M., ehemaliger Webentwickler bei einer Publishing- und Marketingfirma, wurde im September 2021 nach einer mehrmonatigen Home-Office-Phase ins Büro gerufen, nur um zu erfahren, dass er nun entlassen werde.
Im Kündigungsgespräch wurde er gleich zu Beginn nach seinem Impfstatus gefragt. „Das hat mich stutzig gemacht“, erinnert sich M.
Deshalb habe er sofort Widerspruch gegen die Kündigung eingelegt. Denn in den fünf Jahren seiner Beschäftigung habe er in den Personalgesprächen keine Beschwerden über seine Arbeit gehört.
Nach der Kündigung ging M. zum RAV (Regionales Arbeitsvermittlungszentrum), das ihm daraufhin über die Arbeitslosenkasse die Taggelder wegen „selbstverschuldeter Kündigung“ kürzen wollte.
Er wurde mit 36 Einstellungs- und 10 Wartetagen bestraft, „ich bekam zweieinhalb Monate kein Geld“, klagt M.
Seine ehemalige Arbeitgeberin habe sich schon damals auf mangelnde Arbeitsleistung berufen, „und das stimmte einfach nicht“, sagt M.
Dagegen konnte er sich in einem Widerspruch erfolgreich wehren und bekam die Taggelder rückwirkend ausbezahlt.
Separat wartete er noch auf die Verhandlung vor dem Bezirksgericht Zürich, das die Anfechtung der Kündigung behandeln sollte. Diese fand im Februar 2023 statt.
Auch vor Gericht berief sich die Arbeitgeberin auf „mangelnde Leistung“. Allerdings konnte sie diesen Vorwand wiederum kaum beweisen.
Was die Richterin in einem jetzt veröffentlichten Mitschnitt der Urteilsberatung unfreiwillig bestätigt. Später mehr dazu.
In der Urteilsbegründung riet die Richterin beiden Parteien zu einem Vergleich, da der Fall keine Aussicht auf Erfolg habe und der Kündigungsgrund kaum zu beweisen sei.
M. akzeptierte deshalb zähneknirschend eine Entschädigung von 1’500 Franken und ein korrigiertes Arbeitszeugnis.
Damit war der Fall zumindest juristisch abgeschlossen. Was bis vor kurzem niemand wusste: M. liess während der geheimen Urteilsberatung, als die Streitparteien den Saal verlassen hatten, ein Aufnahmegerät zurück, das alles aufzeichnete.
Auf diese Weise erfuhr er im Nachhinein, was über ihn und seinen Fall gesprochen wurde und wie die juristischen Abwägungen ausfielen.
Nicht nur das: Die Aufnahmen machte M. diesen Monat auf der Plattform Rumble und X öffentlich.
Weil Aussagen der Richterin wie „Hätte er nicht geschwurbelt, wäre es nie so weit gekommen“ oder „Eine mangelhafte Leistung ist nicht bewiesen“ für Aufregung sorgten, landeten die Videos innerhalb kürzester Zeit beim Podcaster Daniel Stricker.
Der ist seit Corona-Zeiten mit seinem Stricker TV bekannt. Auch dort war M. zu Gast und erklärte noch einmal seine Sicht der Dinge.
In der Corona-Community wird M. nun als Held gefeiert, einige Videos haben 19’000 Impressionen auf X.
Im Messenger von Telegram wird dazu aufgerufen, das Video privat zu teilen, da das Gericht die Löschung der Videos auf Rumble angeordnet hat.
Es wurde sogar ein Lied mit den Aussagen der Richterin komponiert. Das alles innerhalb von wenigen Tagen.
Schaut man die Videos, erschreckt die nonchalante Art der Richterin auf den ersten Blick. Sie sucht mit allen Mitteln nach einem Grund, den Gekündigten zu benachteiligen.
Von Unparteilichkeit war in ihrer Argumentation wenig zu spüren. Später machte sie sich mit der Gerichtsschreiberin und der Assistentin über M. lustig.
Es wurde gewerweist, dass selbst sein Anwalt ihn nicht mochte, aber wohl des Geldes wegen das Mandat angenommen habe.
Es ist eine Unterhaltung unter Juristinnen zum Fremdschämen. Erschreckend, dass man in einer solchen Situation auf Richter treffen kann, denen die Lage eines Arbeitnehmers derart gleichgültig ist.
Emrah Erken, ein auf Arbeitsrecht spezialisierter Anwalt, der seit mehr als zwanzig Jahren Konzerne, Grossunternehmen, KMU, NGOs, Behörden, öffentliche Unternehmen und Institutionen sowie Privatpersonen in diesem Bereich berät, erklärt im Gespräch, dass das Schweizer Arbeitsrecht vom Grundsatz der Kündigungsfreiheit geprägt ist.
Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber können grundsätzlich praktisch jederzeit ein Arbeitsverhältnis auflösen.
Dieser Grundsatz wird aus zwei Gründen zugunsten des Arbeitnehmers eingeschränkt.
Zum einen gibt es den zeitlichen Kündigungsschutz, der die Kündigung, die zu einem bestimmten spezifischen Zeitpunkt ausgesprochen wird, nichtig macht, und zum anderen den sachlichen Kündigungsschutz.
Bei der sogenannten missbräuchlichen Kündigung geht es um diesen sachlichen Kündigungsschutz.
Sehr wesentlich: Auch eine Kündigung, die aus rechtlicher Sicht missbräuchlich ist, ist eine gültige Kündigung. Das heisst, dass das Arbeitsverhältnis auch dann beendet wird.
Der Arbeitnehmer, der von einer Missbräuchlichkeit seiner Kündigung ausgeht, kann eine Begründung für die Kündigung verlangen, was in der Praxis auch fast immer geschieht.
Um nicht in eine Falle zu tappen, halten sich die Arbeitgeber bei der Begründung allerdings meist stark zurück. Oft wird dabei auf Leistungsmängel verwiesen.
Sollte es zu einem Prozess kommen, kann sich der Arbeitnehmer aber auf die Mitarbeitergespräche berufen, die im besten Fall protokolliert seien und in denen seine Leistung positiv bewertet worden sei.
Kann der Arbeitnehmer die Tadellosigkeit seiner Arbeitsleistungen unter Hinweis auf solche Protokolle und Quali-Gespräche beweisen, kann er geltend machen, dass die vom Arbeitgeber geltend gemachte mangelhafte Leistung vorgeschoben sei und nicht zutreffe.
Wenn auf diese Weise die Missbräuchlichkeit erstellt ist, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Pönalentschädigung, eine Art Strafzahlung zu seinen Gunsten, die bis sechs Monatssaläre betragen kann, aber in der Praxis eher zwischen zwei und drei Monatslöhnen liegt.
Hätte M. Anspruch auf Entschädigung gehabt, wenn die Richterin ihm anders gesonnen gewesen wäre?
Darüber kann man nur spekulieren. In den Tonband-Mitschnitten findet die Richterin keine ausreichende Begründung für die mangelhafte Leistung, kritisiert M. aber unbeirrt weiter wegen seines „Geschwurbels“.
Laut M. habe er sich aber nie auf Diskussionen über die Pandemie am Arbeitsplatz eingelassen. Er habe sich lediglich geweigert, sich impfen zu lassen.
Aber rechtfertigen einseitige Äusserungen einer Richterin die Veröffentlichung einer nichtöffentlichen Urteilsberatung?
„Nein, auf keinen Fall“, sagt Erken, und verweist auf Art 179ter des Strafgesetzbuches:
„Wer als Gesprächsteilnehmer ein nichtöffentliches Gespräch, ohne die Einwilligung der andern daran Beteiligten, auf einen Tonträger aufnimmt, wer eine Aufnahme, von der er weiss oder annehmen muss, dass sie durch eine nach Absatz 1 strafbare Handlung hergestellt wurde, aufbewahrt, auswertet oder einem Dritten zugänglich macht, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft.“
„M. hat sich mit diesen Aufnahmen keinen Gefallen getan. Eine nichtöffentliche Urteilsberatung aufzuzeichnen, dürfte von manchen Richtern als schwerwiegend angesehen werden“, erläutert Erken.
