Die entscheidende Frage lautet nicht, ob das Rahmenabkommen einzelnen Branchen einen besseren Marktzugang verschafft.
Zentral ist vielmehr, ob seine institutionellen Mechanismen den Verlust schweizerischer Souveränität hinter der Fassade von Mitwirkung, Autonomie und rechtsstaatlicher Kontrolle verbergen.
Ausgangspunkt der nachstehenden Betrachtungen ist Peter Nolls Unterscheidung zwischen instrumenteller und symbolischer Gesetzgebung.
Instrumentelle Gesetzgebung soll praktische Probleme lösen; sie soll tatsächlich durchgesetzt werden. Symbolische Gesetzgebung dient primär der politischen Kommunikation: Der Staat zeigt, dass er handelt, obwohl die rechtliche Wirkung gering bleibt oder von vornherein begrenzt angelegt ist.
Solche Normen können kurzfristig befrieden, gefährden langfristig aber die Autorität des Rechts, wenn sie als Alibi- oder Schaufensterrecht wahrgenommen werden.
Jens Newig präzisiert diesen Ansatz, indem er zwischen rechtlich-materieller und politisch-strategischer Effektivität unterscheidet.
Symbolische Gesetzgebung liegt danach besonders nahe, wenn hoher öffentlicher Problemdruck, geringe kurzfristige Lösbarkeit, starke Interessengegensätze und komplexe Sachverhalte zusammentreffen.
Seine Beispiele aus dem deutschen Umweltrecht zeigen den Unterschied zwischen einer praktisch weitgehend wirkungslosen, aber politisch nützlichen Regelung wie dem Ozongesetz und einer materiell wirksamen Regelung wie der Grossfeuerungs-Anlagenverordnung.
Francesco Ferraro erweitert den Blick auf die sozialen Funktionen des Rechts. Gesetze wirken nicht nur durch Zwang oder Steuerung, sondern auch durch Signale, Symbole und expressive Bedeutungen.
Deshalb können Bürgerinnen und Bürger Regelungen unterstützen, obwohl deren praktische Wirksamkeit gering ist. Symbolische Gesetzgebung kann kollektive Selbsttäuschung fördern, wenn sie emotionale Entlastung, moralische Selbstvergewisserung oder politische Identität bietet und dadurch die nüchterne Prüfung realer Wirkungen verdrängt.
Vor diesem Hintergrund ist zu prüfen, ob das Rahmenabkommen nicht nur institutionelle Bindungen schafft, sondern diese Bindungen zugleich kommunikativ verharmlost.
Die Frage ist daher nicht bloss, welche Kompetenzen übertragen werden, sondern wie dieser Transfer politisch dargestellt und rechtlich verhüllt wird.
Die EU verlangt die dynamische Übernahme ihres Rechts, die Überwachung der Schweiz als partieller Teilnehmerin am Binnenmarkt und eine Streitbeilegung, bei der ihrem eigenen Gerichtshof, dem EuGH, die verbindliche Auslegung der entscheidenden Fragen zukommt.
Der Bundesrat war bereit, diese Forderungen zu akzeptieren, um den präferentiellen Zugang zum Binnenmarkt für bestimmte Industriebranchen zu sichern.
Kritiker sehen darin zugleich einen Schritt, der institutionell einen „Point of No Return“ auf dem Weg zu einem EU-Beitritt schaffen könnte.
Seit einiger Zeit kommen zusätzlich geopolitische Begründungen hinzu; diese überzeugen allerdings seit der jüngsten Vereinbarung zwischen den USA, Dänemark und Grönland über eine verstärkte amerikanische Militärpräsenz auf Grönland noch weniger als bisher.
Um den mit den Forderungen der EU verbundenen Souveränitätsverlust auf allen Ebenen politisch abzufedern, wurden auf Vorschlag beziehungsweise mit Zustimmung der EU einerseits symbolische Vorschriften und Mechanismen eingebaut.
Andererseits wird in der öffentlichen Kommunikation mit Darstellungen gearbeitet, die den rechtlichen Wirkungszusammenhang verkürzen oder beschönigen.
