten Zeiten das Geld für das Blufferding.
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Heute keinen Termin beim
Invaliden Eingliederungsberater?
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Wir mussten aus Kostengründen die nicht gemeingefährlich Insassen entlassen.
Wir bitten um Ihr Verständnis.
Direktor der Klapse
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Ricardo berechnet die Mehrwertsteuer (MWST) auf Verkäufe an Käufer in der Schweiz und Liechtenstein und führt diese im Namen der Verkäufer an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Verkäufer auf der Plattform von dieser Regelung betroffen.
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Diese Regelung betrifft nur gewerbliche Händler, die in der Schweiz oder Liechtenstein mehrwertsteuerpflichtig sind. Private Verkäufer ohne MWST-Pflicht sind davon ausgenommen.
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der Betrag ist in der Rechnung enthalten, die Ricardo dem Verkäufer stellt, wird aber nicht transparent ausgewiesen.
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Grosser Unterschied! Bei Ricardo betrifft das nur gewerbliche Händler!
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@Gerald. Sowas von naiv. Als Privatperson ist der angezeigte Preis bei Ricardo in der Regel der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer (falls MwSt. anfällt). Du siehst dann normalerweise keine zusätzliche MwSt.-Nachberechnung beim Checkout.
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Woher kommt diese Info??
https://help.ricardo.ch/hc/de/articles/16882997491996-Wie-wird-die-Mehrwertsteuer-MWST-bei-Verk%C3%A4ufen-auf-Ricardo-gehandhabt
Hier steht was anderes!!!
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@Kopfschüttler: Nicht wahr! Gemäss ESTV betrifft es alle Deals, welche über eine Plattform laufen. Es sei denn, Ricardo hat eine geheime Regelung mit der ESTV getroffen, über die die ESTV eben keine Auskunft geben mag.
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Observer hat recht. Die gesetzliche Grundlage und auch Informationen der ESTV sind eindeutig. Auch bei Privatverkäufen muss die MWST abgeführt werden. Ricardo legt das nicht offen, muss es aber trotzdem tun. Es kann aber bei Privatverkäufen einen Vorsteuerabzug geltend machen, sofern es sich um Secondhand Güter handelt, die abzugsberechtigt sind.
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Dies ist mir schon vor 1 1/2 Jahren aufgefallen. Ich vermute Ricardo bzw. SMG dahinter.
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Klarer Fall „Doppelbesteuerung“ und somit eigentlich illegal
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Wenn’s so einfach wäre…Vermögen wird auch doppelt besteuert. Korrekt wäre eigentlich nur eine Steuer auf das Einkommen.
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@Observer
Rente wird auch doppelt besteuert. Alles eine Riesenfrechheit.
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Nein, nein – man lernt von The Donals und es sind nur 8.1% 😉
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Der Witz ist ja, dass man die Uhr danach theoretisch als Vermögen angeben muss und somit jedes Jahr nochmal besteuert wird XD
Ja der Staat. Gierig wie immer.
Wo kann dieser MwSt pflichtige Verkäufer jetzt die Vorsteuer geltend machen? Ach so. Das geht nicht.
Teure Uhren von privat kauft man cash. Ohne Beleg. Ohne Steuern.
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Bro, du hast eh keine Kohle!
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Schön wäre es, der Staat wäre ebenso gierig bei all den pauschalbesteuerten Schmarotzern.
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Seit wann hat ein Verkäufer Vorsteuern?
Ein Verkäufer schlägt die Umsatzsteuer auf den Rechnungsbetrag und liefert den ab. Fertig.
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@Palfner klar, Cash und ohne Beleg…und wenn es sich um eine Fälschung handelt, oder du sie verkaufen möchtest, dann hast du keinen Beleg? Wir sprechen hier nicht von Billiguhren!
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Man sollte bei solch weltfremden Verhalten einer Behörde immer vor Augen halten, welcher Bundesrat dafür die Verantwortung trägt. Die ESTV hat ihre Absurditäten hauptsächlich unter einer Bündnerin und jetzt unter einer St. Gallerin durchziehen können.
