Liebe am Arbeitsplatz sieht man häufiger, als es in theoretischen Handbüchern vorkommt. Im echten Leben, nicht im Organigramm.
Unten im Niederdorf führen mehrere Familien ihre Restaurants oder Bars selbst. Eine davon gehört zu meinen Favoriten: eine Familie aus Hongkong mit dem Restaurant „Long Way“.
Der Vater steht in der Küche, die Mutter sitzt an der Kasse, die beiden Töchter bedienen den Service. Alles greift ineinander wie ein Uhrwerk.
Keine HR-Abteilung, kein Compliance-Handbuch, keine formellen Umplatzierungen. Ohne grosses Aufheben. Es funktioniert. Und zwar erstaunlich stabil.
Dort ist Nähe kein Risiko, sondern Teil des Betriebs.
Dann der Sprung in die institutionelle Schweiz.
Banken am Paradeplatz. Versicherungen. Und nun auch das Bundesgericht in Lausanne.
Love is all around.
Nur die Logik ist eine andere.
Was im Familienbetrieb selbstverständlich ist, wird in grossen Organisationen sofort zum Regelthema.
Beziehung am Arbeitsplatz? Nähe? Wird beobachtet. Dynamik? Wird kontrolliert.
Wer solche Strukturen kennt, kennt auch die Mechanik dahinter. Relationship Manager und Assistentin. Geschäftsreisen, die sich auffällig oft überschneiden. HR, das irgendwann diskret interveniert.
Und wenn es heikel wird: Versetzungen, Distanz, stille Korrekturen. Nicht aus Moral, sondern aus Risikodenken.
Solange alles offen ist, bleibt vieles unproblematisch. Kritisch wird es erst, wenn aus Nähe ein Kommunikationsproblem wird. Wenn nicht mehr klar ist, was transparent ist und was nur implizit bleibt.
Dann entsteht genau das, was Institutionen vermeiden wollen: Interpretationsraum.
Und genau dort liegt der Punkt, über den jetzt gesprochen wird.
Beziehungen, oder nennen wir es moderner: Love Affairs – sie existieren. Können überall existieren. In jedem System, das aus Menschen besteht. Monica Lewinsky lässt grüssen.
Aber bei Richtern am Bundesgericht? Das ist eine andere Kategorie.
Nicht Niederdorf. Nicht Familienbetrieb. Sondern die oberste juristische Instanz des Landes, dort, wo Unabhängigkeit nicht nur ein Wert ist, sondern Voraussetzung.
Die Frage, die unausgesprochen im Raum steht: Wo sind wir eigentlich, wenn solche Konstellationen erst dann öffentlich diskutiert werden, wenn sie bereits Thema geworden sind?
Wenn, wie im aktuellen Fall mit der Liebe zweier höchster Richter im Land, erst die Weltwoche diese offenlegen muss?
Das Problem beginnt dabei selten bei der Beziehung selbst. Es beginnt bei der Einordnung.
Statt früh und klar zu kommunizieren, entsteht ein Vakuum. Und Vakuum füllt sich immer. Mit Spekulation, mit politischer Zuschreibung, mit medialer Dynamik.
Die Folge ist bekannt: Die Institution wirkt nicht mehr souverän, sondern reaktiv. Kommunikation wird vorsichtig, technisch, defensiv.
Nicht Klarheit steht im Vordergrund, sondern Kontrolle über den Schaden.
Politisch wird das sofort aufgenommen. Ein SVP-Nationalrat reagierte entsprechend scharf, wie zu erwarten war.
Das ist politische Realität. Es ersetzt aber nicht die institutionelle Frage, es überlagert sie nur.
Denn der eigentliche Punkt bleibt ein anderer.
Institutionen wie das Bundesgericht leben nicht von Distanz allein, sondern von Vertrauen. Dieses Vertrauen kann man nicht unter Liebhabern aufteilen wie ein Netflix-Abo. Es ist unteilbar.
Entweder es besteht, oder es erodiert.
