In den letzten Wochen eines Menschen kann dessen Banker eine wichtige Bezugsperson werden. Im Fall einer reichen Baslerin war dies offenbar der Fall.
Jedenfalls vermachte die Frau vom Halbkanton Baselland ihrem Raiffeisen-Vertrauten 60’000 Franken, zudem setzte sie dessen Frau mit 150’000 Franken als ebenfalls Begünstigte in ihr Testament ein.
Zusammen kriegte das Banker-Paar 210’000 Franken. „als Dank für die Begleitung und die Unterstützung in den vergangenen Monaten“, so die Erblasserin in ihrer notariell beglaubigten „letztwilligen Verfügung“.
Bei den Hinterlassenen kam das nicht gut an. Laut einer Quelle hätte niemand im näheren Umfeld je eine Leistung der Frau des Bankers bemerkt.
Umgekehrt sei der Raiffeisen-Kadermann omnipräsent gewesen. Er habe sogar entschieden, was mit den nicht abgeholten Gegenständen in der letzten Bleibe der Verwandten passieren soll, nachdem eine Frist abgelaufen war.
Der Fall wirft die Frage auf, wie Banken mit dem Erbe von Kunden umgehen sollten. Macht es Sinn, dass ihre Angestellten als Begünstigte auftreten?
Diese geniessen je nach Erblasser ein enges Vertrauensverhältnis beim Verteilen des Vermögens der Scheidenden. Damit halten sie eine Schlüsselposition inne.

Theoretisch können sie darauf hinwirken, sich selber Gelder zuzuschanzen. Jede Bank braucht deshalb entsprechende Regelungen.
Bei der Raiffeisen heisst es dazu, solche gebe es selbstverständlich. „Für sämtliche Mitarbeitenden der Raiffeisen Gruppe gelten die Personalweisungen zum Umgang mit Geschenken und zu Interessenkonflikten“, so ein Sprecher.
Weiter wolle man nichts sagen. „Allfällige Einzelfälle kommentieren wir nicht.“ Auch auf Nachfragen: no comment.
Der Banker reagierte nicht auf eine Mail-Anfrage. Er leitet ein kleines Team bei der Raiffeisenbank Reinach in Baselland. Welche Aufgaben seine Frau für die Erblasserin vorgenommen hat, ist nicht bekannt.
Auch hier: Schweigen des Bankers.
Die Antwort der Raiffeisen-Zentrale in St.Gallen wirkt dürftig. Würde es eine klare Regelung im Umgang mit Kunden geben, die nicht mehr lange leben, dann könnte man diese offenlegen.
Es geht darum, dass jegliches Erbschleichertum verhindert wird. Jeder Vermögens-Berater sitzt schlicht zu nah beim Geld der Menschen im letzten Lebensstadium, als dass seine Arbeitgeberin ihm den Umgang nach eigenem Gutdünken überlassen könnte.
Im konkreten Fall der Frau standen die Angehörigen der Erblasserin nahe. Laut eigener Auskunft habe es kein Zerwürfnis gebeben.
Entsprechend perplex seien sie gewesen, als sie gemäss Testament mehr oder weniger leer ausgingen.
Das sei der freie Wille ihrer Angehörigen. Doch die Begünstigung des Banker-Paars wirke im Vergleich zu jener von kirchlichen Institutionen, die ebenfalls zum Zuge gekommen wären, befremdlich.
Senden Sie Ihren Hinweis hier oder an +41 79 605 39 52. Lieber per Post?
Kommentare
Kommentar zu Textelesenundverstehen Abbrechen
Die beliebtesten Kommentare
-
Wenn der Herr nicht in der Bankleitung der RB Reinach wäre, sondern nur ein kleiner Kundenberater, dann wäre diese Erbschaft von Raiffeisen niemals akzeptiert worden.
Kommentar melden -
Wie schon beim Lachappelle Artikel gesagt. Ich habe bald einen neuen Arbeitgeber, dann wechsle ich auch die Bank. Ich bin nur ein kleiner Fisch aber solche Geschäfte will ich nicht unterstützen.
Kommentar melden -
Also ohne richtige Informationen hier jemanden als Raffgierig zu betitelten zeugt ja auch von wenig Charakter, vielleicht waren das ja auch privat Freunde hier wissen alle nur die Summe des Geldes aber sonst gar nichts aber wieder einmal sind jede Menschen da die hier Verurteilen.
Kommentar melden -
Konsequenz : Zu Lebzeiten verteilen dann sieht man eventuell die Freude noch und sonst schön alles selber verbrauchen und geniessen.
Kommentar melden -
Na ja, da wird wieder künstlich ein Skandal heraufbeschworen. Der Artikel ist sehr einseitig und wichtige Fakten fehlen. Ich frage mich, ob da nicht etwas hochgekocht wird, weil es gerade wieder Mode ist Raiffeisen-Bashing zu betreiben. Bei genauerer Betrachtung wird sich alles klären und in Luft auflösen. Begünstigt kann grundsätzlich jeder werden, davon haben viele gar keine Kenntnis zu Lebzeiten des Erblassers. Ob das Erbe angenommen worden ist, wissen wir nicht. Zurück bleiben frustrierte Erben (entfernte) die vermutlich auch schon auf das Geld spekuliert haben. Es wird ja vermutlich schon einen Grund geben, dass diese nicht berücksichtigt wurden!?
Kommentar melden -
-
Ohne die genauen Umstände zu kennen, schwierig zu beurteilen. Wenn ein jahrelanges Vertrauensverhältnis bestand und deutliche mehr gemacht wurde, als blosse Bankberatung und keine Verwandten da sind, die sich um die Dame gekümmert haben oder diese noch recht viel erben, würde ich sagen, dass das wohl geht. Persönlich würde ich das Geld annehmen und an eine Institution spenden.
Kommentar melden -
Der RM hat doch nur das selbe gemacht was das Top management der bank gemacht hat – nur im kleineren Stiehl…. Der Fisch stinkt immer vom Kopf….
