Im Januar 2010 betrugen die Devisenanlagen der Schweizerischen Nationalbank (SNB) 94 Milliarden Franken. Innerhalb der nächsten fünf Monate, also bis Mai 2010, explodierten diese auf 238 Milliarden. Das entspricht einem Plus von 150 Prozent (Faktor 2.5x). Was war geschehen?
In ihrer vierteljährlichen Lagebeurteilung schrieb die SNB damals im März 2010: „Die Schweizer Wirtschaft hat im vierten Quartal 2009 und zu Beginn des neuen Jahres weiter Fahrt aufgenommen. (…) Für die Schweiz erwartet die SNB im laufenden Jahr ein Wirtschaftswachstum von rund 1,5%.“
Es gab somit keinen triftigen Grund – zumindest aus volkswirtschaftlicher Sicht – innerhalb kürzester Zeit die Devisenanlagen fast zu verdreifachen.
In den Medien fand jene Blitz-Aktion der SNB keine Beachtung, obwohl die SNB damit mehr Schulden anhäufte als Bund, Kanton und Gemeinden über die letzten Jahrzehnte hinweg akkumuliert hatten. Viel lieber schrieb die SNB-freundliche Presse über die angebliche „Rettung der UBS durch die SNB“, so wie das auch letzte Woche im Interview von SNB-Präsident Thomas Jordan in der NZZ wieder der Fall war.
„Angebliche“ Rettung der UBS durch die SNB deshalb, weil nicht die SNB, sondern die FED die UBS gerettet hat. Die FED verkaufte damals praktisch ihr gesamtes Auslandportfolio, um den Erlös in den heimischen US-Immobilienmarkt zu investieren. In den nachfolgenden Monaten investierte die FED über 1 Billion Dollar in den US-Immobilienmarkt, damit dieser sich erholte.
Als gut informierte Zentralbank musste die SNB von dieser geplanten Fed-Aktion gewusst haben. Drängte sie deshalb „sehr energisch“ (damaliger UBS-Präsident Peter Kurer) auf die Übernahme der Subprime Papiere von der UBS? Nötigte die SNB gar die UBS zur Abtretung der Subprime-Papiere?
Die angebliche „Rettung der UBS durch die SNB“ wäre dann eher eine Übervorteilung der UBS durch die SNB gewesen – eine Art „Front-running“ aufgrund von Insider-Wissen, was der SNB-Direktion ja kein Fremdwort war.
Bemerkenswert ist, dass damals per 1. Januar 2010, also unmittelbar vor den ersten massiven Devisenkäufen, Philipp Hildebrand zum Präsidenten des Direktoriums der SNB gekürt worden war und Thomas Jordan zu dessen Vize-Präsidenten.
Hildebrand hatte sich ja im Frühjahr 1997 in einem ganzseitigen Artikel in der Finanz und Wirtschaft („Die Chance zum Wandel nutzen“) dafür stark gemacht, die SNB könne ihren Gewinn maximieren durch Zinsarbitrage. Die SNB solle sich im Franken zu einem tiefen Zinssatz günstig verschulden und das so aufgenommene Kapital zu einem höheren Zinssatz in D-Mark gewinnbringend anlegen.
Obwohl Hildebrand damit offenbarte, dass er den Sinn und Zweck einer Zentralbank nicht wirklich verstanden hatte (Kapitalexport zulasten des eigenen Landes), ebnete ihm dieser Artikel den Weg ins SNB-Direktorium. Dafür hatte sich der damalige SNB-Vizepräsident Bruno Gehrig stark gemacht.
Der von Hildebrand geforderte Kapitalexport durch die SNB war genau das Gegenteil von dem, was der Schreibende wenige Monate zuvor ebenfalls in einem ganzseitigen Artikel in der Finanz und Wirtschaft gefordert hatte („Die SNB-Investitionspolitik ist zu überdenken“).
Die SNB solle ihre Auslandinvestitionen abbauen zugunsten von Inlandinvestitionen, wenn sie die Arbeitslosigkeit in der Schweiz bekämpfen wolle. Die volkswirtschaftlich unzweckmässige Investitionspolitik der SNB basiere auf einem Irrtum in der Geldtheorie. Gemäss diesem Irrtum erfolge die Zinssenkung in jener Währung, in der die SNB Geld emittiere, sich also verschulde.
Das sei falsch. Die Zinssenkung und damit die Ankurbelung der Wirtschaft erfolge vielmehr dort, wo die SNB investiere. Konklusion: Die SNB solle in der Schweiz investieren – nicht im Ausland –, wenn sie die Arbeitslosigkeit hierzulande bekämpfen wolle.
Das waren damals und sind auch heute noch die antagonistischen Argumentationen des Schreibenden einerseits und Philipp Hildebrands, heute Thomas Jordans, auf Seiten der SNB andererseits.
Die SNB tat sich damals sehr schwer mit dem Argument, die Geldtheorie beinhalte einen fundamentalen Irrtum (heute gibt sie schrittweise nach). Ihr gefiel die Argumentation Hildebrand besser, wonach die SNB ihren Gewinn maximieren soll durch hochriskante „Currency-carry-trades“.
Kaum im Amt, konnte Philipp Hildebrand seine Jahre zuvor geäusserte Forderung des Kapitalexports durch die SNB umsetzen, zwecks Maximierung des SNB-Gewinns. Der Euro notierte zu Beginn der SNB-Aktion im Jahre 2010 bei knapp unter 1.50 zum Franken.
Die SNB investierte innert kürzester Zeit an die 150 Milliarden in Euro. Es ist anzunehmen, dass die SNB auch hochspekulative Devisen-Optionen geschrieben hatte, damit falsch lag und ausgeübt wurde.
Der Euro sackte trotz der Investitionen der SNB in dreistelliger Milliardenhöhe ab auf 1.25 bis Ende 2010 und im folgenden Jahr intraday auf weit unter eins zu eins. Die SNB wies für einige Stunden sogar negatives Eigenkapital aus und hatte Riesenglück, dass sich der Euro gleichentags bis Handelsschluss noch auf über eins zu eins erholte.
Korrekterweise hätte der SNB-Bankrat damals bereits Massnahmen ergreifen müssen, um die SNB zu sanieren. Er tat das nicht, weshalb der Verdacht der ungetreuen Geschäftsführung besteht. Eine Parlamentarische Untersuchungskommission (PUK) sollte dies untersuchen.
Stattdessen wählte die SNB die Flucht nach vorn und führte im September 2011 den Mindestkurs bei 1.20 ein. Dazu wurde dem SNB-Direktorium vom Bundesrat im Anschluss an das „Franken-Rütli“ der „Wunsch der Wirtschaft überbracht, am Devisenmarkt zu intervenieren“. (Siehe „Das Franken-Rütli“, NZZ vom 14.8.2011.)
Argumentiert wurde nun nicht mehr mit der Gewinnmaximierung der SNB, sondern mit der Rettung der Schweizer Exportindustrie. Per September 2011 kletterten die Devisenanlagen der SNB auf über 300 Milliarden. Und bis zur Aufgabe des Mindestkurses im Januar 2015 auf über 500 Milliarden.
Wer damals dachte, der Devisen-Wahnsinn der SNB höre nun auf, der sieht sich heute getäuscht. Wir gehen 800 Milliarden Devisenanlagen entgegen. Das entspricht seit Beginn der Euro-Käufe 2010 einem Plus von über 700 Prozent (Faktor 8x).
In demselben Zeitraum ist der Euro zum Franken trotz SNB-Devisenkäufen von 1.50 auf mittlerweile fast 1.10 gefallen. Das entspricht einem Minus von fast 30 Prozent.
Der SMI notierte im Januar 2010, also zum Zeitpunkt der ersten Devisenkäufe der SNB, knapp unterhalb von 7’000 Punkten. Heute befindet sich der SMI bei rund 9’000 Zählern. Das entspricht einem Plus von knapp 30 Prozent (Faktor 1.3x) in 9 Jahren.
Demgegenüber kletterte der deutsche Aktienindex DAX im selben Zeitraum von etwas mehr als 5’000 Zähler auf 12’500, was einem Plus von fast 150 Prozent entspricht (Faktor 2.5x). Der US-amerikanische S&P 500 explodierte sogar von knapp über 1’000 Punkten auf fast 3’000 was eine Zunahme von fast 200 Prozent bedeutet (Faktor 3x).
Nicht die USA haben in den vergangenen neun Jahren eine Finanzkrise erlebt, sondern vielmehr die Schweiz und ihr Aktienmarkt aufgrund der haarsträubenden Geldpolitik der Nationalbank. Die SNB hat die Finanzkrise mit ihrem exorbitanten Kapitalexport importiert.
Der Kapitalexport der SNB aus der Schweiz ins Ausland, insbesondere nach Deutschland und in die USA, wirkt sich äusserst negativ auf die Performance des Schweizer Aktienmarktes aus. Dieser leidet einerseits unter dem Kapitalabfluss der SNB, während andererseits die betreffenden ausländischen Aktienmärkte begünstigt werden – zulasten der Schweiz.
Hätte die SNB ihr Vermögen, anstatt ins Ausland zu exportieren, in Schweizer Aktien investiert, so hätten sich die Aktienkurse des SMI bei einer Marktkapitalisierung von etwas mehr als 800 Milliarden praktisch verdoppelt.
Davon profitiert hätten nicht nur die grossen Exportwerte wie Nestlé, Novartis oder Roche, sondern auch die Banken und Versicherungen, welche Dienstleistungen exportieren. Auch die übrigen institutionellen und privaten Investoren hätten profitiert, sowie alle Unternehmen, welche sich bei höheren Aktienkursen besser refinanzieren können.
Und die darbenden Pensionskassen und Sozialversicherungswerke müssten nicht ständig ihre Renten stutzen und die Altersgrenzen hinausschieben, nur um die Fehlspekulationen der SNB zu finanzieren.
Zudem verschafft die SNB mit ihren Auslandinvestitionen der ausländischen Konkurrenz Vorteile auf Kosten der Schweizer. Nicht nur deren Aktien steigen massiv höher, sondern sie können sich dank der Schweizer Finanzspritzen an diese Ländern auch günstiger refinanzieren.
Ist das die Umsetzung des SNB-Auftrages gemäss Bundesverfassung? Wohl kaum.
Mit ihrem Ausverkauf an Franken zu Tiefstkursen lockt die SNB ihre Investoren an. Diese spekulieren zu Recht auf einen Anstieg des Frankens und rechnen mit entsprechenden Gewinnen zu Lasten der SNB. Deshalb sind sie bereit, ihre Liquidität der SNB zur Verfügung zu stellen. Diese Liquidität fehlt dann auch dem Schweizer Aktienmarkt.
Die SNB meint aber immer noch, sie stelle der Schweizer Wirtschaft Liquidität zur Verfügung. Sie hat immer noch nicht kapiert, dass sie bei einer Geldemission umgekehrt der Schweizer Wirtschaft Liquidität entzieht und ins Ausland exportiert.
Dort kurbelt sie die ausländischen Volkswirtschaften an auf Kosten der schweizerischen. Das beweisen die Aktienkurse in diesen Volkswirtschaften im Vergleich zum Schweizer Aktienmarkt.
Es wird höchste Zeit, dass die SNB die unterschiedlichen Auswirkungen, welche von ihren Aktiven und Passiven auf unsere Volkswirtschaft ausgehen, verstehen lernt: Sie kurbelt nicht jene Volkswirtschaft an, in der sie sich verschuldet, sondern jene, in der sie investiert.
Für den Finanzplatz Zürich und den Paradeplatz wäre es äusserst wichtig, dass der hiesige Aktienmarkt boomt. Aufgrund des Kapitalexports der SNB kommt der Schweizer Aktienmarkt aber nicht vom Fleck. Das führt zu einer Schrumpfung des Finanzplatzes und kostet dementsprechend Arbeitsplätze.
Das sehen wir täglich. Unter der Misswirtschaft unserer SNB leiden wir alle, besonders der Paradeplatz.
Während die SNB meint, mit dem Kauf von amerikanischen Hanfaktien die Schweizer Exportindustrie und den Schweizer Tourismus anzukurbeln, trifft das Gegenteil zu: Sie vernichtet Arbeitsplätze vor allem am Paradeplatz.
Die SNB schafft nicht Arbeitsplätze in der Schweiz, sondern sie vernichtet solche.
Zudem ist es nicht die Aufgabe der SNB, in der Schweiz Strukturpolitik zu betreiben. Sie begünstigt die Exportindustrie zulasten der Finanzbranche. Dabei ist es zweifelhaft, ob sie dem Export überhaupt nützt. Denn die SNB (Thomas Jordan) hat uns immer noch nicht erklären können, wie der Kauf von Hanfaktien in Kanada den Schweizer Export und Tourismus ankurbelt.
Hätte die SNB bereits seit ihrer Gründung 1907 Strukturpolitik betrieben und das Bauerngewerbe mit 85 Prozent aller Beschäftigten unseres Landes geschützt, so wären wir heute ein verarmter Bauernstaat – vergleichbar mit Moldawien.
Zudem missbraucht die SNB die Schweizer Banken als Sicherheitspuffer für ausländische Investoren. Ein europäischer Investor kann sein Vermögen getrost bei Schweizer Banken in Franken anlegen. Es winken ihm nicht nur satte Währungsgewinne.
Er besitzt nun auch noch einen Anteil an einem allfälligen Liquidationserlös seiner Schweizer Bank. Zudem haften die Schweizer Steuerzahler im Falle eines Konkurses der Schweizer Nationalbank. Das sind mehre Fliegen auf einen Schlag. Kein Wunder, wollen alle ihr Geld in die Schweiz bringen. Die SNB fördert das.
Die Behauptung der SNB, die ausländischen Investoren seien anschliessend im Franken gefangen und könnten diese nicht mehr zurück in Euro wechseln (SNB-Jordan: Gegen SNB-Franken nur SNB-Franken) ist nicht weiter ernst zu nehmen.
Letztlich schleust die SNB das europäische Kapital am Schweizer Aktienmarkt vorbei und exportiert dieses wieder nach Europa, jedoch versehen mit doppelter Versicherung durch a) eine Schweizer Geschäftsbank und b) die SNB. Das ist ein volkswirtschaftlicher Zirkelschluss zulasten der Schweiz.
Too big to fail ist lediglich ein Lippenbekenntnis der SNB. Sie selber belastet die Banken am meisten und stellt mit ihrem Devisen-Klumpenrisiko die grösste Gefahr für diese dar.
Die Wechselkurspolitik der SNB war von Anfang nicht durchdacht und falsch aufgegleist. Sie basiert auf einer angedachten und erhofften Gewinnmaximierung der SNB, welche gründlich misslungen ist. Sie nützt nicht nur nichts, sondern sie schadet der ganzen Schweiz – insbesondere der Finanzbranche.
Die darbenden Schweizer Pensionskassen und Sozialversicherungen werden seit Jahren nicht nur unnötig mit negativen Strafzinsen geplagt – es entgehen ihnen auch hohe Gewinne aufgrund des blockierten Schweizer Aktienmarktes.
Unsere Nationalbank ist geistig blockiert – sie kann ihren Irrtum nicht einsehen, weil sie ihn nicht einsehen will. Damit blockiert sie selber nicht nur den SMI, sondern die ganze Schweiz.
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Eine Fortführung der Beitragsreihe
Dr. Marc Meyer und die Geisterfahrer, hier:
Teil 4, Meyers ParallelweltHerr Meyer muss imaginäre Buchungen in die Bankbuchführung integrieren, um seine „ökonomische“ Betrachtung eines Kaufes zu belegen. Er konstruiert deshalb eine ihm genehme Verfahrensweise bei Bankbuchungen, welche nur den unschönen Fehler besitzt, mit der Realität nichts zu tun zu haben.
Wenn aber die Realität nicht mit der Meyerschen Theorie übereinstimmt, so ist das schlecht für die Realität.
Leider weist Meyer an keiner Stelle darauf hin, dass sein Bilanzmodell und seine Begriffe nicht mit der geübten Buchhaltungs- und Bankenpraxis übereinstimmen sondern nur in seiner Parallelwelt existieren. Offensichtlich vertritt er jedoch die Meinung, dass sein Modell die Wirklichkeit repräsentiere und alle anderen, die Fachwelt und besonders die Zentralbanken nicht wissen wovon Sie sprechen.
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Guten Tag an die 3 Musketiere,
Wiederholungen anstelle von einfachen Entgegnungen??
Hmmmm,….wo bleibt dabei Ihre Objektivität und Leitfaden zur Wissenschaftlichkeit? Und wir sollen diejenigen sein die Ihre Fragen nicht beantworten?
Es ist ganz bestimmt nicht immer so einfach – und das erkenne ich durchaus an – sich um etwas, was schwarz auf weiss gedruckt sich vorstellt, sozusagen vor ihnen steht – geschickt zu lösen – noch schwerer, wenn alles von einem selbst kommt-, sich quasi loszulösen und wortreich darum herum zu schwurbeln aber trotzdem verbissen daran festzuhalten.
Wir leugnen nicht, dass Geld nicht bestanden hat bevor die Bank zum Beispiel eine Schuld eingeht (und das habe ich auch klar und deutlich zum Ausdruck gebracht), sondern zeigen, dass keine Firma eine Schuldverpflichtung eingeht ohne einen Grund. Und dieser Grund ist nicht nichts, sondern ein Vermögenswert! Wäre dieser Vermögenswert nicht vorhanden (verpfändet), hätte niemand ein Interesse daran, den gewährten Kredit auch zu bedienen und die Banken wären innert Kürze bankrott. Wenn Sie beispielsweise einen Kredit auf ein Haus aufnehmen wollen, müssen Sie eine Hypothek im Grundbuch eintragen. Sämtliche Werte stammen aus der Volkswirtschaft und werden, bzw. wurden dort hergestellt. Das ist an Banalität kaum zu überbieten.
Sie Alle 3 behaupten, bei der SNB mache es heute keinen Sinn, das Zentralbankgeld als Schuld zu verstehen ist. Ich verweise auf die Tatsache hin, dass die SNB im 2009 die Repos verkauft hat, daher ist der Vorwurf ich würde mit „Repo-Märchen“ argumentieren wenig hilfreich und schon gar nicht stichhaltig.
Die SNB hat grundsätzlich einmal nichts. Daher kann sie ihr Vermögen (= Aktiven) nur durch die Arbeit in der (oder einer anderen) Volkswirtschaft generieren (also beispielsweise durch Kauf von Bonds, Aktien oder Währungen). Bargeld ist ein Schuldschein der SNB; Buchgeld (Giroguthaben der Geschäftsbanken bei der SNB) ist eine Schuldanerkennung der SNB. Dieses Geld entsteht dadurch, dass die SNB einer Geschäftsbank Aktiven abkauft und dafür eine Schuld anerkennt. Die Geschäftsbanken haben das Recht (und die Pflicht) dieses Aktivum zu einem späteren Zeitpunkt zurückzukaufen gegen Rückgabe dieser Schuldscheine resp. Schuldanerkennungen der SNB.
D’Artagnan schreibt in diesem Zusammenhang Zitat:
„Im Prinzip ist es FK. Das steht aber nicht im Vordergrund der Überlegungen, Ihre unüberlegte Interpretation ist das eigentliche Problem…und weiter….FK = Fremdkapital = Passiven
soweit sollten Sie in einer solchen Diskussion schon folgen können. Im Vordergrund steht aber nicht ein Deposit der Geschäftsbank, sondern die Partizipation im elektronischen Zahlungsverkehrssystem, welche von den Geschäftsbanken als risikofreie Liquiditätsreserve gehalten wird.“ZITAT ENDE.
Genau aus solcherlei Begriffsverwirrungen erwachsen dann die falschen Theorien, denen z.B der SNB-Präsident erliegen. Die SNB hat keine Guthaben, sondern nur Wertpapiere als Vermögen, die grundsätzlich einer Bank gehören und die sie dieser gegen Herausgabe von Schuldanerkennungen und Schuldscheinen während dieser Zeit schuldet. Die SNB kauft nicht selber am Markt, weil die Marktteilnehmer kein Girokonto bei ihr haben. Das in den Wertpapieren inhärente Risiko tragen die Banken. In die gleiche falsche Richtung zielt auch das oft gebrauchte Wort „Reserven“. Reserve ist ein Passivposten, wird aber oft als Aktivum der SNB ausgelegt, wie z.B. i.S. „Währungsreserven“. Daher ist es wichtig, die Vorgänge erst einmal buchhalterisch zu analysieren, sonst kommt man immer zu falschen Ergebnissen und Definitionen, die schliesslich in die Irre führen müssen – wie Sie vorzüglich demonstrieren.
Gehen wir weiter….
Wie wir gesehen haben, ist Bargeld eine verbriefte Forderung gegenüber der SNB. Haben wir also Bargeld, haben wir eine Forderung gegen die SNB (die allerdings nur eine Geschäftsbank einlösen kann). Nun gehen wir zur Bank und übergeben dieses Bargeld. Es ist offensichtlich, dass nun die Bank dieses Bargeld besitzt – es wurde zu ihrem Eigentum! Im Gegenzug schreibt sie uns auf unserem Konto diesen Betrag gut. Wir haben nun also diese Gutschrift, also eine Forderung gegenüber der Geschäftsbank dafür erhalten (sofern wir im Haben sind) oder die Forderung der Bank gegen uns hat sich um diesen Betrag gekürzt (sofern wir im Soll sind). Wir haben also mit unserer Bargeld-Einlage bei der Geschäftsbank unser Bargeld freiwillig(!) abgetreten (getauscht) gegen eine Forderung gegenüber der Geschäftsbank. Wir haben der Bank ein Darlehen, einen Kredit gewährt und nicht das Geld hinterlegt. Somit ist klar, dass wir das Bargeld nicht mehr besitzen, denn wir haben ja nun die Forderung gegenüber der Geschäftsbank (sonst hätten wir ja unser Geld verdoppelt, wenn wir auf dieses zusätzlich noch eine Forderung gegen die Geschäftsbank hätten). Also kann die Geschäftsbank mit dem Bargeld machen, was sie will, denn es ist ihr Eigentum – ihr Geld! – geworden und wir haben eine Forderung auf ihr Geld, aber wir sind nicht mehr Eigentümer dieses Geldes. Wären wir Inhaber (dieses Wort kommt von inne haben) dieser Forderung, dieses Geldes, dann hätten wir es in der Tasche! (Dafür aber natürlich keine Forderung gegen die Geschäftsbank. Aber die Bank hat es in der Tasche, besser: in der Kasse.
Ich wiederhole mich – ich befasse mich nicht mit Theorien, sondern ausschliesslich mit Fakten. Der Wert der Aktiven ist der aufgrund kaufmännischer Grundsätze ermittelte gegenwärtige Markt-Wert. Dass der Wert z.B. durch einen Crash oder Zwangsverkauf massiv zerbröseln kann, ist ja bekannt und war auch nicht Thema. Darin ging es einzig und allein darum, dass es, solange die Aktivseite keine Unterbilanz aufweist, kein Problem und dass das Geld dann durch die Aktiven gedeckt ist. Jede Bank, jede Firma wird insolvent, wenn sich der Wert ihrer Aktiven zerlegt, weshalb ich nicht weiter auf diese Tatsache eingehen mag – und da bedarf es auch keiner Werttheorie sondern höchstens allenfalls des Bilanzrechts. Das ist und war einfach eine triviale Feststellung gerichtet an „Strammer Max und d’Artagnan“.
Das Wort Schuldschein für Bargeld macht auch aus allen genannten Gründen heute durchaus noch Sinn, zudem ist Bargeld in der SNB-Bilanz ja als Fremdkapital ausgezeichnet, weshalb buchhalterisch offensichtlich ist, dass es sich um eine Schuld der Bank bzw. um einen Kredit der GB an die SNB handelt. Man könnte diesen Geldschein durchaus auch als Quittung für den Erhalt des vorübergehend verkauften Wertpapiers bezeichnen. Massgebend ist ja nicht, wie wir ihn benennen, massgebend ist, dass es jeder versteht, da viele meinen, Bargeld sei Vermögen der SNB, was offensichtlich falsch ist.
Sie sehen also, worauf ich hinaus will? Solange der Wert ihrer Aktiven richtig eingeschätzt ist und die Bank diese auch veräussern oder beleihen kann, droht unserem Geld keine Gefahr! Wenn allerdings der Wert genau dieser Aktiven falsch eingeschätzt ist oder zusammenbricht, kommt die Bank in Schwierigkeiten, sie wird insolvent. Nach Schweizer Recht treten bei einem Bilanzverlust, der mehr als die Hälfte des Aktienkapitals und der gesetzlichen Reserven übersteigt, gesetzliche Folgen ein, was als Kapitalverlust oder Unterbilanz mit gesetzlichen Folgen bezeichnet wird. Übersteigt der Bilanzverlust das Eigenkapital, besteht Überschuldung – alsdann ist damit zu rechnen, dass die Gläubiger ihre Forderungen zumindest teilweise abschreiben müssen. (Siehe insb. Art. 725 OR. Bei Banken sind zusätzlich insb. Art. 25 ff. BankG zu beachten.)
Sieht so eine verantwortungsvolle Geldpolitik aus?
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@Platon
Sie benötigen für Ihr Modell einen inneren Wert des Schweizer Frankens und diesen sehen Sie in den Aktiven der SNB-Bilanz. Der Wert der gesetzlichen Währung liegt in der Annahmepflicht. Die Nationalbank handelt in Namen und Auftrag des Bundes, der Schweiz. Die Seignorage der Münzen fliesst direkt in den Bundeshaushalt, analog dazu können Sie sich die Girokonti vorstellen.
Die Geschäftsbanken geben keine Darlehen, auch wenn es so für Sie aussieht, die Geschäftsbanken erwerben elektronisches Geld für das Zahlungsverkehrssystem. Sie tauschen Aktiven gegen elektronisches Geld.
Solange Sie an besicherten Krediten festhalten, solange werden Sie die Funktion der Nationalbank nicht korrekt erfassen können und weiterhin von Wertberichtigungen und Ausfallrisiken sprechen.
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
ganz offensichtlich sind Sie nicht in der Lage, mit Gegenargumenten zu Ihren irrigen Modellvorstellungen umzugehen. Von Ihnen hört man nur:
~~~~~~~~~
31. Oktober 2018 / 15:47Nochmals: im Gesetz steht, Sichtguthaben sind Zahlungsmittel. Die SNB besitzt keine Sichtguthaben.
Das ist die Antwort. Bitte reflektieren Sie darüber, bevor Sie wieder schreiben.
~~~~~~~~~
Am 10. Oktober 2018 / 15:31 bin ich bereits gezielt auf Ihre Aussage eingegangen, wiederhole diese aber gerne noch einmal für Sie persönlich:~~~~~~
Hallo Herr Meyer,Sie halten sich an dem Begriff „Sichtverbindlichkeiten“ fest und glauben damit zu begründen, dass die SNB oder auch andere Zentralbanken ihren Geschäftsbankenkunden auf deren Anforderung Vermögenswerte zu übereignen habe.
Die SNB spricht bei den Girokonten von Banken von „Sichtguthaben bei der Nationalbank“. Was aber bedeuten Sichtguthaben? Ich kann diese ohne Wartezeit zur Begleichung von Geldschulden einsetzen. Dass ich damit auch vom Emittenten selbst Vermögenswerte umgehend verlangen kann, ist Ihre eigene, unbewiesene Vermutung.Bei Geschäftsbanken kann ich mit Sichtguthaben
– Überweisungen tätigen
– Schulden, welche ich bei der Bank habe zurückzahlen
– von der Geschäftsbank die Übergabe von Bargeld fordernBei Zentralbanken können die Geschäftsbanken das Zentralbankgeld einsetzen um
– Überweisungen zu tätigen
– Schulden, welche die Geschäftsbanken bei der Zentralbank haben zurückzahlen
– von der Zentralbank die Übergabe von Bargeld zu fordernWorin besteht jetzt der wesentliche Unterschied? Zentralbankgeld ist bereits „gesetzliches Zahlungsmittel“.
Herr Günter und auch andere haben Ihnen dies bereits vielfach auseinandergelegt.
Bisher stellen Sie die Behauptung auf, dass Zentralbankgeld nur für die Geschäftsbanken gesetzliches Zahlungsmittel sei. Trotz mehrfacher Anfragen konnten Sie bisher die zugrunde liegende Gesetzeslage nicht schlüssig darlegen. Nur eine Behauptung aufstellen und immer wieder erneut zu wiederholen, kann mich und auch andere Leser keineswegs überzeugen.
Dass die Sichtguthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank m. E. als Schulden anzusehen sind, habe ich Ihnen weiter oben bereits dargelegt. Gerne wiederhole ich Ihnen das aber noch einmal.„Weshalb kann die Deutsche Bundesbank nicht mit „Zentralbank-Buchgeld“ z. B. so viele Deviesenkäufe tätigen, wie sie zu Erreichung Ihrer geldpolitischen Ziele für erforderlich hält? Dass sie mit der Emission von „Zentralbank-Buchgeld“ auch gleichzeitig ihre Schulden gegenüber ihren Kunden erhöht, sehe ich ebenso wie Sie. Jedoch besitzen diese Schulden eine besondere Eigenschaft, sie besitzen „keinen“ Rückzahlungstermin. Auch hier stimmen Sie offensichtlich mit mir überein wenn Sie sagen:
~~~~~~~
Es gibt Obligationen mit unendlicher Laufzeit.
Eine Banknote ist eine Obligation der SNB mit unendlicher Laufzeit ohne Zinssatz. (zero coupon perpetual bond)
~~~~~~~
Da ich Banknoten beliebig in Zentralbank-Buchgeld tauschen kann und umgekehrt, müssen folglich auch die Terminstellungen übereinstimmen. Beides sind Obligationen mit unendlicher Laufzeit. Oder wie wollen sie juristisch eine Laufzeitbegrenzung von Zentralbank-Buchgeld bei der Deutschen Bundesbank begründen?“Die Sichtverbindlichkeiten der SNB sind Schulden der SNB ohne Laufzeitbegrenzung und können auch gleichzeitig Zahlungsmittel der SNB sein, wenn diese damit Vermögenswerte erwirbt.
Bisher konnten weder Sie noch einer Ihrer Kommentatoren mir Ihre gegenteilige Sichtweise, auf bestehenden Gesetzen gründend, nachvollziehbar und schlüssig darlegen.
~~~~~~~~~Mit „Aussitzen“ kommen Sie hier nicht weiter.
LG
Rudolf Müller -
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
einmal mehr haben Sie sich als Meister der Sinnverdrehung qualifiziert. Auslöser ist der Kommentar von Herrn Urs Abderhalden vom 30. Oktober 2018 / 21:32
Ihnen habe ich daraufhin geschrieben:
~~~~~~~~~
Herr Urs Abderhalden hat Ihnen freundlicherweise meinen Beitragstext nach hier kopiert, so dass auch dieses vermeintliche Hindernis nun nicht mehr existiert.
~~~~~~~~~
Meine Aussage bezog sich eindeutig nur auf den von meiner Seite kopierten Text. Die sonstigen Aussagen von Herrn Urs Abderhalden habe ich weder erwähnt noch bewertet.Sie verdrehen nun meine Aussage wenn Sie schreiben:
~~~~~~~~~
Und wenn Sie den Beitrag von Abderhalden als freundlich bezeichnen, so offenbart dies einiges über Ihre Absichten.
~~~~~~~~~Bitte lesen und zitieren Sie nur das, was ich auch wirklich geschrieben haben.
Weiterhin steht Ihre Stellungnahme zu dem eingestellten Text immer noch aus. Sie erwarten doch wohl nicht an, dass ich in Ihrer Aussage:
~~~~~~~~~
Die SNB besitzt aber keine Sichtguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten. Diese sind keine Zahlungsmittel – auch rechtlich nicht.
~~~~~~~~~
eine Widerlegung des von mir erhobenen Vorwurfs der Absurdität Ihres Dogmas:„Fordern die Banken ihre Giroguthaben zurück, so MUSS ich wiederhole MUSS die SNB einen Vermögenswert veräussern.“
erkennen würde. Dazu müssten Sie schon gezielt auf die Beweisführung im Text eingehen. Aber Sie weichen wieder aus und antworten mit Ihren irrigen, unbewiesenen Standardsätzen. Es zeigt mir, dass Sie einer ernsthaften Diskussion nachhaltig aus dem Wege gehen, aus welchen Gründen auch immer.
LG
Rudolf Müller -
„Wie begründen Sie solche absurden Ideen?“
Richtige Frage an den richtigen Adressaten. Doch „Platon“ wird nicht antworten, da er nichts begründen kann. Bestenfalls werden wir wieder irgendwelche Repomärchen lesen.
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Sie schreiben ZITAT:
„Im Prinzip ist es FK. Das steht aber nicht im Vordergrund der Überlegungen, Ihre unüberlegte Interpretation ist das eigentliche Problem.“
ZITAT ENDE.
Ihr Aussage ist Zirkusreif. Spielen Sie auf „blöd“ oder was? Ist für Sie die Schweizerische Nationalbank ein Flohmarkt?
Wäre Geld tatsächlich eine Schuld der Marktteilnehmer (Geldempfänger) gegenüber der SNB, wie Sie schreiben, so wäre es gleichzeitig ein Guthaben der SNB gegenüber diesen. D.h. Geld müsste demzufolge ein Aktivum der SNB sein und ein Passivum der Geldempfänger. Das ist es aber nicht: Geld ist umgekehrt ein Passivum der SNB und ein Aktivum der Geldempfänger. Eine Geschäftsbank kann zur SNB gehen und eine Banknote in Giroguthaben umtauschen (Bundesgesetz über die Währungen und Zahlungsmittel. Art. 7 Abs. 2) Die Bewertung der Giroguthaben richtet sich nach der Bewertung des Vermögens der SNB. Um die Sichtguthaben abzubauen muss die SNB Vermögenswerte verkaufen. Entscheidend ist, dass die SNB bei einem Abwerten des Euro ihre Devisenbestände tiefer bewerten muss – ganz unabhängig davon, ob die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB abbauen wollen oder nicht. Die SNB kann in diesem Fall nicht einfach Banknoten drucken und so negatives Eigenkapital wieder aufstocken. Bei einer Geldemission werden beide Seiten der SNB-Bilanz gleichermassen verlängert. Die Schuld der SNB gegenüber den Banken wird dadurch nicht abgebaut.
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@Platon
FK = Fremdkapital = Passiven
soweit sollten Sie in einer solchen Diskussion schon folgen können.Im Vordergrund steht aber nicht ein Deposit der Geschäftsbank, sondern die Partizipation im elektronischen Zahlungsverkehrssystem, welche von den Geschäftsbanken als risikofreie Liquiditätsreserve gehalten wird.
Ich hatte mir schon gedacht, dass Sie anstatt auf einfachste Fragen zu antworten, wieder eine Nebelpetarde in die Runde werfen. Die übliche Meyersche Taktik. Die Similaritäten der Aussagen deuten eher auf eine in Personalunion geführte Fangruppe. -
@Platon
„Die Bewertung der Giroguthaben richtet sich nach der Bewertung des Vermögens der SNB.“
Wie begründen Sie solche absurden Ideen?
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Die Ausführungen von Meyer und Platon errinnern immer mehr an Baldrick’s Weihnachtskarte aus „Blackadder – a Christmas carol“.
Baldrick:
…and I’ve nearly finished the Christmas cards.Ebenezer:
[taking off his tall hat] Oh, splendid! Let me see… [opens up a card he has picked up from the desk] “A Very Messy Christmas.” I’m sorry, Mr Baldrick — shouldn’t that be `merry’?Baldrick:
“A Merry Messy Christmas”? All right, but the main thing is that it should be messy — messy cake; soggy pudding; great big wet kisses under the mistletoe…Ebenezer:
Yes… [going to hang up his coat and scarf] I fear, Mr Baldrick, that the only way you’re likely to get a big wet kiss at Christmas — or, indeed, any other time — is to make a pass at a water closet. However, be that as it may… [Baldrick gives him the card again] “A Merry Messy Christmas.” `Christmas’ as an H in it, Mr Baldrick.Baldrick:
Oh…Ebenezer:
…and an R. Also an I, and an S. Also T and M and A… …and another S. Oh, and you’ve missed out the C at the beginning. Congratulations, Mr Baldrick! Something of a triumph, I think — you must be the first person ever to spell `Christmas’ without getting any of the letters right at all.Analog dazu kann man wohl festhalten; „Mr. Meyer, you must be the first person ever to recite articles of a statute without getting any of the policies right at all.”
Baldrick schrieb; “A very messy Kweznuz”
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Guten Morgen Herr Roman Günter,
und Sie werfen Herr Marc Meyer vor er würde Diskussion verlassen, weil ihn die Fragen zu heikel werden?
Die SNB und die dahinterstehenden Kreise spielen mit dem Feuer. Wenn nämlich die arbeitende Bevölkerung beginnt eines Tages Fragen zu stellen (z.B. 2. Säule, Negativzinsen, Leerstände usw.) bzw. zu kapieren, wie schamlos sie einerseits abkassiert werden – und welcher Schindluder andererseits mit ihrem Geld getrieben wurde – dann ist auch in der Schweiz die Hölle los….
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@Platon
Ihr Antwort auf einfachste Fragen ist Revolution? Negativzinsen sind effektiv ein Problem, das diskutiert wird. Wertberichtigungen der gesetzlichen Währung der Schweiz in Schweizer Franken bewertet eher nicht.
Sie sind schon ein Spassvogel.
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@Platon
Herr Meyer hat sich wieder einmal verabschiedet, nachdem ihm die Fragen zu heikel wurden. Daher frage ich mal Sie; „muss die CS unterscheiden, ob die UBS eine Gutschrift auf das SNB-Girokonto der CS veranlasst oder ob dies die SNB direkt tut? Nehmen wir einfach mal an, dass in beiden Fällen die CS EUR kauft.“
Eine einfache Frage, die man ohne weiteres beantworten können sollte.-
…EUR verkauft natürlich…
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Guten Morgen Herr Roman Günter,
1. Im Jahr 2009 verkaufte die SNB alle Repos und investierte den Erlös in Euros. Jetzt besitzt die SNB Null Franken Repos und gewährt demzufolge den Banken Null Franken Kredit. Damit verstösst m.E. die SNB gegen das Notenbankgesetz und gegen die Bundesverfassung.
2. Wenn die SNB den Banken das gesetzliche Zahlungsmittel überweist, so heisst das, dass sie den Banken gegenüber eine Schuld anerkennt. Die Banken haben jetzt ein Guthaben bei der SNB und die SNB hat eine Schuld bei den Banken.
3. Weil die SNB z.B. für 1 Billionen Franken Euros kauft und den Banken diesen Betrag schuldet (weil sie ihn den Banken gutgeschrieben hat auf deren Girokonto bei der SNB.)
Fällt nun der Euro z.B. auf eins zu eins in Verhältnis zum Franken, so erhält die SNB nur noch 800 Milliarden Franken zurückgewechselt, wenn die Banken ihre Giroguthaben bei der SNB zurückfordern. Jetzt fehlen der SNB 200 Milliarden Franken. Auf der Passivseite der SNB-Bilanz sind jetzt 200 Milliarden Giroguthaben der Banken verbucht (Zahlungsverpflichtung der SNB) und auf der Aktivseite der Verlustvortrag bzw. das negative Eigenkapital. Um die Aktivseite der SNB auf 200 Milliarden aufzustocken müssen die Steuerzahler die SNB rekapitalisieren, dafür wird man sich mit Hilfe von hochbezahlten Verfassungrechtlern ein ad hoc gebastelten Gesetz ausdenken und dabei die kapitalabhängigen Medien von der Leine loslassen, um sich eine Akzeptanz in der Bevölkerung zu erkaufen.
Gelingt das alles nicht, weil sich die Bürgerinnen und Bürger dagegen wehren, so müssen die Geschäftsbanken ihre Guthaben bei der SNB entsprechend abschreiben oder man wird mit Notrecht die Dinge so gestalten wie es gewünscht wird.
Sie sind damit nicht einverstanden?
4. Da die Bank ihr Girokonto auch abbauen darf, wenn dieses höher ist als der Mindestreservesatz von 4 Prozent, folgt, dass die SNB ihre Aktiven abbauen und den Erlös der Bank übergeben muss. Dass heisst, die SNB muss Devisen verkaufen. Nur so kann die SNB ihre Schuld abbauen. Nicht die Girokonten der Banken bei der SNB, sondern die Devisenanlagen der SNB stellen die liquiden Mittel, bzw. die Zahlungsmittel der SNB dar.
Wäre es der SNB nicht möglich, ihre Devisenanlagen zu veräussern, um ihre eigenen Schulden zurückzuzahlen, so würde das heissen, dass die SNB von den Banken höhere Mindestreserven einfordert als die gesetzlich vorgeschriebenen.
Neben bei: Damit würde die SNB erneut gegen das Nationalbankgesetz verstossen.
Die Folge wäre auch, dass die Giroguthaben der Banken bei der SNB nur steigen und nie mehr abnehmen würden. Sie dürfen nicht das Notenbankgeld zu den liquiden Mitteln, bzw. zum Vermögen oder zu den Zahlungsmitteln der SNB zählen.
Darf ich Ihnen eine Frage stellen? Ja? OK.
Wie hat die SNB ihre Euros gekauft? Mit EK oder FK?
Danke im Voraus.
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Guten Tag Platon
Vielen Dank für Ihre Ausführungen. Meine Frage haben Sie damit aber nicht beantwortet.
Nun,(1) Repos kann man nicht verkaufen, sie haben eine Fälligkeitstermin mit entsprechender Abwicklung. Es wurden einfach keine neuen Repos mehr getätigt, da gibt es keine NBG oder sonstige Verstösse.
(2) OK. Niemand bestreitet dies (https://insideparadeplatz.ch/2018/09/19/unsere-nationalbank-befeuert-dax-und-wallstreet-statt-smi/#comment-231095)
(3) Nein, die Banken kaufen Schweizer Franken bei der Nationalbank gegen Devisen. Bewertungsverluste werden sinnigerweise über die Position Verluste ausgewiesen. Ein ganz normaler buchhalterischer Vorgang. Es gibt kein Ungleichgewicht in der Bilanz. Es gibt aber auch keine rechtlichen Massnahmen bei einer Unterbilanz, da keine Insolvenz entstehen kann.
(4) Die Bank darf ihr Giroguthaben an andere Girokontoinhaber transferieren oder Banknoten beziehen. That’s it. Es bestehen keine weitern Forderungsmöglichkeiten. Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass die Geschäftsbanken die Geldmenge 0 im eigenen Ermessen steuern dürfen. Hier vertreten Sie und Herr Meyer eine besonders schräge Idee.
Natürlich kann die Nationalbank in eigenem Ermessen Aktiven veräussern, das macht sie aber nur im Rahmen der Preisstabilitätspolitik und ganz sicher nicht aus Profitabilitätsgründen.
Natürlich kann die Nationalbank jederzeit Gutschriften auf die Girokonti veranlassen, entweder gegen Aktiven oder gegen die Erfolgsrechnung. Sie ist unbeschränkt liquide und kann jeder Zeit Rechnungen in eigener Regie bezahlen. Versuchen Sie einfach meine ursprüngliche Frage zu beantworten, genau darum geht es dort.
Natürlich kommen Sie lieber mit einer Gegenfrage als mit einer einfachen Antwort. Im Prinzip ist es FK. Das steht aber nicht im Vordergrund der Überlegungen, Ihre unüberlegte Interpretation ist das eigentliche Problem.
Vielleicht machen Sie sich einfach mal Gedanken darüber, wie eine Kryptowährung als gesetzliches Zahlungsmittel erfasst würde. Wenn Sie das erst mal verstehen, dann sind Sie schon mal ein paar Schritte weiter.Beste Grüsse
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„Platon“, lieber Ahnungsloser, keiner hat behauptet, dass die SNB mit Bargeld ihre „Schulden erfüllt“, wie Sie hier wieder einmal einen Meyerschen Strohmann hinstellen: „Die SNB erfüllt ihre Schuld nicht, indem sie der Geschäftsbank Banknoten liefert“. Nein, sie bezahlt ihre Rechnungen und erfüllt damit Forderungen. Mehr nicht und nicht weniger. Dass Sie das nicht begreifen, ist inzwischen auch keine Neuigkeit mehr.
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@Urs Abderhalden alias Aramis
Sie und die Anderen zwei haben nirgends etwas widerlegt, sondern einfach nur behauptet und die buchhalterische und juristischen Beweise übergangen – Sie haben sich auch nie wirklich mit den Argumenten des Artikelschreiber auseinandergesetzt, was beweisbar ist. Das macht Sie so wütend, dass Sie die gute Kinderstube vergessen und auf Gossen-Niveau agieren. Sie missbrauchen Kommentare zu persönlichen Feldzügen gegen Herr Marc Meyer und gleiten regelmässig auf Gossen-Niveau ab, wenn der Andersdenkende Argumente benutzt, die Sie nicht widerlegen können.
Daran können auch ewig gestrige TROLLS – unter neuen hübschen Phantasie-Namen nichts ändern! Echte Wahrheit geht durch meterdicken Stahl – immer und überall – denn Wahrheit ist die stärkste aller Waffen!
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@Platon
Danke
An der Wahrheit führt kein Weg vorbei.
Das wird auch die SNB einmal einsehen müssen.
Schönen Abend und danke nochmals.
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
@Aramis ist auferstanden aus der Versenkung….er erinnert sehr stark an Jean Studer…:)
Die SNB erfüllt ihre Schuld nicht, indem sie der Geschäftsbank Banknoten liefert, denn die Banknoten sind Schuldscheine der Zentralbank. So wie Sie einen Schuldschein ausstellen können, kann das selbstverständlich auch die SNB. Und da es ein Schuldschein ist, kann er wieder eingelöst werden gegen die hinterlegten Aktiven (natürlich nur von den Banken, da nur sie Wertpapiere bei der Zentralbank hinterlegen um an die begehrten Schuldscheine = Bargeld zu kommen). Die Schuld wird also genau und erst dann erfüllt, wenn die Zentralbank die Aktiven wieder verkauft hat. Dann verfällt der Schuldschein – und die Geldmenge reduziert sich entsprechend; der Schuldschein (= Geldschein) wird getilgt, genau so, wie wenn Sie Ihre Schuld begleichen der Schuldschein verfällt…
und da kommt der Einwand der 3 Musketiere…die SNB sei was besonderes und die Emission, bzw. Überweisung des selbst emittierten Geldes sei schuldentilgend die SNB komme dadurch ihren Verpflichtungen nach usw.usf.
Ein Kreditor liefert eine Ware, welche dann in den Aktiven verbucht wird (z.B. Haus/Kreditor – oder allenfalls via Aufwand/Kreditor). Die SNB kauft Vermögenswerte von den Banken (= Lieferanten = Kreditoren) und bucht z.B. Wertschrift/Zentralbankgeld. Eine Zahlung eines Kreditors wird gebucht Kreditor/Kasse oder Kreditor an Bank.
Die SNB bucht bei Rückgabe der Wertschriften Zentralbankgeld/Wertschriften. Wo also soll da der Unterschied in der Bilanzierung sein, ausser dass eine Bank naturgemäss andere Bilanzpositionen ausweist als ein Fabrikationsbetrieb. Das Prinzip bleibt sich ganz genau gleich. Die SNB erschafft keine Aktiven; wenn sie Kredite erteilt, so verlangt sie dafür Sicherheiten, um die Währung bei Kreditausfall nicht zu gefährden.
Die SNB zahlt nicht, indem sie einen Passivtausch vornimmt, sondern durch Verlängerung oder im Gegenzug Verkürzung der Bilanz. Selbstverständlich kann auch eine Zentralbank wie jede andere Firma auch Aktiv- oder Passivtäusche durchführen, was aber nichts mit der Diskussion zu tun hat.
Das Argument die Refinanzierungskredite seien Teil der geldpolitischen Instrumentarien der SNB ist auch nicht stichhaltig. Diese Offenmarktgeschäfte sind die klassische Form der Zentralbankgeldschöpfung. Dabei kauft (expansive Geldpolitik) oder verkauft (restriktive Geldpolitik) die SNB Wertpapiere von bzw. an die Geschäftsbanken (es sind auch Nichtbanken als Partner denkbar, sie spielen in der Praxis jedoch eine untergeordnete Rolle). Als Folge erhöht oder reduziert die SNB die Zentralbankgeldmenge.
Tja, wie bucht das die SNB wohl?
Wertschriften/Zentralbankgeld. Ganz einfach. Also nichts mit Passiv- oder Aktivtausch. Wie man sich nur so schwer damit tun kann ist ein Rätsel! Geht man zu weit wenn man den Verdacht hegt, hier will man einen Schwindel decken?
Bitte lesen Sie diesen Artikel von heute:
Tja, die wichtigen Ereignisse, die den Lauf der Geschichte verändern, werden uns oft vorenthalten, verharmlost, verfälscht oder entstellt vermittelt…..Schreiben Sie weiter Herr Marc Meyer….
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@Platon
Danke.
Richtig. Die Offenmarktpolitik ist der Beweis, dass die SNB Wertschriften gegen Geld verkauft – obwohl SNB-Jordan behauptet, die SNB gebe nichts für Geld ausser Geld.
Jordan irrt abermals.
Schönen Abend
Marc Meyer
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@SNB-Troll „Urs Abderhalden“ alias alias alias
Sie werfen hier mit Ausdrücken wie „Scheisse“ („Dünschiss“) usw. um sich.
Wie immer versucht hier die SNB, anonym aus der Diskussion um ihre 700 Milliarden Schulden eine „Schlamm-“ oder gar „Schweissschlacht“ zu machen.
Die SNB wirft hier mit „Scheisse“ um sich – nicht mit Schlamm – mit Scheisse. So wird die Irrlehre von SNB-Chef Jordan hier kolportiert.
Gerne möchte ich dieses tiefe Niveau verlassen und mich hier zu diesem Beitrag nicht mehr äussern. Dieses „Scheiss“-Niveau überlasse ich gerne der SNB.
Marc Meyer
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Zum Glück braucht es keine besonderen Fähigkeiten, um Meyers Beiträge vorherzusehen. Natürlich kann er nicht auf Herrn Müllers Argumente eingehen, sondern wiederholt einfach seine Leersätze.
Traurige Meyerwelt.
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@Urs Abderhalden“ alias alias alias
Guten Morgen und besten Dank für Ihren neuerlichen Kommentar
Sie unterstellen mir hier „geistigen Dünnschiss“.
Originell. Halt so originell wie man es von einem SNB-Troll nicht anders erwarten kann.
Geistigen Dünnschiss hat hier aber nur die SNB mit ihrem „Geld aus dem Nichts“. (Ich beziehe dies hier aus Anstand – im Gegensatz zum SNB-Troll nicht auf eine Person).
Und demontiert wird hier einzig und allein die SNB, die behauptet, sie könne die Passivseite ihrer Bilanz verkürzen, indrm sie diese verlängert.
Das ist kollektiver Dünnschiss im Irrenhaus am Bürkliplatz.
Freundliche Grüsse
auch und insbesondere an die SNB-Direktion und SNB-Bankrat / Banktätin zu denen Sie ja gemäss eigenen Angaben sehr gute Beziehungen pflegen.
Marc Meyer
P.S. und ich wünsche Ihnen und der SNB-Führung viel Erfolg bei ihrer Wikipedia-Geldpolitik, die sie betreibt und hier propagiert.
Dss Schweizer Volk hat grosse Freude an den 100’000 Franken Schulden pro Schweizer. Tendenz steigend.
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Natürlich hat Meyer Angst davor, auf anderen Plattformen zu diskutieren, denn nur IP bietet ihm die geschützte Werkstatt, die er als Geisterfahrer für seinen geistigen Dünnschiss braucht.
Darum hier als astreines Plagiat die Argumente, die er nicht lesen will und nicht widerlegen kann (Quelle: https://um-bruch.net/2018/10/23/dr-marc-meyer-und-die-geisterfahrer-teil-3-nur-aktiva-sind-zahlungsmittel/ ):Kaufvertrag
Die wichtigste Vertragsart im wirtschaftlichen Alltag bildet der Kaufvertrag. Er behandelt die Veräußerung von Vermögensgegenständen und deren Bezahlung.
Ein Kaufvertrag besteht allgemein aus 3 Teilen, aus einem Verpflichtungsgeschäft und aus zwei Verfügungsgeschäften.Im Verpflichtungsgeschäft werden die Kaufsache und die Bezahlung spezifiziert und der Ablauf vereinbart. Z. B. sollen 1000 Aktien der Firma XY zum Preis von 2 Millionen Franken den Besitzer wechseln.
Verfügungsgeschäft: Der Verkäufer muss dem Käufer das Eigentum an den 1000 Aktien der Firma XY verschaffen.
Verfügungsgeschäft: Der Käufer muss dem Verkäufer den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung stellen.
Mit Erfüllung der beiden Verfügungsgeschäfte ist der Kaufvertrag endgültig abgeschlossen. Keine Seite hat mehr eine Forderung offen 1.Woraus besteht der vereinbarte Geldbetrag?
Wurde zwischen den Vertragsparteien keine Regelung dazu getroffen, gilt die Zurverfügungstellung des „gesetzlichen Zahlungsmittels“ in Höhe des Kaufpreises als Erfüllung der Zahlungsverpflichtung 2.Gesetzliche Zahlungsmittel
In der Schweiz zählen die Banknoten der SNB, das Münzgeld wie auch das Buchgeld der SNB zum gesetzlichen Zahlungsmittel, während zum Beispiel in der EU nur Banknoten und Münzgeld gesetzliche Zahlungsmittel sind.Wie bereits in Teil 1, Geld erwähnt gilt grundsätzlich die Übergabe von Bargeld, bzw. von Zentralbank-Buchgeld, dem „gesetzlichen Zahlungsmittel“, bei einer bestehenden Geldschuld als Bezahlung 3 4.
Kauft z. B. eine Geschäftsbank von einer Nichtbank oder aber eine Zentralbank von einer Geschäftsbank einen Vermögenswert, so schließen beide einen Kaufvertrag ab.
Die gesetzlichen Bestimmungen zum Kaufvertrag gelten sowohl für Nichtbanken, Geschäftsbanken wie auch für die Zentralbank.Gegenposition
Herr Meyer glaubt jedoch beweisen zu können, dass die Bestimmungen zum „gesetzlichen Zahlungsmittel“ für die Zentralbank nicht gelten.„Es hilft Ihnen und der SNB nicht weiter, wenn Sie Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel bezeichnen. Die Banknoten sind gesetzliches Zahlungsmittel für sämtliche Marktteilnehmer ausser der Nationalbank selbst.“
Wie kommt diese Behauptung zustande? Die rechtliche Situation zum „gesetzlichen Zahlungsmittel“ wird von Herrn Meyer außer Acht gelassen. Seine Vorstellung gründet auf seiner Behauptung:
Nur Aktiven können Zahlungsmittel sein.
Herr Meyer führt weiterhin aus, das laut Gesetz die Sichtguthaben der Banken bei der SNB gesetzliche Zahlungsmittel für die Banken sind, jedoch nicht für die SNB.
Mit seinem vorgenannten Satz: „Nur Aktiven können Zahlungsmittel sein.“ legt er auch den Grundstein für seine in der Fachwelt bisher unbeachtete Modellvorstellung, welche auf seiner ökonomischen Sichtweise auf die Geschäftsvorfälle im Bankensystem basieren. Solange Herr Meyer mit seinem Modell lediglich ökonomische Zusammenhänge erläutern möchte, ist gegen seine Vorstellung wenig einzuwenden.
Kritisch wird es jedoch, wenn er aus seinem Modell justizable Folgen für Kaufverträge ableitet. Hier stehen handfeste Gesetze entgegen, welche er nicht mit Argumenten über ökonomische Zusammenhänge aushebeln kann.Kauft eine Zentralbank von einer Geschäftsbank Vermögenswerte und erhält die Eigentumsrechte an diesem Vermögenswert, so ist ein Verfügungsgeschäft erfüllt. Das zweite Verfügungsgeschäft wird erfüllt, indem die Zentralbank der Geschäftsbank „Zentralbank-Buchgeld“ zur Verfügung stellt. Damit bestehen keine gerichtsverwertbaren Forderungen zwischen den beiden Parteien mehr.
Damit wird auch seine Forderung:
„Fordern die Banken ihre Giroguthaben zurück, so MUSS ich wiederhole MUSS die SNB einen Vermögenswert veräussern.“
ad absurdum geführt. Es existiert keine rechtliche Basis für diese Forderungen. Einen gerichtsverwertbaren Beweis, dass Zentralbank-Buchgeld für die Zentralbank kein Zahlungsmittel sei, bleibt er schuldig.
Fußnoten
SR 220
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Art. 184 A. Rechte und Pflichten im Allgemeinen
1 Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
2 Sofern nicht Vereinbarung oder Übung entgegenstehen, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Leistungen gleichzeitig – Zug um Zug – zu erfüllen.
Eine besondere Reglung kann darin bestehen, dass der Verkäufer auch mit der Erhöhung seines Bankkontos bei seiner Geschäftsbank als Bezahlung einverstanden ist.OR Art. 84 D. Zahlung / I. Landeswährung
„1 Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen.“WZG
Art. 3
Annahmepflicht
2
Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung ge-
nommen werden.
3
Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müs-
sen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung
genommen werden.-
Nochmals:
Sichtguthaben sind Zahlungsmittel.
Die SNB besitzt aber keine Sichtguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten. Diese sind keine Zahlungsmittel – auch rechtlich nicht.
Es macht wenig Sinn, wenn Wiki-Rudolf Müller und SNB-Abderhalden hier Gesetzesartikel posten, die sie selber offenbar nicht einmal gelesen haben.
Marc Meyer
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@Meyer
Dies liesse sich leicht prüfen: muss die CS unterscheiden, ob die UBS eine Gutschrift auf das SNB-Girokonto der CS veranlasst oder ob dies die SNB direkt tut?
Nehmen wir einfach mal an, dass in beiden Fällen die CS EUR kauft.
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
nochmals zurück zur sachlichen Ebene. Im Beitrag
Dr. Marc Meyer und die Geisterfahrer, Teil 3, Nur Aktiva sind Zahlungsmittel
habe ich Ihnen nachgewiesen, dass Ihre Aussage:„Fordern die Banken ihre Giroguthaben zurück, so MUSS ich wiederhole MUSS die SNB einen Vermögenswert veräussern.“
einer rechtlichen Grundlage entbehrt.
Sie haben jetzt die Möglichkeit darauf adäquat zu antworten und darzulegen, an welchen Stellen meine, auf aktuellen Gesetzen basierende Sichtweise Ihrer Meinung nach nicht zutreffend ist und dies auch begründen, oder aber Sie kneifen auch weiterhin.
LG
Rudolf MüllerPS: Nur eine Wiederholung Ihrer bekannten Behauptungen wäre keine Antwort sondern würde mir lediglich zeigen, dass Sie einer ernsthaften Diskussion nachhaltig ausweichen, aus welchen Gründen auch immer.
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@Rudolf Müller
Danke.
Die Diskussion findet hier auf Inside Patsdeplatz statt.
Fragen Sie Herrn Hässig, ob Sie hier einen Beitrag schreiben dürfen.
Gerne kommentiere ich dann diesen.
freundliche Grüsse und schönen Abend
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
die Aussagen in der Zusammenfassung im Beitrag:
Dr. Marc Meyer und die Geisterfahrer, Teil 3, Nur Aktiva sind Zahlungsmittel
sind bereits sämtlich hier auf „Inside Paradeplatz“ vorgetragen worden, ohne dass von Ihnen auf die vorgetragenen Argumente eingegangen wurde.Herr Urs Abderhalden hat Ihnen freundlicherweise meinen Beitragstext nach hier kopiert, so dass auch dieses vermeintliche Hindernis nun nicht mehr existiert.
Wollen Sie sich nicht weiterhin dem Angriff aussetzen, nur „auszuweichen und sich um eine sachbezogene polemikfreie Diskussion“ zu drücken, haben Sie also jetzt nochmals die Möglichkeit, die vermeintlich kritischen Aussagen in meinem Beitrag aufzunehmen und detailliert Fehler darzulegen.
LG
Rudolf MüllerPS: Wie bereits in meinem oben stehenden Kommentar angedeutet möcht ich noch anmerken, dass eine Wiederholung Ihrer bekannten Behauptungen keine Antwort wäre sondern mir lediglich zeigen würde, dass Sie einer ernsthaften Diskussion nachhaltig ausweichen, aus welchen Gründen auch immer.
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@Rudolf Müller
Danke
Nochmals: im Gesetz steht, Sichtguthaben sind Zahlungsmittel. Die SNB besitzt keine Sichtguthaben.
Das ist die Antwort. Bitte reflektieren Sie darüber, bevor Sie wieder schreiben.
Und wenn Sie den Beitrag von Abderhalden als freundlich bezeichnen, so offenbart dies einiges über Ihre Absichten.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Urs Abderhalden, SNB-Troll unter verschiedenen Pseudonymen
Danke
Das letzte Mal haben Sie Ihren geistreichen Kommentar unter dem Pseudo „Walt Rother“ und das vorletzte Mal unter „Immer wieder grüsst“ gepostet.
Sie haben offensichtlich die Übersicht über Ihre verschiedenen Pseudonyme vollkommen verloren.
Sie geben übrigens ein gutes Bild von der Intelligenz des SNB-Bankrates und der SNB-Direktion ab, zu denen Sie ja gemäss eigenen Angaben eine gute Beziehung haben und die Sie hier unter verschiedenen Pseudonymen vertreten.
Spricht nicht für unsere SNB.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Aufgrund der grossen Nachfrage hier noch einmal gepostet:
Und immer wieder grüsst…
30. Juli 2018 / 14:04
Man reibt sich nur noch peinlich berührt die Augen hier. Lieber Herr Hässig, bitte schützen Sie den Dr. vor sich selbst und lassen Sie seine eigene fachliche wie v.a. auch menschliche Demontage nicht weiter zu.
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@“Urs Abderhalden“ alias alias alias
Peinlich hier ist nur etwas: Die SNB mitxihrem Troll.
Sie und Jordan verwechseln links und rechts der Bilanz.
So einfach.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Ach Gottchen, „Platon“, nun werden Sie langsam peinlich:
„Erstens: Durch Übergabe von Banknoten würde die SNB ihre Schulden gegenüber den Banken nicht abbauen, sondern lediglich von einer elektronischen Buchform in eine Papierform bringen. Rechtlich bliebe die Schuld der SNB bestehen. Das wäre lediglich ein Passivtausch.“
So what? Welches Gericht würde das verbieten, welche Bank würde das nicht akzeptieren? Kommen Sie, dass das kein Argument ist, könnten Sie sicher begreifen, oder?
„Zweitens. Die Bilanz der SNB würde durch die Übergabe von Banknoten anstelle von Giroverbindlichkeiten nicht verkürzt.“
So what?
„Eine Bezahlung von Schulden durch gesetzliche Zahlungsmittel müsste aber zwingendermassen zu einem Rückgang der Bilanz führen (bei unverändertem Eigenkapital).“
Häh, wo steht, das? Es führt wohl kein Weg an der Feststellung vorbei, dass Sie das moderne Geldsystem einfach nicht kapiert haben. Tut mir leid für Sie.
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@Urs Abderhalden,
Hört sich nett an, ein Teil der verirrten Masse könnte darauf hereinfallen.
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Soso, die „verirrte Masse“ 😆, da können wir aber alle froh sein, dass es noch zwei helle Geisterfahrer auf dem Weg der Wahrheit gibt 😅😅😅.
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@U.A.
Welche Bank würde das hinnehmen?
So lautet die korrekte Frage.
MfG
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Guten Morgen an die 3 Musketiere,
ZITAT ANFANG:
„Sehr geehrter Herr Günter
Gehen wir die Artikel, die sie hier aufführen durch:
ERSTENS:
Or Artikel 84
„Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen“Frage: Was möchten Sie aus diesem Artikel für die Schulden der SNB ableiten?
Angenommen, eine Bank besitze Geldschulden gegenüber einer anderen Bank.
Aus Artikel 84 geht somit hervor, dass diese Geschäftsbank ihr Geld bei der SNB, angelegt in Giroguthaben, als Zahlungsmittel verwenden darf. D.h. die Bank darf der SNB den Zahlungsauftrag geben, ihr Guthaben oder einen Teil davon an jene Bank zu überweisen, an welche die Zahlung gehen soll. Die SNB muss den Auftrag ausführen, da es sich bei den Giroguthaben um gesetzliche Zahlungsmittel handelt. Die SNB muss die entsprechende Reduzierung ihrer Bilanz akzeptieren.
Konkretes Beispiel:
Angenommen, eine Geschäftsbank (GB) mit Giroguthaben bei der SNB möchte gerne für einen Kunden Franken verkaufen und Euro kaufen. Die GB kann nun aufgrund dieses Gesetzesartikels der SNB den Zahlungsauftrag geben, mit ihrem Guthaben bei der SNB die Euros zu bezahlen. Die SNB ihrerseits muss demzufolge beispielsweise der Deutschen Bank den Auftrag geben, einen entsprechenden Teil ihres Euro-Guthabens von ihrem Konto auf das Konto der empfangenden Bank zu überweisen. Dadurch wird das Giroguthaben der GB bei der SNB verringert. Zudem wird auch das Euro-Guthaben der SNB bei der Deutschen Bank verringert.Konklusion: Die GB hat die gekauften Euros mit Franken bezahlt. Die GB konnte ihrw gesetzliche Zahlungsmittel bei der SNB dazu verwenden, Euros zu bezahlen und die SNB musste Euros liefern.
OR Artikel 84 bestimmt somit, dass die SNB Vermögen bzw. Aktiven liefern muss, wenn eine Geschäftsbank das will. Denn die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliches Zahlungsmittel.
OR Artikel 84 belegt somit, dass die Behauptung von SNB-Chef Jordan falsch ist, wonach die SNB gegen Giroguthaben nur Franken-Banknoten gäbe und umgekehrt.
ZWEITENS:
Bundesgesetz über die Währung und Zahlungsmittel (WGZ) Art. 1
„Die schweizerische Währungseinheit ist der Franken. Er ist in 100 Rappen eingeteilt.“
Habe ich irgendwo behauptet, die schweizerische Währungseinheit sei nicht der Franken?
DRITTENS:
WGZ, Art.2
„Gesetzliche Zahlungsmittel sind: „
Lit. c: „die von der Schweizerischen Nationalbank ausgegebenen Banknoten;“
Richtig. Banknoten sind gesetzliche Zahlungsmittel. Daraus folgt. Ein privater Haushalt darf jederzeit eine Banknote an seine Geschäftsbank zurückgeben und erhält den Betrag gutgeschrieben auf seinem Konto. Damit kann er etwas bezahlen.
Die Geschäftsbank ihrerseits darf die Banknote jederzeit an die SNB zurückgeben. Der Betrag wird der GB gutgeschrieben auf ihrem Konto bei der SNB. Damit darf die Bank jederzeit etwas bezahlen. (bitte lesen Sie dazu obige Ausführungen zu OR Artikel 84.) Die SNB muss die Zahlung ausführen. Sie darf das nicht verweigern, wie aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan hervorginge.
VIERTENS:
WGZ, Art. 2
Gesetzliche Zahlungsmittel sind:…
Lit c. „auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank.
Richtig. Auch dieser Artikel belegt auf eindrückliche Weise, dass die Banken mit ihren Sichtguthaben bei der SNB auf Sicht – also sofort – etwas bezahlen dürfen. Die SNB darf das nicht verweigern, wie das aus der Argumentation von SNB-Chef Jordan hervorgeht.
