Angebotsmieten liegen in Zürich heute rund ein Drittel über den Bestandesmieten. Kein Zufall.
Bei einem Mieterwechsel gilt nicht die Renditelogik, sondern die Orts- und Quartierüblichkeit – Mieten, die früher ebenfalls nicht angefochten wurden.
Nicht angefochten heisst nicht rechtmässig. Es heisst nur: nicht bestritten.
Artikel 269 OR ist eindeutig: Ein Mietzins ist missbräuchlich, wenn damit ein übersetzter Ertrag erzielt wird.
Das Bundesgericht hat in Leiturteilen Obergrenzen gesetzt – je nach Alter der Liegenschaft, Eigenkapitalbasis und Finanzierungsstruktur gelten unterschiedliche Massstäbe.
Schwarz-weiss ist das Mietrecht nicht.
Was bleibt: Das Recht gilt nur, wenn es jemand einfordert. Die eigentliche Verantwortung für eine Anpassung der Regeln liegt beim Parlament.
Seit Jahrzehnten bleibt eine Revision aus. Das ist ursächlich für viele Initiativen, über die wir abstimmen.
Rund 30 Prozent des professionellen Zürcher Wohnungsmarkts gehören institutionellen Investoren. Pensionskassen rechtfertigen das Renditestreben mit dem Versicherteninteresse.
Viele sind Sammelstiftungen, verwaltet von Konzernen wie Swiss Life – der grössten privaten Immobilienbesitzerin der Schweiz, mit rund 38’500 Wohnungen.
Je nach Struktur der Vermögensverwaltung bedeuten steigende Immobilienerträge auch höhere Einnahmen für den Konzern. Versicherteninteresse und Konzerninteresse laufen parallel.
Bis sie es nicht mehr tun.
Jede Sammelstiftung hat einen paritätischen Stiftungsrat – Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite, treuhänderisch verpflichtet gegenüber den Versicherten.
Dieses Gremium ist der richtige Adressat für eine Fair-Wohnraum-Charta: Renditen im gesetzlichen Rahmen halten und Referenzsatz-Änderungen automatisieren, Renditeberechnungen offenlegen.
Nicht im Interesse von Konzernaktionären oder Staatsfinanzdirektoren, sondern der Pensionierten.
Kein Rentner, heutiger oder zukünftiger, hat ein Interesse daran, dass steigende Immobilienpreise seine eigene Miete unbezahlbar machen.
Der Staat ist nicht unbefangen. Die Zürcher Kantonalbank, hundertprozentig im Kantonsbesitz, profitiert mittelbar von steigenden Immobilienwerten und wachsendem Hypothekarvolumen.
Der Kanton erzielt Grundstück-Gewinnsteuern bei wertsteigernden Handwechseln von Immobilien. Der Bankrat der ZKB wird vom Kantonsrat proportional nach Fraktionsstärke gewählt.
Dadurch entstehen institutionelle Näheverhältnisse zwischen politischer Steuerung, öffentlichem Eigentum und wohnpolitischen Entscheidungen.
Die Wohnschutz-Initiative vom 14. Juni mag scheitern oder vom Volk angenommen werden. Sie ändert an dieser Interessenlage nichts.
Was eine Initiative nicht leisten kann, muss eine Charta übernehmen.
Kanton und Stadt Zürich könnten mit einer solchen Fair-Wohnen-Charta vorangehen: eigene Liegenschaften, ZKB/Swisscanto-Fonds, öffentlich-rechtliche Pensionskassen.
In der Praxis hält sich die Stadt Zürich in Teilbereichen bereits vorbildlich daran. Daraus entstehen jedoch kein allgemeiner Rechtsanspruch und keine rechtliche Verpflichtung.
Auch der Bund könnte nachziehen: Renditeberechnungen offenlegen, für alle BVG-registrierten Einrichtungen.
Nicht als Sanktion. Als Mindeststandard.
HEV, Casafair und Mieterverband blockieren sich seit Jahren im politischen Stellungskampf – und verhindern damit eine Revision des Mietrechts auf unabsehbare Zeit.
Dabei hätten alle eine gemeinsame Aufgabe.
Wie einst bei der paritätischen Lebensdauertabelle – dem gemeinsamen Berechnungsstandard für Unterhaltskosten, den beide Verbände in den 1990er-Jahren ohne Gesetz vereinbarten – könnten sie eine Fair-Wohnen-Charta erarbeiten.
