Peter Hafter zählt zur Topgilde der Zürcher Wirtschaftsanwälte. Sein Wort hat Gewicht.
Nun schaltet sich Hafter in den Fall des verstorbenen Jörg Rappold ein. „Dass die Anzeigeerstatterin „scheussliches Zeug“ gegen Herrn Rappold sage, stimmt nicht“, sagt Hafter.
Der langjährige Partner der bekannten Kanzlei Lenz & Staehelin bezeugt, dass Rappold tief in der Schuld seiner Kundin gestanden sei.
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„Jörg Rappold hat der Frau, die ihm blind vertraut hatte, von 2008 bis 2015 einen zweistelligen Millionenbetrag entzogen“, sagt er.
Und: „Im Januar dieses Jahres hat Herr Rappold eine Schuldanerkennung über diesen Betrag zugunsten der Witwe unterzeichnet.“
Rappold starb am 3. Februar im Alter von 80 Jahren. Sein Ableben gilt als „aussergewöhnlicher Todesfall“ und wird von der Justiz untersucht.
Seine zurückbleibende Frau sagt, ihr Mann sei nach einer Fischvergiftung „überraschend“ verstorben. Er habe „nie betrogen“.
Die Schuldanerkennung, die Rappold unterzeichnete, stammt vom 19. Januar dieses Jahres.
Laut einem Insider soll sich Rappold gegenüber der Frau verpflichtet haben, ihr 15 Millionen zu schulden und diese zurückzuzahlen.
Am 3. Februar, also am Tag von Rappolds Ableben, verfügte der zuständige Einzelrichter am Bezirksgericht Meilen den Arrest von Vermögenswerten im Zusammenhang mit dem Fall Rappold.
Am 5. Februar, zwei Tage nach dem Tod Rappolds und in Unkenntnis der Tragödie, reichte die Frau über ihren Zürcher Anwalt Strafanzeige bei der Zürcher Staatsanwaltschaft ein. Diese bestätigte diese Woche den Eingang der Anzeige.
Mit dem Arrest von Vermögen wurde unter anderem ein Konto mit 5 Millionen bei der Privatbank Julius Bär blockiert. Das Geld gehört einem amerikanischen Ehepaar, das seit den 1980er Jahren zu den Kunden von Jörg Rappold zählte.
Beim Geld, welches das US-Paar von Rappold verwalten liess, handelte es sich um unversteuerte Vermögen.
Das amerikanische Ehepaar wählte nach dem Ende des Bankgeheimnisses den Weg der Selbstanzeige. Nachdem die beiden Amerikaner mit dem US-Fiskus ins Reine gekommen waren, forderten sie von ihrem Schweizer Vertrauten Rappold ihr Vermögen heraus.
Dieser konnte es nicht liefern. Das Geld war nicht verfügbar.
Es ging um mindestens 10 Millionen. Im Sommer 2013 kam es zu einem Deal. Jörg Rappold verpflichtete sich, dem US-Paar die Millionen über die Zeit zurückzuzahlen.
Das gelang Rappold zum Teil. Vermutlich musste er dafür auf Gelder seiner anderen langjährigen Kundin zurückgreifen.
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Es handelt sich um die Witwe, welche mit ihrer Strafanzeige gegen Rappold, der zu den bekanntesten Figuren des Zürcher Freisinns zählt und von seinen Freunden als „Leuchtturm“ des Liberalismus bezeichnet wird, den Fall ins Rollen gebracht hat.
Vor rund 2 Jahren schöpfte sie Verdacht, dass mit der Verwaltung ihres Vermögens, das noch aus der Zeit ihres im 2008 verstorbenen Ehemanns stammt, etwas nicht mit rechten Dingen zu- und herging.
Laut einer Quelle hatte sie von Rappold verlangt, dass dieser keine Vermögensverwaltung, sondern nur Steuerverwaltung machen würde.
Zudem wollte sie keine Anlagen im Ausland.
Trotzdem unterschrieb sie Vollmachten zugunsten von Rappold. Dieser legte Teile des Vermögens in Firmen und Konstrukten in Liechtenstein und Singapur an.