Im Niederdorf ist die Logik einfach: Wenn alle wissen, woran sie sind, funktioniert der Laden.
In Institutionen ist es komplizierter, aber das Prinzip bleibt identisch.
Love is all around, auch in Lausanne.
Die Frage ist nicht, ob Beziehungen existieren. Die Frage ist, ob eine Institution in der Lage ist, damit so umzugehen, dass sie nicht zum Problem werden, bevor sie überhaupt eines sind.
Wenn sie es nicht ist, bleibt am Ende ein vertrautes Muster: Formale Ordnung nach aussen, Unsicherheit im Innern.
Der Unterschied zwischen Alltag und Institution liegt nicht in der Liebe selbst, sondern in der Art, wie man sie verwaltet.
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Wir allen lieben die Glückspost!
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Der Fall Vincenz/Ceregato hat es uns allen vorgemacht.
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Bitte dabei den Vincenz-Intimus und streng katholischen Ex-Schwyzer Finanzdirektor und Raiffeisen VR-Präsidenten Franz Marty nicht vergessen!
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Die wahre Pointe ist nicht die Romanze, sondern dass erst die Medien den Wecker stellen mussten. Wenn am höchsten Gericht niemand merkt, dass Vertrauen schleichend erodiert, dann ist die Love Affair nicht das Problem sondern der Blindflug der Institution.
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Wären es Schwule oder Lesben würde SRF eine Sondersendung ausstrahlen und es gäbe einen Bonus und einen Pride-Orden. Ich kenne dieses Land inzwischen, leider.
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Du bist mir aber ein richtiger Heimliwoke, Miss!
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Die Bundesrichter sind für 6 Jahre vom Parlament gewählt. Stellt sich heraus, dass das Liebespaar das Gesetz missachtet haben (keine dauerhafte Lebensgemeinschaft) gibt es in der Schweiz keine Instanz, sie frühzeitig aus dem Amt zu entfernen. Dieser Fall sollte ein Weckruf sein, dies sofort nachzuholen.
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Es geht darum, dass das Gesetz dauerhafte Beziehungen unter Bundesrichtern verbietet. Dieses Gesetz war den betroffenen Richtern sicher bekannt. Rücktritt oder Absetzen sind die logische Konsequenz, falls der Vorwurf zutrifft.
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Wir befinden uns im Krieg + im Wirtschaftskrieg und überall nur noch Hirngepickte Führüngs – Hochbezahlte -Nichtskönner-
Narzisten wie unser US – vorzeige Hamppelmann Trumpolin …. übrigens heute Morgen schon wieder sehr Aktiv – Fluggesellschaften im Modus – Sprüh – Subventionen am Himmel zu sehen.
Schöns Tägli
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Das oberste Gericht im Land ein Familienbetrieb. Wie die China Beiz. Nur, daß es bei den Chinesen offen und klar ist.
So etwas darf es einfach nicht geben.
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Doch, doch das gibt es oft. Besonders anfällig für Mauscheleien, Lug und Trug sowie Fremdgehen und unter dem Hag durchgrasen sind Walliser und SchwyzerInnen!
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Na Vadim, noch schnell das Sackgeld für den Ausgang am Wochenende dazuverdienen?
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Schändlich, dass in so einer angesehenen seriösen Institution solche Herumweibereien passieren und scheinbar bis jetzt geduldet wurden…!
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Was glaubt ihr, was da nach dem offiziellen Lichterlöschen im Lausanner Justiz-Palast so alles abgeht? Spätpubertierende, zu Hause zu kurz oder gar nicht kommende Richterlis und Richterzofen, weiter Mätressen in vergnügter Mehrsamkeit – aber keinesfalls in vertrauter Enthaltsamkeit!
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die Liebe hinfällt.
