Cash is King. Hiess es lange, wenn es an den Märkten rumpelte.
Heute ist Cash ein Risiko. Man kriegt ihn nicht mehr von seinem Konto.
Dem eigenen. Das zeigt die Raiffeisen Mutschellen.

Ein Kunde kündigte den Bezug einer grösseren Summe in bar an.
„Um den 4. oder 5. Mai 2026 sollte ich ein Barbezug machen in der Höhe von CHF 29’000“, meldete er letzten Freitag.
„Ideal ist es für mich in Oberrohrdorf. Muss ich das separat ‚bestellen‘, oder kann man das vormerken?“
Die Antwort seiner Raiffeisen-Beraterin erfolgte prompt. Und überraschend.
„Wir führen in unseren Filialen keinen Bargeldschalter mehr“, begann sie. „Bargeld kann ausschliesslich über unsere Geldautomaten bezogen werden.
Man könne „eine temporäre Limiten Erhöhung auf CHF 10’000.– pro Tag, maximal CHF 20’000.– pro Monat, anbieten“, fuhr sie fort.
Dann fragte sie: „Für welchen Zweck benötigen Sie den Betrag in bar? Könnte dieser Bedarf alternativ über eine kostenlose E‑Banking‑Zahlung abgewickelt werden?“
Der Kunde meinte, die Bank soll die Limite sowohl für April als auch für Mai auf jeweils 20’000 Franken erhöhen.
Dann würde er gleich „morgen und kommende Woche“ den Betrag bei der Bank beziehen, meinte er gestern Nachmittag.
Also ein Bezug noch im April, ein zweiter dann Anfang Mai.
Doch so einfach geht das nicht. Die Raiffeisen-Frau wurde jetzt explizit.
„Bevor wir Ihnen eine Limiten Erhöhung in diesem Umfang gewähren können, bitten wir Sie um Angaben zum Verwendungszweck der Mittel.“
Irgendeine Erklärung reicht dafür nicht. „Idealerweise stellen Sie uns dazu einen Vertrag oder ein vergleichbares Dokument zur Verfügung.“
Das Geld gehört dem Kunden. Aber die Bank gibt es ihm nicht – während sie selber auf Bezahlung in Cash beharrt bei Nicht-Raiffeisen-Kunden, die eine Immo-Finanzierung wünschen.
„Diese Abklärung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben und steht in keinem Zusammenhang mit einem Misstrauen Ihnen gegenüber“, schiebt die Raiffeisen-Frau nach.


Ist doch gut, dass die Bank nach dem Verwendungszweck fragt. Es gibt genug Leute, welche bei Enkeltrickbetrügern etc. Geld verlieren
Genau, mein Vater wurde so betrogen. Gerade bei älteren Menschen sind Rückfragen sinnvoll.
Was für ein Blödsinn. Weil Leute zu doof sind und auf Betrüger reinfallen brauche ich Keine Überwachung der Bank oder besser des Staates über mein Geld.
Wie hoch ist der Anteil an Enkeltrick-Bargeldbezuegen an den gesamten Bargeldbezuegen? Und wenn das mit dem Enkeltrick so dominierend ist, brauchen wir dann alle einen Vormund? Da haben es die Menschen in den Diktaturen besser, sie wissen dass sie in allem bevormundet und überwacht werden. Uns lässt man in der Illusion leben, dass wir frei und selbstbestimmt leben können: bis wir es einmal auf die Probe stellen.
29K ist im Dörfli Mutschellen eben ein kleines Vermögen.
@Loomit
Mutschellen ist kein Dorf. Und schon gar nicht ein Dörfli. Aber das weiss der Loomitli aus dem Thailändli natürlich nicht.
Finde ich jetzt nicht soooo verwunderlich.
Eine einmalige, grosse Cash-Transaktion wird nach vielen GwG-Richtlinien als verdächtig eingestuft.
Diese Frage ist an und für sich nichts Negatives und entspricht auch den Vorgaben der Politik.
Zudem vergessen Sie die „Enkeltrick-Betrüger“. Wer „Mitte“ bis und mit Links wählt, der erntet Kontrolle. Und dies mit Kontrolle der Kontrolle….
Die Gauner wollen das Bargeld abschaffen obwohl eine Mehrheit des Volkes das nicht will.
