Im Februar schrieb ich hier über den Fall Mirco Casorelli. Mirco ist ein TikTok-Satiriker, der unter dem Pseudonym „Bireweich“ humorvolle Videos auf Schweizerdeutsch produziert.
In mehreren seiner Beiträge nahm er ein anonymes, offen rassistisches Video aufs Korn, das Schweizer Fussballspieler mit Migrationshintergrund beschimpfte, weil sie die Nationalhymne nicht mitsangen.
Casorelli griff einzelne Schmähungen des Originals auf, wiederholte sie bewusst in übertriebener Form und hielt so dem Rassismus des Ausgangsvideos den Spiegel vor.
Nachdem der Schweizer Fussballverband (SFV) ihn wegen dieser satirischen Videos angezeigt hatte, leitete die Staatsanwaltschaft Schaffhausen ein Verfahren gegen ihn ein.
Der Vorwurf lautete auf Aufruf zu Diskriminierung und Hass gemäss der Anti-Rassismus-Strafnorm. In der Folge wurde Mirco Casorelli zu einer bedingten Geldstrafe von 10’800 Franken sowie zu einer Busse von 2’700 Franken mit Strafbefehl verurteilt.
Mirco erhob dagegen Einsprache und muss sich demzufolge bald vor Gericht verantworten; das Bündnis Redefreiheit unterstützt ihn dabei.
Kürzlich hat die Staatsanwaltschaft eine Schlussanklage für das Gericht verfasst, in der sie versucht, ihr Vorgehen zu rechtfertigen – und dabei kläglich scheitert.
Dort steht geschrieben: „Eine Äusserung erfüllt den Strafbestand von Art. 261bis Abs. 4 erster Satzteil StGB, wenn sie von einem ‚unbefangenen durchschnittlichen Dritten unter den gesamten konkreten Umständen in einem rassendiskriminierenden Sinne verstanden wird und der Beschuldigte eine Interpretation seiner Äusserung in diesem Sinne in Kauf genommen hat.'“
Die Staatsanwaltschaft redet von „der Würdigung des gesamten Kontexts“ und vom „unbefangenen Durchschnittsadressaten“, aber sie tut genau das Gegenteil von dem, was sie vorgibt: Sie ignoriert den Gesamtkontext.
Wenn man den „gesamten Kontext“ anschaut, nämlich dass Casorelli ein eindeutig rassistisches Originalvideo nachgespielt hat, um es lächerlich zu machen, dass er das offen als Satire bezeichnet, dass er mehrmals erklärt, dass es nicht ernst gemeint ist, und dass er damit gerade den Rassismus kritisiert, nicht befördert:
Dann kann kein vernünftiger Mensch behaupten, er habe tatsächlich jemanden diskriminiert oder diskriminieren wollen.
Die Logik der Staatsanwaltschaft bricht in sich zusammen, weil sie Ursache und Ziel vertauscht: Sie schaut auf die Wörter, aber nicht auf das, was damit gemacht wird.
Satire funktioniert, indem sie das Falsche so übertrieben zeigt, dass man das Falsche als solches erkennt. Wer das nicht versteht, verwechselt verspottendes Zitat und Zustimmung.
Und wer ausgerechnet im Namen der Anti-Rassismus-Strafnorm so einen Denkfehler macht, ist humorlos und macht sich zur Gedankenpolizei.
Der „unbefangene Durchschnittsadressat““ von dem die Staatsanwaltschaft redet, ist kein Idiot. Er realisiert, dass Casorelli nicht die Spieler beleidigt, sondern die Dummheit eines echten Rassisten verspottet.
Wenn der Staat diesen Unterschied nicht mehr erkennen will, dann schützt er nicht den Bürger vor Hetze, sondern erstickt die Satire vor lauter Überempfindlichkeit.
Was hier aus der Feder der Staatsanwaltschaft tropft, ist nichts weniger als der feuchte Traum jedes Autoritären: das Verbot, sich über Rassismus lustig zu machen.
Wenn Satire, die den Rassismus verspottet, als moralisch oder rechtlich unzulässig gilt, dann ist das der Tod von Meinungs-, Rede- und Kunstfreiheit. Denn wer das Lächerliche am Hass nicht mehr zeigen darf, der muss ihn ertragen, als wäre er normal.
