Der Präsident der 3. Strafkammer des Zürcher Obergerichts hat am Oster-Dienstag ein Verdikt gefällt, das für die Medien als 4. Gewalt im Land nicht unbedeutend ist.
Er verfügte zusammen mit Richter-Kollegen, dass der hier Schreibende vors Bezirksgericht zu stellen sei.
Dies, weil der Journalist mit genügend starkem Verdacht gegen das 2015 ausgeweitete Bankgeheimnis verstossen haben soll.
Und zwar mit seinen Stories vor 10 Jahren, mit denen er auf Inside Paradeplatz im 2016 den „Fall Vincenz“ ins Rollen gebracht hatte.
Pierin Vincenz, der letzte „Gutbanker“ der Eidgenossenschaft, landete 2018 in U-Haft, 2022 verurteilte ihn das Bezirksgericht Zürich wegen Betrugs und Urkundenfälschung zu knapp 4 Jahren Gefängnis.
Im August findet am Obergericht der Zweitrunden-Prozess statt, wo sich Vincenz, sein Kompagnon Beat Stocker und weitere Verurteilte verteidigen.
Stocker hatte erstinstanzlich 4 Jahre kassiert. Für alle gilt Unschuldsvermutung, solange die Urteile nicht rechtskräftig sind.
Stocker hatte den IP-Herausgeber nach seiner U-Haft ins Visier genommen. Er zeigte diesen bei der Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte wegen Verletzung des Bankgeheimnisses an.
Die Ermittler sahen das anders; ihnen fehlte stets „der Banker“. Wie soll ohne einen solchen eine Straftat bewiesen werden können?
Das Zürcher Obergericht hatte von Beginn an eine andere Ansicht. Es forderte die Staatsanwaltschaft – stets nach Beschwerden von Stocker – wiederholt zu einer schärferen Gangart gegen den hier Schreibenden auf.
Letzten Juni führte die Staatsanwaltschaft faktisch auf Befehl des Obergerichts eine Razzia auf der Redaktion von IP und beim Journalisten zuhause durch.
Letzterer liess alles von der Polizei Mitgenommene siegeln. Eine Zürcher Bezirksrichterin gab dem recht: Nichts vom Beschlagnahmten durfte verwendet werden, alles blieb zu und verschlossen.
Die Staatsanwaltschaft akzeptierte den Entscheid und stellte Ende 2025 das Strafverfahren gegen den Journalisten ein. Stocker legte erneut Beschwerde ein, nach den zweimaligen Sistierungsverfügungen jetzt gegen die Einstellungsverfügung ein.
Erneut erhielt der Vincenz-Mitstreiter vor Zürichs Kantonsgericht recht.

Das Urteil der Obergerichts-Strafkammer vom 7. April zwingt jetzt die Staatsanwaltschaft, den Journalisten vor Bezirksgericht zu zerren.
Anklage-Vorwurf: Verstoss gegen Bankgeheimnis-Artikel 47 Absatz 1 litera c:
„Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer vorsätzlich ein ihm nach Buchstabe a offenbartes Geheimnis weiteren Personen offenbart oder für sich oder einen anderen ausnützt.“
Es läuft noch eine Beschwerdefrist von 30 Tagen.
Der Präsident der 3. Strafkammer des Obergerichts und zwei weitere Oberrichter sehen eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“; deshalb sei Anklage zu erheben.
Sie begründen ihren Beschluss mit einem „Memorandum“ der Bank Julius Bär, welches Bär-Kunde Stocker für seinen Vorstoss gegen den Journalisten ins Zentrum stellt.
Der „praktisch deckungsgleiche Inhalt mit den Memoranden“ der Bank sei die wahrscheinlichste Grundlage gewesen für den Artikel vom 27. Juli 2016, der jetzt zum Medien-Prozess führen soll.
Dieses „Compliance-Memorandum“ habe „in der vorliegenden Form als Quelle eine geradezu ideale Grundlage für einen Artikel auf ‚Inside Paradeplatz'“ geboten.
Das Bär-Memorandum stammt vom 8. April 2016. Der erste Artikel auf Inside Paradeplatz zu Vincenz‘ und Stockers geheimen Deals erschien einen Tag vorher.
Dass die verschiedenen Millionen-Transaktionen der beiden Wirtschaftsführer – Schlagworte sind Commtrain, Eurokaution, Investnet – im Artikel vom 27. Juli 2016 „in der genau gleichen Reihenfolge“ wie das Memo vom 8. April aufgelistet seien, erachten die Richter als springenden Punkt.
„Eine alternative Entstehungsvariante dieses Artikels lässt sich nicht derart plausibilisieren, dass auf eine Anklage verzichtet werden könnte“, befindet das Zürcher Obergericht.
„Dies führt zur Gutheissung der Beschwerde (von Beat Stocker), zur Aufhebung der angefochtenen Verfügung und zur Rückweisung der Sache an die Staatsanwaltschaft zur weisungsgebundenen Anklageerhebung gegen (den Journalisten) wegen Widerhandlung gegen Art. 47 Abs 1 lit. c BankG“.


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WER AUSTEILT MUSS AUCH EINSTECKEN….
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Ich frage mich, weshalb Stocker nicht wartet, bis er endlich sitzt. Dann hat er genügend Zeit, kann kein Geld mehr ausgeben und sich somit wunderbar und umfassend um seine privaten Angelegenheiten kümmern.
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Für alle gilt Unschuldsvermutung?
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Für dich die grösste!
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Endlich – gibt hoffentlich die Maximalstrafe
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Soso, ist unangenehm wenn jemand genauer hinschaut
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Was stimmt bei dir nicht ?
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@soso nein unangenehm wenn jemand meint, er müsse sich nicht an geltende Gesetze halten. Das gilt für Vincenz genauso wie für Lukas. Lukas wurde als Marionette gebraucht, um Vincenz zu fällen – trotzdem haben alle Schafe hier das Gefühl, er habe eine journalistische Meisterleistung vollbracht. Warum konnte er wohl nie mehr nur annähernd daran anknüpfen? Wo sind seine angeblichen investigativen Fähigkeiten geblieben? Heute liest er den Blick und die Financial Times und schreibt ab
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Beeindruckend, wie du immer die Maximalstrafe forderst bei dir reicht’s ja nicht mal für ein Minimalargument.
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Wenn Selbstüberschätzung strafbar wäre, müsstest du dir um die Maximalstrafe wirklich Sorgen machen.
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Ach hör doch auf mit dem retardmaxxing.
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@Tamara: immer? Das war das erste Mal, aber ok..
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Braucht es für das Bankgeheimnis nicht eher eine Bank als einen Banker?
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Was sind Transaktionnen?
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In der deutschen Sprache ist das Ausdruck „Transaktion“ ein Fremdwort oder ein Lehnwort aus dem Lateinischen und kein Anglizismus, die Herr Hässig so gerne überschwänglich benützt. Was auf mindere Sprachkenntnisse der deutschen Sprache vermuten lässt.
Transaktion in der Wirtschaft:
https://de.wikipedia.org/wiki/Transaktion_(Wirtschaft)
Transaktion in der Informatik:
https://de.wikipedia.org/wiki/Transaktion_(Informatik)
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…schreibt er „mit von der Party“ mit seinem hölzig-vulgären Schreibe. Macht auf Stallgeruch, nur ganz ohne Stall.
