Die Saxo Bank mit Sitz in Kopenhagen, Handelszentrum in London und Ableger in Zollikon bei Zürich erleidet Schiffbruch. Im grossen Stil.
Der Londoner Ombudsmann in Finanzsachen urteilte Anfang Jahr in mehreren Musterklagen auf ganzer Linie gegen die Onlinebank. Er sieht die klagenden Kunden vollständig im Recht.
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Es geht um Franken-Kurse, unmittelbar nachdem die Nationalbank ihre Untergrenze von 1,20 Franken gegenüber dem Euro am 15. Januar 2015 aufgehoben hatte.
Die Saxo Bank führte in den Sekunden und Minuten nach dem völlig überraschenden Entscheid der SNB viele Kauf- und Verkaufsaufträge für ihre Kunden aus.
Sie erlitt dadurch hohe Verluste. Die Saxo Gruppe wies im Nachgang zum „Franken-Schock“ einen Verlust von rund 100 Millionen Dollar aus.
Davon fiel rund ein Fünftel auf die Saxo Schweiz. Diese erlitt im 2015 einen Verlust von 21 Millionen Franken, nach einem noch stolzen Gewinn von 17 Millionen im Vorjahr.
Die Saxo hatte am historischen 15. Januar 2015 zuerst die Deals für ihre Kunden normal ausgeführt. Dann meldete sie sich mit einer Warnung, wonach sie die Kurse nachträglich anpassen könnte.
Das tat sie dann auch.
So reduzierte die bekannte Onlinebank ihren Kurs im Fall des Währungspaars Euro-Schweiz in einem hier skizzierten Fall von 1,18 Franken pro Euro auf 0,9625 Franken pro Euro.
Das entspricht einem Abschlag um knapp 20 Prozent.
Der betroffene Kunde wollte gleich wie viele andere Saxo-Klienten die nachträgliche Kursanpassung zu seinen Ungunsten nicht akzeptieren.
Die Saxo-Chefs hatten dafür kein Musikgehör und drohten mit rechtlichen Vorstössen.
Das harte Auftreten der Saxo hat sich nun gerächt.
Mehrere Kunden riefen nämlich in London den Finanz-Ombudsmann an.
Und dieser hat nun in einigen vorliegenden Fällen eindeutig Recht gesprochen – und zwar gegen die Bank und für die Kunden.
Im Fall des erwähnten Kunden, der sich durch eine „Short“-Position gegen einen rasch fallenden Euro gegen den Franken absicherte, kommt der Ombudsmann zum Schluss, dass der von Saxo zunächst gestellte Kurs nicht „offensichtlich falsch“ gewesen sei.
Der Deal geschah um 10 Uhr 30 Minuten und 54 Sekunden mitteleuropäische Standardzeit; also 54 Sekunden, nachdem die SNB ihren weitreichenden Entscheid via Communiqué publik gemacht hatte.
Laut Ombudsmann habe die Saxo Bank dann um 10 Uhr 33 Minuten und 39 Sekunden versucht, ihre dazugehörende Devisen-Position „aufzulösen“; nur gelang ihr das nicht sofort, sondern sie brauchte dafür 8 lange Minuten.
Für die Saxo bedeutete die Schwierigkeit beim Auflösen der Position, dass sie ein schlechtes Geschäft machte. Sie erlitt einen Verlust.
Die Bank passte in der Folge die Kurse für den betroffenen Kunden an – zu ihren Gunsten. Dafür gebe es keine rechtliche Handhabe, kommt der Londoner Ombudsmann zu einem unmissverständlichen Schluss.
Er stellt in seinem Urteil in diesem Fall darüber hinaus fest, dass das Argument der Saxo, es habe plötzlich keine Liquidität mehr gehabt im Frankenmarkt, nicht zutreffen würde.
„Die vorgelegten Daten zeigen, dass zur Zeit des Deals von Kunde (…) es in Tat und Wahrheit eine vernünftige Liquidität im Markt gab“, schreibt der Ombudsmann.