Kommentar melden -
Das passiert jeden Tag, bei jeder Bank, im Altersheim, bei der Spitex. Wenn niemand gezwungen wurde, alles i.O. oder? Der letzte Wille sollte eingehalten werden!!
Kommentar melden -
Wenn die Erblasserin jedoch über 2Mio vererbt hat, dann hat der RF-Angestellte und seine Frau ja nur ein nur ein Trinkgeld erhalten. Das ist bei RF vermutlich noch innerhalb der Norm.
Kommentar melden -
Setze nie einen Bänkler oder Arzt als Erben ein. Es kann bös enden.
Kommentar melden -
Warum überhaupt entstehen diese Diskussionen, ein Teil davon muss in die Zentrale um Guy und Pierin zu finanzieren.
Kommentar melden -
Es gibt keine Nachkommen in direkter Linie
Kommentar melden -
Erbschleicherei gehört zum ausgeprägten Talent des Bourgeois Suisse. Ganz einfach geht auch das um-toolen vom Füddlichrüüchen, mit dem diese eitlen Seldwyler ebenfalls ausserordentlich beglückt sind.
Kommentar melden -
Ich finde es etwas billig, sich jetzt auf diesen Banker einzuschiessen. Ich hatte in meinem früheren Leben als junger Banker auch schon Chefs, die waren für viele Kunden eben auch persönliche Freunde und die haben diesen dann auch in ihrer Freizeit den einen oder anderen Gefallen getan. Möglicherweise hat sich auch in diesem Fall der Banker eben auch in seiner Freizeit, um die Erblasserin gekümmert. Um beurteilen zu können, ob es sich tatsächlich um Erbschleicherei gehandelt hat, müsste man den Fall deutlich besser kennen. Dass die offenbar weitgehend leer ausgegangenen Angehörigen nicht einverstanden sind, ist absolut nachvollziehbar, muss aber nicht berechtigt sein. Man darf den letzten Willen der Erblasserin auch durchaus akzeptieren, wenn sie ihn ohne bei klarem Verstand geäussert hat.
Kommentar melden -
Naja, der Artikel erscheint mir doch ein wenig einseitig. Böser Banker, arme Verwandte. Fakt ist, anhand des Artikels, kann wohl kaum jemand den Sachverhalt tatsächlich beurteilen. Was klar ist, ist dass die „nahen Verwandten“ nicht in der direkten Linie sein können, sonst gäbe es ein Pflichtteil von 75%, der nur mit wirklich triftigen Gründen (z.B. Gewalttat gegenüber dem Erblasser) aufgehoben werden kann. Meine Erfahrungen während meiner Tätigkeit bei einer Behörde, wo ich auch für Erbschaftssteuern und Nachinventarisationen zuständig war, zeigt mir, dass es nicht unüblich ist, dass Vertrauenspersonen aus dem nichtverwandten Umfeld grosszügig berücksichtigt werden. Da gucken die gesetzlichen Erben schon mal dumm aus der Wäsche, wenn der ledige Onkel oder die alleinstehende Grosstante ihr Geld anderweitig als vom Gesetz vorgesehen vererben. Aber meistens erfolgt dies nicht ohne Grund. Gleich von Erbschleicherei auszugehen, ohne den Sachverhalt im Detail zu kennen, ist meines Erachtens gewagt. Hier war es halt der Banker bzw. dessen Frau, die begünstigt wurden. Es hätte aber auch der Pöstler, die Pflegerin, der Gärtner oder die nette Nachbarin, die ab und an Einkäufe getätigt hat, sein können. Da drängt sich die Frage auf, ob da nicht Neid eine Rolle spielt. Denn nur weil es „kein Zerwürfnis“ gab, bedeutet dies nicht, dass die Verwandten (und somit gesetzlichen Erben wenn nichts anders geregelt ist, was hier aber anscheinend testamentarisch der Fall war) Anspruch auf die Kohle haben. Letztlich sind es eben nur die gesetzlichen Erben. Es sagt nichts über die tatsächliche Beziehung aus. Alles schon erlebt, selbst bei Geschwistern (die nicht Pflichtteil geschützt sind). Da hat man vielleicht über die Jahre einfach kein Verhältnis mehr, was nicht heisst, das es Streit gab. Aber andere waren halt näher. Deshalb, solange nicht klar ist, dass der Banker und seine Ehefrau sich mit Täuschung und unmoralischem Handeln hier einen unlauteren Vorteil verschafft haben, sind Vorverurteilungen meinem Empfinden nach nicht angebracht.
Kommentar melden -
Kein Beamter darf ein Geschenk annehmen. Auch der Kaminfegermeister der Kamine in Staatsauftrag kontrolliert darf nichts annehmen, es wird als Bestechung geahndet. Beim Bankberater????
Kommentar melden-
Nun wenn jemand geerbt hat dann wohl von einem Toten und der kann nicht mehr bestechen sondern eben vererben.
Kommentar melden
-
-
Geht eine vermögende Frau ihrem Lebensende entgegen, so kümmert sich der wahre Gentleman aufopfernd um diese. Um ja alle schalen Vermutungen abzuweisen, spendet er das überraschende, ja völlig unerwartete Erbe selbstverständlich gemeinnützigen Organisationen. So wird es auch sein, nur Geduld …
Kommentar melden -
So wird der Genossensschaftsgedanke pervertiert!
Kommentar melden-
die ganze zinsszene ist pervers…nicht gewusst?? @sarah
Kommentar melden
-
-
Etwas künstliche Debatte: Erbschleicherei ist nicht verboten. Basta! Und unsere Schlümpfe hätten es ja mit der Revision Erbrecht (Art. 541a ZGB) in der Hand gehabt, diese Bestimmmung wurde aber fallen gelassen. Warum ächt waren unsere Partei-Schlümpfe mal wieder ganz stramm liberal und ganz fest dagegen?
Kommentar melden-
Nicht alles, was nicht verboten ist, ist moralisch in Ordnung.
