Die UBS öffnet ihre Schatulle im Dollar-Derivate-Skandal je nach Kunde.
Den klassischen Kleinen, der nur „ein paar Prozent“ Rendite gewünscht hat, hält sie praktisch schadlos.
Umgekehrt kriegen jene, die bei der Bank als Profi-Investor registriert sind, die volle Härte des Multis zu spüren.
Sie müssten sich mit einem Viertel oder noch weniger vom erlittenen Schaden zufrieden geben.
Die enormen Unterschiede gehen aus Gesprächen mit verschiedenen Betroffenen hervor.
Die UBS lädt seit rund zwei Wochen einen Dollar-Kunden nach dem anderen ein. Jedem unterbreiten ihre Manager und die beigezogenen internen Anwälte dann ein individuelles Angebot.
Damit will die UBS die Kunden von Klagen abhalten. Das dürfte ihr nicht gelingen – immer mehr Kanzleien sind im Fall aktiv.
Die Verluste der Kunden, die im Schweizer Wealth Management der UBS angesiedelt sind, reichen von ein paar Zehntausend bis zu mehreren Millionen.
Die UBS teilt die Betroffenen in Kategorien ein. Formell geht es dabei um die Frage, ob es sich um einen Hobby-Anleger oder einen Profi handelt.
Ihren nicht sophistizierten Kunden hätten die UBS-Berater die „Range Target Profit Forward“-Produkte, kurz RTPF, niemals ans Herz legen dürfen.
Bei dieser Kategorie geht die Bank auf rund 90 Prozent hoch. So viel des erlittenen Verlustes mit den Währungs-Strukis trägt die Bank.
Hat ein Kunde hingegen den Status eines versierten Investors, dann stellt sich die UBS auf den Standpunkt, dass dieser eine grosse Eigenverantwortung fürs Minus trägt.
Entsprechend tief fällt die Offerte für diesen „Cluster“ aus.
In der bevorstehenden Juristen-Schlacht ist die entscheidende Frage, was die RTPF-Kunden unterschrieben haben.
„Mir hat die Bank nie ein Dokument vorgelegt, worauf ich mich bei diesen Anlagen einlasse“, sagt ein Betroffener. „Trotzdem hat sie mich als Profi-Anleger im System erfasst.“
Im Kleingedruckten der RTPF-Verträge stand, dass der Kunde die Risiken akzeptieren würde, wenn er sich nicht innert 2 Wochen bei der UBS melden würde.
Schweigen als Zustimmung bei einem Produkt, mit dem einige Kunden Haus und Hof verloren.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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oh, tout est strictement confidentiel, s’il vous plaît, plus de rapports
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Das Vorgehen der UBS scheint sinnvoll und gerecht. Schliesslich ist jeder selbst verantwortlich für sein Investment. Der sog. erfahrene Investor sollte eh wissen, dass man einem Bankberater nicht blind vertraut. Er sollte wissen, dass man das Investment genau ansieht und die Risiken beachtet.
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Es lässt sich nicht wegreden, dass der Verkaufsdruck für diese Produkte direkt von August Hatecke kommt (er hat als co-Head Asien gelernt, wie man Verkaufsdruck aufsetzt) und deshalb MUSS er die Verantwortung tragen und logischerweise gehen – es ist ein Hohn, dies auf Teamheads in den Regionen abschieben zu wollen. Alle die einmal bei UBS gearbeitet haben, wissen dass der Verkaufsdruck Chefsache ist
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dass der aggressive Verkauf dieser Dollar-Strukis wahrscheinlich von Khan an Hatecke weiter delegiert wurde. Greensill Skandal lässt grüssen.
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Es lässt sich auch nicht wegreden, dass Mr. Khan Hatecke puschte, diese tollen Produkte den Teamheads zu empfehlen und diese wiederum den Kunden aufzuschwätzen? Ex CS Kultur lässt grüssen!
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Einkünfte aus gewerbsmässigem Wertschriftenhandel werden als Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit besteuert. Kapitalgewinne aus privater Vermögensverwaltung sind steuerfrei.