Ihre Vermögenswerte waren bei Rappold aufgelistet unter dem Titel „Festgeld Jörg Rappold“. Auch diese Bezeichnung machte die Frau stutzig.
Ende 2014 wurde aus dem Verdacht bei der Frau Gewissheit. Sie hatte laut Rappold physisches Gold in einem Safe einer Zürcher Bank.
Als sie zur Bank ging und für ihre Enkel für Weihnachten etwas Gold haben wollte, eröffnete ihr der Banker, dass sie kein Gold besitzen würde.
Damit konfrontiert, soll Jörg Rappold laut einer Quelle gesagt haben: „Wieviel brauchst Du?“
Die Frau hatte schon zuvor einen Treuhänder eingeschaltet. Der empfahl ihr, rasch aktiv zu werden, verstarb dann aber.
Dessen Sohn nahm sich den Sorgen der Frau an. Er empfahl ihr einen renommierten Zürcher Anwalt. Dieser hat die Schuldanerkennung von Rappold, den Arrest von Vermögenswerten und die Strafanzeige gegen den Anwalt eingeleitet.
In Aktennotizen hat Peter Nobel, der Anwalt des involvierten US-Ehepaars, schon früh auf die Finanzprobleme von Jörg Rappold hingewiesen.
Anfang 2014 hielt Nobel fest, dass er Jörg Rappold „in einem miserablen Zustand“ angetroffen habe. Dieser habe ihm gesagt, dass das Vermögen in Singapur verloren sei.
Nobel drängte seine Klienten, die beiden US-Bürger und langjährigen Vermögensverwaltungs-Kunden Rappolds, diesen zu schonen. „Do not drive him to suicide“, hielt Nobel fest.
Im Juni letzten Jahres gab Rappold Nobel einen Handschrift-Zettel. Darauf hielt der Anwalt fest, dass seine Mittel erschöpft seien und er seine Verpflichtungen gegenüber dem US-Paar, also der Klientschaft Nobels, nicht erfüllen könne.
Peter Nobel wollte sich gestern auf Anfrage nicht zum Fall äussern.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ohne das Tun des Herrn Rappold zu rechtfertigen frage ich mich, warum die Vermögensverwaltungsmandanten nicht jährliche Abrechnungen über ihr verwaltetes Vermögen mit Anfangsbestand, Wertveränderungen, Ein- und Auszahlungen sowie Schlußbestand sowie diese Bestände nachweisende Bankunterlagen gefordert bzw. erhalten haben.
Andere Vermögensverwalter liefern so etwas ungefragt.
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Sohn Adrian Jörg Rappold schrieb dem TA:
„über die geschäftlichen Verpflichtungen und Aktivitäten seines Vaters zu seinen Lebzeiten habe er keine Informationen gehabt und musste von den traurigen Ereignissen überrollt, den Nachlass ausschlagen.“
Dies obwohl er selber als Rechtsanwalt und aktuell auch im Vorstand der Kämbel-Zunft tätig ist. Noch vor wenigen Monaten posierte er zusammen mit Vater selig und Mutter Minouche für den Fotografen am Sommerfest 2014 der Weltwoche: vgl. http://www.weltwoche.ch (Ueber uns)
Weitere illustre Teilnehmer an der gleichen Party: Peter Nobel, Martin Janssen, Rudi Bindella, Alfred Heer, Hildegard Schwaninger, Walter de Gregorio usw. usw. -
ooops
Auf Dein Kontoli hat es aber Batzi, Du kannst zur Bank gehen……… -
Gut gibt es IP. Der Rest der Presse hätte dieses Thema doch aus falsch verstandener Pietät eiskalt totgeschwiegen und sich weiterhin in falscher Lobhudelei ergangen…
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TA hat das Thema am Samstag detailliert behandelt. NZZ hat das Thema bis anhin totgeschwiegen – sonst könnten die Leser verunsichert werden und eventuell daraus schliessen, solche Szenarien seien FDP-typisch.
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Weiter typisch ist ja auch, dass dieser Fall im gestrigen Sonntalk für Weltwoche-Köppel keinen besonderen Aerger bedeutete.
