Eine der grossen, offenen Fragen in der Causa Vincenz lautet: Was geschah in jenen Jahren tatsächlich innerhalb der Raiffeisen-Gruppe?
Deren Geschäftsleitung (GL) bestand aus langjährigen und erfahrenen Bankern, alle sehr gut entlohnt für den Job, ebenso tagte in St.Gallen ein prominenter, gut bestückter Verwaltungsrat.
War Pierin Vincenz einfach ein begnadeter Manipulator, der seine gesamte Chefetage über alle seine Manöver täuschte und hinterging?
Oder gab es noch andere Gründe dafür, dass es gerade in der damaligen Raiffeisen zu einem „System Pierin Vincenz“ kommen konnte?
Dieses Medium hatte erstmals vollständige Einsicht in sämtliche Berichte inklusive Beilagen, die sich mit der ganzen Affäre befassten.
Nicht publik waren bisher insbesondere der intern von Raiffeisen in Auftrag gegebene Bericht der Anwaltskanzlei Prager Dreifuss vom 6. September 2017.
Zudem der von der Finanzmarktaufsicht (Finma) bestellte Report von Deloitte vom 22. September 2017.

Dann die Verfügung der Finma selbst vom 12. Juni 2018. Und das von Beginn an abgetrennt geführte Verfahren gegen Nadja Ceregato, damals die Ehefrau von Pierin Vincenz, zunächst Rechtschefin der Raiffeisen und später Head Legal and Compliance der Gruppe.
Diese Berichte fokussieren primär auf Pierin Vincenz und auf die Vorgänge rund um den Kauf der KMU-Beteiligungsgesellschaft Investnet, die ab 2012 schrittweise von Raiffeisen übernommen wurde.
Die Interviews, Einvernahmen, Protokolle und Emails zeigen aber auch, wie die GL und der VR agierten. Dabei öffnen sich Abgründe.
Zusammengefasst kann gesagt werden, dass die Chefetage Vorschriften und Regeln manuell übersteuerte, beugte oder gleich gar nicht anwandte, insbesondere wenn der Chef etwas wirklich haben wollte.
Geld, Immobilien – oder die Bevorzugung von einzelnen Geschäftspartnern.
Das zeigen einige ausgewählte Beispiele. Bekanntermassen entschied sich die Zürcher Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte, von Seiten Raiffeisen einzig Vincenz anzuklagen.
Deshalb werden hier auch keine Namen ausserhalb der bekannten Personen genannt. Für alle Beteiligten gilt die Unschuldsvermutung bis zu einem rechtskräftigen Urteil.
Im März 2015 beantragte Jan Schoch, Gründer und damals CEO der kotierten Finanzboutique Leonteq AG, bei der Raiffeisen einen Blankokredit für sich selber in Höhe von 47 Millionen Franken.
Raiffeisen hielt 29 Prozent der Leonteq-Akten, ihr CEO Vincenz sass für die Genossenschaft-Bank im Leonteq-Verwaltungsrat und plante bereits, nach seinem Rücktritt bei der Raiffeisen per Ende September 2015 bei Leonteq Präsident zu werden.

In jenem Frühling vor elf Jahren hatte die Leonteq AG bei der Raiffeisen bereits eine Kreditfazilität von über 400 Millionen Franken. Schochs Antrag auf den Blankokredit wurde deshalb vom Credit Office und Credit Board der Raiffeisen abgelehnt.
Darauf wurde der Fall nach oben zur GL eskaliert. „Die Geschäftsleitung genehmigte den Kredit am 21. April 2015 per Umlaufbeschluss“, führt die Finma in ihrer Verfügung aus, und zwar „unter Abweichung von internen Vorgaben betreffend Blankofähigkeit, Tragbarkeit und Belehnung“.
Der Kredit sei aus politischen Gründen vergeben worden, schreibt die Finma weiter, um so wohl die „künftige Stellung von Pierin Vincenz als Verwaltungsratspräsident der Leonteq“ zu stärken.
