Folgender Fall ist in Schaffhausen Usus: Ehefrau A kommt mit korrekter Bewilligung, sprich Visum, in die Schweiz, um mit ihrem Ehemann B zusammenzuleben.
Mit dem ersten Tag hier beginnt die Krankenkassenpflicht. Die Krankenkasse von B macht eine Offerte.
Ist er damit einverstanden und ist A auf der Gemeinde angemeldet, brauchen die beiden noch etwas Geduld.
Bis sie vom Migrationsamt für die Aufnahme der biometrischen Daten zwecks Ausländerausweis aufgeboten werden.
Ist die Kasse dann im Besitz dieses Ausweises, sprich Aufenthaltsbewilligung, ist die Police gültig.
Die fällige Prämie wird natürlich auf den ersten Aufenthaltstag zurückgerechnet.
Beim Anblick der Rechnung kommt B allenfalls auf die Idee: Moment, es gibt doch eine Krankenkassenprämien-Verbilligung.
Die hat sich natürlicherweise mit der Krankenkassenpflicht aufgedrängt. Verzweifelt sucht B nach dem Formular, an dessen Erhalt er sich erinnern mag.
Hier in Schaffhausen wurde es am 10. Februar 2025 in alle Haushalte verschickt.
Beim nochmaligen Überfliegen stolpert B über die Bemerkungen „einzureichen innert 10 Tagen“ und „Frist bis 30.4.“.
Nun, damals konnten die zwei ja nicht wissen, ob sie das Formular benötigen würden, schliesslich war der Aufenthalt noch gar nicht geplant.
Das ganze Anmelde-Prozedere war in unserem Fall Anfang Juli vollständig durch. Ein Anruf bei der Schaffhauser SVA soll Klärung bringen.
Prämien-Verbilligung unter dem Jahr sei grundsätzlich nicht möglich.
B entgegnet lakonisch: Möglich wäre es schon, offensichtlich aber nicht gewollt. Ob denn das nicht ungerecht wäre, er müsse doch auch ab dem Juni Prämien bezahlen.
Für die Kasse sei dies offensichtlich möglich.
Die konsequente bürokratische Antwort: Es stünde halt so im Gesetz.
B darf mit der Chefin sprechen, die Folgendes anbietet, weil sie Verständnis für seinen Ärger aufbringe.
Er könne die Formulare ausfüllen und einschicken, sie würden diese dann ablehnen und mit dieser Ablehnung könne er vor Obergericht.
Der juristisch unbescholtene, will heissen unbeholfene B beginnt sogleich die möglichen Prämien-Verbilligungen gegen ebenso möglich Verfahrenskosten aufzurechnen.
B bedankt sich recht herzlich und möchte sich gar nicht ausmalen, wie viel die SVA damit in die eigene Tasche wirtschaftet.
Natürlich ist es rechtmässig, schliesslich steht es ja so im Gesetz. Dieses schnell zu ändern, darauf kommt in der Schaffhauser Politik selbstredend niemand.
Ich sehe da die SVA da vollkommen in ihrem Recht. Irgendwo gibt es Fristen und wenn die vorbei sind muss man halt ein Jahr warten auf die nächste Möglichkeit. Offenbar sind noch keine Kinder da, also nicht vergessen die nach der Geburt anzumelden bei der Ausgleichskasse für Kinderzulage.
„Behörde hält sich an Gesetz.“ Ist das die neueste Meldung des Tages? Immerhin erfreulich und längst nicht überall anzutreffen. Good news also.
Ein Visum ist keine „Bewilligung“, sondern nur die Feststellung, dass die einreisewillige Person zum Zeitpunkt der Prüfung die Bedingungen für eine Einreise erfüllt.
Bei einer geplanten Niederlassung muss die Zusicherung einer Niederlassungsbewilligung vorliegen.
Man kann also schon nach dem zweiten Satz aufhören, weiter zu lesen.
Die Sache mit der Krankenkassenverbilligung ist Folgende: Die anderen Steuerzahler finanzieren den Zuschuss. Statt die Prämien endlich in den Griff zu bekommen, gewährt man einfach Prämienverbilligungen, die das Grundproblem der steigenden Krankenkassenprämien nicht lösen.
Trotzdem ist das Vorgehen der SVA bürokratisch und mühsam- aber wir kennen ja das Mindset unserer Behörden, wenn sie “auf dem obrigkeitlichen Schimmel herumreiten”.
