Mike Bär hat seine MBaer Merchant Bank verloren. Die Finma entzog dem Geldhaus des Erben aus der berühmten Zürcher Dynastie die Lizenz, die MBaer wird geordnet liquidiert.
Jetzt schlägt Bär um sich. Mit Hilfe seiner Anwältin, die auch Jolanda Spiess-Hegglin und Patrizia Laeri verteidigt, erstattete er bei der Zürcher Staatsanwaltschaft Strafanzeige.
Gegen den hier Schreibenden, dessen Medium Inside Paradeplatz und eine „unbekannte Täterschaft“.
„Verletzung des Bankgeheimnisses“ respektive „Verletzung amtlich geheimer Verhandlungen“ lautet der angegebene Straftatbestand.
Bär liess die Anzeige am 15. April von seiner Anwältin einreichen. Am 13. Juli verfügte die Staatsanwaltschaft Zürich-Limmat eine „Nichtanhandnahmeverfügung“.
Gegen diese kann Bär beim Zürcher Obergericht Beschwerde einreichen.
Laut der Staatsanwaltschaft haben Bär und seine Anwältin zu wenig Konkretes in ihrer Anzeige vorgebracht. Die Informationen, um die es verschiedentlich ging, könnten „zwar durchaus aus Bankinterna stammen“, so der zuständige Staatsanwalt.
„Genauso gut könnten solche Informationen allerdings von Mitarbeitenden der FINMA selbst stammen, was durch die Bundesanwaltschaft zu untersuchen“ sei.
Der Chef der nationalen Strafverfolgerin hatte öffentlich ausgeführt, seine Behörde würde den Fall MBaer unter die Lupe nehmen. Dabei geht es im Kern um die Umgehung von Sanktionen gegen wichtige Kunden, insbesondere aus Russland.
Die Zürcher Staatsanwaltschaft äussert sich in ihrer Verfügung gegen Mike Bär ausführlich zur Chance, mittels Zwangsmassnahmen mehr herauszufinden.
Eine „Hausdurchsuchung“ beim Journalisten sei wenig erfolgversprechend, da dieser die beschlagnahmten Dokumente siegeln lassen würde.
Eine via Gericht erzwungene Offenlegung sei unwahrscheinlich, da der Entscheid des Zwangsmassnahmen-Gerichts „gleichlautend wie im Falle IP/LH vs. Beat Stocker ausfallen dürfte und einer Beweisführung entgegenstünde“.
Deshalb sei, so die Staatsanwaltschaft, „auf eine solche Anwendung von Zwangsmassnahmen an dieser Stelle zu verzichten“.
Dies vor allem auch deshalb, „da die vorliegend eingereichte Strafanzeige viele Mutmassungen beinhaltet, ein doch sehr grosser Personenkreis als mögliche Täter bezeichnet und entsprechend fast einer verpönten ‚Fishing Expedition‘ gleichkommt“.
Noch mehr hinterfragt die Ermittlungsbehörde die Aussicht auf Erfolg wegen Bankgeheimnis-Verletzung aufgrund der vielen Möglichkeiten, wie die Informationen geflossen sein könnten.
„Da eine Vielzahl an möglichen Quellen für die inkriminierte Information vorhanden sind, ist fraglich, ob die beanzeigten Straftatbestände in diesem Artikel überhaupt erfüllt wären.“
Die Story war am 24. Februar dieses Jahres erschienen, als sich die MBaer gegen den Lizenzentzug der Finma zur Wehr setzte und einen Last-minute-Käufer suchte.
Am Folgetag erschien ein zweiter IP-Bericht, den Mike Bär bei den Strafbehörden anzeigte: „MBaer Merchant Bank brennt lichterloh„, publiziert am 25. Februar.
Auch bei diesem Bericht sieht die Ermittlungsbehörde kaum grosse „Erfolgsaussicht“ angesichts „des doch eher mageren Tatverdachts und erneut der Vielzahl an möglichen“ Informanten.
Bär ist aber nicht nur wegen diesen und weiteren IP-Artikeln auf die Barrikaden gestiegen, sondern auch wegen solchen in der NZZ am Sonntag im März und April sowie von Bloomberg im März.
Bei diesen lägen „eher keine Bankkundengeheimnisverletzung“ vor.
Zudem brächten Konfiszierungen kaum viel, da die von den Journalisten und Medien „wohl zu Recht angerufene Siegelung“ durch das zuständige Gericht vermutlich „nicht aufgehoben“ würde.