Es sei Teil unserer Rechtsordnung, dass Richter frei und ohne Zuhörer, die am Verfahren beteiligt sind, sprechen und sich über ein Urteil beraten können, unabhängig vom Inhalt des Gesprächs, so Erken weiter.
„M. kann auch nicht mehr auf Nachsicht des Obergerichts hoffen, wenn er den Fall weiterzieht. Denn rechtswidrig erlangte Beweismittel sind nach § 152 Abs. 2 ZPO (Zivile Prozessordnung) nicht verwertbar.“
Er könne dieses aufgezeichnete Gespräch im Rechtsmittelverfahren nicht verwenden und beispielsweise angeben, das Gericht habe willkürlich entschieden. Es gelte ein Verwertungsverbot, und derartige Beweismittel würden ohne weiteres aus dem Recht gewiesen.
„Eine derart nonchalante Vorgehensweise dürfte bei den Oberrichtern extrem schlecht ankommen“, meint Erken weiter.
Auf die Frage, ob sich M. auf das öffentliche Interesse berufen und damit einer Strafe entgehen kann, findet Erken klare Worte:
„Das öffentliche Interesse ist ein Rechtsbegriff und kein persönliches Empfinden. Ausnahmen können gemacht werden, wenn beispielsweise eine öffentlich bekannte Amtsperson sich verplappert und man ihr eine Amtsgeheimnisverletzung unterstellen will. Dann kann man sich darauf berufen, und der Fall kann journalistisch verwertet werden“.
Urteilsberatungen seien in der Regel geheim, es gebe Einzelfälle wie bei UBI-Beschwerden gegen das SRF oder beim Bundesgericht, aber in der Schweizer Rechtspraxis gebe es sehr wenige solcher Beispiele.
„Das Argument des öffentlichen Interesses greift hier nicht“, so Erken.
Erken rät jedem Medium, das die Aufnahmen weiterverbreitet, zu äusserster Vorsicht, da die Weiterverbreitung verboten ist.
Zudem gebe es bereits eine gerichtliche Anordnung zur Löschung der Aufnahmen, weshalb sich die Plattform Rumble auch daran gehalten habe.
Jede weitere Veröffentlichung der Aufnahmen würde niemandem mehr schaden als M. selbst. Die Richterin habe wegen der Veröffentlichung der Aufnahme keine Konsequenzen zu befürchten.
Kommentare
Kommentieren
Die beliebtesten Kommentare
-
M ist ein Held und die Schweizer Justiz einfach nur grusig. Die Ausbildung der Juristen muss geändert werden. Ein Jurastudium sollte als Berufszugang verboten werden, denn mit einem Studiumzwang werden nur linksgerichtete Richter. Richtig wäre nur Richter zuzulassen, die einen Gerechtigkeitssinn haben und Lebenserfahren sind.
-
Vorneweg: Ich finde manche Leute dieser „Szene“, die ja teilweise auch die Existenz der Wuhan-/Corona-Viren abstreiten, schon ziemlich grenzwertig mit teils abstrusen Äusserungen. Aber das spielt hier keine Rolle bei dem Fall.
a) es wurden keine Beweise vorgelegt, die die Behauptung des Arbeitgebers stützen, im Gegenteil. Ich habe die Tonaufnahmen aus Neugierde angehört und wundere mich über die subjektive, an reiner Spekulation orientierten finalen „Recht“sprechung dieser 3 Leute am Gericht.
b) Zudem darf die persönliche Einstellung der grünen Richterin zur Freiheit der Kündigung keinerlei Relevanz für aktuelle Rechtverfahren haben. Dieser Grundsatz scheint hier aber klar verletzt worden zu sein.
c) Das „Ablästern“ ggü. dem Kläger Krizanek ist auch zutiefst unprofessionel und zeigt, wie diese persönliche, rein subjektive Beurteilung einer Person das Urteil beeinflusst hat.
d) die Richterin gibt zu, Urteile des Bundesgerichts zum Arbeitsrecht im Falle einere Kündigung nicht zu verstehen (facepalm).Ganz unabhängig wie man zur Thematik „Corona“ steht, ist solch eine zur Schau Stellung von Ignoranz, Unprofessionalität, Subjektivität schwer auszuhalten.
P.S.: Es gibt zwei Plattformen, die im Regelfall nicht zensieren: X (Twitter) und odysee.com (aus Texas). Letztere basiert auf dezentralen Speicherungen von Inhalten (Torrent basiert) und lehnt es ab (und kann es auch nicht so einfach) Inhalte zu löschen.
-
Wo bleiben in diesem Fall die Gewerkschaften? Ich gehe davon aus, dass dieser Fall kein einzelner ist!
-
Die Gerichtsbarkeit der 1. Instanz zeigt eigentlich nur den internationalen Trend. Sie gilt lediglich zum Aufwärmen, wirkliche einigermassen faire Rechtssprechung findet erst in den höheren Instanzen statt. Das ist insbesondere auch beim Familiengericht (Bezirksgericht) so. Als Mann und eher dem bürgerlich, rechten Lager zugeordnet wäre das Urteil eher einer lebenslangen Leibeigenschaft zuzuordnen, als einer für beide Parteien gerechten Lastenverteilung. Zumindest werden solchen Urteile in hohen Quoten durch die höheren Instanzen zumindest in Teilen korrigiert, was sehr viel über die mangelnde Qualität und Objektivität der Rechtsprechung der vorhergehenden Instanz aussagt.
Allerdings bleibt das Klagen über mehrere Instanzen halt nur den finanziell potenteren Klägern vorbehalten, was dem Verfassungsgrundsatz der Gleichheit komplett widerspricht. Schade.
-
Wieso, werden rechte denn eher versklavt? Und dürfen wir daraus schliessen, dass rechte grundsätzlich für eine ungerechte Verteilung zulasten der Frau sind?
-
Präzisierung: Mit „…dem bürgerlich, rechten Lager zugeordnet…“ meine ich Personen, die der Mitte, FDP und/oder SVP nahestehen. Nicht gemeint sind rechtsexreme Ausprägungen im Sinne des „Rassismusartikels“.
Und zwar deshalb, da der überwiegende Anteil der Mitglieder von Familiengerichten aus dem linken oder linksnahen politischen Spektrum stammt und vielfach überwiegend weiblich ist. In den höheren Instanzen überwiegt dann der „Männerüberschuss“, was m. E. allerdings auch nicht gut ist. Eine Ausgeglichenheit sollte in allen Instanzen angestrebt werden.
-
Danke für die Präzisierung. Allerdings finde ich die These vom links-weiblichen Interessen nahen Familiengericht ein bisschen, naja, Mann redet es ja auch ein bisschen herbei, nödwahr?
Oder sind dafür in ausgleichender Gerechtigkeit (sic!) Straf- oder Wirtschaftsgerichte eher männlich-rechts, so angesichts der ständig lamentierten Kuscheljustiz?
„Recht“ (sic!) gebe ich Dir in der Forderung, dass eine Ausgeglichenheit anzustreben ist.
-
-
Nur wer sein Gegenüber mit Respekt behandelt, wird auch respektvoll behandelt.
-
-
dann hoffe ich mal, dass du die Umwelt respektvoll behandelt hast …
-
Genau. Darum wäre es interessant zu wissen, wie der Kläger dem Gericht seinen Respekt gezeigt hat.
-
-
Man kann wieder nur sagen OH MAN 🤦♂️!
Ja wer wundert sich den das Richter nicht unparteilich sind? Werden den Richter ohne Parteibuch gewählt? Nö!
Man will also die eigene Ideologie und Wertehaltung im Richter Stuhl, ja liebe Schweizer, ihr wollt Parteiische Richter und eben keine Unparteiischen wie im WC Papier Schweizer Verfassung stipuliert. In anderen Ländern ist die Verfassung etwas Wert das höchste Gesetz aber hier, ust die Verfassung nicht mal ein Witz, jede Verordnung, nicht mal ein Gesetz hebelt die Verfassung aus.