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War da nicht noch ein Zürcher dazwischen?
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War da nicht noch ein Zürcher dazwischen?
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Das ganze wurde ohnehin vom Parlament angestossen. Und ja, der Zürcher hat sich nur lau dagegen gestemmt. Die Bünderin war bereits vorher zurückgetreten. Das Parlament (da gibt es auch Basler, Genfer, Tessiner etc) will die Sache übrigens ausweiten: https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20233012 und https://www.efd.admin.ch/de/newnsb/Cum_jKV2vgkbJxqvCcriY .
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an Besserwisser – ich meine ja nicht das Gesetz oder die Vernehmlassung, sondern die konkrete Anwendung resp. Ausführung in der Praxis – da ist immer Spielraum.
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Wenn etwas nicht ganz lusch ist, gilt immer sofort die gesetzliche Schweigepflicht oder der Persönliche Datenschutz.
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Oder ein Gesetz wird zum Dispositivrecht erklärt. Das EFD weiss sich zu helfen.
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„Warum vergleichbare Verkäufe über diese Plattformen anders behandelt werden, will die ESTV nicht sagen. Sie verweist auf ihre gesetzliche Schweigepflicht“.
Wo Klärung zwingend wäre wird geblockt, die Schweigepflicht vorgeschoben. Die ESTV auch ein Saustall?
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Ein steuerfinanziertes Beamteneldorado.
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Es wird nicht anders behandelt, nur anders in Rechnung gestellt
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und sie verarschen uns einfach überall.
Die öffentliche Hand wird immer mehr zum Profiteur, sei es bei Einkommen, Vermögen, Erbschaft, Konsum, Tätigkeit…
Das perfide an der Situation ist, dass durch die Teuerung der Fiskus kräftig mitverdient.
Schweigepflicht ist ein Hohn!
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Es ist eine bodenlose Sauerei wie abgezockt wird und neue Steuern erfunden werden. Der ganze Beamtismus gehört unter den Schirm und die Leitung des Vokes. Traurige Bande.
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Zum Kommentar von Victor Brunner betr. „„Warum vergleichbare Verkäufe über diese Plattformen anders behandelt werden, will die ESTV nicht sagen. Sie verweist auf ihre gesetzliche Schweigepflicht“.“:
Die im Artikel behauptete Andersbehandlung ist (in ihrer Pauschalität) nicht zutreffend, s. (1).
–
(1) https://help.ricardo.ch/hc/de/articles/16882997491996-Wie-wird-die-Mehrwertsteuer-MWST-bei-Verk%C3%A4ufen-auf-Ricardo-gehandhabt
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…tragen ON-Schuhe, grunzen wie Schweine, lutschen alles und verkriechen sich wie Kakerkaken. Drauf treten!
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Wenigstens wird jetzt klar, wer diese Krämerplattformen heimlich finanziert.
Stehen sicher auf der Subventionsliste des Bundes gemass IWP-Subventionsreport.
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Hier ist sofort durch die Geschädigten eine Strafanzeige gegen die ESTV einzubringen sowie eine Untersuchung gegen die Verantwortlichen eben bei der ESTV anzustrengen — gesetzliche Schweigepflicht…eine unhaltbare Schutzbehauptung durch die ESTV – die eigentlich auch ein Dienstleister für die Steuerpflichtigen sein muss…
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Die Plattformbesteuerung ist kein Schweizer Unikat sondern auch in der EU bekannt und soll verhindern, dass Unternehmen wie Temu, Amazon, etc. die CH-MWST umgehen können. Find ich gut!
Inwiefern eine Strafanzeige gegen die ESTV etwas bringen soll, die ja nur die vom Parlament verabschiedeten Gesetze umsetzt, weiss vielleicht (vermutlich aber nicht) nur Peter Ha. Huber.