Ein ähnlicher Fall ist mein 80-jähriger Nachbar (Feinmechaniker, selbstständig), der vor einem Jahr seine Tätigkeit aus gesundheitlichen Gründen einstellen musste. Leider hat er seine Mehrwertsteuerabrechnung zu spät eingeschickt. Folge: Ein Strafbescheid bestehend aus CHF 500.- Busse + CHF 110.- Gebühren. Für einen über 80-jährigen Mann, der genug damit zu tun hat, seinen normalen Alltag zu bewältigen und seine gewöhnlichen Rechnungen zu begleichen, ist ein solches Vorgehen eine Zumutung.
…klopfen an die Türe, kriegen dummerweise Einlass und halten die Hand (Hände) auf… geht’s noch !!!
@Huber: Wieviele Mahnungen hat der 80-Jährige erhalten, bevor die Busse gesprochen wurde? Bis vor einem Jahr konnte er seinen normalen Alltag offenbar gut bewätigen und dabei min. CHF 100’000 Umsatz pro Jahr machen. Da sollte es wohl möglich gewesen sein, CHF 610 auf die Seite gelegt zu haben. Und wie oft bei solchen Tränendrücker-Stories: Wieso haben ihm seine Angehörigen (oder Nachbarn) nicht geholfen?
Mwst=100’000.- Umsatz gleichzusetzen ist falsch. Man kann sich auch mit deutlich weniger freiwillig der Mwst unterstellen, was in gewissen Branchen sinnvoll ist. Oder: wenn man immer weniger verdient, die Mwst aber nicht abmeldet (vergisst?), dann läuft sie einfach weiter…
Ob es richtig ist, bis zum Tod, auch von Dementen eine Steuererklärung zu verlangen, sei hier nicht (nicht!) angesprochen.
Soso Grumpy, auch Sie sind alt und werden älter…
Er kann die Spitex organisieren, seinen Haushalt besorgen und die normalen Rechnungen bezahlen. Sicher gab es Mahnungen, allerdings ist man nach längeren Krankenhausaufenthalten weder körperlich noch geistig in der Lage, die liegengeblieben administrativen Arbeiten sofort zu bewältigen.
Es geht darum, dass die Busse ausgesprochen wurde, nachdem die zuständige Behörde Kenntnis von seinem Gesundheitszustand hatte.
Bewusste schweizerische Amtsstrategie (…
Nerven Sie uns bitte nicht auch noch am Wochenende. Merci.
…und jetzt? Vieleicht endlich mal wieder zu den hiesigen Bio-Schweizern schauen so das es denen gut geht anstatt allen anderen? Wieviele Hiesige haben ökonomische Probleme wegen der allgemeinen armengenössigen Lebenssituation der letzten 30 Jahre hier??? Das man als Hiesiger überhaupt irgendwelche staatliche Unterstüzung braucht ist schon ein mieses Zeugnis den so werden u.a. ebenso miese Löhne gerechtfertigt/legalisiert.
Frau in die Schweiz holen und gleich auf Kosten der Allgemeinheit leben, am Besten Grossmutter und Grossvater auch noch. Da stellen andere Länder höher Hürden auf um in einem Land zu leben. Aber die Schweiz mit ihrer humanitären Tradition verschwendet auch hier das Geld der Bürger. Und dann sollten wir in einem Kriegsfall, dieses von Ausländern besetzte Land verteidigen, ohne mich, von mir aus kann das Land erobern wer will.
Ist nicht Verschwendung sondern Diebstahl!!!
Nerven Sie uns bitte nicht auch noch am Wochenende. Merci.
Vertritt die SVA Schaffhausen die Interessen der Schweizer Bürger und hart arbeitenden Bevölkerung, oder die Interessen von Moskau, Peking und Peter Thiel?
ich brauche hier nichts mehr hinzuzufügen, denn die meisten wissen und sehen bestimmt wie es auf der Post, Schulen aussieht und gibt uns die genauen Zustände unseres Landes.
Rettet euer Geld und passt gut auf euch auf.
Also wenn ich hier in der Quartierschule vorbeifahre, sehe ich die Zukunft.
Sie ist schwarz.
Ja, Jens. Ist bei deinem Horizont wohl tatsächlich vernünftiger, du verabschiedest dich schon jetzt von ihr, bevor das biologisch bedingt eh passieren wird.
Ja Gabathuler
Hast Deine Frau wohl vor dem Asylzentrum suchen müssen, weil sich keine um Dich schäääärt.
