Letzten November war der Journalist Gast beim St.Galler Club 2000. 200 Anwesende, bekannte Leutschenbach-Moderatorin, blumengeschmückter Saal. Und auf der Bühne ein Gastherr, der aus jeder Pore die Botschaft ausstrahlte:
Ich bin ein Gewinner. Patrick Stach. So heisst der Präsident dieses Clubs, dem Tout Gallus angehört. Jeder, der in Wirtschaft und Verwaltung etwas repräsentiert in der Ostschweizer Metropole, ist dabei.
Stach präsidiert den Club seit Jahren. Er repräsentiert den Erfolgstyp aufs Trefflichste. Eigene Anwaltskanzlei, unzählige VR-Sitze (24 aktive, 130 ehemalige), kennt alle, auch in der hohen Politik. Die hat ihn zum Mitglied ihres HSG-Universitätsrats gekürt.
Just dieser Sitz wackelt nun. Seit gestern. Jetzt ist beim St.Galler Sonnyboy nichts mehr wie zuvor. Aus dem fernen Lausanne war ein Richterentscheid ergangen, der Stach im Innersten erschüttert.
Er habe einer Kundin – einer Sozialhilfebezügerin – viel zu viel Honorar abgeknöpft, urteilten die höchsten Gesetzeshüter des Landes. 420’000 Franken für etwas, das maximal 100’000 hätte sein dürfen – Abzockerei vom Feinsten.
So das Bundesgericht. Stach gab sich gestern am Telefon kleinlaut. Er und seine Anwälte blieben dabei, dass alles korrekt gelaufen sei. „Der Honorarvorschlag kam von meiner Mandantin, es war ihre Idee“, so Stach.
Es geht um eine Erfolgsbeteiligung mit Mindestgarantie. 100’000 Franken sollte Staranwalt Stach auf jeden Fall erhalten. Falls er für die Kundin in einer Erbsache viel heraushole, dann würden es mehr.
Zuletzt war es dann das Vierfache. Die Frau zahlte, ging zum nächsten Anwalt.
Und der klagte für seine neue Mandantin gegen Stach. Es kam zu einem Urteil der Anwaltskammer. Stach zog den Fall weiter, verlor auch vor der kantonalen Oberinstanz, jetzt noch vor Bundesgericht. Ende Feuer.
„Ich und mein Team arbeiteten zunächst gratis, wir hatten unglaublich viel zu tun mit diesem Fall“, meint Stach. „Und die Frau ist ja nicht wirklich arm.“
Das Tagblatt, das ist die grosse Zeitung vor Ort, hat Stach ins Visier genommen. Kaum war gestern der vernichtende Richterspruch aus Lausanne überall online, legte die Zeitung nach.
Nun donnerts in der Polit-Arena. „Politiker fordern Rücktritt von Rechtsanwalt Stach als Mitglied des St.Galler Universitätsrats“, schreibt das Blatt.
Stach weiss nicht, wie ihm geschieht. Immer auf der Sonnenseite, grosser Schlitten, glänzender Auftritt, eloquenter und charmanter Gesprächspartner, ein Hans Dampf in allen Gassen, der’s mit allen kann und der überall dabei ist.
Und nun: Scherbenhaufen.
Zumindest droht ein solcher. Oder geht der Sturm vorüber? Klingt die Aufregung schon bald wieder ab?
Stach hat spezielle Mandate. Er ging 2018 in den VR der Blackstone Resources, eine Firma eines Investors namens Ulrich Ernst, die damals an die Schweizer Börse kam.
Dort hätte sie nichts verloren. Das Unternehmen verwirrt mit ungenügender Kommunikation und mangelhafter Transparenz. Vor Jahresfrist ging der Finanzchef, der Geschäftsabschluss verzögerte sich.
Stach ist inzwischen wieder aus dem VR ausgetreten. Nix wie weg? Auch bei der ImmoYou, einem neuen Immobilienportal, kam er rein in den VR, blieb ein paar Monate, zog dann wieder von dannen.
Dort ist seine Schwester die treibende Kraft. Es werden hohe Renditen von über 8 Prozent versprochen, was bei Immobilien nicht einfach ist. Bruttorenditen von 2 Prozent sind heute üblich.
Am schlimmsten aber sind die 10’000 Franken Busse, welche Lausanne Stach aufs Auge gedrückt hat. Ein vom Bundesgericht verurteilter Wirtschaftsanwalt, der in St.Gallen auf dem Level eines Peter Nobel oder Peter Forstmoser in Zürich steht: Das tut weh.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ja, das ist eben so mit den an der St. Galler Hochschule für Asozialarbeit ausgebrüteten HSG-Schübligen, den grossen, prall mit Boni vollgestopften Würsten, die ungeniessbar und zu nichts zu gebrauchen sind. Gut, hat das Bundesgericht einem dieser arroganten Abzocker die Ohren lang gezogen.
Gegen echte, leckere, nicht an der HSG ausgebrütete St. Galler Schüblige habe ich nichts, sie sind Teil meiner guten Kinheitserinnerungen an meine Grosseltern. -
Danke
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Isch im Fall nöd alles so eifach wies usgseht! Im Fall;)
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Das Stadtgespräch in St. Gallen heute Montagmorgen:
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/tritt-stach-als-unirat-zurueck-ld.1186909
Game over, Dr. iur. Patrick Stach?
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Der Anwalt ist der Stachel im Fleisch der überschätzten HSG.
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„Stach war 2014 von der SVP zur Wahl in den Universitätsrat vorgeschlagen worden.“
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Ich wollte in der Schweiz mal einen Wohnungsmietvertrag von einem Anwalt erstellen lassen. Ich hörte am Telefon schon an seiner Stimme dass er meinte ein dummes Opfer gefunden zu haben (mich). Mann könne vorab nicht sagen wieviel Stunden er dafür aufschreiben würde…. Habe dann auf das Standardmuster von einem Verein für 25,- Franken heruntergeladen und bin zufrieden. In Deutschland ist die Situation so ähnlich, man muss jeden Schritt überwachen um nicht vom eigenen Anwalt über den Tisch gezogen zu werden.
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In Rechtsschutzversicherungs-Kreisen ist Stach schon seit vielen Jahren bekannt für seine überrissenen Honorare! Endlich wurde er nun vom Bundesgericht gestoppt.
