Er war ein Mann, den man mochte als Mann. Schnelle Autos, schwere Motorräder und das passende Zubehör waren für ihn mehr als eine Freizeitbeschäftigung oder der Ausdruck einer Midlife-Crisis, es war sein Lebensentwurf.
Und seine geschäftliche Grundlage – M. war kein Autoposer oder Rocker, sondern ein Unternehmer. Er handelte mit Lederjacken, Gürteln, Helmen et cetera.
Aber nicht irgendwelchen, die man auch im Moto-Shop eines Einkaufszentrums findet, sondern mit Jacken aus Känguruleder, handbemalten Gürteln, stilvollen Helmen im Vintage-Look.
Sein Laden lag an der Goldküste des Zürichsees, zu seinen Kunden zählten Männer mit Namen, die man kennt.
Einen Teil des Geschäfts belegten seine Ehefrau und der gemeinsame Hund, ein Rauhaardackel, der gerne die Kundschaft anbellte. Vorne gab es kostbare Kaschmir-Plaids und ebensolche Kleidung – Zielgruppe: Frauen –, hinten war M.s Reich.
Ich empfand den damals 58-Jährigen als fachkundig und fein im Umgang, ich hätte eine Töfftour mit ihm unternommen oder ein Bier getrunken.
Und sein Angebot beeindruckte mich, weshalb ich einen Artikel darüber schrieb: „Das Sortiment in zwei Worten zusammengefasst? ‚Kleinauflagen. Originale.‘ Und ein drittes Wort zum Preis: ‚Nebensache.'“
Hinter die Fassade blickte ich nicht, wer tut das schon, beziehungsweise geht das überhaupt? Die Fassade des Paares, meine ich – das Bild, das zu sehen gewesen wäre, wäre kein schönes gewesen (das war eine Untertreibung).
Beim nächsten Besuch im Laden begrüsste mich nur der Rauhaardackel fröhlich. M. fehlte, er befinde sich auf dem Jakobsweg, sagte seine Frau.
„Ach, schon länger?“ – „Ja.“ – „Wann ist er retour?“ – „Schwer zu sagen.“ Irgendwie komisch, dachte ich. Andererseits, weshalb nicht?
M. stand kurz vor seinem 60. Geburtstag – da verdrängt der Pilgerweg vielleicht den Porsche, entwickelt sich das Grab des Apostels in Santiago zum Sehnsuchtsort.
Knapp zwei Jahre später, im Frühling 2024, fiel mir eine Tages-Anzeiger-Überschrift (Online- Ausgabe) ins Auge: „Mann wegen Ehestreit zwei Jahre im Gefängnis – fast unschuldig.“
Und weiter: „Die Hauptrolle in diesem Krimi besetzt ein Ehepaar, das an der Goldküste erfolgreich ein Geschäft im Luxussegment geführt hat.“
Ich schrieb später dazu in meiner Kolumne: „Der Artikel lieferte eine Antwort auf meine Frage, wo ein Bekannter die längste Zeit geblieben war – ich kannte den Mann.“
Er habe seine Ehefrau vergewaltigt und über Monate bedroht. Habe versucht, sie zu erpressen und zu nötigen.
Oder wie der Gerichtsberichterstatter es einschätzte: „Die Staatsanwaltschaft zeichnete das Bild eines Monsters.“
Die Verteidigerin stellte die Lage anders dar: Am Anfang war eine Zecke, die den Unternehmer biss. Die Folgen waren eine Hirnhautentzündung und ein langer Spitalaufenthalt.
Während er krank war, überwies die Frau 170’000 Franken vom gemeinsamen Konto auf ihres (um das Geld vor seiner Verschwendungssucht zu retten angeblich).
Danach schaffte sie es, ihn fürsorgerisch in der Psychiatrie unterzubringen. Doch schon bald verliess er die Klinik, fuhr zum Pilgern auf den Jakobsweg.