Der Bevölkerung soll dadurch der Eindruck vermittelt werden, die staatspolitische Autonomie, die Instrumente der direkten Demokratie und die Unabhängigkeit des Bundesgerichts blieben auch unter den neuen institutionellen Bindungen unangetastet.
Die folgenden drei Mechanismen bilden das Herzstück dieser symbolischen Konstruktion: die dynamische Rechtsübernahme, die Überwachung und die Streitbeilegung.
In allen drei Bereichen wird ein formaler Rest schweizerischer Autonomie sichtbar gelassen, während die materielle Entscheidungsgewalt an EU-Organe abgetreten wird.
Dynamische Rechtsübernahme: Die Verträge sehen vor, dass die Schweiz bei Weiterentwicklung des Binnenmarktrechts EU-Vorschriften übernehmen muss, um den präferentiellen Marktzugang nicht zu verlieren.
Die Schweiz hätte als Nicht-Mitgliedstaat kein Stimmrecht bei Erlass der neuen Normen, aber ein Mitspracherecht (no decision making, but decision shaping).
Dass ein Mitspracherecht nicht dasselbe ist wie ein Mitbestimmungsrecht, lässt sich nicht bestreiten. Mehr ist aufgrund der gefestigten Politik der EU für einen Nichtmitgliedstaat auch kaum zu erreichen.
Darin liegt jedoch der symbolische Charakter der Konstruktion: Der nationale Gesetzgebungsprozess bleibt formal erhalten, während der materielle Entscheidungsspielraum erheblich schrumpft.
Die demokratische Form wird gewahrt, die demokratische Substanz aber ausgehöhlt. Rechtsakte werden nicht in Bern beschlossen, sondern faktisch aus Brüssel übernommen.
Die Rede von autonomer Übernahme verdeckt damit, dass es sich politisch um eine Mogelpackung handelt.
Die Möglichkeit eines Opting-out erscheint in diesem Zusammenhang nur auf dem Papier als wirksame Sicherung.
Theoretisch könnte die Schweiz die Übernahme einer neuen Regel verweigern. Praktisch wäre ein solcher Schritt jedoch mit dem Risiko kompensatorischer Massnahmen oder eines Verlusts sektorieller Marktzugänge verbunden.
Damit wird das Opting-out zu einer formalen Ausweichmöglichkeit mit hoher politischer Eintrittsschwelle:
Es erlaubt, gegenüber der Öffentlichkeit von fortbestehender Entscheidungsfreiheit zu sprechen, ohne dass diese Freiheit unter realen Bedingungen ohne erhebliche Kosten ausgeübt werden könnte.
Besonders deutlich wird diese Spannung bei Vorlagen, die dem Ständemehr unterstehen. Selbst wenn die innerstaatlichen Verfahren formell eingehalten werden, verändert die aussenvertragliche Bindung die politische Ausgangslage.
Volk und Stände entscheiden dann nicht mehr in einer offenen Ordnung, sondern unter dem Druck bereits ausgehandelter Verpflichtungen und möglicher Gegenmassnahmen. Auch hier bleibt die demokratische Symbolik erhalten, während sich der tatsächliche Handlungsspielraum verengt.
Überwachung: Auch die Überwachung wurde für den Hausgebrauch entschärft. Dies geschah durch die Behauptung, es entstehe ein Zwei-Pfeiler-System mit einem EU-Pfeiler und einem schweizerischen Pfeiler, in dessen Rahmen sich die Schweiz selbst überwache.
Diese Darstellung ist angesichts des einseitigen Klagerechts der EU-Kommission irreführend. Entscheidend ist nicht die formale Etikette der Aufsicht, sondern wer die massgeblichen Verpflichtungen inhaltlich bestimmt, wer ihre Einhaltung beurteilt und welche Folgen eine abweichende schweizerische Praxis auslösen kann.
Wird dieser Zusammenhang verdeckt, erfüllt die Rede vom Zwei-Pfeiler-System vor allem eine symbolische Beruhigungsfunktion.
