Bei EY Schweiz explodiert eine nächste Affäre. Nach Boys-Group zuoberst geht es nun um Sonntagsarbeit.
Diese war beim grossen Beratungs- und Revisionshaus gang und gäbe. Die Mitarbeiter erfassten jahrelang ihre Zusatz-Stunden im internen Erfassungssystem namens „Mercury“.
Das „Timesheet“ eines Beraters zeigt regelmässige Sonntagsarbeit von mehreren Stunden. Das Gesetz verbietet Sonntagsarbeit, ausser wenn der Arbeitgeber eine Ausnahmebewilligung hat.
Mehrere EY-Insider berichten, dass das Unternehmen Mandate bei Grosskunden mit Kampfpreisen an Land gezogen habe.
Damit die EY-Partner trotzdem hohe Boni erhielten, habe es zwei Massnahmen gegeben: hohe Preise für Mandate von Kleinkunden sowie viel Überzeit und Sonntagsarbeit bei den normalen Mitarbeitern.
Vor Jahresfrist kriegten die EY-Manager offenbar kalte Füsse. Aus heiterem Himmel verschickten der Personalchef und der Leiter der Rechtsabteilung eine Personalmitteilung zur Überzeit.
„Adjustments to (Overtime/Jahresarbeitszeit) requirements in Employment Regulations“, lautete der Titel. Man wolle nach einem Jahr Erfahrung mit Jahresarbeitszeit die „challenges“ „resulting from the seasonality (…)“ angehen.
Ziel seien Flexibilität für „EY and our employees“ sowie „labor law related risks“ einzudämmen, indem man die „significant individual (overtime) balances“ reduzieren würde, hielten die zwei EY-Spitzenleute am 26. September 2019 fest.
Das Problem für die EY-Verantwortlichen war, dass man „significantly differing interpretation and application of (Jahresarbeitszeit) by individual employees“ entdeckt habe.
„The model needs to be adjusted“, meinten der Personal- und Rechtsleiter, und setzten in ihrem Brief an die Crew das Wort „adjusted“ in Fettschrift.
„(…) we have threrefore decided to introduce more effective guidelines to achieve the original objectives“. Auch hier viel fett gedruckt.
Es folgte eine Auflistung von Massnahmen unter „Transparency“, „Accrual of overtime“, „Compensation of overtime“, „Discontinue carry-over of 60 overtime hours“ und weiteres.
Die Mitarbeiter fragten sich schon damals, was hinter dem scharfen Aufruf von oben zu strikter Einhaltung der Arbeitsgesetzte steckte. Hatte es Anzeigen beim Arbeitsamt gegeben?
Nach dem Aufruf vor Jahresfrist wurde es wieder still um das heisse Thema. Allerdings nur dem Schein nach. Mehrere Mitarbeiter fühlten sich weiterhin ausgenutzt.
Als vor kurzem berichtet wurde, dass EY-Nachwuchskräfte ihre Überzeit laut Befehl von der Brücke nicht aufschreiben sollten, kam es zu einer kleinen Eruption. Mehrere Betroffene meldeten sich und kritisierten EY.
Weiterhin würden Normalos mehr als die erlaubten Stunden arbeiten, hiess es. Die Leitung reagierte umgehend.
„Dear colleagues, (the) attached article about EY Switzerland was published today on the Internet blog ‚Insideparadeplatz‘, implying that junior consultants are not allowed to register their overtime.“
„We would like to reiterate the following: Consistency and correctness in the way we register both client and non-client related time is crucial for our firm.“
„This is why all hours worked need to be recorded and reported in our Mercury time reporting system (…)“.
Der erneute Aufruf, Überzeit sofort und korrekt im „Mercury“-System zu erfassen, ist ein Hinweis darauf, dass das Thema für die EY-Spitze weiterhin problematisch ist. Verbotene Sonntagsarbeit ist ein Strafthema.
Die Frage ist, ob und wenn ja welche Behörden am Untersuchen sind. In erster Linie ist das Zürcher Arbeitsamt gefordert. Dort heisst es auf Anfrage:
„Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass wir zu betriebsinternen Personalangelegenheiten keine Auskunft geben können. Zum entsprechenden Fachbereich können wir Ihnen sagen, dass er 200 Mitarbeitende umfasst.“
Bei EY Schweiz meinte eine Sprecherin per Email: „EY hält sich vollumfänglich an geltendes Recht. Überstunden müssen vom zuständigen Partner ausdrücklich schriftlich angeordnet bzw. genehmigt werden.“
„Die Mitarbeitenden sind verpflichtet im Rahmen der Jahresarbeitszeit, Überzeit bis spätestens Ende des laufenden Geschäftsjahres zu beziehen.“
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Die beliebtesten Kommentare
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Wenn Sonntagsarbeit oder grundsätzlich Verstösse gegen die Höchstarbeitszeiten geahndet werden sollen, müsste die halbe Dienstleistungsbranche der Schweiz eingebuchtet werden.
Selber in der Beratungsbranche ist das für mich seit Jahrzehnten normal und die Mehrarbeitszeit wird einfach kompensiert oder jährlich mehr oder weniger ausbezahlt.
Ich kenne Leute in der Bauplanungs- oder Projektleitungsbranche, für welche das ebenfalls im grossen Stil Alltag ist. 60 Stunden-Wochen sind durchaus normal.
EY ist hier also eher Standard, denn eine negative Ausnahme.
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Ich betreibe selber eine Unternehmensberatung und hier wird Überzeit (also alles ab 45 Stunden -60 Stunden) konsequent kompensiert. Funktioniert prima.