Sie besuchte ihn in Spanien. Um Sex mit ihm zu haben (sagt er), um die Trennung vorzubereiten (sagt sie); eine Trennungsvereinbarung hatte sie nicht dabei, Sexspielzeug dagegen schon.
Er verlangte danach Geld von ihr, er hatte ja keins mehr. Andernfalls werde er Sexvideos, die er gedreht hatte, versenden.
Sie zeigte ihn an wegen Vergewaltigung, Drohung, Erpressung und Pornografie.
Tatsächlich verschickte er einen Film (an fünf Verwandte beziehungsweise Freunde). Und reiste dann zurück nach Zürich, nachdem sie ihm den Rückflug bezahlt hatte.
Dort wurde er von Polizeigrenadieren aus dem Flieger geholt und ins Gefängnis gesteckt.
Raus, in die Freiheit, kam er erst zwei Jahre später wieder. Als zwei Richterinnen (und ein Laienrichter) des Bezirksgerichts Pfäffikon ihn von der versuchten Erpressung und den mehrfachen Drohungen freisprachen.
Den schwersten Vorwurf, die Vergewaltigung, hatte die Staatsanwaltschaft bereits im Juli 2023 zurückgenommen – in Untersuchungshaft bleiben musste er dennoch weitere rund neun Monate.
Die Anklägerin hatte 27 Monate Freiheitsstrafe gefordert für alle Taten, die er (mehrheitlich) nicht begangen hatte. Verurteilt wurde er schliesslich wegen versuchter Nötigung, Beschimpfung und Pornografie.
„Verglichen mit den Vorwürfen sind das Bagatellen“ (Tages-Anzeiger). Diese genügten für eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten bedingt.
Bloss sass er bereits 314 Tage länger, unbedingt – im Knast, mit richtigen Kriminellen – und, vor allem, unschuldig.
So weit, so willkürlich – plus unschweizerisch. So etwas passiert vielleicht anderswo, in Ländern ohne Rechtssicherheit, mit parteiischen, bestechlichen, inkompetenten Beamten.
Aber doch nicht bei uns, wo vor dem Gesetz alle gleich sind, oder?
Eine Antwort auf diese Frage erreichte mich nach der Veröffentlichung meiner Kolumne:
„Der Grund dafür, dass der Beschuldigte fast zwei Jahre in Untersuchungs- und Sicherheitshaft gesessen hat, sind eine wissentlich falsche Anschuldigung und eine dilettantisch sowie männerfeindlich geführte Strafuntersuchung einer nun frühzeitig in Pension gehenden Staatsanwältin der auf schwere Gewaltkriminaliät spezialisierten Staatsanwaltschaft I des Kantons Zürich.“
Der Absender und die Fussnote der E-Mail überraschten zusätzlich: „Ich bin seit 13 Jahren bei der Staatsanwaltschaft Winterthur/Unterland tätig. Und habe M. seit Juli 2023 wöchentlich im Gefängnis besucht.“
Andreas Wicky, 57, Staatsanwalt, war verantwortlich für Fälle von häuslicher Gewalt (HG); er war auch seit mehr als zwanzig Jahren Kunde von M.
In der NZZ wurde er 2013 als ein „mitteilsamer Staatsanwalt“ beschrieben, weil er „heikle Online-Leserkommentare zu brisanten Fällen“ verfasst hatte (da er als Privatperson auftrat und kein Hinweis auf seine berufliche Tätigkeit zu finden war, sei ihm dies unbenommen, sagte die Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft damals).
Bei einem Treffen sagte Wicky über M., den er inzwischen als Freund anwaltschaftlich beriet, aber nicht vor Gericht vertrat:
„Ich erachte ihn als typisches Opfer der seit einiger Zeit grassierenden gesellschaftlichen oder jedenfalls behördlichen Überempfindlichkeit betreffend häusliche Gewalt.“
Immer einflussreicher werdende Sozialarbeiterinnen und Opferhilfeexpertinnen hätten dank Lobbying politische Entscheidungsträger zur Überzeugung gedrängt, dass häusliche Gewalt ein tiefgreifendes Massenphänomen sei.
