Der Jurist zählt zu den grossen Namen in der Wirtschafts-Juristerei. Er gehört zu den langjährigen Aushängeschildern von Wenger Vieli, einer der bekanntesten Kanzleien auf dem Platz Zürich.
Vor allem war er der absolute Vertrauensanwalt von Werner Merzbacher, dem verstorbenen Milliardär, dessen Testament tout Zurich in Atem hält.
Wenige Monate vor seinem Ablegen hatte Merzbacher seine enge, 50 Jahre jüngere Geschäftsbegleiterin zur gleich berechtigten Erbin gemacht wie seine Kinder.
Die gehen jetzt gerichtlich gegen das Testament ihres Vaters vor. Der Anwalt, der das ganze Merzbacher-Konstrukt aufgestellt hat, übergibt das Kommando für diese Schlacht seinen Nachfolgern.
Selber hat er ein Urteil in einem der grössten Geldwäschereiskandale in Frankreich der jüngeren Geschichte kassiert.
Im sogenannten Guy Wildenstein-Fall, einem Kunsthändler, wurde der Zürcher Wenger Vieli-Rechtsgelehrte bedingt zu Gefängnis verurteilt.
Für die Zürcher Aufsichtskommission ist das kein Grund, ihm die Lizenz zu entziehen.
„Die Aufsichtskommission hat (…) Kenntnis vom erwähnten französischen Strafurteil. Allgemein können wir zudem darauf hinweisen, dass bei Anwältinnen oder Anwälten eine Voraussetzung für den Eintrag im Anwaltsregister fehlt bzw. entfällt, falls eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorliegt wegen Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind, es sei denn, die Verurteilung erscheint nicht mehr im Privatauszug (…).“
„Wie schweizerische Strafurteile können im Weiteren auch ausländische Verurteilungen zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens führen.“
Doch passiert ist nichts. Laut einem Sprecher des Anwalts handelt es sich um einen alten Fall; sein Klient habe in Zürich und der Schweiz nichts zu befürchten.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
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Wohin hat er denn abgelegt?