Die Arbeitszeiten schwanken im Projektgeschäft stark. Ein paar Wochen sind es dann 50-52 Stunden (mehr ist nie sinnvoll, dann leider die Qualität). Dann macht man ein paar Nachmittage frei und es ist wieder gut.
Wenn es nicht anders geht, dann bezahle ich auch etwas aus, was aber sehr selten ist. Dies geht auch in Ordnung und ist dann in der Kalkulation enthalten.
Das Kernproblem ist doch, dass viele Beratungen sehr schlecht und ineffizient organisiert sind. Und sich vor allem junge Kollegen ausbeuten lassen und Überzeit nicht kompensieren (können).
Im Falle von EY kommt noch offenbar nicht genehmigte Sonntagsarbeit dazu, was natürlich ein völliges NoGo ist. -
@Langjähriger Berater
Bei EY ist es nicht nur ein Advisory Problem. In anderen Bereichen geben die Vorgesetzten an, dass man entweder nicht auf den Kunden aufschreiben darf oder Sonntagsarbeit in der Woche erfasst werden muss. Bzgl. nicht auf Kunden erfassen bedeutet zudem auch das auf „admin“ gebucht werden muss. Dies wiederum birgt ein anderes Problem für die Kollegen. Es gibt eine mind. Vorgabe für chargeable hours, welche auch zum Jahresziel gehören. Wer dies nicht erreicht kann damit rechnen das es keine Promotion oder Gehaltserhöhung gibt. EY sucht und findet immer Gründe seine Mitarbeiter klein zu halten.
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Frage: Fand bereits – zur Beweissicherung – eine Hausdurchsuchung an der Hardbrücke statt? Da herrscht doch massive Verdunkelungsgefahr und die Gefahr, dass Zeugen „zum Schweigen gebracht“ werden.
In den USA wäre doch schon längst der Kastenwagen vorgefahren. Dann die verantwortlichen Partner getrennt verhören und einen „Deal“ anbieten. Dann hören die gar nicht mehr auf zu „singen“. -
Der eigentliche Skandal ist doch, dass die Behörden wegschauen und den Laden nicht zusperren.
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Übrigens; EY ist noch immer die Whistleblowerinnen intern am „jagen“. Ebenso weitere Whistleblower im „Assets-Fall“. Mehr als ein Jahr später ist ein englischsprachiger Partner immer noch dran, die Maulwürfe zu finden und diese dann zu bestrafen. Dies mit dem Akzept des neuen CEO’s. Klasse EY, grosse Klasse. Lernt ihr nie dazu?
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Ich glaube, Herr Hässig wäre sehr interessiert an Informationen zu dem Thema. Oder der Tagi? Dann knallt er denen halt nochmal einen Artikel vor den Latz.
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Absolut korrekt, kann ich bestätigen. Intern untersucht wird durch den Partner von weiter oben im Hause, von Forensic & Integrity Services, Peter Coats. Lustig; Für was steht eigentlich “Integrity” in dem Fall und EY generell genau?
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In dem Fall haben die Betroffenen nur eine Chance: Sofort mit jedem bisschen Dreck zu Hässig und zu den Behörden gehen.
Da geht es um Sein oder Nichtsein! -
Absolut. Sollte es auch nur eine einzige (weitere) Entlassung deswegen geben (selbstverständlich unter Angabe iiiiiirgendwelcher fadenscheiniger Gründe), sofort bei LH melden. Coats und Vieli….die Überbleibsel der alten Garde können’s nicht lassen.
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Wer hohe Schweizer Saläre erwartet, muss eben auch entsprechend mehr Leistung erbringen als ein Mitarbeiter an einem Standort mit niedrigeren Personalkosten. Das ist eine Binsenweisheit, die sich nicht aus der Welt schaffen lässt.
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Die Saläre in den B4 entsprechen nicht dem, was Aussenstehende sich gern ausmalen. Ab Partner vielleicht.
Leistung gerne, aber das innerhalb des gesetzlichen Rahmens und ohne strafrechtlich relevante Sachverhalte.
Und ja, ich hab einen meiner ex AG vor den Kadi gezogen, gewonnen und kann Betroffene nur dazu ermutigen dies ebenfalls zu tun.
Die Drohungen der Partner von wegen schlimme Konsequenzen sind nichts mehr als das. Drohungen. Vor dem Strafgericht sind sie dann plötzlich kleinlaut.
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Stimmt, habe ich auch erlebt. Erst wurden wildeste Drohungen wurden ausgestossen. Vor Gericht waren die gleichen Leute dann etwas weniger forschm sowohl vor aber insbesondere auch nach dem Urteil. Natürlich haben diese Personen dann auch wenige Monate später beschlossen, „sich beruflich neu zu orientieren beziehungsweise mehr Zeit mit der Familie zu verbringen“. Habe nie mehr irgendetwas von denen gehört.
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Ich habe viele Jahre als Senior in verschiedenen Beratungsfirmen gearbeitet und kann festhalten, dass die den Associates zugewiesenen Arbeiten in der normalen Arbeitszeit nicht erledigt werden können und dass Wochenendarbeiten, Ueberzeit, kein Ferienbezug etc. Bestandteil des Geschäftsmodells ALLER grosser, meist ausländisch gesteuerter Berater sind. Gilt auch für viele Advokaturen. Wer einer solchen Firma beitritt, weiss das,was aber lange noch nicht heisst, dass es legal ist! Grund des Uebels ist u.a. auch die Tatsache, dass aus Konkurrenzgründen Projekte oft zu billig verkauft werden und die Mitarbeitenden die Stunden nicht oder nur diskontiert aufschreiben dürfen, damit die Projektkosten nicht aus dem Ruder laufen. Wie immer: Der Fisch stinkt vom Kopf her und unsere Behörden, die das alles genaustens wissen, kümmern sich nicht darum, auch nicht darum, dass Leute auf Kurzarbeit weiterhin 100% und mehr arbeiten müssen!
