Das unlängst mit 16 gegen 1 Stimme gefällte Klima-Urteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofs hat in der Schweiz zu breiter Kritik an internationalen Gerichtshöfen geführt.
Auch wer die Entscheidung kritisch sieht, sollte indes das Kind nicht mit dem Bad ausschütten.
Der EMRG hat wichtige Aufgaben, nicht nur bei den klassischen Menschenrechten, sondern auch bei den sogenannten Wirtschaftsgrundrechten.
Unternehmen berufen sich auf die EMRK im Lauterkeitsrecht, im Markenrecht, im Kartellrecht oder im kollektiven Arbeitsrecht, bei letzterem im Zusammenhang mit Gesamtarbeitsverträgen und Arbeitskämpfen.
Norwegische Unternehmer tragen sich mit dem Gedanken, die Vermögenssteuer auf arbeitendem Kapital, die zu einem Exodus reicher Norweger in die Schweiz geführt hat, vor dem EMRG wegen Verletzung der Eigentumsgarantie der EMRK anzufechten.
Das Klima-Urteil hat nach der hier vertretenen Auffassung über das Ziel hinausgeschossen, aber man kann nicht sagen, dass es sich spezifisch gegen die Schweiz gerichtet hat.
Der EMRG ist der Schweiz gegenüber ein neutrales Gericht, so wie er gegenüber allen Mitgliedstaaten des Europarates neutral ist.
Es ist deshalb nicht zu erwarten, dass der EMRG künftig dem Land von Wilhelm Tell gegenüber besonders kritisch sein wird.
Beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) wäre das, wenn die Idee des Bundesrates, ein Rahmenabkommen 2.0 (RA 2.0) abzuschliessen verwirklicht würde, ganz anders.
Der EuGH wäre das nicht neutrale Gericht der Gegenpartei.
Das Gesäusel von RA 2.0-Freaks, die Vergangenheit zeige, dass der EuGH objektiv und sachlich entscheide, geht an der Realität vorbei.
Natürlich stimmt es, dass Schweizer Bürger, die zum Beispiel in Süddeutschland Agrarland pachten oder in Österreich eine Jagdlizenz erwerben wollen, vom EuGH nicht schlechter behandelt werden als EU-Bürger.
Aber das ist nichts Besonderes. Jedes westliche Höchstgericht, auch das Bundesgericht in Lausanne, ist in solchen Fällen grundsätzlich objektiv.
Eine ganz andere Frage ist aber, wie neutral der EuGH in Fällen wäre, in denen sich die Schweiz und die EU als Parteien gegenüberständen.
Die EU-Mitgliedstaaten würden sich dann vielleicht am Verfahren beteiligen und den EuGH auffordern, zugunsten der Europäischen Kommission zu entscheiden.
Nach Artikel 13 des EU-Vertrages ist der EuGH ein Organ der Union, der ihren Werten Geltung verschaffen, ihre Ziele verfolgen und ihren Interessen dienen soll.
Es besteht deshalb eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass das oberste Gericht der EU bei grossen Interessengegensätzen seine DNA nicht verleugnen könnte.
Das ist ihm nicht vorzuwerfen. Aber gerade deshalb ist es im internationalen Recht absolut unüblich, dass sich eine Vertragspartei der Gerichtsbarkeit der anderen freiwillig unterwirft.
Die vier post-sowjetischen Republiken, die das getan haben, hängen am Finanztropf der EU und wollen ihr beitreten. Der Bundesrat hat aber einen Beitritt im Juni 2023 ausdrücklich ausgeschlossen.
Es gibt drei Präjudizien des EuGH zu Streitigkeiten zwischen der EU und einem Nicht-EU-Staat beziehungsweise einem EU-Staat, der sich von der Union bereits ein Stück weit abgewandt hat.
(1) Das erste ist der am 7. März 2013 entschiedene Zürcher Fluglärmfall. Der EuGH entschied, dass die Menschen in der Schweiz, in Hessen und in Oberbayern im Ergebnis weniger schutzbedürftig gegen Fluglärm sind als die Menschen im Südschwarzwald (C-547/10 P).