Als Sicherheit für den Blankokredit wurden Aktien der Leonteq selbst verpfändet, 513’457 an der Zahl; dies, obwohl Raiffeisen Schweiz selber Hauptaktionärin der Leonteq AG war.
Laut Finma trat die Raiffeisen somit „gleichzeitig als (Mehrheits-)aktionärin, Geschäftspartnerin und Kreditgeberin der Minderheitsaktionäre sowie als Kreditgeberin der gemeinsamen Beteiligung“ auf und übernahm so „überproportional hohe Risiken“.
Die Finma urteilt klar: „Das Risikomanagement der Bank war ungenügend“. Doch es wird noch unprofessioneller.
Weder Jan Schoch noch die Leonteq AG wurden „wegen einer fehlerhaften Auskunft des Gruppenrisikomanagements“ bei der Bewilligung des Blankokredits als verbundene Gegenpartei eingestuft.
Die Position wurde deshalb nicht in der Klumpenrisikomeldung der Raiffeisen Schweiz erfasst.

Das Kreditäquivalent der gesamten Gruppe – unter Einrechnung des Kredits an Jan Schoch – überstieg 300 Millionen Franken, weshalb gemäss Kompetenzordnung der VR für die Kreditvergabe zuständig gewesen wäre, schreibt die Finma.
Immerhin: Die Bankenaufsicht hält fest, dass alle privaten Kredite von Jan Schoch zurückbezahlt worden seien und nicht zu einem Verlust für Raiffeisen Schweiz geführt hätten.
Für die Zeit nach seinem Rücktritt bei der Raiffeisen im Herbst 2015 hatte Pierin Vincenz neben dem Präsidium bei der Zürcher Finanzboutique noch ein weiteres Ziel.
Er wollte gross bei der Investnet einsteigen. Um 15 Prozent der Aktien zu erwerben, brauchte er 1,5 Millionen Franken.
Die aber hatte er nicht. Die Raiffeisen Schweiz stellte ihm darauf das Geld zu 100 Prozent als Darlehen zur Verfügung.
Die Finma schreibt dazu: „Obwohl Pierin Vincenz bereits zahlreiche und hohe Kredite in Anspruch genommen hatte, verliess sich der zuständige Bankmitarbeiter im Wesentlichen reglementswidrig auf dessen mündliche Auskünfte“.
Es gab keine „Beurteilung der Tragbarkeit“ und auch „keinen schriftlichen Nachweis des nachhaltigen Einkommens“.
Zuletzt wurde der Kredit auch noch manuell übersteuert und statt der korrekten Ratingstufe 9 (Überwachungsfall) der Ratingstufe 8 (Normalfall) zugeordnet.
Der Darlehensvertrag datierte auf den 1. Oktober 2015. Ab diesem Tag war Pierin Vincenz nicht mehr bei Raiffeisen angestellt.
Da seine Frau Nadja Ceregato aber ab diesem Datum neu Mitglied der erweiterten Raiffeisen-Geschäftsleitung wurde, hätte das Geld als „Kredit an den Ehepartner eines Mitglieds der Geschäftsleitung“ und damit als Organkredit klassiert werden müssen.
Das geschah nicht. Die 1,5 Millionen wurden nicht dem zuständigen Strategie- und Entschädigungsausschuss vorgelegt, sondern vom damaligen Leiter Kreditrisiko-Management und dem Raiffeisen-Finanzchef bewilligt.
Mit den Regeln nicht genau nahm es auch der VR, sobald der charismatische Bankchef etwas haben wollte. Das zeigen zwei weitere Beispiele.
Zunächst die Genehmigung der Beteiligung an der Investnet Holding AG): Am 12. Januar 2015 informierte Pierin Vincenz Raiffeisen-Präsident Johannes Rüegg-Stürm im Büro über den Plan, sich mit 15 Prozent an der Investnet zu beteiligen.
Zwei Tage später, am 14. Januar, verschickte Rüegg-Stürm die ordentliche Einladung an alle VR-Mitglieder für die ausserordentliche Sitzung vom 19. Januar 2015 im Hotel Bellevue Palace in Bern.
