Hunderte Schweizer kleine und grosse Anleger verloren im Betrugsfall Amvac Pharma viel Geld. Nun erhalten sie etwas Genugtuung.
Das zuständige Zuger Strafgericht folgte in seinem Urteil vom 30. August mehrheitlich den Anträgen der Anklagebehörde.
Die Richter erkennen bei den Haupt-Beschuldigten auf „gewerbsmässigen Betrug“, „Gehilfenschaft“ dazu oder „Urkundenfälschung“.
Die Strafen fallen happig aus. Die Hauptangeklagte, eigentlich eine Wirtin, die aus Osteuropa in die Schweiz kam, muss 6,5 Jahre ins Gefängnis. Angerechnet werden 80 Tage in U-Haft.
Ihr zum Verhängnis wurden „gewerbsmässiger Betrug“ sowie „Urkundenfälschung“. Eingezogen werden laut „Dispositiv“ ein „Bentley Intercontinental GT Speed“, ein „Mercedes Benz SL 500“ und ein „Volvo XC 60“.
Dies zur Anrechnung von „widerrechtlich erlangten Vermögensvorteilen“ über 2 Millionen Franken.
Der Haupt-Verbündete auf Schweizer Seite, ein Finanzbroker in Zürich und Zug mit Übername „Wolf vom Zugerseeli“, kriegt vom Gericht 4,5 Jahre aufgebrummt.
Sein Delikt lautet auf „Gehilfenschaft zum gewerbsmässigen Betrug“. Er pries mit aggressiven Telefonverkäufen die Aktien der Amvac an, die sich zunehmend als wertlose „Pink sheets“ entpuppten.
Bei ihm erkannten die Richter auf „widerrechtlich erlangte Vermögensvorteile“ von 1 Million. Auf eine SMS-Anfrage wollte er gestern keinen Kommentar abgeben.
Ein weiterer Aktien-Verkäufer muss ein Jahr ins Gefängnis, 2 weitere Jahre werden ihm „bedingt“ auferlegt. Die Vierte im Bunde wird mit 2 Jahren bestraft, der Vollzug ist für die ganze Zeit bedingt, die Probezeit dauert 2 Jahre.
Die Verurteilten haben 10 Tage Zeit, gegen das Verdikt Berufung anzumelden.
Freisprüche gab es zu den von der Staatsanwaltschaft behaupteten Verstössen gegen Aufsichts-Auflagen. Grund: Die „Verfolgungsverjährung“ ist bereits eingetreten.
Der Fall Amvac geht als einer der grossen Betrugsfälle in die Geschichte ein. Unzählige Anleger glaubten den Verantwortlichen, dass ihr Investment bei einem Börsengang durch die Decke gehen würde.
Nun erhalten sie neben der Genugtuung vom Gericht Ansprüche zugesprochen. Diese sind im Dispositiv über mehrere Seiten aufgelistet und reichen von wenigen tausend Franken bis zu einer Million, die ein Anleger verloren hat.
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Die beliebtesten Kommentare
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Diese Branche lebt munter im Luxus weiter. Man muss im Google nur nach Jobs mit der Bezeichnung „private equity sales/call agent“ suchen. Zudem bin ich überzeugt das einige „Unternehmer“ ihre Firma von Anfang an nur gründen, um dann mit dem verkauf eigener Aktien reich zu werden. Man sieht dies an der Szenetypischen Aktienstückelung von 0.01 Rappen, die dann von den Brokern mit windigen Bewertungen zu mehreren Franken an leichtgläubige verkauft wird.
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Wolf vom Zugerseeli a.k.a. laufender Meter. Die FINMA sollte mal erklären, warum der seit mehr als 20 Jahren unbehelligt seinen Schrott verticken konnte.
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Diese Private Equity Dealer bewegen sich NOCH in einer Grauzone für die es keine FINMA Zulassung benötigt. Nachdem aber alle unabhängigen Vermögensverwalter bis Ende 2022 eine Bewilligung brauchen, ist die Zeit für solche diese Dealer gezählt.
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@EAM mit Bewilligung Diese Telefonverkäufer erhalten/verwalten nie selbst Kundengelder. Sie vermitteln die Aktien und erhalten dann vom ex Besitzer ihre Provision. Somit meine ich sollten sie nicht von diesem Gesetz betroffen sein.
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Die Dummheit ist die sonderbarste aller Krankheiten.
Der Kranke leidet niemals unter ihr.
Paul-Henri Spaak
* 25. Januar 1899 † 31. Juli 1972 -
Die hätten einer aus der Zuger Mafia ins Boot holen sollen und schön brav teilen. Dann hätten sie bestimmt einen Freispruch erhalten.
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Ein Journalist schreibt den Titel:
Happig Knast in Big Betrug….??
Legen sie diesen Text mal einem Amerikaner/Engländer auf den Tisch.
Oh mein Gott. -
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Zug ist nur noch Sumpf und die Regierung döst vor sich hin.