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Hunde die bellen, beissen nicht.
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Spendenaktion für Luki?
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Crowdfunding!
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Ich wäre dabei !
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Nein nein, Fundraiserin. Dem Typ, der ständig meine Kommentare cancelt, gebe ich keinen Fünfer!
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Es ist ja absurd die Staatanwaltschaft hat dieses Verfahren ja zum 3. mal eingestellt während sich die Gerichte dagegen sträuben man machte Zwangsmassmahmen konnte davon nichts verwerten und soll jetzt doch Anklage erheben. Da zeigt sich mal ganz gut wer Kohle hat kann prozessiere bis zum geht nicht mehr wer nichts hat kann abgezockt werden von Banken und Versicherungen und der Staat hält die Schützende Hand über diese….
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Ich hoffe IP zieht den Entscheid selbst ans BGE weiter und falls Notwendig auch noch vor dem EGMR, die Schweizer Justiz benötigt mal eine schelte
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Nicht die Schweizer Justiz – es sind wie immer einzelne Exponenten.
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Doch die Schweizer Justiz, und zwar insgesamt Richter, Staatsanwälte und Gerichtsschreiber, es stinkt überall nach Vetterliwirtschaft zum Himmel! Unsere ganz Justiz ist ein Fehlkonstrukt! Unparteiische Richter zeig mir mal einen? Gibts nicht den ohne Parteibuch wirst du nicht gewählt. In anderen Ländern ist die Verfassung etwas Wert in der Schweiz taugt die Verfassung nicht mal als WC Papier. Wir meinen immer wir wären so gut, aber Grundrechte hat der Bürger weniger als in 3 Weltländern
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In der Natur gibt es drei Strategien: Angriff, Flucht, Tarnung.
Ich hätte Herrn Stocker Tarnung empfohlen.
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Und die SVP jammert über fremde Richter, wobei die eigenen den Parteiinteressen folgen.
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Welches Mebschenrecht wurde verletzt? Oder was soll Lukas an den EMGR weiterziehen?
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Alle Grundrechte einer Beschuldigten Person inkl der Verfahrensrechte wie Anklagegrundsatz, sind zum Glück auch Menschenrechte, unsere WC Papierverfassung die mit jeder Bundesratsverodnung ausgehebelt wird hilft den Bürgern halt nüt…lies mal was über die Normenhirachie…
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Es braucht die fremden Richter & Untersucher leider, das hat uns das Wallis doch allen nun eindrücklich demonstriert.
Wo nähe und bekanntschaft besteht kann keine unabhängikeit existieren…wollen wie unabhängigkeit braucht es fremde sonst gibts Vetterliwirtschaft und Interessenpflege
Entweder man nimmt ernst was in der Verfassung steht oder man deklariert Sie tatsächlich zum WC Papier
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Unbedingt weiterziehen vor das Bundesgericht. Dieses „Urteil“ ist eine Farce.
Gewusst? In der Schweiz kaufen sich „Richter“ ihre Ämter von den Parteien gegen jährliche Cash-Zahlungen.
Entsprechend moralisch erbärmlich (schmierig, korrupt) sind die Leute, die diese Ämter ausüben.
Es ist eine Negativselektion.
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Ist das Zürcher Obergericht befangen?
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Kann sein, das tönt wirklich so.
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Der Entscheid ist in der Sache halbwegs nachvollziehbar. Während vor Gericht die Maxime „in dubio pro reo“ gilt, hat sich die Staatsanwaltschaft an den Grunsatz „in dubio pro duriore“ zu halten und auch im Zweifelsfall anzuklagen.
Wenn im Urteil aber bereits eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ angeführt wird, kann die gemäss StPO geforderte Unparteilichkeit aber zumindest bei der 3. Strafkammer des Obergerichts wohl nicht mehr ernsthaft angenommen werden.
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Tja, das Obergericht hat ja vom Bundesgericht in der Causa Vincenz eins auf den Deckel gekriegt. Die haben ja das Urteil in Sachen Vincenz förmlich zerlegt und die Angelegenheit ans OR zurückgewiesen. Klar, dass die Damen und Herren jetzt sauer sind.
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Liebe Frau Treber,
Der Grundsatz „in dubio pro duriore“ für die Staatsanwaltschaft setzt voraus, dass gemäss Strafprozessordnung sowohl belastende als auch entlastende Umstände mit der gebotenen Sorgfalt und Unvoreingenommenheit abgeklärt werden. Genau hier liegt jedoch häufig das Problem: Wo diese Unbefangenheit nicht nur bei der Staatsanwaltschaft, sondern auch der Richterschaft in der Schweiz nicht gewährleistet ist, entsteht Raum für Willkür – und nicht selten spielen dabei auch persönliche Verflechtungen eine Rolle. Diese Problematik ist aus Erfahrung leider nur allzu gut bekannt.
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Da es sich mit Verstehen des Geldsystems, systembedingt, bei den Banken nicht um ein Wirtschaftsunternehmen handeln kann, weil die Banken, entgegen der Wirtschaftsunternehmen, weder über eine eigene Liquidität noch die Kundenguthaben und Eigenkapital für sich verwenden können, muss die Justiz, sich selbst anklagen, denn sie erlässt Gesetze, welche nicht im Einklang mit dem Geldsystem stehen kann!
Das Geldsystem als eigenständiges Gewerbe, Schuld und Verzinsungkonstrukt organisiert, kann weder rechtlich noch ökonomisch begründet werden, es sind Fiktionen!
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Die Unterscheidung zwischen „in dubio pro reo“ und „in dubio pro duriore“ entspricht der Systematik der Schweizerische Strafprozessordnung. Daraus folgt jedoch nicht, dass jede gerichtliche Prognose zur Verurteilungswahrscheinlichkeit unzulässig wäre.
Nach der Rechtsprechung des Bundesgericht verletzen vorläufige Einschätzungen der Beweislage die Unparteilichkeit nur dann, wenn sie den Anschein einer Vorverurteilung erwecken. Die Bezugnahme auf eine „überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit“ stellt für sich allein regelmässig lediglich eine zulässige prozessuale Prognose dar.
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In diesen Falle interessiert weder „in dubio pro reo“ noch „in dubio pro duriore“, sondern nur, dass in der Schweiz mittlerweile Gerichte Walliser Standard als Swiss Gold Standards übernommen haben: Kleinkinder im Kindergarten, die ums Barbie streiten.
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@ Barbie: Der einzige „Standard“, der hier sichtbar wird, ist der intellektuelle und der liegt leider eher im Kindergarten als bei den Gerichten.
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Wenn die Täter zu Opfer werden und die whistle Blower die Täter….