Das Luftverkehrsabkommen ist das einzige bestehende bilaterale Abkommen, das der Europäischen Kommission und dem EuGH die entscheidenden Kompetenzen einräumt.
(2) Das zweite ist das Urteil in der Rechtssache Europäische Kommission gegen Vereinigtes Königreich vom 14. März 2024, in dem der EuGH die Gelegenheit genutzt hat, das bereits aus der EU ausgetretenen Vereinigten Königreich (UK) zu bestrafen (C-516/22).
Das UK wurde wegen Verletzung der europarechtlichen Loyalitätspflicht und weiteren EU-Rechts verurteilt. Es hatte die Zuständigkeit des EuGH auch nach dem Brexit für eine gewisse Zeit im Austrittsabkommen mit der EU akzeptieren müssen.
(Im viel wichtigeren Handels- und Kooperationsabkommen ist hingegen jede Kompetenz des EuGH ausgeschlossen.)
Der EuGH hat den stolzen britischen Supreme Court regelrecht in den Senkel gestellt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass er so etwas mit einem EU-Mitgliedstaat getan hätte.
Rumänien hatte 2005 unter dem Druck der EU-Kommission eine staatliche Beihilferegelung als Vorbedingung für seinen EU-Beitritt aufgehoben.
Daraufhin leiteten die schwedisch-rumänischen Investoren Ioan und Viorel Micula ein ICSID-Schiedsverfahren unter einem 2003 zwischen Rumänien und Schweden geschlossenen bilateralen Investitionsschutzabkommen ein.
ICSID ist die englische Abkürzung für das „Internationale Zentrum zur Beilegung von Investitionsstreitigkeiten“ mit Sitz in Washington, D.C., das der Weltbankgruppe angehört.
2013 verurteilte das Schiedsgericht Rumänien dazu, die Kläger zu entschädigen, weil sie nicht im vertraglich vereinbarten Umfang von der Investitionsvereinbarung profitiert hatten.
2015 entschied die EU-Kommission, dass jegliche von Rumänien im Rahmen des Schiedsspruchs gezahlte Entschädigung gegen die EU-Beihilfevorschriften verstiess, und ordnete an, Rumänien müsse die an die Begünstigten des Schiedsspruchs gezahlte Entschädigung zurückfordern.
Am 19. Februar 2020 gestattete der britische Supreme Court die Vollstreckung des Schiedsspruchs, nach dem Rumänien die Investoren zu entschädigen hatte. Er stellte damit das allgemeine Völkerrecht über das EU-Recht.
Im Juli 2022 reichte die Kommission beim EuGH eine Vertragsverletzungsklage gegen das Vereinigte Königreich ein. Der EuGH gab der Kommission auf der ganzen Linie recht.
(3) Der dritte Fall wurde bereits am 22. Januar 2014 entschieden. Die Grosse Kammer des EuGH urteilte, die Befugnis der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA), Leerverkäufe zu regeln oder zu verbieten, wenn die Finanzmärkte oder die Stabilität des Finanzsystems in der EU bedroht sind, sei mit EU-Recht vereinbar (C-270/12).
Die Klage des UK wurde abgewiesen. Der finnische Generalanwalt Niilo Jääskinen teilte die Auffassung der britischen Regierung, wonach es für die entsprechende Verordnung im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union keine Rechtsgrundlage gab, aber der EuGH folgte dem nicht.
Leerverkäufe sind riskante Börsenwetten auf fallende Kurse, bei denen Händler Wertpapiere verkaufen, die sie zum Zeitpunkt des Verkaufs nicht besitzen.
Sie leihen sich ein Wertpapier für einen bestimmten Zeitraum und verkaufen es sofort weiter. Am Ende des Zeitraums kaufen sie ein gleichartiges Wertpapier zurück und geben es dem Verleiher zurück.
Ist der Kurs tatsächlich gefallen, ist die Preisdifferenz abzüglich der Leihgebühr ihr Gewinn. Steigt der Preis jedoch, müssen die Anleger Verluste hinnehmen.