Wie auch R. Siegrist bereits schrieb, war JR sicherlich ein brillanter Kopf und Redner. Mit seinen vielen Hüten als Politiker, Schulpfleger, langjähriger Zunftmeister, privater Gastgeber, Vermögensverwalter usw. kam möglicherweise der eigentliche Broterwerb als Rechtsanwalt irgendwann zu kurz und flugs geriet er auf die schiefe Bahn, um den Schein wahren zu können.
Wobei ohne Komplizen in der Bank funktioniert es nicht! Genauso geschehen beim ASE-Megabetrug, wo man jahrelang glaubte, es mit einem Kreditkunden zu tun zu haben (der heutige BKB-CEO verantwortete damals sogar das Kreditgeschäft) und den Betrüger vor sich (getrieben von der notorischen Bonusgier) nicht sehen wollte. Der Hauptschuldige sitzt nun seit über 3 Jahren in U-Haft und die Juristen sind weiterhin Lichtjahre davon entfernt, den im Prinzip einfachen Sachverhalt zu durchschauen. Auch Dieter Behring grüsst freundlich aus BL und kann genüsslich zusehen, wie seine mutmasslichen Delikte langsam aber sicher verjähren.
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Hurray! Die alte Gierkultur ist wieder da.
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Die ganze Geschichte zeigt auch wieder einmal, wie viele Leute sich durch Bluff, Angeberei und gut inszenierte Selbstüberschätzung mit arrogantem Auftreten täuschen lassen, und schreiben dann von „Gentleman mit einer ihm irgendwie geburtsmässig eingepflanzten Noblesse – und leuchtendes Beispiel für typische Vertreter der Zivilgesellschaft usw.“ Da gäbe es in der Geschichte sogar noch „erfolgreichere“ Beispiele!
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haha, habe 6 Jahre am Paradeplatz gearbeitet bei einer Bank, die sich selbst als die „am meisten bewunderte“ sieht. Dort ist ein wahres Bermudadreieck für verschwundenen Akten und Gedächtnisstörungen. Die Grossen haben ihre Vorbildfunktion schon längst abgegeben, und sind die Folgen.
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Sowohl IP wie auch TA beschreiben übereinstimmend einen merkwürdigen Vorfall. Die geschädigte Witwe hätte bei ihrer Bank (im Fall der Rappold-US-Kunden ist es die Bank Bär) ein Schliessfach/Kundensafe gehabt.
Und die mutmassliche Veruntreuung sei letztes Jahr aufgeflogen, „als ihr der Bankangestellte sagte, dass sie dort kein Gold besitze.“ Richtig ist hingegen, dass die Bank nicht weiss, was die Kunden in diesen gemieteten Safes aufbewahren. Man muss sich lediglich verpflichten, keine gefährlichen Stoffe usw. „unter dem Paradeplatz“ zu deponieren. Somit könnte der Bankangestellte der verdutzten Kundin höchstens gesagt haben, als er ihr die Kassette in die Kundenkabine brachte, dass diese offensichtlich leer sei?!
Trotzdem wird zu prüfen sein, inwiefern die kontoführende Bank ihre Sorgfaltspflichten gewahrt hat. Sobald ein Bevollmächtigter damit beginnt, Kundengelder auf eigene Konti oder nach Singapur usw. zu überweisen, muss sie zwingend beim Kontoinhaber/wirtschaftlich Berechtigten nachfragen. Damit das in den VSB vorgeschriebene „know your customer“-Prinzip gewährleistet bleibt und das GwG nicht verletzt wird.
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Also jetzt dieser Mann vom FDP und dann noch dem andere Mann vom FDP wo vom Diktator in Kasachstan sich eine Reise schenken lässt – Freiheit, Gemeinsinn, Fortschritt – aus Liebe zur Schweiz.
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Wohl recht hat der Thinktank um Tettamanti wenn er im Nachruf schreibt, Rappold sei ein „leuchtendes Beispiel für einen typischen Vertreter der Zivilgesellschaft unseres Landes“. Da gibt es wohl nichts anzufügen…
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@ „Zeigefinger“; „Martin Brettenthaler“ & „Karl Springer“
Gerne empfehle ich Dir (Euch?!) den ganzseitigen TA-Artikel in der Papierausgabe auf Seite 17 von heute. Notabene nicht von Lukas Hässig sondern von Mario Stäuble geschrieben.