Eine solche Haltung kann nur jemand vertreten, der den Rassismus nicht wirklich bekämpfen will, sondern ihn (bewusst oder unbewusst) konserviert, indem er jede Kritik an seiner Lächerlichkeit kriminalisiert.
Das ist der Reflex der Macht, die ihre eigene Unfähigkeit, zwischen Verhöhnung und Zustimmung zu unterscheiden, in Gesetzesform giesst.
Und so entsteht das Paradox einer Justiz, die vorgibt, Minderheiten zu schützen, indem sie die Freiheit zerstört, Fanatiker zu verhöhnen. Eine Justiz, also, die sogar lieber die Ironie einkerkert als die Intoleranz.
Es ist die höchste Form staatlicher Selbstparodie, wenn eine Behörde, die sich auf Vernunft und den „gesamten Kontext“ beruft, beides im gleichen Atemzug abschafft.
Diese ganze Argumentation der Staatsanwaltschaft beruht auf der Annahme, Casorellis Publikum sei geistig unterbemittelt oder gar unzurechnungsfähig. Dabei steht wohl eher die Zurechnungsfähigkeit der Staatsanwaltschaft zur Debatte.
Mit ihrem Unvermögen zu differenzieren sowie ihrer zeitgeistigen Einseitigkeit beleidigt sie nicht nur den Angeklagten. Sie beleidigt auch die Intelligenz und die intellektuellen Fähigkeiten der Gesellschaft.
Damit wird aus dem Hüter des Rechts ein Zensor der Sprache, der glaubt, die Menschen vor Worten schützen zu müssen, weil er ihnen abstrahierendes Denken und Sinn für Humor nicht zutraut.
Erwähnenswert und irritierend ist folgender Umstand: Im Anzeigerapport der Kantonspolizei Bern wird der Fussballspieler Ardon Jashari erwähnt.
Dem Rapport zufolge soll er als vermeintlich Betroffener beim Schweizerischen Fussballverband in Bern auf das angeblich rassistische Video von Mirco Casorelli hingewiesen haben.
Doch gemäss seiner eigenen schriftlichen Aussage an einen Kollegen von Herrn Casorelli hat Ardon Jashari in dieser Angelegenheit nie beim SFV in dieser Sache vorgesprochen und damit die Strafanzeige ins Rollen gebracht.
Diese Diskrepanz wirft ein weiteres grelles Schlaglicht auf diverse Ungereimtheiten und stellt die Grundlage, auf der das Verfahren gegen Casorelli überhaupt eingeleitet wurde, infrage.



Sehr geehrter Herr Seaman vielen dank für Ihren Text wahrscheinich (vom Foto) sind Sie wahrscheinölch doppelt so jung als ich (;-)) ichfinde es immer ut, wenn junge Leute schreiben. Vielelicht kennen sie nicht Herr Scholl-Later , bitte „googlen“ 🙂 Er wr auch sehr kritisch (heute ach) wie auch herr Gutschin (oder Herr Stöhlker) halt nicht 20Millisekudnern bitte weiter so. normalwweise ese ich am Morgen oder Abend bttte weiter so Hans Gerahrd
Gefühlt 73 Fehler in Ihrem Text. Lassen Sie’s doch einfach bleiben.
Aktenzeichen XY ungelöst : Hansi G. aus….?; auf dem Nachhauseweg nach Oettwil a. See, aus bisher nicht geklärten Gründen dort nicht angekommen.
Es sind exakt solche „Urteile“, die Leute in den Leonhard-Kreis treibt.
Was für einen „Leonhard-Kreis“ ? Ist das ein Kinderspielzeug ?
Stimmt. Es gibt ein Recht auf schlechte Satire.
Das Grundübel ist der Anti-Rassismus-Strafnorm. Das Damoklesschwert schwebt da über jeden Bürger und wird von der Staatsanwaltschaft und offensichtlich auch von den Gerichten missbraucht. Der Satiriker Mirco Casorelli erfährt, dass juristische Keulen dort niedergeht, wo es beliebt.