An dieser Stelle vermerkt die Staatsanwaltschaft, dass die betroffenen Journalisten der NZZ am Sonntag und von Bloomberg „seltsamerweise in der Strafanzeige im Gegensatz zu LH nicht als beschuldigte Personen genannt“ würden.
Das Fazit der Ermittler fällt in deren Verfügung vernichtend aus. „Aus der weitschweifig und gegen eine Vielzahl möglicher beschuldigter Personen formulierten Strafanzeige fliess konkret wenig handfestes (…).“
„Mangels jeglicher erfolgversprechender Ermittlungsansätze“ fehlten „die Voraussetzungen für die Eröffnung einer Untersuchung (….).“¨
Es würden „an dieser Stelle nicht ansatzweise mit einer verurteilenden Erkenntnis gerechnet werden“ können. Am Schluss kommts wie immer zum Geld. „Die Verfahrenskosten werden auf die Staatskasse genommen.“




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Wünsche den ex MBaer viel Mut beim Grenzübertritt.
Die Auslieferung in die USA lässt grüsse.
Hoffe die MBaer haben nicht nur den schwarzen Gurt in „speziellen Bankgeschäften“ sondern auch in Karate. Die Seife nicht fallen lassen!
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Wann ist dein nächster Grenzübertritt zurück ins Heimatland Österreich 🇦🇹?
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Wie immer, top Luki!!
Macht weiter so
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Kann mich nur anschliessen, IP Top!!
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MBaer Merchant Bank: wenn die “Merchants” alle auf -itsch, -ov, und -berg enden und ehemalige Kunden der Gazprom Bank sind. Noch ein paar iranische Revolutionsgarden, PEPs und Halbseidene dazu und fertig ist das Private-Banking-Süppchen. Die Musik spielte, bis FINMA und Amis den Stecker gezogen haben.
Der Mike schon wieder. Hat für seinen Niedergang die richtige Anwältin gefunden.
Geld ist noch vorhanden, Glaubwürdigkeit aber schon weg.
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Du hast nicht mal Geld..💰
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Palfner erzählt der Gemeinde wieder, was eh alle wissen. Hauptsache, er hat sich uns wieder aufgedrängt.
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Congrats IP – kritische Berichterstattung ist zentral für einen sauberen Finanzplatz. Weiter so!
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Wie tief muss Mike Baer gefallen sein, dass er zu solchen jämmerlichen Mittel gteift.
Traurig
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Ja, solche Fakten und News gehören in dieses Medium. Danke. Dran bleiben und mehr davon bitte. Weniger Zürich, Gastro, Fussball und andere Befindlichkeiten der Schreibenden, bitte. Mehr IP.
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Gut gemacht, Lukas. Mike Baer würde besser die Karten auf den Tisch legen, er hat gemäss Finma ja einige „stolze“ Dinge begangen. Dass nun das Bankgeheimnis dazu dienen soll, solche wenig appetittlichen Dinge unter den Tisch zu kehren, war nie die Absicht hinter dem Bankgeheimnis. Mach sauberen Tisch, Mike – und versuch Dich nicht in offensichtlichen Einschüchterungsversuchen gegen recherchierende Journalisten!
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Anwaltsstrategie unklar: Was ist der strategische Zweck der Einreichung einer (von vornherein wenig aussichtsreichen) Strafanzeige? Für eine Dolchstosslegende reicht es nicht. Scheint mir ein anwaltlicher Kunstfehler zu sein, man hätte als Anwalt MB abraten und Einreichung verweigen müssen.
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Wer ist diese Anwältin ? Hat ja eine illustere Runde von Klienten zusammen…
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Rena Zulauf
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Leider passt das Ganze in die Bärendynastie und es verwundert schon, dass die Staatsanwaltschaft die Kosten für diesen Mist einmal mehr auf die Staatskasse nimmt bzw. dem Steuerzahler belastet.
Das wurde übrigens in mehreren Fällen in der Causa Elmer ebenfalls praktiziert z.B. als der Bär meine Sozialversicherungsabgaben 2003 nicht bei der Sozialversicherung einbezahlte. Hingegen wurden meine Anzeigen gegen den Bären und Involvierte, die Kosten regelmässig mir auferlegt.
Es scheint, das MBaer immer noch eine bevorzugte Behandlung geniesst. Mehr in meinem Buch „Der Bär und das Schweigen“.
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Ich befürchte, die Scampi in der Kronenhalle sind in nächster Zeit ausserhalb der Rechweite von Mike Brummbär.