Schweizer Frauen liebe richtige Männer.
Wow, Jens. Was meint eigentlich deine deutsche Frau zu dem, was du hier so rauslässt?
Jö, der armi.
Isch amel schaad.
Echt jetzt? Einreisen und der Schweiz finanziell sofort auf der Pelle liegen. Muss nicht sein. Der Autor muss ein rechter Gutmensch sein.
Ein Skandal. Zugezogene Familienmitglieder, die ab Tag 1 unser Sozialsystem ausnützen. Das SVA Schaffhausen ist viel zu grosszügig. Diesem Missbrauch sollte ein Riegel geschoben werden.
Ich sehe nichts Gutes in einem Mensch, der das Ausnützen unseres Sozialsystem propagiert.
@ Gustav – Ausnützen des Sozialsystems ist das eine. Das ist gut und vernünftig.
– Es ist: Seine Kraft einsetzen, um Steuern zur Finanzierung von Sozialer Abfederung finanzieren zu helfen.
– Es ist: Bezug vom Sozialamt, wenn man in Not gerät, zur vorübergehenden Bestreitung des Lebensunterhaltes
– Es ist: Unentgeltliche Prozessführung, Rechtsbeistand erhalten
– Es ist Ergänzungsleistungen zur AHV bekommen.
Das alles soll man ausnützen, wenn man es benötigt.
Das andere ist das Überweiden in dieser Allmendwiese. Unter dem Hag durchfressen. Die Möglichkeit, dies zu vermeiden, ist Sache der Fachhochschul-Abnsolvent:innen auf den Gemeinden. Die undifferenzierte Kritik an diesen schadet dem System.
Deshalb: erliegen Sie bitte nicht der dummen Propaganda, die «Ausnützen unseres Sozialsystem» plappert. Diese Hetzer, die politischen Plagöri Dampf nach plaudern, sind es nicht wert, gehört zu werden.
@Gisela Blum: Sie interpretieren den Begriff „Ausnutzen“ anders als von mir gemeint. Etwas legitim in Anspruch nehmen wird am besten neutral mit „Nutzen“ bezeichnen. Mit „Ausnutzen “ meine ich „jemanden oder etwas rücksichtslos für die eigenen Zwecke gebrauchen oder missbrauchen“.
Warum kriegt das Paar eine Aufenthaltserlaubnis? Genügend Mittel sind ja augenscheinlich NICHT vorhandenco
Sorry, aber dieser Beitrag ist zu viel des Guten. Da sucht man offenbar krankhaft nach einer Story. Wenn ich es richtig verstanden habe, möchte B für seine Frau A, welche gerade erst in der CH angekommen ist, eine Subvention auf die KK-Prämie von Juni bis Dezember beantragen. Über welchen Betrag reden wir da: 6x 200 oder 6x 300 Stutz?
Ich kenne viele Leute vor allem ältere, welche schon seit Jahren eigentlich einen Anspruch auf eine Verbilligung der KK hätten, machen jedoch, vielleicht auch aus falscher Scham, keine Anträge. Auf der anderen Seite gibt es Leute, die das System bis auf den letzten Rappen ausnützen. Ausserdem kann er ja B im nächsten Jahr wieder versuchen.
Gleich läuft es bei den Krankenkassen. Es läuft da kein bisschen anders.
Das Personal dieser Institutionen wird gelehrt, wie es standardisierte Briefe verschicken kann. Was in den Briefen steht, das verstehen sie nicht. Unterschreiben, weg!
Wenn man sie anruft, ist jeder zuständig; nur verstehen, um was es geht, tun sie allesamt nicht einmal im Entferntesten.
Verlangt man dann die Teamchefin, sind die beleidigt. Die gibt ihr Unwissen vielleicht zu.
Der Fall: Eine Frau zog zu. Sie nahm sich vor, die Gemeinde die Krankenkasse auswählen zu lassen. Die Zeit verstrich.
Die Krankenkasse machte einen Zuschlag geltend. Doch für diesen gibt es keine Rechtsgrundlage. Denn es gab von der Gemeinde keine Rechtsmittelbelehrung.
Die Antwort der Krankenkasse: In diesem Fall solle man gleich Befreiung von der Krankenkasse beim Kanton beantragen.
Aber es geht nur um den Zuschlag. Sie schlug weit über das Problem hinaus.