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Absolut normal. Nicht nur bei EY, sondern auch bei anderen Big4. Von klassischen Strategieberatungen wie McKinsey, BCG & Co. ganz zu schweigen. Dasselbe gilt für alle renommierten Wirtschaftskanzleien. Systematisches Überschreiten der gesetzlichen Höchstarbeitszeit, Sonntags- und Nachtarbeit, keine Möglichkeit der Kompensation von Überzeit etc. – alles Teil des Geschäftsmodells…
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Und illegal. Es wird Zeit, dass die Behörden durchgreifen.
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Ob E&Y diesesmal das richtige tut, also die Opfer entschädigt und die Täter bestraft? Oder müssen wir wieder so ein Trauerspiel wie beim Fall „Show me your Assets“ und beim „Lapdance-Samichlaus“ mit erleben?
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Habe früher bei Deloitte Schweiz gearbeitet. Genau das Gleiche. Man durfte 12, 16 oder gar 18 Stunden arbeiten, aber nur maximal 9h/Tag aufschreiben. Am Wochenende arbeiten? Ja bitte, aber auf eigene Rechnung. Oft werden Projekte einfach understafft. Die Partner nehmen sich die Margin mit. Alle anderen bluten dafür. Moderne Slaverei.
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🚔🚔⚖️⚖️🗝🗝
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Ja was dachten diese Billig-Juniors aus Frankreich und Deutschland? Dass hier einfach so Milch und Honig fliesst und im Anzug gechillt werden kann?
Am besten Consulting der Big 4 ins EU Ausland verschieben, dann haben wir wieder weniger Dichtestress. -
Was für ein Skandal – EY liess ihre Mitarbeiter systematisch arbeiten!
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Kein Wunder, wollen Teile unseres Parlaments immer wieder das Arbeitsgesetzt aushöhlen mit höheren Wochenarbeitszeiten, Nacht- oder Sonntagarbeit. Diesen Parteien wollen nicht, dass man überhaupt noch Arbeitszeit erfasst. Fällt diese Pflicht ersteinmal, dann kann man noch viel mehr bescheissen.
WEHRET DEN ANFÄNGEN!
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ein Schelm wer hier an korrupte Parlamentarier denkt
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Vielleicht sind ja viele Berater-Lappis froh in naher Zukunft überhautp Arbeit zu haben…. Hoffen’s tun wir es natürlich nicht…
PS: Dass gegen das Arbeitsgesetz in der Schweiz verstossen wird ist Gang und Gäbe… Denn die Sanktionen gegenüber den Arbeitgebern sind ein feuchter Furz wert… -
Wer den Sinn des Lebens darin sieht, möglichst viel zu arbeiten tut mir leid. In der Hoffnung auf eine Beförderung die in 90% der Fälle sowieso nicht eintritt arbeiten sich die Lämmer bis zum Kollaps. Und wenn es doch mal eine Beförderung gibt, dann besteht die aus mehr Verantwortung. Die Kompetenzen hierzu sind jedoch mit der Lupe zu suchen. Aber es steht jedem frei, sich nach einem anderen Job umzusehen.
Was mich wirklich stört, dass die Ausgemusterten dem Staat überlassen werden. Arbeitgeber sollten gerade bei Burn-Out-Fällen viel stärker in die Pflicht genommen und haftbar gemacht werden können für die Folgekosten. So lange das nicht passiert, können die Lämmer von den Arbeitgebern weiterhin wie Zitronen ausgepresst werden.
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Sonntagsarbeit ist in der WP Branche in der busy Season normal.
Jede Branche kennt vor und Nachteile. Während der Busy Season wird bei den WPs so viel wie möglich gearbeit – sehe das Problem nicht. Die Arbeitsrapporte gehen sowieso nicht im Detail an die Kunden. Die Bewilligung wenn mehr als 6t ist auch kein Problem.
Für das Gejammer habe ich echt kein Verständnis.
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Frage an Frau Andrea Engeler (Amtschefin des Amtes für Wirtschaft und Arbeit): Wann gedenken Sie endlich mal etwas in der Sache zu unternehmen? Das ist doch ein ganz krasser Fall.
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Das ist im Leman Bogen bei Multis schon seit 20 Jahren normal. Arbeitsamt sieht weg… 🤷♂️
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Also in der Beratung und der Wirtschaftsprüfung werden Wochenendarbeit und unbezahlte Überstunden erwartet. Man ordnet sie natürlich nicht schriftlich an, dann ist es eben schuld der Mitarbeiter wenn sie am Wochenende arbeiten.
Die Karriere ist sonst ganz schnell vorbei. Keiner hält sich an das Arbeitsrecht. -
In einem Feudalsystem müssen die Leibeigenen Tag und Nacht zur Verfügung stehen. Die EY-F.-Herren scheinen wohl erkannt haben, dass die Wilhelm-Tell-Schweiz nicht nicht so weit ist.
Gunther Kropp, Basel -
Schlussendlich betreiben die grossen 4 Beratungsunternehmen wettbewerbsschädliches Verhalten. Sie bleiben unter sich und der Eintritt von kompetitiven neuen Unternehmen wird dadurch verunmöglicht. Die WEKO hätte hier genügend Anhaltspunkte einzugreifen. Sie gibt genügend weitere Beispiele…aber eben man will ja neue Arbeitsplätze schaffen in der Schweiz, nur mit diesem Verhalten werden keine Arbeitsplätze entstehen, sondern im Gegenteil.
