Das Zürcher Bezirksgericht lässt sich viel Zeit mit der Vorbereitung des Prozesses gegen Pierin Vincenz und weitere Angeklagte rund um gewerbsmässigen Betrug.
Der Prozess soll erst im Herbst 2021 über die Bühne gehen, so der zuständige Bezirksrichter in einer Eingabe ans Obergericht. Dabei geht es um die Frage, ob Journalisten gegen Publikations-Auflagen verstossen haben.
In der Eingabe schreibt der Richter von „ca. 460 Ordnern und 48 Schachteln Sicherstellungen“. Diese muss das Gericht offenbar sichten, um sich zum Start des Prozesses eine Meinung zu bilden.
Mit Prozesstermin Herbst 2021 wird die Frage der Verjährung im Teil namens Commtrain akut. Es handelt sich um eine Firma, die Lösungen am Point of Sale für bargeldloses Zahlen entwickelte.
Im August 2006 schlossen die Vertreter der Aduno und jene der Commtrain einen Kaufvertrag über 7 Millionen Franken ab.
Der Vertrag wurde in den folgenden Wochen noch angepasst. Im April 2007 kam es schliesslich zur Umsetzung, indem Käuferin Aduno mit Pierin Vincenz als Präsident und Beat Stocker als Delegierten die Commtrain erwarb.
Das Geld floss zu den Verkäufern – zu denen auch Vincenz und Stocker zählten, allerdings versteckt. Die beiden „Insider“ hatten ihre eigenen Interessen gegenüber dem Aduno-VR nicht offengelegt.
Die Zürcher Wirtschafts-Staatsanwaltschaft sieht darin einen Betrug. Sie klagt gegen Vincenz und Stocker, weil sie ein Versteckspiel gespielt hätten.
Für den Ex-Spitzenbanker und die übrigen Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Alles rund um die Commtrain ist gut dokumentiert. Als ein Journalist der SonntagsZeitung im 2009 Fragen zur Bargeldlos-Firma stellte, gab Vincenz drei Gutachten in Auftrag.
Eines, jenes des Wirtschaftsanwalts Peter Forstmoser, spricht von gegenläufigen Interessen.
Doch ein Schaden sei angesichts des tiefen Preises nicht entstanden, so Forstmoser. Deshalb sei Vincenz aus Governance-Sicht nichts Schwerwiegendes vorzuwerfen.
Damals wäre die Praxis von Vincenz und Stocker fast bekannt geworden. Doch der Journalist schrieb schliesslich nicht darüber.
In der Folge machten Stocker-Vincenz weiter. Mit anderen Firmen und angepassten Geldflüssen, aber stets mit versteckten Vorab-Beteiligungen.
Commtrain wäre somit ein „guter“ Fall für die Ankläger. Erstens, weil es sich um den „Ur“-Fall handelt, zweitens, weil nicht zuletzt die Gutachten viele Informationen liefern.
Im Strafrecht liegt die absolute Verjährung bei 15 Jahren. Diese Frist läuft im Fall Commtrain entweder im August 2021 oder dann im April 2022 ab.
Abhängig ist der Zeitpunkt von der Frage, ob man das sogenannte „Signing“ oder das „Closing“ zum Massstab nimmt.
Beginnt die Uhr bei Vertragsunterzeichnung zu ticken oder erst, wenn das Geld fliesst, so die Frage. Die Wirtschaftsjuristen sind sich darin nicht einig.
Ein bekannter Wirtschaftsanwalt meinte am Samstag auf Anfrage, dass das „Closing“ massgeblich für die absolute Verjährung in Strafsachen sei. „Denn an diesem Zeitpunkt wurde das angebliche Delikt abgeschlossen.“
Trifft das zu, dann wäre bei Prozessbeginn im Herbst 2021 der Teilbereich Commtrain noch nicht verjährt. Sonst schon.
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Die beliebtesten Kommentare
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Ob es ein „Jahrhundertfall“ wird wie die Medien dies meinen, werden wir dann sehen. Das Jahrhundert ist noch nicht zu Ende. Da gibt es noch einige kapitale Insiderdeals bei gewissen Saubermännern abzuarbeiten.
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Raiffeisen ist die drittgrösste Bankengruppe der Schweiz und führend im Retail-Geschäft. Für einen nachhaltigen Erfolg braucht es eine starke Organisation mit klar definierten Strukturen, zeitgemässe Produkte und Dienstleistungen, engagierte Mitarbeitende und verlässliche Partner – und das Vertrauen unserer Kundschaft.