Wieso soll die Gemeinde die Krankenkasse auswählen? Wäre ich Krankenkassenangestellte, würde ich Ihre Geschichte auch nicht verstehen…
@ U. M. Huber – Weil die Gemeinde dies tun muss, falls der Einwohner den Aufwand für die Auswahl unter den Kassen-Angeboten blöd, bürokratisch und aufwändig und dumm findet, und es darum nicht tun will.
Es kostet nämlich, was es kostet.
Das Spiel «billige KK» muss man nicht mitmachen.
Die gesamte KK-Gesellschaften-Politik des «liberalen Wettbewerbs» bedient ja nichts anderes als monetäre Interessen der Reichen und Spekulanten, sowie einer Manager-Garde, die nach Boni lechzt.
Herrschte Wettbewerb, würden die Kosten nicht Jahr um Jahr um 5-10 % zunehmen.
Man muss endlich den Unsinn dieser Einrichtung sehen, die nur den Zweck verfolgt, die Lebenszeit von 15-65-jährigen zur Sklaverei zu degradieren, weil das «Leben leben und geniessen» soll man ja – erschöpft und krank – erst ab 65 Jahren.
Damit man vor dem vorzeitigen Tod, der die Rente untergehen liesse, geschützt wird, zahlt man KK-Prämien.
Aber manche begreifen das System nie.
@Gisela Blum
Sie wollen sich also dem “Spiel” entziehen, indem Sie Anderen die Entscheidung über Ihre (obligatorische) KK überlassen? Ich bin nicht sicher, ob Sie mit Ihrer Verweigerungstaktik tatsächlich das bessere Los gezogen haben, in Anbetracht dessen, wie Ihre Geschichte dann weitergeht…
Ich denke man kann die Vorzüge einer obligatorischen KV schätzen, wenn man weiss, dass in Ländern ohne Obligatorium eine plötzliche auftretende Krankheit Menschen in den finanziellen Ruin treiben kann.
Aber ich stimme Ihnen zu, dass das System der KK reformiert und der Leistungskatalog der Grundversicherung radikal reduziert werden muss.
@ U. M. Huber – Sie müssen uralt sein.
Die Geschichte mit dem «Ruin» ohne KK hat man vor 60 Jahren erzählt. Aus der Idee, weniger Bemittelten eine Genesungschance zu schaffen, ist ein Moloch an Zeitaufwand und Kosten entstanden. Dem steht kein proportionaler Nutzen gegenüber.
Die Mütter, die im Kindsbett starben, gibt es quantitativ und qualitativ nicht mehr. Geburtenrate 1,1 (!). Volk vor dem Aussterben. Natur verseucht. Zukunft Null.
Wie war das mit dem Zweck der KUVG? Als es 1912 geschaffen wurde, sollte sie Arbeitgebern (!) den Ersatz des erkrankten Mitarbeitenden finanzieren. Vom Luxus von heute keine Rede. Der Wind hat 180° gedreht. Die KK erdrücken die Gesunden.
Andere Länder schaffen es auch, Vollbereichssysteme zu haben. Was bilden sich die Schweizer bloss ein. Nicht umsonst sprechen die Franzosen verächtlich von «Les petites Helvetiens».
Die werden vor Petrus noch das Schulwissen erzählen.
@ @Gisela
Danke, ich schliess mich dem an.
Hey Gisi, ich war 60 Jahren nicht auf der Welt – deswegen weiss ich nicht, was man sich damals so erzählt hat. Ich glaube Sie bringen auch einiges durcheinander in Ihren Memoiren…
@ U. M. Huber – Ihr erster Senf zu meinem Kommentar hatte ja bereits schon das angesagte Thema verlassen. Dabei haben Sie jetzt wahrscheinlich nicht einmal gemerkt, wie ihr Senf die ganze Zeit ausufert.
Es geht hier um die Nonchalance, mit der die Institutionen Gelder einziehen, die ihnen nicht zustehen, und gegen die man sich nach Meinung dieser selbstgefälligen Institutionen selber aktiv gerichtlich wehren soll.
Wir kennen in der Schweiz die Gebührenüberforderung im Strafgesetz. Der Versuch, Gelder einzuziehen, die dem Staat nicht zustehen, ist nicht weit vom Straftatbestand Art. 313/ Art. 314 ff. StGB entfernt. Die Institutionen begünstigen sich überdies.
Wir Bürger jedoch haben gewiss anderes zu tun als uns mit sturen staats- und staatsnahen Institution – kostenpflichtig (!) – in teuren und überbesetzten Gerichten herumzuschlagen.