Ein GB darf also Euros irgendwo kaufen und mit ihren Guthaben bei der SNB bezahlen.
Bitte beachten Sie, dass laut Gesetz „Giroguthaben“ gesetzliche Zahlungsmittel sind. Die SNB ihrerseits besitzt keine Giroguthaben, sondern „Sichtverbindlichkeiten“ (laut Geschäftsbericht). Sichtverbindlichkeiten können ex definitione keine Zahlungsmittel sein. Auf solch einen absurden Gedanken, wie ihn die SNB verbreitet, kommt das Gesetz glücklicherweise nicht einmal.
Bitte beachten Sie auch, dass nur aktive Banknoten Zahlungsmittel sein können. Nur ein Aktivum kann ex definitione Zahlungsmittel sein. Ein Zahlungsmittel wird dazu benützt, eine Schuld auf der Passivseite zu bezahlen. Ergo muss ein Zahlungsmittel ein Aktivum sein. Die SNB besitzt jedoch passive Banknoten. Diese können ex definitione nicht Zahlungsmittel sein.
FUENFTENS:
WGZ Art. 3. Annahmepflicht
„Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
Richtig. Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden. Das Gesetz geht hier davon aus, dass der Verkäufer einer Ware (Anbieter) vom Käufer der Ware (Nachfrager) als Gegenleistung für die Ware Banknoten als Zahlungsmittel für die Geldschuld annehmen muss.
Eine Person kann also zur Bank gehen und mit seiner Banknote beispielsweise ein Goldvreneli kaufen oder er kann das Geld auf sein Girokonto gutschreiben lassen, um später damit eine Zahlung mit Buchgeld ausführen zu lassen.
Die Geschäftsbank ihrerseits kann die Banknote an die SNB zurückgeben und sich den Betrag auf ihrem Konto gutsschreiben lassen, um später damit eine Zahlung zu tätigen.
Meine Argumentation ist somit gesetzeskonform.
Nicht gesetzeskonform ist dagegen die Behauptung der SNB, sie könne ihre eigenen Schulden, bestehend aus ihren Sichtverbindlichkeiten gegenüber den Banken, bezahlen durch Übergabe von Banknoten.
Erstens: Durch Übergabe von Banknoten würde die SNB ihre Schulden gegenüber den Banken nicht abbauen, sondern lediglich von einer elektronischen Buchform in eine Papierform bringen. Rechtlich bliebe die Schuld der SNB bestehen. Das wäre lediglich ein Passivtausch.
Zweitens. Die Bilanz der SNB würde durch die Übergabe von Banknoten anstelle von Giroverbindlichkeiten nicht verkürzt. Eine Bezahlung von Schulden durch gesetzliche Zahlungsmittel müsste aber zwingendermassen zu einem Rückgang der Bilanz führen (bei unverändertem Eigenkapital).
Auch dieser Artikel untermauert somit meine Argumentation und nicht die der SNB und insbesondere jene von SNB-Chef Jordan.
Drittens: WGZ Art. 7, Abs. 2 Besagt: „Sie (die SNB) nimmt die nicht benötigten Noten unbeschränkt gegen Vergütung des Nennwerts zurück.“
Wenn also die SNB nicht benötigte Banknoten unbeschränkt zurücknehmen muss, so folgt daraus, dass die Banken keine Banknoten gegen ihren Willen von der SNB annehmen müssen. Die SNB kann also auch aus rechtlicher Sicht ihre Schulden gegenüber den Banken nicht mit der Übergabe von Banknoten begleichen.
Viertens: Banknoten müssen als Zahlung angenommen werden. Unterstellt wird ein gegenseitiges Rechtsgeschäft. Ware gegen gesetzliches Zahlungsmittel. Keine Person kann jedoch gegen ihren Willen dazu gezwungen werden, Banknoten anzunehmen.
Die SNB kann keine Leserin und keinen Leser dazu zwingen, einen Gegenstand zu verkaufen, nur um eine Banknote zu übernehmen. Die Banken können nicht dazu gezwungen werden, gegen ihren Willen Banknoten der SNB anstelle ihrer Guthaben bei der SNB anzunehmen. Das ist Illusion der SNB.
Bei hunderten Milliarden Giroverbindlichkeiten der SNB müsste die SNB pro Person bis zu 100‘000 Franken in Banknoten zuteilen. D.h. Familienväter müssten ihre Häuser gegen Bargeld verkaufen und diese Banknoten im Safe aufbewahren. Die Argumentation, die SNB könne ihre Giroverbindlichkeiten abbauen durch Übergabe von Banknoten ist fern der Realität. Die Schulden der SNB wären dann anstatt in Giroguthaben einfach in Banknoten verbrieft.
Fünftens: Der Zahlungsverkehr in unserem Lande würde vollkommen zum Erliegen kommen, weil sämtliche Zahlungen nur noch mit Bargeld abgewickelt werden könnten. SNB-Chef Jordans Behauptung ergibt keinen Sinn.
Die SNB würde damit gegen Artikel 5 des Bundesgesetzes über die Nationalbank verstossen, wonach die SNB den bargeldlosen Zahlungsverkehr zu erleichtern hat. Die SNB würde den bargeldlosen Zahlungsverkehr im Gegenteil verunmöglichen.
SECHSTENS:
Artikel 3 Absatz 3 WGZ
„Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
Korrekt: GUTHABEN müssen als Zahlungsmittel angenommen werden. VERBINDLICHKEITEN müssen nicht als Zahlungsmittel angenommen werden und können ex definitione auch gar nicht Zahlungsmittel sein.
Die SNB besitzt nicht Giroguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten.
Die SNB und insbesondere SNB Chef Jordan sollen nun doch endlich mit ihrem Unsinn aufhören.
Ich bitte den Bundesrat, dafür besorgt zu sein, dass die SNB mit ihrer dämlichen Argumentation aufhört, die jedes Kind widerlegen kann. Wie sollen Schulden mit zusätzlichen Schulden abgebaut werden? Einfach nur noch lächerlich!
SIEBTENS:
WGZ Art 10 besagt:
„Die Nationalbank legt die Bedingungen, unter denen Träger des Zahlungsverkehrs bei ihr auf Franken lautende Sichtguthaben unterhalten können, gestützt auf das Nationalbankgesetz vom 23. Dezember 19531 fest.“
Korrekt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Die SNB legt beispielsweise den Minuszins fest.
Bezeichnend ist jedoch auch hier, dass von den Trägern der GUTHABEN die Rede ist. Damit werden Zahlungen getätigt.
ACHTENS:
Das Bundesgesetz über die Nationalbank (NBG) Art.2 legt fest:
Soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt, gelten die aktienrechtlichen Vorschriften des Obligationenrechts (OR)3.
Korrekt. Ich habe nie etwas anderes behauptet. Aus diesem Artikel geht auch hervor, dass die SNB ihre Aktiven marktgerecht bewerten müsste. Das tut sie nicht, sondern bewertet ihre Devisenanlagen zu den manipulierten Kursen. Dadurch weist sie höhere Gewinnen und ein höheren Aktienkapital aus.
Die SNB verstösst gegen dieses Gesetz.
Auch geht aus diesem Gesetz hervor, dass die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital der SNB deponieren muss.
Zudem dürfen Devisenanlagen nicht als Devisenreserven und damit als Eigenkapital der SNB bezeichnet werden, wie das die SNB tut.
Auch dieser Artikel widerspricht abermals den irrigen Behauptungen von SNB-Chef Jordan.
NEUNTENS:
Artikel 9 des NBG besagt:
„Die Nationalbank hat das ausschliessliche Recht zur Ausgabe der schweizerischen Banknoten.“
Richtig. Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet? Bitte zeigen Sie mir wo.
Sie werfen hier mit Gesetzesartikel um sich, die meine Argumentation widerlegen sollen, aber das Gegenteil tun. Diese Artikel haben Sie offenbar vorher nicht einmal selber gelesen. Von einem Angestellten der SNB sollte man eine bessere Sorgfaltspflicht erwarten.
Aber mich erstaunt bei der SNB überhaupt nichts mehr. Liederlichkeit scheint bei der SNB alltäglich zu sein. Und dabei fängt es ganz oben an…
ZEHNTENS:
NBG Art. 9
…Die SNB kann für Banken Konten führen…
Dito. Auch diesbezüglich habe ich nie etwas anderes behauptet.
Konten führen bedeutet, dass die Banken die Entscheidungsträger sind. Sie können ihre Kontenbestände bei der SNB vergrössern und verkleinern – nicht nur vergrössern. Auch dieser Gesetzesartikel widerspricht der Behauptung von SNB-Jordan, wonach nur die SNB entscheidet und die Konten nur vergrössert und nicht mehr verringert werden dürfen.
ELFTENS:
NBG Art. 13: „Die Nationalbank ist befugt, ausser den mit ihren gesetzlichen Aufgaben verbundenen Geschäften auch Geschäfte für ihren eigenen Betrieb sowie Bankgeschäfte für ihr Personal und ihre Vorsorgeeinrichtungen zu tätigen.“
..und offenbar nehmen sich zudem die SNB-Angestellten und ihre Angehörigen auch das Recht heraus, Frontrunning zu betreiben. SNB-Chef Hildebrand hat’s ja vorgemacht.
Und was soll dieser Artikel hier? Habe ich irgendwo etwas anderes behauptet?
Herr „Roman Günter“. Es ist offensichtlich, dass Sie auf der Lohnliste der SNB stehen. Und ich sage Ihnen: Eine liederliche Arbeit geben Sie hier ab auf Kosten der Steuerzahler. Es geht Ihnen offenbar einfach darum, mir irgendwelche Artikel an den Kopf zu schmeissen, die ich dann beurteilen soll.
Wollen Sie mich beschäftigen? Meinen Sie ich habe nichts Gescheiteres zu tun, als die liederliche Arbeit von hochbezahlten SNB-Angestellten hier zu korrigieren?
ZWOELFTENS:
NBG Art. 17:
„Um das reibungslose Funktionieren des Geldmarktes zu erleichtern, müssen die Banken Mindestreserven unterhalten.“
Korrekt. Habe ich irgendwo einmal etwas anderes behauptet? Wollen Sie hier eigentlich Gesetzesartikel aufzählen, die mir widersprechen oder die mir Recht geben?
Sie schiessen ein Eigentor nach dem anderen zulasten der SNB.
Bei dieser Gelegenheit möchte ich Sie und Ihren Chef Thomas Jordan aber gleich auf Artikel 18 des Nationalbankgesetzes aufmerksam machen, den Sie grosszügig „übersehen“.
Art. 18 Abs. 2 besagt: „Der Mindestreservesatz darf 4 Prozent der kurzfristigen, auf Schweizerfranken lautenden Verbindlichkeiten der Banken nicht überschreiten.“
Dieser Artikel ist entscheidend: Daraus geht hervor, dass die SNB eben nicht das Recht hat, von den Banken unbeschränkt Mindestreserven einzufordern. Das ist gleichbedeutend mit dem Satz, die SNB hat keine rechtliche Handhabe, ihre Geldmenge per Gesetz unbeschränkt aufzustocken.
Halten die Banken nämlich Mindestreserven im Betrag von 4 Prozent, so darf die SNB nicht noch mehr Giroguthaben von den Banken fordern.
Daraus folgt zwingend: Ist das Mindestmass von 4 Prozent überschritten, so haben die Banken das Recht, ihre Guthaben bei der SNB abzubauen.
Ich wiederhole. Die Banken haben das Recht, ihre Guthaben bei der SNB abzubauen.
Diese Guthaben der Banken bzw. Verbindlichkeiten der SNB-Bilanz kann die SNB nur abbauen, wenn sie entsprechendes Vermögen auf der Aktivseite verkauft.
Daraus folgt ZWINGEND, dass die SNB entgegen den Behauptungen ihres Chefs Jordan Vermögen verkaufen muss – MUSS – wenn die Banken das fordern. Es gibt keine andere Möglichkeit.
Die Behauptung von SNB-Chef Jordan, wonach die SNB gegen Giroguthaben nur Banknoten hergäbe und umgekehrt ist damit ein und für allemal widerlegt.
Es ist einfach Unfug, was uns SNB-Chef Jordan weismachen will – auch wenn die Volkswirtschaftliche Gesellschaft Zürich mit ihrem Doyen artig klatscht, wenn er solche Irrlehren verbreitet.
DREIZEHNTENS:
Art. 32
Hier geht es um die Liquidation der SNB.
Diesen Artikel haben Sie einfach auch noch hingeknallt – um den Eindruck bei der Leserschaft zu erwecken, viele Artikel widersprächen meiner Argumentation.
Nochmals Bitte lesen Sie Ihre Artikel durch, bevor Sie diese mir schicken. Allesamt belegen das Gegenteil von dem, was Sie wollen. Alle geben mir Recht und der SNB mit Herrn Jordan falsch.
Und was Sie mit Ihren AGB der SNB hier widerlegen wollen, ist mir vollkommen schleierhaft. Ich erspare mir diese vor dem Hintergrund ihrer oberflächlichen Arbeit.
Ich komme zum Schluss:
Herr „Roman Günter“ (wie ist eigentlich Ihr korrekter Name?), Sie haben hier eine ganz liederliche Arbeit geleistet: Sie haben eine Menge Artikel aufgelistet, die meinen Argumentationen widersprechen soll.
Herablassend haben Sie geschrieben, nach dem Studium derselben würde ich einiges besser verstehen. Dabei haben Sie sich selber nicht einmal die Mühe gemacht, diese Artikel selber zu lesen.
Sämtliche Ihrer Artikel untermauern meine Argumentation und widersprechen jener von SNB-Chef Jordan.
Es ist beschämend für eine Zentralbank, solch liederliche Arbeit abzugeben. Sie haben damit SNB-Chef Jordan einen Bärendienst erwiesen.
Es ist befremdend, dass nirgends in den Schweizer Medien eine Diskussion über die Irrlehren der Schweizer Nationalbank stattfinden kann – dabei es geht mittlerweile um 800 Milliarden.
Befremdend ist auch, dass die SNB es nicht für nötig erachtet oder nicht den Mut hat, selber an der Diskussion hier über sie teilzunehmen.
Befremdend ist auch, dass die Argumentation der SNB und insbesondere jene von Herrn Jordan hier unter Pseudonymen und anonym erfolgt.
Die SNB und ihr Verhalten passen nicht in unsere Demokratie.
Ich bitte den Bundesrat nun endlich bei der SNB zum Rechten zu schauen.
Danke
Marc Meyer
P.S. Zum Schluss möchte ich noch auf die Bundesverfassung aufmerksam machen: Dort ist in Art. 99 festgehalten, dass die SNB im Gesamtinteresse des Landes handeln muss.“
ZITAT ENDE
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@Rudolf Müller und „Urs Abderhalden“ alias alias alias
Guten Morgen
Schön dass sich SNB und BuBa auch auf Troll-Ebene gefunden haben. Mag ich Euch gönnen.
Vielleicht gelingt es Ihnen ja mit vereinten Kräften, die masslosen Verschuldungen der Zentralbanken – insbesondere der SNB mit 700 Milliardrn Schulden – unter den Teppich zu kehren.
Wir werden ja sehen.
Meine Argumentation ist übrigens glasklar:
Die Zentralbanken können die rechte Seite ihrer Bilanz nicht verkürzen, indem sie diese verlängern.
Eigentlich logisch. Nicht wahr? Versteht jedes Kind.
Aber ein Minimum an IQ ist halt schon nötig, um das zu verstehen.
Das bringt Ihr beide aber offensichtlich nicht zustande, selbst wenn mann Eure beiden IQ addiert.
Sie dürfen Ihren Idolen Jens Weidmann, BuBa-Chef (Schulmädchen-,Interview) und Thomas Jordan, SNB-Chef ( div. Vorträge) nicht jeden Unsinn glauben.
Emanzipieren Sie sich endlich von diesen Irrlehrern.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Re.: M. Meyer vom 29. Oktober 2018 / 09:44
Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
Sie können oder wollen nicht auf die mit Gesetzen hinterlegten Folgerungen in meinem Beitrag eingehen. Dazu kann Sie ja auch niemand zwingen. Ich wiederhole dennoch:
Sie kneifen Herr Dr. Marc Meyer!
Meine Schlussfolgerung zu Ihrer Behauptung:
~~~~~~~~
Damit wird auch seine Forderung:„Fordern die Banken ihre Giroguthaben zurück, so MUSS ich wiederhole MUSS die SNB einen Vermögenswert veräussern.“
ad absurdum geführt. Es existiert keine rechtliche Basis für diese Forderungen. Einen gerichtsverwertbaren Beweis, dass Zentralbank-Buchgeld für die Zentralbank kein Zahlungsmittel sei, bleibt er schuldig.
~~~~~~~~~Diesen sind Sie bis heute schuldig geblieben.
LG
Rudolf MüllerPS: Zu Ihren sonstigen Ausweichmanövern mit aberwitzigen Vermutungen zu Trollen, Pseudonymen sowie auch zu meiner privaten Webseite https://um-bruch.net/ werde ich mich nicht äußern.
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Lieber Herr Müller
Haben Sie denn gar kein Mitleid mit Meyer? Natürlich bleibt er die Antwort schuldig da er keine Argumente hat. Sie aber bohren immer tiefer in seine Wunde und streuen Salz darauf. Können Sie das moralisch vertreten?
Grüsse
Urs
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@Urs Abderhalden“ alias alias alias (SNB-Troll)
Guten Morgen.
Bereits um 05:55 solchen Unsinn geschrieben?
Haben Sie um diese Zeit nichts Gescheiteres zu tun?
Schlecht geträumt,?
Offensichtlich bereitet meine Argumentation Ihnen und dem SNB-Direktorium schlaflose Nächte.
Kann ich verstehen.
Schönen Tag dennoch.
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
sie können noch sehr oft wiederholen:
„Guthaben“ sind Zahlungsmittel.
„Verbindlichkeiten“ sind keine Zahlungsmittel.
Das ist so per Gesetz und per Definition.Im meinem Beitrag Teil 3: Dr. Marc Meyer und die Geisterfahrer, Teil 3, Nur Aktiva sind Zahlungsmittel
habe ich ausführlich zu Ihrer irreführende Argumentation Stellung genommen. Bisher sind Sie auf die dort zitierten Gesetze und Argumente jedoch nicht eingegangen.Nur zu behaupten, „Das ist so per Gesetz und per Definition.“, kann mich und die meisten Leser hier kaum überzeugen.
LG
Rudolf Müller-
AHA!
Sie sprechen hier „für die meisten Leser“?
You dreamer.
Sie verstecken sich hinter dem Pseudo „Roman Günter“ und dem SNB-Troll „Abderhalden“. Diese hätten Recht also werden aus Verbindlichkeiten Guthaben.
Und das nennen Sie wissenschaftliche Diskussion?
Zudem machen Sie hier permanente Reklame für Ihre Seite, die offenbar nicht gut läuft. Reklame auf meine Kosten.
Suchen Sie bitte andere Leser als mich.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Dr. Marc Meyer,
„Strammer Max“ unterlegt seine Überlegungen u.a. mit:
ZITAT:
SR 220
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Art. 184 A. Rechte und Pflichten im Allgemeinen1 Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
2 Sofern nicht Vereinbarung oder Übung entgegenstehen, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Leistungen gleichzeitig – Zug um Zug – zu erfüllen.
Eine besondere Reglung kann darin bestehen, dass der Verkäufer auch mit der Erhöhung seines Bankkontos bei seiner Geschäftsbank als Bezahlung einverstanden ist.
OR Art. 84 D. Zahlung / I. Landeswährung
„1 Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen.“WZG
Art. 3
Annahmepflicht2 Schweizerische Banknoten müssen von jeder Person unbeschränkt an Zahlung genommen werden.
3 Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.
Ende.
D’Artagnan eilt ihm zu Hilfe mit Zitat:
„Das bezieht sich auf die gesetzliche Annahmepflicht, nicht die Verwendung.“
Ende
Obwohl Sie die propagierte Legaldefinition (Antwort an d’Artagnan in einem älteren Artikel) widerlegt haben, fällt auf das die Musketiere weiterhin hier behaupten, es sei hinlänglich bekannt, dass Notenbankgeld Fremdkapital der SNB sei – und trotzdem betrachten sie dieses weiterhin als Eigenkapital der SNB. Die Argumentation der Musketiere wäre richtig, wenn die SNB ihr Vermögen mit EK finanziert hätte. Aber da sie mit FK finanziert hat, muss die SNB liefern, wenn das die Banken fordern. Sie kann dazu gezwungen werden – Forderungen gegenüber Zentralbanken, vergleiche Bilanz CS-UBS.
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@Platon
Danke
Ja die Guthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliche Zahlungsmittel für die Banken.
Daraus folgt, dass die Banken mit ihrem Geld, das bei der SNB liegt, jederzeit etwas bezahlen dürfen.
Also muss die SNB liefern.
Aber das geht nicht in die Holzköpfe der SNB und der BuBa hinein.
Erst wenn die Bank of England hier abschreibt, glauben es auch die Hokzköpfe von SNB und BuBa.
Der Oberwolf in London muss zuerst heulen, bis die unterwürfigen schweizer und deutschen Wölfe mitheulen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Herr Dr. Marc Meyer,
Wären Banknoten ein Aktivum, so wären sie ja folglich eine Schuldverpflichtung der Geschäftsbanken und damit auch eine Schuldverpflichtung der Bürger und Unternehmen, denn sie wären ja ein Guthaben der SNB! Anzunehmen, dass Unternehmen ihre wertvollen Waren hergeben, um dadurch eine Schuldverpflichtung einzugehen, ist absurd. Ebenso absurd ist es zu glauben, dass jemand einen Monat dafür arbeitet, um dadurch eine Schuld als Lohn zu erwerben. Würden die Banknotenwerte aus Aufwand gebucht, wären die Banknoten nicht gedeckt, da der Aufwand zu negativem Eigenkapital würde.
Letztlich ist daraus ein politisches Problem geworden. Die SNB hat – durch ihre Interventionen am Devisenmarkt -, mittlerweile die Kontrolle über die Geldversorgung und die kurzfristigen Zinsen grossteils verloren. Blasen im Land, Negativzinsen, teure Importe für Unternehmen und Bürger, 2. Säule, Wohnungsleerstand usw.. Nur damit der Franken nicht zu stark wird. Derweil hat sie mit ihrer Politik Spekulationsgelder richtiggehend angezogen, weil der Franken nun unterbewertet ist. So strömt immer mehr Geld ins Land und die SNB muss diese Devisen dann aufnehmen (würde sie sie wieder verkaufen, würde ja der Franken wieder stärker). Es scheint, dass die Machtzirkeln in unserem Land die Hildebrandt/Jordan in diesen Positionen gehievt haben, die Geister, die sie riefen, nun nicht mehr los werden. So hat sie mittlerweile die Geldmenge mehr vervielfacht; die Geldmenge M1 hat sich mehr als verdreifacht, die Geldmengen M2 und M3 haben sich verdoppelt, während sich die Fremdwährungspositionen mehr als verzehnfacht haben.
Und der liebe Sergio ist nicht glaubwürdig, wenn er jetzt medial in Stellung gegen die SNB geht. Ganz im Gegenteil, soll jeder vor der eigenen Tür kehren und zusehen, dass er seine UBS im Griff hat.
Die SNB hat also mittlerweile pro Einwohner (inkl. Kinder und Rentner) für rund 100’000 Franken Fremdwährungspositionen in ihren Büchern. Wenn diese Positionen auch nur 10 % an Wert verlieren, kostet das jeden Einwohner ca. 10’000 Franken!
Welche Folgen das haben kann, darf sich jeder selbst ausrechnen!
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@Platon
Danke.
Ja so ist es. Leider.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Scheinbar merkt man nun auch an UBS Spitze, dass die SNB Bilanz langsam aus dem Ruder läuft. S. Ermotti kritisiert die SNB. -
Guten Tag, Herr Meyer
„Gesetzliche Zahlungsmittel sind auf Franken lautende Guthaben der Banken bei der SNB.“
Das bezieht sich auf die gesetzliche Annahmepflicht, nicht die Verwendung. Auch das wurde Ihnen schon öfters versucht darzulegen – offensichtlich vergeblich.
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@Rudolf Müller
Sehr geehrter Herr Müller
Guten Morgen.
Nochmals:
„Guthaben“ sind Zahlungsmittel.
„Verbindlichkeiten“ sind keine Zahlungsmittel.
Das ist so per Gesetz und per Definition.
Sie verwechseln links und rechts der Bilanz, wie das die Herren Jordan (SNB) und Weidmann (BuBa) auch tun.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Rudolf Müller
Besten Dank Herr Müller
Sie schreiben selber:
„Gesetzliche Zahlungsmittel sind auf Franken lautende Guthaben der Banken bei der SNB.“
So steht es im Gesetz.
Nun ist es aber so, dass die SNB keine auf Franken lautenden Guthaben besitzt.
Die SNB besitzt auf Franken lautende Verbindlichkeiten. Und diese sind per Gesetz keine Zahlungsmittel und können es per Definition auch gar nicht sein.
Bitte neben dem Gesetz auch die SNB-Bilanz konsultieren.
Sie verwechseln Verbindlichkeiten mit Guthaben.
Sie begehen denselben Irrtum eie SNB-Jordan und BuBa-Weidmann.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
die Schweizer Gesetze, welche die Erfüllung eines Kaufvertrages betreffen, habe ich minutiös in meinem Beitrag
Dr. Marc Meyer und die Geisterfahrer, Teil 3, Nur Aktiva sind Zahlungsmittel
aufgeführt. Gesetzliche Zahlungsmittel in der Schweiz sind Banknoten und auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank. Die Ordnungsziffern sowie die entsprechenden Gesetzestexte können Sie den Fußnoten meines Beitrages entnehmen.Natürlich können Sie jetzt behaupten, dass diese Gesetze für Sie keine Beweiskraft besitzen.
Nur die aus Ihrem ökonomischen Modell abgeleiteten „Forderungen“, die zwar in keinem Gesetz verankert und somit auch nicht gerichtsverwertbar sind, besitzen bei Ihnen Geltung? Lediglich das Ihrer eigenen Interpretation von Begriffen entsprungene Modell ist für Sie maßgebend. Bleiben Sie dabei Herr Meyer.
Die Leserinnen und Leser mögen selbst entscheiden, wo sie die Geisterfahrer verorten.
LG
Rudolf Müller -
@Rudolf Müller
Danke
Sie widersprechen sich. Die linke Seite der Bilanz verkürzen heisst Vermögen verkaufen.
Nur Guthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliche Zahlungsmittel. Konsultieren Sie bitte das Schweizer Gesetz
Die Verbindlichkeiten der SNB sind keine Zahlungsmittel. Sie sind es per Gesetz nicht und sie können es per Definition nicht sein.
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
Ihren Ausführungen im Kommentar vom 25. Oktober 2018 / 10:09 kann ich zustimmen bis auf den letzten Satz.
~~~~~~~~~
Besitzt die SNB links in ihrer Bilanz nicht genügend Vermögen, um ihre Schulden rechts in ihrer Bilanz zu bezahlen, so ist sie zahlungsunfähig bzw. Konkurs.
~~~~~~~~~
Die Geschäftsbank ist bereits im Besitz von „gesetzlichen Zahlungsmitteln“ und kann folglich auch nichts mehr von der SNB fordern. Die SNB ist auch mit negativem Eigenkapital nicht handlungsunfähig und kann Überweisungen ihrer Kunden mit „gesetzlichen Zahlungsmitteln“ ausführen.Details mit Herleitung aus bestehenden Gesetzen bitte ich unter:
Dr. Marc Meyer und die Geisterfahrer, Teil 3, Nur Aktiva sind Zahlungsmittel
nachzulesen.Zum Kommentar von Ihnen vom 25. Oktober 2018 / 13:04
Sämtliche Zentralbankchefs behaupten Unsinn? Nur Herr Dr. Marc Meyer und seine Gefolgschaft kennen die Wahrheit?
LG
Rudolf Müller-
Guten Morgen Herr Rudolf Müller,
Sind Vermögen und Schulden dasselbe?
Sie wirbeln Kredit und Geld durcheinander, wie wenn Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) dasselbe wären. Die SNB gibt den Banken keine Darlehen, sondern sie schuldet ihnen Geld, also ist sie nicht Gläubigerin, sondern Schuldnerin. Die SNB hat nichts! Das Vermögen der SNB wird in der Volkswirtschaft hart erarbeitet und gehört dem Volk – und auf der Passivseite hat sie die Schuld dem Volk gegenüber, das dieses Vermögen erarbeitet und ihr zur Verfügung gestellt hat. Die SNB ist nichts weiter als Treuhänderin des Volkes, welchen Auftrag sie allerdings mehr schlecht als recht wahrnimmt.
Bar- und Buchgeld sind in der SNB-Bankbilanz immer auf der Passivseite, also ist Geld eine Verbindlichkeit der SNB; bei einer Geschäftsbank ist Buchgeld auf der Passivseite. Wie Herr Dr. Meyer d’Artagnan bis ins kleinste Detail dargelegt hat, vermag die Legaldefinition des gesetzlichen Zahlungsmittel diesen Fakten nicht auszuhebeln, ganz im Gegenteil.
Ist die SNB also tatsächlich Gläubigerin?
Natürlich haben die Geschäftsbanken nicht alles Buchgeld mit repofähigen Wertpapieren besichert, sondern mit Handfestem, wie Hypotheken usw.. Und nun ist die SNB plötzlich die grösste Gläubigerin der Banken; vorher war sie noch Schuldnerin, d.h., sie kaufte befristet ein Wertpapier und gab dafür Geld (ihre Schuld), das sie selber gedruckt hat. Jetzt hat sie plötzlich Geld und ist daher grösste Gläubigerin und ist reich aus dem Garnichts? Oder doch eher nur in der grenzenlosen Phantasie der Musketieren?
Die hart arbeitenden Bürger wissen, woher das Volksvermögen stammt: Aus Arbeit und nicht aus luftigen Buchungen und akademischen Verdrehungen der Realität.
Wem gehört das Vermögen der SNB?
Wenn man der Realität ins Auge blickt, ist es eigentlich ganz einfach: Die Menschen verpfänden ihr erarbeitetes Eigentum in Form von Wertpapieren, Edelmetallen oder eines Pfandrechts (z.B. Hypothek) der Bank, damit diese ihnen Geld (Zahlungsmittel) zur Verfügung stellt, womit sie investieren, ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihrer Arbeit nachgehen können. Der aufgrund dieses verpfändeten Eigentums gewährte Kredit erscheint dann als Forderung in den Aktiva der Bankbilanz, währenddem die Bank gleichzeitig den Anspruch auf Bargeld als Schuld in die Passiva bucht. Das zugrundeliegende Vermögen gehört also den Bürgern und die Bank bestätigt den Eingang des Vermögens mit ihrer Schuldanerkennung (= Buchgeld). Die Bank verpfändet dann das Vermögen teilweise der SNB, damit diese ihrerseits der Bank Bargeld (= gesetzliches Zahlungsmittel) und Giroguthaben zur Verfügung stellt.
Daher ist es auch völliger Quatsch, was da die SNB sabbert. Bargeld ist für die SNB eine Schuld und keine Liquidität. Ergo kann sie auch illiquid und der Franken angegriffen werden, wenn das Eigenkapital negativ wird. Folglich kann die SNB auch nicht einfach Geld aus dünner Luft schöpfen.
Wenn Sie und die anderen Musketiere schon diesen einfachen Vorgang nicht verstehen und Schulden als Vermögen deklarieren, ist das nicht mehr lächerlich, sondern überaus tragisch. Sie haben den falschen Beruf, dem Sie ganz offensichtlich nicht gewachsen sind.
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@Platon
Danke.
Ja. Richtig.
Die SNB bezeichnet ihre Schulden als „Liquidität“, d.h. als liquides Vermögen.
Sie verwechselt also Schulden mir Vermögen.
Bei 700 Milliarden Schulden ist das gravierend.
Ja. Auch das SNB-Direktorium hat seine Berufung verfehlt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Rudilf Müller
Sehr geehrter Herr Müller
Guten Morgen und Danke für Ihren Beitrag.
Ihr letzter Sstz beweist, dass es Ihnen nicht um das Fachliche geht, sondern es geht Ihnen um Personen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag, Herr Dr. Meyer,
oftmals wird argumentiert, dass Ihre Sichtweise „Anachronistisch“ sei, da wir schliesslich nicht mehr von einer Golddeckung sprechen können. Auf die Golddeckung der SNB vor IWF-Beitritt bzw. neuer Verfassung und den heutigen Sachverhalt möchte ich hier nicht näher eingehen, zumal es vom Kern des Artikels abweichen würde. Nur sowiel: Früher war das Geld noch in den USA – wenigstens teilweise – mit Gold gedeckt und konnte auch – von anderen Zentralbanken – gegen Gold eingetauscht werden; die anderen Währungen waren an den $ gebunden (sog. Gold-Devisen-Standard): Im Bretton-Woods-System war die FED verpflichtet, die Dollar“reserven“ jedes Mitgliedslandes zum vereinbarten Kurs in Gold umzutauschen. Mit dem sogenannten Schliessen des Goldfensters, also dem einseitigen Vertragsbruch der USA, wurde die Golddeckung durch Präsident Nixon aufgehoben.
Geld ist somit das in einem Geldschein verbriefte Recht, der auf einem farbig bedruckten Zettel beurkundete Anspruch auf einen Wert, der die Urkunde (Art. 110 Abs. 4 StGB), das Bargeld, erst wertvoll und damit zu einem Wertpapier (Art. 965 OR) macht. Der Geldschein an sich ist zwar ein Ding, aber ohne das innewohnende Forderungsrecht wertlos. Andersherum kann man auch sagen: ein Geldschein ist ein Schuldschein der SNB gegenüber einer Geschäftsbank. Daher ist es wichtig zu unterscheiden zwischen Geld und Geldschein. Ein Geldschein ist Bargeld.
d’Artagnan alias @Roman Günter schreibt am 17. Oktober a.c. Zitat:
„Ein interessanter Hinweis, Herr Meyer
„Nein. Gibt’s nicht bei Buchgeld.“
Buchgeld ist Geschäftsbankengeld, eine Forderung auf gesetzliche Zahlungsmittel. Interessant deshalb, da Sie offenbar immer noch nicht zwischen Geschäftsbanken und der Nationalbank, zwischen Buchgeld und gesetzlichen Zahlungsmitteln unterscheiden wollen. Ohne diese Unterscheidung können Sie die realen Vorgänge auch nicht erklären und bleiben in Ihrem Gebilde hängen.“
Ende.
Sehen Sie Herr Meyer? Das ist die Taktik. „Strammer Max“ wirft Ihnen auch vor Sie würden auf Sachfragen/Argumente nicht antworten. Sie und ihre kleine Gruppe von Aposteln seien mit der Evolution des Geldwesens nicht mitgekommen, daher die ganze Argumentation falsch, fehlerhaft und nichts mit der Realität zu tun hätte. Und es ist egal, ob Sie die Gesetzestexte (auch dispositiv) liefern und erklären. Dennoch, es wird weiterhin geschrieben und die Musketieren klopfen sich gegenseitig auf die Schultern. Kommt das Ihnen bekannt vor?
Kurz zu Buchgeld im Zusammenhang mit den Diskreditierungsversuchen von d’Artagnan und Strammer Max.
Buchgeld ist ein Anspruch oder Anrecht bzw. eine Forderung auf Bargeld. Buchgeld ist somit ein Bargeldanspruch bzw. ein Guthaben bei einer Bank = eine Bargeldschuld der Bank. Es entsteht meist durch eine reine Bilanzbuchung, insbesondere durch eine Schuldübernahme einer Geschäftsbank. Um den üblichen Forderungen ihrer Kundschaft nach Bargeld und Überweisungen nachkommen zu können, werden die Geschäftsbanken gehalten und liegt es auch in ihrem Interesse (hier dreht es sich um den Ausgleich der sich widerstrebenden Ziele Liquidität-Rendite-Risiko; siehe dazu auch die Gesetzgebung, bspl. die LiqV) für einen gewissen Prozentsatz ihrer (Sicht-)Verbindlichkeiten Notenbankgeld zu halten, die sogenannte Mindestreserve.
Sichtverbindlichkeiten sind Schulden der Bank, die grundsätzlich jederzeit fällig sind. Buchgeld steht nicht unter Annahmezwang, da kein gesetzliches Zahlungsmittel. Besitzen Sie Buchgeld bei einer Bank, sind Sie Darlehens- resp. Kreditgeber (resp. Gläubiger) der Bank; Ihr Anspruch resp. Ihre Forderung wird bei der Bank unter Fremdkapital gebucht. Das Wort Buchgeld stammt davon ab, dass es nur in der Bankbuchhaltung (Grundbuch, Hauptbuch) vermerkt und nicht wie Bargeld in einem Wertpapier verbrieft ist. Bei Buchgeld gibt es keinen Geldschein, und trotzdem ist es Geld – wie der Name schon sagt -, weil es die entscheidende Forderung beinhaltet: die von einer Bank anerkannte Schuld von Bargeld.
Das alles – Herr Dr. Marc Meyer – haben Sie oftmals erklärt und mit Gesetzestexte ergänzt. Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
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@Plston
Lieber Platon
Vielen Dank.
Ja. Die Guthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliche Zahlungsmittel. Die Banken dürfen damit jederzeit bezahlen. Dazu muss die SNB Vermögen liefern.
Herr Jordan hat leider immer noch nicht verstanden, wie seine SNB funktioniert.
Schönen Abend
Marc Meyer
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@Rudolf Müller
Guten Morgen Herr Müller
Danke für Ihre erneuten Kommentare.
Meine Argumentation scheint Sie sehr zu beschäftigen. Diese treibt Sie herum. Das ist auch gut so.
Anstatt meine Argumentation als „Dogma“ abzutun, wäre eine exakte Bilanz-Analyse wahrscheinlich zielführender:
1. Schulden abbauen heisst, die rechte Seite der Bilanz zu verkürzen.
2. Die rechte Seite der Bilanz kann nur verkürzt werden, wenn auch die linke Seite entsprechend verkürzt wird.
3. Die linke Seite der Bilanz verkürzen bedeutet, Vermögen veräussern..
Konklusion:
Die SNB muss Vermögen (links in der Bilanz) verkaufen, wenn sie ihre Schulden (rechts in der Bilanz) abbauen will.Besitzt die SNB links in ihrer Bilanz nicht genügend Vermögen, um ihre Schulden rechts in ihrer Bilanz zu bezahlen, so ist sie zahlungsunfähig bzw. Konkurs.
So einfach.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag, Herr Dr. Marc Meyer
interessant auch:
https://data.snb.ch/de/topics/snb#!/cube/snbmoba
und
SNB-Präsident Prof. Jordan irrt gewaltig, wenn er behauptet:
„Zum einen kann eine Zentralbank nicht illiquid werden.“
Er verwechselt offensichtlich – wie „Strammer Max und d’Artagnan“ Aktiven und Passiven, denn das Geld der SNB ist eine Schuld derselben und keine Liquidität! Liquidität ist immer ein Aktivum. Niemand kann sich immer mehr verschulden und behaupten, er sei liquid, auch die SNB nicht, denn Liquidität bedeutet die Fähigkeit, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen – und das von der SNB emittierte Geld ist ja gerade die Zahlungsverpflichtung, die Schuld der Zentralbank und nicht ihr Vermögen.
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@Platon
Danke
Ja es ist so sonnenklar.
Es ist halt eine Riesenblamage für die Zentralbankchefs.
Die ganze Hackordnung der Zentralbanken wird über den Haufen geworfen. Das tut halt einigen sehr weh.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Liebe Leserinnen und Leser,
nachdem Herr Dr. Marc Meyer nach eigenen Angaben bereits über 70 Beiträge hier auf Inside Paradeplatz veröffentlichte und „Platon“ auf Meyers wegweisenden Beiträge von 2013 verwiesen hat, habe ich einige seiner Beiträge und Kommentare aus dieser Zeit gelesen. Bei den Aussagen von Herrn Meyer handelt es sich meines Erachtens im Wesentlichen um seine bekannten, bereits in Stein gemeißelten Dogmen. Diese werden in seinen einzelnen Beiträgen jeweils wiederholt.
Da eine ernsthafte sachliche Diskussion hier auf IP weder mit Herrn Meyer selbst noch mit seinen ihm folgenden Anhängern möglich ist, werde ich wesentliche „Dogmen“ von Herrn Meyer auf „um-bruch.net“ in einer Beitragsreihe näher untersuchen. Bisher sind veröffentlicht:
Dr. Marc Meyer und die Geisterfahrer, Teil 1, Geld
Dr. Marc Meyer und die Geisterfahrer, Teil 2, LiquiditätDiese Beitragsreihe soll dazu dienen, neue Leserinnen und Lesern mit den wichtigsten Inhalten von Herrn Meyers Vorstellungen vertraut zu machen, ohne seine zig Beiträge und die Tausende zählenden Kommentare dazu selbst zu lesen. Jedoch wird auch der Kritik an Herrn Meyers Behauptungen breiter Raum eingeräumt.
Kommentare dazu sind sowohl hier wie auch unter den vorgenannten Beiträgen erwünscht.
Die Auseinandersetzung mit den Texten von Herrn Meyer zeigte mir auch, dass allgemein bei der Definition von Begriffen der Bankenwelt wie auch bei grundsätzlichen Funktionen des Geldsystems erhebliche Unterschiede bestehen. Diese führen zwangsläufig zu sehr abweichenden Vorstellungen über das existierende System. Folglich muss bei diesen Grundsätzlichkeiten angesetzt werden um eine brauchbare Analyse durchzuführen.
LG
Rudolf Müller-
Eine der strittigsten Behauptungen von Herrn Dr. Marc Meyer lautet:
Nur Aktiven können Zahlungsmittel sein.
Im Beitrag Teil 3: Nur Aktiva sind Zahlungsmittel bin ich auf diese, nur von Herrn Meyer und seinen Anhängern vertretene Sichtweise eingegangen und habe versucht, den Ursprung dieser unbewiesenen Behauptung zu ergründen.
Meine Schlussfolgerung:
Herr Meyer bewegt sich hier in einem von ihm selbst konstruierten Modell, welches m. E. die Bodenhaftung, sprich Realität der Gesetze und auch der tatsächlichen Abläufe im Bankensektor, verlassen hat.
LG
Rudolf Müller -
Sehr geehrter Herr Müller
Vielen Dank für Ihre ausführliche und klare Darstellung. Die übersichtlichen und konzentrierten Hinweise auf die Schwächen des Meyerschen Modells, sollten dem einen oder anderen Leser nun ausreichend Hilfe bieten, um sicher durch den Begriffsdschungel und die Wirrungen von Meyer und Co. zu führen.
Besten Dank und beste Grüsse
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Sehr geehrter Herr Roman Günter,
danke für Ihre positive Kritik zu meinen Beiträgen auf um-bruch.net. Diese Beiträge richten sich, wie Sie auch schon anführen, an den einen oder anderen Leser, der noch Hilfe benötigt, das von Herrn Meyer entwickelte SNB-Modell richtig einzuordnen. Fatal ist und bleibt dabei m. E., dass in seinem Modell die bestehenden Gesetze keine Berücksichtigung finden und er aus seinen ökonomischen Vorstellungen Forderungen ableitet, die keinerlei gesetzliche Grundlage haben.
LG
Rudolf Müller
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Bedenklich……
…..dieser Starrsinn der Herren aus und mit der Nationalbank.
–
450 Kommentare ………von denen wohl 150 von eben jenen gewissen Herren stammen und die damit zeigen wie Wahnsinnig der drohende zukünftige Crash unserer SNB, ja möglicherweise der Schweiz, verteidigt wird.
——————
Was nicht sein kann, muss passend gemacht werden.
——————
Besehe ich mir die Deutsche Politik und weiss das diese von Sozis gestaltet wird, so weiss ich was uns hier droht.
Und die Verteidiger unserer SNB sind aus dem selben harten Karton geschnitzt…… bis es regnet.
–
Die Ideologie zählt eben allemal mehr wie die Realität, mittlerweile eben auch bei und im Umfeld der SNB.
Dort wird Geld heutzutage Ideologisch verwaltet…….Angesichts all der Idiotien beginne ich langsam einen Crash herbeizusehnen, denn nur diese „Operation“ kann uns noch helfen.
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@Walter Roth
Danke
Zum Vergleich: Die Verschuldung der Deutschen Bundesbank beträgt 13’000 Euro pro Bewohner.
Die der SNB fast 100’000.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
wenn Sie für die Beantwortung meiner Fragen vom 11. Oktober 2018 / 07:45 einige Tage Zeit brauchen, so ist das kein Problem. Sie als ernsthaften Wissenschaftler akzeptieren kann ich jedoch nur, wenn Sie auf meine Fragen auch eingehen und diese sachlich fundiert mit Quellennachweisen aus Gesetzen beantworten. Ansonsten muss ich davon ausgehen, dass Sie einfach nur mangels Wissens kneifen.
LG
Rudolf Müller-
@Rudolf Müller
Guten Morgen
Nein. Die Beantwortung Ihrer Fragen braucht keine Tage. Nur einige Minuten.
Da diese aber alle schon beantwortet wurden, habe ich auch diese Zeit nicht für Sie.
Zudem habe ich keine Lust, mich mit jemandem zu unterhalten, der konsequent einen Bogen um meine Argumente macht und nur mit copy paste sich hinter seinen ellenlangen Texten, die niemand liest, versteckt.
Zudem ist es mir auch gleichgültig, ob Sie mich als seriösen Wissenschafter wahrnehmen oder nicht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
da Sie sich weigern, auf meine Fragen einzugehen, bleibt nur meine Schlussfolgerung, dass Ihnen die notwendigen Kenntnisse fehlen, diese zu beantworten. Es reicht bei Ihnen offensichtlich nur zur Wiederholung Ihrer sattsam bekannten Dogmen.
Sie bemerken schon nicht mehr, dass meine Kommentare sich fast ausschließlich mit Ihren Aussagen beschäftigen. Lesen und verstehen sollte man schon können. In Ihren irrigen dogmatischen „Lehrsätzen“ konnte ich bisher leider keine Antworten entdecken.
Herrn Günter kann ich nur zu gut verstehen wenn er schreibt:
„Es war leider zu erwarten, dass sich Herr Meyer Ihren Fragen entzieht. Wie immer, wenn es für ihn heikel wird.
Er hat noch nie eine Frage beantwortet, sondern nur seine Dogmen wiederholt. Das macht er nun schon seit vielen Jahren auf den verschiedensten Plattformen.
Sein dogmatischer Ansatz liess noch nie konkrete Fragen zu, er hofft einfach auf unkritische und leicht zu beeindruckende Leser. Mit unbeirrten Wiederholungen und medialer Päsenz, versuchte er zu beeindrucken. Mittlerweile gelingt ihm das nur noch (teilweise) auf IP.“
Sie kneifen einfach nur.
LG
Rudolf Müller -
@Rudolf Müller
Danke
Kleiner Ökonom mit grossem Frust.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S.
Und richten Sie bitte Ihrem Bundebankpräsidenten, Prof. Dr. Jens Weidmann aus, er soll nicht solchen Unsinn verbreiten wie den vom „schuldtilgenden Geld der Notenbank“
Quelle: Schulmädchen Interview.
Schulmädchen und Rudolf Müllers kann er damit überzeugen – mich nicht.
-
Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
bleiben wir doch bei der einfachen Schlussfolgerung, dass Sie offensichtlich nicht in der Lage sind meine Fragen zu beantworten.
Sie kneifen nur, Herr Meyer
LG
Rudolf MüllerPS: Wenn Sie Herrn Weidmann etwas mitteilen wollen dann richten Sie sich bitte direkt an ihn. Ich bin nicht Ihr Briefträger.
-
@Rudolf Müller
Danke.
Ja richtig. Ich kneife. Deshalb habe ich hier fast 70 Beitäge geschrieben.
Sie finden übrigens sämtliche Antworten zu Ihren Fragen hier auf Inside Paradeplatz.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht x-mal wiederholen kann.
Bitte machen Sie Ihre Hausaufgaben.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
Sie schreiben:
Ja richtig. Ich kneife.
Schön, dass Sie das auch so sehen. Was nützen noch so viele Beiträge von Ihnen, wenn Sie auf konkrete Fragen nicht eingehen sondern nur auf den immensen Fundus von Beiträgen und Kommentaren Ihrerseits verweisen.
Nicht verstehen kann ich ferner wenn Sie sagen:
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich mich nicht x-mal wiederholen kann.Sie wiederholen sich doch bereits x-mal.
LG
Rudolf MüllerPS: Tipp von mir. Richten Sie sich eine eigene Webseite als Blog ohne Kommentarfunktionen ein oder lassen nur Kommentare von Ihren Anhängern zu. Sie sparen sich enorm viel Zeit und auch unangenehme Fragen von kritischen Lesern, welche ja sowieso sämtlich nur SNB- oder BuBa-gesteuert sein können.
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Hier noch eine kleine Randnotiz
Herr Meyer behauptet weiter unten:
„Auf der home Page der SNB hat es viele Fehler. Beispielsweise wurde dort über Jahre hinweg behauptet, Geld entstünde durch einen Kredit der SNB an die Banken, der dann weitergereicht werde. (Multiplikatortheorie)Ich widerlegte diese Theorie in meinen Beitrag „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“. Ich wurde von der SNB heftig bekämpft.
5 Monate später übernahm die Bank of England meine Theorie und 4 Jahre später auch die SNB.“
Schon 1998 erklärte Herr Jordan in einem Quartalsbulletin der Nationalbank:
„Die Passivseite umfasst die Notenbankgeldmenge ( ). Die Notenbankgeldmenge ( ) stellt eine Verpflichtung der Notenbank gegenüber dem Privatsektor dar. Da die Notenbank ihre Verpflichtungen nicht verzinst, stellt die Notenbankgeldmenge
einen zinslosen Kredit des Privatsektors gegenüber der Notenbank dar.“Der Artikel von Herrn Meyer, „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“, stammt aus dem Jahr 2013, also fünf Jahre nach dem Quartalsbulletin der Nationalbank.
Any comments?
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@Roman Günter
Danke
Ihre Zeilen belegen, dass es Ihnen nicht um das Fachliche geht, sondern um Personen.
Gerne nehme ich dazu wie folgt Stellung:
Erstens
Erstmals definiert wurde Notenbankgeld als Obligation / Verpflichtung der Notenbank von mir im Jahre 1993 in meinem Buch „Arbeitslosigkeit – die grosse Verantwortung der Wirtschaftswissenschaft“
Ich hatte dieses Buch der SNB zugeschickt, aber keine Antwort erhalten bis heute.Zweitens
In zahlreichen Vorträgen und Artikeln in den nachfolgenden Jahren wies ich auf den Irrtum in der Geldtheorie hin. Ich sprach diesbezüglich auch viele Male ab 1996 vor der GV der SNB in Bern. Ich wurde von den SNB Präsidenten regelmässig abgelehnt.In zwei ganzseitigen Artikeln in der FuW 30. Januar 1996 und Juni 1996 (Die SNB-Investitionspolitik ist zu überdenken“) ging ich abermals auf den Irrtum in der Geldtheorie ein.
Ich tat dies, obwohl die Direktion der UBS mir mit „grossen Schwierigkeiten“ drohte, falls ich das wagen würde
Drittens
Im Oktober 1996 erschien im Tagesanzeiger ein längerer Artikel über mich und mit einer Photo von mir mit dem Titel: „Ein Kopernikus der Geldtheorie?“
Darin wurde der Irrtum in der Geldtheorie vom Jounslusten Mark Schenker erklärtTags darauf wurde mir vom UBS-Direktorium beschließen dass ich gehen müsse.
Viertens
Im Jahre 1997 verfasste ich an der Universität Bremen die Dissertation ‚Geld – Eine Obligation der Notenbank“ Veröffentlichung: 1.1.98.Fünftens
Wenn also SNB-Jordan im Jahre 1998 meine neue Theorie in einem Bulletin der SNB übernimmt, ohne Zitat, so zeigt das das lediglich das unlautere wissenschaftliche Verhalten der SNB und insbesondre von Prof. Dr. Thomas Jordan schon damals.Marc Meyer
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Addendum
Obwohl Jordan also bereits 1998 von mir abgeschrieben hatte, ohne zu zitieren, hatte er den Irrtum trotzdem nicht wirklich verstanden.
Auf der home page der SNB hielt sich der Irrtum bis ins Jahre 2016, wonach Geld ein Kredit der SNB an die Wirtschaft sei (günstige Liquidität zu einem tiwfen Zins ins System pumpen).
Daraus abgeleitet dann die absurde Multiplikatortheorie und fehlerhafte Geldschöpfung der Banken.
Viel Filme vom SFDRS dazu.
In meinem Beitrag „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung‘ hier auf IP im Sept. 2013 widerlegte ich die ganze unsinnige Geldschöpfungstheorie mit Buchungssätzen.
Gegen massiven Widerstand der SNB-Trolle nota bene.
Erst nachdem die Bank of England und die Deutsche Bundesbank meine Theorie übernommen hatten, entfernte die SNB klamheinlich die alte Irrlehre von ihrer home page.
An seinem Vortrag vor der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Zürich dieses Frühjahr übernahm dann Plagiat-Jordan erneut meine neue Theorie der Geldschöpfung der Banken ohne Zitat-Angabe.
Einmal mehr unlauteres wissenschaftliches Verhalten der SNB und insbesondere SNB-Jordan.
Marc Meyer
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Guten Abend Herr Roman Günter,
ein sehr interessanter Ausschnitt von Herrn Jordan aus 1998.
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Schon 1998 erklärte Herr Jordan in einem Quartalsbulletin der Nationalbank:
„Die Passivseite umfasst die Notenbankgeldmenge ( ). Die Notenbankgeldmenge ( ) stellt eine Verpflichtung der Notenbank gegenüber dem Privatsektor dar. Da die Notenbank ihre Verpflichtungen nicht verzinst, stellt die Notenbankgeldmenge
einen zinslosen Kredit des Privatsektors gegenüber der Notenbank dar.“
~~~~~~~Die Notenbankgeldmenge stellt einen zinslosen Kredit des Privatsektors an die Notenbank dar.
Genau das behauptet auch Herr Meyer und trotzdem wirft er Herrn Jordan vor, Fehlinformationen zu verbreiten.
Übrigens waren weder die Bank von England, noch die Deutsche Bundesbank oder die Schweizer Nationalbank bei der geänderten Darstellung der Geldherstellung auf die Arbeit von Herrn Meyer angewiesen, auch wenn dieser nicht müde wird, dies ständig zu behaupten.
Bereits Herr Michael Stöcker hat in früheren Kommentaren darauf verwiesen, dass der Grundsatzdisput zwischen Banking- und Currencytheorie bereits Anfang des 20. Jahrhunderts Basis für unterschiedliche Sichtweisen auf die Entstehung von Geld war. Bei meinen Recherchen zu Wikiartikeln bin ich zu dieser Frage dann auch auf Henry Dunning Mcleod gestoßen. Dieser sagte bereits im 19. Jahrhundert, genauer 1889 in seinem Buch „The Theory of Credit“ (Übersetzung von mir)
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„Wir sehen, dass eine Bank im Wesentlichen jederzeit fällige Bankguthaben erzeugt und zur Verfügung stellt: und dieses Bankguthaben wird wie Geld zirkulieren und auch alle Funktionen von Geld erfüllen. Eine Bank ist also keine Einrichtung zum Borgen oder Leihen von Geld, sondern eine Erzeugerin von Bankguthaben.“
~~~~~~~
https://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldrätsel:_KreditschöpfungDiese Auffassung ist jedoch nicht unwidersprochen geblieben sondern hat ernsthafte Diskussionen unter Wissenschaftlern hervorgerufen. Herr Meyer erkennt in diesem Disput jedoch keinesfalls die Grundlagen seiner Theorie, welche er entsprechend für einzigartig hält. Auch Herr Stöcker konnte ihn nicht von den früheren Grundlagen überzeugen.
Seine Plagiatsvorwürfe endlich mal vor Gericht zu bringen schafft Herr Meyer offensichtlich nicht sondern er erzählt jedem der es hören, oder auch nicht mehr hören will die Geschichte von den bei ihm abschreibenden Zentralbanken.
LG
Rudolf Müller -
@Rudolf Müller
Die falsche Geldmultiplikatortheorie stammt vom Jahrhundertökonom Keyes 1936 und konnte somit gar nicht vor ihm widerlegt worden sein.
Diese.war auf der Home.page der SNB bis 2016.
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
die Grundlage für den heutigen Disput um die Banking- und Currencytheorie wurde, wie bereits von mir dargestellt, Ende des 19. Jahrhunderts sehr konträr diskutiert. Die „Multiplikatortheorie“ selbst wird auf Chester Arthur Pillips zurückgeführt, weshalb teilweise auch noch der Begriff „Phillipsmultiplikator“ verwendet wird.
Eine ausführliche Zusammenfassung wesentlicher Teile des Buches „Bank Credit. A Study of the Principles and Factors Underlying Advances Made by Banks To Borrowers” von Chester Arthur Phillips aus dem Jahr 1920 kann unter
https://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Chester_Arthur_Phillips
nachgelesen werden.Sie zeigt den Ursprung für die Entstehung der Multiplikatortheorie. Diesen Ursprung Keynes zuzuschreiben ist schlicht falsch.
LG
Rudolf Müller -
@Rudolf Müller
Sehr geehrter Herr Müller
Danke
Wie also konnte die Multiplikatortheorie 1898 widerlegt worden sein, wenn diese gemäss Ihren Ausführunge 1920 entstand?
Freundliche Grüsse
und Danke für’s Mitmachen.
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
Sie sollten meinen Kommentar schon so lesen wir er geschrieben steht. An welcher Stelle habe ich also angedeutet, dass die Multiplikatortheorie von Phillips bereits 1889 widerlegt worden sei?
Wenn ich sage, dass die Grundlage für den heutigen Disput um die Banking- und Currencytheorie bereits Ende des 19. Jahrhunderts sehr konträr diskutiert wurde heißt dass nicht, dass der Phillipsmultiplikator zu diesem Zeitpunkt bereits existierte und entkräftet worden sei. Aber da sind wir wieder bei Ihrem hervorragenden Können, in die Texte anderer etwas hineinzulesen, was diese nie geschrieben haben.
LG
Rudolf Müller
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Guten Tag Herr Müller
Vielen Dank für Ihre unermüdlichen Beiträge. Es war leider zu erwarten, dass sich Herr Meyer Ihren Fragen entzieht. Wie immer, wenn es für ihn heikel wird.
Er hat noch nie eine Frage beantwortet, sondern nur seine Dogmen wiederholt. Das macht er nun schon seit vielen Jahren auf den verschiedensten Plattformen.
Sein dogmatischer Ansatz liess noch nie konkrete Fragen zu, er hofft einfach auf unkritische und leicht zu beeindruckende Leser. Mit unbeirrten Wiederholungen und medialer Päsenz, versuchte er zu beeindrucken. Mittlerweile gelingt ihm das nur noch (teilweise) auf IP.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Schade. Schon wieder kein fachliches Argument.
Meint die SNB tatsächlich, sie könne sich mit Polemik durchmogeln?
Die 700 Milliarden Schulden der SNB sind immer noch da.
Und die Behauptung der SNB, sie könne im Falle von negativem Eigenkapital einfach Banknoten drucken uns so die SNB-Schulden bezahlen ist dumm.
Meine Herren: Stellen Sie sich der Realität.
Dazu fordere ich auch die SNB und insbesondete deren Chef Thomas Jordan auf.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Marc Meyer
Aber offenbar antworten Sie lieber auf solche Beiträge, als dass Sie auf die Fragen von Herrn Müller eingehen.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Guten Morgen
Ich habe weiss Gott schon genügend Antworten gegeben.
Sie sind dann einer der Ersten, der moniert, ich würde zuviele Kommentare schreiben.
Schönen TagMarc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
Sie haben bisher keine Antworten gegeben sondern nur „Ihre“ irrigen Lehrsätze immer wieder vorgetragen.
LG
Rudolf Müller -
@Rudolf Müller
Sehr geehrter Herr Müller
Danke
Wie also konnte die Multiplikatortheorie 1898 widerlegt worden sein, wenn diese gemäss Ihren Ausführunge 1920 entstand?
Freundliche Grüsse
und Danke für’s Mitmachen.
Marc Meyer
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@Rudolf Müller
Danke
Ach ja?
Keine Antworten gegeben?
Und das werfen Sie mir vor nach rund 70 Beiträgen auf Inside Paradeplatz?
Letzter Beitrag schon wieder fast 500 Kommentare?
Nicht sehr glaubwürdig Herr Müller. Nicht wahr?
Lehrsätze?
Ja richtig.
Ein Lehrsatz von mir lautet:
Die rechte Seite der Bilanz kann nur verkürzt werden, wenn auch die linke entsprechend verkürzt wird.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
dass Sie gut kopieren können müssen Sie mir nicht nochmals beweisen.
Leider hat Ihr Kommentar absolut nichts mit meinem vorherigen Kommentar zu tun.Aber lassen wir es einfach mal so stehen.
LG
Rudolf Müller
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@Rudolf Müllwr
Beim besten Willen habe ich keine Zeit, mich mit Ihnen um Kreis zu drehen.
Es ist alles erklärt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Dr. Marc Meyer,
im meinem Kommentar vom 10. Oktober 2018 / 07:35 hatte ich Ihnen einige grundlegenden Fragen zu Ihrer Auffassung über die Funktion von Zahlungsmitteln der SNB gestellt, ohne von Ihnen bisher eine Antwort zu bekommen.
Deshalb wiederhole ich Ihnen gerne nochmals den wichtigsten Teil.
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„Ich habe mich bemüht, der Argumentation von Ihnen Herrn Meyer zu folgen und dahinter ein nachvollziehbares Modell zu erkennen.
Geht man von drei Ebenen im Geldsystem aus, so haben wir:
– die Ebene der Nichtbanken, welche Bargeld (Schuldscheine der SNB) und Schuldanerkennungen der Geschäftsbanken als Zahlungsmittel betrachten.
– die Ebene der Geschäftsbanken, welche Schuldanerkennungen der Zentralbank als Zahlungsmittel ansehen. Hierzu gehört das Buchgeld der Zentralbank wie auch in sehr geringem Maße das Bargeld.
– auf der Ebene der Zentralbank fehlt nun das übergeordnete Zahlungsmittel. Einige Geldtheoretiker glauben, dass die SZR des IWF als internationales Zahlungsmittel anzusehen seien. Jedoch haben die SZR eine andere Funktion und bilden keineswegs eine internationale Währung. Der amerikanische Ökonom Perry Mehrling spricht dann auch von „International Reserves“, welche er als Aktiva in seine Modelle einpflegt. Diese existieren zwar in der Realität nicht, sind aber für sein Modell erforderlich.
Sie, Herr Dr. Marc Meyer gehen offensichtlich einen anderen Weg und sehen die Zahlungsmittel der Zentralbank in deren Aktiva. Da „International Reserves“ nicht existieren, müssen es die anderen Aktiva der Zentralbank sein. Die bestehende Rechtslage zum „gesetzlichen Zahlungsmittel“ wird dabei von Ihnen konsequent ignoriert.
Zu akzeptieren, dass eine Zentralbank ganz anderen gesetzlichen Vorgaben zu folgen hat als eine Geschäftsbank, gelingt Ihnen nicht. Das passt nicht in Ihr Modell und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer ernsthaften Diskussion mit Ihnen sein?
Da Ihrer Meinung nach auch Jens Weidmann wie ebenfalls Mario Draghi den gleichen „Unsinn“ erzählen,
~~~~~~~
„Die Zentralbanken können somit nicht unbeschränkt Liquidität (Jordan), unbeschränkt Finanzkraft (Weidmann) oder unbeschränkte Mittel (whatever it takes, Draghi) schöpfen.“
~~~~~~~
gehen Sie offensichtlich davon aus, dass Ihre Aussage Allgemeingültigkeit besitzt, unabhängig davon, ob die Zentralbank als AG aufgestellt ist oder aber als „juristische Person des öffentlichen Rechts“. Ihre Auffassung, dass im Schweizer AG- Recht die von Ihnen gedachte Funktion der SNB niedergeschrieben sei, wurde von mehreren Kommentatoren hier recht nachvollziehbar zurückgewiesen. Auch trifft Ihre Sichtweise z. B. bei der Bundesbank nicht zu, da diese nicht als AG konstituiert wurde. Dies hindert Sie jedoch nicht, Ihre noch unbewiesenen „Erkenntnisse“ von der SNB auch auf andere Zentralbanken zu übertragen.
Lasse ich einmal die SNB mit Ihrer AG-Struktur außen vor und beschränke mich auf die Deutsche Bundesbank bleibt trotzdem die Frage:
Weshalb kann die Deutsche Bundesbank nicht mit „Zentralbank-Buchgeld“ z. B. so viele Deviesenkäufe tätigen, wie sie zu Erreichung Ihrer geldpolitischen Ziele für erforderlich hält? Dass sie mit der Emission von „Zentralbank-Buchgeld“ auch gleichzeitig ihre Schulden gegenüber ihren Kunden erhöht, sehe ich ebenso wie Sie. Jedoch besitzen diese Schulden eine besondere Eigenschaft, sie besitzen „keinen“ Rückzahlungstermin. Auch hier stimmen Sie offensichtlich mit mir überein wenn Sie sagen:
~~~~~~~
Es gibt Obligationen mit unendlicher Laufzeit.
Eine Banknote ist eine Obligation der SNB mit unendlicher Laufzeit ohne Zinssatz. (zero coupon perpetual bond)
~~~~~~~
Da ich Banknoten beliebig in Zentralbank-Buchgeld tauschen kann und umgekehrt, müssen folglich auch die Terminstellungen übereinstimmen. Beides sind Obligationen mit unendlicher Laufzeit. Oder wie wollen sie juristisch eine Laufzeitbegrenzung von Zentralbank-Buchgeld bei der Deutschen Bundesbank begründen?
Ferner zeigt das Beispiel der Tschechischen Nationalbank, dass diese über 12 Jahre hinweg mit negativem Eigenkapital gearbeitet hat. Somit sind ganz offensichtlich auch die Folgen von Devisenschwankungen für eine Zentralbank nicht direkt existenzbedrohend. Weshalb sollten also andere Zentralbanken, einschl. der SNB, dies nicht können?
Mir wäre an einer sachlich fundierten Antwort von Ihnen, Herr Meyer, sehr gelegen.“
~~~~~~~
Diese Antwort steht bisher noch aus.Ihren Standartsatz im Kommentar vom 10. Oktober 2018 / 09:55 wollen Sie doch wohl nicht als Ihre Antwort an mich ansehen.
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Die Guthaben der Banken bei der SNB stellen gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel für die Banken dar.
Das bedeutet, dass die Banken mit ihrem Geld bei der Zentralbank jederzeit eine Zahlung tätigen dürfen. Die SNB darf das nicht verweigern.
Eine Zahlung ausführen bedeutet, dass das entsprechende Guthaben reduziert wird.
Im Gegenzug wird entsprechendes Vermögen auf die Empfängerbank überwiesen.
~~~~~~~
Also bitte, wo bleibt Ihre sachlich fundierte Antwort.
(Falls Sie Teile meines Textes nicht verstanden haben bin ich gerne bereit, Ihnen diese näher zu erläutern.)LG
Rudolf Müller -
Guten Morgen Herr Roman Günter,
Da habe ich halt ein ganz anderes Verständnis:
Papiergeld kann nie schuldfrei sein, die SNB schuldet auch bei diesem Geld – und zwar Aktiven! Wenn es so wäre wie Sie es beschreiben; müsste man Forderung/schuldfreies Geld buchen, so ist diese Forderung nichts anderes als eine nicht vorhandene Forderung, eine Fiktion. Somit kann man diese Forderung nicht anders verstehen als Eigenkapitalminderung. Ich weise Sie darauf hin, dass Geldpolitik aus Buchhaltung und Recht besteht.
