Der Präsident der 3. Strafkammer des Zürcher Obergerichts hat am Oster-Dienstag ein Verdikt gefällt, das für die Medien als 4. Gewalt im Land nicht unbedeutend ist.
Er verfügte zusammen mit Richter-Kollegen, dass der hier Schreibende vors Bezirksgericht zu stellen sei.
Dies, weil der Journalist mit genügend starkem Verdacht gegen das 2015 ausgeweitete Bankgeheimnis verstossen haben soll.
Und zwar mit seinen Stories vor 10 Jahren, mit denen er auf Inside Paradeplatz im 2016 den „Fall Vincenz“ ins Rollen gebracht hatte.
Pierin Vincenz, der letzte „Gutbanker“ der Eidgenossenschaft, landete 2018 in U-Haft, 2022 verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu knapp 4 Jahren Gefängnis.
Im August findet am Obergericht der Zweitrunden-Prozess statt, wo sich Vincenz, sein Kompagnon Beat Stocker und weitere Verurteilte verteidigen.
Stocker hatte erstinstanzlich 4 Jahre kassiert. Für alle gilt Unschuldsvermutung, solange die Urteile nicht rechtskräftig sind.
Stocker hatte den IP-Herausgeber nach seiner U-Haft ins Visier genommen. Er zeigte diesen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte an wegen Verletzung des Bankgeheimnisses.
Die Ermittler sahen das anders; ihnen fehlte stets „der Banker“. Wie soll ohne einen solchen eine Straftat bewiesen werden können?
Das Zürcher Obergericht hatte von Beginn an eine andere Ansicht. Es forderte die Staatsanwaltschaft – stets nach Beschwerden von Stocker – wiederholt zu einer schärferen Gangart gegen den Journalisten auf.
Letzten Juni führte die Staatsanwaltschaft faktisch auf Befehl des Obergeriochts eine Razzia auf der Redaktion von IP und beim Journalisten Zuhause durch.
Letzterer siegelte alles von der Polizei Mitgenommene. Eine Zürcher Bezirksrichterin gab ihm recht: Nichts vom Beschlagnahmten darf gegen den Medienmann verwendet werden, alles bleibt zu und verschlossen.
Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Entscheid und stellte Ende 2025 das Strafverfahren gegen den Journalisten ein. Stocker legte erneut Beschwerde ein, nach den zweimaligen Sistierungsverfügungen jetzt gegen die Einstellungsverfügung ein.
Erneut erhielt der Vincenz-Mitstreiter vor Zürichs Kantonsgericht recht.

Das Urteil der Obergerichts-Strafkammer vom 7. April zwingt jetzt die Staatsanwaltschaft, den Journalisten vor Bezirksgericht zu zerren.
Anklage-Vorwurf: Verstoss gegen Bankgeheimnis-Artikel 47 Absatz 1 litera c:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich ein ihm nach Buchstabe a offenbartes Geheimnis weiteren Personen offenbart oder für sich oder einen anderen ausnützt.“
Es läuft noch eine Beschwerdefrist von 30 Tagen.
Der Präsident der 3. Strafkammer des Obergerichts und zwei weitere Oberrichter sehen eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“; deshalb sei Anklage zu erheben.
Sie begründen ihren Beschluss mit einem „Memorandum“ der Bank Julius Bär, welches Bär-Kunde Stocker für seinen Vorstoss gegen den Journalisten ins Zentrum stellt.
Der „praktisch deckungsgleiche Inhalt mit den Memoranden“ der Bank sei die wahrscheinlichste Grundlage gewesen für den Artikel vom 27. Juli 2016, der jetzt zum Medien-Prozess führen soll.
Dieses „Compliance-Memorandum“ habe „in der vorliegenden Form als Quelle eine geradezu ideale Grundlage für einen Artikel auf ‚Inside Paradeplatz'“ geboten.
Das Bär-Memorandum stammt vom 8. April 2016. Der erste Artikel auf Inside Paradeplatz zu Vincenz‘ und Stockers geheimen Deals erschien einen Tag vorher.
Dass die verschiedenen Millionen-Transaktionen der beiden Wirtschaftsführer – Schlagworte sind Commtrain, Eurokaution, Investnet – im Artikel vom 27. Juli 2016 „in der genau gleichen Reihenfolge“ wie das Memo vom 8. April aufgelistet seien, erachten die Richter als springenden Punkt.
„Eine alternative Entstehungsvariante dieses Artikels lässt sich nicht derart plausibilisieren, dass auf eine Anklage verzichtet werden könnte“, befindet das Zürcher Obergericht.
„Dies führt zur Gutheissung der Beschwerde (von Beat Stocker), zur Aufhebung der angefochtenen Verfügung und zur Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft zur weisungsgebundenen Anklageerhebung gegen (den Journalisten) wegen Widerhandlung gegen Art. 47 Abs 1 lit. c BankG“.


Ich frage mich, weshalb Stocker nicht wartet, bis er endlich sitzt. Dann hat er genügend Zeit, kann kein Geld mehr ausgeben und sich somit wunderbar und umfassend um seine privaten Angelegenheiten kümmern.
Für alle gilt Unschuldsvermutung?
Endlich – gibt hoffentlich die Maximalstrafe
Soso, ist unangenehm wenn jemand genauer hinschaut
Was stimmt bei dir nicht ?
Beeindruckend, wie du immer die Maximalstrafe forderst bei dir reicht’s ja nicht mal für ein Minimalargument.
Wenn Selbstüberschätzung strafbar wäre, müsstest du dir um die Maximalstrafe wirklich Sorgen machen.