Auch würden alle vorliegenden Informationen belegen, dass der Ursprungskurs, den der Kunde von der Saxo erhalten hatte, absolut innerhalb des „Marktrahmens zur damaligen Zeit“ gelegen habe.
„Aufgrund dessen bin ich der Meinung, dass der Deal von Kunde (…) wieder zum Originalkurs verrechnet werden sollte“, hält der Ombudsmann fest.
Dessen Urteile haben laut einem Insider grosses Gewicht. In der Regel werden sie von den Parteien akzeptiert.
Das würde bedeuten: Die Saxo Bank muss ihren Kunden den Ursprungspreis zugestehen.
Für den Kunden heisst das, dass er rückwirkend einen viel besseren Preis zugestanden erhält. Er hat damit nun einen Gewinn erzielt oder zumindest einen grossen Verlust vermieden.
Allfällige Negativsaldi, welche die Saxo Bank – so wie auch andere Banken – ihren Kunden nach dem 15. Januar 2015 in Rechnung gestellt habe, soll die Bank stornieren – „inklusive verrechneten Zinsen“.
Umgekehrt seien dem Kunden 8 Prozent Zins auf das Guthaben zu vergüten, das der Kunde eigentlich zugute gehabt hätte, das ihm aber wegen des Verhaltens der Saxo Bank verwehrt geblieben sei.
Für die Saxo Bank ist das Verdikt brutal. Ihre bereits erlittenen Verluste könnten sich ausweiten.
Wie eindeutig der Londoner Ombudsmann die Sache sieht, macht er deutlich, indem er in mehreren Fällen, die alle dokumentiert vorliegen, immer zum genau gleichen Schluss kommt.
Mit stringenter Argumentation gibt der Quasi-Richter allen betroffenen Kunden weitgehend uneingeschränkt Recht.
Last but not least spricht der Ombudsmann in seinen Urteilen vielen Kunden auch eine kleine Entschädigung für ihre Umtriebe zu.
Im erwähnten Beispiel soll die Saxo Bank dem betroffenen Kunden 250 englische Pfund für die „Umstände und Sorgen“ zugestehen, welche sie diesem durch ihr Verhalten verursacht habe.
Kommentare
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Die beliebtesten Kommentare
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Ist dies noch ein zusätzlicher Fall? Er unterscheidet sich in den wesentlichen Daten wie Uhrzeit und Stop-Loss Level von dem im IP-Artikel.
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Sehr geehrte Damen und Herren,
das passt prächtig ins Bild des Verhalten der SAXO in vielen Parallelfällen.
Mit besten Empfehlungen Werner Meier
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Wo kann die Quelle für diesen Bericht eingesehen werden?
Wäre sehr hilfreich für meine Klage in Deutschland. -
Allen Saxo-Geschädigten im In- und Ausland kann ich nur dringend folgendes Board empfehlen:
http://saxobankcug.freeforums.net/board/1/general-board
Von Geschädigten in Deutschland habe ich gehört, dass Lutz Leda sich nicht von der Saxo beeindrucken lässt und dort ganze Arbeit leistet:
http://www.danckelmann-kerst.de/profile.php?seo=Lutz_Leda-
Hallo Saxo Geschädigter v. 12.Juli 2016/ 23:06.
Die Kanzlei Danckelmann-Kerst ist, nach meinen Info, von der SaxoBank beauftragt diese in Deutschland zu vertreten.
Sie schreiben aber so als würde Herr Leda GEGEN Saxo zu arbeiten.
Was ist richtig? Woher haben Sie die Informationen?
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Hallo, finde das ruling des londoner ombudsmann nicht auf deren webseite….. http://www.financial-ombudsman.org.uk/
gab es ueberhaupt ein ruling??? -
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Etwas mehr Infos bezüglich Swissquote wäre auch schön gewesen:
– Was ist mit den Androhungen gegen die Kunden passiert?