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Herr Dr. iur. Patrick Stach – Kaum einer in und um St. Gallen versteht noch, warum Sie nach dem Auffliegen dieser Story nicht sofort den Universitätsrat der HSG verlassen haben. Sogar ihr ehemaliges „Leibblatt“ hat Ihnen die Unterstützung wohl für immer entzogen:
https://www.tagblatt.ch/meinung/gierige-anwaelte-gehoeren-nicht-in-den-unirat-ld.1186556
In St. Gallen pfeifen es die Spatzen von allen Dächern, dass Stach’s Tage im HSG-Universitätsrat gezählt sind!
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Es scheint kein Einzelfall zu sein. Mir ist Ähnliches widerfahren mit einem seiner Anwälte. Es scheint eine Unternehmens Philosophie zu sein, eine Schwäche von Klienten systematisch auszunützen. Interessant ist, das besagter Anwalt kurz vor sinken der Titanic sich in die Selbständigkeit, in eine St. Galler Kleinstadt, gerettet hat.
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Man ist sich hier in St. Gallen (sogar beim „Köbi“ an der Bar…) einig, dass die äusserst heftigen, teils sogar „giftigen“ Statements gegen Patrick Stach nicht ganz von „ungefähr“ kommen. Viel zu lange hat Herr Stach mit seinem auffälligen, egozentrischen „Auftritt“ dermassen aggressive Reaktionen geradezu provoziert. Offenbar wurde Stach diese Woche dermassen überrumpelt, dass er in der Verzweiflung keinen anderen Ausweg mehr sah, als die Dienste einer Kommunikationsagentur in Anspruch zu nehmen. Das Thema ist noch längst nicht abgehakt; vielmehr steht Stach hinfort unter argwöhnischer Beobachtung von aufmerksamen Zeitgenossen.
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Diese schmierige Juristen-Posse wird immer irrer! Nun melden sich die Juristen-Buddy’s aus Ihren Bratwurst-Löchern und wollen die Diskussion hier auf IP doch tatsächlich auf ein rein juristisches Level bringen – siehe die kleingeistigen Reaktionen zur Debatte „VORBESTRAFT oder NICHT VORBESTRAFT“ weiter unten. Mal abgesehen davon, dass für einen Nichtjuristen (ja, die gibt’s zum Glück noch…) eine Busse durchaus eine STRAFE ist…. Und wer als exponierter Karrierejurist ein weisses Bentley-Cabriolet fahren muss, der ist schon gestraft genug – und nein, dies ist keine Neid-, sondern eher eine Mitleidsbekundung für eine offensichtlich komplett fehlende Selbstwahrnehmung des „Posterboys“. Was die geneigten Juristen-Buddy’s in diesem Forum partout nicht verstehen (wollen), ist die Tatsache, dass es hier nicht um die juristische, sondern vielmehr um eine charakterliche und moralische Bewertung geht. Einer Sozialhilfe-Empfängerin mit – vom BG festgestellten – fragwürdigen und nicht erlaubten Mitteln ein überhöhtes Erfolgshonorar in Rechnung zu stellen, zeugt – gelinde gesagt – von grossen charakterlichen Defiziten. Im Nachgang dann dieser Sozialhilfeempfängerin auch noch öffentlich hinterher zu rufen, dass sie ja selber diesen Deal wollte, zeigt die ganze Bandbreite fehlender Empathie dieses HSG-„Vorbildes“. Abgesehen davon, dass es sich um einen klassichen Anfängerfehler in Sachen öffentlicher Kommunikation handelt – wo bleibt die beratende Unterstützung der professionellen Juristen-PR-Buddy’s (selbst wenn man zu 100% juristisch im Recht gewesen wäre (was hier nicht der Fall ist) hätte man vor einem BG-Entscheid aus PR-Gründen einen Vergleich schliessen müssen)? Und nein, es geht hier auch nicht um ein SVP-Bashing, denn gerade der Volchspartei dürfte es sehr unangenehm sein, dass dieser Sozialhilfeempfängerin solch hohe Summen abgezwackt wurden, denn – wie in diesem Forum auch bereits erwähnt – müssen Sozialhilfeleistungen bei wieder erlangtem Vermögen zu 100% zurückbezahlt werden. Mit anderen Worten: Wir Steuerzahler werden massiv geschädigt, wenn überhöhte Honorare in die Juristen-Taschen fliessen, anstatt via die Sozialhilfeempfängerin zurück in die Staatskasse! Wenn ein mittelloser Eritreer vom Schweizer Staat ein paar Essenscoupons und ein dürftiges Taschengeld bekommt, dann brüllt’s aus der Volchspartei mit Getöse. Bis dato höre ich von dieser Seite überhaupt nichts – da sind die Bodenständigen wohl auf einem Auge blind. Und ja, „if the shit hits the fan….“, dann bleibt die weisse Weste halt nicht sauber. Aber wer dies nicht aushält, der hat in öffentlichen oder halböffentlichen Gremien auch nichts zu suchen. Die Volchspartei geht – zu Recht – mit Konsequenz gegen rechtsnationalistische Exponenten in ihren Reihen vor. Ich erwarte von den politisch Verantwortlichen nichts weniger, als ein konsequentes, politisches Vorgehen gegen öffentlich wahrnehmbare Exponenten, welche nicht nur den Ruf der betroffenen Gremien, sondern auch jenen der SVP schädigen. Und das fragwürdige Abkassieren von viel zu hohen Beraterhonoraren zu Lasten unserer Sozialwerke ist ein schädigendes Verhalten gegenüber jenen Institutionen, welche den „Posterboy“ dereinst gewählt und ihm vertraut haben. Last but not least frage ich mich ernsthaft, ob ein derart arrogantes, uneinsichtiges und infantiles Oeffentlichkeits-Verhalten seitens des Protagonisten auf einer narzistischen Wahrnehmungsstörung, oder aber auf einem kaltschnäuzigen Elite-Denken beruht. Aber hier können vielleicht die doch zahlreicher werdenden Bentley-Buddy’s in diesem Forum eine rechtsgenügliche Antwort liefern….:-)
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„auf dem Level eines Peter Nobel oder Peter Forstmoser“, naja, das ist ja wohl ein wohl zu schmeichelhafter Vergleich! Da wird eine lokale Cervelat-Prominenz auf den gleichen Schild wie die Titanen des Rechts hochgehoben.
