J.B., die selber früher im Devisengeschäft war, heute aber Menschen in Krisen hilft, wollte einfach nicht klein beigeben. Sie kämpfte gegen die scheinbar übermächtige Basler Kantonalbank.
Und gewann. Dank ihren Informationen zerrt die Staatsanwaltschaft des Kantons Basel-Stadt den ehemaligen Chef der ganzen Devisenabteilung der Basler Kantonalbank vor ein Strafgericht.
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Die Ankläger fassten sich nach jahrelangen Ermittlungen kurz, sind aber klar und präzis. In der Anklageschrift, die nur drei Seiten umfasst, wird der Ex-Kadermann schwer belastet.
Es geht um „mehrfache ungetreue Geschäftsbesorgung“ gemäss Artkel 158 Absatz 1 des Schweizerischen Strafgesetzes.
Der Banker hat die Basler Kantonabank vor wenigen Jahren verlassen. Er fand bei einer kleinen Auslandbank auf dem Platz Zürich einen neuen Job.
Der Mann muss sich vor drei Strafrichtern wegen Schädigung einer Kundin verantworten. Ihm werden gegen 170’000 Franken Schaden vorgeworfen.
Weiteres Geld hat die geschädigte Kundin eingefordert. Sie macht einen Schaden von fast 280’000 Franken geltend. Hinzu kommen Zinsen über mehrere Jahre.
Was der Staatsanwalt an Strafe fordern wird, ist noch offen. Er wird seinen Antrag erst vor Gericht formulieren. Der Termin für den Prozess ist noch nicht fixiert.
Der Devisenchef und die Kundin kannten sich von früher. Sie hatten ein vertrautes Verhältnis, konnten sich aufeinander verlassen.
Dachte jedenfalls die Frau. Sie war Mitte des letzten Jahrzehnts aus der Finanzbranche ausgestiegen, wollte sich weiterbilden zur Therapeutin, was auch zu längeren Auslandreisen führte.
2008 gab sie ihrem Vertrauten, der es inzwischen zum Devisenchef der Basler Kantonalbank geschafft hatte, Währungsguthaben zur Anlage: Türkische Lira und kanadische Dollars.
Ihre Idee war, von den höheren Zinsen für diese Währungen zu profitieren, sich aber gleichzeitig gegen allfällige Einbrüche der Türken-Lira und des Kanada-Dollars abzusichern.
Der Basler Banker tat dies anfänglich. Doch mit der Zeit führten seine Absicherungsgeschäfte zu einer immer wilderen Orgie von Transaktionen.
Diese waren mit der Kundin nie abgesprochen. Zumindest ist der Basler Straf-Ankläger davon überzeugt.
Der Basler KB-Banker habe ohne das Einverständnis der Kundin „auf deren Rechnung (…) Devisenoptionsgeschäfte in kanadischen und japanischen Yen“ durchgeführt.
Von Yen sei zwischen der Kundin und ihrem Basler Banker nie die Rede gewesen. Die Yen-Geschäfte seien „in keiner Weise von seinem ursprünglichen Auftrag (der Kundin) gedeckt“ gewesen, hält der Staatsanwalt in seiner Anklageschrift fest.
Als die Kundin immer weniger Geld auf ihren Konten hatte, begann sie verzweifelt nachzufragen. Es kam zu einem irrwitzigen Hin und Her per SMS zwischen ihr und dem damaligen Basler Devisenchef.
Irgendwann war ihr klar, dass der grösste Teil ihres Geldes weg war. Verschwunden. Aufgelöst. Einfach so.
Da stand sie auf die Hinterbeine. Sie forderte von der Basler KB-Leitung, ihrem Slogan von „Fair banking“ nachzukommen und ihr mindestens 220’000 Franken zurückzuerstatten.
Im Mai 2014 machte ihr die Basler Kantonalbank ein Angebot. Die BKB-Juristen berechneten einen Schaden von 146’000 Franken.
Man sei „bereit, diesen Betrag auf CHF 150’000.- aufzurunden“, schrieben sie dem Anwalt der Kundin. „Ohne Anerkennung einer Rechtspflicht“, fügten sie an.
Sprich: Wir sehen uns weiterhin als unschuldig.
Take the money and run, sagt sich die Kundin wohl im Rückblick. Damals aber beharrte sie auf den 220’000 Franken – oder zumindest einer Summe in der Nähe.