Nicht traktandiert: Der Antrag von Pierin Vincenz. Dieser wurde erst ganz am Schluss, kurz vor dem Abendessen, unter „Varia“ behandelt. Sämtliche Verwaltungsräte stimmten zu.
Prager Dreifuss, die nach dem Platzen der Affäre von der Raiffeisen mandatierte Kanzlei, sowie die Finma kommen auch hier zum Schluss, dass rund um diese VR-Sitzung eine Reihe organisatorischer, prozessualer und kontrollbezogener Vorgaben teilweise schwer verletzt worden waren.
So war beispielsweise dem Raiffeisen-VR am 7. November 2014 eine „übersichtliche Darstellung“ der Entwicklung des Gesamtwertes der Investnet präsentiert worden.
Würden die gesetzten Ziele erreicht, könnte alleine für Raiffeisen ein Wertbeitrag von gegen 400 Millionen Franken resultieren, sei dort laut Prager Dreifuss-Anwälten anschaulich und verständlich ausgeführt worden.
Daraus hätte VR-Präsident Rüegg-Stürm „ableiten“ müssen, so die Anwälte weiter, „welch enormer potentieller Wert mit einer 15%-Beteiligung verbunden sein könnte“.
Der Antrag hätte entsprechend traktandiert und die VR-Mitglieder umfassend über die Details vorinformiert werden müssen.
Tatsächlich aber kam es zu einer Tischvorlage. So wurden Beilagen zum Antrag erstmals an der Sitzung verteilt – und danach wieder eingesammelt.
Pierin Vincenz stellte den Antrag allein vor, ein Kaufpreis für die beantragten 15 Prozent wurde in der Sitzung nicht genannt.
Im VR-Protokoll wurden die Diskussionen laut Finma abgedeckt, die Mitglieder des obersten Raiffeisen-Gremiums verabschiedeten das Traktandum im geschwärzten Zustand.
Im Gespräch versucht ein VR-Mitglied, das Geschehen zu erklären. Der Antrag sei „ohne grosse Diskussion“ angenommen worden, weil es sei ja auch „schon spät“ gewesen.
Er selbst habe zwar „schon ein wenig ein ungutes Gefühl gehabt“, denn „persönlich habe ich es gerne, wenn schriftliche Unterlagen vorhanden sind“. Protestiert aber habe keiner der anwesenden VR-Mitglieder.

Raiffeisen-Präsident Rüegg-Stürm erklärte im Interview, dass sich damals auch ein VR-Mitglied für die Nachfolge von Pierin Vincenz beworben habe, das sei eine „superfragile Geschichte“ gewesen.
Seine ganze Aufmerksamkeit sei deshalb darauf ausgerichtet gewesen, jenen Prozess sauber zu lancieren. Die Beteiligung von Pierin Vincenz sei deshalb „unter dem Radar gelaufen“.
Im Juni 2016 war Pierin seit mehr als acht Monaten nicht mehr bei der Raiffeisen. Emails zeigen, dass die GL und der VR nun deutlich mutiger als früher gegen Forderungen von Vincenz vorgingen.
So auch dann, als Vincenz, neu als Investnet-Präsident, von Mehrheits-Besitzerin Raiffeisen einen Vertrag forderte, der ihm für zehn Jahre eine jährliche Entschädigung von 500’000 Franken garantierte.
Über diese Forderung wurde rege per Email diskutiert, vor allem zwischen Raiffeisen-Präsident Rüegg-Stürm und dem Finanzchef der Bankengruppe, teilweise waren auch weitere hochrangige Raiffeisenbanker involviert.
Es wurde zu Beginn noch versucht, die Forderung von Pierin Vincenz irgendwie zu erfüllen. Doch dann fiel in diesen Emails immer wieder ein Satz, den die Prager-Dreifuss-Autoren äusserst stutzig macht:
„Die restlichen Minderheitsaktionäre (Investnet-Gründer Andreas Etter und Peter Wüst, Anmerkung d.Red.) dürfen nicht geschädigt werden. Zudem sollten diese mit der Entschädigung einverstanden sein, ohne darüber informiert zu werden, was der eigentliche Beweggrund ist.“
Zu jenem Vertrag kam es zwar nicht, urteilen die beiden Autoren, doch hätte offenbar unter „Mitwissen von Raiffeisen-Organen ein Beschluss gefasst werden sollen, ohne dass den Minderheitsaktionären alle relevanten Informationen (die Garantie einer jährlichen Entschädigung von Pierin Vincenz) zur Verfügung gestellt werden sollen“.
