„Auch das Basler Appellationsgericht verurteilt Journalistin Michèle Binswanger“, keckerte es unlängst von der Titelseite des ländlichen Provinzblättchens BZ Basel.
Genüsslich suhlt sich die Postille in dem seit 2020 schwelenden Rechtsstreit und schwadroniert über die „Schuld von Binswanger“, die sich dem Vorwurf der Verleumdung gegenüber der in Ungnade gefallenen Ikone der Netz-Netiquette, Jolanda Spiess Hegglin, ausgesetzt sieht.
Ein deutlich geringeres Mitteilungsbedürfnis legt das woke Propagandaorgan linker Meinungseinfalt an den Tag, wenn ein Journalist aus den eigenen Reihen der Verleumdung schuldig gesprochen wird.
Und zwar rechtskräftig, im Gegensatz zu Binswanger, der noch der Gang vors Bundesgericht offensteht.
Denn kürzlich wurde ein Kulturjournalist der BZ Basel, wegen Verleumdung – die extremste Form der üblen Nachrede – rechtskräftig verurteilt.
Er hat mich öffentlich als verurteilten Rassisten diffamiert, worauf ich ihn angezeigt habe.
BZ Basel-Chefredaktor Patrick Marcolli mag darüber nicht sprechen: „Danke Dir für die Fragen. Das alles betrifft X als Privatperson. Ich äussere mich dazu nicht“, schreibt Marcolli auf Anfrage.
Auch die Frage, ob sein Redaktor immer noch als „Privatperson“ durchrutschen würde, wäre er wegen islamophoben, trans- oder queerfeindlichen Äusserungen verurteilt worden, bleibt unbeantwortet.
Diese beiden Verfahren sind ein Lehrstück, wie willkürlich die sagenumwobene „Justitia“ in der Schweiz schaltet und waltet. Nicht umsonst heisst es bei Comic-Detektiv Nick Knatterton: „Die Büste der Wahrheit ist verhüllt, denn die nackte Wahrheit ist selten schön.“
Obwohl die Rechtslage glasklar ist – eine rechtskräftige Verurteilung wegen Rassismus gegen mich existiert nicht, der BZ-Journalist konnte deshalb den Wahrheitsbeweis seiner ehrenrührigen Aussage nicht erbringen – dauerte das Verfahren fast zwei Jahre.
Doch von Anfang an.
Im März 2023 postet ein Basler Jazzer meinen Weltwoche-Artikel über die feindliche Übernahme des Basler Jazzclubs Bird’s Eye durch die Roche-Milliardärin Beatrice Oeri und die machiavellische Entmachtung des Club-Gründers Stephan Kurmann auf Facebook.
Auf die Frage eines Users, wie man den Artikel am besten liest, antwortet besagter Jazzer: „Runterladen und dann vergrössern“.
Darauf postet der BZ-Kultur-Redaktor, der als Basler Musikredaktor zum David gegen Goliath-Streit zwischen der milliardenschweren Oeri und dem mittellosen Basler Jazz-Bassisten Kurmann keine Zeile veröffentlicht hatte:
„Oder sein lassen, weil ein wegen Verstoss gegen das Rassismusgesetz verurteilter Schreiber in einem stark rechten Magazin.“
Gleichentags kontaktiere ich den Kommentar-Schreiber, um mit ihm eine aussergerichtliche Einigung zu besprechen, sonst würde ich ihn wegen Ehrverletzung anzeigen. Auf diverse Kontaktaufnahmen per Mail und SMS reagiert er nicht.
Er ändert jedoch klammheimlich seinen Facebook-Eintrag: „Oder sein lassen, weil ein wegen Verstoss gegen das Rassismusgesetz erstinstanzlich verurteilter Schreiber in einem stark rechten Magazin.“
Es gibt jedoch auch keine erstinstanzliche Verurteilung, da der Freispruch vor dem Appellationsgericht das zu Unrecht erfolgte erstinstanzliche Urteil aufhebt.
Ich erstatte Anzeige.
Die zuständige Staatsanwältin wird in ihrem Strafbefehl, mit dem der Redaktor wegen Verleumdung verurteilt wird, schreiben:
„Beide Posts verfasste der Beschuldigte im Wissen, dass David Klein mit Urteil des Appellationsgerichts vom 2. Dezember 2016 vom Vorwurf der Rassendiskriminierung freigesprochen worden war.“
„Der Beschuldigte warf David Klein damit wider besseres Wissen vor, wegen Rassendiskriminierung verurteilt zu sein und verletzte ihn dadurch in seiner Ehre.“
Bevor es aber zu einer Verurteilung kommt, versucht die Staatsanwältin das Verfahren gegen den Angezeigten einzustellen.