Da wurde die Bank dünnlippig. Sie brach die Vergleichsverhandlungen ab und verwies an den Ombudsmann.
Der konnte nicht weiterhelfen, da die Kundin in der Zwischenzeit Straf- und Zivilverfahren gegen die Basler KB ausgelöst hatte. Trotzdem empfahl er den BKB-Chefs, die einst offerierten 150’000 Franken zu zahlen.
Am Ende wollte die Bank aber nur noch 20’000 Franken leisten. Es sei das letzte Wort, das Angebot „unverhandelbar“.
Allein so gross ist der Schaden, den die Kundin durch eine Informatik-Umstellung bei der BKB im 2011 erlitten hatte. Da war über Nacht dieses Geld weg. Spurlos.
Die BKB wollte sich nicht zum Fall äussern. Sie scheint die Kundin unterschätzt zu haben.
Diese hat mit dem Strafprozess einen ersten Sieg errungen. Mit einem Urteil könnte sie als Nächstes einen weiteren Berater der Basler KB attackieren. Auch der soll eine Rolle in ihrem Fall gespielt haben.
Je nachdem muss die Basler KB am Schluss doch noch tief in die Tasche greifen. Hinzu kommt der Imageschaden.
Nach ihren vielen Affären, insbesondere dem Grossbetrug rund um die ASE, ist der besonders gravierend.
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Die beliebtesten Kommentare
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Das sind sicher misslungene Privatgeschäfte von Anlageberater welche auf die Kunden abgeschoben werden.
Gut, dass sich die Kundin gewehrt hat, nicht locker gelassen hat. Kompliment auch für die Staatsanwaltschaft, die sonst für „kleine Leute“ nicht viel Verständnis hat. (Meine Erfahrung)
Es braucht Nerven, aber es lohnt sich.
B r a v o!! -
Wie kann durch eine Informatik-Umstellung bei der Kundin, auf einmal 20’000.00 CHF fehlen??? Dann muss man ja fast davon ausgehen, dass es noch andere Kunden betrifft?! Hat die BKB die Kunden darüber informiert?
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Kein Bankangestellter sollte eine Vollmacht ausüben, von einem seiner eigenen Kundenbeziehungen . Erst recht nicht, ohne dass der Kunde eine nachweisliche schriftl., od. mündl, Vollmacht vergab (=1×1 der banking & compliance due diligence).
Falls das passierte, müsste auch der Kopf des obersten L&C (pro forma) Chefs nun rollen, und zwar schon vorgestern. Auch der VR hat wohl sein Mandat verpennt. M8öögli»9öoeglicherweise allesamt überbezahlte Lame-Ducks, mit Schaumschläger Maulwerk (und tragen darum meist hohe Titel)!
Ja, Banking darbt nicht ohne Grund daher, wenn Solches Treiben hoch bezahlt wird.-
Mündliche Vollmacht? Compliance 1×1? Gehen Sie wieder ins Lager Harrassen rumkarren.
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Und keiner weiss wie es wirklich war.
Dreiseitige Anklageschrift? Ein schlechter Scherz. Freispruch!-
Hast du eine Ahnung, wie eine Anklageschrift aussehen muss? Ganz offensichtlich nicht. Wie hiess es früher so schön: Nichtspieler Maul halten…
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Hat die Kundin denn keine Post erhalten über diese Transaktionen ?
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Tja dann wird der liebe Hr. Ex-Devisen-Chef, den ich übrigens gut kenne, jetzt wohl bei der B. sein Unwesen treiben. Wahnsinn! Eigentlich ja ein netter Kerl, aber die drehen den Kunden halt alles an, was nicht nagelfest ist! Hauptsache die Bank macht Gewinn :(((
Wie gesagt, Bänker zu sein ist eine Schande!!
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Da wird sein Brötchengeber aber gar keine Freude haben am Staufacher
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Also, die nachmalige Klägerin hat in derselben Abteilung mit dem Angeklagten Guschti gearbeitet. Dann ging sie auf Reisen, und da sie ihre Positionen nicht glattstellen wollte, gab sie dem Ober-Guschti eine Vollmacht mit dem wahrscheinlich mündlichen Auftrag: Gäll, luegsch es Bitzli zu mine Positione.
Und das ging in die Schläuche, was es natürlich musste…
Die Moral: Die Klägerin ist selber schuld, und der Ober-Guschti hat versagt, als „Berufsmann“ wie ethisch und moralisch.
