Gegen die NZZ wollte der Assistenzprofessor der Uni Lausanne den Presserat anrufen. Sie hatte es gewagt, seine Studie über M*** als fehlerhaft und unwissenschaftlich zu kritisieren.
Denn wer sich Gedanken über den angeblich rassistischen Gehalt des Wortes Mohrenkopf oder Mohrentanz macht und das Pfui-Wort nicht mal ausschreibt, disqualifiziert sich selbst.
Das mit dem Presserat liess Schär dann bleiben, dafür reichte er Klage wegen Persönlichkeitsverletzung gegen einen Artikel des hier Schreibenden in der „Weltwoche“ (WeWo) und wegen drei Artikeln auf seinem Medienblog zackbum.ch ein.
Unter anderem forderte Schär, dass per superprovisorischer Anordnung diesem Autor verboten werden sollte, über die Klage gegen ihn zu berichten.
Unglaublich: Das Regionalgericht Bern-Mittelland gab diesem Antrag statt. Ein einmaliger Maulkorb-Erlass, ein Anschlag auf die Medienfreiheit. Gegen den sofort Einsprache erhoben wurde.
Anschliessend liess sich das Berner Gericht fast zwei Monate (!) Zeit, um über diese Superprovisorische zu befinden. Um schliesslich am 25. November zur Einsicht zu gelangen: „Soweit weitergehend wird das Gesuch (von Schär, Red.) vom 29. September abgewiesen.“
Tschakata. Die WeWo und Zeyer wurden lediglich angewiesen, drei von vielen eingeklagten Bezeichnungen zu löschen.
Alle weiteren Behauptungen Schärs, dass hier eine Rufmordkampagne gegen ihn geführt werde, die auch sein berufliches Weiterkommen gefährde, weswegen auch nicht über seine Klage berichtet werden dürfe, sowie alle diese Artikel samt Kommentaren integral zu löschen seien, wurden aus dem Recht gewiesen.
Ein dritter Artikel („Schär, der Schweiger“), der ebenfalls hätte gelöscht werden sollen, wird im Berner Entscheid nicht mal erwähnt.
Absurd war die Forderung seiner Anwältin, dass nicht nur all diese Artikel gelöscht werden müssten, sondern WeWo und Zeyer verpflichtet werden sollten, „keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren“.
Der empfindsame Forscher hat nun drei Monate Zeit, ob er es dennoch auf einen Prozess ankommen lassen will oder nicht.
Sein Mütchen kühlen dürfte allerdings die Entscheidung der Gerichtspräsidentin, dass er die Gerichtskosten und eine Parteienentschädigung übernehmen muss. Plus natürlich die Kosten seiner eigenen Anwältin.
Geschichtswissenschaft ist keine exakte Wissenschaft. Im Gegensatz zu Mathematik oder Physik gelten hier andere Regeln als Falsifikation oder Wiederholbarkeit eines Experiments als Methoden zur Überprüfung.
In seiner Gegendarstellung, die von der NZZ unverständlicherweise (am Ende ihres ursprünglichen Artikels) abgedruckt wurde, behauptete Schär:
„Zutreffend ist, dass Prof. Dr. Bernhard C. Schär (…) kein wissenschaftlicher Fehler nachgewiesen wird.“
„Unter schweren wissenschaftlichen Fehlern sind erwiesene Datenmanipulationen, Plagiate oder vorsätzliche Verfälschung von Forschungsergebnissen zu verstehen. Nichts Vergleichbares liegt hier vor.“
Zu bestreiten, was gar nicht vorgeworfen wurde, nämlich beispielsweise vorsätzliche Verfälschung, ist ein übler Trick aus der untersten Schublade der Trickkiste.
Tatsächlich wird Schär vorgeworfen, dass er allein schon durch die Verwendung von Sternchen, weil er den Begriff „Mohr“ – sein Untersuchungsgegenstand – nicht aussprechen will, Voreingenommenheit signalisiert.
Zudem wird ihm bislang unwidersprochen vorgeworfen, dass er sich in der Genealogie der Eigentümerschaft des Mohrenkopf-Hauses in Zürich wie auch in der Wappenkunde schwer verhauen hat.
Das sind zwar nach seiner Definition keine „wissenschaftlichen Fehler“. Aber oberpeinlich ist es trotzdem.
Noch peinlicher ist, dass normalerweise in Geisteswissenschaften Erkenntnisgewinn durch Rede und Gegenrede entsteht, durch Behaupten und Widerlegen von Behauptungen.
Wer sich dem entzieht (inhaltlich wollte und will Schär zu keinem Vorwurf Stellung nehmen), erlaubt zumindest Zweifel daran, als historischer Forscher ernst genommen zu werden.
Damit findet ein ganz trübes Kapitel der Mohrenforschung hoffentlich sein Ende.
Wie bei ihm üblich hat Schär auch hier die Gelegenheit zur Stellungnahme nicht benützt.
Dass zum ersten Mal in der jüngeren Mediengeschichte einem Journalisten ein Maulkorb verpasst wurde, dass er über eine Klage gegen ihn selbst nicht berichten darf, bleibt als Skandal.
Dass die Mainstream-Medien das nicht einmal vermeldet haben, obwohl es alle Journalisten betrifft, ist bedenklich. Hier herrscht offenbar die Meinung vor: Maulkorb für Zeyer – recht geschieht’s ihm.