– Gibt es eine Interessensgruppe in der Schweiz, die geschlossen gegen die Saxo Bank und die Swissquote vorgeht?
– Wer hat bereits sich vor dem Richter mit den Banken gestritten?-
Swissqig@hotmail.com – interessengemeischaft und auch aktive klagen Mitglied… Bitte melden
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Merci vielmal, Hr. Hässig, für die Informationen! Mittlerweile freue ich mich richtiggehend auf die Peter Lustig Show!
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Ein Jurist und ein kürzlich aus Asien eingeflogener Inder führen jetzt die Schweizer Saxo!?! (https://www.leaprate.com/2016/06/antonio-ferrante-steps-down-as-ceo-of-saxo-bank-switzerland-leaprate-exclusive/) Na klasse! Da will ich ja unbedingt Kunde werden! Wenigstens macht die Saxo keinen Hehl daraus, was man bekommt, wenn man die Unterschrift unter die Kontoeröffnungsanträge setzt…
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Ihr Heulsusen, ihr erbärmlichen! Da ist es wohl mal gegen euch gelaufen und jetzt wollt ihr euch an der Saxo schadlos halten. Um eines mal festzuhalten: die Saxo wie auch ihr Management macht einen extrem guten Job und ist sehr fair zu ihren Kunden wie auch zu ihren Mitarbeitern. Patrick Hunger ist ein super CEO und es gibt keinerelei Anlass für irgendwelche Beschwerden. Für niemanden. Und Gesetzesübertretungen gibt es schon gar keine. Und ganz im übrigen für alle, die noch ein bisschen Ius Nachhilfe brauchen: im streng rechtlichen Sinne kann ein Ombudsman (wird mit einem m gechrieben, lieber Hr. Hässig!) niemanden verurteilen. Also ist schon der Titel der Meldung falsch!
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Sie Obervollkoffer als Jurist: ich bin selbst Jurist und jetzt erklären Sie mir mal folgendes: „NACHTRAEGLICH“ werden Dinge zugunsten der Bank geändert!!! Sie wollen mir jetzt aber nicht klarmachen, dass es mit rechten Dingen zugeht wenn ich „einseitig“ Verträge zu meinen Gunsten ändere! Eine Schande dass Sie das Juristenexamen geschafft haben. Man sollte Sie nach Uganda verbannen (aber selbst dort würden alle nur lachen über Ihre Dummheit, die grenzenlos ist)!!
Und zweitens: was macht das Mmgt denn so gut, wenn die Hälfte der Angestellte davongelaufen ist?? Einfach aus Jux, glauben Sie Menschen macht es Spass, sich jedesmal neu zu bewerben??
….so was Dummes hab ich selten hier gelesen
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Streng gesehen: der Ombudsmann. Deutsch. Zwei „n“.
http://www.duden.de/rechtschreibung/Ombudsmann
Aber egal. Alles Details. Hauptsache alle sind fair und korrekt und sowieso..
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„Neutraler Beobachter“ ist wohl der falsche Titel für Ihren Kommentar. Besser zutreffend würde Emotionell und Saxo-treu.
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@ Neutraler Beobachter: zunächst dachte ich Ihr Kommentar sei ironisch gemeint. Da Sie es aber anscheinend tatsächlich ernst meinen, hier nochmals eine Auflistung der Nachlässigkeiten im Rechtsbereich, die Hr. Hunger (nun CEO der Saxo Schweiz, vormalig Leiter deren Rechtsabteilung) zu verantworten hat (vgl. Hr. Hässigs Artikel v. 28.6.2016):
– FINMA-mandatierte Pflicht-Projekte, die nicht umgesetzt werden (ich denke, wir wollen gar nicht wissen, was hier alles zu subsummieren ist)
– Mängel in der Kundendatenerfassung und damit im Kundenidentifizierungs- und Klassifizieruns-Bereich
– Verstösse gegen Arbeitsrecht (Zeiterfassung)
– Verstösse gegen Ausländerrecht und Aufenthaltsbestimmungen
– Möglicherweise Verstösse gegen Bankkundengeheimnis
Es ist sehr interessant, dass Sie diese Zustände interpretieren als „keinerlei Anlass für irgendwelche Beschwerden“. Sie scheinen gänzlich andere Anforderungen an Schweizer Banken zu haben, als welche die Mehrheit der Schweizer Bankkunden – Gott-sei-Dank – hat. -
„Neutraler Beobachter“ ist wohl der falsche Titel / Name für Ihren Kommentar. Besser zutreffend würde Emotionell und Saxo-treu.