Geld, also das Fremdkapital der SNB, muss immer gedeckt sein durch Aktiven, die diesen Namen auch verdienen, andernfalls ist die Währung angreifbar. Nicht umsonst verlangt die SNB von einem notenbankfähigen Wertpapier im Allgemeinen Marktfähigkeit und Bonität des Schuldners:
ZITAT:
„Als Sicherheit akzeptiert die SNB nur Effekten, die bezüglich Bonität und Liquidität hohe Anforderungen erfüllen.“.
Ende.
Eine Forderung wie aus Ihren Schilderungen hervorgeht, zeugt genau vom Gegenteil: keine Marktfähigkeit und mieseste Bonität des Schuldners!
Das OR sieht vor, dass bei Verlust der Hälfte des Eigenkapitals gesetzliche Folgen eintreten. Über diese Regelung soll sich ausgerechnet die wichtigste Aktiengesellschaft hinwegsetzen? Auch die Bewertungsvorschriften sollen ausgerechnet für die wichtigste Aktiengesellschaft, von der das Wohl und Wehe der ganzen Volkswirtschaft und des ganzen Landes abhängt, nicht gelten?
Eine Forderung wie Sie sie hier dargelegt haben muss daher abgezinst werden und hat demnach genau 1 Franken wert und darf nur so in die Bilanz übernommen werden.
Einzig Warengeld ist schuldfrei. Wenn Geld schuldfrei wäre, hätte ja niemand ein Guthaben. Wenn man kein Guthaben hat, hat man nichts zugut. Wenn man nichts zugut hat, hat man leere Taschen – dieses Geld ist wertlos. Schuldgeld bezieht seinen Wert ja genau aus der Schuld! Wenn man aber ein Guthaben hat, muss jemand etwas schuldig sein. Und, buchhalterisch: wie wollte die SNB dieses Geld denn buchen?
Münzgeld ist ein Spezialfall. Münzgeld bezieht seinen Wert aus der Tatsache, dass es gesetzliches Zahlungsmittel ist und daher zur Schuldentilgung angenommen werden muss. Da Schuldgeld zur Schuldentilgung dient, haben die Schuldner ja ein Interesse daran, dieses Geld zu erwerben. Dies gibt dem Schuld-Papier-Geld seinen Wert! Münzgeld macht nur einen marginalen Anteil an der Geldmenge aus und erleichtert die Schuldbedienung der Schuldner, verwässert also den Geldwert minim – im Gegensatz zu Staatsanleihen, welche den Geldwert infolge der schieren Menge entsprechend mehr verwässern, sofern sie nicht für Infrastruktur u. dgl., sondern für Staatskonsum ausgegeben werden. Im übrigen verweise ich Sie auf Art. 2 und Art. 29 NBG.
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@Platon
Die Seignorage der Münzen geht direkt an den Bund. Die potentielle Seignorage der Banknoten und Girokonti geht in die Aktiven der Nationalbank und dient dort als Währungsreserve.
Der Wert des Geldes wird aber ausschliesslich über die Preisgestaltung der Marktteilnehmer und die Preisstabilitätspolitik der Nationalbank gesteuert. Die Aktiven der Nationalbank haben im jetzigen Umfeld wenig Einfluss. Das sind auch die Themen, welche diskutiert werden sollten.
Wertberichtigungen und Abschreibungen auf dem Nominalwert einer Währung in welcher bilanziert wird, sind mit Rechnungslegungsvorschriften und gesetzlichen Grundlagen nicht vereinbar. Inflation ist keine Wertberichtigung im Sinne der Rechnungslegung.
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@R.G.
Potentielle Seigniorage?
Nein. Gibt’s nicht bei Buchgeld.
Marc Meyer
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Ein interessanter Hinweis, Herr Meyer
„Nein. Gibt’s nicht bei Buchgeld.“
Buchgeld ist Geschäftsbankengeld, eine Forderung auf gesetzliche Zahlungsmittel. Interessant deshalb, da Sie offenbar immer noch nicht zwischen Geschäftsbanken und der Nationalbank, zwischen Buchgeld und gesetzlichen Zahlungsmitteln unterscheiden wollen.
Ohne diese Unterscheidung können Sie die realen Vorgänge auch nicht erklären und bleiben in Ihrem Gebilde hängen.
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@Rudolf Müller
Sehr geehrter Herr Müller
Die Guthaben der Banken bei der SNB stellen gesetzlich anerkannte Zahlungsmittel für die Banken dar.
Das bedeutet, dass die Banken mit ihrem Geld bei der Zentralbank jederzeit eine Zahlung tätigen dürfen. Die SNB darf das nicht verweigern.
Eine Zahlung ausführen bedeutet, dass das entsprechende Guthaben reduziert wird.
Im Gegenzug wird entsprechendes Vermögen auf die Empfängerbank überwiesen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
Es scheint mir, hoffentlich irre ich, dass Herr Prof. Jordan die schweizerische Bevölkerung auf ein allfälliges Scheitern der SNB vorbereitet, bzw. vorsorglich alle Verantwortung von sich weist.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt.
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@Platon
Danke
Weshalb meinen Sie?
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Sehr geehrter Herr Dr. Marc Meyer,
Herr Günter hat Ihnen am 8. Oktober 2018 / 17:39 ein Erklärungsmodell für die Herleitung Ihrer Aussage:
~~~~~~
“Um der CS 1.2 Mrd CHF gutschreiben zu können, benötigt die SNB Vermögen von CS im Gesamtwert von 1.2 Mrd. CHF.“
~~~~~~
unterbreitet und um ein Statement gebeten, ob sein Modell Ihre Sichtweise widerspiegelt. Auch ich und sicherlich auch andere Leser wären an einer fachlich versierten Antwort sehr interessiert. (Ihre Anspielung auf den IQ von Herrn Roman vom 9. Oktober 2018 / 00:52 wollen Sie doch wohl nicht ernsthaft als Antwort betrachten?)Am 9. Oktober 2018 / 08:25 hatte ich ebenfalls in einem Kommentar an Roman Günter versucht, Ihr Auffassung zu dem o. g. Satz zu verstehen. Da dieser Kommentar jedoch an Herrn Günter gerichtet war, haben Sie korrekterweise auch nicht darauf geantwortet. Deshalb nochmals als Fragestellung direkt an Sie:
Ich habe mich bemüht, der Argumentation von Ihnen Herrn Meyer zu folgen und dahinter ein nachvollziehbares Modell zu erkennen.
Geht man von drei Ebenen im Geldsystem aus, so haben wir:
– die Ebene der Nichtbanken, welche Bargeld (Schuldscheine der SNB) und Schuldanerkennungen der Geschäftsbanken als Zahlungsmittel betrachten.
– die Ebene der Geschäftsbanken, welche Schuldanerkennungen der Zentralbank als Zahlungsmittel ansehen. Hierzu gehört das Buchgeld der Zentralbank wie auch in sehr geringem Maße das Bargeld.
– auf der Ebene der Zentralbank fehlt nun das übergeordnete Zahlungsmittel. Einige Geldtheoretiker glauben, dass die SZR des IWF als internationales Zahlungsmittel anzusehen seien. Jedoch haben die SZR eine andere Funktion und bilden keineswegs eine internationale Währung. Der amerikanische Ökonom Perry Mehrling spricht dann auch von „International Reserves“, welche er als Aktiva in seine Modelle einpflegt. Diese existieren zwar in der Realität nicht, sind aber für sein Modell erforderlich.
Sie, Herr Dr. Marc Meyer gehen offensichtlich einen anderen Weg und sehen die Zahlungsmittel der Zentralbank in deren Aktiva. Da „International Reserves“ nicht existieren, müssen es die anderen Aktiva der Zentralbank sein. Die bestehende Rechtslage zum „gesetzlichen Zahlungsmittel“ wird dabei von Ihnen konsequent ignoriert.
Zu akzeptieren, dass eine Zentralbank ganz anderen gesetzlichen Vorgaben zu folgen hat als eine Geschäftsbank, gelingt Ihnen nicht. Das passt nicht in Ihr Modell und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer ernsthaften Diskussion mit Ihnen sein?
Da Ihrer Meinung nach auch Jens Weidmann wie ebenfalls Mario Draghi den gleichen „Unsinn“ erzählen,
~~~~~~~
„Die Zentralbanken können somit nicht unbeschränkt Liquidität (Jordan), unbeschränkt Finanzkraft (Weidmann) oder unbeschränkte Mittel (whatever it takes, Draghi) schöpfen.“
~~~~~~~
gehen Sie offensichtlich davon aus, dass Ihre Aussage Allgemeingültigkeit besitzt, unabhängig davon, ob die Zentralbank als AG aufgestellt ist oder aber als „juristische Person des öffentlichen Rechts“. Ihre Auffassung, dass im Schweizer AG- Recht die von Ihnen gedachte Funktion der SNB niedergeschrieben sei, wurde von mehreren Kommentatoren hier recht nachvollziehbar zurückgewiesen. Auch trifft Ihre Sichtweise z. B. bei der Bundesbank nicht zu, da diese nicht als AG konstituiert wurde. Dies hindert Sie jedoch nicht, Ihre noch unbewiesenen „Erkenntnisse“ von der SNB auch auf andere Zentralbanken zu übertragen.
Lasse ich einmal die SNB mit Ihrer AG-Struktur außen vor und beschränke mich auf die Deutsche Bundesbank bleibt trotzdem die Frage:Weshalb kann die Deutsche Bundesbank nicht mit „Zentralbank-Buchgeld“ z. B. so viele Deviesenkäufe tätigen, wie sie zu Erreichung Ihrer geldpolitischen Ziele für erforderlich hält? Dass sie mit der Emission von „Zentralbank-Buchgeld“ auch gleichzeitig ihre Schulden gegenüber ihren Kunden erhöht, sehe ich ebenso wie Sie. Jedoch besitzen diese Schulden eine besondere Eigenschaft, sie besitzen „keinen“ Rückzahlungstermin. Auch hier stimmen Sie offensichtlich mit mir überein wenn Sie sagen:
~~~~~~~
Es gibt Obligationen mit unendlicher Laufzeit.
Eine Banknote ist eine Obligation der SNB mit unendlicher Laufzeit ohne Zinssatz. (zero coupon perpetual bond)
~~~~~~~
Da ich Banknoten beliebig in Zentralbank-Buchgeld tauschen kann und umgekehrt, müssen folglich auch die Terminstellungen übereinstimmen. Beides sind Obligationen mit unendlicher Laufzeit. Oder wie wollen sie juristisch eine Laufzeitbegrenzung von Zentralbank-Buchgeld bei der Deutschen Bundesbank begründen?Ferner zeigt das Beispiel der Tschechischen Nationalbank, dass diese über 12 Jahre hinweg mit negativem Eigenkapital gearbeitet hat. Somit sind ganz offensichtlich auch die Folgen von Devisenschwankungen für eine Zentralbank nicht direkt existenzbedrohend. Weshalb sollten also andere Zentralbanken, einschl. der SNB, dies nicht können?
Mir wäre an einer sachlich fundierten Antwort von Ihnen, Herr Meyer, sehr gelegen.
LG
Rudolf Müller -
@Leserinnen und Leser
Bleiben wir beim Fachlichen:
Um die rechte Seite der Bilanz zu reduzieren muss die linke entsprechen reduziert werden.
Konkret bedeutet das, dass die SNB Vermögen verkaufen muss, wenn sie ihre Schulden bezahlen muss.
Die Irrlehre von SNB- Chef Jordan, wonach die SNB Banknoten drucken kann zur Bezahlung ihter Schulden, ist damit ein für allemal widerlegt.
Marc Meyer
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@ Herrn Dr. Marc Meyer
@Leserinnen und LeserHerr Meyer, Sie schreiben:
~~~~~~~
Bleiben wir beim Fachlichen:
Um die rechte Seite der Bilanz zu reduzieren muss die linke entsprechen reduziert werden.
~~~~~~~
Ja
weiter:
~~~~~~~
Konkret bedeutet das, dass die SNB Vermögen verkaufen muss, wenn sie ihre Schulden bezahlen muss.
~~~~~~~
Nein
Die SNB kann von NIEMANDEM gezwungen werden, ihre Schulden zu bezahlen. Es muss folglich heißen:
„Konkret bedeutet das, dass die SNB Vermögen verkaufen muss, wenn sie ihre Schulden bezahlen WILL.“weiter:
~~~~~~
Die Irrlehre von SNB- Chef Jordan, wonach die SNB Banknoten drucken kann zur Bezahlung ihter Schulden, ist damit ein für allemal widerlegt.
~~~~~~
Nein
Die SNB kann durch das „Drucken“ von „Zentralbankgeld“ ihren Verpflichtungen nachkommen. Dies bedeutet, dass sie durch die Zurverfügungstellung von Zentralbankgeld formaljuristisch gezahlt hat aber auch gleichzeitig den Bestand ihrer „Obligationen mit unendlicher Laufzeit“ erhöht hat.
Die Geschäftsbank, welche Zentralbankgeld, das „gesetzliche Zahlungsmittel“ erhalten hat, kann von der SNB NICHTS mehr fordern.LG
Rudolf Müller -
@Rudolf Müller
Danke
Sie übersehen, dass die SNB gegenüber den Banken Sichtverbindlichkeiten hat.
Das bedeutet
A) die SNB muss sofort liefern auf Sicht
B) die Sichtberbindlichkeiten können keine Zahlungsmittel für die SNB sein, da diese selber die Schuld der SNB sind.
Das haben Ihnen schon einige Kommentatoren verständlich erklärt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
-
@Meyer
Eigentlich vertreten nur zwei Kommentatoren Ihren Standpunkt, davon ist mindestens einer davon Marc Meyer selbst.
Über das Sichtkonto kann der Kontoinhaber im Rahmen der Vereinbarung sofort verfügen. Im Zusammenhang mit dem Girokonto ist damit nur die Übertragung an andere Girokontoinhaber gemeint. Es gibt nur eine einzige Schweizer Franken emittierende Nationalbank.
Und das wurde Ihnen schon von unzähligen Kommentatoren seit mehreren Jahren schon in unzähligen Erklärungsversuchen erfolglos zu vermitteln versucht.
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@Roman Günte
Girokonto und Sichkonto sind Synonyme.
Sie, Abderhalden alias und Rudolf Müller sind die einzigen, welche die Irrlehre von SNB- Jordan nicht durchschauen bzw.. nicht wollen.
Alle anderen Kommentatoren tun das.
Ihre unzähligen Wortmeldungen täuschen nur.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Hallo Herr Meyer,
Sie halten sich an dem Begriff „Sichtverbindlichkeiten“ fest und glauben damit zu begründen, dass die SNB oder auch andere Zentralbanken ihren Geschäftsbankenkunden auf deren Anforderung Vermögenswerte zu übereignen habe.
Die SNB spricht bei den Girokonten von Banken von „Sichtguthaben bei der Nationalbank“. Was aber bedeuten Sichtguthaben? Ich kann diese ohne Wartezeit zur Begleichung von Geldschulden einsetzen. Dass ich damit auch vom Emittenten selbst Vermögenswerte umgehend verlangen kann, ist Ihre eigene, unbewiesene Vermutung.
Bei Geschäftsbanken kann ich mit Sichtguthaben
– Überweisungen tätigen
– Schulden, welche ich bei der Bank habe zurückzahlen
– von der Geschäftsbank die Übergabe von Bargeld fordern
Bei Zentralbanken können die Geschäftsbanken das Zentralbankgeld einsetzen um
– Überweisungen zu tätigen
– Schulden, welche die Geschäftsbanken bei der Zentralbank haben zurückzahlen
– von der Zentralbank die Übergabe von Bargeld zu fordernWorin besteht jetzt der wesentliche Unterschied? Zentralbankgeld ist bereits „gesetzliches Zahlungsmittel“.
Herr Günter und auch andere haben Ihnen dies bereits vielfach auseinandergelegt.
Bisher stellen Sie die Behauptung auf, dass Zentralbankgeld nur für die Geschäftsbanken gesetzliches Zahlungsmittel sei. Trotz mehrfacher Anfragen konnten Sie bisher die zugrunde liegende Gesetzeslage nicht schlüssig darlegen. Nur eine Behauptung aufstellen und immer wieder erneut zu wiederholen, kann mich und auch andere Leser keineswegs überzeugen.
Dass die Sichtguthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank m. E. als Schulden anzusehen sind, habe ich Ihnen weiter oben bereits dargelegt. Gerne wiederhole ich Ihnen das aber noch einmal.„Weshalb kann die Deutsche Bundesbank nicht mit „Zentralbank-Buchgeld“ z. B. so viele Deviesenkäufe tätigen, wie sie zu Erreichung Ihrer geldpolitischen Ziele für erforderlich hält? Dass sie mit der Emission von „Zentralbank-Buchgeld“ auch gleichzeitig ihre Schulden gegenüber ihren Kunden erhöht, sehe ich ebenso wie Sie. Jedoch besitzen diese Schulden eine besondere Eigenschaft, sie besitzen „keinen“ Rückzahlungstermin. Auch hier stimmen Sie offensichtlich mit mir überein wenn Sie sagen:
~~~~~~~
Es gibt Obligationen mit unendlicher Laufzeit.
Eine Banknote ist eine Obligation der SNB mit unendlicher Laufzeit ohne Zinssatz. (zero coupon perpetual bond)
~~~~~~~
Da ich Banknoten beliebig in Zentralbank-Buchgeld tauschen kann und umgekehrt, müssen folglich auch die Terminstellungen übereinstimmen. Beides sind Obligationen mit unendlicher Laufzeit. Oder wie wollen sie juristisch eine Laufzeitbegrenzung von Zentralbank-Buchgeld bei der Deutschen Bundesbank begründen?“
Die Sichtverbindlichkeiten der SNB sind Schulden der SNB ohne Laufzeitbegrenzung und können auch gleichzeitig Zahlungsmittel der SNB sein, wenn diese damit Vermögenswerte erwirbt.Bisher konnten weder Sie noch einer Ihrer Kommentatoren mir Ihre gegenteilige Sichtweise, auf bestehenden Gesetzen gründend, nachvollziehbar und schlüssig darlegen.
LG
Rudolf Müller
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@ Roman Günter & Abderhalden
Danke
Hat SNB-Chaot Jordan jetzt nach den ausgezogenen Schuhen auch noch eine Waage auf seinen Pult, um seinen SNB-Trolls die 700 Milliarden Schulden der SNB zu erklären?
Ich könnte im Spielwarengeschäft noch einen Zählrahmen organisieren. Vielleicht würde das auch noch helfen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag, Herr Meyer
Ich visualisiere bloss, was Sie behaupten. Sie sehen, für uns muss der Weg in Ihre Welt offenbar über das Spielwarengeschäft führen.
Basis für das Waage-Modell:
(Meyersches Original)
Die UBS will diese 1.2 Mrd Euro der CS bezahlen mit ihrem Geld bei der SNB (1.2 Mrd. CHF).
Die SNB will dies ausführen durch einen Passivtausch in ihrer Bilanz:
Sie will das Guthaben der UBS von 1.2 Mrd. einfach auf die CS übertragen durch Umbuchung.Geht das?
Nein dss geht nicht,
Warum nicht?
Um der CS 1.2 Mrd CHF gutschreiben zu können, benötigt die SNB Vermögen von CS im Gesamtwert von 1.2 Mrd. CHF.
1 Mrd Euro im Wert von 1 Mrd CHF besitzt die SNB von der UBS.Es fehlen der SNB 200 Mii CHF.
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@“Urs Abderhalden“ alias alias alias
Schwachsinn ist, wenn man links und rechts der SNB-Bilanz miteinander verwechselt, wie das SNB-Chaot Jordan tut und deswegen mit 700 Milliarden in der Kreide steht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. Sie sind das Paradebeispiel eines SNB-Dummkopfs.
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„Platon“: Meyer hat bewiesen, dass IP eine dankbare Müllhalde für geistigen Schrott ist. SIE haben bewiesen, dass Schwachsinn Ihre wahre Berufung ist. Darum mein Vorschlag: Machen Sie Meyer Konkurrenz, denn die belebt das Geschäft! Verfassen Sie doch auch einmal einen Beitrag für IP. Vielleicht irgendein obsoleter Unsinn über Repos.
Wenn als Schlussfolgerung (wahlweise ) die SNB, die Demokratie,die Schweiz oder die Welt untergeht, sollte Ihnen ewiger IP-Ruhm gewiss sein. Ach so, irgendwie sollten Sie auch noch den EU-Beitritt und die Abschaffung des Frankens einfliessen lassen. Wenigstens als Drohung.
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@Platon,
Diese grossartige Ausführung zählt zu den eindrucksvollsten Momente auf Insideparadeplatz. DANKE!
Liebe Grüsse
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Sie schreiben:
„Von welcher Deckung sprechen Sie bei Fiat-Geld?“
Wir haben Ihnen das schon oft versucht zu erklären. Wenn Sie das nicht verstehen, so müssen Sie halt einfach Ihre offensichtlich äusserst mangelhaften Buchhaltungskenntnisse überprüfen. Nicht bloss im Recht, sondern auch da scheint bei Ihnen ein grosses schwarzes Loch zu herrschen. Sie sind zum Vorneherein auf verlorenem Posten gegen die Fakten. Auf der Aktivseite des Lebens steht die Schaffenskraft, auf der Passivseite die Schuld.
Da Papiergeld keinen inhärenten Wert hat, wird es als Schuldgeld kreiert, d.h. jeder Forderung steht eine Schuld gegenüber oder mit anderen Worten: Jeder Geldschein ist ein Schuldschein bzw. Zahlungsversprechen der SNB. Im Gegensatz dazu hat Warengeld einen inhärenten Wert: die Kaufkraft.
Bargeld bezieht seinen Wert aus den Vermögenswerten, welche in der Volkswirtschaft erarbeitet wurden und einzig zum Bargeldbezug (Giroguthaben) der SNB z.B. per Repogeschäft vorübergehend verkauft wurden. Die Vermögenswerte gehören jedoch nicht der SNB, weshalb sie Schuldscheine, genannt Bargeld, ausstellt. Je mehr Bargeld bezogen wird, desto mehr Vermögenswerte müssen der Zentralbank verkauft werden. Ein Liquiditätsproblem lässt sich vergleichsweise einfach lösen; ein Solvenzproblem allerdings ist ernst.
Wären Banknoten ein Aktivum, so wären sie ja folglich eine Schuldverpflichtung der Geschäftsbanken und damit auch eine Schuldverpflichtung der Bürger und Unternehmen! Anzunehmen, dass Unternehmen ihre wertvollen Waren hergeben, um dadurch eine Schuldverpflichtung einzugehen, ist absurd. Ebenso absurd ist es, zu glauben, dass jemand einen Monat dafür arbeitet, um dadurch eine Schuld als Lohn zu erwerben…Geld ist ein Schuldschein (eine Schuldanerkennung) einer Bank. Die Bank erhält ein Aktivum (=Vermögenswert) und schuldet im Gegenzug das Passivum (= Geld).
So z.B. erhält die SNB von einer Geschäftsbank einen Vermögenswert und gibt dafür einen Schuldschein aus (= Bargeld). Wenn die Geschäftsbank den Schuldschein (Bargeld) der Zentralbank zurückgibt, so erhält sie im Gegenzug den Vermögenswert (z.B. eine Staatsschuldverschreibung) zurück.
Dasselbe bei der Geschäftsbank: Hinterlege ich ein Hypothekenpapier bei der Geschäftsbank, so gibt sie mir im Gegenzug ein Guthaben (resp. zahlt es dem Hausverkäufer aus). Zahle ich das Guthaben zurück, so gibt mir die Geschäftsbank das Hypothekenpapier zurück.
Verstehen Sie jetzt d’Artagnan:)?
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Guten Tag, Platon
„Auf der Aktivseite des Lebens steht die Schaffenskraft, auf der Passivseite die Schuld“
Bei einer möglichen Unterbilanz der Nationalbank werden die Geschäftsbanken also die Schaffenskraft einfordern? Interessanter Gedanke. Philosophisch durchaus diskutierbar, aber rechtlich?
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@Platon
„Wären Banknoten ein Aktivum, so wären sie ja folglich eine Schuldverpflichtung der Geschäftsbanken und damit auch eine Schuldverpflichtung der Bürger und Unternehmen!“
Wie kommen Sie darauf, dass die Banknoten für die Nationalbank ein Aktivum sein sollte? Etwa aus Ihrer einschränkenden Sichtweise, dass Liquidität nur Aktiven sein können, obwohl ich Ihnen schon ein Alternativmodell in Form von Dispositionskrediten aufzeigen konnte?
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@Platon
„Dasselbe bei der Geschäftsbank: Hinterlege ich ein Hypothekenpapier bei der Geschäftsbank, so gibt sie mir im Gegenzug ein Guthaben (resp. zahlt es dem Hausverkäufer aus). Zahle ich das Guthaben zurück, so gibt mir die Geschäftsbank das Hypothekenpapier zurück.“
Das wäre dann ein klassisches Pfand für ein Hypothekardarlehen oder ein Lombardkredit, wenn Sie entsprechend andere Wertschriften verpfänden. Wenn Sie den Kredit bedienen, erhalten Sie den Pfandbrief zurück. Das ist aber ein anderes Geschäft.
Wenn Sie der Geschäftsbank Devisen verkaufen, erhalten Sie eine Gutschrift auf das Kontokorrent-Konto. Ihr Anspruch erschöpft sich in der Forderung auf den Gegenwert in gesetzlichen Zahlungsmitteln, d.h. Banknoten. Sie können Ihren Anspruch auch auf eine andere Geschäftsbank übertragen lassen und auch dort gilt, ihr Anspruch erschöpft sich in der Forderung für den Gegenwert in gesetzlichen Zahlungsmitteln, d.h. Banknoten.
Kann die Geschäftsbank diese Forderung nicht erfüllen, muss sie Aktiven veräussern, um gesetzliche Zahlungsmittel für die Erfüllung Ihres Anspruchs bereitzustellen.
Können Sie soweit folgen?
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Sehr geehrte Herren Meyer und Platon
Basierend auf Ihren Ausführungen kann man sich in Ihrem Modell die Bilanz der Nationalbank als grossse Waage vorstellen:
1) Die CS hat EUR und möchte diese zum Kurs von 1.20 in Schweizer Franken Giroguthaben wandeln.
a) Die CS legt EUR 1 Mrd in die linke Waagschale
b) Die SNB legt das entsprechende Gegengewicht, CHF 1.2 Mrd, in die rechte Waagschale2) Die CS transferiert ihr Giroguthaben an die UBS
a) Die CS nimmt dafür ihren Wert aus der linken Waagschale und übergibt diese der UBS
b) Die SNB muss das Gegengewicht, die CHF 1.2 Mrd aus der rechten Waagschale nehmen, damit das Gleichgewicht bestehen bleibt.
c) Die UBS legt EUR 1 Mrd in die linke Waagschale
d) Die SNB legt das entsprechende Gegengewicht, CHF 1.2 Mrd in die rechte Waagschale3) Die Werte in der linken Waagschale sind volatil, d.h. die Nationalbank muss diese Werte im Gleichgewicht zur rechten Waagschale halten. Sie macht dies;
a) beim Wertgewinn: Sie nimmt die überzähligen Gewichte der linken Waagschale in die Reserven (Eigenmittel) auf.
b) beim Wertverlust: Sie legt kompensierende Gewichte in die linke Waagschale, welche sie aus den Eigenmitteln entnimmt.4) Grosser Verlust der Werte in der linken Waagschale:
Die Nationalbank hat nicht mehr genügend Gewichte zur Kompensation zur Verfügung, da die Eigenmittel erschöpft sind. Daher muss nun die UBS ihr Guthaben auf der rechten Waagschale reduzieren (wertberichtigen) damit die Waage wieder ausgeglichen ist.Habe ich Ihr Modell so korrekt wiedergegeben?
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@ Roman Günter & Abderhalden
Danke
Hat SNB-Chaot Jordan jetzt nach den ausgezogenen Schuhen auch noch eine Waage auf seinen Pult, um seinen SNB-Trolls die 700 Milliarden Schulden der SNB zu erklären?
Ich könnte im Spielwarengeschäft noch einen Zählrahmen organisieren. Vielleicht würde das auch noch helfen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Liebe Leser (alle beide)
Lassen Sie sich nicht beunruhigen. Steigt der Franken zum Euro, kann und wird die SNB wieder Euro kaufen und dazu Franken aus dem Computer zaubern (bilanzverlängernd). Sie wird es so anstellen, dass das Eigenkapital positiv bleibt. Falls ihr das nicht gelingt – auch kein Problem, dann ist das Eigenkapital eben negativ. Die SNB ist gegen Konkurs und gegen Zahlungsunfähigkeit gesetzlich und ökonomischer Vernunft folgend geschützt.
Die Banken, die auf Meyers Blödsinn hören, werden sinnloser Weise Wertberichtigungen vornehmen. Die Banken mit alertem Aktionariat und gebildeten Management werden es nicht tun. Da die Schweizer Banken tendenziell eher zu letzteren gehören, wird es keine Berichtigungen geben.
Übrigens sind die CH-Banken schlau genug, geistige Tiefflieger wie Wertberichtigung-Meyer von sich fernzuhalten. Seine einschlägige Kündigung verarbeitet Meyer nach mehr als 20 Jahren immer noch. Das Ergebnis können wir hier auf IP regelmässig belächeln.
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@“Urs Abderhalden‘
Sie argumentieren eben wie man es von einem SNB- Dummkopf gewöhnt ist.
Marc Meyer
SNB- Chaot Jordan macht’s ja vor
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Verehrte Leseeinnen und Leser
Um es kurz zu fassen:
Um die rechte Seite der Bilanz zu verkürzen, muss die linke Seite entsprechen verkürzt werden – so einfach.
(Denn beide Seiten der Bilanz sind immer gleich lang)
Konkret bedeutet das für die Zentralbanken:
Um die eigenen Schulden zu bezahlen, können die Zentralbanken nicht einfach Geld drucken, wie die Chaotiker Jens Weidmann, Thomas Jordan, Axel Weber, Mario Draghi usw. behaupten.
Die ZB muss dann Vermögen verkaufen.
Um das zu vetstehen sollte man über einen IQ verfügen, welcher eine Unterscheidung von links und rechts zulässt.
Das scheint bei obigen Herren nicht der Fall zu sein.
Konkret auf die SNB bezogen bedeutet das: Steigt der Franken um noch ca 15 Prozent, so ist die SNB Konkurs.
Die SNB kann dann nicht Franken drucken, wie SNB-Irrlehrer und Oberchaot Jordan meint.
Die Steuerzahler müssen dann die SNB rekapitalisieren oder die Banken gehen Konkurs.
So einfach.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Roman Günter,
Sie schreiben am 6. Oktober 2018 / 15:51 :
„Verstehen Sie, was gesetzliche Zahlungsmittel sind?“Sie sind ein typisches Beispiel, wie sich Diskussionen im Kreis drehen, wenn die Menschen eine vorgefasste und verblendete Meinung vom Geldsystem haben, oder wenn sie gar bezahlt das Internet mit Propaganda vollmüllen, obwohl bereits alles detailliert erklärt wurde. Auf die bis ins kleinste Detail widerlegenden Antwort Herrn Meyer’s auf Ihre „Gesetzestextorgie“ haben Sie mit einem:
„Herr Meyer mache es sich zu einfach“. Erklärt haben Sie aber nichts und werfen uns vor unsere Argumente hätten nichts mit Realität zu tun. Oder Sie behaupten wir würden uns ausschliesslich auf der Ebene der buchhalterischen Analyse bewegen.
Wenn die SNB das Bargeld aus negativem Eigenkapital „schöpfen“ würde, wie Sie meinen tun zu können, denn wäre dieses Geld überhaupt nicht gedeckt. Dies wäre dann zu vergleichen damit, dass Sie einen Bauherr damit beauftragen, Ihnen ein Haus zu bauen. Wenn er Sie dann fragt, womit Sie ihn bezahlen, erwidern Sie einfach: „mit nichts!“.
An die @Leserinnen und Leser,
Wenn Sie ein gutes Beispiel für Massenmanipulation und -verblödung studieren möchten, so eignet sich diese Diskussion dazu hervorragend! Deshalb nehme ich mir auch die Zeit hier weiter zu schreiben.
Gesetzliche Zahlungsmittel sind die kraft Gesetzes zur rechtswirksamen Erfüllung von Schuldverhältnissen vorgeschriebenen, dass leugnet niemand hier.
SNB-Präsident Prof. Th. Jordan irrt gewaltig, wenn er behauptet:
„Zum einen kann eine Zentralbank nicht illiquid werden.“
Er verwechselt offensichtlich – wie Sie und „Strammer Max“ – Aktiven und Passiven, denn das Geld der SNB ist eine Schuld derselben und keine Liquidität! Liquidität ist immer ein Aktivum. Niemand kann sich immer mehr verschulden und behaupten, er sei liquid, auch die SNB nicht, denn Liquidität bedeutet die Fähigkeit, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen – und das von der SNB emittierte Geld ist ja gerade die Zahlungsverpflichtung, die Schuld der SNB und nicht ihr Vermögen.
Die SNB – sie hat diesen Text mittlerweile vom Netz genommen – schrieb selbst:
ZITAT:
„Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen, das sich Eigenkapital durch die Ausgabe von Aktien beschafft. Die Aktien bilden das Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Der Inhaber einer Aktie ist Miteigentümer an der Gesellschaft. Die Schweizerische Nationalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundesrechts.Arbeitslosenquote
Die Zahl der Arbeitslosen, gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen. Die Arbeitslosenquote schwankt im Konjunkturverlauf. Diejenige Arbeitslosenquote, die auch bei einer guten Konjunktur nicht verschwindet, wird als Sockelarbeitslosigkeit bezeichnet.Autonome Geldpolitik
Eine autonome oder eigenständige Geldpolitik bedeutet, dass eine Zentralbank ihre Geldpolitik an den Bedürfnissen des eigenen Landes ausrichtet. Weil zwischen der Geldpolitik und der Währung eines Landes ein Zusammenhang besteht, ist eine autonome Geldpolitik nur möglich, wenn der Wechselkurs der Währung frei schwanken kann. Soll der Wechselkurs jedoch gegenüber einer Fremdwährung auf einem bestimmten Kurs gehalten werden, muss die Zentralbank immer dann ihre eigene Währung kaufen oder verkaufen, wenn Abweichungen von diesem Kurs drohen. Mit solchen Käufen oder Verkäufen beeinflusst sie die Geldversorgung im eigenen Land: Kauft sie von den Banken Fremdwährungen, um eine Höherbewertung der eigenen Währung zu verhindern, verfügen die Banken über eine grössere Menge der Landeswährung, ihre Liquidität nimmt zu. Verkauft die Zentralbank Fremdwährungen, um den Wechselkurs der eigenen Währung zu stützen, dann verringert sich die Menge an Landeswährung, die Liquidität wird verknappt. Mit der Verpflichtung, einen bestimmten Wechselkurs zu verteidigen, verliert die Zentralbank die Kontrolle über die Geldversorgung und über die Höhe der kurzfristigen Zinsen. Ihre Geldpolitik entspricht der Politik des Landes, an dessen Währung die eigene Währung gebunden worden ist.“Zitat Ende.
Die SNB hat – durch ihre Interventionen am Devisenmarkt -, mittlerweile die Kontrolle über die Geldversorgung und die kurzfristigen Zinsen grossteils verloren. Blasen im Land, Negativzinsen, teure Importe für Unternehmen und Bürger usw.. Nur damit der Franken nicht zu stark wird. Derweil hat sie mit ihrer Politik Spekulationsgelder richtiggehend angezogen, weil der Franken nun unterbewertet ist. So strömt immer mehr Geld ins Land und die Nationalbank muss diese Devisen dann aufnehmen (würde sie sie wieder verkaufen, würde ja der Franken wieder stärker). Es scheint, dass die SNB die Geister, die sie rief, nun nicht mehr los wird. So hat sie mittlerweile die Geldmenge vervielfacht; die Geldmenge M1 hat sich verdreifacht, die Geldmengen M2 und M3 haben sich verdoppelt, während sich die Fremdwährungspositionen mehr verzehnfacht haben.
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@Platon
„Wenn die SNB das Bargeld aus negativem Eigenkapital „schöpfen“ würde, wie Sie meinen tun zu können, denn wäre dieses Geld überhaupt nicht gedeckt. “
Von welcher Deckung sprechen Sie bei Fiat-Geld?
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@R.G.
Hören Sie auf mit Fiat Geld. Das gibt es nicht. Es gibt keine einseitigen Buchungssätze.
Hören Sie auf mit Ihrem Mist. Reine Zeitverschwendung mit Ihnen.
Marc Meyer
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@Meyer
Auch wenn es Ihnen nicht ins Konzept passt, Fiat money gibt es in vielen Ausprägungen. Sogar Cryptocurrencies können dazugezählt werden, auch wenn diese kein legal tender sind.
Es gibt für Sie offenbar noch viel zu entdecken.
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Lieber Herr Roman Günter,
Ihre Frage an alle
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***Kann da Jemand einen Sinn darin entdecken, was Herr Meyer da erzählt?
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kann ich sicherlich auch nur sehr unzureichend beantworten.Ich habe mich bemüht, der Argumentation von Herrn Meyer zu folgen um dahinter ein nachvollziehbares Modell zu entdecken.
Geht man von drei Ebenen im Geldsystem aus, so haben wir:
– die Ebene der Nichtbanken, welche Bargeld (Schuldscheine der SNB) und Schuldanerkennungen der Geschäftsbanken als Zahlungsmittel betrachten.
– die Ebene der Geschäftsbanken, welche Schuldanerkennungen der Zentralbank als Zahlungsmittel ansehen. Hierzu gehört das Buchgeld der Zentralbank wie auch in sehr geringem Maße das Bargeld.
– auf der Ebene der Zentralbank fehlt nun das übergeordnete Zahlungsmittel. Einige Geldtheoretiker glauben, dass die SZR des IWF als internationales Zahlungsmittel anzusehen seien. Jedoch haben die SZR eine andere Funktion und bilden keineswegs eine internationale Währung. Der amerikanische Ökonom Perry Mehrling spricht dann auch von „International Reserves“, welche er als Aktiva in seine Modelle einpflegt. Diese existieren zwar in der Realität nicht, sind aber für sein Modell erforderlich.Dr. Marc Meyer geht einen anderen Weg und sucht die Zahlungsmittel der Zentralbank in deren Aktiva. Da „International Reserves“ nicht existieren, müssen es die anderen Aktiva der Zentralbank sein. Die bestehende Rechtslage zum „gesetzlichen Zahlungsmittel“
tangiert ihn dabei nicht im Geringsten.Zu akzeptieren, dass eine Zentralbank ganz anderen gesetzlichen Vorgaben zu folgen hat als eine Geschäftsbank, gelingt Herrn Meyer nicht. Das passt nicht in sein Modell und kann deshalb auch nicht Gegenstand einer ernsthaften Diskussion mit ihm sein.
Da seiner Meinung nach auch Jens Weidmann wie ebenfalls Mario Draghi den gleichen „Unsinn“ erzählen,
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„Die Zentralbanken können somit nicht unbeschränkt Liquidität (Jordan), unbeschränkt Finanzkraft (Weidmann) oder unbeschränkte Mittel (whatever it takes, Draghi) schöpfen.“
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geht er offensichtlich davon aus, dass seine Aussage Allgemeingültigkeit besitzt, unabhängig davon, ob die Zentralbank als AG aufgestellt ist oder aber als „juristische Person des öffentlichen Rechts“. Sein Anker, dass im Schweizer AG- Recht die von ihm gedachte Funktion der SNB niedergeschrieben sei, wurde von mehreren Kommentatoren recht nachvollziehbar zurückgewiesen. Auch findet sein Anker z. B. bei der Bundesbank keinen Grund, da diese nicht als AG konstituiert wurde. Dies hindert Herrn Meyer jedoch nicht, seine noch unbewiesenen „Erkenntnisse“ von der SNB auch auf andere Zentralbanken zu übertragen.Allerdings kann ich seine Kombination von
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“Um der CS 1.2 Mrd CHF gutschreiben zu können, benötigt die SNB Vermögen von CS im Gesamtwert von 1.2 Mrd. CHF.“
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auch nicht verstehen. Nachdem ich von Herrn Meyer bereits einmal aufgefordert wurde, doch bitteschön nur das zu lesen was er geschrieben habe, scheidet wohl auch ein Schreibfehler aus.
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Wie anfangs schon erwähnt, ein wohl eher misslungener Versuch einer Erklärung.LG
Rudolf MüllerPS: Die Antwort von Herrn Meyer auf Ihre Frage war wohl nicht anders zu erwarten. Wenn Sachargumente fehlen ….
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Sehr geehrter Herr Müller
Vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Herr Meyer muss tatsächlich vieles ausblenden, damit seine Theorie weiter bestehen kann. Möglicherweise liegt das daran, dass er seine Theorien in einer Zeit aufstellte, als die rechtliche Basis noch eine (theoretische) Golddeckung einschloss. Leider hat er die seither geänderten gesetzlichen Grundlagen nicht zur Kenntnis genommen.
Etwas weiter oben versuche ich seine Theorie in ein einfaches Modell zu packen. Mal schauen, was er dazu sagen wird.
Beste Grüsse
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@All
***Auf meinen Einwand vom 29. September…
Meyer-Logik:
„Besitzt die UBS 1.2 Milliarden CHF bei der SNB und die SNB besitzt nur noch 1 Milliarden Vermögen, so kann die SNB die Zahlungsanweisung der UBS nicht mehr ausführen und ist Konkurs.
Mit einem Passivtausch innerhalb der Bilanz der SNB von der UBS zur CS kann das Problem nicht aus der Welt geschafft werden, weil die Beträge von 1.2 Mrd und 1 Mrd, die gegeneinander verrechnet werden, nicht übereinstimmen.
Die UBS klagt dann gegen die SNB.“????
Hat die UBS ein Guthaben bei der Nationalbank von CHF 1.2 Mrd und möchte diese an die CS transferieren, wird die Nationalbank einfach das eine Girokonto belasten und das andere gutschreiben. That’s it!
Kein Aktiven, keine Banknoten, keine Goldtransporte – nichts. Es ist nur eine Buchung! Was soll da sonst noch verrechnet werden??
***…will Marc Meyer am 30. September Punkt für Punkt aufzeigen, dass die SNB Ihres Zahlungsunfähigkeit nicht umgehen kann (bei negativem EK):
(quote)
Die UBS will diese 1.2 Mrd Euro der CS bezahlen mit ihrem Geld bei der SNB (1.2 Mrd. CHF).
Die SNB will dies ausführen durch einen Passivtausch in ihrer Bilanz:
Sie will das Guthaben der UBS von 1.2 Mrd. einfach auf die CS übertragen durch Umbuchung.Geht das?
Nein dss geht nicht,
Warum nicht?
Um der CS 1.2 Mrd CHF gutschreiben zu können, benötigt die SNB Vermögen von CS im Gesamtwert von 1.2 Mrd. CHF.
1 Mrd Euro im Wert von 1 Mrd CHF besitzt die SNB von der UBS.Es fehlen der SNB 200 Mii CHF.
(unquote)***Kann da Jemand einen Sinn darin entdecken, was Herr Meyer da erzählt?
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Haben Sie schon einmal einen schwarzen Schimmel gesehen? Eben.
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@R.G.
Danke
Wenn es Ihnen am IQ fehlt ist das Ihr Problem.
Sorry.
Kommen Sie mal von Ihrem hohen Ross runter.
Sie passen gut zur SNB. Aber hier sind Sie überfordert. Fachlich und menschlich.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Marc Meyer
Ich habe schon lange vermutet, dass man besondere Innere Qualitäten und harmonische Chakren benötigt, um Ihren esoterischen Ausführungen folgen zu können. 😉
Beste Grüsse
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„Platon“, wahrlich! Des Meisters Niveau: „die Deutschen sind anscheinend nur zu gern bereit, auf ihre Individualität zu verzichten und in der Masse aufzugehen.“
Ihr Chauvinismus bringt Sie der Erkenntnis auch nicht näher. Doch wir haben Verständnis. Was wollen Sie und Ihr Meister denn sonst tun, da Sie in der Sache ja nichts zu sagen haben?
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@U.A alias
Fachlich hat Platon bisher mehr geleistet als Sie und Ihr Meister, SNB-Chaot Jordan.
Marc Meyer
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@U.Abderhalden
Gääääähn……..nichts begriffen: einmal zugemüllt, immer zugemüllt……….
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@Leserinnen und Leser
Onwohl die Zeit für Kommentare hier abgelaufen ist, ist die Diskussion offenbar weitergelaufen.
Beim Überfliegen der Kommentare in den Ferien ist mir aufgefallen, dass seitens der SNB immer wieder mantraartig behauptet wird, Girokonten seien gesetzliche Zahlungsmittel der SNB.
Diese Behauptung ist trügerisch: Warum?
Ein Konto kann kein Zahlungsmittel sein. Nur ein Guthaben auf einem Konto kann ein Zahlungsmittel sein.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind Zahlungsmittel für die Banken.
Aus Sicht der SNB handelt es sich aber umgekehrt um Giroverbindlichkeiten. Diese können keine Zahlungsmittel für die SNB sein – weder buchhalterisch noch rechtlich.
In meinem Kommentar an den Kommentator „@Roman Günter“ vom 30. Septemner 12Uhr55 habe ich Punkt für Punkt aufgezeigt, dass die SNB ihre Zahlungsunfähigkeit bei neg. EK auch nicht umgehen kann mit einem Passivtausch, wie die SNB immer wieder meint.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliche Zahlungsmittel für die Banken.
Das bedeutet zwingend, dass die SNB Vermögen liefern muss, wenn die Banken mit ihrem Geld eine Zahlung in Auftrag geben.
Die Mehrheit der Kommentatoren sieht das auch ein. Eine Minderheit will das nicht einsehen und will immer das letzte Wort haben.
Früher oder später wird das aber auch die SNB einsehen müssen.
In der Wirtschaftswissenschaft haben die Zentralbanken ihr bisher immer letztes Wort eingebüsst
Vielleicht muss es die Bank of England wieder hier abschreiben, bis die SNB dann so tut, als hätte sie es auch imner gewusst.
Plagiat-Jordan lässt dann grüssen.
Hier grüsse ich freundlich
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
was die Musketiere nicht sehen wollen/können/oder dürfen? ist das es bei Banken immer um Liquidität geht. Zentralbankgeld ist immer Passivum der SNB und Liquidität ist immer Aktivum. Das gesetzliche Zahlungsmittel kann aus der Sicht der SNB niemals zur Liquidität der SNB gezählt werden. Sie haben das schon des Langen und Breiten hier widerlegt, nämlich aus buchhalterische/juristische/ökonomische Sicht.
Geld ist ein Passivposten, Fremdkapital. Liquidität ist Aktivum.
Liquidität wird denn auch definiert als Fähigkeit, seinen Verpflichtungen jederzeit und vollumfänglich nachzukommen bzw. die Möglichkeit, die Aktiven in Geld umzuwandeln, was bei der SNB heisst, die Aktiven zu veräussern und so das ausstehende Geld einzusammeln und damit die Währung zu stützen.Sobald die Aktiven das Fremdkapital nicht mehr voll decken, bekommt sogar die SNB ein ernstes Problem, weil sie die eigene Währung nicht mehr verteidigen kann. Die SNB deklariert deshalb nur hochliquide Wertpapiere als notenbankfähig, damit sie eben ihr Liquiditätsproblem möglichst gering hält.
„Strammer Max“ will uns glaubhaft vermitteln das unsere Darlegungen falsch sind. Das OR sieht vor, dass bei Verlust der Hälfte des Eigenkapitals gesetzliche Folgen eintreten. Über diese Regelung soll sich ausgerechnet die wichtigste Aktiengesellschaft des Landes hinwegsetzen? Auch die Bewertungsvorschriften sollen ausgerechnet für die wichtigste Aktiengesellschaft, von der das Wohl und Wehe der ganzen Volkswirtschaft und des ganzen Landes abhängt, nicht gelten?
Die unmittelbar bevorstehenden Ereignissen werden zeigen wer die Wahrheit gesprochen hat.
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@Platon
Danke
Ihre fachlichen Ausführungen sind vollkommen korrekt.
Ich frage mich, ob bei der Schweizerischen Nationalbank nur Dummköpfe arbeiten.
Oder sind es Feiglinge, die nicht wagen, ihrem Chef zu widersprechen, der ein fachlicher Chaot ist?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Platon
Sie schreiben
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„Guten Tag Herr Rudolf Müller,wie so oft bedienen Sie sich aus der Trickkiste der Kommunikation. Das funktioniert hier nicht „Strammer Max“. Das gilt auch für „d’Artagnan und Aramis“.“
~~~~~~~~~~~Wenn es denn nicht mehr reicht eine Abhandlung über das „gesetzliche Zahlungsmittel“, einschließlich vorher genannter Quellen aus den Gesetzen der Schweiz zu verstehen, bleibt nur noch der Angriff, der Andere bediene sich aus der Trickkiste der Kommunikation? Eine billigere Argumentation habe ich selten gehört.
Ihr Schluss:
~~~~~~~~~~
„Aber biel wichtiger als eine klare und präzise Definition ist für mich vorerst, all die Irrlehren, die herumgeistern zu durchschauen wovon Sie ein Vertreter und Meister sind.Das ist eine der Tugenden unseres Volkes. Wir sind nicht so häufig wie die Deutschen alle derselben Meinung.“
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Dies erinnert mich an Lukas 18:11
„Der Pharisäer stand und betete bei sich selbst also: Ich danke dir, Gott, daß ich nicht bin wie die anderen Leute …“Da Sie offensichtlich nicht in der Lage sind, meine eingestellten Texte zu lesen und zu verstehen, sowie auch an einer „klaren und präzisen Definition“ kein Interesse haben, können wir die Diskussion auch gleich einstellen. Sie, wie auch Herr Meyer, befinden sich nach Ihrer, Gott sei Dank unmaßgeblichen Meinung, bereits im Besitz der „endgültigen Wahrheit“ und sind absolut resistent gegenüber anderen Denkweisen.
LG
Rudolf MüllerPS.: Vielen Dank noch für den Link auf Meyers Beitrag von 2013. Sehr interessant zu lesen, dass sich im Wesentlichen seit dieser Zeit nichts an den in Stein gemeißelten Dogmen von Herrn Meyer geändert hat. Meine Argumente wurden bereits damals sehr ausführlich von anderen Kommentatoren vorgetragen, ohne jedoch Einfluss auf die Meyerschen Dogmen mit ihren „unumstößlichen Wahrheitsansprüchen“ nehmen zu können.
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Guten Tag Herr Rudolf Müller,
Es ist nicht weiter schwierig, an diesem und andere oft vorgebrachten, doch flachen und bemerkenswert einfältigen Argument noch weitere Schwachstellen aufzudecken. Herr Dr. Marc Meyer und ich sind ausführlich auf Ihre und „d’Artagnan’s“ – juristischen Ausführungen eingegangen. Sie haben diese Erklärungen übergangen und halten standhaft an Ihre Überzeugungen fest. Die Anspielung „Paranioia“ stammt von Ihnen.
Sie werfen einen Mitmenschen der nicht Ihre Meinung teilt, eine psychische Störung vor.
Sehen Sie, Herr Rudolf Müller, die Deutschen sind anscheinend nur zu gern bereit, auf ihre Individualität zu verzichten und in der Masse aufzugehen. Diese Neigung zeigt sich auch heute, nämlich daran, wie die Deutschen sich zusammenschliessen, um ihre Opposition zu vernichten.
Sollen wir auch beginnen die „Bibel“ zu zitieren?
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„Platon“: „Mir unverständlich warum Sie Ihre Fan-Gemeinde mit einer derart Falschen Beschuldigung verunsichern“
Ich kann Ihnen versichern, dass Ihnen noch viel mehr unverständlich ist 😂😂😂.
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@Urs Abderhalden,
Der TROLL hat wieder zugeschlagen – diesmal in der Tarnung des Hochstaplers.
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„Platon“ jetzt definitiv auf Meyers Flughöhe: „Die SNB schuldet den Geschäftsbanken ihre Aktiven(!), denn diese bürgen für die Schuldverpflichtungen der SNB.“
Wie bei Meyer Behauptungen ohne Realitätsbezug und natürlich ohne den leisesten Hauches eines Beweises. Weil sich Schwachsinn eben nicht beweisen lässt.
Auf solche Schüler ist der Herr Lehrer M sehr stolz und der Rest der Schweiz verzichtet dankend.
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Guten Morgen@Urs Abderhalden,
Gehen Sie ZURÜCK und prüfen Sie bitte erneut!!!
Mir unverständlich warum Sie Ihre Fan-Gemeinde mit einer derart Falschen Beschuldigung verunsichern – so etwas kann nur nach hinten los gehen – Was bitte ist Ihr Problem mit Herr Dr. Marc Meyer, dass Sie sich in diesem speziellen Fall, wie ein TROLL aufführen?
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@U.Abderhalden
Sie bewegen sich auf dem intelektuellen Niveau eines Einzellers. Es scheint so, dass sie zu jener Spezies gehören, welche mit vollem Bauch und zugemülltem Kopf in`s einundzwanzigste Jahrhundert gestolpert sind, unfähig zu erkennen, dass sie und ihre Verwandtschaft im Geiste, wieder einmal dem Narrativ verfallen sind, dass diesmal aber alles anders sein wird.
Geben sie auf, bevor sie sich komplett zum Idioten machen. Die Beurteilung, ob das in ihrem Fall überhaupt noch möglich ist, überlasse ich den Lesern.
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Es ist amüsant Sie und die anderen Musketiere zu lesen. Sie übersehen in „Ihrer Realität“, dass die SNB selber praktisch keine Aktiven hat, diese hat sie nur im Umfang ihres Eigenkapitals. Der Rest ist Fremdkapital. Wenn Sie in „Ihrer Realität“ nicht verstehen, dass eine Fremdwährung oder andere Aktiven in der Bilanz an Wert verlieren können, so haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Die SNB hat die 23 Milliarden aus ihrem Eigenkapital stemmen können:
http://www.tagesanzeiger.ch/wirtschaft/schweizerische-nationalbank-machte-2015-23-milliarden-verlust-snb/story/13834245
Buchung: Verlust/EurosNach Ihrer Annahme wäre das ja alles Schattenboxen… Nein, das sind reelle Verluste, die via die Erfolgsrechnung ausgebucht werden müss(t)en.
Die SNB schuldet den Geschäftsbanken ihre Aktiven(!), denn diese bürgen für die Schuldverpflichtungen der SNB. Wenn die SNB ihrer Schuld nicht mehr nachkommen kann, müssen entweder die Bürger die Aktiven auffüllen – oder aber die Geschäftsbanken ihre Forderungen abschreiben. So oder so wird es deshalb entweder zu einem Kollaps der Währung oder der Banken führen. Die Aktiven sind von den Geschäftsbanken, welche sie wiederum von der Wirtschaft haben. Die Kredite sind grösstenteils besichert – durch Arbeit und bestehende Vermögenswerte. Die Banken stellen keine Vermögenswerte her, sondern nehmen Vermögenswerte/Pfänder in ihre Aktiven auf und schreiben auf der Passivseite Guthaben an die Kreditoren gut. Die Guthabenbesitzer sind die Kreditgeber, die Kreditoren der Banken, ohne welche keine Bank leben könnte und auch keine Aktiven über den Umfang des Eigenkapitals hinaus hätte. Folglich müssen die restlichen Aktiven von den Kreditoren zur Verfügung gestellt werden. Banken sind keine anderen Wirtschaftssubjekte als andere Firmen, ausser dass sie halt eine spezielle Funktion in der Volkswirtschaft haben, eine bestimmte Branche bilden. Die Bilanzen funktionieren aber ganz genau gleich.
Geld (= Passiven) muss immer seinen Gegenwert in den Aktiven finden!Die SNB erfüllt ihre Schuld nicht, indem sie der Geschäftsbank Banknoten liefert, denn die Banknoten sind Schuldscheine der SNB. So wie Sie einen Schuldschein ausstellen können, kann das selbstverständlich auch die SNB. Und da es ein Schuldschein ist, kann er wieder eingelöst werden gegen die hinterlegten Aktiven (natürlich nur von den Banken, da nur sie Wertpapiere bei der SNB hinterlegen um an die begehrten Schuldscheine = Bargeld zu kommen). Die Schuld wird also genau und erst dann erfüllt, wenn die SNB die Aktiven wieder verkauft hat. Dann verfällt der Schuldschein – und die Geldmenge reduziert sich entsprechend; der Schuldschein (= Geldschein) ) wird getilgt, genau so, wie wenn Sie Ihre Schuld begleichen der Schuldschein verfällt…
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Guten Tag, Platon
Es ist schön, dass ich Sie amüsiere, Humor ist wichtig.
Das ist korrekt, die Nationalbank hat wenig Eigenmittel, die Aktiven können an Wert verlieren und die Nationalbank kann Verluste schreiben. Ich habe Ihnen auch noch nie etwas anderes vermittelt. Was Sie nicht verstehen wollen (oder können), ist die Funktion der Nationalbank als Emittentin von gesetzlichen Zahlungsmitteln in Form von Banknoten und Girokonten.
Weder mit Banknoten noch mit Girokontoguthaben haben Sie einen dinglichen Anspruch, Sie können keine Forderungen stellen. Mit der Entgegennahme eines gesetzlichen Zahlungsmittels übergeben Sie dingliche Ansprüche oder sonstige immateriellen Forderungen. Das gilt auch für die Geschäftsbanken.
Die Aktiven können als Devisenreserve betrachtet werden und Probleme entstehen erst, wenn die Nationalbank den Aussenwert des Schweizer Frankens stützen müsste, aber nicht genügend Aktiven im Form von Devisen für eine solche Stützung vorhanden wären – wie das seinerzeit bei der Bank of England der Fall war. Davon sind wir aber heute weit entfernt.
Verstehen Sie, was gesetzliche Zahlungsmittel sind? Verstehen Sie, dass diese grundsätzlich vom Staat (aus dem Nichts) geschaffen werden können? Verstehen Sie, dass die Nationalbank im Auftrag des Staates operiert? Verstehen Sie, dass die Bilanzform nur eine von vielen Möglichkeiten zur Schaffung von gesetzlichen Zahlungsmitteln ist?
Wenn Sie das verstehen, können Sie auch die Ideen der Vollgeldinitianten besser nachvollziehen. Nicht, dass dies eine bessere Lösung gewesen wäre, sie hätte viele Nachteile mit sich gebracht. Sie werden dann auch verstehen, dass die gesetzliche Zahlungsmittel unabhängig von der Bilanz der Nationalbank betrachtet werden können. Was Sie bis anhin beschreiben, trifft nur auf Warengeld zu.
Bevor Sie sich also auf die Bilanz aus der Sicht einer Geschäftsbank beschränken, sollten Sie die Funktion einer gesetzliche Währung verstehen.
Beste Grüsse und eine schönes Wochenende
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@ Platon
Sie schreiben am 2. Oktober 2018 / 09:35
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“Guten Morgen Herr Rudolf Müller,
Sie verwechseln Geschäftsbank/SNB. Sie verwechseln offensichtlich auch Aktiven und Passiven, denn das Geld der SNB ist eine Schuld derselben und keine Liquidität! Liquidität ist immer ein Aktivum, Herr Müller! Niemand kann sich immer mehr verschulden und behaupten, er sei liquid, auch die SNB nicht, denn Liquidität bedeutet die Fähigkeit, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen – und das von der SNB emittierte Geld ist ja gerade die Zahlungsverpflichtung, die Schuld der SNB und nicht ihr Vermögen.“Beginnen wir mit dem ersten Satz:
“ Sie verwechseln Geschäftsbank/SNB“
Herr Meyer beschreibt in seinem Beispiel mein Konto bei der „Deutschen Bank“. Die „Deutsche Bank“ ist eine Privatbank und sollte auch von Ihnen nicht mit der deutschen Zentralbank, der „Deutschen Bundesbank“ verwechselt werden.Das Liquidität immer ein Aktivum sein muss ist eine Definition von Herrn Meyer und von Ihnen. Die SNB stellt Liquidität zur Verfügung bedeutet, dass sie den Geschäftsbanken Zahlungsmittel zur Verfügung stellt. Es ist nun mal Tatsache, dass die SNB in „Schweizer Franken“ nie illiquide werden kann, da sie der einzige Emittent des gesetzlichen Zahlungsmittels der Schweiz ist. Sie kann sämtlichen Verpflichtungen, welche auf „Schweizer Franken“ lauten, jederzeit nachkommen. Mehrmals habe ich betont, dass technisch gesehen das Zentralbankgeld eine Schuld der Zentralbank darstellt, jedoch ohne Rückzahlungstermin. Sowohl Sie wie auch Herr Meyer ignorieren diese Sichtweise. Diese besondere Konstruktion des Zentralbankgeldes ist begründet im WZG. Wird eine Geldschuld, gleichgültig von wem, mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel beglichen, ist die Schuld formaljuristisch erloschen. Bei der SNB kommt jedoch noch der Faktor hinzu, dass diese das gesetzliche Zahlungsmittel auch als Zahlung annehmen muss, wenn sie Vermögenswerte verkauft. Deshalb meine Sichtweise, dass Zentralbankgeld als ewige Anleihe zu betrachten.
Dies passt zwar nicht in Ihre Theorie, ist aber Realität.
„Wenn die Realität aber nicht mit der Theorie übereinstimmt, so ist dies schlecht für die Realität.“
LG
Rudolf Müller-
Guten Tag Herr Rudolf Müller,
wie so oft bedienen Sie sich aus der Trickkiste der Kommunikation. Das funktioniert hier nicht „Strammer Max“. Das gilt auch für „d’Artagnan und Aramis“.
Das Lohnkonto ist ein Passivkonto der Bilanz, das Guthabenkonto eines Bankkunden, also eine Schuld der Bank gegenüber diesem Kunden.
Geld und Geldschein sind zwei verschiedene Begriffe, die leider oft undifferenziert gehandhabt werden, was oft dazu führt, dass Geld fälschlicherweise als Ding betrachtet wird. Geld ist aber das in der Urkunde Geldschein verbriefte Recht, die Forderung geltend zu machen.
Wenn also jemand von Geld spricht, meint er intuitiv und ganz zu recht den Wert, den Anspruch, dahinter und nicht den ohne den darin verbrieften Anspruch an sich wertlosen Geldschein, der für sich natürlich ein Ding ist, denn ein farbiger Zettel ohne darin verbrieftes Recht wäre praktisch wertlos.
Verstehen Sie? Nein? Banknoten sind eine Schuld der SNB, welche heute von Privatpersonen grundsätzlich nicht mehr gegen irgendwelche Waren eingelöst werden kann: Will eine Person diese Schuld bei der SNB einlösen, gibt diese einfach andere Noten, also andere Schuldscheine (= Geldscheine) aus. Kurzum: Die SNB muss Ihnen keine wirkliche Leistung für diese Zahlungsversprechen erbringen. Dieses Zahlungsversprechen richtet sich eigentlich und nurmehr an eine Geschäftsbank. Geld ist somit das in einem Geldschein verbriefte Recht, der auf einem farbig bedruckten Zettel beurkundete Anspruch auf einen Wert, der die Urkunde (Art. 110 Abs. 4 StGB), das Bargeld, erst wertvoll und damit zu einem Wertpapier ( Art. 965 OR;) macht.
Bei Buchgeld gibt es keinen Geldschein, und trotzdem ist es Geld – wie der Name schon sagt -, weil es die entscheidende Forderung beinhaltet: die von einer Bank anerkannte Schuld von Bargeld. Das verstehen die meisten Menschen intuitiv – nicht so aber viele Akademiker und selbsternannte Klugscheisser….Es käme wohl keinem Normalsterblichen in den Sinn, einen uralten, verfallenen Geldschein noch als Geld zu bezeichnen, weil er weiss, dass der Geldschein keinen Wert mehr hat (weil er kein Recht mehr verbrieft) und daher kein Geld mehr ist… Wie die SNB ist auch eine Geschäftsbank dazu verpflichtet, die für einen Kredit verlangte Sicherheit zurückzugeben, wenn der Kreditnehmer das fordert, indem er den Kredit zurückzahlt. Beachte dazu eine gewisse Analogie zum Repogeschäft. Dieses Recht, die Forderung auf die dahinterstehende Sicherheit auszuüben, gibt dem (Buch-)Geld ja schliesslich den Wert, die Deckung – nebst der Nachfrage zur Rückzahlung der Kredite sowie für die zwangsweise Begleichung von Staatsabgaben in gesetzlichem Zahlungsmittel, wobei Buchgeld akzeptiert wird, usw. – darüber wurden schon ganze Bücher geschrieben, weshalb ich nicht näher darauf eingehe.
Dr. Marc Meyer dazu:
„Guthaben“ heisst ja, man hat etwas zugute. Ansonsten wäre das kein „Guthaben“. Wenn die Banken also ihre zinslosen Giroguthaben von der SNB abziehen wollen, so muss die SNB ihnen den entsprechenden Betrag überweisen. Der Buchungssatz lautet dann: Giroguthaben der Banken / Devisenanlagen. Und da Giroguthaben der Banken und Banknoten aus rechtlicher Sicht dasselbe sind und gegeneinander austauschbar sind, wie Jordan in seinem Referat auch sagt, so kann der Buchungssatz auch lauten Notenumlauf / Devisenanlagen. Die SNB muss also reale Vermögenswerte veräussern, wenn die Wirtschaft das wünscht. Verfügt die SNB über negatives Eigenkapital und auf der Vermögensseite bleibt nur noch Gold, so muss die SNB auch Gold verkaufen. Notenumlauf / Gold.“
Quelle:https://insideparadeplatz.ch/2013/11/19/unsere-nationalbank-ist-volksverfuehrern-hoerig/Aber biel wichtiger als eine klare und präzise Definition ist für mich vorerst, all die Irrlehren, die herumgeistern zu durchschauen wovon Sie ein Vertreter und Meister sind.
Das ist eine der Tugenden unseres Volkes. Wir sind nicht so häufig wie die Deutschen alle derselben Meinung.
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@Platon
Das generelle Problem mit Ihren Ausführungen ist, dass sie nicht mit der Realität übereinstimmen. Banknoten sind kein Wertpapier. Sie können mit einer Banknote nichts fordern.
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Wer sorgt für die völlig unnötige Liquidität resp. Manövriermasse (Schneeballsystem) bei der Geldschöpfung aus dem Nichts? Es ist nur zwingend erforderlich, dass der bankübergreifend Zahlungsverkehr von der Zentralbank garantiert wird, weil sie einzig die Liquidität schöpft! Es genügt eine Buchgeldart! Die zwei Buchgeldarten wurden als Betrug konzipiert, damit ein Delkredererisiko angewendet werden kann.
Wäre das Bankensystem im Einklang mit den Erfordernissen der Gelschöpfung konzipiert worden, wären die Eigengeschäfte (verfassungswidrig) und AG-Form verboten. Die zins- und schuldenfreie Abdeckung des jeweiligen Staatsbudgets gehört ebenso dazu! Der Staat ordnet den Rückfluss (nicht bezahlen) in Absprache mit der Zentralbank zu!