Jetzt wird auch publik dass es sich um RA Andreas Hauenstein handelt, welcher bereit ist, gegen einen Kollegen vorzugehen. Besonders bemerkenswert dabei: RA Hauenstein ist nicht eine Einzelmaske, sondern Senior Partner einer renommierten, grösseren Kanzlei an der Löwenstrasse.
Wenn man sieht, welche grosse Mühe die Juristen haben, verpönte Vermögensverwaltungspraktiken der Banker (wie z. B. „Churning“ oder sogar Betrügereien) zu durchschauen, dann stehen einem geradezu die Haare zu Berge, wenn sich einzelne Zunftmitglieder (nomen et omen) sogar selber als Portfoliomanager aufspielen!
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Was ist speziell daran, dass Stäuble und nicht Hässig den Artikel geschrieben hat?
http://www.tagesanzeiger.ch/zuerich/region/Verstorbener-Anwalt-beschaeftigt-Justiz/story/21642858
Und wieso sollte ein Rechtsanwalt nicht für seine eigenen Klienten gegen einen anderen Anwalt vorgehen? Das ist regelmässig der Fall.
Baumgartner & Mächler lese ich zum ersten Mal. Was aber nichts heissen muss.
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Besten Dank Herr Marek für Ihre interessanten Diskussionsbeiträge.
Ich wollte Herrn Hässig etwas in Schutz nehmen, da er ja auf dieser Seite von einigen Kommentarschreibern immer wieder frontal angegriffen wird: Storys erfunden, aufgebauscht, Sachverhalte falsch verstanden, mikrige Faktenlage usw.
Beim Nachlass JR dürfte recht bald nicht mehr viel zu holen sein und wie ich bereits geschrieben habe (16.03 h), wird sich dann auch die Frage bez. Verantwortlichkeit der Bank stellen. Und da die grossen Kanzleien Homburger, NKF, Lenz & Staehelin usw. bereits von den Bankmandaten sehr gut leben, werden diese nichts gegen die Banken unternehmen.
Aber vielleicht stellen Sie sich zur Verfügung?
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BKB Watcher@ Hmm, bin wohl falsch verstanden worden – mein Kommentar war vielleicht etwas zu knapp, sorry. Wollte den Springern, Brettenthalern & Co ihren antiken Moralkommentar vorhalten, der sich in diesem Fall definitiv als falsch herausgestellt hat. Über Tote muss man nicht nur gutes sagen, wenn sie zu Lebzeiten etwas auf dem Kerbholz hatten.
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Ich bin wirklich fassungslos! Ich kannte J R seit unserer Wahl in die Schulpflege Küsnacht 1975 und führte seinen ersten Wahlkampf für den KR.
Es ist ausserhalb meiner Weltordnung, dass sich jemandem an anvertrautem Geld vergreifen kann. 1985 liquidierte ich eine Erbengemeinschaft, der ein markantes Haus an der Bahnhofstrasse gehörte. Einzelunterschrift über CHF 45 Mio. Ab nach Costa Rica damit (damals)?-
Ihr Parteikollege Bruno Z ist noch fassungsloser.
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Lieber Dreher, Sie sind doch nicht so naiv wie Sie vorgeben. Sie sind doch auch Teil dieser Kreise und des Filzes, „Honorationen“, Militär, Anwälte, Banker. Sie alle können doch vor lauter Gier den Hals nicht vollkriegen. Interessanterweise wohnen Sie vorwiegend an der Goldküste. Gut so, denn sie können bei Köppel schön gefärbte Nachrufe erwarten die dann in der Weltwoche unter der Rubrik Filz und Schlamm publiziert werden.
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Das lässt aufhorchen. Wer sich künftig einem Anwalt anvertrauen will, der muss sich wirklich fragen, welcher denn vertrauenswürdig ist. Da ist es wohl gescheiter, sich in Finanzfragen erst einmal einem Sachverständigen anzuvertrauen. Sobald eben eine Menge bares Geld und Gold vorhanden sind, das verschoben werden kann, und dazu auch noch die notwenigen Vollmachten vorliegen, ist die Versuchung vorhanden. Je mehr man hat, desto mehr man will. Himmeltraurig sowas.
