Der Anwalt zählt zu den grossen Namen in der Zürcher Wirtschafts-Juristerei. Er gehört zu den langjährigen Aushängeschildern von Wenger Vieli, einer der bekanntesten Kanzleien auf dem Banken-Platz.
Heute, im Pensionsalter, arbeitet er weiter als „Konsulent“ für Wenger Vieli.
Jahrzehntelang war der Jurist der absolute Vertrauensanwalt von Werner Merzbacher, dem verstorbenen Milliardär, dessen Testament „tout Zurich“ in Atem hält.

Wenige Monate vor seinem Ableben hatte Merzbacher seine enge, 50 Jahre jüngere Geschäftsbegleiterin zur Erbin gemacht – gleich gestellt wie seine Kinder.
Die gehen jetzt gerichtlich gegen das Testament ihres Vaters vor. Der Anwalt, der das ganze Merzbacher-Konstrukt gezimmert hatte, übergibt das Kommando für diese Schlacht seinen Nachfolgern.
Selber hat er ein Urteil in einem der grössten Geldwäschereiskandale in Frankreich der jüngeren Geschichte kassiert.
Im sogenannten Guy Wildenstein-Fall, jenem eines Kunsthändlers, für den der Zürcher Wenger Vieli-Rechtsgelehrte tätig gewesen und vor 2 Jahren im Berufungsverfahren bedingt zu Gefängnis verurteilt worden war.

Für die Zürcher Aufsichtskommission über die Anwälte ist das kein Grund, ihm die Lizenz zu entziehen.
„Die Aufsichtskommission hat (…) Kenntnis vom erwähnten französischen Strafurteil“, schreibt ein Vertreter der Kommission auf Anfrage.
„Allgemein können wir zudem darauf hinweisen, dass bei Anwältinnen oder Anwälten eine Voraussetzung für den Eintrag im Anwaltsregister fehlt bzw. entfällt, falls eine rechtskräftige strafrechtliche Verurteilung vorliegt wegen Handlungen, die mit dem Anwaltsberuf nicht zu vereinbaren sind, es sei denn, die Verurteilung erscheint nicht mehr im Privatauszug (…).“
„Wie schweizerische Strafurteile können im Weiteren auch ausländische Verurteilungen zur Eröffnung eines Disziplinarverfahrens führen.“
Das klingt nach Sanktionen. Doch passiert ist nichts. Laut einem Sprecher des Anwalts handelt es sich um einen alten Fall; sein Klient habe in Zürich und der Schweiz nichts zu befürchten.
Gleiche Bilder gehören meistens zum gleichen Kommentator.
Gute Netzwerke sind die beste Versicherung.
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Da haben Sie sicherlich Recht.Aber die meisten Leute Wissen gar nicht was ein Konsulent in einer Rechtsanwalts Kanzlei ist und was seine Tätigkeiten sind. Geschweige kennen sie die Voraussetzungen um als Konsulent In einer Kanzlei Arbeiten zu können.
Fazit:
Viel Rauch um nichts.
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Wohin hat er denn abgelegt?
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Also wenn dieser Herr hier etwas für einen WildenSTEIN gemacht hat, dann darf man das ja eigentlich nicht kritisierten. Das könnte schon als anti-septisch eingestuft werden?
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Herr Hässig. Hören Sie bitte endlich auf mit ihren persönlich verfassten Artikeln. Keinen einzigen Text kriegen Sie fehlerfrei hin. Ein Armutszeugnis sondergleichen. Für mich sind Sie der „Wermuth“ der Medien. Der kriegt auch nichts auf die Reihe.
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Mag sein. Sprachlich gibt es tatsächlich Luft nach oben.
Inhaltlich schwankt die Qualität zwischen irrelevant bis hochaktuell. Der Umstand, dass der honorige Partner und Konsulent von Wenger Vieli, Dr. P.A., wegen Geldwäsche verurteilt ist und die Aufsichtskommission hier keinen Handlungsbedarf sieht, ist erschreckend. Andere Anwälte werden sanktioniert, weil sie im falschen Moment die falsche Partei anschreiben. Oder ähnlich.
Und selbstverständlich gilt auch für Dr. P.A. bis zur rechtsgültigen Verurteilung wegen Geldwäscherei die berühmte Unschuldsvermutung.
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Guy Wildenstein hat mit Kunst betrogen, Urs Schwarzenbach hat mit Kunst betrogen.
Grosse Frage:
Was haben die beiden gemeinsam? Scheint so ein Ding zu sein.
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Wer ist das?
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Inhaltlich schwankt bei „IP“ die Qualität zwischen irrelevant bis hochaktuell. Der Umstand, dass der honorige Partner und Konsulent von Wenger Vieli, Dr. P.A., wegen Geldwäsche verurteilt ist und die Aufsichtskommission hier keinen Handlungsbedarf sieht, ist erschreckend. Andere Anwälte werden für sehr viel geringere Vergehen sanktioniert. Bereits eine ungeschickte Betreibung kann wider die Berufsregeln sein.
Und selbstverständlich gilt auch für Dr. P.A. bis zur rechtsgültigen Verurteilung wegen Geldwäscherei die berühmte Unschuldsvermutung.