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Jede Raiffeisenbank hat ihren eigenen Geschäftskreis. Nur innerhalb des geografisch klar definierten Geschäftskreises ist das Bankgeschäft erlaubt.Kundennähe
Die Nähe zum Kunden ist sowohl ideell (Geschäftsphilosophie) als auch geografisch begründet. In der Regel kennen die Bankleiterinnen und Bankleiter sowie die Mitarbeitenden die Mitglieder und Kunden persönlich.Kredite an Mitglieder
Kredite werden überwiegend Genossenschaftern gegen Sicherheit und öffentlich-rechtlichen Körperschaften gewährt. Der Hauptteil der ausgeliehenen Gelder ist in Wohnbauten investiert.Konditionen
Die einzelne Raiffeisenbank ist bei der Zinsgestaltung autonom. Die Mitgliederprodukte der Raiffeisenbanken sind besonders attraktiv.-
und einem CEO dessen Hauptqualifikation es war die Bordsteinschwalben in der Limatstadt zu testen auf Kosten von Raiffeisen…. ist ja der Hammer..
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Die Raiffeisen ist und bleibt eine Wald und -Wiesenbank, Hauptsachen den Genossenschaftern schmeckt das „kalte“ Büffet und der Wein.
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Die Raiffeisen beschäftigt vorwiegend Teilzeithausfrauen, ehemalige AWD-Mitrabeiter und die Ehefrauen der Geschäftsstellenleiter, alle haben definitiv keine Ahnung, zum Glück gibt es nich den automatisieren Zahlungsverkehr.
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Die erfolgreichste Bank der Schweiz kann man versuchen schlecht zu reden. Der Duft des Erfolges riecht auf jeden Fall gut!
Solange die Kunden zufrieden sind, ist alles hervorragend 🙂
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Raiffeisen Jünger und Corona Ignoranten scheint es leider immer noch zu geben.
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Honi soit qui mal y pense
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Sie wissen, wie einfach es ist solche Gutachten, vor allem wenn der Preis bereits steht…, zu erhalten sind.
Es wurden Synergieeffekte eingerechnet die ev. Den Kauf aber sicher nucht den Preis rechtfertigten.
Okey, die Richter lieben Gutachen und haben keine Ahnung von Angebot und Nachfrage:Handel. Sie wissen auch nicht wie einfach es ist, Bulanzen mit Darlehen aufzublähen um Substanz zu suggerieren – am Bilanzierungstag. Daher dürften SIE Recht behalten.
Der Menschenverstand sagt jedoch: warum unnötig Millionen zu viel zahlen?
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Verschiebung ist leider zu Gunsten Vincenz & Co.
Zeugenaussagen mit ehrlicher Antwort: weiss es nicht mehr – od. mindestens, nicht mehr genau – da sind alle fein raus.
Verjährung ist vor allem auch f Folgeklagen ein Thema. -
Verjähren lassen ist schon fast normal https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/aza/http/index.php?highlight_docid=aza%3A%2F%2F28-09-2020-6B_1236-2018&lang=de&type=show_document&zoom=YES&. Dieser Betrugsfall kam 2009 zur Anzeige und wurde 2020 vom Bundesgericht wieder an die Vorinstanz zurück gewiesen. Was haben wohl Untersuchungsrichter, Gerichte und Pflichtverteidiger gekostet? Das schlimmste daran ist, dass daraus Null Konsequenzen gezogen werden.
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Ok, hier drin hat möglicherweise rund 1% eine Ahnung, wie ein Gerichtsverfahren abläuft. Die Klageanhebung durch die Staatsanwaltschaft ist noch nicht lange her und das Gericht muss nun sämtliche Akten sichten und entsprechend sämtliche Einvernahmen vorbereiten. Das ist bei ca. 460 Ordnern und 48 Schachteln Sicherstellungen sogar bis Herbst 2021 nur mit einem Wunder zu bewerkstelligen. Aber die Bänkler hier drin, die ein bisschen mit Excel-Tabellen im Home Office jonglieren, wissen es natürlich besser. Besten Dank.
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Da haben Sie leider recht. So wie die CH-Gerichtsbarkeit organisiert und strukuriert ist, hätte jedes Privatunternehmen schon längstens seinen Laden dichtgemacht. Allerdings sind auch Sie, Herr “The Judge”, mitverantwortlich für die Qualität unserer Politiker, die bislang häufig mit vielen gierigen Bankern/innen bestens verhandelt sind.