-
Kein Mensch ist unparteiisch. Deshalb müssten Richter sehr stramm geführt werden und beim geringsten parteiischen Urteil sofort die Berufszulassung verlieren und bestraft werden. Auch muss der Studiumzwang abgeschafft werden. Studien beweisen, dass nur schon Gymischüler zu 90% Links bis Linksextrem sind. Bei den Studenten ist der Anteil Linksextremer logischerweise noch höher.
-
-
@ Chef: Wer will Dir das vergönnen? Der linksextremistische TA hat am 1. Mai mindestens ein halbes Dutzend Leute entlassen und die grüne Richterin .. erklärt, sie sei keine Freundin der Begründungspflicht von Kündigungen. Wer glaubt da noch der ganzen roten Heuchlerei wegen sozialer Gerechtigkeit und so?
-
Daniel, das solltest du mit deinem Seelsorger besprechen.
-
-
Wer soll jetzt noch Vertrauen haben in die Schweizerischen Gerichte? Diese Richterin .. hat dem Schweizerischen Justizsystem schwersten Schaden zugefügt und soll den Anstand haben, zurückzutreten.
-
Emrah Erken weiss vielleicht nicht,
wie der Gerichtsfall seinen Anfang genommen hat.
Weil das macht wenig Sinn, wie er hier zitiert wird.
Das RAF hatte dem Gekündigten vorgeworfen, dass ER die Kündigung verursacht hat, und drum auch entsprechend weniger von der Arbeitslosenversicherung profitieren kann als wie ein unschuldig Gekündigter.
Also für das RAF ist es schon wichtig, wer Recht hat.-
Kleiner Tip: Google bei Gelegenheit einmal „RAF“:o)
PS: er hat die Leistungen des RAV nachträglich erhalten (nochmal kurz nachlesen)
-
-
Ich habe es mir auch angehört.
Es kam klar heraus, dass die Richterin NICHT QUALIFIZIERT ist.
Dass es einfach nur wichtig war, ein politisch richtig liegende Frau ins Amt zu wählen, der Rest interessiert nicht.
Die Richterin sagte, sie sitze „im Saich“, weil sie das Urteil des Bundesgerichtes nicht versteht.
Im Gegensatz zum Gekündigten hat der Arbeitgeber keine Indizien für seine Sicht der Dinge geliefert. Jetzt müssten sie eigentlich den Arbeitgeber auffordern, dass er auch was liefert, das seine Behauptungen untermauert. Wenn er das nicht macht, dann sitzt sie „im Saich“. Weil die Richterin nicht weiss, ob nun der Gekündigte Beweise liefern muss, um die Sicht des Arbeitgebers zu widerlegen.
Die Frau ist hoffnungslos überfordert in dem Amt.
Normalerweise weiss da der Geschichtsschreiber weiter. Aber auch diese Frau ist ahnungslos.
Und auch die dritte Frau im Bunde hat keine Ahnung.
Also, wie weiter, die Frauen dichten einfach einen Kündigungsgrund für den Arbeitgeber, dann sind sie draussen aus dem Saich und sie können gut schlafen mit dieser Entscheidung.
Das sind drei Jobs, die sehr gut bezahlt werden vom Steuerzahler. -
Ob die Aufnahmen illegal sind oder nicht – sie bestehen nun und sie steigern das Vertrauen ins Rechtssystem nicht.
Die Polarisierung nimmt zu.Da die „Schwurbler“ Anschuldigungen wissenschaftlich nicht mehr haltbar sind, muss man der Richterin (sie ist kaum die einzige) eine ideologische Voreingenommenheit attestieren.
-
Die Autorin schildert eine interessante Rechtsauffassung, daß die CH-Bundesverfassung nicht über dem anderen Recht steht, was zu bezweifeln sein dürfte.
In jedem Falle aber Auffassung mit der sie, ob juristisch zutreffend oder nicht, zumindest moralisch auf der falschen Seite der Geschichte steht.
-
hä? wat will uns dieser Kommentator sagen?
-
-
Man muss, wie die Autorin, schon sehr vom Irrweg der Impfverweigerung und der Schwublerei überzeugt sein, um einen illegalen und nicht-authentisierbaren Mitschnitt abzufeiern. Aber IP hat ja in den COVID-Ignoranten eine neue Zielgruppe gefunden, da kann man kritische Selbstreflexion nicht erwarten.
-
@Keep cool
Darum geht es hier überhaupt nicht. Es ist auch vollkommen egal ob es um Corona oder um ein anderes Thema im Hintergrund geht. Relevant ist hier ausschliesslich, wie in einem Arbeitsgerichtsprozess die Urteilsfindung zustandekommt.a) es wurden keine Beweise vorgelegt, die die Behauptung des Arbeitgebers stützen, im Gegenteil. Ich habe die Tonaufnahmen aus Neugierde angehört und wundere mich über die subjektive, an reiner Spekulation orientierten finalen „Recht“sprechung dieser 3 Leute am Gericht.
b) Zudem darf die persönliche Einstellung der grünen Richterin zur Freiheit der Kündigung keinerlei Relevanz für aktuelle Rechtverfahren haben. Dieser Grundsatz scheint hier aber klar verletzt worden zu sein.
c) Das „Ablästern“ ggü. dem Kläger Krizanek ist auch zutiefst unprofessionel und zeigt, wie diese persönliche, rein subjektive Beurteilung einer Person das Urteil beeinflusst hat.
d) die Richterin gibt zu, Urteile des Bundesgerichts zum Arbeitsrecht im Falle einere Kündigung nicht zu verstehen (facepalm; Stichwort Beweislastumkehr) und biegt sich das Recht Richtung ihrer subjektiv bevorzugten Entscheidung.Ganz unabhängig wie man zur Thematik „Corona“ steht, ist solch eine zur Schau Stellung von Ignoranz, Unprofessionalität, Subjektivität schwer auszuhalten.
-
-
Da kann man nur zitieren: „…just remember, death is not the end. Not the end, not the end, …“ etc.
Bananenrepublik-Justiz im Kanton Zürich, bravo Dr***slinke.
Linke Seelen… -
Man muss wissen: Richter bezahlen in der Schweiz eine Art „Schutzgeld“ an die Parteien und kaufen sich so ihr Amt (Parteiproporz).
Solange sie das Geld pünktlich abliefern, passiert auch bei derart krassem Fehlverhalten nichts.
Wegen diesem „Schutzgeld“-System gibt es auch eigentlich keine integren oder auch nur halbwegs kompetenten Staatsanwälte oder Richter.
Wer mit einem Funken Integrität würde sich schon in ein derartiges System einbinden lassen? -
Leute wie … machen aus jedem Land eine Bananenrepublik. Die muss sofort weg, ansonsten kann man dem Zürcher Gericht nicht mehr vertrauen. Das ist reine Willkür und noch schlimmer: bei all den schrecklichen Lanzeitimpfschäden, die immer mehr zum Vorschein kommen, ist so eine Richterin – natürlich vom linken Lager, wie kann es auch anders sein – ein Albtraum.
Standort Zürich noch mit Rechtssicherheit oder venezolanische Kumpanenjustiz?-
Die grüne Richterin mit Ehemann, der Mitglied des Obergerichts ist. So kann alles nur gut laufen für sie.
-
Der Skandal: Ihr Ehemann spielt auch Richter. Natürlich getarnt unter einem anderen Namen, aber auch für die Grünen. Und das erst noch am Obergericht, welches gerade Druck macht auf den Whistleblower!
In der Zürcher Justiz scheint es geradezu Clan-Strukturen zu geben.
Hier braucht es sofort eine öffentliche parlamentarische Untersuchungskommission.
-
-
Offensichtlich hat der Fachkräftemangel auch schon ganz erheblich in der Justiz gewütet. Kaffeekränzchen-Damen repräsentieren jetzt den Rechtsstaat.