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Wow, ziemlich agressiv für einen „neutralen“ (?) Beobachter! In diesem Artikel geht es um die Preiskorrektur, nicht um das Management. Zudem, Patrick Hunger ist erst eine Woche im Amt und schon ein „super CEO“??!! Und wieso eigentlich CEO, offiziell ist er doch Interim-CEO, oder? Übrigens, die CS sucht noch einen super CEO…
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Ich tippe beim Verfasser dieser dümmlichen Lobhudelei weniger auf einen ’neutralen Beobachter‘ als vielmehr auf einen bezahlten PR-Büttel. Dümmer geht’s (n)immer.
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P.H., is it really you? 😉
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Lieber Neutraler,
oder SAXO-Schreiber. Ein Hinweis: während des Spieles dürfen die Regeln nicht geändert werden. Genau das haben die SAXO-Bosse gemacht, sie haben falsch gezockt und wollten dafür den Kunden belangen. Noch eine Frage: wo haben sie ihr JUS-Studium gemacht? Habe noch eine Stunde pro Woche Zeit und wäre auch gerne „Jurist“: -
@ Späher: wenn Sie Jurist sind und wenig Ahnung von der Materie haben, aber eine Position bekleiden, die explosive Interessenskonflikte verspricht und ihnen keine Zeit für Nebenjobs lässt (sollten Sie bspw. CEO einer Schweizer Bank sein), dann schicken Sie am besten Ihre aussagekräftigen Bewerbungsunterlagen umgehend an Marschall Consulting: http://marschallconsulting.ch/netzwerkpartner.php . Die nehmen solche Fälle sehr gerne!!!
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@ Späher: P.S.: Falls das mit der Bewerbung bei Marschall Consulting wider Erwarten nicht klappen sollte, schicken Sie Ihre Bewerbungsunterlagen umgehend an Lenz & Staehelin, direkt zu Händen dem Chef von Tino Gaberthüel. Der kann Leute wie sie offensichtlich gut gebrauchen.
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Saxo kann man wie den gestrigen Stierkampf vergleichen: wenn du jahrelang die Kunden (dort die Stiere) verarscht, dann passiert es halt irgendwann mal, dass der verlierst (getötet) wirst!
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Brent, is it really you?
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Saxo does offer a great trading technology, BUT it’s not the technology whichs counts but much more the people behind it. It started in Copenhagen with many managers who dont know how Swiss business works and later with all the unlucky swiss managers, mr. sören (ex-ceo) and his mmgt team, then the heads of trading (mr. gregaard & colleagues) and many more….until recently ceo who left company. work in favour of your clients and you earn trust and win in all lines. if you dont do that you’^ll always loose clients. trading is clients biz not just technology biz. Dont see the future of this kind of working style.
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Well, that’s a perfect starting point now: CPH has just installed a new CEO (lawyer) who has no clue whatsoever about business and a COO (Indian dude) who has no f***ing clue about Switzerland – other than from picture books and Bollywood movies. Saxo is perfectly positioned now! (for the final downfall)
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Es darf auch davon ausgegangen werden dass eine Schweizer Justiz diesen Fall anders beurteilt hätte. Die Lehmann-Brothers Rechtsprechung der bidirektionalen Handelsrichter (Arbeiten für den Staat und die Banken) lässt grüssen. Desweitern sind die Selbstermächtigungen der Banken und Regierungstellen eigentlich genug etabliert um den Bürger mundtot zu machen. Es scheint dass Britanien nicht nur mehr Anstand in der Demokratie besitzt sondern durchaus auch den Rechtsstaat für den Bürger noch kennt. Bei einer Schweizer Justiz ist dies nicht mehr selbstverständlich und so ziemlich jeder Schafshirte hat mehr Rechtsverantwortung und Schadenersatzpflichten als ein Banker oder Finanzspezialist.