Das Urteil wurde nicht nur im UK als politisch motiviert angesehen. Es ist gut zwei Jahre vor dem Brexit-Referendum ergangen, aber das UK hatte sich mit seiner Nichtteilnahme am Euro innerhalb der EU bereits in eine Aussenseiterposition manövriert.
Die Massnahmen zur Rettung der gemeinsamen Währung nach der Finanzkrise von 2008 waren unter Ausschluss der Briten beschlossen worden. Sie waren zwar (noch) kein Drittstaat, aber ein Mitgliedstaat zweiter Klasse.
Als ich zu Brexit-Zeiten als Berater des britischen Parlaments nach London kam, stellte ich fest, dass viele Leute in der City keineswegs gegen den Brexit waren.
Kritiker sagten, das Urteil sei schlecht begründet, und es ebne den Weg für eine künftige Ausdehnung der Aufgaben der ESMA und anderer EU-Organe und schränke gleichzeitig die Möglichkeit von Anfechtungen ein zu Lasten der Souveränität der Mitgliedstaaten.
Insgesamt bestätigt sich, dass keine wirtschaftlich erfolgreiche Demokratie sich freiwillig der Gerichtsbarkeit der Gegenpartei unterwerfen sollte.
Auch der Tanz ums Goldene Kalb (so das Dictum von Hans-Jörg Bertschi; Stichwort privilegierter Export über alles) vermag einen solchen Kniefall nicht zu rechtfertigen.
In diesen Wochen darf wieder einmal daran erinnert werden, dass auch in der Champions League keine Mannschaft ihren eigenen Schiedsrichter mitbringen darf. Die Parallele ist absolut angemessen.
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Das darf doch nicht wahr sein, Luki hat wieder eine Laterne gefunden.
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damit es in seiner Kiste nicht so dunkel ist, womöglich!
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Müsste er nicht Budenbäcker heissen?
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Die „internationalen“ Gerichtshöfe sind prinzipiell keine rechtskonformen Einrichtungen, sondern politisch gesteuerte Gremien, welche durch diverse Regierungen und Vereinigungen imperialistisch beeinflusst werden.
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nur gut haben wir uns immer an ihre Anweisungen gehalten …
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Bei Loomit in Pattaya ist das Klima immer gut. Gell, Loomit?
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Erstaunlich ist, dass Politiker die gerne auf die Einhaltung der Gesetze pochen, Gerichte beschimpfen, welche überprüfen, ob die Politiker sich an die Von ihnen gutgeheissenen Gesetze auch tatsächlich halten.
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Das Problem sind Richter, die sich nicht an die Gesetze halten oder irgendwelche Gesetze frei erfinden. Das noch viel grössere Problem ist, dass solche Richter nicht wie Gesetzesbrecher behandelt werden.
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……EMRG-Entscheid als nicht Schweiz feindlich, also als Objektiv richtig darzustellen, da werden wissenschaftliche, gewichtige Stimmen ignoriert, die da besagen, dass der Zusammenhang zwischen CO2 und Klimaerwärmung nicht beweisbar ist. Also messen auch Sie Objektivität nach Überzeugung und nicht Fakten.
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Gemäss allgemeiner Lebenserfahrung beruhen Überzeugungen auf Fakten und nicht umgekehrt.
Oder anders ausgedrückt: Zuerst kommen die Beweise und dann die Überzeugungen. Alles andere sind Meinungen.
Im Übrigen ist die Analyse von Prof. Baudenbacher differenziert, beruht auf Fakten sowie persönlicher Erfahrung.
EMRG ist nicht EuGH. Dies ist den meisten Verschwörungsheinis und Populisten hier offenbar nicht bekannt. Daher ein Hamsterrad Palaver von wegen fremden Richtern.
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Ich habe nicht gesagt, das Strassburger Urteil sei richtig, ich halte es im Gegenteil für falsch. Aber es ist nicht spezifisch gegen die Schweiz gerichtet in dem Sinn, dass das Gericht der Schweiz gegenüber nicht neutral wäre.