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EY, wir sind DIE Revisoren,
schlau über beide Ohren.
machen die Gesetze kurz,
Staat interessiert 1 Furz.Daraus die Boni blühen,
ohne selbst uns bemühen!
Honorare katapultieren,
Personal auf allen Vieren!Erst als es fing zu stinken,
Management flieht in Finken:
Hat wieder mal zu kurze Beine,
Reputation war zum Scheine!ORF
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GENIAL auf den Punkt gebracht!!!
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Der angesprochene Fachbereich mit 200 Personen ist die Abteilung Strategy and Transactions (früher Transaction Advisory Services).
Seit Jahren wird versucht die Überstunden in den Griff zu kriegen, jedoch ist dies im Projektgeschäft faktisch unmöglich. Also gilt auf Consultant-Stufe die Weisung, dass nur dann Überstunden aufgeschrieben werden dürfen, wenn sämtliche Arbeitsstunden der Woche auf Projekte verrechnet werden können. Somit sind interne Sitzungen, Team-meetings etc. Freizeit und dürfen nicht aufgeschrieben werden. Zusätzlich gilt die Weisung max 60h die Woche einzutragen und falls am Sonntag gearbeitet wird, diese Stunden auf die anderen Arbeitstage zu verteilen. Alles was darüber hinaus geht löst eine Warnung im System aus, man wird zum Partner zitiert, gezwungen diese Stunden aus dem System zu löschen und hat zu versprechen, dass dies nie wieder vorkommt. Die Anschuldigung, dass Sonntagsarbeit nicht entschädigt aber von allen erwartet wird, ist somit völlig korrekt.
Mittlerweile geht es sogar so weit, dass Consultants Überstunden gar nicht mehr aufschreiben, damit sie weiterhin im Wohlwollen der Manager bleiben und für Projekte berücksichtigt werden.
Zusätzlich wurde den Mitarbeitenden versprochen, dass die Beendigung und Löschung der 60 Stunden overtime carry-over durch zusätzliches Gehalt kompensiert wird. Von dieser Kompensation hat seit Corona niemand mehr etwas gehört..
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Was sie hier beschreiben, ist ganz klar deliktisch. Bitte setzen Sie sich mit Lukas Hässig oder den Behörden in Verbindung.
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Jep. Und damit gibts gleich mehrere Probleme:
Stunden vom Sonntag einfach auf einen anderen Tag zu übertragen ist Falschbeurkundung (Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2Var. 2 StGB „Wer in der Absicht, jemanden am Vermögen oder an andern Rechten zu schädigen oder sich oder einem andern einen unrechtmässigen Vorteil zu verschaffen (…) rechtlich erhebliche Tatsache unrichtig beurkundet“) Ja, selbst die betriebliche Arbeitszeiterfassung ist eine Urkunde.
Wie bereits mehrfach (auch gerichtlich) festgehalten wurde, ist Arbeit bei den Big-4 nicht so kritisch, als dass hierfür Ausnahmebewilligungen für Sonntagsarbeit erteilt würden.
Sonntagsarbeit ist weiterhin mit einem Lohnzuschlag von 50% zu Entschädigen. Auf diese 50% kommen zusätzlich die üblichen Lohnabzüge (AN und AG Seite) somit werden hier Sozialabgaben hinterzogen (was in der CH kein Straftatsbestand ist).Keine der Big4 hält sich wirklich an das Arbeitsrecht. Klar kommuniziert man immer, dass eine korrekte Zeiterfassung wichtig sei und jeder einzelne dafür verantwortlich ist. Letztendlich ist das aber eines: Cover My Ass
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@Cry baby
Willkommen in der Leistungswelt.
Willst Du auch noch Dein Salär oder Deine Karrierechancen bei oder nach ey beklagen?
PS: bin kein MA von ey
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@Insider
Das kann ich zu 100% bestätigen! -
Ist in allen Service Lines so, dass seit dem Mail alle Stunden die am Sonntag gearbeitet wurden oder an den anderen Tagen mehr als 12.5 betragen, verteilt werden damit keine Regelverletzungen vorliegen.
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Überstunden werden vom Partner nicht schriftlich angeordnet, sondern erwartet. Ich hatte schon eine schlechte Quali in dem Laden, weil ich etwas gegen meine ausufernde Gratisarbeit rebellierte. Es ist leider bei den Beratungen Teil des Geschäftsmodells, sich im tiefgrauen bis schwarzen Bereich des Arbeitsrechts zu bewegen mit ihren Karrieremodellen.
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Es wird erst besser, wenn der erste Partner verurteilt würde.
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Sorry, aber das wusste man ja schon immer. Sonntagsarbeit kommt in der Branche natürlich vor, da die Deadlines halt in der Regel knapp sind. In der Busy Season ist es normal, dass auch mal am Sonntag gearbeitet werden muss (Gesetz hin oder her). Wenn die Arbeitszeit dann an einem anderen Tag aufgeschrieben werden kann, sieht niemand ein Problem. Juniors (wie ich selber) sind auf die Überstunden angewiesen, um im Sommer 3 Monate zur externen Ausbildung zu gehen.
Was nicht geht ist, die Arbeit dann nicht aufschreiben zu dürfen. Das ist aber sicher nicht die Regel, sondern der Gehirnfurz von einzelnen Projektverantwortlichen.