Denn mehr als sechs Monate nach seinem verleumderischen Facebook-Eintrag postet dieser auf dem Profil des Basler Jazzers – wohl instruiert durch seinem Anwalt – eine unaufrichtige „Entschuldigung“.
In der er behauptet, sein Post sei „faktisch zwar korrekt“, aber „in zweiter Instanz“ sei „teilweise anders entschieden“ worden.
Gemäss Artikel 53 des Schweizerischen Strafgesetzbuches (StGB) muss ein der Ehrverletzung beschuldigter Täter den „Sachverhalt eingestanden“ sowie den „Schaden gedeckt oder alle zumutbaren Anstrengungen unternommen“ haben, um das „von ihm bewirkte Unrecht auszugleichen“, damit die „zuständige Behörde von einer Strafverfolgung, einer Überweisung an das Gericht oder einer Bestrafung“ absieht.
Selbstverständlich erfüllt die heuchlerische „Entschuldigung“ die Verpflichtung, alle zumutbaren Anstrengungen unternommen zu haben, das bewirkte Unrecht auszugleichen, in keinster Weise.
Zudem hatte der Journalist den Sachverhalt mitnichten eingestanden, stellt er in seiner Entschuldigung doch in Abrede, dass seine ursprüngliche Aussage unzutreffend war („Dies ist faktisch zwar korrekt“).
Er bezieht sich dabei ausserdem nicht auf seinen ursprünglichen Facebook-Post, in dem er behauptet, ich sei ein „wegen Verstoss gegen das Rassismusgesetz verurteilter Schreiber“, sondern auf seinen bearbeiteten und mit „erstinstanzlich“ ergänzten Eintrag.
Doch der Staatsanwältin genügt das Gesülze als Entschuldigung. Per Einschreiben kündigt sie den „Abschluss der Untersuchung“ an: Das Verfahren wird eingestellt.
Die Frage, ob sich die beiden privat kennen, wollte keiner beantworten.
Gegen die von der Staatsanwältin erlassene Einstellungsankündigung – eine solche erfolgt vor der definitiven Einstellungsverfügung – erhebe ich Einspruch. Die dafür erforderlichen Beweisanträge stelle ich ohne Rechtsbeistand.
Die Ermittlerin ist unbeeindruckt und stellt das Verfahren ein. Es handle sich bei der vorsätzlichen Verleumdung, ich sei ein verurteilter Rassist, „vorliegend um einen Vorfall, der trotz seines nicht zu bagatellisierenden ehrverletzenden Charakters insgesamt als nicht sehr gravierend erscheint“.
Gegen diese widersinnige Einstellungsverfügung erhebe ich Einspruch beim Basler Appellationsgericht. Diesmal mit Rechtsbeistand.
Die am 13. November 2023 eingereichte Beschwerde gegen die Staatsanwältin wird am 18. Juni 2024 vom Präsidenten des Appellationsgerichts mit einem zehnseitigen Entscheid beantwortet.
Das Verdikt ist vernichtend und eine schallende juristische Ohrfeige für die Staatsanwältin und die Basler Ermittlungsbehörde.
Der Entscheid widerspricht der Einstellungsverfügung in jedem Punkt und greift sämtliche Argumente meiner als Laie verfassten Beweisanträge auf.
Kurz darauf verurteilt die Ermittlerin den BZ-Mann per Strafbefehl wegen Verleumdung. Warum das nicht unmittelbar nach meiner Anzeige geschah, bleibt das Geheimnis der Staatsanwältin.
Für die Beschwerde gegen die in keiner Hinsicht nachvollziehbare Einstellungsverfügung hatte ich einen Kostenvorschuss von 800 Franken an das Basler Appellationsgericht zu leisten, den ich mir privat ausleihen muss.
Diese komplett unnötige Verlängerung des Verfahrens durch eine renitente Staatsanwältin auf Kosten der Steuerzahler beweist einmal mehr: Zu seinem Recht – sollte dieses von der Richterschaft tatsächlich gesprochen werden, was ohnehin selten genug der Fall ist – kommt in der Schweiz nur, wer über die entsprechenden finanziellen Mittel verfügt.
Ein weiteres Verfahren läuft gegen den renommierten ehemaligen Kassensturz-Moderator Urs P. Gasche, der mit seinem Internetportal „Infosperber“, ein in meinen Augen antiisraelisches Bollwerk, das sowohl mit seinen Artikeln – die meisten stammen aus Gasches Feder – wie auch in den freigeschalteten Kommentaren die Grenze zum Antisemitismus regelmässig strapaziert.
Für Gasche gilt die Unschuldsvermutung.