Schiedsgericht und EuGH: Am deutlichsten zeigt sich der symbolische Charakter beim Streitbeilegungsmechanismus. Die Schweiz hatte im Jahr 2013 zunächst einer direkten Unterstellung der sektoriellen Verträge unter das Auslegungsmonopol des EuGH zugestimmt.
Später wurde das Modell politisch entschärft, indem ein paritätisch zusammengesetztes Schiedsgericht zwischengeschaltet wurde. Dieses Schiedsgericht soll formal über Streitigkeiten entscheiden.
Sobald jedoch Fragen des EU-Rechts oder des inhaltsgleichen Abkommensrechts betroffen sind, hat es den EuGH anzurufen; dessen Auslegung ist verbindlich.
Damit liegt die entscheidende Deutungsmacht weiterhin beim Gerichtshof der Europäischen Union. Besonders bedenklich ist die Stellung des Bundesgerichts:
Es ist aus dem Verfahren mit Schiedsgericht und EuGH ausgeschlossen, doch seine Urteile können zum Gegenstand eines solchen Verfahrens gemacht und damit mittelbar einer verbindlichen EuGH-Auslegung unterworfen werden.
Diese Konstruktion wahrt nach aussen den Anschein richterlicher Unabhängigkeit, während sie in der Sache eine Letztkontrolle der EU über schweizerische Rechtsprechung eröffnet.
Das Schiedsgericht erfüllt vor allem eine verdeckende Funktion. Es erzeugt den Eindruck einer neutralen, paritätischen Streitbeilegung, obwohl die verbindliche Auslegung der zentralen Rechtsfragen bei einer Institution der einen Vertragsseite verbleibt.
Darin besteht die symbolische Leistung der Konstruktion: Sie macht den Souveränitätstransfer politisch salonfähiger, ohne ihn materiell aufzuheben.
Die Analyse zeigt damit, dass das Rahmenabkommen nicht ein gewöhnlicher völkerrechtlicher Vertrag über Marktzugang und institutionelle Verfahren wäre. Es wäre ein Fall symbolischer Vertragsgebung.
Die zentralen Mechanismen – dynamische Rechtsübernahme, Überwachung und Streitbeilegung – werden so ausgestaltet und kommuniziert, dass sie gegenüber der schweizerischen Öffentlichkeit den Fortbestand staatspolitischer Autonomie suggerieren.
Tatsächlich verschieben sie die materielle Entscheidungsmacht in wesentlichen Fragen zur Europäischen Union und insbesondere zum EuGH. Die demokratische Form, die Sprache der Bilateralität und die institutionelle Fassade sollen beruhigen, während der tatsächliche Gehalt der Bindung ein ganz anderer ist.
Deshalb stellt das Rahmenabkommen einen Anwendungsfall der von Noll, Newig und Ferraro beschriebenen symbolischen Rechtssetzung dar. Seine symbolische Pointe besteht darin, Fremdbestimmung als Autonomie erscheinen zu lassen.
Literatur: Peter Noll, Symbolische Gesetzgebung, Zeitschrift für Schweizerisches Recht (N.F.), 100 (1981), 347 ff.
Jens Newig, Symbolische Gesetzgebung zwischen Machtausübung und gesellschaftlicher Selbsttäuschung, 13 – Newig – Symbolische Gesetzgebung.Buch.pdf
Francesco Ferraro, Deception and Self-Deception in Symbolic Legislation: from Virtue Signalling to Epistemic Vices, 2026, Deception and Self-Deception in Symbolic Legislation: from Virtue Signalling to Epistemic Vices.
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Faktisch ist es so, dass die EU die Gesetze für die Schweiz macht. Alles andere ist Beilage.
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Die Alten Eidgenossen würden sich im Grabe umdrehen, wenn sie wüssten, dass wir die Schweiz widerstandslos aufgeben.
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Wie wäre es mit etwas Schweizer Geschichte?