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Man sollte sich einem Anwalt für Rechtsfragen anvertrauen, dort liegt (hoffentlich) seine Kompetenz. Aber sicherlich nicht für Vermögensverwaltung!
Sowieso sind nur die wenigsten Rechtsanwälte auch noch als Vermögensverwalter tätig, allein schon wegen der Regulierung. Allerdings ist es halt generell ein Problem, dass man Beratern vertrauen muss, was zu häufig nicht funktioniert.
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Es freut mich, dass LH mit der „dürren Faktenlage“ (Kommentar 06.05.2015 um 8:18 von [a.d.R. Schwafler] Martin Brettenthaler) erneut einen soliden Beitrag zum Zürcherischen Seebecken-Finanzplatz geliefert hat.
Für mich kristalisiert sich die Selbstständigkeit im Bereich Asset Management immer mehr heraus, wenn ich sehe, wie einfach es geht.
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Aufgrund der Kommentare von R. Siegrist und T. Wanner vom 6. Mai zum selben Thema müsste man gegen die beiden eigentlich ebenfalls ein Untersuchung in die Wege leiten. Was haben sie zu verstecken, dass sie Rappold in den höchsten Tönen rühmen, obwohl sie seine Machenschaften sicher kennen?
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@ Heinz Fahrni
Machen Sie doch einmal den Versuch, einmal etwas zwischen den Zeilen zu lesen…. Viel Glück dabei!
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Wahrscheinlich gab’s gebratenen Kugelfisch Zürcher Art…
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Aber am Stück
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Freunden als “Leuchtturm” bezeichnet. Nun gibt es Hunderte von Leuchttürmen die jedoch nicht mehr leuchten. Der Nachruf von Köppel in der WW war sowas von peinlich. Schreiben und nicht wissen worüber. Das Rappold ein „ehrenwertes“ Zunftmitglied und FDP-Mann war zeigt etwas über diese Kaste aus.
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Gehe mit Ihnen einig. Da hätte sich Köppel besser zurückgehalten.
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Lg Erwin
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Auf der langen Liste der ASE/BKB ZH (inzwischen geschlossen!) – Betrugsopfer figuriert ja auch Dr. iur. M. L. selig (persönlich/privat). Seines Zeichens ebenfalls langjähriger Senior Partner bei LENZ & STAEHELIN, Bleicherweg/Stockerstrasse.
Für die mutmasslich geschädigte Witwe kann man deshalb nur hoffen, dass sie früher nicht von diesem „Vermögenverwaltungsexperten“ betreut wurde. Immerhin wird sie heute offenbar von einem Juristen vertreten, welcher sich nicht scheut, auch gegen Kollegen vorzugehen?
Ihr Risiko ist jedoch trotzdem, jetzt uferlos in Anwalts- und Gerichtskosten zu investieren und bis die alle „befriedigt“ sind, vergehen Jahre und der zu verteilende Kuchen ist längstes zerbröselt… Wünschen wir ihr, dass wenigstens für die Enkel noch ein paar Goldvreneli herausspringen!
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Schön, wieder einmal etwas vom nob(e)len Kantengänger (Think Tools u.a.) zu lesen. Eine Krähe hackt der anderen eben kein Auge aus ….
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Noch „schlimmer“ als das so genannte Bankkundengeheimnis ist das Anwaltsgeheimnis.
Zum Schutz der Klienten und weil man angeblich den Verlust der Lizenz befürchtet, ist es praktisch unmöglich einen Anwalt zu finden, welcher zum „Reden“ bereit ist. Deshalb Gratulation an Herrn Hässig, dass es ihm gelungen ist, dass Peter Hafter bereit ist, Licht ins Dunkel zu bringen.
