Die beiden schenken sich nichts. Jolanda Spiess-Hegglin und Michèle Binswanger bekriegen sich seit Jahren.
Jetzt hat die eine einen grossen Sieg und die andere eine schmerzhafte Niederlage erlitten. Die Journalistin verlor, die Ex-Politikerin und selbst ernannte Medienopfer-Verteidigerin gewann.
Die Lausanner Bundesrichter schmetterten die Einsprache von Binswanger mit Urteil vom 2. Juni, das gestern publik wurde, ab. Uneingeschränkt und absolut.
Binswanger habe Spiess-Hegglin in einem Tweet „bewusst“ unwahre Vorwürfe gemacht, so die Unparteiischen.
Dafür gehöre sie verurteilt, wie das die Basler Vorinstanzen richterweise getan hätten. Der von der Journalistin ins Feld geführten „Verletzung der Medien- und Meinungsfreiheit“ könne nicht gefolgt werden.

Binswanger machte Spiess-Hegglin in ihrem Tweet von 2020 einen strafrechtlichen Vorwurf. Die Ex-Grüne Kantonsrätin von Zug würde „einen Unschuldigen der Vergewaltigung“ bezichtigen.
Laut den höchsten Richtern des Landes wusste die damalige Tages-Anzeiger-Medienfrau, dass dies falsch sei. Denn sie habe Kenntis gehabt von einem Urteil gegen eine Drittperson, wonach genau dieser Vorwurf eine Lüge sei.
Obwohl Binswanger das Urteil des Zürcher Obergerichts von 2019 gekannt habe, habe sie ein knappes Jahr später einen „inhaltlich identischen“ Tweet abgesetzt, so die Bundesrichter.
„Dabei sei sie sich der Illegitimität ihrerBehauptung bewusst gewesen und habe diesbezüglich wider besseres Wissen gehandelt, weshalb ein Schuldspruch wegen Verleumdung zu ergehen habe.“

Für Spiess-Hegglin bedeutet dies einen grossen Sieg gegen eine Wiedersacherin, die sich hartnäckig nicht einschüchtern liess von Klagen und Prozessen.
Binswanger sieht sich nämlich noch an anderen Fronten von Spiess-Hegglin attackiert. Als sie öffentlich um Hilfe bat, spendeten Hunderte 65’000 Franken.
Dieses Geld-Polster ist trotz dem Verdikt aus Lausanne nur geringfügig kleiner geworden.
Aus den Urteilen der ersten und zweiten Strafinstanz in Basel ergehen zwar total 38’825 Franken „reduzierte“ Parteienschädigungen, doch diese musste Binswanger ihrer Kontrahentin bereits bezahlen.
Das war, bevor sie ihr Crowdfunding lanciert hatte.
Neu kommen lediglich 3’000 Franken vom Bundesgericht hinzu. Zudem ist Binswanger, die vom Tages-Anzeiger zum „Nebelspalter“ von Markus Somm wechselt, strafrechtlich verurteilt.
Die vom Basler Appelationsgericht vor Jahresfrist verhängte bedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen sei „ohne Weiteres im Rahmen des Ermessens“ der Vorinstanz, finden die Bundesrichter.
Binswanger hatte eine Reduktion verlangt; sie sei medial vorverurteilt worden. Dass sie „die Medienberichterstattung auch selbst befeuert“ hätte, wie dies das Appelationsgericht befunden hatte, darauf sei Binswanger bei ihrer Beschwerde nicht näher eingegangen.
Auf die von Binswanger erhobene „Genugtuungsforderung“ sei „nicht weiter einzugehen“, da diese „einzig mit dem beantragten Freispruch“ begründet worden sei. Einen solchen gab es jetzt nicht. „Die Beschwerde wird abgewiesen“ – das Verdikt ist endgültig.

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Ein offensichtliches Fehlurteil. Wie es in Lausanne leider heute üblich geworden ist.