Auch dies sei nicht vereinbar mit den Anforderungen an Transparenz, Sorgfalt und einer ordnungsgemässe Führung.
Pierin Vincenz führte die Bank, Ehefrau Nadja Ceregato amtete als Rechtschefin – dieser fragwürdige Setup war bekannt, die Finma sagte zähneknirschend ja.
Wohl auch, weil zwischen die beiden Roland Schaub geschaltet war, Mitglied der erweiterten GL und Head Legal and Compliance – und, wie man später erfuhr, der Exfreund aus Universitätszeiten von Nadja Ceregato.
Intern aber, das zeigen Interviews, hatte diese „Lösung“ grosse Folgen. Die Raiffeisenbanker mussten nämlich rechtliche Fragen, mit der sie ansonsten zu Ceregato und deren Team gegangen wären, extern abklären lassen, sobald diese CEO Vincenz betrafen.
So einmal bei Investnet: „Wir haben das bewusst nicht über das interne Legal gemacht“, denn „wir wollten bewusst ‚Chinese Walls‘ zum internen Legal haben“, führte der damalige Finanzchef im Interview mit der Finma aus.
Gleiches sagten auch andere Banker. Betroffen war in diesen Fragen das ganze Team von Nadja Ceregato, denn die Mitarbeiter sollten ja nicht mehr wissen als die Chefin selbst, so ein weiterer Banker in einem Interview.
Hinzu kam, dass die Raiffeisen erst 2014 als systemrelevant eingestuft wurde; sie verfügte in Corporate-Governance-Themen über deutlich weniger strenge Vorgaben als andere grosse Banken wie die UBS oder die frühere Credit Suisse.
So war es bei der Raiffeisen beispielsweise noch 2015 möglich, dass die halbe GL inklusive Finanz- und Risikochef persönlich fröhlich in Leonteq-Aktien investierte.
Generell meldete zudem niemand in der GL seine privaten Beteiligungen, trotz entsprechenden Vorgaben.

In der Verfügung urteilte die Finma klar: Der VR hat „in corpore“ seine „Funktion und Rolle ungenügend wahrgenommen und dabei insbesondere die Pflicht zur Oberaufsicht über den CEO vernachlässigt“.
Und weiter: „Ins Bild passen auch die dokumentierten Unzulänglichkeiten bei der Kreditvergabe, bei welchen die ordnungsgemässen Prozesse zu Gunsten der Projekte des CEO ausgehebelt wurden, insbesondere beim sehr hohen Blankokredit an Jan Schoch wurden fast sämtliche internen Regeln missachtet.“
„Diese Verstösse und Unterlassungen stellen in ihrer Gesamtheit eine schwere Verletzung von Aufsichtsrecht dar“.
Ihre Untersuchungen gegen Pierin Vincenz stellte die Bankenaufsicht ein, weil dann die Strafverfolgungsbehörden gegen ihn vorgingen.
Dennoch sind weitere Verfahren gegen andere Raiffeisenbanker geführt worden, bestätigen Befragte, verhängt worden sei in mehreren Fällen ein Gewährentzugs.
Die Finma verneint das auf Anfrage nicht direkt, sondern schreibt, dass die Aufsichtsbehörde „weitere Verfahren eröffnen“ könne, wenn neue Hinweise vorlägen. Dabei könne sie auch „gegen natürliche Personen vorgehen“.
Mögliche Massnahmen würden je nach Fall von organisatorischen Auflagen über Gewinneinziehung und Berufsverbote bis hin zu Liquidation oder Konkurs bei schweren Missständen reichen.

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Netflix plant bereits eine Pierin Vincenz Serie in 10 Teilen. Wetten?