Rechtsanwalt Hafter ist jedoch bei Lenz & Staehlin schon längstens „pensioniert“ und hat ebenfalls bereits ein zartes Alter erreicht. Deshalb war er auch entgegen den üblichen Standesregeln bereit, gegenüber den Medien über den so genannten Fall „Offshoreleaks/Gunter Sachs“ Auskunft zu geben. In diesem Fall handelte es sich unbestrittenermassen um Suizid.
Die sympathische Frau Rappold, genannt Minouche, kann einem nur leid tun. Fortsetzung folgt bestimmt….
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Anwälte reden ständig mit den Medien. Aber über die eigenen Klienten hoffentlich nur mit deren Einverständnis. Aber über die Gegenseite kann jeder Anwalt reden. Was aber nicht immer schlau ist, also lassen es die meisten. Wer mit Journalisten redet, riskiert immer, in die Pfanne gehauen zu werden.
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Wie hiess es hier vor ein paar Tagen doch gleich noch: De mortuis nil nisi bene.
Anscheinend hatte Solon oder war es Chilon oder eher die Römer doch nicht so recht?! -
Rappold hatte wohl allen Grund für Suizid, oder er hat potentielle Anwärter auf die Erbschaft ziemlich erzürnt. Auch das könnte sehr wahrscheinlich sein, wenn man in dieser Liga solche Spielchen treibt. Auf Betrügereien fallen gutgläubige Kunden immer wieder rein. Im Zusammenhang mit dem verflossenen Bankgeheimnis und dem „sauberen Image“ der Schweizer Banken haben viele Kunden ihrem Banker, Treuhander oder Anwalt in der Schweiz vertraut. ich habe dies so oft erlebt. Der Satz von Kunden: „Sie wissen was für mich gut ist, ich vertraue Ihnen“ habe ich oft gehört.
Es werden noch viele solche Fälle mit dem Wegfallen des Bankgeheimnis zu Tage kommen. Viele Kunden trauen sich nicht, um dies an die Oeffentlichkeit zu bringen, aber solche Fälle bringen auch diese Lawine ins rollen.
Am Anfang war auch nur eine Schwarzgeldliste im Umlauf – auf einmal war die Hemmschwelle weg und die Steuerämter wurden überhäuft von Schwarzgeldlisten.Die Schweiz erlebt einen enormen Strukturwandel, bei welchem der schöne Multiplikatoreffekt durch das Bankgeheimnis immer mehr wegschmilzt.
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Solche Schwätzer hat es in Anwalts- und Vermögensverwalterkreisen viele. Schlimm wenn man auf solch „honorige“ Anwälte hereinfällt. Mann kann Haus und Hof und Familie verlieren und/oder gar noch unverschuldet mit dem Gesetz in Konflikt und mit dessen Hütern in unangenehmen Kontakt kommen. „Anwalt“ ist heute keine Gütesiegel mehr (war es das ‚mal wirklich?), sondern ein Alarmzeichen.
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So ist es.
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Liebes Häschen, es gibt ein Sprichwort. Wenn Sie über den Tisch gezogen werden wollen wenden Sie sich an einen Banker, einen Versicherungsvertreter oder einen Anwalt!
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R. mag auch Anwalt gewesen sein, aber bei diesem Skandal geht es um seine Rolle als Steuer- und Vermögensverwalter.
Keine Ahnung, wieso jemand glauben kann, ein Anwalt sei dafür qualifiziert. Man kann sich von Steueranwälten beraten lassen, aber kein seriöser Steueranwalt wird auch gleich noch das entsprechende Vermögen verwalten. Aber bei dieser Konstruktion geht es ja vermutlich eher darum, illegal keine Steuern zahlen zu müssen anstatt legal Steuern zu optimieren – und da glauben immer noch viele, das Anwaltsgeheimnis schütze sie (und ihren Anwalt) vor Strafverfolgung, was selbstverständlich nicht stimmt.
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Auf der langen Liste der ASE/BKB ZH (inzwischen geschlossen!) - Betrugsopfer figuriert ja auch Dr. iur. M. L. selig (persönlich/privat).…
Wahrscheinlich gab's gebratenen Kugelfisch Zürcher Art...
Besten Dank Herr Marek für Ihre interessanten Diskussionsbeiträge. Ich wollte Herrn Hässig etwas in Schutz nehmen, da er ja auf…