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@ „The Judge“; Besserwisser, das sind die Klugscheisser unter den Dummköpfen.
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@ The Judge: Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles Bemerkungen.
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@ pistolpete; Wo haben Sie den Dirch rausgelassen??
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@ „The Judge“: Apropos keine Ahnung haben, dass Zauberwort heisst: Anklageerhebung und definitiv nicht „Klageanhebung“…
Ich empfehle Ihnen weiterhin das Beamtenmikado, Kopf etwas anheben, Kalenderblattabreissen, Löcher in die Luft starren, Kaffeeumrühren und Steuergelder verbraten. Besten Dank, weiter so…
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Do your fking Job Justitz !!
Das so etwas verjähren könnte ist ein Schlag ins Gesicht für jeden der einmal seinen Ausweis wegen schnell fahren oder FIAZ abgegeben hat.
Die Staatsanwaltschaft ist bei den kleinen extrem schnell, sobald es komplex wird, hat die Eidgenossenschaft die Hosen voll.
Die Schweiz ist ein Polizeistaat. Beat deckt Reto, Reto deckt Urs usw usw……
Shame on Justitia in der Schweiz !!
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Schon einmal liess die Wirtschafts-Strafkammer des Bezirksgerichts Zürich einen Fall verjähren. In der Folge hörte der verantwortliche Bezirksrichter auf und bekam das Anwaltspatent geschenkt. Als strammes SVP-Mitglied wurde er in der Folge Präsident des Hauseigentümer-Verbandes und fördert dort SVP-Ausländer-Positionen. Als das kritisiert wurde, wärmte er zum X-ten Mal die Abschaffung des Eigenmietwertes für Hauseigentümer auf – erfolglos wie immer.
Die Verteidigung von P. Vincenz bedient die NZZ immer wieder mit Leckerlis für Exklusivberichte. Eines war die fromm nachgebetete Geschichte, dass die Staatsanwaltschaft Unglaubliches versuche, nämlich ein Vermögensdelikt ohne Schaden einzuklagen. Wie ein schlechtes Fondue zieht das überallhin Fäden und verwirrt Medien und Öffentlichkeit. Das ist der ideale Boden, um später auf einen Freispruch zu drängen. Es ist aber komplett falsch. Was ist der Trick? PV war verpflichtet, alles zu tun, um das Vermögen der Raiffeisen zu mehren, und alles zu unterlassen, was dieser Vermögensvermehrung im Weg stehen könnte. Wenn der Preis günstig war, so war das gut für Raiffeisen und nicht für PV. Dieser konnte bei einem günstigeren Geschäft für einen höheren Bonus argumentieren, durfte aber unter keinen Umständen einen Zwischenschnitt machen, weder direkt noch indirekt, weder vorneherum noch hintenherum. Sein Profit ist das Mass für den Schaden von Raiffeisen. As simple as that.
Natürlich bringt die Verteidigung nicht nur ein Argument. Sie kommt gerne auch mit der Verjährung und natürlich damit, dass die Anklage ungenügend sei und so weiter. Wenn Sie und ich die Bank betrügen, dann bauen wir ein Lügengebäude auf und lassen dann die getäuschten Verantwortlichen ihre Fehlentscheide treffen. Aber PV war ja auch Organ von Raiffeisen. Darum war er bis zu seiner Entlassung verpflichtet, das Vermögen von Raiffeisen zu mehren. Sein Commtrain-Betrug wäre nicht möglich gewesen, wenn er nach der Vertragsunterzeichnung getan hätte, wozu er verpflichtet war: das Settling zu diesen Konditionen zu verhindern. Dank seiner Pflichtverletzung als CEO machte er den grossen Schnitt.
Der Verteidiger von PV ist ein Spezialist für eine langjährige und in die Tiefe gehende Vorbereitung des Gefechtsfeldes durch Medienarbeit und Anschwärzen. Und er hat das Handbuch für die Verteidigung in Wirtschaftsstrafsachen genau studiert, wo steht, wie man Untersuchungen verzögert, wie man für widersprechende Aussagen sorgt und vor allem wie Litigation PR gemacht werden muss und so weiter.
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„460 Ordnern und 48 Schachteln Sicherstellungen“ – ein jahr vorbereiten für das gericht scheint mir bei dieser menge nicht zu viel.