Gewusst, wie man Bundesrichter wird? Man geht in eine Partei und zahlt an diese Partei dann eine „Steuer“ im Gegenzug für die „Wahl“.
Es ist logisch, welche Sorte „Juristen“ sich auf so einen Deal einlässt.
Klar, dass solche „Richter“ Politikerinnen schützen.
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Guter Gedanke. Die Wahl zum Bundesrichter muss überprüft werden.
Unabhängigkeit ist ein hohes Gut.
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So ein Unsinn…kennen Sie den Fall eigentlich im Detail ?
Ein korrektes sehr gutes Urteil.
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Typisch IP-Leser: Wenn das Urteil unpassend erscheint, wird es ohne eine Silbe Begründung als Fehlurteil abgetan.
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Es ist keine Steuer sondern eine Zwangsparteispende, die von den Einkommenssteuern absetzbar ist. Der Steuerzahler finanziert damit indirekt alle Parteien. Eine maximale Sauerei.
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Man muss gar nicht nach Lausanne gehen, um sich über die schweizerische Gerichtsbarkeit aufzuregen.
Im Kanton Zug bspw. hubern sich die untersten Instanzen durch die Fälle, um auf ihrem Stühli sitzen bleiben zu können. Vor allem, wenn es sich bei der Gegenpartei um einen Altpolitiker handelt.
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Ikkimel Fotzenstyle kann jetzt auch Gericht
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Die Klügere gibt nach…
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Und wenn beide strohdumm sind wie die beiden?
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.. und der Esel bliebt stah.
Deshalb wird die Welt von Eseln regiert.
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Darum wird die Welt von den Dummen regiert.
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Haha vorbestraft 🤭
54 Jahre und keine Falte im Gesicht 🤔
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wundert mich das nicht?
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Die Gesichtshaut lässt sich mit einer Haarklammer hinten am Kopf straffen. Schwieriger wird der Hals…der lässt sich auch nicht gut schminken, sonst bröckelt’s beim nicken…
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Jetzt ist aber wirklich genug.
Die beiden Damen dürfen nun für immer aus dem Blätterwald verschwinden. 🫠
Danke vielmal!
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für all’ die Kohle, die im Anschluss an das bisschen Spass in die eine oder andere Richtung floss, hat es unser Pierin im Club garantiert mehr als 1x so richtig krachen lassen.
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Sie nein, Frau Binswanger wird neu für dem Nebelspalter arbeiten. Dr. Somm hat sie engagiert um die investigative Kompetenz des Nebelspalters zu erweitern. Prwo!
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Damen ist ein grosses Wort in diesem Fall…
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Der Zickenkrieg hat ausser Gerichtskosten nichts gebracht.
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Mir hat es wieder einmal gezeigt im welchen miserablen Zustand die Schweiz bzw das Bundesgericht ist
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Wenn ja Binswanger unwahre Vorwürfe machte JSH hätte einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtigt, würde das dann nicht bedeuten, dass Hürlimann schuldig ist?
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Die Aussage von Binswanger war korrekt; die gewisse Frau aus Zug hatte Huerlimann der Vergewaltigung beschuldigt, was nachweislich nicht korrekt war und absolut jeder mit gesundem Menschenverstand direkt am ersten Tag der Berichterstattung (Bilder) und den ganzen Widersprüchlichkeiten (besagter Taxifahrer, mit dem beide gemeinsam heim gefahren sind, kam medial nie mehr zu Wort; witzig oder?).
Medien und System MUSSTEN aber die gute Seite der Macht (links) unterstützen; wenn es gegen die böse Macht (rechts) geht, dann sind absolut alle Mittel legitim.
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Was wusste Binswanger, was wir nicht wissen (dürfen)?
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Eben.
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Hauptsache Herr Hürlimann hat Spass gehabt
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Jeder weiss was stimmt, aber offensichtlich nicht in Lausanne. Schon wieder…
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Die Bundesrichter kaufen ihre Ämter gegen harten Cash (Parteisteuern) und sind alle stramme Parteimitglieder.