Das Gericht darf (muss) den Mist nun entscheiden.Zu all dem kommt noch das Verhalten der Bank: enttäuschend, verwerflich! Loser-Laden!
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So etwa könnte es gelaufen sein … dumm nur, wenn weder der Händlerchef (wohl kein billiger), noch die Bank eine schriftlich gültige Vollmacht (od. Vermögensverwaltungs-Vollmacht) hatten.
Von Kundenjournal ganz zu schweigen, das kaum ein Grossmäuliger Händler kennt.
Die Banker verdienten sich wohl fett und Kundin ging leer aus.
So schaut es aus, wenn (un-)professionelle Vermögensverwalter agieren.
Hoffentlich gewinnt hier am Ende nicht der Filz. Berufsverbot, anstelle Chefposten wäre angesagt.
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Tja, solange wir in der Schweiz zwei Klassen Finanzplatz Regeln haben und zwar für die ganz grosse, welche alles hier zu Lande sich leisten können und die KMU, wie z. B. COOP BANK, BSI und jetzt BKL,
Kann den Finanzplatz nicht korrekt und richtig funktionieren… so what? Jetzt hat ihr der Finanzminister, der ihr wollte, jetzt muss er handeln!
Für einnal bin ich mit MdP einverstanden obwohl ich nicht ganz seine Metapher verstehe, aber ich schätze die Schreibe Fahigkeit und ein bisschen Humor…-
Es existiert weder eine „Coop Bank“ noch eine „BKL“, womit klar wäre, wieviel Muratore Giulio von Banken versteht.
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@Horst
Vielen Dank Kollege aus Nordkanton!! In Tat und Wahrheit bin ich eher ein Architekt als ein Muratore… aber auch als Muratore wäre ich sehr, sehr, froh! Da ohne Muratori und ohne Bauer könnten Sie gar nicht existieren! So überlegt noch mal, was Du von Leben versteht… dann können wir über Gott und die Welt diskutieren. Ein Gruss aus Bahamas Sir…
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Gratulation an die junge Kundin die sich wehrt.
Wir brauchen mehr solche Leute die sich nicht auspressen lassen von mächtigen Bankinstitute. -
Da tut sich noch etwas ganz anderes auf… Wie gut sind die Kontrollen? Wie gut ist die Überwachung der Kontrollen? Was hat die interne Revision geprüft? Sind diese „larifari“ Vorgehen üblich oder werden Kundenwünsche Gespräche exakt dokumentiert und Kundenwillen vom Kunden unterschrieben – Absichern… Apropos … immer wenn der Kunde mit genügend Anwaltspower kommt, regt sich was in der Bank. Normal man gibt’s zurück. Hier wird ein Grundsatzurteil entstehen… Das können weitere Kunden nutzen… sofern ein solches Vorgehen üblich war 🙂 Finma wird auch noch kommen!
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Devisenhandel – scheinbar bei der Baseler Kantonalbank ein Fass ohne Boden.
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Mich überrascht nichts was das Thena FX und BSKB betrifft. Freies Schaffen – keine Regeln und ganz oben Nichtsverstehende Chefs.
Sofort den Stecker ziehen. -
da ist noch nichts entschieden. fordern kann man ja immer.
wenn die gute frau mit ihrer forderung durchkommt, dann gebe ich meiner bank auch ein mandat und klage sie dann auf den transaktionen, wo sie geld verloren hat ein.
scheint mir eine gute strategie….bitte einen update, wie der fall dann ausgegangen ist.
gehe davon aus, dass wenn die dame verliert eine heftige schadenersatzforderung auf sie und ip zukommt.
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@ „fake“-Alfred e. Neumann
Wahrscheinlich stimmen Sie auch mit Dr. Ch. Sch. (seit bald 20 Jahren oberster BKB-Chef Legal, Compliance & Risk) überein, dass die vielen BKB-Rechtsfälle in den letzten Jahren absolut nichts miteinander zu tun haben? Lol!
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Möglicherweise liegt schon ein richtiger Gerichtsentscheid vor, dann müsste er bei der neuen Bank (im zahnlosen Compliance) eine Meldung machen.
Den BKB-Compliance-Chef sollte man hochkannt feuern!
