Warum wissen immer noch kaum Schweizer Anleger darüber Bescheid, dass ihnen ihre Banken und Vermögensverwalter Retrozessionen schulden und diese aufgrund der laufenden Verjährung zu Gunsten der Banken zeitnah zurückgefordert werden sollten?
Teilweise ist der Wissensstand zu den milliardenschweren Kick-Backs im Ausland grösser als in der Schweiz, obwohl es sich dabei um einen der signifikantesten eidgenössischen Bankenskandale überhaupt handelt.
Etwa 4.2 Milliarden (!) Franken Retrozessionen wurden laut einer von der Schweizer Bankenvereinigung beauftragten Studie allein im Jahr 2012 von den Bankhäusern vereinnahmt, obwohl diese gemäss der bundesgerichtlichen Rechtsprechung den Anlegern zustehen.
Trotzdem verfügen in der Schweiz nur wenige über das Fachwissen zum Thema Retrozessionen, um die Kick-Back Provisionen erfolgreich durchzusetzen.
Deshalb noch einmal ganz klar: Retrozessionen stehen den Anlegern zu. Banken und Vermögensverwalter haben Retros jahrelang abkassiert und einbehalten, obwohl das Bundesgericht in der Schweiz diese den Kunden und nicht der Bank zugesprochen hatte.
Laut Anlegerschützer kann man davon ausgehen, dass fast jeder Anleger von dieser Thematik betroffen ist. Die eidgenössischen Bankhäuser geben die Kick-Back Provisionen jedoch nicht selbstständig ihren Kunden zurück, sondern lassen es darauf ankommen, dass jeder Kunde einzeln seine Rückforderung gegen die Banken durchsetzt.
Doch der Rückforderungsprozess kann durchaus Kopfschmerzen bereiten. So berichten Betroffene, dass sie auch nach mehrfachen Anfragen keine Rückmeldung von ihrer Bank erhalten haben. Andere wurden gekonnt abgewimmelt und auf nicht rechtsgültige Verzichtserklärungen verwiesen.
Diese Abschüttelungstaktik in Kombination mit dem geringen Wissensstand in der Schweiz führt dazu, dass die meisten Schweizer mit Vermögensverwaltungs-, Beratungs- oder Execution-Only-Mandaten auf der Strecke bleiben.
Aufgrund der höchstrichterlich entschiedenen zehnjährigen Verjährungsfrist verfallen so tagtäglich Millionen an Retrozessionen zu Gunsten der Banken. Besonders interessant für die Rückforderung sind die Jahre 2010 bis 2013.
So sind den Schweizer Banken in diesem Zeitraum sehr hohe Beträge an Retrozessionen zugeflossen, für die keine oder nur unzureichende Verzichtserklärungen existieren.
Rückforderungsbemühungen lohnen sich dementsprechend besonders für die Jahre 2010 bis 2013, weshalb die Rückforderung der zu Unrecht einbehaltenen Retrozessionen schnellstmöglich begonnen werden sollte.
Als CEO einer auf die Rückforderung von Kick-Back Provisionen spezialisierten Firma muss ich feststellen, dass nur etwa 2% unserer Kunden Schweizer sind und dass diese einstimmig berichten, weder von Retrozessionen gehört noch das Thema wirklich verstanden zu haben.
Rund 60% unserer Kunden kommen aus Deutschland, der Rest teilt sich vor allem auf Anleger aus UK und Südamerika auf.
Die eigenständigen Rückforderungsversuche von bekannten Schweizern haben auch gezeigt, dass diese nicht wussten, dass die Banken neben den Retrozessionen auch 5% Verzugszinsen zu entrichten haben.
Insgesamt kann man deshalb nur noch einmal appellieren, dass die marktüblichen Provisionen der Banken zwischen jährlich 0,5 und 2% lagen und dass nur die Eigeninitiative der Anleger zur Auszahlung der geschuldeten Kick-Backs führt.
Je nach Höhe der Anlagesumme macht eine Rückforderung für die letzten zehn Jahre, plus einer Verzinsung von 5%, oftmals eine fünf- oder sogar sechsstellige Summen aus.
Betroffene sollten aufgrund der Verjährungsfrist keine unnötige Zeit mehr vergehen lassen und die unrechtmässig einbehaltenen Retrozessionen zurückfordern, bevor es zu spät ist.