Aufgrund welchen Gesetzes sollen höhere Auszahlungen nicht möglich sein. Ist das bei allen Banken so ?
Raiffeisen will das Bargeld abschaffen. Das Volk will das nicht.
Steht das irgendwo in den Unterlagen dieser Bank ?
Inkompetente Bauernbank!
Das Geld gehört der Bank. Der Kunde hat es ihr lediglich geliehen.
Irrtum. Das Geld gehört Dem Kunden. Die Bank besitzt nur Geld aus dem Gewinn und Ihren Gebühren die Sie von den Kunden abzwacken. Die N
Bank arbeitet mit Kundengelder. Ich glaube sie haben keine Ahnung wie die Bank Ihr Geld verdient.
czztop Glauben Sie weiter…
Dieser Fall aus Mutschellen zeigt, dass sich die Schweiz dem EU-Recht
annähert. Es geht die Raiffeisen-Leute nichts an, was der Kunde mit
seinem Geld macht.
Und dennoch schreibt der Regulator aufgrund GwG vor, dass für grössere Transaktionen stets Abklärungen getroffen werden.
Und danach kommt das Geschrei die Bank haette nicht interveniert, wenn das Geld einem Enkeltrick oder anderen Betrueger uebergeben wurde…
@Schellenursli: 29000 ist doch keine grössere Transaktion.
Gelder auf der Bank gehören Dir nicht. Du hast lediglich eine Forderung: Insofern verstehe ich die Bank, dass sie ihr Geld nicht einfach so rausrücken will.
Darum Tresor, Bezugslimite 200000 oto Woche 😉
Genau, im Zweifel ist jeweils die „pöhse, pöhse“ EU Schuld.
Eher dem Agenda 30 der in der Schweiz Niedergelassene
Samichlaus Schwab – WEF und deren Verbündeten – BlackRock …
@Rudi / Rudi, du häsch eifach de Durchblick…..
Man hat ein Recht auf eine schriftliche Begründung.
Wenn die Bank
die Auszahlung verweigert,
ungewöhnliche Dokumente verlangt oder
interne Limiten nicht anpasst,
dann kann man eine schriftliche Erklärung verlangen.
Das wirkt oft Wunder, weil Banken ungern schriftlich übertreiben.
Wir sind weit gekommen beim Bau unseres eigenen Gefängnisses
Dürrenmatt
Nach dem lesen dieses Beitrags habe ich zum aller ersten Mal in meinem Leben eine gewisse sypmathie für Krypotwährungen.
Würde aber trotzdem die Finger davon lassen. Schneeballsystem.
… und welches Kryptoasset kannst du in bar abheben?
.
Selten so gelacht.
Ganz grosser Irrtum: Das Geld gehört nicht dem Kunden sondern der Bank.
Allerdings hat die Bank jetzt Schulden beim Kunden in genau dieser Höhe.
schon richtig, aber das ist lediglich die falsche Interpretation vom hässigen Luki. Trotzdem fragwürdiges Verhalten der Bank.
Der Tanz in den totalitären Abgrund wurde -ausgerechnet- von der Raiffeisenbank eröffnet. Jetzt kann nur noch der Allmächtige helfen.
„…„Diese Abklärung erfolgt aufgrund gesetzlicher Vorgaben und steht in keinem Zusammenhang mit einem Misstrauen Ihnen gegenüber“…“
Und wie lauten die gesetzlichen Vorgaben und wo kann man sie nachlesen?
Alles was mit Geldwäscherei zu tun hat: GwG, GwV-FINMA, VSB20, etc.
Geldwäschereigesetz.Seit 1997.
Die Regel für CH-Banken heisst somit, Bartransaktionen über 25’000 müssen plausibilisiert werden.
Aus einer Lücke 🦟 wird ein Elefant 🐘 gemacht!
Dem Kunden wurde nichts verboten. Er kann weiterhin beliebige Beträge überweisen. Elektronisch per IBAN.
Bargeld braucht nur noch wer mit Betrügern zusammenarbeitet.
Genau mit dieser Einstellung gehen alle Freiheiten Stück für Stück verloren. Es bleibt die Frage: Wen geht es etwas an was ich mit meinem Geld mache?