Man kann sich vorstellen, welche fachlich erbärmlichen Juristen sich auf so einen Deal einlassen.
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@Theodor: Diese „Parteisteuer“ fällt nach erfolgreicher Wahl auch bei anderen Positionen an (Bundesräte, Regierungsräte). Die Parteien investieren einiges in Förderung und Wahlkampfunterstützung ihrer Kandidaten. Wenn diese dann gewählt sind, wollen die Parteien halt einen Batzen zurück. Das ist nicht neu, nicht selten und eigentlich auch nicht verwerflich, da transparent. Von daher dürfte auch der „erbärmliche Jurist“ Blocher nach der Wahl in den BR „Parteisteuer“ bezahlt haben.
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Röfe, tu dir was Gutes und setz das Ding ab. Kannst im Herbst wieder einen Neuen basteln.
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wie sich hier Kommentierende anmassen das Bundesgericht, die Schweizer Gerichte in Unkenntnis der detaillierten Sachlage zu kritisieren und zu beschimpfen.
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Du hast ein völlig falsches Verständnis. Wir sind nicht in der DDR.
In der Schweiz will der Souverän von seinen sieben Angestellten in Bern und denen in Lausanne, dass sie ihrem Job richtig tun.
Dafür schauen wir Ihnen auf die Finger.
Sie sind NICHT unsere Regierenden sondern unsere Angestellten.
Grosser Unterschied.
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Die Wahrheit schmerzt immer!
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es kann mit Sicherheit davon ausgegangen werden, dass den Kritik nicht aufgrund von fundierten Kenntnissen des Falles formuliert werden, darum können sie auch nicht auf die Finger schauen.
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Uiii!!
Kritik an der Obrigkeit, gar an Gerichten! Was für eine Anmassung!
Schultheiss, gerate er der elenden Saubande habhaft und lasse er sie in den Kerker bringen!
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Die Sachlage ist sehr klar und einfach. Jedes Kind weiss wer lügt. Das Bundesgericht hat sich selbst deklassiert.
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Jetzt wurde der Spiess mal umgedreht…
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Zuerst K.O.-Tropfen ins Spiel bringen – und dann: Nein, nein, so hab ich es nicht gemeint. Ganz empört…
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So weird, dass sie zum Nebelspalter wechselt.
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Passt zu ihr. Viele Worte, wenig Inhalt, wenig Wahrheit.
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Vielleicht landet sie bald in der dortigen muppetshow „brenn einfach!“, der Qualitätsjournalismus, der täglich eine neue Sau durch’s Dorf jagt, der Qualijour, vorgetragen als halbstündige Stammtisch-Ereiferung mit 2 min Fakten und 20 min Empörung.
„etz Gopferteckel, nei, nei, höred uf, höred uf, AboAboAbo“
Und wie immer:
„tünd Oi nienienie entschuldige, wenner nöd guet sind!“
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Die Schweiz verändert sich …. diese links-grün-woken Argumente und Sichtweisen haben auf der ganzen Breite zugenommen …. gewisse Kreise werden von der Gesellschaft abgehängt …. aber wir geben nie auf!
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@tuikum: Wer seid ihr, die gewissen Kreise, die angeblich abgehängt werden? Rassisten? Xenophobe? Homophobe? Misogyne? Klimaleugner?
Die Schweiz verändert sich… ja, stell dir vor, die Schweiz ist nicht mehr so wie zu Gotthelfs Zeiten. Und übrigens: Auch der Rest der Welt ändert sich.
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@Ja würkli: Richti! Heute gibt es sehr viele wie Sie: woke-grün-links-wehleidig-sich diskrimiert fühlend. Aus 15 verschiedenen Gendern auswählend für seine eigene Identifaktion. Sie sind heute in der Mehrheit aber nicht unabhängig. Sie brauchen hohe Steuern von Leuten die noch arbeiten. Und Sie wenden Gender-Sprache an. Herzliche Gratulation zu Ihrem Glücksgefühl.