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und die schreibenende schafhirten haben genug zeit, abseits vom milchkessel noch einen beitrag auf ip zu töggeln.
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Herr Gulpe, entgegen ihrer Aufassung und Rechtsverständnis pflegen und schützen die Schafhirten ihre anvertrauten Schafe. Dies steht diametral zu der Aufassung dass die Schafe zum belügen, betrügen, entrechten und enteignen da sind.
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Für mich ist klar, dass der Ombudsmann ein richtiges Urteil gesprochen hat. Klar ist auch, dass sich nun einige Währungs-Spekulanten benachteiligt fühlen und ihr Geld wieder retour wollen.
Habt Ihr mal das Reglement oder die Geschäftsgrundlagen der Saxo studiert in bezug auf gute Ausführung, Treu und Glauben, Bestens-Kurse und deren Ausführung und weitere Details?
Von „Kursanpassungen“ werdet Ihr sicher nichts finden.
Am besten nochmals das ganze ganz langsam durchlesen.
Viel Erfolg.-
@ Streitereien: Klar habe ich das Regelment bzw. die Geschäftsgrundlagen studiert. Daher nochmals für Dich:
Es gibt gar keinen Grund, sich von der Saxo Schweiz ins Boxhorn jagen zu lassen. Die AGBs der Bank stehen auf unglaublich wackligen Beinen – und dies betrifft NEGATIV Saldi genauso wie POSITIV Saldi. D.h. Personen, die nicht mit einen Negativsaldo aus dem 15.01.2015 rausgegangen sind, können durchaus GEGEN die Saxo klagen, wenn sie mit den Entscheiden der Saxo nicht einverstanden sind. Es ist definitiv nicht so, dass dies nur Personen betrifft, die wegen Negativsaldi von der Saxo vor Gericht gezerrt werden. Man kann und sollte es gerade umgekehrt tun.
Beispiel:
4.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, nimmt zur Kenntnis und versteht, dass aufgrund der im Markt geltenden Vorschriften und Usanzen unter Umständen eine nachträgliche Änderung oder Stornierung der abgeschlossenen Transaktionen möglich ist; dies gilt insbesondere bei Fehlern, bei rechts- oder regelwidrigen Abschlüssen oder bei Vorliegen einer besonderen Marktlage, wobei der Kunde ausdrücklich jegliche Verluste oder anderen Konsequenzen, die daraus resultieren könnten, akzeptiert.Fragen, die sich hier stellen:
1. was sind denn die im Markt geltenden Usancen? Wer legt das fest? Was ist eine besondere Marktlage? Wer bestimmt das? Garantiert nicht die Saxo Schweiz AG einseitig.
2. Die Rede ist von „Änderung oder Stornierung“. Wer bestimmt, ob geändert wird oder storniert => Rückabwicklung? Falls eine Änderung stattfindet, wie wird geändert? Wiederum kann die Saxo Bank Schweiz AG das nicht einfach einseitig festlegen!Ausserdem gilt die Gerichtstand-Klausel nicht für EU-Ausländer. Diese können vor heimischen Gerichten klagen. Da quasi jedes andere Land einen ausgeprägteren Verbraucherschutz hat als die Schweiz, macht es durchaus Sinn vor heimischen Gerichten zu prozessieren und nicht in der Schweiz. Diese Klausel ist entsprechend unwirksam:
36.2 Erfüllungsort für alle Verpflichtungen und ausschliesslicher Gerichtsstand für alle auf die Geschäftsbeziehung zwischen dem Kunden und der Bank zurückzuführenden oder damit zusammenhängenden Rechtsstreitigkeiten ist Zollikon, Schweiz. Dies ist auch der Ort, an dem die Betreibung gegen einen im Ausland wohnhaften Kunden durchgeführt wird. Dessen ungeachtet behält sich die Bank das Recht vor, bei jedem zuständigen Gericht oder Rechtsprechungsorgan, insbesondere bei den Gerichten des Landes, dessen Staatsbürgerschaft der Kunde besitzt oder in dem er seinen Wohnsitz hat, Klage zu erheben.
