Kurz vor dem Jahresende 2019 hat das Bundesgericht einen wegweisenden Entscheid zum Themenkreis „Zahlungsverkehr und Arschloch“ gefällt und am 27. Dezember publiziert. Es handelt sich um den Entscheid der Strafrechtlichen Abteilung mit der Nummer 6B_1232/2019.
Das Rechtsgeschäft hatte vor dem Bundesgericht bereits vier Instanzen beschäftigt: das Zivilkreisgericht Basel-Landschaft, die Staatsanwaltschaft Basel-Landschaft, das Strafgericht Basel-Landschaft und das Kantonsgericht Basel-Landschaft. Offensichtlich ging es um Gewichtiges:
A wurde erstinstanzlich vom Zivilkreisgericht Basel-Landschaft in einer privaten Angelegenheit verpflichtet, B den Betrag von CHF 1’957,50 zu bezahlen, was er am 17. Mai 2017 denn auch tat. Er verwendete dafür neun Einzahlungsscheine, auf denen er in der Mitteilungsspalte jeweils einen Grossbuchstaben anbrachte. Dies waren: A, R, S, C, H, L, O, C, H. Daraus lässt sich das Wort „Arschloch“ bilden.
Hätte A „Arschloch“ auf den Einzahlungsschein geschrieben, wäre das gemäss Bundesgericht als Beschimpfung strafbar gewesen (Art. 177, Abs. 1 StGB). A argumentierte jedoch, er hätte lediglich einzelne Buchstaben in zufälliger Folge aufgeschrieben. Aus den neun Buchstaben liesse sich ja auch das Wort „Scholarch“ bilden. Damit bezeichneten die altgriechischen Philosophen den Leiter einer höheren Bildungseinrichtung.
A beanspruchte für sich den Grundsatz „im Zweifelsfall für den Angeklagten“. Die Recherchen des Bundesgerichtes deckten allerdings auf, dass die Endziffern der neun Überweisungen in aufsteigender Reihenfolge halt schon das Schimpfwort ergeben.
„Diese Ordnung zeigt zwanglos auf, in welcher Abfolge der Beschwerdeführer die Beträge zahlte und die Buchstaben auswählte.“ Das Bundesgericht hat auch festgestellt, dass die Wahrscheinlichkeit, dass das Schimpfwort, wie von A behauptet, rein zufällig entstanden sein könnte, nur 0,001 Prozent betrage. Und da gibt es noch Leute, die behaupten „iudex non calculat“, „Der Richter rechnet nicht“.
Das Bundesgericht hat die Beschwerde abgelehnt, A muss die Gerichtskosten von CHF 3’000 bezahlen.
Aus dem Fall kann man vieles lernen. Auch mit dem grössten Unsinn kann man in der Schweiz durch alle Instanzen ans Bundesgericht gelangen. Unser Rechtssystem funktioniert. Und ist erst noch recht günstig. 3’000 Franken, dafür würde eine renommierte Anwaltskanzlei nicht einmal den Bleistift spitzen.
Und für den Finanzbereich: Der Zahlungsverkehr eignet sich nicht für die Übermittlung von nichtfinanziellen Botschaften. Für Beschimpfungen sollte man sich der mündlichen Sprache bedienen, oder vielleicht noch besser der Zeichensprache.
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Die beliebtesten Kommentare
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Einmal mehr bewies das Bundesgericht dass es aus bildungsfernen Fichadioten, Rosentriettel und Löchraschern besteht. Die meisten der „Richter“ verbracht bekanntlich ihr ganzes Leben in irgend einer staatliche geschützten Werkstätte.
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Hätte A, der B das Geld hat überweisen müssen doch einfach noch ein B dem A-Wort vorangestellt – wäre er mit seine Begründung wohl durchgekommen. -> Nominalkomposita
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Herr Professor Geiger, Sie sind zu unfähig um die Permutation zu berechnen. Iudex non calculat gilt auch weiterhin! Die Wahrscheinlichkeit liegt deutlich unter den 0,001%.
Das Urteil dürfte daher teilweise falsch begründet sein und ist folglich eindeutig fehlerhaft!