Besonders nicht in der Saubermann-Branche, der vermeintlichen…
Kommentar melden -
Remo: So ist es, sonst müsste man ja alles regulieren, gestatten, verbieten, also null Selbstverantwortung. Bei alten, vermögenden Menschen, die das Ende kommen sehen, macht man oft die Erfahrung, dass die den „Nahestehenden“ immer wieder sagen, sie würden dann „nicht vergessen“, sie „hätten etwas zu Gut“. Ob es hier auch so gewesen ist ? Wenn ja, wäre es schon schamlos zuzugreifen. Ein Bankkundenberater kann sowas geradezu ausnützen. Beweis allerdings fast unmöglich.
Kommentar melden
-
-
Ganz klar Privat und Beruf trennen dann kann auch vererbt werden kann ja Private Freundschaft sein
sebastian Buri Raiffeisen Kunde Belp
Kommentar melden-
Ja, und daher auch auf Konto der Frau Hauptbetrag, obwohl die Frau offenbar gar nicht präsent war. Logisch.
Kommentar melden
-
-
Kann ja sein dass ein Bankmitarbeiter von der Erbeinsetzung nichts mitbekommt, denn ein Testament ist ein höchstpersönliches Rechtsgeschäft und die meisten Testatoren hausieren nicht damit. Frage von wegen Kündigung etc. stellt sich erst beim Ableben wenn der Mitarbeiter das Erbe annimmt. Und er hat ja dann – falls von der Erbeinsetzung überrascht – immer noch die Möglichkeit auszuschlagen! Dass ein Bankmitarbeiter, Treuhänder, Pfarrer od. Arzt eingesetzt wird gibts hin und wieder und ist meist unappetitlich. Aber dass übergangene Verwandte aufschreien die sich lebenslänglich nie um den Verstorbenen gekümmert haben ist die Regel!!
Kommentar melden-
Klar hat der nix mitbekommen. Die Erblasserin ist ganz von alleine drauf gekommen, sogar heimlich seine Frau als Hauptbegünstigte einzutragen, die sie offenbar gar nicht kannte oder kaum kannte.
Kommentar melden
-
-
Ich staune dass der Artikle betr Steuer
dh Erbschaftssteuer nicht veröffentlicht wurde.Kommentar melden -
und Sergei Brin ist ein (digitaler) Meuchelmōrder
Kommentar melden -
Sogar in Pflegeheimen gibt es klare Regelungen.
Meiner Oma in Deutschland hab ich immer kiloweise Tafeln von Schweizer Schoggi mitgebracht. So konnte sie den Pflegerinnen etwas geben wenn sie sich über etwas freute. Geldzuwendungen waren verboten.Kommentar melden-
Wer lesen kann, ist klar im Vorteil.
Denn dann erkennt man, daß Oma schon tot ist.
Und es ist freilich nicht so gelaufen.
Und zu der anderen blöden Unterstellung: Das Pflegeheim hat sie sich selbst ausgesucht und zwar 10 Jahre im Voraus bevor sie dort eingezogen ist. Das nur nebenbei zum „schlauen“ und „netten“ Kommentar.Kommentar melden
-
-
Ich staune schon über diesen Artikel, grundsätzlich sind in der Schweiz alle berechtigten Erben geschützt und über einen allfälligen „freien“ Teil sollte die letztwillige Verfügung entscheiden, dies am besten im Einvernehmen aller Beteiligten.
Wahrscheinlich sind hier nicht alle Informationen berücksichtigt worden und es wird gegen ein Institut gearbeitet, und direkt auf den Mann/Frau gespielt.
Kommentar melden-
Es heisst zwar, die Angehörigen hätten der Erblasserin nahegestanden. So nahe, dass sie pflichtteilsgeschützt gewesen wären aber offenbar doch nicht. Leer ausgegangene Angehörige haben oft das subjektive Gefühl, der Erblasserin oder dem Erblasser nahegestanden zu haben. Das muss von diesen nicht zwingend auch so gesehen worden sein.
Kommentar melden
-
-
Säuhäfeli, säudeckeli kann man nur sagen. Aber das ist ja die Masche der bürgerlichen. Das Volk auszunützen. Vielleicht sollte man der Raiffeisenbank den Rücken kehren
Kommentar melden-
Absoluter Schwachsinn!!!
Kommentar melden -
Die Masche der Bürgerlichen? Wie verhält sich das schon wieder mit ungerechtfertigt hohen Löhnen und Abgangsentschädigungen im „Volksheim“ a.k.a Stadt Zürich?
Kommentar melden
-
-
Alles eine Frage von Ehre und Charakter. Scheint bei den erwähnten Begünstigten nicht vorhanden zu sein, sonst hätten sie das Erbe ablehnen können. Raffgierig by Raiffeisen.
Kommentar melden-
Also ohne richtige Informationen hier jemanden als Raffgierig zu betitelten zeugt ja auch von wenig Charakter, vielleicht waren das ja auch privat Freunde hier wissen alle nur die Summe des Geldes aber sonst gar nichts aber wieder einmal sind jede Menschen da die hier Verurteilen.
Kommentar melden
-
-
Absolut denkbar, dass der nahestehende Banker auch das Testament als Vorlage ausgefertigt hat – ein Angestellter einer Bank mit Kundenbetreuung sollte weder Geschenke annehmen dürfen noch als Erbe von Kundengeldern eingesetzt werden für eine optimale und gute Betreuung erhält er ja von seinem Arbeitgeber einen entsprechenden Lohn – ob Banker, Pfarrer, Arzt oder Beamter Direktzahlungen bzw. Begünstigungen sind weder anzunehmen noch angebracht zudem kann man eine starke Beeinflussung nie ausschliessen! Schweigen bzw. aussitzen ist ebenfalls keine gute Leistung der Bank – Raiffeisen scheint ein grösseres Problem mit Charaktereigenschaften Ihrer Chefs zu haben entweder lümmelt man rum oder man labt sich an Erbsubstanz fremder Leute…
Kommentar melden -
Na ja, die wichtigste Frage ist nicht geklärt. Hat der Banker und dessen Frau die Erbschaft überhaupt angenommen? Wenn nicht, ist es nur ein Sturm im Wasserglas!
