Die junge Mieterin aus dem Ausland hat beste Unis besucht, jetzt forscht sie an der ETH.
Daneben vergoldet sie ihre Mietwohnung an der Europaallee, der neuen Supermeile von Zürich.
Für die Untermiete ihrer „Luxurious 3.5 Room Flat“ verlangt sie auf Homegate 7’895 Franken im Monat.
Dafür kriegt man 137m2 Wohnfläche, alles fixfertig dekoriert „with high-end furniture to provide a luxurious living experience“.

Selber zahlt die Mieterin laut einer Quelle der Besitzerin der Immobilie unweit des Zürcher Hauptbahnhofs vielleicht 5’000 im Monat.
Der Aufschlag für die Untermiete läge demnach bei knapp 3’000 Franken, ein Plus um über 50 Prozent.
Wers noch etwas besser mag, der kann einen Parkplatz dazumieten. Kosten: 600 Franken im Monat.
Auch ziemlich rekordverdächtig.
Reinigung „upon request for CHF 50/visit“, so weiter in der Annonce auf dem Vermietungsportal.
„This flat is perfect for professionals, couples, or anyone seeking a refined living experience in one of Zurich’s most vibrant neighborhoods“, wirbt die Frau.
Es ist nicht ihre Wohnung – sie gibt sie lediglich weiter in Untermiete.
Und erzielt damit einen monatlichen Hyper-Gewinn – allein mit ihrer eigenen Wohnung.
Keinerlei Risiko.
Airbnb kämpft um Ruf und Geschäftsmodell. Im Schatten der globalen Vermietungs- und Untermiet-Plattform wuchert es wild.
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Die beliebtesten Kommentare
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Expats verstehen die Regeln, die Gebräuche und den sozialen Umgang hier in CH möglicherweise einfach zu wenig. Anders lässt sich das – ausser purer Gier – nicht erklären.
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Herr Hässig, wie stellt sich die SBB als Eigentümerin zu dem Thema?
Rechtlich ist der Fall klar: Mit Untermiete darf man keinen Gewinn machen und es braucht die Zustimmung des Vermieters.
Hat die „Forscherin“ dieses Geschäft vielleicht schon länger ohne Genehmigung betrieben? Dann kann die SBB die Herausgabe des Gewinns verlangen. Und natürlich per sofort kündigen.
Auch interessant wäre es zu wissen, ob sie den Ertrag versteuert hat. Das könnte sonst dann auch noch das Steueramt sehr interessieren. -
Wir haben 3 Jahre als Untermieter an der Europaallee gelebt mit einem Aufpreis von 25% – die SBB macht gar nichts! Wir haben den Fall gemeldet, als uns bewusst wurde, dass der Hauptmieter nur von uns profitieren wollte – gar keine Absicht hat zurückzukehren.
Die SBB hat uns da total in Stich gelassen.
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Danke Personenfreizügigkeit.
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Können solche inoffiziellen Nebeneinnahmen steuerlich überhaupt erfasst werden?
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Da die Steuererklärung grundsätzlich eine Selbstdeklaration ist, eigentlich schon. Aber in der Praxis wird das wohl nur über den Vermögensvergleich mit der Vorperiode auffallen – wenn überhaupt!
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Gerade solche Auswüchse führen zu immer mehr Einschränkungen, Verboten sowie rechtlichen Vorgaben und reduzieren letztlich freiheitliche Rechte.
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Das ist nicht zulässig, wenn nicht die Zustimmung des Vermieters vorliegt, und klar über dem zulässigen „Mehr“. Offenbar nicht so mit Schweizer Mietrecht vertraut.
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Wer merkt und kontrolliert solche Vorfälle?
Wir haben ja (noch) keine DDR-Verhältnisse.
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Vermutlich kennen viele Vermieter den inoffiziellen Anteil der untervermieteten Wohnungen überhaupt nicht? Warum auch, solange der Mietzins monatlich rechtzeitigt eintrifft.
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Unter dem link auf homegate kommt aktuell schon eine andere Wohnung für knapp 8000 Fränkli.
Möbel zw. Interior und Ikea-Couch mit Textilüberwurf . . .Wenn es doch klare Regelungen im Mietrecht gibt, warum werden die dann nicht angewandt?
Warum stellt sich ein Plattformbetreiber wie homegate auf Standpunkt „ist mir doch egal, was meine Kunden veröffentlichen, wir betreiben nur die Plattform, für Recht und Ordnung sind wir nicht zuständig“. …geh woanders hin wenn s dir nicht passt?
Das muss aufhören!
Jeder Einzelne der hier mitliest ist gefordert Zivilcourage zu zeigen und sein möglichstes zu tun solche schlechten Zustände zu beenden.
Am Ende trifft es uns alle.
Was am Wohnungsmarkt abgeht trifft alle irgendwann mal. Wenn Dienstleister wie zB Krankenhäuser kein Personal mehr bekommen, weil das geeignete Personal sich keine Wohnung mehr in der Stadt leisten kann und keine zwei Stunden einfache Anfahrtzeit täglich machen will. -
Stellen sich drei Fragen: Besitzt die genannte Dame die Genehmigung ihres Vermieters? Wie verhält sich das dann mit der Steuer? Oder fällt die entsprechende Erklärung aus? Die Story glaube ich persönlich nie im Leben, denn dann könnte ja jeder daher kommen und sich mal „unkompliziert“ auch auf Vermieterkosten die Taschen füllen.
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Bitte den Fall an SBB Immobilien weiterleiten.
Danach war es dann für die Dame.