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die Schweiz und ihre Banken sind schon lange krank. Oder wie soll man eine Bank nennen die bei einem Vergütungsauftrag von US$ 11.000.– vom Kunden einen Beleg/Quittung will wofür er die Vergütung macht.
Anmerkung: Die Bank weiss dass das Geld versteuert ist.
Die Firma die das Geld erhält hat ein Webside
(Küchenmaterial)- der múndliche Hinweis genügt
nicht.
und eben US$ 11.000.– (elf Tausend nich elf
Millionen)
So eine Bank ist meines Erachtens ein A-Bank. -
Wieviel Sinn macht es eigentlich, wenn ein emeritierter Bankenprofessor die bundesgerichtliche Rechtsprechung kommentiert? Er wäre wohl auch nur mässig begeistert, wenn ein Lokführer die Praxis der Banken an den Pranger stellt, oder? Deshalb: Schuster bleib bei deinen Leisten …
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genau – nur, wenn man daran denkt, wie lange diese Wirtschaftsprofessoren dem staunenden Publikum erklärt haben, dass die Banken das Geld der Sparer verleihen, dass wir alle eine Tauschwirtschaft waren, bevor uns die Oberklugen mit irgendeinem unfassbaren Markt beglückten, wo zufälligerweise immer diejenigen die grössten Gewinne zogen, die sich am wenigsten diesem Markt ausliefern müssen, dass es uns allen besser ginge, wenn die Reichen reicher würden, dass überhaupt jeder reich werden kann, wenn er nur genügend arbeitet, dass man mit Aktien reich wird, wenn man nur genügend lange – aber bald jede Pensionskasse ein Sanierungsfall ist, dass es einen Gesundheitsmarkt gäbe, wo aber ganz ausnahmsweise die Medipreise behördlich festgelegt werden müssen, da der Markt vielleicht hier doch nicht ganz so wie sonst und der vielen vielen weiteren offenkundigen Blödheiten…., könnten diese eigentlich auch ganz schweigen.
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Die bundesgerichtliche Rechtsprechung soll kritisch kommentiert werden dürfen, von Kreti und Pleti. Im Bundesgericht sitzen keine Goetter, die einen mit einem Blitz bestrafen können. Es sind ganz normale Menschen, hoffentlich gut gebildet und vorzugsweise mit gesundem Menschenverstand versehen, gelegentlicher Realitätsferne nicht abgeneigt, wie es das vorliegende Beispiel in den Augen einiger aufzeigt.
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Unser Rechtssystem mag im Kleinen funktionieren – im Grossen hapert es meistens . . .
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Grundsaetzlich sind all diese Gerichtsentscheide ungueltig und illegal, denn der Staat bei dem die Richter angestellt sind, laesst sich ueber ein betruegerisches, kriminelles, wettbewerbswidriges Kreditschneeball-Finanzsystem finanzieren. Somit ist nicht nur der Staat illegal sondern auch seine Richter, Gerichte, sowie seine Finanz.- / Steuerverwaltung und seine Politik!
Es wird hoechste Zeit, dass sich die Menschen dagegen wehren!
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Es ist ja auch so, dass irgendwelche Richter sich anmassen, über jegliche Sachverhalte besser Bescheid zu wissen, als alle anderen. Schon von demher bin ich gegen dieses System. Und vor allem noch, wenn man sieht, dass die Richter politisch gestellt werden. Hat rein gar nichts mit Gewaltentrennung und so einen Bla Bla zu tun!
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Das Bundesgericht hatte sich letztlich nicht nur mit der Frage zu befassen, ob die neun Buchstaben, mit denen der Absender seine Einzahlungsscheine kennzeichnete, eine Information enthielten, sondern auch mit der Frage, ob der Absender damit rechnen musste, dass der Empfänger sie entschlüsseln und erkennen werde. Denn eine versteckte Beleidigung, von der der Absender nicht damit rechnen muss, dass der Empfänger sie erkennt, ist so wenig strafbar, wie wenn der Absender den Empfänger nur gedanklich mit dem A-Wort bedenkt. Die erste Frage hat das Bundesgericht, trotz einer falschen Wahrscheinlichkeitsrechnung (die Wahrscheinlichkeit, dass neun zufällig aus dem Alphabet gepickte und aneinander gereihte Buchstaben das Wort Arschloch ergeben, beträgt, nicht nur 1:1000, sondern sogar nur ca. 1:5,4 Billionen) bejaht, die zweite Frage, ob der Absender damit rechnen musste, dass der Empfänger mit hoher Wahrscheinlichkeit die versteckte Information erkennt, jedoch weder gestellt, geschweige denn entschieden.
