Affoltern am Albis, das klingt nach Landidylle. Kühe muhen, der Jonenbach plätschert, und die Bürger dürfen hie und da über ein Millionenprojekt im Säuliamt abstimmen.
Am Sonntag steht wieder einmal eines an: 18,6 Millionen Franken für die modernisierte Sportanlage „Im Moos“.

Klingt nach Bewegung, klingt nach Jugendförderung, klingt nach frischer Luft. Doch ein schiefer Wind weht.
Der zweite geplante Kunstrasen-Platz liegt vollständig in der Grundwasser-Schutzzone mit Bezeichnung S2.
Das weiss inzwischen auch das kantonale Amt für Abfall, Wasser, Energie und Luft (AWEL).
Dort schrillen längst die Alarmglocken. Kunstrasen in der Schutzzone? Bewilligung strikt untersagt, Mehrkosten garantiert.
Interne E-Mails sprechen von mindestens 200’000 Franken zusätzlich für Abdichtungen und Sickerwasser-Management.
Hinz kommt, dass die geplante Rollsportanlage auf einer Wiese liegt, die seit 2016 verpachtet ist. Laufzeit: mindestens bis 2028.
Der Vertrag ist gültig, unterschrieben, mit Nachtrag versehen. Wer hier bauen will, muss zuerst den Pächter loswerden.
Doch in den Abstimmungsunterlagen ist kein Wort davon.
Schliesslich landet man wieder bei der Transparenz. Der beleuchtende Bericht – eigentlich das Evangelium für die Stimmbürger – erwähnt weder die Schutzzone noch den Pachtvertrag.
Auf Anfrage teilt der Stadtschreiber von Affoltern am Albis mit, die Stadt könne sich zum beleuchtenden Bericht derzeit nicht äussern.
Grund: Gegen die Vorlage sei ein Rekurs beim Bezirksrat hängig.
Zusätzlich zeigt ein Blick in die Verträge: Schon seit 2006 läuft ein Baurechtsvertrag mit dem FC Affoltern. Der Club profitiert von einem erlassenen Baurechtszins und exklusiven Werberechten.
Im beleuchtenden Bericht zur Abstimmung wurden diese Konditionen nicht erwähnt – ein weiteres Detail, das Fragen zur Vollständigkeit der Information aufwirft.
Man könnte es belächeln, wäre nicht so viel Geld im Spiel. 19 Millionen Steuergeld, beschlossen auf der Basis von Unterlagen, die wesentliche Fakten verschweigen.
Jeder Private, der so ein Baugesuch einreicht, würde vom AWEL innert Wochenfrist abserviert. Eine Stadt darf das offenbar ungestraft probieren.
Die schöne neue Sportanlage steht damit schon vor dem ersten Spatenstich auf wackligem Fundament – juristisch, politisch und moralisch.
Wenn das AWEL sich gleich positioniert wie bei anderen Sportanlagen in Nähe von Schutzgebieten, wird es Einschränkungen bei der Beleuchtung verfügen müssen. Ab einer bestimmten Uhrzeit ist Schluss mit Licht und wehe ein paar Lumen finden den Weg zu ein paar Insekten oder Kriechtieren. Dann sind noch einmal besondere Schutzmassnahmen erforderlich von denen niemand weiss, wie teuer so etwas am Ende zu stehen kommt. Vor allem wie lange beleuchtet werden darf dürfte auf die Nutzung grossen Einfluss haben.
Zur Volksabstimmung über den Unterwerfungsvertrag der Schweiz unter die EU, kennen Stimmvolk und der grösste Teil der Politik nicht einmal den Vertrag und die Zigtausenden gegenwärtigen und künftigen EU Gesetze und Verordnungen, die bei einem JA automatisch in der Schweiz gelten würden und wir werden von den linken Globalisierern über den wahren Sinn und Zweck des Vertrages und seine Folgen im Dunkeln gelassen.
Geh Schiifoan.