Die Credit Suisse hat den US-Behörden pfannenfertige Auskunftsbegehren zugestellt. Damit gingen die Amerikaner nach Bern, um die geschwärzten Stellen einzufordern: die Namen der Steuersünder.
So lief das die letzten Jahre, und damit lieferte die CS Uncle Sam Tausende von eigenen Mitarbeitern und externen Zulieferern ans Messer.
Das will nun ein St.Galler Anwalt, der durch die CS ebenfalls bei den USA offengelegt wurde, nicht einfach hinnehmen. Er zeigte über seinen Zürcher Anwalt die Grossbank an.
„Verdacht der Verletzung des Bankgeheimnisses“ lautet der Titel der Strafanzeige, eingereicht am 4. März bei der Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsdelikte in Zürich.
Sie richtet sich gegen die Credit Suisse einerseits und gegen „namentlich nicht bekannte Organe, Mitarbeiter und Berater“ der Bank andererseits.
Der St.Galler Anwalt fordert eine strafrechtliche Untersuchung wegen Geheimnisverrats durch die CS-Verantwortlichen.
„Es sei gegen die Beschuldigten eine Strafuntersuchung wegen des Verdachts auf Verletzung des Bankgeheimnisses im Sinne von Art. 47 BankG zu eröffnen“, steht in der Anzeige.
In den Augen des Anzeigeerstatters hat die CS bis auf den Namen alles den Amerikaner zugestellt, was für diese nötig war, um danach via Kooperation mit der Eidgenossenschaft auch noch den Namen zu erhalten.
Amtshilfe, heisst diese Zusammenarbeit zwischen zwei Staaten.
In der Anzeige finden sich die Details. Die CS soll den US-Behörden auf den Franken den genauen Kontosaldo genannt haben, ebenso die verschiedenen Post-Zustelladressen der Inhaber des Kontos, ja sogar Überweisungen und Checks.
Alles sauber aufgelistet und den USA ausgehändigt. Faktisch habe die CS den USA das Amtshilfegesuch, das die Amerikaner den Schweizer Behörden danach für die Namen übergeben musste, selbst angefertigt.
Die Oberstaatsanwaltschaft Zürich nimmt zur Strafanzeige gegen die CS wie folgt Stellung: „Wir können bestätigen, dass im Zusammenhang mit dem von Ihnen beschriebenen Sachverhalt eine Anzeige eingegangen ist.“ Mehr könne man „zurzeit nicht“ sagen.
Die CS wollte zunächst nichts von einer Strafanzeige gegen sie wissen. Man habe keine Kenntnisse davon. Gestern Abend dann meldete sie sich mit folgender Auskunft:
„Wir haben Kenntnis von der Strafanzeige, die gegen die Credit Suisse sowie Unbekannt eingereicht worden ist. Credit Suisse erachtet die erhobenen Vorwürfe für unbegründet.“
Sodann betonte die CS ihre Unschuld. „Die Bank hält sich bei ihren Tätigkeiten an die geltenden Vorschriften und behördlichen Anordnungen.“
Die Strafanzeige setzt die Zürcher Strafermittler unter Druck. Diese haben in einem Aufsehen erregenden Fall jüngst harte Strafen gegen – in ihren Augen – „Verräter“ gefordert.
Es geht um den Fall der sogenannten Cum-Ex-Fonds, bei denen vor allem die Basler Bank Sarasin, neu Safra Sarasin, aktiv gewesen war. Safra Sarasin wurde in Deutschland zu einer hohen Schadenersatz-Zahlung verurteilt.
In Zürich standen im März drei Deutsche, darunter ein Ex-Sarasin-Angestellter und ein Anwalt, vor dem Richter. Die Zürcher Ermittler warfen ihnen Spionage und Geheimnisverletzung vor.
Sie kamen mit leichten Strafen davon. Doch die Ankläger hatten deutlich gemacht, dass sie das Schweizer Bankgeheimnis hochhalten.
Damit entsprechen sie politischen Vorgaben. Das Parlament hatte per Mitte 2015 Strafartikel 47 im Bankengesetz im Nachgang zur Affäre um Ex-Notenbankchef Philipp Hildebrand verschärft. Neu konnten auch Dritte wegen Bankgeheimnis-Verletzung im Gefängnis landen.
Die nun eingereichte Strafanzeige gegen die CS und ihre Verantwortlichen zeigt auf 12 Seiten auf, wie detailliert die Offenlegung der CS gegenüber den USA rund um amerikanisches Schwarzgeld erfolgte.
Nimmt man den Sarasin-Fall als Massstab, dann könnte es für die Ermittler schwierig werden, im Fall CS keine Wirtschaftsspionage und Bankgeheimnis-Verletzung zu erkennen. Zumindest ein Anfangsverdacht könnte vorliegen.