Zuerst schwafeln die Alten Eidgenossen keine fremden Vögte und Richter, dann verkaufen oder vermieten sie ihre eigenen Leute als Schlachtfutter an die fremden Vögte.
Nach der Schlacht von Marignano wurde Frankreich die Schutzmacht der Alten Eidgenossen.
Extrakt:
„Damit stellten sich die Eidgenossen ganz in den Dienst des französischen Hofs und verzichteten auf eine selbständige Rolle in der europäischen Politik.
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Und 2028 unterwarfen sich die Schweizer der absaufenden EU und gerieten durch die EU-Überregulierung in eine anhaltende Rezession. Die Konfrontation mit Russland gab der wirtschaftlich angeschlagenen EU noch den Rest.
Und so waren die Schweizer zwar ihres Vermögens verlustig gegangen. aber wieder frei. Einzig die jahrzehntelangen Reparationszahlungen an den Kriegsgewinner China schmerzten, hätten sie doch die Neutralität nicht aufgegeben und sich im Krieg nicht auf die falsche Seite geschlagen.
Und die Moral von der Geschicht: Nur Idioten und Spione stehen im Krieg auf der falschen Seite!
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Mit den EU-Verträgen geben wir unsere Eigenständigkeit ab, damit die grossen Konzerne kurzfristig mehr Geld verdienen. Danach gibt es kein Zurück, unseren Wohlstand werden wir ohne Eigenständigkeit langsam verlieren.
Lest die Verträge selbst:
https://www.europa.eda.admin.ch/de/vernehmlassung-paket-schweiz-eu#Abkommen
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Die Gesetze für die EU und die Schweiz würden dann in Deutschland und Frankreich gemacht, in Brüssel oder Strassburg abgesegnet und in der Schweiz eingehalten –
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Die Schweizer sind die einzigen Ratten die zum sinkenden Schiff noch hinschwimmen…
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Es läuft immer nach dem gleichen Muster: Stück für Stück gibt die Schweiz ihre Selbstbestimmung auf, weil eine gut geölte Maschinerie uns glauben machen will, dass es der Wirtschaft schaden könnte, wenn wir uns nicht alles abnicken, was von Brüssel kommt.
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Die Befürworter nutzen alle Tricks, um die EU-Verträge irgendwie durchzubringen.
Haben Sie in unseren Medien schon einmal ein Interview mit einem EU-Diplomaten zum Thema gelesen? Der würde ganz ehrlich erklären, dass die Schweiz mit einem Ja ihre Eigenständigkeit aufgibt. Der weiss es wohl besser als unsere Verwaltung, welche keine Verträge lesen kann.
Nicht einmal Rudolf Strahm durfte seine saubere Analyse bei der SP publizieren. Wenn man solche Analysen unterdrücken muss, hat man keine echten Argumente.
https://www.rudolfstrahm.ch/demokratie-und-nationale-souveranitat/
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Man erinnere sich: Handel zwischen den europäischen Ländern gab es schon vor der EU. Und, oh Wunder, er funktionierte. Was teils fehlte, war die Kompatibiltät der Produkte. Dafür gibt es Normen, die weiter entwickelt werden (Paradebeispiel der Elektrostecker). Der Handel beschränkt sich aber nicht nur auf physische Produkte (zB. Strom).
Für einen Handel braucht es immer zwei Parteien. Wieso also braucht es dazu noch den EU-Moloch als Dritte, nicht wertschöpferische Partei, die nicht nur in den direkten Handel sondern noch in die Souveränität der Länder eingreift?
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Es genügt schafft die ganze verlogene Bande im Bundesrat zum Geyer.
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Wer dem zustimmt und Ja sagt, ist nicht ganz bei Trost.
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Auch da: Solange mehr als 50% der abstimmenden Bürger rein gar nichts merken und das, was der Mainstream so meldet für die Realität halten, wird das funktionieren.
Ein Sprichwort sagt: Aus Schaden wird man klug. Die ultimative Hoffnung für zukünftige Generationen. Aber andererseits: Die heutigen Generationen sind ja aus vergangenem Schaden auch nicht klug geworden. Und darum bin ich eher weniger der Optimist
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„Aus Schaden wird man klug.“
Das gilt nicht für die Schweizer Stimmbürger.