Kommentar melden -
Echt eine Sauerei. Er sollte entlassen werden. Ethik und Moral kennt dieser Mensch kaum. Wieder kommt Raiffeisen ins schlechte Licht. Da hört es einfach nicht auf.
Kommentar melden -
Wo ist Compliance? Er hätte die Erbschaft klar ablehnen müssen. Ansonsten fristlos. Basta.
Kommentar melden -
wenn die gute frau ihn als erben einsetzt. wo ist das problem? das war ihr wille.
Kommentar melden -
„Im konkreten Fall der Frau standen die Angehörigen der Erblasserin nahe. Laut eigener Auskunft habe es kein Zerwürfnis gebeben.“ Das würde ich auch behaupten, würde ich als Angehöriger nicht begünstigt werden. Diese Herrschaften sollte sich besser Gedanken machen, warum sie leer ausgegangen sind!
Kommentar melden-
Der Notar wird auf alle Fälle prüfen, ob die Frau das mit klarem Geist geschrieben hat. Ebenso werden Pflichtanteile sicher berücksichtigt. Entsprechend beliebt der frei Anteil und da ist nun mal jeder frei zu entscheiden, was damit geschieht.
Kommentar melden -
Ok, wenn die alte Frau mental eingeschränkt war und einfach alles unterschrieb, was ihr vorgesetzt wurde? Ja was ist dann? Sowohl das von DIr als auch das von mir lässt sich doch nicht beweisen… Dafür kennen doch Altersheime und Banken ergänzende Regeln um solche Möglichkeiten von vornherein auszuschliessen… ich würde meinen Bankberatern übrigens keinen Cent vererben, die verdienen genug.
Kommentar melden
-
-
Die teure Hütte muss ja auch irgendwie finanziert sein.
Es ist immer wieder faszinierend zu sehen, dass Mitarbeiter und speziell Kader von Provinzbanken leben wie die Könige.
Wenig Compliance = viele Möglichkeiten…Kommentar melden -
Meine Hochachtung ob dieses Artikel Herr Hässig!
Wie kommt denn diese Gechichte wieder Zustande? kennen auch keine Raiffeisen Bänkler Grenzen, eine Unverfrorenheit sondergleichen!
Kommentar melden -
Sind Banken etwas anderes, wie Institutionen der kriminellen Grossbetrügerei?
…Geld verleihen, dass man gar nicht selber hat….., wie geht das denn?…
Kommentar melden -
Sollte von Gesetzes wegen verboten werden.
Kommentar melden -
Das freut doch den Staat. Die Erbschaftssteuer beträgt bei nicht Verwandten Erben ca 40%.
Kommentar melden -
Kommt mal runter. Natürlich darf er das nicht annehmen, ist ja sonnenklar. Widerspricht eindeutig dem Personalreglement. Der Pressesprecher verweist einfach auf die Reglmente aber sagt mit keinem Wort, dass der Mitarbeiter das Geld annehmen darf.
Kommentar melden -
Etwas verstehe ich nicht: Da müssten doch Pflichanteile greifen. Die kann man nicht so einfach aushebeln. Vielleicht irre ich mich, aber die Nachkommen müssten 75% des Erbes erhalten. Weiss jemand mehr?
Kommentar melden-
Für Geschwister gibt es keine Pflichtanteile. Manche Geschwister haben untereinander ein solch schlechtes Verhältnis, dass diese halt vom Erben ausgeschlossen werden…..
Kommentar melden -
Wenn der oder die verstorbene keine direkten Nachkommen hat und allein stehend war gibt es keine Quote
Kommentar melden
-
-
Diese Geschichte zeigt halt glasklar, wie es in der Schweiz zu und hergeht: heuchlerisch und geldgierig. Das überhöhte, edle Selbstbild passt gar schlecht zur Realität, die uns tagtäglich vorgeführt wird.
Kommentar melden -
Da sind wohl ein paar Erben schlecht drauf, denn gegen die Kirche können sie schlecht vorgehen, also gehts gegen einen Banker. Nicht einmal gegen die Bank, sondern nur gegen die Personen. Na ja. Und Herr Hässig, wie vermögend war die Dame denn ungefähr? Mit dem genannten Betrag wohl kaum, da gibts noch nicht einmal die Chance auf eine Vermögensverwaltung bei Raiffeisen.
Kommentar melden -
Bei Hilfswerken gibt es diesbezüglich klare Richtlinien. Wer einen professionellen Umgang mit Erblasser hat darf keinerlei persönliche Begünstigung entgegen nehmen.
Warum sollte das bei Banken nicht gelten?Kommentar melden -
Der Raffeisen – ‚Blumenstrauss’ wird von Woche zu Woche ekelhafter.
Und dazu kommt, dass die Mehrheit der Verfehlungen und Gaunereien gar nie das Tageslicht erreichen!
Alles unter den Teppich und weiter so!
Kommentar melden -
Das ist meines Wissens ein Kündigungsgrund. Und zwar per sofort. 15 Minuten Zeit zum Packen und raus aus der Firma. Weiss doch jeder, schterne-Foifi…
Kommentar melden-
kündigst du deinen job, wenn sich jemand aus freiem willen dir als person etwas vererbt?
Kommentar melden
-
-
Raiffeisen Bank hin oder her. Der Banker und seine Frau haben die Frau bis zu ihrem Tod begleitet, weil ihre Angehörigen sich nicht anständig darum gekümmert haben. Ich verstehe das volkkommen und der letzte Wunsch der Frau soll einfach akzeptiert werden. Die Angehörigen haben somit das gerechte Erbe bekommen und sind leer ausgegangen. Falls das Geld an die Kirche gegangen wäre, würde hier sich niemand den Mund zerreissen.
Kommentar melden-
So viel Schmalz wie in den Kundenumgarnungsseminaren aus einer Drüse gelöst werden kann, dürften Verwandte nie nie und niemals generieren können, weil Verwandte in ihrem Selbstbewusstsein nicht künstlich aufgeblasen werden.
Kommentar melden -
@Der Engelchen
Wenn Sie das Verhältnis zu den Angehörigen nicht kennen, sollten Sie vielleicht dazu nicht kommentieren.