Mit dem Ergebnis, dass „die Unschuldsvermutung fast nicht mehr gilt, Männer werden aufgrund von vagen, sogar widersprüchlichen Anschuldigungen aus der Familienwohnung weggewiesen und mit Kontaktverboten von ihren Kindern entfremdet“.
In einigen Fällen zu Recht, in zu vielen Fällen aber ziemlich sicher zu Unrecht.
Im Oktober 2023 wechselte Wicky die Abteilung, „um nichts mehr mit diesen HG-Fällen zu tun haben zu müssen“, er ist jetzt Fachspezialist für Para-Wirtschaftskriminalität.
Das sind harte Vorwürfe, die der mitteilsame Staatsanwalt (als Privatperson) gegen eine ehemalige Kollegin sowie gegen mit der Staatsanwaltschaft I zusammenarbeitende Beamte, Polizisten und beigezogene Mitarbeiter erhebt.
Doch die Untersuchungs- und Sicherheitshaft von M., gemessen am erstinstanzlich gefällten Urteil, war übertrieben, das ist Tatsache.
Das Verfahren betreffend den Hauptvorwurf, Vergewaltigung, war längst eingestellt worden.
Was bedeutet, weniger belastbar kann ein Fall nicht sein – eine Einstellung ist noch besser für den Beschuldigten beziehungsweise noch schlechter für die Anzeigeerstatterin als ein Freispruch, es kam gar nicht erst zur Anklage.
So wenig Fleisch war am Knochen.
Dass M. als fast Unschuldiger dennoch knapp zwei Jahre lang weggesperrt war und in seinem Umfeld als Vergewaltiger wahrgenommen wurde, hängt auch mit einem Gutachten des Kompetenzzentrums für Forensische Psychiatrie zusammen; ein solches kann erheblichen Einfluss auf ergriffene Massnahmen, darunter die Haft respektive deren Dauer, haben.
Staatsanwälte sind zunehmend vorsichtiger mit En lassungen, für sie stellt es im Zweifelsfall den kleineren Schaden dar, einen möglichen Täter zu lange in Haft behalten zu haben, als wenn ein Entlassener dann einen Übergriff begeht.
Da ein Gutachten auf der Verdachtslage zu Untersuchungsbeginn fusst und schnell ungünstig für den Beschuldigten ausfällt, muss der Gutachter genau und vorsichtig arbeiten sowie zurückhaltend sein mit Einschätzungen.
Im Gutachten über M., abgegeben vom Leiter der Psychiatrischen Dienste Thurgau, schreibt dieser aber beispielsweise auf Seite 48:
„Trotz der guten Intelligenzleistung erkannte Herr M. nicht seine Zerfahrenheit und Ideenflüchtigkeit, bemerkte nicht seine Eigenlogik und die bizarre Ausgestaltung seines Lebenswandels.“
Die Beweisführung der „realitätsfernen, masslosen Übertreibungen“ stützt der promovierte Psychiater beispielsweise auf M.s Erwähnen von vierzig absolvierten Triathlons oder auf der erwarteten Zahlung einer früheren Arbeitgeberin von über 179 Millionen Euro.
Bloss, M. absolvierte eine Zeitlang wirklich fast wöchentlich einen Triathlon. Und er hatte als CEO eine Logistikfirma während zehn Jahren börsenreif gemacht, die Marktkapitalisierung betrug 179 Millionen, wofür er eine Erfolgsprämie in Höhe eines niedrigen einstelligen Millionenbetrags bekommen hätte, falls er das Unternehmen lange genug weitergeführt hätte.
(Er musste es aber frühzeitig verlassen und bekam bloss eine Teilprämie; genug immerhin für eine Auszeit und die Gründung des eigenen Geschäfts).