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Offenbar gibt es noch Leute in diesem Forum, die auch rechnen können! Gratulation.
Zu Ihrer Frage, ob der Absender damit rechnen musste, dass der Empfänger mit hoher Wahrscheinlichkeit die versteckte Information erkennt: im Nachhinein ist dies zu 100% mit Ja zu beantworten, andernfalls wäre es nicht zur Anklage gekommen.
Merke: Überschätze nie das Wissen deines Gegenübers, aber unterschätze nie seine Intelligenz!
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Darf man auf diese Weise auch positive Sachen schreiben? Vermutlich nicht, denn es könnte dann als sexuelle Belästigung interpretiert werden…
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unglaublich
6. Januar 2020 / 08:24
Die Worte C uns S sind auch nur noch ein Schimpfwort.>>>>——> Passen Sie auf „Unglaulich“, Thiam wird sie mit Drohne und Spionage jetzt verfolgen. Glauben Sie nur ja nicht, Sie könnten dagegen klagen:
Die obersten Herren/Damen dort haben alle ne weisse Weste, wurden eben neu eingekleidet und Ariel wäscht weisser.. 😉 -
Die Gesellschaft sollte als Schutz vor Kollateralschäden dringend auch einen mindestens einfachen Intelligenztest für Leiter von wichtigen Institutionen des Staates wie z.B. der SNB, politischen Ämter etc. vor der Einsetzung als Wahlvoraussetzung per Gesetz festlegen.
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Betonung wäre da sicher auf „einfach“.
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@Prof.Geiger
Ihre Zeilen in allen Ehren.
Richter, Verteidigerinnen und Professoren konstatieren Zitat:
„Der ordentliche Strafprozess ist zum Sonderfall geworden, das Hauptgeschehen findet im geheimen Vorverfahren statt, im Herrschaftsbereich der Staatsanwaltschaft. Sie erhebt die Beweise und darf die Beweisanträge der Verteidigung ablehnen. So manches Gericht stützt sich nach Abschluss der Untersuchung massgeblich auf die von der Staatsanwaltschaft ermittelten Beweisstücke – und verzichtet darauf, Zeuginnen oder Experten vorzuladen.“
Quelle: Schweizer Strafrichter, Herr Dr. Wolfgang Wohlers.
Ja, Herr Professor Geiger, vertrauen können wir Schweizer Bürger heute eigentlich nur noch auf die Justiz. Allerdings nicht auf die schweizerische, sondern auf die US-amerikanische. Sie sorgt regelmässig dafür, dass die Eidgenossenschaft den Kontakt zu den zivilisatorischen Nationen nicht ganz verliert. Ohne die Staatsanwälte aus Übersee hätten die Banken das Gold der ermordeten Juden bis heute nicht zurückbezahlt. Die internationalen Steuerhinterzieher würden sich immer noch auf das Bankgeheimnis verlassen können. Und korrupte Sportfunktionäre könnten weiterhin unbehelligt von Zürich aus die Jugend der Welt an den Mammon verkaufen. Da nimmt man als Bürger die peinlichen Wildwest-Szenen aus den Straßen Zürichs, die im Sommer um die Welt gingen, gerne in Kauf. In Sachen Sozialversicherung ist die Einschränkung für den Versicherten zu seinem Recht zu kommen noch abstossender.