-
Schon krass, was für Gestalten sich hier auf IP tummeln. Was dieser Typ gemacht hat, ist unter aller Sau und gehört massiv bestraft! Er ist der einzige Täter in diesem Trauerspiel und er wird hier noch als der Musterarbeiter dargestellt.
Verqueerte Welt!
-
Hey, bei so einer Bananenrepubliksjustiz verliert das Volk ganz schnell den Respekt vor sog. „Gesetzen“. Dementsprechend interessiert es nicht, ob die Tonaufnahme legal war oder nicht. F*** this law. Wir wollen nicht solche Gerichte!
Man sollte Tonaufnahmen obligatorisch und öffentlich machen. Dann würden sich die Leute besser überlegen, was sie sagen und ob sie überhaupt Juristen/innen werden wollen.
Linker Kanton Zürich hat eine Bananenrepubliksjustiz, bravo! Absolut erschteckend -
Bodycams für alle Polizisten, Richter und Staatsanwälte.
-
-
wird Astra Zeneca vom Markt genommen.
Erste Information in Berliner Zeitung ! Plus x Anderen ! -
Eine Aufnahme zu erstellen ist illegal. Man könnte darüber diskutieren, dass eine Urteilsberatung öffentlich sein muss, da müssten sich die Richter mehr anstrengen.
Ich musste in den frühen 90igern das Protokoll für einige Kommissionen des Grossen Rats des Rüeblikantons machen. Ich hielt mich an die weise Vorgabe eines ehemaligen Bundesrichters und schrieb nicht den Blödsinn, den die Grossräte rausliessen, auf. Sondern liess jeden gescheit erscheinen. Fazit: Ich musste nie ein Protokoll korrigieren. Weniger Arbeit und Aerger für mich. -
Seit wann braucht ein Arbeitgeber überhaupt einen Grund für eine Kündigung, sofern diese fristgerecht erfolgt?
-
Der einzige Weg, eine solche Richterin vorzuführen, ist eine Beschwerde gegen ihr Urteil einzureichen, denn sie wird aus der Urteilsberatung (= kindische Plapperei) kaum substantielle Erwägungen formulieren können und einen Entscheid gegen den Kläger willkürlich fällen. Das Obergericht wird dann hoffentlich die Richterin rügen und das Urteil kassieren. Konsequenzen hat es für die inkompetente Richterin kaum, weil bei den nächsten Wahlen sich Niemand wirklich für die fachliche Qualifikation interessiert sondern nur für die Parteizugehörigkeit.
-
Der Ehemann der Pseudo-Richterin ist Oberrichter.
Es bleibt also in der Familie.
Das wäre sogar in einer Bananenrepublik zu viel. -
Dem Bericht entnehme ich, dass die Angelegenheit nicht mit einem Urteil, sondern mit einem Vergleich endete.
-
-
Sehr interessant, diesen beiden kichernden Mädchen zuzuhören.
„Das wollte ich auch gerade sagen“…. „Sag das nicht so, weil dann sage ich es nachher auch so“…. kicherkicherkicher.
„Ich begreife das BGE auch nicht in diesem Fall“ kicher…
usw usf.Geballte Frauenkompetenz.
Oder besser gesagt: Zuhören, wie unsere Steuergelder „arbeiten“. -
M. mag mit dieser Aufnahme einer richterlichen Nachdiskussion illegal gehandelt haben, wertvoll war die Aktion aber doch. Denn sie zeigt eine erschreckende Nonchanlance einer Richterin, die man als unprofessionell bezeichnen muss. Tragisch, wenn man vor Gericht von solchen Leuten abhängt und das viel Geld kosten kann (Einstelltage) oder sogar Freiheitsentzug.
-
Das Aufnehmen der Urteilsberatung ist ein Fall von Art. 179bis, nicht ter. M. ist/war nicht Gesprächsteilnehmer.
Das Urteil wird skandalisiert, aber nicht angefochten…?
-
Eine solche Schmierenkomödie ist eines Rechtsstaates unwürdig. Egal ob die Aufnahme illegal entstanden ist oder nicht, eines ist sonnenklar: diese Richterin ist mit ihrem Rechtsverständnis nicht mehr tragbar und gehört aus dem Amt entfernt. Die Justiz wird mit solchen Exponenten komplett unglaubwürdig und verkommt zur Lachnummer. Etwa so stellt man sich Kabinettsjustiz in der DDR vor.
-
Missbrauch in Kirchen – welcher Richter wagt sich an die Themen? Finanzierung der Landeskirchen. Welcher Politiker, Richter wagt sich an die Themen?
Hier ein Video Vortrag zum Thema – Erfindung Demokratie. Raus aus der Ideologiefalle! | Prof. Dr. Rainer Mausfeld. Wie die systematische Entgrenzung von Machteliten unsere Gesellschaft zerstört.https://www.youtube.com/watch?v=v3uHUim97l8
Angestellte mit wunderbaren Salär? Opernbesuche, Netzwerke und Lobby zahlen sich aus und man lebt auf der Schoggiseite der Geseschaft.
Das Märli der Demokratie: Alle macht beim Volk? Parasitäte Eliten im Schach halten war im alten Griechenland der Grund für Demokratie.
Hier ein Video Vortrag zum Thema. Raus aus der Ideologiefalle! | Rainer Mausfeld
Diskussion mit Folien – Wie die systematische Entgrenzung von Machteliten unsere Gesellschaft zerstört.
https://www.youtube.com/watch?v=v3uHUim97l8 -
Es stellt sich zurecht die Frage einer Debatte, weshalb die Urteilsfindung überhaupt im Hinterzimmer „geheim“ vollzogen wird. Seit Jahrzehnten wird jede Form von Kommunikation zwischen Dienstleister und Kunden von Bund elektronisch nachweisbar und nachvollziehbar eingefordert. Das Hauptproblem der fehlenden Vertrauen in die Demokratie, sind diese gesetzlichen und politischen Hinterzimmer-Vereinbarungen mit Null Transparenz der Entscheidungsfindung und den Eigeninteressen der Beteiligten.
Ich habe mal für ein japanisches Unternehmen gearbeitet, wo jedes Meeting als schriftlichen Protokoll Ersatz aufgezeichnet wurde. Zuerst nur mit Audio. Diese wurden dann in einer Datenbank durch eine spezialisierte Abteilung mit Daten für die Analyse veredelt. (Timestamps, Inhalt, Redner und Anwesende, usw.) Doch schnell merkte man, dass man die Gestik als Zeichen der Kommunikation nicht erkannte. Also wurde die Sitzungszimmer mit Videotechnik ausgestattet und alles aufgezeichnet. Denn in Japan gilt ein Ja nicht immer als Ja, sondern als Nein. Fakt ist Leute sind selten ehrlich, doch an der Gestik und Aussage kann man dass erkennen. Das spannende an diesem Protokollierung war aber die enorme Effizienzsteigerung der Meetings. Aus 1h wurden 15 Min., nur die Themen wurden behandelt, kein Chitchat und die Leute haben keinen Bullshit in Meetings mehr erzählt, da man sie nun an ihren Aussagen messen konnte. Man kann sich gegen dieses System stellen, doch ich fand es als nicht Japaner sogar richtig sicher.
Somit mein Votum für jede Form von Staats-, Justizkommunikation und Entscheidung. Die Pflicht alles aufzuzeichen und der Gesellschaft transparent zu Verfügung zu stellen. So wird man auch Herr über alle die Lobbys die sich in der politischen Kultur und ihre Einflussnahme in der Gesellschaft, Politik und Justiz breit gemacht haben. Was nicht 100% transparent gemacht wurde, wird nie ein Gesetz. Aber etwas beruhigt, in Zukunft sind Richter KI und diese werden nur nach dem Gesetz und Fakten entscheiden.
-
Joyce Küng aka Joyce Lopes de Azevedo ist in einem gewissen Sinne eine Ewiggestrige geblieben. Ihre einzigen Thematiken über welche sie rege schreibt, sind Corona und Migration. Migration ist okay, denn auch ich sehe hier ein grosses Problem, vor allem betreff. Migration aus islam. Ländern.