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Wenn der Vertrag so gut gelesen wurde wie der vom F35 dann gute Nacht
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Dann zahlen wir den Fix- und Fertig-Preis.
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Das Problem ist, dass wir ein Volk von Angsthasen sind. Wir werfen uns der Elendsunion EU an die Brust, obwohl objektiv gesehen dafür gar kein Grund vorliegt. Vorauseilender Gehorsam, statt selbstbewusste Verhandlungen. Wenn wir nicht tun, was die EU sagt, dann werden die womöglich ganz böse auf die Schweiz. Das geht natürlich gar nicht. Lieber akzeptieren wir einen unverschämten Knebelvertrag (liest keiner richtig, wie beim F-35), in dem wir uns verpflichten, den jetzigen und zukünftigen Gesetzesdschungel der EU zu übernehmen, ohne Mitsprache. Dumm, dümmer, Schweizer.
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von der Politik angelogen zu werden ist nicht neu.
Hier ist es genau wieder der Fall. Das sind keine Bilateralen Verträge, das ist die reinste Unterwerfung. Nichts von Augenhöhe. Der Starke frisst den Schwachen.
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Wenn wir diesen Vertrag unterschreiben, sind wir nicht mehr umkehrbar auf dem Weg in die EU. Das heisst, wir verlieren unseren Wohlstand, unsere direkte Demokratie und unsere Selbstbestimmung.
Bestimmt wird dann in Brüssel. Sobald unterschrieben ist, beginnen sie, unseren Wohlstand nach ganz Europa umzuverteilen. Mag sein, dass der Betriebe von Herrn Michel besser verdient, ihm höhere Boni einbringt.
Alle Parteien ausser der SVP wollen in die EU. Viele versprechen sich persönliche Vorteile wie ein Pösteli in Brüssel, so wie Berset. Um das zu verhindern: Wählt mehr SVP.
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Es wird ein Sperrfeuer der Massenmedien, Bundesräte, Parlamentarier, … geben, unbedingt «Ja» zu den EU-Verträgen zu sagen.
Und wie üblich wird das Argument kommen, dass die AHV und die Wirtschaft in Gefahr sein werden, wenn wir nicht wie Schlafschafe «Ja» stimmen.
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Ich hab mir letzthin ein paar hundsordinäre ätherische Öle im grossen Kanton bestellt. Der Versender musste mir wegen irgendeiner EU-Richtlinie Blablabla für jedes einzelne Fläschchen ein Sicherheitsdatenblatt!!! zusenden.
Wenn dieser Rahmendeal zustande kommt, wird uns eine Bürokratie- und damit auch Kostenlawine überrollen, dass uns Hören und Sehen vergeht. Und das alles wegen Dingen, bei denen man sich irgendwann fragt, ob der gesunde Menschenverstand in der EU nicht längst als Gefahrgut eingestuft und entsprechend dokumentiert werden muss.
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Es ist nicht bloss die Bürokratie es ist die vertiefte Personenfreizügigkeit die der Schweiz den Rest gibt. Ist dann nicht mehr kündbar. Wir wisse nicht wie viele Länder die EU noch aufnimmt die dann dank der Personenfreizügigkeit den Weg in ein reicheres Land suchen.
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Das Problem ist, dass wir ein Volk von Angsthasen sind. Wir werfen uns der Elendsunion EU an die Brust, obwohl objektiv gesehen dafür gar kein Grund vorliegt. Vorauseilender Gehorsam, statt selbstbewusste Verhandlungen. Wenn wir nicht tun, was die EU sagt, dann werden die womöglich ganz böse auf die Schweiz. Das geht natürlich gar nicht. Lieber akzeptieren wir einen unverschämten Knebelvertrag (liest keiner richtig durch, wie beim F-35), in dem wir uns verpflichten, den jetzigen und zukünftigen Gesetzesdschungel der EU zu übernehmen, ohne Mitsprache.