„Der Gutachter hat es einfach nicht verstanden“, sagt Wicky. Er ist zudem der lebende Beweis für die möglicherweise gröbste Fehleinschätzung:
Der Psychiater bezeichnete es während seiner gerichtlichen Befragung als weiteres Exempel für M.s fortbestehenden Hang zu Wahnvorstellungen, dass er seit Juli 2023 wöchentlich von einem Staatsanwalt im Gefängnis besucht worden sein soll.
„Worauf ich den Gutachter am Rand der Verhandlung begrüsste: ‚Guten Tag, Herr Doktor, ich bin die Wahnvorstellung'“, sagt Wicky.
Ende Mai vergangenen Jahres, wenige Wochen nach M.s Haftentlassung, war ich mit ihm ver- abredet. Der Mann, der das Restaurant im Zürcher Seefeld betrat, schien auf den ersten Blick derselbe, den ich früher gekannt hatte.
Er sah fit aus, war ein wenig schwerer geworden und gut drauf, er machte mir ein Kompliment für die Tasche, die ich dabeihatte.
Bei näherem Hinsehen erschien mir sein häufiges Lachen ohne eigentlichen Anlass als Zeichen von Anspannung. Ab und zu hatte er einen Hänger, fiel ihm das Ende eines angefangenen Satzes nicht ein, verdrehte er Wochentag, Uhrzeit und so weiter.
Wir besprachen die Aufarbeitung seiner Geschichte als Buch, er habe schon ein Manuskript, 700 Seiten umfassend, erzählte er.
Gegenüber seiner Frau verspüre er weder Wut noch Groll, nicht einmal schlechte Gefühle, sagte er. Er blicke nach vorne, wolle ein neues, gutes Leben aufbauen.
Wir vereinbarten, das Vorhaben bald weiterzutreiben. Der Buch-Pitch „Vom krassen Einzelfall des M. zum grossen Ganzen oder Massenphänomen häusliche Gewalt und das Ende der männlichen Unschuldsvermutung in Zeiten von MeToo“ war chancenlos bei Verlegern, die ich anfragte (darunter die Herausgeberin meines jüngsten Buchs).
Absagegründe reichten von „zu anspruchsvolle, schwere Kost“ bis „das verträgt sich schlecht mit dem Zeitgeist/bedient unsere Zielgruppe nicht“.
Abgesehen von obigen, zu respektierenden Rückmeldungen – stimmt die unterliegende Aussage vom Massenphänomen häusliche Gewalt und dem Ende der männlichen Unschuldsvermutung überhaupt?
„Die Vorsicht [von Behördenvertretern bei angezeigten Fällen von häuslicher Gewalt] hat zugenommen, MeToo hat die Entwicklung klar beeinflusst“, sagt Maritta Schneider-Mako, Rechtsanwältin in Zürich mit Spezialgebieten Familien- und Strafrecht sowie zwanzig Jahren Erfahrung, sie war ferner die amtliche Verteidigerin von M.
Es sei mittlerweile einfach, häusliche Gewalt im Rahmen von Gewaltschutz anzuzeigen, sagt sie weiter.
Zudem würden Frauen – es sind fast ausschliesslich Frauen, die häusliche Gewalt anzeigen; was nicht heisst, dass Männer nie Opfer werden, doch sie schämen sich meist, dies bekannt zu machen – von der Polizei oft ohne Not aufgefordert zu überlegen, ob auch sexuelle Übergriffe stattgefunden hätten.
Schneider: „So sinkt die Schwelle für eine Anzeige.“
Auf M.s kurzes Gefühlshoch nach der Entlassung folgte die Ernüchterung. Die Härte seiner Lage wurde ihm bewusst: Er war pleite, hatte Geld und Geschäft verloren an die Frau, mit der er nie mehr zusammen sein würde.
Auch fast alle Freunde, darunter viele frühere Kunden, sowie das Ansehen, das ihm wichtig war, waren weg.