Wir alle müssen unsere Zeit einsetzen, um hart zu arbeiten, damit am Ende genug Geld da ist.
Meine Meinung: es gibt wahrscheinlich auch hier zwei Seiten.
Das bewusste Vorgehen des Ehemanns B und in der Folge auch des Migrationsamtes ist vollends stossend und sollte gesetzlich nicht möglich sein. Ein Nachzug, der vom ersten Tag an unsere Sozialeinrichtungen – vielleicht sogar mit Kalkül – beanspruchen will, ist aus meiner Sicht absolut verwerflich. Im Anmelde-Prozedere wäre das Migrationsamt gefordert, die Verhältnisse zu klären, ob die betreffende Person eigenständig bzw. ohne staatliche Hilfe leben kann.
Falls damit primär die konsequente Haltung der SVA begründet ist, ist dies nur zu begrüssen.
Andererseits habe ich Kenntnis von zahlreichen Fällen, wo die Aemter, namentlich Sozialeinrichtungen, sofort nach dem Richter rufen. Dieser soll die Frage entscheiden, so dass sich das Amt darauf berufen kann. Das Vorgehen scheint mir ziemlich durchschaubar zu sein. Verliert das Amt, zahlt der Steuerzahler. Diese Mentalität ist nicht minder stossend.
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Nimm deine T a b l e t t e n und gut ist!
Der Ehemann kann nachweislich nicht einmal die Prämien der Krankenkasse bezahlen.
Solchen Sozialtourismus unterbinden und das Problem ist gelöst.
Prämienverbilligung beziehen heisst nicht, sich die Prämie nicht leisten zu können.
Ich finde, Heirat mit ausländischen Staatsangehörigen sollte untersagt werden. Wir wollen unter uns bleiben. Machen die Ausländer ja auch.
Ja, Lukas. Aber das heisst trotzdem nicht, dass er sich die KK-Prämie nicht leisten kann. Er muss dann halt einfach an einem anderen Ort weniger Sparen.
Termine sind Termine. Das gilt hierzulande für die einigermassen erfolgreiche Wirtschaft und das steuerzahlende individuum. Interessant, finde ich, dass oft genau die Personen, welche nicht direkt zur Wirtschaftsleistung und Gesellschaft beitragen, nach Ausnahmen schreien. Bedenklich ist zudem, das im IP zu lesen. Driftet man hier auch nach Links ab?
Hasta la victoria siempre, IP!
Das Verhalten von B ist eine Frechheit ohnegleichen.
Kein Geld, keine Arbeit, aber gut informiert wie man den Sozialstaat Schweiz schröpfen kann.
Sauerei. Solche Individuen dürfen gar nie in die Schweiz einreisen.
Woher weisst du, dass sie nicht arbeitet? Weil dies dein Vorurteil bestärkt?
Nicht einen Tag gearbeitet, aber schon eine Wunschliste für den Schweizer Sozialstaat was kommt als Nächstes?
Die sind eben sehr gut informiert diese sogenannte „Fachkräfte“ …
Kein Wunder sind unsere Sozialkassen bald leer.
Wahrscheinlich sind gewisse Entscheidungsträger im Homeoffice !
Bist Du Schweiz-Schweizer?
Ohne auf den speziellen Fall einzugehen: der Fall weist am Rand auf eine unterschätzte Problematik hin:
Es ist kein Einzelfall, dass Behörden die Gerichte unnötigerweise beschäftigen. Der HEV Schweiz beschreibt als Beispiel, dass Steuerbehörden bewusst (wider besseres Wissen) zu hohe Veranlagungen (durch vom Bundesgericht als ungesetzlich abgelehnte) Berechnungsmethoden vornehmen. Der Betroffene muss dann den beschwerlichen Weg über die Instanzen nehmen, um zu seinem Recht zu kommen. Tut er es nicht, hat die Steuerbehörde mehr Einnahmen, tut er es, berappen die Steuerzahler den Versuch….
@Gehdochvorgericht
Da geben viele Besitzer damit an, wieviel sie in den letzten Jahren mit der Wertsteigerung ihrer Immobilien gewonnen haben. Und da kommt mal einer vorbei und möchte den Steuerwert aktualisieren und schon fühlt man sich benachteiligt.
Richtig @Gehdochvorgericht
Es ist nicht Aufgabe der Gerichte und des Bürgers, dafür zu sorgen, dass Verwaltungsbehörden gesetzeskonforme Verfügungen erlassen.