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Tumms Züg … . „Dies die Sicht aus Ihrem umzäunten CH-Zwergengärtlein.“ Dieser Satz musste ja kommen. Die Antwort ist: Würden Sie es schätzen wenn ich von aussen Ihre Familie organisiere oder über sie befinde? … und „Und dass in internationalen Handels-Verträgen oft auch ein Gerichtsstand im Ausland aufgeführt ist, wo „fremde Richter“ urteilen.“ Beim Unterzeichnen eines Vertrages kann ich immer wieder neu entscheiden, ob ich diese Bedingung akzeptiere oder nicht. Ich gehe keine generelle Unterwerfung ein. Uebrigens sind es meistens Arbitrage-Gerichte
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Jeder ist sich selbst der Nächste. Deshalb begib dich nicht in fremde Richters Hände
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@ MarcelPalfner
Was heisst für Sie denn „fremder Richter“?
Für Sie und offenbar die SVP ist jeder Richter in einem ausländischen Gericht aus Sicht Schweiz a priori parteiisch und befangen weil er „fremd“ ist. Offenbar sind für Sie nur Richter akzeptabel, die Sie persönlich kennen und daher nicht „fremd“ sind.
Dies die Sicht aus Ihrem umzäunten CH-Zwergengärtlein.
Konsequenterweise müssten Sie dann jeden ausländischen Gerichtsstand ablehnen.
Ist Ihnen bewusst, dass die Schwweiz ca. 50% ihres BIP mit dem Ausland verdient? Und dass in internationalen Handels-Verträgen oft auch ein Gerichtsstand im Ausland aufgeführt ist, wo „fremde Richter“ urteilen.
Wenn Sie das alles ablehnen dürfen Sie nie mit ausländischen Anbietern einen Vertrag abschliessen.
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Marcel …: Einverstanden, dieser Satz sagt eigentlich Alles.
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Die, die jetzt jubeln, werden mit Blick auf kommende EU-Fragen noch in die Tischkante beissen, denn spätenstens jetzt hat jede Schweizerin und jeder Schweizer gemerkt, dass „fremde Richter“ nicht nur Propaganda sind, sondern traurige Realität.
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Dann solltest du zuerst dein Gebiss rausnehmen, basler.
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Umso besser, dann stimmt Schweizer und Schweizerin gegen EU-Beitritt ab.
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an Dein Zahni: Ja, nice try, aber: Die methaphorische Tischplatte, welche die Schweizerinnen und Schweizer den EU Fans hinhalten werden, sollte ein Rahmenabkommen zur Abstimmung kommen, wird pickelhart sein, wie Granit. Und: Sie irren, ich selbst werde nicht reinbeissen (müssen), sondern ich werde mein dann strahlendes Siegerlächeln zur Schau tragen, während Sie reinbeissen. Also: bis dann.
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basler: Wer zuletzt lacht, lacht am besten !
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Interessanter Artikel auch mit der Gegenüberstellung EMRG vs EuGH von jemanden der sich auskennt. Sehr gut zusammengefasst mit entsprechenden Fallbeispielen.Etwas gelernt!
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Absolut. Aber irgendein Gericht hat halt die höchste richterliche Autorität.
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und trotzdem hört das Volk nicht auf solche Leute, die sich auskennen und wissen, wovon sie reden. Nachher das grosse Klagen und Jammern.
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Hä, EMRG ????
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Carl Baudenbacher:
„Der EMRG ist der Schweiz gegenüber ein neutrales Gericht, so wie er gegenüber allen Mitgliedstaaten des Europarates neutral ist.“
Noch Mal zu den Quellen der Gerichtsbarkeit zurück:
ein Gericht ist eine Behörde die den Willen und die von dem Herrscher auferlegte Regeln interpretiert und umsetzt.
Die Idee nach der ein Gericht befugt ist über ein Land zu richten ist dem Scheitern verurteilt denn sie verletzt die Souverenität des Staates und dessen Herrschers. Vielmehr ist ein solches Gericht als ein Werkzeug anzusehen das der Zentrale hilft die Kontrolle über ihre Kolonien auszuüben.
Dies ist ein Grund weswegen weder die USA noch das Israel der internationalen Gerichtsbarkeit beigetreten sind.
„Menschenrechte“ auf dem Gerichtsgebäude ist ein Schild, „Kontrolle“ ist das Ziel.