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Breits die Wahl der „Halb-Holländerin“ van de Graaf vor 13 Jahren zur Gerichtspräsidentin des Alten Landes Schwyz hatte ein „Gschmäckle“. Auch schon ihr Vater, ein Skiliftbetreiber auf dem Stoos, hatte im Kanton Schwyz einen eher durchzogenen Ruf. Er prozessierte jahrelang – bis zum geht nicht mehr. Schlussamänt bis nach Holland an den EMRK. Da hatte sich sozusagen der Kreis des Rudolf van de Graaf wieder geschlossen!
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Nur Putin und Netanyahu gehen in den Haag. Vom Stoos geht nach Strassburg.
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@Lilo
mag ja sein; aber nur PUTIN? und Netanyahu nach denHaag?
Da gehören aber sicher ein paar andere ebenfalls hin.
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Gut beschrieben die Problematik.
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ob Subordinationsverhältnis oder nicht.
Je nach dem halb so schlimm.
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Irgendwo muss man sich ja kennenlernen.
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Und das höchste Gericht soll unabhängig sein? Wer es glaubt, wird seelig… Aber wie immer in diesem Land wird alles ausgesessen und unter den Teppich gekehrt… Mein Vertrauen in den sogenannten Rechtsstaat ist bereits unter 0!!
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Die Unabhängigkeit ist schon wegen der obligatorischen Parteizugehörigkeit nicht gegeben. Darum sollten eigentlich nur Parteilose gewählt werden können. Aber das wurde ja vom Volk abgelehnt.
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Wie viele Parteifreunde und andere „Unterstützer“ haben das gewusst – mit Sicherheit gewusst und nichts unternommen….???
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benutzen dann halt immer noch die Hormone als Ausrede und Ausweg. Nice.
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was too much. Hope you find less.
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hatte jetzt lange Jahre eine grosse Liebe. Ein Vierteljahrhundert!
Bis ich am 1. April am Bundesgericht als Juristin beginn, dort boten sich mir auf Mal ganz viele neue Optionen. Schwupps, war alles vergessen und ich bin jetzt sehr glücklich mit einem Welschen.
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Und das Vierteljahrhundert konnte sogar ins lächerliche gezogen werden!
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Vielleicht ist das doch gut. Ein bisschen shallow, aber was solls.
Ich liebte Mal 25 Jahre dieselbe Frau Es hat aber wiederholt im Drama geendet. Ich war immer zuviel. Haha, genau mein Humor. Und sie genauso.
Also was solls. Hauptsache alle werden glücklich.
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you’ve hurt me.
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Es gibt eine weitere Bundesrichter-Nulpe: Ein Vertreter der Ameti-Partei GLP („Grüne-Löli-Partei“) namens Stephan Haag, wegen dem die nur hauchdünn angenommene E-ID-Abstimmung (50.4 %) nicht wiederholt wurde. In einem anderen, glasklaren Fall trat dieser arbeitsscheue und wenig fähige Bundesrichter ebenfalls nicht auf die Beschwerde ein. Es ist leider so, auch am Bundesgericht ist die Verlotterung und Verluderung des Landes schon längst feststellbar und weit fortgeschritten!
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Häsch du ä grossi Schnurrä.
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Kari Hess, bist etwa selber ein Ameti-GLP’ler oder sonst wie davon betroffen? Oder gar der unglückselige, nächstens abtretende BGer-R Haag selber?
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Nein, bin ich nicht, Innerschweizer. Aber früher hätte man dir am Stammtisch gesagt, du sollest jetzt einfach mal s‘Müüli zuemache.
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Nein, Stephan Haag (GLP) trat tatsächlich zusammen mit dem SP-Richter für die Beschwerde ein.
Abgewiesen wurde die Beschwerde von den FDP-, SVP- und Grünen-Richtern. Quelle: Ich war vor Ort.
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Kann vorkommen. Sehr bedenklich ist allerdings, dass es für die Beiden keinerlei negative Folgen hat – mal abgesehen von Pressetexten und den Kommentaren dazu.
Es gibt jedenfalls keine Entlassung oder Degradierung, nicht mal eine Verwarnung. Als oberste Richter steht man über allem und muss sich folglich nicht mal an die Richtlinien des Gerichts halten.