Ich empfehle Herrn Giger, Wirtschaftsprofessor doch endlich die Betrugslehrmeinung des Geldsystems zu hinterfragen. Ich bin sicher, er ist geistig dazu in der Lage, zu begreifen, dass Geld nicht aus Guthaben geschöpft wird? Auch die Herren Jordan und Ermotti benötigen diesbezüglich Nachhilfeunterricht.
Die Steuer- und Sozialzahlermythen sind die Folge der Betrugslehrmeinung der Fakultät Ökonomie. Warum die Judikative nicht endlich, Anklage erhebt, kann nur mit angeordneter Agonie verstanden werden!
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Lieber Herr Dr. Marc Meyer,
Sie schreiben:
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Gerne möchte ich noch folgende Ergänzung anbringen:
Sie schreiben, ein Kunde der Deutschen Bank mit einem Guthaben auf seinem Konto habe nur ein Anrecht auf Auszahlung von Banknoten.
Dem ist keineswegs so:
Ein Kunde mit Guthaben auf einem Bankkonto hat Anrecht darauf, dass die Bank irgendeinen Vermögenswert aus ihren Aktiven liefert.
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Herr Meyer, wer lesen kann und will ist klar im Vorteil.In meinem Kommentar steht auch:
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“Andere Anwendungsmöglichkeiten meines Guthabens wie Rückzahlung einer Schuld an die Deutsche Bank oder Überweisungen habe ich früher bereits detailliert beschrieben und möchte dies nicht nochmals wiederholen.
(Sonst wird es zu langweilig für Sie)“
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Langtext der Verwendungsmöglichkeiten unter
https://insideparadeplatz.ch/videos/wer-das-geld-fuer-die-schweiz-erschaffen-kann-der-hat-die-macht-das-wollen-die-banken-nicht-hergeben/#comment-202727Offensichtlich habe ich also keine Chance, Ihnen den Sachverhalt näher zu bringen. Entweder ist der Text „ellenlang“ und damit für Sie „langweilig“ oder aber er ist kurz und bündig, aber auch dann wollen oder können Sie ihn nicht verstehen.
Dass zudem eine Zentralbank ganz anders zu betrachten ist wie eine Geschäftsbank, haben sowohl andere Kommentatoren wie auch ich Ihnen zig-mal im Detail erklärt, jedoch ganz offensichtlich ohne jeglichen Erfolg.
Deshalb bleibe ich bei meiner Aussage:
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“ Solange Sie und ihre Consorten jedoch hier den Unsinn weiter verbreiten:
„Die Geschäftsbank kann von der SNB fordern, dass diese ihre Schulden zurückzahlt.“
müssen Sie wohl damit leben, dass dieser Irrtum von Kommentatoren immer wieder richtig gestellt wird.“
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Dabei geht es keinesfalls darum, Sie von Ihrem Irrtum zu überzeugen, das wäre in der Tat ein sinnloses Unterfangen, sondern es soll lediglich verhindert werden, dass neue Leser von Ihnen in die Irre geleitet werden.Da Sie ja keine weiteren Kommentare mehr hier einstellen wollen, möchte ich damit auch meine Erwiderungen zu Ihren Phantasiemodellen hier enden lassen.
LG
Rudolf Müller -
Meyer so:
„Sie verstecken sich hinter „Experten“. Sorry die ganze Geldtheorie ist falsch.“Oder so:
„Warum gibt es auf der Autobahn nur so viele Geisterf—-😇“-
Von wegen einer, hunderte.
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Naja, wegen Typen wie ihnen….. sie sind ein Muster eines Geisterfahrers….(((-:
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@Leserinnen und Leser
Morgen wir dieser Beitrag von der Titelseite von Inside Paradeplatz verschwinden und einem neuen Beitrag Platz machen.
Damit ist auch die Zeit für Kommentare abgelaufen.
Ich verabschiede mich somit von dieser Diskussion hier.
Besten Dank an die Leserinnen und Leser, sowie an die Kommentatoren.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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An Dr. Meyer und Pseudonyme Walter Roth und Platon:
Hier tummeln sich Buchhalter in einer Kommentarschlacht und bezeichnen Andersdenkende als Trolle, Pausenclowns und Lachnummern.
Meine Anregung: liebe Buchhalter und Besserwisser, kommen Sie auf die Sachebene zurück und fassen Sie sich kürzer, damit diese Hamsterradiskurse auch von den Lesern nicht nur verfolgt, sondern auch verstanden werden. Und verzichten Sie auf Beleidigungen Ihrer Kritiker. Das haben Sie ja wohl nicht nötig, oder sind Sie schon soweit??
(Herr Dr. Meyer: dies ist ein Appell zur fairen Diskussionsführung und nicht ein Argument zu Ihrem Gedankengebäude; also sparen Sie sich den Zusatz:“ Und wo ist Ihr Argument“)
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@ Lesezeit
Danke
Leider sind Sie nicht objektiv.
Sie zeigen mit Ihrem Finger nur auf die SNB-Kritiker. Also ist klar, aus welchem Lager Sie kommen.
Haben Sie die Texte von Urs Abderhalden gelesen und Roman Günter?
Der bezeichnet mich als Hassprediger, paranoid, Hund, der über ein Stöcklein springt Hooligan und und und
Solche Beleidigungen habe ich nie gegen irgend jemanden vorgebracht.
Ich bezeichne Abderhalden jedoch als Troll und begründe es:
Er schreibt unter verschiedenen Pseudonymen. Wenn Sie seine Texte lesen, so bringt er keine fachlichen Argumente, sondern torpediert die Diskussion hier nur.
Er entspricht exakt der Definition eines Trolls.
Mit freundlichen Grüssen
Marc Meyer
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Leider hat sich die Situation noch nicht geändert, welche zu meinem Kommentar führte:
https://insideparadeplatz.ch/2018/02/14/snb-jordan-verkuendet-kommunistisches-und-laedt-zum-gratis-buffet/#comment-198130Best
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Beispiel IV:
Müller hat ein Aktivum bei Meyer. Meyer ist aber hyperaktiv, weshalb Müllers Guthaben eine Schuld ist und keine Liquidität. Deshalb geht A.M. schwimmen, doch ohne Liquidität ist die SNB auf dem Trockenen. Die SNB ist zahlungsunfähig und Müller muss wertberichtigen.Beispiel V:
Das Guthaben bei der DB beträgt 10’000. Um sechs Uhr erinnert es sich an Meyer. Da fühlt es sich schuldig und lässt sich auszahlen. Jetzt schwimmt die SNB in Liquidität, aber es sind nur Euro, die in die Schweiz wollen. Beim Abbiegen verwechseln sie links mit hyperaktiv weshalb die SNB-BILANZ im Schuh deponiert wird. Meyer muss daraufhin schwimmen lernen oder wird wertberichtigt.So ist das!
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@Rudolf Müller
Gerne möchte ich noch folgende Ergänzung anbringen:
Sie schreiben, ein Kunde der Deutschen Bank mit einem Guthaben auf seinem Konto habe nur ein Anrecht auf Auszahlung von Banknoten.
Dem ist keineswegs so:
Ein Kunde mit Guthaben auf einem Bankkonto hat Anrecht darauf, dass die Bank irgendeinen Vermögenswert aus ihren Aktiven liefert.
Angenommen, Sie, Her Müller, würden mit ihrem Guthaben bei der Deutschen Bank die Miete an Ihren Mieter überweisen mit Konto bei der Commerzbank, so können Sie das mit Ihrem Geld bzw. Guthaben bei der Deutschen Bank tun.
Die Deutsche Bank wird dann möglicherweise die Bundesbank beauftragen, ihr Konto zu belasten und jenem der Commerzbank gutzuschreiben.
Deswegen kann die Deutsche Bank nun Ihr Guthaben bei ihr um den Betrag des Mietzinses löschen.
Durch diese Löschung erfolgt die Zahlung. Die Deutsche liefert aber ein Aktivum – nicht Banknoten, wie Sie behaupten.
Genauso muss eine Zentralbank ein Aktivum liefern und kann deshalb das Guthaben der Geschäftsbank entsprechend reduzieren.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@SNB-Troll Abderhalden
Sie disqualifizieren sich und die SNB selbst.
Sie sind eine Blamage sondergleichen für die SNB und deren Chef Jordan.
Anstatt sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, versteckt sich die SNB und ihr Chef in ihrem Schneckenhäuschen.
Die SNB meint, das Problem von 700 Milliarden Schulden sei gelöst mit einem betrügerischen Troll.
Marc Meyer
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@SNB-Troll Abderhalden
Danke
Ist die Schweiz wirklich froh, das drei Leute ihr 700 Milliarden Schulden eingebrockt haben, die links und rechts der SNB-Bilanz miteinander verwechseln?
Werden Sie doch realistisch – Sie SNB Troll.
Ihre hilflosen Versuche, die SNB-Schulden von 700 Milliarden zu verharmlosen, vergrössern nur das grosse Misstrauen, das schon jetzt in der Bevölkerung gegenüber der SNB herrscht.
Marc Meyer
P.S.
Es ist übrigens beschämend für unsere nationale Bank, dass die Irrlehre ihres Chefs nur noch von einem betrügerischen Troll vertreten wird.
Wann ändern Sie Ihr Pseudonym das nächste Mal?
Unglaublich, wie sich die SNB hier vorführen lässt.
Schämt sich am Bürkliplatz niemand?
Der SNB ist offensichtlich jeder Stolz abhanden gekommen.
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Rudolf Müller,
Sie verwechseln Geschäftsbank/SNB. Sie verwechseln offensichtlich auch Aktiven und Passiven, denn das Geld der SNB ist eine Schuld derselben und keine Liquidität! Liquidität ist immer ein Aktivum, Herr Müller! Niemand kann sich immer mehr verschulden und behaupten, er sei liquid, auch die SNB nicht, denn Liquidität bedeutet die Fähigkeit, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen – und das von der SNB emittierte Geld ist ja gerade die Zahlungsverpflichtung, die Schuld der SNB und nicht ihr Vermögen.
Die SNB hat diesen Text mittlerweile vom Netz genommen – schrieb selbst: Zitat:
„Aktiengesellschaft
Eine Aktiengesellschaft ist ein Unternehmen, das sich Eigenkapital durch die Ausgabe von Aktien beschafft. Die Aktien bilden das Grundkapital einer Aktiengesellschaft. Der Inhaber einer Aktie ist Miteigentümer an der Gesellschaft. Die Schweizerische Nationalbank ist eine spezialgesetzliche Aktiengesellschaft des Bundesrechts.Arbeitslosenquote
Die Zahl der Arbeitslosen, gemessen an der Zahl der Erwerbstätigen. Die Arbeitslosenquote schwankt im Konjunkturverlauf. Diejenige Arbeitslosenquote, die auch bei einer guten Konjunktur nicht verschwindet, wird als Sockelarbeitslosigkeit bezeichnet.Autonome Geldpolitik
Eine autonome oder eigenständige Geldpolitik bedeutet, dass eine Zentralbank ihre Geldpolitik an den Bedürfnissen des eigenen Landes ausrichtet. Weil zwischen der Geldpolitik und der Währung eines Landes ein Zusammenhang besteht, ist eine autonome Geldpolitik nur möglich, wenn der Wechselkurs der Währung frei schwanken kann. Soll der Wechselkurs jedoch gegenüber einer Fremdwährung auf einem bestimmten Kurs gehalten werden, muss die Zentralbank immer dann ihre eigene Währung kaufen oder verkaufen, wenn Abweichungen von diesem Kurs drohen. Mit solchen Käufen oder Verkäufen beeinflusst sie die Geldversorgung im eigenen Land: Kauft sie von den Banken Fremdwährungen, um eine Höherbewertung der eigenen Währung zu verhindern, verfügen die Banken über eine grössere Menge der Landeswährung, ihre Liquidität nimmt zu. Verkauft die Zentralbank Fremdwährungen, um den Wechselkurs der eigenen Währung zu stützen, dann verringert sich die Menge an Landeswährung, die Liquidität wird verknappt. Mit der Verpflichtung, einen bestimmten Wechselkurs zu verteidigen, verliert die Zentralbank die Kontrolle über die Geldversorgung und über die Höhe der kurzfristigen Zinsen. Ihre Geldpolitik entspricht der Politik des Landes, an dessen Währung die eigene Währung gebunden worden ist.“
Zitat Ende.
Quelle: SNBDie SNB hat durch ihre Interventionen am Devisenmarkt -, mittlerweile die Kontrolle über die Geldversorgung und die kurzfristigen Zinsen grossteils verloren. Blasen im Land, Negativzinsen, teure Importe für Unternehmen und Bürger usw.. Nur damit der Franken nicht zu stark wird. Derweil hat sie mit ihrer Politik Spekulationsgelder richtiggehend angezogen, weil der Franken nun unterbewertet ist. So strömt immer mehr Geld ins Land und die Nationalbank muss diese Devisen dann aufnehmen (würde sie sie wieder verkaufen, würde ja der Franken wieder stärker). Es scheint, dass der Zauberlehrling die Geister, die er rief, nun nicht mehr los wird. So hat sie mittlerweile die Geldmenge vervielfacht; die Geldmenge M1 hat sich verdreifacht, die Geldmengen M2 und M3 haben sich verdoppelt, während sich die Fremdwährungspositionen verzehnfacht haben: dazu verweise ich auf den Artikel von Herr Dr. Marc Meyer:
Ich erwarte nicht, dass Sie mir glauben, sondern hoffe, dass Sie meine Darlegungen prüfen oder wenigstens zu widerlegen versuchen – und nicht mit arroganten und herablassenden Sprüchen ((Sonst wird es zu langweilig für Sie an Herr Meyer) Ihre Sichtweise zum Besten geben.
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Meyer: „Allerdings weiss ich auch nicht, wie die SNB – wie wir – die 800 Mrd Devisenanlagen loswerden ohne Mega-Verluste.“
Richtig, darum sind wir alle froh, dass nicht Meyer den Kurs der SNB bestimmt, sondern Menschen, die wissen 😆😆😆!-
Guten Morgen „Aramis“ alias@Urs Abderhalden,
Immer wieder lustig die amtliche Leer-Stunden in TROLL-O-logie…
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Lieber Dr. Marc Meyer
Sie schreiben:
„Wenn Sie, Herr Müller, bei der Deutschen Bank 10’000 Euro auf Ihrem Konto haben, so kann die Deutsche Bank mit diesem Geld nicht ihre eigenen Schulden bezahlen.Aber Sie, Herr Müller, dürfen (damit ihre Schulden) mit Geld bezahlen. Verweigert das die Deutsche, so klagen Sie gegen die Deutsche Bank.“
Ihre Aussage belegt, dass Sie sich noch in der „Ding-Geld-Welt“ bewegen. Auf meinem Konto bei der Deutschen Bank habe ich 10.000 Euro (schön wäre es). „Die Deutsche Bank kann mit diesem Geld nicht Ihre eigenen Schulden bezahlen.“ Schon befinden Sie sich in der typischen Falle der „Ding-Geld-Welt“-Anhänger. Die Bank darf nicht die Geldscheine von meinem Konto nehmen um damit ihre eigenen Rechungen zu bezahlen? Auch bei dem Gedanken, es handele sich um Geschäftsbanken-Sichtguthaben bleibt dies abstrus.
Um Vorgänge innerhalb der Banken zu beschreiben erweist es sich als vorteilhaft, auf die „Schuldgeld-Ebene“ zu wechseln. Auf meinem Konto werden meine Forderungen an die Deutsche Bank notiert. Diese Forderungen stellen für die Deutsche Bank Verbindlichkeiten mir gegenüber dar. Allgemein kann man auch von Schulden der Deutschen Bank mir gegenüber sprechen.
Kauft die Deutsche Bank etwas von mir, kann sie dies durch Erhöhung meines Kontostandes um den Kaufbetrag „bezahlen“. Sie erhöht Ihre Schulden mir gegenüber. Kauft sie etwas von einem anderen Kunden der Bank, erhöht sie entsprechend dessen Kontostand, geht also ein zusätzliches Schuldverhältnis ein.
Soweit können Sie mir sicherlich noch zustimmen?Formaljuristisch hat damit die Deutsche Bank „gezahlt“. Hier legen Sie Widerspruch ein, da die Deutsche Bank im ökonomischen Sinn lediglich ein neues Schuldversprechen abgegeben hat.
Ihre Sichtweise kann ich zwar nachvollziehen muss aber hinzufügen, dass diese vor Gericht absolut irrelevant ist.
Was kann ich vor Gericht einklagen? Die Deutsche Bank hat mir gegenüber eine sofort fällige „Geldschuld“. Da Geldschulden, falls nichts anderes vereinbart ist, mit dem „gesetzlichen Zahlungsmittel“ zu begleichen sind, muss die Deutsche Bank mir auf mein Verlangen hin Bargeld auszahlen. Auf andere Vermögenswerte habe ich keinen Anspruch.
Andere Anwendungsmöglichkeiten meines Guthabens wie Rückzahlung einer Schuld an die Deutsche Bank oder Überweisungen habe ich früher bereits detailliert beschrieben und möchte dies nicht nochmals wiederholen.
(Sonst wird es zu langweilig für Sie)Können Sie mir soweit zustimmen?
Basics zu Ding-Geld-Ebene vs Schuld-Geld-Ebene s. a.
https://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Das_Geldrätsel:_Geld,_Kredite_und_ForderungenLG
Rudolf MüllerP.S.: Ich gehe doch davon aus, dass wir uns hier generell über unser bestehendes Geldsystem unterhalten wollen und nicht über irgendwelche Wunschsysteme.
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@Rudilf Müller
Danke
Also nochmals: Mit dem Guthaben, das Sie, Herr Müller, bei der Deutschen Bank besitzen, kann die Deutsche keine eigenen Schulden bezahlen.
Die Deutsche Bank kann also beispielsweise die Löhne ihrer Angeszelltrn nicht mit dem Guthaben von Herrn Müller bezahlen.
Warum nicht?
Weil sie Schulden nicht mit Schulden bezahlen kann.
Nur mit Vermögen kann man Schulden bezahlen.
Genauso die SNB: Diese kann mit ihren Schulden gegenüber den Banken nicht andere Schulden bezahlen.
Dazu braucht sie Vermögen.
Bei negativem Eigenkapital vwfügt sie nicht über genügend Vermögen, um ihre Schulden abzuzahlen und ist Konkurs.
Freundliche Grüsse
Msrc Meyer
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@SNB-Troll Abderhalden
Mit Ihren Lümmeleien hier lösen Sie das Problem SNB nicht.
Sie wollen von den 700 Milliarden Schulden der SNB ablenken – aber niicht einmal das gelingt Ihnen – im Gegenteil.
Marc Meyer
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@Roman Günter
Ich habe Ihnen eine ausführliche Antwort gegeben, weshalb die SNB negatives Eigenkapital nicht mit einem Passivtausch aus der Welt schaffen kann, wie Sie meinen.
Weshalb weichen Sie aus?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Hallo?
Wind Sie abgetaucht?
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@Marc Meyer
Die Girokonti sind unabhängig vom EK oder den Aktiven der Nationalbank zu betrachten. Ist das wirklich so schwer zu begreifen? Haben Sie wirklich immer noch nicht verstanden, wie unser Zahlungsverkehrssystem funktioniert?
Gesetzliche Zahlungsmittel können nicht abgeschrieben werden – Sie müssen es mir ja gar nicht glauben – Sie können jeden anderen Fachmann fragen, einen Experten für Rechnungslegungs- und Controlling.
Liquidität kann auch mit Schulden geschaffen werden, auch das habe ich Ihnen schon mehrfach dargelegt. Sie schaffen es nicht über Ihre Schranken. Ihre aufgezeigten Beispiel sind weit entfernt von jeder Realität, manche sind gar absurde Zerrbilder aus einer Fantasiewelt.
Sie haben mir noch NIE eine Antwort gegeben, denn dazu müssten Sie erst lesen, was ich schreibe und verstehen, was ich Ihnen schon lange vermitteln will.
Best
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@Roman Günter
Danke
Ihr Kommentar ist jedoch ein einziges Durcheinander.
Erstens:
Girokonti seien unabhängig von Aktiven und Eigenlapital. Was soll dieser Unsinn Roman Günter?
Zweitens:
Die SNB besitzt Verbindlichkeiten. Das sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel. Zudem können gesetzliche Zahlungsmittel an Wert verlieren. Noch nie etwas von Inflation gehört?
Sie verstecken sich hinter „Experten“. Sorry die ganze Geldtheorie ist falsch.
Drittens;
Die SNB ksnn nicht Liquidität aus dem Nichts schaffen und damit ihre Schulden bezahlen.
Dadurch entstünde Eigenkapital der SNB.
SNB-Chef Jordan verwechselt Eigen- und Fremdkapital der SNB.
Stehen Sie doch dazu Roman Günter.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Marc Meyer
Ich halte fest:
„Die Girokonti sind unabhängig vom EK oder den Aktiven der Nationalbank zu betrachten.“Sie machen daraus:
„Girokonti seien unabhängig von Aktiven und Eigenlapital. Was soll dieser Unsinn Roman Günter?“Sehen Sie den Unterschied, Herr Meyer? Genau deshalb habe ich weiter unten versucht, Ihnen noch einmal das System für den Zahlungsverkehr in aller Kürze zu erklären. Für Sie war das aber langweilig oder Plattitüden. Das kennen wir von Trump, wenn der nicht mehr weiter weiss oder beim Lügen erwischt wird, ist es….“boring!“
Best
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@Abderhalden
Bleiben wir beim Fachlichen:
Die SNB hat 700 Mrd Schulden und der SNB Chef behauptet, die SNB könne diese zurückzahlen mit Geld drucken.
So ein Unsinn unseres SNB Chefs.
Es wurde hier schon x-mal bewiesen, dsss SNB Jordan irrt.
Die Steuerzahler werden die exorbitanten Schulden der SNB bei negativem EK der SNB zurückzahlen müssen.
Ich denke nicht, dass Sie mit Ihren trolligen Einlagen hier von 700 Milliarden Schulden der SNB ablenken können.
Sie vergrössern nur das Misstrauen der Schweizer Bevölkerung gegenüber der SNB und insbesondere gegen SNB Chef Thomas Jordan, den Sie hier ja vertreten.
freundliche Grüsse
Marc Meyer
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„Platon“, schön, schön, Schwimmunterricht also. Hoffen wir, dass Ihre Wasserkompetenz Ihre „Kenntnisse“ der Geldpolitik deutlich übersteigt.
Wie ist das aber nun mit Herrn Müllers angeblicher Behauptung:
„Wo hat Herr Müller übrigens geschrieben, dass Aktiven in der Bilanz nicht an Wert verlieren können? Mir scheint das doch eher eine Unterstellung zu sein – fast schon ein Plagiat von Meyer 😉.“Diese Frage wollen wir doch besser nicht untergehen lassen – das wäre ein zu schlechtes Omen für Frau A.M.
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@Abderhalden alas alias alias
Sie diskutieren an der Realität vorbei: Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind nicht Zahlungsmittel für die SNB, sondern für die Banken.
Ihr Smiley: ist das SNB-Chef Jordan? Denken Sie, Sie unterstützen seine Irrlehre mit Ihren törichten Kommentaren?
Welch Blamage, dass seine Irrlehre hier nur noch von einem Troll mit ständig wechselndem Pseudonym vertreten wird.
Arme Nationslbank.
Marc Meyer
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Guten Morgen Aramis @alias Urs Abderhalden,
ich habe weiter unten auch festgehalten, dass im 2009 die SNB diese (Repo) Verkauft und dadurch gegen das Nationalbankgesetz und Bundesverfassung verstossen hat. Die Charmante und Eloquente Andrea sieht das nicht so. Sie glaubt sehr wohl das ich mich mit der Realität und vor allem mit der Wirklichkeit auseinandersetzte und nicht am A…. vorbei – wie Sie es tun Aramis – argumentiere. Andrea hat mich gebeten, ob ich ihr Schwimmunterricht gebe. Ich habe mit Freude zugesagt: unter einer Bedingung! Ich möchte nicht mehr ins Politbüro am Bürkliplatz einbestellt werden, da die Gemälde und Herr Jean Studer mich an Moskau 1984 zur Zeit von Yuri Vladimirovich Andropov und Andrei Andrejewitsch Gromyko erinnern.
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Oh je, Platon, da hätten Sie Andrea ruhig einmal fragen können: Repos spielen schon lange keine Rolle mehr für die SNB. Sie diskutieren da leider an der Wirklichkeit vorbei 😭.
Wo hat Herr Müller übrigens geschrieben, dass Aktiven in der Bilanz nicht an Wert verlieren können? Mir scheint das doch eher eine Unterstellung zu sein – fast schon ein Plagiat von Meyer 😉. -
@Leseeinnen und Leser
SNB-Chef Thomas Jordan macht sich haftbar mit seiner Behauptung, die Kapitalgeber der SNB seien bei negativem Eigenkapital der SNB nicht schlechter gestellt als bei positivem Eigenkapital.
Doch. Diese sind bei negativem EK der SNB schlechter gestellt, weil sie Wertbetichtigungen vornehmen müssen und selber anstelle der SNB Konkurs gehen können.
Marc Meyer
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Endlich eine ehrliche Aussage: faktenfreie Behauptung ohne jedes Argument! Gut gemacht, danke!
So erhalten alle Leser eine faire Chance, ein vernünftiges Urteil zu fällen.
Weiter so, Herr Meyer!
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Müller, Günther, Abderhalden und Co. ……………..
Forentrolle die….. obwohl sie logisch sicher 100 mal widerlegt wurden, doch die selbe Lüge immer neu auf den Tisch legen und behaupten es sei wahr.
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Weit über 300 Kommentare nur wegen 3 Idioten die aus politischen Gründen die Realität ausblenden, die ihrem Ego nicht zumuten können die Wahrheit zu akzeptieren, die sich hier als Forentrolle betätigen und doch nie gewinnen können.
–
Daran zeigt sich sehr schön der Wahnsinn der heute in der Schweiz ganz Alltäglich ist.
–
Nun ja, wir werden diesen Wahnsinn eines Tages mit Stumpf und Stiel ausreissen.-
@Walter Roth
Ich wäre nicht erstaunt, wenn der eine oder andere von denen bezahlt wird.
Es gibt einige gsnz grosse Profiteure der SNB-Irrlehre.
700 Milliarden – da wird halt gelogen, dass die Balken krachen.
Hoffen wir, es kommt irgendwie noch gut.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Tja Herr Meyer………….
–
……..gut soll das gar nicht mehr kommen.
Besser ist es wenn ein Crash als reinigendes Gewitter die ganze Mischpoke von Politikern samt Finanzern in den Jauchekasten schwemmt, ja sie allesamt ins Gefängnis wandern.
–
Das ist der einzige Weg um da was zu korrigieren und das wird auch so kommen….. warten sie bloss ab.
–
„Man kann alle Leute eine Zeit lang zum Narren halten und einige Leute für alle Zeit ; …..aber alle Leute für immer zum Narren halten, das kann man nicht.
Lincoln -
@Walter Rorh
„Die Hoffnung stirbt zuletzt“ – hat auch einmal ein kluger Kopf gesagt.
Allerdings weiss ich auch nicht, wie die SNB – wie wir – die 800 Mrd Devisenanlagen loswerden ohne Mega-Verluste.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Rudolf Müller,
Wenn Sie nicht verstehen, dass eine Fremdwährung oder andere Aktiven in der Bilanz an Wert verlieren können, so haben Sie Ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Besitz, Eigentum, Gläubiger und Inhaberschaft: Ich habe in meinen Beiträgen bewusst oft vom Eigentum an einer Forderung gegenüber der SNB gesprochen, um die umfassende Berechtigung für Laien deutlich zu machen. Damit ist eigentlich das Eigentum am Geldschein gemeint (umgangssprachlich: der Geldschein gehört ihm). Um den Laien nicht allzu sehr mit diesen juristisch verschiedenen Begriffen zu verwirren, wird grundsätzlich nicht zwischen Besitz, Eigentum und Inhaberschaft differenziert. Ein Gläubiger ist der rechtmässige Inhaber einer Forderung, der meist eine Urkunde besitzt und daher der Eigentümer derjenigen ist.
Nur soviel:
Entweder die SNB kauft und verkauft Wertschriften, dann ist das ein Kaufvertrag und kein Darlehensvertrag, wie die SNB fälschlich schreibt. Korrekt ist ein Kauf und Verkauf:„Ein Repo stellt aus Sicht des Wertpapierverkäufers (Seller) eine Finanztransaktion dar, die einen gleichzeitigen Verkauf und Rückkauf eines Gutes (in der Regel Wertpapiere) kombiniert. Dabei handelt es sich um echte Pensionsgeschäfte, bei denen während der Laufzeit das Eigentumsrecht des Verkäufers am Gut auf den Käufer übergeht.“
https://de.wikipedia.org/wiki/R%C3%BCckkaufvereinbarungSomit ist es kein Darlehen, sondern ein Kaufvertrag unter gleichzeitiger Rückkaufsvereinbarung, woraus die SNB VERPFLICHTET ist, das Wertpapier der Bank zurück zu verkaufen. Wie Sie aus der Bilanz ersehen, hat die SNB nicht einen Franken Darlehen an die Banken vergeben:
https://www.snb.ch/de/iabout/snb/annacc/id/snb_annac_balanceÜber den langjährigen Irrtum der SNB siehe auch die korrekten Ausführungen von Herrn Dr. Meyer:
http://insideparadeplatz.ch/2013/09/25/die-snb-und-das-maerchen-von-der-geldschoepfung/Sie übersehen, dass die SNB selber praktisch keine Aktiven hat, diese hat sie nur im Umfang ihres Eigenkapitals. Der Rest ist Fremdkapital. Die Geschäftsbanken geben der SNB Kredit. Daher sind sie Kreditoren und im Fremdkapital der SNB aufgeführt und daher füllt die SNB Schuldscheine aus. Schuldscheine, die durch die Aktiven gedeckt sind, die von den Geschäftsbanken zum Erhalt der Schuldscheine der Zentralbank vorübergehend „geliehen“ werden. Sie verdrehen in Ihrer Sichtweise die Bilanz der SNB!
Die Begriffe Mittelherkunft und Mittelverwendung stammen zwar aus der Mittelflussrechnung (auch Kapitalflussrechnung und Bewegungsbilanz). Wenn man den „Fonds Aktiven“ der Bilanz nach Saldieren der Erfolgsrechnung heranzieht, ist diese Darstellung m.E. durchaus vertretbar, wodurch die Passiven als Mittelherkunft und die Aktiven als Mittelverwendung erscheinen.
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@Platon
Danke
Die SNB und Rudolf Müller verdrehen die Geldflussrechnung der SNB:
Sie meinen, die Finanzierung der Devisenanlagen erfolge durch Eigenfinanzierung der SNB.
Tatsächlich erfolgt diese durch Fremdfinanzierung.
Sowohl die SNB als auch Rudolf Müller basieren ihre Behauptung auf dem Irrtum, die Giroguthaben der Banken seien Eigenkapital der SNB.
Des ist fslsch: Es handelt sich um Fremdkapital der SNB.
Aber SNB Chef Jordan begeht ja sogar selber diesen Kapitalfehler im wahrsten Sinne des Wortes.
Und selbst wenn es Eigenkapital der SNB wäre, müssten die Banken dieses wertberichtigen bei neg. EK der SNB, und könnten selber Konkurs gehen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Dr. Marc Meyer,
Weshalb musste die SNB den Mindestkurs aufgeben? Die Beantwortung dieser Frage ist m.E. entscheidend.
Weil die Gefahr enorm wurde, dass das EK der SNB negativ werden kann, je mehr Euros sie besitzt. Wieso ist das so?
Weil das gesetzliche Zahlungsmittel Fremdkapital für die SNB ist. Die SNB ist verantwortlich, dass der Wert der Giroguthaben der Banken bei der SNB erhalten bleiben. Was „d’Artagnan, Strammer Max und Aramis @alias Urs Abderhalden“ standhaft leugnen ist, dass Bargeld seinen Wert aus den Vermögenswerten bezieht, welche in der Volkswirtschaft erarbeitet wurden und einzig zum Bargeldbezug (Giroguthaben) der SNB. Die Vermögenswerte gehören jedoch nicht der SNB, weshalb sie Schuldscheine, genannt Bargeld, ausstellt. Je mehr Bargeld bezogen wird, desto mehr Vermögenswerte müssen der SNB verkauft werden. Kann es sein das die Einführung des Mindestkurs auch dazu diente Bargeld-Gebrauch einzuschränken? Diese Feststellungen sollen nicht als Votum gegen die SNB missverstanden werden. Sie dienen einzig dazu, Tatsachen festzuhalten, um eine objektive Diskussion überhaupt erst zu ermöglichen – und die Diskussion nicht mit unberechtigten Angriffen zu belasten.
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@Platon
Welche Geschäfte die Nationalbank tätigt, ist im NBG festgelegt:
Art. 9 Geschäfte mit Finanzmarktteilnehmern
1
Zur Erfüllung der geld- und währungspolitischen Aufgaben nach Artikel 5 Absätze 1 und 2 kann die Nationalbank:
a. für Banken und andere Finanzmarktteilnehmer verzinsliche und unverzinsliche Konten führen und Vermögenswerte in Verwahrung nehmen;
b. bei Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern Konten eröffnen;
c. auf den Finanzmärkten auf Schweizerfranken oder Fremdwährungen lautende Forderungen und Effekten sowie Edelmetalle und Edelmetallforderungen (per Kasse oder Termin) kaufen und verkaufen oder damit Darlehensgeschäfte abschliessen;
d. eigene verzinsliche Schuldverschreibungen ausgeben und zurückkaufen (per Kasse oder Termin) sowie Derivate auf Forderungen, Effekten und Edelmetallen nach Buchstabe c schaffen;
e. Kreditgeschäfte mit Banken und anderen Finanzmarktteilnehmern abschliessen, sofern für die Darlehen ausreichende Sicherheiten geleistet werden;
f. die in diesem Artikel bezeichneten Vermögenswerte halten und verwalten.
2
Die Nationalbank legt die allgemeinen Bedingungen fest, zu denen sie die Geschäfte nach Absatz 1 abschliesst.Ihr Hinweis auf „Laien“ und „Repo-Geschäfte“ (von denen immer noch keine ausstehend sind) werte ich eher als untauglichen Versuch, noch einen letzten Rest von Kredibilität zu wahren, nachdem Sie feststellen mussten, dass die Ausführungen von Herrn Meyer, den Sie hier praktisch vorbehaltlos unterstützten, doch sehr wenig mit der Realität gemein haben.
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@Platon
Danke
Die SNB hat den Mindestkurs eingeführt, weil sie links und rechts ihrer eigenen Bilanz miteinander verwechselt.
Sie meint, ihre Schulden seien Vermögen.
Logischerweise ist die SNB mit ihrem Mindestkurs denn auch gescheitert.
Die SNB hat 100’000 Schulden gemacht für jeden Schweizer.
Irgend einmal ist Schluss.
Freundliche Grüsse
Maec Meyer
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Lieber Herr Dr. Marc Meyer,
Ihre Aussage:
„Besitzt die UBS 1.2 Milliarden CHF bei der SNB und die SNB besitzt nur noch 1 Milliarden Vermögen, so kann die SNB die Zahlungsanweisung der UBS nicht mehr ausführen und ist Konkurs.
Mit einem Passivtausch innerhalb der Bilanz der SNB von der UBS zur CS kann das Problem nicht aus der Welt geschafft werden, weil die Beträge von 1.2 Mrd und 1 Mrd, die gegeneinander verrechnet werden, nicht übereinstimmen.
Die UBS klagt dann gegen die SNB.“ist für mich ein Nachweis, dass Ihnen Basics der Bankbuchführung des Vertragsrechts wie auch der Grundlagen zum WZG fehlen bzw. diese von Ihnen komplett ignoriert werden. In Ihren bisherigen Antworten stellen Sie nur wieder Ihre bekannten, unbewiesenen Aussagen in den Raum, ohne die aufgeführten Gesetzesgrundlagen mit einzubeziehen.
Die Modellbildung in Ihrer Parallelwelt kommt folglich ohne die Realität des gesetzlich fixierten Vertragswesens und der Bestimmungen zum „gesetzlichen Zahlungsmittel“ aus. Wen wollen sie mit einem solchen, von der Realität losgelösten Phantasiemodell überzeugen? Besonders unglaubwürdig wird es wenn Sie dann auch noch behaupten, die UBS würde die SNB verklagen. Dabei sind Sie jedoch nicht einmal in der Lage, die zugrunde liegende Gesetzeslage schlüssig darzulegen.
Fangen Sie an, Ihre Parallelwelt zu erden.
LG
Rudolf Müller-
@Rudolf Müller
Sehr geegrter Herr Müller
Besten Dsnk für Ihre Zuschrift
Was Sie übersehen ist folgendes:
Die Guthaben der Banken bei der SNB sind Zahlungsmittel für die Banken. Nicht für die SNB.
Vielleicht hilft Ihnen folgendes Beispiel
Wenn Sie, Herr Müller, bei der Deutschen Bank 10’000 Euro auf Ihrem Konto haben, so kann die Deutsche Bank mit diesem Geld nicht ihre eigenen Schulden bezahlen.
Aber Sie, Herr Müller, dürfen damit ihre Schulden bezahlen. Verweigert das die Deutsche, so klagen Sie gegen die Deutsche Bank.
Genauso verhält es sich mit den Guthaben der Banken bei der SNB.
Die.SNB darf mit den Kundeneinlagen keine eigenen Schulden bezahlen. Die Banken jedoch dürfen ihr Geld bei der SNB für Zahlungen benützen.
Verweigert das die SNB, so kommt es zu Klagen gegen die SNB.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Korrigends:
Sie Herr Müller dürfen mit Ihrem GELD bei der Deutschen bezahlen.
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@Abderhalden alias
Danke
Die Giriguthaben der Banken bei der SNB sind gesetzliche Zahlungsmittel der Banken.
Sie dürfen damit jederzeit eine Zahlung tätigen. D.h. die SNB muss liefern.
Alles andere wäre Enteignung der Banken durch die SNB und Kommunismus.
Freundliche Grüsse
Marc Meyet
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„Betrug am Schweizervolk“ unter dem geht es bei Meyer natürlich nicht. Verfassung? Egal. Gesetze? Total irrelevant. Ökonomische Vernunft? Hä?
„Würde die SNB der CS einfach 1.2 Mrd CHF gutschreiben, und dafür nur einen Gegenwert von 1 Mrd Euro von der UBS besitzen, so würde sie 200 Mio CHF Geld aus dem Nichts schöpfen.“ (Meyer)
Schnallen Sie sich an, Herr Meyer! Sie nähern sich rasant den Realitäten des modernen Geldwesens. Das bedeutet für Sie höchste Crahsgefahr!!!
Ja, genau so ist das gemeint, wenn vom Geld aus dem Nichts geredet wird😂😂😂. Die SNB leistet eine Gutschrift und gut ist es mit der Zahlungsverpflichtung der SNB – Pflicht erfüllt, Ende des Geschäfts.
„Betrug“ schreien nur blutige Laien und solche, die es immer bleiben wollen. Nennen Sie es Betrug. In Ihrer Welt werden Sie Gehör finden, in der Schweiz wird weiter die Vernunft regieren 👏👍😊.-
@Urs Abderhalden
Guten Morgen und danke für Ihre Zuschrift
Eine Gutschrift der SNB bedeutet nicht, dass die SNB ihre Schulden bezahlt, sondern im Gegenteil aufnimmt.
Ihre Smilies: Stellen diese das Direktorium der SNB dar?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Abderhalden
Und nochmals:
Man erkennt den Tor an seinem Lachen.
Das habe ich Ihnen schonmal geschrieben, als Sie noch unter dem Pseudo „Walt Rother,“ firmierten.
Übrigens: Wenn wechseln Sie Ihr Pseudo das nächste Mal?
Freundliche Grüsse
Maec Meyer
P.S.
Welch Blamage Sie für die SNB sind und insbesondere deren Chef Thomas Jordan, dessen Irrlehre Sie hier ja vertreten.
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Wird Meyer es je begreifen?
„[Die UBS] beauftragt deshalb die SNB, ihr auf ein gewünschtes Konto 1.2 Mrd Euro zu überweisen. “ (Meyer)
Die UBS befiehlt und die SNB muss folgen??? Nicht in der Schweiz, liebe Leser, so etwas gibt es nur in Meyers phantastischem Idioten-Kommunismus😂😂😂😂.Nein, Meyer wird es nie verstehen😭😭😭😭😭.
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@Abderhalden alias alias
Danke
In der Schweiz ist es tatsächlich so, dass Verträge einzuhalten sind.
Sichtverbindlichkeiten müssen vom Schulder suf Sicht, also sofort auf Verlangen des Gläubigers zurückbezahlt werden.
Und es ist so‘ Die SNB ist Schuldnerin und die Banken sind Gläubiger.
D.h. die Banken bestimmen, wann die SNB liefern muss.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Nein Abderhalden…………..
Sie glauben mit ihren Betrugslehren davonzukommen, dafür keine Verantwortung tragen zu müssen.
Sie werden und wollen nicht verstehen, bis 100 wütende Schweizer die wegen Typen wie ihnen ihre Pensionen verloren haben, vor ihr Haus ziehen und es stürmen.
Dann aber wird es zu spät sein.Sie sind also gewarnt.
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@ Platon
In Ihrem Kommentar vom 29. September 2018 / 10:27 schreiben Sie:
„Ich habe mich mit Bankbuchhaltung und -betriebswirtschaft intensiv befasst.“
Genau hier liegt m. E. Ihr Problem. Um die Verhältnisse zwischen Geschäftsbanken und Zentralbanken richtig beurteilen zu können, benötigen sie Kenntnisse im Vertragswesen, der Gesetzeslage zum „gesetzlichen Zahlungsmittel“ sowie einen Überblick über die doch komplexen Zusammenhänge zwischen formaljuristischen und ökonomischen Sichtweisen zum Geldsystem. Wenn Sie meine Texte auch lesen und verstehen würden, könnten Sie sich einen anderen Weg zum Verständnis des Systems erschließen können.
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@Rudolf Müller
Sie sind ja gerade der, welcher nicht liest, sonder nur schteibt.
Freundliche Grüsse
Narc Meyer
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Müller………………
–
….eben gerade nicht.Schuld und Guthaben ist etwas ganz einfaches, und wir nur von Leuten wie ihnen verkompliziert um etwas zu erreichen wofür das Geld niemals gedacht war, ……… Betrug.
–
Ganz im Gegenteil, lassen sie ihre Paragraphen einmal weg und besinnen sie sich aufs wesentliche und sie werden erkennen wie falsch sie selber liegen.
–
Es war über Jahrtausende immer klar wie man mit Geld umzugehen hat, erst seit wir farbige Papierchen drucken wir das System missbraucht.
Denken sie sich mal jede 1000ernote als wäre sie aus Gold, das hilft beim erkennen der Realität. -
@Walther Roth
„Denken sie sich mal jede 1000ernote als wäre sie aus Gold, das hilft beim erkennen der Realität“Doch Warengeld?
Der folgende Link dürfte für Sie interessant werden.
https://www.snb.ch/de/mmr/reference/instr_recalled_notes/source/instr_recalled_notes.de.pdfWird da am 1. Mai 2020 etwa Gold vernichtet?
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„Vertragsrecht“
Lieber Herr Dr. Marc Meyer,
Herr Roman Günter hat Ihnen die Bestandteile eines Kaufvertrages bereits einmal detailliert erläutert. Leider finde ich den entsprechenden Kommentar von Herrn Günter nicht so schnell, sodass ich Ihnen die rechtlichen Grundlagen bei der Abwicklung eines Kaufvertrages nochmals darstelle. Grundlage ist Art.184 im SR 220
~~~~~~~~~~
SR 220
Bundesgesetz betreffend die Ergänzung des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (Fünfter Teil: Obligationenrecht)
Zweite Abteilung: Die einzelnen Vertragsverhältnisse
Art. 184 A. Rechte und Pflichten im Allgemeinen
1 Durch den Kaufvertrag verpflichten sich der Verkäufer, dem Käufer den Kaufgegenstand zu übergeben und ihm das Eigentum daran zu verschaffen, und der Käufer, dem Verkäufer den Kaufpreis zu bezahlen.
2 Sofern nicht Vereinbarung oder Übung entgegenstehen, sind Verkäufer und Käufer verpflichtet, ihre Leistungen gleichzeitig – Zug um Zug – zu erfüllen.
~~~~~~~~~~~~
Ein Kaufvertrag besteht allgemein aus 3 Teilen, aus einem Verpflichtungsgeschäft und aus zwei Verfügungsgeschäften.
Im Verpflichtungsgeschäft werden die Kaufsache und die Bezahlung spezifiziert und der Ablauf vereinbart. Z. B. sollen 1000 Aktien der Firma XY zum Preis von 2 Millionen Franken den Besitzer wechseln.
1. Verfügungsgeschäft: Der Verkäufer muss dem Käufer das Eigentum an den 1000 Aktien der Firma XY verschaffen.
2. Verfügungsgeschäft: Der Käufer muss dem Verkäufer den vereinbarten Geldbetrag zur Verfügung stellen.
Mit Erfüllung der beiden Verfügungsgeschäfte ist der Kaufvertrag endgültig abgeschlossen. Keine Seite hat mehr eine Forderung an offen.Kauft die SNB bei der UBS Aktien, so gelten auch hier die gleichen gesetzlichen Bestimmungen des OR, Art. 184 ff.
Die Kaufsache und der Kaufpreis werden im Verpflichtungsgeschäft festgelegt. Es folgt die Übertragung der Eigentumsrechte an den Aktien an die SNB. Möglichst gleichzeitig soll auch die Bezahlung seitens der SNB erfolgen. Für den Zeitpunkt der noch nicht erfolgten Zahlung besitzt die UBS eine Forderung in Höhe des Kaufpreises an die SNB. Die SNB kommt jetzt Ihren Zahlungsverpflichtungen nach und stellt der UBS Zentralbank-Buchgeld, das „gesetzliche Zahlungsmittel in der Schweiz“, auf dem UBS-Konto zur Verfügung. Die UBS ist jetzt im Besitz von „Schweizer Franken“. Was will sie denn noch fordern?So sieht nun mal die Rechtslage in der Schweiz aus. Die UBS kann von der SNB nichts mehr fordern. Herr Günter hatte dies bereits beschrieben, jedoch gelingt es Ihnen offensichtlich nicht, den Text von Herrn Günter zu erfassen. Dies ist aber nun nicht das Problem von Herrn Günter oder von mir, sondern alleine das Problem von Ihnen Herrn Meyer.
Einige Grundkenntnisse im Vertragsrecht wären sicher von Vorteil.
Ich stelle mir vor, Sie erscheinen in Vertretung der UBS vor Gericht und möchten die SNB anklagen. Vor Gericht werden Sie wohl gezwungen sein, Ihren Anspruch durch Gesetze zu untermauern. Nach Art. 184 ist die UBS bereits im Besitz von Zentralbankgeld in Höhe des Verkaufspreises.
Wie wollen Sie denn Ihren zusätzlichen Anspruch „auf Aktiva der SNB“ belegen? Welches Gesetz besagt jetzt, dass die UBS, obwohl sie bereits gesetzliches Zahlungsmittel von der SNB erhalten hat, trotzdem noch etwas von der SNB fordern kann?
LG
Rudolf Müller-
Lieber Herr Müller
Auch diese Fragen nach den Rechtsgrundlagen wurden Herrn Meyer bereits unzählige Male gestellt. Er KANN sie nicht beantworten, er WIRD sie nicht beantworten.
Was jetzt allerdings folgen wird, ist Nachtrag XIV mit gefühlten 2000 Zeilen irrelevanter Buchhalterprosa. Das wird er dann Beweis und Antwort auf Ihre Fragen nennen.
Wetten?
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@Rudolf Müller
Danke
Sie vergessen, dass die SNB ihre Euros mit Fremdkapital finanziert hat.
Dieses muss die SNB zurückzahlen.
Zudem übersehen Sie, dass die Giroguthaben der Banken bei der SNB nicht Zahlungsmittel für die SNB sein können.
Sie lesen meine Erklärungen offenbar überhaupt nicht.
Sie drehen sich im Kreis mit den immer selben Irrtümern.
Fteundliche Grüsse
Marc Meyer
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Meyer-Logik:
„Besitzt die UBS 1.2 Milliarden CHF bei der SNB und die SNB besitzt nur noch 1 Milliarden Vermögen, so kann die SNB die Zahlungsanweisung der UBS nicht mehr ausführen und ist Konkurs.
Mit einem Passivtausch innerhalb der Bilanz der SNB von der UBS zur CS kann das Problem nicht aus der Welt geschafft werden, weil die Beträge von 1.2 Mrd und 1 Mrd, die gegeneinander verrechnet werden, nicht übereinstimmen.
Die UBS klagt dann gegen die SNB.“????
Hat die UBS ein Guthaben bei der Nationalbank von CHF 1.2 Mrd und möchte diese an die CS transferieren, wird die Nationalbank einfach das eine Girokonto belasten und das andere gutschreiben. That’s it!
Kein Aktiven, keine Banknoten, keine Goldtransporte – nichts. Es ist nur eine Buchung! Was soll da sonst noch verrechnet werden??
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@Roman Günter
Danke
Angenommen, die SNB kaufe von der UBS 1 Mrd. Euro zu 1.2.
Die SNB schreibt deshalb der UBS 1.2 Mrd. CHF gut. Die SNB schuldet der UBS jetzt 1.2 Mrd. CHF bzw. die UBS hat auf ihrem Konto bei der SNB Geld (gesetzliches Zahlungsmittel) im Betrag von 1.2 Mrd. CHF.
Nun falle der Euro auf eins zu eins.
Die UBS will nun den Gewinn mitnehmen (im Auftrag ihrer Kunden) und ihre 1.2 Mrd. CHF zurück in Euro wechseln zum neuen Kurs.
Sie beauftragt deshalb die SNB, ihr auf ein gewünschtes Konto 1.2 Mrd Euro zu überweisen. Die UBS will mit ihren gesetzlichen Zahlungsmitteln im Wert von 1.2 Mrd CHF bezahlen.
Die SNB kann den Zahlungsauftrag nicht ausführen, weil sie nur 1 Mrd Euro besitzt.
Die SNB ist Konkurs.
Die UBS besteht auf der Zahlung.
Die SNB teilt der UBS mit, sie verkaife keine Euros. Die UBS solle 1.2 Mrd Euro von einer anderen Bank kaufen.
Sie würde dann einen Passivtausch verbuchen.
Die UBS geht zur CS und kauft von dieser 1.2 Mrd Euro zum Kurs von eins zu eins.
Die UBS will diese 1.2 Mrd Euro der CS bezahlen mit ihrem Geld bei der SNB (1.2 Mrd. CHF).
Die SNB will dies ausführen durch einen Passivtausch in ihrer Bilanz:
Sie will das Guthaben der UBS von 1.2 Mrd. einfach auf die CS übertragen durch Umbuchung.
Geht das?
Nein dss geht nicht,
Warum nicht?
Um der CS 1.2 Mrd CHF gutschreiben zu können, benötigt die SNB Vermögen von CS im Gesamtwert von 1.2 Mrd. CHF.
1 Mrd Euro im Wert von 1 Mrd CHF besitzt die SNB von der UBS.
Es fehlen der SNB 200 Mii CHF.
Damit die SNB der CS 1.2 Mrd CHF gutschreiben kann, benötigt die SNB noch 200 Mio von der CS.
Die CS muss der SNB also noch 200 Mio liefern. Insgesamt müsste die CS somit für den Kauf von 1.2 Mrd. CHF 1.2 Mrd liefern bei einem Kur von eins zu eins plus 200 Mio.
Insgesamt also 1.4 Mrd. Das wird sie nicht.
Die UBS wäre somit bei der SNB eingeschlossen und könnte somit mit ihren 1.2 Mrd CHF gesetzliche Zahlungsmittel nichts mehr bezahlen.
Es kommt zur Klage.
Würde die SNB der CS einfach 1.2 Mrd CHF gutschreiben, und dafür nur einen Gegenwert von 1 Mrd Euro von der UBS besitzen, so würde sie 200 Mio CHF Geld aus dem Nichts schöpfen.
Das wäre Betrug durch die SMB am Schweizervolk.
MfG
Marc Meyer
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Beispiel I
Die SNB verkauft ein Paar Schuhe an die Geschäftsbank A, zum Beispiel die CS. Links ist die Aktivseite,der rechte Schuh wird passiv getauscht. Das darf dIe SNB aber nicht. Also ist sie jetzt Pleite und die CS muss ihre Forderungen abschreiben. 😣😣😣😣😣Beispiel II
Ein Bankkunde besitzt 100 Euro auf dem Konto der Geschäftsbank B, zum Beispiel die UBS. Die möchte er in Franken tauschen. Wie geht das? Die UBS weist die CS an, den rechten Schuh zu liefern. Dem Kunden fehlt nun noch der linke, doch der ist auf der Aktivseite. Der Kunde läuft jetzt passiv im Kreis und findet die SNB nicht. Die SNB ist darum Pleite und die UBS muss ihre Forderungen wertberichtigen. 😣😣😣😣😣Beispiel III
Usw. : Die SNB ist Pleite und die xxx muss ihre Forderungen wertberichtigen. 😣😣😣😣😣😣-
@’Abderhalden“ aliad alias
Danke
Muss man jetzt im Büro von SNB Chef Jordan neuerdings die Schuhe ausziehen?
Versucht die SNB nun durch herumschieben von Schuhen, ihre 700 Milliarden Schulden dem Volk zu erklären?
MfG
Marc Meyer
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So cool,
jetzt ist Urs Abderhalden tatsächlich zum Al Bundy II mutiert.
Sollte der tatsächlich mit der SNB verbandelt sein, dann gnade uns wirklich Gott.
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Nachtrag IV
Mit Buchgeld bezahlen bedeutet: Ein Guthaben übertragen
Sehr verehrte Leserinnen und Leser
Angenommen, Leser A besitze ein Bankkonto bei der UBS und Leser zwei bei der CS.
Wenn nun A eine Zahlung von CHF 1‘000 am B überweisen will, so muss die UBS der CS ein Aktivum überweisen. Gleichzeitig vermindert die UBS das Guthaben von A auf dem UBS-Konto um CHF 1‘000. Damit hat sie die Zahlungsanweisung von A erfüllt.
Die CS hingegen schreibt B auf dessen Konto gut und geht damit eine Schuld gegenüber B ein. Das Guthaben von B bei der CS steigt damit um CHF 1‘000.
Eine Zahlung bedeutet also immer ein Übertrag von Guthaben, wobei die Gegenbuchung das Geld darstellt, das der jeweilige Bankkunde bezahlt oder erhält.
Verweigert die UBS die Zahlung von A, obwohl dieser ein Guthaben von CHF 1‘000 bei der UBS besitzt, wird A gegen die UBS klagen.
Die Banken ihrerseits besitzen Guthaben bei der SNB.
Besitzt die UBS 1.2 Milliarden CHF bei der SNB und die SNB besitzt nur noch 1 Milliarden Vermögen, so kann die SNB die Zahlungsanweisung der UBS nicht mehr ausführen und ist Konkurs.
Mit einem Passivtausch innerhalb der Bilanz der SNB von der UBS zur CS kann das Problem nicht aus der Welt geschafft werden, weil die Beträge von 1.2 Mrd und 1 Mrd, die gegeneinander verrechnet werden, nicht übereinstimmen.
Die UBS klagt dann gegen die SNB.
Solche Gerichtsfällte stehen uns bevor, sollten Euro und Dollar noch ca. 15 Prozent fallen und das Eigenkapital der SNB negativ werden.
Die SNB hat sich haftbar gemacht, weil sie behauptet, ein Gläubiger der SNB sei bei negativem Eigenkapital der SNB nicht schlechter gestellt als bei positivem Eigenkapital.
Doch. ER ist schlechter gestellt, weil die SNB seine Zahlungsanweisung nicht ausführen kann.
Das ist eine Täuschung der Investoren der SNB – ob aus schlechter Absicht oder aus Unvermögen sei dahingestellt.
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Dr. Marc Meyer,
Ich zitiere nochmals Prof. Th. Jordan S. 5 / “Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital?”, Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel, 28. September 2011.
“Ein erster Grund für die Sonderstellung einer Zentralbank liegt darin, dass es bei ihr keine Liquiditätsengpässe – also kurzfristige Zahlungsprobleme – gibt. Die Zentralbank kann sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen, weil sie die benötigte Liquidität selber schaffen kann.”
Zitat Ende.
Was wirklich erstaunlich ist und sich auch in den Kommentaren von „d’Artagnan und „Strammer Max“ wiederspiegelt ist die Leugnung, dass Bargeld nichts weiter ist, als ein Anspruch einer Geschäftsbank auf das von ihr bei der SNB hinterlegte bzw. dieser vorübergehend verkaufte Aktivum. Daher ist Bargeld ein Schuldschein der SNB, der der Geschäftsbank die Möglichkeit und das Recht gibt, das bei der SNB hinterlegte Aktivum zurückzukaufen bzw. wieder auszulösen. Egal wie viele Sichtweisen man auslegt; sei es die ökonomische, juristische-formaljuristische und buchhalterische – alles wird reduuziert auf die Behaptung Bargeld sei der Ausgangspunkt für alles, während sie grosszügig übersehen und ignorieren, dass der Ausgangspunkt die volkswirtschaftliche Leistung ist – und Geld ist nur ein Mittel zum Zweck.
Ich habe mich mit Bankbuchhaltung und -betriebswirtschaft intensiv befasst. Auch geht es in Ihrer Argumentation nicht um irgendwelche Tricks, sondern um simpelste Buchhaltung, welche die „Musketiere“ nie und nimmer zu widerlegen vermögen. Deshalb lenken sie einfach von den Tatsachen ab und argumentieren an den Tatsachen vorbei. Nicht ein einziges Argument gegen Ihre Ausführungen haben sie widerlegt, sondern wiederholen einfach ihre haarsträubenden Behauptungen, welche dadurch auch nicht wahrer werden. Die „Musketiere“ sind gegen sachliche und unwiderlegbare Kritik immun, wie z.B.: Es ist und bleibt ein ungelöstes Rätsel, wie es angeblich Bargeld geben kann ohne Schulden: Ein Guthaben des Einen setzt nach logischen Gesichtspunkten immer die Schuld eines Anderen voraus! Nein bei der SNB gelte das alles nicht. Das heisst also logischerweise, dass die SNB niemandem etwas schuldet und dass niemand der SNB etwas schuldet. Oder andersrum: die Liquidität kann sich die SNB selbst produzieren und durch Überweisung des von ihr emittierten gesetzlichen Zahlungsmittel hat sie die Schulden getilgt – oh Pardon – beglichen, bzw. ihren Schulden nachgekommen usw. usf. Wer meint, dieses Bargeld habe bei dieser Leugnung von unabweisbaren Tatsachen, noch lange einen Wert, der wird sein blaues Wunder in einer Hyperinflation erleben. Hatten wir das nicht schon mal Herr Dr. Meyer? Das sind die Irrtümer die uns den 1. und 2. Weltkrieg beschert haben. Aber gegen all diese unwiderlegbaren Tatsachen sind die „Musketiere“ immun was auch nachvollziehbar ist – Die Schweizerische Nationalbank lebt das hemmungslos aus. Natürlich hat die Export und Finanzindustrie in unserem Lande ebensosehr – wenn nicht noch mehr – die Schuld an dieser Lage. Aber das gehört nicht zum Thema.
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@Platon
Danke.
D’Artagnan (Roman Günter) hat sich übrigens zurückgezogen (siehe unten), ohne mich nochmals gehörig persönlich zu beleidigen.
Er kann nur das.
Die letzten beiden SNB Musketiere (Rudolf Müller und SNB Chamäleon ‚Abderhalden“) leugnen standhaft, dass Schulden Schulden sind und behaupten, Notenbankgeld sei Eigenkapital der SNB,
SNB Chef Jordan behauptet denselben Unsinn. Man kann es den beiden somit nicht einmal verargen.
Aber der Zentralbank Grundagenirrtum, den Jordan verbreitet, wird die Unterstützung immer mehr und mehr verlieren.
Schauen Sie nur, wie hilflos der Abderhalden geworden ist.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Abend, Herr Meyer
Es hiesse eigentlich, „nicht…ohne mich noch einmal gehörig persönlich zu beleidigen“
Ich resigniere davor, Sie von Ihrer einseitigen Bilanzsicht befreien zu können. In Ihrer Welt gibt es nur Ihre Sicht, reale Vorgänge blenden Sie einfach aus…eine Parallelwelt, wie ja schon festgestellt worden ist.
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Jööööö, da kullern die Tränen heiss:
„NOCHMALS:
Wo steht, schwarz auf weiss geschrieben, dass die SNB die Sichtguthaben nicht zurückzahlen muss?“ (Sir-Keine-Ahnung)
Ja, wo nur????😔😔😔😔😔😔😔?????Und wo steht geschrieben, dass sie es muss😅😂😂😂😂😅?????
Lieber Sir-Gar-Keine-Ahnung, wer einen Anspruch erhebt, muss ihn begründen können, nicht umgekehrt😅😅. So ist das im Rechtsstaat Schweiz.
Wie das in Meyers Irrenanstalt ist, kümmert in der Schweiz niemanden.-
@“Urs Abderhalden“
Mit solchen Kommentaren vergrössern Sie nur die Kluft zwischen der Schweizerischen Nationalbank und dem Volk.
Sie erweisen damit der SNB und insbesondere deren Chef Thomas Jordan, den sie hier vertreten, keinen Dienst.
mfG
Marc Meyer
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@SirGalahad
Um den Sachverhalt zu verstehen benötigt niemand ein Studium noch sonstige spezielle Fähigkeiten. Er sollte jedoch lesen können und in der Lage sein, Gesetze und komplexe logische Zusammenhänge zu verstehen.
In meinem Kommentar „Und täglich grüßt das Murmeltier“ vom 27. September 2018 / 19:35 bin ich gezielt auf Ihre Fragestellung eingegangen.
Herr Roman Günter hat im Januar bereits die Grundsatzfrage mit seiner Antwort an Herrn Meyer gut geklärt:
„Die richtige Antwort auf meiner ursprünglichen Frage wäre also, die Geschäftsbank muss vor Gericht die Forderung stellen, dass Geldschulden in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen seien. Das Gericht wird feststellen, dass die Nationalbank genau dies schon geleistet hat und wird deshalb die Forderung zurückweisen.“
Quellen:
Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG)OR Art. 84
1 Geldschulden sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten
Währung zu bezahlen.Nochmals langsam zum Mitdenken:
Die UBS verkauft der SNB 1 Mrd. € zum Preis von 1,2 Mrd. Franken. Die UBS liefert und besitzt aus diesem Kaufvertrag nun eine Geldforderung in Höhe von 1,2 Mrd. Franken an die SNB. Die SNB hat folglich eine Geldschuld in ebengleicher Höhe. Die SNB kommt nun ihrer Verpflichtung nach und stellt der UBS Zentralbank-Buchgeld in Höhe von 1,2 Mrd. auf dem UBS-Girokonto zur Verfügung. Was also will die UBS jetzt noch von der SNB fordern? Sie ist damit bereits im Besitz von 1,2 Mrd. Franken, dem „gesetzlichen Zahlungsmittel in der Schweiz“. Herr Günter hat die Folgen einer Klage oben bereits schön beschrieben.
Die „ökonomische Sichtweise“ auf die gedachte Funktion einer Zentralbank reicht eben nicht aus, um die realen Verhältnisse zwischen Geschäftsbanken und Zentralbanken zu verstehen. Das ökonomische Modell wurde hier durch den Gesetzgeber ausgehebelt. Dies ist etwas schwer zu verstehen, jedoch nun mal Realität.
Wenn Sie noch Fragen zu meinen Texten haben, bin ich gerne bereit Ihnen diese zu beantworten.@ Meyer
Wenn Sie eine Frage an Herrn Jordan gestellt haben, sollten sie auch auf eine Antwort von Herrn Jordan warten.-
@Rudolf Müller
Danke
Sie schreiben:
Zitat:
„Die UBS verkauft der SNB 1 Mrd. € zum Preis von 1,2 Mrd. Franken. Die UBS liefert und besitzt aus diesem Kaufvertrag nun eine Geldforderung in Höhe von 1,2 Mrd. Franken an die SNB. Die SNB hat folglich eine Geldschuld in ebengleicher Höhe. Die SNB kommt nun ihrer Verpflichtung nach und stellt der UBS Zentralbank-Buchgeld in Höhe von 1,2 Mrd. auf dem UBS-Girokonto zur Verfügung.“
Zitat Ende
Sie haben folgendes leider immer noch nicht verstanden:
„..die UBS besitzt aus diesem Kaufvertrag nun eine Geldforderung in Höhe von 1.2 Mrd an die SNB.“
Weshalb besitzt die UBS nun diese Geldforderung an die SNB? Weil die SNB der UBS diesen Betrag von 1.2 Mrd. gutgeschrieben hat.
„Gutschreiben heisst“: Eine Schuld eingehen.
Nun argumentieren Sie, Herr Müller, weiter:
„Die SNB kommt nun ihrer Verpflichtung nach und stellt der UBS Zentralbank-Buchgeld in Höhe von 1,2 Mrd. auf dem UBS-Girokonto zur Verfügung.“
Das wäre also eine zweite Gutschrift der SNB an die UBS. Die Schuld der SNB gegenüber der UBS würde sich somit verdoppeln.
Nein Herr Müller. Genau hier liegt Ihr Irrtum: Die SNB hat bereits gutgeschrieben. Sie schreibt nicht zweimal gut. Die Schuld der SNB ist somit noch offen.
Und zudem: Gutschreiben heisst, eine Schuld eingehen – nicht abbauen. Das ist Ihr Grundlagen-Irrtum und der von SNB-Chef Jordan.
Sie begehen also sogar zwei Fehler, Herr Müller.
Vergleichen Sie das Beispiel von SirGalahad mit Cablecom oder mein Beispiel mit den IKEA-Möbeln und den SuS.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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… Solange Sie und ihre Consorten jedoch hier den Unsinn weiter verbreiten:
„Die Geschäftsbank kann von der SNB fordern, dass diese ihre Schulden zurückzahlt.“…
und
… Ein Recht der Geschäftsbanken auf Rückzahlung der Schulden der SNB existiert nicht….NOCHMALS:
Wo steht, schwarz auf weiss geschrieben, dass die SNB die Sichtguthaben nicht zurückzahlen muss?Bitte geben sie das entsprechende Gesetz oder die Verordnung inkl. SR Nummer an, damit wir es nachlesen können.
Keine Ausflüchte bitte wie „.. dafür benötigen Sie ein Studium…“ oder “ .. das ist einfach so weil die SNB speziellen Bedingungen unterliegt …“-
@SirGalahad
Vielen Dank für Ihre präzise Frage.
Diese habe ich auch schon in einem offenen Brief an SNB-Präsident Thomas Jordan gestellt – bisher aber noch keine Antwort erhalten.
Es ist einfach eine Behauptung, die jeder Oekonom dem anderen nachschwatzt.
Und zudem: SNB-Jordan hat selber gesagt, die SNB könne ihre Schulden bezahlen durch drucken von Geld. Basierend auf diesem Satz geht er also davon aus, dass die SNB ihre Schulden zurückzahlt.
Wenn er dann aber im gleichen Atemzug folgert, weil die SNB gegen eine Banknote kein Gold hergeben müsse, und gegen Notgenbankgeld nur Notenbankgeld gebe, so hiesse das, dass die SNB ihre Schulden nicht zurückzahlen müsste.
Deshalb bin ich sehr froh um ihre hier gestellte Frage.
Ich bekam bisher keine Antwort – ich hoffe, Sie erhalten eine.