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„Gesetz hin oder her“ – das ist genau die Einstellung, welche bei normalen Bürgern auf völliges Unverständnis stösst. Insb. bei Wirtschaftsprüfern!
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Nicht aufschreiben ist mehr die Regel als du denkst.
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Und da scheint das zugrundeliegende Problem zu liegen. Wie soll man sich denn ohne Überstundenkompensation zB auf den WP vorbereiten?
Ganz abgesehen, dass das beschriebene Verhalten von EY es unmoralisch und vermutlich auch wiederrechtlich ist: Wie soll jemand unter solchen Bedingungen bei EY auf Dauer arbeiten? -
Das mit dem „Gesetz hin oder her“ ist sicher eine Verteidigungsstrategie, die bei der Staatsanwaltschaft vor Gericht wahre Begeisterungsstürme auslösen wird… Es ist dann wenigstens klar, dass der Richter das Strafmass voll ausschöpfen wird.
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Wahrscheinlich weil die Zwischenschicht von Managern die Juniors zu Overtime zwingt es den Partnern nicht zu sagen traut, dass massiv das Arbeitsgesetz gebrochen wird.
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Das hat bei EY nichts mit der Zwischenschicht zu tun. Da muss man weiter oben anfangen.
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Wo kein Kläger, kein Richter.
Die Behörden wissen spätestens jetzt Bescheid.
Werden die Behörden nun von sich aus aktiv? Wie wär‘s mit einem deutlichen Zeichen, damit diese Gesetzesverstösse (auch in anderen Firmen üblich) endlich beendet werden?
Sorry, hab ja nur geträumt …-
Es wäre an der Zeit, dass der alte Zopf betr Sonntagsarbeit für „gut bezahlte“ Branchen endlich abgeschnitten wird. Wenn ich am Freitagnachmittag privat etwas zu erledigen habe, mein Arbeitgeber mir die notwendige Flexibilität gibt, dann sollte es meine Sache sein, ob ich meine Arbeit dann noch am Sa oder So nachhole.
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Lieber Lukas Hässig
Diese EY Geschichte interessiert nicht !!! Bitte scheiben lieber etwas wissenswertes über die Demokratie Krise in Bern und die neuen Gesetzte die uns unsere Landvögte aufs Auge drücken wollen . Das alles unter dem Decknamen COVID !!
Das würde mehrere Leser interessieren und ev. sogar aufwecken !-
abgesehen von GAV, resp. NAVs
Sonntagseinsätze von weniger als 6t im Jahr gelten nicht als regelmässig, also KEINE Bewilligung Seco
Das Seco ist nicht immer zuständig, machmal auch Kanton
Kleinbetriebe mit weniger als 4 MA, KEINE Bewilligungspflicht
Aber die Kompensation von Sonntagsarbeit ist auch wieder aufwändig und umständlich.
Die Sonntagsarbeit ist dermassen kompliziert geregelt – (Daankee liebe Politiker und Verwalter), dass nur der gesunde Menschenverstand und loyale Mitarbeiter Abhilfe schaffen können.
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Sorry, wir sind hier auf Inside Paradeplatz, nicht auf Inside Aluhut. Somit ist der Artikel hier relevant.
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Lieber sermonius
Bitte schreiben Sie uns nicht vor, was wir lesen oder Herr Hässig schreiben soll. Besten Dank. -
Diese EY Geschichte interessiert sogar sehr. Es ist wichtig, dass jemand aufdeckt, wo Dinge so falsch laufen. Wo Öffentlichkeit hergestellt wird, besteht zumindest eine Chance, dass die Behörden irgendwann nicht mehr zwei Augen zudrücken können.
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@sermonius
Dies ist ein Finanzblog und kein Covidioten-Blog. Wenn Sie das andere interessiert, lesen Sie den Blog von Attila Hildmann…@Lukas Hässig: Keine Covid-Artikel hier!
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Hahaha…..das wurde schon immer so gemacht, warum soll sich da was aendern.
Bis in die oberen Level geht es darum, die Arbeiten zu erledigen – egal, wieviele Stunden man benötigt. Wenn es dann mehr sind als kalkuliert, dann wird nicht aufgeschrieben resp gestrichen und beim Streichen fängt man bei denen an, die sich am wenigsten wehren und geht dann langsam nach oben.
Wenn jetzt sich hier jmd echauffiert oder behauptet nix davon zu wissen, der hat definitiv noch nie in der Beratung gearbeitet. Das ist ein gängiges Model in der Schweiz, aber auch in anderen Ländern. Da sind die lokalen Vorschriften egal….die KPI‘s werden in London gemacht und nach denen hat sich jeder Partner zu richten.
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mein Bedauern hält sich in Grenzen.
Wer bei dieser an und für sich nutzlosen Bude arbeitet ist ganz einfach selber schuld. -
Meine Interpretation des im blog gezeigten Auszugs aus dem internen Schreiben: Da wurde bei der Einführung des Systems unterdurchschnittliche Arbeit geleistet.
Die Frage ist nur: wegen Unfähigkeit oder „auf Befehl von oben“? -
Das Thema EY wird sich irgendwann selbst erledigen nach dem die Klagewelle der Wirecard Aktionäre und andere Geschädigte anrollt. Da wird nicht mehr viel von dem Namen EY bleiben. Die Enron Geschichte lehrt uns wie es dem dortigen Wirtschaftsprüfer erging. Sollte EY untergehen, wäre es kein grosser Verlust. Nur ein Prüfer weniger der seinen Job wieder mal nicht verstanden hat. Das ist alles.