Wie erklärt man, man sei im Fall kein Vergewaltiger, Erpresser und Droher, sondern bloss ein Nötiger, Beschimpfer und Pornograf? Wie kämpft man sich daraus zurück?
Es gibt keine einfachen Antworten. Kurz vor seinem 62. Geburtstag sah er keine Perspektive, wusste nicht mehr, wie weiter.
In der zweiten Hälfte 2024 checkte er sich in einer psychiatrischen Klinik ein, wo er einige Wochen stationär behandelt wurde. Er suchte Hilfe, gefunden hat er sie nicht, scheint’s.
Die geäusserten Vorsätze – nach vorne blicken, ein neues, gutes Leben aufbauen – waren leichter gesagt als umgesetzt. Und die Beteuerung, er verspüre gegenüber seiner Frau weder Wut noch Groll, nicht mal schlechte Gefühle, war wohl mehr Wunsch als Realität.
Die Ehefrau stellte im Januar 2025 einen Strafantrag bei der Kantonspolizei Zürich, in dem sie als angebliche Mitbesitzerin die Beschädigung des Porsches von M. anzeigte.
Das Auto war während M.s Haft lange vor dem gemeinsamen Laden geparkt und der Witterung ausgesetzt gewesen, bis es in einer Einstellhalle untergebracht wurde; M. hatte kurz nach der Haftentlassung im Frühling 2024, als er den traurigen Zustand seines Sportwagens gesehen hatte, „Vergewaltiger“ in den Kofferraumdeckel gekratzt.
Wicky vermutet, dass es sich dabei um einen Akt der Selbstverstümmelung gehandelt habe. Der Anwalt der Ehefrau dagegen stellte den Vorfall in einer dringlichen Eingabe an das Obergericht des Kantons Zürich im Januar 2025 als Verstoss gegen das M. erst Mitte November 2024 auferlegte Verbot des Kontakts zu seiner Frau dar.
Und wertete es als „kaum verhohlene Drohung, dass er nicht ruhen werde, bis er sie vernichtet habe“. Deshalb forderte er von den Oberrichtern eine erneute Anordnung von Sicherheitshaft für M.
Maritta Schneider-Mako, M.s Anwältin, sagt, es sei unüblich, dass ein Geschädigtenvertreter Haft beantrage, das sei Aufgabe des Staatsanwalts. Die Wahrscheinlichkeit, dass dem Sicherheitshaftantrag stattgegeben worden wäre, ist eher gering.
Doch M. war nicht mehr aufnahmefähig für solche Abstufungen. Er hängte sich in der Werkstatt einer Bekannten in Deutschland auf – nur Stunden, nachdem ihm seine Anwältin die Nachricht von der neusten Eingabe des Vertreters seiner Frau übermittelt hatte.
„Man kann wohl einen Kausalzusammenhang zwischen dem Antrag und dem Ableben meines Klienten annehmen“, sagt Anwältin Schneider.
Und Wicky mutmasst, M. habe wahrscheinlich ein weiteres Mal hereinstürmende, vermummte Polizeigrenadiere vor dem inneren Auge gesehen, „das war zu viel für sein fragiles Nervenkostüm, ihm blieb nicht mal die Zeit für einen Abschiedsbrief oder ein Testament“.
Weder M.s Ehefrau noch ihr Rechtsvertreter beantwortete eine Bitte um Stellungnahme, die ich dem Anwalt zustellte, innerhalb der zur Verfügung stehenden Zeit.
Ob es ein Leben nach dem Tod gibt, ist unklar.
Klar hingegen ist die Strafprozessordnung. Diese schreibt vor, dass ein laufendes Verfahren einzustellen ist, wenn ein Prozesshindernis eintritt, der Tod des Beschuldigten zum Beispiel; das über M. gefällte Urteil – zehn Monate Gefängnis bedingt – wird darum nie rechtskräftig, er starb somit nicht als Vorbestrafter.
Was dagegen weiterläuft, ist der Streit um die Entschädigung und Genugtuung für die überlange Haftdauer des Verstorbenen, zuständig dafür ist das Obergericht.
