Liebe am Arbeitsplatz sieht man häufiger, als es in theoretischen Handbüchern vorkommt. Im echten Leben, nicht im Organigramm.
Unten im Niederdorf führen mehrere Familien ihre Restaurants oder Bars selbst. Eine davon gehört zu meinen Favoriten: eine Familie aus Hongkong mit dem Restaurant „Long Way“.
Der Vater steht in der Küche, die Mutter sitzt an der Kasse, die beiden Töchter bedienen den Service. Alles greift ineinander wie ein Uhrwerk.
Keine HR-Abteilung, kein Compliance-Handbuch, keine formellen Umplatzierungen. Ohne grosses Aufheben. Es funktioniert. Und zwar erstaunlich stabil.
Dort ist Nähe kein Risiko, sondern Teil des Betriebs.
Dann der Sprung in die institutionelle Schweiz.
Banken am Paradeplatz. Versicherungen. Und nun auch das Bundesgericht in Lausanne.
Love is all around.
Nur die Logik ist eine andere.
Was im Familienbetrieb selbstverständlich ist, wird in grossen Organisationen sofort zum Regelthema.
Beziehung am Arbeitsplatz? Nähe? Wird beobachtet. Dynamik? Wird kontrolliert.
Wer solche Strukturen kennt, kennt auch die Mechanik dahinter. Relationship Manager und Assistentin. Geschäftsreisen, die sich auffällig oft überschneiden. HR, das irgendwann diskret interveniert.
Und wenn es heikel wird: Versetzungen, Distanz, stille Korrekturen. Nicht aus Moral, sondern aus Risikodenken.
Solange alles offen ist, bleibt vieles unproblematisch. Kritisch wird es erst, wenn aus Nähe ein Kommunikationsproblem wird. Wenn nicht mehr klar ist, was transparent ist und was nur implizit bleibt.
Dann entsteht genau das, was Institutionen vermeiden wollen: Interpretationsraum.
Und genau dort liegt der Punkt, über den jetzt gesprochen wird.
Beziehungen, oder nennen wir es moderner: Love Affairs – sie existieren. Können überall existieren. In jedem System, das aus Menschen besteht. Monica Lewinsky lässt grüssen.
Aber bei Richtern am Bundesgericht? Das ist eine andere Kategorie.
Nicht Niederdorf. Nicht Familienbetrieb. Sondern die oberste juristische Instanz des Landes, dort, wo Unabhängigkeit nicht nur ein Wert ist, sondern Voraussetzung.
Die Frage, die unausgesprochen im Raum steht: Wo sind wir eigentlich, wenn solche Konstellationen erst dann öffentlich diskutiert werden, wenn sie bereits Thema geworden sind?
Wenn, wie im aktuellen Fall mit der Liebe zweier höchster Richter im Land, erst die Weltwoche diese offenlegen muss?
Das Problem beginnt dabei selten bei der Beziehung selbst. Es beginnt bei der Einordnung.
Statt früh und klar zu kommunizieren, entsteht ein Vakuum. Und Vakuum füllt sich immer. Mit Spekulation, mit politischer Zuschreibung, mit medialer Dynamik.
Die Folge ist bekannt: Die Institution wirkt nicht mehr souverän, sondern reaktiv. Kommunikation wird vorsichtig, technisch, defensiv.
Nicht Klarheit steht im Vordergrund, sondern Kontrolle über den Schaden.
Politisch wird das sofort aufgenommen. Ein SVP-Nationalrat reagierte entsprechend scharf, wie zu erwarten war.
Das ist politische Realität. Es ersetzt aber nicht die institutionelle Frage, es überlagert sie nur.
Denn der eigentliche Punkt bleibt ein anderer.
Institutionen wie das Bundesgericht leben nicht von Distanz allein, sondern von Vertrauen. Dieses Vertrauen kann man nicht unter Liebhabern aufteilen wie ein Netflix-Abo. Es ist unteilbar.
Entweder es besteht, oder es erodiert.
Im Niederdorf ist die Logik einfach: Wenn alle wissen, woran sie sind, funktioniert der Laden.
In Institutionen ist es komplizierter, aber das Prinzip bleibt identisch.
Love is all around, auch in Lausanne.
Die Frage ist nicht, ob Beziehungen existieren. Die Frage ist, ob eine Institution in der Lage ist, damit so umzugehen, dass sie nicht zum Problem werden, bevor sie überhaupt eines sind.
Wenn sie es nicht ist, bleibt am Ende ein vertrautes Muster: Formale Ordnung nach aussen, Unsicherheit im Innern.
Der Unterschied zwischen Alltag und Institution liegt nicht in der Liebe selbst, sondern in der Art, wie man sie verwaltet.
Wir allen lieben die Glückspost!
Wären es Schwule oder Lesben würde SRF eine Sondersendung ausstrahlen und es gäbe einen Bonus und einen Pride-Orden. Ich kenne dieses Land inzwischen, leider.
Du bist mir aber ein richtiger Heimliwoke, Miss!
Es geht darum, dass das Gesetz dauerhafte Beziehungen unter Bundesrichtern verbietet. Dieses Gesetz war den betroffenen Richtern sicher bekannt. Rücktritt oder Absetzen sind die logische Konsequenz, falls der Vorwurf zutrifft.
Das oberste Gericht im Land ein Familienbetrieb. Wie die China Beiz. Nur, daß es bei den Chinesen offen und klar ist.
So etwas darf es einfach nicht geben.
Na Vadim, noch schnell das Sackgeld für den Ausgang am Wochenende dazuverdienen?
die Liebe hinfällt.
Breits die Wahl der „Halb-Holländerin“ van de Graaf vor 13 Jahren zur Gerichtspräsidentin des Alten Landes Schwyz hatte ein „Gschmäckle“. Auch schon ihr Vater, ein Skiliftbetreiber auf dem Stoos, hatte im Kanton Schwyz einen eher durchzogenen Ruf. Er prozessierte jahrelang – bis zum geht nicht mehr. Schlussamänt bis nach Holland an den EMRK. Da hatte sich sozusagen der Kreis des Rudolf van de Graaf wieder geschlossen!
Gut beschrieben die Problematik.
ob Subordinationsverhältnis oder nicht.
Je nach dem halb so schlimm.
Irgendwo muss man sich ja kennenlernen.
Und das höchste Gericht soll unabhängig sein? Wer es glaubt, wird seelig… Aber wie immer in diesem Land wird alles ausgesessen und unter den Teppich gekehrt… Mein Vertrauen in den sogenannten Rechtsstaat ist bereits unter 0!!
Wie viele Parteifreunde und andere „Unterstützer“ haben das gewusst – mit Sicherheit gewusst und nichts unternommen….???
was too much. Hope you find less.