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EY: Haltet Euch doch verdammt nochmal einfach die Regeln, die sind wirklich simpel, jede Mini-Gipserei kennt die und kann sie einhalten :
– Willst Du am Sonntag arbeiten? Antrag beim Seco stellen. Sonntagszuschlag bezahlen
– Willst Du unter der Woche mehr arbeiten? Stunden aufschreiben. Entweder bezahlen oder in ruhigeren Zeiten kompensieren.
– Teamchef hält sich nicht dran? Fälscht Angaben? Entlassung.
Was genau ist daran unklar? Muss ich euch ein Excel und eine Prozessplanung schicken, als Beispiel wie das geht?
Und so etwas revidiert Bilanzen, aber echt!-
Das Problem ist sicher nicht dass man die Gesetze nicht kennt, sondern wohl eher dass man glaubt über ihnen zu stehen.
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Den oberschlauen Unternehmensberatern mit HSG-Ausbildung in ihren Massanzügen und Lackschuhen ist das Führen eines Handwerksbetriebes nicht zuzutrauen. Spätestens nach 6 Monaten wäre der Konkurs fällig.
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Scherzkecks, Excel und Prozessplanung…. eine PowerPoint Präsentation ist das einzig Wahre bei EY.
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EY revidiert Bilanzen? Der war gut …. siehe die Revision von der deutschen Firma Wirecard, welche im DaX Index immer noch ist und vor drei Monaten Konkurs ging. Jahrelang hatte man scheinbar ein Teil der Bankkontosaldi nicht 100 % sicher überprüft und somit konnte Wirecard falsche Angaben machen und betrügen.
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@Kleingewerbler
Die Lohnklassen sind eben auch ein Argument.
Es ist in Ordnung, wenn bei tiefen Löhnen und null Prestige oder Karrierechancen strengere Regeln gelten.
Ab Lohn TCHF 120 mit Jahresarbeitszeit und Kaderfunktion gilt in der Praxis die Präsenzzeit nicht mehr sondern nur die verrechenbaren Stunden, resp. die Leistung innerhalb des Unternehmens. Das ist Überzeit sowieso kein Thema mehr.
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@Mutti
Können Sie uns bitte für ihre Behauptung „das Arbeitsgesetz gilt ab 120k CHF nicht mehr und Überzeit ist kein Thema“ kurz den entsprechenden Paragrafen im Arbeitsgesetz zu senden? Ich habe nachgeschaut und leider nichts zu dem Thema gefunden.Dafür habe ich folgen Passus in Art. 59 ArG gefunden:
„Strafrechtliche Verantwortlichkeit des Arbeitgebers
1 Der Arbeitgeber ist strafbar, wenn er den Vorschriften über
a. den Gesundheitsschutz und die Plangenehmigung vorsätzlich oder fahrlässig zuwiderhandelt;
b. die Arbeits- und Ruhezeit vorsätzlich zuwiderhandelt (…)“ -
@Fragender
Bin kein Jurist, empfehle Kommentar Streiff, in allgemeinen Fällen auch kommentiertes OR Beobacher. Zudem gibt es noch ArGV 1 udn ArGV 2. Es gibt noch die Wegleitung vom Seco, aber ich mag solche Zusammenfassungen von Praktikanten nicht, weil sie oft entweder veraltet, zu oberflächlich oder fehlerhaft sind und mir die Suchfunktionen zumüllen.
Meine Äusserungen beziehen sich auf die Pflicht der Arbeitszeiterfassung in Kombination mit üblichen arbeitsvertraglichen Regelungen u.a. Jahresarbeitszeit bei Kadermitarbeitern (jeder Tubel kann heute einen Kaderarbeitsvertrag haben – mit Konsequenzen ;-)).
Konkret nachlesbar, Art. Art. 73a,73b ARGV 1, bzw. 46 ArG:
Da steht z.B. “
„Für den Verzicht auf die Arbeitszeiterfassung wird weiter vorausgesetzt, dass die betroffenen Arbeitnehmenden
über ein Bruttojahreseinkommen von mindestens CHF 120‘000.- verfügen. Für die Bestimmung des Bruttojahreseinkommens»„Die nachfolgenden Bedingungen (Gesamtarbeits-vertrag, Bruttojahreseinkommen von mehr als 120‘000 CHF, Gestaltungs- und Arbeitszeitautonomie sowie Einverständnis des einzelnen“
In der Wegleitung wird argumentiert, dass mit den TCHF 120 der gemäss UVG versicherte Lohn gemeint sei, und dass also neu 148 gelte, aber ich kenne keine diesbezüglichen Urteile.
In der Praxis wird bei solchen Verträgen und bei Gerichtsverhandlungen irgendwelche Mehrarbeitszeit dann berücksichtigt, wenn nicht vermeidbar also konkrete Ereignisse, welche Präsenz erforderten.
Also, Fragen sie einen Jurist, der auf Arbeitsrecht bei Kadermitarbeitern spezialisert ist bezüglich Ihrer persönlichen konkreten Situation mit Branche, Arbeitsvertrag usw..
By the way:
Es ist übriges als Kader auch extrem mühsam, wenn Anfänger ihr ganzes „Übungsprogramm“ als produktiv rapportieren und dann auch noch meinen sie hätten Umsatz oder sonst irgendwelchen Wert für das Unternehmen produziert. Konkret „wann“ sie arbeiten ist mir persönlich egal. Nur unprofessionelle Menschen planen keine Erholungszeit ein.
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Kann das Mercury-System (oder der findige EY Berater) nicht einfach die Sonntagsstunden auf Samstag oder einen anderen Wochentag umbuchen?
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Das wäre dann eine Urkundenfälschung. Da kann man sich als Mitarbeiter auch gleich die Kugel geben.