Wahnsinn Daniel, Dein Leben will ich nicht haben, für alle alles ersichtlich, ist okay, wenn Du nach Truman Show leben willst,tue es, aber halte Dich raus wenn andere noch eine Privatsphäre haben wollen, dass mit Betrügern gleichzusetzen ist gefährlich.
Hatte bei meiner Raiffeisen noch nie Probleme grössere Beträge cash zu beziehen. Auch ohne Dokumente wars möglich. Aber man weiss ja nie.
Cash is King solange Du es in Deiner Hand hast. Auf der Bank nur das Nötigste wo man auch drauf verzichten könnte.
Alles was auf Konten liegt, als Immobilie steht, als Firma funktioniert oder irgendwo dokumentiert ist, auch Kryptos, kann der Staat, oder die Ex, Dir jederzeit blockieren oder wegnehmen. Und sei es auch nur fürs Pflegeheim oder einfach so.
Selten einen solchen Quatsch gelesen!
Hallo Burim
Du scheinst neu hier:
Der Herr Palfner weiss immer alles – zu jedem Thema und jederzeit.
Halt: Wissen ist ein Euphemismus in diesem Zusammenhang.
Der Herr Palfner hat zu allem eine Meinung – auch ohne Ahnung!
Ist so 🙂
Ein Beispiel dafür, dass die Gesetze für unseren freiheitlichen Entzug bereits bestehen und nun auch langsam umgesetzt werden.
Die guten alten Bargeldzeiten kommen nicht zurück weil Regulierung, Technologie und internationale Standards in die gleiche Richtung drücken. Es geht nur um die Kontrolle der Bürger mit dem Vorwand des GwG sowie Vorgaben der FINMA.
Gesetzliche Vorgabe bedeutet, dass man mindestens hundertausend bar abheben darf. Es ist mein gutes Recht, mein Geld bar zu Hause aufzubewahren, zumal man den Banken und dem Überwachungsstaat sowieso nicht trauen sollte. Das Schweizer Volk hat klar zugunsten des Bargeldes abgestimmt – aber war Raiffeisen ist das intellektuell noch nicht verarbeitet worden.
So wird es in Zukunft bei den Banken laufen! Kundengelder-Enteignung durch den Staat. Das ist das Ziel! Durch die Hintertür… Die totale Kontrolle! Der 🤪 dumme Kunde lässt sich das noch gefallen?? Da wäre ich aber Express weg…
Noch Fragen zu diesen „Firmen“, die euer Geld klauen/zurückbehalten und dann in eine Rolex (weil gewisse Körperteile etwas zu klein geraten sind) investieren?
Bittibätti machen, dass ich mein Geld kriege? Echt jetzt?
Abgesehen davon kann ich schnell einen Vertrag aufsetzen, dass ich meiner Frau 50k in Bar schenke. Mit Fantasie-Unterschrift.
Selber schuld, wer einer Bank oder einer Bankangestellten traut.
Muss man beim Bar-Bezug von 200.- bei der Raiffeisen eigentlich auch den Vertrag über die Immo-Beratung (Barzahlung) bei der Raiffeisen vorlegen?
der Lacher des Tages!
🤣🤣🤣 Bin mir ziemlich sicher, ja.
Voll geil !
Kleine Bankkunden werden schikaniert, HNWIs können volle Koffer abschleppen.
Da werden Vorschriften gemacht und die Bankangestellten sollen diese umsetzen. Eine sehr undankbare Aufgabe. Die Angestellte selber kann nichts dafür.
Setzten wir die Vorschriften um oder nicht? Die Bank wird immer das Poulet sein. Sei es dann gegenüber dem Kunden oder dann gegenüber dem Gesetzgeber.
Man müsste Raiffeisen zur verdächtigen Bank erklären .
Anti-Money Laundering – Gesetz. Die RB macht dies schon bei kleineren Beträgen wie 12k. Vollgaga
Kann man Raiffeisen noch trauen ?
diese Frage beantworte ich wie folgt: kann man einem hungrigen Löwen
trauen, der beteuert, er sei Vegetarier ?
Chuck Norris kann soviel Bargeld abheben wie er will.
Bis hin zur Bilanzsumme seiner Bank.
Da scheinen unglaubliche Dilettanten am Werk zu sein. Oder hat womöglich nicht mehr soviel Bargeld im Tresor? Zudem eine Frechheit, nach dem Verwendungszweck zu fragen- ausser es besteht der Verdacht über ausländische Betrugsmaschen. Dann soll man das auch dem Kunden mitteilen.