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Wenn Du Deine Nerven schonen musst, empfehle ich Dir die linke Flüchtlingszeitung Tages Anzeiger oder den Blick.
Dort kannst du deinen Geist auffrischen. -
…und wie so oft:
Gier frisst Hirn.
oder auch:
„Jeden Morgen steht ein noch Dümmerer auf“.Uebrigens:
eigenartig, wie solch Kriminelle immer wieder auf teure Limousinen stehen. Sagt doch auch etwas aus!
Oder? -
…und wie so oft:
Gier frisst Hirn.
oder auch:
„Jeden Morgen steht ein noch Dümmerer auf“.Uebrigens:
eigenartig, wie solch Kriminelle immer wieder auf teure Limousinen stehen. Sagt doch auch etwas aus!
Oder? -
So ein Blödsinn
Glück = โชค chôok
Geld = เงิน ngən
Grüsse aus Hua Hin -
Was völlig untergeht ist die Tatsache der Erwähnung der Mitschuld der UBS AG!
Ohne diese Bank wäre das Ganze ja garnicht möglich gewesen, die UBS AG hat dies geradezu erst ermöglicht. Was die Frage aufwirft, warum sitzen keine UBS Bänkler mit auf der Anklagebank?Ungeachtet dessen, zumindest C.W. wird keinen Tag in Haft gehen weil a), dieser über genügen finanzielle Mittel verfügt und b), die arbeiten ja schon lange am Weiterziehen des zu erwartenden Urteils…..
Wer sich aus welchen Gründen auch immer- voreingenommen oder nicht, vertiefter mit der Scharia auseinandersetzt kommt unweigerlich zum Schluss, dass diese absolute Existenzberchtigung besitzt. Heisst u.a., dann kämen auch die Straftäter im Gesetz- die UBS Bänkler zum gerechten Urteil….
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Von diesen Wölflis gibt es noch einige aufzudecken in der Schweiz. Wäre interessant, wenn Sie mal die Struki-Boys vom Paradeplatz analysieren würden Herr Haessig. Was die eines an Derivate schnüren und über Kommissionen an ihre geschmierten Buddies bei Family Offices unterbringen!
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Endlich. Aber es gäbe noch viel aufzuräumen mit Boiler-Rooms in der Schweiz. Beispielsweise rund um Balluun (die NZZ berichtete). Meist schämen sich die Geschädigten und die Betrüger nutzen die laschen gesetzlichen Bestimmungen.
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Der Wolf vom Zugerseeli hat endlich mit seinen Betrugs Spezies die gerechte Strafe erhalten. Ich befürchte aber, dass es weiterhin Investoren oder einfache Leute gibt, die solchen Betrugsmachenschaften auf den Leim kriechen. Man spricht ja von einer weltweiten Betrugsindustrie. Leute passt auf euer Geld auf.
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Herrlich was ich da lese, endlich einmal eine Verurteilung. Für mich eine kleine Genugtuung, denn ich bin auch ein Opfer zum Glück mit nur einem kleinen Betrag. Leid tun mir nur diejenigen, die hohe Summen investiert haben. Aber das macht man einfach nicht. Die Gier des Menschen!! Nun bin ich gespannt, wie viel noch zurückbezahlt wird. Für ein gutes Nachtessen zu zweit wäre schön. Ha ha
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So ein Blödsinn
Glück = โชค chôok
Geld = เงิน ngən
Grüsse aus Hua Hin
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Der „Wolf“ hat wenigstens verstanden, was das Wichtigste im Leben ist. Geld!
Nicht umsonst heisst „Glück“ und „Geld“ beides auf Thailänderisch „sanuk“!-
Und beides scheint sie verlassen zu haben..
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Endlich, unsere Hoffnungen liegen nun beim Obergericht des Kantons Zug, dass dieses nun rasch einen Entscheid fällen und vor allem keinen Rabatt gewähren wird. Nicht nur dass man Schrott-Aktien verkauft hat, man hat sich mit Kommissionen schamlos bedient.
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Wer nicht liest was et kauft ist selbst schuld und wer nichz recherchiert in was er investiert hat verdient das man ihn ausnimmz
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Was erwartest du denn anderes bei einem „Wolf“?
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Der eigentliche Skandal ist die Verurteilung selbst, den in der Ankoageschrift soll stehen:
Zum zweiten Impfstoff namens Sendai meint die Behörde in ihrer Anklage: „(…) Forschungen der Amvac (…) waren von 2007 bis 2016 stets in der präklinischen Phase.“Und zum Impfstoff Malp2 schliesslich schreiben die Ermittler: „Die Kommerzialisierung eines Impfstoffs war (…) nicht nur höchst unsicher, sondern lag auch in ferner Zukunft.“
Die Stwa müsste nachweisen das alles Humbug war, das nichts je an den Markt gebracht werden würde und alles nur inszenierungen waren….