Wir werden sehen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. Zudem ist diese Behauptung von Jordan &Co nur ein „Nebenschauplatz“. Entscheidend ist, dass die SNB ihre Schulden bei negativem Eigenkapital gar nicht zurückzahlen kann, auch wenn sie wollte.
Deshalb müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB bei negativem EK wertberichtigen.
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@Leserinnen und Leser
Notenbankgeld, d.h. also das Geld, das die Banken bei der SNB angelegt haben, ist gesetzliches Zahlungsmittel für die Banken. D.h. die Banken dürfen mit diesem Geld jederzeit etwas bezahlen.
Dieses ist NICHT Zahlungsmittel für die SNB, wie SNB-Jordan behauptet.
Eine Bezahlung bedeutet die Löschung des Bankguthabens durch die SNB. Diese Löschung kann nur erfolgen, wenn die SNB ein Aktivum liefert.
Ein Passivtausch innerhalb der SNB-Bilanz ist nur möglich, wenn die
Beträge von Kapitalabfluss und Kapitalzufluss bei der SNB übereinstimmen.Bei negativem Eigenkapital der SNB ist dies nicht mehr gegeben, da die SNB nicht mehr über genügend Vermögen verfügt, um die Zahlungsaufträge der Banken ausführen zu können.
Die SNB kann dann die ausstehende Geldmenge nicht mehr mit Aktiven zurückzahlen.
Entscheidend ist, dass die SNB bei negativem Eigenkapital ihre Schulden gar nicht mehr zurückzahlen kann, selbst wenn sie selber wollte.
Deshalb müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen und können dann selber anstelle der SNB Konkurs gehen.
Marc Meyer
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Das hier 290 Kommentare nur aufgrund dessen geschrieben werden und werden müssen, weil man ein paar ganz einfache Grundprinzipien verteidigt, also das ist wahrlich ein schlechtes Zeichen für die Schweiz.
gerade für die Schweiz, die seit Jahrhunderten glaubt sie sei Klever und geschäftstüchtig.
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Lese ich hier wie der Wahnsinn unserer SNB und der sie verteidigenden Politik kommentiert wird……. gute Nacht Schweiz.-
@Walter Roth
Danke
Ja der Wahnsinn der SNB – mit „Geld aus dem Nichts“ will unsere Nationalbank mögliche Verluste auf 700 Milliarden Schulden bezahlen.
Gute Nacht Schweiz.
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@ Walter Roth
Sie scheinen die Weisheit mit Löffeln gefressen zu haben. Lernen Sie zunächst analytisch Denken und dann argumentieren.
Ihre Einwürfe sind rein politisch und zielen nur auf Bashing Andersdenkender.
Dies ist auch bequemer, denn sonst müssten Sie sich anstrengen zu denken.
Nehmen Sie sich ein Beispiel an Ihren Supportern Dr. Marc Meyer oder Platon, die ihren Standpunkt weitgehend mit Sachargumenten darzulegen versuchen. -
@ Rothochzwei………..
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….natürlich sind meine Einwände politisch motiviert.
Die Instrumente der Finanztechnik muss ich hier als „Nicht Finanzer“ kaum erklären, dass können andere weit besser.
Aber was Realität ist, Geld sein sollte, Werte darstellen und auch noch was Ethik bedeutet, da bin ich ihnen überlegen.Ach ja, und beim Thema ……was Demokratie in der Schweiz sein sollte, …..aber heute nicht mehr ist, da bin ich sogar sehr Sattelfest.
Würden die Herren Jordan, seine Kollegen wie Abderhalden und Consorten hier bei IP, wirklich die Schweiz ins Zentrum ihres Strebens stellen, sie wüssten genau von was ich spreche.
Sie würden ihr handeln umkrempeln, …..erkennen das es gar nicht darum geht was man Finanztechnisch alles machen kann, sondern was gut für unsere gemeinsame Heimat ist.
Und das ist sehr einfach zu erkennen…….. ausser…..Aber genau das tun sie eben nicht, darum ist es für mich nicht ein Problem von Paragraphen und Verträgen, sondern der Einstellung und der Moral.
Wer die hat ……braucht die Paragraphen gar nicht.Analytisches Denken ……… da ich viele Jahre lang selber meinen Lohn erwirtschaftet habe, ich hatte ab dem 24-ten Altersjahr selber eine Firma, habe ich ein sehr gutes Gefühl dafür was Realität ist und was Betrug.
Mir war das immer ein sehr guter Leitfaden in all meinen Jahren.
Wer bei mir Kunde war wusste darum…… wer bei unseren Banken Kunde ist und Leute wie Sie kennen lernt, weiss das er einen Anwalt braucht.
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Lieber Herr Dr. Marc Meyer,
ich hatte auch nicht erwartet, dass von Ihnen etwas anderes erwidert wird. Es folgt die übliche Wiederholung Ihrer bekannten Statements. Auf diese bin ich bereits Anfang des Jahres detailliert in der Analyse
https://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Zahlungsmittel_sind_Schulden%3F
eingegangen. Dieser Artikel steht nicht mit meinen sonstigen Internetseiten in Verbindung sondern behandelt lediglich die wesentlichen Aussagen aus dem Beitrag von Christoph Pfluger: „Thomas Jordan: Der nette Freund der privaten Geldschöpfung“ einschl. der zugehörigen Kommentare.Nach den bisherigen Erfahrungen mit Ihrem enggleisigen Erkenntnisstand zu Themen des Geldsystems konnte ich auch nicht darauf hoffen, dass Sie meine jetzigen Ausführungen verstehen. Diese bleiben Ihnen „langweilig“ da Sie sie nicht verstehen können oder wollen. Im Ergebnis kann ich mich deshalb nur dem Satz von Herrn Michael Stöcker anschließen:
„We agree to disagree“Solange Sie und ihre Consorten jedoch hier den Unsinn weiter verbreiten:
„Die Geschäftsbank kann von der SNB fordern, dass diese ihre Schulden zurückzahlt.“
müssen Sie wohl damit leben, dass dieser Irrtum von Kommentatoren immer wieder richtig gestellt wird.
Ansonsten verzichte ich gerne auf Ihre, für mich mittlerweile sehr langweiligen Antworten mit ständigen Wiederholungen und Sinnverdrehungen.
LG
Rudolf Müller-
Müller……………..
Sie sind ja ein seltenes Exemplar ab Ignoranz und oder Blödheit…… wählen sie selber was sie sein möchten.
————————————
Zitat von ihnen :
………………..Die Geschäftsbank kann von der SNB fordern, dass diese ihre Schulden zurückzahlt.“
…………müssen Sie wohl damit leben, dass dieser Irrtum von Kommentatoren immer wieder richtig gestellt wird.
———————————Also sie müssten vielleicht exakter Kommentieren.
Die Geschäftsbanken können die Schulden welche die SNB bei ihnen hat, jederzeit zurückfordern, ….soweit diese aus Sichtguthaben bestehen.Sichtguthaben sind es wohl zu ganz grossen Teilen und von denen wissen wir das sie innert 30 Tagen abgerufen werden können.
Nur Müller, es ist egal was für Schulden das sein könnten, sie alle müssen zurückgezahlt werden.
Das gehört zu Einmaleins von Ökonomie, Gesellschaft und Menschheitsgeschichte.
Schulden sind es ja weil sie zurückbezahlt werden müssen. Ihre Ausflüge in die Technik der Finanzwelt sind völlig überflüssig …..und egal wie die Modalitäten sind, ein Schuldner kann immer seine Guthaben einfordern.Würde das für die SNB als Schuldnerin nicht gelten, unser Finanzwesen würde zusammenbrechen, die Gesellschaft implodieren, die Wirtschaft ginge unter.
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Guten Tag Herr Rudolf Müller,
Hier wird nichts schön geredet, sondern Toleranz thematisiert. Eine Toleranz mit der Sie natürlich nichts anfangen können. Toleranz endet bei Ihnen im Vorgarten Ihres Dogma. Herr Rudolf Müller zum Reden oder Schreiben reicht es aus, in der Universität zu lernen – wie man perfekt formulierte Texte auswendig lernt, um sie danach fehlerfrei aus dem Gedächtnis abzuspielen – wie das jeder billige Speicherchip sogar noch besser kann! Mit echtem Verstehen hat das aber nichts zu tun! Verstehen ist ein fundamentaler Vorgang – der den menschlichen Verstand in der Tiefe aufrührt und so verändert, dass man danach das studierte & gelernte Wissen auch anwenden kann.
Banken können jemandem Geld = Zahlungsversprechen „leihen“ oder verweigern. Das Zahlungsversprechen ist durch einen Vertrag im Rahmen der Vertragsfreiheit zustandegekommen, nämlich bei der Kreditgewährung. Bei dieser wird ein Tausch vereinbart: Der Bankschuldner übergibt der Bank eine Sicherheit oder Pfand, während die Bank im Gegenzug eine Schuldanerkennung auf Bargeld auf sich zieht oder andersrum: Die Bank tauscht eine Forderung gegen den Schuldner mit einer Forderung gegen sich. Dieses Zahlungsversprechen nennt man bei Geschäftsbanken Buchgeld, bei der SNB ist es Notenbankgeld (gesetzliches Zahlungsmittel mit Annahmezwang).
Mehere Zeitungen beginnen zaghaft zu titeln: „Der SNB sind die Hände gebunden“….das ist mit Verlaub; ein Euphemismus.
Denn die Problematik des Rückgangs der zur Kreditrückzahlung verfügbaren Geldmenge kann im Schuldgeldsystem bis zu einem gewissen Punkt hinausgeschoben werden, da man gesetzliches Schuldgeld nahezu unendlich erzeugen kann, nämlich bis dahin, wo die Schuldner ihren Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können oder das System die Glaubwürdigkeit verliert und damit Staatsanleihen sowie Währung abgestossen werden. Das liegt solange verborgen und in ferner Zukunft als Löhne und Produktivität mit der Spar- bzw. Zinseszinsproblematik fertig werden….wie wir beobachten können neigt sich das Ganze dem Ende entgegen.
Da Papiergeld keinen inhärenten Wert hat, wird es als Schuldgeld kreiert, d.h. jeder Forderung steht eine Schuld gegenüber oder mit anderen Worten: Jeder Geldschein ist ein Schuldschein bzw. Zahlungsversprechen der SNB. Im Gegensatz dazu hat Warengeld einen inhärenten Wert: die Kaufkraft.
Das „Rüttli-Franken“ ist letztendlich ein politisches Problem: Dazu Werner Vontobel ZITAT vom 14.07.2015:
„Die chronischen Exportüberschüsse sind auch für die Nationalbank ein Problem. Nach der Finanzkrise trauten sich die Finanzchefs der Schweizer Unternehmen nicht mehr, ihre Gewinne im Ausland zu investieren. Das Risiko war ihnen zu gross. Stattdessen tauschte man die Devisenreserven gegen sichere Franken und trieb damit dessen Kurs in die Höhe. Die SNB verhinderte das, indem sie die Devisenreserven aufkaufte. Von 2010 bis Mitte Januar 2015 sind damit ihre Devisenreserven von 213 auf 510 Milliarden Franken förmlich explodiert. Dann gab die SNB auf und gab den Kurs des Frankens frei. Sicher, auch die bösen Spekulanten hatten ihre Hand im Spiel. Doch die Hauptrolle spielte die Schweizer Wirtschaft selbst, ihre Überschüsse waren für rund zwei Drittel des Anstiegs der Devisenreserven verantwortlich. Inzwischen hält die Nationalbank rund drei Viertel des Netto-Auslandvermögens der Schweiz. Damit werden auch die Abwertungsverluste weitgehend sozialisiert. Im ersten Quartal 2015 erlitt die SNB Wertverluste von 29,3 Milliarden Franken. (wv)
ZITA ENDE
Quelle:https://www.watson.ch/wirtschaft/schweiz/330094354-wir-haben-uns-dumm-und-daemlich-gespart-so-hat-die-schweiz-520-milliarden-franken-verlorenWo wir heute – 3 Jahre später – stehen ist bekannt.
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Kein einziges fachliches Argument.
MM
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Guten Tag Herr Rudolf Müller,
„Kurioses aus Doofland“ soeben veröffentlicht….
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@Walter Roth
Danke. Das sehe ich genauso.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Platon
Vielen Dank für den höchst interessanten Film auf you tube vom Deutschen Bundestag.
Dort wird debattiert über die ausstehenden Risiken von 12’000 Euro pro Bürgerin und Bürger.
Von Geld drucken spricht da niemand mehr (Axel Weber ade).
In der Schweiz geht es um ein Risiko von fast 100’000 Franken pro Bürgerin und Bürger und niemand im Parlament spricht darüber.
Unserer Parlamentarierinnen und Parlamentarier schlafen.
Marc Meyer
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@Platon
Danke
Ja. Die meisten Oekonomen lernten einfach auswendig, ohne zu hinterfragen.
Der starke Franken ist das Resultat der starken Schweizer Wirtschaft. Will die SNB den Franken schwächen, so muss sie die Schweizer Wirtschaft und damit die Schweiz schwächen.
Das ist aber nie und nimmer der Auftrag an die SNG gemäss Bundesverfassung.
Marc Meyer
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So ist es:
„Zusammenfassung:
Ein Recht der Geschäftsbanken auf Rückzahlung der Schulden der SNB existiert nicht. Herrn Meyers Behauptung ist falsch und kann von ihm auch nicht belegt werden. […] Herrn Meyers Behauptungen aus seiner Prallelwelt gewinnen auch nicht durch noch so viele Wi[e]derholungen an Wahrheitsgehalt.“ (R.M.)Egal, ob die SNB – Bilanz 80 oder 800 Milliarden schwer ist oder ob ein vermeyerter Wirrkopf etwas anderes behauptet.
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Abderhalten sie Rindvieh.
—————-
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Zitat :Urs Abderhalden
28. September 2018 / 09:35
So ist es:
„Zusammenfassung:
Ein Recht der Geschäftsbanken auf Rückzahlung der Schulden der SNB existiert nicht.
————————————————————-Nun ja, wer Geld an jemanden gibt der keine Verpflichtung zu dessen Rückzahlung hat, der ist auch ein Hornochse…..
Abderhalden ……..und wer so etwas verteidigt und zu rechtens erklärt ist was ?
Was sie hier erzählen würde unsere Gesellschaft in ihren Grundfesten erschüttern.
Schulden machen ohne Verpflichtung zur Rückzahlung……. wer so eine allenfalls bestehende Gesetzeslücke interpretiert, verneint ein Grundprinzip allen Wirtschaftens, jeder Gesellschaft.Eigentlich unglaublich, die moralische Fäulnis die dort in gewissen Kreisen samt der Nationalbank herrschen muss…………….
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Erstens:
Sichtverbindlichkeiten sind sofort fällig.Zweitens:
Auch Eigenkapital müsste von den Investoren bewertet werden.MM
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@Abderhalden
Wenn etwas hier wirr ist, so ist das der wirre SNB-Troll mit ständig änderndem Pseudonym, der die wirre „Geld aus dem Nichts“ Theorie einer wirren Nationalbank kolportiert.
Ich hätte auch SNB-Cherf Jordan direkt miteinbeziehen können – habe es aber nicht getan, weil ich davon ausgehe dass dieser mittlerweile hoffentlich seinen Irrtum einsieht – diesen aber nicht zugeben kann – sonst hätten wir die „Systemkrise“ – wie es Herr Stöhlker gut ausgedrückt hat.
Marc Meyer
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@Walter Roth
Ja richtig. „Abderhalden“ und die SNB (Jordan) ignorieren die Grundrechte unseres Landes:
Das Eigentum ist geschützt..
Müsste die SNB ihre Schulden nicht zurückzahlen, so wäre das eine Enteignung der Banken durch die SNB.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Sie schreiben weiter unten … „Die Behauptung, eine Gutschrift bedeute eine Begleichung der Schuld, ist ein Fundamentalirrtum, den SNB-Chef Jordan begeht und den auch Sie, Herr Müller, begehen.“…
Ich habe von meinem Kabelnetzbetreiber eine „Gutschrift“ wegen der Kündigung des TV-Anschlusses erhalten … dies mit dem Hinweis dass ich den Betrag von CHF xxx.yy bei der nächsten Rechnung für den Internetanschluss abziehen könne.
Was kann ich nun mit diesem Papier machen? Kann ich irgendwo in einem Geschäft etwas für diese CHF xxx.yyy kaufen oder diese Gutschrift auf einer Bank einlösen?
–> NEIN!
Ich kann diesen Betrag NUR von der nächsten Rechnung des Netzbetreibers abziehen … wenn ich diesen Schritt vollzogen habe (so wie gestern Abend) so ist die Schuld des Netzbetreibers (CHF xxx.yy) an mich getilgt.–> Ihr Statement von weiter unten ist vollkommen korrekt!!
Nur durch das Ausstellen einer Gutschrift kann keine Schuld getilgt werden.
Liege ich richtig?
Besten Dank für Ihre Bemühungen.-
@SirGalahad
Danke
Natürlich liegen Sie richtig.
Durch die Ausstellung der Gutschrift ist der Netzbetreiber eine Verbindlichkeit eingegangen. Erst wenn Sie die Gutschrift einlösen ist die Verbindlichkeit des Netzbetreibers getilgt.
Ja das ist der Grundlagenirrtum der SNB.
Ich habe diverse Male schon folgendes Beispiel gegeben:
An der Mustermesse in Basel hatte IKEA eine Wohnung ausgestellt, wo Schülerinnen und Schüler (SuS) eine Woche drin lebten.
Als Belohnung erhielt jeder SuS einen Gutschein zum Bezug von IKEA Möbel im Wert von 1500 CHF.
Hat IKEA mit der Ausstellung der Gutschrift ihre Schuld bezahlt?
Nein.
IKEA hat die Schuld erst bezahlt, wenn die SuS die Möbel bezogen haben.
Genauso die SNB:
Sie kauft von den Banken Devisen und stellt diesen eine entsprechende Gutschrift aus.
Ist damit die Schuld der SNB beglichen?
Nein.
Erst wenn die Banken mit dieser Gutschrift etwas bezahlen ubd diese gelöscht wird bzw. erst wenn die SNB geliefert ust die SNB-Schuld beglichen.
Danke vielmsls für Ihre ausgezeichnete Frage.
MfG
Marc Meyer
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@Abderhalden
Guten Morgen
Ihre Lümmeleien hier bringen niemanden weiter: weder die SNB mit SNB-Jordan noch die Leserinnen ubd Leser und am wenigsten Sie selber.
Die 700 Milliarden Schulden der SNB verschwinden so nicht
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Guten Morgen
Sie haben Herrn Renee Menendez falsch gelesen:
Auch er kommt zum Schluss, dass ein Passivum kein Zahlungsmittel sein kann.
Die SNB kann somit ihre Schulden nicht bezahlen, mit Notenbankgeld, wie SNB Jordan ider BuBa Jens Weidmann behaupten.
Die SNB ist somit bei negativem Eigenkapital Konkurs.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Rudolf Müller
Guten Morgen
Sie behaupten, Notenbankgeld sei vergleichbar mit Aktien und nicht rückforderbar von drn Investoren, den Banken.
Aktienkapital ist Eigenkapital. Und was geschieht mit dem Wert von Aktien, wwnn des Eigenkapital weg ist?
Ihr Wert fällt auf null.
Sehen Sie, Herr Müller: Die entscheidende Frage lautet, wie die Banken ihre Guthaben bei der SNB bewerten müssen, wenn der Wert des Vermögens unter Wert der Guthaben fällt.
Die Antwort ist klar: Die Banken müssen ihre SNB Guthaben wertberichtigen.
Die SNB können in diesem Fall nicht einfach Banknoten drucken und damit ihre Schulden bezahlen.
Grund: Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind Zahlungsmittel für die Banken – nicht für die SNB.
Passiven können keine Zahlungsmittel sein.
Konklusion:
Bei negativem Eigenkapital der SNB müssen die Steuerzahler die SNB rekapitalisieren oder wir führen den Euro ein zu einem schlechten Wechselkurs.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Rudolf Müller
Danke für Ihren ellenlangen Text.
Sie gehen gar nicht auf meine Antworten ein. Sie haben behauptet, Notenbankgeld sei wie eine Aktie – also Eigenkapital der SNB. Sie begehen denselben Irrtum wie SNB-Jordan.
Sie drehen sich im Kreis Herr Müller.
Sie behaupten nun, Notenbankgeld sei eine ewige Anleihe der Notenbank, welche diese nie zurückzahlen müsse.
Da täuschen sie sich: Notenbankgeld ist eine Sichtverbindlichkeit der SNB. Welches ist die Definition einer Sichtverbindlichkeit?
Richtig: Gemäss Definition ist diese sofort (auf Sicht) fällig, wenn die Geschäftsbank dies fordert. Stimmt doch. Nicht wahr?
Notenbankgeld ist Zahlungsmittel der Bank – nicht Zahlungsmittel der SNB. Die Banken können mit ihrem Notenbankgeld, das sie bei der SNB parkiert haben, jederzeit etwas bezahlen.
Die Definition von Geld ist, dass dieses als Zahlungsmittel gebraucht werden kann. Also darf die SNB der UBS eine Bezahlung mit dem gesetzlichen Zahlungsmittel nicht verweigern.
Die UBS darf mir ihrem gesetzlichen Zahlungsmittel bei der SNB jederzeit etwas bezahlen. Die SNB muss diese Zahlung ausführen.
Eine Zahlung mit Buchgeld bedeutet , dass die Bank das Guthaben entsprechend dem Kaufbetrag löschen darf. Dazu muss sie aber Ihrerseits einen Vermögensteil auf ihrer Aktivseite veräussern.
Bei einem Devisengeschäft liegt es in der Natur der Sache, dass eine Währung gegen eine andere getauscht wird und dass deshalb zwei Notenbanken im Spiel sind: Bei der einen findet eine Bilanzverlängerung und bei der anderen eine Bilanzverkürzung statt.
Ihre Behauptung, Herr Müller, dass ein europäischer Investor, der in Franken investiert hat, sein Geld nicht zurücktransferieren darf in Euro und bei der SNB „eingschlossen ist im Franken“, ist fern der Realität.
Hören Sie doch auf mit solchem Unsinn. Ich bitte Sie. Wo sind wir eigentlich? Sie und SNB-Jordan leben in einer Phantasiewelt.
Sie sollten sich von dieser so unrealistischen Behauptung, wie sie SNB-Jordan verbreitet, befreien. Jordan versteht offensichtlich nicht, wovon er spricht – genauso wie Ihr Bundesbankpräsident Jens Weidmann auch nicht. Der behauptet jja, Notenbankgeld sei „schuldtilgend“ (siehe sein Schulmädchen Interview).
Und zudem: Sie reiten auf einem Punkt herum, der gar nicht entscheidend ist. Entscheidend ist, dass bei negativem Eigenkapital der SNB diese ihre Schulden gar nicht mehr zurückzahlen kann, auch wenn sie selber will.
Deshalb müssen die Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen, sobald die SNB negatives Eigenkapital ausweist.
Stellen Sie sich bitte einmal der Realität.
Ihre Voten waren und bleiben langweilig. Sie wollen hier ja nur Reklame für Ihre eigene Home Page machen – auf meine Kosten note bene. Das ist ärgerlich.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Meyer,
Ich gehe davon aus, dass Ihnen bekannt ist, dass Ihre Definition von SNB-Sichtguthaben nicht übereinstimmt mit dem, was die SNB darunter versteht. Die Bezeichnung Sichtguthaben scheint tatsächlich seltsam gewählt, siehe SNB-Homepage:
„Sichtguthaben bei der Nationalbank – wie auch die von ihr in Verkehr gesetzten Banknoten – können ökonomisch nicht dem Fremdkapital von normalen Unternehmen oder Geschäftsbanken gleichgesetzt werden. Denn Sichtguthaben und Banknoten können nur in andere gesetzliche Zahlungsmittel getauscht werden, also wiederum in Sichtguthaben oder in Banknoten. Zudem gibt es auch kein Verfall- oder Rückzahlungsdatum, und die Höhe kann grundsätzlich von der Nationalbank bestimmt werden.“
Oder bezweifeln Sie dann die Rechtsmässigkeit dieser Definition?
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@Tobi
Danke
Ja. Das ist die Definition von Herrn Jordan. Die ist falsch.
Auf der home Page der SNB hat es viele Fehler. Beispielsweise wurde dort über Jahre hinweg behauptet, Geld entstünde durch einen Kredit der SNB an die Banken, der dann weitergereicht werde. (Multiplikatortheorie)
Ich widerlegte diese Theorie in meinen Beitrag „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“. Ich wurde von der SNB heftig bekämpft.
5 Monate später übernahm die Bank of England meine Theorie und 4 Jahre später auch die SNB.
An seinem Vortrag vor der Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Zürich erklärte dann Plagiat-Jordan vor einigen Monaten genau die Theorie so, wie ich sie geschrieben hatte.
Kein Wort, dass die SNB die falsche Theorie Jahre lang gepredigt hatte.
Natürlich muss die SNB ihre Schulden zurückzahlen. Alles andere wäre eine Enteignung der Banken durch die SNB.
Notenbankgeld ist gesetzliches Zahlungsmittel für die SNB. Folglich dürfen die Banken mit ihrem Geld etwas bezahlen, D.h. die SNB muss liefern.
Das ist aber nicht der Hauptpunkt. Der Hauptpunkt ist der, dass die SNB bei negativem EK ihre Schulden gar nicht mehr zurückzahlen kann, selbst wenn sie wollte.
Die SNB ist Konkurs. SIe kann dann nicht Geld drucken, wie SNB-Jordan ebenfalls behauptet.
Die Banken müssen ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen und können selber Konkurs gehen.
mfG
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Besten Dank für Ihre Antwort. Sie beziehen sich u.a. auf ausländische ZB (z.B. Bank of England). Wissen Sie zufällig, wie der analoge Sachverhalt dort gehandhabt wird?
Mit freundlichen Grüßen,
Tobi
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Und täglich grüßt das Murmeltier
Da ich mich bereits Anfang des Jahres 2018 intensiv mit den Modellvorstellungen von Herrn Dr. Mark Meyer auseinandersetzte, erstellte ich eine Zusammenfassung der mir damals wesentlich erscheinenden Aspekte auf der Seite
https://www.um-bruch.net/uwiki/index.php?title=Zahlungsmittel_sind_Schulden%3F
Dabei versuchte ich, auch die Sichtweise von Herrn Meyer angemessen darzustellen und eine, auch für Neulinge geeignete kurze und leicht lesbare Übersicht zu erstellen. Es war halt nicht zu vermuten, dass jemand sich die etwa 400 Kommentare zu dem Beitrag von Christoph Pfluger „Thomas Jordan: Der nette Freund der privaten Geldschöpfung“ noch durchliest, um wesentliche Erkenntnisse aus diesen, teilweise hochinteressanten Kommentaren zu erfassen. Deshalb meine o. g. Zusammenfassung, welche die unterschiedlichen Positionen erläutert.
Die zeitlich folgenden Beiträge von Herrn Dr. Marc Meyer hier auf IP, einschl. seiner Kommentare haben nun nichts wesentlich Neues mehr hervorgebracht. Es dreht sich immer nur um Wiederholungen bekannter Aussagen. Folglich bringt es auch nichts, nochmals auf Details einzugehen, da Sie grundsätzlich nur mit Standardaussagen beantwortet werden. Dies zeigen auch seine letzten „Antworten“. Es existiert nur „eine richtige Sicht“ auf das Geldsystem und das ist die Sichtweise von Herrn Dr. Marc Meyer. Auch die Unterstützung durch seinen Knecht „Platon“ ändert an dieser Sachlage nichts. Beide bestärken sich lediglich in ihren Kommentaren nach der Devise: „Wie toll sind wir doch“ und erzeugen so eine positive Rückkopplung. Sei es ihnen gegönnt. Es muss halt noch mal im Nachtrag LVII klargestellt werden, dass die Grundthesen aus dem Ursprung immer noch gelten und jegliche anderen Sichtweisen folglich nur Irrtümer sein können. Lassen wir sie ihre vermeintlichen „WAHRHEITEN“ eben noch 50-mal wiederholen. Es finden sich bestimmt noch einige unbedarfte Laien, die auf diese „Wahrheiten“ hereinfallen.
Für noch verbleibende ernsthafte Diskutanten meine Modellvorstellung, welche vielleicht den vermeintlichen Konflikt lösen kann.
Herr Meyer befindet sich auf einem schmalgleisigen Pfad und ist aufgrund seiner selbst angelegten Scheuklappen nicht in der Lage, fremde Argumente auch nur aufzunehmen. Wirtschaftlich gesehen ist natürlich die Funktion des Geldsystems als Kreditgeldsystem zutreffend, jedoch muss dabei auch die formaljuristische Funktion als gesetzliches Zahlungsmitteln angemessen berücksichtigt werden.
Herrn Roman Günter stimme ich größtenteils zu, finde jedoch seine Argumentation über die Funktion der Zentralbank als Lieferant von „gesetzlichem Zahlungsmittel“ als erweiterungsbedürftig.
Am Beispiel von Herrn Meyers Aussage vom 26. Januar 2018 / 12:28 möchte ich dies verdeutlichen.
Herr Meyer:
~~~~~~~~~~
Die Geschäftsbank kann von der SNB fordern, dass diese ihre Schulden zurückzahlt, weil die Geschäftsbank ihr Guthaben bzw. ihre Investition bei der SNB reduzieren will. Das ist legitim und das Recht der Geschäftsbank.
~~~~~~~~~~
Herr Roman Günter antwortet daraufhin am 28. Januar 2018 / 18:08:
~~~~~~~~~
Verkauft eine Geschäftsbank einer anderen Geschäftsbank Waren (z.B. Devisen) gegen Schweizer Franken, liefert sie die “Waren” und erhält eine Gutschrift auf ihr Girokonto bei der Nationalbank. Das Geschäft gilt als abgeschlossen, beide Parteien haben mit der Übertragung geliefert. Die Geldschulden in Schweizer Franken sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung bezahlt.
Verkauft eine Geschäftsbank der Nationalbank Waren (z.B. Devisen) gegen Schweizer Franken, liefert sie die “Waren” und erhält eine Gutschrift auf ihr Girokonto bei der Nationalbank. Das Geschäft gilt als abgeschlossen, beide Parteien haben mit der Übertragung geliefert. Die Geldschulden in Schweizer Franken sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung bezahlt.
~~~~~~~~~
Herr Meyer geht in seiner Erwiderung vom 26. September 2018 / 12:15 nicht auf die nochmals eingestellten Ausführungen von Herrn Günter vom 28.01.18 ein sondern stellt lediglich wieder die Behauptung auf:
~~~~~~~~~
Zu eins:
a) Nein. Das Geschäft ist nicht abgeschlossen, da die SNB die Devisen mit Fremdkapital finanziert hat.Vergleich: Wenn Sie ein Auto kaufen mit Eigenkapital, so ist das Geschäft abgeschlossen. Finanzieren Sie jedoch das Auto mit Fremdkapital, so ist das Geschäft erst abgeschlossen, wenn der Kredit zurückbezahlt ist.
~~~~~~~~~
Formaljuristische Sichtweise
Herr Meyer ignoriert die formaljuristische Tatsache, dass mit der Übertragung eines, dem Kaufbetrag entsprechenden „Betrages“ vom Konto des Käufers auf das Konto des Verkäufers der Kaufvertrag endgültig abgeschlossen ist. In seiner obenstehenden Antwort bezog sich Herr Günter auf Geschäfte zwischen Geschäftsbanken bzw. zwischen einer Geschäftsbank und der Zentralbank und einer Zahlung mit Zentralbank-Buchgeld, welches in der Schweiz ebenfalls „gesetzliches Zahlungsmittel“ ist. Mit der Überweisung des Kaufbetrages ist das Auto in das Eigentum des Käufers übergegangen. (Da der Autoverkäufer kein Konto bei der SNB besitzt, ist in die Abwicklung noch eine Geschäftsbank mit eingeschaltet. Dies hat aber ansonsten keinen Einfluss auf die getätigten Aussagen.)Ökonomische Sichtweise
Aus dem „Vergleich:“ von Herrn Meyer geht hervor, dass er ein Geschäft erst als abgeschlossen betrachtet, wenn auch die Gegenleistung tatsächlich erbracht worden ist. Ich kaufe ein Auto und bezahle mit Geschäftsbanken-Buchgeld, welches ich mir vorher auf dem Kreditwege von einer Geschäftsbank beschafft habe. Dass das Geschäft mit dem Autoverkäufer rechtsgültig und endgültig durch die Überweisung abgeschlossen ist, übersieht Herr Meyer wissentlich. Er sieht nur die einzelwirtschaftliche Folge, dass erst mit Rückzahlung des Kredites an die Geschäftsbank mir das Auto auch „ökonomisch“ gehört. Aus dieser „ökonomischen Inbesitznahme“ folgert er dann, dass nur bei einer Finanzierung mit Eigenkapital mir ein Kaufgegenstand direkt bei Zahlung des Kaufpreises auch wirklich gehört. Eine für manche volks- oder betriebswirtschaftlichen Betrachtungen vielleicht anwendbare Sichtweise, welche jedoch mit der Realität der gesetzlich vorgegebenen Abwicklung von Kaufverträgen nichts zu tun hat.Herr Meyer weiter:
„Die Geschäftsbank kann von der SNB fordern, dass diese ihre Schulden zurückzahlt.“
Dies ist nun ein Fehlschluss, welcher aus der „ökonomischen Sichtweise“ von Herrn Meyer resultiert. Keine Geschäftsbank kann die SNB dazu zwingen, der SNB einmal endgültig verkaufte Vermögenswerte wieder zurück zu übertragen. Herr Günter führt aus, dass mit der Zurverfügungstellung von Zentralbankgeld, dem gesetzlichen Zahlungsmittel in der Schweiz, ein Kauf durch die SNB endgültig abgeschlossen sei.
Diesem Punkt möchte ich jedoch noch hinzufügen, dass die SNB andererseits auch verpflichtet ist, Zentralbankgeld als Zahlung anzunehmen, wenn sie denn Vermögenswerte verkauft.
Aus „ökonomischer Sicht“ und betrachte ich deshalb Zentralbankgeld als „ewige, zinslose Anleihe der Geschäftsbanken an die SNB“. Diese Anleihe kann nicht von Geschäftsbanken zurückgefordert werden. Die Zahlungsgemeinschaft der Kunden der SNB ist gesamt gesehen in den Franken gefangen, solange die SNB keine Vermögenswerte veräußert. Das heißt aber nicht, dass eine einzelne Geschäftsbank ebenfalls in den Franken gefangen sei. Solange der Franken seinen Wert behält, kann jede Geschäftsbank mit ihrem Zentralbank-Buchgeld beliebig am weltweiten Marktgeschehen teilnehmen und z. B. am Devisenmarkt unbeschränkt US$ oder Euros erwerben.Zusammenfassung:
Ein Recht der Geschäftsbanken auf Rückzahlung der Schulden der SNB existiert nicht. Herrn Meyers Behauptung ist falsch und kann von ihm auch nicht belegt werden. Die ökonomische Sichtweise, dass Zentralbankgeld eine „ewige Anleihe an die SNB“ darstellt, bleibt bei dem Modell von Zentralbank-Buchgeld als Verbindlichkeit der SNB gegenüber ihren Kunden, jedoch ohne Rückzahlungstermin.
Herrn Meyers Behauptungen aus seiner Prallelwelt gewinnen auch nicht durch noch so viele Widerholungen an Wahrheitsgehalt.-
Rudolf Müller………………
Ihren ganzen Kommentar las ich nicht, nur schon der Teil erscheint mir Fragwürdigst.
Zitat :
Die Geschäftsbank kann von der SNB fordern, dass diese ihre Schulden zurückzahlt.“
Dies ist nun ein Fehlschluss, welcher aus der „ökonomischen Sichtweise“ von Herrn Meyer resultiert. Keine Geschäftsbank kann die SNB dazu zwingen, der SNB einmal endgültig verkaufte Vermögenswerte wieder zurück zu übertragen.—————————————–
Wirr das ganze, denn …..“endgültig verkaufte Vermögenswerte“ sind verkauft, nicht verliehen.
Und der Verkäufer hat in der Regel einen Modus abgemacht wie das verkaufte zu bezahlen ist.
Bis dann bleibt es eine Verbindlichkeit des Käufers.Den Rst spare ich mir………………
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@Walter Roth
Danke
Rudolf Müller hat den Unterschied zwischen einer Finanzierung mit Eigenkapital und einer mit Fremdkapital immer noch nicht begriffen.
Er betrachtet Notenbankgeld als Eigenkapital der SNB (er vergleicht dies mit Aktien). Völlig abstrus.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Danke
Was sollen Ihre Plattitüden nun? Sie weichen vom Thema ab, weil Sie offenbar keine Argumente mehr finden. Wer hat eine umsichtige Preispolitik ausgeblendet? Die SNB mit 700 Milliarden Schulden?
Bleiben wir beim Thema:
Es geht in diesem Beitrag um Folgendes:
Erstens:
Will die SNB den Schweizer Export und Tourismus ankurbeln, so kann sie das mit Inlandinvestitionen – aber sicher nicht mit dem Kauf von amerikanischen Hanf-Aktien.Zweitens:
Mit ihren Auslandinvestitionen kurbelt die SNB die ausländischen Volkswirtschaften an auf Kosten der Schweiz.Drittens:
Die unzweckmässigen Auslandinvestitionen der SNB beinhalten zudem ein unnötiges, hohes Verlustpotential.Viertens:
Die SNB hat zur Umsetzung ihrer unzweckmässigen und höchst riskanten Wechselkurspolitik Staatsschulden von über 700 Milliarden Franken gemacht. Für jeden Schweizer fast 100’000 Franken.Fünftens:
Die Behauptung von SNB-Jordan, die SNB könne bei negativem Eigenkapital der SNB einfach Banknoten drucken und so das Eigenkapital wieder aufstocken ist eine grosse Illusion: Die Sichtverbindlichkeiten der SNB sind kein Zahlungsmittel für die SNB, wie Sie hier nun dutzende Male behauptet haben.Und wenn sie und Herr Jordan meinen, die SNB könne bei negativem Eigenkapital einfach Banknoten drucken, so würde das den Zahlungsverkehr in der Schweiz, den Sie hier vorbringen, erst recht verunmöglichen.
Also bleiben Sie bitte beim Thema.
Danke
Marc Meyer
P.S: Es ist offensichtlich, dass Sie Ihren Irrtum und den von Herr Jordan („Geld aus dem Nichts“) offensichtlich einsehen und nun langsam zurückkrebsen, in der Hoffnung, niemand bemerke dies.
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Guten Tag, Herr Dr. Meyer
Ich habe noch einmal ganz von vorne angefangen, da Ihnen ein paar generelle Kenntnisse zum Bankengeschäft fehlen und daher wohl den Ausführungen einiger Kommentatoren nicht ganz folgen konnten.
Beste Grüsse
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Guten Tag, Herr Meyer
Ich krebse nicht zurück, ich resigniere vor der grenzenlosen Ignoranz eines religiösen Eiferers. Ich glaube, auf dieser Plattform gibt es effektiv nur Platz für Sie und Ihren selbsterschaffenen Platon.
Sie haben sich unwiderruflich als laughingstock etabliert, da bleibt für mich nun eigentlich nichts mehr zu kommentieren.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Danke
Sie fallen wieder in Ihr altes Muster zurück: Wenn Sie fachlich nicht mehr weiter wissen, werden Sie persönlich beleidigend.
Sie bestätigen Ihre fachlichen und charakterlichen Schwächen immer wieder neu.
Schade
Trotzdem Danke. Und bleiben Sie dabei, wenn Sie finden, dass Sie nichts mehr zu kommentieren haben. Sie bringen hier wirklich keinen Mehrwert.
Marc Meyer
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Sehr geehrte Herren Meyer und Platon
(Ich gehe einfach mal davon aus, dass Platon keine Frau ist)In Ihrer selbstauferlegten Beschränkung mit mit Fokus auf die Bilanzsicht, sehen Sie in der Nationalbank einfach eine weitere Bank, die Schulden macht, um Devisen und Wertschriften zu kaufen. Dabei übersehen Sie, dass die Girokonti die Basis für eine elektronische Zahlungsverkehrsplattform ist.
Dank diesem Zahlungsverkehrssystem, müssen die Banken nicht Wagenladungen voll Banknoten in alle Welt transportieren, sondern können in Sekundenschnelle, praktisch ohne Transferrisiko, gegenseitig Millionenbeträge in Schweizer Franken austauschen. Das ist der eigentliche Zweck dieser Girokonti, eine Basis für unseren täglichen Gebrauch von Schweizer Franken. Diese Plattform funktioniert unabhängig von den Aktiven der Nationalbank, es ist eine technische Einrichtung.
Der Schweizer Franken wird aber leider nicht nur für den Zahlungsverkehr verwendet, sondern auch grenzüberschreitend als Wertaufbewahrungsmittel, es findet eine effektive Risikotransformation statt. Als Volkswirtschafter sollten Sie eigentlich erkennen können, dass diese Entwicklung für eine Volkswirtschaft durchaus negative Effekte hervorrufen kann, wenn z.B. dadurch der Aussenwert des Schweizer Frankens steigt.
Damit steigen auch die Preise der in der Schweiz produzierten Güter und Dienstleistungen und mindern die Wettbewerbsfähigkeit. Davon sind nicht nur ein paar wenige exportorientierte Unternehmen und der Toursimus betroffen, sondern das hat weit tiefergreifende Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft. Darum sehe ich durchaus die Wichtigkeit einer umsichtigen Preisstabilitätspolitik. Warum blenden Sie dies so konsequent aus in Ihren Ausführungen?
Beste Grüsse
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Hallo, vor irgendwie 10 Jahren haben 100 Mrd. Zahlungsmittel genügt, um die von Ihnen angesprochenen Aufgaben abzudecken! Das im Verhältnis zu mittlerweile 800 Mrd.!!! Sie wollen ja nicht ernsthaft behaupten, dass sich der zugrunde liegende Warenwert in lediglich 10 Jahren VERACHTFACHT haben soll????
Ihre Logik möchte ich nun weiss Gott nicht gepachtet haben 🙁 -
@Supermario
…grenzüberschreitend als Wertaufbewahrungsmittel…?
…Risikotransformation?Haben Sie auch etwas dazu zu sagen?
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@Supermario
Danke.
Ja, der Roman Günter will jetzt einfach der SNB Recht geben. Der ist überhaupt nicht mehr aufnahmefähig.
Möglicherweise wird er gar bezahlt für seine zahllosen Kommentare.
Natürlich ist Ihr Einwand berechtigt, dass die SNB in 10 Jahren ihre Geldmenge nicht verachtfachen muss. Das ist gesunder Menschenverstand – aber dieser ist der SNB vollkommen abhanden gekommen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Wer stellt denn in Abrede, dass die Geldmengeninflation in allererster Linie durch das „liebe Ausland“ ausgelöst wurde? Die „Schulden“ der SNB in Form eben der Giroguthaben bleiben aber trotzdem an den Schweizern hängen!!!
Und was ein Klumpen von 800 Mrd. mit „Risikotransformation“ zu tun haben sollte, ist mir mehr als schleierhaft? Würden andere Banken mit 5% oder 6% hartem Eigenkapital unterwegs sein, ständen die entsprechenden Aufsichtsorgane nullkommaplötzlich auf der Matte! -
@Supermario
Risikotransformation von Privaten zu staatlichen Gläubigern.
Die Zentralbanken werden zu den grössten Bondholdern, Privatanleger flüchten in den CHF. -
Keine Ahnung, was bei einer Klumpenbildung „transformativ“ sein sollte, Sie schon???
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Keine Ahnung…hätte genügt
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Guten Tag Urs Abderhalden,
Na, sehen Sie Ihre Felle davonschwimmen…bitte nicht so.
Ich befasse mich nicht mit Theorien, also auch nicht mit Werttheorien, sondern ausschliesslich mit Fakten. Der Wert der Aktiven ist der aufgrund kaufmännischer Grundsätze ermittelte gegenwärtige Marktwert. Ich habe das unten umschrieben. Dass der Wert z.B. durch einen Crash oder Zwangsverkauf massiv zerbröseln kann, ist ja bekannt und war auch nicht Thema meiner Eingabe. Darin ging es einzig und allein darum, dass es, solange die Aktivseite keine Unterbilanz aufweist, kein Problem und dass das Geld dann durch die Aktiven gedeckt ist. Sehen Sie, Sie Oberschlauer das Wort Schuldschein für Bargeld macht eben auch heute durchaus noch Sinn, denn die Geschäftsbanken haben mit der SNB einen Vertrag (Repo/Tender = ich habe weiter unten auch festgehalten, dass im 2009 die SNB diese Verkauft und dadurch gegen das nationalbankgesetz und Bundesveraffsung verstossen hat), wann und zu welchem Nominalwert (an Schuldscheinen – Bargeld – bzw. Schuldanerkennungen – Buchgeld) sie ihre Aktiven gegen Rückgabe dieses Schuldscheines wieder auslösen können/müssen; ausserdem wird das verkaufte Wertpapier ja beim Kauf bewertet und mittels entsprechendem Nominalwert (Preis) ausgezeichnet – die SNB bestätigt diese Schuld ja eben mit Gutschrift bzw. Ausgabe des entsprechenden gesetzlichen Zahlungsmittel, sie schuldet den Kaufpreis. Zudem ist Bargeld in der SNB-Bilanz ja als Fremdkapital ausgezeichnet, weshalb buchhalterisch offensichtlich ist, dass es sich um eine Schuld der Bank bzw. um einen Kredit der GB an die SNB handelt. Man könnte diesen Geldschein durchaus auch als Quittung für den Erhalt des vorübergehend verkauften Wertpapiers bezeichnen. Massgebend ist ja nicht, wie wir ihn benennen, massgebend ist, dass es jeder versteht, da viele meinen, Bargeld sei Vermögen der SNB, was offensichtlich falsch ist.
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Guten Tag, Platon
Aus Ihren Ausführungen entnehme ich, dass Sie den Schweizer Franken als einen von Schweizer Wirtschaftssubjekten geäufneten Fonds betrachten, der in Form einer Aktiengesellschaft, der Nationalbank, aufgestellt ist und deren Anteile, definiert als Schweizer Franken, als gesetzliche Zahlungsmittel verwendet werden.
Unter diesen Voraussetzungen könnte ich Ihre Ausführungen nachvollziehen. Sonst eher weniger.
Beste Grüsse
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„da viele meinen, Bargeld sei Vermögen der SNB“: wer sind diese“viele“???? Was genau GENAU sagen/schreiben diese „viele“??
„Platon“, Sie leben mit Herrn Meyer in Ihrer eigenen Welt ganz einsam und alleine. Wir neiden Ihnen diese Welt nicht , sondern geniessen unsere Schweiz mit all ihren Schwächen und Stärken ( und Fell).
Doch aufgepasst! Bitte hören Sie nicht sofort auf mit Ihren phantastischen Geschichten. Zu unserer Schweiz gehören auch ausserweltliche Entertainer wie Sie, die uns täglich das Leben noch ein wenig lustiger machen😊. Vielen Dank dafür! 👍
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Lieber Urs – ich darf Sie Urs nennen, oder?
Sie spielen immer wieder auf “blöd” – wissen angeblich nicht wer “viele” sind, was mit “uns” gemeint ist, und wer der letzte geoutete TROLL hier ist – und überschütten das Forum mit offensichtlich geheuchelten Fragen, die nichts anderes sind als die reine Provokation! So wie Sie – hat sich noch keiner vor Ihnen – selbst ad absurdum geführt!
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@Platon
Danke
Ja es ist offensichtlich, dass dem Roman Günter die Felle davon schwimmen.
Er krebst jetzt langsam Schrittchen für Schrittchen zurück und sieht jetzt plötzlich auch ein „Dilemma“.
Sein Verhalten ähnelt dem Verhalten von Plagiat-Jordan. Der versteht alles auch erst lange Zeit später und tut dann so, als hätte er nie etwas anderes behauptet.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Urs Abdehalden alias alia alias
Auch ein SNB-Troll kann die 700 Milliarden Staatsschulden der SNB nicht mit seinen Lümmeleien hier aus der Welt schaffen.
Stellen Sie sich der Realität. Es wird Zeit.
Ihre läppischen Einlagen hier helfen der SNB nicht. Im Gegenteil.
Wann ändern Sie wieder einmal ihr Pseudonym? Schon lange nichts mehr gehört von ihren anderen Namen wie beispielsweise „Walt Rother“, „The real MM ( Dr.)!!“, „Nich Norman“ usw. usw.
Ihr Pseudonym “
„Urs Abderhalden“ wird genauso im Wind verwehen wie Ihre anderen Pseudonyme.Was für eine pitoyable Lebensaufgabe Sie haben. Sie Armer Sie.
Marc Meyer
P.S: werden Sie eigentlich dafür bezahlt, dass Sie die Irrlehre von SNB-Jordan hier zum Besten geben?
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@“Urs Abderhalden“ alias…
Sie sind doch der mit dem „heissen Draht“ zu SNB. Jordan und zum SNB-Bankrat.
Bedenklich, wenn der SNB-Chef durch einen betrügerischen Troll hier vertreten werden muss. Spricht nicht gerade für den SNB-Chef und die SNB.
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Guten Abend Herr Meyer
Und wenn wir noch etwas weiter machen, war ich schon immer Ihr grösster Fan auf diesen Seiten?
Sie sind ja schon eine schöne Nummer. -
@Platon
Der „Urs Abderhalden“, der hier die Irrlehre der SNB hier vertritt, ist ein Tor.
Mich wundert, dass sich die SNB und alle ihrer Angestellten nicht schämen, hier so vertreten zu werden.
Eine richtige Blamage für unserer Nationalbank.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
vermuten Sie auch das hier was im Gange ist? Nach Bundesrat Herr Johann Schneider-Ammann tritt nun auch Bundesrätin Frau Doris Leuthard per Ende Jahr zurück. Ich erinnere daran, dass Bundesrat Herr Ueli Maurer die SNB öffentlich ermahnt hat. Dazu haben Sie sich bereits mit einem sehr lesenswerten Artikel geäussert:
Die Verknüpfung der Steuervorlage 17 mit der AHV und die mediale Ausblendung der schleichenden Enteignung der Versicherten in der 2. Säule (Die Armutswelle überflutet bald unsere Deiche) zu Gunsten einer finanzpolitischen Kaste wird ein sozialpolitisches Tsunami auslösen.
Machen sich diese Damen und Herren aus dem Staub? Die Frage muss gestellt werden.
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@Platon
Danke
Ja genau.
Bundesrat Schneider-Ammann und Bundesrätin Doris Leuthard sowie Ex-Bundesrätin Widmer-Schlumpf zeichneten verantwortlich für das verheerende Franken-Rütli.
In dessen Anschluss wurde ja die SNB beauftragt vom Bundesrat, einen Mindestkurs einzuführen.
SNB Präsident Jordan geht auch nach Zug, was mittel- und längerfristige Absichten offenlegt.
SNB- Bankratspräsident Jean Studer geht auch.
Alle machen sich aus dem Staub. Die 700 Milliarden Schulden aber bleiben.
Freundliche Gtüsse
Marc Meyer
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Zitat „Platon“:
„Ich habe das versucht unten X-Mal zu erklären mit Aktiven und Passiven, aber anscheinend schreibe ich für die Luft.“Nein, Sie schreiben nicht für die Luft, Sie schreiben Unsinn. Diesen hier, zum Beispiel:
„Natürlich hat Bargeld genau den Wert, welcher der Gegenseite, der Aktivseite der Zentralbankbilanz entspricht.“
Versuchen Sie einmal, die Konsequenzen dieser Behauptung zu verstehen. Nur mal versuchen, das wäre schon etwas.-
@Abderhalden alias
Sie geben einmal den Pausenclown und dann den seriösen Wissenschafter.
Hören Sie doch auf mit Ihren lächerlichen Einlagen.
Sie stören nur.
Sie haben noch nicht begriffen, dass Notenbankgeld an Wert verlieren kann.
MfG
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Guten Morgen Herr Roman Günter,
Sie schreiben:
„Ich schreibe nicht von schuldentilgender Wirkung. Das ist Ihre Interpretation, oder die des Herrn Meyer.“Tatsächlich? Ich lasse das mal so stehen. Herr Marc Meyer hat weiter unten bereits diese Aussage widerlegt. Kaum zu glauben, dass gewisse intelligente und vor allem von sich selbst überzeugte Menschen solch abstruse Theorien auch noch weiterverbreiten. Da werden Theorie-Luftschlösser gebaut von Menschen, die noch nie wirklich gearbeitet, sondern ihr ganzes Leben nur in der Schule verbracht und ihre Hirngespinste verbreitet haben. Das alles, weil Sie in Ihrem eigenen Modell gefangen sind.
Natürlich hat Bargeld genau den Wert, welcher der Gegenseite, der Aktivseite der Zentralbankbilanz entspricht. Das Bargeld ist durch die Aktiven gedeckt. Jede Bank kann durch Rückgabe des Bargelds an die SNB ihre bei der SNB hinterlegten Vermögenswerte zurückverlangen. Verfällt der Wert der Aktivseite, verfällt der Wert der Zentralbankgeldmenge = der Währung. Und natürlich haben die privaten Bargeldhalter keine Forderung gegenüber der SNB, ausser allenfalls einen Geldschein gegen einen anderen einzutauschen. Partner der SNB sind immer die Geschäftsbanken, welche angewiesen sind auf Bargeld, damit sie ihre Verpflichtungen gegenüber derselben erfüllen können (Rückkauf der Aktiven bzw. Rückzahlung des Kredits und gleichzeitige Auslösung ihrer hinterlegten Sicherheit). Entweder die SNB kauft und verkauft Wertschriften, dann ist das ein Kaufvertrag und kein Darlehensvertrag, wie die SNB fälschlich schreibt. Korrekt ist ein Kauf und Verkauf. Somit ist es kein Darlehen, sondern ein Kaufvertrag unter gleichzeitiger Rückkaufsvereinbarung, woraus die SNB VERPFLICHTET ist, das Wertpapier der Bank zurück zu verkaufen. Wie Sie aus der Bilanz ersehen, hat die SNB nicht einen Franken Darlehen an die Banken vergeben:
https://www.snb.ch/de/iabout/snb/annacc/id/snb_annac_balanceIch habe das versucht unten X-Mal zu erklären mit Aktiven und Passiven, aber anscheinend schreibe ich für die Luft. Ein Schuldschein gibt selbstverständlich immer nur ein Kreditnehmer aus – und das ist eben bei Geld eine Bank. Daher wird Geld in der emittierenden Bank immer auf der Passivseite der Bilanz als Fremdkapital gebucht.
800 Mrd. Herr Günter….1200 Mrd. kein Problem? Machen Sie weiter ich habe weder Zeit für Polemik, noch für Geschwätzigkeit….Bevor Sie und die SNB andere kritisieren, solltet ihr erst einmal vor der eigenen Tür kehren!
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Guten Tag, Platon
Das Problem mit Ihnen und Herrn Meyer ist, dass Sie sehr vieles sehr frei in die Beiträge der Kommentatoren hineinprojektieren. Das meinte ich mit „…befreien Sie sich…“.
Ich habe noch nie von Schuldbefreiend gesprochen, sondern aufgeführt, dass Liquidität im täglichen Geschäft nicht auf Aktiven beschränkt ist und unabhängig von einer generellen Verschuldung betrachtet werden kann.
Hier eines von sehr vielen Beispielen:
https://insideparadeplatz.ch/2018/02/14/snb-jordan-verkuendet-kommunistisches-und-laedt-zum-gratis-buffet/#comment-196781Der Beitrag von Herrn Menéndez ist sehr interessant und zeigt schön das Dilemma der Sichtweise. Geldverkehr als Tauschgeschäft betrachtet, kann nur über den Tausch von Aktiven stattfinden.
Geld als Vermittler zwischen Tauschpartnern, kann dagegen durchaus als Verbindlichkeit dargestellt werden, wenn diese zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt wird.
Eine gleiche Rolle käme dem elektronischen Geld zu, sollte der Gesetzgeber dies zum gesetzlichen Zahlungsmittel erheben (dann hätten wir vielleicht auch nicht diese Diskussionen). Es gäbe dann Münzen, Banknoten und SNB-E-Franken (den BitCH). 😉
Beste Grüsse
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@Platon
Danke
Ja genau.
Bundesrat Schneider-Ammann und Bundesrätin Doris Leuthard sowie Ex-Bundesrätin Widmer-Schlumpf zeichneten verantwortlich für das verheerende Franken-Rütli.
In dessen Anschluss wurde ja die SNB beauftragt vom Bundesrat, einen Mindestkurs einzuführen.
SNB Präsident Jordan geht auch nach Zug, was mittel- und längerfristige Absichten offenlegt.
SNB- Bankratspräsident Jean Studer geht auch.
Alle machen sich aus dem Staub. Die 700 Milliarden Schulden aber bleiben.
Freundliche Gtüsse
Marc Meyer
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@Platon
…hineinprojizieren natürlich. -
@Roman Günter
Befreien Sie sich von der Verwechslung von Guthaben und Verbindlichkeiten.
Natürlch haben Sie geschrieben, die SNB würde mit einer Gutschrift ihre Schulden begleichen.
Und höten Sie auf,um den heissen Brei herumreden und Schrittchen für Schrittchen uns Recht geben in der Hoffnung, nienand bemerke dies.
MfG
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Ich kann einen Olivenbaum argumentativ unter Tierschutz stellen, wenn ich ihn von der Pflanze zum Tier umdefiniere. Ich kann einen Hund vor dem Bundesgericht in Lausanne vertreten, wenn ich ihn zuvor vom Tier zum Mensch erkläre. Und so kann man alle von Ihnen und den anderen Musketiere aufgestellten Thesen durchaus nachvollziehen, wenn man als Kaufmann alle Grundsätze der ordnungsgemässen und doppelten Buchführung über Bord wirft und umdefiniert : Diese Verbindlichkeit ( Bargeld ) ist keine Schuld mehr für die SNB. Dann geht es. Wenn man das aber nicht macht, sind viele Ihrer genannten Thesen einfach nicht haltbar. Denn Vorwurf ich würde etwas in den Texten lesen, was dort nicht steht, gebe ich gerne an Ihnen zurück.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
„…Schrittchen für Schrittchen uns Recht geben…“?
Davon kann keine Rede sein!Ihre Behauptungen, die Geschäftsbanken müssten Schweizer Franken abschreiben oder die Geschäftsbanken könnten von der Nationalbank die Herausgabe von Aktiven verlangen, betrachte ich immer noch als absolut absurde Idee. Viel mehr sage ich auch nicht in meinen Beiträgen, ausser, dass die Nationalbank für mich nachvollziehbar liquide bleiben wird, egal wie die Bewertung der Aktiven aussieht.
Auf meine diesbezüglichen Fragen haben Sie vielleicht schon viele Repliken geschrieben, auf den Inhalt, speziell auf eine mögliche rechtliche Begründung für eine solche Forderung, sind Sie noch kein einziges mal auch nur ansatzweise eingegangen.
Sie behaupten hingegen standhaft, die Nationalbank erkläre, sie könne mit Schulden die Bilanz verkürzen – das ist und bleibt ein Fantasieprodukt von Ihnen.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Stehen Sie doch dazu.
Offenbar wissen Sie am Abend nicht mehr, was Sie durch den Tag hindurch alles für Unsinn behauptet haben.
Natürlich haben Sie gesagt, die Giroguthaben der Banken bei der SNB seien Zahlungsmittel für die SNB.
Und natürlich hat SNB-Jordan gesagt, die SNB könne eigene liquide Mittel „aus dem Nichts schaffen“ und damit all ihre Schulden bezahlen.
Stehen Sie doch einfach endlich einmal zu dem was Jordan behauptet und was Sie hier geschrieben haben.
Beobachter II (ich meine nicht Beobachterli, sondern den Beobachter mit der zwei am Rücken“) hat wie Sie behauptet, nie habe irgendjemand behauptet, es gäbe Geld aus dem Nichts.
Ich habe es ihm widerlegt.
Sind Sie identisch mit dem Beobachter mit der zwei am Rücken?
Brüder im Geist seid Ihr beiden allemal.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Aber Herr Meyer, bitte geben Sie jetzt nicht mir die Schuld, dass Sie noch immer nicht kapiert haben, dass Schulden und Liquidität zwei verschiedene Dinge sind. Jetzt werden Sie langsam richtig albern.
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Also Herr Meyer,
wenn Sie schreiben:
„Wenn die SNB dem Konto der UBS „gutschreibt“ so bedeutet das nicht, dass die SNB ihre Schuld gegenüber der UBS begleicht, sondern, dass sie im Gegenteil eine Schuld eingeht.
Die Behauptung, eine Gutschrift bedeute eine Begleichung der Schuld, ist ein Fundamentalirrtum, den SNB-Chef Jordan begeht und den auch Sie, Herr Müller, begehen.“
dann gibt es ja immerhin einen Aspekt darin, der es wert ist, beleuchtet zu werden. Das betrifft nämlich die Geschichte, daß bei einem Kaufvertrag die Gegenleistung nicht erbracht ist, wenn es sich dabei lediglich um ein Versprechen handelt, diese Gegenleistung (irgendwann) mal zu erbringen. Nun wird ja allenthalben die Gutschrift auf einem Konto als „Zahlung“ angesehen, obwohl es sich dabei ja wie gesagt lediglich um ein Versprechen handelt. Dennoch existiert eine Wirkung dieser Gutschrift, nämlich daß sie es vermag die Forderung aus einem Kaufvertrag zu begleichen, wenn diese Forderung darin besteht, daß der Leistungsempfänger einen Zuwachs seiner Dispositionsrechte gegenüber seiner Bank, genannt Gutschrift, erhalten will. Denn die Sache ist ja die, daß die Klausel: „Zahlen Sie auf Konto…“ im Grunde genommen eine Unmöglichkeit darstellt, weil man AUF ein Konto nicht zahlen kann, denn Zahlung bedeutet exakt die Übertragung des Schuldgegenstandes, was wie Sie ja auch gelegentlich anmerken, immer nur ein Aktivum sein kann. Dennoch ist die Rechtswirkung einer Kontogutschrift die, daß dadurch der Kaufvertrag endgültig finalisiert wird und keine Einwendungen aufgrund von Zahlungsstörungen erhoben werden können – die Forderung gilt als bezahlt, auch wenn der Forderungsberechtigte kein Geld erhalten hat, sondern Dispositionsrechte!
Dies gilt auch im Fall der SNB, weil diese eine Rechnung durch eine Gutschrift begleichen kann, ohne daß im Moment der Gutschrift eine Zahlung erfolgen würde. Insofern bleibt die SNB immer noch verpflichtet, jedoch nicht mehr aufgrund von Verbindlichkeiten aus Lieferung und Leistung, sondern aufgrund einer Schuldzusage im Rahmen eines Zahlungsdienstleister-Arrangements. Heißt: die SNB hat mit der Gutschrift ihre Verpflichtung aus dem Kaufvertrag erfüllt, wobei die tatsächliche Zahlung letzten Endes noch aussteht.
Und an diesem Punkt wird es dann komisch, weil im WZGesetz steht, daß Sichtguthaben bei der SNB als gesetzliche Zahlungsmittel gelten. Sie weisen ja auch gelegentlich darauf hin, daß ein Zahlungsmittel nur ein Aktivum sein kann, so daß man eine Gutschrift nicht als Zahlung ansehen kann, weil halt eine Zahlung die Übertragung des vereinbarten Schuldgegenstandes ist. Man kommt nicht umhin die Passage:
„Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt an Zahlung genommen werden.“
dahingehend zu interpretieren, daß da eigentlich stehen müßte:
Auf Franken lautende Sichtguthaben bei der Schweizerischen Nationalbank müssen von jeder Person, die dort über ein Konto verfügt, unbeschränkt anSTELLE EINER Zahlung genommen werden.
Durch eine derartige Formulierung würde klar, daß es sich bei einer Gutschrift nie und nimmer um eine Zahlung handeln kann, weil man damit die Absicht etwas zu tun (Zahlungsversprechen) mit deren tatsächlichen Durchführung (Zahlung) völlig unbedarft in einen Topf rührt.
Wenn man sich so umsieht stellt man fest, daß ausgerechnet diese Passage von den meisten Leuten völlig unvoreingenommen als wahr und richtig angesehen wird, obwohl dort eine kategorielle Verwechslung geschieht, es sei denn, die Klausel „…an Zahlung…“ soll bedeuten: „…anstelle einer Zahlung…“. Sollte von den Gesetzgebern letzteres gemeint sein, wäre das WZG wieder korrekt, jedoch in gröblichster Weise mißverständlich formuliert, wobei man sich fragen kann, warum eine derartige Verklausulierung gewählt wurde. Stellt man die Geschichte jetzt vom Kopf auf die Füße gelangt man zu der Schlußfolgerung, daß eine Gutschrift, selbst der SNB, KEINE Zahlung ist, so daß auch die Setzung aus Art. 2 Ziff. c, daß Sichtguthaben bei der SNB gesetzliche Zahlungsmittel seien, als unrichtig zu bezeichnen ist. Mit einem Passivum kann man halt nun mal nicht zahlen, ob das nun im Gesetz steht oder nicht ist völlig belanglos!
Für dieses Durcheinander kann aber die SNB (direkt) nichts, so daß es müßig ist die SNB für Dinge verantwortlich zu machen, die sie nicht ursächlich mitfabriziert hat. Vielleicht verlegen Sie sich besser darauf, das WZG ins Kreuzfeuer zu nehmen, damit treffen Sie dann tatsächlich einen wunden Punkt.
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@Renée Mendéndez
Sehr geehrter Herr Menéndez
Besten Dank für Ihre Zuschrift:
Erstens:
Ja. Bei einer Gutschrift handelt es sich um ein Versprechen, zu zahlen. Es ist also das Eingestehen einer Schuld.
Zweitens:
Ja. Richtig. Zahlung bedeutet exakt die Übertragung des Schuldgegenstandes. Das kann nur ein Aktivum sein.
Drittens:
Ja richtig. Der Kaufvertrag ist erfüllt – nicht aber der Kreditvertrag. Wenn sie ein Auto kaufen auf Kredit, so ist der Kauf des Autos definitiv. Sie müssen aber noch den Kredit zurückzahlen. Erst dann ist das gesamte Geschäft abgeschlossen.
Genauso bei der SNB: Sie kauft die Devisen definitiv zu einem bestimmten Kurs. Daran gibt es nichts mehr zu rütteln. Zusätzlich muss die SNB aber noch ihre Schuld den Banken zurückzahlen. Dazu muss sie ihre Devisen wieder verkaufen, es sei denn, diese hätten sich im Wert verdoppelt. So reicht es, wenn sie die Hälfte verkauft.
Fallen diese jedoch im Wert, so ist die SNB Konkurs, weil sie ihre Schulden nicht mehr zurückzahlen kann.
Viertens:
Sorry. Bin ich anderer Meinung: Die SNB kann durch eine Gutschrift ihre Rechnung nicht begleichen – im Gegenteil – sie gesteht damit ein, dass sie die Rechnung noch nicht bezahlt hat und deswegen noch bezahlen muss. Deswegen die Gutschrift.
Fünftens:
Richtig. Die Zahlung durch die SNB steht noch aus.
Sechstens:
Im Gesetz steht, dass Giroguthaben gesetzliche Zahlungsmittel sind. Die SNB besitzt aber keine Sichtguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten. Und diese sind laut Gesetz keine Zahlungsmittel und können es per Definition auch nicht sein. Denn nur Aktiven können Zahlungsmittel sein. Das erkennen Sie ja auch als richtig.