Tja, Kriese aussitzen, Ex-Kundin mürbe machen, fünktioniert nur zu 90%. Je höher die Experten, je jeniger Ahnung, könnte man schlussfolgern.
Eine weitere Schande, für den Finanzplatz-CH- -
nein, ganz im gegenteil. die bank hat den mitarbeiter aufgesetzt (mit dem angebot als quasi schuldeingestaendis) und dann zurueckgezogen und somit den mitarbeiter im regen stehen lassen.
sehr unfein von den herren…
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Danke Herr Hässig für die mutige Berichterstattung auch mal aus dem Tal der Hoffnungslosen. Was mich natürlich nicht erstaunt, dass der Ombudsman wie immer, nichts bringt. Wie lange müssen wir uns in der Schweiz noch mit solchen Ombudsleuten herumschlagen, statt endlich dem Bürger eine kostengünstige und effiziente Justiz zur Verfügung zu stellen.
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Interessant:
Auch einige der ehemaligen BKB ZH-Topkader, welche nicht mit einem FINMA-Berufsverbot belastet sind, fanden wieder Unterschlupf bei einer kleinen, ausl. (FL) Bank an der Bahnhofstrasse 3 in Zürich….
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Ist doch toll, das Institut an der von Ihnen genannten Adresse ist ja bekannt, als Auffangbecken für Gescheiterte und Non-Performer. Lieber den Branchen-Exit als da arbeiten.
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@WW. Auffangbecken : sind die Cheffen faule Eier – sind es auch die Untergebenen. Der Fisch stinkt am Kopf. Und das seit Jahren
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Danke für den Artikel. Eine kleine Spitze eines riesigen Eisberges.
Hoffentlich rundet Lachapelle nicht auf 250 auf. Es ist höchste Zeit für einen ermutigenden Präzedenzfall!
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Sehr, sehr einseitige darstellung. diese story war zudem schon mal auf IP auf draengen der „jungen“ kundin, die wohl ueber 40 ist!!!
wie geschrieben hat die frau jahrelang im handel gearbeitet und stets post erhalten und war somit laufend informiert und kannte die risiken.wieso kommt das ganze erst jetzt 6 jahre spaeter ins rollen? wieso hat IP die klage unterlagen jetzt schon.? (die werden ja bloss den parteien zugestellt)
ist doch offensichtlich eine rufmordkampagne und IP bietet fuer dieses peinliche und schaebige vorhaben noch hand…
naechstes mal besser und objektiver recherchieren,
Sie zerstoeren hier eine existenz!
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Bis in der Schweiz ein Staatsanwalt aktiv wird muss extrem viel belastendes Material vorliegen (von den positiven Aspekten dieses Sachverhalts profitiert zB ein bekannter, jetzt im Versicherungsbereich tätiger, Bündner).
Das kann man also kaum als Rufmordkampagne abbuchen! -
Sie schreiben zwar Worte aber geben nichts zum Thema oder der Unschuld der BSKB bei. Die Bank hat den Fehler mit der Offerte von CHF 150’000 ja eigentlich schon bestatetigt.
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spion: Sie verwechseln Opfer und Täter. NIcht Inside Paradeplatz zerstört eine Existenz – sie berichtet faktisch über einen Strafprozess und dessen Entstehung. Die Existenz des Angeklagten hat er selbst durch offenbar unverantwortliches Handeln aufs Spiel gesetzt. Der hartnäckigen J.B. muss man zu ihrem Mut gratulieren. Und die affärengewohnte BKB handelt offenbar nach dem Motto: ‚Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich`s völlig ungeniert.‘
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Wieviele tausende Existenzen haben unsere ach so aufrichtigen und korrekt handelnden Banken schon zerstört!?
So eine Aussage kann nur von einem unreflektierenden Systemling/Systemprofiteur kommen, der noch immer glaubt, unser Finanzsystem sei rechtens, sozial und der Allgemeinheit dienlich…
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all ihr spezialisten…spion liegt nicht falsch
die klage geht ja nicht gegen die bank sondern gegen den ehemaligen mitarbeiter.
die gute frau hat immer auszuege erhalten und dort steht drauf, bei unstimmigkeiten innert 30 tagen melden… nicht jahre spaeter! -
@ alfred e. neumann: Sie scheinen nicht zu wissen, dass die Kundin schon vor sehr langer Zeit nachgefragt hat, wo ihr Geld ist. Fragen Sie Ihren Kollegen, mit was für Lügen er die Kundin hingehalten hat, die schriftlich dokumentiert sind. Er hat der Kundin Versprechungen gemacht, die Abklärungen vorzunehmen und nicht geliefert. Und dann weiter mit dem Geld rum gezockt. Lag dies in seiner Befugnis? Sie glauben ihm seine Heulerei? Das hat die Kundin auch gemacht!
