Der Bundesrat beschloss im Sommer 2013 überraschend, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) das ausschliessliche Recht zur Auslegung bilateraler Verträge, welche die Schweiz mit der EU abgeschlossen hatte, zu übertragen.
Der EuGH ist das nicht neutrale Gericht der Gegenseite. Ab 2015 wurden bei Schweizer Parlamentariern Bedenken laut, ob dieses Modell in einem Referendum akzeptiert würde.
Ende 2017 schlug die Europäische Kommission daher der Schweiz einen modifizierten Mechanismus mit Zwischenschaltung eines „Schiedsgerichts“ vor dem EuGH vor, das allerdings Fragen des EU-Rechts oder des inhaltsgleichen Abkommensrechts zur verbindlichen Auslegung an den EuGH weiterleiten sollte.
Das Modell wurde aus Abkommen der EU mit den postsowjetischen Staaten Armenien, Georgien, Moldawien und Ukraine übernommen und als „Ukraine-Modell“ bezeichnet.
Der Bundesrat stimmte zu, und seit 2018 versuchen Schweizer Politiker, Beamte, Verbandsfunktionäre, Professoren und Journalisten, das „Schiedsgericht“ als weitgehend unabhängig darzustellen und die Rolle des EuGH herunterzuspielen.
Das wird gemacht, obwohl an der Rechtspflicht des „Schiedsgerichts“ zur Anrufung des EuGH und zur Befolgung seines Urteils kein Zweifel bestehen kann.
Dass zum Beispiel die Konferenz der Kantonsregierungen („KdK“) bis auf den heutigen Tag die Unwahrheit verbreitet, die Anrufung des EuGH wäre freiwillig und sein Urteil nicht verbindlich, wird also durch die Vertragstexte widerlegt.
In seinem „Erläuternden Bericht“ vom 13. Juni 2025 behauptet der Bund trotzdem, das „Schiedsgericht“ würde allein und „selbständig“ über die Anrufung des EuGH beschliessen, es hätte ein Entscheidungsmonopol in der Sache, und es hätte „das letzte Wort“.
Der EuGH müsste gewissermassen zähneknirschend an der Seitenlinie stehen. Sprich es wird geltend gemacht, das „Schiedsgericht“ habe jedenfalls faktisch die Oberhand.
Diese Behauptungen sind unrichtig und irreführend. Nach dem Grundsatz der Autonomie, der „Gretchenfrage“ des EU-Rechts, besteht der EuGH auf einem Monopol zur Auslegung des EU-Rechts.
Dieses Monopol erstreckt sich – jedenfalls im Verhältnis zu einem Schiedsgericht – auch auf inhaltsgleiches Abkommensrecht. Im 931 Seiten langen „Erläuternden Bericht“ wurde das Prinzip der Autonomie freilich weggelassen.
Der Bund ist überhaupt Weltmeister im Weglassen. Auf Grafiken, die ins Netz gestellt wurden, fehlt der Mechanismus mit dem EuGH. Dafür werden Nebensächlichkeiten wie „Parlamentarische Zusammenarbeit“ und „Hochrangiger Dialog“ erwähnt.
Für jeden, der den EuGH und sein Selbstverständnis auch nur ein wenig kennt, ist klar, dass die These vom selbstständigen „Schiedsgericht“ vollkommen an der Realität vorbeigeht.
Dass sich das nach dem US Supreme Court zweitmächtigste Gericht der Welt mit 2’000 Mitarbeitern von einem ad hoc-Schiedsgericht mit einem Drittstaatsangehörigen auf der Nase herumtanzen liesse, ist ausgeschlossen.
Wenn sich ein „Schiedsgericht“ so verhalten sollte, wie es der Bund beschreibt, so hätte der EuGH die Möglichkeit einzugreifen.
Es gibt insoweit Präjudizien, welche vom Bund ebenfalls totgeschwiegen werden. So hat der EuGH die Inanspruchnahme von EU-Freiheiten durch Drittstaaten im Rahmen bilateraler Abkommen als Reaktion auf missliebige Urteile des Schweizer Bundesgerichts und des österreichischen Obersten Gerichtshofs eingeschränkt (Fälle Polydor und Zürcher Fluglärm).