Kommentar melden -
Ja klar die lieben Bänker um was haben Sie den gekümmert? Haben Sie die Frau gepflegt? Nein, Sie haben Sie ausgenommen wie es jeder Mafioso auch macht. Also Bänkster sind Gängster, einfach vom Staat legalisiert.
Kommentar melden -
Ablasshandel:
Nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Ablass34% der Immobilien in Rom sind im Besitz des Vatikan.
Und so weiter und so fort….
Kommentar melden -
@ schwarzen Engel: Sie verbreiten hier einen völligen Unsinn ohne Kenntnis der Fakten. Vielleicht hatte die verstorbene Demenz, ich hoffe das Testament wird angefochten.
Kommentar melden -
Ja Engel vielleicht hast du recht…
Kommentar melden
-
-
Jetzt ist die Raiffeisen definitiv bei den „Grossen“ der Bankbranche angekommen. Raiffeisen ist eine Grossbank und keinesfalls eine Bauernbank oder eine KMU-Bank. Sie ist eine normale Bank die auch entsprechend geführt werden sollte. St. Gallen sollte bald aufwachen sonst wird ihr die Realität bald um die Ohren geschlagen. Welcome to the Jungle.
Kommentar melden-
Herr Landolt…! – Die RB Reinach ist eine eigene Genossenschaft nach Schweizerischen Recht mit einer Bankenlizenz vom Staat und bezieht z’Sangalle («bi üs isch all schö Wättär») nur Dienstleistungen.
Kommentar melden -
Sie kennen offenbar die Struktur der RB nicht mal ansatzweise. St. Gallen als Zentrale ist in erster Linie „lediglich“ Abwickler für die einzelnen, ins sich selbstständigen Raiffeisenbanken. Wenn schon müssten die „geschädigten“ Raiffeisenbankorgane aufwachen und ihre Zentrale adäquat organisieren, damit denen eben nichts mehr um die Ohren fliegen kann!
Kommentar melden
-
-
Das ist etwa so anrüchig wie kein klares “Ja“ und dann behaupten, das Vermächtnis sei einvernehmlich. Welche Schleimerei lief denn hier wieder ab? Unter dem Motto: «Unser lokales Enagement»…
Die Raiffeisenbank „Recherswil-Gerlafingen-Koppigen“ (jetzt Raiffeisenbank ‚Untere Emme‘)händigte einer Frau ein Konto-Guthaben am Schalter nicht aus, unter dem Vorwand, erst müssten die Saliderungsspesen berechnet werden. Dann war das Geld weg! Auf angemessene Reklamation kündigte der Bankleiter die Geschäftsbeziehung.
Die Raiffeisenbanken sind in die Dorfwirtschaft eingebettet. Eine Hand wäscht die andere. Gemeindebehörden, Grossgrundbesitzer (Landwirte), Grossgewerbler. Wenn in der Gemeinde noch jemand auf dem Podest steht, dann die Bänkler. Die Pfarrer und Lehrer sind ja nun weg.
Wer im Dorf nicht von Bedeutung ist, viel Geld oder Bauerwartungsland hat, muss sich nichts ausrechnen.
Entsprechend anfällig sind die Raiffeisenbanken auf Korruption. Im Fall der RB ‚Untere Emme‘ wurde vom Präsidenten der RB das Mitgied eines Baukonsortiums von der Seite angegangen, weil gegen das Verhalten der Bank protestiert worden war.
Da muss man ein bisschen aufpassen.
Kommentar melden-
Bei solchen Kommentaren muss man wirklich ein bisschen aufpassen. „Dann war das Geld weg! Auf angemessene Reklamation kündigte der Bankleiter die Geschäftsbeziehung.“ Wohin denn und warum sollte ein Bankleiter eine Geschäftsbeziehung kündigen, wenn das Konto ja eh auf Null ist??? Solche Zusammenhänge möchte ich auch mal spinnen können!
Kommentar melden -
@ Supermario – Das Konto war sehr weit über Null.
Es gibt die Möglichkeit, dass das Geld weg ist. Übersteigt es Ihr Vorstellungsvermögen, so ändert das doch nichts am Faktum.
Kommentar melden -
@Gisela Blum
Nein keineswegs, sinkt ein Kontosaldo von „weit über Null“ auf Null; dann ist idR (Buchhaltungsgrundsätze erstes KV-Lehrjahr) eine Differenzbuchung (einfach den Kontoauszug betrachten, wenn man lesen kann) von Nöten. Das hat wenig mit Vorstellungsvermögen als vielmehr mit Lesekenntnissen auf Grundschulniveau zu tun!Kommentar melden
-
-
Von irgendwo her müssen die „Nüssli“ ja kommen…
Kommentar melden -
Also was jetzt? War sie VERMÖGEND? Wenn Sie dem Bankerpaar 200K vermacht und dann bleibt FAST NICHTS mehr für die eigentlichen Angehörigen, dann war sie nicht VERMÖGEND. Vielleicht hat der Banker sie ja auch 20j betreut und wöchentlich ihr Kaffeegesülze angehört und die wahren Angehörigen waren nur 1x im Jahr zu Besuch? Wer weiss das schon.
Kommentar melden-
Und direkte Nachkommen können es mal schon nicht gewesen sein; die hätten ohnehin unabdingbar einen substanziellen Pflichtteil erhalten!
Kommentar melden -
Der Banker kriegt dafür einen Lohn.
Noch privat abzukassieren ist ein No-Go.
Bei uns würde dieser Vorgang einen „Fristlosen“ geben.Kommentar melden -
Also ist Erbschleicherei für Sie in Ordnung?
Und damit es nicht so auffällt, sich selbst „nur“ 60.000, der Ehefrau, die offenbar nichtmal Kontakt hatte, 150.000 zuschieben.Kommentar melden
-
-
Die Raffeleisen Leiter setzen die Machenschaften von Vincenz und Lachapelle auch im täglichen Geschäft um. Wetten, das wird der nächste CEO.