Der Typ ist ein Tiktoker, kein Satiriker. Es geht nicht, alles Zersetzende Satire zu nennen.
Der Tiktoker hatte das Turnier und Spiel, an sich eine freudige Sache, zum Anlass genommen, voller Bitterkeit die Spieler primitivst anzugreifen und wild auf alle Seiten Hiebe zu verteilen.
Die Staatsanwaltschaft liegt mit dem Urteil richtig.
Viele haben in der 90er Jahren vor diesem Antirassismusgesetz gewarnt. Leider wurde es ganz knapp angenommen. Hätte man damals den kritischen Stimmen geglaubt wäre diese – damals harmlos klingende – Vorlage nie durchgekommen.
Leider lernen wir nie aus den gemachten Fehlern.
Es darf daran erinnert werden, dass die SVP als einzige Partei vor der Abstimmung diese Strafnorm als Maulkorbgesetz bezeichnete und dagegen war. Sie hatte recht.
Die Staatsanwälte mit Ihren
absurden Urteilen in der
Schweiz wo vielmal kein
normaler Mensch versteht.
Die müssen schon noch grosse
Töne spuken.Das Ausland sich
schon lange Tod lacht über die
Schweiz!!
Die Staatsanwaltschaft beruft sich auf die „Würdigung des gesamten Kontexts“, lässt diesen jedoch konsequent ausser Acht. Wer den Kontext tatsächlich würdigt, erkennt unschwer: Casorelli parodiert ein rassistisches Originalvideo, um dessen Inhalt als absurd und verwerflich zu entlarven. Seine Äusserung ist ausdrücklich als Satire gekennzeichnet und richtet sich erkennbar gegen Rassismus, nicht für ihn.
Die Argumentation der Staatsanwaltschaft kehrt damit die Bedeutung ins Gegenteil und ignoriert genau jenen Kontext, den sie vorgibt zu berücksichtigen.
Das Gefährliche der Satire ist, dass sie auch als solches verstanden werden muss. Anderst könnte man Satire dazu benutzen Dinge zu sagen, die man genauso meint, aber eben nicht sagen darf.
Satire ist aus diesem Grunde eine Balance die Feingefühl benötigt.
Ach, das alte Lied: „Satire ist gefährlich, weil sie missverstanden werden kann.“
Nach dieser Logik wäre auch Ironie ein Sicherheitsrisiko, Sarkasmus eine Waffe und Humor ein potenzieller Anschlag auf die Ernsthaftigkeit.
Satire lebt gerade davon, dass sie provoziert, überzeichnet, irritiert sie soll Denkbewegung erzwingen, nicht bequeme Eindeutigkeit liefern.
Wer verlangt, dass Satire immer „als solche verstanden“ werden muss, hat das Prinzip nicht verstanden.
Denn Satire, die niemand missverstehen kann, ist keine Satire mehr, sondern Unterricht.
Satire braucht Feingefühl, Vielleicht. Aber wer schon beim Wort „Ironie“ die Schnappatmung kriegt, sollte lieber weiter Erklärvideos schauen.
@all: In unserem Kulturkreis können wir Satire, in der Regel, erkennen und verstehen. Satire kann dadurch auch sehr provokativ sein. Ein Beispiel einer Folge für Nichtverstehen der Satire, respektive, ein Ueberschreiten seitens des Satirikers (fehlendes Feingefühl, falsche Zielgruppe) ist das Attentat auf Charlie Hebdo.
Wird Satire nicht erkannt, falsch verstanden oder schlicht missbraucht, dann wird sie gefährlich. Das muss ein Satiriker im Auge behalten.
die Schweizer Satire war so verschlüsselt, nicht einmal ihre Geissen haben sie verstanden. Der Schweizer stellt sich vor eine Kuhglocke und meint nur weil sie tönt, würde sie mit ihm sprechen.
@HSG. Ihre rechtliche Auslegung des Birreweich Falls, absolut korrekt. Ihre Argumentation zu Satire zeugt jedoch davon, dieses Mittel nicht verstanden zu haben. Lesen Sie dazu „Funktionsweisen von Satire aus deutscher und französischer Perspektive“. Sie können danach die Brisanz und Wirkmacht der Satire in unterschiedlichen Kulturen besser verstehen. Text findet man im Internet.