Siebtens:
Richtig: Zahlungsversprechen und Zahlung dürfen nicht in einen Topf geworfen werden. Sie sind genau das Gegenteil voneinander. Zahlungsversprechen bedeutet eine Schuld eingehen. Zahlung bedeutet eine Schuld abbauen.
Achtens:
Richtig: Eine Gutschrift ist keine Zahlung.
Die Sichtguthabender Banken bei der SNB sind wohl Zahlungsmittel für die Banken – die Sichtverbindlichkeiten der SNB sind aber keine Zahlungsmittel für die SNB.Neuntens:
Sie schreiben: „Mit einem Passivum kann man halt nun mal nicht zahlen, ob das nun im Gesetz steht oder nicht ist völlig belanglos!“ Richtig. Auch damit bin ich einverstanden. Nur: Im Gesetz steht nicht, dass man mit Sichtverbindlichkeiten zahlen kann – es steht, dass man mit Sichtguthaben bezahlen kann. Die SNB besitzt aber keine Sichtguthaben, sondern Sichtverbindlichkeiten.
Zehntens:
Realistischerweise muss man davon ausgehen, dass die SNB bei der Ausarbeitung des WGZ entscheidend mitgewirkt hat. Und m.E. liegt der Irrtum nicht beim WGZ. Der Irrtum liegt in der Verwechslung von Sichtguthaben und Sichtverbindlichkeit durch die SNB.
Und die SNB hat nun 700 Milliarden Schulden gemacht – allein aufgrund dieses Irrtum. Die SNB müsste halt auch etwas selbstkritischer sein.
Aber ich danke Ihnen vielmals für ihre wohlreflektierten Zeilen.
Schönen Abend
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
Sie schreiben an Herr Roman Günter Zitat:
„Sie verwechseln immer noch die Sichtverbindlichkeiten der SNB mit den Sichtguthaben der Banken.“
Die 5 Musketiere und darunter „d’Artagnan“ – Roman Günter argumentieren, dass Schulden – Verbindlichkeiten, Passiva – keine Schulden sind für die SNB, vielmehr hätte die Überweisung des gesetzlichen Zahlungsmittel auf das Girokonto der Geschäftsbank eine schuldentilgende Wirkung. „d’Artagnan“ und „Strammer Max“ – Rudolf Müller bestreiten nicht die Tatsache, dass Banknoten formaljuristisch unstreitig Schuldverschreibungen sind und daher; müssen sie zwingend in der Bilanz als Verbindlichkeiten ausgewiesen werden. Der Tenor dieser These mündet in der Auffassung das es im Wirtschaftsleben überhaupt keine Rolle spiele, ob Geldscheine als Schuldscheine betrachtet werden oder nicht. In der SCHWEIZ sind Schweizer Franken-Banknoten ein unbeschränkt gültiges Zahlungsmittel. Punkt und Schluss! Alles Andere sei Esotherik, Realitätsverweigerung und Blödsinn.
Dabei wird auf subtilste Art und Weise:
1. Die ökonomische und juristische Sicht nach eigenem Ermessen und Argumentationstrang getauscht.
2. Die SNB wird mit den Geschäftsbanken und der Publikumsebene in einem Topf geworfen und nicht sauber getrennt. Eine Analyse findet weder aus buchhalterische Sicht, noch juristische Sicht statt.
Also man verwechselt die Schweizerische Nationalbank mit einem Flohmarkt! Und leider kann man den 5 Musketieren noch nicht einmal einen Vorwurf machen. Das Direktorium der SNB lebt es vor. Das alles lässt erkennen, dass sich nichts dadurch ändert, dass man diese unlogische These aufstellt, dass Schulden für die SNB keine Schulden sind.
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@Platon
Ich schreibe nicht von schuldentilgender Wirkung. Das ist Ihre Interpretation, oder die des Herrn Meyer.
Manchmal sind die Sachverhalte einfach etwas komplexer, als man dies über leicht platzierte Polemik abhandeln kann. Sie und Herr Meyer neigen zur Überschwenglichkeit, wenn blumige Umschreibungen bemüht werden und zur erstaunlichen Einsilbigkeit, wenn‘s mal um die tatsächlichen Vorgänge geht. Nur damit kommen Sie über die Runden, mit einer vollen Ladung Geschwätzigkeit.Beste Grüsse
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@Platon
Vielen Dank.
Ich kann nur jedes Wort unterschreiben.
Die SNB ist ein Flohmarkt – wie treffend ausgedrückt!
Die Bank of England hat 5 Monate nach meinem Beitrag hier auf Inside Paradeplatz „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“ meine Argumentation eins zu eins übernommen.
Sie hat verkündet: Geld ist eine Schuld der Zentralbank.
Alle wissen jetzt : Geld ist eine Schuld der Zentralbanken – die Bank of England hat es gesagt. Also stimmt es.
Plagiat-Jordan hat das nun nach 5 Jahren auch übernommen und die SNB-home page entsprechend angepasst – aber er behauptet immer noch: Geld ist eine Schuld der SNB – aber dennoch keine Schuld der SNB.
Und was wollen die fünf Musketiere ihrem Chef widersprechen?
Flohmarkt ist noch ein gelinder Ausdruck für die SNB.
Das ganze wäre ja noch belustigend – wenn es nicht um 700 Milliarden Schweizer Staatsschulden ginge.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Danke
Ja richtig. Die Sachverhalte sind etwas komplexer.
Endlich einmal ein Punkt bei dem ich Ihnen Recht geben kann.
Natürlich haben Sie schon oft geschrieben, mit der Gutschrift auf ein Girokonto einer Bank durch die SNB sei die Schuld der SNB beglichen.
Der Präsident der Deutschen Bundesbank, Jens Weidmann, sagt in seinen Schuldmädchen-Interviews sogar wortwörtlich, Notenbank sei „schuldtilgend“ – und Sie werden es ja wohl kaum wagen, dem Präsidenten der Deutschen Bundesbank zu widersprechen.
Das wäre Ihre Karriere in keiner Weise dienlich.
Nichts wahr?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@“Urs Abderhalden“ alias alias alias
Meinen Sie in Ernst, sie würden mit Ihren clownesken Einlagen der SNB und SNB Jordan einen Dienst erweisen.
Wohl kaum.
700 Milliarden Schulden kann auch ein SNB Troll nicht unter den Teppich kehren.
Sie sind doch der mit dem heissen Draht zu SNB Jordan und dem SNB Bankrat. Nicht wahr?
MfG
Marc Meyer
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Nachtrag III
Eine Bezahlung mit Buchgeld bedeutet eine Löschung des Bankguthabens.
Zu diesem Zweck muss auch die Aktivseite der Bilanz des Geldemittenten entsprechend verringert werden.
Mit anderen Worten: Der Geldemittent muss bei der Vernichtung von Geld einen Vermögenswert verkaufen, genauso wie er bei der Schaffung von Geld einen Vermögenswert kaufen muss.
Das gilt für die gesamte Geldmenge – auch für das Notenbankgeld.
Falls der Empfänger der Zahlung ein Konto bei derselben Bank hat wie der Zahlende, so bleibt die Bilanzlänge der Bank per Saldo gleich lang.
Die Schuld gegenüber dem Zahlenden nimnt ab und jene des Geldempfängers zu.
Das sind zwei Buchungen, die zu einem Passivtausch gekürzt werden können, aber nur sofern die Beträge übereinstimmen.
Besitzt z.B. die UBS bei der SNB 120 Mrd CHF Guthaben und die SNB besitzt nur noch 100 Mrd. Vermögen, so ist kein Passivtausch möglich, da die Beträge nicht übereinstimmen.
Die SNB kann den Zahlungsauftrag der UBS nicht ausführen.
Die SNB würde in diesem Fall einen geringeren Betrag an die Empfängerbank übermitteln, als sie dieser gutschreibt.
Es gäbe „Geld aus dem Nichts“.
Das wäre Betrug durch die SNB.
Besitzt der Geldempfänger jedoch sein Konto bei einer anderen Bank, so führt das zu einer Bilanzverkürzung der Bank des Zahlenden.
Dazu muss diese Bank Vermögen (Aktiven) verkaufen.
Bei negativem Eigenkapital der SNB kann die SNB auch diese Zahlung nicht ausführen.
Die SNB ist Konkurs.
Bei Devisengeschäften liegt es in der Natur der Ssche, dass die Bank des Empfängers bzw. der Verkäufer von Schweizerfranken diese wechseln und ins Ausland abführen will an eine andere Bank.
Das führt dann zu einer Bilanzverkürzung bei der SNB.
Devisengeschäfte führen zu Bilanzverlängerungen sowie -verkürzungen bei den Zentralbanken.
Würde die SNB das verbieten, würde sie den internationalen Kapitalverkehr blockieren.
Deshalb ist die Behauptung von SNB Jordan nicht ernst zu nehmen, die SNB baue ihre Aktiven nie ab ( Notenbankgeld nur gegen Notenbabkgeld).
Konklusion:
Die SNB muss ihre Sichtverbindlichkeiten jederzeit zurückzahlen bzw. tilgen können.
Das heisst, sie muss diese jederzeit löschen können. Dazu muss sie jederzeit entsprechendes Vermögen liefern können, umd die Bilanz entsprechen kürzen zu können.
Kann sie das nicht, so ist sie Konkurs und muss ihre Bilanz deponieren.
Marc Meyer
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„Platon“:
Gewiss, ich vergass. In Meyers Welt richtet sich die Interpretation einer Bilanz natürlich nach den gesetzlichen Grundlagen der Anstellungsverträge des Putzpersonals. Mein Fehler 😣😣😣😣! -
Guten Tag Urs Abderhalden,
Sie scheinen sich in diesem Pendeln zwischen ironisch-polemischer und überlegen dünkender kryptischer Schreibweise sehr zu gefallen. Es erscheint einem irgendwie zwanghaft.
Sie schreiben Zitat:
„Na, klingelt’s??
Tipp:
Was gleich aussieht , kann, muss aber nicht dasselbe sein.“Zitat Ende.
Kleiner Tipp: Obschon die SNB öffentlichrechtliche Aufgaben erfüllt, ist das Personal bei den Sitzen, Zweigniederlassungen und Vertretungen mit privatrechtlichem Arbeitsvertrag angestellt.
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@Platon
Gut ausgedrückt:
Der alias alias Abderhalden pendelt nicht nur zwischen verschiedenen Pseudonymen,.
Er pendelt auch zwischen Pausenclown und polemisch herablassend wirkendem Besserwisser.
So schafft er bei der Bevölkerung kein Vertrauen für unsere Nationalbank.
Marc Meyer
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Lieber Herr Dr. Marc Meyer,
seit Anfang des Jahres lese ich verschiedene Beiträge und Kommentare von Ihnen hier auf Insideparadeplatz und habe verschiedentlich auch selbst einige Kommentare geschrieben. Begonnen hatte ich mit dem Beitrag von Herrn Christoph Pfluger: „Thomas Jordan: Der nette Freund der privaten Geldschöpfung“
Herr Roman Günter hatte dort ausführlich zu Ihrem Standpunkt Stellung genommen. Ich erlaube mir, diesen Kommentar von Herrn Günter hier nochmals wiederzugeben.
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„Roman Günter vom 28. Januar 2018 / 18:08Sehr geehrter Herr Meyer
Vielen Dank für die unermüdliche Darlegung Ihres Standpunktes. Ich glaube, Ihre Grundüberlegungen für den üblichen Geschäftsverkehr nachvollziehen zu können. Ihre Einschätzung zur Einforderbarkeit der Girokonten bei der Nationalbank durch die Geschäftsbanken ist aber nicht mit den gültigen Gesetzen vereinbar.
Zu Ihren Schlussfolgerungen…
(1) “Die Geschäftsbank kann von der SNB fordern, dass diese ihre Schulden zurückzahlt, weil die Geschäftsbank ihr Guthaben bzw. ihre Investition bei der SNB reduzieren will.”
(2) “Dass Ihre Argumentation auf schwachen Füssen steht, geht auch daraus hervor, dass eine Verweigerung seitens der SNB einer Enteignung der Banken gleichkäme und dass die Banken nie mehr aus ihren Investitionen bei der SNB herauskämen.”
(3) Zudem könnte die SNB ihre ausstehende Notenbankgeldmenge nie mehr verringern. Auch das trifft nicht zu.
…meine Anmerkungen:
(1)
Verkauft eine Geschäftsbank einer anderen Geschäftsbank Waren (z.B. Devisen) gegen Schweizer Franken, liefert sie die “Waren” und erhält eine Gutschrift auf ihr Girokonto bei der Nationalbank. Das Geschäft gilt als abgeschlossen, beide Parteien haben mit der Übertragung geliefert. Die Geldschulden in Schweizer Franken sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung bezahlt.
Verkauft eine Geschäftsbank der Nationalbank Waren (z.B. Devisen) gegen Schweizer Franken, liefert sie die “Waren” und erhält eine Gutschrift auf ihr Girokonto bei der Nationalbank. Das Geschäft gilt als abgeschlossen, beide Parteien haben mit der Übertragung geliefert. Die Geldschulden in Schweizer Franken sind in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung bezahlt.(2)
Träfe dies zu, müssten sich alle Aktionäre als enteignet betrachten. Genau gleich wie Aktionäre über Ihre Anteile, können auch die Geschäftsbanken über das Guthaben ihres Girokontos verfügen. Es gibt keine offenen Ansprüche an den Aktiven. Sichtguthaben bei Geschäftsbanken können auch als Zahlungsmittel eingesetzt werden, sogar von der Geschäftsbank selbst, diese sind aber nie gesetzliche Zahlungsmittel und daher einforderbar, z.B. gegen eine Gutschrift auf ihr Girokonto bei der Nationalbank. Die Geschäftsbanken investieren in ein gesetzliches Zahlungssystem, nicht in die Nationalbank.(3)
Träfe dies zu, würden auch keine Kapitalreduktionen mehr stattfinden können. Die Nationalbank kann jederzeit Aktiven veräussern, muss dies aber nur im Rahmen ihres Auftrags zur Sicherung der Preisstabilität veranlassen.Die richtige Antwort auf meiner ursprünglichen Frage wäre also, die Geschäftsbank muss vor Gericht die Forderung stellen, dass Geldschulden in gesetzlichen Zahlungsmitteln der geschuldeten Währung zu bezahlen seien. Das Gericht wird feststellen, dass die Nationalbank genau dies schon geleistet hat und wird deshalb die Forderung zurückweisen.
Beste Grüsse
~~~~~~~~~~Die Frage von Herrn Roman Günter vom 25. September 2018 / 13:41 zeigt deutlich den Stillstand in Ihren Argumentationen.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Diese Frage wurde schon lange gestellt und noch immer nicht beantwortet:
Sie legten schon mehrfach dar, dass die UBS die SNB mit der Lieferung von EUR beauftragen kann und diese liefern muss.
Wie begründen Sie eine solche Forderung?
Beste Grüsse
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Wie jeder Leser hier leicht feststellen kann, sind wir bei den Grundlagen genau 0 % weitergekommen. Indes bezweifle ich, dass nur durch das ständige Wiederholen der Wahrheitsgehalt einer irrigen Grundannahme steigt.Herr Dr. Marc Meyer, können Sie eine gezielte sachliche Antwort auf die Frage von Herrn Günter geben? Mit Ihren Standardantworten kommen wir nicht weiter.
LG
Rudolf Müller-
Herr Müller,
Diese Frage wurde Herrn Meyer in den vergangenen Jahren immer wieder gestellt. Nie hat er sie anders als mit sinnfreiem Geschwurbel über Buchhaltung „beantwortet“. So wird es auch dieses Mal sein.
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Guten Morgen Herr Rudolf Müller,
Die Rechtsnatur der SNB ist umstritten. Sie wird als öffentlichrechtliche Anstalt, aber auch als Körperschaft oder juristische Person sui generis bezeichnet. Formell ist sie als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft konstituiert, die allerdings über keine Statuten verfügt und deren Ausgestaltung vom Gesellschaftsrecht stark abweicht. Ihr Auftrag besteht darin, eine dem Gesamtinteresse des Landes dienende Geld- und Währungspolitik zu führen (Art. 99 Abs. 2 BV). Die zentralbanktypischen Kernaufgaben, wie sie im heutigen Nationalbankgesetz vom 3. Oktober 2003 (NBG; SR 951.11) in Art. 5 Abs. 1 und 2 zum Teil umschrieben sind, umfassen u.a. die Versorgung des Geldmarktes mit Liquidität sowie mit Bargeld, die Erleichterung und Sicherung bargeldloser Zahlungssysteme und die Verwaltung der Währungsreserven. Das sind eindeutig öffentlichrechtliche Aufgaben des Bundes, auch wenn die Nationalbank diese teils hoheitlich, teils durch Teilnahme am Privatrechtsverkehr wahrnimmt. Das spricht eher für den öffentlichrechtlichen Charakter der SNB. Dass die Unabhängigkeit der Nationalbank verfassungsrechtlich gewährleistet ist (Art. 99 Abs. 2 BV) und dem Bund kein Weisungsrecht zusteht, ändert an der Natur der ihr übertragenen Aufgaben nichts.
Ob wie im Falle einer Unterbilanz auch ein Gesetz ad hoc beschlossen werden müsste kann im Momment nicht beantwortet werden. Fest steht, dass emittiertes Geld für den Emittenten nie schuldbefreiend sein kann.
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@Rudolf Müller
Danke für Ihre Zuschrift
Zu eins:
a) Nein. Das Geschäft ist nicht abgeschlossen, da die SNB die Devisen mit Fremdkapital finanziert hat.Vergleich: Wenn Sie ein Auto kaufen mit Eigenkapital, so ist das Geschäft abgeschlossen. Finanzieren Sie jedoch das Auto mit Fremdkapital, so ist das Geschäft erst abgeschlossen, wenn der Kredit zurückbezahlt ist.
b) Wenn die SNB dem Konto der UBS „gutschreibt“ so bedeutet das nicht, dass die SNB ihre Schuld gegenüber der UBS begleicht, sondern, dass sie im Gegenteil eine Schuld eingeht.
Die Behauptung, eine Gutschrift bedeute eine Begleichung der Schuld, ist ein Fundamentalirrtum, den SNB-Chef Jordan begeht und den auch Sie, Herr Müller, begehen.
Das habe ich hier schon x-mal erklärt. Sie sollten halt auch einmal lesen und darüber reflektieren was ich schreibe.
Zu zwei:
Sie setzten die Giroguthaben der Banken bei der SNB mit Aktienkapital, also mit Eigenkapital, gleich. Das ist ein weiterer Grundlagenirrtum von SNB-Chef Jordan, dem sie hier verfallen sind. Notenbankgeld ist nicht Eigenkapital der SNB, wie Sie und SNB-.Chef Jordan meinen, sondern Fremdkapital der SNB, das zudem „auf Sicht“ fällig wird.Zu drei:
Weshalb stellen Sie mir eine Frage, wenn Sie diese selber besser zu beantworten meinen?Ja richtig. Die Forderung besteht in Schweizerfranken. D.h. die SNB muss das Notenbankgeld der Geschäftsbanken als deren Zahlungsmittel akzeptieren. D.h. sie muss die Guthaben der Geschäftsbanken löschen. Nur so kann das gesetzliche Zahlungsmittel „Giroguthaben bei der SNB“ als solches funktionieren.
Mit Buchgeld bezahlen heisst, das Buchgeld löschen. Das kann nur geschehen durch entsprechende Reduktion der Aktiven der SNB.
All das habe ich hier schon grösstenteils x-mal erklärt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@“Urs Abderhalden“, alias „Walt Rother“, alias „The Real MM (Dr.)!!, alias Nick Norman, alias alias alias…
Mit Ihren läppischen Einlagen hier schaffen Sie keinen Mehrwert. Im Gegenteil – die sind eher peinlich für unsere Notenbank und SNB-Jordan.
Peinlich, wenn man von einem Tor wie Sie unterstützt werden muss.
Sie schaffen kein Vertrauen zwischen der Bevölkerung und der SNB – im Gegenteil – sie vergrössern den Graben und das Unverständnis gegenüber der SNB.
Und warum wechseln Sie eigentlich immer Ihr Pseudonym? Was haben Sie zu verbergen?
Sie sind doch der mit der direkten Linie zu SNB-Chef Jordan und dem SNB-Bankrat.
Nicht wahr?
Echt peinlich.
Marc Meyer
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@Platon
Vielen Dank für Ihren Beitrag.
Punkto Unterbilanz möchte ich noch folgende Bemerkungen anbringen:
Fällt das Eigenkapital der SNB in den negativen Bereich, so müssen ja die Banken ihre Guthaben bei der SNB wertberichtigen, weil die SNB ihre Schulden gar nicht mehr zurückzahlen kann.
Es ist deshalb für die Volkwirtschaft enorm wichtig, dass die SNB in diesem Moment saniert wird.
Wird das nicht getan, so besteht die grosse Gefahr, dass das „Loch im Eigenkapital der SNB“ immer grösser und grösser wird. Damit wird auch der Schaden für die Schweiz immer grösser und grösser.
Das muss verhindert werden. Deshalb muss auch die SNB ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital deponieren.
Alles andere ist grobfahrlässig.
Die Argumentation von SNB-Chef Jordan, wonach die SNB ihre Bilanz nicht deponieren müsse, begründet er ja damit, dass die SNB „Geld aus dem Nichts“ schaffen könne.
Dies ist klar widerlegt.
Die Argumentation Jordan ist damit widerlegt und auch seine Behauptung, die SNB müsse ihre Bilanz bei negativem Eigenkapital nicht deponieren.
Doch sie muss – zum Schutz der Schweiz.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag, Herr Dr. Meyer
Der Autokauf auf Kredit sind zwei verschiedene Geschäfte.
Rechtsgeschäft a)
Der Autokäufer hat eine Geldschuld in Schweizer Franken gegenüber dem Autohändler. Wird das Auto ausgeliefert und das Geld überwiesen, das Rechtsgeschäft (a) erfüllt und abgeschlossen.Rechtsgeschäft b)
Der Autokäufer nimmt bei seiner Bank einen Kredit auf. Er erhält ein Guthaben bei der Geschäftsbank (welches er für den Autokauf verwendet) gegen Kreditschulden, eine Geldschuld in Schweizer Franken. Nach der vereinbarten Frist wird der Kredit durch die vollständige Bezahlung (inkl Zinsen) des Kreditschuldners ausgelöst. Das Rechtsgeschäft (b) ist erfüllt und abgeschlossen.In beiden Fällen führt die Begleichung der Geldschuld zur Erfüllung des Geschäfts. Geldschulden werden durch gesetzliche Zahlungsmittel erfüllt.
Banknoten und Guthaben auf dem Konto bei der Nationalbank sind gesetzliche Zahlungsmittel. Das Gesetz sagt nichts darüber, wer die Übertragung der Zahlungsmittel leistet. Bei Gutschriften auf das Girokonto bei der Nationalbank ist das IMMER UND AUSSCHLIESSLICH die Nationalbank, auch wenn der Auftrag zur Zahlung des Rechtsgeschäfts (b) über eine Drittbank erfolgt.
Beste Grüsse
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Guten Tag, Urs Abderhalden
Aber es ist vermutlich das erste Mal, dass Ernie & Bert gemeinsam eine „harebrained idea“ gegen die Fünf Musketiere ausfechten.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Danke richtig.
Und wenn der Autokäufer das Auto per Rechnung zahlt oder beim Autoverkäufer den Kredit aufnimmt, so ist das Geschäft erst endgültig abgeschlossen, wenn der Kredit bezahlt ist.
Die SNB kauft ihre Devisen mit Fremdkapital auf Sicht.
Deshalb muss die SNB ihre Schuld zurückzahlen.
Zweitens
Sie verwechseln immer noch die Sichtverbindlichkeiten der SNB mit den Sichtguthaben der Banken.
Sie drehen sich endlos in Kteis.
Werden Sie dafür bezahlt?
Von wem?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Morgen Herr Rudolf Müller,
Lesen Sie bitte, was geschrieben wurde, bevor Sie andere diffamieren. Man kann die Wahrheit nie genug wiederholen, denn eine tausendfach gehörte Lüge wird leichter geglaubt, als die einmal gehörte Wahrheit.
Tatsache ist, sämtliches Vermögen wird in der Volkswirtschaft erschaffen – weder SNB noch Geschäftsbanken erschaffen Vermögen. Sie machen nur das Vermögen umlauffähig, handelbar, fungibel – in diesem Schuldgeldsystem mit gesetzlichem Zahlungsmittel. Notenbankgeld ist ein Passivum der SNB. Bei der Geldschöpfung schafft der Geldschöpfer nicht Vermögen, sondern umgekehrt Schulden! Im Falle der SNB sogar Staatsschulden wie Herr Dr. Marc Meyer sowohl buchhalterisch als auch juristisch bewiesen hat.
Quelle: https://insideparadeplatz.ch/2013/09/25/die-snb-und-das-maerchen-von-der-geldschoepfung/
Der Bilanz der SNB entnehmen Sie, dass über 470 (insgesamt 577) Milliarden Franken auf der Passivseite Giroguthaben der Banken sind und demzufolge Fremdkapital der SNB darstellen. Damit refinanzierte die SNB den Kauf ihrer Devisenanlagen. Die SNB hat jetzt also Devisenanlagen von über 700 nahezu 800 Milliarden Franken, die sie mit Schulden gekauft hat. Die SNB ist ein Staatsbetreib damit, gehören ihre Schulden zu den Staatsschulden.
https://www.snb.ch/de/mmr/reference/gwd_20180924/source/gwd_20180924.de.pdfIm Jahr 2009 verkaufte sie alle Repos und investierte den Erlös in Euros. Jetzt besitzt die SNB Null Franken Repos und gewährt demzufolge den Banken Null Franken Kredit. Damit verstösst die SNB gegen das Notenbankgesetz und gegen die Bundesverfassung. Für die Banken war das ein lukratives Geschäft.
Die SNB erfüllt ihre Schuld nicht, indem sie der Geschäftsbank Banknoten liefert, denn die Banknoten sind Schuldscheine der SNB. So wie Sie einen Schuldschein ausstellen können, kann das selbstverständlich auch die Zentralbank. Und da es ein Schuldschein ist, kann er wieder eingelöst werden gegen die hinterlegten Aktiven (natürlich nur von den Banken, da nur sie Wertpapiere bei der Zentralbank hinterlegen um an die begehrten Schuldscheine = Bargeld zu kommen). Die Schuld wird also genau und erst dann erfüllt, wenn die SNB die Aktiven wieder verkauft hat. Dann verfällt der Schuldschein – und die Geldmenge reduziert sich entsprechend; der Schuldschein (= Geldschein) wird getilgt, genau so, wie wenn Sie Ihre Schuld begleichen der Schuldschein verfällt… Die Geschäftsbanken gewähren der SNB einen Kredit, indem sie einen Vermögenswert bei derselben hinterlegen! Deshalb stellt die Zentralbank einen Schuldschein (auf diesen Vermögenswert) aus (= Bar- oder Buchgeld, also ein Guthaben der Geschäftsbanken bei der Zentralbank). Die Zentralbank hat vorerst nichts – ausser ein bisschen Eigenkapital, das von den Bürgern (resp. dem Staat = die Gesamtheit der Bürger) zur Verfügung gestellt wird.
Aus diesem Grund verstehen Sie die SNB-Bilanz nicht, welche sich von jeder anderen Bilanz nicht unterscheidet: Auf der einen Seite, der Aktivseite, stehen die Vermögenswerte, auf der anderen Seite, der Passivseite, die Verpflichtungen.
Ergo: wir ALLE sind in Geiselhaft der SNB Politik und der SNB sind die Hände gebunden und sitzt selbst in der Falle.
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„Platon“ 1:
Die Rechtsnatur der SNB ist umstritten. Sie wird als öffentlichrechtliche Anstalt, aber auch als Körperschaft oder juristische Person sui generis bezeichnet. Formell ist sie als spezialgesetzliche Aktiengesellschaft konstituiert, die allerdings über keine Statuten verfügt und deren Ausgestaltung vom Gesellschaftsrecht stark abweicht.„Platon“ 2:
Aus diesem Grund verstehen Sie die SNB-Bilanz nicht, welche sich von jeder anderen Bilanz nicht unterscheidet: Auf der einen Seite, der Aktivseite, stehen die Vermögenswerte, auf der anderen Seite, der Passivseite, die Verpflichtungen.Na, klingelt’s??
Tipp:
Was gleich aussieht , kann, muss aber nicht dasselbe sein. -
@Platon
Vielen Dank.
Ihr Beitrag trifft den Nagel auf den Kopf.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Urs Abderhalden
Wer sich als Pausenclown gibt, kann nicht plötzlich Ernst genommen werden.
Verstehen Sie?
Marc Meyer
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Bravo Dr. Meyer! Dafür muss man jetzt nicht wirklich zur akademischen Elite gehören, um zu sehend, dass es logisch ist, wenn die SNB in andere Devisen investiert, dies die jeweiligen Märkte beflügelt. Die Interventionen sollten ja auch den CHF schwächen. In diesem Sinne, get a life.
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@Ferrari
Sie sagen also, dass die SNB Interventionen den EUR gegenüber allen anderen Weltwährungen stärkt, d.h. ein paar tausend Milliarden USD, JPY, CNY, HKD, etc werden zum EUR schwächer?
Können Sie uns vielleicht auch noch den Schlüssel zu Ihrer Logik liefern?
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@Enzo Ferrari
Je die SNB begeht einfachste fundamentale Irrtümer – dafür aber im Betrag von 800 Milliarden Franken.
Die Fehler der SNB sind zum Lachen – ihr Ausmass ist jedoch beängstigend.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Die SNB selber kommunizierte, sie wolle den Euro Stützen.
Stehen Sie doch dazu.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S. zudem hat „Enzo Ferrari“ geschrieben, die „Märkte“ werden beflügelt. Und dieser Beitrag handelt von den Aktienmärkten, die von der SNB beflügelt werden.
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„Parallelwelt2“
Wie bereits angedeutet haben sich Meyer und Consorten bereits so stark in ihrer Hemisphäre eingenistet, dass sie für sachliche Argumentationen aus der übrigen Welt nicht mehr erreichbar sind. Vielleicht sind sie aber auch schlicht nicht in der Lage, diese zu erfassen.
Als Antwort auf neue Anregungen wird dann halt nur das altbekannte Repertoire gebetsmühlenartig wiederholt. Dass nur noch wenige Kommentatoren hier ein Interesse daran haben, auf diese sattsam bekannten Wiederholungen zu antworten, darf daher nicht verwundern.Nachtrag II vom Buchhaltungsexperten Dr. Marc Meyer ist ein gutes Beispiel für dessen einzigartigen, realitätsfernen Hypothesen.
Um die Vorgänge in seinem Nachtrag II zu analysieren ist die Unterscheidung in einzelne Vorgänge erforderlich.
1.) Die UBS verkauft der SNB 1,0 Mrd. € für 1,2 Mrd. CHF. Die UBS ist nach diesem Verkauf also im Besitz von 1,2 Mrd. CHF, dem gesetzlichen Zahlungsmittel in der Schweiz.
2.) Der Kurs des € gegenüber dem CHF sinkt auf 1:1. Die SNB muss eine Wertberichtigung ihrer Aktiva um 0,2 Mrd. CHF vornehmen. Möglicherweise wird dadurch ihr Eigenkapital negativ.
3.) Die UBS kauft bei der CS beim Kurs von 1:1 nun 1,2 Mrd. € für 1,2 Mrd. CHF. Den Kaufpreis bezahlt die UBS durch Überweisung von 1,2 Mrd. CHF von ihrem Konto bei der SNB auf das Konto der CS bei der SNB. Wie von Meyer richtig angegeben:
„Giroguthaben UBS / Giroguthaben CS 1.2 Milliarden“. Da wird nichts gelöscht und es entstehen auch keine neuen Guthaben. Ein Guthaben wird lediglich übertragen.Offensichtlich ist Herrn Meyer ein Schreibfehler unterlaufen in dem Satz: „Die SNB muss also den Zahlungsauftrag der UBS laut Gesetz ausführen und der CS 1.2 Milliarden Euros überweisen.“ Es müsste richtig lauten:
„Die SNB muss also den Zahlungsauftrag der UBS laut Gesetz ausführen und der CS 1.2 Milliarden Euros CHF überweisen.“Für diese Überweisung spielt es nun keine Rolle, was der Kaufgegenstand für dieses Geschäft war. Hat die UBS bei der CS für 1,2 Mrd. CHF Euros, Aktien, Gold oder andere Vermögenswerte gekauft? Der Kaufgegenstand tangiert die SNB absolut nicht. Sie führt lediglich im Auftrag der UBS eine Überweisung vom Konto der UBS auf das Konto der CS aus.
Sollte es sich jedoch bei dem von mir vermuteten Schreibfehler von Herrn Dr. Marc Meyer nicht um einen solchen handeln, sind wir wieder beim alten Thema.
„Herr Dr. Marc Meyer GLAUBT, dass die SNB auf Anforderung der UBS, dieser, oder aber der CS 1,2 Mrd. € zur Verfügung stellen muss.“
Solange Meyer & Consorten in diesem Dogma gefangen bleiben, erübrigt sich jegliche weitere Diskussion.
Fakt ist und bleibt, dass die SNB der UBS oder einer anderen Geschäftsbank auf deren Anforderung keinesfalls Euros verkaufen muss. Die SNB KANN, aus welchen Gründen auch immer, Euros an Geschäftsbanken verkaufen, MUSS dies aber nicht, sosehr sich Herr Dr. Marc Meyer & Consorten dies auch wünschen.
Hinweis:
Kauf und Verkauf von Devisen geschieht überwiegend am Devisenmarkt über Korrespondenzbankbeziehungen. Zentralbanken spielen dabei nur für das Settlement eine Rolle. Weitergehende Informationen über Devisenabwicklungen können Sie der Schrift
„Das Devisenabwicklungssystem Continuous Linked Settlement (CLS)“ der SNB entnehmen.
https://www.snb.ch/de/mmr/reference/continuous_linked_settlement/source/continuous_linked_settlement.de.pdf
entnehmen.-
„Korrektur zu Parallelwelt2“
Im zitierten Satz
„Die SNB muss also den Zahlungsauftrag der UBS laut Gesetz ausführen und der CS 1.2 Milliarden Euros CHF überweisen.“
sollte das Wort „Euros“ durchgestrichen sein. Diese Auszeichnung wurde leider nicht übernommen.
Deshalb:
„Die SNB muss also den Zahlungsauftrag der UBS laut Gesetz ausführen und der CS 1.2 Milliarden CHF überweisen.“ -
@Rudolf Müller
Sie sollten meinen Text schon korrekt lesen.
Danke
Marc Meyer
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„Platon“ hat Meyers Tragik erkannt:
„Platon
25. September 2018 / 08:43
Guten Morgen Herr Dr. Marc Meyer,Wenn man sich die Dinge per Definitionem so hindreht, wie man sie zur Rechtfertigung seiner falschen Thesen braucht, kann man alles begründen und rechtfertigen.“
Wird Meyer das verstehen?
Wir dürfen zweifeln.
Unsere Zweifel waren berechtigt 😂😂😂😂😂!
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@Beobachter II
Wo ist eigentlich Beobachter II geblieben?
Ich meine nicht Beobachterli, sondern jenen Beobachter mit der römischen 2 (II) am Rücken.
Das kommt davon, wenn man um jeden Preis Recht haben will und alles verdreht.
Marc Meyer
P.S.
Herrn Jordan und der SNB haben Sie keinen Dienst erwiesen.
Natürlich hat Jordan behauptet, dass die SNB Geld aus dem Nichts schaffen könne.
Sie machen sich, Jordan und die SNB zur Lachnummer.
Marc Meyer
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Herr Dr. Meyer
Danke.
Die finale Lachnummer liefern Sie uns hier immer wieder in Ihrem Unterhaltungsteil.
Ich geniesse es immer wieder, Ihre Vermischung von Wunsch und Wirklichkeit zu lesen wie z.B. die Bank of England, hätte IHR Konzept übernommen.
(Übrigens, bevor Sie wieder mit einer Ihrer zynischen Standardantworten lostreten: Wenn Sie sich die Mühe genommen hätten meine zahlreichen Argumente zu Ihren Thesen zu lesen, würden Sie eher von IHRER Trauernummer sprechen).
Freundliche Grüsse
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@Beobachter II
Sie müssen halt schon sagen, unterwelchen anderen Pseudonymen Sie mir auch noch geschrieben habe.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Beobachter II
Stehen Sie doch dazu:
Sie haben behauptet, niemand rede von „Geld aus dem Nichts“.
Ich habe Ihnen bewiesen: Es ist SNB-Jordan höchst persönlich.
Seien Sie doch ehrlich.
Danke
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@Roman Günter
Bitte gehen Sie zuerst auf meine Antwort ein, bevor Sie eine neue Frage stellen.
Soviel Anstand sollte sein.
Danke
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
Wenn die TROLLS zugleich im FÜNFER aufgescheucht auf „INSIDE“ herum tanzen – wie um das goldene Kalb – dann ist „INSIDE“ lebendiger & kämpferischer denn je! Polemik bedeutet immer, dass ohne Sachargumente ein persönlicher Angriff stattfindet.
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@Platon
Danke
Ja der SNB und ihren Trollen hier sind sämtliche fachlichen Argumente ausgegangen.
Sie meinen nun, sie könnten 700 Milliarden Staatsschulden der SNB mit Polemik aus der Welt schaffen..
Nein.So einfach geht das nicht, wie die SNB und ihr Chef meinen..
Doe 700 Mulliarden Schulden der SNB werden noch schwer auf uns lasten.
100000 Franken pro Schweizerin und Schweizer.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Da haben Sie natürlich recht, leider wurde mein Nachtrag nicht durchgestellt.
Hier nochmals also mein erklärender Nachtrag zu meiner Frage:
Die Geschäftsbanken löschen keine Guthaben. Guthaben von Kunden können nur transferiert werden, dies entweder innerhalb der Bank durch Belastung des einen Kundenkontos und der entsprechenden Gutschrift auf ein anderes Kundenkonto.
Transaktionen in Schweizer Franken an andere Banken werden in der Regel über SIC/SWIFT transferiert, die Girokonti der involvierten Banken bei der Nationalbank werden entsprechend angebucht.Devisen Spot oder Forward Geschäfte benötigen eine separate Vereinbarung, welche Sie mit Ihrer Geschäftsbank in der Regel bei Bedarf abschliessen. Davon ausgenommen sind lediglich Schaltergeschäfte. Die Fremdwährungsposition wird in der Regel über eine Drittbank durchgehandelt, will die Bank keine eigenen Fremdwährungsrisikopositionen eingehen, und über die entsprechenden Korrespondenzbanken in der jeweiligen Fremdwährung abgewickelt.
Ein Guthaben alleine begründet noch keinen Anspruch auf Bankdienstleistungen. Verschiedene Vereinbarungen regeln das Geschäft nach Bedarf.
Die Geldmenge M0 wird in keinem dieser Fälle tangiert, da diese nur durch effektive Bilanzgeschäfte der Nationalbank verändert werden kann. Das ist auch vom Gesetzgeber durchaus so gewünscht, da die Geschäftsbanken keinen direkten Einfluss auf die Geldmenge M0 und somit die Preisstabilitätspolitik nehmen sollen.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Eine Bezahlung mit Buchgeld bewirkt eine entsprechende Verminderung der Geldmenge.
Wenn Sie eine Zahlung von ihrem Konto bei der UBS auf die CS in Auftrag geben, so führt das zu einer Verkürzung der Bilanz der SNB.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag, Herr Dr. Meyer
„Wenn Sie eine Zahlung von ihrem Konto bei der UBS auf die CS in Auftrag geben, so führt das zu einer Verkürzung der Bilanz der SNB.“
Wie kommen Sie nur auf solche Ideen? Genau dafür sind die Girokonti ja geschaffen, damit Transaktionen zwischen den Geschäftsbanken ausgeführt werden können – Debit/Credit – es findet keine Verändung in der Nationalbankbilanz statt.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Sorry.
Tippfehler.
Natürlich Verkürzung der Bilanz der UBS.
mfg
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@Roman Günter
Ich habe Ihnen heute Morgen die Antwort gegeben.
Lesen Sie unten nach.
Danke und schönen Abend.
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Diese Frage wurde schon lange gestellt und noch immer nicht beantwortet:
Sie legten schon mehrfach dar, dass die UBS die SNB mit der Lieferung von EUR beauftragen kann und diese liefern muss.
Wie begründen Sie eine solche Forderung?Beste Grüsse
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Guten Tag Herr Meyer M.
Danke.
So wie es aussieht irren Sie sich bei Ihrem Post oben im Adressaten.Schönen Tag noch.
mgG
G.L.
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„Platon“ hat Meyers Tragik erkannt:
„Platon
25. September 2018 / 08:43
Guten Morgen Herr Dr. Marc Meyer,Wenn man sich die Dinge per Definitionem so hindreht, wie man sie zur Rechtfertigung seiner falschen Thesen braucht, kann man alles begründen und rechtfertigen.“
Wird Meyer das verstehen?
Wir dürfen zweifeln.
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@“Urs Abderhalden“
Nochmals
Warum ändern Sie Ihr Pseudonym ständig?
Was verbergen Sie?
Sie sind doch der mit dem „heissen Draht“ zu SNB Jordan und dem SNB Bankrat. Nicht wahr?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S.
Und übrigens vergrössern Sie den Graben zwischen der SNB und dem Volk mit Ihren läppischen Kommentaren nur.
MfG
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Urs Abderhalden,
Endlich!
Die wichtigste aller möglichen Fragen, die ein Erden-Mensch stellen kann. Es ist ein Vergnügen, in diesen Zusammenhängen zu denken und zu fühlen wie Sie es tun Urs…oh Pardon… ich darf Sie wohl Urs nennen, oder? Mit Andrea bin ich inzwischen per „DU“…Sie wissen schon….
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Oh weh, oh weh! Der Euro ist wieder über 1.13! Müssen wir den Untergang des Abendlandes schon wieder verschieben???
Herr Meyer, UNTERNEHMEN Sie etwas!!!! Nachtrag XIV wäre das mindeste!!!-
@“Urs Abderhalden“ alias alias alis,,,
Die SNB hat bei 1.45 mit Stützungskäufen für den Euro begonnen und dreistellige Milliardenbeträge Schulden zum Fenster rausgeworfen.
Jetzt ist der Euro um 1 Rappen auf 1.13 gestiegen und die SNB jubiliert.
Die SNB klammert sich an jeden erdenkliche Strohalm.
Und warum ändern Sie Ihr Pseudonym ständig?
Was haben Sie zu verheimlichen?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S.
Sie vergrössern so nur das Misstrauen der Bevölkerung gegenüber dem SNB Bankrat und SNB Jordan.
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Liebe Leserinnen und Leser
Die Arbeitshypothese von Herrn Dr. Meyer, wonach es „Geld aus dem Nichts“ gebe, ist eine Fiktion von ihm.
Niemand hat dies je hier in diesem Forum behauptet; und es gibt auch keinen Banker und Volkswirtschafter, der dies behauptet.
Und es gibt auch keine Universität oder FH, wo dies so gelehrt wird.
Mit der Bitte um kritische Reflexion.mfG
(Herr Meyer: mein Pseudonym ist BeobachterII (römisch II) und nicht wie sie es lieber darstellen wollen Beobachterli. Der Diminutiv entspringt Ihrer Phantasie. Dies vorab für den Fall, dass Sie wiederum einen zynischen Nachsatz nachschieben!)
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@Buchhalter II
SNB-Chef Prof. Dr. Thomas Jordan behauptet:
Zitat:
„Zweitens hat die SNB zudem von Gesetzes wegen das Recht, ausstehende Forderungen mit
der Schöpfung von Franken sozusagen „aus dem Nichts“ zu begleichen.“Zitat Ende
„Braucht die Schweizerische Nationalbank Eigenkapital?“, Vortrag vor der Statistisch Volkswirtschaftlichen Gesellschaft Basel, S.6)
Es wäre der Diskussion dienlich, wenn Sie sich mit der Argumentation unserer Notenbankchefs auseinandersetzten.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@BeobachterII,
Immer wieder lustig die amtliche Leer-Stunden in TROLL-O-logie.
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Autsch Beobachterli…………..
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Sie haben „Pflotsch“ vor den Augen….(((-:
Noten drucken ist Geld aus dem „Nichts“, weil für die Noten kein Gegenwert hinterlegt ist.
Die Geldmenge zu steuern bedingt auch das Noten drucken, aber nur in sehr begrenztem Umfang.
wenn Jordan das tut um die SNB vor dem Konkurs zu bewahren, ist das Betrug.
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Herr Meyer:
„Geld aus dem Nichts“ ist Ihre persönliche Arbeitshypothese und Fiktion.
Niemand behauptet das.
Falls Sie anderer Meinung sind, bitte Angabe der Quelle 1:1.Würde Geld aus dem Nichts gemacht, dann hätten wir eine Hyperinflation, und zwar JETZT. Dann könnten nicht einmal die Notenpresse damit bezahlt werden.
Geld definiert seinen Wert einzig und allein aus der Kaufkraft für das Sozialprodukt.
Geld ist daher eine Anweisung auf das Sozialprodukt oder m.a.W. auf die reale Wertschöpfung (=Arbeit).
Mit Geld kaufen Sie Güter und Dienstleistungen.Und genau dieser Link zur Realwirtschaft ist in Ihrem Gedankengebäude nie vorhanden.
Ein BIP aus dem Nichts gibt es nicht.
Geld aus dem Nichts ist Luft, und zwar zu 100%. Dann wäre das Bruttoinlandprodukt Null (0) und nicht 670 Milliarden CHF wie im Falle der Schweiz.
q.e.d.-
@Buchhalter II
Danke
Die Quelle habe ich Ihnen oben angegeben. Sie stammt von – SNB-Chef Thomas Jordan – höchst persönlich.
Bitte setzten Sie sich mit der Diskussion korrekt auseinander.
Auch ist Ihnen offensichtlich entgangen, dass ich in meinem Beitrag „Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung“ (IP Sept. 2013) den Zusammenhang zwischen Geld und Realwirtschaft u.a. mit Buchungssätzen genau erklärt habe.
Die Bank of England hat dies dann von mir übernommen und Plagiat-Jordan tut nun auch so, als hätte er nie etwas anderes gesagt.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Herr Meyer
Wo ist Ihre Quellenangabe?
Wie Quellen zitiert werden müssen sollten Sie aus Ihrer Dissertation wissen. -
Herr Meyer,
Dass die Bank of England von Ihnen etwas übernommen hat, entspringt Ihrem Wunschdenken. Für die Bank of England sind Sie ein Unbekannter.
Sind Sie schon soweit, dass Sie Wunsch und Wirklichkeit verwechseln?
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Wegen des erhöhten Bedarfs noch einmal an dieser Stelle:
Rudolf Müller
24. September 2018 / 20:00
Lieber Herr Dr. Marc Meyer,offensichtlich sind Ihnen doch einige grundlegende Bedienfunktionen des Internets bisher recht fremd geblieben. Deshalb meine Hilfestellung:
Sie können nicht erkennen, wer hinter dem Kürzel G.L. steht?
Falls Sie einen Windows-Rechner besitzen betätigen Sie doch einfach mal die Tasten „Strg + f“, also die Taste mit der Aufschrift „Strg“ und danach die Taste mit der Aufschrift „F“. Danach erscheint unten links ein kleines Eingabefenster.
Dort geben Sie dann bitte ein: „G.L.“, jedoch ohne die Anführungszeichen.
Mit einigen Klicks auf die „Downtaste“, es ist die mit dem Pfeil nach unten, gelangen Sie dann schnell zu dem Beitrag von:BeobachterII
21. September 2018 / 11:21
den dieser mit G.L. unterzeichnet.-
@“Urs Abderhalden“
Danke
Sie sind gut im Kopieren von Kommentaren anderer.
Warum ändern Sie eigentlich immer Ihr Pseudonym? Einmal U.A., dann „Walt Rother“, dann „The real MM (Dr.!), dann „Nick Norman“ undsoweiter undsofort.
Was haben Sie zu verstecken?
Sie sind doch der mit der direkten Verbindung zu SNB-Chef Jordan. Nicht wahr?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Leserinnen und Leser
Die anonymen Fürsprecher der SNB haben ein fachliches Problem.
Die Argumentation von SNB-Chef Jordan ist auf einfachste Weise zu widerlegen. Dessen „Geld aus dem Nichts“ ist eine Illusion.
Um davon abzulenken wird versucht, aus dieser Diskussion hier ein Schlammschlacht zu machen – das ist ihre Stärke.
Da ich lieber eine fachliche Diskussion führe als mich in Polemik zu üben, post ich hier nochmals meinen Nachtrag II von heute früh.
Kein einziger Kommentator ist bisher fachlich darauf eingegangen, sondern man versucht, diesen zuzumüllen mit einem „shitstream“.
Ich erlaube mir deshalb, diesen Nachtrag hier nochmals zu posten.
Danke
achtrag II
Die Illusion mit dem „Passivtausch“
Seitens der SNB wir immer wieder argumentiert, die SNB müsse nie Vermögen (Aktiven) verkaufen im Auftrag von Banken. Jede Transaktion mit der SNB führe letztlich zu einem Passivtausch in der Bilanz der SNB. Daraus folge, dass die SNB nie illiquide werden könne – sie müsse ja nie Liquidität abgeben.
SNB-Chef Jordan leitet das ab aus der Argumentation, die SNB müsse gegen eine Banknote kein Gold hergeben. Aus dieser korrekten Tatsache kommt er jedoch zum vollkommen irrigen Trugschluss, die SNB müsse nie Vermögen veräussern bzw. ihre Schulden nie zurückzahlen.
Dass dies ein gefährlicher Irrtum ist, zeigen folgende Überlegungen:
Angenommen die UBS verkaufe der SNB 1 Milliarde Euro zum Kurs von 1.20. Da die SNB nicht mit eigenem Vermögen bezahlen kann, schreibt sie der UBS 1.2 Milliarden Franken auf ihrem Konto bei der SNB gut.
Bei dieser Transaktion sind neu Schweizerfranken geschaffen worden bzw. entstanden, die es vorher nicht gab. Die Franken sind aber nicht aus dem Nichts entstanden, sondern als Gegenbuchung zu den von der SNB gekauften Euros.
Es ist somit logisch, dass diese Franken bei einem Rückkauf von Euros durch die UBS wieder vernichtet, bzw. aus dem Markt genommen werden Das bedeutet eine Bilanzverkürzung wie die Geldschöpfung vorher eine Bilanzverlängerung war.
Fällt in der Zwischenzeit der Euro auf eins zu eins, so kann die SNB der UBS keine 1.2 Milliarden zurückzahlen, falls diese ihr 1.2 Milliarden Franken verkaufen will. Die SNB ist somit Konkurs.
Hier kommt nun die irrige Argumentation mit dem Passivtausch ins Spiel.
Die SNB behauptet, sie müsse keine Euros verkaufen, sondern es käme in jedem Fall zu einem Passivtausch in der Bilanz der SNB.
Falls die UBS der SNB die 1.2 Milliarden Franken verkaufen wolle, werde sie der UBS antworten, dass sie ihr keine Euros gegen Franken verkaufe. Dies solle sich gefälligst einen anderen Verkäufer von Euros gegen Franken suchen.
Und jede Bank, welche Franken kaufe gegen Euros, habe ein Konto bei der SNB. Ergo führe jede Transaktion mit der SNB zu einem Passivtausch in der Bilanz der SNB. Dabei bleibe das Vermögen der SNB unangetastet.
In dieser Argumentation stecken mehrere Irrtümer: Die SNB über sieht, dass sie die Euros nicht mit Eigenkapital finanziert hat, sondern mit kurzfristigem Fremdkapital und somit Weisungen ihrer Kapitalgeber entgegennehmen muss.
Dann geht die SNB von der Illusion aus, dass es keine Geldvernichtung mehr gibt. Einmal geschaffene Franken blieben für immer in der Bilanz der SNB. Ein Verkauf von Euros gegen Franken führe nie mehr zu einer Abschöpfung von Franken – es sei denn die Initiative ginge von der SNB aus.
Mit anderen Worten: Die internationalen Investoren seien im Franken gefangen. Sie dürften diese nie mehr zurückwechseln in Euro. Wenn sie ihre Euros verkaufen wollen, so müssen sie diese an einen anderen Investor verkaufen, der bereit sei, in Franken bei der SNB zu investieren.
Diese Behauptung der SNB ist natürlich Unsinn – die Schweiz würde sich vom internationalen Zahlungsverkehr abschotten. Die SNB klärt auch nicht darüber auf, welche Banken ihre Euros international verkaufen dürfen und welche nicht.
Will also die UBS ihre 1.2 Milliarden Franken bei der SNB wieder in Euros umtauschen, so könne sie diese beispielsweise der CS verkaufen.
Die CS habe dann auch ein Konto bei der SNB. Die SNB verbuche in diesem Fall einfach:
Giroguthaben UBS / Giroguthaben CS 1.2 Milliarden und das Geschäft sei erledigt; die SNB nicht Konkurs.
Wo liegt der Irrtum in dieser Argumentation?
Die UBS hat anfänglich 1 Milliarde Euros der SNB verkauft zu 1.20. Deshalb hat ihr die SNB 1.2 Milliarden Franken gutgeschrieben (gutschreiben heisst: Eine Schuld eingehen).
Die SNB hat auf ihrer Aktivseite nun Devisen im Betrag von 1 Milliarden Euros, die 1.2 Milliarden Franken wert sind.
Fällt nun der Euro auf eins zu eins, so sind die Devisen der SNB nur noch 1 Milliarde Franken wert.
Kauft nun die UBS von der CS 1.2 Milliarden Euros, so kann sie diese Euros der CS bezahlen mit ihrem Geld, das sie bei der SNB besitzt: Das sind 1.2 Milliarden Franken. Das sind gesetzliche Zahlungsmittel. Die SNB muss also den Zahlungsauftrag der UBS laut Gesetz ausführen und der CS 1.2 Milliarden Euros überweisen. Dazu muss sie 1.2 Milliarden Franken in Form von Giroguthaben der UBS vernichten.
Dadurch werden die 1.2 Milliarden Franken auf der Passivseite der SNB-Bilanz vernichtet. Die UBS hat bezahlt mit ihren Schweizerfranken bei der SNB. Das ist eine Bezahlung durch Geldvernichtung.
(Wenn Sie eine Zahlung tätigen mit ihrem Guthaben bei einer Bank, so wird auch ihr Guthaben verringert. Das ist auch eine Bezahlung durch Geldvernichtung; bzw. Vernichtung von Bankguthaben).
Da nun die CS ihr Konto auch bei der SNB hat, entstehen neu Schweizerfranken aufgrund der Euros der CS, welche diese nun anstelle der UBS bei der SNB hält.
Die Buchungssätze aus Sicht der SNB lauten somit
a)
Giroguthaben UBS / Devisenanlagen Euro 1.2 Milliardenb)
Devisenanlagen Euro / Giroguthaben CS 1.2 MilliardenDiese beiden Buchungen will die SNB nun kürzen, indem sie die Devisenanlagen bei a) rechts und bei b) links herauskürzt.
Es entsteht somit der Buchungssatz Giroguthaben UBS / Giroguthaben CS 1.2 Milliarden
Das ist der von der SNB behauptete Passivtausch.
Der Haken bei der Geschichte ist der, dass der erste Buchungssatz gar nicht möglich ist, da die SNB lediglich 1 Milliarden Devisenanlagen besitzt.
Die SNB ist Konkurs.
Die Argumentation der SNB ist somit trügerisch: Würde sie einen Passivtausch verbuchen, so entstünde auf der Passivseite ein Giroguthaben gegenüber der CS von 1.2 Milliarden, während auf der Aktivseite nur 1 Milliarde Franken Vermögen (gehalten in Devisenanlagen) verbucht würde.
Es entstünde somit aus diesem Passivtausch eine Geldschöpfung von 0.2 Mrd. aus dem Nichts.
Das wäre Betrug der SNB.
Es ist zwingend, dass die SNB sich nun endlich einmal korrekt mit Buchhaltung auseinandersetzt.
Es geht immerhin um bereits 700 Milliarden gesetzliche Zahlungsmittel der Banken, welche die SNB nicht als solche anerkennen will.
Marc Meyer
-
Guten Morgen Herr Dr. Marc Meyer,
Wenn man sich die Dinge per Definitionem so hindreht, wie man sie zur Rechtfertigung seiner falschen Thesen braucht, kann man alles begründen und rechtfertigen. Genauso argumentieren die Musketiere. Im Klartext: wenn man als Kaufmann alle Grundsätze der ordnungsgemässen und doppelten Buchführung über Bord wirft und einfach so definiert indem man auch mit Gesetzestexte jongliert ohne sorgfältig diese auszulegen, gelangt man zur Überzeugung: Diese Verbindlichkeit ( ges. Zahlmtl. ) ist keine Schuld mehr für die SNB. Dann geht es. Wenn man das aber nicht macht, sind viele der genannten Thesen einfach nicht haltbar. Ich kann mich nur wiederholen.
Die hart arbeitenden Bürger wissen, woher das Volksvermögen stammt: Aus Arbeit und nicht aus luftigen Buchungen und akademischen Verdrehungen der Realität.
Bleiben Sie dran Herr Marc Meyer.
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Vielen Dank für Ihre ausführlichen und fantasievollen Beiträge.
Sie schreiben:„Kauft nun die UBS von der CS 1.2 Milliarden Euros, so kann sie diese Euros der CS bezahlen mit ihrem Geld, das sie bei der SNB besitzt: Das sind 1.2 Milliarden Franken. Das sind gesetzliche Zahlungsmittel. Die SNB muss also den Zahlungsauftrag der UBS laut Gesetz ausführen und der CS 1.2 Milliarden Euros überweisen. Dazu muss sie 1.2 Milliarden Franken in Form von Giroguthaben der UBS vernichten.“
Sie haben schon wieder vergessen aufzuführen, warum die UBS eine CHF-Forderung so ohne weiteres in eine EUR-Forderung wandeln kann. Dies wäre eine der Fragen, die Sie uns Lesern schon seit sehr sehr langer Zeit schuldig geblieben sind.
Beste Grüsse
-
@Roman Günter
Danke
Die UBS besitzt bei der SNB gesetzliche Zahlungsmittel. Diese bestehen in Form von Giroguthaben der UBS bei der SNB.
Die UBS fordert nun von der SNB eine Bezahlung mit ihrem gesetzlichen Zahlungsmittel.
Diese Zahlung erfolgt durch Löschung des Franken-Guthabens, das die UBS bei der SNB besitzt.
Bitte reflektieren.
Danke
Marc Meyer
P.S. zum Vergleich:
Wenn Sie ein Guthaben bei der UBS besitzen und der UBS einen Zahlungsauftrag erteilen, z.B. auf ein Konto bei der CS, so wird ihr Guthaben bei der UBS entsprechend gelöscht.
Die Zahlung erfolgt durch Löschung Ihres Guthabens.
Und übrigens: Die UBS kauft in obigem Beispiel die Euros nicht von der SNB, sondern von der CS. Also es geht nicht um eine
Umwandlung von CHF-Forderung in Euro-Forderung, wie SIe meinen. -
@Platon
Vielen Dank für Ihre Ermutigung.
Ja die Musketiere befinden sich auf der Verliererstrasse.
Sie spüren es – können es aber nicht wahrhaben.
Weshalb legen diese sich so ins Zeug, um einem „Unsinn“ zu widersprechen?
Aber eben: Auch mit Polemik kann man 700 Milliarden Schulden nicht wegdiskutieren.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
-
-
@Roman Günter
Danke
Sie haben Recht:
Die SNB hat tatsächlich ein Kommunikationsproblem.
Das können alle hier sehen
Die SNB täte gut daran, Herrn Klaus Stöhlker zu engagieren.
MfG
Marc Meyer
-
Lieber Herr Dr. Marc Meyer,
offensichtlich sind Ihnen doch einige grundlegende Bedienfunktionen des Internets bisher recht fremd geblieben. Deshalb meine Hilfestellung:
Sie können nicht erkennen, wer hinter dem Kürzel G.L. steht?
Falls Sie einen Windows-Rechner besitzen betätigen Sie doch einfach mal die Tasten „Strg + f“, also die Taste mit der Aufschrift „Strg“ und danach die Taste mit der Aufschrift „F“. Danach erscheint unten links ein kleines Eingabefenster.
Dort geben Sie dann bitte ein: „G.L.“, jedoch ohne die Anführungszeichen.
Mit einigen Klicks auf die „Downtaste“, es ist die mit dem Pfeil nach unten, gelangen Sie dann schnell zu dem Beitrag von:BeobachterII
21. September 2018 / 11:21
den dieser mit G.L. unterzeichnet.Schon wissen Sie wer unter dem Kürzel G.L. schreibt und sind nicht mehr darauf angewiesen, irgendwelche abstrusen Vermutungen anzustellen.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit dieser Information dienen konnte.
LG
Rudolf Müller-
@Rudolf Müller
Danke für den Hinweis.
Es gibt trotzdem viele Texte nur mit G.L.
Schönen Abend
Marc Meyer
-
„Es gibt trotzdem viele Texte nur mit G.L.“
Herrlich! Was kümmert einen Herr Dr. Meyer Fakten und Hinweise.
Alles was er in seinen Beiträgen sagt, steht hier in aller Kürze;
„Ich habe trotzdem recht“
-
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Aufgrund des grossen Bedarfs hier noch einmal gepostet:
Und immer wieder grüsst…
30. Juli 2018 / 14:04
Man reibt sich nur noch peinlich berührt die Augen hier. Lieber Herr Hässig, bitte schützen Sie den Dr. vor sich selbst und lassen Sie seine eigene fachliche wie v.a. auch menschliche Demontage nicht weiter zu.
-
Ganz anderer Meinung Herr Abderhalden.
Wer sich ins Glashaus setzt, muss es auch aushalten.
-
@Urs Abderhalden
Wo ist eigentlich „Walt Rother“?
Ach ja – der schreibt jetzt ja unter „Urs Abderhalden“.
Sie erweisen mit Ihren Einlagen der SNB keinen Dienst.
Im Gegenteil: Sie arbeiten fleissig am steigenden Misstrauen der Bevölkerung gegenüber unserer Nationalbank.
Sind Sie zu keiner fachlichen Argumentation mehr fähig?
Schönen Abend
Marc Meyer
-
-
Beleidigungen seitens der SNB
@Leserinnen und Leser
Was argumentiere ich hier?
Ich sage, bei negativem Eigenkapital der SNB könne diese nicht einfach Banknoten drucken und so das negative Eigenkapital wieder aufstocken, wie SNB-Chef Thomas Jordan behauptet.
Nein, die Steuerzahler werden die Schulden der SNB begleichen müssen.
Geht das nicht mehr, weil die SNB-Schulden zu hoch sind, so droht der Beitritt der Schweiz zum Euro–Raum.
Ist doch legitim, darauf aufmerksam zu machen. Nicht wahr?
Die SNB meldet sich hier nicht direkt selber zum Wort, sondern lässt sich vertreten durch anonyme Fürsprecher, die ständig ihr Pseudonym wechseln und stark persönlich beleidigend werden.
Feige. Nicht wahr?
Den Vogel schiesst aber regelmässig „Roman Günter“ ab:
Immer wenn er fachlich nicht mehr weiterkommt, wird er persönlich beleidigend.
So verglich er mich schon mit einem“Hassprediger“, mit einem „Hund, der über ein Stöcklein springt, das er hinhält, „paranoid“ usw.
Sein jüngster Vergleich von heute Nachmittag: Er vergleicht mich und alle, die meine Argumentation verstehen, mit „Hooligans“, die einen „Meyer Komplex“ hätten.
Verehrte Leserinnen und Leser,
Ist es nicht schon ein Armutszeugnis für unsere Demokratie, dass man eine Diskussion über Geldpolitik in unserem Lande nur anonym führen kann?
Andernfalls muss mit dem Verlust der Arbeitsstelle gerechnet werden.
Und wer es wagt, die SNB zu hinterfragen, wird mit argen persönlichen Beleidigungen seitens der SNB beschimpft?
Diese Nationalbank passt nicht in unserer Demokratie.
Da die SNB mangels fachlicher Kompetenz nur noch auf die Person spielen kann, werden persönliche Konsequenzen bei der SNB unumgänglich sein.
Oder soll die SNB unsere Wirtschaft noch ganz an die Wand fahren? Sind 700 Milliarden Schulden nicht genug?
Marc Meyer
-
Dr. Meyer
Haben Sie im Ernst das Gefühl, Sie seien für die SNB ein Faktor? Nein, da nützt es auch nichts, wenn Sie Mitleid erheischen und in die Opferrolle schlüpfen, um sich bei Ihren Followern wichtig zu machen. Nein, Herr Meyer, für die SNB sind Sie nicht so wichtig wie Sie insgeheim hoffen und meinen.
Ja, was macht man nicht alles, um sich Gehör zu verschaffen.
Und wo sind denn jetzt Ihre fachlichen Argumente, die Sie bei Andern jeweils fordern?
Übrigens: ich bin ein unabhängiger, privater Kommentarschreiber.
Also lösen Sie sich von der fixen Idee, die SNB würde Sie verfolgen.
Sonst wäre dann wirklich psychologische Hilfe angesagt. -
Guten Abend, Herr Dr. Meyer
Wie schon mehrmals festgestellt, sind Sie im Zitieren von Publikationen der SNB oder Kommentaren Ihrer Leser mitunter sehr kreativ und der dadurch provozierte Widerspruch wird von Ihnen konsequent als persönliche Beleidigung empfunden.
Sie drohen mit EU-Beitritt und weitreichender Bankeninsolvenz und rechnen nicht mit Widerspruch? – das alleine deutet schon auf eine fachliche Überforderung Ihrerseits.
Es scheint Ihnen auch entgangen zu sein, dass die Bilanz der Nationalbank schon omnipräsent ist in den Medien, von einer nur anonym führbaren Diskussion zu sprechen ist da schon etwas gewagt.
Freundliche Grüsse
-
@Berater IV
Danke
Wo ist Ihr fachliches Argument?
Geldschöpfung der Banken: Vergessen?
Jahrzehnte lang falsch gelehrt. Auch auf der Home page der SNB.
Erinnern Sie sich an meinen Beitrag: Die SNB und das Märchen von der Geldschöpfung?
Die BoE schrieb mir in der Folge ab und Plagiat-Jordan tut nun so, als hätte er es imner gwusst.
Bitte objektiv bleiben IV Berater.
Danke
Marc Meyer
-
@Roman Günter
Richtig.
Endlich ist die Bilanz der SNB in aller Munde.
SNB Jordan behauptet, bei negativem Eigenkapital könne die SNB dieses beseitigen durch Geld drucken.
Nein – die Steuerzahler werden dafür aufkommen müssen.
Hört Jordan nicht gern.
Ist aber so.
Und übrigens: Woher wissen Sie, dass G.L.und Beobachter Ii derselbe ist?
Sie verstecken sich. Was ist der Grund?
Marc Meyer
-
Nun ja Herr Meyer….
–
Personen wie Günther, Abderhalden, Jordan, Sommaruga, Burkhalter, Schlumpf und Consorten werden eines Tages im Gefängnis ihre Rechenschaft ablegen müssen.
Sie haben nur die eine Wahl, dass System aufrecht zu erhalten und zu hoffen das die Masse der Bürger niemals dahinterkommt was falsch läuft.