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Interessant ist ja eigentlich, dass durch die Verwendung des A-Wort eine zivilrechtliche Angelegenheit nicht nur unzivilisiert erledigt worden ist, sondern dadurch sogar erst zur Strafsache wurde, condicio sine qua non ein Weiterzug an das Bundesgericht gar nicht möglich gewesen wäre (nota bene: der gesetzlich minimale Streitwert in zivilen Sachen beträg CHF 30’000 für einen Weiterzug an das Bundesgericht, gemäss Art. 74 Abs. 1 Bst. b BGG). Verfahrenstaktik? Ein spannender Fall, völlig auf der Höhe des gesellschaftlichen Allgemeinzustands. Mister Hässig, übernehmen Sie!
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„A argumentierte jedoch, er hätte lediglich einzelne Buchstaben in zufälliger Folge aufgeschrieben.“
Wer das Wort Arschloch schriftlich notiert, sollte auch später, vor allen Instanzen, dazu stehen (Charakter).
Dieses billige sich herauswinden wollen, mit originellen formalen Interpretationen, ist schwach oder lässt auf Impulsivität schliessen.
Generell könnte ich gut nachvollziehen, dass Banken gewisse Worte automatisch filtern und somit Vorgänge blockieren. Ansonsten müssten einzelne Bankangestellten bei jedem Fall (moralisch) abwägen, ob das Wort übermittelt werden darf oder nicht.
Beim Urteil handelt es sich einmal mehr um ein Gugugs Urteil wegen ansonsten unterbeschäftigter Juristen.
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Ach ja, an jenen Schreiber der Einzahlungsscheine……
In Thailand würde man dazu „Hia-Lu“ sagen.
Hia ist der allseits verachtete Wasserwaran….. und Lu eben das besagte Körperteil vom …???
Ich hab das schon mal jemandem gesagt und ihn dann dazu aufgefordert bei einer Thai nachzufragen was es damit auf sich hat…..(((-:
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Kommentieren voll überflüssig, es bleibt nur eine
Fesststellung, die Gesellschaft ist offenbar vorsiert auf Verblödungskurs. Punkt. -
Unser Rechtssystem funktioniert schon längst nicht mehr: Bei gravierenden Tatbeständen nutzen Richter den gesetzlichen Spielraum oft nicht aus und urteilen im Zweifelsfall für den Täter bzw. gegen das Opfer (z.B. kann man auf der Skipiste durch rücksichtslose Fahrweise Kinder töten und kommt mit einer Geldbusse davon). Bei banalen Tatbeständen (Benutzung des Wortes „Arschloch“) urteilen die Richter dagegen im Zweifelsfall für für das Opfer und gegen den Täter. Wir sind wirklich völlig am Verblöden.
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Patrick…………
bei uns kann man auch mit dem Handy am Ohr einfach blindlings auf die Strasse laufen… und der Autofahrer ist trotzdem der Schuldige.
Ihr Skipistenvergleich ist Unsinnig.
Ansonsten liegen sie richtig, unsere Gesellschaft ist am verblöden.
Letzte Woche haben die Amerikaner einen ganz miesen Verbrecher und Terroristen erwischt…. ich rede vom Iranischen General Soleimani.
Das wurde weitherum bedauert…..Letzte Woche brannte in Deutschland ein Affenhaus ab und 30 Primaten starben. Ein Pfarrer dachte daran für die Affen einen Trauergottesdienst abzuhalten.
Ob der auch in unseren Schlachthäusern solche abhält ?
Seit Beginn der Adventszeit gabs in Deutschland bereits mehrere Opfer die in Bahnhöfen auf die Geleise, beziehungsweise …..unter den Zug gestossen wurden und ca. 40 Messerangriffe mit schweren Verletzungen und teils tödlichen Folgen.
Niemand aber will deswegen einen Trauergottesdienst abhalten. Auch unsere Sozis sagen zu derlei am liebsten nicht……. wo die sich doch sonst immer berufen fühlen ihren Mist überall heraus zu posaunen.
Halten wir Schweizer wenigstens einen Gottesdienst für unser Bundesgericht ab, das könnte sicher nicht schaden.
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Das Rechtssystem dient der Disziplinierung der Bevölkerung!
Genau wie die Schulen übrigens.