In welchem betreuten Wohnen bist du den zurzeit untergebracht?
Nimm deine verschrieben T a b l e t t e n und alles wird hoffentlich wieder gut !
Was als Satire, Ironie und im gesellschaftlichen Endstadium als Zynismus durchgehen, wird im NR-Saal vorgegeben, dann von den Staatsanwälten begutachtet und vor der Hetze auf den 15:32Uhr-Zug ins Heim noch schnell von einem Richter oder einer Richterin abgezeichnet. Ein Kleintheater-Mitbesitzer gilt im Late Night auch unlustig-billig als lustig und wird SRF-befeuert begrölt, und sein Sidekick – im erkennbaren Gegensatz zwar talentiert, aber off-screen zutiefst unsympathisch und genauso prinzipienbefreit – auch.
Die anstehende Korrektur dürfte den „Rechtsstaat“ wohl ritzen, aber das ist ok.
Juristisch unproblematisch, solange keine individuell erkennbaren Personen beleidigt werden. Die Formulierung ist polemisch, aber durch die Kunst- und Meinungsfreiheit geschützt.
Es ist eine gängige Verwechslung, inbesondere in der Schweiz und im deutschsprachigen Raum, Satire mit Häme durcheinanderzubringen.
Der Tiktoker sucht nun, seine Häme als Satire verstanden zu wissen, weil er Verantwortung und Rechenschaft für seine Beiträge scheut und verweigert.
Die Staatsanwaltschaft zieht ihn zurecht zur Rechenschaft.
Normal-Intelligente können sehr wohl zwischen Häme und Satire unterscheiden. Böhmermann zum Beispiel kann keine Satire, nur Häme. Hier ist das NICHT der Fall.
Wenn Auditoren in einem Gerichtsgebäude Stawa spielen dürfen muss es so kommen.
Wegen der Arbeitsflut werden dann lieber Messerstecher und Betrüger laufen gelassen.
Ich gehe auch mal davon aus das die Austauschsstudentin perfekt mehrere Sprachen spricht, aber nicht versteht was Sinn ergibt und was nicht.
Lasst mich raten:
Eine Staatsanwältin? Links und Grün (bis hinter die Ohren)?
Und voll rasiert..
jetzt kommt’s wirklich ganz dicke!
Schweizer faseln also etwas von Satire und Ironie.
Ja, is denn scho wieder Helloween oder was?
Ich lach‘ mich das ganze Jahr auf meiner Brunser Alm über meine Landsleute weg.
Die Staatsanwaltschaft, die wie alle Behörden und Medien stark links-grün unterwandert ist, agiert entsprechend: Alles, was irgendwie gegen deren Ideologie verstossen könnte, wird hart zur Rechenschaft gezogen. Ebenso alles, was nach rechts klingt. Wobei rechts unterdessen dort beginnt, wo linksextrem endet, also auf der linken Seite, weit weg von der Mitte.
Die eigene „Klientel“ hingegen hat nichts zu befürchten: Sowohl die ständigen Vergehen der Velofahrer wie auch regelmässig ausufernde Demonstrationen mit massiven Sachbeschädigungen haben für die Urheber keine Konsequenzen.
Ja, wie dumm sind doch der Schweizer Fussballverband, Schweizer Anwälte und Schweizer Richter. Vor einer Entscheidung sollten diese doch den Alleswisser Seaman um Rat bitten. Als Spezialist kann er ihnen dann helfen, Ironie und Satire von strafbaren rassistischen Meinungsäusserungen zu unterscheiden.
Ist bald soweit, dass die Senioren nicht mehr als alt und die Junioren nicht mehr als jung bezeichnet werden dürfen. Oder umgekehrt.
Da waren wohl wieder Denunzianten im Spiel. In D durfte ein Satiriker den türkischen Staatspräsidenten aufs Übelste beleidigen. Da dieser „Satiriker“ aus dem richtigen politischen Spektrum stammt, ist ihm nichts passiert. Aber wehe es kommt von Gemässigten – im heutigen Jargon Rechtsextremer genannt, dann heulen die „Richtigen“ los. Einfach erbärmlich wie heute unterdrückt wird.