Genau das erwartet man in einer Bananenrepublik!
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Nein, Beat. Das erwartet man in einer funktionierenden Demokratie, in welcher die Gewaltenteilung verteidigt wird, funktioniert und nicht nur dann gilt, wenn sie einem nützt und ansonsten von unseren selbsternannten Oberdemokraten schlechtgeredet wird.
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Jawoll, Bananenrepublik Schweiz mit den Bundesrichtern Haag, Donzallaz und van de Graaf!
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🏖️🔌⏰🎂😇🥸
Wen (?) wunderts & kümmerts heutzutage noch hier. Kürzlich ein etwas spezieller Richter in GR, richtige Richterin&Richter in LS, neben dran im VS richten sich die Sachen auch schon lange irgendwie vor sich hin im Justiz Bereich. Rchtige Richtern anscheinend auch bald Mangelware. Lohn etwa zu tief ?
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Die Verlotterung und Verluderung der Schweiz, wie es Alt-BR Blocher immer wieder anmahnt, macht selbst vor dem Bundesgericht nicht halt. Fremdgänger und Beschädiger des Rechtsvertrauens, wie die Schwyzerin van de Graaf und der Walliser Skandalrichter Donzallaz gehören sofort abgesetzt. Warum immer wieder diese Walliser? Die ersten vier Monate des Jahres zeigen wunderbar, zu welcher elenden Bananen-Alpen-Republik dieses Lande verkommen ist.
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Die Leute die immer schwaffeln früher war alles besser aber keine Ahnung der Realitäten finde ich amüsant. Ich würde einige dieser gerne vor dem Richter sehen sich wegen Sittenwidrigkeit des unehelichen Beischlafes zu verteidigen
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Wenn man den mit sagenhaften Fehlern behafteten Text des funktionalen Analphabeten „Schweizromantiker“ liest und ihn sich auf der Zunge genüsslich zergehen lässt, so stellt man unweigerlich seine bereits fortgeschrittene Demenz fest…
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Wenn ich ein Verhältnis mit jemandem aus dem Steueramt habe, muss ich dann meine Abgabe an den Staat nicht mehr leisten?
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Wer ein Verhältnis mit jemanden aus dem Steueramt hat, ist Sozialhilfeempfänger, geistig verblödet oder komplett inkompetent, diese Leute zahlen sowieso keine Steuern
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OmG Loskutov, soviel Schreibe und so wenig Inhalt! Mörgeli hat das besser gemacht!
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Aber Mörgeli hat die rassistischen Kommentare unter seinen Beiträgen besser kuratiert!
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Nur die dümmsten in diesem Land glauben noch das es so etwas wie einen Rechstaat gibt oder je gegeben hat.
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Brav nachgeplappert.
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Richter sind auch nur Menschen, obwohl viele meinen sie seien etwas besseres oder zu höherem geboren.
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Jegliche Form von lebenspartnerschaftlichen Beziehungen bieten erhebliche Risiken bei derartig sensitiven Institutionen.
Massstab kann hier nicht das Recht sein, sondern der gesunde Menschenverstand und Ethik – nicht Moral.
Aber eben, im Jus-Studium wird der gesunde Menschenverstand im ersten Semester eliminiert.
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Selten so viel Text mit so wenig Inhalt gelesen.
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In der Zwischenzeit ist der Verdacht bestätigt worden. Das hat aber für die Betroffenen KEINERLEI Konsequenzen.
Wer an der Spitze des Rechts steht, ist unantastbar. Das ist unfassbar.
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Und damit werden die Kapitel am Bundesgericht erweitert.
Nach „der spuckender Bundesrichter“ nun also „die liebenden Bundesrichter“.
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Du meinst den spuckenden Spitzbart aus Basel? Und was ist mit dem anderen Basler, dem Landesverräter und Eidgenossenschaftsvernichter Jans?
