EU-Deal rüttelt wie von bekanntem Historiker Oliver Zimmer erkannt an „Säulen unseres Staates“, sagt Hans Geiger. Dank dem Ständerat, der auf Ständemehr beharrt, sei der „idiotische“ Express-Urnen-Fahrplan des Bundesrats wohl gestorben.
EU-Deal rüttelt wie von bekanntem Historiker Oliver Zimmer erkannt an „Säulen unseres Staates“, sagt Hans Geiger. Dank dem Ständerat, der auf Ständemehr beharrt, sei der „idiotische“ Express-Urnen-Fahrplan des Bundesrats wohl gestorben.
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natürlich brauchen wir ein gutes und enges verhältnis mit der eu. aber dieser vertrag ist einfach übergriffig. automatische gesetzesübernahme untergräbt die direkte demokratie, das lässt sich nicht schönreden.
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Für einmal bin ich auf der Seite der Rechtsnationalen, und das will was heissen. Niemand würde einen solchen Vetrag privat unterschreiben. Würden Firmenvertreter mit sowas herumziehen, es gäbe polizeiliche Warnungen.
„A society that will trade a little liberty for a little order will lose both, and deserve neither“ Thomas Jefferson
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Die haben den Vertrag nicht gelesen.
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Die Abstimmung über dieses untaugliche Vertragswerk wird folgendes ans Licht bringen: Hat die Torheit nur die Eliten erfasst, oder bereits weite Kreise der bürgerlichen Bevölkerung?!
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Völlig normal – das Volks- und Ständemehr ist nötig.
Der Ständerat beruft sich völlig zu Recht – auf ein Staatsvertragsreferendum „sui generis“. Er unterstellt deshalb die Bilateralen III – den sogenannten „EU-Unterwerfungsvertrag“ oder «Kolonialvertrag» dem doppelten Referendum, ohne die Verfassung zu ändern. Der Begriff «Kolonialvertrag» sei falsch, weil er zu harmlos sei.
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Die Bilatteralen III sind abzulehnen.
Wir erleben eine faktische Teilintegration der Schweiz in den „EU-Rechtsraum“.
Wir verlieren bereits „Gestaltungsspielraum in der Bundesversammlung“, den Kantonen und Gemeinden wird das demokratische „Verfahren entzogen“.
Das Bundesgericht würde der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs unterstellt.
Die Volksrechte würden massiv eingeschränkt, weil die Stimmberechtigten immer Sanktionen der EU befürchten müssten, wenn sie eine Rechtsübernahme ablehnten.
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Warum soll eine Stimme aus dem Kanton Uri 40x mehr Gewicht haben als eine Stimme aus dem Kanton Zürich?
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Ständemehr ist das einzig Richtige wegen neuer Rolle des EU-Gerichtshofs.
Konkretes Beispiel aus dem institutionellen Protokoll zum Abkommen über die Freizügigkeit:
Kapitel 3: Auslegung und Anwendung des Abkommens
Art. 7 Grundsatz der einheitlichen Auslegung
[…]
Abs. 2 Die Rechtsakte der Union, auf die im Abkommen Bezug genommen wird, und die Bestimmungen des Abkommens, soweit ihre Anwendung unionsrechtliche Begriffe impliziert, werden gemäss der vor und nach der Unterzeichnung des Abkommens ergangenen Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ausgelegt und angewendet.