Es war der 23. April 2026. Ein ganz normaler Donnerstag im Schweizer Vorsorge-Alltag.
Bis bei einem Kunden der Fintech-App Finpension plötzlich die digitale Kasse klingelte.
Kontostand: Plus 257’000 Franken. Einfach so. Vom Himmel gefallen, respektive direkt von der Asga Pensionskasse.
Ein Viertelmillionen-Zustupf – quasi der Traum vom Ferrari über Nacht.
Statt Champagnerkorken knallen zu lassen, zog der ehrliche Beschenkte die Stirn in Falten:
„Da stimmt etwas ganz und gar nicht.“
Was folgte, wirft Fragen darüber auf, wie im Schweizer Vorsorgesystem mit sensiblen Daten und hohen Geldbeträgen umgegangen wird.
Obwohl der Fehler laut Betroffenen sofort gemeldet wurde, dauerte es Tage, bis die Angelegenheit vollständig geklärt war.
Die Beschenkten mussten nach eigenen Angaben selbst Druck machen und Nachforschungen anstellen, bevor die involvierten Institutionen reagierten.
Im Zentrum stehen die Asga Pensionskasse sowie das Fintech Finpension.
Die Asga bestätigt gegenüber Inside Paradeplatz inzwischen einen internen Fehler. Bei einer ausgetretenen versicherten Person seien irrtümlicherweise die Auszahlungsdaten einer anderen Person hinterlegt worden. Besonders brisant: Selbst die vorgesehene Vieraugenkontrolle bemerkte den Fehler nicht.
Wörtlich schreibt die Asga:
„Dieser Fehler blieb im Rahmen der Vieraugenkontrolle unentdeckt.“
Infolgedessen wurde eine Freizügigkeitsleistung über rund 257’000 Franken an die falsche Vorsorgeeinrichtung überwiesen.
Die Asga betont, die Gelder hätten sich jederzeit innerhalb der 2. Säule auf einem zweckgebundenen Sperrkonto befunden.
Ein Zugriff durch die betroffene Person sei nicht möglich gewesen.
Besonders irritierend sei gewesen, dass die Herkunft der Zahlung im Finpension-Portal kaum nachvollziehbar gewesen sei, sagt hingegen der Mann, der nicht ruhte.
Dadurch habe sich die Fehlbuchung nicht unmittelbar einordnen lassen.
Die Asga weist dies zurück. Man habe den Hinweis am 5. Mai erhalten und den Sachverhalt umgehend untersucht.
Bereits zwei Tage später sei eine schriftliche Antwort erfolgt.
Interessant ist die juristische Einordnung des Vorfalls.
Während die Asga zuerst keinen datenschutzrechtlich relevanten Sachverhalt erkennen wollte, erklärt sie jetzt, der Vorfall sei ernst zu nehmen.
Aber er sei nicht meldepflichtig gegenüber dem Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB).
Ein aufsichtsrechtlich relevanter Fall liege ebenfalls nicht vor. Die Asga spricht von einem „operativen Fehler“, der intern korrigiert worden sei.
Die Causa zeigt, dass selbst eine Vieraugenkontrolle bei Vorsorgegeldern über Hunderttausende Franken nichts garantiert.
Am Ende landeten 257’000 Franken auf dem Konto der falschen Person.

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In Thailand kann man mit dem Geld gut leben – sogar bis zum Tag an dem die Straftat verjährt ist ;).
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Vorhin gelesen: In China hat sich ein Chinese eine Rice Bowl bestellt.
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Wieso dutzen sie mich? Und wer sind sie überhaupt?
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Ungerechtfertigte Bereicherung.
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useless bald ersetzt durch AI
„Anzahl Mitarbeitende. 172. Hauptsitz. St. Gallen. – Wir haben die günstigsten Verwaltungskosten, weil wir effizient arbeiten.“
Mal schnell die falsche IBAN und schon ist es passiert. Liegt wohl an den „billigen“ äh effizienten Fachkräften.
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In solchen Firmen arbeiten vornehmlich innen.
Und wer mit innen schon zu tun hatte, der weiss, dass da gar nix funktioniert. Auch auf Nachfrage nicht. Es funktioniert nur das, was man den innen haarklein erklärt hat. Weicht es einen Mikrometer vom auswendig gelernten ab, ist Ende im Schacht.
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Das müssen diese händeringend gesuchten „fachkräfte“ sein, die eine vieraugenkontrolle einfach blind durchdrücken. Aber wie immer ist niemand verantwortlich und personelle konsequenzen gibt es auch keine.
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Nix Neues: 9C_634/2014
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Jemand scheint hier viel Zeit zu haben beim kommentieren. Dieser Halbmond mit sienen 10 Aliasen sollte sich schleunigst Hilfe holen.
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Nehmen. Und rennen!
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Wenn Chuck Norris fälschlicherweise Geld bekommt, darf er es behalten.
Der Absender überweist den Betrag ein zweites Mal an den eigentlichen Empfänger und verbucht es als „Chuck-Norris-Steuer“.
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In einem Selbstbedienungsladen wie der Schweiz kommt so was schon mal vor.
Offensichtlich ist daraus sogar Routine geworden. Wem kümmert’s?
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switzerland swaziland
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Die Schweiz kann Digitalisierung nicht. Selbst immer wieder und wieder erlebt: was in CH IT-Abteilungen abgeht spottet jeder Beschreibung. „Schludderig“ ist als Attribut meist noch wohlwollend formuliert für die schwere Grobfahrlässigkeit mit der rumgebastelt wird.
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Leider ist dies so. In der Schweiz gibt es zu viele IT-Probleme überall. Vielleicht sollten wie nach Estland schauen.
Estland gilt als das digitale Herz Europas und weltweiter Vorreiter bei der Digitalisierung von Staat, Wirtschaft und Gesellschaft. Fast alle Behördengänge sind online möglich. Der Begriff „E-Estonia“ steht für einen hocheffizienten, papierlosen Verwaltungssektor, der international als grosses Vorbild dient.
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Die Asga hat den Fehler ehrlich zugegeben und kommuniziert. Heutzutage leider keine Selbstverständlichkeit mehr.
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Ah, bei ihm ist mein Geld gelandet. bitte an mich überweisen
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Passt ja zur CH und ihren sogenannten FACHKRÄFTEN! Weiter so!