Besser eine Entlassung als ein Strafprozess. -
Dieser Prozess wird organisatorisch gelöst.
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EY wird immer schlimmer, der Fisch stinkt am Kopf und die Revisionen sind oft fraglich oder geschmiert. An den GVs erhalten sie immer mehr Nein Stimmen, und zwar zu Recht.
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“Gestank vom Kopf her?” – Nicht nur: Bei einem meiner früheren Arbeitgeber war regelmässig ein Team von Junior-Buchprüfern zu Gast. Damals lieferte man die Zahlen noch auf Papier ausgedruckt an. Den Junioren war ein ungelüfteter Raum zugewiesen worden, in dem sie ihrer Tätigkeit von früh bis -teilweise sehr – spät nachgingen. Allein schon aus olfaktorischen Gründen war ich jedesmal froh, wenn ich, diese Örtlichkeit verlassen konnte. Man tröstete sich mit dem Gedanken, dass diese armen Juniors das alles nur auf sich nehmen mit Blick auf zukünftige Lorbeeren in Form von Partner- und Chefpositonen…
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Danke Lukas, dass endlich alles ans Licht kommt. Sehr gut recherchiert und alles auf den Punkt gebracht.
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Hässig ist auf dem besten Weg, auch die neue Führungsrunde von EY in die Wüste zu schicken.
Und das ist gut so.
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Endlich tut mal jemand etwas gegen die Ausbeutung!
Warum meldet sich denn niemand direkt bei den Behörden? -
Nicht genehmigte Sonntagsarbeit ist kein Kavaliersdelikt.
Faktisch wirft hier Lukas Hässig EY, beziehungsweise den zuständigen Führungskräften, eine Straftat vor (Offizialdelikt). Es liegt nun an den Behörden, sofort Ermittlungen aufzunehmen um zu prüfen, ob diese Straftraten real sind oder nicht.
Die Ermittlungen gestalten sich sehr einfach: Entweder liegen die Buchungen wie beschrieben vor, dann folgt eine Verurteilung. Oder nicht, dann hat Herr Hässig ein Problem.-
Es ist einfach: die Login/Logout Zeiten am Firmen Laptop auswerten lassen.
Aber wer will das schon?
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So ziemlich alle grossen und kleinen Beratungsfirmen verstossen vorsätzlich gegen das Arbeitsgesetz. Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Überzeit sind Teil des Geschäftsmodells.
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Absolut korrekt. – zb CAPCO hatte mit der CS ein riesen Projekt in OPS – da wurde bis morgens durchgearbeitet und am naechsten Tag weiter zudem auch Wochenende.
Das wurde kompensiert 🙂 der ein oder andere erhielt ab und zu mal 150 CHF im
Quartal. Ein Witz hoch 10 – da gingen Beziehungen kaputt, die waren nervlich am Ende, hatten kein Leben mehr, die Leute wurden ausgenutzt, man klopfte ihnen ab und zu mal auf die Schultern und die Partner lachten sich schlapp, denn sie hatten mal wieder einen ‚verkauft‘, den sie voll verrechnen konnten.Aber so geht es bei allen Beratungsinstituten, allen!
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Ohne Commitment gratis Übereit zu leisten wird man bei den Beratungsfirmen keine Zukunft haben. Die Aufsichsbehörden müssten hier endlich einmal hart durchgreifen und geltendes Recht umsetzen. Solange das nicht passiert wird sich gar nicht ändern.
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„Der erneute Aufruf, Überzeit sofort und korrekt im „Mercury“-System zu erfassen, ….“
-> Ja okay, dann ist ja gut. Dann dürfen und sollen ja alle alles erfassen. Wo ist das Problem?
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Das Problem ist das was EY schreibt und wie sie dann intern mündlich mit dem Thema umgeben sind sehr widersprüchlich. EY ist ganz gross darin alles was rechtlich nicht korrekt ist nur mündlich zu kommunizieren.
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Kannst ja mal die non-chargeable hours (ja, interne Buchhaltung, People Managment, Themenentwicklung, Akquisen, Spesen usw. erledigen sich nicht von alleine) konsequent verbuchen. Und einfach mal schauen, was dann passiert.
Persönlich führe ich eine Schattenrechnung, wo ich jede Stunde korrekt aufschreibe. Nur für den Fall der Fälle. -
Du bist nicht die einzige Person mit Schattenrechnung. Das wäre jedem zu empfehlen, allerdings kostet dies sehr viel (Frei)Zeit, nur weil EY nicht transparent ist.
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EY angestellte sind auf dem arbeitsmarkt beliebt. sie sind bekannt dafür, dass sie für „luft und liebe“ arbeiten. solche anspruchslose angestellte hat jeder arbeitgeber gerne.
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sorry, kein Mitleid. Wer für EY arbeiten will muss es wissen, ausser Backoffice Mitarbeitern.
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Sorry Herr Hässig die Geschicht hat leider kein Fleisch am Knochen. Vom Timing her würde ich darauf tippen, dass ein paar beleidigte Angestellte ihren Frust rauslassen, weil sie bei der Beförderungsrunde vor ein paar Wochen übergangen wurden. Und dies obwohl sie stets „grossen“ Einsatzwillen gezeigt haben und höchstwahrscheinlich freiwillig absurd hohe Überstunden (vielleicht auch Sonntags, mag sein) geleistet haben, in der Hoffnung es würde als a.o. Einsatz angesehen und dementsprechend belohnt. Leider war wohl die Hälfte der Überzeit nur ein Absitzen und kein Chaergeable Jungs. Versuchts anderswo.