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Die beliebtesten Kommentare
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Mit Verlaub, ein ziemlich erbärmliches Geschäftsmodell.
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Der Herr Schwärzler ist v.a. CEO von sich selbst. Sonst niemand in dieser Liti-Link-Bude. Die zuständige Anwaltsaufsichtsbehörde sollte sich mal das „Honorarmodell“ etwas genauer ansehen.
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Guter Beitrag.
Persönlich hat mir Notenstein rund 50k CHF rückerstattet.
ABER:
– zuerst nix gehört trotz x-nachfragen
– dann wurden fingierte Papiere erstellt, welche keinen Anspruch auswiesen. Da es nur ein Excel ohne Unterschrift war, natürlich keine Urkundenfälschung; sondern ein Versehen…
– dann wieder lange keine Antwort
– dann Info an Notenstein, dass ich wegen der „finigerten Papiere“ Betrugsanzeige erstatte und strafrechtlich vorgehe
– oh wunder…: plötzlich verhandlungsbereit wie auf dem türkischen Bazar…
– aber natürlich nur gegen unterschriebene Geheimhaltungserklärung eine Auszahlung erhaltenIch bin froh um jeden der jetzt schaut wie er seine Bank auch rankriegt!
…und eigentlich sollte Liti-Link mal offensiv Marketing machen (zB. mit einem TV Spot oder Printwerbung…).
– dann wurde verhandelt wie a
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Retrozessionen werden in hinlänglich bekannten Vertriebs-/Vermittlerverträgen längst als Servicefees, Plattformfees, Maintenancefee, Setupfees etc. etc. ausgegeben bzw. getarnt.
Von einer Transparenz bezüglich Kosten sind wir weiter weg denn je.
Fröhliches Weiterwursteln !
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Lesen Sie alles über Kickbacks im Buch „Cash oder Crash“ von
Dr. René Zeyer.
Wenn CH-Banken in der EU gleich lange Spiesse wollen, müssen sie
die Vorschriften Mifid II befolgen.
Rückvergütungen von Anlagefonds an Banken müssen den Kunden
gutgeschrieben werden, auch wenn die Fondsgesellschaft der Bank selber gehört. -
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Wie war das nochmals mit der Publireportage und Schleichwerbung? Zum Nachlesen in Ziffer 10:
https://presserat.ch/journalistenkodex/erklaerung/ -
@KB…Prozesskosten??nicht der Rede wert)))
….bleiben dann ja somit wohl in der Schwärzlerfamilie…..
(Zwillingsbruder Anwaltskanzlei)
Der eine treibt die Schafe ins Loch, der
andere schert sie dann und wann mal ab.Traurig was aus dem einst stolzen Hotelclan geworden ist.
*IP sollte sich Thematisch nicht solch billigen Pfannenflickern ausliefern. Danke.
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Der Leichenfledderer hat „vergessen“ zu erwähnen, was er an der Sache verdient…
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Na ja schon einen stolzen Betrag, aber laut Homepage ja nur wenn er erfolg hat. Daher muss jeder für sich selber entscheiden denke ich Ob es Sinn Macht es selber zu versuchen oder eine liti link oÄ zu nehmen.
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Das Hotelerbe scheint schon verflossen,
Papa Schwärzler wird sich im Grabe drehen,
wenn er wüsste das hier bald Fuson das komplette Familiensilber übernehmen wird. -
Hoffentlich hat IP Geld verlangt für diesen Promo-Artikel.
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hoffe ich auch; geht so nicht; müsste man auch so kennzeichnen
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Meine Erfahrung aus 35 Jahren Banking: Die meisten Retros landen nicht bei den Banken sondern werden von denen an die Externen Vermögensverwalter weitergereicht. Und das sind die wahren Weltmeister im Kasse machen. Grenzt zum Teil an Diebstahl am Kunden. Aber auch da schaut die FINMA zu, und die SRO’s sind ein echter Witz.
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geringer wissens_stand in der schweiz von einem schluchtenössi herdargebracht….
die schwärzler** kinderhotels müssen wohl wie geschmiert laufen wenn HS sich noch so ganznebenbei aufs big ceo parkett traut.
schuster bleib bei deinen geerbten leisten, oder sind die auch schon durch(gebracht)…
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Selten durchsichtigere Eigenwerbung gelesen – das von einem Liechtensteiner Anwalt auf CH-Boden.