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Art. 20a36 Zuordnung von Leistungen bei Lieferungen über elektronische Plattformen
1 Wer mit Hilfe einer elektronischen Plattform eine Lieferung nach Artikel 3 Buchstabe d Ziffer 1 ermöglicht, indem er oder sie Verkäufer und Verkäuferinnen mit Käufern und Käuferinnen zu einem Vertragsabschluss auf der Plattform zusammenbringt, gilt gegenüber dem Käufer oder der Käuferin als Leistungserbringer oder Leistungserbringerin. In diesem Fall liegt sowohl zwischen dieser Person und dem Verkäufer oder der Verkäuferin als auch zwischen dieser Person und dem Käufer oder der Käuferin eine Lieferung vor.
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Richtig, aber es bleibt Diebstahl.
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Aus meiner Sicht beim Verkauf einer Privatperson in der CH an einen privaten Käufer in der CH eine Doppelbesteuerung. Allenfalls wäre es legitim, die von der Plattform dem Verkäufer in Rechnung gestellte Gebühr der MWST-Abgabe zu unterstellen.
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@Jolly Roger
Korrekt !
Eigentlich ist jede Steuer ein Raub. Sie nehmen es dir weg.
Warum soll man den Steuern zahlen, wenn sich Geld unendlich viel herstellen lässt ?
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@Goldenboy
In der Schweiz fällt auf Investment Gold als Barren oder Münzen in der Regel keine MwSt an.
Siehe auch swissmint.ch oder gold.ch
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Ui, Chrono24. Habe ich ausprobiert. Ware gekauft, bezahlt, nie erhalten. Zum Glück lief der Verkauf über ein Treuhandkonto, so dass ich mein Geld zurück erhielt. Auf Anfragen hat Chrono24 nie reagiert. Kundenservice = Null. Anyway, nun, da noch die MwSt hinzukommt, sind viele Uhren leider kein Schnäppchen mehr. Ich rate jedem, gut online zu recherchieren. Denn häufig sind die Produkte anderweitig einiges günstiger zu haben.
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Man schaut was angeboten wird zu welchem Preis und trifft sich dann. Einige wollen einem irgendwo abgeschieden treffen (nicht mit mir, habe dann den HB vorgeschlagen und die Walther mitgenommen, weil hatte ja das Geld in bar dabei). Der Deal ging sang und klanglos über die Bühne.
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In Serbien ist es ganz schlimm,… diese Regelung gilt bei Autos. Jeder Verkauf/Kauf von Privat zu Privat wir bei der Anmeldung im >Strassenverkehrsamt der MwSt. unzerzogen, und zwar nicht gemäß vereinbartem Preis laut Vertrag sondern nach Preis – Schwackeliste.
Vorsteuer bei Fahrzeugen wo die MwSt. ausgewiesen ist, können nur von den Auohändlern selbst, Transportunternehmen wie Taxi, und Nutzfahrzeuge wie Lkw´s geltend gemacht werden.
Geschäftsautos im Sinne von AMG, Porsche, etc. Pustekuchen.
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AMG, Porsche etc. sind auch keine geschäftsmässig notwendig begründeten Fahrzeuge sondern private Liebhaberei. Die Verweigerung des Vorsteuer-Abzuges ist deshalb korrekt.
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@ESTV
1. In Serbien gilt das für ALLE Autos,… Peugeot, Citroen, Fiat, etc. nicht nur für die teuren Fahrzeuge.
2. wo steht was geschäftsmässig notwendig begründeten Fahrzeuge sind ?
=> Ein Bäcker, ein Handwerker bracht sicher keinen AMG, Porsche, Ferrari oder Lambo für die Arbeit.
Ein Anwalt, oder ein Unternehmer der eventuell Millionen verdient, kann und darf diesen von der MwSt absetzen solange er es geschäftsmäßig verwendet. Von einer notwendigkeit steht nichts im Gesetzt.
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https://help.ricardo.ch/hc/de/articles/16882997491996-Wie-wird-die-Mehrwertsteuer-MWST-bei-Verk%C3%A4ufen-auf-Ricardo-gehandhabt
Ricardo verrechnet Stand heute KEINE Mwst für private Verkäufer wenn sie keine Firma haben und unter 100k Jahresumsatz sind.