(Das Urteil des Obersten Gerichtshofs stammt natürlich aus der Zeit vor dem EU-Beitritt Österreichs.)
Im Rahmen des multilateralen EWR-Abkommens hat der EuGH die Geltung von EU-Freiheiten vom Abschluss zusätzlicher Verträge abhängig gemacht (Fälle Rimbaud und I.N. gegen Russische Föderation).
Die Polydor-Doktrin, nach der die Auslegung von EU-Recht nicht ohne weiteres auf Abkommen mit Drittstaaten übertragbar ist, soll gemäss dem „Erläuternden Bericht“ auch in Zukunft gelten (S. 80).
Der EuGH könnte Einschränkungen bei den Verträgen des sogenannten „Vertragspakets“ in jedem Vorabentscheidungs-Verfahren vornehmen. Solche Fälle erreichen das Gericht in Luxemburg etwa im Bereich der Personenfreizügigkeit regelmässig.
Beispiele wären Schweizer Bürger, die über die Grenze zu einem EU-Mitgliedstaat arbeiten wollen oder Deutsche, die in die Schweiz ziehen und eine ungeklärte steuerliche Situation in Deutschland haben.
Das Schiedsgericht dient in erster Linie als Fassade für die Kontrolle der Schweiz durch den EuGH. Der Ehrenpräsident der „European Lawyers Union“, der Luxemburger Anwalt Joë Lemmer, spricht von einem Trojanischen Pferd mit dem EuGH im Bauch.
Andere prominente Autoren aus EU und EFTA verwenden ähnliche Bilder.
Damit stände die stolze und reiche Alpenrepublik souveränitätsmässig schlechter da als die armen ehemaligen Sowjetrepubliken.
Armenien, Georgien, Moldawien und die Ukraine wollen der EU beitreten. Sie haben dem entwürdigenden Zustand nur während einer Übergangszeit zugestimmt.
Für die Schweiz hat der Bundesrat aber eine EU-Mitgliedschaft in seiner „Lagebeurteilung“ vom Juni 2023 mit der Begründung ausgeschlossen, die damit verbundene Einengung des Handlungsspielraums könnte nicht durch eine volle Bindung an die gemeinschaftlichen Entscheide wettgemacht werden.
Das bisherige „Secret empire“ im Herzen Europas unterstände also dauerhaft einem extraterritorialen Gericht, ähnlich wie China und Japan im 19. Jahrhundert.
Im Fernen Osten bezeichnet man jene Zeit bis auf den heutigen Tag als Jahrhundert der Demütigung („Century of humiliation“). Für die Schweiz würde Ähnliches gelten.



Sehr geehrter Herr Baudenbacher vielen Dank für Ihre Recherchen Dir zeigen dass Alter nur eine Zahl (Mathematik) ist auch andere (Gautschin Zeyer Betreiber von http://www.zackbum.ch Hässig oder Herr Stöhlker die zeigen das Alter nur eine Marhemarik Zahl ist. Aber die Jungen ( Stichwort Subventionen FORDERN (extra groß geschrieben (ich habe grühervdieNZZ abonniert (20Sgunsen.ch 😉 ognwv LGBTW+×= 😀
Gerhard SPERREN. Merci
Besser kann man es nicht ausdrücken. Doch was genau meinen Sie denn?
schön dass die Schweiz wenigstens noch einen Klardenker wie Gerhard hat!
Völlig logisch und unspektakulär, dass der EuGH das Monopol hat, EU-Recht zu sprechen. Was ist daran speziell? Was würde der Herr Baudenbacher denn sagen, wenn bei einem Freihandelsabkommen ein indisches Gericht schweizerisches Recht auslegt?
Korrekt!
Viele haben leider noch immer nicht begriffen, dass der Exporteur im Exportland IMMER das Recht des Exportlands, samt den dortigen Gerichten, zu respektieren hat.