Auch Gasche behauptete 2023 öffentlich, ich sei wegen „Verstoss gegen das Rassismusgesetz schon zweimal verurteilt“ worden.
Gasche weist in seinem Artikel weder darauf hin, dass ich 2016 vor dem Basler Appellationsgericht vollumfänglich vom ungerechtfertigten Rassismus-Vorwurf freigesprochen wurde, noch, dass es sich bei den anderen Vorwürfen um laufende Verfahren handelt.
Diese Informationen sind mit einem Klick im Netz verfügbar. Auch ein Hinweis auf die Unschuldsvermutung fehlt.
Abgesehen von der strafrechtlichen Relevanz, verletzt der erfahrene Journalist und ehemalige Chefredaktor der Berner Zeitung damit auch wissentlich die „Erklärung der Pflichten und Rechte von Journalistinnen und Journalisten“ des Schweizer Presserats.
Gasche foutiert sich: „Zu weiteren Recherchen war ich nicht verpflichtet“, teilt er auf Anfrage mit.
Ob er sich auch als Kassensturz-Journalist und Mitherausgeber des K-Tipp zu „weiteren Recherchen nicht verpflichtet“ fühlte, wollte Gasche nicht beantworten.
Doch auch seitens der Staatsanwaltschaft geht es in diesem Verfahren orwellianisch zu und her.
Trotz eindeutiger Rechtslage weigert sich der zuständige Berner Staatsanwalt – das Verfahren wird wegen Gasches Wohnsitz in Bern geführt -, einen Strafbefehl gegen Gasche auszustellen.
Statt einer Verurteilung beraumt er eine „Vergleichsverhandlung“ in Bern an, wohin ich auf eigene Kosten anreise. Eine Vergleichsverhandlung ist ein nicht protokolliertes Schlichtungsgespräch, das nach Möglichkeit ein aufwändiges Verfahren verhindern soll.
Der Ermittler eröffnet die Vergleichsverhandlung. Er zeigt auf mich: „Anwesend ist Herr Klein“, dann mit entsprechender Handbewegung zu Gasche: „… und Herr Urs P. Gasche, Infosperber, ist bekannt.“
Ich: „Entschuldigen Sie, Herr Staatsanwalt, was meinen Sie genau mit ‚Infosperber, ist bekannt‘? Sind Sie ein Infosperber-Leser? Sind Sie gar ein Bewunderer von Herrn Gasche?“
Staatsanwalt: „Jetzt aber mal halblang, Herr Klein, ich lese viele Medien, auch den Tages-Anzeiger, die Berner Zeitung, den Bund und andere.“
Ich: „Das mag ja sein, aber der Infosperber ist ein Alternativmedium mit einer ganz spezifischen Klientele und kann nicht mit der von Ihnen genannten Tagespresse verglichen werden.“
„Warum haben Sie mich nicht mit ‚David Klein, Weltwoche, ist bekannt‘ vorgestellt? Sind Sie überhaupt unparteiisch? Können Sie dieses Verfahren unvoreingenommen führen?“
Staatsanwalt (genervt): „Wollen Sie die Vergleichsverhandlung abbrechen, Herr Klein?“
Ich: „Noch nicht, ich will Ihnen durchaus die Chance geben, zu beweisen, dass Sie ihre Arbeit korrekt machen, aber ich werde Sie im Auge behalten.“
Staatsanwalt (noch mehr genervt): „Das fängt gar nicht gut an für Sie, Herr Klein.“
Ich: „Halt, stop, wieso soll es für mich ‚nicht gut anfangen‘, nur weil ich Sie darauf hingewiesen habe, dass Ihre Begrüssung von Herrn Gasche den Eindruck erweckt, dass Sie ein Infosperber-Leser und Gasche-Fan sind?“
Sie haben es vermutlich erraten: Ein Vergleich wurde nicht erzielt.
Nach der Vergleichsverhandlung am 29. Februar 2024, findet am 16. September 2024 noch eine vierstündige Einvernahme von Gasche als Beschuldigter statt, wohin ich erneut auf eigene Kosten anreise. Dann passiert sieben Monate erstmal gar nichts.
Am 9. September 2025 erreicht mich schliesslich eine „Mitteilung“ aus Bern, in welcher der Staatsanwalt „in Aussicht“ stellt, „das Verfahren gegen Gasche Urs Paul wegen Verleumdung (evtl. übler Nachrede) zum Nachteil von Klein David einzustellen“.
Hier bahnt sich offensichtlich der gleiche juristische Rattenschwanz an, wie in Basel.