Wer einen Täter schützt, wird selbst zum Täter
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Fazit: Schaffung eines Präzedenz-Falles dem bald weitere folgen werden. Davor haben die BKB und viele andere ‚Institute‘ eine Heiden-Angst.
ANDIAMO AMIGOS………
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Und darum sollte Frau nicht tun, was Frau nicht versteht. Hier haben wir wieder mal das Vorzeigebeispiel von einer Katastrophe, die unsere Gesellschaft zu verantworten hat. Besagte Frau wird nun kritisiert und als schlechte Verliererin dargestellt… war sie doch selber im Devisengeschäft. Doch in Wirklichkeit trägt nicht sie die Verantwortung. Man setzt nicht einen Schimpansen auf ein Dreirad und setzt ihn auf einer Kreuzung aus. Ja, mag sein, der Schimpanse kann radeln, doch das Unglück ist vorprogrammiert. Ist dann wirklich der Schimpanse schuld?
Nein.Unsere überpolitisierte und geschlechtersensitive Gesellschaft entreisst glückliche Frauen aus ihrer natürlichen Umgebung und trichtert ihnen ein, dass sie nun das Glück auf einem Dreirad auf einer Kreuzung suchen müsste. Was dabei raus kommt sehen wir nun an diesem Beispiel. Die Frechheit ist natürlich, dass der Schimpanse das Gefühl hat, er könne nun den Dompteur verklagen. So gesehen ist die Aussage richtig: Sie war mal im Devisengeschäft, heute aber hilft sie lieber Menschen in Krisen: Nämlich sich.
Moral der Geschicht: Lasst jedes Lebewesen in seiner natürlichen Umgebung. Bloss weil ein Koala Hände hat, gehört er nicht an ein Steuer, und bloss weil ein Kalb Hörner hat, nicht in die Stierkampfarena. Sondern nach wie vor vorsichtig mit Petersilie und Trüffeln auf einem flachen Teller geschmacksvoll präsentiert.
Nein, ich bin mir auch nicht mehr sicher wie sich das auf Frauen übertragen lässt.
Marcel Dupont, vorderste Front der Frauenbewegung, Winkelriedin, Abschleppmaschine.
PS: Wer über Frauen lacht, hat schon ihre Bekanntschaft gemacht. Doch Ihr solltet schön still sein, denn ihr seid nichts.
PPS: https://www.facebook.com/marcel.dupont.9849 -
Chapeau, da wehrt sich jemand wenigstens.
Solche Prozesse sind schwierig, aber immerhin hat ein Staatsanwalt Ermittlungen aufgenommen. Das wird die Täter ziemlich ärgern.
Danke an Hr. Hässig, dass er auch solche schwierigen Fälle mit nur einer Betroffenen bringt!-
Es wehrt sich jemand? Verklagen Sie auch SF1 um eine halbe Million, wenn die Prognose Schönwetter war und Sie dann mit ihrem Vintage Aston Martin in eine Schauer geraten? Nein, man sagt sich einfach Pech gehabt, bestellt einen neuen Pandafell Überzug und gut ist.
Achja, Ihr 1987 Corolla ist ja kein Cabriolet, dann erklär ichs anders.
Wenn Sie sich einen Berater nehmen weil sie selber von der Materie zu wenig verstehen, heisst das nicht dass die Kugel immer auf ROT liegen bleibt wenn er ROT empfohlen hat. Wenigstens hat er ihnen erklärt, dass es kein Grün gibt, auch wenn Sie das bei der Null sehen.
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Chapeau, da wehrt sich jemand wenigstens. Solche Prozesse sind schwierig, aber immerhin hat ein Staatsanwalt Ermittlungen aufgenommen. Das wird die…
Und darum sollte Frau nicht tun, was Frau nicht versteht. Hier haben wir wieder mal das Vorzeigebeispiel von einer Katastrophe,…
Es wehrt sich jemand? Verklagen Sie auch SF1 um eine halbe Million, wenn die Prognose Schönwetter war und Sie dann…