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Und wie steht es übrigens bei Kantons- und Bezirksgerichten ? „Gschätzelet“ wird doch überall, sonst wäre so ein Juristenleben langweilig.
Bekannte Paare: Mi LIN und Balthasar, Tiana Angelina und der ehemalige Radio-Reporter, Toni und Ester, Brenn und „Club“-Lüthy usw.
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Finden die Auseinandersetzungen zwischen den SVP-Flügeln mittlerweile über die Weltwoche statt?
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Wo die Liebe hinfällt. Auch Richter-innen müssen sich an bestimmte Regeln halten, sonst sind sie fehl am Platz.
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Ja, nicht auch, sondern gerade über andere richtende müssens sich die Folgen dessen vollends bewusst sein.
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Ist nun auch das Bundesgericht ein ‚Tollhaus‘? Vielleicht sind ja mangels Führung und Kontrolle des Bundesrats nun alle Institutionen zu einer Schande geworden? Es wäre keine Überraschung.
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Liebe macht blind – Justitia ist ja blind
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FYI:
Recht und Gerechtigkeit sind 2 verschieden grosse Socken !
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Ja, die Verluderung der Schweiz, SVP mittendrin!
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Na ja, wie es in den Hinterzimmern der Schweizer Gerichtssälen zu und hergeht, wurde hier auf IP, anhand zumindest anhand eines mir bekannten Vorfalls, schon rege abgehandelt.
Schon damals empörte weniger der Sachverhalt jenes Vorfalls, als – euphemisch formuliert – das fragwürdige Verhalten der Justizia, welches aufgrund eines irrtümlich nicht abgeschaltenen Handys dokumentiert worden war.
Machen wir uns nichts vor: Das Downgrading in allen Lebensbereichen, verursacht durch eine masslose Zuwanderung in Rekordzeit, hat auch die Gerichtssäle längst erreicht.
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In der Tat delikat.
Aber man sollte auch ein paar Fakten kennen.
Herr Donzallaz ist Bundesrichter in der Zweiten öffentlich-rechtlichen Abteilung.
Frau Van de Graf ist Bundesrichterin in der Zweiten strafrechtlichen Abteilung. Also nicht in der gleichen Abteilung.
Nun kommen alle mit dem Bundesgerichtsgesetz Artikel 121 vom 17.Juni 2005 um die Ecke. Was soll das? So einfach ist das nicht.
Die Weltwoche pocht auf Informanten die Anonym bleiben wollen und Bildmaterial das sie als Beweis haben wollen und aber ebenfalls nicht Veröffentlichen wollen.
Warum?
Kanonenschuss auf Spatz?
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Tatsächlich, auch ein etwas sonderbarer Rabe, dieser „Rabe“. Wohl vielleicht gar ein so genannter Winkel-Jurist, der jeden dunklen „Winkel“ vernütigt, anstatt ihn auszuleuchten. Also ganz und gar keine Leuchte! Und auch kein Fakten-Kenner…
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Recht ist was nützt und regelt.
Die nicht zu beantwortende letzte Frage ist immer nur was für wen warum.
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⚖️👉🇨🇭: ☝️☝️☝️☝️☝️☝️☝️☝️(?)
Das Vertrauen in die vielen BV-Eide, in die komplexe, heterogen Multimix-Diversifikations Politik/Schwatzkultur, an jeder CH Ecke neu&anders, delayed Papier Staatsanwälte und bezahlende Partei-Richters, ist bei mir seit geraumer Zeit schon wie, bei Blatten, , einfach plötzlich weggerutscht. Der aktuelle Fall hat wahrlich noch seine „verbindendes“ Element dazu getan.
Fazit/in Short:
Ein Self Service Laden, für Tell’s Apfelschützen & deren Pfützen. Alle hoch bezahlt und gewählt/vereidigt.
Shame on you !
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Frühling: in meinem Garten pfeifen die Vögel
Am Bundesgericht ist es umgekehrt, dort …. die Pfeifen!
Uiuiuiui