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Die Comtrain Geschichte ist der Hauptanklagepunkt. Es stellt sich die Frage, ob der Kaufpreis gerechtfertigt war (3 Gutachten vorhanden, welche den Kaufpreis als ok einschätzen). Dann geht es „nur“ noch um ein mögliches Insidergeschäft in dieser Sache. Ist das wirklich die Tinte über so viele Jahre Wert? Im gleichen Atemzug lassen Bankmanager von UBS und CS die Institute fast hops gehen und kassieren legal zweistellige Millionenbeträge!!
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Sieht HUM ex CS .. 200 Millionen
Abgeschrieben ( Aktionâre bezahlen ) und fúr 1 CHF gekauft…
Völlig legal .. -
Sie wissen, wie einfach es ist solche Gutachten, vor allem wenn der Preis bereits steht…, zu erhalten sind.
Es wurden Synergieeffekte eingerechnet die ev. Den Kauf aber sicher nucht den Preis rechtfertigten.
Okey, die Richter lieben Gutachen und haben keine Ahnung von Angebot und Nachfrage:Handel. Sie wissen auch nicht wie einfach es ist, Bulanzen mit Darlehen aufzublähen um Substanz zu suggerieren – am Bilanzierungstag. Daher dürften SIE Recht behalten.
Der Menschenverstand sagt jedoch: warum unnötig Millionen zu viel zahlen?
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Was wurde eigentlich aus der Story von der Frau aus Liechtenstein, die er regelmässig zu sich in seine Villa kommen liess, und welcher er regelmässig mehrere tausend Franken überwies? Der Chauffeur starb ja ganz plötzlich unter nicht bekannten Umständen…
Alles dazu hier:
https://insideparadeplatz.ch/2018/04/11/fall-vincenz-polizei-auf-heisser-laendle-spur/
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Die Schweizer Strafjustiz ist ein Trauerspiel und der verlängerte Arme der finanziell Mächtigen in diesem Land. Man muss sich schon fragen, ob die Unabhängigkeit der Strafjustiz dazu geführt hat, dass auf unserem Finanzplatz so viel Missbrauch und kriminelle Machenschaften ungesühnt über die Bühne gehen.
Aufgrund meiner Erfahrungen fehlt es jedoch an Fachkompetenz! Es war schon immer so, wenn Mist in ein System reingegeben wird, kann nur Mist rauskommen.
Somit sind wir bei der Strafprozessordnung und dem Untersuchungsgrundsatz, der fordert
1 Die Strafbehörden klären von Amtes wegen alle für die Beurteilung der Tat und der beschuldigten Person bedeutsamen Tatsachen ab.
2 Sie untersuchen die belastenden und entlastenden Umstände mit gleicher Sorgfalt.
Das impliziert auch zeitnah, denn je länger man wartet, desto mehr wird die Sachlage verdunkelt und verschleiert und ja eben manipuliert!
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@ Rudolf Elmer: Das Bundesgericht hat eine erneute Beschwerde von Ihnen gegen die Höhe der gegen Sie verhängten Strafe abgewiesen. Die bedingte Freiheitsstrafe von 14 Monaten ist somit rechtskräftig.
Was das über jahrzehntelange Strafverfahren uns Steuerzahler gekostet hat, will ich hier lieber nicht wissen.
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Das wäre der nächste Skandal, definitiv Bananenrebulik voller weissen Westen.
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Schweiz ist seit langem Bananenrepublik in diesem „Bereich“.
Die grossen werden NIE bestrafft, oder wenn bestrafft dann „slap on the wrist“.
Nichts neues. -
Unsere Staatsangestellten sind doch faul, nicht die Hellsten und korrupt. Nur so kann so eine Situation entstehen.
Anspruchsvolle Fälle, wie Crypto etc., sind für die Bundesanwaltschaft viel zu schwierig. Sie geben lieber frühzeitig auf oder wollte man nur Kaspar Villiger und Co schützen?
Aber jetzt wollen wir von der BA wissen, was denn nun mit der Künstlerin ist, der Liebhaberin von Alain Berset. Sie soll endlich vor den Medien reden und die Medien sollen ihr dafür den Anwalt zahlen, win win für alle – ausser Berset.
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Faule gut bezahlte Juristen … ihr verliert immer mehr an Kredibilitaet! Arbeitet konzentriert, am Abend … ihr seid bezahlt durch die Steuer zahler heiland donner Waetter! Macht vorwaerts mit diesem Fall!