Kommentar melden-
Wie der Herr, so das Gescherr. Die Jahre mit den beiden Vorständen sind der Basis nicht gut gekommen, könnte man aus der Begebenheit schliessen…
Kommentar melden
-
-
Ich arbeite fuer einen globalen Versicherer:
– Geschenke unter 50 Euro sind ok
– 50-150 Euro = Approval notwendig
– Ueber 150 Euro = Automatische Ablehnung. Keine AusnahmenKommentar melden-
Und ich arbeite bei einer Raiffeisenbank. Jedem Kundenberater sollte klar sein, wo die Grenzen sind. Und hier wurden sie schlicht und einfach massiv überschritten!
Der vorliegende Fall ist kein Raiffeisen-spezifisches Problem, sondern schlicht und einfach gesunder Menschenverstand oder eben nicht.Kommentar melden -
Geschenke unter 500 CHF/Euro würde ich gar nicht annehmen/akzeptieren!
Kommentar melden
-
-
Nach all den Skandalen wundert mich nichts mehr…der Bankchef und seine Ehefrau sollten sich schämen.
Kommentar melden-
Nur schämen? Mehr nicht…? – Die Raiffeiseler sind ja auf der Website superschön mit einem Lichtbild gefötelet. Da stehen sie schon mal am Pranger. Man kann daraus ein Flugblatt herstellen und in der Gemeinde verteilen. Medienfreiheit nutzen!
— BEHÖRDEN —
Denn dazu korreliert, wie die Raiffeiseler sich selber sehen: Die Crew hat über sich die Headline « Mitarbeiter und Behörden » aufgezogen.
Wappenschutzgesetz, Art. 6:
«Als amtliche Bezeichnungen gelten die folgenden Ausdrücke:… [lit. g] …andere Ausdrücke, die auf eine Behörde der Schweiz oder auf eine behördliche oder behördennahe Tätigkeit schliessen lassen.»Da ist dringender Korrekturbedarf bei der Selbsteinschätzung der Raiffeisenbank-Genossenschaften!
Die Verwaltung einer Genossenschaft ist keine Behörde.
Kommentar melden -
Wo steht im Artikel was von „Chef“; und – wenn die ganze Story stimmig ist – genügt „schämen“ bei Weitem nicht mehr! Bitte einfach bei den Facts bleiben.
Kommentar melden -
schämst du dich, wenn du etwas geschenkt erhälst?
Kommentar melden -
@ Danke Sagen – Eine Gabe ruft immer einer Gegengabe
Marcel Mauss (1923-1924)
« Essai sur le don.
Forme et raison de l’échange dans les sociétés archaïques. »Man muss sich eher fragen, was die Gabe der Bänker war, die die Zuwendung als Gegengabe erhielten. Die Gegengabe muss im Verhältnis zur Gabe stehen, sonst ist sie sittenwidrig.
Kommentar melden -
@danke sagen:
fröhliches konjugieren mit namenlos:
ich erhale
du erhälst
er/sie/es erhält
wir erhalen
ihr erhalt
sie erhalenbitte schön!
Kommentar melden
-
-
Ich werde noch heute sämtliche Konten bei der Raiffeisen Reinach saldieren lassen.
Kommentar melden-
Ja, bitte saldieren sie ihren Minusstand auf dem Konto!
Kommentar melden -
und wohin wollen Sie gehen. Meinen Sie etwa, bei den anderen Instituten sei es anders?
Nein, ein Erbe zu erhalten und nicht an der Tagesordnung . Und sollte der Banker doch etwas erben, muss er es einfach der Geschäftsleitung melden. Machen dagegen können diese aber nichts.
Kommentar melden -
@ Problemfall Kundenbetreuer: Wohl eher ein ganz kleiner Back-Office Mitarbeiter, welcher anscheinend nur zum saldieren befähigt ist.
Kommentar melden -
Lieber Herr „Kundenbetreuer Problemfälle“
Sollten Sie effektiv der Kundenbetreuer von Frau Hasler sein, dann haben Sie mit diesem Mail ganz klar das Kundengeheimnis verletzt. Sollten Sie hingegen mit dieser „Funktion“ nur angegeben haben, dann sind Sie ein Verfasser von Fake News, was ebenso verwerflich ist. Bitte nehmen Sie sich einige Momente Zeit, um sich über Ihre Zukunft Gedanken zu machen.
ThomasKommentar melden -
Die Raiffeisenbank Reinach schreibt hier auch mit?
Kommentar melden
-
-
Dieser RaiffeisenMitarbeiter sollte eine fristlose Kündigung erhalten, den er hat gegen die internen Weisungen verstossen.
Kommentar melden-
Ich kenne die internen Weisungen nicht. Auch weiss ich weder, ob sie in diesem Fall Bestandteil des Arbeitsvertrags sind, noch kenne ich die angedrohten Folgen gegen einen allfälligen Verstoss. Von solchen Dingen allein wird es wohl kaum abhängen, ob man einer Bank vertraut. Intelligente IP-Leser, die einmal Kunde waren, sind wohl schon seit Jahren nicht mehr bei Raiffeisen. Diese verschwinden nicht erst jetzt, auch wenn sie dies hier behaupten, um etwas gegen Raiffeisen mit zu schreien.
Kommentar melden -
gehe davon aus, dass sie intern involviert wurden? oder geben sie da internas frei? das wäre ein kündigugnsgrund
Kommentar melden -
Welche denn genau?
Jene von Frau Pirmin-Compliance??
Ich lache mich krumm…Kommentar melden
-
-
Die Reaktion der Raiffeisen ist inakzeptabel. Offenbar hat man auch hier keine halbwegs klaren sachgerechten Regeln, die soetwas unterbinden. Intransparenz und mangelnde Ethik. Die Probleme bei der Reiffeisen sind offensichtlich flächendeckend, und dieses Beispiel zeigt, dass man auf keinen Fall mit einer solchen Bank arbeiten sollte. Solche Angestellten gehören diskussionslos entlassen, eine Bank darf nicht zulassen, dass ihre Angestellen sich in solche Sümpfen bewegen.