Geht im Fürstentum die Arbeit zur Neige?
Hoffentlich bezahlt er an IP wenigstens für die Werbung, nicht wahr LH?!
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negativwerbung ist auch werbung)))
das gilt für schwärzler wie für hässig
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Banken stellen x-tausend Bestandesmeldungen pro Quartal an Vermögensverwaltungsfirmen aus, diese Retrosummen werden den VV-Firmen direkt von den Emitenten oder Fondsfirmen gutgeschrieben, jedoch kommen diese Beträge nie dem Endkunden zu gute. Banken unterzeichnen diese Bestandesmeldungen immer zu Zweit, machen sich strafbar, und fördern indirekt das Retrogeschäft.
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Bitte keine SPAM mehr auf IP…..
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Es verhält sich ähnlich wie bei Mietzinsreduktionen: Konsumentenschutz? Ja, aber…
Im Falle der Retrozessionen ist es noch mühseliger, wegen der Informationsasymmetrie. Dabei könnte man die Einhaltung über die Buchprüfung recht einfach umsetzen, wenn man denn wollte. Einerseits auf Stufe Bank, und andererseits auf Stufe Fondsgesellschaft (keine Vertriebslizenz in der Schweiz ohne jährlichen Nachweis, dass die Rechtsprechung eingehalten ist).
Eine Klage zwecks Verschärfung der Rechtsprechung wäre eine zu prüfende Option. Schlussendlich ist es ja ungerechtfertigte Bereicherung. War da nicht mal was bezüglich Sammelklagen in der Schweiz!?
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Warum steht hier nirgemds „sponsored content“ oder einfacher „Werbung“?
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Es ist an der FINMA darüber zu wachen, ob die Retrozessionen, die die Banken von Dritten erhalten und die im direkten Zusammenhang mit Aufträgen ihrer Kundschaft gegen Bezahlung einer Kommission generiert werden, entsprechend nach Gesetz an ihre Kundschaft als Gutschrift weitergeleitet wird. Die FINMA ist in erster Linie darauf bedacht, die Solidität unserer Banken zu gewährleisten und nicht der Kundschaft unserer Banken als Konsumentenschützer zu dienen und ihnen einen Rabatt auf ihre Bank-Aufträge zu verschaffen.Die FINMA ist in dieser Aufgabe nie Konsumenten-Schützer, sondern versteht sich als Sachwalter unserer Banken, um deren Solidität zu stärken. Ferner ist ihr oberster Aufseher der Bundesrat durch das Finanz-Departement und dieses unterliegt dem politischen Einfluss im Parlament. Die Politik will die Banken stärken, aber gleichzeitig ihr oberstes Management schonen und deshalb verzichtet die FINMA kleinlaut auf ihre Vorstösse bezüglich den sehr hohen Entschädigungen bei den obersten Bankchefs ohne Leistungsausweis und zum Glück für die Aktionäre auch auf ihr Verlangen die Dividenden zu kürzen, obwohl der amerikanische Kredit-Schlamassel noch aussteht. Der Verfasser dieses Artikels wird nichts bewirken.
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Nichtssagender Artikel
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Naja, netter Werbespot in eigener Sache von Liti-Link
Ich habe meine Retrozessionsansprüche Mitte 2019 an Liti-Link abgetreten und seither nichts über den Zwischenstand erfahren geschweigen den Geld erhalten – so einfach und erfolgsversprechend scheint das Ganze also auch nicht für Liti-Link zu sein…
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Danke für diesen Beitrag.
In einem Land wie der Schweiz, in dem nicht geführt, sondern gefolgt wird, ist es keine Überraschung, dass man sich trotz gegenteiliger Bundesgerichtlicher Rechtsprechung und trotz gegenteiliger Regelung in der Europäischen Union gegen die Schaffung eines noch freieren und noch faireren Wettbewerbs entschieden hat.
Wie schon EY festgestellt hat, „[definiert das] FIDLEG […] im Gegensatz zur MiFID II kein Verbot zur Entgegennahme von Vorteilen (z.B. Retrozessionen) im Zusammenhang mit Vermögensverwaltung.“ Neben den guten Gründen der EU nicht beizutreten muss man aber auch die Stärke der EU bei der Schaffung eines fairen Wettbewerbs und im Konsumentenschutz hervorheben. Dort ist sie den USA weit voraus.