Corona hingegen ist schon lange kalter Kaffee. Für mich schleierhaft und total unverständlich, weshalb dieses Thema von ihr immer und immer wieder bewirtschaftet wird, denn es ist schon lange Schnee von gestern.
Wir haben andere und vor allem wichtigere Probleme aktuell, die es zu lösen gilt, wie z.B. Ukraine-Krieg, Antisemitismus, Inflation, Salafisten, Migration, Reichsbürger, Jugendgewalt, AHV, Energiepolitik, Verhältnis Schweiz-EU, uvm. Bereits gelöste bzw. vergangene Wohlstandsprobleme, wie Corona abermals aufzutauen und zu re-thematisieren, ist doch absolut lächerlich.
-
Hört man den Aufzeichnungen zu, so weiss man, dass die Richterin genau weiss, dass sie Unrecht tut, sonst müsste sie nicht davon sprechen, dass sie „dann alle gut schlafen könnten“. Zudem lässt sie ihre politische Meinung einfliessen, und zwar gleich doppelt: Arbeitgeber sollten generell einfach so kündigen dürfen, und „Schwurbler“ seien selber schuld.
-
Zitat:
„Zudem lässt sie ihre politische Meinung einfliessen, und zwar gleich doppelt: Arbeitgeber sollten generell einfach so kündigen dürfen, und „Schwurbler“ seien selber schuld.“Was daran ist politisch, Walterli?
-
-
Heimliches aufnehmen ist nicht die feine Art . Bring das den erwünschten Erfolg ?
-
Die Beharrung RA Erkens auf das Aufzeichnungsverbot und harte dessen Konsequenzen lesen sich in der heutigen Welt wie ein schlechter Scherz.
Natürlich stellen unbefugtes Brieföffnen, Aufzeichnungen nichtöffentlicher Gespräche Dritter oder solche, bei denen man selbst Teil der Runde ist, Spionageaufnahmen bei der Ex immmer eine Verletzung des Privat- und Geheimbereiches dar und sind nach dem Buchstaben des Gesetzes strafbar.
Auch der Besitz solcher Aufzeichnungsgeräte ist verboten. (Art. 179 sexties).
Die Verbreitung der Smartphones sowie von Büro-Telefoniegeräten, die das Aufzeichnen per Knopfdruck ermöglichen, haben diese Rechtstheorie in der Praxis zum toten Buchstaben gemacht.«Das Gespräch wird zu Schulungszwecken aufgezeichnet» ist heute ein Standardsazt praktisch bei jedem Anruf. Den Vogel schiesst dabei ausgerechnet die Bundes-Anstalt Swisscom ab: Sie hat die Stimmen der Anrufer auf Tape aufgenommen, um den Kunden gleich identifizieren zu können. Dasselbe liess auch die ZKB vor einiger Zeit ihre Kunden wissen.
Eine Ausnahme vom Recht zur Aufzeiuchnung sieht das Strafgesetz nur für Gespräche vor, die einen sich physisch auswirkenden gewerblichen Hintergrund haben, also z. B. den Zweck haben, «Bestellungen, Aufträge, Reservationen und ähnliche Geschäftsvorfälle» (Gesetzestext) zu beweisen.
Die Einschränkung des persönlichen Verkehrs durch die Omnipräsenz dieser Aufzeichnungsgeräte in jeder Amtsstube und vielen marktprägenden Unternehmen machen es fast unmöglich, dem Bürger noch einen Privatbereich zu erhalten. Sein Geheimbereich ist der konstanten Verletzung ausgesetzt.
Dies ist auch unter dem Titel der «Sicherheit» zu beobachten. die oft vorgeschoben wird, damit staatliche handelnde Personen Beweise für Ihre Thesen erhältlich machen. So haben einzelne Städte an allen Einfallsachsen Geräte aufgestellt, die jede Verkehrsbewegung an den Polizeicomputer melden. Schon längst werden diese Aufzeichnungsgeräte nicht mehr für das Aufspüren gestohlener Fahrzeuge oder Geschwindigkeitsübertretungen mehr benützt. Die Polizei verwendet die Geräte zum Nachstellen, um Verwaltungsaufgaben einfacher erfüllen zu können. Ebenfalls setzt sie die Drohnen für solche Zwecke ein.
Der Privat- und Geheimbereich ist heute durch den Staat selber mehr gesellschaftszersetzend unter Attacke, als er es beim Aufkommen der Pysiogomie-Lehre der Psychiatrie war, wo behauptet wurde, man könne am Gesicht oder am Gestus von Personen deren kriminelle Art erkennen. Die Bevölkerung zog sich ab diesem Zeitpunkt von den Begegnungen auf Dorfplätzen und an Brunnen zurück.
Unter Privaten grassiert dieser Recordism aber unbeschränkt und unbegrenzt. Dort hat er aber nicht die vergleichbare Wirkungsweise wie in den staatlichen Einrichtungen, so Wasser- und Elektrizitätsversorgungswerken, die sich der Illegalität bedienen und mit Schikane antworten, wenn sich der Kunde wehrt.
-
der Richterin wird nichts passieren , da die Aufnahmen illegal sind – ich habe mir die Aufnahme auf Twitter angehoert . Die Aufnahme zeugt von einem bedenklichen Gerechtigkeitsverstaendnis der Juristin und sogar einer Richterin .Es ist schockierend ,um es hoeflich zu formulieren , wie Sie mit den Tatsachen jongliert, genau wissend was Sie tut . Wer sich den Kaffee nicht verdeben will , sollte sich das Video auf Twitter nicht antun.
-
Twitter? – heisst das jetz nich TwiXX?
-
Es heisst TwiXXer.
-
Hab es mir auch angetan und fand es sehr interessant.
Möchte aber nicht urteilen.Und ob es X,Z, oder A heisst, oder W wie Wurst ist Wurst.
-
-
Richter und Richterinnen sind auch bloss Menschen mit Fehlern und Defiziten. Nichts besseres als der Hampel vom Callcenter.
-
Richterinnen können verurteilen und Existenzen zerstören. Der Hampel kann das nicht.
-
@Frank Walter: Wollen Sie damit sagen, dass wir unser Schicksal, ob wir verurteilt oder freigesprochen werden, in die willkürliche Hände von solchen Menschen legen sollten? Und das stillschweigend auch noch akzeptieren? Ja dann willkommen in der Schweiz oder wo…ich meine RU…
-
-
Also mich (als Teil der Öffentlichkeit) interessiert es sehr, wie in diesem Land Recht gesprochen wird. Und ich finde, als Staatsbürger habe ich auch einen Anspruch darauf, dies zu wissen.
Das Zeitalter der Kabinettsjustiz sollte eigentlich vorbei sein, dagegen haben meine Vorfahren energisch gekämpft.
Das Bild der Justiz, welches sich hier zeigt, ist schlicht verheerend. Diese drei Damen sind offensichtlich dem Amt nicht gewachsen.
Das Obergericht sollte seine Energie darauf verwenden, diese per sofort aus dem Amt zu entfernen und nicht Jagd auf den mutigen Whistleblower machen.
Sonst muss man nämlich davon ausgehen, dass das nicht einfach nur ein krasser Einzelfall ist, sondern das Problem grundlegend ist.-
Die Richterin ist auch noch (Ersatz-)Richterin am Obergericht…
-
Wo auch noch ihr Ehemann wirkt.
Ein Familienbetrieb.
Interessenkonflikte noch und nöcher. -
Mit Mut hat das Vorgehen dieses „Whistleblowers“ gar nichts zu tun. Oder möchten Sie jederzeit damit rechnen müssen, dass alles, was sie irgendwo zu jemand anderem äussern, aufgezeichnet und unter dem Vorwand, das diene dem öffentlichen Interesse, verbreitet wird? Das gilt nicht mal in den USA – und die sind ja diesbezüglich ziemlich freizügig. Nein, RA Erken hat natürlich Recht, gerichtliche Beratungen sind gem. Verfahrensordnungen nichtöffentlich und müssen dies auch bleiben. Da ändert auch nichts daran, dass sich die Richterin wohl nicht grad mit Ruhm bekleckert hat in dieser Sache.