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Für ein Mal nicht, BRAVO …. schreibt ein Anwalt dem Kollegen:“ Ich schicke dir ne goldne Gans… rupfe sie solang du kanns!“
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Ein politisch inszeniertes Schmierentheater. Warum wohl soll ein versierter Anwalt in Zürich 900.-/h kosten dürfen (das wird ohne mit der Wimper zu zucken bezahlt), aber in St. Gallen nicht? Diese Argumentation ist ja hanebüchen. Wie ist eigentlich die Anwaltskammer zusammengesetzt? Ein standesPOLITISCHES Verfahren, das wohl nur deshalb so gelaufen ist, weil Herr RA Stach in der FALSCHEN PARTEI ist. Eine St. Galler Provinzposse, wo einem der Schüblig im Halse steckenbleibt!!
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Es ist Unglaublich wie viel Scheinheiligkeit sich hier in al den Kommentaren widerspiegelt.
Anscheinend weiss jeder wie es läuft, in der Jurisprudenz.
Es wird mit Äusserlichkeiten eine Person regelrecht denunziert und verspottet. Jeder der sich hier zu solchen Kommentaren hinreissen lässt, beweist schon in der Art, das er selber mit der Kritik an anderen, nicht zufrieden ist. Diese Unzufriedenheit in «Hate Speach», als Prellbock sucht. Die Gesellschaft hat sich seit Adam und Eva in keiner Weise weiterentwickelt.
Das die Medien hier eine Plattform des „Hate Speach“ anbietet zeigt wie weit wir gekommen sind, und welche Qualität sich darin verbirgt.
Das Politiker sich nun mit Äusserungen gegen Stach Profilieren möchten und als Gerechtigkeitsdenkmal hinstellen möchten, gleichzeitig ein C (Christlich) in ihrer Polit-Partei führen, zeigt umso mehr wie weit es mit der Wahrnehmung ihrer Inhalte ist.
„wer von euch ohne Schuld ist, der werfe den ersten Stein“
Ich kenne Patrick Stach anders, als hier immer beschrieben wurde. Ich kenne ihn als Lösungsorientiert, Kostenbewusst, und als Mensch der für beide Parteien denkt.
Den meisten hier auf dieser Plattform möchte ich mitteilen das eure Synonyme eure Scheinheiligkeit wiederspiegelt.
„Blutsäufer“ nennt man dies verhalten.
Ein Fehler wird erst zum Fehler durch den Ablauf der Geschichte und Ereignisse, von verschiedenen Parteien.
Dieser Fehler betrifft zwei Parteien: Patrick Stach und die Klientin.
Ich finde die ganze Diskussion als völlig überflüssig und Unfair.
Sicherlich werde auch ich mein Fett abkriegen, aber eben:
Evolution existiert nur in der Natur, aber nicht in den Köpfen des gemeinen Volkes.-
Auf hoher See, vor dem Richter … und offenbar auch vor der Gross- und Kleinschreibung ist man mit Gott alleine… gute Freunde nützen da wenig.
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…tut mir Leid aber ich kenne Patrick Stark anders. Indirekt mit ihm zu tun gehabt und daher nicht von Rache gesteuert. Nein! Ich kenne ihn aus andere Gegebenheiten als gierig, arrogant, nur die für ihn (un nur für ihn) beste Lösung suchend, sehr zentriert und mit einem Prophet Syndrom und siehe da: die Schuld liegt schon immer beim andern. Am Ende jedoch: Karma strikes.
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Erlauben Sie mir bitten den Ordinarius und Direktor des Instituts für Wirtschaftsethik der HSG, Prof.Dr. Thomas Beschorner, auf seiner Website zu zitieren:
«Foul ist nicht nur, wenn der Schiedsrichter pfeift»
Stach versteht nicht, dass selbst der Schiedsrichter schon längst gepfiffen hat!
Zudem hat das Publikum schon seit Jahren verstanden, nicht nur wie er sich auf dem Platz, sondern alsgleich ausserhalb der Arena und in den Katakomben derselben verhält. Selbst seine angeborenen Fans (selbst seine Schwester Bettina Stach schreibt es in dem Kommentar) haben Ihn schon längst verlassen. Da hilft auch die weisse Farbe des Bentley’s nichts.Politik, Kammer und Gesellschaft wird sicherlich noch auf die Frage von Kommentator Ruedi Hammer eingehen (müssen): «Weshalb wird das angestrengte Strafverfahren betreffend …. aktiven Verschleierung des Vermögens eingestellt?»
Und auch hier passt das Zitat bestens:
«Foul ist nicht nur, wenn der Schiedsrichter pfeift»Es geht um unsere Alma Mater! Wir wollen keinen vorbestraften Universitätsrat – schon gar nicht nach den letzten Skandalen der vergangenen Jahre.
Herr Stach,
Ethik haben sie nicht in ihren Genen. Nun hoffe ich wenigsten auf Anstand. Stach, seien sie anständig und treten sie aus dem Universitätsrat zurück. Es ist auch ihre Alma Mater. Unsere Universität und wir Alumni haben im Gegensatz zu ihnen eine Reputation zu schützen.Alumnus HSG
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Herr Stach, weitherum, nicht nur in CVP-Kreisen, erwartet man eigentlich stündlich Ihren Rücktritt aus dem HSG-Gremium!
https://www.tagblatt.ch/ostschweiz/ein-weiterer-imageschaden-fuer-die-hsg-cvp-kantonsrat-dominik-gemperli-stellt-der-regierung-fragen-zum-fall-stach-ld.1185584
Noch Fragen? -
Dieser Anwalt mag einen Fehler gemacht haben. Wer hat noch nie einen Fehler gemacht?!? Diese Sache wird nun massiv aufgebauscht. Er hat mit einer Klientin ein Erfolgshonorar vereinbart, welches auf die Stunden runtergerechnet am Schluss sehr hoch war. OK, nicht schön. Er muss dafür auch büssen. Aber genügt das, um jemanden derart an den Pranger zu stellen, aufs übelste zu beschimpfen und von ihm Berufsverbot zu verlangen?!? Also bitte, bleiben wir doch auf dem Boden der Realität!!! Abgesehen davon, dass er dieser Klientin dieses Honorar ja nicht aufgezwungen hat, sondern sie damit einverstanden war! Erst nachträglich, als der Fall erfolgreich abgeschlossen war, ist sie ihm in den Rücken gefallen. Bei einem St.Galler Anwalt ist ein Stundenansatz von 900.- «massiv übersetzt». Aber wenn Zürcher Anwälte von Grosskanzleien 800.-, 900.- oder mehr pro Stunde abrechnen, dann schreit kein Hahn danach?!? Gegen einen St.Galler Anwalt wird eine mediale Hetzkampagne geführt, während bei einem Zürcher Anwalt nichts beanstandet wird?!? Wo bleiben hier Verhältnismässigkeit und Vernunft?!? Wenn ein Immobilienhändler, ein Unternehmensberater, ein Coach, ein «was auch immer» hohe Stundenansätze verlangt und hohe Gewinne erzielt, dann ist das OK. Aber bei einem Anwalt macht man einen derartigen Aufstand?!? Bei vielen, die hier nun auf diesen Anwalt schiessen, geht es offenbar nur um blanken Neid aber kaum um eine faire Beurteilung. Schaltet doch eure Vernunft ein und bleibt fair.