„….. daß Menschen durch Bestechung und Beziehungen reich werden, nicht durch Arbeit, daß die Gesetze Sie nicht vor diesen Leuten schützen, sondern diese Leute vor Ihnen, daß Korruption belohnt und Ehrlichkeit bestraft wird, dann wissen Sie, daß Ihre Gesellschaft vor dem Untergang steht.“
Ayn Rand
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Das nennt man „Rechtsstaat“. Es wurde etwas aufgedeckt, es wird bis dato pro forma verurteilt, aber vor allem wird fokussiert wie es zur Aufdeckung kam damit dies zukünftig nicht mehr passiert. Ein berichtender Journalist soll das Bankgeheimnis verletzt weil er darüber berichtete, er hat sich nicht proaktiv die Dokumente besorgt, die eine mutmassliche Straftat aufzeigen. Wenn über dies nicht berichtet worden wäre, wäre dies wie so vieles wahrscheinlich in der Schublade verschwunden. Es ist der Versuch ein Exempel zu statuieren, man sollte sich mal den verantwortlichen Richter anschauen
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weiss was Sache ist, das Obergericht weiss was Sache ist, Luki weiss was Sache ist, die Leser wissen was Sache ist und Stocker ist sauer, dass der Luki ihn mittels dieser Bankgeheimnisverletzung in die Pfanne gehauen hat. Wenn man berücksichtigt, dass Vincenz und Stocker zwar ‚moralische Strolche‘ aber hierfür erstinstanzlich, z.T. wirr konstruiert, mit hohen 4 Jahren bestraft – nicht zu vergessen die lange U-Haft – wurden, dann ist es möglicherweise angebrachr, dass auch der fahrige LH in diesem Fall sein Fett weg kriegt.
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Das Interesse der Öffentlichkeit sollte in do einem gravierenden Fall höher gewertet werden.
Danke, Luki, für deine Arbeit.
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Genau, danke Lukas für deine geile Arbeit. Unsere Institutionen müssen einfach wieder angst vor der vierten Gewalt bekommen.
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Eine wahrhaft dünne Beweislage, ein einziges Indiz. Zudem allenfalls verjährt nach zehn Jahren? Bezeichnend für unser Land, dass man vorallem jene jagt, die aufdecken. Armselige Richter. Dafür lassen sie fast jeden kriminellen Asylanten als Härtefall im Land.
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Demnach gibt es bald insideknast.ch?
A propos wie hier beschrieben, müsste wohl eher die Bank Julius Bär vor Gericht gezerrt werden, denn sie untersteht dem Bankgeheimnis tatsächlich und die Angaben stammen ja (angeblich) von dieser Bank.
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Haarscharf analysiert.
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Hoffentlich wird die Zürcher Staatsanwalt nicht aktiv, sowie bei Pierin Vincenz…
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Staatsanwaltschaft.
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Wer hat die besser (vernetzten) Anwälte?
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Bär und Karrer ist sicher wieder involviert!
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Wenn ich das richtig interpretiere, hat IP heikle Daten einen Tag, bevor diese von der Bank offengelegt wurden, publiziert. Dann können diese Daten nicht sehr geheim gewesen sein.
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SMART.
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Alles Nebelpetarden, macht besser endlich vorwärts mit dem Prozess gegen Vinzens und Stocker.
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Alles Nebelpetarden, damit die ganze Geschichte in die Verjährung gezogen werden kann.
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Dieser Beat Stocker soll gefälligst die gesamten Kosten für diesen unsinnigen Prozess übernehmen. Er kann es einfach nicht lassen. Kosten für den Steuerzahler sind schon über 100k!!
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Kann er sich gar nicht leisten, er wird ja wahrscheinlich bald ins Gefängnis müssen …
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Johannes … : Lassen wir diesen Stocker doch mal massregeln durch die Hells Angels. Vielleicht gibt er dann klein bei.
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Gibt Arbeit und Verdienst für unterbeschäftigte Anwälte, Staatsanwälte und Richter. Wann tritt die Verjährung bei Pirmin Vinzens ein ?
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Geldverschwendung – das gibt einen Freispruch!
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Die Gerichte beschäftigen sich gegenseitig.
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Darum sind sie auch permanent überlastet.
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Hauptproblem ist leider das vom bankenhörigen Parlament verschärfte Gesetz.
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Zur Erinnerung : Den Medien-Maulkorb haben wir übrigens Herrn Ständerat Andrea Caroni (FDP AR) zu verdanken.
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Frage: Warum klagt eigentlich schon wieder der Andere des Duos und nicht sein ehemaliger Kunde?
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Und was macht der mit W aus Küsnacht?
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Was stimmt mit Ihnen nicht?
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Das ist der 100%-Freispruch für unseren überaus geschätzten „Luki“ schon gleich eingebaut… (Stocker soll jetzt gescheiter die Klappe halten!)
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Genau, sonst schafft er noch Präjudizen.
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Unser Luki hahaha….König der Verlierer und Versager – gratuliere Luki
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Dieser Prozess wird zur Farce. Wenn die Veröffentlichung der Daten eine Straftat war, entzieht die Justiz der Anklage gegen Vincenz und Stocker das Fundament.
Wer IP auf die Anklagebank setzt, muss konsequenterweise das Verfahren gegen die Hauptbeschuldigten einstellen.
Alles andere ist prozessuales Theater, um das Bankgeheimnis formal zu retten, während man inhaltlich längst davon profitiert.
Man sieht – einmal mehr – einen Unrechtsstaat, welcher gleiches Recht unterschiedlich anwendet.
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Im Sport spricht man/frau in so einem Fall einfach von einem/r schlechten Verlierer/In. Vor Gericht heisst das simpel (sehr kostspielige) Verzögerungstaktik.
Die ursprünglich Angeklagten werden ihrer gerechten Strafe nicht entgehen.
PS: ich wollte die Strafe lieber bereits hinter mir als vor mir haben!
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Herr Hässig, warum schwärzen Sie die Namen der Richter (siehe Abbildung 1)? Gemäss Art. 30 Abs. 3 der Bundesverfassung gilt der Grundsatz der Justizöffentlichkeit, der eine umfassende Transparenz verlangt, einschliesslich der Identität der urteilenden Richter.
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Ich finde auch, dass die Namen der Richter herausgehoben werden sollen, die endlich mal geltendes Recht anwenden!
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Da es sich (noch) nicht um eine Gerichtsverhandlung oder Urteilsverkündung handelt, greift der Verfassungsartikel in diesem Fall vermutlich nicht.
Fun Fact: Der Präsident ist SVP-ler.
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@Tannebode Fritz:
Der Grundsatz aus Art. 30 Abs. 3 BV gilt prozessual einheitlich für alle erkenntniskräftigen Entscheidungen. Egal ob es sich um Zwischenentscheide oder Endentscheide handelt. Ausnahmen kann es in sensiblen Fällen geben. Hier aber nicht der Fall.
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Tja, dann könnte man evtl Verbindungen zu anderen Typen oder Zünfter herstellen…
Honi soit qui mal y pense
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Er hat Angst und ist nervos.
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M.O. Ja, warum, dann kann man sie auch massregeln. Diese verdammte Geheimnisstuerei geht mir langsam auf die Nerven. Immer schützt man diese, die über uns entscheiden und nach Bundesverfassung sind doch alle Menschen gleich und nicht einige „gleicher“ als Andere.
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Also nochmals: Der Name dieses offensichtlich doch etwas verirrten und verwirrten Oberrichters lautet: David Oehninger, SVP-Mitglied!
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Wenn Aufklärung plötzlich kriminell ist, dann sitzt nicht nur ein Journalist auf der Anklagebank, sondern gleich die Pressefreiheit mit.
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An der Goldküste gibts eh keine Pressefreiheit mehr, siehe das letztjährige Drama um den Küsnachter!
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Was stimmt mit Ihnen nicht?
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Pressefreiheit Schweiz 😂
Erinnern Sie sich an Corona?