Das Werkzeug EMRG funktioniert wie bestellt.
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Ich bin für die Abschaffung des Bundesgerichts.
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Man muss sich tatsächlich fragen wer die Schweiz regiert, der Bundesrat oder der EMRGH in Strassburg. Wenn wir das neueste Klimaurteil dieses Gerichts (Klimaseniorinnen) ernst nehmen, dann sind wir selber schuld. Einfach ignorieren, vergessen. Wenn der Schutz vor dem Klimawandel ein Menschenrecht ist, dann ist der Schutz vor Kriminellen, der Schutz vor Chemie in der Nahrung, vor Abgasen in der Luft, usw., usw. auch ein Menschenrecht. Wo hört das auf ? Der EMRGH hat sich da zu weit auf die Äste raus gelassen.
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grb: Ich glaube, Carl Baudenbacher wollte nur andeuten dass der EMRG der CH gegenüber neutral gesinnt ist. Aber schlussendlich haben Sie natürlich recht.
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Abschaffung der Bundesgerichte?
und was sollen wir dann essen?
etwa die lumpigen Kantonsgerichte?
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…sie bringen lauter alte Beispiele. Die Zeitgeist-Urteile stellen wir Bürger aber erst in den letzten 2-4 Jahren fest. Die Gerichte haben neuerdings auch eine WOKE-Zeitgeist Agenda.
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Oh Alois, es gibt ja so viele Beispiele für Woke-Urteile, möchtest du uns nicht ein paar davon aufzeigen?
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Es ist erstaunlich, dass nicht mehr Politiker und Bürger die klare und fundierte Meinung von C. Baudenbacher teilen. Sind denn diese Leute derart ängstlich und devot oder verstehen sie den Inhalt eines Vertrags nicht? Die jahrzehntelange Hochkonjunktur scheint die Dekadenz in den Köpfen gefördert zu haben. Die erfolgreiche CH will sich den erfolglosen, hoch verschuldeten EU-Staaten ohne Not und Gegenwehr unterwerfen und erst noch Milliarden hinterherwerfen- ohne jegliche Gegenleistung? Der geistige Zustand in der CH scheint abzunehmen.
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Cassis und früher Burkhalter glauben und glaubten sich profilieren zu müssen mit diesem Rahmenabkommen. Burkhalter war ein bekannter EU-Turbo, Mitglied der NEBS. Cassis scheint eh ein gewisses Profilierungsbedürfnis zu haben. Das sah man beim kurzen UNO-Sicherheitsratsvorsitz. Viele Sprüche, Null Ergebnis. Und die Wirtschaft sieht nur das problemlosere Geschäften im EU-Raum mit dem tollen Mitarbeiterreservoir. Demgegenüber erscheint die nationale Souveränität, Eigenständigkeit mühsam, altmodisch, sozusagen out. Also weg damit, also mitmachen, um jeden Preis. Zahlen tut der Steuerzahler.
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Ich kanns auch nicht verstehen. Vielleicht liegts an den Gehirnhälften: die linke Gehirnhälfte scheint rational zu handeln und die rechte Gehirnhälfte scheinbar emotional. Vielleicht liegts an dem.
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Ja, diese erfolglose EU.
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Die blinden Regierenden glauben doch tatsächlich ernsthaft, dass das jetzige Finanz.- und Wirtschaftssystem dauerhaft so weiter gedeihen könnte wie bisher.
Sie realisieren nicht, dass es sich beim angeblichen Wohlstand nur um einen Scheinwohlstand handelt, der nur dank immer höheren Kreditbergen existiert. Auch die Staaten und ihre Regierungen (samt ihrer Scheinjustiz mit Gesetzgebung) selbst, existiert nur dank immer neuen Schuldenbergen (zeitlich begrenzt).
Irgendwann wird mit dieser Betrügerei und kriminellen Falschgeldfinanziererei der Banken und Zentralbanken (gegen Wucherzins) Schluss sein, denn man kann nicht unendlich immer neue Schulden machen, weil man so mit absoluter Garantie in der Pleite enden wird.