Gleichzeitig wollten die Schweizer Behörden die US-Offenlegung rund um jahrzehntelanges Schwarzgeld bisher nie mit dem Strafrecht ahnden. Sie wissen, dass es zu einem Lawinenabgang kommen könnte.
„Es sei die Untersuchung auf andere Banken auszudehnen, welche im Rahmen des US Bankenprogramms oder ausserhalb desselben Kontodaten an die amerikanischen Behörden geliefert haben“, steht denn auch in der Strafanzeige des St.Galler Anwalts.
Der geht somit davon aus, dass der ganze Bankenplatz sich mit den USA abgesprochen hat
Es sei „davon auszugehen, dass rund 90 Banken, jeweils in zahlreichen Fällen, unter mutmasslicher Verletzung von Art. 47 BankG Informationen an amerikanische Behörden übermittelt“ hätten.
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Ich spreche erneut von der Lehman Bros Sache, welche noch lange nicht
erledigt ist. Gegenwärtig bin ich damit beschäftigt, verschiedene Klagen gegen die CSS Krankenversicherung einzugeben. Sobald dies getan ist, werde ich diese Sache der „Transparency Intl.“ in ZH. unterbreiten. Das wird ein Knaller geben. Inzwischen haben sich meine Erkenntnisse ver-tieft. Speziell die Aargauer und die Zürcher Staatsanwaltschaft haben sich wie durchtriebene Gauner benommen. Bitte melden Sie sich. Danke sehr. -
Am 15.09.08 stellten etwa 10’000 Anleger fest, dass die von der CSH inkl. Neue Aargau(n)er Bank für ca. 1,35 Mrd. erworbenen Kapital geschützten Lehman Papiere wertlos geworden sind. Dieser Fall wurde trotz meinen Strafanzeigen bei der Aargauer- und der Zürcher Staatsanwaltschaft nicht angenommen. Obwohl ich die nötigen Dokus aufzeigte, dass die Lehman Bros nie und nimmer diese Papiere schützte. Tatsächlich wurde er von der CSH gewährt. Diese Sache wurde nur möglich, weil mit den Kotierungsprospekten Unfug getrieben wurde. Trotz meinem Grundrecht sie zu erhalten, gab man mir sie nie, um behördliche Fehler (FINMA + alt-Br Merz?) zu ver-bergen. Noch viel schlimmer: Dank diesem System, konnten Brady Dougan die CS Gewinne vor dem Jahr 2008 hochjubeln. Dadurch konnte er und seine Croonies auf Kosten von Anlegern ihre Boni zu überbewerteten Preisen verkaufen (Unschuldsvermutung)
Wegen meinem Alter muss ich den Stab weitergeben. Ich hoffe sehr, dass jemand, eine Stiftung oder Organisation diese Sache weiter verfolgen wird und sich damit einen goldenen Orden verdienen. Meine umfangreichen Unterlagen stehen zur Verfügung. (Frau Carla del Ponte wüsste wohl wer, habe ihre Adresse nicht, bitte angeben). -
Schonmal den Begriff FATCA gehört? Und dass mit diesem genialen (aus Sicht USA) Geschäftsmodell sich der Bundesrat dazu verpflichtet hat, fremdes Recht in der Schweiz umzusetzen? Und alle CH Banken plus die jeweiligen Bankmitarbeiter nach CH Recht zu bestrafen, falls das US Recht nicht umgesetzt wird? Hätte sich der besagte Anwalt seine Vermögenswerte korrekt und innert Frist deklariert, wären seine Daten auch nicht geliefert worden. Interessanterweise haben gerade Anwälte die grösste Mühe etwas korrekt und innert Frist zu erledigen. Es gibt halt mehr Batzeli, wenn die Zeit fürs Aktenstudium verwendet wird. Im Gegensatz zu den Banken bieten ja die Anwälte alle ihre Dienstleistungen nur gegen grosszügige Entlöhnung an.
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Vielleicht braucht es eine Abstimmung vor oder gegen FATCA …
Waere doch logisch
Oder fuehrt Bern die Befoelkerung in diesem Fall an der Nase rum ?
Da koennte mann fast denken dass einiges unter dem Tisch geschoben ist … absichtliche verheimlichung ?
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Das war der Deal mit dem DOJ.
Per saldo aller Ansprüche.
St.Galler Anwalt: Verjährung überprüft??
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Die panische Aktion des Bundesrates und der Verrat der Arbeitnehmer an die USA ist und bleibt ein Skandal.
Selber davon betroffen gewesen, habe ich gegen die ungenannt sein wollende Bank geklagt und gewonnen, hier auszugsweise der Entscheid des Arbeitsgerichtes vom Juni 2016.