-
-
Nun, bei einigen Grosskonzernen muss man als Lehrling einen Drogentest tätigen. Andere verlangen einen HIV Test für die überobligatorische PK. Bei einigen Firmen muss man einen Anzug tragen um den Job auszuüben. Einige Firmen verlangen einen Fahrausweis als must have. Und diese eine Firma wollte halt keine Ungeimpften. In der RS bekam man damals auch X Impfungen und es gab kein Geschwurbel der Rekruten.
Des weiteren: Joyce Küng, ehemalige «Leitung Content-Team», von maSS-voll traf sich mit dem bekannten Rechtsextremen Ignaz Bearth. Vier Wochen Später schreibt sie für die Weltwoche. Herr Hässig, finden Sie es nicht bedenklich und gefährlich solchen Personen eine Plattform vom Meistgelesenen Schweizer Finanzblog zu geben?-
Gefährlich sind einzig Leute, welche die Problematik rund um die Corona-Vorgänge nicht erkennen können, oder noch schlimmer, nicht erkennen wollen. Ein Versagen der 4. Gewalt, sowie der Wissenschaft als auch der Politik. Mündend in tendenziell totalitären und diskriminierenden Vorgängen. Wer dies nicht sehen kann und will, ist definitiv gefährlich und macht sich mitschuldig.
-
@ M.N. Wieso sollte er das bedenklich finden? Glauben Sie nicht auch, dass der mündige Leser in der Lage ist, sich über diesen Vorgang ein Urteil zu bilden?
-
Ich möchte Joyce in Schutz nehmen. Sie hatte die Grösse sich einzugestehen, dass sie bei Rimoldis narzistischen Ausflügen weit nach Rechts – Stichwort Remigration – selbst gemeint ist.
Dass es in dessen Kreis nun Überschneidungen zu anderen wohlbekannten Thematiken gibt, ist halt offensichtlich. Schade nur, dass es Joyce dann doch nicht dafür gereicht hat zu erkennen, dass sie mit Bewirtschaftung dieser eben doch nie etwas anderes als die willkommene Quotenperson werden wird.
-
-
Darstellungs-, Veröffentlichungs- und Denunziationszwang
führt manchmal doch zu ungeahnten und verheerenden Folgen.Das gilt auch für Wissenschaftler und Journalisten!
-
Gut, kommt sowas an’s Licht. Und es verwundert mich nicht mal. In einem Land, das sich immer als Rechtsstaat rühmt, Richter aber ausser einem Jusstudium keine eigentliche Ausbildung durchlaufen, dagegen das richtige Parteibuch vorweisen müssen, nicht verwunderlich. Und Anwälte, die als Huren der Gesellschaft, für Geld alles tun. Ich habe diese Justiz in jungen Jahren Richtung Privatwirtschaft verlassen, weil ich dem Filz entfliehen und dem täglichen Kotzen überdrüssig war. Vor dem Gesetz sind alle gleich, ausser du hast kein Geld, dann bist du nämlich ein Nichts!
-
Aber Anwalt bist du immer noch, oder hat es dafür dann doch nicht gereicht?
-
-
Jetzt frage ich mich nur, ob die Arbeitsleistungen nicht doch ungenügend waren und wie ein Arbeitgeber so einen „mangelhaften“ Angestellten überhaupt wieder loswerden kann.
-
Wenn jemand 5 Jahre in einer Agentur im Projektgeschäft arbeitet, wo die Fluktuation und der Druck meistens enorm ist, dann kann er nicht so schlecht sein.
Aus dem aufgezeichneten Dialog geht auch ganz klar hervor, dass sie ihn sehr gerne behalten hätten. Er hätte einfach einer Impfung zustimmen müssen (oder halt Lügen sollen).
-
-
Wer wider besseren Wissens behauptete, die C19 „Impfungen“ würden Ansteckung sicher verhindern (geschweige denn langfristig), hat damit wohl am ehesten Risikogruppen gefährdet.
Kann es sein, dass die Richterin mit solchen Verschwörungstheorien sympathisiert?
Der fehlende Uebertragungsschutz war ex ante zu erwarten (5. Semester Medizin reicht) und wurde schon Aug 2021 von der CDC (Barstable County Daten) – quod erat demonstrandum – bestätigt.
Ferner: Bis heute hat SwissMedic meines Wissens keine Herzenzymdaten von den Herstellern verlangt. Noch nicht einmal nach dem Myokarditis Safety-Signal im Frühjahr 2021. Das ist so, wie wenn man einem Patienten mit Brustschmerzen Herzenzymtests vorenthält. Kann es sein, dass die Richterin dieses Vorgehen als sinnvoll erachtet?-
Kann es sein, dass du Mediziner bist? „Denkt selbst“, triggert nicht deine Intelligenz, sondern deine Eitelkeit.
-
-
Nunja, dieser Fall hat enorme Sprengkraft, das ist nicht nur eine Bombe die geplatzt ist, da gibt es noch diverse zusätzliche Granaten die gezündet sind aber noch nicht zur Explosion kamen. Es sieht nämlich so aus dass die involvierte Richterin auf Geheiss von ‚Oben‘ so handelte. WER denn diese ‚Oben‘ sind, da wird es dann wirklich interessant.
-
Solche einfältigen Schwätzer, wie die erwähnte Richterin, sind überall zu finden. Moralisch verwerflich und nicht besonders intelligent, auffallend viele sind davon in akademischen Kreisen (sie fühlen sich dem Pöbel gegenüber soo überlegen) zu finden.
Ansonsten hat die Autorin recht!-
Gerne würde man hier auch wissen, an welcher Uni sie den Abschluss machte und welche Professoren sie für fähig hielten und durch die Prüfungen winkten.
-
Dann bist du also die Ausnahme, da nicht Akademiker?
-
-
Tönt nach unabhängiger Rechtssprechung nach Schweizer Art und Weise.
-
die schwurbler sind unsere reichsbürger und die sind gefährlich.
zeit, dass der staatsschutz diese mal an die brust nimmt!
meistens, sind es svp landeier, die nur neidisch sind auf die städter, die denen ja ihre heile welt bezahlen dürfen.-
richy, du bist ungerecht gegenüber den Landbewohnern!
-
-
Eine Schwurblerin, welche der Schweiz erklären will wie sie sich zu verhalten hätte.
-
Anhängerin des Clowns Bolsonaro. Da muss man nichts mehr sagen.
-
-
M wird wohl ziemlich hart bestraft werden. Bei Mörder und Vergewaltiger da kennen solche grünen Richterinnen meist Gnade aber nicht wenn es sie selbst betrifft.
Für die Öffentlichkeit ist dieser Mitschnitt aber Gold wert, zeigt es doch die wahre unprofessionelle Haltung dieser links ideologischen Richterinnen auf.
Ich hoffe schwer dass, dies Konsequenzen für diese Frauen hat. Solche Dilettantinnen sind unzumutbar. Was für ein Geschwurbel von diesem richterlichen Kaffeekränzchen. Unglaublich!-
Schaffhauser, hät‘s gwöölelet?
-
Herrliche Breitseit und kapitaler Volltreffer. Grtuliere! Voll drauf auf diese grüne Bande! Gut so!
Ich habe nur noch ein kleines Problem: Bei den Grünen gibt es viele, teilweise sogar extreme Imfgegner, wie z. B. Urs Hans.
Heisst das jetzt also dass wir zwischen guten und schlechten Grünen unterscheiden müssen?
-
-
Wenn die Leute wüssten, was die Mitglieder des Gerichts jeweils unter sich erzählen – die Justizpaläste würden geschleift. Das ist doch harmlos. das ist immer so. An den Gerichten ist wie üblich beim Staat in der Regel eine negative Auswahl tätig, dies umso mehr, als Richterposten nach Parteiproporz verteilt werden. Justiz ist Justiz wie Musik Musik
-
Fast schon kafkaesk. Offensichtlich benachteiligt, die Richterin muss gleichwohl nichts befürchten, der arme Kauz wird noch drangsaliert.