Zurück dorthin, wo sie herkommt. -
Grundsätzlich gilt: Sie dürfen als Hauptmieter aus der Untervermietung keinen Gewinn erzielen. Das bedeutet, der Untermietzins sollte Ihre eigenen Kosten für die Wohnung decken und nicht überschreiten. Eine häufig genannte Obergrenze für diesen Möblierungszuschlag liegt bei maximal 20% des anteiligen Mietzinses.
Was passiert, wenn Sie zu viel Miete verlangen?
Der Vermieter kann die Zustimmung zur Untervermietung verweigern, wenn die Bedingungen missbräuchlich sind, insbesondere wenn Sie sich durch einen überhöhten Mietzins bereichern möchten.
Es besteht das Risiko, dass der Vermieter Ihnen kündigt und rückwirkend die Herausgabe des gesamten Gewinns verlangt. -
Bei möblierter Untermiete darf (mit Zustimmung des Vermieters) max. 20% Gewinn erzielt werden. Wenn die SBB dies sieht, ist die Dame raus…
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Kaum ist der Artikel von LH online – wird aus der 4.5- eine 3.5 Zimmerwohnung !!!!!! Komisch oder?
Kommt es die Vermieterung mit der Angst zu tun?
Auch über CHF 7’000.- für eine 3.5 Zimmer-Wohnung an dieser Lage ist einfach nur lächerlich.
Und die Ausstattung ist wirklich nicht beneidenswert.-
Hab das gleiche gedacht, als ich die Wohnung kurz googelte. Die Wohnung ist sehr spartanisch aka ungemütlich eingerichtet. „Gehobener Standart“ sehe ich hier nicht.
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Sehr geehrter Herr Hässig,
Man rechne: Die Wohnung wird für CHF 300‘000.— möbliert und dekoriert.
Auf wieviele Jahre muss dieser Betrag verzinst und abgeschrieben werden? 5?
Und wie hoch ist der Aufwand mit einem Mieter eines solchen Objektes, welche in der Regel nicht allzulange bleiben?
Wieviel Steuern fallen auf dem Gewinn an?
Ist es, so gerechnet, dann immer noch ein Bombengeschäft?
Ich finde derartige Artikel sehr oberflächlich, billig und reisserisch.
Gruss, HO-
Der Preis ist ganz klar nicht „sehr oberflächlich, billig und reisserisch“.
Und es gäbe ja auch noch so ein Gesetz -
Lieber HO
Möblierung: CHF 300’000.- für ein 4 1/2 Zimmer-Whg. Es ist keine Villa an der Goldküste. Wo leben Sie denn?
Verzinsung / Finanzierung Hypothek: ab 1 % (Saron) !!Und was ist mit der Wertsteigerung der Immobilie?
Bitte bleiben auch Sie bei den Fakten.
Es schöns Tägli
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Also die Putzfrau für 50 Fränkli pro Reinigung von 150 m2 würde ich nehmen, da zahle ich hier in Prag einiges mehr…
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In Prag lebt man auch nicht…
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Ty vole…
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Maximale Abzocke. Jeder ist sich selbst der Nächste.
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Während die Wohnpreise explodieren und Kunden für fragwürdige Leistungen unverschämte Preise zahlen, wirkt selbst die Langstrasse plötzlich wie ein Ort mit ehrlicheren Verhältnissen – dort weiss man wenigstens, wofür man zahlt.
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Ein Bett, kein Service, aber Preise wie im Stundenhotel
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Wie kriegt man Gier unter Kontrolle? Mit progressiven Steuern und Abgaben auf alles was gierig gerafft wird. Hat sich über die Jahrhunderte immer bewährt den mit belehren und einsicht geht das nicht. Der gute Adam Smith mit seinen Beobachtungen vor 400 Jahren aber auch Karl Marx wussten sich keinen weiteren Rat diese spezifischen psychologischen Eigenschaften zum Wohle aller anderen zu bändigen als Zwang. Das wären in dem Fall 90% Steuern….
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Auf ein paar konkrete Beispiele, wo der Steuerexzess funktioniert haben soll („über die Jahrhunderte immer wieder bewährt“), bin ich gespannt.
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Es wäre mir komplett neu, dass „man Gier unter Komntrolle“ bekommen hätte. Sie ist so lebendig und verbreitet wie eh und je. Das werden Sie auch mit Steuern nicht ändern, ausser vielleicht mit 100% Steuersatz. Und selbst dann werden viele Leute Wege suchen und finden, um trotzdem einen Vorteil herauszuschlagen.
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Da hat die Dame sicher die Genehmigung des Vermieters eingeholt…
Ich kannte mal einen, der hat das in einer Genossenschaft gemacht.
Als es raus gekommen ist, hat man ihm fristlos gekündigt und der Untermieter hat die Wohnung gekriegt (für die Hälfte).
Als Untermieter würde ich in so einem Fall immer sofort auf den Vermieter zu gehen und das Gespräch suchen.
Übrigens auch, wenn man eine Ausschreibung sieht.-
Es braucht keine Genehmigung des Vermieters. Der Hauptmieter muss dem Vermieter den Untermieter melden – das ist auch schon alles. Der Vermieter kann die Untermiete nur dann untersagen, wenn ihm dadurch nachweisliche Nachteile entstehen oder wenn der Hauptmieter vom Untermieter eine übersetzte Miete verlangt. Letzeres könnte im vorliegenden Fall zutreffen, allerdings ist mir unklar, wie „übersetzt“ im Streitfall ausgelegt wird.
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Das teuerste Bett ohne Begleitung 😂
Da hat die Dame sicher die Genehmigung des Vermieters eingeholt… Ich kannte mal einen, der hat das in einer Genossenschaft…
Das teuerste Bett ohne Begleitung 😂
Ein Bett, kein Service, aber Preise wie im Stundenhotel