Grundsätzlich kann gewerbsmässiger Wertschriftenhandel in den meisten Fällen von vornherein ausgeschlossen werden, wenn eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
i) Der durchschnittliche Wertschriftenbestand gemäss Wertschriftenverzeichnis beträgt weniger als CHF 200’000.
ii) Es finden jährlich weniger als 100 Transaktionen (Käufe oder Verkäufe) statt. Wenn kein Fremdkapital eingesetzt wird und keine Optionen gekauft werden, sind bis zu 200 Transaktionen zulässig.
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les investisseurs institutionnels, tels que les institutions proches de l’église, les fondations, les églises et autres organisations en suisse et à l’étranger, ont-ils perdu de l’argent?
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Erstmal kann man nichts dagegen sagen, denn unterm Strich ist es eine korrekte Lösung welche den Anlegern angeboten wird. Auf der anderen Seite ist es sicher möglich dass Leute in die Profi-Investoren kamen, obwohl denen das KnowHow dafür fehlt. Letztendlich so denke ich wird das vor Gericht landen und man dann erst endgültige Klarheit erhalten.
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Herr Hässig ich empfehle Ihnen einen FIDLEG Crash Kurs. Am besten Sie lassen sich das von ChatGPT einmal erklären. Stichwort Kundensegmentierung: Es wird zwischen Retail, Professionellen Kunden und Institutionellen Kunden unterschieden.
Die reichen Kunden waren höchst wahrscheinlich professionelle Kunden und diese hatten wahrscheinlich einen Waiver (auch Opting In) unterzeichnet (oder nach FIDLEG aufgrund ihres Vermögen reiche Kunden), mit welchem sie die Bank von diversen Dokumentationspflichten resp. Aufklärungspflichten entbinden.
Daher kann ich das Vorgehen der UBS teilweise verstehen.
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witzig ist, wenn man andere belehrt aber selber den Terminus nicht kennt. Es ist nicht Opting in sondern Opting out. Knapp daneben ist auch vorbei.
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Irgendwie reicht’s langsam mit dieser Jammerei!
Es mag sicherlich zutreffen, dass an nicht-versierte Anleger solche Produkte verkauft wurden: das ist wirklich fast unverzeihlich.
Und schon gar nicht zu rechtfertigen ist eine unlautere Geschäftspraxis. Aber wer besagtes Kästchen angeklickt hat: ist selber schuld! Und soll nun den Verlust selber tragen, nicht auch mich als Aktionär überwälzen.Dass nun aber auch professionelle Anleger eine Wiedergutmachung wollen … unsäglich. Aber „Profite: immer für mich, Verluste: gehören den Anderen“ gilt halt auch hier.
Fehlt nur noch der Ruf nach dem Staat, welcher diese Verluste ausgleicht (oder diese steuerlich zum Abzug zulässt). Aber wer weiss: noch besteht ja die reelle Chance, dass dies noch erfolgt.
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Was Lukas bis heute verschweigt: Diese Produkte brachten 100% Rendite p.a. Gewinne einstreichen und erst im Verlustfall plötzlich auf Amateur machen und Schadenersatz fordern geht einfach nicht.
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Was bringt 100% Rendite, wenn im negativen Fall nicht nur Totalverlust droht, sondern sogar Nachschusspflicht?
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Das gehört mit zum Zockerspass.
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Die Codierung als Professioneller Anleger ist kein Freibrief für die Bank, ungefragt einem Kunden potenziell existenzgefährdenden Schrott anzudrehen, bei dem nur die Bank gewinnt. Es handelt sich gar nicht um ein Anlageprodukt, sondern um ein reines Devisenspekulationsinstrument, bei dem die Bank am Kunden gewaltig verdient und über einen unglaublichen Interessenkonflikt dessen Verluste zu eigenen Gewinnen macht. Der Kunde kann dabei im besten Fall fast nichts gewinnen, aber alles an die Bank (!) verlieren, und dafür bezieht die Bank noch eine überhöhte Kommission. Das hat mit seriöser Vermögensverwaltung nichts mehr zu tun. Dass die Bank dabei nicht einmal dazu steht, zeigt, dass es sich nicht um einen Ausrutscher, sondern eine Verkaufskultur handelt. Der Film über die CS „Game over“ lässt grüssen – genau daran ist die Bank am Ende untergegangen. Eine solche UBS ist unseriös, gefährlich und gehört so unreguliert nicht in die Schweiz.