-
Auf eine neutrale Rechtssprechung zu hoffen, ist kollektiver Irrsinn.
Ein richterliches Urteil ist nie interessenbefreit.
Recht haben und Recht bekommen sind zwei völlig unterschiedliche Dinge und haben schon so manchen in den finanziellen, geistigen und seelischen Ruin geführt.„The first thing we do, let’s kill all the lawyers“
William Shakespeare‘s Henry VI, Part 2, Act IV, Scene 2.(… ’cause they are professional liars…)
-
Corona ist so gelogen wie die übertragbaren Krankheiten zwischen Mann und Frau. Gell Loomit? Schöne Grüsse gehen raus aus Schwamendingen nach Pattaya City where all the girls are pretty.
-
zum glück ist nicht alles so hafe teckeli wie die gesundheitsmafia es uns glauben machen will .. wenn du es selbst weiter glauben möchtest – dein verlust oder vorteil .. residualvorteil ist sicher der glaubenssatz „wir sind die guten“ ..
nebenbei vermute ich auch diesen psychologischen schutzmechanismus auch bei der richterin .. (aka es geht doch moralisch nicht an dass man seine eigenen kinder vergiftet hat!)
-
-
sind an der Tagesordnung, auch bei uns, wer etwas anderes denkt ist an Naivität nicht zu überbieten.
-
Justizia ist blind? Schon lange nicht mehr.
-
Ich stellte mir im Leben stets die selben philosophischen Fragen:
Wer bin ich? – woher komme ich? – wo gehe ich hin? – und was gibt es heute für mich zu fressen?In der Schweiz scheint es Zeitgenossen zu geben, die sich
ausschliesslich mit der letzten Frage befassen. Wohl bekommt’s!Es ist wieder Almauftrieb! Da kommen die fetten Kühe auf die Weide.
-
Das Aufnehmen der Urteilsberatung ist nicht nonchalant wie diese Schreiberin es zitiert, es ist laut Erken‘s Rechtsauslegung kriminell und zeigt die Geisteshaltung des Angeklagten.
Warum auf IP? Diverse Alutelegrammkanäle reichen doch dafür. -
Ich habe mir die Diskussion zwischen der Richterin und ihren beiden Assistentinnen in voller Länge angehört.
Das war wirklich erschreckend, wenn das auch nur einigermassen ein Beispiel ist, wie es in den Gerichte zu und her geht, dann packt mich das kalte Grauen.
Man glaubt, einem (ziemlich primitiven) Kaffeekränzchen zu zu hören.
Alles dabei: Hahnebücherne Theorien, Witze über Anwälte, offensichtliche Voreingenommenheit gegenüber dem Kläger (Befangenheit).
Die drei sind offensichtlich der Würde des Amtes vollkommen nicht gewachsen.
Ich finde, allein dieser seltene Blick darauf, auf welchem tiefen Niveau das in der Praxis läuft ist im öffentlichen Interesse.
Und was sich die Arbeitgeberin geleistet hat, geht auch auf keine Kuhhaut.-
Richtig. Was, wenn 90% der Richter/innen so sind?
Das gehört an die Öffentlichkeit.
-
-
Das ist m.E. eine gute Auslegeordnung der rechtlichen Situation. Neben dieser gibt es aber noch die Auswirkungen auf die Wahrnehmung in der Öffentlichkeit über den Justiz- und Richterapparat in Zürich. Ich hoffe, die Verantwortlichen beweisen hier Einsicht und Augenmass und schauen auch das Verhalten der Richterin genauer an, in diesem und in anderen Fällen und ahndet es allenfalls verwaltungsrechtlich.
Eine solche Geringschätzung von Bürgern, die ihr Recht ausüben und beim Gericht als Partei Gerechtigkeit suchen, geht gar nicht. Es schadet dem Ansehen des Richterstandes und untergräbt das Vertrauen der Bürger in die Justiz. -
Dieses Urteil bestätigt wieder einmal die Unfähigkeit unserer Justiz.
-
das mag stimmen, doch die Verbrecher sind auch nicht unbedingt fähiger!
-
-
überall und immer mehr in unserer schönen Schweiz.
-
„Es genügt nicht, daß sie ihm [dem Tyrannen] gehorsam sind; sie müssen ihm gefällig sein; sie müssen sich in seinen Diensten zerreißen und plagen und kaputt machen; sie müssen in seinen Vergnügen vergnügt sein, immer ihren Geschmack für seinen aufgeben, müssen ihrem Temperament Zwang antun und ihre Natur verleugnen, sie müssen auf seine Worte, seine Stimme, seine Winke, seine Augen achten; Augen, Füße, Hände, alles muß auf der Lauer liegen, um seine Launen zu erforschen und seine Gedanken zu erraten. Heißt das glücklich leben? Heißt das leben? Gibt es auf der Welt etwas Unerträglicheres als das, ich sage nicht, für einen Menschen höherer Art, nur für einen mit gesundem Verstand, oder noch weniger, für einen, der Menschenantlitz trägt? Welche Lage ist kläglicher als diese; in nichts sich selbst zu gehören, von einem andern seine Wohlfahrt, seine Freiheit, Leib und Leben zu nehmen? Aber sie wollen dienen, um Reichtum zu erwerben, wie wenn sie damit etwas erlangen könnten, was ihnen gehört, da sie freilich von sich selbst nicht sagen können, daß sie sich selbst gehören; und, wie wenn einer unter einem Tyrannen etwas Eigenes haben könnte, wollen sie erreichen, daß ihnen der Reichtum zu eigen sei, und sie denken nicht daran, daß sie es sind, die ihm die Macht geben, allen alles zu nehmen.“
Étienne de La Boétie (1530 – 1563), französischer Richter, Gelegenheitsautor und enger Freund von Michel de Montaigne
Quelle: Boétie, Von der freiwilligen Knechtschaft des Menschen (Discours de la servitude volontaire), 1574
-
„Den wirklich gelehrten Menschen geht es wie den Kornhalmen auf dem Felde: Sie wachsen frisch auf und richten den Kopf gerade und stolz in die Luft solange die Ähren noch leer sind; sobald sie angeschwollen, voll Korn sind und reif werden, senken sie demütig die Häupte.“
Michel de Montaigne (1533 – 1592), eigentlich Michel Eyquem, Seigneur de Montaigne, französischer Philosoph und Essayist
Quelle: Moszkowski (Hg.), Die ewigen Worte. Kronschatz des Geistes, hg. von Alexander Moszkowski, 1918
-
Der Schwurbler und die Papierschweizerin.
IP ist am Ende.
-
@IP am Ende
Vorurteilskiste ist voll. Bitte neu laden. Danke. ESC Gewinner nach 36 Jahren ist die Schweiz wegen Ausländern, aus anderen Ländern. Der Mensch hat ein Hirn, aber nicht alle nutzen es zum Denken.
-
-
Gehören die Geheimnisse der (Gerichte der) Regierung nicht in Wahrheit dem Bürger?
-
Jedenfalls die, welche diese Leute disqualifizieren.
-
-
Ich habe mir die Aufnahme angehört, diese ist auf X (twitter) für jedermann zugänglich. Das Gespräch zwischen Richterin, Gerichtsschreiberin und Assistentin ist eine Ohrfeige für jede Judikative und gleicht argumentativ eher dem Gegacker in einem Hühnerstall als einer seriösen rechtlichen Abwägung. Gut sehen wir Bürger mal hinter die Kulissen dieses angeblichen Rechtstaates. Gewisse Damen sollten sich eher einem Makramee-Kränzchen widmen und das Abwägen und Erteilen von Recht den echten Profis überlassen. Gottseidank berechnen solche Leute nicht die Tragbarkeit von Autobahnbrücken. Amen.