Natürlich würde die Partei, die sich und seine Mitglieder völlig zu Unrecht als „die Liberalen“ bezeichnet (und damit leider den Begriff des Liberalismus hier nachhaltig angeschwärzt hat), dies bestreiten, und auf eine vernünftige Gesetzeslage pochen, welche die Eigenverantwortung ins Zentrum stellt. Eigenverantwortung heisst dabei, sich zu wehren, wenn man denn die Ressourcen und das Verständnis dazu hätte. Vernunft heisst dabei, diese Interpretation der Eigenverantwortung nicht zu beschneiden, um weiter von einer ungleichen Verteilung der Kräfte profitieren zu können.
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Gut, dass dieses Thema aufgenommen wird, wenn auch spät, zu spät. – Die Verjährung tickt und hat vielmals ausgetickt (10 bzw. 5 Jahre für wiederkehrende Retros). Es gibt eigentlich nur ein Vorgehen: Beinhart, konsequent, detailliert, bis zum Letzten, konkrete, schlüssige und glaubwürdige Drohung mit Rechtsweg inkl. Gang zur Presse (!? Welche?).
Die Banken agieren auch bis zum Letzten, taktieren, feilschen wie Türken, ein schönes Mittagessen gefällig?, beharren auf Einzelabrieben, und letztlich: Verlangen Schweigeklausel (l’omertà, in Mafiakreisen ein Begriff).
Nur ein beinhartes Vorgehen bringt Erfolg, kostet aber Zeit, Nerven und Kohle. Banken müssen akzeptieren, dass Bundesgerichtsentscheide auch für sie gelten, sind sie sich doch gewohnt, eigenes Geld und eigenes Recht „aus dem Nichts“ zu schaffen. -
Jetzt krabbeln schon die Tschügger aus ihren schleimigen Stieftungslöchern hervor.
The big Bang comes closer and closer*Tschügger* means Liechtimstein-er
oder Möchtegern Schweizer-
Tschügger meint die (liechtensteiner) Unterländer und NICHT die Liechtensteiner per se, Sie Oberschlaumeier. Und ich kennen keinen Liechtensteiner der lieber Schweizer wäre, umgekehrt aber einige……
Gruss vom felsasepp, ein original Pfööhtschingg a.k.a. Hafalaab – also zwar kein Tschügger aber doch Liechtensteiner. Cheggd?
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Wohl was Stärkeres eingeworfen?
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Hubert Schwärzler besitzt zusammen mit seinem Bruder ein Familienunternehmen mit etwa 6 Hotels in Liechtenstein. Sein Bruder ist Anwalt in Schaan. Könnte da nicht auch die Frage bezüglich Geldflüsse aufkommen … in einem Geschäft, in welchem auch viel bar bezahlt wird.
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@Rockseppele
Sind sie Schwärzlers Stallknecht?
Wusste gar nicht das es im Liechtimstein ein Unten und ein Oben gibt, bei dem wenig Platz das da zur Verfügung steht)))
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@Bankster….nur zu, sprechen Sie sich aus
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@malbun mal besser
3 hotels sind schon verschebbert, ihre hier angeschnittenen geldflüsse scheinen so ziehmlich im trockenen zu liegen, sonst würde uns schwärzler hier nicht schaaner mega_iq am paradeplatz andrehen wollen.
sieht eher danach aus wie sich die hoteltwins hier gerade bei steigendem blutdruck und mit einer mischung aus naivstem marketing management selbst die eier kraulen)))
the party seems over….
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Schwärzler Kanzlei vertritt auch GEA
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Ist doch klar das die Banken sich taub stellen. Sie haben über Jahre ihre Kunden abgezockt und das abgezockte Geld ausgegeben.
Dann mussten die Kunden irgendwann “redoc” machen bzw neue Verträge unterzeichnen in denen Sie “freiwillig” den Banken die Retros überlassen. Meistens wussten die Kunden sicher gar nicht was Sie da unterschreiben weil der retroverzicht irgendwo unter Punkt 17G im Kleingedruckten steht. -
ein wenig werbung in eigener sache…
$why not$ ein paar kik*!*backs werden in diesen fieberigen zeiten ja wohl anbeissen.der schnorre ist ja nichtmal fähig seine geerbte desolate hotelgruppe einem hiesigen standart zuzuführen und möchte nun gar noch als nebenbei ceo, fremde kohlen aus den fegefeuern holen…
da machen mir bettelnde rumänen vor jedem billigfood auslass doch deutlich weniger sorgen um die zukunft des gemeinen sapiens.