Der Gerichte dienen einzig und allein der Erhalt des Staates und verurteilt jeden der ihm Schaden könnte. Marco ist lediglich Kollateralschaden, aber auch das ist dem Staat egal, denn es geht nicht um richtig oder falsch, sondern darum das Gesicht zu wahren und das Narrativ mit allen Mitteln zu verteidigen.
TikTok ist privater Raum, der öffentlich zugänglich ist. Somit der Art. 261 bis StGB nicht zur Anwendung kommen kann.
Die geistig minderbemittelten arbeiten ja bei der StA
Einfach ein schlechter Satiriker. Wie Seaman.
Dummschwätzer!
Grüezi Frau Andrea Seaman. Gemäss Ihrem Profil sind Sie Geschäftsführer von Bündnis Redefreiheit und Redaktor bei Novo Argumente. Das ist sehr interessant; aber was arbeiten Sie genau ? Haben Sie auch schon einmal auf dem Bau gearbeitet, in einer Metallbauwerkstätte, einem Bauernhof oder einem Alpbetrieb ?
Was ist den Ihr wertvoller Beitrag an die Allgemeinheit?
Hat er denn die RS gemacht?
Offenbar gehört es nicht mehr zur Bildung, dass man die Bedeutung eines Wortes kennt und die Linken deuten alles so, wie sie es wollen.
Rassismus bedeutete früher mal, dass sich eine Rasse für besser hielt als eine andere. Also z.B. Weisse hielten sich für besser, klüger, intelligenter als Schwarze.
Wenn man es nicht schön findet, dass nur noch Schweizer mit fremden Namen, fremder Mentalität und Doppeladler Siegeszeichen in der Nationalmannschaft spielen, statt Schweizer, die auch im Herzen Schweizer sind, hat das nichts mit Rassismus zu tun, sondern mit dem Wunsch nach der eigenen Heimat.
In Deutschland wir seit Jahrzehnten die „Rassismus“-Keule gezückt, wenn jemand es wagt unbequeme Wahrheiten auszusprechen oder den „geltenden Narrativ“ in Frage stellt.
Bei diesem Fall kommt dazu, dass die Klage aus der Ecke kommt, wo der wirkliche Rassismus stattgefunden hat. Die satirische Parodie darauf wurde wohl vom SFV als Majestätsbeleidigung aufgefasst.
Es wäre sehr interessant zu wissen, welches Parteibuch der zuständige Staatsanwalt hat und wie seine Beziehung zu den Canepas ist. Im Provinznest Zureich säuft man seine Cüplis selten allein. Zufälle gibt es keine!
Sobald man sich gegen Faschismus ausspricht, kommen Leute, die sich angesprochen fühlen und nicht angesprochen sein wollen und verteidigen eben jenen Faschismus, dem sie sich gar nicht zugehörig fühlen wollen, was aus ihnen eben das macht, was sie abstreiten, weil sie sich angesprochen fühlen.
Können diesen intelligenten Text gar nicht verstehen.
Sie sind leider ganz einfach zu wenig intelligent dazu.
Casorellis Inhalte finde ich zum Kotzen. Ein weiterer Möchtegern Komiker, welcher auf der Rassismus schiene fährt und die Schweizer als minderwertige Hinterwäldler darstellt. Dass aber noch Steuergelder für dessen Verfolgung und Verurteilung aufgewendet geht unter keine Kuhhaut. Gibts keine Halbierungsinitiative für die dümmliche Staatsanwaltschaft. Übrigens Röbi de Velochlauer ist immer noch frei!
Bin vor einiger Zeit leider auch über einige seiner Beiträge gestolpert. Waren mitnichten als Satire erkennbar. Habe mir die Frage gestellt, ob die Darstellung des ausländerfeindlichen Schweizers jetzt seine tatsächliche Meinung war oder ob er sie tatsächlich „aufs Korn“ nehmen wollte. Aus beiden Blickwinkeln fand ich die Beiträge äusserst unangenehm und beide werfen ein extrem schlechtes Licht auf Schweizer. Auch wenn ich nicht der Meinung bin, dass so etwas gerichtlich verfolgt werden sollte, passt aus meiner Sicht der Vorwurf, dass damit Hass und Diskriminerung gefördert schon.