Das ist Hollywood in der Olma Bratwurst Stadt.
Danke für die gute Unterhaltung Pierin.
Die Story ist kein Krimi sondern einfach nur Wirtschaft.
Besser ein paar Jahre reich und mächtig sein, als das ganze Leben ein seriöser, kleiner Fisch.
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Bei den Beträgen der Raiffeisenbank (!) die Pierin für privaten Langstrassen Spass verjubelt hat 🤣.
Raiffeisen ist mindestens mitschuldig. Solche Beträge fallen doch sogar einem Taubstummen auf.
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Gäbe es Vincenz nicht, es wäre schwierig so ein Unikat zu erfinden.
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Viele Bankenmanager betrachten ihren Arbeitgeber als Selbstbedienungsladen. Da ist Vincenz nicht alleine (siehe Credit Suisse). Das die meisten Verwaltungsräte ihre Verantwortung und Aufgaben nicht wahrnehmen gibt und gab es auch bei anderen Banken (siehe Credit Suisse). Und die Finma ist nicht einmal ein zahnloser Tiger, höchstens ein Papiertiger und in dem Finanzsumpf genauso verstrickt wie alle.
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Genau so ist es. Mit dem Unterschied, dass die Schäden – gerade bei der CS – in die Milliarden gehen und die Täter viel mehr kassiert haben, ohne aber nur angeklagt zu werden. Von Rechtsgleichheit ist da allerdings nichts zu sehen.
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Also die Finma verhängt einen Gewährentzug gegen Mitglieder der Leitung der Raiffeisen-Gruppe.
Dies bedeutet, dass diese Personen, ihre Funktionen sofort niederzulegen haben. Wer sind diese Personen?
Passend zum Schweizer Mauschelrecht, werden die Namen nicht veröffentlicht.
Unser Land ist nur noch zum Kotzen und bedarf eines Neustarts. Dieser kann nur erfolgen, wenn das Alte und damit die heutigen Eliten alle physisch verschwunden sind.
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In anderen Banken ist es nicht
besser.Mit fremden Geld ist es
einfach alle Risiken ein zu gehen.Bei Verlust passiert nichts,im Gegenteil meistens noch eine Beförderung.In der Vergangenheit viele solche Beispiele gelesen.
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Aufgewärmte Geschichte. Wird beim Genuss nicht besser schmecken. Interessant ist: Teil1, wieviele Artikel dazu mögen folgen? Und wo werden neue Erkenntnisse kommen?
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Es ist die Fortsetzung einer Geschichte, an der sich einige stören!
Doch Vincent ist nicht der einzige Schuldige!
Ich frage mich für was die hochbezahlten Kontrollorgane bis zum VR für einen praktischen Nutzen haben, wenn sie nicht in der Lage sind oder nicht wollen, Missbrauch zu verhindern? Sind sie nicht für das eigentlich bezahlt? Warum werden sie nicht angeklagt? Ihre Arbeit haben sie ja nicht gemacht! Dadurch war der Betrug erst möglich! Somit sind sie doch als Mittäter einzustufen!
Was wird daraus gelernt? Wird dir Gesetzgebung etwa verschärft?
Wohl kaum! Denn es lebt sich gut so!
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Schweinereien und Bankensumpf CH! Ich möchte nicht wissen, was sonst noch täglich bei Schweizer Banken abläuft? Darum empfehle ich keine CH Bank mehr. Einfach nur noch zum 🤮 CH Banken…
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Alternativen?
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Gratulation Frau Baches! Mit Abstand der beste Artikel der letzten zwölf Monate auf dieser Plattform!
Ich freue mich auf die weiteren Teile.
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Ja, finde ich auch 👍
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Dem kann ich nur beipflichten, bravo!
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und auch hier gilt wieder: die Kleinen hängt man auf, die Grossen lässt man laufen …
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Fazit: müsste man VR und GL nicht als quasi-kriminelle Organisation bezeichnen? Nicht fahrlässiges, sondern bewusstes Handeln scheint Motiv zu sein. Warten wir mal ab.
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Wie lange? Bis es verjährt ist?