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Gemäss Ricardo-Internetseite gilt:
Überprüfe regelmässig deine Verkaufstätigkeit, um festzustellen, ob sie MWST-pflichtig ist. Dies gilt, wenn dein gesamter unternehmerischer Umsatz die Schwelle von CHF 100’000.- überschreitet.
Unter CHF 100’000 jährlichem Umsatz bei Firmen mit Klein- und Gelegenheitsverkäufen auf Ricardo –> nix mit MwSt
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Und wer weiss, ob da die MWST nicht einen Deal mit Ricardo hat? Denn offiziell nach ESTV ist jeder Waren-Kauf über eine Plattform MWST-pflichtig. Chono24 überträgt diese dem Käufer der Ware, indem sie den Preis des Privatverkäufers beaufschlagt. Ricardo belastet die MWST dem Verkäufer, wobei es da scheinbar aber auch Fälle gibt, denen keine MWST in Rechnung gestellt werden. Ist aber scheinbar geheim, weshalb, wieso und warum…
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Ganz klar, die Kassen sind leer und die Zahl der Durchzufütternden nimmt zu …
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Als Einmann-Unternehmer hätte ich bezüglich MwSt. eine Frage. Ich muss gesetzlich verpflichtet die MwSt. einfordern und nach Bern abführen. Zu meinen Kosten (Büro, Buchalter). Wieso? Die Angestellten dieses Büros arbeiten ja auch nicht gratis…
Moderne Raubritter… Die ESTV – mit ihren Inquisitoren – benimmt sich wie ein moderner Raubritter. Das bittere ist, dass es bei Klagen im Zusammenhang mit der Mwst und VST, fast immer zu Gunsten der ESTV entschieden wird, da das Geschäft eh niemand richtig versteht (schon gar nicht die Richter). Hier wieder ein typische Beispiel.
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Man kann die ESTV kritisieren, das Gesetz welches es umsetz, ist aber unter Ueli Maurer ausgearbeitet worden und von einem Bürgerlichen Parlament gebiligt worden. Keine Sternstunde der liberalen und steuerkritischen Parteien…
Was ist eigentlich mit Autoscout? Warum wird dort keine Mwst erhoben?
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Weil man auf Autoscout nichts direkt online kaufen kann? Wie auch bei allen Immobilienportalen. Das sind nur Schaufenster.
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Ebay macht es genauso. Und damit alles in Ordnung geht, kommt bei der Einfuhr in die Schweiz ein Logistiker wie Dhl, die Post, Fedex etc, die erstens eine Abfertigungsgebühr erhenen und zweitens nochmals die Mehrwersteuer einkassieren. Mit andern Worten chrono24, ebay etc kümmern vollziehen eine undurchsichtige Vorgabe der Steuerverwaltung, ohne den Ablauf zu Ende zu bearbeiten. Zudem ist die Rückforderung der Mehrwertsteuer bei Ebay und co eine äusserst mühselige Sache.
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Du schreibst aber zu Vorgängen, welche NICHT das im Artikel aufgeführte Thema betrifft. Es handelt sich vorliegend um eine volle MWST-Erhebung zulasten des Käufers in der Schweiz für einen Artikel, für den von einer Privatperson in der Schweiz schon mal die volle MWST abgeführt wurde… ganz anderer Fall!
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Stimmt, das ist Inland, aber die Vorschrift ESTV ist die gleiche für Plattformen, ob Icardo oder Ebay
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Wow eine Plattform, die einfache Prozentrechnung nicht durchführen kann. Sollte mit einfacher Programmierung doch möglich sein. Eher wäre zu hinterfragen wie es bei Chrono um die Pflicht steht, den tatsächlichen Endpreis anzuzeigen. Man nennt das „ Preisbekanntgabeverordnung“. Faszinierend.
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Exakt auf den Punkt gebracht!
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Chrono24 ist eine in Karlsruhe domizilierte international tätige Firma, welche sehr erfolgreich weltweit gebrauchte Uhren verkauft.
Ricardo ist eine Zuger Firma mit fast ausschliesslich CH-Kunden. Die überrissenen Ricardo-Gebühren sind wohl nur hierzulande durchsetzbar!