Alle STOP mit so einem Seich! Geht fischen! Oder an die Front in der Ukraine.
Staatsanwälte sind nicht die intelligentesten Menschen – das muss man einfach entsprechend berücksichtigen.
Von Ludwig Thoma stammt das Zitat:
„Er war ein guter Jurist und auch sonst von mäßigem Verstand“
Wir müssen die „Rassismus-Strafnorm“ abschaffen. Oder klar einschränken. Bevor es zu spät ist.
Ich hatte damals un den Referenden mit Ja gestimmt. Heute macht es mir zunehmend Angst, wie linke NGOs, Staatsanwälte und Richter*innen diesen Gesetzesartikel (261bis StGB) nutzen, Menschen einzuschüchtern, die nicht der neuen woken Religion entsprechen.
Wer ergreift die politische Initiative?
Wenn Sie schreiben „heute macht es mir zunehmend Angst“, dann sind Sie ein Angsthase.
War wohl etwas ungeschickt vom Komiker, dass aber sogar die Staatsanwaltschaft nicht klar denken kann ist alarmierend. Vor lauter Mohr und Neger und Zigeuner sind die blind geworden. A propos weshalb ist nicht Muslim genau so ein Unwort wie Mohr? Wenn Sie jemandem flüstern Das ist ein Muslim breitet sich sofort Unbehagen aus. Das Wort also besser nicht brauchen, es diskriminiert – eben wie Mohr und Neger und Zigeuner.
Man kann sich auch überlegen, ob die Information „Ist Muslim“ im Kontext relevant ist oder nicht. Würde man andernfalls in der gleichen Situation die Information „Ist Teil der Mehrheitsgesellschaft“ auch mitliefern?
Satire verstehen nur solche Menschen, die zwischen den Zeilen lesen und zwischen den Worten hören können, über Selbstironie verfügen sowie schwarzen Humor als das was er ist richtig einordnen können und keine Minderwertigkeitskomplexe haben.
Stubenhocker, Schreibtischtäter und Befehlsempfänger sowie vermeintlich im Leben zu kurz Gekommene können das nicht.
Unterbemittelt?!?!
Unterbemittelt ist kein Wort. Der Autor ist wohl minderbemittelt
Sagen Sie das dem Bundesverfassungsgericht. Es schreibt:
‚Die Gerichte gehen offenbar davon aus, dass mit der Formulierung „… versteht ihn keiner“ dem Kläger jegliche intellektuelle Fähigkeiten abgesprochen werden und dieser als geistig unterbemittelt dargestellt werden soll.‘ Link: https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/07/rk20020710_1bvr035498.html
Vielleicht ist das ja nur die Dialektik des Dialekts 😉
Gedankenpolizei und somit der Tod von Meinungs-, Rede- und Kunstfreiheit sind genau das, was die Pseudo-Elite beabsichtigt. Und selbstverständlich braucht es dafür eine willfährige Justiz. Eine Justiz, welche bewusst und in voller Absicht lieber die Ironie einkerkert als die Intoleranz. Die EUdSSR und die Keir-Starmer-UK lassen grüssen.
Bestraft wird auch die Diskriminierung der Rassisten, dann die Diskriminierung der Diskriminierten, dann die Diskrimknierung der Bestraften und schliesslich die Diskriminierung der Rasse der Diskriminierten.
Nach Lektüre des Sachverhalts muss man unweigerlich zum Schluss kommen, dass die Anklage deshalb zustande kam, weil die Staatsanwaltschaft offenbar davon ausging, dass der Durchschnitt der Bevölkerung den Fall gleich einschätzen würde, wie sie das tut.
Dies lässt nur zwei Schlussfolgerungen zu:
1. entweder unterschätzt die SA den Normalo auf der Strasse massiv
oder
2. die SA erreicht den Durchschnitts-IQ des Volkes bei weitem nicht
Man müsste einmal den IQ der Staatsanwaltschaft überprüfen.