Kommentar melden-
Wir wissen ja gar nicht, ob dieser Mitarbeiter seine Kompetenzen überschritten hat, und gar nicht „in-Line“ mit den Vorgaben seiner Bank war (was ich stark annehme). Schwarze Schafe gibt es überall. Wenn dies so war, wie im IP geschildert, wird er nicht mehr lange dort arbeiten. Dies nun aber der RBa „anzuhängen“, geht wohl zu weit.
Kommentar melden
-
-
Ja, da reiben sich die „nahen Angehörigen“ die Augen. Wären Sie tatsächlich in der Nähe der Verstorbenen gewesen, zu jener Zeit als die Verstorbene Zuwendung und Unterstützung benötigte, wäre das nicht passiert.
Für mich persönlich ist diese Story der beste Beweis, dass die Raiffeisen die Bank mit dem besten Service weit und breit ist!
Kommentar melden-
Hätten Sie diesen Kommentar abgegeben, wenn es sich hierbei um Ihre Mutter gehandelt hätte? Ich glaube nicht…
Kommentar melden -
… eine tolle Argumentationskette – in Unkenntnis der effektiven Umstände!
Was wenn die Person unter Druck gesetzt wurde, verbunden bspw. mit Drohungen bei Offenlegung und dies kurz vor dem Ableben, o.ä.?
Das Verhalten der Mitarbeitenden einer Bank in dieser Thematik ist schlicht ein NO-GO! Das wissen auch die Banken selber. Aus einer solchen Thematik kommt man nie „sauber“ raus.
Kommentar melden -
@FakeProRB
„Direkte Nachkommen“ also Kinder hätten einen unbedingten Pflichtteil bekommen. So „nah“ können die Verwandten also gar nicht gewesen sein. Wenn die ganze Story überhaupt objektiv dargestellt ist.Kommentar melden -
@ Max: Es scheint, dass der Raiffeisen-Jünger Max ganz in der Nähe der verstorbenen gewesen ist…
Kommentar melden -
Ja, der Service der Raiffeisen.
Sicher hätte der Herr von der Raiffeisen es auch gemacht, wenn nicht 210.000 Franken rausgesprungen wären, sondern die Dame nur ein paar hundert hätte geben können.
Ganz sicher.
Weil alles so sauber ist, ja auch 150.000 an die Frau, die gar nicht bei Raiffeisen gearbeitet hat und keinen Kontakt zur Erblasserin hatte. Welchen Service meinen Sie denn hier?
Man könnte meinen, der Kommentar stammt von…
Kommentar melden -
@Max: Egal wie die konkreten Umstände waren, wer integer handelt, vermeidet nur schon den möglichen Anschein eines Interessenskonfliktes. Dafür bräuchte es aber Verstand und Rückgrat, äusserst seltene Gaben in Politik und (Vetterli-) Wirtschaft hierzulande.
Kommentar melden -
@FakeProRB Pflichtteil der Kinder 75%; d.h. die CHF 220’beträfen dann nur die freie Quote von Total 880′; dann müssten die Kinder sich erst noch den Vorwurf gefallen lassen, sich zu wenig um ihre Mutter gekümmert zu haben.
Oder tauchen die Verwandten erst nach dem Tod wie gierige Raten aus ihren Löchern auf???Kommentar melden
-
-
Wenn man bedenkt dass davon ca. CHF 70’000 in Form von Erbschaftssteuern wieder der Allgemeinheit zufliessen, hat die Verstorbene wohl nicht das dümmste gemacht. In der Regel ist die Verwandtschaft ja nicht unschuldig wenn sie nicht so mächtig gesegnet wird wie sie vielleicht erwartet. Der Unterschied zwischen Kirche und Bank ist kein Argument, in beiden Institutionen werden eher abstrakte Philosophien verehrt.
Kommentar melden-
@ der Nachbar: Blödsinn, die zu erwartende Erbschaftssteuer wird ca. Fr. 35´000.—
betragen.Kommentar melden -
Sie hätte auch das Geld einer gemeinnützigen Organisation spenden können, wäre sinnvoller gewesen.
Kommentar melden -
Der Nachbar
Es würde mich interessieren wie Sie auf CHF 70’000.00 Erbschaftssteuern kommen.
Meines Wissens ist die Erbschaftssteuer Out.Kommentar melden -
@Galliker: 30% nach Abzug eines Freibetrages von 10’000 Fr. für alle übrigen Empfänger. d.h. 48′ oder 57′ Erbschaftssteuern; je nachdem ob als Einzelperson oder Ehepaar gerechnet wird – das weiss ich nicht.
Kommentar melden
-
-
Ich bin mir sicher das in der Personalweisung die Annahme von Geschenken untersagt ist, besonders in einer solchen Höhe. Es ist ein einziger Sumpf der endlich trocken gelegt werden muss.
Kommentar melden -
Diese Wald-und Wiesenbank ekelt mich nur noch an, wir werden all unsere Kontobeziehungen in Basel auflösen.
Kommentar melden-
Ihr aktueller Kontostand ist mit 13 254.16 CHF im Minus-bitte saldieren sie ihr Konto mit einer entsprechenden Überweisung! Danke!
Kommentar melden -
@ Problemfall: Wo haben Sie den Dich rausgelassen?!
Kommentar melden
-
-
Die Frau ist vermögend, vermacht 210k dem Raiffeisen-Ehepaar und dann bleibt für die anderen Erben nichts übrig? Zumindest ich nenne das nicht vermögend und offensichtlich hatte die Frau keine direkten Nachkommen, sonst wäre das gar nicht möglich.
Kommentar melden-
Richtig. Es gibt da noch Pflichteile für nahe Verwandte, welche ohne sehr gute Gründe eingehalten werden müssen. Eine Cousine ist für mich nicht nah verwandt, und hat schon gar kein Anrecht auf ein Erbe.
Vermögend ist heute mind. Fr. 5 Mio. netto, nicht brutto…..