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Genau diese Verkaufsmaschinerie hatte ich bei der Credit Suisse von 1997 -2000 (als ich ausgetreten bin) auch erlebt. Alten Frauen wurden Fonds verkauft dem Teufel ein Ohr ab. Fonds durften nur verkauft werden nicht aber vom Kunden zurückgenommen werden. 3 x wurde ich vom managing Director zitiert, da ich nicht zu 100 % mitmachte. Dann entschloss ich mich, die CS zu verlassen und ich habe es nie bereut. Wir alle wissen, was mit der CS in der Zwischenzeit geschehen ist. Ah ja, ich bin immer noch im Markt als unabhängiger Vermögensverwalter tätig und das nicht ohne Erfolg. Welches Geschäfsmodell hat sich jetzt durchgesetzt im Markt ?
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An Schluss unterschreibt der „professionelle“ Kunde und gibt sein Einverständnis – willst Du damit den Leuten die Mündigkeit absprechen? Ist ja mittlerweile en vogue bei dir und deinen Genossen.
Man d.h. der Staat muss die Menschen vor sich selber schützen. Wir schreiben ihnen alles vor. Soweit waren wir schon einmal…im Mittelalter…dem dunkelsten Zeitalter der Menschheit. Und siehe da, damals gab es den Ablass-Brief – das heutige CO2 Zertifikat
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Ist eine faire Loesung. Eher schon grosszuegig fuer Anlageprofis!
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Liebe IP untersucht doch einmal, wie viele Lohnzahlungen an CS Kunden am 23. Mai im Nirvana verloren gegangen sind. Die CS/UBS hat aus mir völlig unverständlichen Gründen übersehen, dass genau am 23. Mai in der Schweiz die Löhne ausbezahlt wurden. Ich habe von einem Bankeninsider gehört, dass hier einige Lohnzahlungen „verloren“ gingen und man als Arbeitnehmer selbst merken muss, dass der Lohn fehlt und dann der Arbeitgeber dies bei seiner ausführenden Bank untersuchen lassen muss. Die CS/UBS handelt von sich aus nicht.
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Die Produkte sind untauglich und brandgefährlich. Mit Vermögensanlage haben sie nichts zu tun. Daher spielt die Frage, wie die Bank den Kunden klassifiziert, als professionellen Anleger oder nicht (wobei die meisten professionell qualifizierten im eigentlichen Sinne des Begriffs gar nicht professionell sind, da sie lediglich ihr eigenes Geld verwalten und nicht professionell als Vermögensverwalter tätig sind). Die Bank hat sie unter falschen Versprechungen und Verschleierung der brandgefährlichen Risiken den Kunden ungefragt angedreht. Das ist das Niveau eines Hinterhofhändlers, nicht eines seriösen Vermögensverwalters. Rechtlich wohl arglistige Täuschung. Die Bank disqualifiziert sich damit selbst, wobei sie auch bewiesen hat, dass sie das Risikomanagement einmal mehr wieder nicht im Griff hat und von ihren eigenen Produkten überfordert ist.
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„Ich mag Armut nicht, ich finde das langweilig». Mein Bankberater wollte mir auch UBS Sushis 🍣 verkaufen, aber er hatte nur Kaffee ☕️dazu serviert . Also ging ich in den Globus 🌍 und jetzt habe ich schlaflose Nächte.
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Diese Infos sind null bestätigt. Wieso sollte die Bank etwas zurückzahlen bzw einen Kuhhandel eingehen? Entweder man hat entgegen dem Risikoprofil des Kunden gehandelt -> 100% Rückerstattung oder alles wurde vom Kunden abgesegnet -> 0%
Lukas erzählt hier Märchen ohne einen einzigen Beweis.
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Wer einen ‚UBS Advice Anlageberatungsvertrag‘ abgeschlossen hat, gilt mit Abschluss des Vertrages automatisch als ‚qualifizierter Anleger‘ (Ziffer 5 des Vertrages).