Ein Crash des Euros mit folgendem Zusammenbruch des Dollars und Frankens, wäre für die alle das Ende……. aussee sie leben dann schon in Sibirien wo der nächste Nachbar 200km entfernt ist. -
Guten Abend, Herr Roth
Da habe ich ja nochmals Glück gehabt, schreibt man meinen Namen ohne „h“, sonst würden Sie mich womöglich auch nach Sibirien verfrachten wollen – und das vermutlich ohne Kubanischen Rum und Zigarre.
-
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@Roman Günter
Herr Klaus Stöhlker hat ihnen echt weh getan.
Nicht wahr?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
-
Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Herr Stöhlker ist professioneller Kommunikationsberater, der sich v.a. dann ins Zeug legt, wenn’s mal nicht mehr so rund läuft mit der Kommunikation. Sein Beitrag ist ein guter Indikator für kommunikative Probleme. Das tut alles andere als weh 😉
Freundliche Grüsse
-
Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
weiter unten schreibt Herr Roman Günter an meine Person: Zitat:
„Ihr Beitrag zeigt, Sie haben alle Informationen, lassen sich aber für die entsprechenden Schlussfolgerungen von Herrn Meyer fernsteuern. Befreien Sie sich.“
Herr Meyer, ob Sie es glauben oder nicht – Es waren exakt die Worte von Herr Jean Studer „befreien Sie sich“!!! kurz vor meinen Eintritt ins hinterste Wartezimmer des SNB Gebäude – mit Gemälden von Prof. Th. Jordan und Prof. Hildebrandt – eine unheimliche Konstelation, oder?.
@Non,
zu Dr. Marc Meyers Antwort auf Ihren Post füge ich hinzu:
Ohne Staat gibt es keine Gesetze. Ohne Gesetze ist Anarchie. Da gibt es kein sicheres Eigentum und keine Vertragssicherheit, denn ein Vertrag, der sich nicht durchsetzen lässt, bleibt auch nur solange Vertrag, bis der eine Vertragspartner sich nicht daran hält…
Wenn es aber kein Eigentum und keine Vertragssicherheit gibt, braucht es einen Staat, der die Gesetze macht und die Gerichte konstituiert. Aber der Staat hat ja bekanntlich dann noch kein Geld. Also muss er erst Geld machen, d.h. er muss sich verschulden. Es ist gar nicht so einfach, wie uns gewisse Leute hier weismachen wollen. Der Wert jeder Sache entsteht aufgrund einer individuellen, subjektiven Einschätzung. Legt niemand Wert auf ein Ding, ist es wertlos. Da Gold schon immer begehrt war, hat es seinen Wert auch nie verloren. Preis und Wert sind zwei unterschiedliche Begriffe. Der Preis kann den Wert nicht übersteigen, da der Preis aufgrund der Wertschätzung entsteht. Wenn der Preis eines Computers nicht Ihren Vorstellungen (Ihrer Wertschätzung) entspricht, kaufen Sie ihn nicht. Wenn alle finden, der Preis sei zu hoch, wird der Hersteller entweder den Preis senken oder Pleite gehen. Sehen Sie, @Non, leider wird Geld immer über seine Funktionen statt über sein Wesen definiert. Das verursacht die wirrsten Theorien wie @Günter&.Co. unter Beweis stellen. Geld ist eine Schuld einer Bank: Bargeld ist die Schuld der SNB; Buchgeld ist eine Bargeldschuld der SNB oder Geschäftsbank. Mit dieser Definition meine ich natürlich das bestehende Schuld- und nicht Warengeld. -
@Roman Günter
Weiter unten lamentierten Sie:
„…IP-strategischen Gefälligkeitslobhudeleien von Herrn Stöhlker.“
Hat Ihnen doch weh getan.
Stehe Si edoch dazu.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
-
@Platon
Guten Tag Platon
Vielen Dank.
Nein unheimlich ist das nicht – es ist offensichtlich.
Es ist offensichtlich, dass der Kommentator, der sich „Roman Günter“ nennt, mit der SNB verbandelt ist – auch wenn er es abstreitet (seine Kontaktdaten will er jedenfalls nicht preisgeben).
Dasselbe gilt für das Chamäleon „Urs Abderhalden“ alias „Walt Rother“, alias „The real MM (Dr.!!) alias „Nick Norman“ alias alias alias
Der richtige Walter Roth vermutet sogar, dass Abderhalden und Roman Günter derselbe ist. Auch gut möglich.
Ich denke, SNB-Bankratspräsident Studer sollte sich befreien.
Auch Herr Jordan sollte sich befreien und seine anonymen Fürsprecher hier auch.
Wir verstehen wovon wir reden – die SNB (und ihre anonymen Vertreter hier) verstehen es nicht.
Deshalb werden diese immer persönlich beleidigend. SNB-Bankratspräsident Jean Studer & Co. bleibt offensichtlich nichts anderes übrig.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
P.S: und noch etwas:
Ist es nicht erstaunlich, wie sich hier die anonymen SNB-Vertreter ins Zeug legen, nur um uns zu widersprechen – obwohl wir ja „völligen Unsinn “ erzählen?
Vertrauen jedenfalls schafft die SNB so nicht,
-
@Platon
Noch ein interessanter Hinweis:
Der Kommentator, der sich „Roman Günter“ nennt, schreibt unten einen Kommentar an „G.L. (oder Beobachter II).
Weshalb weiss er das?
Weshalb weiss er, dass G.L. und Beobachter II identisch sind? Ist er selber G.L. und zugleich Beobachter II?
Ich denke nicht.
Schon bei früheren Diskussionen ist mir aufgefallen, dass der Kommentator, der die Irrlehre von SNB-Chef Jordan vertrat, darüber Bescheid wusste, wie der richtige Name eines anderen Kommentators hiess.
Es scheint also tatsächlich so, dass die Vertreter der SNB hier den Blog gehackt haben und wissen, wer was schreibt.
Bedenklich. Nicht wahr?
Werden wir von der SNB überwacht?
Das schafft nie und nimmer Vertrauen für unsere SNB.
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Schade, dass Sie wieder einmal persönlich werden….ziemlich schwach Ihre Haltung gegenüber Herr Klaus Stöhlker, bestätigt einmal mehr wessen Geistes Kind Sie sind. Sowohl Herr Stöhlker als auch Herr Meyer schreiben hier auf Insideparadeplatz für „Gotteslohn“.
Interessanterweise gleicht die aktuelle Ausgangslage sehr der Situation Ende der 1960er Jahre. Auch damals waren die Weichen längst auf Inflation gestellt, und trotzdem glaubte alle Welt, die Zentralbanker hätten alles im Griff. An das, was folgte, erinnert sich vielleicht noch der eine oder andere: Die Inflationsraten zogen auf zweistellige Werte an; die Arbeitslosigkeit schnellte nach oben; die Aktienkurse fielen, bis sie Anfang der 1980er Jahre historisch unterbewertet waren; und der Goldpreis ging förmlich durch die Decke.
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Guten Abend, Platon
quote
Sowohl Herr Stöhlker als auch Herr Meyer schreiben hier auf Insideparadeplatz für „Gotteslohn“.
unquoteWoher weiss man solches?
Freundliche Grüsse
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@Roman Günter
Gerne bestätige ich das.
Sie?
mfg
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@Platon
Sie schreiben:
„Das verursacht die wirrsten Theorien wie @Günter&.Co. unter Beweis stellen.“Dergleichen gilt insbesondere für Ihre vorliegende Replik.
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Guten Tag an die 5 Musketiere,
Sie wirbeln Kredit und Geld durcheinander, wie wenn Vermögen (Aktiva) und Schulden (Passiva) dasselbe wären. Die SNB gibt den Banken keine Darlehen, sondern sie schuldet ihnen Geld, also ist sie nicht Gläubigerin, sondern Schuldnerin. Die SNB hat nichts! Das Vermögen der SNB wird in der Volkswirtschaft hart erarbeitet und gehört dem Volk – und auf der Passivseite hat sie die Schuld dem Volk gegenüber, das dieses Vermögen erarbeitet und ihr zur Verfügung gestellt hat. Die SNB ist nichts weiter als Treuhänderin des Volkes, welchen Auftrag sie allerdings mehr schlecht als recht wahrnimmt.
Geld ist das in einem Geldschein verbriefte Recht, also der auf einem farbigen Zettel beurkundete Anspruch auf einen Wert, der diese Urkunde erst wertvoll macht. Der Geldschein an sich ist zwar ein Ding, aber ohne das innewohnende Forderungsrecht wertlos. Würde Geld keinen Wert (oder ein Recht auf einen solchen) beinhalten, wäre es, wie das Wort ja schon sagt, wert-los, also ohne Wert! Dann wäre es auch kein Geld mehr… Andersherum kann man auch sagen: ein Geldschein ist ein Schuldschein der SNB. Ein Schuldschein, der eine Schuld von genau Fr. 0.– verbrieft, ist ebenso viel Wert: Fr. 0.–. Daher ist es wichtig zu unterscheiden zwischen Geld und Geldschein. Ein Geldschein, der keine (wertvolle) Forderung beinhaltet, ist so viel Wert wie Papier. Erst die darin verbriefte Forderung auf einen Wert macht den Geldschein zu einem Wertpapier und damit wert-voll.
Wer glaubt und behauptet, das Eigenkapital der Nationalbank könne problemlos negativ sein und immer noch negativer werden, ohne dass die Währung kracht, hat anscheinend noch nie etwas von Währungszusammenbrüchen gehört.
Bar- und Buchgeld sind in der SNB-Bilanz immer auf der Passivseite, also ist Geld eine Verbindlichkeit der SNB; bei einer Geschäftsbank ist Buchgeld auf der Passivseite. Auch das kann man überall nachprüfen.
Ist die Nationalbank tatsächlich Gläubigerin?
Natürlich haben die Geschäftsbanken nicht alles Buchgeld mit repofähigen Wertpapieren besichert, sondern mit Handfestem, wie Hypotheken usw.. Und nun ist die SNB plötzlich die grösste Gläubigerin der Banken; vorher war sie noch Schuldnerin, d.h., sie kaufte befristet ein Wertpapier und gab dafür Geld (ihre Schuld), das sie selber gedruckt hat. Jetzt hat sie plötzlich Geld und ist daher grösste Gläubigerin und ist reich aus dem Garnichts? Oder doch eher nur in der grenzenlosen Phantasie einiger gut bezahlten Profis?
Wenn die Geschäftsbank der SNB bei Repogeschäften Wertschriften verkauft, bucht sie einen Aktivtausch (Girokonto/Wertschriften). Die SNB erscheint nicht in den Passiven der Geschäftsbanken. Somit ist klar, dass die SNB Schuldnerin und nicht Gläubigerin/Darlehensgeberin der Banken ist. Wenn sie Schulden und Vermögen nicht auseinanderhalten können, zeugt das nur von deren völligem Verdrehen der tatsächlichen Gegebenheiten und Vorgänge.
Die hart arbeitenden Bürger wissen, woher das Volksvermögen stammt: Aus Arbeit und nicht aus luftigen Buchungen und akademischen Verdrehungen der Realität.
Wenn man der Realität ins Auge blickt, ist es eigentlich ganz einfach: Die Menschen verpfänden ihr erarbeitetes Eigentum in Form von Wertpapieren, Edelmetallen oder eines Pfandrechts (z.B. Hypothek) der Bank, damit diese ihnen Geld (Zahlungsmittel) zur Verfügung stellt, womit sie investieren, ihren Lebensunterhalt bestreiten und ihrer Arbeit nachgehen können. Der aufgrund dieses verpfändeten Eigentums gewährte Kredit erscheint dann als Forderung in den Aktiva der Bankbilanz, währenddem die Bank gleichzeitig den Anspruch auf Bargeld als Schuld in die Passiva bucht. Das zugrundeliegende Vermögen gehört also den Bürgern und die Bank bestätigt den Eingang des Vermögens mit ihrer Schuldanerkennung (= Buchgeld). Die Bank verpfändet dann das Vermögen teilweise der SNB, damit diese ihrerseits der Bank Bargeld (= gesetzliches Zahlungsmittel) und Giroguthaben zur Verfügung stellt.
Daher ist es auch völliger Quatsch, was da die SNB sabbert. Bargeld ist für die SNB eine Schuld und keine Liquidität. Ergo kann sie auch illiquid und der Franken angegriffen werden, wenn das Eigenkapital negativ wird. Folglich kann die SNB auch nicht einfach Geld aus dünner Luft schöpfen und sich mit einer Überweisung aus den Schulden befreien; die Giroguthaben der Banken sind gesetzliche Zahlungsmittel für die Banken – nicht für die SNB. Nein meine Herren: auch die SNB MUSS liefern – und wie!
Wenn ihr schon diesen einfachen Vorgang nicht verstehen und Schulden als Vermögen deklarieren, ist das nicht mehr lächerlich, sondern überaus tragisch.
Wenn zwei Menschen dieselbe Münze betrachten, behauptet der Eine, es sei eine Zahl aufgeprägt, der Andere, es sei ein Bild drauf! Solange diese beiden Menschen die Münze nicht umdrehen und merken, dass sie zwei Seiten hat, werden sie sich streiten bis in alle Ewigkeit, denn jeder ist überzeugt, dass er recht hat!
-
Der Staat kann gegen Aufnahme von Krediten (Staatsanleihen) Geld an die Bevölkerung verteilen wie ihm beliebt, und die Zentralbanken durch Aufkauf dieser Kredite (Staatsanleihen) diese Kredite vorzeitig zurückzahlen (in Form von Geld). Diese Kredite (Stastsanleihen) welche das Vermögen der Zentralbank darstellen, haben also gar nichts mit Arbeit zu tun, sondern mit der Fähigkeit der Staaten, diese Kredite wieder zurückzuzahlen.
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@Platon
Danke
„Fünf Musketiere“ – ja das ist eine gute Beschreibung. Die Zahl fünf ist zwar etwas hoch. Einige von denen verwenden verschiedene Pseudonyme, um den Eindruck einer höheren Zahl zu erwecken. Sie haben solche Tricklein nötig – wir nicht.
Ihre Argumentation, Platon, ist vollkommen korrekt. Und es ist alles so einfach zu verstehen. Aber die Musketiere, welche hier die SNB vertreten sind geistig blockiert – genauso wie die SNB.
Und wie immer: Wenn diese Herrn nicht mehr weiter wissen, so werden sie persönlich beleidigend.
Damit schafft die SNB kein Vertrauen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
-
@Non
Danke
Der Staat kann seine Kredite nur zurückzahlen, wenn er entsprechende Steuereinnahmen erhält. Um Steuern zahlen zu können benötigen die Privaten Haushalte Löhne und diese erhalten sie durch Arbeit.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Marc Meyer Dr.
Nebst Einkommenssteuer gibt es verschiedene Steuerarten (Vermögen, Mehrwert). Der Wert der Zentralbankaktiva entsteht durch die Fähigkeit des Staates, das ausgegebene Geld wieder einzusammeln (und damit den Kredit zurückzuzahlen), also Steuern erheben zu können, und nicht durch die besteuerte Grösse per se (Arbeit, Kapital, Konsum). Das Vermögen der Zentralbank wurde nicht erarbeitet, sondern ist ein Kredit der zurückzuzahlen ist!
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@non
Danke
Richtig.
Aber die SNB kann diesen Kredit nicht mehr zurückzahlen, wenn ihr Eigenkapital negativ ist.
Sehen Sie das Problen?
MfG
Marc Meyer
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@ Marc Meyer Dr.
Da gehe ich mit Ihnen einig und habe nichts anderes behauptet.
Das Eigenkapital kann vor allem darum negativ werden, weil die Fähigkeit der EU-Staaten die Kredite zurückzuzahlen gering ist, oder der Markt dies so einschätzt. Dies tangiert direkt die Fähigkeit der SNB, ihre Kredite zurückzuzahlen.
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@ Dr. Marc Meyer
Liquidität
Duden:
1. Fähigkeit eines Unternehmens, seine
Zahlungsverpflichtungen fristgerecht zu erfüllen
2. flüssige Mittel (wie Bargeld, Bankguthaben o. Ä.)Gablers Wirtschaftslexikon:
Betriebswirtschaftslehre:
1. Begriff: Fähigkeit und Bereitschaft eines Unternehmens, seinen bestehenden Zahlungsverpflichtungen termingerecht und betragsgenau nachzukommen.Wirtschaftstheorie/Geldtheorie:
1. Allgemein: Liquidität stellt die durch Geld oder andere Tauschmittel repräsentierte Verfügungsmacht über Bedarfsgüter dar.
Wenn ich einen Kredit zur Verfügung habe, verfüge ich über Geld und bin damit zahlungsfähig, also liquide.
Bei der SNB funktioniert das nicht, weil sie sich nicht selber einen Kredit geben kann.-
@will williamson
Danke
Der Satz
„Wenn ich einen Kredit zur Verfügung habe, verfüge ich über Geld und bin damit zahlungsfähig, also liquide.“
stammt von Ihnen und nicht vom Lexikon. Nicht wahr.
Das sehe ich anders: Ein Kredit ist Mittel zum Zweck, um Liquidität zu finanzieren. Die Liquidität ist links in der Bilanz, der Kredit rechts.
Die Giroguthaben der Banken bei der SNB sind Liquidität für die Banken – nicht für die SNB.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Williamson
Wollen Sie unsere schöne Diskussion jetzt etwa noch durch Ihre penetrante Sachlichkeit versauen?
Verschwinden Sie von diesem Forum! Je schneller je besser!!@Meyer
Nachtrag III – aber subito!! Sonst geht hier noch alles vor die Hunde!!!! -
@Abderhalden: Woher nehmen Sie Ihre Frechheit, Sie Toggenburger?
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@Williamson
Nehme nichts, habe schon alles, was ich brauche 😉. Und selbst ? Immer noch hier? Hoffentlich ohne Verstand – dann hat Meyer Sie lieb. Versprochen!
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@ Rudolf Müller /“Parallelwelt“
Sie bringen es auf den Punkt.
Und wiederum antwortet Herr Meyer mit «Sie sollten» oder schimpft andere Meinungen als dumm und ignorant und gibt sich als schulmeisterlich und wertend wie immer.Dabei dreht er sich seit Jahren in einer Endlosschleife, die er selbst mit Kommentaren am meisten bewirtschaftet. Und teilt nur Wertungen und Bewertungen aus bei abweichenden Meinungen. Eben wie ein Lehrer.
Folge: Von den jewiligen Kommentaren verfasst er meist 75% (in Länge) gleich selbst; der Rest verteilt sich vor allem auf zwei /drei Supporter, die sich jeweils gerne gleich selbst und selbstverstärkend bestätigen.Dies ist wahrlich keine Basis für eine breite und ernstzunehmende Auseinandersetzung und zeigt auch an, dass die Thematik nicht auf diesem Diskussionsniveau und gegenseitiger Gefälligkeitskommentierung abgehandelt werden kann, wo immer die gleichen Phrasen gebetsmühlenartig und boulevardesque heruntergeleiert und zwischen zwei /drei sich gegenseitig bestätigenden Kommentarschreibern herumgereicht werden.
Fazit: Ein theatralisches Kommentar-Schneeballsystem ohne Wirkung!
Ich habe Herrn Meyer auch in vorhergehenden Beiträgen zig. Sachargumente geliefert. Er hat nie KONKRET darauf Bezug genommen.
Und ich bin es müde, immer die gleichen Argumente zu wiederholen, nur weil er nicht darauf antworten will und dann oft Sachen unterschiebt, die so nicht gesagt wurden. Dies ist billige Taktik, jedoch keine Sachargumentation.-
@“G.L.“
Danke
Schade, dass in Ihrem Kommentar kein einziges fachliches Argument vorhanden ist, auf das ich eingehen könnte.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@G.L.
Danke
Sie schreiben:
@G.L.
Danke
Sie schreiben:
Zitat:
„Ich habe Herrn Meyer auch in vorhergehenden Beiträgen zig. Sachargumente geliefert. Er hat nie KONKRET darauf Bezug genommen.
Und ich bin es müde,…“
Zitat Ende
Ihr Pseudo G.L. sagt mir gar nichts.
Sie müssten mir schon konkret schreiben, unter welchem Pseudonym oder wahrscheinlicher unter welchen Pseudonymen haben Sie mir schon geschrieben?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag, G.L. (oder Beobachter II)
Die Diskussion ist keineswegs ohne Wirkung. Wer sich mit dem Bankgeschäft auseinandersetzt, kann sich nicht auf rein technische Vorgänge beschränken. Das Bankgeschäft ist nicht nur mitten drin im wirtschaftlichen Geschehen sondern steht auch im Brennpunkt gesellschaftlicher Ansprüche und Vorstellungen. Zum weiteren Verständnis des Bankgeschäfts gehört m.E. auch die Auseinandersetzung mit Erscheinungen wie dem „Meyer-Komplex“ (im psychologischen Kontext).
So, wie sich ein Fussballfunktionär mit dem Hooliganismus auseinandersetzen sollte, so kann auch ein Dr. Meyer und seine Gefolgschaft nicht einfach ignoriert werden.
Beste Grüsse
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An Marc Meyer:
Einmal mehr schreiben Sie an mich:
„Schade, dass in Ihrem Kommentar kein einziges fachliches Argument vorhanden ist, auf das ich eingehen könnte.“
Und setzen dann weiter unten gleich noch einen drauf, indem Sie etwas aus der Zusammenhangsphantasie „zitieren“, das ich so nicht geschrieben habe.Wieder einmal die ewig gleiche Leier, wenn Sie keine fachlichen Argumente mehr haben und auch das Repertoire an storytelling ausgedünnt ist. – So kommen Sie nicht weiter.
Drehen Sie sich doch im Hamsterrad weiter…oder melden Sie sich bei einem Wirtschaftspsychologen!
q.e.d. -
@G.L.
Nochmals
Wo ist fachliches Argument?
Ich kann auch schreiben: Ist bei Ihnen die Luft draussen?
Offenbar.
Schönen Abend
Marc Meyer
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@Roman Günter
Sie fallen wieder in Ihr altes Muster:
Wenn Sie fachlich wiederlegt sind, werden Sie persönlich beleidigend.
Schade
Marc Meyer
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Nachtrag II
Die Illusion mit dem „Passivtausch“
Seitens der SNB wir immer wieder argumentiert, die SNB müsse nie Vermögen (Aktiven) verkaufen im Auftrag von Banken. Jede Transaktion mit der SNB führe letztlich zu einem Passivtausch in der Bilanz der SNB. Daraus folge, dass die SNB nie illiquide werden könne – sie müsse ja nie Liquidität abgeben.
SNB-Chef Jordan leitet das ab aus der Argumentation, die SNB müsse gegen eine Banknote kein Gold hergeben. Aus dieser korrekten Tatsache kommt er jedoch zum vollkommen irrigen Trugschluss, die SNB müsse nie Vermögen veräussern bzw. ihre Schulden nie zurückzahlen.
Dass dies ein gefährlicher Irrtum ist, zeigen folgende Überlegungen:
Angenommen die UBS verkaufe der SNB 1 Milliarde Euro zum Kurs von 1.20. Da die SNB nicht mit eigenem Vermögen bezahlen kann, schreibt sie der UBS 1.2 Milliarden Franken auf ihrem Konto bei der SNB gut.
Bei dieser Transaktion sind neu Schweizerfranken geschaffen worden bzw. entstanden, die es vorher nicht gab. Die Franken sind aber nicht aus dem Nichts entstanden, sondern als Gegenbuchung zu den von der SNB gekauften Euros.
Es ist somit logisch, dass diese Franken bei einem Rückkauf von Euros durch die UBS wieder vernichtet, bzw. aus dem Markt genommen werden Das bedeutet eine Bilanzverkürzung wie die Geldschöpfung vorher eine Bilanzverlängerung war.
Fällt in der Zwischenzeit der Euro auf eins zu eins, so kann die SNB der UBS keine 1.2 Milliarden zurückzahlen, falls diese ihr 1.2 Milliarden Franken verkaufen will. Die SNB ist somit Konkurs.
Hier kommt nun die irrige Argumentation mit dem Passivtausch ins Spiel.
Die SNB behauptet, sie müsse keine Euros verkaufen, sondern es käme in jedem Fall zu einem Passivtausch in der Bilanz der SNB.
Falls die UBS der SNB die 1.2 Milliarden Franken verkaufen wolle, werde sie der UBS antworten, dass sie ihr keine Euros gegen Franken verkaufe. Dies solle sich gefälligst einen anderen Verkäufer von Euros gegen Franken suchen.
Und jede Bank, welche Franken kaufe gegen Euros, habe ein Konto bei der SNB. Ergo führe jede Transaktion mit der SNB zu einem Passivtausch in der Bilanz der SNB. Dabei bleibe das Vermögen der SNB unangetastet.
In dieser Argumentation stecken mehrere Irrtümer: Die SNB über sieht, dass sie die Euros nicht mit Eigenkapital finanziert hat, sondern mit kurzfristigem Fremdkapital und somit Weisungen ihrer Kapitalgeber entgegennehmen muss.
Dann geht die SNB von der Illusion aus, dass es keine Geldvernichtung mehr gibt. Einmal geschaffene Franken blieben für immer in der Bilanz der SNB. Ein Verkauf von Euros gegen Franken führe nie mehr zu einer Abschöpfung von Franken – es sei denn die Initiative ginge von der SNB aus.
Mit anderen Worten: Die internationalen Investoren seien im Franken gefangen. Sie dürften diese nie mehr zurückwechseln in Euro. Wenn sie ihre Euros verkaufen wollen, so müssen sie diese an einen anderen Investor verkaufen, der bereit sei, in Franken bei der SNB zu investieren.
Diese Behauptung der SNB ist natürlich Unsinn – die Schweiz würde sich vom internationalen Zahlungsverkehr abschotten. Die SNB klärt auch nicht darüber auf, welche Banken ihre Euros international verkaufen dürfen und welche nicht.
Will also die UBS ihre 1.2 Milliarden Franken bei der SNB wieder in Euros umtauschen, so könne sie diese beispielsweise der CS verkaufen.
Die CS habe dann auch ein Konto bei der SNB. Die SNB verbuche in diesem Fall einfach:
Giroguthaben UBS / Giroguthaben CS 1.2 Milliarden und das Geschäft sei erledigt; die SNB nicht Konkurs.
Wo liegt der Irrtum in dieser Argumentation?
Die UBS hat anfänglich 1 Milliarde Euros der SNB verkauft zu 1.20. Deshalb hat ihr die SNB 1.2 Milliarden Franken gutgeschrieben (gutschreiben heisst: Eine Schuld eingehen).
Die SNB hat auf ihrer Aktivseite nun Devisen im Betrag von 1 Milliarden Euros, die 1.2 Milliarden Franken wert sind.
Fällt nun der Euro auf eins zu eins, so sind die Devisen der SNB nur noch 1 Milliarde Franken wert.
Kauft nun die UBS von der CS 1.2 Milliarden Euros, so kann sie diese Euros der CS bezahlen mit ihrem Geld, das sie bei der SNB besitzt: Das sind 1.2 Milliarden Franken. Das sind gesetzliche Zahlungsmittel. Die SNB muss also den Zahlungsauftrag der UBS laut Gesetz ausführen und der CS 1.2 Milliarden Euros überweisen. Dazu muss sie 1.2 Milliarden Franken in Form von Giroguthaben der UBS vernichten.
Dadurch werden die 1.2 Milliarden Franken auf der Passivseite der SNB-Bilanz vernichtet. Die UBS hat bezahlt mit ihren Schweizerfranken bei der SNB. Das ist eine Bezahlung durch Geldvernichtung.
(Wenn Sie eine Zahlung tätigen mit ihrem Guthaben bei einer Bank, so wird auch ihr Guthaben verringert. Das ist auch eine Bezahlung durch Geldvernichtung; bzw. Vernichtung von Bankguthaben).
Da nun die CS ihr Konto auch bei der SNB hat, entstehen neu Schweizerfranken aufgrund der Euros der CS, welche diese nun anstelle der UBS bei der SNB hält.
Die Buchungssätze aus Sicht der SNB lauten somit
a)
Giroguthaben UBS / Devisenanlagen Euro 1.2 Milliardenb)
Devisenanlagen Euro / Giroguthaben CS 1.2 MilliardenDiese beiden Buchungen will die SNB nun kürzen, indem sie die Devisenanlagen bei a) rechts und bei b) links herauskürzt.
Es entsteht somit der Buchungssatz Giroguthaben UBS / Giroguthaben CS 1.2 Milliarden
Das ist der von der SNB behauptete Passivtausch.
Der Haken bei der Geschichte ist der, dass der erste Buchungssatz gar nicht möglich ist, da die SNB lediglich 1 Milliarden Devisenanlagen besitzt.
Die SNB ist Konkurs.
Die Argumentation der SNB ist somit trügerisch: Würde sie einen Passivtausch verbuchen, so entstünde auf der Passivseite ein Giroguthaben gegenüber der CS von 1.2 Milliarden, während auf der Aktivseite nur 1 Milliarde Franken Vermögen (gehalten in Devisenanlagen) verbucht würde.
Es entstünde somit aus diesem Passivtausch eine Geldschöpfung von 0.2 Mrd. aus dem Nichts.
Das wäre Betrug der SNB.
Es ist zwingend, dass die SNB sich nun endlich einmal korrekt mit Buchhaltung auseinandersetzt.
Es geht immerhin um bereits 700 Milliarden gesetzliche Zahlungsmittel der Banken, welche die SNB nicht als solche anerkennen will.
Marc Meyer
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@Roman Günter
Danke
Nochmals:
Laut Gesetz sind die Sichtguthaben der Banken bei der SNB gesetzliche Zahlungsmittel für die Banken.
Die Sichtverbindlichkeiten der SNB sind keine gesetzlichen Zahlungsmittel.
Nur Aktiven können Zahlungsmittel sein.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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„Parallelwelt“
Dr. Marc Meyer und seine Anhänger haben sich als Grundlage für ihre Geldsystembetrachtungen eine eigene, allen Angriffen trotzende Parallelwelt geschaffen.
In Anlehnung an das „Freie Marktgeld“ von Friedrich August von Hayek glauben sie bereits heute, dass die SNB nicht mehr über das Monopol zur Ausgabe des „einzigen staatlichen Geldes“, des „Schweizer Franken“ verfügt. Die SNB wird wie eine beliebige andere Geschäftsbank in ihr volkswirtschaftliches Modell eingebaut.Um dies zu verdeutlichen ein einfaches Gedankenexperiment.
In der Schweiz existieren noch drei Banken, Die UBS, die CS und die SNB. Jede dieser Banken gibt ihre eigenen Schweizer Franken aus, also UBS-Franken, CS-Franken und SNB-Franken. Die Franken der SNB besitzen keine Monopolstellung mehr.
Die CS hat nun Forderungen in Höhe von 10 Mrd. SNB-Franken an die SNB, welche in der CS-Bilanz mit einem Wert von 10 Mrd. CS-Franken erscheinen. Es stellt sich nun heraus, dass die SNB sich als international tätiger Hedgefond verspekuliert hat und ihre Aktiva um 10 % wertberichtigt werden muss.Folglich sind auch die Forderungen der CS an die SNB um 10 % in ihrem Wert zu berichtigen. Diese besitzen in der CS-Bilanz jetzt nur noch einen Wert von 9 Mrd. CS-Franken. Dieses Gedankenexperiment, welches die Modellbildung von Dr. Marc Meyer und seinen Anhängern perfekt unterstützt, hat nur einen Fehler. Es hat nichts mit der Realität zu tun.
Die SNB ist die einzige Institution in der Schweiz, die den „Schweizer Franken“ in Umlauf bringen darf und dieser „Schweizer Franken“ ist per Gesetz „gesetzliches Zahlungsmittel“. Damit kann ein „Schweizer Franken“ auch in der Schweiz nicht abgewertet werden. Er kann an Wert gegenüber anderen Währungen verlieren, aber nicht gegenüber der Währungseinheit der Schweiz, da er diese ja schließlich darstellt.Diese simple Logik kann man natürlich ignorieren und weiter in seiner Parallelwelt leben. Wenn dann nur noch Herr Roman Günter als nimmermüder Schreiber übrig bleibt, um die Herren in ihrer Parallelwelt sachlich von ihrem Trugschluss zu überzeugen, kann man natürlich behaupten, man habe mit seinen überzeugenden Argumenten alle anderen zum Schweigen gebracht. Entnervt haben viele zwischenzeitlich aufgegeben, auf die immer wieder gleichen Trugschlüsse zu antworten.
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@Rudolf Müller
Danke
Sie sollten unterscheiden lernen zwischen einem Franken, der aktiv verbucht wird und einem, der passiv verbucht wird.
Nurbein aktiver ist Zahlungsmittel. Die SNB besitzt passive.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Nein, Herr Dr. Meyer
Sie sollten unterscheiden lernen zwischen Wunschvorstellungen und Tatsachen. Es gibt keine aktiven oder passiven gesetzliche Zahlungsmittel. Es gibt Münzen, Banknoten und auf Franken lautende Sichtguthaben bei der SNB, die als gesetzliche Zahlungsmittel definiert sind. Eine gesetzliche Währung ist ein Wert für sich. Eine gesetzliche Währung kann keine Forderung sein, das wurde Ihnen schon seit einiger Zeit von vielen Kommentatoren bis ins kleinste Detail dargelegt.
Mit Ihrem Fokus auf die Bilanz schliessen Sie Türen und Geist.
Sie wollen vorsätzlich Grundlegendes nicht verstehen, da Sie sich schon längst in Ihre alten und falschen oder überholten Thesen verrannt haben und so scheuen Sie sich leider auch nicht davor, manch einem etwas einfacheren Gmüt ein verzerrtes Risikokonstrukt aufzuschwatzen und diffuse Ängste zu schüren.
Und wird es argumentativ für Sie wieder einmal mehr etwas eng, verabschieden Sie sich zuverlässig mit einer der Meyerschen Standard-Plattitüden.
Es ist zugegebenermassen im ersten Moment immer etwas hart, den Tatsachen ins Auge zu blicken. Meist wirkt es aber schlussendlich auch befreiend auf Geist und Seele und Sie erhalten vielleicht einmal ehrlich positive Aufmerksamkeit, keine IP-strategischen Gefälligkeitslobhudeleien von Herrn Stöhlker.
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@Roman Günter
Danke
Sie fallen wieder in Ihre altes bekannte Muster zurück: Wenn Sie fachlich nicht mehr weiter wissen, so werden Sie persönlich beleidigend.
Nochmals; Geld als Aktivum verbucht ist Zahlungsmittel. Ein Passivum kann kein Zahlungmittel sein.
Aus diesem Grund sind die Sichtverbindlichkeiten der SNB keine Zahlungsmittel für die SNB.
Das sollten Sie und SNB-Chef Jordan nun doch endlich verstehen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Platon
Der Wert des Schweizer Frankens entsteht in Kombination mit einer gesetzlichen Annahmepflicht und dem Markt im weiteren Sinne (Angebote von Dienstleistungen und Waren in Schweizer Franken). Die Aktiven der Nationalbank haben damit nichts zu tun, die werden u.a. dazu benötigt, die Geldmenge (M0) bei Bedarf wieder reduzieren zu können, daher können die Aktiven auch als Devisenreserve betrachtet werden.
Alternativ dazu könnte der Staat (der Bund, die Eidgenossenschaft, die Schweiz) anstatt Girokonti auch elektronisches Geld (als gesetzliches Zahlungsmittel) schaffen und den Geschäftsbanken gegen Devisen oder Wertschriften zuteilen. Technisch würde sich wenig ändern und die ganze Seignorage könnte in den Staatshaushalt fliessen. Der Wert des Schweizer Frankens würde sich vermutlich vorerst gleich entwickeln.
Dieses System hätte zwei enorme Nachteile, erstens müsste der Staat Mittel (Steuergelder) aufwenden, sollte die Geldmenge einmal wieder reduziert werden und zweitens gibt der Staat halt einfach aus, was man ihm gibt. Die jetzige Lösung in Bilanzform mit einer dosierten Dividende an Staat und Kantone ziehe ich also einem solchen System bei weitem vor.
Leider bringt es die Bilanzform mit sich, dass sich nun Leute wie Platon oder Dr. Marc Meyer darüber aufregen, dass die Nationalbank Schulden mache oder, wenn schon, dass sie das Geld dann wenigstens in der Schweiz investierte.
Nein, Platon, Sie sollen arbeiten für das Geld und dieses möglichst bald wieder ausgeben, damit wird der Wirtschaftskreislauf belebt. Und vergessen Sie dabei nicht, die Bilanz soll wirtschaftliche Vorgänge sichtbar und steuerbar machen und dabei die Realität möglichst genau abbilden – nicht alternative Realitäten schaffen.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Danke
Die Bilanz zeigt die Realität.
Und die ist:
Die Giroguthaben der Banken sind gesetzliche Zahlungsmittel für die Banken – nicht für die SNB.
Der Wert dieses Geldes hängt ab von den Aktiven der SNB.
Bei negativem Eigenkapital der SNB fällt der Wert von Notenbankgeld.
.Der Wert des Frankens wird viel weniger fallen als der Wert von Notenbankgeld, da Notenbankgeld nur ein Bruchteil der Schweizer Volkswirtschaft darstellt.
MfG
Marc Meyer
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Ach Gottchen, jetzt kommt auch noch eine Meyersche Parallelwährung in Meyers Parallelwelt. Ein Notenbank-Franken, der weniger Wert ist als ein Franken 😂😂😂.
Zeit für Nachtrag 21!
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Abderhalden……………..
hat Günter es nicht gut genug gemacht, oder sind sie vielleicht ein und derselbe?
–
Wo sind sie bloss runter gefallen…. ab der Halden……..
egal, in jedem Fall aber auf den Kopf….(((-: -
@Walter Roth
Danke
Ja der „Urs Abderhalden“ hat viele Pseudonyme hier. Ich wäre auch nicht erstaunt, wenn Ihre Vermutung korrekt wäre.
Auf jeden Fall sehen die Vertreter der SNB – wie immer sie sich nennen – hier auf diesem Forum nicht gut aus.
Die SNB verliert immer mehr an Vertrauen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Zitat SNB-Präsident Prof. Dr. Thomas Jordan:
„Zentralbanken haben kein Liquiditätsproblem. Ein erster Grund für die Sonderstellung einer Zentralbank liegt darin, dass es bei ihr keine Liquiditätsengpässe – also kurzfristige Zahlungsprobleme – gibt. Die Zentralbank kann sämtlichen Zahlungsverpflichtungen jederzeit nachkommen, weil sie die benötigte Liquidität selber schaffen kann.“
Quelle: Statistisch-Volkswirtschaftliche Gesellschaft Basel
Basel, 28. September 2011 Seite 5.
Zitat Ende.Die SNB kann keine Liquidität = Vermögen selber schaffen. Das Geld, das sie emittiert, ist ihre Schuld! Wenn die SNB also illiquid wird, kann sie nicht einfach mehr Geld = Schulden drucken und dann behaupten, sie sei liquid.
Die SNB sagt ja selber, was Liquidität ist: Zitat:
„Unter Liquidität eines Wirtschaftssubjekts wird die Fähigkeit verstanden, den zwingend fälligen Verbindlichkeiten jederzeit und uneingeschränkt nachkommen zu können.“
Zitat Ende.Verbindlichkeiten sind Schulden. Also muss auch die SNB jederzeit ihren Schulden nachkommen können. Und Geld ist für die SNB eine Schuld (= Passivum) und keine Liquidität: Folglich kann Liquidität keine Schuld, also kein Passivum sein, sondern muss zwingend ein Aktivum (= Vermögen) sein. Dies dürfte wohl selbst jedem, der noch nicht einmal einen Grundkurs in Buchhaltung besucht hat, klar sein. Weder Parlament noch Bundes- oder Bankrat haben m.W. Prof. Jordans seitenlangem Unsinn (s. Seite 5 f.) widersprochen, geschweige denn personelle Konsequenzen gezogen.
Der Schweizer Bundesrat hat am 19.8.2015 eine Stellungnahme abgegeben:
ZITAT:
„Bei der Geldschöpfung kauft die Nationalbank Aktiven und bringt damit neues Geld in Form gesetzlicher Zahlungsmittel in Umlauf. Dabei handelt es sich um Münzen, Banknoten und vor allem auch um staatliches Buchgeld (Giroguthaben der Geschäftsbanken bei der Nationalbank). Vor allem bei Banknoten und Münzen fallen bei der Geldschöpfung durch die Produktion auch erhebliche Kosten an. Durch die Geldschöpfung erhöht vorab die Nationalbank ihre Verbindlichkeiten im Ausmass der Zunahme der Notenbankgeldmenge (Notenumlauf und Giroguthaben). Im Gegenzug erhöht die Nationalbank ihre Währungsreserven. Diese Anlagen sichern die höhere Geldmenge durch entsprechende Guthaben ab. Sie werfen zwar meistens einen Gewinn ab, allerdings ist die Maximierung dieser Rendite kein Ziel der Geldpolitik. Eine Verwendung dieser Mittel zur Finanzierung von Aufgaben inner- oder gar ausserhalb der Nationalbank ist höchstens in einem begrenzten Umfang möglich, insbesondere über die Gewinnverteilung an Bund und Kantone. Eine weiter gehende Finanzierung der Staatsausgaben durch Notenbankgewinne läuft Gefahr, dass die geldpolitischen Stabilitätsbedürfnisse der Finanzpolitik untergeordnet werden.Grundsätzlich fällt bei der Geldschöpfung kein Gewinn an, denn es handelt sich um eine Bilanzverlängerung: Es werden sowohl die Bilanzaktiven (Vermögenswerte) als auch das Fremdkapital in Form von Notenumlauf oder Giroguthaben erhöht. Dieses Fremdkapital muss allerdings nicht zurückbezahlt werden, was ihm einen gewissen Eigenkapitalcharakter verschafft. Auf der anderen Seite muss die Nationalbank den Geldumlauf aber auch rasch wieder reduzieren können, wenn es die Geldpolitik erfordert. Für eine dauerhafte Reduktion der Geldmenge muss sie dazu auch ihre Aktiven verkaufen. Damit werden auch die Vermögen der Nationalbank reduziert.
Bei den Geschäftsbanken fällt ebenfalls nur ein begrenzter Geldschöpfungsgewinn an: Private Geldschöpfung kann nur in dem Umfang erfolgen, in dem – je nach Zinsumfeld – eine Kreditnachfrage besteht. Banken können dann ebenfalls ihre Bilanz verlängern, indem einerseits ein Kredit gewährt wird und gleichzeitig Mittel auf einem Bankkonto erhöht werden. Die Bank kann dann aus der unterschiedlichen Verzinsung von Krediten und Bankkonti einen Gewinn erzielen, was eine wesentliche Finanzierungsquelle für das Bankgeschäft darstellt (Zinsdifferenzgeschäft). Dieser Gewinn muss für die Bank ausreichen, um ihre Verwaltungskosten zu decken und verschiedene so entstehende Risiken abzudecken (z. B. Kreditausfallrisiken, Zinsänderungsrisiken).
1. Der Bund oder die Nationalbank könnten durch Geldschöpfung (von Münzen, Banknoten oder Buchgeld) keinen substanziellen Gewinn erzielen, weil dieser durch die Bedürfnisse der Liquiditätssteuerung eng begrenzt wäre: Die Geldmenge sollte grundsätzlich langfristig etwa im Umfang des Wirtschaftswachstums zunehmen. Kurzfristige Abweichungen – teilweise in erheblichem Umfang – ergeben sich durch geldpolitische Notwendigkeiten. Würde der Staat zusätzlich die gesamte, heute von Geschäftsbanken bestrittene Kreditschöpfung übernehmen, müsste er auch die daraus entstehenden Kosten und Risiken des Kreditgeschäfts übernehmen. Dazu kämen massive Interessenkonflikte, wenn der Staat Entscheide über Kreditvergaben treffen könnte.
2./3. Die Münzen werden zwar unter der Hoheit des Bundes geprägt, die Inverkehrsetzung erfolgt jedoch, wie bei den Banknoten, durch die Nationalbank. Die beiden Mechanismen sind also generell bereits sehr ähnlich.
4. Die Kreditgewährung durch Banken ist im Rahmen einer effizienten Kapitalallokation durchaus erwünscht, denn sie verfügen über die Möglichkeiten der Mengen-, Fristen- und Risikotransformation. Der entsprechenden Geldschöpfung sind allerdings auch enge Grenzen gesetzt: Einerseits ist die Schöpfung von Buchgeld durch die Banken durch die gesetzlichen Mindestreserven beschränkt. Diese müssen Banken in Form von Giroguthaben bei der Nationalbank halten; das Mindestreserveerfordernis liegt zurzeit bei 2,5 Prozent von deren kurzfristigen, auf Franken lautenden Verbindlichkeiten. Die tatsächlichen Reserven der Banken betragen derzeit über 50 Prozent, was bedeutet, dass sie ihr gesetzliches Kreditgewährungspotenzial bei Weitem nicht ausgeschöpft haben. Andererseits können die Banken nur in dem Umfang neue Kredite schaffen, als bei geltenden Zinssätzen eine entsprechende Nachfrage nach Krediten besteht und die Banken überhaupt gewillt sind, zu den herrschenden Bedingungen neue Kreditrisiken einzugehen. Letztlich haben die Banken ein Interesse daran, dass die Kredite auch zurückbezahlt werden. Im Übrigen wird durch die Tilgung eines Kredites die geschaffene Geldmenge auch wieder vernichtet. Durch die Steuerung des Zinsniveaus auf dem Franken-Geldmarkt kann die Nationalbank zudem das Kreditvolumen massgeblich beeinflussen. Würde die Kreditgewährung aber direkt durch die Nationalbank gesteuert, beispielsweise durch eine Rationierung der Kredite, hätte dies unerwünschte Rückwirkungen auf den Zinssatz und damit auf die Wirksamkeit der Geldpolitik. Ein mögliches Dilemma zwischen den Anforderungen der Geldpolitik und denjenigen der Finanzstabilität an die Höhe der Zinsen würde durch eine Verstaatlichung der Kreditschöpfung deshalb nicht grundsätzlich gelöst.
5. Der grösste Teil des Notenbankgeldes wird bereits in Form von Buchgeld in Umlauf gebracht. Wie bereits beschrieben, führt der Kreditschöpfungsgewinn nicht zu Mehreinnahmen, welche zur Finanzierung von Ausgaben verwendet werden könnten, sondern steht den Kosten und Risiken des Bankgeschäfts gegenüber, beispielsweise auch denjenigen, die bei der Bereitstellung des Zahlungsverkehrs anfallen““.
Zitat Ende.
Quelle:
https://www.parlament.ch/de/ratsbetrieb/suche-curia-vista/geschaeft?AffairId=20153391Die SNB kann schon rein aus buchungstechnischen Gründen die Ausgabe von Banknoten nicht in der ER buchen:
Aktiven/Ertrag? Oder Aufwand/Passiven?
Wären Banknoten ein Aktivum, wie Sie und die SNB argumentieren so wären sie ja folglich eine Schuldverpflichtung der Geschäftsbanken und damit auch eine Schuldverpflichtung der Bürger und Unternehmen, denn sie wären ja ein Guthaben der SNB! Anzunehmen, dass Unternehmen ihre wertvollen Waren hergeben, um dadurch eine Schuldverpflichtung einzugehen, ist absurd. Ebenso absurd ist es zu glauben, dass jemand einen Monat dafür arbeitet, um dadurch eine Schuld als Lohn zu erwerben. Würden die Banknotenwerte aus Aufwand gebucht, wären die Banknoten nicht gedeckt, da der Aufwand zu negativem Eigenkapital würde. Solcherlei Wissen ist Grundwissen und keineswegs hoher Latein.
Sie behaupten Herr Dr. Marc Meyer mache es sich zu einfach bei der Auslegung der von Ihnen an den Kopf geworfenen Gesetzestexte – ohne – mit derselben Sorgfalt Stellung zu nehmen. Mir haben Sie Esoterik und realitäsfremde Beispiele vorgeworfen.
Herr Roman Günter wer so mit dem Rechtsstaat umgeht, hat ihn schon längst abgehakt; eine weitere Stütze unserer Gesellschaft ist in den Sog des politischen Opportunismus (Rüttli-Abkommen) geraten und trudelt auf die Abrisskante zu.
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„Folglich kann Liquidität keine Schuld, also kein Passivum sein, sondern muss zwingend ein Aktivum (= Vermögen) sein.“
Wenn mir die Bank einen ausreichenden Kredit gibt, habe ich ihr gegenüber eine Schuld, bin aber zugleich liquide. Nur habe ich die Liquidität nicht selber geschaffen. Für die SNB dürfte das so nicht funktionieren. -
@Plato
Danke
Könnte die SNB tatsächlich durch Geldschöpfung Liquidität aus dem Nichts schaffen, wie SNB Chef Jordan und der Bundesrat behaupten, so entstünde dabei Eigenkapitsl der SNB.
Die SNB verwechselt abermals Fremdkspital mit Eigenkapital.
Schönen Abend
Marc Meyer
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@Will Williamson
Kredit kurzfristig aufnehmen bedeutet nicht, liquide sein. Man kann damit liquide Mittel erhalten. Aber der Kredit ist nicht die Liquidität.
Liquidität ist per definition Vermögen.
MfG
Marc Meyer
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Gute Tag, Herr Meyer
Hier noch ein Beispiel aus der täglichen Bankenwerbung (Raiffeisen):
Kontokorrentkredit – der Betriebskredit zur laufenden Betriebssicherung
Dieser kurz- bis mittelfristige Kredit zielt darauf ab, den laufenden Betrieb zu sichern. Meist wird er dazu genutzt, dringende Anschaffungen zu tätigen, die (!) Liquidität Ihres Unternehmens vorübergehend sicherzustellen oder um Umsatzschwankungen auszugleichen.Das wäre doch mal ein guter Zeitpunkt für Sie, sich elementares Fachwissen zum Bankgeschäft anzueignen. Hier mein Buchvorschlag für Sie: „Das Schweizerische Bankgeschäft“ ISBN 978-3-7255-6324-1
Beste Grüsse
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Guten Tag, Platon
Was Sie im Teil mit der Stellungnahme wiedergeben, versuche ich Ihnen schon seit einiger Zeit näher zu bringen. Ihr Beitrag zeigt, Sie haben alle Informationen, lassen sich aber für die entsprechenden Schlussfolgerungen von Herrn Meyer fernsteuern. Befreien Sie sich.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Danke
Nochmals.
Man kann einen Kredit aufnehmen, um flüssige Mittel zu finanzieren.
Diese flüssigen Mittel sind dann die Liquidität – nicht der Kredit.
Wenn Sie einen Kredit aufnehmen zum Kauf eines Autos, so ist der Kredit nicht das Auto.
Schreibt das die Raiffeisen anders? Oder ist das in Ihrem Buch anders beschrieben?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Nein, nein, nein, nein, Herr Meyer! Folgen Sie bloss nicht Herrn Günters hinterhältigem Rat!! Lesen bildet!!! Und Bildung ist ja wohl das allerletzte, was Sie wollen!
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@Roman Günter
Wie immer fallen Sie in Ihr gängiges Muster zurück:
Wenn Sie fachlich nicht mehr weiter wissen, so werden Sie persönlich beleidigend.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Nachtrag I
Klagen gegen die SNB sind prorammiert
Beispiel 1:
Angenommen, Sie, verehrte Leserin, verehrter Leser, verkaufen der UBS 100‘000 Euro zum Kurs von 1.20 zum Franken. Auf Ihrem Schweizerfranken Konto bei der UBS werden Ihnen somit CHF 120‘000 gutgeschrieben. „Gutschreiben“ bedeutet nicht, die Schuld bezahlen, wie SNB-Chef Jordan behauptet, sondern im Gegenteil eine Schuld eingehen. Die UBS geht Ihnen gegenüber eine Schuld im Betrag von CHF 120‘000 ein. Sie haben ein Guthaben bei der UBS und die UBS umgekehrt einen Schuld bei Ihnen.
Nun falle der Euro auf eins zu eins. Die UBS hat jetzt eine Schuld Ihnen gegenüber von CHF 120‘000 aber das Vermögen der UBS beträgt in Schweizerfranken umgerechnet nur noch 100‘000 Franken. Die UBS muss ihre Bilanz deponieren.
Denn wollen Sie nun mit Ihren 120‘000 irgendetwas bezahlen und geben der UBS einen Zahlungsauftrag, so kann die UBS diesen nicht ausführen, weil sie nicht über genügend Franken verfügt.
Oder wollen Sie CHF 120‘000 bei der UBS abheben, so geht das auch nicht: Die UBS muss ja zuerst die 100‘000 Euro verkaufen und dafür Schweizerfranken erhalten. Das geht nicht zum Kurs von eins zu eins. Die UBS ist zahlungsunfähig und Konkurs. Deshalb der Gang zum Richter.
Beispiel 2:
Die UBS verkauft der SNB 100 Milliarden Euro zum Kurs von 1.20. Der UBS werden auf ihrem Girokonto bei der SNB 120 Milliarden Franken gutgeschrieben. Mit diesem Geld darf die UBS jederzeit etwas bezahlen, denn es ist ja Geld – gesetzliches Zahlungsmittel – für die UBS nota bene – nicht für die SNB.
Angenommen, der Euro falle nun auf eins zu eins zum Franken. Die SNB hat also eine Schuld von 120 Milliarden Franken; aber nur noch Vermögen von umgerechnet 100 Milliarden Franken. Will nun die UBS ihre 120 Milliarden Zahlungsmittel bei der SNB in eine andere Währung umschichten (die UBS-Kunden verlangen das), so kann die SNB den Zahlungsauftrag der UBS nicht mehr ausführen.
Die SNB müsste an die Verkäufer dieser Währung Vermögen im Wert von 120 Milliarden Franken übertragen. Sie besitzt aber nur Vermögen im Wert von 100 Milliarden Franken. Die SNB ist zahlungsunfähig und Konkurs.
Die UBS geht zum Richter, und klagt: Die UBS schuldet uns 120 Milliarden Franken – aber sie gibt uns nur noch 100 Milliarden Franken oder sie überweist nur noch Zahlungen von 100 Milliarden Franken.
Soweit werden es die UBS, CS und Kantonalbanken und PostFinance natürlich nicht kommen lassen. Sie werden gegen die SNB klagen, sobald deren Eigenkapital null erreicht.
Bundesrat Ueli Maurer wird dann ein grossen Problem haben, weil verschiedene Bereiche seines Departements gegeneinander klagen.
Am 15. Januar 2015, als das Eigenkapital der SNB für wenige Stunden negativ war, hätten UBS, CS, Kantonalbanken, PostFinance usw. bereits gegen die SNB klagen müssen, denn ihre Forderungen gegenüber der SNB waren nicht mehr gedeckt. Die SNB hätte diese nicht mehr erfüllen können.
Aber die Risk-Manager der Grossbanken und Kantonalbanken und PostFinance schlafen. Sie haben es nicht einmal gemerkt.
Der SNB Bankrat hat auch nichts unternommen, was eine ungetreue Geschäftsführung bedeutet (höchste Zeit für eine PUK).
Sollte das wieder passieren, so müssen auch die Grossbanken und Kantonalbanken mit Klagen ihrer Kunden und Aktionäre rechnen, weil sie ihre Sorgfaltspflicht nicht erfüllt haben. Sie haben die Interessen ihrer Kunden und Aktionäre nicht geschützt, wie sie das gemäss OR hätten tun sollen.
Auch die SNB muss mit Klagen rechnen, hat doch SNB-Chef Jordan behauptet, die Gläubiger der SNB seien bei negativem Eigenkapital der SNB genauso gut gestellt, wie bei positivem Eigenkapital.
Das ist nicht korrekt.
Ob SNB-Chef Jordan absichtlich die Grossbanken und Kantonalbanken und PostFinance täuscht, glaube ich nicht. Vielmehr denke ich, dass er nicht versteht, wovon er spricht. Und bei der SNB hat niemand den Mut, ihn darauf aufmerksam zu machen. Oder sie verstehen Buchhaltung allesamt nicht. Auch gut möglich.
Marc Meyer
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Marc Meyer:
„Sie betrügen „Urs Abderhalden“!“
Was so ein Komma ausrichten könnte, wenn der Herr Lehrer nur sein Handwerk beherrschte 😂.
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Ich halte es für dem Verständnis dienlicher, die seit der Finanzkrise geschaffenen Giroguthaben der SNB nicht eng als „Schulden“ zu sehen, sondern als treuhänderisch verwaltete Guthaben von Inländern, die aus Leistungsbilanzüberschüssen (= realen Ersparnissen) entstanden sind. Das wäre vergleichbar mit einem PK-Guthaben.
Seit ca. 2008 ist die LB im jährlichen Umfang von grob 10% des BIP nicht mehr im Ausland reinvestiert worden, d.h. das Ausland hat damit keine Möglichkeit, seine Schuld gegenüber den Inländern zu tilgen, die Schweizer wollen keine zusätzlichen ausländischen Vermögenswerte. Die SNB springt in die Bresche, übernimmt die ausländischen Guthaben gegen neue CHF, und für diese Versicherungsleistung stellt sie Negativzins (nota bene nur für seit der Krise neu geschaffene Franken) und Seignorage in Rechnung.
Eigentlich ganz ok, finde ich.
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@Stefan Wiesendanger
Danke.
Treuhänderisch verwaltete Guthaben erscheinen nicht in der Bilanz des Verwalters, Kundenguthaben schon. Dadurch werden Sie Teil der Konkursmasse.
Kann man nicht vergleich.
Die SNB bewirkt ein „Crowding out“ in der Schweiz. Sie lockt mit ihren Billigangeboten an Franken und verdrängt damit andere Investitionen in Franken.
Das ist m.E. gar nicht O.k.
Und vor allem: Die SNB verstösst mit ihrem Kapitalexport von 99.5 Prozent gegen unsere Bundesverfassung.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@ Stefan Wiesendanger……
Ops………….…. also sie finden das eigentlich ganz Ok ?
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Das hier also……..
Die US – FED, die ja aus mehreren Bundesstaats-Banken besteht, hat eine Bilanzsumme von 4.2 Billionen ….bei einer Einwohnerzahl von 320 Millionen.
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Die Schweizer SNB hat eine Bilanzsumme von bald einmal 1 Billion Franken …..bei nur 8 Millionen Einwohnern.
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Sehen die das Problem…….. ?
Wären wir 320 Millionen Schweizer, hätte unsere SNB somit also eine Bilanzsummer von 40 Billionen Franken.
Also 10 mal mehr wie die FED der USA.
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Das wären mit anderen Worten ….. 40-tausend Millionen Franken.
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Eigentlich ganz OK oder…..(((((-: -
Bei meinem Kommentar hat sich ein Fehler eingeschlichen.
40`ooo Millionen sind 4o Milliarden.
Unsere SNB hätte, würde die Schweiz 320 Millionen Einwohner zählen und vergleichsweise 400ooo Millionen Franken oder 4ooo Milliarden Franken Bilanzsumme.
Also faktisch 10 mal mehr wie die FED…….Wer sowas als eigentlich ganz Ok betrachtet der ………..
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@Wiesendanger:
Angenommen, die Aufwertung des Schweizer Frankens ist eine direkte Folge des Exportüberschusses: EUR werden gegen CHF verkauft, CHF wertet auf. Ist es nicht verrückt, dass die SNB den CHF gegenüber dem EUR künstlich abwertet, um genau diesen Exportüberschuss (d.h. die Ursache des Problems) zu schützen und sich gleichzeitig mit gigantischen Bilanzrisiken zu belasten? -
@Walter Roth
Danke
Ja es ist unglaublich, was die SNB tut.
Und die Medien schweigen es tot!
Frrundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Norbert Schleich
Vielen Dank
Ja. Wenn die SNB den Franken schwächt, so schwächt sie damit die Schwwizer Volkswirtschaft und die Schweiz.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Walter Roth
Danke. Jawohl!
Die FED investiert pro Einwohner rund 13’000 Dollar in den USA (im Inland) – die SNB investiert pro Einwohner rund 100’000 im Ausland.
Das nennt die SNB dann „im Gesamtinteresse der Schweiz“ – und niemand kontrolliert die SNB.
Marc Meyer
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@Platon
Danke
Ja genau so ist es:
Geld auf der Passivseite der Geldemittentin ohne Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz des Geldemittenten ist wie ein Geburtsschein ohne Kind.
Wertlos.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Platon & Meyer
Also doch Warengeld?
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@Roman Günter
Bitte lesen Sie richtig. Oder haben Sie gar kein Verständnis in Bilanzkunde?
mfG
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Sehen Sie, Herr Roman Günter Sie sind unbelehrbar und die Fehlleistungen der SNB tun dem keinerlei Abbruch – vom Anerkennen der Realität und der Fakten ganz zu schweigen!
Da Papiergeld keinen inhärenten Wert hat, wird es als Schuldgeld kreiert, d.h. jeder Forderung steht eine Schuld gegenüber oder mit anderen Worten: Jeder Geldschein ist ein Schuldschein bzw. Zahlungsversprechen einer Zentralbank. Im Gegensatz dazu hat Warengeld einen inhärenten Wert: die Kaufkraft.
Das alles wissen natürlich, oder? Ein Mann Ihres Kalibers. Oder tun Sie auch wie @Urs Abderhalden? Sie Spielen auf “blöd” und überschütten das Forum mit offensichtlich geheuchelten Fragen, die nichts anderes sind als die reine Provokation sind!
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Es ist höchste Zeit für einen Nachtrag, Herr Meyer! Der Ungläubigen sind noch zu viele!!!
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@Platon
Was verspricht denn die Zentralbank (oder die Nationalbank, wie wir sie in der Schweiz nennen)?
Ich nehme mal an, einem solchen Versprechen stünde im Prinzip eine klagbare Forderung gegenüber. Was erklären Sie dem Richter? -
@Roman Günter
Danke für die immer gleichen, schon längst beantworteten Fragen:
Beispiel 1:
Angenommen, Sie, Roman Günter, verkaufen der UBS 100‘000 Euro zum Kurs von 1.20 zum Franken. Auf Ihrem Schweizerfranken Konto bei der UBS werden Ihnen somit CHF 120‘000 gutgeschrieben. „Gutschreiben“ bedeutet nicht, die Schuld bezahlen, wie SNB-Chef Jordan behauptet, sondern im Gegenteil eine Schuld eingehen. Die UBS geht Ihnen gegenüber eine Schuld im Betrag von CHF 120‘000 ein. Sie haben ein Guthaben bei der UBS und die UBS umgekehrt einen Schuld bei Ihnen.
Nun falle der Euro auf eins zu eins. Die UBS hat jetzt eine Schuld Ihnen gegenüber von CHF 120‘000 aber das Vermögen der UBS beträgt in Schweizerfranken umgerechnet nur noch 100‘000 Franken. Die UBS muss ihre Bilanz deponieren.
Denn wollen Sie nun mit Ihren 120‘000 irgendetwas bezahlen und geben der UBS einen Zahlungsauftrag, so kann die UBS diesen nicht ausführen, weil sie nicht über genügend Franken verfügt.
Oder wollen Sie CHF 120‘000 bei der UBS abheben, so geht das auch nicht: Die UBS muss ja zuerst die 100‘000 Euro verkaufen und dafür Schweizerfranken erhalten. Das geht nicht zum Kurs von eins zu eins. Die UBS ist zahlungsunfähig und Konkurs. Deshalb der Gang zum Richter.
Beispiel 2:
Die UBS verkauft der SNB 100 Milliarden Euro zum Kurs von 1.20. Der UBS werden auf ihrem Girokonto bei der SNB 120 Milliarden Franken gutgeschrieben. Mit diesem Geld darf die UBS jederzeit etwas bezahlen, denn es ist ja Geld – gesetzliches Zahlungsmittel – für die UBS nota bene – nicht für die SNB.
Angenommen, der Euro falle nun auf eins zu eins zum Franken. Die SNB hat also eine Schuld von 120 Milliarden Franken; aber nur noch Vermögen von umgerechnet 100 Milliarden Franken. Will nun die UBS ihre 120 Milliarden Zahlungsmittel bei der SNB in eine andere Währung umschichten (die UBS-Kunden verlangen das), so kann die SNB den Zahlungsauftrag der UBS nicht mehr ausführen.
Die SNB müsste an die Verkäufer dieser Währung Vermögen im Wert von 120 Milliarden Franken übertragen. Sie besitzt aber nur Vermögen im Wert von 100 Milliarden Franken. Die SNB ist zahlungsunfähig und Konkurs.
Die UBS geht zum Richter, und klagt: Die UBS schuldet uns 120 Milliarden Franken – aber sie gibt uns nur noch 100 Milliarden Franken oder sie überweist nur noch Zahlungen von 100 Milliarden Franken.
Soweit werden es die UBS, CS und Kantonalbanken und PostFinance natürlich nicht kommen lassen. Sie werden gegen die SNB klagen, sobald deren Eigenkapital null erreicht.
Bundesrat Ueli Maurer wird dann ein grossen Problem haben, weil verschiedene Bereiche seines Departements gegeneinander klagen.
Am 15. Januar 2015, als das Eigenkapital der SNB für wenige Stunden negativ war, hätten UBS, CS, Kantonalbanken, PostFinance usw. bereits gegen die SNB klagen müssen, denn ihre Forderungen gegenüber der SNB waren nicht mehr gedeckt. Die SNB hätte diese nicht mehr erfüllen können.
Aber die Risk-Manager der Grossbanken und Kantonalbanken und PostFinance schlafen. Sie haben es nicht einmal gemerkt.
Der SNB Bankrat hat auch nichts unternommen, was eine ungetreue Geschäftsführung bedeutet (höchste Zeit für eine PUK).
Sollte das wieder passieren, so müssen auch die Grossbanken und Kantonalbanken mit Klagen ihrer Kunden und Aktionäre rechnen, weil sie ihre Sorgfaltspflicht nicht erfüllt haben. Sie haben die Interessen ihrer Kunden und Aktionäre nicht geschützt, wie sie das gemäss OR hätten tun sollen.
Auch die SNB muss mit Klagen rechnen, hat doch SNB-Chef Jordan behauptet, die Gläubiger der SNB seien bei negativem Eigenkapital der SNB genauso gut gestellt, wie bei positivem Eigenkapital.
Das ist nicht korrekt.
Ob SNB-Chef Jordan absichtlich die Grossbanken und Kantonalbanken und PostFinance täuscht, glaube ich nicht. Vielmehr denke ich, dass er nicht versteht, wovon er spricht. Und bei der SNB hat niemand den Mut, ihn darauf aufmerksam zu machen. Oder sie verstehen Buchhaltung allesamt nicht. Auch gut möglich.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@“Urs Abderhalden“ alias „Walt Rother“ alias „The real MM (DR!!)“ alias “Nick Norman” alias alias alias…
Sie sind ein betrügerischer Diskussionsteilnehmer.
Es ist schon bedenklich genug für unsere Demokratie, dass die Diskussion über die Geldpolitik unserer SNB nur anonym stattfinden kann.
Die Presse schweigt dazu und nur auf diesem anonymen Forum hier ist eine Diskussion möglich. Schauen Sie: Die grosse Mehrheit der Kommentatoren hier schreibt anonym. Weshalb wohl?
Ich kann anonyme Kommentatoren verstehen, da es brandgefährlich ist, die SNB zu kritisieren. Befindet man sich im Machtbereich der SNB (und der ist gross), so ist die Arbeitsstelle bald weg, falls man es wagen sollte, die SNB zu hinterfragen. Das kann ich aus eigener Erfahrung bestätigen.
EINE WAHRE SCHANDE IST DAS FÜR UNSERE „DEMOKRATISCHE“ SCHWEIZ!