All diese Staaten, samt diesen Staatenvereinen wie EU, USA sind aufgebaut auf der Grundlage des Betruges, weil sie sich mit Falschgeld finanzieren, und nur dank immer höheren Kreditbergen zur Zeit noch existieren. Es ist absolut klar, wer nur mit immer höheren Kredit.- und Schuldenbergen seine Imperien aufbaut und führt, betrügt komplett. Genau das machen all diese Staaten und Regierungen, auch die Schweiz. Mit inflationären, betrügerischen, Kreditwährungen die nicht mit Geld gedeckt sind finanzieren sie ihre auswuchernden Staatsapparte. Das auswuchernde staatliche Beamtentum, mit immer grösserer, illegaler Gesetzesgebung, Überwachung und Kontrollwahn, weitet sich zusammen mit den staatlichen, inflationären Schuldenbergen immer weiter aus, bis die Kaufkraft der Falschgeldwährungen immer mehr Menschen in die Verarmung treibt.
Das Problem können wir selbst beobachten. Die Krankenkassenprämien und das Krankheitssystem sind kaum mehr finanzierbar. Die Vermögenswerte, Wohnungsmieten, Immobilien, Konsumgüter werden immer unerschwinglicher. AHV / Renten verlieren auch immer rascher ihre Kaufkraft. Die Inflationsberechnungen (und andere Daten) von Staaten und Regierungen sind alle gefälscht, um die Bevölkerung zu täuschen.
Es zeigt sich immer mehr, dass die inflationären Falschgeldwährungen von Staaten, Regierungen und dem Bankenkartell allgemein keinen Wohlstand erzeugen, sondern nur immer grössere Probleme. Dies führt dann auch zum grotesken Finale, wo von den Regierungen dann versucht wird der Bevölkerung Steuererhöhungen schmackhaft zu machen. Das bringt natürlich gar nichts, ausser noch mehr Armut und beschleunigter wirtschaftlicher Schrumpfung. Private Investitionen werden daurch nur eingeschränkt.
Die jetzige Justiz, mit immer neuen Richtern und Gerichten ist global betrügerisch, und wie die Staaten und Regierungen selbst, durch Falschgeld finanziert, und somit ungültig. Sämtliche Gerichtsurteile sind ungültig, auch die vom, mit Falschgeldwährungen finanzierten “europäischen Gerichtshof“. Wer sich mit inflationären Falschgeldwährungen finanzieren lässt ist unglaubwürdig und illegal.
Auch die Sache mit angeblicher Geldwäscherei ist nur ein Scheingefecht der Richter und Gerichte, denn was die Banken erzeugen ist nicht Geld, sondern es sind inflationäre Faschgeldwährungen, welche durch Kredite entstehen, die eben nicht mit Geld gedeckt sind.
(Wir erinnern gerne an die Aussage von John Pierpont Morgan vor dem US-Kongress:
“Gold ist Geld, alles andere Kredit!“)
– Eigentlich müsste man noch hinzu ergänzen: Kreditbetrug!
Schon heute ist klar, dieses satanische System des Betruges hat keine Zukunft. Wir müssen von diesem verbrecherischen System mit Falschgeld finanzierten Scheindemokratien wegkommen.
Wie schaffen wir das? Wir müssen uns von den Falschgeldwährungen vom Kartell von Staaten, Regierungen und Banken verabschieden. Guthaben von Bankkonten rasch in echtes Geld (Edelmetalle) tauschen, bevor das gesamte System, samt den Banken und Zentralbanken zerfällt. Die Regierungen werden dann auch zerfallen, weil sie sich nicht mehr durch die Falschgeldwährungen der Banker finanzieren lassen können.
Disskussionen über europäische Gerichtshöfe werden sich dann von selbst erübrigen, denn die EU ist eigentlich schon heute pleite und mit Target-2 ist ein massiver Krach innerhalb der EU schon vorprogrammiert.
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Letztlich führen all diese internationalen Gerichte dazu, dass das Recht der Nationalstaaten ausgehebelt wird und die Verantwortlichen in der Regierung und den Parlamenten für gar nichts mehr verantwortlich sind. Die direkte Demokratie wird zur Folklore degradiert.