Was bleibt, ist der schale Beigeschmack. Und um es gleich klar zu sagen, wer sucht der findet. Da helfen auch keine Ethikregeln, etc. Da hilft nur, dass man ethisch und moralisch eineandfreie Leute zu beschäftigen versucht. Und selbst dann wird es solche Dinge geben. Dann benötigt es eine fristlose Entlassung, was in solchen Banken, dann ca. 5 Jahre auch ein wenig bewirkt.
Kommentar melden
-
-
Das Einsetzen eines in der Kundenberatung des Erblassers tätigen Bank-Mitarbeitenden (bzw. von dessen Familienangehörigen) als Begünstigter im Todesfall ist ein absolutes No-Go. Wenn gewisse provinzielle Raiffeisen-Bankler dies auch heute noch nicht begriffen haben, beweisen sie damit nur, wie wenig sie von Good Corporate Governance verstehen.
Dieser Fall zeigt exemplarisch, dass in der Raiffeisen-Gruppe die Probleme nicht nur bei den Autokraten Vincenz und Lachapelle an der Spitze der Zentralverwaltung, sondern auch beim Management gewisser Raiffeisen-Bankgruppen landauf und landab lagen bzw. liegen.
Es ist höchste Zeit, bei Raiffeisen eine auf Fallstudien basierende obligatorische Corporate Governance-Schulung für Bankstellen-Leiter einzuführen und eine wirksame Interne Revision einzurichten, die solche Praktiken aufdeckt.
Erneut steht der (fürstlich entlöhnte) Verwaltungsrat in der Verantwortung!
Kommentar melden -
Lotterie und Erbschaft
Sind gefährliche Erwerbschaft,
Arbeitsfreude wird vergällt,
Wenn das Glück vom Himmel fällt.Emil Claar (1842 – 1930), eigentlich Emil Rappaport, österr. Schauspieler, Schriftsteller und Theaterintendant
Kommentar melden-
Ohne Rache ist ein Testament phantasielos.
© Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger (*1939), Prof. Dr., deutscher Chemiker, Mitglied der Enquête-Kommission für Gentechnik des Deutschen Bundestages, wurde für sein Engagement mit dem Bundesverdienstkreuz ausgezeichnet
Quelle: Quadbeck-Seeger, Im Labyrinth der Gedanken: Aphorismen und Definitionen, Books on Demand 2006
Kommentar melden
-
-
Das Erbe von Don Pierin! Wenn nicht direkt von der RB dann halt von betagten Kundinnen. enn die Gattin des Bankers noch profitiert umso besser. Don Pierin hatte ja auch seine Gschpusi die profitierten!
Kommentar melden -
Putzpersonal, Pflegepersonal, Bankpersonal usw. erhalten immer wieder etwas aus einer Erbschaft. Leider Journalisten kaum je.
Kommentar melden -
Wenn ich schon einmal erben kann,
geht das nun wirklich niemand an.Kommentar melden -
.
Erstens muss man hierzu sagen: DER WILLE DER FRAU zählt!!Dann gleich danach: ja himmelherrgott, was war denn genau ihr Wille?…….ganz schwieriges Thema. Es sollte ja dem Nachlasser freigestellt sein was er macht. Aber klar, der Bänker war natürlich omnipräsent, hat viel Händchen gehalten (was den „Geiern“, äh ich meinte natürlich Verwandten dahinter nicht interessierte) und so eine Beziehung aufgebaut.
Schlimm? Die Dame hat es offensichtlich genossen dass jmd für Sie da war. Der Bänker mit Frau hat ein volleres Konto und die „Geier“ dahinter müssen kein schlechtes Gewissen haben.
Ergo, für alle 3 Parteien eine Win-Situation
Kommentar melden -
„als sie gemäss Testament mehr oder weniger leer ausgingen“
Keine Infos zur Gesamtsumme, keine Infos was für Angehörige noch da sind, wie viele es sind, keine Infos darüber wieso die Ehefrauehr als der Banker selber bekommen haben soll….man merkt, dass sämtliche Infos aus einer Quelle stammen, die erst noch Partei in dem ganzen Spiel ist.
Das ist einfach richtig schwacher Boulveard-„Journalismus“ der untersten Stufe Lukas. Dein Leserzahlen sind am implodieren, kaum mehr Kommentare zu den hunderten Berichten, die Wenigen werden mit grosser Verzögerung aufgeschaltet. Wenn Du keinen Bock mehr hast, lass es doch einfach….
Kommentar melden-
Stimme zu…. dieser Beitrag ist einfältig, schlecht recherchiert und oberflächlich. Er hat die Welt nicht verbessert, sondern etwas schlechter gemacht. Nur wenn man der Sache die korrekte Tiefe geben würde, könnte man etwas Positives aus solche einem Artikel gewinnen und was lernen…. so bewirkt er eher das Gegenteil. Neid, Unterstellungen, Verleumdnung, Hass, Eifersucht…. einfach nur armselig.
Kommentar melden -
Das Verhalten des Bankers und dessen Partnerin sind nicht tolerierbar. Die Summe spielt dabei keine Rolle -es handelt sich nun mal um Erbschleicherei (was in der Schweiz leider kein Tatbestand darstellt). Korrekt würde der Banker seinen Arbeitsaufwand angemessen vergüten lassen und nicht Teil des Nachlasses erhalten als Pauschale. Sowas sollte bei einer so grossen Organisation nicht vorkommen dürfen, der Banker hätte ja noch die Möglichkeit, im Nachhinein seinen Aufwand geltend zu machen und auf den Rest zu verzichten. Aber wie wir alle schon wissen, ist die Raiffeisen auf den letzten Plätzen der Bankenlandschaft, wenn es um Moral und Ethik geht.
Kommentar melden
-
Dieser RaiffeisenMitarbeiter sollte eine fristlose Kündigung erhalten, den er hat gegen die internen Weisungen verstossen.
Ich werde noch heute sämtliche Konten bei der Raiffeisen Reinach saldieren lassen.
Die Reaktion der Raiffeisen ist inakzeptabel. Offenbar hat man auch hier keine halbwegs klaren sachgerechten Regeln, die soetwas unterbinden. Intransparenz…