Die beiden schenken sich nichts. Jolanda Spiess-Hegglin und Michèle Binswanger bekriegen sich seit Jahren.
Jetzt hat die eine einen grossen Sieg und die andere eine schmerzhafte Niederlage erlitten. Die Journalistin verlor, die Ex-Politikerin und selbst ernannte Medienopfer-Verteidigerin gewann.
Die Lausanner Bundesrichter schmetterten die Einsprache von Binswanger mit Urteil vom 2. Juni, das gestern publik wurde, ab. Uneingeschränkt und absolut.
Binswanger habe Spiess-Hegglin in einem Tweet „bewusst“ unwahre Vorwürfe gemacht, so die Unparteiischen.
Dafür gehöre sie verurteilt, wie das die Basler Vorinstanzen richterweise getan hätten. Der von der Journalistin ins Feld geführten „Verletzung der Medien- und Meinungsfreiheit“ könne nicht gefolgt werden.

Binswanger machte Spiess-Hegglin in ihrem Tweet von 2020 einen strafrechtlichen Vorwurf. Die Ex-Grüne Kantonsrätin von Zug würde „einen Unschuldigen der Vergewaltigung“ bezichtigen.
Laut den höchsten Richtern des Landes wusste die damalige Tages-Anzeiger-Medienfrau, dass dies falsch sei. Denn sie habe Kenntis gehabt von einem Urteil gegen eine Drittperson, wonach genau dieser Vorwurf eine Lüge sei.
Obwohl Binswanger das Urteil des Zürcher Obergerichts von 2019 gekannt habe, habe sie ein knappes Jahr später einen „inhaltlich identischen“ Tweet abgesetzt, so die Bundesrichter.
„Dabei sei sie sich der Illegitimität ihrerBehauptung bewusst gewesen und habe diesbezüglich wider besseres Wissen gehandelt, weshalb ein Schuldspruch wegen Verleumdung zu ergehen habe.“

Für Spiess-Hegglin bedeutet dies einen grossen Sieg gegen eine Wiedersacherin, die sich hartnäckig nicht einschüchtern liess von Klagen und Prozessen.
Binswanger sieht sich nämlich noch an anderen Fronten von Spiess-Hegglin attackiert. Als sie öffentlich um Hilfe bat, spendeten Hunderte 65’000 Franken.
Ein rechter Teil des Geld-Polsters ist mit dem Verdikt aus Lausanne bereits aufgebraucht.
Aus den Urteilen der ersten und zweiten Strafinstanz in Basel ergehen total 38’825 Franken „reduzierte“ Parteienschädigungen, welche Binswanger jetzt ihrer Kontrahentin zahlen muss.
Hinzu kommen 3’000 Franken vom Bundesgericht. Zudem ist Binswanger, die vom Tages-Anzeiger zum „Nebelspalter“ von Markus Somm wechselt, strafrechtlich verurteilt.
Die vom Basler Appelationsgericht vor Jahresfrist verhängte Geldstrafe von 60 Tagessätzen seine „ohne Weiteres im Rahmen des Ermessens“ der Vorinstanz, finden die Bundesrichter.
Binszwanger hatte eine Reduktion verlangt; sie sei medial vorverurteilt worden. Dass sie „die Medienberichterstattung auch selbst befeuert“ hätte, wie dies das Appelationsgericht befunden hatte, sei Binswanger bei ihrer Beschwerde nicht näher eingegangen.
Auf die von Binswanger erhobene „Genugtuungsforderung“ sei „nicht weiter einzugehen“, da diese „einzig mit dem beantragten Freispruch“ begründet worden sei. Einen solchen gab es jetzt nicht. „Die Beschwerde wird abgewiesen“ – das Verdikt ist endgültig.

Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Ein offensichtliches Fehlurteil. Wie es in Lausanne leider heute üblich geworden ist.
Gewusst, wie man Bundesrichter wird? Man geht in eine Partei und zahlt an diese Partei dann eine „Steuer“ im Gegenzug für die „Wahl“.
Es ist logisch, welche Sorte „Juristen“ sich auf so einen Deal einlässt.
Klar, dass solche „Richter“ Politikerinnen schützen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Guter Gedanke. Die Wahl zum Bundesrichter muss überprüft werden.
Unabhängigkeit ist ein hohes Gut.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
So ein Unsinn…kennen Sie den Fall eigentlich im Detail ?
Ein korrektes sehr gutes Urteil.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Die Klügere gibt nach…
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Haha vorbestraft 🤭
54 Jahre und keine Falte im Gesicht 🤔
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
wundert mich das nicht?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Sagt ma dem nicht Stutenbissigkeit ?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Jetzt ist aber wirklich genug.
Die beiden Damen dürfen nun für immer aus dem Blätterwald verschwinden. 🫠
Danke vielmal!
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Der Zickenkrieg hat ausser Gerichtskosten nichts gebracht.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Wenn ja Binswanger unwahre Vorwürfe machte JSH hätte einen Unschuldigen der Vergewaltigung bezichtigt, würde das dann nicht bedeuten, dass Hürlimann schuldig ist?
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Wann ist Hegglin wieder mal rammlig ? Das wäre für Alli von Interesse. Im Ernst.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Jeder weiss was stimmt, aber offensichtlich nicht in Lausanne. Schon wieder…
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Die Bundesrichter kaufen ihre Ämter gegen harten Cash (Parteisteuern) und sind alle stramme Parteimitglieder.
Man kann sich vorstellen, welche fachlich erbärmlichen Juristen sich auf so einen Deal einlassen.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
wie sich hier Kommentierende anmassen das Bundesgericht, die Schweizer Gerichte in Unkenntnis der detaillierten Sachlage zu kritisieren und zu beschimpfen.