Dass aber die Irrlehre von SNB-Chef Jordan hier überwiegend nur noch von einem Troll vertreten wird (siehe die Diskussionen der letzten Jahre), der sein Pseudonym ständig wechselt, um den Eindruck von mehreren Kommentatoren zu erwecken, ist betrügerisch.
Sie betrügen „Urs Abderhalden“!
Kommt hinzu, dass Sie äusserst polemisch schreiben, die Diskussion ständig vergiften wollen und die Argumentationen andauernd verdrehen.
Verschwinden Sie von diesem Forum!
Sie sind eine Schande für unsere Nationalbank und deren Chef Thomas Jordan.
Marc Meyer
P.S. Ich habe einen Nachtrag geschrieben, trotz Ihres Versuchs, meine Nachträge ins Lächerliche zu ziehen.
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@Beobachterli,
Zitat:
„Die Bundesverfassung beauftragt die Nationalbank als unabhängige Zentralbank, die Geld- und Währungspolitik im Gesamtinteresse des Landes zu führen (Art. 99 BV). Der Auftrag wird im Nationalbankgesetz (Art. 5 Abs. 1) präzisiert. Dieses betraut die Nationalbank mit der Aufgabe, die Preisstabilität zu gewährleisten und dabei der konjunkturellen Entwicklung Rechnung zu tragen.“
Quelle:https://www.snb.ch/de/iabout/monpol/id/monpol_strat#t2Es ist klar und legitim, dass Firmen auf ihr Wohl bedacht sind, das kommt indirekt auch den Arbeitnehmern zugut. Die Grenze liegt dort, wo die Machtvorteile zu Lasten der Allgemeinheit stattfinden (Rüttli-Abkommen?). Eine fliessende und nicht objektiv feststellbare Grenze, zugegebenermassen. Dadurch, dass der Staat ein gesetzliches Zahlungsmittel durchsetzen kann, nimmt er den Wirtschaftsakteuren die Vertragsfreiheit, da ein gesetzliches Geld definitionsgemäss immer angenommen werden muss (Annahmezwang). Das gesetzlich verordnete Geld ist Papiergeld. Da es kein Papiergeld ohne Schulden gibt, zwingt der Gesetzgeber damit die Bürger in die Verschuldung.
Die Folgen sind und werden verheerend sein für die (Schweiz B Ausdruck von Herr Klaus Stöhlker).
Wieso?
Die SNB unterstützt den Euro mit ihren massiven Käufen und wälzt damit nicht bloss das Risiko auf die Schweizer Bürger und Banken ab, sondern unterstützt damit auch die Fehlkonstruktion EU. Dass heisst nun nichts anderes, als dass die Exportländer bzw. ihre Arbeiter ihre hergestellten, exportierten Produkte selber bezahlen; das Geld wandert von den die Produkte herstellenden Arbeitnehmern zu den Aktionären der Exportindustrie und der Banken.
Ich bin kein Verfassungsrechtler und erlaube mir die Frage in die Runde zu werfen, ob – doch! – die SNB dadurch gegen die Bundesverfassung verstösst?
Dazu schreibt Herr Dr. Marc Meyer:
ZITAT:
„Die FED investiert 99.5 ihres Vermögens Prozent zugunsten der eigenen Volkswirtschaft – die SNB zugunsten ausländischer Volkswirtschaften.
Ist das die Aufgabe der SNB gemäss Bundesverfassung? Müssen wir das Staatsdefizit der USA mitfinanzieren, indem wir uns selber über die Ohren verschulden?“
Zitat Ende.
Was braucht es noch bis die Menschen endlich diese Zusammenhänge kritisch hinterfragen werden?
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@Platon
Die SNB stützt den EUR? Ist das Ihr Ernst? Haben Sie sich schon einmal mit den Grössenordnungen auseinandergesetzt?
Beste Grüsse
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@Platon
Danke
Ja. Geld basiert auf Vermögen genauso wie ein Geburtsschein auf einem Kind basiert.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Die SNB hatte drei Jahre lang einen Mindestkurs zum Euro.
Streiten Sie das ab? Ist das Ihr Ernst?
Marc Meyer
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@Platon
Danke
Ja. Die SNB (Schweiz) kurbelt die ausländischen Volkswirtschaften an, in der Hoffnung, dass diese dann auch in der Schweiz einkaufen.
Die SNB unterstützt also die potentielle Konkurrenz der Schweiz, damit diese Konkurrenz dann in der Schweiz einkaufen möge.
Die SNB ist wie ein Mutter, die den Nachbarkindern Geld schenkt, damit diese dann vielleicht ihre eigenen Kindern auch etwas davon geben.
So absurd ist unserer Nationalbank.
Dümmer geht’s nümmer.
Marc Meyer
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Guten Abend Herr Dr. Meyer
Einfach mal zum überlegen. Fährt der Zug nach Basel, weil Sie darin sitzen oder sitzen Sie in diesem Zug, weil er nach Basel fährt? Es ist wohl meist der Grössere, der bestimmt wohin die Reise geht, so vermutlich auch hier, beim EUR und dem CHF.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
.Danke
Ja genau deshalb war der Mindestkurs und sind die Euro Stützungskäufe so unsinnig.
MfG
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
merken Sie was? Wir sind bei der Finanzmarkt Jonglerie angelangt.
Wie immer lehrt die Geschichte und die Buchhaltung kann auch in dieser Hinsicht von Hilfe sein die Ursachen nicht aus den Augen zu verlieren.
Wer hat denn den Banken sämtliche Regeln gestrichen? Das ist wie wenn man die Fussballregeln streicht. Stellen Sie sich ein solches Fussballspiel vor. Würde man dann fordern, man müsse den Fussball abschaffen? Nein, man würde fordern, dass man die Regeln (Trennbankensystem usw.) wieder einführt! Da genau das Mitte der 90er betreffend Bankengesetzgebung, Globalisierung usw. passiert ist, ist alles aus dem Ruder gelaufen. Und was machen nun die Staaten? Sie bailouten und belohnen damit die Fehlbaren. Wer bezahlt hauptsächlich die Rechnung ob der Fehlleistung der Politiker? Nicht die Reichen – die wurden noch viel Reicher, weil die Staatsanleihenkurse in den Himmel schossen -, nein, die Armen zahlen die Rechnung!
Und da will man uns im 2018 glaubhaft machen die Giroguthaben der Banken seien gesetzliche Zahlungsmittel für die SNB!!!
Geld wird per definitionem als Schuld (Fremdkapital) einer Bank geboren, welche immer auf der Aktivseite die entsprechenden Werte halten muss, denn sonst ist sie nicht ausreichend solvent und daher nicht kredit- und nicht vertrauenswürdig. Geld fusst also letztendlich immer auf Arbeit und nicht umgekehrt, wie oft behauptet wird, dass Arbeit auf Geld beruhe. Eine Zentralbank kann nicht Geld erschaffen, denn sonst könnte sich ein armer Staat reich „drucken“, was offensichtlich, da geschichtlich immer wieder bewiesen, stets misslang. Geld fusst also immer auf Vermögen und Vermögen beruht immer auf die ein oder andere Weise auf Arbeit. Folglich fusst Geld auf Arbeit. Die Entstehung von Geld (der Druck resp. die Buchung) hat damit nur wenig zu tun, denn diese ist nur die Handelbarmachung (Verbriefung) von geleisteter Arbeit, ohne welche eine arbeitsteilige Wirtschaft undenkbar wäre.
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Geld fusst vor allem auf Staatsgewalt.
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@Nö,
Sie verwechseln Annahmezwang mit Wert.
Vollkommen ignorant!
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Nö.
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@Nö
Im Kommunismus.
MfG
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@Platon
„Und da will man uns im 2018 glaubhaft machen die Giroguthaben der Banken seien gesetzliche Zahlungsmittel für die SNB!!! “
Giroguthaben bei der Nationalbank sind gesetzliche Zahlungsmittel…für alle. Wer auch immer eine Zahlung an ein Girokonto veranlassen kann, hat seine Geldschulden gegenüber einem Girokontoinhaber aus dem zugrunde liegenden Geschäft beglichen.
Es gibt keinen Zusatz, der besagt; …Zahlungsmittel für Meyer, Brunner und co. aber nicht für Jordan.
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@Roman Güntner
Danke
Sie drehen sich endlos im Kreis: Sichtguthaben sind Zahlungsmittel. Sichtverbindlichkeiten sind keine Zahlungsmittel. Die SNB hat Schweizerfranken-Sichtverbindlichkeiten.
Hallo?
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„…Geld fusst also letztendlich immer auf Arbeit und nicht umgekehrt, wie oft behauptet wird, ..“
Rittershausen hat schon in den 50-er Jahren des letzten Jahrhunderts festgestellt, Geld entstehe aus der Umwandlung eines Privatkredits in einen Bankkredit. Dies sei nötig, weil ein Privatkredit kein allgemein akzeptiertes Zahlungsmittel sei, Bankkredit hingegen schon. Dass dies so ist, können Sie gut beim Wechselkreislauf beobachten, wo der Emittent des Wechsels im Bedarfsfalle diesen diskontiert um an Giroguthaben oder Bares zu kommen. Löst der Schuldner den Wechsel nicht ein, geht dieser an den Gläubiger zurück und der Betrag wird diesem wieder belastet. Somit ist klar ersichtlich, wer letztlich das Geld geschaffen hat. Die Bank ist es nicht. Die Banken tun nur so als ob sie es wären.
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An Dr. Marc Meyer
Danke.In Ihrer Antwort zu meinen Ausführungen schreiben Sie:
„… Punkt.
Darüber muss nicht diskutiert werden.
Die SNB verstösst gegen unsere Bundesverfassung….“Ich bin der Auffassung dass gerade darüber diskutiert werden muss.
So wie es aussieht schlagen Sie die Diskussion über diesen Punkt aus. Schade!Ich wünsche Ihnen alles Gute.
Freundliche Grüsse
G.L.-
@Beobachterli
Also gut.
Erklären Sie uns doch, warum es dem Gesamtinteresse der Schweiz gemäss Auftrag in der Bundesverfassung dient, wenn die SNB 99.5 Prozent ihres Vermögens im Ausland investiert und nur 0.5 Prozent in der Schweiz.
Herr Jordan von der SNB konnte uns das bisher noch nicht erklären, genauso wenig, wie er erklären konnte, wie der Kauf von kanadischen Hanfaktien den Schweizer Tourismus ankurbelt.
Weiss die SNB oder wissen Sie diesbezüglich etwas, was ich nicht weiss?
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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An Dr. Marc Meyer
Der Vergleich mit der FED wie Sie ihn beschreiben entspricht nicht den Tatsachen:
Die FED hält keine einzige Aktie, sondern finanziert durch Herausgabe und Zukauf von Treasury securities im wesentlichen das astronomische Staatsdefizit der USA!! Dazu gehören auch die Staatsbetriebe im Rüstungssektor.
Hier die Quartalsbilanz des FED 2018 :
https://www.federalreserve.gov/aboutthefed/files/quarterly-report-20180331.pdf-
@Beobachterli
Danke
Richtig
Die FED investiert 99.5 ihres Vermögens Prozent zugunsten der eigenen Volkswirtschaft – die SNB zugunsten ausländischer Volkswirtschaften.
Ist das die Aufgabe der SNB gemäss Bundesverfassung? Müssen wir das Staatsdefizit der USA mitfinanzieren, indem wir uns selber über die Ohren verschulden?
Wohl kaum.
mfg
Marc Meyer
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@ Dr. Marc Meyer und @ PK Experte
Interessante Fragestellung.
Für jeden grossen Anleger (und ich meine damit grosse Portefeuilles von Milliarden im zweistelligen Bereich und mehr) stellt sich die Frage der Diversifikation. Das heisst er muss seine Asset-Allokation so gestalten, dass die Risiken global verteilt sind.
Kein institutioneller Anleger und auch keine Notenbank und auch keine Pensionskasse investiert alle Mittel in den gleichen Markt.
Da die Marktkapitalisierung des SMI ca. 940 Mrd. CHF beträgt, ist es naheliegend, dass nicht das ganze Anlage-Volumen, z.B. der SNB von 800 Mrd. CHF, in diesen Markt investiert wird.
Kein Anleger legt alle Eier in den gleichen Korb und generiert ein Klumpenrisiko.Herr Dr. Meyer, es ist Aufgabe des Anlegers (und dazu gehören sowohl die grossen Pensionskassen, die grossen Firmen wie auch die Zentralbanken) ihre Mittel ausgewogen anzulegen.
Dies ist der Anlageauftrag und die Asset Allokation wird bei allen grossen Anlegern so gehandhabt. Dass dabei nur in Anlagen mit gutem Rating (bei den Festverzinslichen) angelegt wird, gehört zum Auftrag und ist bei allen institutionellen Anlegern Teil der Anlagepolitik.
Grosse Institutionen investieren ihre Kernanlagen zudem vermehrt indexiert . Dabei wird ein Börsenindex nachgebildet (z.B. MSCI-World). Dieses Aktienuniversum wird dabei zwingend übernommen, da die Performance z.B. an diesem Index gemessen wird. Dass sich in diesem Aktienuniversum auch Rüstungstitel oder auch Genusstitel (sog. unethische Anlagen) befinden ist nicht auszuschliessen. Es sei denn, der Auftraggeber investiere in einen sog. Nachhaltigkeitsindex. Dort müssen dann aber Liquidität und Volumen stimmen, damit die gewaltigen Anlagevolumina absorbiert werden können. Solche Gefässe sind zwar vorhanden, eignen sich aber nur für periphere, d.h. kleinere, Anlagebeträge, da grössere Volumen noch nicht absorbiert werden können.Interessant für die weitere Diskussion wäre daher zu wissen wie denn die aktuelle Asset Allokation der SNB aussieht. Solange wir diese nicht genauer kennen bewegen wir uns nur in hypothetischen Fragestellungen.
Besten Dank und
Freundliche Grüsse
G.L. -
@Beobachterli
Ich bin der Meinung, dass die Anlagestrategie einer PK in keinster Weise mit derjenigen einer Notenbank verglichen werden kann.
Der Anlagehorizont einer PK beträgt durchschnittlich mindestens 20 Jahre, womit auch eine gesunde Allokation mit Aktienanlagen durchaus vertretbar ist.
Die SNB hingegen weist auf ihrer Passivseite nahezu ausschliesslich SICHTVERBINDLICHKEITEN (Anlagehorizont 24h!) aus. Würden solche Anlagen (ob diversifiziert oder nicht spielt keine Rolle) schwergewichtig in Risikoanlagen (und das sind Aktien nun mal) investiert, wäre das schlicht und einfach fahrlässig! -
@BeobachterII
Tatsachen haben Herrn Meyer noch nie interessiert. Sie werden sehen …
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@Beobachterli
Danke
Sie schreiben über die Investition von eigenen Mitteln.
Die SNB investiert zu fast 90 Prozent mit fremden Mitteln, wobei diese in einer Währung konzentriert sind.
Sie besitzt somit ein grosses Klumpenrisiko.
Kommt hinzu, dass die SNB gemäss Bundesverfassung den Auftrag hat, im Gesamtinteresse der Schweiz zu investieren.
0.5 Prozent Investitionen in der Schweiz und 99.5 Prozent Investitionen im Ausland sind nicht im Gesamtinteresse der Schweiz.
Punkt.
Darüber muss nicht diskutiert werden.
Die SNB verstösst gegen unsere Bundesverfassung.
MfG
Marc Meyet
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@Beobachterli
„Geld aus dem Nichts“ soll eine Tatsache sein?
Träumen Sie zusammen mit SNB-Chef Jordan weiter.
Gute Nacht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Supermario
Danke
Die SNB hat auf der Passivseite ihrer Bilanz Sichtverbindlichkeiten – aber sie meint immer noch, sie habe Eigenkapital.
Solange die SNB das nicht versteht ist „Hopfen und Malz“ verloren. (gilt auch für die Vertreter der SNB-Irrlehre hier).
mfG
Marc Meyer
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@PK-Experte
Dank für Ihren Einwand weiter unten.
Die US Notenbank besitzt eine Bilanzsumme von insgesamt 4’208 Milliarden Dollar. Davon investiert sie 21 Milliarden in Devisen. Das entspricht einem Anteil von knapp 0.5 Prozent.
Damit kurbelt die Fed mit über 99.5 Prozent ihrer Investitionen die eigene US-Wirtschaft an. Allfällige Verluste der FED kommen somit ebenfalls der US-Wirtschaft zugute.
Die FED kurbelt die ausländischen Volkswirtschaften nur mit 05 Prozent an.
Man kann der FED auch nicht unterstellen, Sie betreibe Wechselkurspolitik oder gar einen Währungskrieg.
Demgegenüber besitzt die SNB ein Bilanz von 828 Milliarden Franken. Davon investiert sie knapp 0.5 Prozent im eigenen Land, um die heimische Wirtschaft anzukurbeln.
Mit über 99.5 Prozent kurbelt die SNB somit ausländischen Volkswirtschaften an.
Verluste der SNB kommen zudem dem Ausland zugute.
Sehen Sie den gewaltigen Unterschied?
Die FED unterstützt zu 99.5 % die eigene Volkswirtschaft. die SNB unterstützt zu 99.5 % ausländische Volkswirtschaften.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Was bedeutet „ankurbeln“?
-Zinsen werden nach unten manipuliert
-Vermögenspreise werden nach oben manipuliert
-Nichtbanken werden manipuliert, Obligationen gegen Geld zu verkaufen und dieses Geld auch auszugeben
-Die Nachfrage in Realwirtschaft wird nach oben manipuliert
Ankurbeln heisst manipulieren und ist nicht per se sinnvoll! -
@Njet
Blöde Frage: Aber „abwürgen“ (siehe Finanzkrise, als keiner keinem mehr traute) ist wohl sinnvoller??? -
@Njet
Danke
Also dann schreiben Sie bitte der Schweizerischen Nationalbank, und fragen diese, weshalb sie 700 Milliarden Schulden gemacht hat (fast 100’000 pro Schweizerin und Schweizer), um ausländische Volkswirtschaften anzukurbeln.
Fragen Sie, was das soll?
MfG
Marc Meyer
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Herr Meyer:
Besten Dank.
Zu Ihrem FED-Statement nehme ich wie folgt Stellung:Da der US-Dollar Leitwährung ist und das FED auch keine Währungspolitik betreibt, ist naheliegend, dass das FED nur in die eigene Währung, eben den US-Dollar, investiert.
Die Finanzinvestitionen des FED werden verwendet, um das exorbitante US-Staatsdefizit zu finanzieren.Daher investiert das FED vor allem oder praktisch alles in US-Staatsanleihen und nährt damit den Teufelskreis der Staatsverschuldung.
Zudem sind diese Investitionen sub-optimal, da sie zum grössten Teil in Rüstungsgüter investiert werden. Diese Mittel sollten in die Infrastruktur investiert werden wie das Trump versprochen hat. Sie werden aber zum einen Teil zur Begleichung des Schuldendienstes verwendet und zum andern Teil eben zur Finanzierung des Verteidigungsetats.
Die SNB muss hier in der Schweiz nicht unser Staatsdefizit finanzieren, da vorwiegend die institutionellen Anleger (u.a. auch Pensionskassen) unser «Staatsdefizit», das im Vergleich klein ist, finanzieren. So halten die Pensionskassen erkleckliche Bestände an CH-Bundesobligationen.
Schliesslich bitte ich Sie, Herr Dr. Meyer, noch um Beantwortung meiner zweiten Frage, wo ich Sie bat Ihre Behauptung betreffend Anlagen der EZB zu substantiieren.
Ich bin gespannt auf Ihre Antwort.mfG
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@PK-Experte
Danke.
Also dann ist es die Aufgabe unserer Nationalbank, die Staatsdefizite der USA und anderer Länder zu finanzieren?
Ich denke nicht, dass die Bundesverfassung das will.
MfG
Marc Meyer
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PK-Experte
Danke für Ihren Hinweis
Die EZB investiert rund 7 Prozent ihres Vermögens ausserhalb der EU.
Oder anders formuliert: Die EZB investiert rund 93 Prozent ihres Vermögens zugunsten des eigenen Währungsraumes.
Demgegenüber investiert die SNB knapp ein halbes Prozent zugunsten der Schweiz.
99.5 Prozent ihres Vermögens investiert die SNB zugunsten ausländischer Volkswirtschaften, wo wir vor allem deren Staatsdefizite finanzieren und zu einem kleiner Teil deren Aktienmärkte hochtreiben.
Ist das die Aufgabe an die SNB gemäss Bundesverfassung?
MfG
Marc Meyer
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Es ist Waaaaaahnsinn was unsere SNB macht.
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Die US – FED, die ja aus mehrere Banken besteht, hat also eine Bilanzsumme von 4.2 Billionen bei einer Einwohnerzahl von 320 Millionen.
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Die Schweizer SNB hat eine Bilanzsumme von nahezu 1 Billion bei nur 8 Millionen Einwohnern.
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Wenn man die Zahlen gegenüberstellt, wird einem das Ausmass des Wahnsinns klar……. -
Ankurbeln ist nicht nachhaltig. Für viele Länder schlicht eine Notwendigkeit, um den faktischen Staatsbankrott zu verschleiern (Japan, USA, EU).
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@ Dr. Marc Meyer
Die EZB ist wie die FED ein Schuldenabsorbtions-Generator für Länder wie z.B. Griechenland, Italien und weitere.
Die haben gar keine überschüssigen Mittel, daher müssen die zwangsweise in die Schuldenbewirtschaftung ihres Währungsraums investieren.Dass daher 93% aller Mittel der EZB in den EU-Raum „investiert“ werden ist die logische Folge dieser Politik.
Die SNB muss nicht Schulden der Eidgenossenschaft übernehmen. Da diese Schuldverschreibungen (Bundesobligationen) als erstklassige Anlagen bei Privaten und Institutionen im Depot sind.
Daher eine andere Ausgangslage als bei EZB/EU-Raum. -
@Beobachterli
Wie kann die FED eine „Schuldenabsorbtionsmaschine sein für Italien Griechenland usw., wenn sie gar keine Devisen hält?
Sie haben für sich das richtige Pseudonym ausgewählt.
mfG
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
bevor Sie etwas schreiben, bitte genau lesen. Das verlangen Sie ja auch von Ihren Schülern.
Das Pseudonym lautet: BeobachterII.Die II steht für die römische Zahl II. Sie machen daraus den Diminutiv li und offenbaren mit Ihrem gewollten oder Freud’schen Verschreiber, dass Sie nicht gewillt sind, auf Augenhöhe mit Argumenten zu diskutieren. Sie spielen auf die Person, meist in einem zynischen Nachsatz am Ende Ihrer Leier.
Bevor Sie wieder nach Argumenten fragen, verweise ich auf meine zahlreichen Posts hier, die Sie vor allem richtig lesen sollten.mfG
(Sie sind übrigens mit Platon in guter Gesellschaft; auch er hat Mühe, das Pseudonym richtig zu lesen und auch er hat sich für den Diminutiv entschieden, was zeigt, wie auch er über Kommentarschreiber denkt, die eine andere Meinung vertreten)
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@Beobachter II
Oh Sorry.
Vielleicht sollten Sie Ihr Pseudo so schreiben wie ich jetzt oben. Damit könnten Sie Verwechslungen vermeiden.
Tut mir Leid, dass ich Sie beleidigt habe.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Meyer
Aus Ihrem Bericht lese ich, dass Sie der Meinung sind, dass mit Aktienkäufen die Wirtschaft „angekurbelt“ werde.
Ist es nicht gerade umgekehrt:
In Aktien wird erst investiert, sofern das unterliegende Unternehmen erfolgreich ist. Kurstreiberei führt bei Firmen, die nicht innovativ sind, früher oder später zum Börsenkollaps.Ich bin der Meinung, dass nur mit Direktinvestitionen die Wirtschaft angekurbelt werden kann und erst wenn diese erfolgreich sind, werden deren Aktien gekauft. Dies ist m.W. die Kausalkette in der rationalen Abfolge.
Warum sehen Sie dies anders?
Gruss. F.H.
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@F.H.
Danke für Ihren Beitrag
Das sehe ich gar nicht anders. Es ist die SNB, die behauptet, sie könne mit Käufen von US-Aktien die Schweizer Exportindustrie und den Schweizer Tourismus ankurbeln.
Seit Jahren versuche ich, der SNB klarzumachen, dass sie die Schweizer Wirtschaft nur mit Direktinvestitionen in die Schweizer Wirtschaft ankurbeln kann – nicht mit dem Kauf von US-Aktien.
Leider hat uns Herr Jordan immer noch nicht erklären können, wie der Kauf von beispielsweise Hanf-Aktien in Kanada den Schweizer Tourismus ankurbelt.
Übrigens: Der Kauf von Aktien ist auch eine Direktinvestition in ein Unternehmen, da dieses mit dem Eigenkapital die Unternehmenstätigkeit finanziert und Investitionen tätigt.
mfG
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@Platon
Sie haben Recht.
Das Guthaben einer Partei ist die Schuld der anderen.
Bei negativem Eigenkapital kann die SNB ihre Schulden gegenüber den Banken nicht mehr begleichen. Sie ist dann zahlungsunfähig und Konkurs.
Die SNB muss in diesem Fall ihre Bilanz deponieren.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Es ergibt sich hier eine äusserst interessante Diskussion zwischen „Visionär“ und Herr Dr. Meyer. „Visionär “ meint, dass das Handeln der SNB einem „höheren“ Zweck dient, der sich langsam, gezielt und gesteuert von einer Art „Elite“ einer Art Weltverschwörung annähert, die zum Ziel haben könnte, uns Normalos zu verarmen und letztlich zu versklaven und uns unserer Freiheit zu berauben. Wir sollten demnach nur noch als nützliche Idioten funktionieren.
Herr Dr. Meyer dagegen meint, die Spitzen z. B. der SNB hätten sich ihre höchstern akademischer Weihen zwar durchaus mit Intelligenz aber auch durch folgsame und kritiklose Fortsetzung der bisherigen (Irr-) Lehre „erworben“ und wären derart in ihre Spitzenpositionen gehievt worden. Und für eine radikale Abkehr von ihren geldtheoretische Irlehren sei es jetzt zu spät, weil zu viel auf dem Spiel steht (Verlust von Macht, Ansehen und Job etc.).
Beide Optionen sind beängstigend und jedenfalls zeigt die bisherige desaströse Politik der SNB, dass sich die Schweiz auf dem absteigenden Ast befindet. Es wäre die Pflicht der Zuständigen, selbst unter Inkaufnahme persönlicher Nachteile, das Steuer energisch herumzureissen. Ich zweifle – leider!
Ich hoffe inständig, dass Herr Dr. Meyer auch künftig dranbleibt.-
@Observer
Danke
Ich tue, was ich kann.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Dr. Marc Meyer,
sehr guter Artikel! Der SNB sind die Hände gebunden und wir sitzen in der Falle.
Geld ist eine Schuld, weil es ohne Schuld keine Guthaben gibt. Die einzige Ausnahme ist Warengeld, aber eine Wirtschaft funktioniert allein mit Warengeld nie und nimmer – eine Wirtschaft benötigt Kredit. Tatsache ist, dass nicht die Geschäftsbanken bei der SNB Schulden machen, sondern die SNB macht Schulden bei den Geschäftsbanken. Und die Geschäftsbanken machen Schulden bei den Bürgern! Alles Geld fusst auf der Wirtschaftsleistung des Gemeinwesens und nicht umgekehrt. Eine Zentralbank produziert – ausser Zahlen und Schulden – eigentlich nichts.
Herr Dr. Meyer, um Ihre korrekte Argumentation zu unermauern, gestatten Sie mir das in einem allgemeinverständlichen Beispiel zusammenzufassen:
Ein Hausverkäufer gibt dem Hauskäufer einen Kredit, damit dieser das Haus überhaupt kaufen kann. Dafür verlangt der Hausverkäufer eine Sicherheit, nämlich eine Hypothek. Damit sich der Hausverkäufer aber ein Ersatzobjekt leisten kann (er hat jedenfalls kein Interesse daran, Jahrzehnte auf die Begleichung des Kaufpreises zu warten), ist er auf die sofortige Zahlung des Kaufpreises angewiesen, welchen der Hauskäufer nicht leisten kann. Hier springt die Bank ein. Sie übernimmt den Kredit an den Hauskäufer und schuldet daher – anstelle des Hauskäufers – die Kaufsumme dem Hausverkäufer. Die Bank ist also nichts weiter als Mittlerin zwischen Hauskäufer und Hausverkäufer! (Buchung: Kredit an den Hauskäufer an Guthaben Hausverkäufer. Der Hauskäufer schuldet damit der Bank statt dem Hausverkäufer das Geld, den Kaufpreis für das Haus; der Hausverkäufer hingegen hat nun ein Guthaben bei der Bank statt gegenüber dem Hauskäufer.)
Die Geschäftsbank nimmt nun diese Hypothekarschuld und hinterlegt sie bei der SNB (um zu Bargeld zu kommen), worauf die SNB einen Schuldschein (= Bargeld) oder eine Schuldanerkennung (= Buchgeld) an die Geschäftsbank überträgt.
Die SNB hat vorerst überhaupt nichts, alles Vermögen stammt aus der Volkswirtschaft. Die Zentralbank nimmt daher die Hypothek als Vermögen in ihre Aktiven, die Aktivseite, auf und hat auf der anderen, der Schuldenseite, der Passivseite, das Bar- resp. Buchgeld. Bar- oder Buchgeld sind demnach für die Zentralbank klar und eindeutig Schulden und nicht Vermögen (was auch aus der Zentralbankbilanz ganz offensichtlich hervorgeht).
Das Argument das gelegentlich immer wieder vorgetragen wird der Schuldenbestätigung, Ergo:
„Ein Geldschein ist eine Schuldenbestätigung, die sich Banken von der Zentralbank geliehen haben.“,
ist also folglich keine Schuldenbestätigung, sondern eine von der SNB verbriefte (verurkundete) EIGENE Schuld, nämlich eine Schuld auf Rückgabe der Hypothekenforderung und keinesfalls eine Bargeldleihe („geliehen haben“).
Analog sieht es mit anderen Wertpapieren aus. Die SNB erhält also von den Geschäftsbanken keine Schuldenbestätigung, sondern KREDIT – und nicht umgekehrt!
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Sehr geehrter Platon
Eine saubere Herleitung, nur…sie hat mit der Realität nicht viel gemein. Sie ist das Äquivalent zu dem, was sich ein Esoteriker unter Quantenphysik vorstellt – wobei die Idee von Schweizer Franken als gesetzliches Zahlungsmittel eigentlich gar nicht so schwierig nachzuvollziehen wäre und die „Schuld auf Rückgabe der Hypothekenforderung“ als Fehlschluss leicht erkennen liesse.
Beste Grüsse
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@Platon
Danke
Exakt so ist es.
Vielleicht noch eine kleine Präzisierung:
Die SNB selber emittiert Geld nicht gegen „mortgage backed securities“ wie die FED, sondern gegen Wertschriften, welche Kredite nicht an Hausbesitzer, sondern an Unternehmen verbriefen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Guten Tag Herr Roman Günter,
Die Bank verschuldet sich in diesem Beispiel beim Hausverkäufer! Sie übernimmt die Schuld des Hauskäufers. Der Hausverkäufer ist Kreditor der Bank.
Kreditgeber heisst im Buchhalterlatein Kreditor. Was ist ein Kreditor? Jemand, der eine Sache liefert und dafür ein Guthaben erhält. In diesem Fall ist der Kredit der Vermögenswert welcher aufgrund der Doppik auch Kapital genannt wird.
Geld ist eine Schuld einer Bank, daher wird es auch in den Passiven geführt. Passiven sind Verpflichtungen. Bargeld ist eine Schuld einer Zentralbank und wird dort in den Passiven gebucht. Buchgeld ist eine Schuld einer Zentral- oder Geschäftsbank und wird in den Passiven geführt. Eine Geschäftsbank kann allerdings natürlich Bar- und Buchgeld der Zentralbank in den Aktiven führen, weil es ja ein Guthaben gegenüber dieser ist. So ist natürlich eine Bankschuld (= Geld) bei einem „Normalsterblichen“ ein Aktivum, also ein Vermögenswert, weshalb er damit ja auch Waren einkaufen kann.
Jedes Guthaben hat auf der anderen Seite eine Schuld – so können Sie nicht etwas zugut haben, wenn nicht jemand Ihnen etwas schuldet. Bei Geld ist es eben so, dass die Bank etwas schuldet – und der Bürger hat etwas zugut. Dieser Tatsache muss man sich bewusst werden.Bargeld entsteht grundsätzlich dadurch, dass die SNB Wertpapiere, Fremdwährung, Anleihen, Aktien oder Gold oder sonst einen Vermögenswert (evtl. vorübergehend) ankauft (siehe notenbankfähige Wertpapiere). Die Buchung der Bargeldentstehung lautet somit üblicherweise also allgemein Aktiven/Fremdkapital resp. rudimentär Vermögenswert/Bargeld oder Vermögenswert/Giralgeld und danach Giralgeld/Bargeld oder einfach beispielsweise $/€. Es sind somit auch nicht verpfändete Sicherheiten, die ich als Aktiven anführe – die können ja gar keine Aktiven sein, da sie im Eigentum des Sicherheitsgebers verbleiben, sondern sind, wie das Wort ja sagt, nur Sicherheiten -, sondern Kredite (die Schweizer Nationalbank hat den Geschäftsbanken keinen einzigen Franken Kredit gewährt!) oder eben (meist vorübergehende) Ankäufe mit Rückzahlungsverpflichtung (Repos). Denkbar ist auch der Ankauf am Offenmarkt, wodurch natürlich wiederum das Geld als Schuld der Zentralbank bei den Banken ankommt, da ja nebst dem Staat grundsätzlich nur diese ein Girokonto bei der ZB eröffnen können.
Herr Roman Günter, das Geldsystem ist beileibe nicht schwer zu verstehen. Wieso lehrt man das in den Schulen nicht? Weil man nicht will, dass die Leute es verstehen. Denn Wissen ist Macht. Bei der Zahl 800 Mrd. ist sich so mancher „Bürger“ langsam nicht mehr sicher, ob das alles gut ist was am Bürkliplatz gebastelt wird mit dem „gesetzlichen Zahlungsmittel“.
Dazu Herr Klaus Stöhlker
ZITAT ANFANG:
„Thomas Jordan und das Direktorium der Nationalbank können unmöglich zugestehen, sie hätten Schulden in dieser Höhe gemacht. Wer ihnen aufmerksam zuhört, kann aber die Sorge erkennen, die sie treibt. Sie wollen die heutigen hohen Gewinne nicht an die oft nahezu bankrotten Kantone ausschütten, die sich darob freuen würden, sondern wollen das Eigenkapital (nur noch 15%) stärken.
Warum wohl? Weil sie die Risiken genau so sehen, wie dies Marc Meyer tut. Thomas Jordan zählt zu jenen Spitzenbeamten der Schweiz, die das Land in der Balance halten müssen. Gilles Marchand, der Generaldirektor der SRG, hat die gleiche undankbare Aufgabe. Er muss den Glauben an die Funktionsfähigkeit der politischen Schweiz, vor allem in Bern, aufrechterhalten. Brechen diese Brückenpfeiler eines Tages, wird die reiche Schweiz der beiden letzten Jahrhunderte der Vergangenheit angehören. Wer daran zweifelt, lese Schularick.“
ZITAT ENDE.
Guten Tag Herr Dr. Meyer,
Besten Dank für die Ergänzung/Präzisierung.
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Guten Abend, Platon
Vielen Dank für die Ausführungen. Im Prinzip würde ich Ihnen zustimmen, sollte es sich bei den Transaktionen tatsächlich um Repogeschäfte handeln. Das tut es aber nicht.
Die aktuelle Situation ist, dass die Nationalbank das Produkt „Schweizer Franken in Form von Girokontoguthaben“ an die Geschäftsbanken veräussert, dies im Namen der Eidgenosschenschaft. Das Geschäft ist abgeschlossen, es können rechtlich keine Forderungen mehr gestellt sondern nur noch Verfügungen getroffen werden.Möglicherweise hätten Sie und Herr Dr. Meyer weniger Mühe mit gesetzlich definierten Zahlungsmitteln, wenn man künftig von Banknoten und eletronischem Geld sprechen könnte. In den Passiven der Nationalbank erschienen so „Notenumlauf“ und, anstatt „Girokonti inländischer Banken“, einfach „E-Geld Inländischer Banken“. Damit könnten vielleicht viele fruchtlose Diskussionen vermieden und über die tatsächlichen Risiken diskutiert werden.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
„Esotheriker“
Aha
Wieder einmal eine neue Bezeichnung für meine Person.
Mir wären fachliche Argumente lieber als Ihre immer wieder neuen persönlichen Bezeichnungen für mich.
MfG
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Sehr geehrter Herr Meyer
Nehmen Sie es als Kompliment, denn das Leben ignoriert die Lebensgesetze nicht. Nur das Ego glaubt schlauer zu sein. Danke für Ihren Klartext-Artikel!
Freundliche Grüsse Rico Meier -
Guten Morgen, Herr Dr. Meyer
Sind Sie Platon? Es waren seine Ausführungen, die mich an esoterische Vorträge erinnerten.
Die Geschäftsbanken vergeben keine Lombardkredite an die Nationalbank, sie erwerben gesetzliche Zahlungsmittel.Beste Grüsse
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@Rico Meier
Lieber Herr Rico Meier
Vielen Dank.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Roman Günter
Auch Platon ist kein Esotheriker. Er besitzt klaren Sachverstand.
Immer wieder neigen Sie dazu, die Gegenpartei mit ungünstigen persönlichen Charakterisierungen einzudecken.
Das ist ein Schwächezeichen.
Zudem drehen Sie sich fachlich im Kreis: Sie verwechseln die Sichtguthaben der Banken mit den Sichtverbindlichkeiten der SNB.
Letztere sind kein Zahlungsmittel für die SNB – auch wenn Sie das hier endlos im Kreis herum behaupten.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Da ich aus der Sicht der Geschäftsbanken argumentiere, handelt es sich für mich um Girokontoguthaben. Sie behaupten, dass diese Guthaben gefährdet sind und vom Bilanzwert abhängig bewertet werden müssen. Aus Sicht Geschäftsbank tauscht man Devisen oder Wertschriften gegen Liquide Mittel. Diese liquiden Mittel werden nominal in Schweizer Franken geführt und auch mit Schweizer Franken bewertet. Es ist die gesetzliche Währung in der Schweiz. Solange die Bundesversammlung die Nationalbank mit der „Herstellung“ von gesetzlichen Zahlungsmitteln betreut, können keine Ausfallrisiken entstehen. Der Marktwert von 100 Schweizer Franken in Schweizer Franken sind immer 100 Schweizer Franken, ohne Ausnahme. Es gibt durchaus Risiken, die man diskutieren könnte, ein Ausfallrisiko der Geschäftsbanken gehört definitiv nicht dazu.
Beste Grüsse
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@Roman Günter
Danke
Nein.
Wenn Sie und SNB Chef Jordan behaupten, die Giroguthaben der Banken seien gesetzliche Zahlungsmittel für die SNB, so argumentieren Sie aus Sicht der SNB.
Sie vermischen aus Sicht der Banken mit aus Sicht der SNB.
MfG
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Meyer
Ihre Schilderungen sind schlüssig und nachvollziehbar.
Ich möchte nur darauf hinweisen, dass auch Sie, genauso wie z.B. Herr Stöhlker und fast alle weiteren Publizisten, daraus die falschen Schlüsse ziehen, in dem Sie meinen, diesem – aus solkswirtschaftlicher Sicht – desaströsen Handeln liege geistige Blockiertheit, Irrtum, Unwissenheit, Dummheit, Unwissenheit, oder Alkoholkonsum zu Grunde. Das würde im Umkehrschluss bedeuten, je verblödeter jemand ist, desto höher kann so jemand die sog. Karriereleiter hochsteigen. Ich versichere Ihnen, diesen kausalen Zusammenhang gibt es nicht. Es ist schlicht und einfach so, dass – auch im Falle der SNB – die Verantwortlichen andere Ziele verfolgen, als sie offiziell vorgeben, denn die SNB ist nichts anderes als eine Dependance der FED. Denn käuflich ist (fast) jeder, ganz besonders die Karrieregeilen. Das ist keine Frage der Intelligenz, sondern ein Frage der Ehre, der Verantwortung, der Aufrichtigkeit, der Ehrlichkeit und der Liebe zu sich selber und zu seinen Mitmenschen, seinen Wurzeln, seiner Heimat…
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@Visionär
Danke
Ihre Zeilen stimmen nachdenklich.
Doch es ist so: Herr Jordan ist offenbar ein Student gewesen, der nur auswendig lernte und das dem Professor sagte bei den Prüfungen, was dieser hören wollte (SNB-Spiritus Rector Prof. Dr. Baltensperger).
Baltensperger selber war derselbe usw.
Auch FED und Bank of England begingen dieselben geldtheoretischen Irrtümer.
Wenn jemand selber reflektiert und zu anderen Ergebnissen kommt, so wird dieser bekämpft bis zum „Geht nicht mehr“.
Diejenigen, die behaupteten, die Erde sei eine Scheibe waren nicht dumm. Es waren die Führenden jener Zeit. Gilt auch für die, welche behaupteten die Sonne kreise um die Erde usw.
Doch es ist so. Auch intelligenteste Leute verfallen einer Art Herdentrieb und wagen aus Angst vor Verlust ihrer Karriere nicht, selbständig zu reflektieren und das reflektierte öffentlich kund zu tun.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Visionär…….
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Richtig, man sehe sich nur den UNO Migrationspakt an und wie sich Merkel seit Jahren verhält.
Wer da nicht erkennt das die eine zweite Agenda vorantreiben, diese aber natürlich nicht öffentlich deklarieren, …….ist Blind.
Und genau darum macht Jordan w3as er eben tut, er unterstützt mit seiner Politik nicht etwas die Schweiz, sondern den internationalen Club der Globalsten.
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Bei allem was die tun, spielen die jeweiligen
Heimatländer immer nur die zweite Geige.
Und darum sind die Sozis …..erstens Verbrecher und zweitens ……brandgefährlich für unser Land.
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Die Zentralbanken investieren nicht, sie monetarisieren (mit Ausnahme der Aktienkäufe der SNB). In der Regel mit schlechtem Timing und wenig Erfolg. Gut, dass die SNB das im Inland nicht tut. Käufe der SNB in der Schweiz und damit weitere Zinssenkungen in CHF wären im aktuellen Umfeld ohnehin nicht sinnvoll.
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@Nay
Danke.
Verluste der SNB in der Schweiz kämen wenigsten dem eigenen Lande zugute. Aber bei den Auslandinvestitionen der SNB ist nicht einmal das der Fall.
MfG
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Dies alles will aber Otto Normalbürger nicht hören. Ihm gehts ja gut. Hat sein Haus mit PK-Geld finanziert, sein Auto geleast und fährt pro Jahr dreimal in die Ferien. Mit einem Privatkredit notabene. Was soll er also verlieren? Für gesunde Nahrungsmittel will er auch nicht mehr ausgeben, da Geiz ja geil ist. Und irgendetwas muss ja gegen die Überbevölkerung getan werden! Darum werden jetzt ja die Grenzwerte für Pestizide erhöht… Ironie aus
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@Münch Hausen
Danke
Ja. Fatalismus ist gefährlich. Anonsten kommt einmal das böse Erwachen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Ich habe mir gestern Abend ein Stück der Sendung ……“Club“ im SRF angetan.
Thema waren die 10 Jahre Finanzkrise.
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Unter anderem mit Susanne Leuteneger Oberholzer von der SP, Oswald Grübel ex UBS / CS Ceo, und Daniel Grütsch einem Journalisten.
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Nun ja, Grütsch überzeugte bei nichts, Oberholzer ist eine Sozi Träumerin die meint billige Moral mache Fachwissen überflüssig, ist völlig unbedarft was Finanzwirtschaft angeht, eine Dampfplauderin.
Grübel hat zwar das Wissen, aber er kommt Medial nicht an. Seine Aussprache und sein Gesicht machen ihm das schwer.
Grübel hat zudem in der Diskussion sicher nur Bruchteile seines Wissens überhaupt eingesetzt.
Hätte er es getan, die anderen wären wohl nicht mitgekommen.
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Generell aber war die Diskussionsrunde überflüssig, die meisten Teilnehmer dazu nicht Qualifiziert und oder sie sind für eine Diskussion schlicht ungeeignet.
Wenn überhaupt …..bestätigte die Sendung aber vorab eher den Artikel hier im IP von MM.
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In der Tat, was in den USA passierte war für die UBS wohl viel gravierender wie das „kleine“ Heimatgeschäft.
So gesehen war die Rettung des US Marktes durch die FED-Banken wohl wichtiger.
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Was für uns Schweizer aber enorm viel wichtiger ist, das wäre eine SNB die ihren „Amoklauf“ endlich beendet, denn mit rationalem Handeln …..für….. Herr und Frau Schweizer hat das ja nichts mehr zu tun.
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Viele Vortragsredner aus Deutschland haben schon vor 6-7 Jahren davor gewarnt, die Schweiz als sicheren Hafen zu betrachten, denn sie sei ein multinationaler Player geworden ……der viel zu tief in dem selben Sumpf mit drinhänge wie alle anderen auch.
Und das war noch vor dem „Amoklauf “ unserer SNB.
Andreas Popp von der Wissensmanufaktur wars übrigens.
Ich bin hingegen mehr von Leuten wie dem leider verstorbenen Prof. Wilhelm Hankel oder dem seit über 20 Jahren gegen den Euro kämpfenden Prof. Schachtschneider angetan.
Deren Videos findet man leicht in You-Tube ……noch werden die dort nicht zensiert.
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Tja, was wird sein wenn unsere Pensionen ein Niveau wie in Deutschland erreichen wo die Durchschnittsrente ca. 750 Euro beträgt. Das heisst, viele Deutsche mit 500 Euro Rente dahin vegetieren müssen.
Aber genau dorthin sind wir unterwegs……… oder wie glauben Herr und Frau Schweizer wie es sich mit 3000 Franken in unserem Land lebt.
3000 Franken sind ungefähr die AHV eines Ehepaares und schon beinahe das was in Deutschland 500 Euro bedeuten = Altersarmut.
– Pensionskasse……. der Mann war vielleicht 20 Jahre selbständiger Handwerker = Pensionskasse nur Marginal gefüllt.
– Die Frau vielleicht 15 -20 Jahre mit den Kindern beschäftigt …… Pensionskasse? = Loch.
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Tja, nun will die SP einen Staatsfonds eröffnen, vermutlich hat sie dabei eben genau die Devisen der SNB im Blick.
Wie wir wissen ist das aber nicht machbar denn die SNB kann diese Devisen ja nicht einfach abtreten und abschreiben………Gute Nacht Schweiz.
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@Walter Roth
Danke
Ein Staatsfonds ist undenkbar: Die Schweiz müsste 700 Milliarden Schulden machen, um der SNB deren Portefeuille abzukaufen.
Das geht schon wegen der Schuldenbremse nicht.
Zudem wäre ja das Vermögen des Fonds bereits im Ausland angelegt.
Ein Staatsfonds würde lediglich den Banken ihr SNB-Risiko abnehmen und auf die Schweizer Steuerzahler übertragen.
Frau Oberholzer hat kein Ahnung, wovon sie spricht.
Will Oberholzer den Banken deren Risiko abnehmen und auf die Steuerzahler übertragen? Nochmals: Sie versteht nicht, wovon sie spricht.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Herr Meyer:
Sie schreiben in Ihrer Antwort an Günther:
„Die FED und EZB investieren hundert Prozent im eigenen Währungsraum wobei noch die Investitionen der SNB dazu kommen.“Wie kommen Sie darauf?
Die EZB hält auch Dollaranlagen und die FED hält neben dem EURO auch Anlagen in den wichtigsten Währungen der Industrieländer.Können Sie hierzu bitte Stellung nehmen?
mfG -
@PK-Experte
Die US Notenbank besitzt eine Bilanzsumme von insgesamt 4’208 Milliarden Dollar. Davon investiert sie 21 Milliarden in Devisen. Das entspricht einem Anteil von knapp 0.5 Prozent.
Damit kurbelt die Fed mit über 99.5 Prozent ihrer Investitionen die eigene US-Wirtschaft an. Allfällige Verluste der FED kommen somit ebenfalls der US-Wirtschaft zugute.
Die FED kurbelt die ausländischen Volkswirtschaften nur mit 05 Prozent an.
Man kann der FED auch nicht unterstellen, Sie betreibe Wechselkurspolitik oder gar einen Währungskrieg.
Demgegenüber besitzt die SNB ein Bilanz von 828 Milliarden Franken. Davon investiert sie knapp 0.5 Prozent im eigenen Land, um die heimische Wirtschaft anzukurbeln.
Mit über 99.5 Prozent kurbelt die SNB somit ausländischen Volkswirtschaften an.
Verluste der SNB kommen zudem dem Ausland zugute.
Sehen Sie den gewaltigen Unterschied?
Die FED unterstützt zu 99.5 % die eigene Volkswirtschaft. die SNB unterstützt zu 99.5 % ausländische Volkswirtschaften.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Ausgangslage:
Die Marktkapitalisierung der SMI-Werte betrug am 29.12.2017 CHF 973 Milliarden (aktuell sind es etwa 900 Mrd.):Marc Meyer schreibt:
„Hätte die SNB ihr Vermögen, anstatt ins Ausland zu exportieren, in Schweizer Aktien investiert, so hätten sich die Aktienkurse des SMI bei einer Marktkapitalisierung von etwas mehr als 800 Milliarden praktisch verdoppelt“.Kein Anleger würde doppelte Kurse bezahlen, wenn das KGV (Kursgewinnverhältnis) sich dadurch verdoppelt!!
Damit die Relation stimmt, müssten sich logischerweise die Unternehmensgewinne auch verdoppeln, was keineswegs gesichert ist. Sonst investiert kein rationaler Investor!Wenn eine Börsenkapitalisierung NUR durch Aktienkäufe verdoppelt wird, OHNE dass in der Realwirtschaft sich die unterliegenden Gewinne AUCH verdoppeln, führt dies zu einer totalen Überbewertung aller Börsenkurse mit anschliessendem Totalabsturz auf die ursprünglichen Niveaus.
Dies führte dann im Vorschlag von Marc Meyer zur schlagartigen Vernichtung von 800 Mrd. Devisenreserven der SNB.
Dieses Risiko geht kein Anleger und schon gar nicht eine Pensionskasse oder Zentralbank ein.Jede Zentralbank muss Ihre Devisenreserven diversifizieren und möglichst währungskongruent in den entsprechenden Aktienmärkten möglichst in Originalwährung anlegen.
Dieser Anlagegrundsatz ist die Grundlage für ein ausgewogenes Aktienportefeuille und wird sowohl von den Pensionskassen wie auch den privaten Anlegern wie auch von allen Zentralbanken seit jeher praktiziert. Die Gründe habe ich oben erwähnt.
Im übrigen würde niemand, den vollen Betrag nur in Aktien investieren.
Auch von daher ist die Übungsanlage Marc Meyer ein Crash-Modell.-
PK Experte…………..
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*Wer redet denn davon das die SNB bei einer anderen Währungspolitik 800 Milliarden in der kleinen Schweiz ausgegeben hätte ?
Nein, die SNB hätte niemals 800 Milliarden in den heimischen Markt investiert, sondern vielleicht 100 Milliarden.
Der Rest der Misere hätte so gar nie stattgefunden.
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Die 100 Milliarden hätte man allenfalls aufgewendet um den Schweizer Export vor dem schwachen Euro zu schützen, beziehungsweise die Firmen gestützt damit sie das überstehen.
Allerdings, 25 Jahre nur den einen teil der Schweizer Wirtschaft zu stützen ist nicht möglich und wie lange die Krise noch anhält…….???
Es ist nicht Sache einer Nationalbank derart offensichtlich einzugreifen.
Bei einer anderen Geldpolitik hätten wir heute eine SNB mit 250 Milliarden in den Büchern, nicht 900.
Wir hätten dann aber auch eine Exportsektor der schwer zu kämpfen hätte, ( aber vor allem im Euroraum ), einen extrem starken Franken mit all den Vorteilen die der natürlich auch mit sich bringt und vermutlich viel weniger Zuwanderung. -
Kleiner Denkansatz:
Die SNB könnte doch durchaus ihre Anlagen diversifiziert in Fremd- (Obligationen) und Eigenkapital (Aktien) tätigen, wie sie das auch jetzt bereits (unschönerweise eben in fremden Währungen macht? 100% Aktien wären in der Tat ziemlich unverantwortlich! -
@PK-Experte
Danke.
Die SNB investiert nicht P/E orientiert, sondern Länder-orientiert.
Euro und Dollar.
Das Gesamtmarkt P/E spielt für die SNB keine Rolle.
Auf Crash-Kurs ist, wer wie die SNB mit einem Ek-Anteil von knapp 15 Prozent investierr.
Marc Meyer
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@Walter Roth
Danke
Es geht einfach darum, zu zeigen, dass die SNB in der Schweiz investieren muss, wenn sie hierzulande die Wirtschaft ankurbeln will – nicht im Ausland.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Supermario
Danke
Ja. Das Portefeuille einer Zentralbank sollte beispielhaft diversifiziert sein.
Um die heimische Wirtschaft anzukurbeln muss sie aber in der Schweiz investieren – nicht im Ausland und zudem verbunden mit einem hohen Währungsrisiko.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Sehr geehrter Herr Dr. Meyer
Das grundlegende Problem ist, dass in der Schweiz kaum mehr investitionsfähige Projekte entstehen. Es sind ja alle nur noch am Sparen und von der Substanz zehren. Wir haben einen Investitionsnotstand und Sie möchten auch noch die Nationalbank darauf ansetzen? Ausserdem verbieten dies ja die Anlagevorschriften der SNB.
Effektiv generierten Ihre Ideen wohl eher Inflation, statt Aufschwung. (Mit Inflation meine ich dabei eher „mehr Geld als Geschäft“ und nicht „weniger SNB Aktiven als Geld“, wie Sie das üblicherweise ausführen.)
Beste Grüsse
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Herr Dr. Meyer – Besten Dank.
Sie schreiben:
„Die SNB investiert nicht P/E orientiert, sondern Länder-orientiert.
Euro und Dollar.
Das Gesamtmarkt P/E spielt für die SNB keine Rolle.“Das heisst im Klartext, dass die SNB nicht rendite-orientiert anlegt. Denn der Kehrwert der P/E-Ratio ist nichts anderes als die Aktienrendite wie Sie auch wissen.
Soweit ich orientiert bin, legt die SNB namhafte Beträge index-orientiert an. Dass in diesem Fall dann das Gesamtmarkt-P/E rein strategisch eine sekundäre Rolle spielt versteht sich von selbst. Dies ist oft auch bei den Pensionskassen so, da im Rahmen einer Diversifizierung nicht primär P/E-orientiert angelegt wird. Meinten Sie dies?
Noch ein letzter Hinweis und eine Frage zur Klärung:
Sie schreiben, dass die SNB nur länder-orientiert anlegt, und zwar eben in Euro und Dollar.
Wieso stört es Sie dann, dass die SNB nicht alles in CHF anlegt? In diesem Punkt kann ich Ihrer Argumentation nicht folgen.
Kennen Sie den Anlagespiegel der SNB?
mfG -
@Roman Günter
Danke
Die SNB investiert nicht einmal ein halbes Prozent ihres Vermögens im Inland, den Test im Ausland.
Die FED und EZB investieren hundert Prozent im eigenen Währungsraum wobei noch die Investitionen der SNB dazu kommen.
Sehen Sie, dsss Ihre Argumentation nicht stimmen kann?
MfG
Marc Meyer
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@Roman Günter
Danke
Nein.
Wenn Sie und SNB Chef Jordan behaupten, die Giroguthaben der Banken seien gesetzliche Zahlungsmittel für die SNB, so argumentieren Sie aus Sicht der SNB.
Sie vermischen aus Sicht der Banken mit aus Sicht der SNB.
MfG
Marc Meyer
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@PK Experte
Danke
Wenn die SNB die Schweizer Volkswirtschaft ankurbeln will, so muss sie in der Schweiz investieren und nicht im Ausland.
Das ist Common Sense.
MfG
Marc Meyet
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Ja, Sie haben absolut recht Herr Meyer. Was hat die Kernaufgabe unserer NB, nämlich die Preisstabilität im Inland zu gewährleisten, wie es Herr Jordan erklärte, zu tun mit dem Kauf von ausländischen Aktien und damit mit Spekulationsobjekten und zwar nicht mit angespartem Vermögen oder dem Verkauf von Sachwerten – wie z.B. beim Norwegische Stabsfond -, sondern einfach mit frisch gedruckten Schweizer Franken? Tatsächlich belief sich der Vermögenswert an US-Aktien im Besitz der SNB per 30.6.2018 auf über 92 Milliarden US-Dollar (https://www.nasdaq.com/quotes/institutional-portfolio/swiss-national-bank-913041). Meines Erachtens lässt sich der Schritt der SNB, in ausländische Aktien zu investieren, einfach erklären: würde die SNB nur Fremdwährungen kaufen und diese, im Rahmen einer Bilanzschrumpfung, später wieder verkaufen, würde der Franken unweigerlich wieder in Aufwärtsdruck geraten – eine Sisyphusarbeit, also steckt man die frisch gedruckten Franken in Spekulationsobjekte und befeuert damit ausländische Aktien-Indices. Wenn unsere NB hunderte Milliarden künstlich gedruckte Franken erschafft und sich damit nun auf das Parkett der Grosszocker (im Ausland spricht man ja nicht von der SNB, sondern schon vom „grössten Hegefond der Welt“) begibt, bleibt natürlich die Frage zu beantworten, was das noch mit dem Ziel einer angeblich unabhängigen Notenbank zu tun hat? Und die Diskussion um die Auslagerung der Wertpapiere in einen Staatsfond, bzw. die Verwendung deren Erträge zu Gunsten beispielsweise der AHV ist m.E. absurd. Wäre es da nicht einfacher und ehrlicher, die SNB würde Geld drucken und dieses direkt den entsprechenden Institutionen gutschreiben?
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Kleiner Denkfehler; die zusätzlichen Franken wurden nicht „künstlich erschaffen“, sondern nachgefragt (von Geschäftsbanken und schlussendlich inländischen UND ausländischen Investoren). Insbesondere letztere müssten eigentlich für diese Spekulation bestraft werden, wie die SNB das seinerzeit in den 70-er Jahren ziemlich erfolgreich (Strafzinsen auf Guthaben von ausländischen Investoren) gemacht hat. Womit aus meiner Sicht auch ein gangbarerer Lösungsweg aufgezeigt wird.
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@Peter Meier
Danke
Die SNB druckt nicht Geld und kauft damit ausländische Aktien – nein, sie macht Schulden bei den Banken und kauft damit ausländische Aktien.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Carry Trade das Geschäftsmodell der SNB?
So wie Sie in diesem interessanten Artikel schreiben, hat der damalige SNB Direktor Hildebrand mit diesem fatalen Schritt Carry Trade begonnen. Man nimmt sich als SNB Kredite ( druckt sich selber Schweizer Franken), wechselt das Geld in Euros, und legt es höher verzinst in Euro an und falls der Wert Schweizer Franken steigt, macht man das gleiche Spiel wieder und wieder und nennt das Stützungskäufe, um die künstlich gehaltene Währungsuntergrenze von Euro/CHF von 1: 1.2 zu halten.
Dieser Teufelskreis ist bei 800 Mio CHF angelangt und der heutige SNB Direktor Th. Jordan ja irgendwie beenden muss, vor allem wenn man bedenkt, dass bei einem “Brexit no deal” der Euro sehr tief fallen wird. Also ich finde Th. Jordan hat mit der “Notbremse keine Währungsuntergrenze mehr” ja schon längst damit begonnen und fährt als Kapitän das Schiff “sicherer Schweizer Franken” noch ganz gut. Doch meine Frage an Sie Marc Meier: In welche Richtung würden Sie das Schiff “sicherer Schweizer Franken” führen?-
@Tom
Der SNB habe ich seit 1993 immer und immer wieder gesagt, sie solle ihr volkswirtschaftlich unsinnigen und hochriskanten Auslandanlagen reduzieren.
Sie tat immer das Gegenteil.
Jetzt sitzen wir zusammen mit der SNB in der Falle.
Oder anders formuliert: Der Matrose hat dem Kapitän der Titanic ständig gesagt, er fahre in gefährlicher Richtung zu den Eisbergen.
Wenn der Eisberg getroffen ist – was soll jetzt der Matrose noch?
Einfach nur noch Devisen abstossen – so gut wie möglich. Bundesverfassung einhalten!
freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Tom
Nicht 800 Mio – 800 Mrd!
MM
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Wer übernimmt die Verantwortung für die verantwortungslose, ja dumme „Politik“ der SNB? Die Zauberlehrlinge der SNB wissen ja bereits, dass sie nach diesem wahnsinnigen Kauf von Devisen diese nie mehr los werden. Aber eines ist klar, bezahlen darf den ganzen Schlamassel der Steuerzahler.
Falls die Frage nach der Lösung kommen sollte, die Franzosen wissen es: 100 vieux EURO geben 50 nouvelle EURO. Aber aufgepasst, die privaten Schulden werden automatisch angepasst.
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@“Wer kontrolliert …“
Die SNB missbraucht ihre Unabhängigkeit und meint, das sei ein Freipass, sich der Demokratie zu entziehen.
Es kann nicht sein, dass drei Leute in unserem Lande entscheiden können, die Schulden des Staates trotz Schuldenbremse in der Verfassung um 700 Milliarden aufzustocken (Schulden der SNB nun 800 Milliarden).
Die Schulden der SNB sind zu den Schulden von Bund , Kanton und Gemeinden (200 Milliarden) zu addieren.
die SNB braucht dringend Leitplanken.
Marc Meyer
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@Wer kontrolliert eigentlich die Schweizerische Nationalbank?
Antwort: die FED!
Die Unabhängigkeit besteht nur auf dem Papier und in den Äusserungen unserer Politiker…
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Die Notenbanken wurden zwingend als politisch „unabhängig“ konstruiert weil es ja in einer Demokratie potentiell möglich wäre das das dumme Volk eine „linke“ Regierung wählt und die Nationalbank nicht mehr darauf ausrichtet die Milliardäre der Exportfirmen zu füttern sondern die Sozialwerke und den KMUs zu unterstützen.
Das wäre für die „bürgerlichen“ Nachkommen des preussischen Adels eine Todsünde und muss(te) mit allen Mittel verhindert werden. -
@Büezer
Danke
Und jetzt macht die SNB das Dümmste von allem.
MfG
Marc Meyer
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Wenn alle großen Zentralbanken ihre Währung schwach halten und abwerten wollen, muß es letztlich Verlierer geben (bzw. auf lange Sicht wird es nur Verlierer geben).
Meistens sind das die Kleinen…
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@Unsere Arbeit…“
Danke.
Frage: Warum soll eine schwache Währung gut sein?
Jeder ist froh, wenn das Wertpapier, das er besitzt, an Wert gewinnt. Wir Schweizer besitzen Schweizerfranken.
Wir haben eine starke Wirtschaft und deshalb einen starken Franken.
Soll und darf die SNB die Schweizer Wirtschaft schwächen, nur um den Franken zu schwächen?
Das ist doch Schildbürger-Geldpolitik der SNB und widerspricht ihrem Auftrag gemäss Bundesverfassung.
freundliche Grüsse
Marc Meyer
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„Die Währungsunion ist ein großer Irrtum,
ein abenteuerliches, waghalsiges und verfehltes Ziel,
das Europa nicht eint, sondern spaltet.“Ralf Dahrendorf
* 1. Mai 1929 † 17. Juni 2009 -
@Unser Auftrag
Danke
Leider könnte Ralph Dahrendorf Recht bekommen.
Marc Meyer
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Sehr interessanter Gedankengang. Könnte etwas daran sein. Jedoch: „Hätte die SNB ihr Vermögen, anstatt ins Ausland zu exportieren, in Schweizer Aktien investiert, so hätten …“ Ich glaube nicht, dass das sog. ‚Ausland‘ dies ohne weiteres akzeptiert hätte. Gegenwärtig profitiert ‚das Ausland‘ ja von den Investitionen (Trump am WEF: ‚I made you guys rich‘) ebenso wie die Schweiz. Der WSJ Vorwurf an die SNB sie sei ein aggresiver Hedgefund bleibt bestehen, aber wird momentan schweigend ‚toleriert‘.
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Seit wann – zum Teufel – hat das „Ausland“ in die Geldpolitik der SNB dreinzureden?
Einzuwenden wäre allenfalls höchstens, dass unserer Notenbank, mit Anlagen ausschliesslich in der Schweiz, die direkten Möglichkeiten zur Wechselkurssteuerung abhanden kämen und dies vollumfänglich. -
@Thomas Rubicon
Danke.
Ich denke, wir sollten unsere Freiheit hoch halten und auch dafür kämpfen.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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@Supermario
Danke
Gegen Auslandinvestitionen der SNB ist nichts einzuwenden, wenn die ausländischen Zentralbanken umgekehrt auch in der Schweiz investieren.
Dann wären die Kapitalströme, ausgehend von den Zentralbanken ausgeglichen.
Aber das tun sie nicht, Deshalb liegt per Saldo ein Kapitalexport der SNB vor. Das schadet unserer Wirtschaft.
Zudem konnten selbst 700 Milliarden Franken Schulden der SNB nicht verhindern, dass der Euro um rund 30 Prozent einbüsste.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Es gibt viele Möglichkeiten,
Karriere zu machen,
aber die sicherste ist noch immer,
in der richtigen Familie geboren zu werden.Donald Trump
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„Surviving at the top“
Danke
Es gibt auch andere Beispiele.
Freundliche Grüsse
Marc Meyer
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Der deutsche DAX Kursindex – vergleichbar berechnet wie der schweizer SMI – stieg von 3.600 Punkten im Januar 2010 auf heute 5.800 Punkte an:
https://www.boerse.de/historische-kurse/DAX-Kursindex-/DE0008467440
Also um etwas mehr als 50%.
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@Preps 2005-2
Danke für den interessanten und berechtigten Hinweis.
Marc Meyer
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In Euro gerechnet hat der schweizer SMI seit 2010 mehr Rendite erzielt als der deutsche Dax – Index, da sich zu den Kursgewinnen auch Währungsgewinne gesellten:
https://www.boerse.de/historische-kurse/COMSTAGE-ETF-SMI/LU0392496427
https://www.boerse.de/historische-kurse/iSHARES-DAX-ETF/DE0005933931
Bzw. in schweizer Franken betrachtet war der deutsche Dax – Index trotz seines prozentual höheren Anstiegs weniger profitabel.
Das ist ähnlich wie aktuell in der Türkei (klick), wo die Währungsverluste die Börsengewinne weit übertreffen.
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@weichwährung
Danke
Die SNB besitzt aber das Währungs- plus das Schuldnerrisiko.
mfG
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Wer übernimmt die Verantwortung für die verantwortungslose, ja dumme "Politik" der SNB? Die Zauberlehrlinge der SNB wissen ja bereits, dass…
Ausgangslage: Die Marktkapitalisierung der SMI-Werte betrug am 29.12.2017 CHF 973 Milliarden (aktuell sind es etwa 900 Mrd.): https://www.six-group.com/exchanges/downloads/indexinfo/online/share_indices/smi/smifamily_factsheet_de.pdf Marc Meyer…
Es ergibt sich hier eine äusserst interessante Diskussion zwischen "Visionär" und Herr Dr. Meyer. "Visionär " meint, dass das Handeln…