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Tja, wenn alle „Gauner“ waren und trotzdem Straffrei weitergemacht haben…wieso sollte nur eine jetzt gerade Schuldig sein?
Irgendwie es gibt eine “ Graham law“ der Finanzindustrie oder business…und das ist gar nicht gut und auch nicht “ Liberales“ für diejenige, die verstehen wollen…in Tat und Wahrheit “ Freiheit“ zwingt mehr auf eigene Verantwortung, was wir heute vergessen haben zu leben…für diejenige die nicht mehr wissen was es ist der Film von Zwingli gerade gestern Abend bei der SF1 ist ein sehr gute Erinnerung: in 1500 Zürich war mutig, rebellisch, progressiv und auch Erfolgreich…jetzt sind nur noch Herdenmenschen, die nichts ändern wollen…die auf Privilegien und bequemlichkeit leben….man sieht aber sofort die Resultaten…. -
„Es droht ausgerechnet Verjährung bei Commtrain, wo am meisten vorliegt.“
ist das denn nicht die gewünschte absicht?-
Verschleppung und Verjährung wendet man an, damit Recht am Ende nicht gesprochen werden muss. Hauptgrund: die Kartoffel ist politisch oder wirtschaftlich zu heiss oder zu gross: zu international, zu verflochten, zu korrupt bis ins Innere der Strafverfolgungsbehörden.
Schulbeispiele in Serie: Die Schweizerische Bundesanwaltschaft im „Rechtstaaat“ Schweiz in den letzten Jahren.
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Dass dieser Fall zu verjähren droht, weil niemand genügend Zeit hat die Akten zu lesen ist fast unglaublich, aber nach den Vorfällen in der Bundesstaatsanwaltschaft und in Bellinzona „courant normal“ = BANANENREPUBLIK !
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Werter Herr Hässig, wie beim PostAutoAG-Bschiss, wo nun wegen Verfahrensfehler auch das Damoklesschwert „Verjährung“ droht, lassen sich nun auch hier die gut bezahlten Damen und Herren Richter viel Zeit. Ob in beiden Fällen die Aufklärung sachgerecht erfolgt oder nicht kann ihnen ja egal sein, denn ihre Lohnkonti werden mit unseren Steuergeldern ja reichlich alimentiert. Für mich steht schon lange die zentrale Frage im Raum, wie lange es wohl dauern wird bis Herr und Frau Schweizer aus ihrem Dämmerschlaf erwachen und der umschweizerischen Selbstbedienungsmetalität gewisser Kreise ein Ende bereiten.
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Herr Peter Meier
Wieso setzen Sie an dieser Sache kein Ende?
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Es wäre nicht verwunderlich, wenn auf dem Mist des Steinbocks auch diesmal nichts Zählbares heranwachsen würde. Für die Allgemeinheit versteht sich. Blindblöde Ermittler und Staatsanwälte inklusive.
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Prozessausgang: Ausser Spesen nichts gewesen!! Wetten dass…..
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Das alte Spiel… Das kennen wir doch von div. anderen Kriminellen (es gilt wie immer die Unschuldsvermutung sic!). Z.B. hat bislang der Neo-Dubaianer Remo Stoffel von Vals auch jeden Prozess so lange verzögert, bis es nur noch zu „Vergleichen“ gereicht hat. Dabei waren ihm die Gerichtsbehörden äusserst behilflich. Wie lange können eigentlich solche Schlufis noch davon profitieren, dass unsere Behörden das typische Verhalten von beamteten Schnarchnasen und Sesselfurzern zelebrieren?
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Mich würde es nicht wundern wenn es um „mehr“ als blanke Inkompetenz ginge. Wenn die Gerichsbarkeit dermassen einfach auszuhebeln ist, darf man sich nicht wundern. Wahrscheinlich profitieren einfach zu viele vom System. Die Zeiten wo ich gewisse andere Staaten als Bananenrepublik bezeichnet habe sind schon längst vorbei.
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Erst alles verjähren lassen und dann dem PV noch Haft und Anwaltsentschädigung in Millionen höhe bezahlen! Dafür Falschparker, Schwarzfahrer und kleine Geschwindigkeits Übertretungen knall hart bestrafen. Das haben wir hart arbeitende Bürger doch echt verdient!
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Dass etwas verjähren kann wo eine Anklage läuft ist eh ein Witz. Da müsste man mal die Gesetze anpassen.