Konto sofort kündigen. Mit so einer Bank, und dann noch die sonst schon rufmässig angeschlagende Raiffeisen, würde ich keinen Tag mehr weiter „geschäften“…
dann haben wir die totale Bevormundung…
Bank wechseln, fertig.
Gesetzlich sind alle Banken den gleichen Vorschriften unterworfen. Ob ein Bankwechsel nützt?
Ich kannte mal jemanden, der wollte vor circa zehn Jahren auch einen grösseren Betrag von seinem Konto bei einer Kantonalbank abheben. Die Schalterangestellte fragte sie ebenfalls nach dem Grund. Das machte diese Person fuchsteufelswild. Sie brauche das Geld für ihren Callboy und sonstige Vergnügungen, war Ihre Antwort. Ach ja: Das war eine schwerreiche Frau mit mehreren hundert Immobilien, Privatjet und sehr grossen Vermögen und besten Verbindungen. Sie hat mir damals geraten, mein Vorsorgekapital frühzeitig zu beziehen – sonst gehöre es eines Tages nicht mehr mir. Genau das habe ich getan.
Die Zeit der mündigen BürgerInnen ist vorbei. Das EU „Bürgerinnen-könnennichtselbständigentscheiden“-Programm wird auch in der Schweiz umgesetzt, Bankangestellte werden zu einer Art Finanz-KESB.
Freie Fahrt nur für die Finanzmafia!
Banal, aber wahr: So ist es nun mal gesetzlich und bankintern geregelt. Bei Bareinzahlungen über CHF 10’000 besteht Verdacht auf Geldwäscherei, bei hohen Barauszahlungen Verdacht auf Trickbetrug usw. Es darf den Kunden zugemutet werden, das Beziehen oder Einzahlen von grossen Bargeldbeträgen etwas kreativer und unauffälliger abzuwickeln.
Gehts noch? Einfach sagen, dass Sie das Geld bar bei sich zu Hause aufbewahren wollen. Mal schauen was dann für eine Antwort kommt.
Ich finde diese Bargeld-Lösung gut. Denn damit könnten die wesentlichen Enkeltrick Betrügereien etc. verhindert oder wertmässig zumindest verringert werden.
Man kann nicht ein ganzes System nur auf die Alten aurichten, es gibt auch solche die noch arbeiten und die nicht nur CHF 200.- beziehen.
Und schon wieder Hässig schaumschlägerei…
…echt.
Die dame hält sich an die vorgabe der Raiffeisen compliance, die die behörden (Finma) bzw. die parlamentarier in Bern der finanz branche vorgeben (schon mal von geldwäschereigesetzt gehört).
Wenn eine compliance einer bank nicht das macht was ihre aufgabe ist, ist Hässig der erste der sich echauffiert.
Wenn mitarbeiter einer bank die vorgaben ihrer compliance einhalten (damit sieh nicht ihren broterwerb verlieren) ist Hässig wieder der erste der klönt.
Erinnert mich irgendwie an Trump, hüst und hott…
Was da bei Raiffeisen passiert ist auch bei anderen Banken üblich. Es gibt Entwicklungen in Richtung „durchsichtiger Bürger“ die schon bei Widmer-Schlumpf und früher begonnen haben.
BTC, Bitcoin wird euch befreien, macht die Augen auf
… BTC in bar beziehen – wo geht das ???
… oder eben Goldvreneli, aber nicht auf der Bank aufbewahren….
jederzeit einlösbar !!
Der „Bund“ (was auch immer damit gemeint ist…) überweist jährlich Milliarden ins Ausland und/oder an „NGO`s“.
Gibt es dort auch „gesetzliche Vorgaben“?
Von der „Parteienfinanzierung“ gar nicht sprechen…..
Wir leben in einem perfiden System.
Getarnt als „Demokratie, Freiheit, Gleichheit“.
Es passieren so viele Betrugsfälle. Mein Vater mit leichter Demenz wurde schon mehrmals fast betrogen. Ich bin froh wenn die Banken bei grösseren Bargeldsummen nachfragen!
Sorry, nicht wir misstrauen Dir, nein, das Gesetz misstraut Dir. Damit musst Du eben klar kommen. Wenn es Dir nicht passt, wende Dich bitte an unseren hellsichtigen Parlamentarier und Beamten.
