Der Fall gehört zu den grössten Wirtschafts-Betrugs-Geschichten von Zürich. Doch kaum einer nahm Notiz davon.
Dabei geht es um gegen 70 Geschädigte, mit den honorigsten Kanzleien und einer Ex-Top-Compliance-Frau der CS als Verteidigerin.
Am 7. November kams am Bezirksgericht zum Showdown.
Der Angeklagte, ein Financier mit dem klangvollen Namen Bismark Badilla, kriegte ein hartes Urteil von den Richtern.
6 Jahre soll er ins Gefängnis, abzüglich gut einem Jahr, das er während der Strafuntersuchung bereits hinter Gittern abgesessen hat.
Die Unparteiischen befanden Badilla schuldig „des gewerbsmässigen Betrugs“ sowie „der mehrfachen Urkundenfälschung“.
Die knapp 70 Geschädigten hatten Forderungen von gegen 70 Millionen angemeldet. Laut dem Ersturteil muss Badilla die Schweiz nach Strafverbüssung für 10 Jahre verlassen.
Dagegen reichte seine Pflicht-Verteidigerin „namens und im Auftrag des Beschuldigten“ Berufung ein. Auf Anfrage meinte sie, dass ihr Klient „an der Hauptverhandlung anwesend“ gewesen sei.
Die ehemalige hohe CS-Compliance-Managerin, die sich nach ihrer Zeit am Paradeplatz als Anwältin selbstständig gemacht hatte, erhofft sich also für Badilla ein günstigeres Urteil vor den Zürcher Oberrichtern.
Gleiches wünschen sich mehrere Geschädigte. Auch sie haben beim zuständigen Bezirksgericht angemeldet, dass sie in Revision gehen würden.
Gemäss dem Urteil des Zürcher Bezirksgerichts nahm die Polizei bei Hausdurchsuchungen alles mit, was sie vorfand. Ins Auge sticht ein „Vertrag/Dossier zu Helikopter, EC-130“.
Spannender sind unzählige „Ordner grau“ mit den Namen von honorigen Banken: ZKB, Corner, LGT, UBS, Bank Vontobel, Leonteq, dann „Portfolio der Bank Valartis“, „Unterlagen der Deutschen Bank“.
Ein Who-is-who der Finanzbranche – und mitten drin Bismark Badilla, beschuldigter Finanzbetrüger.

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Ist doch klar legt die ex CS-Bankerin Rekurs ein es geht auch um ihr Honorar. Wenn Bismark keine Kohle mehr hat zahlt die Allgemeinheit.
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Weniger Inhalt ist kaum möglich.
Weltbewegend: Akten werden in beschrifteten Ordnern abgelegt!
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Vage Berichterstattung! Was bezweckt der Artikel?
Das Einzige, was einmal mehr rausstcht: Wenn es um vel Geld geht, dann kann man Geld verlochen bis zum Sankt Nmmerleinstag. Bei einfachen Leuten wäre die Rechtssprechung bereits länger beendet. Einer „Compliance“-Person würde ich zudem niemals trauen, dort wird aus meiner Sicht alles verdreht und zurechtgerückt wie es gerade passt – so meine Erfahrung.
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Die Frage ist halt, ob sie vertrauens- und kreditwürdig sind. Vielleicht gibt es da gute Gründe.
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Der Lukas darf ja nichts mehr schreiben, sonst wird er verklagt. Und wir dürfen nichts mehr kommentieren, sonst wird Lukas verklagt.
Schöne Feiertage.
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Ich würde ihn nur 1 Jahr einbuchten (d.h. ihn nun nach der U-Haft laufen lassen), aber dafür für 50 Jahre ein Hausverbot für die Schweiz aussprechen.
Sonst müssen wir für ihn noch das Gefängnis bezahlen.
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So einfach war es für ihn:
https://www.straitstimes.com/business/invest/how-a-conman-worked-hard-to-cheat-70-investors-of-135m?utm_source=Newswav&utm_medium=Website
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..Gibt’s da noch einen Unterschied in diesen Staaten der Freiheitsberaubung?
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.🪙.
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🎆🎄🎄
Frohe Weihnachten wünschen wir Euch allen.
🎄🎄🎆
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ebenso!!!
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O stille mich, Du fröhliche.
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Soll das ein Artikel sein?
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Wenn man so studiert das man in der Schweiz ein Durchschnittseinkommen von rund 78’000.- pro Jahr hat, dann würde man in dieser Zeit wo er in Haft sitzt rund 468’000.- verdienen. Wenn er jetzt 6 Jahre ins Gefängnis muss, dann hat er noch immer 69’532’000.- Gewinn gemacht. Da er danach noch des Landes verwiesen wird, können sich die Gläubiger das Geld ans Bein streichen. Für ihn hat es sich offenbar gelohnt. Der Steuerzahler darf nun ebenfalls für seine Taten bezahlen. Die Haft kostet pro Tag 390.- und das macht für 6 Jahre somit 854’100.-