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Gaaht’s no??? RA Stach hat mit dieser „Konstruktion“ in der Schweiz explizit verbotene Erfolgshonorare „legalisieren“ wollen. Dies ist eine klare und vom BR nunmehr gemassregelte Umgehung des Gesetzes. Ferner zeigt der Fall die Niederungen von RA Stach’s Charaktereigenschaften. In der Privatwirtschaft hat eine solche „Schlitzohrigkeit“ die sofortige Kündigung zur Folge! Und als HSG-Vorstand hat Stach auch eine Vorbildfunktion für all die Studierenden an dieser Kaderschmiede. Sollen die Studenten ein solches Charakterbild als erstrebenswert sehen? Wohl kaum! RA Stach sollte per sofort aus sämtlichen öffentlichen und halböffentlichen Aemtern zurücktreten um weiteren Schaden von diesen Institutionen abzuwenden. Im Weiteren muss RA Stach ein zeitlich begrenztes Berufsverbot auferlegt werden, da er nun VORBESTRAFT ist und seinen Klienten vor Schweizer Gerichten mehr schaden als nützen würde – seine Glaubwürdigkeit, das höchste Gut eines RA – ist komplett zerstört.
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@Bernhard P. Sauer: Sie sind doch ein richtiger Plauderi. Erfolgshonorare in Kombination mit einem üblichen Honorar, dass sowieso gezahlt werden muss, waren eben nicht verboten zum Zeitpunkt des Abschlusses. Zudem ist RA Stach NICHT VORBESTRAFT, sondern wurde nur gebüsst. Vorbestraft ist man, wenn man strafrechtlich rechtskräftig verurteilt wurde. Hier sind wir im Verwaltungsverfahren, da gibt es den Ausdruck „vorbestraft“ nicht. Bitte informieren Sie sich doch richtig, bevor Sie einen solchen Seich rauslassen.
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@Sauer So einen unqualifizierten Unsinn habe ich noch selten gelesen. Geht‘s noch? Hier geht es lediglich um eine von einer Klientin nachträglich angefochtene Rechnung. Sie sollten sich über die Rechtslage informieren, aber nein, Hauptsache man schreibt etwas, auch wenn es ein total sinnfreier Quatsch und rechtlich falsch ist. Das meiste wurde von Herrn Ammann bereits gesagt. Wenn ich Herrn Stach wäre, würde ich mir eine Klage wegen übler Nachrede überlegen, da Ihre Behauptungen wie mit der „Vorstrafe“ nachweislich falsch und für einen Anwalt in höchsten Grade rufschädigend sind.
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Der (Boulevard)Journalismus in dieser Angelegenheit verstösst gegen jegliche guten Sitten und das Datenschutzgesetz. Wenn heute jemand ein Kind tötet und vor Gericht steht, wird sein Gesicht abgedeckt sowie Name und Wohnort geheimgehalten. Herr Stach wird öffentlich blossgestellt. Da können nur politische Interessen dahinterstecken (in St. Gallen stehen die Kantonsrats- und Uniratswahlen an in diesem Jahr). Wir reden hier von einer einzigen überhöhten Rechnung (!). Nicht die Qualität der juristischen Arbeit wurde bemängelt, noch liegt ein strafrechtlich relevanter Tatbestand vor. Herr Stach wurde lediglich für eine einzige überhöhte Rechnung gebüsst! In welcher Welt leben wir, wo eine überhöhte Rechnung offenbar schlimmer ist als ein Kindsmord oder eine Vergewaltigung, welche in Medien oft nur Randnotizen darstellen. Hauptsache Wutbürger haben ein Ventil, um Dampf abzulassen.
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Danke. Unsere Gesellschaft, welche Erfolg mittlerweile als unethisch einstuft, und Schnellfahrer strenger bestraft als Kindsmissbraucher, scheint wahrlich kaputt. Und die 4. Gewalt im Staat führt sich heutzutage auf wie ein früherer libyscher Diktator…
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Nancy, how much did you get for this answer from star lawyer Stach. Shame on you!
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Schönen Gruss an die Kommunikationsagentur von Patrick Stach!
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Nichts überraschendes…was mich nun wahrlich wundert und kaum thematisiert wurde, ist, was Prof. Müller-Chen bei dieser Kanzlei zu suchen hat. Ein weiterer HSG-Prof., der wohl für die Aufführung des Namens fürstlich entlohnt wird – ob sich das gelohnt hat nach diesen News?
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Sind ja amerikanische Verhältnisse mit der Erfolgsbeteiligung. Wenn das Schule macht, können wir uns auch in der Schweiz auf Prozesslawinen mit geldgierigen, klagewütigen Anwälten gefasst machen. Dass das niemand will, steht ausser Frage. Auf der anderen Seite kann die Klientin mit ihrem Anwalt doch abmachen, was sie will und ist schon auch selber schuld, wenn sie eine solche Vereinbarung trifft. Und wenn ich in Zürich einen guten Wirtschaftsanwalt will, werde ich wohl auch 700 bis 900.- Stundenansatz bezahlen müssen. Könnte mit diesem Betrag diesen dann aber auch 3 Monate exklusiv für mich arbeiten lassen.
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24 VR-Mandate – wie soll der noch vernünftig arbeiten können? Wieder ein Blender mehr.
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10K Sfr. Busse ??? Viel zu wenig. Liegt hier nicht Vorgehen auf Kosten des Staates vor? („verschleiern des wahren Vermögensverhältnisse“. „Die Klientin hat wohl seit Jahren von Sozialhilfe gelebt“….Tagblatt). Echt eine Schande. Mann sollte sogar ein Berufsausübungsverbot aussprechen.
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Bin der gleichen Meinung.