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leider sie die gerichte und staatsanwälte
in der ch so langsam. eine schande
für unser justizsystem. es verjähren jedes
jahr hunderte von fällen.
keiner sagt etwas, weil sie alle von einander abhaengig sind.
wer inititativ ist wird ausgebremst.
sorry aber leider ein faulender
beamten haufen.-
nur langsam wenn es um grossen geht, nicht um kleinen Bürgern
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Vielleicht sind sie gar nicht langsam sondern nur korrupt.
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Hat das Säuhäfeli wohl ein Säuteckeli gefunden? Gibt doch immer wieder irgendwo Freundli die das Wichtige verschlammen. Haben es ja beim Fifa-Process gesehen. Da hat man so lange geschlammt bis es verjährt war. Unsere Gerichte haben scheinbar Übung darin.
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Kaum ist ein Fall etwas anspruchsvoller, knicken die Gerichte ein und es dauert ewig, bis sie sich an die Situation ran arbeiten. Einfach nur lausig, wie schlecht unsere Gerichte arbeiten. Er wird davon kommen, wenn die nicht vorwärts machen und dann sehe ich keinen Grund, sich an Regeln zu halten, wenn die Gerichte eh keine Chance haben.
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Ziehl ist klar, eine Verjährung, damit nicht so viel Dreck aufgeschämt wird.
Zollinger (CFO, REVISION, GL, COMPLIANCE) WÄREN alle auch längst fällig gewesen. -
Ziel erreicht.
Gunther Kropp, Basel-
Sehr geehrter Herr Kropp
Wie bereits von Vorrednern erwähnt wäre es schön, wenn Sie sich als neues Forums-Mitglied wie üblich einmal allen vorstellen.
Ihre / Eure
Eliane -
@Dr.h.c. Eliane Widmer
Hochverehrte Frau Honoris causa
Sie sind die juristische Vertretung einen ehemaligen Grossmanagers einer Bauernbank, der, wie es in den Medien heisst, sehr viel Geld im Rotlicht-Milieu ausgeben haben könnte, um eine bessere Ernte einfahren zu können und müssen in Erfahrung bringen was für Menschen die IP-Kommentatoren sind, die möglicherweise die Verurteilung eines Angeklagten sehr beeinflussen könnten?
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Hier geht es um Pipifatz, von einem Jahrhundertfall zu sprechen ist ja peinlich. Man hat den Fall medial zum Jahrhundertfall gemacht, in Tat und Wahrheit ist er es definitiv nicht.
Da gibt es grössere Banditen, die immer noch auf der Strasse herumlaufen und „legal“ 10 Mio. pro Jahr abkassierten und jetzt ihr Luxusleben geniessen.-
Wissen sie mehr? Dann gehen sie mit Beweisen zu Hässig.
Der macht eh mehr für einen sauberen Finanzplatz als die ganze Finma. -
Sowohl Pipifatz als auch „größere Banditen“ müssen zur Verantwortung gezogen werden, besonders weil auch Schwarzfahrer und Verkehrssünder vorrangig mit der ganzen Härte des Gesetzes bestraft werden. Sie gehören wohl zu den „Pipifatzen“ und erwarten Straffreiheit oder wie ist Ihr abstruser Beitrag zu bewerten?
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Masochismus zum Zweiten:
Wird sich hier gar verbreiten,
der Hauptakteur als Schelm,
Er und Stocker tragen Helm! -
Lasst doch den ganzen Trupp um Vinzenz frei und gebt als Dank den Anwälten um L. Erni noch einen Bonus zu Lasten des Steuerzahlers und verbucht unter Corona-Spesen im Riesenpott. Dann wäre der ganze Mief abgehandelt, Vinzenz wieder frei und könnte das Leben wieder geniessen auf seiner Jacht. Dies würde unserem Schweizer Rechtsverständnis mit den Sanktionsmöglichkeiten bei so einem grossen Fisch voll und ganz entsprechen. Und auch die Anwälte jubeln über ihren Erfolg zur Vermeidung einer harten Strafe für diesen Bündner Büffel.
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@Pierin Vincens & Co. Danke für die gute Unterhaltung.
Dass dieser Fall zu verjähren droht, weil niemand genügend Zeit hat die Akten zu lesen ist fast unglaublich, aber nach…
Erst alles verjähren lassen und dann dem PV noch Haft und Anwaltsentschädigung in Millionen höhe bezahlen! Dafür Falschparker, Schwarzfahrer und…
Das wäre der nächste Skandal, definitiv Bananenrebulik voller weissen Westen.