M. hatte die hundert Franken je Tag – bei 314 Tagen zu viel Haft also 31’400 Franken (plus 30’000 für seinen Lohnausfall) –, die ihm erstinstanzlich zugesprochen worden waren, als zu tief angefochten.
Mit Grund, hundert Franken erhalten sonst unrechtmässig inhaftierte Asylbewerber, für Leistungsträger liegt der Satz näher bei 300 Franken am Tag.
Falls ihm die Institution wenigstens in dieser Angelegenheit und postum recht geben sollte, flösse die Genugtuung von zirka 60’000 Franken an seine Erben (er hinterlässt neben der Ehefrau zwei erwachsene Söhne aus der ersten Ehe).
Das heisst, die Witwe, die zwar wieder ihren Ledigennamen benutzt, von der er aber bis zum Ableben nicht geschieden wurde, bekäme mindestens die Hälfte davon.
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Als Mann ist man sehr leicht als Täter hinzustellen. Ich kenne einige Männer, die im Geschäftsalltag deshalb nie mehr alleine mit einer Frau in einem Raum oder Fahrzeug mit geschlossenen Türen sitzen. Entweder ist eine Drittperson dabei oder aber die Türe ist vollständig geöffnet, oder der Raum ist von aussen einsehbar – durch Glaswände und -türen.
Das betrifft auch Lehrer im Umgang mit Schülerinnen ab 12 Jahren. Alles zu filmen oder wenigsten die Konversation aufzunehmen, ist eine andere Variante. Wobei heute mit KI sowohl Bild- als auch Tonaufnahmen äusserst einfach zu manipulieren sind – in beide Richtungen.
„Schöne“ neue Welt.
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Derart traurige Geschichten gab es schon immer. Unser Landespatron Bruder Niklaus von Flüe trat vor über 500 Jahren als Oberrichter Obwaldens vom Amt zurück als seine Richterkollegen Unrecht sprachen. Es ist erwiesen, dass die Frauen in vielen Fragen noch nicht gleich behandelt werden. Ebenso klar ist, dass z.B. nur Männer die Pflicht haben, Militärdienst zu leisten. Es ist hier nicht eine Frage, ob die Männer oder die Frauen schlecht behandelt werden. Wesentlich ist, dass sich alle Menschen mit Respekt behandeln. Dies mein Wort zum Sonntag.
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Warum werden hier Weltwoche Beiträge dupliziert?
Läuft das mit diesen Füllern nun immer so?-
Du erzählst hier doch nicht was wie wann wo gesendet wird.
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Ja, genau der gleiche Beitrag in de WW von dieser Woche.
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Beim Staat ist niemand für nichts verantwortlich – aber alle erhalten eine sichere Pension. Wer eine kleine Fahrlässigkeit im Strassenverkehr begeht, weil oder sie sich überschätzt, dann liegt ein Übernahmeverschulden vor. Staatsanwälte müssen ein Parteibüchlein haben, und neuerdings ein Zertifikat der Staatsanwaltschaft, dass sie dort brav eine gewisse Zeit untertänigst abgesessen haben, ein Leistungausweis ist nicht nötig. Die Staatsanwältin im Artikel wurde nicht entlassen -sondern zulasten der STeuerzahler pensioniert, nie zur Verantwortung gezogen.
Oder kurz formuliert: Wen wundert’s, dass bei den dotierten Jobs beim Staat überwiegend eine hoch qualifizierte Auswahl tätig ist? -
Bitte kürzer.
Da hängt jeder Leser ab. -
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Nein, ich bin nicht jeder. Weil mich das Thema HG sehr interessiert. Weil da vieles falsch läuft.
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Die Geschichte kann man in 5 Sätzen erzählen, jeder Primarschulaufsatz kommt strukturierter daher…für IP reicht es allemal
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Solche Rechtsfälle gibt es leider, seit der gesunde Menschenverstand selbst bei Psychiatern und Staatsanwälten nicht mehr vorhanden scheint.