Braucht es für das Bankgeheimnis nicht eher eine Bank als einen Banker?
Was sind Transaktionnen?
Hunde die bellen, beissen nicht.
Spendenaktion für Luki?
Crowdfunding!
Ich hoffe IP zieht den Entscheid selbst ans BGE weiter und falls Notwendig auch noch vor dem EGMR, die Schweizer Justiz benötigt mal eine schelte
Ist das Zürcher Obergericht befangen?
Kann sein, das tönt wirklich so.
Der Entscheid ist in der Sache halbwegs nachvollziehbar. Während vor Gericht die Maxime „in dubio pro reo“ gilt, hat sich die Staatsanwaltschaft an den Grunsatz „in dubio pro duriore“ zu halten und auch im Zweifelsfall anzuklagen.
Wenn im Urteil aber bereits eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ angeführt wird, kann die gemäss StPO geforderte Unparteilichkeit aber zumindest bei der 3. Strafkammer des Obergerichts wohl nicht mehr ernsthaft angenommen werden.
Das Interesse der Öffentlichkeit sollte in do einem gravierenden Fall höher gewertet werden.
Danke, Luki, für deine Arbeit.
Hoffentlich wird die Zürcher Staatsanwalt nicht aktiv, sowie bei Pierin Vincenz…
Staatsanwaltschaft.
Wer hat die besser (vernetzten) Anwälte?
Dieser Beat Stocker soll gefälligst die gesamten Kosten für diesen unsinnigen Prozess übernehmen. Er kann es einfach nicht lassen. Kosten für den Steuerzahler sind schon über 100k!!
Geldverschwendung – das gibt einen Freispruch!
Die Gerichte beschäftigen sich gegenseitig.
Darum sind sie auch permanent überlastet.
Hauptproblem ist leider das vom bankenhörigen Parlament verschärfte Gesetz.
Frage: Warum klagt eigentlich schon wieder der Andere des Duos und nicht sein ehemaliger Kunde?
Und was macht der mit W aus Küsnacht?
Was stimmt mit Ihnen nicht?
Das ist der 100%-Freispruch für unseren überaus geschätzten „Luki“ schon gleich eingebaut… (Stocker soll jetzt gescheiter die Klappe halten!)
Genau, sonst schafft er noch Präjudizen.
Dieser Prozess wird zur Farce. Wenn die Veröffentlichung der Daten eine Straftat war, entzieht die Justiz der Anklage gegen Vincenz und Stocker das Fundament.
Wer IP auf die Anklagebank setzt, muss konsequenterweise das Verfahren gegen die Hauptbeschuldigten einstellen.
Alles andere ist prozessuales Theater, um das Bankgeheimnis formal zu retten, während man inhaltlich längst davon profitiert.
Man sieht – einmal mehr – einen Unrechtsstaat, welcher gleiches Recht unterschiedlich anwendet.
Herr Hässig, warum schwärzen Sie die Namen der Richter (siehe Abbildung 1)? Gemäss Art. 30 Abs. 3 der Bundesverfassung gilt der Grundsatz der Justizöffentlichkeit, der eine umfassende Transparenz verlangt, einschliesslich der Identität der urteilenden Richter.
Wenn Aufklärung plötzlich kriminell ist, dann sitzt nicht nur ein Journalist auf der Anklagebank, sondern gleich die Pressefreiheit mit.
An der Goldküste gibts eh keine Pressefreiheit mehr, siehe das letztjährige Drama um den Küsnachter!
Was stimmt mit Ihnen nicht?
Interessant, wie schnell in diesem Land nicht die mutmasslichen Missstände, sondern deren Aufdecker vor Gericht landen. Prioritäten sind offenbar auch eine Frage der Perspektive.
nix wichtigeres zu tun bei allen wirklichen problemen als ein zehnjähriges altes haar in der suppe zu suchen!?!?
Ein starkes Signal: Wer tief genug gräbt, wird nicht belohnt – sondern angeklagt. So viel zur vielbeschworenen vierten Gewalt.
Lukas, fürchte Dich nicht, denn wir sind bei Dir!
Ja, es wurde den Rechtsaussen schon hunderte Male erklärt: Das zugrundeliegende Gesetz wurde damals von ebendiesen Rechtsaussen gegen den Willen der Linken durchgedrückt. Dumm gelaufen.
Aber Neurechte haben halt nichts gegen einen starken, autoritären Staat mit autoritären Gesetzen.
Viel Haltung, null Gehalt.
Dieses selbstzufriedene „wir sind die Guten“ ersetzt keine Analyse. Es ist nur ein Schutzmechanismus, damit man sich nicht mit der eigenen Rolle oder den tatsächlichen Inhalten beschäftigen muss.
Detlef, aber dein Strohmann-Argument schon, oder?
Einerseits wird laufend wegen Überbelastung gejammert, andererseits nun so etwas, das irgendein fragwürdiger Oberrichter unnötige Arbeit der Staatsanwaltschaft aufbürdet (sorry ein Journalist erhält Informationen die offensichtlich korrekt waren und hat diese sich nicht proaktiv besorgt, und das wird diesem angelastet??), und zwar mit einer erstaunlichen irgendeinfragwürdigen, das man hierbei fragt „warum“, gleichzeitig die Medienfreiheit vor Augen aller angreift.
Hoffentlich muss Herr Hässig nicht in U-Haft, dann hätten wir nichts mehr zu lesen…
Beat Siegfried Stocker könnte sich Pierin Vincenz als Beispiel nehmen und sich einen Rest von „Klasse“ bewahren!