Wenn Hans Gerhard auch nur einen einzigen Kommentar schreibt, melde ich es dem Presserat.
Kommt schon noch, Gerhard ist noch im Mittagsschlaf!
Nur schon wenn ich c. Schär höre, kommt mir die galle hoch.
Bei dir kommt mir auch das grosse 🤮
@🙈. Wieso auch so aggressiv du würstchen?😂
Ohne Zweifel – diese Art von Forschung bewegt die Welt!
Und dann war da noch was: Im Hafen von Shanghai ist ein Sack voller Reis umgefallen.
Ein ganz verdrehter typ, dieser c. Schär
Artikel: „„keine neuen Artikel über den Gesuchsteller (Schär, Red.) zu publizieren“. Vom Nationalfonds kassieren aber Kritik nicht zulassen.
Peinlich wie die Anwältin, Zulauf?, versucht Maulkörbe zu verpassen!
Schär kann ja bei der Stadtpräsidentin Mauch anklopfen und um Steuergelder für seine Unkosten betteln.
Gratulation an Zeyer der unbeirrt die Pressefreiheit verteidigt!
Pleite?
Das passt zur Schweiz.
Juhu, Herr Rene Zeyer, herzlichen dank für Ihre Recherche. Für 20mmillisekunden wahrscheinich zu hochstehend 🙂 😉 bitte weiter machen mit diesem Misch aus Wissen, Humor und Menschwelichkeit Ein Fan Hans Gerhard
Beim nächsten Mal herr Rene Zeyer übernehmen wir die prozesskosten. Sie sind für mich der einzige Joursnalist (leider) der für Wahrheut steht. danke vielmals Ihre Fans Hans Gerhard
Meldung an KESB ist raus.
Genialer Titel 🙂
Man fragt sich, was da für Anfänger beim Regionalgericht Bern-Mittelland auf Kosten der Steuerzahler ihren Lohn beziehen. Jedem halbwegs aufgeweckten Jus-Studenten ist auf Anhieb klar, dass dieses Urteil spätestens auf der nächsten Instanzenebene kassiert wird.
Was werden da an sogenannten Universitäten für „Akademiker“ herangezogen. Leute die Zeit und Energie haben um wegen einer fälligen Anpassung ihrer Vergütungen auf die Strasse zu gehen. Streicht den überflüssigen „weichen Wissenschatlern“ die Mittel! Von Soziologie bis Kunstgeschichte (und den darauf resultierenden Staatsstellen) könnte man gerne die Studiengebühren verfünffachen und mit dem Geld Lehrstellen für die Privatwirtschaft schaffen. Weniger Unsinn zugunsten von ehrlicher Arbeit.
Uebrigens: welchen Platz nimmt die Uni Lausanne im internationalen Hochschul-Ranking ein?
Dieser Schär ist zu entlassen, ebenfalls sind ihm sämtliche Pensionsansprüche zu streichen. Als Steuerzahler will ich solche weltfremden, von allen guten Geistern verlassenen Unpersonen, nicht noch finanzieren.
Welch grandiose Mixtur: ein mimosenhafter Professor, eine wildgewordene Anwältin, überforderte Berner Gerichte, und über allem schwebt der Stadtrat von Zürich, der nebst dem Kampf um die teuersten Velowege des Universums seine Obsession gegen angeblich rassistische Beschriftungen von alten Häusern auslebt.
Realsatire pur. Dürrenmatt hätte es nicht besser treffen können.
Die Typen sollten mal erklären, wie die Wappen von Korsika und Sardinien zustande kamen – dann würde denen vielleicht ein Licht aufgehen. Stichwort „Mauretanien“.
Hoffentlich wird der Prof. Dr. Vollpfosten auch seine Stelle los.
Stark, Herr Zeyer! Weiter so, es braucht Ihre kritische Stimme und Zackbum mehr denn je. Mein Dank gilt auch Lukas Hässig, welcher René Zeyer hier regelmässig Platz einräumt. Bitte bleiben Sie weiterhin standhaft.
Nun bin ich gespannt, was die linkslastige Schweizer Möchtegern-Journaille darüber berichten wird. Wahrscheinlich nichts bis gar nichts. Denn bekanntlich gibt es Solidarität nur für diejenigen mit dem richtigen Gedankengut.
Aber sei’s drum, die schweigende Mehrheit steht hinter Ihnen, Herr Zeyer.
Ich lese Lausanne und alles ist klar. Ob Politiker oder Lehrbeauftragte, Lausanne scheint echt ein Problem zu haben. Irgendwie kommt da keine wirkliche Besinnung auf unsere Schweizer Werte mehr rein. Aber amüsant sind diese Geschichten schon. Einfach dran bleiben bitte.
Tja. Auch Köppel fordert immer Rede und Gegenrede.
Wie kann sich ein Professor nur so blamieren! Hätte er nichts unternommen, wäre es nicht annähernd so peinlich für ihn geworden.
Die Peinlichkeit steigern könnte der Mohrenkopf-Professor nur noch, indem er gegen das Urteil vorgeht. Egal, wie die nächste Gerichtsentscheidung ausgehen würde, der zugrunde liegende Sachverhalt würde noch mal hochgekocht werden, und es würde nur noch peinlicher für den Mohrenkopf-Professor werden. Den Titel Mohrenkopf-Professor würde er nie mehr in seinem Leben loswerden.