Bei international tätigen Firmen im Ausland gilt bei CH-bezogenen Verkäufen die erwähnte MwSt-Regelung. Der Einfachheit halber wird dabei nicht unterschieden, ob der Verkäufer im selben Land wohnt oder nicht.
Ist wie viele andere steuerbezogene Dinge leider nicht gerecht ….
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Die Regelung gilt auch für Schweizer Plattformen. Ricardo kann einfach einen Vorsteuerabzug machen, warum Chrono24 das nicht macht ist mir nicht klar. Als Unternehmen mit einem Umsatz von über 100k Weltweit muss Chrono24 auch in der Schweiz eine MWST Anmeldung haben und könnte darum einen Abzug vornehmen.
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Schon eine riesige Unverschämtheit, vor allem da man auf Ricardo nicht nochmals MwSt. draufzahlen muss. Da wird sicherlich Geld von Ricardo Richtung ESTV geflossen sein..
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Also wird die MwSt nur fällig wenn der ABSCHLUSS über eine elektronische Platform erfolgt!? Das bedeutet dann, dass das einfache Inserat wie bspw. auf Tutti oder Anibis etc., welches zu keinem Abschluss über die Platform führt somit nicht MwSt pflichtig werden. Denn tatsächliche Abschluss erfolgt hier ausserhalb der Platform.
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https://youtu.be/MvTxE-HDw8c?si=8Sq6ZtRTQCAg7vNw
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Die Plattformbesteuerung sieht auch eine Weitergabe der Daten von Käufer und Verkäufer an die ESTV vor, Bankgeheimnis haben wir, aber was wir auf Secondhandplattformen verkaufen muss dem Staat mitgeteilt werden.
Anzeigenplattformen (tutti.ch, anibis.ch) profitieren vone einer Ausnahme im Gesetz für reine Anzeigeplattformen.
Ricardo kann im Notfall bei 10-12% Kommission die MWST bezahlen, üblicherweise kann es jedoch eine Vorsteuerabzug geltend machen.
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Ist ziemlich sinnfrei, auf den ganzen Betrag MwSt zu erheben.
Silbermünze im Handel, CHF 50.- (Materialwert), plus 20% (Prägung, Verpackung, Logistik, Händler-Marge).
Auf CHF 60.- MwSt erhoben, obwohl nur 10.- Mehrwert generiert.
Der Händler kann immerhin Vorsteuern seiner „Inputs“ der Dienstleistung verrechnen.
Später gleiche Silbermünze weiterverkauft, von, an privat.
Der Materialwert ist auf CHF 60.- gestiegen (private Kapitalgewinne steuerfrei), für CHF 65.- verkauft, minus Ricardo-Geb.
Soll jetzt auf 65.- MwSt. anfallen?
NB: MwSt. sollte eigentlich Export-Förder-Steuer heissen!
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Der Name passt schon. Für den Fiskus ist diese Steuer in jedem Fall Mehrwert und mehr Wert.
Angesichts der Begehrlichkeiten, sie dauernd zu erhöhen, könnte sie allerdings auch «Mehr Mehrwertsteuer» heissen.
MMWSt
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Da stossen Sie auf ein zentrales Problem. 65 CHF nimmt Ricardo 10% oder 11% Provision, somit sind Sie schon unter dem Einstand. Für Edelmetalle gibt es bessere Lösungen als Ricardo.
Noch dazu ist die Gesetzeslage bei Silbermünzen nicht ganz eindeutig, ob da eine Plattform einen Vorsteuerabzug machen kann oder die MWST tatsächlich auf die ganzen 65 Franken fällig werden, ist mir nicht bekannt. Bei Barren ist es jedenfalls klar da muss Ricardo 8.1% abliefern und kann keine Abzüge machen. Aber bei den Margen geht das ja.
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Ein neues Boomerproblem 🤣
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Hab hier eine Frage.