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Der erste Schweizer der das Erkannt hat. Dass sich die Schweiz zum links grünen Ufer verändert, aber mit Vollgas, zum entsetzten!
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@turikum: Wow, umfassende Analyse… aber du musst jetzt stark sein: Sie ist zu 100% falsch, denn keine einzige von deinen Unterstellungen trifft zu.
Kannst du jetzt vielleicht noch meine Frage beantworten? Das sollte doch nicht so schwierig sein.
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Welcher Bundesrichtende hat wie geurteilt.
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Namen und Partei bitte.
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Das Bundesgericht hat eine Website mit allen aktuellen Urteilen. Selber nachschauen.
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Gremium – 1x mitte, 1x svp, 1x fdp, 2x sp… – Urteil wird ‚Einstimmig‘ publiziert…
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Herr Haldimann: chatgpd ist hillfsbereiter als Sie
Für das Bundesgerichtsurteil im Fall Michèle Binswanger gegen Jolanda Spiess-Hegglin (Verleumdung durch einen Tweet) bestand der Spruchkörper aus:
* Muschietti – Präsident der I. strafrechtlichen Abteilung – Partei: FDP
* Donzallaz – parteilos (früher SVP)
* Glassey – Partei: Die Mitte
Das Urteil erging einstimmig nach aussen; veröffentlicht wurde lediglich der Entscheid des Gerichts, wonach die Beschwerde von Michèle Binswanger abgewiesen und die Verurteilung wegen Verleumdung bestätigt wurde.
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Ich kenne keinen Richter der nicht links ist. Die haben alle studiert und sind somit vorselektioniert.
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BinsZwanger. Endlich schreibt mal jemand den Namen so, wie diese Unjournalistin wahrgenommen wird.
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Kleiner Trost Frau Binswanger: bei uns ists schon richtig angekommen.
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Vielleicht schenkt es dann für JSH nochmals ein.
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Nicht ganz man kann natürlich noch an den EMGR, nur sind dort die Eintretenswahrscheinlichkeiten noch schlechter als vor dem BGE.
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Mir gehen beide Frauen auf die Nerven. Beide sind stur und uneinsichtig.
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Die Eine hat Recht die Andere nicht. Eine ist also Stur, die andere eine Schwerverbrecherin.
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Das schrägste Nebel-Spalter-Duo aller Zeiten:
Binswanger/Somm
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Von welchen Ufer kommem Sie empor? Der Nebelspalter ist das einzige Medium das msn ertragen kann und sor muss!
Dieses Linke Politiker Blatt aus Zürich ist ja unerträglich.
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Hopfinger:
Ja, klar, ein einzigartiges dream-team i.S. bürgerlicher Satire!
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Frau Spiess-Hegglin machte geltend, GHB verabreicht bekommen zu haben und dann sexuell missbrauch worden zu sein. Am anderen Morgen ging sie ins Spital, wo aber die notwendigen Proben nicht entnommen wurden. Weil GHB schnell vollständig abgebaut wird, konnte Frau Spiess-Hegglin den Missbrauch nicht beweisen und die Staatsanwaltschaft auch nicht.
Frau Binswanger weiss das alles. Trotzdem behauptete sie, Frau Spiess-Hegglin habe vorsätzlich eine falsche Anzeige gemacht. Dass diese Aussage gerichtlich widerlegt wurde, ist Frau Binswanger egal; sie verdient damit viel Geld.
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Die Story mit dem GHB war wahrscheinlich nur eine Ausrede von Spiess-Heglin um ihren Mann nicht zu kränken. Scheint also eine Falschanschuldigung zu sein, dass kann ich zwar auch nicht beweisen, aber offenbar ist das dem höchsten Gericht egal. Wenn man etwas nicht beweisen kann, sollte man vorsichtig sein mit Anschuldigungen.