Dabei ginge das alles viel schneller, effizienter und kostengünstiger. Denn zur Verfahrensbeschleunigung bei Bagatell-Kriminalität und Vergehen, wo der Tatbestand ausreichend geklärt ist, wurde das Strafbefehls-Verfahren mit Einspracherecht eingeführt.
Folgt man der Statistik, werden weit über 90 Prozent aller Strafverfahren in der Schweiz mit einem Strafbefehl erledigt.
Warum die Staatsanwaltschaften in Basel und Bern angesichts der eindeutigen Rechtslage von diesem speditiven Verfahren keinen Gebrauch machten, bleibt rätselhaft.
Insbesondere, da der Tages-Anzeiger erst kürzlich berichtete, dass Gerichtsverfahren in der Schweiz oft viel zu lange dauern: „Gewalt, Betrug, Tötung: Über 17’000 Fälle“ seien hierzulande offen.
Opfer und mögliche Täter warten oft Jahre auf ein Urteil. Das jetzige System untergrabe den Rechtsstaat, warnen Experten.
Interessant: Bis anhin wurde jedes Verfahren, das gegen mich eröffnet wurde, per Strafbefehl erledigt. Nicht ein einziges Mal kam es zu einer Vergleichsverhandlung oder Schlichtung.
Erstatte hingegen ich selbst Anzeige, dauern die Verfahren mitunter fast ein Jahrzehnt.
Wer liest schon diesen Wirrwarr?
Ich zum Beispiel. Sehr interessant.
Gut gemacht Herr Klein. Ich freu mich über jeden, der den Staatsanwälten auf die Finger klopft!
Die Geschichten dieses dumm grinsenden Clowns lese ich schon gar nicht mehr. Diese Schreiberlinge bei IP sind langsam ausgelatscht da nur noch peinlich.
„… jedes Verfahren, das gegen mich eröffnet wurde, per Strafbefehl erledigt.“
Herr Klein, können sie bitte die Leserschaft über die gegen sie eröffnete und per Strafbefehl erledigten Verfahren aufklären?
Zusammen mit diesem Artikel würde mir dies vielleicht helfen, mein Bild von ihnen abzurunden.
Danke für Ihre Mühen.
Staatsanwältin
Ende des Artikels. Alles sinnlos.
PS: Bravo Herr Klein!
Mimimimimi
An Ihrer Stelle, Herr Klein, würde ich mich mit Beiträgen Ihrer „Güte“ zurückhalten. Sie triefen vor Einseitigkeit. Bravo, konnten Sie mit Herrn Hässig ein Zeilenhonorar vereinbaren. Frägt sich nur, wie lange noch?
Es gäbe noch einiges aufzudecken, Herr Klein, über das Schwurbler-Medium Infosperber, ein schmieriges Produkt, das den leider oft auftretenden Konnex zwischen Coronaskepsis und Kreml-nahem Ukraine-Negationismus aufzeigt.
Wer nach der e-ID-Abstimmung und den in der Deutschschweiz letzlich ausschlaggebenden Resultaten in BS und ZH in diesen Städten noch gegen irgendjemanden links der SVP vor Gericht zieht, leidet imho wohl unter Masochismus und, wie meine Oma sagte, dem „Gäld-Schiisser“!
Da kann ich genau so gut mit meinem Vorsorge-Vermögen drauf wetten, dass die Antifa morgen mit dem Davidstern demonstrieren geht.
Der Berner Staatsanwalt liest also den links-grün-woken Gesinnungs-Einheitsbrei von Tamedia (Tagi, Berner Zeitung, Bund). Da ist ja Objektivität garantiert. Warum sich mit anderen Meinungen abmühen? Gut, gibts noch Bürger wie Herrn Klein – toi toi toi!
Genau das wollte ich auch äussern. Fast liebenswürdig herzig, wie der Staatsanwalt die Titel aufzählt, um den Eindruck zu erwecken, er lese sich durch eine pluralistische Medienviefalt und dann Titel nennt, die alle eine Redaktion teilen, identische Artikel verbreiten und das beste Beispiel für Medieneinfallt sind.
Heulen doch etwas leiser, du Susi
Heul doch etwas leiser, du Susi
Sehr bedenklich was da fabriziert wird seitens der Staatsanwaltschaft. Da geht doch die Glaubwürdigkeit der Bürger in die Gerichte verloren. Macht ihr euch darüber keine Gedanken oder seit ihr einfach so drauf, dass die Linken sagen dürfen was sie wollen, diese werden dann mit Samthandschuhen angefasst und den nicht Linken schaut man dann sehr genau auf die Finger.
Unfassbar, dass IP diesem Klein immer noch eine Plattform bietet. Ein unsympathischer Typ, der die Leser mit seinen Problemen belästigt.