Haben Sie noch nicht gemerkt, in was für einer scheinheiligen Bananenrepublik Sie leben?
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Interessant, wie schnell in diesem Land nicht die mutmasslichen Missstände, sondern deren Aufdecker vor Gericht landen. Prioritäten sind offenbar auch eine Frage der Perspektive.
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Die Täter sind verurteilt, falls du das nicht mitbekommen hast. Der Zweck heiligt nicht die Mittel.
Und bei 10 Jahren von schnell zu sprechen…
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Stimmt, Täter verurteilt aber nur, weil jemand den Mut hatte, es aufzudecken. Dass du lieber im Nachhinein Prinzipien betonst, statt diesen Punkt zu sehen, sagt eigentlich schon alles.
Und „10 Jahre sind nicht schnell“ wirkt vor allem dann überzeugend, wenn man bequem zuschaut statt hinterfragt.
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nix wichtigeres zu tun bei allen wirklichen problemen als ein zehnjähriges altes haar in der suppe zu suchen!?!?
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Ein starkes Signal: Wer tief genug gräbt, wird nicht belohnt – sondern angeklagt. So viel zur vielbeschworenen vierten Gewalt.
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Lukas hat nicht gegraben, sondern als Strohmann gehetzt und denunziert. Auch die 4. Gewalt hat sich an Gesetze zu halten
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Wenn man keine Argumente hat, nennt man es eben „Hetze“ und „Denunziation“. Das ist bequemer, als sich mit dem Inhalt auseinanderzusetzen. Der Verweis auf Gesetze wirkt dabei fast rührend als wäre kritischer Journalismus das Problem und nicht das, worüber berichtet wird.
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Während die eigentlichen Protagonisten der Vincenz-Affäre seit Jahren unbehelligt ihre Kreise ziehen, entdeckt man plötzlich juristischen Furor gegenüber einem Medium, das genau diese Zustände öffentlich gemacht hat.
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bedenkt man den umstand das die Vinzenz und c/o vorgeworfenen Straftatbestände auf einer vorangegangenen Straftat basieren die ebenso geltendes Recht verletzt ist es folgerichtig das diese Tat genauso bestraft wird wie das Gesetzt vorsieht.
Ob schuldig oder nicht entscheiden die Gerichte und nicht der mob, in einem Rechtsstaat sollte auch basierend auf dem Recht geurteilt werden.
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Wer bei jeder kritischen Stimme „Mob“ ruft, offenbart weniger Sorge um den Rechtsstaat als vielmehr die eigene Unfähigkeit, sich mit Inhalten auseinanderzusetzen.
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Lukas, fürchte Dich nicht, denn wir sind bei Dir!
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Man gewinnt den Eindruck, dass hier nicht Gerechtigkeit priorisiert wird, sondern Risikovermeidung: Die wirklich Mächtigen bleiben ausser Reichweite, also greift man nach dem, was sich leichter greifen lässt.
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Ja, es wurde den Rechtsaussen schon hunderte Male erklärt: Das zugrundeliegende Gesetz wurde damals von ebendiesen Rechtsaussen gegen den Willen der Linken durchgedrückt. Dumm gelaufen.
Aber Neurechte haben halt nichts gegen einen starken, autoritären Staat mit autoritären Gesetzen.
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Viel Haltung, null Gehalt.
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Dieses selbstzufriedene „wir sind die Guten“ ersetzt keine Analyse. Es ist nur ein Schutzmechanismus, damit man sich nicht mit der eigenen Rolle oder den tatsächlichen Inhalten beschäftigen muss.
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Detlef, aber dein Strohmann-Argument schon, oder?
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Na, Franka, Augen gerade aus!
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„Arena“ passt ganz gut. Teile, herrsche, Brot und Spiele. Und du mit Saisonkarte auf der Tribüne.
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Einerseits wird laufend wegen Überbelastung gejammert, andererseits nun so etwas, das irgendein fragwürdiger Oberrichter unnötige Arbeit der Staatsanwaltschaft aufbürdet (sorry ein Journalist erhält Informationen die offensichtlich korrekt waren und hat diese sich nicht proaktiv besorgt, und das wird diesem angelastet??), und zwar mit einer erstaunlichen irgendeinfragwürdigen, das man hierbei fragt „warum“, gleichzeitig die Medienfreiheit vor Augen aller angreift.
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Sesselfurzer die sich gegenseitig beschäftigen und Steuergelder verjubeln!
Personalbremse-Initiative auch für Richter!
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Hoffentlich muss Herr Hässig nicht in U-Haft, dann hätten wir nichts mehr zu lesen…
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Das wäre die Lösung vom verblödeten IP, das die Schweiz immer mehr in den Dreck zieht.
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Beat Siegfried Stocker könnte sich Pierin Vincenz als Beispiel nehmen und sich einen Rest von „Klasse“ bewahren!
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Weshalb wundert mich das nicht?
Klassische Rechthaberei trotz überlasteter Gerichte.
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Alle juristisch Orientierten lieben das Rechthaben. Für Gewisse ist es sogar das Lebenselexier.
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Danken Sie Herrn Stocker dafür und bitte berichten Sie detailliert über das Vorgehen – in der Praxis – unserer für hochheilig empfundenen Justiz.
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Von wegen „hochheilige Justiz“! Bei uns gilt vielenorts noch immer: Eher „Schmuddel-Kuschel- und Günstlings-Justiz“!
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Herrlich diese eigene Juristenwelt. Ich freue mich schon jetzt auf deren eigene – sehr gehobenen – Selbstbestätigung „natürlich“ von Gesetzes wegen.
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aha – das zh-Oberrichtergremium besteht aus lauter Mathematikgenies: die Wahrscheinlichkeit für genau diese Reihenfolge 1. Commtrain; 2. Eurokaution; 3. Investnet liegt bei 1:6.
Und demnächst sauge ich mir Goldadern aus den Fingernägeln.
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und dass lediglich das Alphabet die Reihenfolge der Unternehmen vorgab, ist dem Obergericht auch suspekt?
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Nein, es besteht auch aus oftmals zu wenig gebildeten Möchtegern-Juristen und Rechts-Parvenüs!
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Juristen und Zahlen ist wie das Verhältnis Trump zu Intelligenz. Von denen beherrscht keiner das Einmaleins fehlerfei.
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Herr Hässig
Keine Sorge.
Bis das endgültige Urteil vorliegt, dauerts noch eine Weile. Und dann:
https://youtu.be/sqr30Bh8sU0?is=RW0Ki8bHAUPwJVqe
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Wenn sich der juristisch abgerichtete Hund sich selber in den Schwanz beisst.
Ein schöner Fall auf Staatskosten.
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Ohne IP bzw. Maestro Hässig würde dieser ViPi wohl noch immer auf dicke Hose machen. Wie der Benko, Wunderfuzzys die aus Wasser Wein machen können und über das Wasser gehen sowieso. Der Rest der hiesigen Medien lag diesen Blendern immer zu Füssen, inklusive SRF mit einer eigenen Investigativabteilung. Sagt ja alles über diese Rest-Medien in unserem abgevipten Ländli.
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Unschuldsvermutung? Wenn dem so wäre, warum sind die Gerichte denn involviert? Es sollte eher „Schuldvermutung“ heißen.