Diese UBS Advice ‚Beratungslösungen‘ werden ja aktuell unter bisherigen Credit Suisse Kunden ausgerollt: ‚Um eine reibungslose Übertragung Ihrer Bankbeziehung auf die UBS-Systeme sicherzustellen…retournieren Sie den unterzeichneten UBS Advice Vertrag bitte innert 10 Tagen‘ (schluck)…
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Es geht wahrscheinlich um die FIDLDG Segmentierung und nicht um die KAG Einstufung.
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Falsch. Ein automatisches Opting out gibt es nicht
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Die Grossbanken lernen es nie, also, bis zum nächsten Mal!
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Ein „bischen“ fair ist s schon. Aber das bedeutet dass profis, institutionals and accredited Investors nie wieder der UBS trauen werden. Eine Gute Lehre. 8,000 arbeitslose „Berater“. Und wer es mit Warren Buffet hält macht das sowieso. „Investiere nie in etwas was du nicht vollumfänglich verstehst“.
„Ja dann braucht man ja gar kein Investment Berater“ – Richtig !!!!
So machen es auch die wirklich reichen.
Schnelles und einfaches reich werden war noch nie einguter Berater.-
Als Berater hatte ich immer drei Grundsätze:
1. Der Investor muss das Investment verstehen.
2. er muss sich mit dem Investment identifizieren
3. es sollte nach Möglichkeit kein Verlust resultieren
Selbstverständlich sind Fisikofähigkeit und Anlagedauer ebenfalls zu berücksichtigen.Gab es dann trotzdem mal eine Verlustposition, besann man sich auf Punkt 2 und 1. und hatte kein Problem damit.
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Da hat bei den Verkäufern die Gier das Hirn gefressen. Ich finde es nur konsequent, dass unerfahrene Anleger entschädigt werden.
Hoffentlich lernt die Bank daraus, ihre Verkäufer anders zu inzentiveren.
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Hoffentlich lernt die Bank daraus? Denke eher nicht, der Gierige kommt nie zur Ruhe!
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Lieber in sicheres und ehrliches Gold investieren:
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OMG. Nur bestellen, wird sich dann als Katzengold herausstellen und Sie sind 96 EUR ärmer…
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Die Verkäufer sollten bei solchen Produkten den Kunden klipp und klar sagen müssen (qua Gesetz), was sie damit tun: Sie spielen Versicherung. Gegen eine vergleichsweise kleine Prämie tragen sie (zum Teil enorme) Verlustrisiken für Aktien, Devisen, etc., ohne Chance an allfälligen Gewinnen zu partizipieren und mit einem riesigen Informationsvorspung der Bank gegenüber den Kunden. Das habe ich vor vielen Jahren einem „Berater“ der mir sowas unbedingt andrehen wollte, ins Gesicht gesagt. „So können Sie das nicht sehen!“ kam zurück. Doch. Genau so MUSS man es sehen. Versicherung ist ein Business für Profis, nicht für kleine oder mittelgrosse Anleger.
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Die Bank agiert als Mittelsmann. Kassiert eine Provision aber nimmt keine Gegenposition ein. Erstaunlich dass Leute immer noch denken, dass eine Bank gegen den Kunden wettet.
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@gagagiga: Hier liegen Sie leider grottenfalsch!
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@Roi Danton
Nein, hier liegt er zu 100% richtig, wenn sie den Mecano verstehen würden! -
@Supermario: Ich weiss, wovon ich (aus 40-jähriger Bankerfahrung) spreche – Sie nicht!
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@Roi Danton
Sorry, da hat mein Gehirn im Eifer des Gefechts aus „keine“ ein „eine“ geformt (wie das eben viele Kommentare hier fälschlicherweise denken). Natürlich ist die Aussage von @gagagiga schlüssig.
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Ist eben schon knifflig. Als Profi-Anleger hohes Risiko eingehen und kassieren, wenns schief geht gibts Staatshilfe. Das ist ein „doppelter Vorteil“, wie im Fussball, wenn der Schiedsrichter Vorteil laufen lässt und dann doch noch das Foul pfeift wenn der Vorteil nichts gebracht hat.
