Die Berner Fachhochschule (BFH) zählt zu den wichtigen Bildungsstätten des Landes – mit viel Geld vom Steuerzahler.
Im Departement „Architektur, Holz und Bau“ gibts jetzt einen Eklat rund um einen Mitarbeiter, der ein Jahr von Chile aus arbeiten wollte.
„Residency“ nennt man das, ein Forschungsjahr. Das Problem: Die BFH verlangt mindestens 50 Prozent Präsenz und jederzeit Teilnahme an wichtigen Sitzungen falls gefordert.

Der direkte Vorgesetzte winkte deshalb im Januar ab, als er erstmals vom Anliegen seines Mitarbeiters gehört hatte.
Dann aber nahm der Fall eine Dynamik an, die im Rücktritt des Chefs als Fachgruppenleiter unter Protest und der Trennung des Manns in Chile gipfelte. Was den Vorfall nicht nur fragwürdig macht.
Sondern auch absurd: Zuerst die eigenen Richtlinien in den Wind schlagen, dann ein Auseinandergehen:
Was ist passiert?
Der Fachgruppenleiter lobte im Januar seinen Unterstellten als ausgezeichneten Fachmann, doch einem Chile-Jahr könne er unmöglich zustimmen.
Dies widerspreche sämtlichen Vorgaben des Kantons und der BFH. Selbst ein Austausch- respektive Residenzprogramm, wie das ins Spiel gebracht würde, gingen nicht.
Bekräftigt sah er sich durch die Einschätzung des Rechtschefs der Fachhochschule, auf die sich die zuständige Frau vom Personaldienst bezog.
Die Bedingungen einzuhalten, sei „nicht denkbar“. Leben in Chile, kassieren aus Helvetien – no way. Direkter Vorgesetzter sagt sorry, nein, HR sagt nein, Rechtsdienst prüft und sagt nein:
Case Closed, oder?

Nein. Denn die Leiterin des Instituts digitale Bau- & Holzwirtschaft, zu der die Fachgruppe mit dem jungen Mitarbeiter gehört, liess nicht locker.
Sie wollte das Auslandsjahr des Manns dem Fachgruppenleiter und den übrigen Involvierten schmackhaft machen, indem sie dessen Einsatzplatz verfeinerte.
Mit mehr Aufenthaltszeit des Mitarbeiters im Verlauf des Jahres in der Schweiz. Am Grundsätzlichen änderte das nichts. Der Angestellte der Hochschule wäre die meiste Zeit in Chile.
Bei vollem Lohn seiner Schweizer Arbeitgeberin, einer mit Steuergeldern finanzierten Hochschule.
Schliesslich setzten sich die Institutsleiterin und der Mitarbeiter durch. Den Durchbruch brachte ein Schreiben des Direktors des „Centro Nacional para la Industria de la Madera“ (Cenamad).
Der „scientific collaborator“ aus Bern würde sein Center „for a year-long residency to engage in academic and research activities at our institution“ beglücken.
Er sehe dies als „first step towards the establishment of a possible long-term collaboration agreement between Pontificia Universidad Católica de Chile and Bern University of Applied Sciences“.