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Es ist bewiesen, dass Spiess-Hegglin selbst mit ÖV und zu Fuss nach Hause kam, die digitalen Spuren vom Ticket und Kameraaufnahmen aus Bahnhöfen und dem Bus belegen das eindeutig.
Wer medizinisch nur eine geringe Ahnung hat, dem ist bekannt, dass dies GHB im Blut unmöglich gewesen wäre. Ihre Bewegungsabläufe zeigten keinerlei Auffälligkeiten, auch nicht von Alkohol oder anderen Drogen. Der angebliche Filmriss scheint erfunden zu sein. Weshalb das Verfahren eingestellt wurde.
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Ein Star ist ein seltsamer Vogel.
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sie lügt. Sie wissen, sie lügt. Sie weiss, dass wir wissen, sie lügt. Wir wissen, dass sie weiss, dass wir wissen, sie lügt.
Und trotzdem lügt sie weiter….
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Trotzdem muss man die juristische Meisterleistung des Richters einfach bewundern: Er ignoriert jede Logik und lässt sich von einer Frau, die beim Lügen nicht mal mit der Wimper zuckt, wie ein Schuljunge an der Nase herumführen. Justitia ist eben nicht nur blind, sondern manchmal auch erschreckend einfältig korrupt!
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Ob sie lügt, ist eine Frage der Sprache, wenn Herr Hässig seine Frau schlägt, ist es ein Unterschied, ob es handgreiflich oder im Sport ist. Lügen kann hier moralisch, wortklauberisch oder wahr sein.
Hand aufs Herz, betrachten Sie das Bild von Frau Binswanger. Kann ein derart engelhaftes Gesicht lügen?
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Recht und Gerechtigkeit sind zwei verschiedene Dinge, wie sich mit diesem verfehlten Urteil drastisch gezeigt hat. Das selbst in die Kritik geratene Bundesgericht möchte dem herrschenden Zeitgeist gefallen. Es tut mir sehr leid für Michèle Binswanger.
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Pech für Frau Binswanger. Hat sie bewusst unklug gehandelt ? Fast nicht vorstellbar. Nun, Verleumdung ist kein Pappenstiel. Trotz allem würde man es vorziehen, von Frau Spiess-Hegglin mal nichts mehr zu hören. Nach fast 11 Jahren reicht es allmählich.
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JSH, eine sympathische Person 😉
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beide damen haben sich da völlig verbissen
und machen ihre sicht der dinge zur
absoluten religion.
man sollte dringend die gerichte von soviel
sch… befreien.
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Das Thema ist für‘s breite Publikum gegessen.
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Das Publikum ist schon breit?
Ich fang immer erst am Abend mit Saufen und Ofenrauchen an.
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Jeden Morgen starker Verkehr, nach Feierabend heftige Stosszeiten und danach kommt er alle 12 Minuten regelmässig! Fazit: Einsteigen, stur geradeaus gucken, alle Dramen an sich abprallen lassen und am Feierabend einfach den Motor abstellen!😂
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Ich würde vorschlagen, der Person für die schauspielerische Leistung der letzten elf Jahre einen Oskar zu verleihen. Für die Beste Darstellung der Unschuld in einer dramatischen Lebenslüge!
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Sie meinen Spiess-Hegglin, nehme ich an.
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@JA Houdini!
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Das Bundesgericht hält fest, dass Binswanger „bewusst“ eine unwahre Behauptung verbreitet habe: Damit überschreitet die Aussage die Grenze zwischen Meinung und strafbarer Verleumdung. Die Schweiz hat kein Verfassungsgericht, das Grundrechte systematisch prüft. Darum landen solche Fälle direkt beim Bundesgericht – ohne vorgelagerte verfassungsrechtliche Kontrolle. Ein grosses Problem, weil der Fall zeigt: Medienfreiheit ist zentral – aber sie braucht klare, unabhängige, verfassungsrechtliche Leitplanken. Und genau diese und vieles mehr fehlen der Schweiz heute.