Misserfolg und nicht können sind keine Betrugstatbestände….wenn jedoch tatsächliche Aktivitäten stattfanden, die einfach keinen Erfolg hatten, dann ist das keine Straftat…
Aber die Richter insbesondere 1. Instanz urteilen sowieso alles ab was Ihr Kollege Staatsanwalt anklagt, das ist die Clownjustiz Schweiz, daher macht Prozessieren auch Sinn in diesem Land Strafbefehle sind meist nur ein Versuch ohne Beweise und ein 1. Instanzliches Gericht ist so befangen das die Zunge braun ist und nach A…stinkt….Richter 1. Instanzlich sind Marionetten die vorgaukeln es gäbe ein faires Verfahren, als Lug und Trug aber der Lemming will es so….
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Alte Laier aber vielleicht ist es im „John-Land“ besser
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Ziemlich dumm-dreiste „Rechtfertigungen“, die sie da fabrizieren.
Waren Sie Telefonverkäufer?
Ich hatte das zweifelhafte Vergnügen, ebenfalls als potenzieller Kunde Anrufe von diesen Halunken zu erhalten – und nein, ich bin kein Opfer. Das ganze Stank derart zum Himmel, dass man schon ziemlich unbedarft sein musste um den Schmarren zu glauben.
Ich bin jedoch finanziell schon etwas gebildet. Was für mich ein sonnenklarer offensichtlicher Betrug war, war es offensichtlich für etwas Unbedarfte eben nicht. Die Kiste ist der einzig richtige Aufenthaltsort für dieser Schmarotzer.
Also: Amvac war ein offensichtlicher Betrug. Punkt.
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Nö Werner eben nicht Dummheit der Opfer schützt das Strafrecht nicht, aber eben der Schweizer will jeden geistig Behinderten und Minderbemittelten Schützen, diese Dekadenz wird der Untergang sein, in freier Natur wären solche Leute vom ersten Wolf, Bären oder sobnst was gefressen worden oder hätten sich selbst mit Tollkirschen vergiftet…
Und soll ich dir was sagen ? Das wäre Super gewesen. 1. Weniger Menschen!
2. natürliche Auslese, die dummen sterben aus, aber nö, der Mensch kultiviert die Minderbemittelten und schafft die intelligenten ab, den wer mehr als 5 IQ hat stellt in diese Welt nun wirklich keine Kinder mehr, wer das tut ist ein Egomane dem es alleine um Selbstverwirklchung geht
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Solange Millionensaläre bei Mrd Verlusten nicht als Betrug zählen wüsste ich nicht wieso die Dummheit eines Opfers eine sein sollte….
So läuft das halt in diesem Land, wenn ich dein Auto klaue ist es eine Straftat, wenn ich dein Auto kaufe aber nicht bezahle (und du trottel gibst es mir raus) dann ist das eben keine Straftat sondern eine Zivilrechtliche Forderung….Dummheit ist Strafrechtlich eben nicht geschützt
Beklagen musst du dich da wo Gesetze gemacht werden…
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Eigentlich sollte dies ja nicht strafbar sein. Wer glaubt einfach mal so sein Geld zu vervielfachen, weil da Jemand freundlicherweise einen Tipp am Telefon hat, der hat sein Geld einfach nicht verdient.
„Dummheit macht sich einfach nicht bezahlt“
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Dieses Urteil ist sehr interessant. Es zeigt eigentlich, dass neuerdings die Zuger Behörden und vor allem die Politik merken, dass solche Betrügereien ihrem Finanzplatz keinerlei Ruhm und vor allem auch für ihre Anwälte und Treuhänder und den mit ihnen verbundenen Banken sehr schwerwiegende Nachteile für deren Portemonnaie verursachen. Sogar die Bahamas haben eine strengere Finanzaufsicht als die Schweiz, wie der Prozess von geschädigten CS Kunden gegen die CS beweist. Also, es gibt im kleinen Massstab Gegenkräfte in der Schweiz, die nicht das grosse Scheunentor für finanziellen Betrügereien weltweit sein möchten.
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Wieder ein sehr guter Beitrag von LH. In Zug geht ja vieles krumm, im Kryptoland der Gierigen. IP ist berühmt für die Beiträge von Liki.
Die Gastbeiträge sind wieder schwach und überzeugen nicht. Ich hätte lieber weniger bis keine Schwurbler und 1 bis 3 Beiträge von LH. Das schont die Nerven und hebt den Ruf von IP.
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Wenn Du Deine Nerven schonen musst, empfehle ich Dir die linke Flüchtlingszeitung Tages Anzeiger oder den Blick.
Dort kannst du deinen Geist auffrischen. -
Seit Luki die unerträgliche Isabel Villalon abserviert hat, geht es wieder obsi, keine Sorge.
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Der Wolf vom Zugerseeli hat endlich mit seinen Betrugs Spezies die gerechte Strafe erhalten. Ich befürchte aber, dass es weiterhin…
Dieses Urteil ist sehr interessant. Es zeigt eigentlich, dass neuerdings die Zuger Behörden und vor allem die Politik merken, dass…
Endlich, unsere Hoffnungen liegen nun beim Obergericht des Kantons Zug, dass dieses nun rasch einen Entscheid fällen und vor allem…