Der Bürger muss sich ansonsten in seiner Freizeit mit einer Materie befassen, die nichts mit seiner hauptberuflichen Tätigkeit zu tun hat. Zudem trägt er das Prozessrisiko.
Oje, mir kommen die Tränen, da hat jemand die Frist verpasst, Subventionen abzugreifen. Was für ein Schicksal aber auch.
Die Justiz bietet eine Dienstleistung zu einem Preis an. Ist der Abgezockte unterhalb der Verfahrenskosten abgezockt worden bleibt die SVA Schaffhausen strafffrei.
Die Lösung: die Konkurrenz. Die Mafia in Sizilien ist als ein Abwehrmechanismus der Armen wegen der hohen Verfahrenkosten und der langen Verfahrensdauer der italienischen Justiz entstanden.
Weil der Abgezockte sich die Gerechtigkeit im CH-Gerichtsaal nicht leisten kann hat er die Wahl zwischen Wind in der Presse zu machen oder sich an die Konkurrenz der monopolisierten Justiz zu wenden.
Übrigens: so entsteht das organisierte Verbrechen. Steigen die Preise der konzessionierten Rechtsverdreher und/oder liefern sie keine Gerechtigkeit mehr wechseln die Abgezockten zur nicht konzessionierten Konkurrenz über.
Sie ist billiger, schneller und liefert.
Gut gemacht SUV Schaffhausen. Kommt einfach daher und noch bevor niedergelassen möchte man schon vom System profitieren. Die Dame hat bestimmt schon einen Arzttermin für einen totalen medizinischen Check-up.
Aber es ist ein Elektro-SUV!
@ Melchior Sörgeli
Ups, gut aufgepasst. Respekt
Ist ja auch eine super Idee jemand in die Schweiz zu holen und dann die Sozialwerke damit zu belasten…
Wieso? Ich dachte dies gehört zu unserem „Core-Business“.
Es gibt einen gesetzlichen Anspruch auf Familiennachzug. Und wenn – statistisch gesehen sehr wahrscheinlich – der Ehepartner Schweizer ist, erübrigt sich jede weitere Diskussion.
genau. lieber zurück wo man herkam. ist besser für alle.
Quatsch. Nochmals: Eine Einreise zum Zweck des dauerhaften Aufenthalts ist nur mit dem Dokument „Zusicherung einer Aufenthaltsgenehmigung“ möglich. Dazu braucht es kein Visum, da wer kein Visum bekommt, bekommt sicher auch keine Aufenthaltsgenehmigung. Die Zusicherung ist unabhängig der Nationalität des bereits niedergelassenen Ehepartners notwendig.
Ok, dann weisst du es halt besser. Ändert nichts daran, dass wenn eine Ehepartner Schweizer ist, der Familiennachzug sowieso nicht verhindert werden kann. Ob er Schweizer ist, wissen wir nicht, aber mittlerweile wird jede zweite neu geschlossene Ehe zwischen einem Schweizer und einem Ausländer geschlossen.
Zu unterscheiden ist zwischen Einreise zu Besuch oder temporärem Aufenthalt und Einreise zum dauerhaften Aufenthalt. Der zweite ist nur möglich bei Vorliegen der Zusicherung einer Aufenthaltsgenehmigung. Das dürft ihr mir nun glauben oder nicht.
Viel drastischer wirkt die Tatsache, dass die kranken Kassen direkt betreiben und Rechtsöffnung dürfen.
Serafe Betrugs-AG auch.
Preussisches Gehabe = traurig aber zum Glück ist die traditionelle Schweizer-Dienstleistungsbereitschaft noch nicht ausgestorben.
Solches Behördenversagen in der Schweiz geschieht jeden Tag.
Für Schweizer gelten diese Fristen auch. C’est la vie!
Ich frage mich jedoch, wie ein Familiennachzug genehmigt werden kann, wenn der Ehemann nicht einmal seinen Lebensunterhalt bestreiten kann. Spinnen die Schaffhauser?
Gut, dass er zumindest das erste Jahr mal lernen muss auf eigenen Füssen zu stehen.
Hmm, Kopfschüttler, weisst du, warum Schweizer für Belize ein Visum brauchen?
Nur schon die These aufzustellen, dass Gesetze im Eilzugstempo für Schmarotzer zu ändern seien, zeigt eine sehr seltsame Gesinneshaltung des Autoren.