Nach 10 Jahren erfolgt eine Klage? Wenn Unternehmen wie Gerichte arbeiten würden, wären wir längst deindustrialisiert.
NB: dem Autor müsste ein Verdienstorden für die Publikation der dunklen Machenschaften von Beat, Pierin und Co. überreicht werden.
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Typisch Schweiz in den vergangenen Jahren – die „Guten“ werden verfolgt und die „Schlechten“ werden geschützt. Das Ansehen der Justizbehörden schmilzt wie diesjenige der Politik dahin, wie der Schnee an der Sonne. Nun IP wird sich hoffentlich zu wehren wissen!
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Anwälte und Huren streiten sich seit mehreren hundert Jahren darüber, welches das älteste Gewerbe der Welt ist.
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Du sollst dich nicht erwischen lassen, hatten Stocker und Co. nicht bedacht.
Dank Quellenlieferanten die noch ein Un-Rechtsempfinden haben, dank investigativem Journalismus, dank IP Publikation ist das kriminelle Verhalten publik geworden.
BTW: Auch ohne Publikation war es kriminelles Verhalten von Stocker und Co.
Aus meiner Sicht ist alles richtig gelaufen, alles andere wäre absurd!
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Lorsqu’en „démocratie“ (notion qui n’est somme toute qu’une „croyance“ aveugle) les fondements du quatrième pouvoir sont attaqués à leurs bases par le législateur (ce que l’Inquisition était au Clergé d’autrefois, au nom des dogmes) ça en dit long sur le déclin de nos sociétés „modernes“. L’Intérêt privé vs l’Intérêt général (retour à l’obscurantisme).
https://www.lemonde.fr/les-decodeurs/article/2025/12/17/en-suisse-la-justice-consacre-la-liberte-de-la-presse-face-au-secret-bancaire_6658293_4355770.html
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Also der IP Artikel war VOR dem Bär Memorandum – stellt sich nun die Frage, wer wem abgeschrieben hat…
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Oder es gab einen Whistleblower?
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Wer sucht der findet – vielleicht auch Verbindungen, die solche Entscheide entstehen lassen.
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Recht darf und muss man auch gestalten können.
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Wann bitte ersetzt KI diese unfähigen und parteiischen Richter? Hoffentlich bald. Dem Rechtssystem wäre sehr geholfen.
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Der erste, der dringend ersetzt werden muss, ist David Oehninger!
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Was für ein krankes Justizsystem die Schweiz doch hat.
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Regierende, Richter, Gerichte, Staatsanwälte mittels Falschgeldwährung, die durch ständige Verschuldung entsteht (und quartalsweise zinsbelastet ist), finanzieren lassen.
Schuldenrückzahlung ist tatsächlich gar nicht möglich, weil alle Währungen durch Schuldenaufnahme entstehen. Das System selbst ist somit auf der Grundlage der Betrügerei aufgebaut und die gesamte Gesetzesgebung ungültig, weil die Schuldenberge mathematisch nicht zurückbezahlt werden können. Staaten, Finanzsystem und deren Jutiz sind somit selbst betrügerische+illegale Konstruktionen.
Herr Hässig muss nur das geltend
machen.
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Nein, nicht die Justiz ist das Problem!
Das Problem sind unsere Gesetzgeber, das Parlament, resp. gewisse Parteien.
Diese wollen ein striktes Bankgeheimnis. Zudem ist Whistelblowing für diese Leute des Teufels. Mit restriktiver gesetzlicher Einschränkung soll Whistelblowing möglichst im Keime erstickt werden.
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Justiz um Justitias Eigenschaften.
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Mit einem unqualifizierten Zürcher Zufalls-Obergerichts-Präsidenten!
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Was nicht sein kann, darf nicht sein.
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Das Schweizer Bankgeheimnis dient vor allem dazu, Kriminelle vor Strafverfolgung zu schützen. Die Elite inkl. die Mehrheit der Politiker in diesem Land will dies so, denn sie haben kein Interesse daran, sich ins eigene Knie zu schiessen.
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Wann werden endlich Gesetze geändert, so dass statt den Whistelblower die Kriminellen vor Gericht landen.
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Dass die Bankenlobby damals diese Verschärfung des Bankgeheimnisses über ihre gut geölten Kanäle im Parlament durchgedrückt hat, kann man ja verstehen, jeder ist sich selbst der Nächste.
Aber dass unabhängige Richter sich zu willfährigen Vollstreckern der Partikularinteressen von Gangstern in Nadelstreifen machen, das ist der eigentliche Skandal. Stattdessen sollten sie das Gesetz so auslegen, dass das überwiegende Interesse der Öffentlichkeit an der Offenlegung von mutmasslich kriminellen Machenschaften geschützt wird.
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Sorry, Sie verstehen unseren Rechtsstaat leider nicht.
Die Richter hat der „gesunde Menschenverstand“ nicht zu interessieren. Sie sind einzig an das Gesetz gebunden. Wie das Volk denkt, ist (leider) irrelevant.
Will das Volk solche Urteile verhindern, so müssen sie bei den Wahlen der gesetzgebenden Gewalt ansetzen und nur Leute wählen, die das Volksinteresse vertreten.
PS: Für ein striktes Bankgeheimnis und gegen Whistelblowing setzen sich die Parteien, die rechts im Parlament sitzen ein.
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Früher war der „Staat“ nichts anderes als die Autorität des Klerus mit seinem Gericht – der Inquisition des Heiligen Offiziums – und selbst die verwerflichsten Sünden waren durch das Beichtgeheimnis (das heutige Bankgeheimnis) geschützt. Als wahrer Pfeiler einer dank des Handels mit „Ablassen“ äußerst lukrativen Institution (Gold/Silber) – diese „bezahlbaren Papiere der Laster im Austausch gegen eine Verkürzung der Zeit im Fegefeuer beim Jüngsten Gericht (der Laster)“ – bis zur Reformation Luthers (1517)
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Beim zu Recht angeschossenen Zürcher Obergerichtspräsidenten der III.Strafkammer handelt es sich um den umstrittenen David Oehninger – SVP-Mitglied! Oehninger, 46 Jahre alt, wurde Ende Oktober 2017 vom Kantonsrat nur hauchdünn (mit einer einzigen Stimme über dem absoluten Mehr!) ans Obergericht gewählt. Seine Wahl war stark umstritten und er wurde schon damals in Frage gestellt. Er war vorher bloss Ersatzrichter am Bezirksgericht Dietikon. Es fehlt ihm mit grosser Wahrscheinlichkeit an der nötigen menschlichen, sachlich-fachlichen Kompetenz – und das bis heute…
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Auch Volksvertreter sind nicht unfehlbar – wird nur selten bemerkt.
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Wobei wir wieder beim Thema
Gefallen und eine Hand wäscht die andere und zwei das Gesicht wären!
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Ein gewisses Mass an Korruption, Vetternwirtschaft und Befangenheiten sind wir uns ja schon gewöhnt. Der Basisgeruch hat alles was wir kennen bereits durchzogen.
Aber diese Geschichte stinkt zum Himmel.