Die Bank hat absolut korrekt reagiert und die Reaktion des Kunden ist keinen Artikel wert. Das ist daily business im Schweizer Banking mit strengen Geldwäschereigesetzen, welche ihre Berechtigung haben. Jegliche anderen Kommentare sind obsolet.
Oben hui, unten pfui, gälled sie!😂
Immer wieder wird der Geldwäscherartikel herangezogen. Wenn ein Schweizer Zahnarzt 3 Millionen zu einer Bank bringen will, muss er noch sein Primarschulzeugnis vorlegen. Wenn ein Oligarch 700 Millionen zur Bank bringt muss er nicht mal seinen Pass zeigen. 🤨 Heil dir Helvetia!
Beim Zahnarzt ist dies etwas anderes, denn er bringt alle drei Tage 3 Millionen zur Bank.
Das stimmt sicher nicht. Auch bei sehr lockerer Compliance.
@Compliance Officer
Der Chauffeur hat seinen Pass vorgelegt😉
Beraterin will von Kunde wissen: „Für welchen Zweck benötigen Sie den Betrag in bar? Komisch, der Vincenz wurde nie danach gefragt.😂
Im gleichem Atemzug würde ich bei einer anderen Bank ein Konto eröffnen und das gesamte Vermögen per e-Banking überweisen und logischerweise das Konto bei der Raiffeisen saldieren. Im Idealfall, kann man so bereits am nächsten Arbeitstag bei der neuen Bank das Geld bar am Schalter abholen. Problem gelöst.
Raiffeisen – eine Feld-, Wald- und Wiesenbank ! Nicht der Ort für dynamisches Banking, welches in der Schweiz eh nicht mehr geboten wird; neue Wege findet man locker im Ausland … .
Da es kein Zins mehr gibt kann man problemlos 100000 Fr im Tresor oder unter der Matratze haben.
Frage, welche Bank hat schon Geld resp. Bargeld. Das Geld ist alles am arbeiten und nicht mehr im Tresor.
Kein Wunder haben die Banken immer mehr Angst. Beispiel MBAer Marchant, da wurde eine Bank einfach geschlossen.
Ein Fall den ich kenne: Ein Unternehmer aus der Schweiz der eine ausländische Firma besitzt im nähreren Ausland (EU), wollte ein Konto auf einer Schweizer Bank. Es hat sich als ziemlich schwierig herausgestellt. Sein Eindruck war, die Banken haben richtiggehen Angst. Ich rede nicht von irgendeinem weitentfernten Land, das vieleicht sehr fremd ist, sondern von Europa (EU) wo die Schweiz keinerlei, irgendwelche, kleinste Sanktionen hat.
Schon unsere Grosseltern wussten, warum die Matratze die bessere Bank ist: 100 % Verfügbarkeit, null Formulare – und vor allem kein neugieriges Nachfragen, wofür man sein eigenes Geld braucht.
Dass sich das Schweizer Bankwesen dabei zunehmend brav an europäische Gepflogenheiten anlehnt, wirkt fast schon unfreiwillig komisch. Bankgeheimnis galt einmal in beide Richtungen – heute scheint vor allem der Kunde auskunftspflichtig zu sein.
Und ganz ehrlich: Es geht nun wirklich niemanden etwas an, an welcher Strasse ich mein eigenes Geld ausgebe.
Geht’s noch?? Es wird immer schlimmer. Das Geld gehört dem Kunden und er kann machen damit was er will, auch in Cash, ob er nun einer neue Geliebten ein Geschenk machen will, anderweitige Cash „Dienste“ sich leisten will, eine Uhr oder einen Oldtimer kaufen will, es geht der Bank absolut nichts an. Krass, wie mehr und mehr offensichtlich die Datenkontrolle erfolgt, aber vor allem bei der ordentlichen Bevölkerung.
Das ist bei allen anderen CHer Banken nicht anders.
Es ist erstaunlich, wie schnell gegen die RB geschossen wird, ohne die Hintergründe zu verstehen. Ein Barbezug von CHF 29K ist nun keine Alltagstransaktion und ja, es ist absolut richtig, dass nachgefragt wird!