-
Schrecklich. Und von solchen Leuten hängt man ab auf Gedeih und Verderb. Der Gerichtspräsident als Vorgesetzter würde gut tun, diese Frau mal zur Brust zu nehmen und Klartext zu reden. Danach muss er ein Auge auf ihre Amtsführung haben und vielleicht sogar andere Massnahmen ergreifen.
-
Nicht nur ihre unsäglichen Äusserungen über den Kläger und seinen Rechtsanwalt, disqualifizieren diese Richterin, sondern auch die unbedarfte Art und Weise wie sie argumentiert (am Anfang sagt sie, es liege nichts vor für ungenügende Arbeitsleistung des Klägers, am Schluss sagt sie seine Arbeit habe unter seiner Schwurblerei gelitten).
-
@Georg Stamm
Was Sie schreiben ist Ihnen klar?
Lustig Ihr Satz: „Der Gerichtspräsident als Vorgesetzter würde gut tun, diese Frau mal zur Brust zu nehmen und Klartext zu reden.“ Eigentlich nehmen Frauen Kinder zur Brust, oder? Schon mal die Richterin gehört – ausser als verbotene Aufnahmen – also die Medaille hat immer zwei Seiten, oder?
-
-
hey leute.als chef kündige ich wegen restrukturierung, wegfall von einem projekt und gut ist.
-
als chef würde ich verdorrte pflaumen wie dich schon gar nicht einstellen!
-
-
Die Erpressung und Bestrafung formen des Kranken West Korruptions Systems sind vielfältig geworden.
Importware der Wallstreet Vermögensverwalter!??? -
Als Jurist mit Karriere wird Erken natürlich seine Sichtweise haben, die tatsächlich bis vom Bundesgericht geteilt werden dürfte. Ob Strassburg kein sehr gewichtiges und überwiegendes öffentliches Interesse fände, wenn eine Richterin in den Beratungen unverhohlen zugibt, dass sie ganz bewusst und mit Missgunst gegen die Fakten eines Falles urteilt, bezweifle ich enorm. Zumindest wenn sich so etwas in Belarus abspielen würde. Auch im Fall Sperisen ging Strassburg sehr schonend mit Schweizer Richtern, die Politik statt Justiz machten, um.
Nicht das erste Mal das Erken mich stutzig macht; wenn ich seine Argumentation richtig verstand, soll es bis zur Ankunft der ersten Zionisten im damaligen Palästina fast keine Araber gegeben haben, weil sie sich damals Araber und nicht Palästinenser nannten.
Professor Normal Finkelstein, der Sohn von KZ Häftlinge hat bewiesen, dass diese Argumentation, die von Joan Peters im Buch “von time memorial” vorgetragen wird, faktenfreies Wunschdenken ist.
-
Ah, jetzt ist der EGMR wieder recht.
-
-
Offenbar läuft da einiges schief in unserem „Rechtsstaat“. Diese ungerechte Richterin kann einfach weiter ihr Unwesen treiben, während das Opfer offenbar kein Recht hat sich zu verteidigen.
Da müssen wir offenbar unsere Gesetze anpassen. Der Fall muss sich herumsprechen und Konsequenzen haben, in Zukunft darf sowas nicht mehr vorkommen.
„Der übergesetzliche Rechtfertigungsgrund der Wahrung berechtigter Interessen gehört zu den notstandsähnlichen Rechtfertigungsgründen. Voraussetzung ist grundsätzlich, dass zuvor der Rechtsweg mit legalen Mitteln beschritten und ausgeschöpft worden ist.“
Das scheint hier gegeben, da der Kläger offenbar auf dem Rechtsweg wegen einer solchen Richterin nicht sein Recht bekam.-
Jürg, du solltest Jus studifizieren.
-
-
Sinnbildlich für das schweizerische Sozialdiktatur System. Die Corona Plandemie sollte jedem, der zumindest noch 1% reflektiert, vor Augen geführt haben, dass alle vier Gewalten (Exekutive, Judikative, Legislative und zu guter letzt die subventionierten Medien) unter einer Decke stecken. Die westliche Welt unterscheidet sich dahingehend nicht mehr gross zu China oder Nordkorea.
-
Oh, eine Sozialdiktatur. Erläuterst du uns noch, was das sein soll?
-
Corona ist ein schönes Beispiel für Ochlokratie. Der tumbe Mob, der sich von den Schlaueren instrumentalisieren lässt.
-
Jöö, fleissig rechtstrolligen Mist rausjassen, aber keinen Widerspruch ertragen, dafür mit Schlöterlig rumwerfen. „Du bist so ein Opfer!“, würden dir meine Kinder sagen.
-
-
Wieder so ein ewig langer BS Beitrag. Aus IP ist wirklich ein tragischer Fall geworden. Da schaue ich doch lieber Hubert und Staller, die sind zwar auch ein bisschen neben Schuhen aber aber unterhaltend.
-
@IP ist unerträglich geworden.
Tief ins Glas schauen und vielleicht sehen Sie den Boden? Zwingt sie jemand IP zulassen?
Also tun sie, was sie lassen können.
-
-
Die Aktion war nicht besonders clever. Nicht nur, dass sich der Herr strafrechtliche Probleme eingehandelt hat, der Gang zum Gesellen Stricker, wird ihm bei der weiteren Arbeitssuche nicht unbedingt förderlich sein. Da hat sich jemand ins eigene Knie geschossen.
-
Avanti dilettanti!
-
-
Die gackernde Richterin (Mitglied der Grünen Partei) hat deutlich gezeigt, wie in diesem Land „Recht“ gesprochen wird.
Für mich ist klar, es braucht eine sofortige grundlegende Reform der Justiz.
Und ein guter Ort um anzufangen wäre, diese unsägliche „Richterin“, welche ihrem Amt offensichtlich nicht gewachsen ist, per sofort zu suspendieren. -
Die Richterin hat keine Konsequenzen zu befürchten. Na ja. Vermutlich ist ihr Ruf trotzdem beschädigt.
-
Das Sytem deckt sich immer. In diesem krassen Fall veruchen die Zürcher Gerichte die Ganze Sache unter den Teppich zu kehren. Kann man überhaupt noch von einem Rechtsssystem sprechen?
-
dieser Fall ist auch nicht viel krasser als all die anderen!
-
Ein echtes demokratisches System gab es nie und wird es nie geben. Richter, Polizei und Politik erhalten ihren üppigen Lohn allesamt aus dem gleichen Topf, dessen Doktrin man einhalten muss, um sein bequemes und schönes Leben auf Kosten der Allgemeinheit bis ans Lebensende sichergestellt zu haben.
Im erweiterten Kreis gehören natürlich noch weitaus mehr Berufsgruppen dazu (Notar, Anwälte, Ärzte, jegliche Staatsangestellten bei Kanton, Bund, Gemeinde, Lehrer, Dozenten, Professor usw) – allesamt müssen sie der Doktrin folgen… eigene Meinungen und/oder gesunder Menschenverstand sind längst passé.
-
scheint so, dass wir ganz schön heftig verarscht worden sind, Roger!
-
@Roger de Wecker
Kurzversion Ihres Kommentars – der Roger kann Kurz: Wessen Brot ich esse, dessen Lied ich sing.
Herkunft: Diese Weisheit (häufig zitiert im Zusammenhang mit Diskussionen um Forschungsfreiheit oder Pressefreiheit) ist heute so aktuell wie vor Jahrhunderten. Und so findet sich die zitierte Wendung bereits in verschiedenen Sprichwörtersammlungen des 16. Jahrhunderts und in den Schriften Martin Luthers.
-
Also mich (als Teil der Öffentlichkeit) interessiert es sehr, wie in diesem Land Recht gesprochen wird. Und ich finde, als…
Ich habe mir die Aufnahme angehört, diese ist auf X (twitter) für jedermann zugänglich. Das Gespräch zwischen Richterin, Gerichtsschreiberin und…
Gut, kommt sowas an's Licht. Und es verwundert mich nicht mal. In einem Land, das sich immer als Rechtsstaat rühmt,…