Der Wohlstand in Europa, aber auch in der Schweiz, ist im Schwinden begriffen. Auch diese Fehlentwicklung trägt dazu bei.
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Die UDSSR hats bewiesen: Der Staat hat Alles geregelt. Die Motivation jedes Einzelnen etwas für sich zu erschaffen, ist auf „unter null“ gesunken. Heute gibt es sie nicht mehr. Nur die Sozis arbeiten immer noch in dieser Richtung.
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Und alle diese Kantonsgerichte erst!
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internationales Gericht?
was gibs denn heute Abend zu fressen?
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Sind hier wiedermal die doofen Klugscheisser versammelt? Gerichte ist das Plural von Gericht. Hat nichts mit Essen zu tun. O.K. Die meisten Juristen sind staatlich geschützte Schmarotzer.
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Diese Rechtsaussen, die beim Entscheid des EGMR wieder von fremden Richtern schwafeln , obwohl wir Mitglied sind und defacto zwei Richterstellen besetzen (eine wäre normal), das sind dieselben, die völlig unkontrollierte private Gerichte in Investitionsschutzabkommen super finden, oder?
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Nicht Alle, denen es zu viele Leute in der CH hat sind rechtsaussen. Es gibt einfach viele Leute die nicht eingepfercht sein möchten bis ans Ende ihres Lebens. … und mehr Leute, mehr Hitze (Klimawandel) … und mehr Leute mehr Regeln und Gesetze (weniger Freiheit). Schon aus diesem Grunde möchte ich nicht in China leben.
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Wir sollten uns keinen fremden Richtern mit fremden Gesetzen unterstellen. Es lebe die Freiheit der Schweiz.
Tell ist bis heute aktuell. Baudenbacher hat einen sehr guten Artikel über die fremden EMRG und EuGH geschrieben.
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Absolut einverstanden. Aber was machen wir mit den CH-Industriellen, die nur Gier kennen und nie genug haben und deshalb gegen jede Regel, billigere Arbeitskräfte aus der EU rekrutieren wollen und deshalb der EU, um jeden Preis beitreten wollen. Was machen wir mit den Linken, die überhaupt nicht wissen, wieso sie der EU beitreten wollen. Unverständlich.
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Dani, Tell hat sogar diesen Artikel geschrieben!
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Hervorragender Beitrag eines kompetenten Juristen. Er zeigt, was auf die Schweiz zukommen könnte nach Unterzeichnung des neuen Rahmenabkommens. Er zeigt, was es bedeuten kann wenn sog. fremde Richter entscheiden, wie das die Souveränität beeinflusst. Wollen wir das wirklich ?
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Der Gerichtshof heisst abgekürzt EGMR, nicht EMRG.
Wie kann man den Begriff x mal falsch schreiben. Inkompetent sondergleichen.
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Kein Wunder geht die HSG mit solchen Professoren den Bach runter!
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Dauergewinsel der Schweiz wegen „fremden Richtern“ – denen sie sich in der Realität dauernd unterwerfen müssen. Die sollten die Zeit der EU Verhandler nicht weiter vergeuden, und in Ruhe die Erosion der Bilateralen geniessen.
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Die Schweiz unterwirft sich keinen fremden Gerichten. Wahlweise kann sie Urteile von fremden Richtern anerkennen oder auch nicht.
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nun der Klimawahnsinn.
Es ist kein kultureller Pessimismus, sondern schlicht eine Tatsache, der Normalbürger glaubt eher einem Blick Reporter als einem Professor für Klimaforschung oder einem Professor der sich ein Leben lang als Epidemiologe mit Viren beschäftigt hat.
Darum wird auch ein Wetterfrosch in Talkshows beim SRF und in DE eingeladen um über Atomkraft zu diskutieren, kein Witz!
Die allgemeine Verblödung ist leider allgegenwärtig.
Versuchen wir trotz all dieser Idiotien, das Leben zu geniessen, indem wir nicht zu viel von diesem heutigen Propagandaschrott an uns heranlassen.