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Ich erinnere mich: 1999 erhöhte Finanzminister Kaspar Villiger das Demografieprozent der MwSt, das eigentlich vollständig der AHV zugedacht war. Politisch wurde jedoch beschlossen, dass nur 83 % zur AHV gehen und 17 % beim Bund bleiben. Das war ein Entscheid, der dem Zweck der Vorlage widersprach – aber mangels Verfassungsgericht nie verfassungsrechtlich überprüft werden konnte. Über 25 Jahre sind der AHV dadurch Milliarden entgangen, einzig wegen fehlender verfassungsrechtlicher Kontrolle.
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Das Thema ist jetzt 12 Jahre alt und völlig ausgelutscht. Was da abläuft ist für beide Damen nur noch reputationsschädigend. Kein Wunder findet die eine nur noch eine Anstellung beim abgewrackten Nebelspalter und die andere ist selbständig im Klagewesen.
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Vorsicht ist immer geboten, wenn Journalisten ihresgleichen als „Starjournalist/in“ bezeichnen.
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Die ganze Geschichte hatte nie die Aufregung verdient. Passiert regelmässig an verschiedenen Veranstaltungen. Da war wohl auch Alkohol im Spiel. Danach mit fremdem Geld ein Prozess zu führen ist nicht in Ordnung. Ich erinnere mich auch noch an einen Club-Abend wo B sehr energisch und absolut betreffend Dating/Ehe/Zusammenleben sprach. Neben dem Namen stand „geschieden“. Danach verschiedene Beziehungen. Tut mir leid. Weder ein gutes Beispiel noch irgendwelche Inspirationen. Was mir nicht ganz klar wurde über all die Jahre, warum dieses Interesse von B gegen H?
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Ist es nicht Frau Spiess, die alle immer wieder anklagt?
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Vielleicht ist es besser, sich bei Zeiten scheiden zu lassen, als mit anderen Männern in der Öffentlichkeit rumzumachen, und dann alles abzustreiten.
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Eyes wide Shut in….Zug
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Naja, das Bundesgericht.
Wo trotz explizitem Verbots von innergerichtlichen Beziehungen ein Techtelmechtel zwischen Richtern stattfinden kann und keine Konsequenzen folgen.
Soll man das ernst nehmen?
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Dass sich Hegglin noch in der Öffentlichkeit überhaupt zeigen mag, denn viele „in Zug“ wissen exakt, was damals vorgefallen ist. Ich an ihrer Stelle würde mich schleunigst verschlauffen, was meint ins Ausland ziehen, dort gelten oft andere Gesetze!
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Zitat vom 2019: die nach einer Vergewaltigung.
https://oe1.orf.at/artikel/660014/Eine-Frau-allein-gegen-den-Boulevard
Fazit: eigentlich hätte Hü auch klagen sollen
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Wichtig ist nur dass Spiess Hegglin politisch nun ein niemand ist.
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Die wird bestimmt noch Bundesrätin, so gut wie die vernetzt ist.
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Ähem, war die politisch mal jemand???
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Jeder weiss wer in diesem Fall die Unwahrheit sagt.
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Im Artikel hat es zwei Fotos. Mit welcher von den beiden Personen würde man gerne einen Kaffee trinken oder auch nur im Zug gegenüber sitzen? Die Antwort sagt schon alles.
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ich vermute, dass Sie sich für die andere entscheiden haben…
Ich bin ein moderner Mann. Ein Weichei und Masochist. Ich liebe es, gequält zu werden. Entscheidung also klar.
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Gut, was recht ist ist recht.
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…wenn das Bundesgericht sich hier so zeigt, wie es sich auch in Fällen teigt, die nicht in der Presse verhandelt werden. Damit muss jedoch das Bundesgericht und sein frivoles Personal leben.