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Peinlich, Hochnotpeinlich Herr Patrick Stach. In grösster Not schalten Sie nun in offensichtlicher Panik eine sog. „Kommunikationsagentur“ ein und versuchen, sich Asche aufs Haupt zu streuen:
https://www.dieostschweiz.ch/artikel/honoraraffaere-patrick-stach-bedauert-und-wuenscht-ganzheitliche-beurteilung-NYXpX58
Falls Sie es noch nicht bemerkt haben: GAME OVER, Monsieur Stach! -
Stach: präsentiert sich als Schönling (…und das hat er mit über 60 Jahren noch nötig), Hans Dampf in allen Gassen, Alles-Wisser, Alles-Könner, Angeber, Grosskotz und Verwaltungsrat von seinem Friör… Darum kommt er auch immer so proper daher.
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Der hochseriöse Dr. Patrick Stach ist ein wirkliches Aushängeschild für St.Gallen ,für die Schweiz letztlich für uns alle.Er hat z.B.Mountain Partners fast im Alleingang zur heutigen Größe verholfen. Die vielen glücklichen Investoren sind ihm doch sehr verpflichtet.Trotz der vielen Millionenklagen gegen diese so illustre St. Galler Investmentfirma,hat er sich vorbildlich verhalten,die Geschädigten wurden immer besonders diskret abgefunden. Dadurch konnte dlieser absolute Spitzenjurist es Mountain Partners weiter ermöglichen Geldanleger zu werben.Die St. Galler Justiz hat viel Feingefühl bewiesen. Sie sieht keinen Grund gegen diesen äußerst korrekten Universitätsrat vorzugehen.Es ist gut vorstellbar , dass dieser geniale Mann einmal das höchste Amt der Schweiz erhält.Dies wäre ohne die besonnenen St. Galler Behörden gar nicht möglich.Er wäre der ideale Mann und würde der Schweiz gut zu Gesicht stehen.
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HSG = Hochschule für Gangs!
Beispiele gibt es ja genug, z.B. ein Vinzenz, sein Kumpane Gisel usw.!
Das Schlimme: Der normale Steuerzahler finanziert die Ausbildung an der HSG mit.
Wann hört dieser Irrsinn bald auf?-
@Ruedi Schärli: Auch linke Umverteiler und Neidgenossen waren mal an der HSG, z.B. Jacqueline Badran. Nur so an all diese linken Frust-Basher. Soviele Studenten die HSG hat, ist klar, dass da auch verwerfliche Charaktere darunter sind, wie an jeder anderen Hochschule auch.
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Schade, lieber Patrick, jetzt hängen diese elenden Neider dir noch den Verleider an deinem von dir so heiss geliebten Bentley-Cabriolet an…
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Ach! Bitt!. Glauben Sie, sie werden Stach ein weiteres Bentley verkaufen? Hier geht es nicht um ihn schön zu reden vielleicht mit der hoffnung weitere Geschäfte zu tätigen. Diese Haltung ist noch gemeiner als alle andere Meinungen im Gespräch und schaden auch mehr als sonst was.
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Le charme discret de la bourgeoisie saint-galloise !
Und der feine Herr Universitätsrat Stach, nunmehr auch noch bundesgerichtlich diplomierter Abzocker, sieht absolut keinen Grund zum Rücktritt und gedenkt weiterhin an der Aufpolierungskampagne des im Keller liegenden Images der famosen St.Galler-Yuppie-Zuchtanstalt mitzuwirken …
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Ich habe den Eindruck, der Herr sei gierig. Damit nicht genug, er schiesst sich noch selber ab und schiebt die Schuld der Klientin zu. Alter Schwede, was läuft da schief? Hilft vielleicht ein Berater oder ein Anwalt?
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Es ist richtig, dass mein Bruder im Verwaltungsrat war. Nach nur wenigen Monaten musste ich jedoch feststellen, dass wir keine gemeinsame Basis für eine weitere Zusammenarbeit finden konnten, weshalb er als Verwaltungsrat abgewählt wurde.
Bezüglich der genannten Rendite von über 8 % (abgeschlossene Durchschnitts-Nettorendite aller Objekte von 8,2 % im 2018)sprechen wir hier von einer Nettorendite auf dem investierten Kapital und nicht wie erwähnt von einer Bruttorendite. Die Berechnung dieser beiden Kennzahlen ist absolut unterschiedlich. Den Investor interessiert ja, welche Rendite er auf seinem eingesetzten Kapital hat.
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Da wird der „Arme“ noch von der eigenen Schwester schlecht gemacht… was für eine Familie
Manchmal ist schweigen besser…
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Alle empören sich über den Anwalt. Was aber ist mit der Dame, die Sozialhilfe bezieht, aber offenbar erbrechtliche Ansprüche in Millionenhöhe hat? Die einen Vertrag mit ihrem Anwalt eingeht, nur um ihn nach erfolgreicher (!) Vertretung zu verklagen und die ganze Geschichte öffentlich zu machen? Ich glaube, hier steht die falsche Person am Pranger. Sind wir doch ehrlich: 95% von uns wären die Vereinbarung ebenfalls eingegangen.
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Na ja, wo liegt hier das Problem? Sozialhilfegelder müssen grundsätzlich wieder zurückgezahlt werden, wenn möglich. Wenn nun die besagte Frau zu Ihrem Geld gekommen ist, werden die Bevorschussungen wieder zurückgefordert worden sein, bzw. müssten vom entsprechenden Amt zurückgefordert werden. Es wäre doch schön, wenn man, wenn erst ein wenig recherchiert, bevor man Stuss rauslässt. Wenn der Anspruch bestand bzw. geprüft wurde, besteht kein Anlass, die Frau an den Pranger zu stellen!
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In diesem Fall kann ich dem Bundesgericht nur gratulieren und danke sagen.
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Patrick Stach’s charakterliche Defizite werden nun dank des BG an die Oberfläche gespült. Dieselben sind in St. Gallen seit langem bekannt, weshalb Stach nurmehr von seinen Buddy’s und ahnungslosen Laien gebucht wird. Ihn in einem Zuge mit Grössen wie Nobel und Forstmoser zu nennen, grenzt an eine Beleidigung letzterer. Hier in St. Gallen warten nun alle darauf, dass Stach seine Zelte abbricht und sich für einen mehrjährigen Sabbatical ins Ausland absetzt.