Privat zu privat ist das eirklich Mwst. pflichtig wenn ja auch unter Fr. 100’000,-
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Nur wenn der Verkauf über eine Handelsplattform wie Ricardo gemacht wird. Dann kommt es wegen dem Gesetz zur Plattformbesteuerng zu zwei sogenannten fiktionalen Lieferungen: erst vom Verkäufer an die Plattform und dann von der Plattform an den Käufer. Dies ist fiktional und macht die Plattform aber haftbar für die Mehrwersteuer, real ist der Handel immer noch Privat an Privat.
Wenn Sie etwas privat über eine Anzeige im Coop/Migros oder an den Nachbarn oder am Flohmarkt verkaufen, sind Sie nicht MwSt-pflichtig.
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Man hätte ja einfach den Verkauf ausserhalb der Plattform vereinbaren können. Dann hätte der Verkäufer auch die Verkaufsprovision gespart. Man muss halt seine Erbse einschalten.
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Sie Erbsenzähler
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Der Staat kassiert immer mit. Bei der Einfuhr, mit der MWST, beim unternehmensgewinn von Chrono24 (Verkaufsprovisionen), und schlussendlich an der Vermögenssteuer, falls der Käufer es in der Steuererklärung deklariert. Wenn noch eine Versicherung dafür abgeschlossen wird geht das Spiel wieder von vorne los.
Eine reine Gelddruckmaschine XD
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Das erarbeitete Geld muss ja auch mindestens 3x versteuert werden.
Als Einkommen, als Vermögen und beim ausgeben als Konsumsteuer.
Der Staat kassiert gerne nochmals ab. So rahmt er zweimal MwSt ab, einmal beim Kauf, dann nochmals beim Weiterverkauf.
Und warum? Weil der Bund schlicht ein nimmersatter Moloch ist, der immer mehr Geld absaugt.
Das Ergebnis ist, dass es der Bevölkerung immer schlechter geht, den Politikern und Beamten aber immer besser.
Bis die Bevölkerung die Nase voll hat, und die ganze Politiker- und Beamtenkaste zum Teufel jagt.
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Chrono24 hätte auf die Gesetzesänderung und die Folgen für den Käufer aufmerksam machen müssen. Wenn man eine Uhr für 20’000 kauft und dann noch über 1`600 MWST zusätzlich zahlen muss, hat die Plattform den Schaden zu ersetzen. Gemäss Vertrag mit meinem Mobilfunkanbieter gilt der vereinbarte Tarif „für immer“. Wegen angeblich gestiegener Kosten wollte er (das rentabelste Unternehmen der Schweiz) den Tarif soeben erhöhen. Meine Autoverkäuferin versprach 15 Jahre Garantie. Beim 3.Jahresservice verlangte sie, zusätzlich zur Servicegebühr, für „Rostkontrolle und Test auf Prüfstrasse“ 60 Franken.
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Der Bund hatte ja auch keine Skrupel, MWSt auf eine Zwangsabgabe mit steuerartigem Charakter, die billag, zu erheben.
Irgendwann fällt es denen noch ein, MWSt auf die Steuer zu erheben.
Oder MWSt auf die MWSt, was dann zu einer unendlichen Zahlenreihe führt.
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Totaler Schwachsinn was hier steht. das ist einzig ein abrechnungsfaktor und man vereinbahrt die Rückzahlung der Mwst mit dem vendor. Sie sollten besser recherchieren.
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Ist übrigens auch bei Ebay Schweiz so mit den 8.1 MWST, Plattform-Besteuerung sei dank!
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Ricardo gehört der Tamafia ähh Tamedia und die wiederum scheinen die besseren Kontakte zum Korruptionssumpf Bern zu haben?
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Nur mal so in den Raum gestellt: Kann der Verkäufer die Uhr nach der Einigung einfach bei Chrono24 rausnehmen und sie dem Käufer privat verkaufen – ohne die zusätzlichen 8,1 % MwSt.?
Oder ist er durch den über Chrono24 angebahnten Verkauf bereits gebunden und muss die Uhr dort inklusive der 8,1 % MwSt. bzw. der entsprechenden Gebühren verkaufen?
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Die AHV muss auch nochmals versteuert werden und kommt aus den USA, warum kratzt das niemanden?