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Googli KI meint: „Deutschland, Frankreich und Italien profitieren in erheblichem Masse von ihren wirtschaftlichen, finanziellen und infrastrukturellen Beziehungen zur Schweiz. Obwohl die Schweiz flächen- und bevölkerungsmässig deutlich kleiner ist als ihre grossen Nachbarstaaten, fungiert sie als eine der wichtigsten wirtschaftlichen Drehscheiben und..im Herzen Europas…“
Möglich, dass noch nicht alle erkannt haben, dass die drei wichtigsen EU-Staaten von der Schweiz profitieren. Die Schweiz kann dominat mitbestimmen, wie der Vertrag geschrieben sein muss.
Gunther Kropp, Basel
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Also bei allem Respekt werter Herr Kropp. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Luschen in Bern auch nur im geringsten daran interessiert sind an diesem Vertrag mitzuschreiben. Das würde Arbeit bedeuten … Dieser Vertrag ist ein reines EU-Diktat.
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@Helen
Die Ständeräte und Nationalräte sind die Vertreter des Souveräns und müssten, sollten die Politik machen die der Wähler wünscht. Möglich, dass es Räte geben könnten, die meinen der Souverän muss das machen, das die Obrigkeit in Bundesbern befiehlt. Will heissen, der Souverän muss wieder das Heft in Hand nehmen und das Bundeshaus durchlüften, damit alle wieder wach werden und die Realität erkennen können.
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Durch den aktuell geltenden Gesetzgebungsprozess in der Schweiz werden im Rahmen der Vernehmlassung Organisationen, Kantone, Gemeinden aber auch Bürger einbezogen und befragt. Dadurch wird die Konsensfähigkeit gestärkt und die Gesetzesvorschläge einem faktischen und politischen Realitätscheck unterzogen. Mit der Übernahme der Bilateralen III werden die Gesetze aus Brüssel vorgegeben; eine Vernehmlassung ist nicht mehr vorgesehen. Daher ist es doch überraschend, dass viele Wirtschaftsverbände bereit sind, auf die Möglichkeit im Rahmen der Vernehmlassung ihre Position einzubringen, verzichten.
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Wir haben schon so viele Gesetze von der EU übernommen hat das
Volk keine Ahnung.Die wissen in
Bern überhaupt nicht was Sie
Unterschrieben haben.Wer liest
dort schon Verträge in Englisch
wo mehrere hundert Seiten haben.
Das gute ist wir übernehmen
sicher auch Gesetze wo bis heute
in der Schweiz nicht gibt.!!
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Die kommende geplannte Dystopie der PFZ;
Wer nochmals genau wissen will, was das aufdatierte PFZ-Abkommen für die 🇨🇭 bedeutet, sollte sich diese 6 Minuten Zeit nehmen.
Ich habe versucht, faktenbasiert die möglichen Folgen und Konsequenzen aufzuzeigen.
https://x.com/MathysRoland/status/2101967789669970209
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Genug der Lügen. Wieso wollen die Politiker uns glaubhaft machen, dass sie den Papierberg der Bilateralen III gelesen haben, so auch all die querverwiesenen Verordnungen, diese dann verstanden sowie die Folgen für unsere Souveränität erkannt zu haben? Die Gebrüder Grimm sind schon längst gestorben und wer kauft schon die Katze im Sack. Sollen wir unsere Freiheit und die Direkte Demokratie den EU-Lobbyisten opfern? Nein!
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Das NEIN 2014 gegen Masseneinwanderung wurde ignoriert. Wieviele eigentlich illegale Fremde mehr sind es in diesen Jahren???
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Dass Bern uns mit den Bilateralen III und der EU-Anbindung hinters Licht führt, sollte mittlerweile allen klar sein. Es ist zutiefst beschämend. Genau so beschämend ist jedoch die Haltung vieler Schweizer, die immer noch Bern und den Medien glauben, ohne selbst zu denken, oder gar für die Erhaltung der Schweiz zu kämpfen. Ich vermisse den Riesen Aufschrei und den lauten Protestmarsch gegen Bern.