Eine Charta, die von Vermieter- und Mieterseite getragen wird. Aber die Verbandsoberen, Politiker aus National-, Stände-, Kantons- und Gemeinderat üben sich lieber in Gefechten als in Lösungen.
Das Wohnraumproblem zu bewirtschaften ist für alle Beteiligten eine allzu grosse Versuchung.
Artikel 11 des UN-Sozialpakts garantiert das Recht auf angemessenes Wohnen. Artikel 41 BV ist nicht direkt einklagbar, verpflichtet Bund und Kantone aber, sich dafür einzusetzen, dass alle Menschen zu tragbaren Bedingungen eine angemessene Wohnung finden können.
Zusammen mit den völkerrechtlichen Verpflichtungen der Schweiz formuliert er einen politischen und verfassungsrechtlichen Handlungsauftrag.
Die Adressaten sind bekannt. Sie sitzen in den Verbänden, im Stiftungsrat, im Bankrat, in der Aufsichtsbehörde – und in der Verantwortung.
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Man stelle sich vor ZKB/Swisscanto würden so handeln und dadurch die Gewinne und die Gewinnausschüttung an den Kt ZH sinken. Man stelle sich vor die Pensionskassen der Staatsbeamten würden so handeln und durch die geringere Rendite müssten die Lohnabzüge der Staatsdiener steigen oder die Renten sinken.
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Es gibt kein Menschenrecht auf günstigen Wohnraum. Auch wenn die SP denkt es gäbe dieser Menschenrecht.
Gerne eine Wohnung/Haus an privilegierter Lage, gross und schön zum SP Parteigenossen günstig Preis. Wein trinken. Wasser predigen.
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Korrektur: Die Grundstückgewinnsteuer fliesst im Kanton ZH vollständig in die Gemeindekassen, darunter bis 500 Mio/Jahr in die Kasse der rotgrünen ‚vorbildlichen‘ Stadt Zürich, wo die teuren Mieten am lautesten beklagt werden. Diesen Interessenkonflikt hat der Autor vom Mieterverband ‚vergessen‘ zu erwähnen.
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Ein möglicher Kommentar:
Der Artikel benennt einen echten Zielkonflikt, verwechselt aber Ursache und Verstärker. Nicht die Renditeerwartungen der Pensionskassen schaffen die Wohnungsnot, sondern die strukturelle Knappheit an Wohnraum. Wo das Angebot künstlich begrenzt wird, steigen Preise und Mieten unabhängig davon, ob die Eigentümer Pensionskassen, Privatpersonen oder Genossenschaften sind. Kapital folgt der Knappheit – es erzeugt sie nicht. Wer über faire Mieten sprechen will, sollte deshalb zuerst über Bauland, Verdichtung, Bewilligungsverfahren und Einsprachen sprechen. Alles andere blei
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Vorbild GEW
VR: Halter , Halter Totalunternehmer, Immobilieninhaber
Donato Scognamiglio, Kantonsrat
Daniel Kusio: Immobilienunternehmer
Reto Brüsch CEO: Gemeinderat Stadt ZH, zuständig für Hochbau
Willkommen im Wallis
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Das Problem lösen kann nur Wohneigentum, sicher nicht Mietgesetze wenn die Schweiz mit Hinz und Kunz geflutet wird.
Den Schweizern gehört Starthilfe gewährt wenn sie Wohneigentum erstehen möchten, nur so geht es in Richtung Problemlösung. Aber hier wird lieber an Ukrainer vermietet die im Dauerurlaub sind und von uns Staats-Sklaven die Wohnung bezahlt bekommen. Das löscht jedem Eidgenosse ab.
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Warum wohl macht keiner was?
Antwort:
Weil es nicht in ihrem Interesse liegen würde.
Das Zauberwort heisst: Gier
Sie Finanzieren ja mit ihrem Verhalten ihr System und sich selbst. Die würden doch nicht selbst die Kuh Schlachten die ihnen die Milch gibt und sie ernährt.
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Grund: bezahlbare Wohnungen richten sich nach Angebot und Nachfrage.
Bei schnell steigender Wohnbevölkerung, steigen die Mieten schneller als dass neue Wohnungen gebaut werden können
Lösung: Zuwanderung selber sinnvoll steuern (nicht die EU steuern lassen)