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Es ist schon zum fremdschämen wie such dampfplauderer bereichern und ihre gier durchserzen mit hilfe gleichgesinnter mitstreiter
Auf dem weg zum ziel milliardär wirft man sämtliche ethik und grundsätze über bord obwohl man meist den rechtschaffenen bürger abzockt -
Solche Leute im Rat einer Hochschule?
Welch Vorbilder!Der Mann passt doch nicht mehr in den Rat!
Er soll abtreten und Frau Metzler gleich mitnehmen – auch sie hatte doch im Bundesrat nichts Anderes als ihr jugendliches Alter vorzuweisen…:-) -
Naja, eine typische „Wirtschaftskanzlei“, bei der jeder Fall angenommen wird, obschon keine Fachkenntnisse vorhanden sind. Dann wird ordentlich „Rechtsstudium“ verrechnet (i.e. Einlesen in unbekannte Materie; was Hänschen im Studium oder Beruf nicht gelernt hat, bringt sich Hans halt auf Kosten des Mandanten bei). Als Peter Nobel würde ich mir rechtliche Schritte bei diesem Vergleich vorbehalten…. Es zeigt wieder: St. Galler Recht (das Provinzrecht von Raiffeisen-Chefs und Wald-und-Wiesen-Anwälten) bricht eben doch kein Bundesrecht. Zum Glück!
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St. Gallen ist nur eine Anhäufung von pathologischen Neidern.
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Stach ist in St. Gallen bekannt dafür, dass er immer wieder mal den schmalen Grad der Tugend verlässt und im Nebel untertaucht. Solange er die Sonne noch scheinen sieht, soll dass gemäss seiner Interpretation noch alles im Rahmen sein.
Deshalb ist er wohl auch Stammgast im Gupf oberhalb Rehetobel. Da scheint die Sonne irgendwie intensiver….
Für einen St. Galler war es daher klar, dass es ihn irgendwann erwischen wird. Wenn auch der jetzige Fall unter der Rubrik „Peanuts“ zu archivieren sein wird.
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Mit der Kohle von Anderen im teuren Gupf fürstlich speisen passt zu diesem Typen!
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Gibt es keine weiteren Info’s betreffend Sozialhilfebezügerin und Erbe.
Das Erbe muss ja erheblich sein, wenn CHF 420’000 als Erfolgsbeteiligung drin liegen. -
Das echt Schlimme ist die Ethik, die hinter einem solchen Handeln steckt, von einem Anwalt und gleichzeitig Hochschulrat. Nicht mehr tragbar als Hochschulrat, sollte von sich aus zurücktreten, das hätte Stil.
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Irgendwie passt dieser geschniegelte Typ doch haargenau zur Uni St. Gallen.
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Interessant: „Stach war 2014 von der SVP zur Wahl in den Universitätsrat vorgeschlagen worden.“ Man muss aber sagen, dass es mit dem SVP nichts zum thun hat ! Geldgier kommt überall vor, vor allem bei die Linken !!
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Aber klar, Loisl!
Und diese Linken schicken wir nach Moskau! Moskau einfach!
Aber was machen wir eigentlich mit den Rechten? Schicken wir die nach Nord-Korea?
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Ein Anwalt prozessiert of vergebens, aber niemals umsonst.
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Vieles ist hier merkwürdig! Weshalb kann eigentlich eine Sozialhilfeempfängerin eine Honorarvereinbarung von mindestens CHF 100’000 rechtsgültig abschliessen? Weshalb prozessiert diese millionenschwere Erbin in spe „zahlreiche Gerichtsverfahren“ im Armenrecht? Was ist der Stand betreffend der Sozialhilferückforderung/Rückforderung unentgeltliche Prozessführung durch den Kanton? Weshalb wird das angestrengte Strafverfahren betreffend der moralisch viel verwerflicheren aktiven Verschleierung des Vermögens eingestellt?
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LH, das hier sind die wichtigen Fragen! Bitte nachhaken und durchleuchten. Danke!
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Aha, 420 Mille anstatt 100. Da hat wohl jemand den Hals nicht voll gekriegt. Die Frage ist, wie der Herr Advokat seine anderen Geschäfte denn so betreibt.
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und was halten wir von einer Dame, die Sozialhilfe bezieht, aber offenbar anwartschaftliche Ansprüche in Mio. Höhe hat? Die einen Vertrag mit ihrem Anwalt eingeht, nur um ihn nach erfolgreicher (!) Vertretung zu verklagen? Ich glaube, die falsche Person steht am Pranger. Ich selber habe mit dieser Anwaltskanzlei übrigens nur gute Erfahrungen gemacht!
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HSG
Ei ei seltsame Bude, komisches Nest.
Da werden auffällig viele Nieten ausgespukt.
Logo nicht immer, jedoch recht auffällig oft
wenn in der Wirtschaft ,,grosse Würfe,, den
Bach runter gehen ist im Hintergrund
HSG Supperinteligenzia und Kompetenz mit im Spiel.
Scheint da hat sich eine HSG-Seilschaftkrake
über die Schweiz ausgebreitet.
Auch HSG Studien und ,,Sanierungsprogramme,,
haben es in sich, unter der Hand längst
bekannt, überproportional nixnutziger Schrott.
Das im Artikel beschriebene,der Schaden für
die Schweiz, Portokasse-Pinatz.
Nur ein Staubkorn im Vergleich zum ,,Wüten,,
zb. eines Kneschaureck.
Der ,,Bazillus,, HSG kommt die Schweiz zum
bitteren Ende sehr teuer zu stehen, bis dato
konnte die gerbte CH-Substanz sehr vieles
absorbieren, auffangen, wie lange noch?-
Man erinnere sich nur an den Herrn Professor Gantenbein bei der Raiffeisen.
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Eine solche Aussage kann nur von einem geistigen Tiefflieger geäussert werden. Selber hat er maximal die Baumschule besucht, hat diese als Pfahl verlassen und es zu nichts gebracht.
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Für den Ruf einer Universität, die für sich in Anspruch nimmt, nach ethischen Grundsätzen Lehre und Forschung zu betreiben, ist Herr Stach schlicht untragbar.
Die HSG täte gut daran, gelegentlich die Interessenverbindungen und den Ruf gewisser HSG-Ratsmitglieder zu scannen, damit nicht noch mehr Rufschädigung auf die alma mater zukommt.Diese Institution, die einst von aufrichtigen Persönlichkeiten mit ethischen Grundsätzen geführt wurde, verkommt mehr und mehr zur billigen neoliberalen Abzockerinstitution.