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Wenn es um „präferentiellen Zugang zum Binnenmarkt für bestimmte Industriebranchen“ geht- warum können zwischen Firma A und Firma B keine Verträge geschlossen werden, wenn die eine in der EU, die andere in der Schweiz ist?
Wozu braucht es da die EU Behörde?
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Genau. Die Firmen der EU kaufen bei uns, weil sie etwas brauchen. Nicht wegen EU Verträgen.
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Wenn der Vertrag so gut ist wie seine Befürworter es meinen lassen wir die Plätze der Vertragsparteien in dem Text gegeneinander tauschen.
Die Pflichten der Konföderation werden zu den Pflichten der EU, die Rechte der EU werden zu den Rechten der Schweiz.
Die dynamische Rechtsübernahme betrifft neu den automatisierten Floskeltransfer aus Bern nach Brüssel. In Etwa der EU weite Minarettverbot oder die Ausschaffung der kriminellen Ausländer.
Und dann lassen wir den Vertrag den EU Bossen signieren.
Ist er ausgewogen wird die EU Obrigkeit den umgekehrten Vertrag unterschreiben. Oder ?
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Dass wir einem Lügenbundesrat aufsitzen, einem Lügenparlament und sowieso einer Lügenverwaltung, dürfte jetzt nach der am Herd und ihren Lügen klar sein. Ebenso nach den Lügen von Jansli im Abstimmungskampf um die 10-Millionen-Schweiz. Aber der Jansli konnte ja nicht einfach von sich aus die Grenzen der Beeinflussung einer Volksabstimmung durch den Bundesrat überschreiten – er musste die Rückendeckung des Gesamtbundesrates haben. Ich glaube der herrschenden Regierung und Classe Politique gar nichts mehr und ich würde heute keinen Tag Dienst mehr leisten wie damals – 800 Tage als PzGrenOf…
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@Banana Republic
Tigrillo und Gefolge nicht vergessen!
Wenn man im Nachhinein bedenkt wie
die Leute bei der Corona-Tragödie
verar…t und schikaniert wurden.
Und; dies unter Androhung von
Zwangsmassnahmen!
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Was benötigen wir eine Armee, wenn der grösste Feind für die direkte Demokratie in unserer Regierung hockt.
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Ähnliche Überlegungen, wenn auch intellektuell weniger überzeugend dargestellt, haben zum Brexit geführt. Wozu der Brexit geführt hat, kann man an der heutigen Wirtschaftslage in Grossbritannien ablesen
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Inhaltlich nicht umgesetzt.
Nigel Farage’s Konten wurden gesperrt und die Drecks-Sozis haben das messerschwingende, kriminelle Immigrationspack bewusst zu tausenden das Land fluten lassen.
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Sehr geehrter Herr Carl Baudenbacher, auch wenn ihr langer Artikel wahrscheinlich völlig richtig ist, aber mit dem Einstieg Bilaterale 3 ist eigentlich bereits alles gesagt. Dies ist nichts anderes als ein Gaunerbegriff und diese EU Verträge sind ohne wenn und aber abzulehnen. Unsere Freiheit ist nicht verhandelbar und schon gar nicht zu kaufen !
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Wer im 500 Mio Markt der EU verkaufen will, muss so oder so deren Bestimmungen übernehmen. Das leuchtet wohl jedem ein. Unsere Autonomie ist also längst ein Märchen. Mit den Bilateralen III kriegen wir wenigstens noch zusätzlich Mitbestimmungsrecht.
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Es ist immer die gleiche ,rechtlich verwirrende Stellungsnahme von Herrn Baudenbacher. Dynamische Rechtsübernahme kennen wir seit Jahren und haben dazu selbst verschiedene Referenden abgehalten. Dass der EU Gerichtshof zuständig für die Auslegung des Binnenmarktrechtes ist ist eine Binsenwahrheit- auch in der Schweiz legt das Bundesgericht schweizerisches Recht aus. Aber : der EU Gerichtshof entscheidet NICHT in der Substanz bei Schiedsgerichtsverfahren. Komplett vergessen geht, dass die BIL III nur einen kleinen Teil- nicht zentralen Teil- der politischen Tätigkeit in der Schweiz betreffen.