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CRONY-CAPITALISM
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Wenn in der „Demokratie“ (ein Begriff, der letztlich nichts anderes als ein blinder „Glaube“ ist) die Grundlagen der vierten Gewalt vom Gesetzgeber (einst die Inquisition) an ihren Wurzeln angegriffen werden, sagt das viel über den Niedergang unserer „modernen“ Gesellschaften aus. Privates Interesse vs. Allgemeininteresse (Rückkehr zum Obskurantismus). Und als die Bank Reyl die Einleitung eines Strafverfahrens wegen Verletzung des Bankgeheimnisses gegen französische Journalisten forderte, lehnte der Generalstaatsanwalt von Genf dies im Namen der Informationsfreiheit ab.
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Noch ein paar Jahre warten und darüber „stürmen“ dann bekommen der
Pierin Vincenz und seine Kumpane einen Heiligenschein und
werden selig gesprochen. Dazu noch eine Abfindung für erlittenes
Ungemach.
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Im Hintergrund wird wohl noch immer dessen RA Lorenz Erni die „Fäden ziehen“! Unverschämt!
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ja – die für die Mandanten zu veranstaltenden Goodwill-Parties gehen ganz schön ins Geld.
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Die heutigen Obergerichte sind die Prost🍾ituierten des Kapitals!😂
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…ist die Zürcher Justiz jetzt besser als die im Wallis? So an jene die sich da das Maul zerreissen…
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Nicht besser, sondern anders.
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„Einschüchterungsklagen“ werden genutzt, um Journalisten durch hohe Prozesskosten finanziell zu ruinieren, selbst wenn die Berichterstattung inhaltlich korrekt ist. Fazit: Aber, die Bundesverfassung garantiert die Medienfreiheit, was bedeutet, dass Medienschaffende frei und ohne Einschüchterung berichten sollen, dass ich nicht lache….
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Freiheit kann ruinieren.
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Panta rhei – alles fliesst!
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Und nun werden anscheinend meine Kommentare (auf Französisch, Englisch und Deutsch) wiederholt zensiert?! Toll.
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Justitia ist blind – die Wagschale nicht windgeschützt.
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Richten bedeutet auch an Vorgaben anpassen.
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waren die „seriösen“ Staatsanwälte und Richter gar am End auch ab und zu dabei bei den teuren Champagner Spesen- Parties im Kings-Club. Ein Schelm wär böses denkt..
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Da rumort es gewaltig in gewissen Clubs.
Da menschelt es sehr, gerade in diesen Kreisen.
Siehe auch die Berufe in den Epstein Files.
Die Schweiz und Zürich eine Ausnahme…?
Für wie blöd halten die uns eigentlich!
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So so, vor 10 Jahren erschien also auf IP ein Artikel welcher nun zum Anlass genommen wird um etwas zu konstruieren.
Ist denn – unabhängig ob justiziabel ja oder nein – hier nicht bereits Verjährung eingetreten ?
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Gibt es in der Justiz auch Ablassbriefe??
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Wie war das? Richter verfügen über ein Parteibuch?
Und ich Ochse dachte Justitia ist blind und wird von einer Waage symbolisiert.
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An alle Empörten: das Gesetz betr. Bankkundengeheimnis wurde von den Politikern geschaffen/verabschiedet, die Ihr gewählt hat. Wer Parteilisten einlegt und blind irgendwelchen FDP- und Hellebardentypen folgt, wählt Lobbyisten. Neben den Bauern hat die Finanzindustrie die grösste Lobby in Bern. Auch die Mitte ist ein Hort vom Super-Lobbyisten. Alles so genannte Volksvertreter, die so ziemlich alles vertreten… ausser eben das Volk.
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Public Choice Theory !
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Das ist kein Argument, das ist eine intellektuelle Ausweichbewegung: Komplexität leugnen, Verantwortung verschieben, und sich dabei noch überlegen fühlen.
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„… muss Medium wegen Bankgeheimnis-Verletzung anklagen.“
Dann muss man eben endlich das Bankkundengeheimnis auch im Inland abschaffen.
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… der hier Schreibende….
Gendern nervt.
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Das ist nicht gegendert, sondern eine korrekte Anwendung des Partizip Präsens.
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Rethorik – die Kunst der strategisch überzeugenden Kommunikation in die gewünschte Richtung zu bewegen.
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Opfer schützen und Täter decken.
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Da es sich mit Verstehen des Geldsystems, systembedingt, bei den Banken nicht um ein Wirtschaftsunternehmen handeln kann, weil die Banken, entgegen der Wirtschaftsunternehmen, weder über eine eigene Liquidität noch die Kundenguthaben und Eigenkapital für sich verwenden können, muss die Justiz, sich selbst anklagen, denn sie erlässt Gesetze, welche nicht im Einklang mit dem Geldsystem stehen kann!
Das Geldsystem als eigenständiges Gewerbe, Schuld und Verzinsungkonstrukt organisiert, kann weder rechtlich noch ökonomisch begründet werden, es sind Fiktionen!
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Das Bankgeheimnis schützt auch die Falschen. Das hat sogar inzwischen Andrea Caroni eingesehen.
Es muss zwingend für öffentliches Interesse und Journalisten Ausnahmen geben.
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Ausgerechnet Caroni das Buure Bübeli..🤮🤮
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Ja, ja der FDP-Caroni! Was die Appenzeller so alles hervorbringen und nach Bern schicken, ist schon sehr speziell!
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Diese Rechthaberei von einzelnen Individuen überlastet das ohnehin prekäre CH Rechtsystem. Und der Bürger muss die Zeche mit Steuern bezahlen.
…den Memoranden“ der Bank sei die wahrscheinlichste Grundlage gewesen …
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Personen aus Mitleid und Sympathie zu wählen und zu bejoben endet früher und später immer im Desaster „Looser State“.
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„Looser“ State, da crinchen sich meine Haare am Unterarm (und wahrscheinlich allen, die Englisch einigermassen beherrschen!).
Loser! Loser! Da gibt es kein zweites ‚o‘, auch wenn das phonetisch Sinn machen würde!
In sämtlichen Kommentaren aller Artikel hier schreiben viel zu viele ‚looser‘ anstatt ‚loser‘.
Merkt euch das endlich mal, es heisst ‚loser‘; oder sagt einfach ‚Verlierer‘, dann ist das Problem auch gelöst.
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Die Namen sind alphabetisch sortiert. Dieser höchst-fortgeschrittene Algorithmus kann nur dem Spezialwissen einer Bank entsprungen und somit durch Bankgeheimnisverletzung an die Öffentlichkeit gelangt sein.
Für Lukas könnte es noch schlimmer kommen: stellt euch vor, die Forensik deckt auf, dass sein Artikel die exakt gleichen 26 Buchstaben beinhaltet, wie der ursprüngliche Compliance Bericht von JB. Zwar hat er mit hoher krimineller Energie deren Reihenfolge verändert, aber sind immer noch die gleichen 26 Buchstaben! Das würde reichen für einen Antrag auf vorzeitigen Haftvollzug.
Go, Luki!
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Wenn es eine so offensichtliche Verletzung des Bankgeheimnisses gewesen war, warum hat dann Stocker nicht gleich bei der Publikation im Juli 2016 Strafanzeige erstattet, sondern erst als er in U-Haft kam?
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Looooser biegen das Gesetzt, man nennt sie Schweizer Staatsanwälte. Fällt nicht auf, solange niergens eine Bar abbrennt. Profitiere auch Du! Wähle den Looooser und die Ignorantin.
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Ohnehin überlastet Passendes aussuchen, um den arbeitsintensiveren Teil zu stappeln.