Sich als erfolgreiche Exportnation allerdings im Inland EU-Recht zu unterwerfen (die EU-Gesetze würden ja auch hier automatisch gelten), nur damit der Export in die EU in einigen Branchen (da bereits EU-konform) erleichtert wird, ist oberdämlich. Die Schweiz erleidet bei Annahme des EU-Vertragspakets nicht nur einen katastrophalen Soveränitätsverlust, sondern läutet ihren wirtschaftlichen Niedergang ein.
Dachte, ein ehemaliger Absolvent von mir würde sich mit Namen zu erkennen geben. Habe offenbar etwas falsch gemacht.
Demütigung folgt stets auf Dekadenz!
Die Schweiz glaubte schon immer, etwas grosses zu sein …
Ist sie auch im gegensatz du dir!!!!
Bern will via diese Unterwerfungsverträge der EU beitreten. Das wird immer klarer.
Es ist verstörend, erschreckend und beschämend, dass im Bundesrat, dem Ständerat und dem Nationalrat eine Mehrheit unsere Schweiz zerstören will. Und das mit Falschinformationen und Lügen wie wir hier lesen.
Wohlstand, direkte Demokratie bei der das Volk bestimmt über Zuwanderung, EU Beitritt und unsere Lebensbedingungen, unsere Unabhängigkeit und Freiheit wird mit Füssen getreten.
Bitte wählt SVP, es ist die einzige Partei die unsere einmalige Schweiz nicht Brüssel unterwerfen will.
Wen willst du hier eigentlich bekehren?
EU-Verträge NEIN!
Viele haben leider noch immer nicht begriffen, dass der Exporteur im Exportland IMMER das Recht des Exportlands, samt den dortigen Gerichten, zu respektieren hat.
Sich als erfolgreiche Exportnation allerdings im Inland EU-Recht zu unterwerfen (die EU-Gesetze würden ja auch hier automatisch gelten), nur damit der Export in die EU in einigen Branchen (da bereits EU-konform) erleichtert wird, ist oberdämlich. Die Schweiz erleidet bei Annahme des EU-Vertragspakets nicht nur einen katastrophalen Soveränitätsverlust, sondern läutet ihren wirtschaftlichen Niedergang ein.
Alle, die diesen unsäglichen EU-Verträgen zustimmen, haben die Schweiz aufgegeben!
Nein. Die Befürworter sind naiv und praxisfern.
Es ist unfassbar was man da lesen muss. Die Verwaltung und die Regierung in Bern versuchen uns mit Fehlinformationen um nicht zu sagen Lü… in die EU zu prügeln.
Unglaublich wenn man lesen muss, dass wir unrichtige Informationen bekommen aus dem Bundeshaus. Es geht doch um die Zukunft der Schweiz.
eben drum! – irgendwas will das verhindern!
Die Unterwanderung der Gerichte ist der Linken grösstes Ziel.
Auch wenn man das Einparteiensystem in China aus unserer Sicht mehr als kritisieren kann, eines sollten unseren Politiker in Westeuropa bewusst sein, rein vom schulischen Rucksack unseren Politclowns, könnte keiner einem chinesischen Provinzpolitiker das Wasser reichen. Aber das will ja niemand hören.
Bilaterale Verträge mit der EU werden uns das Genick brechen. Die Michels aus Bern, haben nur Eigeninteressen. Schweizer werdet selbstsicherer und bleibt kreativ und wissensdurstig, baut Bürokratie ab und nicht auf.
die Bürger werden nur verarscht und belogen. Ich frage mich, wer welche Interessen verfolgt um diesem Vertrag zuzustimmen. Einmal mehr wird Herr Baudenbacher kein Gehör finden obwohl er weiss wovon er spricht. Wenn er als EFTA-Richter nicht weiss wovon er spricht, wer weiss es dann noch. Leute wacht endlich auf.
in Bern, Bundeszwerge und Lobby Parlamentarier, ist unermesslich!