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ist nicht ganz fair, der Saxo die ganze Schuld zuzuweisen! an diesem ominösen Tag war definitiv lange Zeit nach dem SNB Entscheid keine Liquidität für Normalkunden; bei diversen Banken hiess es einfach, man könne momentan keine Kurse stellen. der Euro stürzte ja innert kürzester Zeit locker 20% ab, es herrschte ein gewaltiges Durcheinander. Erst am Mittag/Nachmittag kam dann die Erholung Richtung ca. 1.03/05, sicherlich mit gütiger Mithilfe der SNB. Dass sich einige Kunden NACH dem SNB Entscheid noch einen guten Eurokurs schnappen wollten, ist ja ok, aber sicherlich nicht korrekt. sie wollten wohl einfach die Langsamkeit der Banksysteme ausnutzen.
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Die „Liquidität“ ist mithin auch der einzige Einwand, den man allenfalls noch gelten lassen kann. Woher der ominöse Ombudsmann am besagten Tag die Liquidität hergenommen haben will, bleibt mir nun wirklich schleierhaft. Wir jedenfalls erhielten während mindestens 1.5h keine handelbaren Preise! Dass die Saxo hingegen für ihre Kunden fleissig weitergehandelt hat, ist nun mal ihr eigenes Problem und in keinster Weise bemitleidenswert. Sie hätten ja einfach ihre Maschinen abstellen können PUNKT Im nachhinein bestätigte Kurse richtigstellen geht gar nicht!
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JA – Endlich bekommt dieser Wald und Wiesen Broker was er verdient! Seit Monaten glänzt diese „Bank“ durch Fehlverhalten und Kundenunfreundlichkeit par excellence: Emails, die Wochenlang oder erst gar nicht beantwortet werden, Steuerbescheinigung auf die man Monate warten muss ( gegen Gebühr versteht sich), im Monatstakt wechselnde Kundenberater, absoluter Mangel marktnorme Standards (SPAN margin) einzuführen, usw , usw , usw
Yoe get what you deserve ! -
Das ist der 1. Teil. Wie ich Saxo einschätze werden die das weiterziehen an ein richtiges Gericht und wahrscheinlich nochmals verlieren.
Der 2. Teil ist wo Kunden ins Minus geraten sind durch slippage, und Saxo will das Konto gedeckt sehen…
Weiss nicht ob der 2. Teil auch schon ein Urteil hat, aber dort werden sie genau nochmals zweiten machen.
Bin nicht sicher ob diese Forderungen richtig verbucht wurden in 2015, oder in der Zukunf nochmals einen grösseren Verlust triggern werden. Wenn man das Verhalten der Saxo und deren Mitarbeiter von der Ferne betrachtet, würde ich auf einen grossen Verlust in 2016 tippen. -
Warum genau wurden die Fälle in London und nicht in Zürich behandelt?
Kann man daraus wirklich ableiten, dass man in der Schweiz auch davon kommt?-
Es kann so sein. Ich mag mich an Rey erinnern. Zürich unternahm alle Schritte, um den Prozess nicht durchführen zu müssen. In Bern wurde er dann verurteilt. Und viele andere, die in Zürich gar nicht verfolgt wurden oder die Anklageschriften aus juristischen Gründen zurückgewiesen wurden, weil der anklagende Staatsanwalt eine Wurst war (und vielleicht deshalb mit dem Fall betraut wurde!). Unter diesen (politisch gewollten?) Umständen lässt sich’s in Zürich (auch als Ganove) ungehindert gute Geschäfte machen. The gnomes of Zurich. Nicht alle, aber einige.