Auch die Alumni-Organisation ist auf dem besten Weg dazu.
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Eine Sozialhilfebezügerin, die ein reales Honorar von maximal CHF 100’000.- schuldete. Aber die Summe Vierfach zahlte. Und gleich zum nächsten Anwalt überlief:
Auch nur mit Stakeholder von St. Gallen möglich. Mostschweiz; Mostindien.
Raiffeisen grüsst. -
Was ist denn bloss mit meinen liebsten Freunden los? Zuerst der liebe Pierin und jetzt der fesche Patrick…
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Ihrer schreiben hat meine Sympathie erreicht super 👍 Danke 🙏
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Der Typ passt doch hervorragend in die HSG Abzockergilde!
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Ganz meine Meinung!
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Habe ich da etwas verpasst? “ einer Sozialhilfebezügerin „
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Text genau lesen! Dann verstehst auch Du die Zusammenhänge.
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Wieso diese Aufregung?
Beim Staat (SECO) darf man als Anwalt auch 1’150 Franken pro Stunden verlangen, sofern die Projektgrösse 2 Mio und mehr beträgt.
So gross war das Erbe schliesslich auch und die Sozialhilfegelder kommen ebenfalls vom Staat.
Die Schweiz nagt zudem nicht am Hungertuch!
Quelle: Saxerbericht 2014.
Anwaltskanzleien, die für das SECO arbeiten darf ich in diesem Zusammenhang nicht mehr nennen.
Steht aber im Bericht.
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Zwischen lauter Bratwürsten fühlte sich der Stach wie ein Schüblig – und ist nun nur noch ein Wienerli. Ein armes Würstchen. St.Gallen, wie es leibt und lebt. Zum Glück gibt es IP. In der Ostschweiz schaut den Damen und Herren der Raiffeisen, HSG, SGKB und Helvetia nämlich niemand auf die Finger.
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Das Sankt vor dem Gallen hat es in sich😳. Eine grassierende Scheinheiligkeit wie man es selten so konzentriert erlebt.
Eine kleine sog. Elite hält sich verdächtig oft schmierige Querschläger, welche die Stadt und ihre Institutionen immer wieder in Verruf bringt!
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Chipolata.
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Dr Patrick Stach ist das der der bei der Blackstone Resources (Ulrich Ernst siehe diverse Artikel zu dieser Aktie -92% seit Direct Listing) im Advisory Board ist. Na dann ist ja lustig……..Ich frage mich echt ob bei der SIX alles zugelassen wird …….
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Laut dem Zürcher Bezirksgericht darf dieser Herr Rechtsanwalt hier vermutlich ohne weiteres als „Abzocker“ bezeichnet werden. Siehe:
https://www.nzz.ch/zuerich/wie-ein-anwalt-einen-stundenlohn-von-1000-franken-verteidigt-ld.1390934
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@Sandra Niggli
die Schweiz ist dafür u.v.m. ein Eldorado…aber darüber hört der Schweizer selten etwas Verlässliches…
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„Es war ihre Idee…“. Nun die Schuld auf die Klientin abzuschieben wäre fast zu lustig, wenn es nicht so tragisch wäre…
Was ein Anwalt…
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Solche Leute im Rat einer Hochschule?
Welch Vorbilder!Der Mann passt doch nicht mehr in den Rat!
Er soll abtreten und Frau Metzler gleich mitnehmen – auch sie hatte doch im Bundesrat nichts Anderes als ihr jugendliches Alter vorzuweisen…:-) -
Korrigenda:
Solche Leute im Rat einer Hochschule?
Welch Vorbilder!Der Mann passt doch nicht mehr in den Rat!
Er soll abtreten und Frau Metzler gleich mitnehmen – auch ihr Leistungsausweis bestand doch in ihrer Bundesratskarriere nur aus ihrem Jahrgang…:-)
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Mit seinen Aussagen zur Sache stellt sich Stach selber ins Offside!
Hier braucht es nicht mal mehr den VAR ツ
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Auf die schwarze Liste!
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Es musste ja irgendwann so weit kommen: Die schrillen, etwas gar egozentrischen und betont protzigen Auftritte von Patrick Stach rückten ihn schon länger ins Visier von misstrauisch gewordenen Zeitgenossen.
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Komisch, ich habe immer gemeint, Erfolgshonorare (quota litis) seien nichtig. Und Gratisarbeit auch. Weiss das ein St. Galler-Strahlemann nicht? Oder ist die Rechtsprechung noch nicht bis zum Schmiernippel der Welt durchgedrungen? Das meinen ja die HSG & Cies, sie seien das. Und einen roten Platz haben (hatten?) sie auch. Bekloppt, nicht? Schliesst Grössenwahn in sich.
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Lesen Sie doch mal das Bundesgerichtsurteil richtig. Rechtsanwalt Stach schloss mit seiner Klientin auf ihre Initiative und ihren Wunsch ein sogenanntes „pactum de palmario“, das heisst eine Vereinbarung über eine Erfolgsprämie, und kein „pactum de quota litis“, das heisst eine Vereinbarung über eine Beteiligung am Prozessgewinn als Ersatz für das Honorar ab. Das „pactum de palmario“ ist unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Dass es in der Form, wie es Rechtsanwalt Stach mit seiner Mandantin vereinbarte, nicht zulässig ist, war beim Abschluss der Honorarvereinbarung, um die es im vorliegenden Fall ging, nicht klar, sondern ergibt sich erst aus später ergangenen Entscheiden. Es wurde also nicht ein reines Erfolgshonorar vereinbart, sondern vielmehr eine Prämie. Ich sehe nicht ein, was daran falsch sein sollte, zumal die Initiative von der Klientin aus kam.
Meines Erachtens ist das Urteil des Bundesgerichts falsch. Ich halte die restriktive Rechtsprechung des Bundesgerichts betreffend Erfolgshonorare für nicht richtig. Dazu ein interessanter Link: https://jusletter.weblaw.ch/it/juslissues/2018/944/zum-verbot-des-reine_5fe8003d48.html__ONCE&login=false
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Sie sollten sich die neuerliche Rechtsprechung des BGer zu Gemüte führen. Ihr Wissen zum Erfolgshonorar ist nicht mehr aktuell.
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Oje, dort, wo Anwälte hinpinkeln, wächst kein Gras mehr. Ist seit den Römern so. – Ich werde darauf verzichten, mich für den Rest meines Lebens mit solcher Art von Geschäften näher zu befassen.