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wegen sowas habe ich keine freundin 💪
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Leute, heiratet nie. Da kann nichts gutes herauskommen
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Gut und mutig, dass MvH und IP diesen Artikel bringen! Bitte mehr.
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Unsere Staatsanwälte haben „viel Interpretations-Freiheit“. Hab persönlich ein ähnliches Beispiel mit der Staatanwaltschaft Uster erlebt. Faktisch UNGLAUBLICH (!) aber wahr! Bei ZH Oberhericht/III: Vorkasse – mit je nach Urteil nochmals Kosten & Ärger. Ich habe den case sisitiert und mich nun sachlogisch als CH Bürger auf „BananenRebulik Urteile“ eingestellt. Hab was Wichtiges, aktuelles gelernt zum Thema: CH Rechtssystem/Staatsanwälte ?!?!
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Was für eine traurige Geschichte – möge seine Seele in Frieden ruhen.
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Es ist eine Hatz des Staates auf die Familie im Gange.
RR Mario Fehr (67) erklärte dieser Tage vor der Presse als strategisches Ziel die «Häusliche Gewalt».
Das scheint sich dann so auszuprägen:
Ich traf dieser Tage einen älteren Mann und eine Geschäftsfrau um die 30, die mir erzählten, nachts im Auto von einem jungen Winterthurer Stadtpolizisten und einer Stadtpolizistin mit dem Auto angehalten worden zu sein.
Zuerst stellte er die Frage: «Was haben Sie heute gemacht?», worauf es keine Antwort gab. Weil: Privat.
In welcher Beziehung man stehe, war die nächste Question.
Die Polizisten sei Hand an Pistole gestanden, er habe darauf getrennte Einvernahmen geführt, ohne einen Vorhalt zu machen.
Die Frau wurde eindringlich gefragt, ob sie Angst habe.
Die Patrouille entfernte sich. Es kam eine zweite. Man seien soeben kontrolliert worden. «War es ein schöner Mann?» fragte dieser Polizist.
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Selbstmord ist sehr feige
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Gehe 100 Schritte in den Schuhen eines anderen, wenn du ihn verstehen willst. – Indianisches Sprichwort
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Freitod ist das richtige Wort, Allerwerteste!
Und sowas bedarf des Mutes.
Die Methoden, mit welchen Männer sich um die Ecke bringen unterscheiden sich übrigens markant von den Methoden, die Frauen für sowas anwenden. Die Erfolgsquote unterscheidet sich ebenfalls markant. Komischerweise.
Spricht auch Bände.
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„Fast“ unparteiisch, der MvH, meisterjournalist in WW und IP.
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Ein schier unglaublicher Fall.
Und besonders krass ist, dass die Ex, welche den armen Mann zum Strick getrieben hat, auch noch davon profitieren könnte! -
Und der Kern der Geschichte? Vermeide den kostspieligen Rechtsweg und weiche Arbeitssuchenden Rechtsanwälten aus.
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Würde eher sagen: Augen auf bei der Partnerwahl!
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Die im Text erwähnte Reportage:
https://weltwoche.ch/wp-content/uploads/WW-MAGAZIN_17_2021.pdf-
Seite 52
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Werden Männer im Wertewesten strukturell diskriminiert?
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Ja eher in der CH. Es ist eine Schweizer Spezialität würde ich sagen!!! Päpstlicher als der Papst. Kenne persönlich auch einen Herrn, welcher durch blosse Anschuldigungen „verräumt“ wurde für ein paar Monate, ohne Indizien und ohne Anwendung von Gewalt.
Unvorstellbar, tragisch und leider wahr.
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Werden Männer im Wertewesten strukturell diskriminiert?
Ein schier unglaublicher Fall. Und besonders krass ist, dass die Ex, welche den armen Mann zum Strick getrieben hat, auch…
Würde eher sagen: Augen auf bei der Partnerwahl!