Ich vertrete die These, dass der Mensch grundsätzlich schlecht ist. Deshalb bin ich nicht überrascht, wenn schlechte Menschen gewinnen und Gute verlieren. Ich bin aber angenehm überracht, wenn ausnahmsweise einmal Gute gewinnen und die Schlechten verlieren. Was hier nicht der Fall ist.
Recht wird Unrecht, Unrecht wird Recht, aber jenes Recht, mit dem wir leben, steht nirgendswo geschrieben.
Sagt das Urteil im Umkehrschluss nicht, dass Hürlimann schuldig ist?
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Merke: Jeder kann die Justiz in die Irre führen, zumindest solange sich Beweislosigkeit ergibt in alle Richtungen. Die Ereignisse rund um die Zuger Landammannfeier konnten letztlich nicht beweissicher rekonstruiert werden. Somit gilt Frau Spiess-Hegglin als unschuldig.
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Bei Vergewaltigungsvorwürfen muss immer zuerst einmal die Unschuldsvermutung greifen. Denn in den meisten Fällen ist das Hauptdelikt eine Irreführung der Justiz, die leider viel zu selten entschlossen strafverfolgt wird. Gerade wo feuchtfröhlich abgefeiert wird, wird der einvernehmliche Verkehr am Morgen danach nach der Ausnüchterung häufig zutiefst bereut.
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„Pleite für Star-Journalistin“
Star-Journalistin Michèle Binswanger?
😄😆
der war echt gut 🥳
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Es ist sehr schön, dass Frau Binswanger bald beim Nebelspalter schreibt. Da kann man nur sagen „prwo.“
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Dieser Gesichtsausdruck von JSH! Der hat wohl schon immer etwas zur Wahrheit ausgesagt!
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Das Verhalten einer der beiden Damen weist seit dem ersten Tag pathologische Züge auf.
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Weshalb hat der Mann nicht die Frau wegen Vergewaltigung angezeigt? – War sie, er oder beide aktiv? Dieselbe Frage stellt sich für die Besoffenheit
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Übrigens. Das Urteil ist unter 6B_747/2025 auffindbar. Kann nicht schaden wenn die Bürger schauen was die Judikative so macht.
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Das zeigt wieder einmal klar auf; Wenn jemand im Recht ist oder meint im Recht zu sein heisst noch lange nicht das man bei einem Gerichtsfall Recht bekommt.
Auch dieser Fall zeigt einmal mehr wie die Politik und NGOs die Justiz steuert und Manipuliert.
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Spiess-Hegglin hätte 5 Minuten ehrlich gegenüber ihrem Ehemann sein müssen und das ganze Theater wäre uns erspart geblieben…
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„Star-Journalistin“ ist etwas gar hoch gegriffen.
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Joli Spiess-Heglin wird den Sieg an einem SVP-Parteifest feiern. Freue mich schon auf die nächste Geschichte?!
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Es gibt heutzutage Weiber, die sind von Beruf Opfer. Aber vielleicht sollten die einmal ihr eigenes Verhalten überdenken. Ich meine nicht die Binswanger…
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Mein Problem:
Ich glaube Binswanger trotz dieses Gerichtsurteils viel eher als Spiess-Hegglin ..
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“Obwohl Binswanger das Urteil des Zürcher Obergerichts von 2019 gekannt habe, habe sie ein knappes Jahr später einen „inhaltlich identischen“ Tweet abgesetzt, so die Bundesrichter.“ – Steht das wirklich als Begründung im Urteil? Wird also geurteilt auf der Basis eines älteren Urteils, und nicht auf der Basis von Fakten? Was, wenn das ältere Urteil faktenwidrig gewesen sein sollte? Dann müsste man doch die Fakten neu beurteilen. Ich hoffe, das wurde getan. Wer den ganzen Fall von Anfang an verfolgt, kann jedenfalls verstehen, weshalb Binswanger Rückgrat gezeigt hat.