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Das ist genau das Problem. Nur solche Idioten den ganzen Tag um sich. Was sagte Einstein: Stress habe ich nur wegen diesen Idioten, die den ganzen Tag um mich sind. Alles Dummschwätzer!
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Kenne kein Gericht „EMRG“ – soviel zur offenbaren Inkompetenz!
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Rs gibt kein „EMRG“ – soviel zur Inkompetenz!
Übrigens ein Beitritt zur EU oder ein Abkommen mit der EU und schon entfällt die „Gegenpartei“ 🤭🤨
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Der eremitierte Professor und ehemalige EFTA Richter Baudenbacher scheint immer noch damit zu hadern, dass sein Vorschlag des Andockens an die EFTA Gerichtsbarkeit vom Bundesrat 2013 (!) verworfen wurde (https://www.nzz.ch/schweiz/carl-der-grosse-warum-ein-supranationaler-richter-gegen-den-rahmenvertrag-mit-der-eu-kaempft-ld.1603489).
Der EuGH hütet das Binnenmarktrecht und urteilt nicht für oder gegen einen Staat. Seine Urteile sind für alle Teilnehmer des Binnenmarktes verbindlich. Das weiss eigentlich auch Professor Baudenbacher.
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Ich habe genau differenziert zwischen Fällen, in denen der EuGH neutral ist und solchen, in denen er das eben nicht ist. Die alte Kamelle mit meiner angeblichen Enttäuschung ist 6 Jahre nach meinem Rücktritt vielleicht nicht mehr so aktuell. Vor allem ersetzt sie keine Sachargumente. Nennen Sie mir einen einzigen unabhängigen internationalen Experten, der das Modell des Bundesrates gut findet.
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Schön, nur sind wir nicht Teil des EU Binnenmarkts. Wir haben unseren eigenen Binnenmarkt.
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Beim Fluglärmstreit geht es nicht darum wer schützenswerter ist, sondern um den Bilateralen Vertrag. In dem steht, dass die Schweizer Airlines die EU Überfliegen dürfen und auch Landen dürfen. Notabene ohne Einschränkungen, weder die Flughöhe noch die Anzahl oder Tageszeit ist beschränkt. Die EU hält sich nicht an die Bilateralen und ihr Gericht stützt diesen Vertragsbruch.
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Eigentlich Paranoid
Es braucht nur ein VEI7 Vulkan Ereignis und die ganze Klima Paranoia ist in Frage gestellt!???
Wer die Klima Entwicklung verstehen will! Muss die Massensterben seit dem Kambrium genau analysieren!
Dann versteht er alles Politische Propaganda um die Zwangs Wirtschaft neuer Klima Produkte abzusichern!
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Lieber Herr Richter Baudenbacher
die derzeitigen Strukturen der EU sind nicht mehr tragbar und zu retten. Ein Neuanfang unter Zerschlagung der gegenwärtigen Strukturen wäre allerdings geboten und sogar machbar, ohne dabei die europäische Idee aufgeben zu müssen.
– Auflösung der Euro-Zone und Rückkehr zu nationalen Währungen
– Aufkündigung aller Verträge, ebenso ESM, Fiskalpakt etc. und Wiederherstellung der vollen Haushalts-Souveränitat der betroffenen Länder. Also auch die de facto- Abschaffung der Austeritätspolitik.
– Abschaffung aller demokratisch nicht legitimierten EU-Institutionen, wie z.B. die EU-Kommisision, EZB etc.
– Beibehaltung des europäischen Binnenmarktes einschliesslich Reisefreiheit und Zollfreiheit. Die Niederlassungsfreiheit muss mit Arbeit verknüpft sein, ebenso wie das Kapital (Spekulation) mit Kontrollen reguliert werden müsste. Eine einzige kleine und überschaubare gemeinsame Behörde zur Regulierung des Binnenmarktes würde genügen.
Die Liste liesse sich beliebig fortsetzen. Zusammengefasst meine ich eine System-Wiederherstellung auf einen früheren Zeitpunkt, als die EU im Sinne ihrer Gründer auf der Basis friedlicher Zusammenarbeit bestens funktionierte. Da könnten auch wir Eidgenossen unseren Platz finden…
Grüsse