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Herr Geiger wir sind NICHT am verblöden. Vermutlich sind 96% der Bevölkerung es schon. Sind einfach nur noch Du…..! Keine Selbstdenker mehr!
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Das Gesetzt wurde nicht gemacht um dich zu beschützen, sondern damit du der Autorität gehorchst.
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Das grobe Schimpfwort könnte nicht besser kommuniziert werden. Für einmal hat das Bundesgericht Sinn für Humor gezeigt.
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Vielleicht bin ich ja altmodisch aber wenn ich jemanden per Gericht dazu zwingen muss seine Schulden zu zahlen heisst das für mich dass ich mit dieser Person in Zukunft keinen Kontakt mehr wünsche.
Ist es ein Bekannter ist die Beziehung eh zerstört, ist es ein Kunde kann ich auf ihn verzichten. „Ein Kunde der nicht zahlt ist kein Kunde sondern ein Dieb“
Aber nein, man rennt zum Gericht und prozessiert bis nach Lausanne. Da scheinen zwei sture Schädel aufeinander getroffen zu sein…
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Die Worte C uns S sind auch nur noch ein Schimpfwort.
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Die hoechsten Weihen dem alternden Professor, welcher sich mit Bagatellen, wie “Arschloch” abgeben mag. Vielleicht kann er wenigstens da noch mitreden. Primitiv und untersuchungswert. Solches ergibt sich, wenn man den Abgang verpasst hat und sich nur noch laecherlich macht.
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@Egon Zeender
Sei doch kein griechischer Leiter einer höheren Bildungsanstalt, du Scholarch, du.
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Wenn man alle Gesetze studieren wollte,
so hätte man gar keine Zeit, sie zu übertreten.Johann Wolfgang von Goethe
* 28. August 1749 † 22. März 1832 -
Sind wir am verblöden? Antwort: Nein, ich nicht, aber ihr seid schon verblödet. 😂
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Der Entscheid ist absolut nicht wegweisend. Und zum Glück haben wir keine Diktatoren, die irgendjemandem, zum Beispiel Richtern, vorschreiben, was Unsinn ist und was nicht. Das entscheiden die Richter unabhängig. Die Frage ist auch, ob der Anwalt eines solchen Mandanten absichtlich, freiwillig, allein aus finanziellen Gründen oder selbst allenfalls trölerisch gehandelt hat, und ob er rechtlich oder aufsichtsrechtlich deswegen belangt werden kann oder muss. Dies stand im genannten Urteil nicht bzw. noch nicht zur Diskussion.
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Vielleicht sollte es die nun unterlege Partei mit Ar$(Hl0.ch erneut versuchen.
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Die Verbindung mit dem Server ‚ar$(hl0.ch‘ schlug fehl.
…hmm, muss man erst aufschalten mit einem passenden Bildchen 🙂
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Als knapp 17-jähriger Handelsschüler erlaubte ich mir mal den Scherz, im Fach Korrespondenz einen zur Hausaufgabe gestellten Geschäftsbrief an den Phantasieempfänger A.R. Schloch zu richten. Unser Lehrer, Herr Dr. Walter Hanhart sel., gab ihn mir unkorrigiert, brutal rot durchgestrichen und dabei halb zerfetzt, mit der Note 0 (null, ja bei ihm ging die Skala von 0 – 6) versehen zurück, mit vor Erregung zitternden Händen, und schrie mich an: „Sie sind en Säuhund“. Am liebsten hätte er mir offenlichtlich links und rechts „eine gefedert“. Tat er aber nicht und die Sache war – sozusagen unter Männern – gegessen. Man schrieb das Jahr 1962. Keine Schulkommissionssitzung, kein Care-Team, keine Schulpsychologen, weder Anwälte noch die KESB, auch keine Gegenklage und schon gar kein Gerichtsverfahren.
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Die Worte C uns S sind auch nur noch ein Schimpfwort.
Unser Rechtssystem funktioniert schon längst nicht mehr: Bei gravierenden Tatbeständen nutzen Richter den gesetzlichen Spielraum oft nicht aus und urteilen…
Vielleicht sollte es die nun unterlege Partei mit Ar$(Hl0.ch erneut versuchen.