Diese Frage nach dem Verwendungszweck ist kein Schikaneakt, sondern ein Schutz. Täglich werden Menschen Opfer von Enkeltrickbetrügen und genau solche Nachfragen verhindern in vielen Fällen, dass jemand sein Geld für immer verliert.
Wer sich darüber aufregt, sollte sich fragen, ob er eine Bank will, die einfach auszahlt oder eine, die Verantwortung übernimmt und ihre Kunden schützt.
1. Grundsatz: Bargeldbezug ist erlaubt – aber risikobehaftet
2. Relevante GwG‑Bestimmungen (Schweiz)
Art. 3 GwG – Identifizierungspflicht
Art. 6 GwG – Abklärungspflichten (zentral bei Bargeld)
Art. 7 GwG – Dokumentationspflicht
3. Kassageschäft / Bargeldbezug in der Praxis (Bankensicht)
4. Was darf / muss die Bank konkret fragen?
Wofür wird das Bargeld benötigt?
Warum bar und nicht unbar?
Passt der Bezug zur wirtschaftlichen Situation des Kunden?
Gibt es Belege oder nachvollziehbare Erklärungen?
Verweigert der Kunde die Mitwirkung, darf die Bank:
die Transaktion ablehnen/Beziehung beenden.
…aber wenigstens konnte Hässig wieder EMPÖRT sein…
Ist wegen Enkeltrickbetrug. Dieser ist epidemisch
Wer das im 2026 immer noch verleugnet, dem ist nicht mehr zu helfen.
… und bei Einzahlungen die gleiche Apokalypse oder VIP mit gratis Kaffe?
… und dann spuckt der Bancomat beim ersten Bezug lauter 50er Noten heraus und der „Kunde“ hat wieder ein Problem damit ….
Das lustige ist ja, dass, wenn die Bank das Geld einfach so ausgegeben hätte, LH auch darauf eine Story machen würde.
Dies ist kein isoliertes Problem der Raiffeisen. Jede Schweizer Bank ist verpflichtet, bei grösseren Barbezügen die Kundschaft zu identifizieren, den Hintergrund der Transaktion abzuklären und dies zu dokumentieren.
Grössere Baraus- und Einzahlungen können auf Geldwäscherei oder halt auch auf Enkeltrickbetrug hindeuten. Die Dame bei Raiffeisen hat ja auch nicht die Auszahlung verweigert sondern um Hintergrundinformationen gebeten. Dies hat sie vielleicht nicht ganz so geschickt gemacht, ok. Aber wir alle haben uns sicher auch nicht immer nur optimal verhalten.
Etwas viel Luft drin hier…..
Die Aussage im letzten Abschnitt: „Das Geld gehört dem Kunden.“ ist falsch. Dazu gibt es ein Urteil des Bundesgerichts:
6B_568/2013
Urteil vom 13. November 2013
Strafrechtliche Abteilung
4.2 Danach gehört das Geld auf dem Bankkonto des Kunden (zivilrechtlich) der Bank, gegenüber welcher der Bankkunde lediglich eine Forderung hat.
Lasst doch den Kunden das Geld in bar beziehen. Ich warte darauf. In liebe der verschollene Enkel……..
Ich sehe kein Problem in der Handhabung der Anfrage. Dem Kunden wird die Möglichkeit aufgezeigt, wie er das Geld beziehen kann, er kommt problemlos an die Bargeldsumme. Die Fragen dienen dem Schutz des Kunden – seid also froh, dass sie das fragen! Wenn dann ein Betrugsfall vorliegt (Enkeltrick, Romance Scam, falsche Polizisten, falsche Microsoft Mitarbeiter…), dann ist ja auch wieder die Bank Schuld. Wie es die Mitarbeiter machen, ist es nicht recht! Und es hat absolut nichts zu tun mit der Abschaffung des Bargeldes!
An 5 Tagen jeweils CHF 5’0000.– beziehen.
6 x Mal 🙂
6 x CHF 5’000.–
oder 5 x 5’000.– plus 1 x 4’000.–
🙂
Wer hat den noch ein Konto bei der Raiffeisenbank….😀😀 , passt zum Standard Mutschellen, gilt aber auch für Oberrohrdorf , 0 Kundenservice, wie lange geht das noch ?
Zum Glück gibt es Alternativen wo der Kunde noch geschätzt wird…
Und welche gesetzlichen Vorgaben sind das? Das gehört auch in diesen Bericht!!