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Herr Hässig, der oben genannte Kommentar ist garantiert von keinem SC geschrieben!
Sie haben mit Ihrer Beschreibung der Lage völlig recht.
Ich wunder mich nur, wie es Leute geschafft haben, Sonntagsarbeit in Mercury zu dokumentieren. Ich hätte gedacht, dass da sofort HR auf der Matte steht und mittels wenig subtiler Drohungen eine Umbuchung erzwingt. Vermutlich sind ihnen da ein paar durch die Maschen geschlüpft.
Wann entlich unternimmt das AWA etwas? Ich weiss von mehreren Personen, die sich da beschwert haben. Passiert ist rein gar nichts. -
Sie scheinen keine Ahnung zu haben und nur Floskeln los zu lassen. Der Artikel ist 1:1 korrekt und entspricht der absoluten Wahrheit und Tatsachen, welche seit Jahren so von EY angewandt wird.
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@EY SC
Ihre Antwort zeigt exemplarisch die Arroganz von Teilen des Managements. Hoffentlich müssen Sie auch noch einmal lernen zu arbeiten.
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Wo ist das SECO wenn man es mal braucht? Aha, EY ist ein Grossunternehmen, dann ist man lieber brav und ruhig. Das SECO drangsaliert ja lieber andauernd die KMU, das Rückgrat der Wirtschaft
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EY anzeigen!
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Und was, lieber Herr Hässig, ist nun neu an diesem Artikel?
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Dass Hässig nun anscheinend schriftliche Beweise für nicht von den Ämtern genehmigte Sonntagsarbeit hat, beispielsweise?
Ist übrigens strafrechtlich relevant.
Finde ich doch sehr wesentlich.
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Weiterhin gros Kurzarbeit beantragen und 100% Home Office weiterarbeiten lassen. Sonntagsarbeit und deren Zuschlaege danach teuer den Kunden verrechen. EY bzw. ihre Partners wissen, wie man den Staat und die Kunden abzocken kann. Dafuer versagen sie bei ihrer Kernaufgabe der Buchpruefung wie bei Wirecard, etc vollumfaenglich. Arthur Andersen war auch einmal eine grosse Nummer. Das gleiche koennte bald einmal mit EY passieren.
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Wohin sind die Arthur Andersen Leute gezogen??? Natürlich zu EY, wo sie weiterhin ihre Wundertaten vollbringen!!!
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Die letzten zwei Absätze sprechen Bönde im Juristendeutsch!
1. nicht angeordnete Überzeit war unter Umständen nicht Notwendig! Insbesondere kann der Arbeitgeber dann Behaupten, er hätte ja gar nicht gewusst das sein Mitarbeiter soviel arbeiten würde, denn wenn er das gewusst hätte, hätte er natürlich sofort interveniert, daher müssten Überstunden auch angeordnet werden.
2. Der Verweis auf den Bezug innerhalb eines Jahres, hat normalerweise den Zweck das Überstunden ansonsten Ersatzlos verfallen sollen, so ist das in diversen Reglementen & Verträgen geregelt, das dies natürlich illegal ist, wird ausgeblendet, ein Teil wird es glauben und nicht Klagen, Klagen ist sowieso ungünstig wenn man wieder ein Jöbli braucht nacher, man kennt sich halt….
Zwei mal eine schöne Anekdote, die zeigt, wie man Platitüden einsetzt, Klingen gut für den Mitarbeiter, schützen aber nur das Unternehmen….
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Vor Gericht natürlich nicht haltbar.
Es braucht offenbar an der Hardbrücke zur Beweissicherung eine Razzia. Einfach alle Daten einkassieren. Zeugen werden sich schon finden lassen.
Hier sollte man mal ein Exempel statuieren.
Schützt auch die Opfer – wenn die „Verantwortlichen“ dann einen Strafregistereintrag haben (ja, die beschriebenen Fälle sind derartig gravierend, das muss – wenn die Story von Hässig korrekt ist – aus meiner Sicht zwingend zu strafrechtlichen Verurteilungen führen), müssen sie die Branche eh verlassen und können sich nicht mehr an Opfern und Zeugen „rächen“. -
Blödsinn! Ich war mit einem ganz ähnlichen Fall vor Gericht und obwohl auch alle Arbeitszeiten dokumentiert waren, und diese sehr wohl nötig waren, waren Sie nicht alle angeordnet.
Folge, Anspruch verfällt, denn wenn ein Mitarbeiter ohne Anordnung überstunden leistet ist er eventuell Inkompetent und nicht in der Lage die Normale Arbeit in der Normalen Arbeitszeit zu erledigen, da die Überstunden nicht angeordnet waren hatte der Arbeitgeber ja auch keine Möglichkeit zu erkennen das das Arbeitsgesetz verletzt wurde, ansonsten hätte er natürlich sofort Massnahmen ergriffen….Wers glaubt wird umbedibgt selig….Tatsache ist das diese Bestimmungen sehr wohl verbindlich und auch einen Schutz darstellen und zwar für das Unternehmen…
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EY: Haltet Euch doch verdammt nochmal einfach die Regeln, die sind wirklich simpel, jede Mini-Gipserei kennt die und kann sie…
Der angesprochene Fachbereich mit 200 Personen ist die Abteilung Strategy and Transactions (früher Transaction Advisory Services). Seit Jahren wird versucht…
So ziemlich alle grossen und kleinen Beratungsfirmen verstossen vorsätzlich gegen das Arbeitsgesetz. Nachtarbeit, Sonntagsarbeit und Überzeit sind Teil des Geschäftsmodells.