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Erfolg muss man sich hart erarbeiten, Anklage bekommt man gratis (der Neid des Ober-Looooosertums)!
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Bei aktuell überlasteter Justiz in zeitlichem Verzug mit Gefahr von Verjährungen ist richtige Prioritätensetzung äusserst wichtig.
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À la question posée en 2022 de savoir si “ la protection du secret bancaire peut-elle justifier des restrictions à la liberté de la presse dans une démocratie?“ La réponse en 2026 est: OUI
https://www.lemonde.fr/les-decodeurs/article/2022/02/22/l-enquete-suisse-secrets-relance-le-debat-sur-la-liberte-de-la-presse-face-au-secret-bancaire_6114829_4355770.html
Capitalisme de connivence ! (Crony-capitalism en anglais)
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Die Justiz will die Medien mundtot machen. Die Strafprozessordnung ist 100 Jahre alt. Herr Erni versiegelt gerne. Pierin ist immer noch nicht rechtskräftig verurteilt. Was sind wir doch für eine islamische Republik.
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Täterschutz vor Opferschutz ist ein wichtiger Reputationsaspekt.
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Weshalb macht man sich als Staatsanwälte und Oberrichter dermassen lächerlich? Liegt es einfach daran, dass man zu wenig zu tun hat oder hat man Angst und etwas zu verbergen?
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Finde ich gut. Journalisten sollten sich 2 x überlegen, ob sich eine Story wirklich lohnt. Bevor sie wieder mal jemanden in die Pfanne hauen.
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Switzerland (in a state of sectarian dogmatism) is violating international human rights law. While the status of whistleblowers in the private sector is not protected, this risk has extended to the media, which risk criminal prosecution if they reveal due diligence failures or report on banking data disclosed by a third party, even if the data is in the public interest and reveals significant irregularities (including criminal ones). The UN asserts that in no other democratic country is reporting such abuses considered a crime, as long as the revelations are in the public interest.
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In the past, obscurantism was considered faith; the secrecy of confession within Catholicism (an equivalent of banking secrecy today) was a cardinal element conducive to vices of all kinds. And „indulgences“ were a commercial means of enriching the clergy under the promise of silence and redemption as an alibi. Opponents or freethinkers? Heretics brought before the Inquisition: the Tribunal of the Holy Office. Switzerland extinguished the Age of Enlightenment (as early as 1900).
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Die Verjährung für dieses Delikt tritt nach 10 Jahren ein. Rechne…
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Ruhig Blut Lukas, auch im Knast kannst Du Dich weiter als Journalist versuchen. Es wäre wahrlich tragisch, wenn ausgerechnet einer Deiner wenigen echten Recherchen Dein Büro in eine Zelle verlegt.
Wir schauen alle gespannt zu.
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@Irina
Ich persönlich wäre umso besorgter um mein eigenes Land, da es sich darauf vorbereitet, internationales Menschenrechtsrecht zu verletzen! (Schreiben der Vereinten Nationen – 3. März 2022).
https://spcommreports.ohchr.org/TMResultsBase/DownLoadPublicCommunicationFile?gId=27138
Oder wie ein vermeintlich demokratisches Land versucht, sich selbst auf perfekt inszenierte Weise zu sabotieren 🙈🙉🙊
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Das Obergericht würde besser auch als Aufsichtsbehörde über die Strafuntersuchungen amtieren. Dann müsste sich nicht die ganze Schweiz fragen, weshalb in der Herzklinik des USZ noch immer 150 ungeklärte Todesfälle als mögliche Verbrechen herumliegen. Da hat doch keiner noch Vertrauen in unsere Justiz. Aber jetzt bei einer solchen Bagatell gegen IP wird ein Fass aufgemacht. Leben wir in Russland oder in Nordkorea?
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Wer die Wahrheit verbreitet, ist kriminell!
Neue Logik = bescheissen ist hochlegal und Kritik wird bestraft.
Wo leben wir?
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Es braucht langsam echt Journalisten von Hässigs Kaliber die mal den ganzen dreck der Richter und Staatsanwälte aufdeckt und sie durch den medienzirkus zieht. Unser schweizer Justiz ist ein Witz! Schützt jene mit Geld.IP Justiz bringt mal ein paar Richter öffentlich zum stürzen.
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wenn jemand mit den spesen ins puff geht und krumme deals macht dann ist das bankgeheimnis doch egal. luki wird auch aus dem knast die heuchlerei der banken und linken politik entlarven.
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Ein Justizsystem mit Doppelmoral und Heuchelei.Wie das Bankgeheimnis, das von seinem ursprünglichen Zweck abgewichen ist und heute für Unwissende ein Mythos oder eine Legende ist. Das Gesetz verbietet investigativen Medien die Auswertung von Bankdatenlecks, ohne Ausnahme, selbst wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Doch gerade ein von der Presse aufgegriffenes Bankdatenleck war der Ausgangspunkt für eine umfassende Untersuchung der FINMA gegen die Reyl Bank. Dies bestätigte unbestreitbar das öffentliche Interesse an einem solchen Leck. Typisch Schweiz und ihre widersprüchlichen Prioritä.
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Es gilt somit der bewährte Grundsatz:
„Ich bin zwar kriminell, aber das hätte nie herauskommen dürfen. Wo kommen wir sonst hin!“
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Die Strafbestimmung in Art. 47 des Bankengesetzes bezweckt, das Bankkundengeheimnis zu schützen (und nicht Betrüger vor Strafverfolgung). Der offenbare Missbrauch eines Rechts – hier von Art. 47 BankG – findet keinen Rechtsschutz.
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Wenn es ein Crowdfunding braucht für die Kosten bitte in diesem Medium melden. Ich bin der erste der einzahlt.
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Un consortium de journalistes internationaux s’en chargera très probablement.Tandis que la Suisse devra assumer un autre risque de réputation, et pas des moindres celui-là.
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Aber nicht mit meinen Steuergeldern, WD!
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Das Einzige, was mich am Fall Vincenz interessiert: Wie ist das Verhältnis ‚angerichteter Schaden‘ zu ’sämtliche Kosten der juristischen Abwicklung der Causa Vincenz (& Co.)‘ In CHF. Wenn das jemand weiss? Mein Eindruck ist, der Schaden entsteht erst durch die Juristerei. Durch das sich Reinwaschen wollen der Raiffeisen – Pfuffen.
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Bei den MSM herrscht Funkstille!
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Ist der Vincenz immer noch nicht im Gefängnis? Was geht da ab?
Offenbar sind unsere Gesetze nur Juristenfutter. Hast Du Kohle um diese zu füttern rettet man sich in die Verjährung. Die anderen haben Pech gehabt.
Das Einzige was uns übrigbleibt; Auf den Strassen mit den Fingern auf Sie zu zeigen damit Sie zu Hause bleiben und uns nicht dauernd an diese Art Justiz/Politik erinnern.
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Hören Sie auf die Namen der Richter zu schwärzen.
Sie üben öffentliche Ämter aus und werden von der Öffentlichkeit mit Steuergeldern bezahlt. Die Richter können bitzeli wenig Verantwortung übernehmen.
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Hier ist der Name nochmals verkündet, für alle: David Oehninger – SVP und eine Schande für jeden Rechtsstaat und alle Richterinnen und Richter die sich an Gesetz und Recht halten.