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Gibt es seitens Saxo Bank bereits eine offizielle Stellungnahme?
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Bei einer Revision wuerde wohl schnell klar werden, was gelaufen ist.
da sollte sich die FINMA mal an die Arbeit machen. Ist es dann effektiv zu den vermuteten Mauscheleien gekommen, so sollte den Instituten die Lizenz entzogen werden.
Fuer den Normalkunden, ist es praktisch unmoeglich nachzuvollziehen und zu beweisen, welcher der ihm zustehende Kurs war.
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Das muss für die betroffenen Saxo Kunden eine wahnsinnige Erleichterung sein. Ich freue mich schon auf den Tag, wenn ein Urteil gegen Swissquote vorliegt. Dann springen die Emotionen viel höher als beim EM Finale.
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Es stellen sich danach folgende Fragen:
– Wenn die Nachstellung der Kurse falsch war, könnten sich dadurch Klagen wegen ungerechtfertigter Forderung und evtl. Betrugs ergeben?
– Wie schnell wird jetzt alles Rückabgewickelt?
– Was geschieht mit der anderen handvoll Broker, die auch von den Kunden den Minussaldo einfordern? Ich denke da besonders an Swissquote, die ebenfalls mit der „nicht“ vorhandenen Liquidität argumentierten. Das scheint jetzt vom Tisch!
– Welche stichhaltige Argumente haben die Broker noch? Im Grunde keine mehr, wie hier auch schon erläutert wurde:
https://www.anwalt.de/rechtstipps/crash-eurchf-muessen-geschaedigte-ihre-nachschussverpflichtung-ggue-swissquote-erfuellen_077390.htmlEs stellen sich jetzt auf jeden Fall juristische Fragen, falls die Broker nicht einlenken sollten. Es wäre interessant zu klären, wie mit einer nicht gerechtfertigten Forderung umzugehen ist.
Ich denke, die Broker, die sofort und ohne grosses Aufhebens die Minussaldi glattgestellt haben, sind am besten gefahren. Auf jeden Fall ist der Ruf der SAXO nachhaltig geschädigt. Daher glaube ich nicht, dass sich die restlichen Broker noch lange darauf beharren werden ihre ungerechtfertigten Forderungen einzufordern.
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Betrug braucht nachgewiesene Betrugsabsicht. Das fällt also weg…
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Ich wäre mir da nicht so sicher das diese wegfallen.
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Der Ombudsmann hat völlig rechtmässig und korrekt entschieden. Natürlich „gab es noch Liquidität“ und selbstverständlich war das Ausschalten der Systeme seitens Saxo nicht rechtmässig. Äquivalent gilt das für den Fall Swissquote – auch Swissquote darf sich nicht darauf berufen, dass es „keine Liquidität“ gegeben habe und das Ausschalten der Systeme war auch bei Swissquote rechtswidrig und nicht mit ihren AGBs vereinbar wonach sich die Kunden auf jederzeitige Sind icherheit und Verfügbarkeit der Systeme verlassen dürfen.
Es ist ein Unding, dass sowohl Swissquote als auch SaxoBank ihren eigen Kunden verklagen.
Ich würde niemals unter diesen Umständen ein Konto bei einem fx Online Broker eröffnen, da die Risiken unkalkulierbar sind und die Banken versuchen einseitig (!) jedes Risiko – selbst das Abschalten ihrer eigenen Systeme- auf die Kunden überzuwälzen.
Der Ombudsmann hat völlig rechtmässig und korrekt entschieden. Natürlich "gab es noch Liquidität" und selbstverständlich war das Ausschalten der Systeme…
Ich wäre mir da nicht so sicher das diese wegfallen.
Es stellen sich danach folgende Fragen: - Wenn die Nachstellung der Kurse falsch war, könnten sich dadurch Klagen wegen ungerechtfertigter…