Sehr interessant war die Begründung. Mit „Datenbearbeitung“ ist hier die Weitergabe an die USA gemeint:
„Der Wortlaut von Art. 328 OR ist klar und unmissverständlich. Es gibt gar nichts dazu auszulegen. Der erste Satz erlaubt die Datenbearbeitung nur, soweit die Daten über den Arbeitnehmer dessen Eignung für das Arbeitsverhältnis betreffen oder zur Durchführung des Arbeitsvertrages erforderlich sind. Jede andere Bearbeitung der Daten über den Arbeitnehmer ist damit verboten und rechtswidrig.“Ausserdem: „Die Beklagte (die Bank) steht wie viele andere Schweizer Banken in einem Steuerstreit mit den Vereinigten Staaten. Die Datenlieferung soll im Hinblick auf die Lösung dieses Streites erfolgen. Ein Zusammenhang mit der Durchführung des Arbeitsvertrages zwischen dem Kläger und der Beklagten ist nicht ersichtlich. Somit ist die Datenübermittlung nicht rechtens, die Klage ist gutzuheissen.“
Auch ist der Datenschutz in den USA ist in Frage gestellt: „Die Vereinigten Staaten von Amerika sind somit grundsätzlich als Land zu betrachten, in welchem es im Sinne von Art. 6 Abs. 1 DSG (Datenschutzgesetz) an einer Gesetzgebung fehlt, die einen angemessenen Schutz von Personendaten gewährleistet ..“
Und: „Vielmehr behalten sich die USA explizit das Recht vor, die im Rahmen des US-Programmes zur verfügung gestellten Personendaten zu allen gemäss ihrem Recht gestatteten Zwecken verwenden zu dürfen.“
Es wurde auch immer das öffentliche Interesse hervorgehoben, dass eine Datenlieferung höher gewichtet wird als der Schutz der Personendaten. Dies wird aber im Urteil verneint: „Das öffentliche Interesse an einer Datenlieferung ist nach dem Gesagten zu verneinen.“ Aussedem: „Von einem öffentlichen Interesse an der Lieferung, das die privaten Interessen des Klägers überwiegt, kann keine Rede sein“.
Somit kam das Gericht zum Schluss, dass eine Datenübermittlung verboten ist.
Der Bundesrat hat uns ans Messer geliefert.
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NEIN, die Banken haben uns ans Messer geliefert.
Der Bundesrat hat nur getan, was das Parlament (inkl. SVP Stimmen) wollte.
Also: monieren Sie beim Verursacher der Misere: Die Banken.
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Am besten würde man mal in den USA schauen und Anzeigen machen. Eine Kunden Identifikation ist immer noch nicht nötig. Das Weltweit meiste Schwarzgeld, Drogen Geld und alle anderen Kriminellen Gelder sind in den USA und den Kanal Inseln (in Trust) versteckt. Da sollte man seine Energie (resp. Zeitungen Recherchen) investieren
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Dann landen sie in 60% aller Fälle wieder bei der Credit Suisse, sprich bei der Tochter Credit Suisse Trust (Guernsey). Die CST ist auch prominent in Zürich vertreten wo auch die GL sitzt und alle Neukunden geprüft und bewilligt werden.
Das schöne an der CST ist das sie willig ist neben den erwünschten Baren auch alle unerwünschten Assets wie Flugzeuge, Autos aber auch minengesellschaften in interessanten Länder anzunehmen.
FINMA interessiert die CST aber nicht da sie keine Bank Lizenz hat und die Credit Suisse schon gar nicht da die Tochter ja unabhängig ist. So sind alle zufrieden und glücklich… ausser der „gute“ Ruf der Schweiz….
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Hah! SOwieso alles geld futsch!
Verscherbelt eure Bankaktien und kauft südamerikanische Tiefpreis – Grundstücke – da könnt ihr euer verlorenes Geld wieder reinholen!
Investoren Clowns denken sie kommen gegen die Schweizer Kommunistenbrut an! Die haben alles verraten – unsere Banken und das Bankgeheimnis!
Rette sich noch wer kann!!-
Auf diesen Anlagetyp hat die ganze Welt gerade noch gewartet. Behütet uns bitte vor solchem Schwachsinn, oder hast du vielleicht immer noch nicht mitbekommen, dass die diesbezügliche Rechtssicherheit noch zehnmal schwächer ist die hiesige?
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Was hat das mit Kommunisten zu tun wenn die Kapitalisten Steuern hinterziehen und straffällig geworden sind? Es waren SVP und FDP- Bundesräte die das Bankgeheimnis aufheben mussten. Die haben nun zwar das grüne Mäntelchen angezogen haben aber mit dem Kommunismus nichts zu tun.
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Immer diese besserwisserische Altherren mit ihren dämlichen Kommentaren!
Keine Ahnung, aber davon viel. Informieren Sie sich zuerst wer die eigene Mitarbeiter ans Messer geliefert hat und wer zuerst das Bankgeheimnis verraten hat im vorauseilendem Gehorsam! Fakten bitte, keine Parteipropaganda!