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wie genau lautet der Tatvorwurf?
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Ich hoffe gibt etliche tausend
Steuergeld für Vincenz.Das
langsam der größte Trottel
merkt was für einer Kanaker
Republik er lebt !! Solche
Idioten wie hier gibt’s es
in keiner Bananen Republik !!
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👍👏👏👏👍
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Die Staatsanwälte waren immer die
besten Kunden unserem Nachtclubs
das war schon vor 34 Jahren
schon. Übrigens auch die von der
Polizei.Komisch wir hatten nie
eine Razzia.Andere nebenan jede
Woche !!
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Muss dauernd erkämpft werden.
Auch in dieser Bananenrepublik wird dem Souverän nichts geschenkt.
LH hat unsere volle Unterstützung gegen das offensichtlich korrupte System.
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Un juge ne fait pas les lois, il les fait appliquer. „Sommes-nous en Russie ou en Corée du Nord ?“ Une question sur le fil, alors que les différences entre Libéralisme et Néolibéralisme ne sont pas maîtrisées. Car l’article 47 élargi (aux médias) a été conçu (de son propre aveu) par un membre du Parti Libéral Radical (PLR). Le conseiller national genevois, et avocat, Christian Lüscher (ni un communiste ni un socialiste ni un grand Timonier d’un régime autoritaire). Source publique: Media 24 heures / billet de Arthur Grosjean, correspondant au Palais fédéral – publié le 21.02.2022 à 17h04.
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Je länger, umso mehr Details kommen ans Licht welche diese Herren wohl lieber für sich behalten hätten. Eine gute Gelegenheit für die Rechtsprechung einmal Recht zu sprechen. Eine Sauerei.
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Gratulation an Beat Stocker! Das Urteil des Obergerichts ist eine schallende juristische Ohrfeige für Lukas Hässig. Es ist inakzeptabel, dass Inside Paradeplatz glaubt, in einem rechtsfreien Raum zu operieren. Wer jahrelang mediale Vorverurteilung betreibt und die journalistische Sorgfaltspflicht ignoriert, muss nun die rechtsstaatlichen Konsequenzen tragen. Hässigs Stil, sich als Ankläger und Richter zugleich aufzuspielen, wird hier sauber demontiert. Polemik ersetzt keine Beweise und Klicks rechtfertigen keinen Rufmord. Ein Sieg für den Rechtsstaat!
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Das „Bankgeheimnis“ ist eh eine Farce- die Gerichte verstecken sich immer hinter diesem Pseudo „Bankgeheimnis“. Man lebt noch in den Zeiten vom letzten Jahrhundert, als das Bankgeheimnis wegen den Schwarzgeld Milliarden zentral für die Schweiz war. Der ganze Reichtum der Schweiz von heute beruht ja auf diesem damals primitiven anwerben von ausländischen Kunden mit Hinweis auf das „Bankgeheimnis“ ihr Schwarzgeld in der Schweiz anzulegen, um im Heimatland Steuern zu hinterziehen. Die Zeiten sind vorbei, das ganze Schwarzgeld-Thema und Bankgeheimnis Thema sollte acta gelegt werden.
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Staatsanwälte können einfach verfügen. Bürger müssen klagen. Aber nicht jeder ist klageberechtigt. Wer überwacht oder stoppt fragwürdige Verfügungen? Ein Gericht – aber nur bei Klage!
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Unter dem Schutz des Bankgeheimnisses agieren auch manche Insider, wohl wissend, dass der Whistle-Blower dann verurteilt wird.
Daher gehört das Bankgeheimnis abgeschafft, damit nicht noch mehr Insider straffrei herumlaufen.
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🎯👍👏👏👏👏👏👍🎯
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Was ist denn das für billiges Papier worauf die Schrift verbleicht und die schwulen Bärchen neben dem ZH Wappenschild??
Handelt sich doch um einen Hoax, der bezahlten Antifanten.
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Schweizer Staatsanwaltschaften sind blitz-gescheit und blitz-schnell. Was man nicht zu packen vermag, lässt man verjähren, für Buddies lutscht man die Verjüngungskur. Aller, aller, aller tiefsten Niveau, Swiss Standards! Viel Glück
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Am Schluss sind Stocker und Vincenz freigesprochen und Hässig verurteilt. Verrückte Welt.
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Wie heisst es so schön, Geld regiert die Welt!
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Das Steuergeld wird wenigstens
in der Schweiz verbraucht nicht
im Ausland.Auf einmal hört man
gar nichts mehr von diesem Fall.
Würde Wetten,so schlau sind Sie
schon in der Schweiz !!
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Steuergeldverschwendung….. die Reichen und Mächtigen führen endlose Prozesse, damit sie zumindest teilweise über dem Recht stehen oder mindestens genügend einschüchtern, dass nur wenige es wagen, gegens sie gerichtlich vorzugehen. Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, hier geht es um Rache und Einschüchterung.
Wann immer eine Bankgeheimnisverletzung Straftaten aufdeckt, die schwerer wiegen als diese Geheimnisverletzung selbst, sollte sie straffrei bleiben. Wird das noch nicht im Gesetz abgebildet, sollte es so ergänzt werden.
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Die Feudalisten/Kapitalisten wollen auch in Zukunft tun und lassen können, was sie wollen.
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Die Schweizer Gerichte werden von verurteilten Tätern missbraucht um diejenigen zu bestrafen, die sie ins Gefängnis gebracht haben.
Ich hoffe, Hässig gewinnt auch dieses Rennen, sonst hätten wir in der Schweiz ein gröberes Problem, wenn es um das Aufdecken von Straftaten geht.
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Die heutigen Obergerichte missbrauchen für eigennützige Zwecke den Täterschutz, anscheinend floss viel Kohle, gäll Stockerli!
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Da kann man sagen, was man will: Inside Paradeplatz hat jedenfalls unbestrietbare Verdienste an die Aufdeckung der ganzen Raiffeisengeschichte. Wenn ich 4 Jahre ausgefasst hätte, würde ich mich nicht noch durch unnötige Beschäftigung der Justiz bzw. kleinliche Rache profilieren. Wozu soll das nützen?
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Billiger Ablenkungsversuch, sich Reinwaschen und Zeit gewinnen seitens Stocker!
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von sich ablenken und Zeit gewinnen bis zur Verjährung!
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Sag mal, Lukas, warum anonymisierst Du die Namen der Richter:innen? Siehe Bundesgericht: „ Die mit dem
Öffentlichkeitsgrundsatz verbundene Kontrollfunktion durch die Rechtsgemeinschaft wäre
massgeblich beeinträchtigt oder gar illusorisch, wenn die beteiligten Gerichtspersonen unbekannt bleiben könnten. Richter und Richterinnen üben ein öffentliches Amt aus, haben für die von ihnen getragenen Urteile einzustehen und sich allfälliger Kritik – im Rahmen der
Wahrung der Unabhängigkeit der Justiz gemäss Art. 191c BV – zu stellen.“ (BGE 139 I 129).
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Die Schweiz liebt es sich öffentlich zu Grunde zu richten.
Und die Schweizer lieben es dieses Schauspiel zu finanzieren.
Als aussenstehender finde ich beides richtig und witzig.
Aber wie man so etwas Demokratie oder gar Rechtsstaat nennen kann, ist fragwürdig.