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Lieber Herr Hubert Schwärzler,
Besten Dank für die Aufklärung. Und die Pensionskassen? Stiftungen mit Interessenkonflikten? Gleichzeitig sind die Mieten gegenüber dem gesetzlichen Pfad um nahezu 40% vierzig zu hoch. Auch das ist illegal. In der Verfassung und im Mietrecht ist eine Deckelung der Mieten verankert. Immobilienbesitzer dürfen nur eine Rendite von 0,5 Prozent über dem Referenzzinssatz erzielen. Doch obwohl der Referenzzinssatz seit Jahren sinkt, sind die Mietpreise explodiert. Dass die Mieten viel zu hoch sind, wird kaum thematisiert – ein Skandal – genauso wie die Retrozessionen…Tribut eines von der Banken-Ideologie indoktriniertes Volkes der in der Illusion lebt wohlabend und frei zu sein….Bleiben Sie dran Herr Schwärzler es ist sehr wichtig…
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Jetzt ist auch Insideparadeplatz auf das dumpfe Niveau billigster Publireportagen abgestiegen. Der Hässig ist dem Sales-Schwätzer Schwärzler aufgesessen. Dem Schwärzler seine Bude versucht dem Publikum zu verkaufen, dass alle (Banken, VV, Berater usw.) (a) Retros genommen haben und (b) diese – ungeachtet der Kundeninformation und der vertraglichen Vereinbarungen – dem Kunden herauszugeben seien. Falsch und dumm. Kein Wunder kommt sein Laden nicht vom Boden. Jetzt der neueste Sales Pitch: Drohende Verjährung!! Na ja, Retro waren 2010 schon Geschichte oder vertraglich korrekt bearbeitet. Aus der Zeit gefallen..
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@anwaltsschmöker)))
das wirft in diesem traurigen fall nicht das beste licht auf die anwaltskanzlei seines einei zwillingsbruders im liechtim_stein…
die jungen (verjährten))) schwärzler’s allerdings als ’schwäz lers‘ zu bezeichnen ist wohl die punktlandung schlechthin.
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Der Besitz macht uns nicht halb so glücklich, wie uns der Verlust unglücklich macht.
Jean Paul
* 21. März 1763 † 14. November 1825 -
Wem der Bankberater genau heute vor elf Jahren die Investition in Nasdaq – ETF empfohlen hat, dieser Glückspilz wird dem Arbeitgeber seines Beraters die gegebenenfalls verdienten Retrozessionen gerne schenken, falls solche beim Kauf von Indexfonds / ETF überhaupt bezahlt werden:
https://www.boerse.de/etf/ISHARES-NASDAQ-100-DE/DE000A0F5UF5
Allen anderen sei gesagt:
Ein Anwalt prozessiert oft vergebens, aber niemals umsonst!
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Es ist möglich Geld, und zwar beträchtliche Summen, an der Börse zu verdienen.
Aber nicht durch Käufe und Verkäufe, die man aufs Geratewohl startet.
Die mächtigen Gewinne gehen dem intelligenten, sorgfältigen und geduldigen Investor zu.
Kaufen Sie, wenn die Aktienpreise tief sind, und geben Sie die Papiere nicht aus der Hand.
Eine große Schar von Menschen scheint diesen einfachen Grundsatz nicht zu erfassen.
Sie fürchten sich vor Gelegenheitskäufen.
Sie kaufen erst, wenn sie meinen jedes Risiko vermieden zu haben.
Meistens kaufen sie zu spät.
J. Paul Getty
* 15. Dezember 1892 † 6. Juni 1976-
129 Jahre später hat sich nichts geändert.
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danke
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DANKE
Wohl Schwärzlers Sekeritärin;-)
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Naja, netter Werbespot in eigener Sache von Liti-Link Ich habe meine Retrozessionsansprüche Mitte 2019 an Liti-Link abgetreten und seither nichts…
Warum steht hier nirgemds "sponsored content" oder einfacher "Werbung"?
Hoffentlich hat IP Geld verlangt für diesen Promo-Artikel.