Dann lesen Sie mal nach was genau Kommunismus ist, wie es funktioniert und dann reden wir über die vermeintliche Kommunistenbrut. Oder haben Sie sich mit den restlichen Patrioten nach Südamerika verzogen?
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Durchsetzung des „Anspruchs“ praktisch unmöglich, Kollision mit öffentlichem Recht einerseits und ausländischem Recht anderseits.
Natürlich kann man es versuchen; auch ich tat es, habe das Vorhaben jedoch nach Abklärung aufgrund der Komplexität und geschätzter Kostenfolge aufgegeben.
Ich kann mir vorstellen, dass es schon schwierig ist, Klagelegitimation zu erwirken, geschweige denn materielle Ansprüche anzumelden. Grund: Schwarzgeld.
Bonne Chance!
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1. USD
2. Beaufort (>500 Mio):
MLD – RLD – UH – RLD -Tapie-
@Hildebrand Affairen
Könne Sie mir die oben sichtbaren „Codes“ ausdeutschen?
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MLD Margarita Louis-Dreyfus
RLD Robert Louis-Dreyfus
UH Uli Hoeness
Tapie Bernard T. (ex-Hochseesegler)
Beaufort Kunde No.2 in UH/VT-Sache
„uraltes Konto“ …
VT VontobelWeiterführende Literatur: div. Artikel von Bruno Schletti im TA,u.a. „Uli, der Ehrenmann“.
Affaire „Credit Lyonnais – Tapie – Lagarde“
aktuell: Prozess Tapie
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1 x 1 des Kanzlei – PR:
Wie kann ein Advocat zu geringsten Kosten in allen Medien präsent zu sein?
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Kein grösser Unrecht wird Juristen angethan,
Als wann ein jeder Recht erweiset jedermann,
Weil ihnen Unrecht recht.
Wann Unrecht wo nicht wär,
Wär zwar ihr Buch voll Recht,
ihr Beutel aber leer.Friedrich von Logau
* 14. Januar 1605 † 14. Juli 1655 -
CS ist ja bekanntlich in den USA kriminell geworden und musste dies auch eingestehen.
Sie hat Kunden und Mitarbeiter in schändlicherweise verraten.
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Interessen der Bank werden gegen eigene Kunden durchgesetzt.
Die Banken hätten an sich die Interessen der Kunden zu wahren und zu tun und lassen, was ihnen dient. Diese kaufen allerdings nach herrschender Meinung der Banken nur einzelne Dienstleistungen, nicht die Wahrung ihrer Interessen. Deren Verletzung nehmen sie erst spät wahr. Reagieren sie, sind die alten Bankangestellten längst ersetzt. Und die alten Kunden ebenfalls: durch neue, ahnungslose.
Zu hoffen bleibt, dass vermehrt IP zitiert und gelesen wird. Ein kritischer Kopf kreiert viele weitere und zwingt langsam aber sicher Banken zu Anstand gegenüber ihren Geschäftspartnern, den Kunden.
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AGB’s schon mal durchgelesen???
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ernsthaft – hat jemand von einer verurteilten Firma wie sie die #CreditSuisse unter vrp urs rohner darstellt etwas anderes erwartet? da wird sowohl das bankgeheimnis jeweils gerade so verletzt und zurechtgebogen, als auch weiteres. hauptsache es fliessen gelder, auch solche fragwürdigen ursprungs, in die eigenen töpfe! da überrascht es doch nicht, wenn die cs auch keine skrupel kennt eigenes personal und kunden in die pfanne zu hauen!
#FINanzMArktmafia #CreditSuisse
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Das Schlaumeier Geheimnis mit Furbo Hinterziehungsdefinition ist vorbei. Seht es ein. Rückzugs Gefechte kosten Energie, die man dann für die Zukunft nicht hat.
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Mag wohl seine Richtigkeit haben; nur sind es wohl kaum die Banken, welche fortwährend neue Schützengräben ausheben!
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Vermutlich wurde das so mit den US Behörden abgesprochen. Und vermutlich haben wieder alle Verantwortlichen und Behörden fleissig weggeguckt. Jetzt tun alle überrascht. So geht das!
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Wird langsam Zeit. Mal sehen, ob die Arbeitsverweigerer bei der Staatsanwaltschaft endlich den Hintern hoch kriegen.
CS ist ja bekanntlich in den USA kriminell geworden und musste dies auch eingestehen. Sie hat Kunden und Mitarbeiter in…
Interessen der Bank werden gegen eigene Kunden durchgesetzt. Die Banken hätten an sich die Interessen der Kunden zu wahren und…
Vermutlich wurde das so mit den US Behörden abgesprochen. Und vermutlich haben wieder alle Verantwortlichen und Behörden fleissig weggeguckt. Jetzt…