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Weil der Präsident nicht tut, wie ihm beraten, muss niemand gleich kündigen. Und selbstverständlich muss niemand auch die Verantwortung übernehmen für die fehlerhaften Handlungen des Präsidenten. Die Frage stellt sich jedoch, was andere davon wussten. Selbstverständlich wird sich niemand selber belasten und daher auch nichts sagen, sonst müsste wer auch noch die Verantwortung übernehmen. Ein Trauerspiel in weiteren Akten ohne Ende in Sicht.
Mir hat mal ein VR einer kleineren Bank ganz stolz erzählt, wie froh er um sein Amt sei. Sonst hätte ihm ja niemand seine Hütte finanziert.
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Cran-Montana ist überall.
Die entscheidende Frage ist immer die gleiche: Wer kontrolliert die Kontrolleure?
Wo Korruption und Filz sich suhlen, bleibt die Oberaufsicht aussen vor.
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das sich oben alle bedienen, ist allgemein bekannt.
was mich mehr interessiert, ist:
wieso war eine ehepaar gemeinsam in der geschäftsleigung
einer bank?
wie hängt man den mann und die frau, die nichts gewusst
haben soll, wird geschont??
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Es ist leuder immer noch so, dass kompetente, mutige VR-Mitglieder nicht erwūnscht (!) sind oder auf Betreiben der Geschäftsleitungen nicht zur Wiederwahl vorgeschlagen werden. Auch da mūsste die Finma genauer hinschauen. Und wie war es damals mit der CS und Herrn Staatsekretär Gerber, der mutige Vorschläge gemacht und sie verteidgt hat? Hätte man auf ihn gehört, wäre die CS noch da. Es wird Zeit, dass VR-Mitglieder ihre Arbeit ernst nehmen. Frau Ceregato hätte nie Lega/Compliance leiten dùrfen. Die erwähnten Kredite hätten nie bewilligt werden und der VR keine Tischvorlagen akzeptieren dūrfen
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Es ist so wie im ersten Satz erwähnt: Es gibt tatsächlich Firmen, die nur deshalb einen VR haben weil es gesetzlich vorgeschrieben ist. Die GL oder gewisse Externe wollen nicht, dass dieser VR sich irgendwie einbringt. Sozusagen ein Kulissen-VR.
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Auf der nächsten PR Reklame von SRF Idée Suisse gegenüber der Bevölkerung ‚Jeder Rappen zählt’….
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Errata corrige: Auf die nächste PR Reklame …
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Namhafte Mitglieder im Verwaltungsrat ? Das heisst gar nichts. So war es auch in den VR von der Swissair, lauter klingende Namen dort inkl. einer FDP-Ständerätin, und im VR der CS. Was die geleistet haben, muss hier nicht mehr ausgeführt werden. Und so wird es auch bei der Raiffeisen gewesen sein, alles Kopfnicker im VR, Vinzenz der Roy Soleil. Immer dasselbe Muster, sogar an Universitätskliniken, wie man kürzlich erfahren konnte.
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Was ist daran neu?
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…aber nach diesen Zeilen irgendwie saublöd da. Fragezeichen über Fragezeichen… Hat sich darum die Nadja plötzlich in St. Gallen so schnell aus dem Staub gemacht?
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Oh jeminee… Zu Zyytä vom Pierin isch bi mir au no de Rubel grollt. De Oliver (min Sohn) macht liäber Feriä und schlüsst de Lade über de ganz Sommer am Samschtig. Guet, dass i ab und zue no eis vo mine Bilder verchaufe cha – guet s chönnt au döt besser laufe…
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„(. . ) am 7. November 2014 eine „übersichtliche Darstellung“ der Entwicklung des Gesamtwertes der Investnet präsentiert worden.“
Mit dem VR ist das so eine Sache. Ich kenne eine Leasinggesellschaft mit Sitz in Zug, bei der neu eintretenden VR das Leasinggschäft erstmal erklärt werden musste! Der „angestellte“ Geschäftsführer sah die Firma auch als Selbstbedienungsladen. Ein Fall für die Finma.