Beat Barthold war in der Causa Vincenz der zentrale Mann hinter den Kulissen. Er sass in wichtigen Firmen-Gremien zu Zeiten, als Vincenz und sein Kompagnon Beat Stocker heikle Deals planten.
Die beiden investierten privates Geld in KMUs, kurz bevor diese dann in den Armen von Raiffeisen und Aduno landeten.
Wo die Zwei das Sagen hatten. Dafür kassierten sie erstinstanzliche Gefängnisstrafen, in einem Jahr kommts zum Zweitrundenprozess am Zürcher Obergericht.
Es gilt Unschuldsvermutung.

Beat Barthold musste nicht wie Vincenz, Stocker und weitere Anfang 2022 vor den Zürcher Bezirksrichtern antraben.
Er hatte schon zuvor einen „Kronzeugen“-Deal mit den Strafermittlern von der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte abgeschlossen.
Mit einer bedingten Geldstrafe von hohen 104’000 Franken akzeptierte Barthold seine Schuld. Die Verfahrenskosten von 60’000 Franken musste er hingegen leisten – plus die Aufwände seines Star-Verteidigers.
Barthold hat die zwei Jahre Bewährung längst überstanden – die Geldstrafe blieb somit Theorie. Folgen hatte seine Express-Verurteilung von 2020 aber trotzdem.
Der Jurist kassierte nämlich von der zuständigen Anwalts-Aufsichtskommission in deren eigenen Verfahren eine Busse von 8’000 Franken.
Und: Er wurde aus dem Zürcher Anwaltsregister gelöscht. Das komme „teilweise einem Berufsverbot gleich“, so der Tages-Anzeiger im Herbst 2022.
Gegen das Verdikt opponierte Barthold. Er ging bis Lausanne. Am Ende bestätigte das Bundesgericht aber das Berufsverbot.
Barthold tauchte ab. Auf einer persönlichen Homepage zeigte er sich als ambitionierter Hobby-Fotograf.
Es wurde ruhig um ihn.
Bis jetzt. Unter „Barthold Anwaltskanzlei“ ist der bekannte Wirtschaftsjurist wieder im Spiel – als Anwalt mit Spezialwissen Firmen-Deals.
„Ich unterstütze Unternehmen bei Private Equity, Venture Capital und Unternehmensfinanzierungen in den Gründungs- und Wachstumsphasen“, schreibt er unter bartholdlaw.ch.
Er „verstehe die Bedürfnisse von KMU und ihren Industrien.“ Dann listet er seine Expertise auf:
„Gestaltung massgeschneiderter Verträge“, „Strukturierung und Verhandlung anspruchsvoller Transaktionen“, Experte bei allen „Fragen rund um die Unternehmensfinanzierung“.
Bartholds Comeback gibt zu reden.
Ein Kritiker erstattete der Finma Meldung. Der gebüsste Anwalt qualifiziere nicht für das Private Equity-Geschäft, so dessen Ansicht.
Fragen von letztem Freitag liess Barthold unbeantwortet.
Sie bezogen sich auf dessen Private-Equity-Beratungen. „Geht das nicht in Richtung Umgehung des Verdikts der Anwaltskammer? Bräuchten Sie eine Finma-Lizenz für Ihre Aktivitäten?“
Und was lauft bim Ex-Superbanker himself so?
Kultiges Foto mit Barthold, als ob er mit dem Evangelium in der Hand die Erleuchtung bringen würde. Da liest man als Titel doch glatt etwas von „Abraham Atlas“ oder so ähnlich. Jedenfalls passt er optisch zum ViPi Clan.
ABRAHAM Adams? „Looking at Ansel Adams“ ist ein Buch über – Überraschung! – den (sehr) bekannten Fotografen Ansel Adams.
comback von unserem vincenz wäre schön
Es heisst Comeback.
Wahnsinn, was für Gestalten sich heute (wieder) auf den Finanzmärkten tummeln und Greti und Pleti versuchen , irgendwie abzuzocken.
Aber in unserem Bananenstaat mit den schwachen (Täterschutz😅)Gesetzen ist leider alles möglich…!
Trau schau wem.
Wer will sich schon beraten lassen von einem Anwalt, der sich offensichtlich selbst der Nächste ist und für einen besseren Deal auch einen Geschäftsfreund ans Messer liefern würde.
Vincenz soll Ermotti bei der UBS ablösen. Er versteht wenigstens etwas von Banking.
…und von Frauen!
Es wird sich zeigen, ob die Finma – gegen einen gebüssten Anwalt – ein Beratungsverbot „durchsetzt“. Dessen Leumund ist nicht einwandfrei qualifiziert für das Private Equity-Geschäft.
Der Anwalt ohne Reputation ist frei. Alles wird dadurch leichter.
In der Finanzindustrie gilt eben ein Gefängnisaufenthalt im CV noch als wertvolles Asset.
Ich finde, er hat langsam genug gebüsst.
„Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein“.
Wo gibt es hier günstige Backsteine?
@Marktkenner: Stimmt, gutes Zitat, passt seit Jahrtausenden. In der Bibel (Johannes) waren die Kritiker (anders als hier) aber immerhin noch „Schriftgelehrte und Pharisäer“…
Alles sehr ungenau. Der aufgebrachte „Kritiker“ wird merken, dass die FINMA gar nicht zuständig ist. Zuständig ist auch nicht die von LH erwähnte „Anwaltskammer“, weil es sie im Kanton Zürich nicht gibt. Zudem: Die Aufsichtskommission über die Anwältinnen und Anwälte des Kantons Zürich hat bereits entschieden; Barthold hat heute kein Berufsverbot und kann die Tätigkeit eines Anwalts ausüben. Und: Nein, ich bin weder BB noch ein Freund von ihm.
Ich lege mir jetzt in meiner Kammer einen Verband an
Wo liegt das Problem?
Beat Barthold hat gebüsst, strafrechtlich und anwaltsrechtlich.
Im Anwaltsregister des Kantons Zürich ist Barthold wieder eingetragen.
Fehler machen und hoffentlich daraus lernen. Jeder hat eine zweite Chance verdient.
Ein solcher Pranger ist deshalb mindestens unnötig.
Stimmt. Billiger Artikel. Man zählt ja auch nicht dauernd die Niederlagen von LH auf, all die Gegendarstellungen, Löschungen von Artikeln, Prozessniederlage gegen Laeri in Meilen, Divertimento-Disaster.
Ja ist er denn wieder als Anwalt voll zugelassen??? Geschweige denn eine Finma Lizenz als “ Finanzberater” ??
PS : und wer lässt sich von so einem beraten?