Es klingt nach der perfekten Schweizer Farce im digitalen Zeitalter: Ein Uhrenfreund findet auf Chrono24 sein Traummodell.
Der Verkäufer ist eine Privatperson aus der Schweiz, die Uhr liegt im heimischen Tresor, und man wird sich schnell handelseinig.
Der Artikel wurde beim Erstkauf in der Schweiz längst verzollt und versteuert.
Doch im Checkout folgt der Schock: Der vereinbarte Kaufpreis schnellt plötzlich nach oben. Chrono24 verlangt zusätzlich 8,1 Prozent Mehrwertsteuer.
Beide Parteien sind perplex. Schliesslich handelte kein Händler, die Ware überschritt nie eine Grenze. Woher also der saftige Aufschlag?

Die Steuerverwaltung (ESTV) bestätigt auf Anfrage den entscheidenden Punkt: Seit Anfang 2025 spielt es bei der Plattform-Besteuerung keine Rolle, ob ein Händler oder eine Privatperson verkauft.
Fällt das Geschäft unter die neue Regelung, fallen Mehrwert-Steuern an.
Auch dann, wenn eine Schweizer Privatperson ihre gebrauchte Uhr einer anderen Schweizer Privatperson verkauft.
Doch was ist mit Ricardo, Tutti und Co? Auch dort verkaufen Schweizer Private gebrauchte Waren an andere Private.
Warum vergleichbare Verkäufe über diese Plattformen anders behandelt werden, will die ESTV nicht sagen. Sie verweist auf ihre gesetzliche Schweigepflicht.
Die Folge: Der Käufer bei Chrono24 zahlt 8,1 Prozent mehr. Und aus der Privatuhr wird auf dem Weg zum neuen Besitzer ein steuerpflichtiges Geschäft.
Bei einer teuren Uhr sind das schnell hunderte oder sogar weit über 1’000 Franken – und damit wird die Preistransparenz zum Thema.
Chrono24 bestätigt den Steueraufschlag und verweist ebenfalls auf die seit Anfang 2025 geltende Plattformbesteuerung.
Beim Vergleich mit Ricardo hält sich das Unternehmen bedeckt.
Den Vorwurf mangelnder Preistransparenz weist Chrono24 hingegen zurück. Der Käufer sehe die Mehrwertsteuer „transparent ausgewiesen“, bevor er einen verbindlichen Kauf eingehe.
Sowohl bei der Anfrage als auch im verbindlichen Angebot des Verkäufers.
Für den Uhrenfreund bleibts bei Überraschung der unangenehmen Sorte: Er sieht die Uhr zum Preis des Privatverkäufers und erfährt erst im nächsten Schritt, dass der Fiskus noch mitkauft.
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Ich empfehle jeden gescheiterten Banker abzuklären was seine Uhren wert sind.
Der Wert auf Chrono24 ist der, welcher man haben möchte.
Der effektive Verkaufspreis ist jedoch deutlich tiefer.
Uhren sind keine Geldanlage. Uhren kaufen ist Geldvernichtung.
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Stimmt genau. Und die Trauben, die zu hoch hängen, sind sowieso immer sauer. Lass mich raten: Deine wertvollste Uhr läuft mit Batterie und war ein Werbegeschenk?
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Nulpe
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„Uhren kaufen ist Geldvernichtung.“
Bei Uhren ist es wie bei Autos, Kunst, Wein usw. Einzelne Modelle, Sammelstücke, können im Wert steigen. Aber rd. 99% verlieren sukzessive an Wert.
Und die Lagerung und Instandhaltung kostet laufen Geld.
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Ganz einfach: Diese Plattformen meiden.
Wer bei einem privaten Occassionsverkauf dem Fiskus noch MWSt abliefert, muss betrunken sein.
Tja, das gute alte Bargeld. Wenigstens könnten solche Geschichten die eZahler zum nachdenken bringen. Die Hoffnung stirbt ja nie.
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OK. Aber wenn in der Steuererklärung plötzlich ein anderes Auto auftaucht, könnte die Steuerverwaltung doch nachfragen, ob du das vorherige verkauft hast, und zu welchem Preis. Ist das nur Theorie?
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Besteuerung vom Offline/Analog Leben hin zum Online/Digital Leben wird eh kommen. Nur die Steueroasen von denen es immer noch um die 40 völlig legale gibt, die lässt man in Ruhe anstatt endlich Steueroasen für alle anzubieten.
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Heiri B
„wird eh kommen“
Fatalistische Unterwürfigkeit.
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Nur Bares
Autos sollten fahren, nicht auftauchen.
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Auf dem Asien Markt gibt es die Luxusuhr mit Echtheitszertifikat für den Gegenwert einer Weinflasche im Restaurant.
Vielen Bankern fehlt sowieso in guten Zeiten das Geld für das Blufferding.
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Heute keinen Termin beim
Invaliden Eingliederungsberater?
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Ricardo berechnet die Mehrwertsteuer (MWST) auf Verkäufe an Käufer in der Schweiz und Liechtenstein und führt diese im Namen der Verkäufer an die Eidgenössische Steuerverwaltung ab. Ab dem 1. Januar 2025 sind alle Verkäufer auf der Plattform von dieser Regelung betroffen.
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Diese Regelung betrifft nur gewerbliche Händler, die in der Schweiz oder Liechtenstein mehrwertsteuerpflichtig sind. Private Verkäufer ohne MWST-Pflicht sind davon ausgenommen.
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der Betrag ist in der Rechnung enthalten, die Ricardo dem Verkäufer stellt, wird aber nicht transparent ausgewiesen.
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Grosser Unterschied! Bei Ricardo betrifft das nur gewerbliche Händler!
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@Gerald. Sowas von naiv. Als Privatperson ist der angezeigte Preis bei Ricardo in der Regel der Endpreis inklusive Mehrwertsteuer (falls MwSt. anfällt). Du siehst dann normalerweise keine zusätzliche MwSt.-Nachberechnung beim Checkout.
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Dies ist mir schon vor 1 1/2 Jahren aufgefallen. Ich vermute Ricardo bzw. SMG dahinter.
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Klarer Fall „Doppelbesteuerung“ und somit eigentlich illegal
Ja der Staat. Gierig wie immer.
Wo kann dieser MwSt pflichtige Verkäufer jetzt die Vorsteuer geltend machen? Ach so. Das geht nicht.
Teure Uhren von privat kauft man cash. Ohne Beleg. Ohne Steuern.
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Bro, du hast eh keine Kohle!
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Man sollte bei solch weltfremden Verhalten einer Behörde immer vor Augen halten, welcher Bundesrat dafür die Verantwortung trägt. Die ESTV hat ihre Absurditäten hauptsächlich unter einer Bündnerin und jetzt unter einer St. Gallerin durchziehen können.
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War da nicht noch ein Zürcher dazwischen?
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Wenn etwas nicht ganz lusch ist, gilt immer sofort die gesetzliche Schweigepflicht oder der Persönliche Datenschutz.
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„Warum vergleichbare Verkäufe über diese Plattformen anders behandelt werden, will die ESTV nicht sagen. Sie verweist auf ihre gesetzliche Schweigepflicht“.
Wo Klärung zwingend wäre wird geblockt, die Schweigepflicht vorgeschoben. Die ESTV auch ein Saustall?
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Ein steuerfinanziertes Beamteneldorado.
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Wenigstens wird jetzt klar, wer diese Krämerplattformen heimlich finanziert.
Stehen sicher auf der Subventionsliste des Bundes gemass IWP-Subventionsreport.