Und mit dem dass hier gejammert wird ändert sich auch nichts.
Für den Bürger sind Fristen meist Verwirkungsfristen, Obliegenheiten die nicht erfüllt werden führen zum Rechtsverlust. Beim Staat ist das ganz anders dort sind es nur Ordnungsvorschriften die man sich zurechtbiegen kann wie man grad lust hat, das ist praktisch im Säuhafeliland. Im Strafverfahren wird eine Anklage zB auch mal zurückgewiesen (zur Verbesserung) schon mal davon gehört das eine Verteidigung zurückgewiesen wurde zur Verbesserung? Tja das nennen die Bundeszwergli Follower dann faires Verfahren
So einen Beitrag erwartet man in einem links-grünen Bereich, wo es darum geht, die Zuwanderung zu maximieren und auf Kosten Dritter zu leben. Das ist definitv Outsideparadeplatz.
Man fragt sich nur, von was für 2 Träumer der Fall handelt: Obwohl sie verheiratet sind, wussten sie im Februar 2025 nicht, dass sie zusammen leben wollen. Das ist etwas gar weltfremd.
Familiennachzug hätte nicht bewilligt werden dürfen, wenn sie die Kosten nicht selber tragen können. Dürfen gerne zurück
Sozialhilfebezüger B holt seine „Ehefrau“ A in die Schweiz. Vor den Abwägen von möglichen „Vergünstigungen“ würde ich erstmal eine Stelle suchen…
Nur Ukrainer erhalten zurzeit eine „all-you-can-have“ Gratis-Packung.
Möchtest du mit einem Ukrainer tauschen, Hubertus? Oder bist du einfach ein dummer Hetzer?
@ Loretan:
Sind Sie es, Mörgeli, Sörgeli oder ein ein anderer Kantonsangestellter der höchsten Besoldungskaste eines Kantons?!?
Frage für meinen Steueroptimierer…
Einen solchen Stuss kann nur ein Phil. I fordern.
„Personen mit bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen haben Anspruch auf Prämienverbilligung in der obligatorischen Krankenversicherung.“
Und wieder ein Fall der Migration in unser Sozialsystem.
Würde gerne wissen wie er überhaupt sein Lebensunterhalt und die der Frau finanzieren kann.
Nochmals: KK-Prämienverbilligung ist keine Sozialhilfe und ist kantonal ausgestaltet.
Aber wenn du ausländische Ehepartner von Schweizern als Einwanderer in unser Sozialsystem bezeichnen willst, dann darfst du das natürlich.
Die Prämienverbilligung wird in manchen SVP-beherrschten Gemeinden – auch im Kt. ZH – m.E. gesetzeswidrig ausgelegt.
Auch für Schweizer Bürger.
Warum?
Inwiefern das!? Für die IPV ist die SVA und nicht die Gemeinde zuständig. Die SVA richtet sich nach den definitiven Steuerfaktoren. Die Gemeinde hat also gar keinen Einfluss darauf, ob Sie Anspruch auf IPV haben oder nicht. Es sei denn, Sie sind Sozialhilfeempfänger – in diesem Fall wird jede Gemeinde mit Sicherheit selber den Anspruch anmelden, weil sie kein Interesse daran hat, höhere Prämien zu übernehmen.
Entweder ein netter Versuch, die SVP anzuschwärzen oder Geschwurbel.
@ SVAP
Nein, kein Geschwurbel.
So geschehen im Kt. ZH, und zwar bei gleichbleibenden Steuerfaktoren. Nach Umzug in andere Gemeinde dann anders ausgelegt
Hat nichts mit Anschwärzen zu tun.
Sondern mit Fakten, die Sie offenbar nicht akzeptieren können.
.
Geldsorgen in der Schweiz müssen sich Politiker, Sozialhilfeempfänger und Häftlinge keine haben. Alle anderen dürfen Arbeiten gehen und sich vom Staat abzocken lassen!
Ok, Vreneli. Tauschst du einen Monat lang mit einem Sozialhilfeempfänger? Oder lieber mit einem Eingebuchteten?
Für den Antrag auf Prämienverbilligung gilt in jedem einzelnen Kanton der Schweiz so eine Verwirkdungsfrist. Und zwar bereits seit langer Zeit. Und das ist gut so!