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Das finde ich korrekte Handhabung. Zitat aus dem Artikel: „Hat ein Kunde hingegen den Status eines versierten Investors, dann stellt sich die UBS auf den Standpunkt, dass dieser eine grosse Eigenverantwortung fürs Minus trägt.“ Wer „versiert“ = professionell versteht, trägt VOLLE Eigenverantwortung, solange nicht Betrug o.ä.
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Am Ende waren alle diese Rentner einfach nur profitgeil. Sie solles es locker nehmen und haben was dazugelernt. Dummheit und Gier in Kombination sind of sehr teuer.
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Die Tatsache, dass die UBS überhaupt etwas zahlt, zeigt dass hier tatsächlich nicht ganz alles mit rechten Dingen her- und zugegangen ist.
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Die Klassifizierung zu einem professionellen Anleger kann der Kunde alleine nicht vornehmen (opting out). Dabei muss der Kunden eine der zwei Kriterien erfüllen. Dies muss auch schriftlich festgehalten werden und nicht nur mit einem Kreuz bei einem Kästchen.
• Der Kunde verfügt aufgrund seiner Ausbildung
und seiner beruflichen Erfahrung oder aufgrund
vergleichbarer Erfahrung im Finanzsektor über
die notwendigen Kenntnisse, um die Risiken der
Anlagen zu verstehen, und verfügt ausserdem
über ein zulässiges Vermögen von mindestens
CHF 500 000 oder• der Kunde verfügt über ein zulässiges Vermögen
von mindestens CHF 2 Millionen. -
Grundsätzlich ist die Lösung sinnvoll. Ich würde aber etwas weiter hinterfragen: Wie mündig und selbstverantwortlich ist ein jeder Ableger?
Wer Rendite sucht muss wissen, dass es ohne Risiko nicht geht. Auch ein „dummer“ Investor muss das wissen, oder dann schlau genug sein, um die Hände von Produkten wegzulassen, die er nicht versteht. Und wenn er zu dumm ist und sein Geld in Sachen reinzusteckt, die er nicht versteht, dann verliert er halt sein Geld früher oder später.Geldgierige Kunden unterschreiben immer, dass sie alles verstanden haben, bis es schief geht, und dann ist die Bank schuld….-
„Ableger“ passt in den Kontext?
Wehmütig erinnere ich mich noch an meine erste Konto-/Depoteröffnung; eine Seite (doppelseitig bedruckt) tat Genüge, zusammen mit einer offiziellen Identifikation. Dank „Compliance“ und innovativer Gesetzgebung braucht es mittlerweile wohl für eine einfache Kontoeröffnung mindestens ein halbes Dutzend (juristendeutsch gefärbter) Formulare.
Aber in Bezug auf das Produktverständnis gebe ich ihnen natürlich vollumfänglich recht!
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Bild mit „Institutional Investor“ ist missverständlich: Zwar wird oft der „Privatkunde“ (grosser Schutz) vom Kundenberater zum Opting Out gedrängt, damit zum Status „Professioneller Kunde“ (eingeschränkte Prüfpflichten der Bank in Bezug auf die Angemessenheit und Eignung von Finanzinstrumenten). Ein „Privatkunde“ kann aber nicht „Institutioneller Kunde“ (keine Pflichten der Bank) werden.
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Klingt doch vernünftig was die UBS macht.well done
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Wer bei der Bank ist, möchte es ja gerne bisschen schlechter dafür teurer haben. Alles gut also.
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Soll er doch zu seinem Bruder an die Fleischtheke arbeiten gehen. Mal schauen wie lange er es dort durchziehen kann, ständig das Personal an der Theke unter druck zu setzen und wenn sie nicht liefern was er will, dann landet man auf der List. Egal ob das Personal dem Kunden das für ihn passende Stück Fleisch verkauft hat oder nicht. Genau so lief es bei diesen Strukis… tschüss August, nimm define Chefin doch gleich mit
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UBS folgt hier genau der Schweizer Gesetzgebung. Ausserdem fuehlt es sich ‘richtig’ an.