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Dasselbe Volk das damals bis heute einem Tigrillo und Impfclown Lauterbach glaut und die 10 Mio CH Initiative ablehnt, dazu noch den Unterwerfungsvertrag überhaupt nur schon in Betracht zieht?
Ja, ein solches Volk verdient es langsam aber sicher unterzugehen zusammen mit der zusammenkrachenden Elends-Union.
Erbärmlich dummes Volk.
Von den Berner Verrätern reden wir schon gar nicht.
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Es ist immer die gleiche Partei Ramenvertrag UBS FDP die ihre Säcke füllen wollen und uns steuerzahler ausnehmen wollen.
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NZZ 9. September : EU Parlament
…. sie denken dabei etwa an Abkommen für den Finanzdienstleistungssektor, zur Geldwäschereibekämpfung, für den digitalen Binnenmarkt und zur Beseitigung der Roaming-Gebühren.
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Dieser Text müsste – evtl. in gekürzter Form – als offener Brief an Bundesrat und Parlament in sämtlichen Tageszeitungen in der Schweiz publiziert werden. Ich bin sicher, dass die Finanzierung einer solchen Kampagne umgehend gesichert wäre – ich wäre sofort bereit, mich daran zu beteiligen.
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Seit 2020 veröffentlich die EU-Kommission keine operativen Haushaltssalden der einzelnen Mitgliedstaaten. Diesen Transparenzverlust erklären sie damit, dass die Grundzahlen schwierig seinen zu interpretieren, darum verzichten sie darauf. Erklären und Ausreden kann man immer finden. Also die effektiven Zahlen sind eher unter Verschluss… Die grössten Zahler sind zur Zeit sicher Deutschland und Frankreich, und Empfänger waren und sind Griechenland und Polen. Und wir wollen in den Verein ohne Transparenz. Die Schweiz gehört dann sicherlich zu den Topzahler pro Kopf in der EU.
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Wenn nur einer zu diesem EU – Knebel Vertrag Ja sagt, ist er ein Landesverräter und Dummkopf.
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Es wird viel geschrieben. Dieser Vertrag ist nicht zwischen gleich starken Partnern, sondern ein umstellter Zwerg Staat mit einem Staatenbund der diesen Zwerg umstellt. So sind die Verhältnisse. Einige kluge Köpfe haben was ausgebrütet (die 7 Zwerge gehören sich nicht dazu). Wir machen eine Abstimmung über einen Vertrag mit Verfassungsrang, aber wir erfüllen die Bedingungen dazu nicht. Folge ist das Teil tritt de jure nie in Kraft. Man wird aber danach leben solange die Umstellung anhält. Sobald das nicht mehr so ist, kann man den Vertrag einfach so für nichtig erklären.
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Viele merken inzwischen, dass es gut ist, den Aussagen des Bundesrats zu misstrauen. Dies nicht erst seit dem Fixpreis der Viola Amherd. D. Burkhalter, vor 2021 zuständig für das InstA Nr. 1, sagte am SRF vollmundig, es sei dann gar nicht so, dass die Schweiz EU-Recht einfach so übernehmen müsse. Da gebe es einen paritätischen Ausschuss und dort können die Schweiz sagen was ihr nicht passe. Eine glatte Beschönigung was Letzteres betrifft. Für die Schweiz wird es keine Sonderregelungen geben, dazu wird sie unter akribischer Beobachtung der EU-Vollmitglieder stehen. Keine Privilegien für uns !
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Ich bin der Meinung, dass das Nein zum EWR ein Riesenfehler war. Nun bastelt die Schweiz seit caa. 35 Jahren an ihrer EU-Beziehung herum,und es wird nur immer schlimmer. Norwegen und Island sind im EWR, und ich hab nicht gehört, dass diese Länder das bereuen. Danke Christoph Blocher!