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Herr Kollege Anwalt
Es geht nicht um irgend eine „Form“, wonach es gemäss bekannter Rechtssprechung zulässig oder unzulässig, klar oder unklar war, was Rechtsanwalt Stach mit seiner Mandantin vereinbarte. Wer sich gerade noch auf die Form berufen kann, gerade als Rechtsanwalt, hat wenig begriffen. Vorliegend geht es einzig um allein um offenbar masslose Gier, Unverfroren- und Schamlosigkeit. Das hat dann allerdings wiederum mit Rechtssprechung zu tun, weil solches Vorgehen seit jeher als unzulässig sanktioniert wurde; so zumindest hierzulande. Also, wenn Sie Ihre Vorstellungen von Ethik (weiter) praktizieren wollen, eröffnen sie ein Büro in den USA oder in einer Bananenrepublik.
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Stach wurde offensichtlich von der falschen Partei für den Universitätsrat portiert und es heisst darum wie gewohnt, Feuer frei auf die SVP.
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Oh, nein! Feuerleitstelle! Ein Sankt Galler Artillerie Offizier.
Ich kann mich noch immer erinnern, wie schnell die Sankt Galler Fraktion jeweils beim Ermitteln der Schiesselemente im Theoriesaal war. Und wie sich der unfähige Zuget darüber wunderte, wie unterschiedlich die Zahlen ausfielen.
Dafür habe ich mich dann gewundert, wie laaaaaaaaaaaaange diese Rechnerei beim scharfen Schuss jeweils ging.
PS: Mir ist egal, welcher Partei ein solcher Abzockertyp wie Stach angehört. Aber SVP passt durchaus.
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…„Und die Frau ist ja nicht wirklich arm.“ Und das soll dem Sunnyboy das Recht geben der Frau eine solch hohe Summe in Rechnung zu stellen? Was für eine Arroganz!!! Unglaublich!!!
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Auf dem St. Galler Rosenberg (HSG-Domizil ist auch dort) bleibt kein Stein auf dem anderen. Zuerst hat es den Pierin Vincenz völlig zerlegt und nun beginnt gerade die finale Demontage von Smiley-Patrick; des stets grinsenden, solariumgebräunten Bentley-Cabrio-Fahrers aus Rotmonten…
Eines hat Patrick mit Pierin gemeinsam: Beim legendären Kultbeizer „Köbi“ gaben sie sich zu besseren Tagen jeweilen wortwörtlich die Türklinke in die Hand. -
Habe selbst ebenfalls bedenkliche Erfahrung mit diesem Rechtsanwalt gemacht. Er versuchte mit einer bewusst künstlichen juristischen Argumentation ein rechtsunkundiges älteres Ehepaar zu gewinnen. Das war so durchschaubar, dass zum Glück seinem Ansinnen rasch ein Riegel geschoben werden konnte.
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Erfolgs-Beteiligungen à la Stach?
Für den schillernden Sunnyboy ein absolutes NoGo. Wer mit solchen Anwälten ins Gehege kommt, dem ist nicht mehr zu helfen.
Die geprellte Mandantin hat, dank anständiger Anwälte, für die
Desinfizierung des Hans-Dampf-in-allen-Gassen gesorgt.Eine HSG, welche gerade dabei ist ihr ramponiertes Erscheinungs-Bild zu begradigen, ist dieses Stach-Malheur ein weiterer Schlag ans Schienbein, oder sogar unter die Gürtel-Linie.
„Wer im Glashaus sitzt wirft (nicht) mit Steinen“
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Da sucht die SVP das Gespräch, logisch passt bestens. Dafür die alte Leier mit der Einwanderung endlos trällern.
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Und dann noch die Plumpe Ausrede: „Der Honorarvorschlag kam von meiner Mandantin, es war ihre Idee“. Genau, eine Sozialhilfebezügerin, die nun dank einer Erbschaft in Aussicht diesem Herrn vertraut. Ich hoffe, die HSG denkt langsam einmal an ihren Ruf und distanziert sich von diesem Zwiespältigen Akteur.
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Ein Anwalt klagt oft vergebens aber nie umsonst.
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Will mir nicht in den Kopf wie man einer Sozialhilfebe- (oder betrügerin?)zügerin überhaupt CHF 420’000.00 abknöpfen kann? Generell komischer Fall denke ich.
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…und man nimmt dann mal einfach das Vierfache mit der Begründung „die Frau ist ja nicht wirklich arm“.
Pfui! Shame on you! -
„Und die Frau ist ja nicht wirklich arm.“ Wenn diese Aussage stimmt, dann müsste j auch die Anwaltskammer tätig werden. Denn das heisst ja nichts anderes als, die kann man ja ausnehmen weil sie Geld hat.
Unglaublich dieses Verhalten – wenn es denn stimmt.
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Der Fall zeigt nur eines: grenzelose Gier und einen (mindestens) fragwürdigen Charakter.
Das Photo spricht ebenfalls Bände: ein Scheitel, wo er nichts verloren hat und eine Fönfrisur. Hemdkragen lang und spitz passt nicht zur Figur und dem Gesicht. 3-Tag Bart macht diese Gesicht auch nicht männlicher. Man kann sich natürlich auch mit Absicht der Lächerlichkeit preisgeben.
Die 10k-Busse tut dem Mann ja sicher nicht weh. Firmen und Privatpersonen in der Gegend St. Gallen sollten sich einfach zukünfig überlegen, ob sie mit so einem geschäftlich etwas zu haben wollen.-
„Das Photo spricht Bände“. Lesen Sie eigentlich auch was Sie schreiben?
Man kann über ihn fachlich herziehen, man kann ihn kritisieren und sicherlich auch hinterfragen; aber hier mit Amateur-Physiognomik zu kommen ist lächerlich. Und Frisurenspezialist sind sie auch noch. Sie sind ein Tausendsassa Herr Churchill. Aber irgendwann am 24. Januar 1965 stehengeblieben.
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…die gebleichte Zähne gingen vergessen! 🙂
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...„Und die Frau ist ja nicht wirklich arm.“ Und das soll dem Sunnyboy das Recht geben der Frau eine solch…
"Es war ihre Idee...". Nun die Schuld auf die Klientin abzuschieben wäre fast zu lustig, wenn es nicht so tragisch…
Es musste ja irgendwann so weit kommen: Die schrillen, etwas gar egozentrischen und betont protzigen Auftritte von Patrick Stach rückten…