Kleinere investoren werden per Gesetz staerker geschuetzt, insbesondere vor risikoreichen und komplexen Produkten.
Qualified Investors, solche mit ueber CHF 500.000 in liquidem Vermoegen UND die auch angeben ‘ausreichende Kenntnisse im Finanzbereich zu haben’ werden per Gesetz weniger geschuetzt.
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Die Taktik, Kunden zu bedrängen, als wäre es ihr letztes Lebenstag, ist kontraproduktiv. Strukis wurden wie Hamburgers verkauft, UBS Berater selbst hatten nur eine “Idee” der Risiken.
Ihnen wiederholt man jeden Tag ein Ziel-Mantra, Misserfolg Risiken inbegriffen. -
Irgendwann ist jeder reif für die Migros Bank…
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Der Schaden ist angerichtet, nun gilt es aufzuräumen. Das Vorgehen ist grundsätzlich zu begrüssen. Es sind folgende Punkte zu beachten:
1. Reputation: Das Vertrauen in die „neue“ Bank ist in der Paradedusziplin „Vermögensverwaltung“ angeschlagen. Hier muss es personelle Konsequenzen geben. Es reicht nicht einen Ostschweizer Marktleiter intern zu verschieben. Die Personalien Khan, Hatecke und auch Keller Busse sind schonungslos zu diskutieren.
2. Finanzieller Schaden: Oswald Grübel hat im Fall Adoboli voll Versntwortung übernommen. Der Mann hatte Rückgrat, den ich bei der aktuellen Führung nicht spüre.
3. Beraterwechsel/Burnouts/Vertrauen in die Bank als Arbeigeber: Digitale Umfrage mit Auswertungen auf PowerPoint schön präsentiert reichen nicht. Die Stimmung in der Truppe ist, hört man sich im informellen Bereich um, schlecht. Die Kleinen werden abgestraft, die Riskproducers vergoldet. Ein Schritt wäre der Verzicht auf die Boni der ganzen Führungs Top Etage.-
Vertrauensverlust ist der Anfang von Ende (und war es bei der CS). Weiter so, dann hat sich das mit den Banken in der Schweiz bald erledigt.
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Als Insider würde ich die Aktien von Idorsia (in CHF) einem Investment in ein UBS FX Strucki immer vorziehen!
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Genau mein Humor.
Alle 12 Monate eine Kapitalerhöhung und Verwässerung inbegriffen…
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Das Vorgehen ist sachgerecht und sinnvoll. Die Häme ist mal wieder peinlich und nicht zweckdienlich.
Wie bereits geschrieben sollte überlegt werde alle zuvor erzielten Gewinne mit den zuletzt erlittenen Verlusten zu verrechnen. Das Ergebnis dieser hochkomplexen Rechnung wäre hochinteressant und sollte als Diskussionsgrundlage genutzt werden. Summa Summarum… Wer mit kegelt stellt mit auf. Autsch. -
Gibt es irgendwelche Fakten zu diesen Aussagen?
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Fakten werden hier gerne überschätzt!
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wenn man Richtung ex CS schaut, waren die Fakten nicht überschätzt! Und das Jahr 2008 spricht Bände über die UBS, also!
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Ja, gibt es! Die Fakten sitzen beim Lucky im Büro und trinken Kaffee mit einem feinen knusprigen Gipfeli.🤣
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Sich als Laie und Ignorant ausgeben, Schadenersatz fordern soll doch die Spekulation, die Gier nach überdurchschnittlicher Rendite übertünchen. Glück gehabt: etwas Mitschuld der UBS hilft den Leidgeplagten!
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Finde es die korrekte Lösung
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Wie sagt man…..money talks, bullshit walks!!!!
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Finde es die korrekte Lösung
Das Vorgehen ist sachgerecht und sinnvoll. Die Häme ist mal wieder peinlich und nicht zweckdienlich. Wie bereits geschrieben sollte überlegt…
Sich als Laie und Ignorant ausgeben, Schadenersatz fordern soll doch die Spekulation, die Gier nach überdurchschnittlicher Rendite übertünchen. Glück gehabt:…