Kurzerhand eine imaginäre Zusammenarbeit der beiden Bildungsinstitutionen aus dem Ärmel schütteln, höchstpersönlich vom Zentrumsleiter:
Einzig und allein, damit der Mann aus Bern ein Jahr dort weilen darf. Die Pointe: Dessen Frau ist laut einer Quelle direkt dem Chile-Direktor unterstellt.
Ein weiterer Fall an der BFH betrifft einen Angestellten, der mehrheitlich seine Arbeit aus Madrid verrichtet.
Auch der geniesse den Vorteil seines Schweizer Lohns, auch wenn die spanische Hauptstadt nicht mehr so günstig zum Leben ist wie einst.
„Die beiden Personalsituationen sind uns bekannt“, sagt eine Sprecherin der BFH. „‚Homeoffice‘ ist Bestandteil unserer Arbeitskultur und entspricht unserer Policy.“
„Wir fördern flexibles und mobiles Arbeiten an verschiedenen Standorten. Dazu zählen neben den BFH-Standorten auch Homeoffice und sogenannte Third Places.“
„Mobiles und flexibles Arbeiten ist durch entsprechende Rahmenbedingungen geregelt. Die vorgesetzte Person legt unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse den Umfang sowie die Modalitäten des ‚Homeoffice‘ mit den Mitarbeitenden fest.“
„Die beiden Mitarbeitenden erfüllen die zeitlichen ‚vor-Ort‘-Anforderungen blockweise.“
Alles korrekt, alles in Ordnung – so die offizielle Verlautbarung.
Kürzlich wurde intern mitgeteilt, dass man sich vom Chile-Mann auf kommenden Frühling hin trennen würde. Irrungen und Wirrungen einer Fachhochschule im Schweizer Mittelland.
Das ist ein Tropfen im gesamten grossen Fluss an Steuergelder, die fragwürdig verwendet werden. Von den meisten Dingen erfährt man gar nichts, weil sie erfolgreich unter den Teppich gekehrt werden.
Und woher wissen sie davon, wenn es unbekannt ist? Reine Behauptung und Unterstellung.
MP meint mit unter den Teppich kehren vor der Oeffentlichkeit verborgen halten. Auch ich höre privat, informell, auch viele solche Stories. Die einen sind belegt und die anderen nebulöse Stimmungsmache.
Gut, dass es IP gibt.
schön dass ihr so viel seht und hört.
Hoffentlich geht es nicht zu euren Lasten, was da geschieht …
Letzthin habe ich in einem TV-Beitrag einen Film über eine Gorilla-Pflegestation in Indonesien gesehen, in welcher ein Schweizer nach eigener Aussage Zivildienst leistete.
Tja, die Spassgesellschaft und die Beliebigkeit. Peter Bichsel war auch ein Bärner.
Es ist schon richtig, aufzuzeigen, wo unnötig Geld ausgegeben wird. Aber in Kleingeisterei sollte man dabei schon nicht verfallen.
Peter Bichsel war Solothurner. Geboren in Luzern.
Rückbauer, erzähle keinen Käse! In Indonesien gibt es keine Gorillas, höchstens Orang-Utangs. Das zeigt die Qualität Deines Beitrags. Zivildienst in Indonesien? Bei aller Verkommenheit unseres VBS und aller Dekadenz der rotgrünen wohlstandsverblödeten Schweiz glaube ich davon kein Wort.
Seit den 1970er-Jahren nennt man es in der Schweiz „Resozialisierungsstrafvollzug“. Früher sass man seine Strafe ab, heute macht man einen Lehrabschluss. Der Steuerzahler zahlt brav – zuerst als Opfer, dann als Finanzier der Wiedereingliederung. Und während draussen über jede Prämienerhöhung gestritten wird, läuft drinnen das KVG zur Hochform auf: Zahnbehandlung, Psychotherapie, Rundumservice inklusive. Bei notabende 70 % ausländischer Gefängnispopulation.
Darüber lacht die Welt und diejenigen, die noch den Dreisatz können, rechnen aus, wie lange der Chlotz noch längt.
Tja, Ruedi. Zwei Drittel der ausländischen Gefängnispopulation hatte eben zum Zeitpunkt des Urteils keinen Wohnsitz in der Schweiz. Aber ja, wenn du ihnen die Strafe deswegen erlassen willst…
Krass, aber kein Einzelfall in der Schweiz. Der anonyme Steuerzahler zahlt, zahlt und zahlt. Man muss nur zur richtigen Zeit am richtigen Ort stehen. Je näher beim Tresor – desto voller der Geldbeutel.
in der Schweiz gibt es doch an jeder Ecke Selbstbedienungsläden.
Gut sind die Regale stets gefüllt!
Es geht immer nur darum, falls man an der Quelle ist, sich mit Steuergeldern ein schönes Leben zu gönnen, soll der Pöbel doch daran verrecken .
Seltsam. Direkter Vorgesetzter sagte nein, HR sagte nein und Rechtsdienst sagte nein. Wer hat dann das Budget dafür abgesegnet, und die Spesen bezahlt? Alles in Selbstermächtigung des Mitarbeiters?
Sind solche Direktoren und Abgesandte eigentlich auch meine
Schweizer Brüdern und Schwestern? Echt sozial wie die sich verhalten!
Gut habe ich auf meiner Brunser Alm kein Erziehungs- und Ausbildungsgesetz!
Das passt natürlich zu der Arbeitsweise und Arbeitsmoral der Staatsbediensteten. Zuerst ich dann der Arbeitgeber. Selbstverständlich gilt das nicht für alle.
Nicht die Steuerzahler müssen kontrolliert werden vom Staat, sondern wir müssen umgekehrt den Erpresserstaat zurück drängen und kontrollieren.
Der Spiess muss endlich umgedreht werden, denn die verschleudern unsere Zahlungen für lauter Unsinn.