Nur der Autor scheint hier über etwas eingeschränktes Wissen zu verfügen und macht hier einen auf Empört. Überflüssig
In die Schweiz ziehen und KK- Verbilligung auf Kosten der Steuerzahler. Wie dekadent und korrupt unsere Gesellschaft geworden ist. Und wie naiv und sozi.
Wir haben ja von Econosuisse gelernt, dass es nicht der Job von Unternehmen ist, Löhne zu zahlen, die zum Leben reichen….
@Urs: möglich, dass Sie das gelernt haben. Ich auf jeden Fall nicht. Und … die Econosuisse hat ja kein Stimmnrecht. Das haben nur die naiven natürlichen Personen mit CH-Pass.
die heute in der Schweiz leben auch diejenigen die heute in die Schweiz strömen, haben das Gewählt was bis heute in Deutschland passiert, geschieht .. Kapitto!
Des weiteren alles was heute rein kommt sind künftige links – grüne Wähler.
Was soll das, die eu will ja noch mehr, nachzug total zu lasten der bürger. Eine systematische destabilisierung des staates und zerrüttung des landes und sozialwerke
Was für ein sinnfreier Artikel Herr Saller. Diese Frist gilt in der ganzen Schweiz. Machen Sie es nächstes mal besser.
Wie so kann man die Krankenkassen Verbilligung nicht schon
in Thailand, Brasilien und Kamerun für die Ehefrau anmelden ??
Einmal unabhängig der Zuzugsthematik, ein sehr seltsamer Artikel. Die Sozialversicherungsanstalt dafür kritisieren, dass sie das Gesetz anwendet und nicht widerrechtlich IPV ausbezahlt? Dieses Gesetz ändern wollen, um Zuzüger rückwirkend IPV-Ansprüche zu ermöglichen, was eine unerlaubte Besserstellung gegenüber Inländer darstellen würde? Ja?
Der Ehemann ist sicher ein in der Schweiz gutverdienender deutscher Arzt oder Banker und könnte die Verfahrenskosten locker aus seinem Portokässeli bezahlen.
Wenn der Ehemann ein so gutverdienender Arzt oder Banker wäre, würde seine Ehefrau ganz sicher keine Prämienverbilligung bekommen. Zuerst denken, dann schreiben.
Falls das tatsächlich der b-schreiben Saller sein sollte, ist das ganz schlechte Werbung für das Schreibbüro.
Usus meint „gebräuchlich, Usanz“, hier wird aber offensichtlich von einem Einzelfall berichtet. Bei einem solchen kommt man auch nicht „allenfalls“ auf eine Idee.
Ein Visum ist keine Bewilligung, sondern eben eine Bestätigung für einen bestimmten Sachverhalt, der per Visum („gesehen“) bestätigt wird.
Und nur weil jemand juristisch unbescholten ist, soll er auch juristisch unbeholfen sein?
Lernt hier eine KI?
Keine Einwanderung, keine Sorgen (ausser den Betroffenen)…
Ja wenn der Toni sich seine Thai-Frau nicht leisten kann wäre er vielleicht besser in Patta*a geblieben. Dort ists günstiger belastet auch die Schweizer-Netto-Steuerzahler weniger.
Was kommt als Nächstes? Kaum ist die Ehefrau hier, der Familiennachzug von 3-4 Kindern?
Die eigenen oder fremde ?
Alles auf Kosten unseres Sozialstaates..
Nicht vergessen, die Ferien in der Heimat, auch dafür zahlt vermutlich der Staat noch!
Klar, Vreneli. Deine Ferien zahlt der Staat ja auch.
@Hotelplan; du weisst ja mehr wie ich. Oder ist es nur deine Ideologie?
Mit dem Rahmenvertrag, alias Fake-Bilaterale 3, wird alles noch viel schlimmer.
[…] Von Inside Paradeplatz […]
Im Kanton Aargau gibt es die Möglichkeit, auch unter dem Jahr einen Antrag auf Prämienverbilligung einzureichen: wenn man aus dem Ausland zuzieht (oder von einem anderen Kanton, wo die Berechnung anders war). Zudem auch immer dann, wenn sich die finanzielle Situation geändert hat. Aber eben: wenn der Ehemann Familiennachzug macht, sollte er genügend Einkommen haben, für seine Ehefrau zu sorgen und auch ihre Krankenkassenprämien zu zahlen. Aber wenn er eine C-Bewilligung hat oder Schweizer ist, wird dies gemäss Gesetz schwierig, durchzusetzen. Somit zahlen es dann die Steuerzahler.